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Die Zwischenkriegszeit

Die Zwischenkriegszeit

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Die Zwischenkriegszeit

Vom Kaiserreich zur Republik

• August 1918: Einsicht, dass Krieg nicht zu gewinnen war -> Bitte an Zivilregierung, um Aufnahme von Waffen-

stillstandsverhandlungen

• Oktober 1918: Verfassungsreform: Regierung nicht mehr dem Kaiser, sondern dem Reichstag verantwortlich (Oktoberreform)

-> aus konstitutioneller Monarchie wurde parlamentarische Monarchie

-> von Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt

Vom Kaiserreich zur Republik

• SPD 1914: Burgfrieden, bewilligt Kriegskredite

• April 1917: Trennung Spaltung der SPD:- SPD: Mehrheit - USPD (Unabhängige Sozialdemokratische Partei

Deutschlands)- Linke Fraktion der USPD: Spartakusbund (Liebknecht,

Rosa Luxemburg) -> Ziel: Räterepublik nach russischem Vorbild

-> Dezember 1918: KPD

Artikel 48 der Weimarer Verfassung

• Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reich die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die in den Artikeln 114 (…) festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen.

• Von allen gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 dieses Artikels getroffenen Maßnahmen hat der Reichspräsident unverzüglich dem Reichstag Kenntnis zu geben. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichstages außer Kraft zu setzen.

Artikel 48 und die Praxis der Notverordnungen

1930 1931 1932Sitzungstage 94 42 13Gesetze 98 34 5Notverordnungen 5 44 66