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Die.BAVExperten.in/ Österreich Die „Clevere Abfertigungsvorsorge“ aus Sicht kleiner Unternehmen

Die.BAVExperten.in/Österreich Die Clevere Abfertigungsvorsorge aus Sicht kleiner Unternehmen

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Die.BAVExperten.in/Österreich

Die „Clevere Abfertigungsvorsorge“aus Sicht kleiner Unternehmen

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Die.BAVExperten.in/Österreich

4200038000

74000

50000

86000

58000

0

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20000

30000

40000

50000

60000

70000

80000

90000

2007 2010 2013 2016 2019 2022 2025 2028 2031 2034

Abfertigungen

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Ausgangslage:

- Das alte System stammt aus dem Jahre 1921

- Stufenmodell von 2/12 bis 12/12

- Einmalige Kapitalleistung

- Sonderregelungen bei Tod und Mutterschaft

§ 23 AngG / § 2 ArbAbfG

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Dienstjahre Jahreszwölftel

3 2

5 3

10 4

15 6

20 9

25 12

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Die VorsorgeAnspruch

RSt. 45%

WP 22,5%

ev. RD VS

< 50 Jahre > 50 Jahre

RSt. 60%

Anspruch

WP 30%

ev. RD VS

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Die.BAVExperten.in/Österreich5 Möglichkeiten der Abfertigungsvorsorge:

Fortsetzungdes bisherigen

Systems

RST mit100%

Abfertigungs-Rückdeckung

Auslagerungin eineDirekt-

versicherung

„Einfrieren“ der Altansprüche

und Beitrags-zahlung in MVK

Übertragungin eineMVK

RST-Bildung

RST ins EK

RST-Bildung

RST ins EK

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Fortsetzung des bisherigen Modells mit Rückstellung

• Wie?

– Rückstellungsbildung nach § 14 EStG wie bisher

• Folgen:

– Höchstausmaß der RST-Bildung:

2002: 47,5%ab 2003: 45,0 %

– 60% für jene MA, die 50. Lebensjahr zum Bilanzstichtag vollendet haben

– Verpflichtung zur Wertpapierdeckung entfällt innerhalb von 5 Jahren

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ABFERTIGUNG Alt -Auswirkungen

Entfall der vorgeschriebenen WP-Deckung

ab 2003:

- im 1. Jahr auf 40 %

- im 2. Jahr auf 30 %

- im 3. Jahr auf 20 %

- im 4. Jahr auf 10 %

des am Schluß des vorangegangenen Wirtschaftsjahres ausgewiesenen Rückstellungsbetrages

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ABFERTIGUNG Alt -Auswirkungen

Folgen:

• Geringere vorzeitige Steuerersparnis durch geringere Rückstellung• Geringere Liquiditätsvorsorge durch keine oder geringere WP – Deckung• Volle Steuerabsetzbarkeit von Gewinnsituation im Auszahlungsjahr

abhängig• Relativ hoher Finanzierungsanteil aus dem Cash

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Die.BAVExperten.in/Österreich

100,0% 95,7% 99,8% 97,5% 91,2%81,4%

0,0%

20,0%

40,0%

60,0%

80,0%

100,0%

120,0%

140,0%

Fortsetzung des bisherigen SystemsRückstellung mit 100 % Abf.-Rückdeckungsvers.Übertragung ins EigenkapitalÜbertragung in eine MitarbeitervorsorgekasseEinfrieren der bestehende Abf. und Beitragszahlung MVKAuslagerung in eine Direktversicherung

Mann 35 Jahre, bisher 12 Dienstjahre, Pensionsalter 62 Jahre, Bruttogehalt: € 20.000,-- p.a. , jährliche Gehaltssteigerung im Schnitt 2 %:

Kostenvergleich der einzelnen Varianten

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Abfertigung Alt / Abfertigung NeuWelche Entscheidungen sind noch zu treffen?

Entscheidungsart

Wahl der Mitarbeitervorsorgekasse

zu treffende Entscheidungen für das Altsystem

Fortsetzung des bisherigen Systems?

Rückstellungsbildung ?

Rückstellung ins Eigenkapital ?

Rückstellung mit 100% Abfertigungsrückdeckung ?

Auslagerung in eine Direktversicherung ?

"Einfrieren" der Altansprüche und Beitragszahlung in die MVK ?

Übertragung der Anwartschaften in die MVK?

2003 / später2003 / später

nur 2002 oder 20032002 / später2002 / später

betroffener Zeithorizont

2002

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Zusammenfassung

• Über 95% der DN mit alten Abfertigungsansprüchen sind noch im alten System

• Rückstellungen konnten nur 2002/2003 aufgelöst werden• Wer in der Rückstellung blieb, kann nur mehr 45% steuerlich wirksam

rückstellen• Wertpapierdeckung nicht mehr erforderlich• Zunehmend Finanzierungsprobleme bei den Abfertigungszahlungen• Hohe Belastungen in fernen, wirtschaftlich nicht abschätzbaren Zeiten• Vorsorge bei Zeiten ist ein Gebot der Stunde

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4200038000

74000

50000

86000

58000

-20000

-10000

0

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2007 2010 2013 2016 2019 2022 2025 2028 2031 2034

Abfertigungen

Ansparprämien

So....

oder so...?

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Welche Probleme bestehen rund um die Abfertigung Alt speziell in kleineren

Unternehmen?

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Situation 1

Ein(e) noch (sehr) junge(r) Unternehmer(in)!

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Heute

A

B

C

F

E

Tod-U PA-UBU-U

D

?

?

?

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Die.BAVExperten.in/Österreich

Mögliche Probleme:

• Wie ist die wirtschaftliche Situation in Jahren mit Abfertigungszahlungen?

• Ist das notwendige Kapital für die Abfertigungen vorhanden?

• Sind Gewinne in Höhe der Abfertigungszahlungen vorhanden?

• Was ist bei eventueller ungeplanter Veräußerung/Schließung

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Situation 2

Ein(e) schon etwas erfahrene(r) Unternehmer(in)!

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Heute

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Tod-U PA-UBU-U

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Noch eine Frage:

Sagen Sie, kennen Sie das AVRAG?

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• .........., haften gem. § 6 AVRAG für Verpflichtungen aus einem Dienstverhältnis zum Veräußerer, die vor dem Zeitpunkt des Betriebsüberganges begründet wurden, der Veräußerer und der Erwerber zur ungeteilten Hand, .........

• Für den Veräußerer ist eine Haftungsbeschränkung hinsichtlich Abfertigungen und Pensionsansprüche, die nach Betriebsüber-gang fällig werden, vorgesehen. Danach haftet der Veräußerer für Abfertigungen nur mit jenem Betrag, der dem fiktiven Abfertigungsanspruch im Zeitpunkt des Betriebsüberganges entspricht, d.h. den er zu zahlen gehabt hätte, wenn das Dienstverhältnis zum Zeitpunkt des Betriebsüberganges beendet worden wäre.

Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz - AVRAG :