12
Inhalt 2 kurz & knapp 3 Hebungen im Haushalt 4 Entscheidung zur „Polizeiflucht“ 6 Fotos von Versammlungen auf Twitter und Facebook 6 Jahresversammlung 9 Aus den Untergliederungen Leitspruch des Monats „Habe deine Lust am Herrn; der wird dir geben, was dein Herz wünscht“ Psalm 37, Vers 4 www.cpv-online.org [email protected] CPV, Goethestr. 29 72474 Winterlingen Tel.: 07434.91100 Impressum: Redaktionsleitung: Michael Hinrichsen (v. i. S. d. P.) Telefon 0171.8514714 Fotos: DPolG Landesgeschäftsstelle: Orleansstraße 4 81669 München Telefon: 089.5527949-0 Fax: 089.5527949-25 E-Mail: info@dpolg-bayern.de Internet: www.dpolg-bayern.de ISSN: 0723-2209 Dienstpostenhebungen im Doppelhaushalt 2019/2020 Mehr Licht als Schatten! Die DPolG-Kampagne „Plus 5 Mio. – Mehr Perspektive; Mehr Wertschätzung durch zusätzli- che Beförderungen und Hebun- gen“, mit der wir in die Haus- haltsverhandlungen gegangen sind, konnte umgesetzt und dadurch ein Mehr an Beförde- rungen und Hebungen für Beamte und Arbeitnehmer erreicht werden. Die große Gesprächsrunde mit Hauptpersonalrat, Gewerk- schaften und dem StMI er- brachte eine beachtliche Aus- weitung des ursprünglichen mi- nisteriellen „Hebungspapiers“, welches zuvor dem Präsiden- ten-Jour-fix vorgestellt wurde. Zu Beginn war keine einzige DGL-Hebung vorgesehen. Die DPolG konnte durchsetzen, dass ab Soll 55 jeder DGL nach A 12 gehoben wird. Durch die erreichte Ausweitung von He- bungen bei „S“ konnte auch der Kripo-Anteil aufgestockt werden. Die angestrebte Ver- teilung der Stellen von 45 Pro- zent/45 Prozent/10 Prozent zwischen „S“ und „K“ sowie „Verwaltung“ und „Technik“ wurde erreicht. Um die „Pari- tät“ zwischen den Verbänden zu wahren, wurden auch für BePo, LKA und PVA weitere He- bungen durchgesetzt. Rund 600 Hebungen in der 2. QE und 200 im Tarif sind ebenfalls im Doppelhaushalt enthalten. < Wo Licht ist, ist auch Schatten Nicht jede Hebungsmöglichkeit mündet zum 1. November 2019 und 1. Juli 2020 in eine Beförde- rungsmöglichkeit, da der DP-In- haber sowohl beförderungsfä- hig, als auch entsprechend gut beurteilt sein muss, um sich in der Leistungskonkurrenz durch- setzen zu können. Grundsätzlich haben wir die neuen Stellen für „Einsatz-Ju- risten“ infrage gestellt. Beim Auau der hauptamtlichen Verhandlungsgruppen in den beiden Spezialeinheiten haben wir die hohen Bewertungen und beim Projekt „Hubschrau- berbeschaffung“ die Zuord- nung der Stellen zulasten der BePo hinterfragt. Zum einen handelt es sich hier nicht nur um eine Hebungsmöglichkeit, sondern um neue Stellen, die ein Vielfaches von dem einer Hebung kosten. Zum anderen überzeugte uns weder die fach- liche Begründung, noch die An- zahl dieser Stellen. Man kann sicherlich verschiedene Vertei- lungsparameter für die DP-He- bungen anwenden. Wie an- fangs erwähnt, hatte unsere beharrliche Forderung nach DGL-Hebungen weitere Hebun- gen bei Kripo, bei Tagdienst, bei Bepo, bei anderen Verbänden zur Folge, um im „Gleichge- wicht“ zu bleiben. Vermeintlich blieb die „fachliche Notwendig- keit“ von DP-Hebungen auf der Strecke, da andere Begründun- gen vorrangiger erschienen. Die Ausrichtung von DP-Hebungen nach Sollgrößen vermag in gleichartig ausgerichteten Dienststellen der Flächen-Präsi- dien noch zielführend sein. Im Vergleich zu Ballungsraum- Dienststellen erscheint die vor- handene Dienstposten-Struk- tur in mittelgroßen Dienststel- len (in der Fläche) das größte Hemmnis für fach- und sachge- rechte DP-Hebungen zu sein. Unsere Kampagne „Plus 5 Mio.“ ist ganz bewusst nicht nur auf einen Doppelhaushalt ausge- legt. Wir fordern auch künftig ein kontinuierliches Stellenhe- bungs- und Beförderungspro- gramm über mehrere Haushal- te, um beispielsweise unsere Stau-Probleme in der 3. QE zu A 12 nachhaltig abbauen zu können. Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass vor Jahren begonnene Hebungs- programme für DGL, Bepo- Klassenleiter, SB-Verkehr und K-SB abgeschlossen werden müssen. Für den Tarif haben wir uns weiterhin eine adäqua- te Beteiligung an den Hebungs- möglichkeiten als Ziel gesetzt. Denn auch hier besteht unse- res Erachtens erheblicher Nach- holbedarf. Insbesondere bei den Flächen-Präsidien müssen zusätzliche Stellen- und He- bungsmöglichkeiten für Funk- tions-Dienstposten bei Ermitt- lungs- sowie Ordnungs- und Schutzaufgaben geschaffen werden. Dennoch ist festzustellen, dass der Doppelhaushalt 2019/2020 für die bayerische Polizei auch im Hinblick auf Stellenhe- bungs- und Beförderungsmög- lichkeiten mehr Licht als Schat- ten aufweist. In verschiedenen Gesprächsrunden, im StMI und mit dem Minister selbst, konn- ten wir unsere Positionen ein- bringen und Verbesserungen erreichen. Die DPolG hat „gelie- fert“. Von der Ausweitung des Anteils 4. QE bis zu Hebungen im Tarif haben wir unsere Grundforderungen durchge- setzt. Für die gewährte Ge- sprächsbereitschaft, Unterstüt- zung und hohe Transparenz ein DANKE an die Personalverant- wortlichen des StMI. < Stefan Kemptner © DPolG Bayern 1 Landesverband Bayern > DPolG Polizeispiegel | November 2019 Bayern

Dienstpostenhebungen im Doppelhaushalt 2019/2020 Leitspruch … · 2019-11-10 · „Sprungrevision“ zum Oberlan-desgericht eingelegt, die jedoch ohne Erfolg blieb. Nach den rechtsfehlerfreien

  • Upload
    others

  • View
    5

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Dienstpostenhebungen im Doppelhaushalt 2019/2020 Leitspruch … · 2019-11-10 · „Sprungrevision“ zum Oberlan-desgericht eingelegt, die jedoch ohne Erfolg blieb. Nach den rechtsfehlerfreien

Inhalt2 kurz & knapp

3 Hebungen im Haushalt

4 Entscheidung zur „Polizeiflucht“

6 Fotos von Versammlungen auf Twitter und Facebook

6 Jahresversammlung

9 Aus den Untergliederungen

Leitspruch des Monats

„Habe deine Lust am Herrn; der wird dir geben, was dein Herz wünscht“

Psalm 37, Vers 4

www.cpv-online.org [email protected] CPV, Goethestr. 29 72474 Winterlingen Tel.: 07434.91100

Impressum:Redaktionsleitung: Michael Hinrichsen (v. i. S. d. P.)Telefon 0171.8514714Fotos: DPolGLandesgeschäftsstelle:Orleansstraße 481669 MünchenTelefon: 089.5527949-0Fax: 089.5527949-25E-Mail: [email protected]: www.dpolg-bayern.deISSN: 0723-2209

Dienstpostenhebungen im Doppelhaushalt 2019/2020

Mehr Licht als Schatten!Die DPolG-Kampagne „Plus 5 Mio. – Mehr Perspektive; Mehr Wertschätzung durch zusätzli-che Beförderungen und Hebun-gen“, mit der wir in die Haus-haltsverhandlungen gegangen sind, konnte umgesetzt und dadurch ein Mehr an Beförde-rungen und Hebungen für Beamte und Arbeitnehmer erreicht werden.

Die große Gesprächsrunde mit Hauptpersonalrat, Gewerk-schaften und dem StMI er-brachte eine beachtliche Aus-weitung des ursprünglichen mi-nisteriellen „Hebungspapiers“, welches zuvor dem Präsiden-ten-Jour-fix vorgestellt wurde.

Zu Beginn war keine einzige DGL-Hebung vorgesehen. Die DPolG konnte durchsetzen, dass ab Soll 55 jeder DGL nach A 12 gehoben wird. Durch die erreichte Ausweitung von He-bungen bei „S“ konnte auch der Kripo-Anteil aufgestockt werden. Die angestrebte Ver-teilung der Stellen von 45 Pro-zent/45 Prozent/10 Prozent zwischen „S“ und „K“ sowie „Verwaltung“ und „Technik“ wurde erreicht. Um die „Pari-tät“ zwischen den Verbänden zu wahren, wurden auch für BePo, LKA und PVA weitere He-bungen durchgesetzt. Rund 600 Hebungen in der 2. QE und 200 im Tarif sind ebenfalls im Doppelhaushalt enthalten.

< Wo Licht ist, ist auch Schatten

Nicht jede Hebungsmöglichkeit mündet zum 1. November 2019 und 1. Juli 2020 in eine Beförde-rungsmöglichkeit, da der DP-In-haber sowohl beförderungsfä-hig, als auch entsprechend gut beurteilt sein muss, um sich in der Leistungskonkurrenz durch-setzen zu können.

Grundsätzlich haben wir die neuen Stellen für „Einsatz-Ju-risten“ infrage gestellt. Beim Aufbau der hauptamtlichen Verhandlungsgruppen in den beiden Spezialeinheiten haben wir die hohen Bewertungen und beim Projekt „Hubschrau-berbeschaffung“ die Zuord-nung der Stellen zulasten der BePo hinterfragt. Zum einen handelt es sich hier nicht nur um eine Hebungsmöglichkeit, sondern um neue Stellen, die ein Vielfaches von dem einer Hebung kosten. Zum anderen überzeugte uns weder die fach-liche Begründung, noch die An-zahl dieser Stellen. Man kann sicherlich verschiedene Vertei-lungsparameter für die DP-He-bungen anwenden. Wie an-fangs erwähnt, hatte unsere beharrliche Forderung nach DGL-Hebungen weitere Hebun-gen bei Kripo, bei Tagdienst, bei Bepo, bei anderen Verbänden zur Folge, um im „Gleichge-wicht“ zu bleiben. Vermeintlich blieb die „fachliche Notwendig-keit“ von DP-Hebungen auf der Strecke, da andere Begründun-gen vorrangiger erschienen. Die Ausrichtung von DP-Hebungen nach Sollgrößen vermag in gleichartig ausgerichteten Dienststellen der Flächen-Präsi-dien noch zielführend sein. Im Vergleich zu Ballungsraum-Dienststellen erscheint die vor-handene Dienstposten-Struk-tur in mittelgroßen Dienststel-len (in der Fläche) das größte Hemmnis für fach- und sachge-rechte DP-Hebungen zu sein.

Unsere Kampagne „Plus 5 Mio.“ ist ganz bewusst nicht nur auf einen Doppelhaushalt ausge-legt. Wir fordern auch künftig ein kontinuierliches Stellenhe-bungs- und Beförderungspro-gramm über mehrere Haushal-te, um beispielsweise unsere Stau-Probleme in der 3. QE zu

A 12 nachhaltig abbauen zu können. Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass vor Jahren begonnene Hebungs-programme für DGL, Bepo-Klassenleiter, SB-Verkehr und K-SB abgeschlossen werden müssen. Für den Tarif haben wir uns weiterhin eine adäqua-te Beteiligung an den Hebungs-möglichkeiten als Ziel gesetzt. Denn auch hier besteht unse-res Erachtens erheblicher Nach-holbedarf. Insbesondere bei den Flächen-Präsidien müssen zusätzliche Stellen- und He-bungsmöglichkeiten für Funk-tions-Dienstposten bei Ermitt-lungs- sowie Ordnungs- und Schutzaufgaben geschaffen werden.

Dennoch ist festzustellen, dass der Doppelhaushalt 2019/2020 für die bayerische Polizei auch im Hinblick auf Stellenhe-bungs- und Beförderungsmög-lichkeiten mehr Licht als Schat-ten aufweist. In verschiedenen Gesprächsrunden, im StMI und mit dem Minister selbst, konn-ten wir unsere Positionen ein-bringen und Verbesserungen erreichen. Die DPolG hat „gelie-fert“. Von der Ausweitung des Anteils 4. QE bis zu Hebungen im Tarif haben wir unsere Grundforderungen durchge-setzt. Für die gewährte Ge-sprächsbereitschaft, Unterstüt-zung und hohe Transparenz ein DANKE an die Personalverant-wortlichen des StMI.

< Stefan Kemptner

© D

PolG

Bay

ern

1

Land

esve

rban

d Ba

yern

> DPolG Polizeispiegel | November 2019

Bayern

Page 2: Dienstpostenhebungen im Doppelhaushalt 2019/2020 Leitspruch … · 2019-11-10 · „Sprungrevision“ zum Oberlan-desgericht eingelegt, die jedoch ohne Erfolg blieb. Nach den rechtsfehlerfreien

Abschied aus dem LandeshauptvorstandIm Anschluss an die Herbstsit-zung des Hauptvorstandes der DPolG Bayern verabschiedete Landesvorsitzender Rainer Nachtigall drei langjährige Mitglieder des Gremiums.

Kurt Weis vom Bezirksverband (BV) Landesbehörden, Martin Oberman, BV Schwaben-Nord, und Karl Eichinger vom BV Schwaben-Süd/West gehörten als Vorsitzende ihrer Bezirksver-bände dem höchsten Gremium der DPolG Bayern nach dem Landeskongress über viele Jahre an. Vor der nächsten Sitzung geben alle drei ihre Bezirksver-bände in jüngere Hände und scheiden damit aus dem Haupt-vorstand aus. Rainer Nachtigall

bedankte sich unter großem Applaus der Anwesenden und

wünschte alles Gute für die Zu-kunft. Dabei war für alle drei

klar, dass sie sich weiter für ihre DPolG einsetzen werden.

„Sperrzeit“ bei Bayerns Polizei?!DPolG warnt vor Folgen zeitweiser Schließungen von Polizeidienststellen

Am Rande der DPolG-Haupt-vorstandssitzung in Bad Windsheim warnte die DPolG Bayern mit einer Pressemit-teilung vor der „temporären Schließung“ kleinerer und mittlerer Polizeidienststellen bei personalintensiven Einsatz-lagen oder zu betriebsarmen Zeiten. „Wir befürchten einen

schleichenden Rückzug der Po-lizei aus dem ländlichen Raum, an dessen Ende die Zusam-menlegung – also die Schlie-ßung – von Dienststellen stehen wird.“

Künftig sollen die in einer Poli-zeidienststelle verbliebenen Beamtinnen und Beamten bei

personalintensiven Einsätzen die Dienststelle zuschließen und Außendienst verrichten. Die Polizeidienststellen müs-sen für diesen Fall mit Alarm- und Sicherungseinrichtungen gegen Einbruch und Vandalis-mus ausgerüstet sein, was mit hohen finanziellen Investitio-nen verbunden ist.

Die DPolG befürchtet, dass mittelfristig nicht nur die polizeiliche „Sperrzeit“ droht,

sondern die komplette „Geschäftsaufgabe!“. Die Überlegungen zur temporären Schließung sind nach Über-zeugung der DPolG eine Reak-tion auf die trotz der Neu-einstellungen weiterhin angespannte Personalsituati-on bei der Polizei. „Diese Ent-wicklung wird letztendlich zum Rückzug der Polizei aus der Fläche führen“, prognosti-ziert Landesvorsitzender Rai-ner Nachtigall.

< Kurt Weis, Rainer Nachtigall, Charly Eichinger, Martin Oberman (von links)

© D

PolG

Bay

ern

DPolG in eigener SacheBitte teilt uns Änderungen Eurer persönlichen Daten mit, damit Eure Angaben bei uns aktuell sind.

Wichtig sind vor allem: > Bankverbindung > Anschrift > Neue Dienststelle > Beförderung/Hebung

Auch Beitragsreduzierungen sind möglich, wenn ihr z. B.

> Teilzeit arbeitet (bis 30 Stunden/Woche)

> in Erziehungsurlaub/ Elternzeit seid

> oder mit einem anderen DPolG-Mitglied verheiratet oder eine Lebenspartner-schaft eingeht,

> pensioniert seit oder in Rente geht

Diese Beitragsreduzierungen müssten uns bitte bis zum 15. des Vormonats gemeldet wer-den, um beim nächsten mo-natlichen Beitragseinzug be-rücksichtigt zu werden.

Etwaige Änderungen und/oder Fragen bitte an die DPolG-Landesgeschäftsstelle, Telefon 0 89.5 52 79 49-0 oder E-Mail: [email protected]

2

Land

esve

rban

d Ba

yern

> DPolG Polizeispiegel | November 2019

Bayern

Page 3: Dienstpostenhebungen im Doppelhaushalt 2019/2020 Leitspruch … · 2019-11-10 · „Sprungrevision“ zum Oberlan-desgericht eingelegt, die jedoch ohne Erfolg blieb. Nach den rechtsfehlerfreien

Doppelhaushalt 2019/2020

DPolG-Forderungen umgesetzt!Plus 5 Millionen mehr Perspektive – Mehr Wertschätzung durch zusätzliche Beförderungen und Hebungen.

Die DPolG hat sich bei den Ver-handlungen für den Doppel-haushalt 2019/2020 für zusätz-liche Beförderungen und

Hebungen eingesetzt. Dafür stehen dem StMI für zusätzli-che Beförderungen und He-bungen rund 5 Milionen Euro zur Verfügung. Das ursprüngli-

che „Hebungspapier“ des StMI konnte um Vorschläge der DPolG beachtlich ausgeweitet werden. Das Ergebnis zeigt, dass die Forderungen, die die DPolG im Zusammenhang mit ihrer Kampagne erhoben hat, erfüllt werden:

> Stufenweise Ausweitung des Anteils der 4. QE

> Zusätzliche Möglichkeiten der mQ in die 4. QE

> K-Sachbearbeiter Programm weitergeführt

> K-Strukturen verbessert

> Hebungen der Leiter-E-Grup-pen mittelgroßer und großer Dienststellen

> „Altersbeförderung“ nach A 12 gesichert

> Klassenleiterprogramm fort-geführt

> Alle 4 DGL in A 11/12 ab ei-nem Soll von 55

> Verwaltung berücksichtigt > 200 Hebungen für Tarifbe-schäftigte

Die DPolG wird sich bei künfti-gen Haushaltsverhandlungen für die nachhaltige Fortfüh-rung der Dienstpostenfort-schreibung einsetzen.

Wir haben in all unseren Medi-en über unsere gemeinsame Aktion „Gaffen geht gar nicht“ mit Bayern 3 und dem ADAC berichtet.

Während Bayern 3 in seinem Programm stündlich über die Aktion spricht, hat der ADAC in der aktuellen Ausgabe seiner „ADAC Motorwelt“ ebenfalls auf den Aufkleber hingewie-sen.

Den Aufkleber gibt’s immer noch kostenlos. Holt ihn euch. ©

AD

AC M

otor

wel

t

#GAFFEN GEHT GAR NICHT

3

Land

esve

rban

d Ba

yern

> DPolG Polizeispiegel | November 2019

Bayern

Page 4: Dienstpostenhebungen im Doppelhaushalt 2019/2020 Leitspruch … · 2019-11-10 · „Sprungrevision“ zum Oberlan-desgericht eingelegt, die jedoch ohne Erfolg blieb. Nach den rechtsfehlerfreien

Posts bei Instagram nicht ohne zusätzliche PostenDie DPolG begrüßt grundsätz-lich die Ausweitung der Social-Media-Aktivitäten der Bayeri-schen Polizei auf Instagram.

Zwischen den sozialen Netz-werken und der polizeilichen Praxis gibt es viele Schnittstel-len, wie etwa die Fahndung, die Einsatzbegleitung und die Öffentlichkeitsarbeit, die auch der Nachwuchsgewinnung

dient. Allerdings warnt die DPolG davor, das Personal für diese stärkere Betätigung der Polizei in sozialen Netzwerken aus den Basisdienststellen zu rekrutieren, ohne für diese Zusatzaufgabe zusätzliche Stellen im Haushalt zu schaffen.

Geht man von drei bis fünf Be-schäftigten in den Social-Me-

dia-Teams bei den Polizeipräsi-dien aus, sind in diesem Bereich aktuell circa 50 Beschäftigte tätig. In der Regel sind es die jüngeren Polizeibeamtinnen und -beamten, die für die Soci-al-Media-Aktivitäten bei der Polizei infrage kommen.

Dieser Personalbedarf geht aber unter Umständen zu Las-ten des Streifendienstes in de-

ren Dienststellen. Ein Nacher-satz bei den Basisdienststellen lässt in der Regel auf sich war-ten.

Nachdem im Doppelhaushalt 2019/2020 keine zusätzlichen Stellen für die „Etatisierung“ dieser Teams vorgesehen sind, muss die Staatsregierung im kommenden Haushalt dafür Sorge tragen.

OLG Stuttgart entscheidet erstmals, dass auch Fälle der „Polizeiflucht“ dem neuen Straftatbestand „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ unterfallen könnenDer 4. Strafsenat des Oberlan-desgerichts Stuttgart unter Vorsitz von Sabine Roggenbrod hat mit heute veröffentlichtem Beschluss vom 4. Juli 2019 ent-schieden, dass auch Fälle der sogenannten „Polizeiflucht“ dem seit 13. Oktober 2017 gel-tenden, neuen Straftatbestand „Verbotene Kraftfahrzeug-rennen“ unterfallen können.

Der Angeklagte war vom Amts-gericht Münsingen am 2. Oktober 2018 wegen verbo-tenen Kraftfahrzeugrennens zu einer Geldstrafe von 70 Tages-sätzen zu je 40 Euro verurteilt worden. Ihm wurde die Fahrer-laubnis entzogen und sein Füh-rerschein wurde eingezogen. Zudem wurde eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrer-laubnis von neun Monaten fest-gesetzt. Hiergegen hat der An-geklagte eine sogenannte „Sprungrevision“ zum Oberlan-desgericht eingelegt, die jedoch ohne Erfolg blieb.

Nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des Amtsge-richts hatte der Strafsenat von folgendem Sachverhalt auszu-gehen: Der Angeklagte flüchtete am 1. Mai 2018 gegen 4 Uhr in Lichtenstein-Honau mit sei-nem Pkw vor einer Streifenwa-genbesatzung der Polizei, wel-che ihn einer Verkehrskontrolle unterziehen wollte und ihm deshalb Haltesignal anzeigte. Nach Erkennen des Streifenwa-gens und des Haltesignals be-schleunigte er sein Fahrzeug, um eine höchstmögliche Ge-schwindigkeit zu erreichen und dadurch die ihn nun mit Blau-licht, Martinshorn und dem Haltesignal „Stopp Polizei“ ver-folgenden Polizeibeamten abzuhängen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheb-lich überschreitend und unter Missachtung der Sicherheitsin-teressen anderer Verkehrsteil-nehmer, fuhr er mit weit über-höhter Geschwindigkeit durch

den Ort Engstingen. Die Ge-genfahrbahn nutzend fuhr er über eine „Rot“ anzeigende Ampel und setzte seine Fahrt durch Engstingen bei erlaubten 50 km/h mit mindestens 145 km/h fort, wobei er von einer Geschwindigkeitsmessanlage „geblitzt“ wurde. Nach dem Ortsausgang fuhr er auf der teils kurvenreichen und un-übersichtlichen Bundesstraße 313 – bei partieller Geschwin-digkeitsbeschränkung auf 70 km/h – mit einer Geschwindig-keit von mindestens 160 bis 180 km/h. Hierbei schnitt er an unübersichtlichen Stellen die Kurven; ihm waren allein um des schnelleren Fortkommens willen die Belange anderer Ver-kehrsteilnehmer gleichgültig. Die ihn verfolgenden Polizeibe-amten konnten die Distanz zum Fahrzeug des Angeklagten nicht verringern, weil dies ohne erhebliches Risiko für sie und andere Verkehrsteilnehmer nicht möglich war, und muss-

ten daher die Verfolgung ab-brechen.

Die erhobene Sachrüge deckte keinen Rechtsfehler zum Nach-teil des Angeklagten auf. Diese Feststellungen tragen den Schuldspruch wegen verbote-nen Kraftfahrzeugrennens ge-mäß § 315 d Abs. 1 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs (StGB). Ins-besondere hat das Amtsge-richt fehlerfrei festgestellt, dass der Angeklagte in der Ab-sicht handelte, eine höchst-mögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Dies verlangt – so der Senat – nicht die Absicht, das Fahrzeug mit objektiv höchstmöglicher Geschwin-digkeit zu führen oder es bis an die technischen bezie-hungsweise physikalischen Grenzen auszufahren. Ausrei-chend ist vielmehr das Abzie-len auf eine relative, eine nach den Sicht-, Straßen- und Ver-kehrsverhältnissen oder den persönlichen Fähigkeiten des

4

Land

esve

rban

d Ba

yern

> DPolG Polizeispiegel | November 2019

Bayern

Page 5: Dienstpostenhebungen im Doppelhaushalt 2019/2020 Leitspruch … · 2019-11-10 · „Sprungrevision“ zum Oberlan-desgericht eingelegt, die jedoch ohne Erfolg blieb. Nach den rechtsfehlerfreien

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 54/2019 vom 4. Juli 2019

Helmpflicht beim Motorradfahren gilt grundsätzlich auch bei Berufung auf religiöse HinderungsgründeWer aus religiösen Gründen einen Turban trägt, ist nicht bereits deshalb von der Helmpflicht beim Motorrad-fahren zu befreien. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Der Kläger beantragte im Juli 2013 bei der Stadt Konstanz die Erteilung einer Ausnahmege-nehmigung, mit der er von der Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms beim Motorrad-fahren befreit wird. Die Schutz-helmpflicht nach § 21 a Abs. 2 Satz 1 StVO verletze ihn als gläubigen Sikh in seiner Religi-onsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 GG; er sei aus religiösen Gründen verpflichtet, einen Turban zu tragen. Die Beklagte lehnte den Antrag mit der Begründung ab, eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5b StVO könne nur aus gesundheitlichen Gründen erteilt werden. Der Widerspruch des Klägers und seine Klage vor dem Verwal-tungsgericht Freiburg sind er-folgslos geblieben. Auf die Be-rufung des Klägers hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-

Württemberg die Beklagte ver-pflichtet, über seinen Antrag erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden. Die Beklagte habe verkannt, dass eine Aus-nahme auch aus religiösen Gründen in Betracht komme. Eine unmittelbare Verpflich-tung der Beklagten zur Ertei-lung der beantragten Ausnah-megenehmigung hat der Verwaltungsgerichtshof dage-gen abgelehnt. Die Glaubens-freiheit führe nicht zu einem generellen Überwiegen der In-teressen des Klägers gegenüber der ebenfalls grundrechtlich ge-währleisteten körperlichen und psychischen Unversehrtheit Dritter, die durch die Helm-pflicht geschützt werden solle. Eine Reduzierung des behördli-chen Ermessens auf Null kom-me allenfalls in Betracht, wenn der Antragsteller auf die Nut-zung des Motorrads zwingend angewiesen sei. Das sei beim Kläger nicht der Fall.

Die Revision des Klägers, mit der er über die Verpflichtung zur erneuten Entscheidung hin-

aus die Erteilung der Ausnah-megenehmigung erreichen will, hat das Bundesverwal-tungsgericht zurückgewiesen. Die in § 21 a Abs. 2 StVO ange-ordnete Pflicht, beim Motor-radfahren einen geeigneten Schutzhelm zu tragen, kann den Kläger als gläubigen Sikh mittelbar in seiner Religions-ausübungsfreiheit beeinträch-tigen. Er wird hierdurch zwar nicht an der Praktizierung sei-nes Glaubens gehindert; bei der Befolgung der von ihm aus religiösen Gründen als verbind-lich empfundenen Pflicht zum Tragen eines Turbans muss er aber auf das Motorradfahren verzichten. Diese Einschrän-kung ist auch mit Blick auf die durch Art. 4 Abs. 1 GG ge-schützte Religionsfreiheit grundsätzlich gerechtfertigt und vom Kläger hinzunehmen, weil sie anderen, ebenfalls ver-fassungsrechtlich geschützten Rechtsgütern Dritter dient. Die Helmpflicht soll nicht nur den Motorradfahrer selbst, sondern auch die körperliche und psy-chische Unversehrtheit anderer Unfallbeteiligter und der Ret-

tungskräfte schützen. Sie kön-nen durch den Unfalltod oder durch den Eintritt schwerer Verletzungen bei einem nicht mit einem Schutzhelm gesi-cherten Motorradfahrer trau-matisiert werden. Ein durch Helm geschützter Motorrad-fahrer wird zudem im Fall eines Unfalls eher in der Lage sein, zur Rettung anderer Personen beizutragen, etwa indem er die Unfallstelle sichert, Ersthilfe leistet oder Rettungskräfte ruft. Ein Anspruch auf Befrei-ung von der Helm pflicht kann daher allenfalls bestehen, wenn dem Betroffenen der Ver-zicht auf das Motorradfahren aus besonderen Gründen nicht zugemutet werden kann. An-haltspunkte hierfür hat der Klä-ger, der über eine Fahrerlaubnis zum Führen von Pkw verfügt und einen Lieferwagen besitzt, nicht dargelegt.

< Anmerkung

Ein nicht wirklich „staatstra-gendes Thema“. Aber endlich mal wieder Rechtsprechung, die nachvollziehbar scheint …

Fahrers mögliche Höchstge-schwindigkeit. Auf diese Ab-sicht hat das Amtsgericht aus der Gesamtschau der Umstän-de rechtsfehlerfrei geschlos-sen. Die Absicht, eine höchst-mögliche Geschwindigkeit zu erreichen, muss auch nicht Haupt- oder Alleinbeweggrund für die Fahrt sein. Vielmehr kann auch in Fällen der „Poli-zeiflucht“ eine Strafbarkeit nach § 315 d Abs. 1 Nr. 3 StGB vorliegen, wenn die weiteren

tatbestandlichen Vorausset-zungen im Einzelfall – wie hier – festgestellt werden können. Sowohl der Gesetzeswortlaut als auch die Begründung spre-chen dafür, auch die „Polizei-flucht“ als tatbestandsmäßig anzusehen. Schließlich ist sie von einem spezifischen Renn-charakter geprägt, in dem sich gerade die in der Gesetzesbe-gründung genannten beson-deren Risiken wiederfinden, auch wenn das Ziel des Wett-

bewerbs hier nicht im bloßen Sieg, sondern in der gelunge-nen Flucht liegt. Die risikobe-zogene Vergleichbarkeit mit den sportlichen Wettbewer-ben liegt auf der Hand. Es wäre vor dem Hintergrund des Schutzzwecks der Vorschrift und der intendierten Abgren-zung zwischen Fahrten mit Renncharakter – und damit abstrakt höherem Gefähr-dungspotenzial – und bloßen Geschwindigkeitsüberschrei-

tungen auch sinnwidrig, für eine Strafbarkeit – bei identi-scher Fahrweise und gleicher abstrakter Gefährdungslage – allein danach zu differenzie-ren, welche Motive die Ab-sicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, letztlich ausgelöst haben oder begleiten.

Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart – Beschluss vom

4. Juli 2019 – 4 Rv 28 Ss 103/19

5

Land

esve

rban

d Ba

yern

> DPolG Polizeispiegel | November 2019

Bayern

Page 6: Dienstpostenhebungen im Doppelhaushalt 2019/2020 Leitspruch … · 2019-11-10 · „Sprungrevision“ zum Oberlan-desgericht eingelegt, die jedoch ohne Erfolg blieb. Nach den rechtsfehlerfreien

OVG Münster stärkt Rechte von Demonstranten Polizei darf keine Fotos von Versammlungen auf Twitter und Facebook veröffentlichen. Veröffentli-chungen von Fotos durch Polizeibeamte stellen einen Eingriff in das Versammlungsgrundrecht dar

Polizeibeamte des Polizeipräsi-diums Essen waren nicht be-rechtigt, Fotos von einer Ver-sammlung in Essen-Steele zu machen und diese auf dem Facebook-Profil der Polizei sowie auf Twitter zu veröffent-lichen. Dies hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungs gericht in Münster mit Urteil vom 17. September 2019 (Az.: 15 A 4753/18) entschieden.

Dem Fall lag folgender Sach-verhalt zugrunde: Auf den ver-öffentlichten Fotos sind die beiden Kläger als Teilnehmer der Versammlung zu sehen. Mit ihrer Klage begehren sie die Feststellung, dass das Vor-

gehen der Polizei rechtswidrig war. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat der Klage stattgegeben. Die dagegen ge-richtete Berufung des beklag-ten Landes hat keinen Erfolg.

< OVG: Veröffentlichung von Fotos mit Versammlungs-teilnehmern stellt unzulässigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar

Nach Auffassung des Oberver-waltungsgerichts hat das An-fertigen der Fotos, um diese im Rahmen der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit auf Twit-ter und Facebook zu publizie-ren, in das Versammlungs-grundrecht aus Art. 8 Abs. 1

GG eingegriffen. Polizeiliche Foto- und Videoaufnahmen von Versammlungen seien grundsätzlich geeignet, ein-schüchternd, abschreckend oder in sonstiger Weise verhal-tenslenkend auf die Teilneh-mer einer Versammlung zu wirken. Das gelte auch für Auf-nahmen, die erklärtermaßen für die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Verwendung finden sollen.

< Film- und Tonaufnahmen nur zum Zwecke der Gefahrenabwehr erlaubt

Eine zur Rechtfertigung des Grundrechtseingriffs erforder-liche gesetzliche Ermächti-gungsgrundlage bestehe nicht. Das Versammlungsgesetz er-laube Film- und Tonaufnah-men nur zum Zwecke der Ge-fahrenabwehr. Darüber hinaus könne das beklagte Land sich auch nicht erfolgreich auf das

Kunsturhebergesetz oder auf die allgemeine Befugnis zu staatlichem Informationshan-deln berufen. Eine effektive und zeitgemäße polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit werde dadurch nicht unmöglich ge-macht. Die Polizei könne über ein Versammlungsgeschehen auch ohne die in Rede stehen-den Bilder informieren, ohne gänzlich auf eine Bebilderung zu verzichten. So könnte sie etwa ausschließlich ihre eige-nen Einsatzkräfte und -mittel abbilden oder auf Archivfoto-material zurückgreifen, auf dem der Versammlungsort zu sehen sei.

Quelle: Oberverwaltungs-gericht Nordrhein-Westfalen,

ra-online (pm/ab) Oberverwaltungsgericht

Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. September 2019

– 15 A 4753/18 –

DPolG Jahresversammlung 2019Seit vielen Jahren treffen sich einmal jährlich die Funktions-träger der DPolG Bayern zu ei-nem Austausch über aktuelle Themen. Neben Landesvor-

stand und Landeshauptvor-stand nehmen daran auch im-mer alle Kreisvorsitzenden und die freigestellten DPolG-Perso-nalräte teil. Dieses Jahr fand

die Veranstaltung im Kon-gresszentrum KKC Bad Winds-heim statt und war durch das Team der Landesgeschäftsstel-le um Geschäftsführer Matthi-

as Godulla wieder hervorra-gend vorbereitet.

Landesvorsitzender Rainer Nachtigall begrüßte zu Beginn vor allem „die Neuen“, wünschte ihnen viel Freude und Erfolg bei ihrer Tätigkeit und bedankte sich für das En-gagement für unsere Kollegin-nen und Kollegen. Auch das ist ein wichtiger Aspekt der Jah-resversammlung: Die „DPolG-Familie“ lernt sich kennen und weiß, wer ihre Ansprechpart-ner sind.

Nachtigall konnte von einer weiter steigenden Mitglieder-zahl berichten. Dabei freute er sich auch, dass immer mehr Rentner und Pensionisten „ih-rer“ DPolG die Treue halten.

6

Land

esve

rban

d Ba

yern

> DPolG Polizeispiegel | November 2019

Bayern

Page 7: Dienstpostenhebungen im Doppelhaushalt 2019/2020 Leitspruch … · 2019-11-10 · „Sprungrevision“ zum Oberlan-desgericht eingelegt, die jedoch ohne Erfolg blieb. Nach den rechtsfehlerfreien

Erstmals wurden den Teilneh-mern auch verschiedene Pa-nels angeboten. In diesen wur-den Themen wie Social Media, Veranstaltungen der DPolG, Personalratswahlen und auch die Durchführung von Einsatz-betreuungen besprochen. Fast alle Anwesenden beteiligten sich an dem für sie interessan-testen Panel und zeigten sich sowohl mit dem Angebot wie auch mit den Ergebnissen zu-frieden.

Rainer Nachtigall und die Mit-glieder des Landesvorstandes berichteten über aktuelle The-men und ihre jeweiligen Ar-beitsbereiche. Dabei wurde sehr deutlich, dass es zum ei-nen eine Vielzahl an zu bear-beitenden Themen und Bau-stellen in der bayerischen Polizei gibt. Zum anderen zeig-te sich aber auch, zu welchen Problemen vor Ort am meisten Diskussionsbedarf besteht be-ziehungsweise an welchen Stellen sich unsere Kolleginnen und Kollegen dringend Unter-stützung durch ihre Gewerk-schaft wünschen.

Einige aktuelle Themen über die gesprochen wurde beziehungs-weise die auf uns zukommen:

> Vorstoß zu bundeseinheitli-cher Besoldung aus anderen Bundesländern

> Forderung der DPolG nach einem bundeseinheitlichen Gedenktag für im Dienst ums Leben gekommene Kollegin-nen und Kollegen (in Bayern sind schon zwei Veranstal-tungen etabliert)

> Dienstvereinbarung (DV) zur elektronischen Lernanwendung 

> TAUVE-Test > DV GPS-Ortung (gespeichert wird immer nur ein Signal)

> Arbeitszeit (Initiativen aus München, Stundenschrei-bung bei Zusatzurlaub)

> Einführung von Cover in allen Verbänden

> Änderungen bei der Bestel-lungsrichtlinie

> Änderungen bei Beförde-rungsrichtlinie

> Neuer Dienstausweis > Neue Dienstwaffe (Holster, Problem Hüfte und Polizei-arzt)

> Mitteldistanzwaffen (Ausbil-dung), Gehörschutz und Schutzbrille sind dabei

> Unterziehschutzwesten > Uniform (unter anderem Logistikzentrum Bayern)

Auf ein Thema, bei dem die DPolG regelmäßig negative Rückmeldungen von Mitglie-dern bekommt und das auch bei dieser Versammlung heftig kritisiert wurde, soll hier trotz-dem kurz eingegangen wer-den: Bayern war bundesweit Vorreiter bei der Erfüllungs-übernahme bei Schmerzens-geldansprüchen, nachdem un-

sere Kolleginnen und Kollegen im Dienst Opfer geworden sind. Inzwischen haben viele Länder nachgezogen und ha-ben „bessere“ Regelungen. Die Hürden und der Formalismus, auf den unsere bayerischen Po-lizistinnen und Polizisten sto-ßen, erweckt den Eindruck, dass man ihnen nicht wirklich helfen will! Hier besteht drin-gender Nachbesserungsbe-darf! Leider ist eine grundsätz-lich sehr positive Regelung durch die Umsetzung in der Praxis zu einem „Formalismus-ungetüm“ geworden, bei dem niemand mehr davon sprechen kann, dass der Fürsorgever-pflichtung des Dienstherrn nachgekommen wird.

Wichtig und interessant für die Funktionsträger auch die Be-richte aus den DPolG-Kommis-sionen beziehungsweise -Ver-tretungen: Sepp Hagengruber für die Kommission „Organisa-tion und Dienstbetrieb“ (Arbeitsgruppenwahn bei der bayerischen Polizei, Stellenhe-bungsprogramme, Ausstat-tung, unterschiedliche Perso-nalentwicklungsprogramme bei den Verbänden)

Kommission Kriminalpolizei: Markus Schlemmer berichtete von der Kripo-Tagung der DPolG Bayern und wies auf den Bericht im DPolG-TV hin. Dau-

7

Land

esve

rban

d Ba

yern

> DPolG Polizeispiegel | November 2019

Bayern

Page 8: Dienstpostenhebungen im Doppelhaushalt 2019/2020 Leitspruch … · 2019-11-10 · „Sprungrevision“ zum Oberlan-desgericht eingelegt, die jedoch ohne Erfolg blieb. Nach den rechtsfehlerfreien

erthemen sind unter anderem die Arbeitsbelastung bei den Kriminaldienststellen sowie die Personalsitutation im IuK beziehungsweise IT-Bereich. Gerade im K-Bereich ist der Austausch auch mit anderen Bundesländern enorm wichtig.

Die Beauftragte für Frauen und Familie, Birgit Manghofer, er-läuterte einige neue Broschü-ren beziehungsweise Flyer, zum Beispiel ein Heft für den Notfall und einen Elternratge-ber. Für die Tarifkommission sprach Carolin Klinger über die Aktivitäten, für die JUNGE POLIZEI Julian Heuschötter.

Siggi Stich sprach für die Ver-tretung für Seniorinnen und Senioren über die Wichtigkeit einer „Notfalldose“ (auch für Jüngere). Hier sucht die Vertre-tung aktuell nach möglichst einfachen Umsetzungsmög-lichkeiten für alle Mitglieder. Wichtig ist Stich auch, dass bei Einführung eines neuen Dienstausweises auch die schon in Pension beziehungs-weise Rente befindlichen Ru-heständler nicht vergessen werden.

Unser Beauftragter für Men-schen mit Behinderung, Axel Höhmann, erläuterte aktuelle

Rechtsänderungen und zeigte Möglichkeiten der Unterstüt-zung auf. Die DPolG-Vertreter helfen auch jederzeit zum Bei-spiel bei oft schwierigen An-tragstellungen.

Berend Jochem konnte wieder einmal die hervorragende Ar-beit der Stiftung der Deut-schen Polizeigewerkschaft dar-stellen. In allen Bundesländern gibt es inzwischen Ansprech-partner der Stiftung und aus

allen Bundesländern kommen zum einen Gelder für die Stif-tung, aber auch Stiftungsfälle. Dies bestätigt die Wichtigkeit dieser Einrichtung!

Rechtsassessor Felix Feichtmei-er erläuterte den Anwesenden unter anderem die Entwicklun-gen im Rechtsschutz und die notwendigen Angaben/Unter-lagen in Rechtsschutzfällen. Die Diskussion bei/nach sei-nem Vortrag zeigte noch

einmal deutlich die Unzufrie-denheit bei Fällen der Erfül-lungsübernahme. Bei Weitem nicht alles, was während dieser Tagung besprochen wurde, kann den Weg in einen (kur-zen) Bericht finden. Die Mit-glieder des Landesvorstandes konnten aber wieder viele An-regungen für die anstehenden Aufgaben mitnehmen. Auch dafür bedankte der Landesvor-stand der DPolG sich bei allen, die sich in der DPolG für die Po-lizeibeschäftigten engagieren. Während der Versammlung und bei vielen Gesprächen am Rande zeigte sich wieder sehr deutlich, dass viele Themen bei den Dienststellen vor Ort sehr emotional und (leider) oft ohne das dringend notwendige Hintergrundwissen diskutiert werden. Umso wichtiger ist es für die DPolG Bayern, ihre Funktionsträger ständig mit aktuellen Informationen zu versorgen. Dabei stellt die Jah-resversammlung einen wichti-gen Baustein dar.

Und: Unsere Funktionsträger vor Ort stehen gerne für alle Nachfragen zur Verfügung. Sprecht sie einfach an!

© D

PolG

Bay

ern

(6)

8

Land

esve

rban

d Ba

yern

> DPolG Polizeispiegel | November 2019

Bayern

Page 9: Dienstpostenhebungen im Doppelhaushalt 2019/2020 Leitspruch … · 2019-11-10 · „Sprungrevision“ zum Oberlan-desgericht eingelegt, die jedoch ohne Erfolg blieb. Nach den rechtsfehlerfreien

Einsatzkräftebetreuung

Würzburger Kickers – 1860 MünchenDer Herbst hält Einzug in Un-terfranken und die Vorrunde der 3. Fußball-Liga ist in vollem Gange. Nachdem nun am 7. Oktober das Heimspiel der Würzburger Kickers gegen 1860 München in einem Mon-tagabendspiel auf dem Pro-gramm stand, war klar, dass es sich wieder um ein ROT-Spiel

handelt und ein großer Kräf-teansatz erforderlich war. Ein-mal mehr Grund genug für die DPolG Unterfranken eine Ein-satzbetreuung für die Kolleg(inn)en auf die Beine zu stellen, im Übrigen bereits die sechste allein im Jahr 2019. Bei teils widrigen Witterungsver-hältnissen wollten wir es uns

nicht nehmen lassen, für euch ehrenamtlich da zu sein. Wie immer durften sich die Einsatz-kräfte über Kaffee, Energy-Drinks (heiß und kalt), Schoko-lade, Gummibärchen und viele nützliche Kleinigkeiten für den Polizeialltag freuen. Dazu im-mer ein offenes Ohr für die Probleme der Kolleg(inn)en – was will man mehr?! Die Ein-satzbetreuung wurde bis zum späten Abend weit nach Ein-

bruch der Dunkelheit fortge-führt, sodass nahezu alle Ein-satzkräfte erreicht werden konnten. Am Ende stand zu-sätzlich noch ein 2:1-Heimer-folg der Würzburger Kickers. Gerne machen wir so kontinu-ierlich für die Kolleg(inn)en weiter, für Anregungen sind wir immer offen – einfach auf uns zukommen und mit uns sprechen.

#DPolGUnterfranken für die #DPolGStiftungEine kleine Idee entfaltet gro-ße Wirkung. Pfandflaschen von Kolleg(inn)en werden auf den Dienststellen in blauen Tonnen für den guten Zweck gesam-melt.

Dank der Initiative vom KV-Vorsitzenden Würzburg, Hol-ger Fiederling, konnte im Rah-men der Jahresversammlung der DPolG Bayern ein Scheck in Höhe von 600 Euro (entspricht 2 400 Flaschen!!!) an Berend Jochem, den DPolG-Stiftungs-vorsitzenden, übergeben wer-den. Auch Benjamin Hubka

vom KV Schweinfurt hat sich dieser Idee angeschlossen und mit seinem KV einen Beitrag hierzu geleistet.

Unser Dank gilt allen Flaschen-spendern und auch allen Dienststellenleitern, die das Aufstellen der blauen Tonnen ermöglichen und den Mehr-wert der Stiftung erkannt haben.

Und die DPolG Unterfranken verspricht von ihrer Seite, dass die Aktion weiter fortgeführt und in Teilen sogar noch aus-

© D

PolG

Bay

ern

(2)

< Holger Fiederling (Vorsitzender KV Würzburg) mit einer blauen Spenden-tonne.

9

Land

esve

rban

d Ba

yern

> DPolG Polizeispiegel | November 2019

Bayern

Page 10: Dienstpostenhebungen im Doppelhaushalt 2019/2020 Leitspruch … · 2019-11-10 · „Sprungrevision“ zum Oberlan-desgericht eingelegt, die jedoch ohne Erfolg blieb. Nach den rechtsfehlerfreien

Einsatzkräftebetreuung beim DATEV-Challenge Roth Bereits zum fünften Mal in Folge engagierte sich Dietmar Kocher, Vorsitzender des Kreis-verbandes Schwabach-Roth-Hilpoltstein, bei der Einsatz-kräftebetreuung des DATEV- Challenge Roth.

Mit rund 5 500 Teilnehmern aus mehr als 80 verschiedenen Nationen und circa 250 000 Zuschauern ist der DATEV-Challenge Roth einer der welt-weit größten Wettkämpfe auf der Triathlon-Langdistanz. Von den Athleten wird sowohl im Einzel- als auch im Mann-schaftswettbewerb über die Schwimmstrecke von 3,8 Kilo-metern, der Radfahrstrecke von 180 Kilometern und der Marathonstrecke von 42,195 Kilometern alles abverlangt.

Aber nicht nur die Triathleten erbrachten bei den sommerli-chen Temperaturen eine au-

ßergewöhnliche Leistung. Höchstleistung wurde auch von den Einsatzkräften der Po-lizei, den Rettungsdiensten und den Freiwilligen Feuer-wehren abverlangt, waren sie doch seit den frühen Morgen-stunden als Verkehrsposten und Helfer rund um die Wett-

kampfstrecke eingesetzt, um einen sicheren Ablauf des Sportereignisses zu gewähr-leisten.

„Der Eiswagen kommt“. Diesen Satz hörte das diesjährige Ein-satzkräftebetreuungsteam der DPolG, Stephan Kröppel und

Dietmar Kocher, von den Poli-zeiposten bereits von Weitem immer wieder, da sich schon nach kurzer Zeit unsere „Mission“, die Kolleginnen und Kollegen mit einer kleinen Erfrischung zu versorgen, her-umgesprochen hatte. Beim Verteilen von Eis, Kaffee und Sonnencreme waren wir gern gesehene Gäste und Gesprächspartner bei den Einsatzkräften. „Super, dass es euch gibt“, „der Tag ist geret-tet“, „Mega geil“, „herzlichen Dank“, so die Kommentare der Kolleginnen und Kollegen. Das ist für uns der Ansporn, auch im nächsten Jahr gerne wieder für euch da zu sein.

Übrigens: Der diesjährige Sieger des Triathlons bei den Männern war der Franke And-reas Dreitz und bei den Frauen Lucy Charles-Barclay aus Groß-britannien.

Nachwuchs für die DPolG!Im September begannen etwa 800 neue Kolleginnen und Kol-legen ihre Ausbildung in der 2. und 3. QE bei der Bayeri-schen Bereitschaftspolizei.

Sie wurden an den Standorten Eichstätt, Dachau, Königs-brunn, Sulzbach-Rosenberg (inklusive HföD) und Nabburg

eingestellt. Ab der vierten Wo-che präsentierten wir uns und stellten unser durchdachtes Leistungspaket und die exklu-siven Vorteile der DPolG-Mit-gliedschaft vor.

Natürlich waren bei den „Selbstdarstellungen“ der Be-zirksverband BePo mit den Vor-

geweitet wird. Das Großartige an dieser Aktion ist einfach, dass so viele Kolleg(inn)en auf ganz leichte Art und Weise ei-nen Beitrag leisten können – und im Gegenzug profitieren die betroffenen/belasteten/traumatisierten Kolleg(inn)en, die es wirklich gebrauchen können.

< Einsatzkräfte mit dem DPolG-Team Dietmar Kocher (dritter von links) und Stephan Kröppel (rechts).

© D

PolG

Bay

ern

10

Land

esve

rban

d Ba

yern

> DPolG Polizeispiegel | November 2019

Bayern

< Scheckübergabe bei der Jahresversammlung: KV-Vorsitzender Schweinfurt, Benjamin Hubka, BV-Vorsitzender Thorsten Grimm, KV-Vorsitzender Würzburg, Holger Fiederling, DPolG-Stiftungsvorsitzender Berend Jochem, stellvertretender BV-Vorsitzender Thomas Lintl (von links)

© D

PolG

Bay

ern

(2)

Page 11: Dienstpostenhebungen im Doppelhaushalt 2019/2020 Leitspruch … · 2019-11-10 · „Sprungrevision“ zum Oberlan-desgericht eingelegt, die jedoch ohne Erfolg blieb. Nach den rechtsfehlerfreien

30 Jahre Grenzöffnung – Schirnding im November 1989Ab dem 4. November 1989 schrieben der Grenzübergang und die Gemeinde Schirnding Geschichte. Hier wurde der Fall des Eisernen Vorhangs bereits eingeläutet. Aus der CSSR ka-men ab 2 Uhr früh Tausende DDR-Bürger in Fahrzeugen und zu Fuß nach Bayern. Mit vielfäl-tigen und kurzfristig angesetz-ten Initiativen gelang es in einer beispiellosen Zusammen-arbeit von Grenzpolizei, Zoll, Bundesgrenzschutz, Rotem Kreuz, Feuerwehr, Techni-schem Hilfswerk, Automobil-clubs und vielen Privatperso-nen aus der gesamten Region, dem Andrang Herr zu werden und die vielen Menschen, dar-unter viele Kinder, zu versor-gen, zu betreuen und ihnen zu helfen, Unterkünfte und ande-re Ziele zu finden.

Das Bayerische Grenzmuseum Schirnding wird zum Anlass des 30. Jahrestages am Sonn-tag, dem 3. November 2019, ab 15 Uhr in einer Sonderausstel-lung mit Bildern von diesem Ereignis und einer Veranstal-tung im Künstlerhaus Schirn-ding Zeitzeugen zu Wort kom-

men lassen. Die Ausstellung zeigt auf Tafeln die Ereignisse, die zur Grenzöffnung führten. Die Zeittafel beginnt bei Gorbatschow, als er die „Breschniew-Doktrin“ aufhob und endet noch nicht bei Egon Krenz, der als damaliger Staats-chef der DDR die Reisefreiheit in die CSSR wiederherstellte und der CSSR-Führung erlaub-te, die DDR-Bürger aus der Pra-ger Botschaft frei ausreisen zu lassen. Dies führte dazu, dass Tausende DDR-Bürger ohne Umweg über die Prager Bot-schaft über Schirnding in die Bundesrepublik gelangten. Die gezeigten Bilder und die Be-richte der Zeitzeugen werden Vielen Menschen, die damals dabei waren, Erinnerungen wachrufen.

Wir rechnen mit Besuchern aus Schirnding und der gesamten Region. Der Eintritt ist wie im-mer frei.

Rainer Schweigert, Bayerisches Grenzmuseum

Schirndingwww.grenzmuseum-

schirnding.de

Eine Ausstellung des Bayerischen Grenzmuseums Schirnding über die Ereignisse im November 1989, als tausende DDR-Bürger über die CSSR und über die Grenze Schirnding geflüchtet sind.

Bayerische Grenzpolizei, Zoll, Bundesgrenzschutz, Bayerisches Rotes Kreuz, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, Automobilclubs und viele Bürger aus Schirnding und Umgebung haben geholfen, die Flüchtlinge zu versorgen, zu betreuen und ihnen Hilfe zu geben.

Es werden Bilder gezeigt und Zeitzeugen schildern ihre Erlebnisse.

Schirndingim November 1989

Am Sonntag, 3. November 2019um 15 Uhr

im Künstlerhaus Schirnding

Der Eintritt ist frei.Bayerisches Grenzmuseum Schirnding, Egerstraße 53, 95706 Schirnding - www.grenzmseum-schirnding.de

- 30 Jahre Grenzöffnung -

gefördert durch Sparkasse Hochfranken

sitzenden Edi Dosch und/oder Stephan Wegerer, und unsere Kreisvorsitzenden am Start.

Unterstützt wurden sie insbe-sondere von Stefan Kemptner und Thorsten Grimm als Mit-

glieder des Landesvorstands und der Frauen- und Familien-beauftragten Birgit Mangho-fer. Vervollständigt wurden die

Teams von den umliegenden Bezirksverbänden sowie der JUNGEN POLIZEI. Vielen herzli-chen Dank an alle!

Der Zulauf bei den anschlie-ßenden Werbeabenden war unterschiedlich stark ausge-prägt und ging von „wann ist endlich ein Erfassungs-Tablet frei“ bis „brauche noch etwas Bedenkzeit“. Doch bereits nach kurzer Zeit hatte sich erneut deutlich mehr als die Hälfte der neu eingestellten Beamtin-nen und Beamten für die DPolG entschieden, herzlichen Dank für euer Vertrauen! ©

DPo

lG B

ayer

n (3

)

11

Land

esve

rban

d Ba

yern

> DPolG Polizeispiegel | November 2019

Bayern

Page 12: Dienstpostenhebungen im Doppelhaushalt 2019/2020 Leitspruch … · 2019-11-10 · „Sprungrevision“ zum Oberlan-desgericht eingelegt, die jedoch ohne Erfolg blieb. Nach den rechtsfehlerfreien

Oberpfälzer Polizeiteam glänzt bei Marathon-staffel in MünchenAm Sonntag, 13. Oktober 2019, fand der GENERALI MÜNCHEN MARATHON 2019 statt. Ein Po-lizeiteam der JUNGEN POLIZEI Oberpfalz nahm bei der Mara-thonstaffel teil. Für Robert Wachtveitl, Franziska Meinl, Corinna Wild und Tobias Schön, alle aus dem Bereich Re-gensburg, war es bereits die zweite Teilnahme, einen Mara-thon in der Staffel zu laufen. Über 22 000 Teilnehmer ver-schiedener Nationen setzten sich über den Vormittag ver-teilt in Bewegung und begaben sich auf Strecken unterschied-licher Distanzen. Bei strahlen-dem Sonnenschein startete um

10.20 Uhr Robert Wachtveitl als erster der vier Läufer im Olympiapark. Über 11,2 kilo-meter ging die erste Etappe zu-nächst in Richtung Englischer Garten und führte dann in ei-ner Schleife zum Königsplatz. Vorbei an der Alten Pinakothek verlief der Weg zurück zur Gie-selastraße. Dort fand der erste Wechsel statt. Der Staffelstab wurde nach knapp 47 Minuten an Franziska Meinl übergeben, die sich auf eine 10 kilometer lange Strecke durch den Engli-schen Garten machte. Das Star-terfeld zog sich mittlerweile Schritt für Schritt auseinander, sodass ein Überholen leichter

möglich war. Bei der Marke des Halbmarathons zeigte die Uhr etwa 1.30 Stunden. Corinna Wild hatte den Staffelstab si-cher übernommen und lief über 5,7 Kilometer das hohe, vorgegebene Tempo souverän weiter. Im Münchner Abschnitt Bogenhausen erfolgte in der Denninger Straße der letzte Wechsel auf Tobias Schön. Er hatte die längste Strecke mit 15,3 Kilometern zu bewältigen, die in Richtung Berg am Laim über den Rosenheimer Platz und anschließend am Viktuali-enmarkt und Odeonsplatz vor-beiführte. Robert Wachtveitl, Franziska Meinl und Corinna

Wild hatten sich bereits bei Ki-lometer 41 postiert, um ge-meinsam mit Tobias in das Ziel einlaufen zu können. Nach 3:01:28 Stunden passierten sie überglücklich und höchst zu-frieden mit der erbrachten Leis-tung die Ziellinie im Olympia-stadion. Das Team konnte unter 808 teilgenommenen Staffeln am Ende den 13. Platz erreichen, in der Mixed Wer-tung (Männer-/Frauen-Staffel) belegten sie einen hervorra-gend fünften Platz. Erfreut über den gelungenen Lauf wur-de im Olympiastadion bei Ku-chen, Obst und Getränken die Platzierung genossen!

Verabschiedung Chef PI DillingenElfeinhalb Jahre lang war Jo-hannes Prommer Dillingens Polizeichef, nun geht er in den Ruhestand.

Die DPolG-Kreisverband Dillin-gen/Donau-Ries verabschiede-te Herrn Prommer in den Ruhe-stand.

Bezirksverband Oberfranken begrüßt sein 2 222. Mitglied!Im Rahmen der DPolG-Werbe-aktion konnte Kai Herber vom Polizeipräsidium Oberfranken für die starke DPolG-Familie geworben werden.

Der Bezirksvorsitzende Jürgen Köhnlein und der Bayreuther

Kreisvorsitzende Peter Steng-lein ließen es sich nicht neh-men, das 2 222. Mitglied im Bezirksverband persönlich will-kommen zu heißen. Für dieses besondere Ereignis gab es noch einen Gutschein oben drauf.“

< POR Johannes Prommer, DPolG-Bezirksvorsitzender und Personalrat Schwaben Nord, Martin Oberman, DPolG-Kreisvorsitzender Atilla Süral (von links)

© D

PolG

Bay

ern

< Jürgen Köhnlein, Kai Herber und Peter Stenglein (von links)

© D

PolG

Bay

ern

© D

PolG

Bay

ern

12

Land

esve

rban

d Ba

yern

> DPolG Polizeispiegel | November 2019

Bayern