31
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4708 6. Wahlperiode 03.12.2015 BESCHLUSSEMPFEHLUNG des Finanzausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4200 - Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2016/2017 und eines Verbundquotenfest- legungsgesetzes 2016/2017 und der Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 6/4198 - Mittelfristige Finanzplanung 2015 bis 2020 des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschließlich Investitionsplanung hier: Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Der Landtag möge beschließen, I. den Entwurf des Einzelplans 08 mit den aus der anliegenden Zusammenstellung ersichtlichen Änderungen sowie den sich daraus ergebenden Änderungen der Abschluss- summen und im Übrigen unverändert anzunehmen.

BESCHLUSSEMPFEHLUNG - Landtag M-V · II. folgender Entschließung zuzustimmen: „Die Landesregierung wird aufgefordert, die im Rahmen der parlamentarischen Beratung zum Doppelhaushalt

Embed Size (px)

Citation preview

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4708 6. Wahlperiode 03.12.2015

BESCHLUSSEMPFEHLUNG

des Finanzausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4200 - Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2016/2017 und eines Verbundquotenfest-legungsgesetzes 2016/2017 und der Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 6/4198 - Mittelfristige Finanzplanung 2015 bis 2020 des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschließlich Investitionsplanung hier: Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Der Landtag möge beschließen, I. den Entwurf des Einzelplans 08 mit den aus der anliegenden Zusammenstellung

ersichtlichen Änderungen sowie den sich daraus ergebenden Änderungen der Abschluss-summen und im Übrigen unverändert anzunehmen.

Drucksache 6/4708 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode

2

II. folgender Entschließung zuzustimmen: „Die Landesregierung wird aufgefordert, die im Rahmen der parlamentarischen Beratung

zum Doppelhaushalt 2016/2017 durch die Streichung des Wortes ‚öffentlichen‘ in der Erläuterung zu Kapitel 0802, Maßnahmegruppe 40, Titel 883.41 erfolgte Erweiterung des Kreises derjenigen, die Mittel aus diesem Titel beantragen können, bei der Formulierung der ‚Richtlinie zur Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben‘ entsprechend zu berücksichtigen.“

Schwerin, den 3. Dezember 2015

Der Finanzausschuss

Torsten Koplin Vorsitzender

Tilo Gundlack Egbert Liskow Jeannine Rösler Johannes Saalfeld Berichterstatter

Abschluss Einnahmen

08 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

TEUR

011 099 111 186 211 299 311 346 351 389

Beträge in

Steuern- Verw.-Einn. Schulden- Besondere

Kap Bezeichnung Jahr und steuer- Einn. aus Laufende aufnahmen, Finanzie- Gesamt-

ähnliche Schulden- Über- Zuschüsse rungs- einnahmen

Abgaben dienst und tragungen für Inve- einnahmen

dgl. stitionen

- - - - -

0801 Ministerium 2016 -- 37,0 -- -- -- 37,0

2017 -- 37,0 -- -- -- 37,0

2015 -- 37,0 -- -- -- 37,0

0802 Allgemeine 2016 12.495,0 24.009,9 36.140,1 60.697,8 -- 133.342,8

Bewilligungen 2017 13.220,0 23.939,5 35.349,8 60.211,9 -- 132.721,2

2015 12.240,0 16.321,5 14.184,8 56.572,0 -- 99.318,3

0803 Gemeinschaftsaufgabe 2016 -- 7.733,0 48.497,6 72.912,5 -- 129.143,1

"Verbesserung der 2017 -- 7.693,0 49.346,2 75.039,4 -- 132.078,6

Agrarstruktur und des 2015 -- 7.773,0 49.985,2 67.911,2 -- 125.669,4

Küstenschutzes"

0805 Staatliche Ämter für 2016 -- 4.442,6 -- -- -- 4.442,6

Landwirtschaft und 2017 -- 4.442,9 -- -- -- 4.442,9

Umwelt 2015 -- 4.409,2 -- -- -- 4.409,2

0806 Landesamt für Umwelt, 2016 -- 119,8 627,2 -- 330,0 1.077,0

Naturschutz und 2017 -- 119,8 628,6 -- 330,0 1.078,4

Geologie 2015 -- 111,1 623,5 -- 330,0 1.064,6

0811 Landesamt für 2016 -- 6.648,2 386,5 183,1 -- 7.217,8

Landwirtschaft, 2017 -- 6.809,7 339,7 -- -- 7.149,4

Lebensmittelsicherheit 2015 -- 5.792,2 577,5 145,0 -- 6.514,7

und Fischerei

0813 Landesforschungsanstalt 2016 -- 64,0 404,5 -- -- 468,5

für Landwirtschaft und 2017 -- 64,0 279,5 -- -- 343,5

Fischerei 2015 -- 63,0 2.580,5 -- -- 2.643,5

0814 Fachschule für 2016 -- 417,3 56,9 -- -- 474,2

Agrarwirtschaft 2017 -- 422,0 56,9 -- -- 478,9

2015 -- 371,7 51,2 -- -- 422,9

0817 Nationalparkämter und 2016 -- 1.420,9 15,6 -- -- 1.436,5

Biosphärenreservate 2017 -- 1.263,9 14,6 -- -- 1.278,5

2015 -- 1.549,3 13,0 -- -- 1.562,3

Abschluss Ausgaben

08 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

TEUR

411 462 511 549 561 596 611 699 711 799 811 899 911 989

Beträge in

Personal- Sächliche Schulden- Zuweisungen Baumaß- Sonst.Inve- Besondere

Kapitel Jahr ausgaben Verwaltungs- dienst und nahmen stitionen u. Finanzie- Gesamt-

ausgaben Zuschüsse Investitions rungs- ausgaben

(ohne Inve- förderungs- ausgaben

stitionen) maßnahmen

- - - - - - -

0801 2016 22.838,7 6.766,6 -- -- -- 220,3 98,7 29.924,3

2017 19.142,0 6.203,8 -- -- -- 198,4 99,7 25.643,9

2015 24.727,2 4.422,9 -- -- -- 204,5 -- 29.354,6

0802 2016 2.474,6 17.072,2 -- 80.627,5 6.030,0 68.469,1 -- 174.673,4

2017 2.550,5 16.793,4 -- 77.295,3 6.030,0 69.820,5 -- 172.489,7

2015 2.003,6 14.140,0 -- 60.374,2 -- 71.261,4 -- 147.779,2

0803 2016 1.463,6 4.787,7 -- 54.868,5 24.583,0 69.852,9 -- 155.555,7

2017 1.478,2 4.773,1 -- 55.757,8 23.640,0 74.498,0 -- 160.147,1

2015 1.551,3 2.475,7 -- 55.816,7 22.573,5 67.906,3 -- 150.323,5

0805 2016 32.021,5 6.499,5 -- -- -- 774,8 292,6 39.588,4

2017 32.153,1 6.279,9 -- -- -- 807,3 295,5 39.535,8

2015 32.990,7 7.179,4 -- -- -- 897,7 -- 41.067,8

0806 2016 11.202,3 3.086,6 -- 45,9 -- 616,2 39,9 14.990,9

2017 11.163,3 3.095,7 -- 45,9 -- 563,2 40,2 14.908,3

2015 11.394,8 2.953,6 -- 65,5 -- 678,1 -- 15.092,0

0811 2016 16.541,8 8.024,8 -- 230,9 -- 772,0 47,8 25.617,3

2017 16.556,5 8.201,0 -- 230,9 -- 779,0 48,3 25.815,7

2015 15.836,4 8.023,0 -- 248,0 -- 1.465,2 -- 25.572,6

0813 2016 4.311,1 2.238,2 -- -- -- 177,1 20,7 6.747,1

2017 4.250,5 2.171,5 -- -- -- 177,1 20,9 6.620,0

2015 4.832,0 4.027,5 -- -- -- 162,2 -- 9.021,7

0814 2016 2.704,6 2.063,6 -- -- -- 98,1 15,1 4.881,4

2017 2.731,9 1.955,7 -- -- -- 84,7 15,2 4.787,5

2015 3.147,8 2.041,3 -- -- -- 72,4 -- 5.261,5

0817 2016 11.081,8 2.605,0 -- 143,1 84,8 354,7 29,3 14.298,7

2017 11.118,8 2.608,5 -- 143,1 60,0 205,1 29,6 14.165,1

2015 11.671,7 2.781,0 -- 143,0 225,0 304,3 -- 15.125,0

Abschluss Einnahmen

08 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

TEUR

011 099 111 186 211 299 311 346 351 389

Beträge in

Steuern- Verw.-Einn. Schulden- Besondere

Kap Bezeichnung Jahr und steuer- Einn. aus Laufende aufnahmen, Finanzie- Gesamt-

ähnliche Schulden- Über- Zuschüsse rungs- einnahmen

Abgaben dienst und tragungen für Inve- einnahmen

dgl. stitionen

- - - - -

2016 12.495,0 44.892,7 86.128,4 133.793,4 330,0 277.639,5

2017 13.220,0 44.791,8 86.015,3 135.251,3 330,0 279.608,4

2015 12.240,0 36.428,0 68.015,7 124.628,2 330,0 241.641,9

2016 255,0 8.464,7 18.112,7 9.165,2 -- 35.997,6

2015

2017 725,0 -100,9 -113,1 1.457,9 -- 1.968,9

2016

Summe Haushalt

Summe Haushalt

Summe Haushalt

Mehr/

Weniger

Mehr/

Weniger

Abschluss Ausgaben

08 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

TEUR

411 462 511 549 561 596 611 699 711 799 811 899 911 989

Beträge in

Personal- Sächliche Schulden- Zuweisungen Baumaß- Sonst.Inve- Besondere

Kapitel Jahr ausgaben Verwaltungs- dienst und nahmen stitionen u. Finanzie- Gesamt-

ausgaben Zuschüsse Investitions rungs- ausgaben

(ohne Inve- förderungs- ausgaben

stitionen) maßnahmen

- - - - - - -

2016 104.640,0 53.144,2 -- 135.915,9 30.697,8 141.335,2 544,1 466.277,2

2017 101.144,8 52.082,6 -- 133.473,0 29.730,0 147.133,3 549,4 464.113,1

2015 108.155,5 48.044,4 -- 116.647,4 22.798,5 142.952,1 -- 438.597,9

2016 -3.515,5 5.099,8 -- 19.268,5 7.899,3 -1.616,9 544,1 27.679,3

2015

2017 -3.495,2 -1.061,6 -- -2.442,9 -967,8 5.798,1 5,3 -2.164,1

2016

Zuschuss 16 188.637,7

Zuschuss 17 184.504,7

Zuschuss 15 196.956,0

Summe HH

Summe HH

Summe HH

Mehr/

Weniger

Mehr/

Weniger

Abschluss Verpflichtungsermächtigungen (VE)

08 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

TEUR

2016 2017 2018 2019 2020

Beträge in

Von dem Gesamtbetrag entfallen auf

Kap Bezeichnung VE

0802 Allgemeine Bewilligungen 91.279 61.009 16.854 7.743 5.673

0803 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der 78.450 41.840 23.368 5.515 7.727

Agrarstruktur und des Küstenschutzes"

0806 Landesamt für Umwelt, Naturschutz und 70 70 -- -- --

Geologie

0811 Landesamt für Landwirtschaft, 200 200 -- -- --

Lebensmittelsicherheit und Fischerei

169.999 103.119 40.222 13.258 13.400

40.946 22.666 21.900

Summe des Einzelplans

N a c h r i c h t l i c h

Summe der noch einzulösenden Verpflich-

tungsermächtigungen aus Vorjahren

Abschluss Verpflichtungsermächtigungen (VE)

08 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

TEUR

2017 2018 2019 2020 2021

Beträge in

Von dem Gesamtbetrag entfallen auf

Kap Bezeichnung VE

0802 Allgemeine Bewilligungen 75.265 55.904 13.848 4.683 830

0803 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der 76.919 40.840 23.908 5.290 6.881

Agrarstruktur und des Küstenschutzes"

0806 Landesamt für Umwelt, Naturschutz und 70 70 -- -- --

Geologie

0811 Landesamt für Landwirtschaft, 200 200 -- -- --

Lebensmittelsicherheit und Fischerei

152.454 97.014 37.756 9.973 7.711

40.222 13.258 13.400

Summe des Einzelplans

N a c h r i c h t l i c h

Summe der noch einzulösenden Verpflich-

tungsermächtigungen aus Vorjahren

0801 Ministerium

Beträge in TEUR

Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Haushalt

Es treten hinzu/

Es fallen weg (-)

neuer Ansatz

incl. FA.

Ansatz Haushalt

Es treten hinzu/

Es fallen weg (-)

neuer Ansatz

incl. FA.

Ansatz

2016 2016 2017 2017 2015 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Ausgaben

533.26 011 Ausgaben im Zusammenhang mit der Vergabe der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle

1.000,0 650,0 1.650,0 1.000,0 650,0 1.650,0

Gesamtausgaben 29.274,3 650,0 29.924,3 24.993,9 650,0 25.643,9 29.354,6 Abschluss Kapitel 0801

111-186 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schulden-dienst und dergleichen

37,0 0,0 37,0 37,0 0,0 37,0 37,0

211-299 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

— 0,0 — — 0,0 — —

Gesamteinnahmen 37,0 0,0 37,0 37,0 0,0 37,0 37,0

411-462 Personalausgaben 22.838,7 0,0 22.838,7 19.142,0 0,0 19.142,0 24.727,2 511-549 Sächliche Verwaltungsausgaben 6.116,6 650,0 6.766,6 5.553,8 650,0 6.203,8 4.422,9 811-899 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen 220,3 0,0 220,3 198,4 0,0 198,4 204,5

911-989 Besondere Finanzierungsausgaben 98,7 0,0 98,7 99,7 0,0 99,7 — Gesamtausgaben 29.274,3 650,0 29.924,3 24.993,9 650,0 25.643,9 29.354,6 Überschuss ( ) / Zuschuss (-) -29.237,3 -29.887,3 -24.956,9 -25.606,9 -29.317,6

Erläuterungen 0801

Zu Kapitel 0801 Das Kapitel 0801 enthält folgende Maßnahmegruppen: Ausgaben 01 Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen 59 Informationstechnik 63 Ausgaben aus der Technischen Hilfe zur Umsetzung des ELER und des EFF 64 Ausgaben aus der Technischen Hilfe zur Umsetzung des ELER II und des EMFF

Zu Titel 533.26 Veranschlagt sind Ausgaben im Zusammenhang mit der Vergabe der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle an Dritte.

0802 Allgemeine Bewilligungen

Beträge in TEUR

Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Haushalt

Es treten hinzu/

Es fallen weg (-)

neuer Ansatz

incl. FA.

Ansatz Haushalt

Es treten hinzu/

Es fallen weg (-)

neuer Ansatz

incl. FA.

Ansatz

2016 2016 2017 2017 2015 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Ausgaben

633.02 (neu)

332 Zuschüsse für die Errichtung von Schul- und Kinder-Gärten

50,0 50,0 50,0 50,0

633.20 (neu)

523 Zuwendungen an den Tierschutzverband für die Steri-lisation von Katzen

20,0 20,0 20,0 20,0

** Ausschließlich Zuwendungen (§§ 23/44 LHO)

Erläuterungen 0802

Zu Kapitel 0802 – Allgemeine Bewilligungen Das Kapitel 0802 enthält folgende Maßnahmegruppen:

Einnahmen 01 Verbraucherschutz 04 Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) 2014-2020 06 Zuweisungen aus dem ELER für die Förderperiode 2014-2020 08 Kofinanzierungsmittel der Kommunen und Anderer für den ELER der Förderperiode 2014-2020 11 Zuweisungen aus dem ELER (Umschichtungsmittel) für die Förderperiode 2014-2020 (ELER II) 22 Gewässer-, Küsten- und Hochwasserschutz, Wasserbau 29 Naturschutz 30 Abwasserabgabe 40 Wasserentnahmeentgelt 57 Aufbauhilfe nach dem Hochwasser 2013 74 Zuschuss des Bundes für das „Leibniz-Institut für Nutztierbiologie“ 86 Länderfinanzierungsprogramm „Wasser, Boden und Abfall“ Ausgaben 01 Verbraucherschutz 02 Tierseuchenverhütung und -bekämpfung 04 Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) 2014-2020 06 Ausgaben aus dem ELER für die Förderperiode 2014-2020 07 Kofinanzierungsmittel des Landes für den ELER der Förderperiode 2014-2020 08 Kofinanzierungsmittel der Kommunen und Anderer für den ELER der Förderperiode 2014-2020 11 Ausgaben aus dem ELER (Umschichtungsmittel) für die Förderperiode 2014-2020 12 Fischereiabgabe 21 Ökologische Grundsatzfragen und Nachhaltige Entwicklung, Koordinierung umweltrelevanter Forschung und Umweltbildung 22 Gewässer-, Küsten- und Hochwasserschutz, Wasserbau 26 Altlasten / Bodenschutz 28 Stiftung Umwelt- und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern 29 Naturschutz 30 Abwasserabgabe 40 Wasserentnahmeentgelt 57 Aufbauhilfe nach dem Hochwasser 2013 72 Landgestüt Redefin 74 Zuschuss zum „Leibniz-Institut für Nutztierbiologie“ 75 Zuschuss des Landes an die Landesforst M-V – Anstalt des öffentlichen Rechts (Landesforstanstalt) 76 Zuschuss des Landes an die LMS Agrarberatung GmbH 78 Bienenzuchtzentrum Bantin 79 Zuschuss des Landes an das IPK Gatersleben (Ast. Nord) 86 Länderfinanzierungsprogramm „Wasser, Boden und Abfall“

Zu Titel 633.02 Die Mittel in Höhe von 50,0 TEUR für 2016 und 2017 werden zweckgebunden als Zuschuss zur Errichtung von Schul- und Kinder-Gärten veranschlagt.

Zu Titel 633.20 Die Mittel in Höhe von 20,0 TEUR für 2016 und 2017 werden zweckgebunden als Zuschuss an den Tierschutzverband M-V zur Sterilisation von Katzen veranschlagt.

0802 Allgemeine Bewilligungen

Beträge in TEUR

Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Haushalt

Es treten hinzu/

Es fallen weg (-)

neuer Ansatz

incl. FA.

Ansatz Haushalt

Es treten hinzu/

Es fallen weg (-)

neuer Ansatz

incl. FA.

Ansatz

2016 2016 2017 2017 2015 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

685.04 (HV neu)

165 Zuschuss zur Etablierung eines WissenschaftsCampus Phosphorforschung

— 85,0 85,0 — 85,0 85,0 85,0

HV entfällt.

686.08 (neu)

523 Zuschuss für das Projekt "Partizipationsstrukturen für die Energiewende im ländlichen Raum" der Stiftung Akademie für Nachhaltige Entwicklung Mecklenburg-Vorpommern

150,0 150,0 150,0 150,0

** Ausschließlich Zuwendungen (§§ 23/44 LHO)

MG 01 Verbraucherschutz Deckungsfähig innerhalb der Maßnahmegruppe mit Aus-

nahme von 684.08 MG 01.

684.17 314 Zuschuss an die Verbraucherzentrale Mecklenburg-

Vorpommern e.V. 384,4 7,5 391,9 392,2 7,5 399,7 384,3

** Überwiegend Zuwendungen (§§ 23/44 LHO) Summe Maßnahmegruppe 01 1.048,1 7,5 1.055,6 1.077,4 7,5 1.084,9 1.027,2

Erläuterungen 0802

Zu Titel 685.04 Veranschlagt ist ein Zuschuss zur anteiligen Finanzierung des WissenschaftsCampus - Phosphor Forschung, Aufgabe des WissenschaftsCampus ist es Strategien zu entwickeln, welche die Phos-phor-assoziierten Stoffströme schließen und somit durch eine effiziente Phosphor-Ausnutzung den Lagerstättenabbau erheblich verringern helfen.

Zu Titel 686.08 Veranschlagt sind Mittel für die Beteiligung des Landes am Projekt der Stiftung Akademie für Nachhaltige Entwicklung Mecklenburg-Vorpommern für die Begleitung von Energiewende-Umsetzungskonflikten im ländlichen Raum. Die finanzielle Unterstützung durch das Land soll im Rahmen einer Förderung für die Jahre 2016 und 2017 erfolgen. Mittel sind in Höhe von 50 v.H. der Projektkosten, vor allem für bis zu drei Per-sonalstellen, veranschlagt. Die verbleibenden 50 v.H. werden durch Eigenmittel der Stiftung finanziert.

Zu Maßnahmegruppe 01

Zu Titel 684.17 Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V. verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke, indem sie die Interessen der Verbraucher in Mecklenburg-Vorpommern vertritt, die Selbsthil-fe der Verbraucher fördert und die Verbraucher objektiv und unabhängig informiert und berät. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben liegt im Landesinteresse. Ohne finanzielle Unterstützung des Landes ist die Verbraucherzentrale nicht in der Lage, diese Aufgabe zu erfüllen. Veranschlagt ist der Zuschuss des Landes zu den laufenden Ausgaben im Rahmen der institutionellen Förderung. Der Ansatz wurde um jeweils 7,5 TEUR erhöht, um der Verbraucherzentrale zu ermöglichen, ggf. erforderliche Unterlassungsklagen in Gang setzen zu können. Damit soll im Interesse vieler Ver-braucher Rechtssicherheit erreicht bzw. rechtswidriges Handeln unterbunden werden. Es wird erwartet, dass hierdurch auch Einnahmen aus Vertragsstrafen entstehen, von denen die Verbraucher-zentrale 50 v.H. als eigene Einnahme verwenden darf. (vgl. Wirtschaftsplan, Anlage 2)

0802 Allgemeine Bewilligungen

Beträge in TEUR

Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Haushalt

Es treten hinzu/

Es fallen weg (-)

neuer Ansatz

incl. FA.

Ansatz Haushalt

Es treten hinzu/

Es fallen weg (-)

neuer Ansatz

incl. FA.

Ansatz

2016 2016 2017 2017 2015 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

MG 02 Tierseuchenverhütung und -bekämpfung Deckungsfähig innerhalb der Maßnahmegruppe.

671.08 (HV neu)

523 Beteiligung an Maßnahmen zur Verbesserung der Bienengesundheit und an der Einrichtung eines Bie-nengesundheitsdienstes bei der Tierseuchenkasse

59,0 0,0 59,0 59,0 0,0 59,0 20,0

** Ausschließlich Zuwendungen (§§ 23/44 LHO) Übertragen von 671.05 MG 02. Neue Erläuterungen. Summe Maßnahmegruppe 02 1.425,5 0,0 1.425,5 1.119,5 0,0 1.119,5 1.092,0

Erläuterungen 0802

Zu Maßnahmegruppe 02

Zu Titel 671.08 Veranschlagt sind Mittel für die Beteiligung des Landes an der Einrichtung eines Bienengesundheitsdienstes bei der Tierseuchenkasse. Die finanzielle Unterstützung durch das Land soll im Rah-men einer regulären Förderung über einen Zeitraum von fünf Jahren von 2016 bis 2020 erfolgen. Die Mittel sind in Höhe von 80 v. H. der kalkulierten Personalkosten auf der Grundlage der von der Tierseuchenkasse vorgelegten Kalkulation für eine Personalstelle veranschlagt. Die verbleibenden 20 v. H. werden durch die nach dem Tiergesundheitsgesetz erhobenen Beiträge für Bienen von der Tierseuchenkasse finanziert.

0802 Allgemeine Bewilligungen

Beträge in TEUR

Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Haushalt

Es treten hinzu/

Es fallen weg (-)

neuer Ansatz

incl. FA.

Ansatz Haushalt

Es treten hinzu/

Es fallen weg (-)

neuer Ansatz

incl. FA.

Ansatz

2016 2016 2017 2017 2015 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

MG 07 Kofinanzierungsmittel des Landes für den ELER der Förderperiode 2014-2020

** Ausschließlich Zuwendungen (§§ 23/44 LHO) Mehrausgaben bei der MG 07 und Ausgaben bei 533.13

dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei 121.01 geleistet werden.

Deckungsfähig innerhalb der Maßnahmegruppe. Einnahmen aus zurückzuzahlenden Zuwendungen ein-

schließlich Zinsen sind von der Ausgabe abzusetzen.

684.20 521 Kofinanzierungsmittel Land für Maßnahmen der

Technischen Hilfe 1.478,6 -85,0 1.393,6 1.478,7 -85,0 1.393,7

Verpflichtungsermächtigung (1.300) (0) (1.300) (1.200) (0) (1.200) Davon fällig Haushaltsjahr 2017 (1.000) (0) (1.000) Davon fällig Haushaltsjahr 2018 (100) (0) (100) (900) (0) (900) Davon fällig Haushaltsjahr 2019 (100) (0) (100) (100) (0) (100) Davon fällig Haushaltsjahr 2020 (100) (0) (100) (100) (0) (100) Davon fällig Haushaltsjahr 2021 (100) (0) (100) Summe Maßnahmegruppe 07 6.845,2 -85,0 6.760,2 6.629,0 -85,0 6.544,0 —

Erläuterungen 0802

Zu Maßnahmegruppe 07 Veranschlagt sind die nationalen Ausgaben des Landes zur Kofinanzierung des ELER der Förderperiode 2014 – 2020 (ELER II) entsprechend des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) in Mecklenburg-Vorpommern 2014 – 2020, basierend auf der Verordnung (EG) Nr. 1305/2013. Die Verpflichtungsermächtigungen werden zur Bewilligung und Durchführung von jahresübergreifenden Maßnahmen benötigt.

Zu Titel 684.20 Veranschlagt ist die nationale Kofinanzierung des Landes in Höhe von 25 v. H. für Maßnahmen der Technischen Hilfe, die während der Förderperiode 2014 - 2020 aus dem ELER II gefördert wer-den sollen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Artikels 59 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013. Der EU-Anteil in Höhe von 75 v. H. ist aus Titel 684.19 MG 06 zu leisten.

0802 Allgemeine Bewilligungen

Beträge in TEUR

Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Haushalt

Es treten hinzu/

Es fallen weg (-)

neuer Ansatz

incl. FA.

Ansatz Haushalt

Es treten hinzu/

Es fallen weg (-)

neuer Ansatz

incl. FA.

Ansatz

2016 2016 2017 2017 2015 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

MG 29 Naturschutz Deckungsfähig innerhalb der Maßnahmegruppe mit Aus-

nahme von 534.91, 534.95, 633.92, 686.97, 751.90, 752.90, 752.91 und 883.97.

681.93 (neu)

332 Zuwendungen zur Minderung wirtschaftlicher Belas-tungen in der Binnenfischerei in Folge von arten-schutzbedingten Ertragsausfällen

100,0 100,0 100,0 100,0

** Ausschließlich Zuwendungen (§§ 23/44 LHO)

686.98 332 Maßnahmen zum Ausgleich von Folgewirkungen von Naturschutzprojekten

250,0 50,0 300,0 250,0 50,0 300,0

Verpflichtungsermächtigung (100) (0) (100) — (0) — Davon fällig Haushaltsjahr 2017 (100) (0) (100) Davon fällig Haushaltsjahr 2018 — (0) — — (0) — Davon fällig Haushaltsjahr 2019 — (0) — — (0) — Davon fällig Haushaltsjahr 2020 — (0) — — (0) — Davon fällig Haushaltsjahr 2021 — (0) — Summe Maßnahmegruppe 29 2.078,2 150,0 2.228,2 2.083,0 150,0 2.233,0 1.582,7

Erläuterungen 0802

Zu Maßnahmegruppe 29

Zu Titel 681.93 Veranschlagt sind Mittel zur Minderung wirtschaftlicher Belastungen aufgrund von durch Kormoran, Fischotter und anderen Arten verursachten Schäden an Gewässern der Binnenfischerei, insbe-sondere in der Teichwirtschaft.

Zu Titel 686.98 Veranschlagt sind Landesmittel zur Nachsorge für Naturschutzprojekte, die nicht aus EU-Mitteln kofinanziert werden können. Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass für größere Naturschutzvorhaben, die i. d. R. mit Hilfe von EU-Mitteln (z. B. ELER) realisiert werden, Aufwendungen für bestimmte Formen der Nachsorge erforderlich werden können. Hierzu zählt insbesondere die Regulierung unvorhersehbarer Auswirkungen, wie z. B. Nutzungseinschränkungen und Schäden an Gebäuden/Anlagen aufgrund von Veränderungen im außerordentlich komplexen hydrologischen Regime. Diese unerwarteten Folgewirkungen treten z. T. erst einige Jahre nach Abschluss des jeweiligen Projektes auf und können daher nicht mehr mit Hilfe von EU-Mitteln reguliert werden. Da das Land aufgrund seiner Verantwortung für den Natur- und Klimaschutz oftmals als Mitinitiator der Projekte agierte und die Akzep-tanz zukünftiger Projekte nicht gefährdet werden soll, ist für Einzelfälle im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen eine Beteiligung des Landes an den Folgekos-ten vorgesehen.

0802 Allgemeine Bewilligungen

Beträge in TEUR

Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Haushalt

Es treten hinzu/

Es fallen weg (-)

neuer Ansatz

incl. FA.

Ansatz Haushalt

Es treten hinzu/

Es fallen weg (-)

neuer Ansatz

incl. FA.

Ansatz

2016 2016 2017 2017 2015 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

MG 40 Wasserentnahmeentgelt Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei MG 40

geleistet werden.

Deckungsfähig innerhalb der Maßnahmegruppe.

883.41 (HV neu)

332 Zuweisungen für die Sanierung von Gewässer- und Bodenverunreinigungen und für die Sicherung der Trinkwasserversorgung

400,0 0,0 400,0 400,0 0,0 400,0 300,0

** Ausschließlich Zuwendungen (§§ 23/44 LHO) Neue Erläuterungen. Verpflichtungsermächtigung (500) (0) (500) (500) (0) (500) Davon fällig Haushaltsjahr 2017 (350) (0) (350) Davon fällig Haushaltsjahr 2018 (150) (0) (150) (350) (0) (350) Davon fällig Haushaltsjahr 2019 — (0) — (150) (0) (150) Davon fällig Haushaltsjahr 2020 — (0) — — (0) — Davon fällig Haushaltsjahr 2021 — (0) — Summe Maßnahmegruppe 40 5.085,0 0,0 5.085,0 5.600,0 0,0 5.600,0 5.000,0 Gesamtausgaben 174.295,9 377,5 174.673,4 172.112,2 377,5 172.489,7 147.779,2

Erläuterungen 0802

Zu Maßnahmegruppe 40 Veranschlagt sind Ausgaben für Maßnahmen, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte oder der Gewässerunterhaltung im Sinne des § 18 Landeswassergesetz dienen und daher aus dem zweckgebundenen Aufkommen des Wasserentnahmeentgelts finanziert werden können (vgl. Einnahmen MG 40). Die Ausgaben dienen auch der Umsetzung wasserbezogener EG-Richtlinien, insbesondere der EG-Wasserrahmenrichtlinie.

Zu Titel 883.41 Veranschlagt sind aus dem Wasserentnahmeentgelt finanzierte Ausgaben zur Förderung der Sanierung geogen bedingter Gewässer- und Bodenverunreinigungen in Trinkwasserschutzgebieten sowie zur Sicherung der Trinkwasserversorgung bei Gefährdungen oder Beeinträchtigungen des genutzten Wasservorkommens, die der Betreiber der Wasserversorgungsanlage oder ein Dritter nicht zu vertreten haben. Die zu fördernde Maßnahme muss Bestandteil einer Trinkwasserversorgungskonzeption des Landes sein oder sich in diese einordnen lassen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben“ (WasserFöRL), die derzeit erarbeitet wird. Die Verpflichtungsermächtigungen sind veranschlagt für die Bewilligung jahresübergreifender Maßnahmen. Einnahmen aus der Rückforderung von Zuwendungen werden bei Titel 119.40 MG 40 nachgewiesen. Einnahmen aus der Verzinsung von Zuwendungen unterliegen gem. § 18 Landeswasserge-setz (LWaG) hingegen nicht der Zweckbindung und fließen daher bei Titel 119.04 dem Landeshaushalt zu. Mehr aufgrund des festgestellten Handlungsbedarfs zur qualitativen Sicherung der Trinkwasserversorgung.

0802 Allgemeine Bewilligungen

Beträge in TEUR

Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Haushalt

Es treten hinzu/

Es fallen weg (-)

neuer Ansatz

incl. FA.

Ansatz Haushalt

Es treten hinzu/

Es fallen weg (-)

neuer Ansatz

incl. FA.

Ansatz

2016 2016 2017 2017 2015 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Abschluss Kapitel 0802

011-099 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abga-ben

12.495,0 0,0 12.495,0 13.220,0 0,0 13.220,0 12.240,0

111-186 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schulden-dienst und dergleichen

24.009,9 0,0 24.009,9 23.939,5 0,0 23.939,5 16.321,5

211-299 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

36.140,1 0,0 36.140,1 35.349,8 0,0 35.349,8 14.184,8

311-346 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, Zuweisungen und Zuschüssen f. Investitionen

60.697,8 0,0 60.697,8 60.211,9 0,0 60.211,9 56.572,0

351-389 Besondere Finanzierungseinnahmen — 0,0 — — 0,0 — — Gesamteinnahmen 133.342,8 0,0 133.342,8 132.721,2 0,0 132.721,2 99.318,3

411-462 Personalausgaben 2.474,6 0,0 2.474,6 2.550,5 0,0 2.550,5 2.003,6 511-549 Sächliche Verwaltungsausgaben 17.072,2 0,0 17.072,2 16.793,4 0,0 16.793,4 14.140,0 611-699 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Aus-

nahme für Investitionen 80.250,0 377,5 80.627,5 76.917,8 377,5 77.295,3 60.374,2

711-799 Baumaßnahmen 6.030,0 0,0 6.030,0 6.030,0 0,0 6.030,0 — 811-899 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen 68.469,1 0,0 68.469,1 69.820,5 0,0 69.820,5 71.261,4

911-989 Besondere Finanzierungsausgaben — 0,0 — — 0,0 — — Gesamtausgaben 174.295,9 377,5 174.673,4 172.112,2 377,5 172.489,7 147.779,2 Überschuss ( ) / Zuschuss (-) -40.953,1 -41.330,6 -39.391,0 -39.768,5 -48.460,9

Erläuterungen 0802

0805 Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt

Beträge in TEUR

Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Haushalt

Es treten hinzu/

Es fallen weg (-)

neuer Ansatz

incl. FA.

Ansatz Haushalt

Es treten hinzu/

Es fallen weg (-)

neuer Ansatz

incl. FA.

Ansatz

2016 2016 2017 2017 2015 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Ausgaben

MG 59 Informationstechnik

533.08 511 Leistungsentgelte für das Programm INVEKOS 1.456,4 -50,0 1.406,4 1.215,9 -50,0 1.165,9 2.000,0 Summe Maßnahmegruppe 59 2.986,0 -50,0 2.936,0 2.789,2 -50,0 2.739,2 3.602,5 Gesamtausgaben 39.638,4 -50,0 39.588,4 39.585,8 -50,0 39.535,8 41.067,8 Abschluss Kapitel 0805

111-186 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schulden-dienst und dergleichen

4.442,6 0,0 4.442,6 4.442,9 0,0 4.442,9 4.409,2

211-299 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

— 0,0 — — 0,0 — —

311-346 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, Zuweisungen und Zuschüssen f. Investitionen

— 0,0 — — 0,0 — —

Gesamteinnahmen 4.442,6 0,0 4.442,6 4.442,9 0,0 4.442,9 4.409,2

411-462 Personalausgaben 32.021,5 0,0 32.021,5 32.153,1 0,0 32.153,1 32.990,7 511-549 Sächliche Verwaltungsausgaben 6.549,5 -50,0 6.499,5 6.329,9 -50,0 6.279,9 7.179,4 711-799 Baumaßnahmen — 0,0 — — 0,0 — — 811-899 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen 774,8 0,0 774,8 807,3 0,0 807,3 897,7

911-989 Besondere Finanzierungsausgaben 292,6 0,0 292,6 295,5 0,0 295,5 — Gesamtausgaben 39.638,4 -50,0 39.588,4 39.585,8 -50,0 39.535,8 41.067,8 Überschuss ( ) / Zuschuss (-) -35.195,8 -35.145,8 -35.142,9 -35.092,9 -36.658,6

Erläuterungen 0805

Zu Kapitel 0805 - Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt Das Kapitel 0805 enthält folgende Maßnahmegruppen: Einnahmen 60 Beteiligung an Forschungs- u. a. Projekten, die in Trägerschaft Dritter durchgeführt werden 62 Drittfinanzierte Projekte in Trägerschaft der StÄLU 98 Modellprojekt „Umsetzung der IED-Richtlinie“ Ausgaben 59 Informationstechnik 60 Beteiligung an Forschungs- u. a. Projekten, die in Trägerschaft Dritter durchgeführt werden 61 Verbundprojekt „Regionale Anpassungsstrategien für die deutsche Ostseeküste (RADOST)“ 62 Drittfinanzierte Projekte in Trägerschaft der StÄLU 98 Modellprojekt „Umsetzung der IED-Richtlinie“

Zu Maßnahmegruppe 59 Veranschlagt sind Mittel für Maßnahmen und Vorhaben der Informations- und Telekommunikationstechnik in den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt einschließlich der Fachverfahren DAVID/ NAVEDA und INVEKOS.

Zu Titel 533.08 Veranschlagt sind Leistungsentgelte für die Softwarepflege gem. Pflegevertrag sowie für die Weiterentwicklung auf Grund von Anforderungen, insbesondere durch die EU-Kommission, für das Fachverfahren INVEKOS/Rechnungsabschlussverfahren.

Anlage 2

Wirtschaftsplan der Verbraucherzentrale in

Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Anlage 2

Zu Kap. 0802 Maßnahmegruppe 01 Titel 684.17

Bewirtschaftungsgrundsätze:

1. § 20 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung sowie § 7 Haushaltsgesetz finden keine Anwendung.

2. Der Ansatz der Aufwandsposition Personalaufwand (I) des Erfolgsplanes ist zugunsten der Ansätze der Aufwandsposition Sächlicher Aufwand (II) des Erfolgsplanes einseitig deckungsfähig.

3. Die Ansätze der Aufwandsposition Sächlicher Aufwand (II) des Erfolgsplanes sindgegenseitig deckungsfähig sowie zu Lasten des Ansatzes der Aufwandsposition Personalaufwand (I) des Erfolgsplanes einseitig deckungsfähig.

4. Zusätzliche zweckgebundene Erträge (Drittmittel) dürfen zusätzlich verausgabt werden.Nicht verausgabte zusätzliche zweckgebundene Erträge sind übertragbar. Der im Haushaltsplan veranschlagte Zuschuss zum Verlustausgleich verändert sich dadurch nicht.

5. Aufwendungen für Drittmittelprojekte können im laufenden Haushaltsjahr vorübergehend aus den Ansätzen der Aufwandspositionen Personalaufwand (I) und Sächlicher Aufwand (II) des Erfolgsplanesvorfinanziert werden, wenn die Drittmittel rechtsverbindlich zugesagt wurden.

6. Mehrerträge bei den Gebühren und Beiträgen der Position Betriebsertrag (VI) des Erfolgsplanes können zusätzlich zu den Ansätzen der Aufwandspositionen Personalaufwand (I) undSächlicher Aufwand (II) des Erfolgsplanes verausgabt werden.50 % der eingenommenen Mehrerträge bei den Gebühren und Beiträgen der Position Betriebsertrag (VI) des Erfolgsplanes verbleiben bei der Verbraucherzentrale, werden als Bestand in das nächste Haushaltsjahr übertragen und stehen im Folgejahr zusätzlich zur Verfügung. Sie sind im Rahmen der Zweckbindung nach vorheriger Zustimmung des Zuwendungsgebers einzusetzen. Mindererträge bei den Ansätzen der Positionen Betriebsertrag (VI) und Betriebsfremder Ertrag (VII) des Erfolgsplanes sind durch Minderausgaben bei den Ansätzen der Aufwandspositionen Personalaufwand (I) und Sächlicher Aufwand (II) des Erfolgsplanes auszugleichen. 50% der vereinnahmten Vertragsstrafen können zusätzlich zu den Ansätzen der Aufwandspositionen Personalaufwand (I) undSächlicher Aufwand (II) des Erfolgsplanes verausgabt werden.

7. Die nicht zweckgebundenen Zuwendungen von Gemeinden der Position Betriebsfremder Ertrag (VII) vermindern nicht den im Haushaltsplan veranschlagten Zuschuss zum Verlustausgleich. Die nicht verausgabtennicht zweckgebundenen Zuwendungen von Gemeinden können im Folgejahr nach vorheriger Zustimmung des Zuwendungsgebers über die Ausgabenansätze des Wirtschaftsplans hinaus verausgabt werden.

8. Im übrigen gelten die personal-, haushalts- und kassenrechtlichen Bestimmungen desLandes Mecklenburg-Vorpommern. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Zuwendungsgebers.

Wirtschaftsplan der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Positionsbezeichnung

A. ERFOLGSPLANAufwendungen

I Personalaufwand- Arbeitnehmervergütungen 500,0 510,0 489,0 473,7- Versorgungsbezüge 0,0 0,0 0,0 0,0- Beihilfen, Unterstützungen, Fürsorge 0,0 0,0 0,0 30,3

Summe I 500,0 510,0 489,0 504,0II Sächlicher Aufwand

- Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 29,1 26,9 28,4 23,8

- Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen 0,0 0,0 0,0 0,0- Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und

Räume 15,5 15,5 16,1 10,7- Mieten und Pachten 46,8 46,8 41,7 46,7- Unterhaltung der Grundstücke und baulichen

Anlagen 0,0 0,0 0,0 0,0- Aus- und Fortbildung 0,0 0,0 2,0 0,0- Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten 0,0 0,0 15,0 1,5- Dienstreisen 8,0 8,0 8,0 10,4- Sonst. sächliche Aufwendungen 22,0 22,0 21,1 43,4

Summe II 121,4 119,2 132,3 136,5

III Abschreibungen- Abschreibungen auf Gebäude 0,0 0,0 0,0 0,0- Abschreibungen auf Maschinen und Anlagen 0,0 0,0 0,0 0,0

Summe III 0,0 0,0 0,0 0,0

IV Sonstiger Aufwand- Zinsaufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0- Umsatzsteueraufwand 18,0 18,0 18,0 16,2

Summe IV 18,0 18,0 18,0 16,2

Summe aller AufwendungenSumme V 639,4 647,2 639,3 656,7

TEUR TEUR TEUR TEUR2016 2017 2015 Ist 2014

Positionsbezeichnung

Erträge

VI Betriebsertrag- Gebühren, Beiträge 142,2 142,2 142,2 111,9- Mieten und Pachten 0,0 0,0 0,0 0,0- Verwaltungskostenerstattung 0,0 0,0 0,0 0,0- Einnahmen aus Vertragsstrafen 0,0 0,0 0,0 0,0- Sonstige Betriebserträge 0,0 0,0 0,0 0,0

Summe VI 142,2 142,2 142,2 111,9

VII Betriebsfremder Ertrag- Zuwendungen des Bundes und von anderen

Ländern 90,4 90,4 90,4 159,7- Zuwendungen von Gemeinden 22,4 22,4 22,4 14,8- Zuwendungen Dritter 0,0 0,0 0,0 0,0- Zinserträge 0,0 0,0 0,0 0,0- Sonstige betriebsfremde Erträge 0,0 0,0 0,0 0,0

Summe VII 112,8 112,8 112,8 174,5

VIII Summe der ErträgeSumme VIII 255,0 255,0 255,0 286,4

Jahresverlust 384,4 392,2 384,3 370,4(Landeszuschuss zum VerlustausgleichKapitel 0802 Titel 684.17)(Summe V-Summe VIII)

nachrichtlich: Stellenübersicht

TVL 2016 2017 2015

E 13 0,5 0,5 0,5E 11 2,8 2,8 2,8E 9 3,9 3,9 3,9E 6 1,3 1,3 1,3

insgesamt 8,5 8,5 8,5

TEURTEURTEURTEUR2016 2017 2015 Ist 2014