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Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Landschaftsplanung und Eingriffsregelung unter den Vorgaben des BNatSchG vom 29. Juli 2009 Was ist neu für Rheinland- Pfalz? Dipl.-Ing. Matthias Schneider Referat „Eingriffe in Natur und Landschaft / Ökologisches Flächenmanagement“

Dipl.-Ing. Matthias Schneider

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Landschaftsplanung und Eingriffsregelung unter den Vorgaben des BNatSchG vom 29. Juli 2009 Was ist neu für Rheinland-Pfalz?. Dipl.-Ing. Matthias Schneider Referat „Eingriffe in Natur und Landschaft / Ökologisches Flächenmanagement“. Landschaftsplanung; §§ 8-12 BNatSchG. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Dipl.-Ing. Matthias Schneider

Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz

Landschaftsplanung und Eingriffsregelung unter den Vorgaben des BNatSchGvom 29. Juli 2009

Was ist neu für Rheinland-Pfalz?

Dipl.-Ing. Matthias SchneiderReferat „Eingriffe in Natur und Landschaft / Ökologisches Flächenmanagement“

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Referat 1024 "Eingriffsregelung/Ökologisches Flächenmanagement"

Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz

Landschaftsplanung; §§ 8-12 BNatSchG

Allgemein: Aufgaben klarer/ stringenter formuliert: Ziele (des Naturschutzes...) werden konkretisiert und die

entspr. Erfordernisse und Maßnahmen werden dargestellt und begründet (§ 9 Abs. 1, 2)

Aufzeigen der Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes auch für andere Planungen und Verwaltungsverfahren (§ 9 Abs. 1, 5)

Beurteilung des vorh. und zu erw. Zustandes von N+L einschl. sich ergebender Zielkonflikte (§ 9 Abs. 3)

Verordnungsermächtigung für Planzeichen (§ 9 Abs 3)

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Referat 1024 "Eingriffsregelung/Ökologisches Flächenmanagement"

Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz

Landschaftsplanung; §§ 8-12 BNatSchG

Instrumente Landschaftsprogramme können aufgestellt

werden, Landschaftsrahmenpläne sind aufzustellen (§ 10)

LPro und LRP; für RLP unverändert L-Plan; konkreter, wie folgt (§11) GOP; evtl. Neuimplementierung und

Regelung von Aufstellungsverfahren und Zuständigkeiten (§ 11)

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Referat 1024 "Eingriffsregelung/Ökologisches Flächenmanagement"

Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz

Landschaftsplanung; §§ 8-12 BNatSchG

Landschaftsplan (§ 11) Aufstellung/Fortschreibung bei wesentlichen Veränderungen im

Landschaftsraum (Abs. 2) LP soll Angaben (§ 9 Abs. 3) enthalten zur Umsetzung, u. a.

Flächen zur Kompensation von Eingriffen (Nr. 4 a) Darstellung einer "Förderkulisse„ (Nr. 4 c) Aufbau (...) eines Biotopverbundes (Nr. 4 d) Entwicklung der Natura 2000-Gebiete (Nr. 4 d) Entwicklung von „Freiräumen“ im besiedelten und

unbesiedelten Bereich (Begriffe „Erlebnis- und Erholungsräume“ entfallen, „Erholungswert“ bleibt) (Nr 4 f)

Beurteilungsgrundlage für UVP und FFH-VP sowie Maßnahmenprogramme nach § 82 WHG (§ 9 Abs. 5) (Verschlechterungsverbot bzw. Verbesserungsgebot für Grund- und Oberflächengewässer)

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Referat 1024 "Eingriffsregelung/Ökologisches Flächenmanagement"

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Eingriffsregelung - Neuregelungen

Freistellung der Bodennutzungen

Wiederaufnahme ursprünglicher Nutzung im

Vertragsnaturschutz auf 10 Jahre erweitert

(§14 Abs. 3 Nr. 1) Wiedernutzung von Ökokontoflächen

ohne zeitliche Begrenzung! (§ 14 Abs 3 Nr 2) Artenschutzproblematik!

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Referat 1024 "Eingriffsregelung/Ökologisches Flächenmanagement"

Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz

Eingriffsregelung - Neuregelungen

Wegfall des Vorrangs von (neu: gleichartigen) Ausgleichsmaßnahmen vor (gleichwertigen) Ersatzmaßnahmen (§ 15 Abs. 2)

Naturraumbindung der Ersatzmaßnahme (§ 15 Abs. 2)

Rücksichtnahme auf agrarstrukturelle Belange (§ 15 Abs. 3)

Inanspruchnahme landwirtschaftlich besonders geeigneter Böden nur im notwendigen Umfang (§ 15 Abs. 3)

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Referat 1024 "Eingriffsregelung/Ökologisches Flächenmanagement"

Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz

Eingriffsregelung - Neuregelungen

Vorrangige Prüfung der Kompensation

nach § 15 Abs.3 durch Entsiegelung Wiedervernetzung von Lebensräumen Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen

unter den Maßgaben dauerhafter Aufwertung (!) des Naturhaushalts und

des Landschaftsbildes möglichste Vermeidung der Nutzungsaufgabe

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Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz

Eingriffsregelung - Neuregelungen

§ 15 Abs. 4: Rechtliche Sicherung und Unterhaltung der

Kompensation (Verursacher und Rechtsnachfolger) Festsetzung des erforderlichen Zeitraums im

Zulassungsbescheid Verantwortlichkeit des Verursachers für Ausführung,

Unterhaltung, Sicherung Verantwortlichkeit des Rechtsnachfolgers

Kompatibilität mit Maßnahmen nach Natura 2000-Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen nach § 82 WHG (§ 15 Abs. 2))

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Eingriffsregelung - Neuregelungen

§ 15 Abs. 6: Ersatz in Geld nach durchschnittlichen Kosten der

nicht durchführbaren Maßnahmen (Bindung der Ausgabe an den Naturraum)

„Vollkostenregelung“ (d. h. einschl. Kosten der Planung, Durchführung, Unterhaltung, Flächenbereitstellung, Personal- und Verwaltungsaufwand)

Berechnung ggf. nach Dauer, Schwere und Vorteil Zahlung ist vor dem Eingriff zu leisten ansonsten soll Sicherheit verlangt werden Zweckbindung, im betroffenen Naturraum

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Referat 1024 "Eingriffsregelung/Ökologisches Flächenmanagement"

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Eingriffsregelung - Neuregelungen

§ 16: Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen

(Ökokonto) Anerkennung nur bei Dokumentation des

Ausgangszustands, Ausschluss der Förderung, und Durchführung außerhalb bestehender Rechtspflicht

Erfassung, Bewertung, Genehmigung (Anerkennung), Handelbarkeit nach landesrechtlichen Bestimmungen

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Eingriffsregelung - Neuregelungen

§ 17 Abs. 4, Verfahren: Angaben des Verursachers zur

Entscheidungsvorbereitung Ort, Art, Umfang und zeitlicher Ablauf des

Eingriffs Vorlage von Gutachten zur Beurteilung der

Auswirkungen „Integrierte“ LBP bei Fachplänen nach öff. Recht

(einschl. Kohärenzsicherungsmaßnahmen und vorgezogenem Artenschutzausgleich)

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Eingriffsregelung - Neuregelungen

Erfassung von Ausgleich und Ersatz in einem Kompensationsverzeichnis (KV) (§ 17 Abs. 6)

§ 17 Abs. 7: Pflicht der Zulassungsbehörde zur Mitteilung notwendiger

Angaben für das KV an die „zuständige Stelle“ Pflicht zur Prüfung der sach- und fristgerechten

Durchführung der Vermeidung, Kompensation und deren Unterhaltung (Zulassungsbehörde)

Berichtspflicht des Verursachers

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Referat 1024 "Eingriffsregelung/Ökologisches Flächenmanagement"

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Eingriffsregelung - Neuregelungen

§ 19, § 44: Schäden an bestimmten Arten und

Lebensräumen i. S. d. USchG und nach bes. Artenschutz

Freistellung aufgrund zugelassener Eingriffe, Ausnahmen, Befreiungen, Bauleitpläne (soweit materiell und formell bewältigt!)

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Referat 1024 "Eingriffsregelung/Ökologisches Flächenmanagement"

Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz

Eingriffsregelung - Neuregelungen

Besonderer Artenschutz (§ 44 Abs. 5) Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung der

Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Standorte bei Pflanzen) besonders geschützter Arten der Anhänge IV a, b RL 92/43 EWG, bei Europ. Vogelarten sowie bestandsgefährdeten Arten (VO nach § 54 Abs. 1) nur zulässig, wenn ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiter erfüllt wird (lokale Population!)

Festsetzung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen, soweit erforderlich (continuos ecological function)

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