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2. Runder Tisch Massentierhaltung am 07.09.2012
Zusammenfassung
Norwich Rüße (MdL) begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 2. Runden Tisches Massentierhaltung. Rund 70 Personen aus Bürgerinitiativen, aus dem Ministerium, der Verbraucherzentrale sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger seien heute gekommen. Als Neuerungen gäbe es inzwischen zu melden, dass das zuständige NRW-Ministerium nun verstärkt worden sei durch einen Grünen Staatssekretär und dass sich im Koalitionsvertrag neben der Landwirtschaft auch ein Passus zum Ländlichen Raum insgesamt befände. Außerdem sei die Entscheidung auf Bundesebene zu begrüßen, dass die Grünen im Bundestag das Thema der Massentierhaltung zum Wahlkampfthema erklärt hätten. Er stellte sodann die drei Referenten vor, die im Verlaufe der Veranstaltung berichten würden. Zunächst stellte Horst Becker, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturschutz und Verbraucherschutz (MKULNV), sich selbst vor und legte in einer kurzen Präsentation dar, welche Möglichkeiten das Ministerium perspektivisch im Land NRW und im Bund habe, um die baurechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Intensivtierhaltungsanlagen im Außenbereich zu beeinflussen. Danach referierte Abteilungsleiter Peter Knitsch aus dem MKULNV die Ergebnisse der „NRW-Verschleppungsstudie“ zum Einsatz von Antibiotika in der Hähnchenmast. Abschließend referierte Martin Hannen vom MKULNV, wie perspektivisch mit den Gülleströmen aus NRW-Landwirtschafts-betrieben und den Importen flächenbezogen verfahren werden solle. Zu den zwei letztgenannten Themenbereichen sind die Power-Point-Vorträge angehängt. Horst Becker (Parl. Staatssekretär) benannte die wesentlichen Überlegungen, die das Ministerium zurzeit anstellt, um die kommunalen Handlungsmöglichkeiten bei Verfahren für Großstallbauten zu erweitern. Die ungesteuerte räumliche Entwicklung und die massive ungesteuerte Verbreitung von großen Mastanlagen führe zur Zersiedlung der Landschaft und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, zu zunehmendem Flächenverbrauch im Außenbereich, zur Einschränkung kommunaler Entwicklungsspielräume, zu Zerschneidungseffekten wegen erforderlicher verkehrlicher Erschließung sowie zu Konkurrenz zu anderen wirtschaftlichen Raumnutzungen (z.B. Tourismus). Es sei nicht hinzunehmen, dass bei den Stallbauvorhaben die kommunale Selbstverwaltung quasi ausgehebelt sei. Im Fazit stellt er fest: Für alle Tierhaltungsanlagen, die aufgrund der genannten Beschränkungen
nicht mehr privilegiert im Außenbereich zulässig sind, muss in Zukunft eine gemeindliche Planung in Form eines Bebauungsplanes erfolgen
Insofern wird die Planungshoheit der Kommunen gestärkt und eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gewährleistet.
Peter Knitsch (Abteilungsleiter Verbraucherschutz im MKULNV) stellte neben den Ergebnissen der beiden NRW-Antibiotikastudien die Kernforderungen der Landesregierung hinsichtlich des Einsatzes von Antibiotika bei Nutztieren vor:
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Einberufung einer nationalen Antibiotikakonferenz und Erarbeitung eines
Minimierungskonzeptes mit klaren Zielvorgaben Überprüfung des Dispensierrechts hinsichtlich Antibiotika Rechtliche Verankerung der Antibiotikaleitlinien Verbesserung der Lebensmittelketteninformation Neuausrichtung der Tierhaltung und Tierzucht
Überprüfung des Rechtsrahmens hinsichtlich der Erfordernisse einer tierschutzgerechten Tierhaltung
Überprüfung des Tierzuchtrechts im Hinblick auf die Zuchtziele und Prioritäten; Definition der Qualzucht anpassen
Überprüfung agrarstruktureller Rahmenbedingungen Martin Hannen (Ministerialrat Ref. II-5 (Pflanzenproduktion, Gartenbau) im MKULNV) referierte über die Anforderungen des Düngerechts an den Umgang mit Wirtschaftsdünger und nannte als mögliche Änderungen in der derzeitigen Düngeverordnung: Düngeplanung: verpflichtende Aufzeichnung Sperrfristen: deutliche Ausdehnung im Herbst Ausbringtechnik: bodennahe Ausbringung, Verbot Breitverteilung Nährstoffsalden: in den Versorgungsstufen D und E kein Überschuss für
Phosphor mehr möglich, Einbeziehung aller organischer N-Dünger (v.a. Gärreste) in Obergrenze 170
kg Nährstoffvergleiche: „Bayrisches Modell“ ergänzt Bilanzierung in
Futterbaubetrieben (Plausibilität über Grundfutterschätzung) Verluste: Anrechenbare Weidehaltungsverluste N reduzieren Noch offen: rechtliche Verankerung von Vorgaben zur Mindest-Lagerkapazität
für Wirtschaftsdünger
Teilnehmer/innenbeiträge Aufgrund der Dichte der Vorträge fand keine allgemeine Diskussionsrunde statt, sondern wurden im Anschluss an die Vorträge Fragen gestellt und Anmerkungen gemacht. Hier einige Beiträge zur Dokumentation:
die Rolle des LANUV, der Landwirtschaftskammer und der Kreisverwaltungen wird nach wie vor u.a. bei so genannten Plausibilitätsprüfungen äußerst kritisch beurteilt, da zwar die Plausibilität innerhalb eines Antrags geprüft würde, nicht jedoch, ob die Zahlenangaben den Realitäten bzw. Auflagen entsprächen; das meteorologische Fachwissen des LANUV hinsichtlich von Ausbreitungsphysik solle zudem überprüft werden;
die Gesundheitsämter sollten bei Genehmigungsverfahren verpflichtend miteinbezogen werden; eine stärkere Kooperation mit dem Gesundheitsministerium sei anzustreben;
es sei gezielt zu überprüfen, ob die Baukörpergrößen mit der Anzahl der gehaltenen Tiere übereinstimme; durch Zahlen der Veterinärämter sei schon
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jetzt deutlich, dass es an manchen Orten zu deutlichen Überstallungen käme, was nicht hinzunehmen sei;
die Verschleppungsstudie zeige, dass es dringend eines verbindlichen Systems zur effektiven Reinigung von Bewässerungsanlagen in den Geflügelställen bedürfe; außerdem bedingten die Ergebnisse, dass die Frage zu klären sei, ob eine Mindestzuchtdauer verbindlich vorzuschreiben sei;
hinsichtlich der Geruchsbelästigung und Keimverbreitung seien intensivere Untersuchungen im Umkreis von Intensivtierhaltungsanlagen vorzunehmen;
die Tatsache, dass Veterinäre unmittelbar an der Verabreichung von Antibiotika verdienten, weil sie sie auch direkt verkauften, sei zu skandalisieren;
hinsichtlich der Grenzwerte für Bodeneinträge sollte die Schwelle der Grenzwerte beim „critical load“ wie bei Naturschutzgebieten liegen;
Güllebörsen seien ein Schlupfloch für Gülleüberschüsse und die Ströme hier nur schwer zu kontrollieren;
Insgesamt wurde Kritik dahingehend geäußert, dass rechtlich noch immer kaum ein großes Stallbauvorhaben verhindert werden könne und die BürgerInnen und Bürgerinitiativen keinerlei Chance und Unterstützung hätten, gegen ein Bauvorhaben vorzugehen. Mit einem Verweis auf Bundes- oder Bundesratsangelegenheiten gebe man sich nicht zufrieden.
Norwich Rüße (MdL) dankte allen Referenten und den Anwesenden für die engagierten Beiträge. Er bat die TeilnehmerInnen um Vorschläge und Anregungen für Themen für die nächsten Treffen. 17. September 2012,
Christine Zechner
Nordrhein-Westfälische Verschleppungsstudie-Ergebnisse und Konsequenzen-
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Nordrhein-Westfälischen Landtag
7. September 2012
Antibiotikaeinsatz in der Masttierhaltung
Peter Knitsch
I. Ausgangspunkt
Zur Erinnerung: Ergebnisse der Masthähnchenstudie 2011
1. Im Überblick Mindestens eine Antibiotikabehandlung bei
84% der Mastdurchgänge und 91,6% der Masthähnchen
Antibiotikafreie Mast möglich 19 Betriebe (=10,3 %) ohne Antibiotika Signifikant: Betriebsgröße kleiner, Mastdauer länger
Vielzahl von Wirkstoffen je Mastdurchgang: 1-8, 3,4
Anwendungsdauer kürzer als Zulassungsbedingungen (ZB) Einzelwirkstoffe: 40% mit 1 – 2 Tagen (ZB: 3 – 5(7) Tage) Wirkstoffkombinationen: 29 % mit 1 – 2 Tagen (ZB: 3 – 7 Tage)
Hohe Behandlungsintensität 2,6 Behandlungen/Mastdurchgang Dauer der Behandlung/Mastdurchgang 1-24 Tage, 7,6 Tage
2. Wichtigste Ergebnisse tabellarisch
Anzahl der Tiere mit bzw. ohne Antibiotikaanwendung(984 Mastdurchgänge)
Antibiotikaanwendung Anzahl der Tiere in %mit 16.427.234 91,6ohne 1.502.772 8,4alle Tiere 17.930.006 100,0
Verteilung der erfassten Betriebe* hinsichtlich der Antibiotika-anwendung bei den verschiedenen MastdurchgängenAntibiotika-Anwendung in den
MastdurchgängenAnzahl
mittlereBetriebsgröße
mittlereMastdauer (Tage)
immer 140 48.904 36,5teilweise 24 44.803 37,1nie** 16 16.425 50,1alle Betriebe 180 45.470 37,8
*hinsichtlich Betriebsgröße**Unterschied statistisch signifikant zu Betriebsgruppen „immer“ und „teilweise“
Auswertung der erhobenen Mastdurchgänge im Hinblick aufBetriebsgröße und Mastdauer
Mastdurchgänge Ohne Antibiotika Mit Antibiotika
Betriebsgröße unter 10 000 Tiere 28 24 (86 %) 4 (14 %)Mastdauer über 45 Tage 50 40 (80 %) 10 (20 %)zum Vergleich: alle erhobenenMastdurchgänge 984 155 (16 %) 829 (84 %)
2. Wichtigste Ergebnisse tabellarisch, Forts.
Zusammenfassung der Arzneimitteleinsatzdaten bei Auswertungaller 984 erfassten Mastdurchgänge
Mastdurchgänge Anzahl 984
Mastdurchgänge ohne Behandlung Anzahl 155
Mastdurchgänge mit mind. einer Behandlung Anzahl 829
Behandlungen gesamt Anzahl 2192
Behandlungen / behandelten Mastdurchgang Anzahl 2,6
Eingesetzte. Wirkstoffe / Mastdurchgang Anzahl min. 1
bei behandelten Tieren Anzahl max. 8
Anzahl 3,4
Behandlungsdauer (Tage) / Mastdurchgang Anzahl min. 1
bei behandelten Tieren Anzahl max. 24
Anzahl 7,6
2. Wichtigste Ergebnisse tabellarisch, Forts.
II. Verschleppungsstudie
1. Zielsetzung
Ergebnisse Masthähnchenstudie zahlreiche neue Fragestellungen zu antibiotisch wirksamen Substanzen (awS) in Bezug auf
Tränkwasser: Rückstände und Verteilung von awS Umgang mit medikiertem Restwasser Wasserleitungshygiene: Biofilmproblematik in Tränkeleitungen Austrag von awS-Rückständen aus ldw. Betrieben in Umwelt:
Gülle, Einstreu Austrag resistenter Keime über Emissionen aus Stallungen Rückstände von awS und Ausbildung von Resistenzen:
Grenzwertproblematik
zur Methodik und Effektivität der Überwachung Tierärztliche Hausapotheken Landwirtschaftliche Betriebe
2. Durchführung
Erhebungszeitraum: 23.01. – 2.2.2012
FragestellungenI. Rückstände im Tränkwasser nach BehandlungsendeII. Verteilung der Wirkstoffe im Tränkwasser während Behandlung
Material und Methoden:
Umfang und Zuordnung der entnommenen Tränkwasserproben:
Anzahl der kontrollierten Ställe /
entnommener Proben Hühnermast Putenmast InsgesamtAnzahl kontrollierter Ställe 29 100% 13 100% 42 100%
Ställe mit AB-Behandlung im
laufenden Mastdurchgang 14 48% 11 85% 25 60%Ställe ohne AB-Behandlung
im laufenden Mastdurchgang 15 52% 2 15% 17 40%Anzahl entnommener Proben 36 22 58
2. Durchführung, Forts.
Material und Methoden (Teil 2):
Beteiligung von 12 Kreisordnungsbehörden
Auswahl Betriebe:
Masthähnchen: risikoorientiert anhand Ergebnisse Studie
Mastputen: Kreisordnungsbehörden
Kontrolle von 40 Betrieben und 42 Ställen
Probenahme: 1 -3 Tränkwasserproben
Einmischnah unmittelbar nach Zudosierung AM
Einmischfern aus Tränkwasserleitung im Stall
Probenanalyse: im CVUA MEL und SVUA Arnsberg
2. Durchführung, Forts.Wirkstoffspektrum, Nachweis- und Bestimmungsgrenzen der Substanzen des Untersuchungsspektrums
Substanz Nachweisgrenze
[ µg/l ]
Bestimmungsgrenze*
[ µg/l ]Amoxicillin 15,0 100Ampicillin 10,0 100Phenoxymethylpenicillin (PenicillinV)
5,0 100
Difloxacin 2,0 100Enrofloxacin 1,0 100Lincomycin 1,0 100Oxytetracyclin 10,0 100Doxycyclin 1,0 100Sulfamethoxazol 0,2-1,0 100Tiamulin 1,0 100
*nachgewiesene Wirkstoffe wurden erst ab einer Konzentration > 100 µg/l quantifiziert; in diesem Sinne ist die Konzentration 100 µg/l als Bestimmungsgrenze anzusehen.
2. Durchführung, Forts.Wirkstoffspektrum, Nachweis- und Bestimmungsgrenzen der Substanzen des Untersuchungsspektrums
Substanz Nachweisgrenze
[ µg/l ]
Bestimmungsgrenze*
[ µg/l ]Trimethoprim 0,5-1,0 100
Tylosin 1,0 100
Spectinomycin 5,0 100
Colistin 10,0 100
Flumequin 10,0 100
Tetracyclin 1,0 100
Benzylpenicillin (PenicillinG) 2,0 100
Sulfadiazin 0,9 100
Sulfachlorpyrazin 1,0 100
Sulfachinoxalin 1,0 100
3. Ergebnisse im Einzelnen (Fragestellung I)
Bereich > 100 Tage!
Mastputen
Masthühner
1.085 Tage
3. Ergebnisse im Einzelnen, Forts.
Einmischung desArzneimittels am Vortag!!(Behandlungsbegriff)
3. Ergebnisse im Einzelnen, Forts.
7
3. Ergebnisse im Einzelnen, Forts.
8
Substanz Mastputen*)Ampicillin +
Trimethoprim +
Colistin +
Tetracyclin +
Sulfadiazin +
Phenoxymethylpenicillin (PenicillinV) +
Nachweis der verschiedenen Wirkstoffe getrennt nach Tierart1)
1) Auszug aus Berichtstabelle
+/- = Nachweis/kein Nachweis*) = Für diese nachgewiesenen Wirkstoffe sind aktuell keine Präparate zur Anwendung bei Puten
zugelassen
3. Ergebnisse im Einzelnen, Forts.
Zusammenfassung Ergebnisse Fragestellung I 16 Ställe (38 %) ohne Rückstände awS im Tränkwasser
26 Ställe (62 %) mit Rückständen awS im Tränkwasser Bis zu 1.085 Tage nach letztem dokumentierten Einsatz
Bei den 26 auffälligen Ställe bis zu 4 verschiedene Wirkstoffe je Stall bei Hühnermast Bis zu 7 verschiedene Wirkstoffe je Stall bei Putenmast
Bei 4 der 26 auffälligen Ställe in mindestens einer Probe je Stall Wirkstoffe oberhalb 0,1 mg/l
Tränkwasser bis zu 122 Tage nach dem letzten dokumentierten Einsatz
6 Wirkstoffe bei Puten im Einsatz ohne Zulassung für diese Tierart aber: Umwidmungsmöglichkeit nach § 56a Abs. 2 AMG
4. Ergebnisse im Einzelnen (Fragestellung II)
Keine Rückschlüsseauf inhomogene Verteilung der Wirkstoffe im Tränkwassersystemmöglich:• geringe Probenzahl• gemessene
Konzentration zu gering Messungenauigkeit!
III. Bisher ergriffene Maßnahmen in NRW
Aufbau einer freiwilligen Datenbank zur Erfassung des Antibiotikaeinsatzes bei Masthähnchen nur sehr geringes Interesse von TÄ‘s und TH‘s rechtliche Rundlage für Verpflichtung fehlt
Konzeption bzw. Beginn weiterer Studien bei Mastputen und Mastschweinen
Planungen zur Verbesserung des Vollzugs Zentralisierung der Überwachung der TÄHA‘s auf Landesebene:
Koalitionsvertrag Erarbeitung von integrierten und verpflichtenden Kontrollkonzepten
für Überwachungsbehörden
IV. Forderungen Nordrhein-Westfalens
Einberufung einer nationalen Antibiotikakonferenz und Erarbeitung eines Minimierungskonzeptes mit klaren Zielvorgaben
Überprüfung des Dispensierrechts hinsichtlich Antibiotika
Rechtliche Verankerung der Antibiotikaleitlinien
Verbesserung der Lebensmittelketteninformation
Neuausrichtung der Tierhaltung und Tierzucht
Überprüfung des Rechtsrahmens hinsichtlich der Erfordernisse einer tierschutzgerechten Tierhaltung
Überprüfung des Tierzuchtrechts im Hinblick auf die Zuchtziele und Prioritäten; Definition der Qualzucht anpassen
Überprüfung agrarstruktureller Rahmenbedingungen
V. Entwurf einer 16. AMG-NovelleKritik und Forderungen Nordrhein-Westfalens in Stellungnahme
Messbare Reduktion des Antibiotikaeinsatzes bis Ende 2014 um 50 % (Bund: frühestens 2016 erste Auswirkungen, kein Reduktionsziel) mittelfristig grundsätzlich antibiotikafreie Tierhaltung (Bund: nein)
Umfassende Bilanzierung der Wirkstoffmengen auf einzelbetrieblicher, regionaler oder nationaler Ebene (Bund: nicht vorgesehen) Einbeziehung des Vertriebswegs PU und GH zu TA (Diskussion um 2stellige Plz)
(Bund: lehnt dies explizit ab – „Datenschutz“)
Aufbau einer zentralen amtlichen Datenbank zur Erfassung des AB-Einsatzes Rechtsgrundlage schaffen!
(Bund: ein klares Bekenntnis zu automatisierten Verfahren fehlt) In Datenbank sollen Tierärzte und Landwirte Abgabe- und Anwendungsdaten verpflichtend
eintragen; andere Dokumentationspflichten sollen entfallen! (Bund: nur wenige Daten zur Eingabe vorgesehen)
Einführung eines Systems zur Begrenzung der eingesetzten Antibiotikamengen im automatisierten Verfahren: Rote Ampel-System (Bund: nein, statt dessen nicht administrierbares Verfahren)
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Anforderungen des Düngerechts an den Umgang mit WirtschaftsdüngerRunder Tisch gegen Massentierhaltung in NRW
Martin HannenMinisterium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Gliederung:1. Steuerungsmöglichkeiten des Düngerechts zur
Flächenbindung der Tierhaltung
2. Situation des Nährstoffanfalls aus der Tierhaltung in NRW
3. Überbetrieblicher Nährstoffausgleich – Rechtliche Regelungen zu Wirtschaftsdüngertransporten
4. Grenzüberschreitende Verbringung von Wirtschaftsdünger
5. Ausblick: Weiterentwicklung der Düngeverordnung –notwendige Änderungen aus Sicht NRW
Steuerungsmöglichkeiten des Düngerechts zur Flächenbindung der Tierhaltung
1. Ausbringung von maximal 170kg N/ha*Jahr aus Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft Umsetzung EG-Nitratrichtlinie in Düngeverordnung, bei intensiver Grünlandbewirtschaftung Einzelfallausnahmen bis 230 kg möglich
2. Nur bedarfsgerechte Düngung zulässig Düngebedarfsermittlung nach Düngeverordnung (nicht aufzeichnungspflichtig, kaum kontrollierbar außer z.B. Herbstdüngung)
3. Nährstoffbilanzierung mit 60 kg N-Überschuss Nährstoffsaldo im 3 jährigen Mittel, bei Überschreitung 60 kg Einzelfallprüfung und ggf. Anordnungen durch landw. Fachbehörde
Erlass
Herbstdüngung
Erlass zur „Herbstdüngung“(Umsetzung § 4 Abs. 6 Düngeverordnung)
Nach der Ernte der letzten Hauptfrucht vor dem Winter dürfen Gülle, Jauche und sonstige flüssige organische sowie organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff oder Geflügelkot
nur zu im gleichen Jahr angebauten Folgekulturen einschließlich Zwischenfrüchten bis zur Höhe des aktuellen Düngebedarfs an Stickstoff jedoch maximal 40 kg Ammoniumstickstoff bzw. 80 kg Gesamtstickstoff gedüngt werden.
Kein Düngebedarf bei: Winterweizen nach Mais, Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben, Gemüse, Leguminosen Getreide nach Silomais Zwischenfrüchte nach Mais, Zuckerrüben.
Verstoß wird nach CC mit Prämienkürzung sanktioniert.
Steuerungsmöglichkeiten des Düngerechts zur Flächenbindung der Tierhaltung –
Anwendung im Genehmigungsverfahren
Prüfung der Einhaltung 170kg N/ha im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren mit Nährstoffbeurteilungsblatt (Erlass MUNLV von 2003) Bilanzierung Nährstoffanfall der geplanten Tierhaltung mit Ausscheidungswerten (N und P) pro Stallplatz nach Anl. 5 Düngeverordnung gegen den voraussichtlichen Düngebedarf der geplanten Fruchtfolge; bei Nährstoffüberschuss Nachweis der Abgabe (z.B. Nährstoffbörse; Vermittlungsgarantie)
Ermittlung der notwendigen Lagerkapazität in Abhängigkeit von Grünlandanteil und Fruchtfolge (6-10 Monate) (bisher auf Grundlage Wasserrecht!)
Situation des Nährstoffanfalls aus der Tierhaltung in NRW
Nährstoffanfall nach KreisenN-Anfall aus Tierhaltung
(Basis: Viehzählung und Agrarstrukturerhebung 2007)
10
20 23
34 36
47 5057 59
63 63 65 6571 73
78 80 80 8085
91
99103 104 104 107 108
117
126 129
167
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
BM NE DN ME LIP EU HF SU HX SO UN HS SIAC MI
EN OEHSK PB MK VIE GL
GM RE GTWAF
WES STCOE
KLEBOR
Kreis
kg/h
a
Nährstoffanfall aus Tierhaltung und Biogasanlagen in NRWP-Anfall in den Kreisen
(Viehzählung 2007Biogas-Betreiberdatenbank 2009)
611 10
19 19 2126 30 30 29 32 31
36 36 37 40 3741 44
3945 45 45
5752
5763 64 67
75
90
6
0
10
20
30
40
50
60
70
80
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2O5
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a LF
BiogasTierhaltung
Entwicklung des Nährstoffanfalls aus der Tierhaltung in NRW
• Regionale Konzentration der Tierhaltung und des Nährstoffanfalls
• In den Konzentrationsgebieten weiter Zunahme, sonst eher Rückgang
Nitrat im Grundwasser in NRWN-Bilanzüberschuss und N-Reduktionsbedarf
Wendland et al. 2010 Kuhr 2009 (unveröffentl.)
Reduktionsbedarf landw. N-Über-schüsse 2003 zur Erreichung von 50 mg/L Nitrat im Sickerwasser(Modell DENUZ, FZ Jülich)
N-Bilanzüberschuss 2003 pro ha LF (Modell RAUMIS, von Thünen Institut)
Überbetrieblicher Nährstoffausgleich: Rechtliche Regelungen zur
WirtschaftsdüngerverbringungZiel:
Sicherstellung der Anforderungen des Düngerechts auch bei überbetrieblicher Verwertung, d.h.
Berücksichtigung aufgenommener Mengen im Nährstoffvergleich, beim Düngebedarf, bei 170kg-Grenze im aufnehmenden Betrieb, Einhaltung Sperrfrist.
Nachvollziehbarkeit von Abgabeverpflichtungen i.R. von Genehmigungsverfahren
Überbetrieblicher Nährstoffausgleich: Rechtliche Regelungen zur Wirtschaftsdüngerverbringung
1. Verordnung zum Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger („Verbringungsverordnung“); bundesweit Dokumentationspflicht/Lieferscheine, Registrierung aller Abgeber,
Meldepflicht, wenn WD aus anderen Ländern (Bundesländer, Nachbarstaaten) aufgenommen werden
2. Verordnung zum Nachweis über den Verbleib von Wirtschaftsdünger (LandesV NW) jährliche Meldepflicht für alle Abgeber mit Angabe der Aufnehmer; auch für Beförderer/Zwischenhändler Aufbau einer Datenbank zur Dokumentation der Nährstoffströme, Kontrolle Abgeber(Zwischenhändler/Beförder)Aufnehmer
Importe aus NL: öffentliche Wahrnehmung
Grenzüberschreitende Wirtschaftsdüngerverbringung aus den NL
1. Vereinbarung mit NL zur Nutzung niederländischer Kontrolldaten im „Digitalen Dossier“ (jeder Einzeltransport, wann, wo mit welcher Ladung und welchem Ziel nach NW?)
2. Bei Abgabe innerhalb NW Landesverordnung (WDüngNachWV), effektive Kontrolle nach Düngerecht (z.B. Herbstdüngungsverbot) möglich
3. Keine Anforderungen an verarbeitete Gülle (alles außer HTK) aus tierseuchenrechtlicher Sicht mehr möglich (EU-Recht)
Ausblick: Weiterentwicklung der Düngeverordnung
Änderungsbedarf aktuelles Aktionsprogramm (EU-KOM)
Beurteilung der Düngeverordnung hinsichtlich Beitrag zur Zielerreichung WRRL
Notwendigkeit einer Strategischen Umweltprüfung
Auslaufen der Derogation Ende 2013, Neubeantragung erst nach Revision des bestehenden AP
Evaluierung der Düngeverordnung Auftrag BMELV an von Thünen Institut (FF), Beteiligung von BMELV, BMU, Düngungsreferenten Länder (BY,
TH, NW, BW, NI, SH, HE, MV, ST), Umweltbundesamt, Experten aus Vollzug und Beratung
Beginn März 2011, Abschluss Juni 2012 Grundlage für Änderung AP/DüngeVO AMK vom 27.4.2012 hat das BMELV aufgefordert, „auf der Basis der
Evaluierungsergebnisse die Arbeiten zur Novellierung der Düngeverordnung aufzunehmen und möglichst bald einen ersten Verordnungsentwurf vorzulegen.“
Vorstellung erster Rohentwurf: 21.8.2012 Diskussion mit KOM am 20.09.2012
Mögliche Änderungen der Düngeverordnung
Düngeplanung: verpfl. Aufzeichnung Sperrfristen: deutliche Ausdehnung im Herbst Ausbringtechnik: bodennahe Ausbringung, Verbot Breitverteilung Nährstoffsalden: in D und E kein Überschuss für P mehr möglich, Einbeziehung aller organische N-Dünger (v.a. Gärreste) in
Obergrenze 170 kg Nährstoffvergleiche: „Bayr. Modell“ ergänzt Bilanzierung in
Futterbaubetrieben (Plausi über Grundfutterschätzung) Verluste: Anrechenbare Weidehaltungsverluste N reduzieren Noch offen: rechtliche Verankerung von Vorgaben zur Mindest-
Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit