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Dokumentation Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ 1. Informationsveranstaltung für die Programmpartner im Bereich "Entwicklung, Implementierung und Umsetzung Lokaler Aktionspläne" 28. Juni 2011 in Berlin Ort: Hotel Mercure, Berlin Tempelhof Veranstalter: Regiestelle „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Teilnehmer/-innen: 79 Programmpartner/-innen Moderation: Frank von Woedtke, Fachbereichsleiter Programmkoordinierung der Regie- stelle „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“

Dokumentation - Witten · Toleranz und Demokratie“ und „kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ unter einem gemeinsamen Dach fort. Mit dem

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Dokumentation Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ 1. Informationsveranstaltung für die Programmpartner im Bereich "Entwicklung, Implementierung und Umsetzung Lokaler Aktionspläne" 28. Juni 2011 in Berlin

Ort: Hotel Mercure, Berlin Tempelhof Veranstalter: Regiestelle „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ im Auftrag

des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Teilnehmer/-innen: 79 Programmpartner/-innen Moderation: Frank von Woedtke, Fachbereichsleiter Programmkoordinierung der Regie-

stelle „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“

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Inhaltsverzeichnis

Stimmen von Teilnehmer/-innen nach der Veranstaltung 3

Programm-Ablauf 4

Einleitung 6

1. Das Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ 7 2. Die Regiestelle „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ 9 3. Die Entwicklung, Implementierung und Umsetzung eines Lokalen Aktionsplans 10 4. Das Coachingverfahren im Programmbereich Lokale Aktionspläne 12 Fragen der Teilnehmer/-innen 15 5. Die Öffentlichkeitsarbeit im Programmbereich Lokale Aktionspläne 17 Fragen der Teilnehmer/-innen 19 6. Die wissenschaftliche Begleitung der Lokalen Aktionspläne: Konzept, Vorgehen 20 und exemplarische Ergebnisse Fragen der Teilnehmer/-innen 23 7. Evaluation der Lokalen Aktionspläne 24 Schlussworte 25

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Stimmen von Teilnehmer/-innen

nach der Veranstaltung „Die Veranstaltung war sehr hilfreich. Sie war ein guter Einstieg. Weitere Veranstaltungen wären schön, um sich mit konkreten Fragen aus dem Alltag auseinanderzusetzen. Wir befinden uns derzeit noch in der Entwicklungs- und Implemen-tierungsphase und ich bin mir sicher, dass sich künftig noch viele Fragen auftun.“ „Für mich gab es hier die Möglichkeit, mit anderen Lokalen Aktionsplänen in einen regen Austausch zu kommen. Vor allem fand ich es toll, meine Programmberaterin endlich einmal persönlich kennen lernen zu können. Wir haben in der Vergangenheit zwar etliche Male tele-foniert, aber jetzt habe ich auch ein Bild zu der Stimme.“

„Ich fand es interessant zu erfahren, welche anderen Fragen und Probleme die Akteure ha-ben.“ „Wir haben hier zwar nicht viel Neues gehört, aber wir wurden in unseren Aktivitäten bestärkt und die Informationen haben uns gezeigt, dass wir auf einem richtigen, wichtigen Weg sind.“

„Gut war die Vernetzung mit anderen Aktions-plänen.“

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Programmablauf

1. Informationsveranstaltung 28. Juni 2011

Tagungsprogramm

10:00 Uhr Tagungsbüro geöffnet

Programm am Vormittag

Tagungsmoderation: Frank von Woedtke, Fachbereichsleiter Programmkoordination der Regiestelle „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ 10:30 Uhr Begrüßung und Einführung

Das Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ Dr. Sven-Olaf Obst Leiter des Referats 511 – Grundsatzangelegenheiten, Extremismusprävention Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

10:50 Uhr Die Regiestelle „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ Margitta Bergmann Leiterin der Regiestelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

11:00 Uhr Die Entwicklung, Implementierung und Umsetzung eines Lokalen Akti-onsplans Dr. Fabian Fehrle Fachbereichsleiter Lokale Aktionspläne der Regiestelle BAFzA

11:20 Uhr Das Coachingverfahren im Programmbereich Lokale Aktionspläne Dr. Annedore Smettan Beraterin im Beratungsprojekt "Koordination Coachingverfahren und Quali-tätssicherung in den landesweiten Beratungsnetzwerken" gsub - Projektegesellschaft mbH

11:35 Uhr Zeit für Nachfragen

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12:00 Uhr Die Öffentlichkeitsarbeit im Programmbereich Lokale Aktionspläne Ellen Großhans Fachbereichsleiterin Öffentlichkeitsarbeit der Regiestelle BAFzA

12:20 Uhr Zeit für Nachfragen

12:30 Uhr Mittagsbuffet

Programm am Nachmittag

13:30 Uhr Die wissenschaftliche Begleitung der Lokalen Aktionspläne: Konzept, Vorgehen und exemplarische Ergebnisse Dr. Albrecht Lüter Wissenschaftlicher Mitarbeiter Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) e.V. Sabine Behn Geschäftsführerin Camino – Werkstatt für Fortbildung, Praxisbegleitung und Forschung im sozia-len Bereich gGmbH

14:30 Uhr Zeit für Nachfragen

14:45 Uhr Evaluation der Lokalen Aktionspläne Diana Zierold Mitarbeiterin in der Abteilung Jugend und Jugendhilfe Deutsches Jugendinstitut (DJI) e.V.

15:15 Uhr Zeit für Nachfragen

15:30 Uhr Ende der Informationsveranstaltung im Plenum Gelegenheit zu persönlichen Gesprächen mit den Programmberaterinnen und -beratern der Regiestelle

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Einleitung Das Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ des Bundesmi-nisteriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führt seit dem 1. Januar 2011 die er-folgreiche Arbeit der beiden Bundesprogramme „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ und „kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ unter einem gemeinsamen Dach fort. Mit dem Programm werden Aktivi-täten unterschiedlichster Art gefördert, die die Demokratie stärken und Zeichen gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus setzen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) lud am 28.06.2011 zur ersten Informationsveranstaltung des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ in Berlin ein. Die Auftaktveranstaltung richtete sich an die Programmpartner/-innen im Bereich „Entwicklung, Implementierung und Umsetzung Lokaler Aktionspläne“, die in den Jahren 2010 und 2011 ihre Arbeit aufgenommen haben.

Die 79 Programmpartner/-innen sowie die Mitarbeiter/-innen der Kooperationspartner (gsub – Coachingverfahren, ISS und Camino – Wissenschaftliche Begleitung und DJI – Evaluation) hatten Gelegenheit, mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Regiestelle über zentrale Fragen des Bundesprogramms in Austausch zu kommen. Neben der Information über technisch-administrative Abläufe und zentralen Fragen der Um-setzung des Bundesprogramms wurde Raum für persönliche Fragen und Gespräche gelas-sen. Programmpartner/-innen, die bereits in 2010 mit ihrer Arbeit begonnen haben, konnten den Partnern/-innen, die erst 2011 starteten, von ihren bisher gemachten Erfahrungen be-richten und in einen direkten Erfahrungsaustausch treten.

Es wurde im Laufe der Veranstaltung deutlich, dass vor allem der Blick auf die Nachhaltigkeit der Projekte ein Schwerpunkt der gesamten Arbeit eines Lokalen Aktionsplanes ist. Bereits in der ersten Phase der Entwicklung, aber auch in den folgenden Phasen Implementierung und Umsetzung der definierten Ziele, hat die Sicherung der Nachhaltigkeit der integrierten lokalen Strategien große Bedeutung. Die positiven Erfahrungen des Vorgängerprogramms „VIELFALT TUT GUT“ mit dem begleitenden Coachingverfahren haben das Ministerium da-zu bewogen, diese lösungs- und zielorientierte Begleitung den Lokalen Aktionsplänen wei-terhin anzubieten.

Wie sich am Ende der Veranstaltung zeigte, waren alle Teilnehmenden mit den Inhalten und neu geknüpften Kontakten sehr zufrieden. Teilweise wurde der Wunsch hörbar, solche bun-desweiten Treffen öfter anzubieten.

Die Dokumentation der Informationsveranstaltung hält die Inhalte der Redebeiträge und die Fragen aus dem Plenum samt formulierten Antworten fest. Ziel ist, die aufgeworfenen Fra-gen und Ergebnisse der Informationsveranstaltung für die Teilnehmer/-innen zu dokumentie-ren und auch den bei der Veranstaltung nicht anwesenden Programmpartnern/-innen die Möglichkeit zu geben, Inhalte nachzulesen.

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Das Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“

Die Entwicklung integrierter lokaler Strategien hat sich in der Förderperiode von 2007 bis 2010 als erfolgversprechender Ansatz zur Aktivierung der Gesellschaft vor Ort für Demokra-tie und gegen Rechtsextremismus erwiesen. Darauf verwies Dr. Sven-Olaf Obst, Referats-leiter für Grundsatzangelegenheiten und Extremismusprävention des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, in seinem grundlegenden Beitrag zur Eröffnung der Informationsveranstaltung. Nach einem generellen Überblick zu den Ergebnissen der letzten Jahre in den Programmbereichen Modellprojekte (Bundesprogramm „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“) und Beratungsnetzwerke (Bundesprogramm „kompetent. für Demokratie“) konzentrierte sich Dr. Obst in seinen weiteren Ausführungen auf den Bereich Lokale Aktionspläne. Die Ergebnisse der Arbeit der insgesamt 90 Kommunen und Landkreise, die diese im Rah-men des Bundesprogramms „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demo-kratie“ geleistet haben, sind eindrucksvoll, so Dr. Obst: Über 5.000 Projekte konnten initiiert und finanziell unterstützt werden. Zum Gelingen hat auch die Arbeit der Coaches beigetra-gen, die die Kommunen bei der Entwicklung, Implementierung und Fortschreibung ihrer Lo-kalen Aktionspläne unterstützt haben. Insbesondere die Freiwilligkeit, die Neutralität, das Vertrauen und der Respekt wie auch die Diskretion im Coachingprozess seien von den Ak-teuren/-innen überaus positiv bewertet worden. Entsprechend werde das Coaching auch im Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ angeboten. An das Erfolgsmodell „Lokale Aktionspläne“ knüpft auch der Programmteil des neuen Bun-desprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ an, in dem die bisheri-gen Programme „VIELFALT TUT GUT“ und „kompetent. für Demokratie“ Eingang gefunden haben. So wird in der neuen Förderphase die Anzahl der geförderten Lokalen Aktionspläne erhöht. Neben der Weiterführung eines Großteiles der bisher geförderten Lokalen Aktions-pläne wurden zusätzlich 90 weitere Kommunen in die Förderung aufgenommen. Davon sei-en bereits im letzten Jahr 23 Kommunen und Landkreise von den Ländern benannt und wei-tere 67 Kommunen und Landkreise im Rahmen eines bundesweiten Interessenbekundungs-verfahrens ermittelt worden. Für alle neuen Kommunen wird es ein auf den bisherigen Erfah-rungen aufbauendes Coachingangebot geben. Mit der Erweiterung der Zahl der geförderten Lokalen Aktionspläne ist besonders dem Wunsch von Kommunen aus den Alten Bundesländern Rechnung getragen worden. Gerade dort lag auch ein Schwerpunkt der Initiative „Orte der Vielfalt“, in deren Rahmen in der För-derperiode von 2007 bis 2010 das Engagement der Kommunen für Toleranz und Demokratie

Dr. Sven-Olaf Obst, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Leiter des Referats 511 Grundsatzangelegenheiten, Extremismusprävention

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geehrt wurde. Inzwischen gebe es bundesweit 174 Lokale Aktionspläne mit unterschiedli-chem Entwicklungsstand. Die Weiterführung UND der Ausbau des Engagements der Bundesregierung im Kampf ge-gen jede Form von Extremismus sei ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal. So stehen auch für das Programm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ in 2011 insge-samt 24 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung, was die gleiche Finanzierungshöhe umfasse wie die beiden Vorgängerprogramme „VIELFALT TUT GUT“ (19 Millionen Euro) und „kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ (5 Millio-nen Euro) zusammen. Darüber hinaus werden für präventiv-pädagogische Arbeit zur Links-extremismusprävention und Prävention im Bereich islamistischer Extremismus zusätzliche 5 Mio. € zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden im Rahmen des Bundesprogramms „Initiati-ve Demokratie stärken“ ausgereicht. Am Ende seines Vortrags wies Herr Dr. Obst darauf hin, dass, wie erwartet, in der Startpha-se des Programms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ nicht alle Lokalen Aktionspläne fristgerecht starten konnten. So haben einige der neu ermittelten Kommunen und Landkreise erst im Juni 2011 mit der Entwicklung und Implementierung ihrer Lokalen Aktionspläne starten können. Angesichts der Tatsache, dass der 1. Bewilligungszeitraum bis 31. Dezember 2011 laufe, sei es notwendig, die Steuerungsgremien im Lokalen Aktionsplan zügig zu entwickeln, damit erste Einzelprojekte ausgelöst und finanziert werden könnten. Da sich die ersten Implementierungen direkt der Entwicklung anschließen, solle im Rahmen der Entwicklung vor allem darauf geachtet werden, dass das Handlungskonzept vor Ort gemein-sam erarbeitet werde. Die Coaches werden die Kommunen in dieser Phase besonders aktiv unterstützen. Zu beachten sei, dass bereits Ende September 2011 ein erster Ergebnisbericht vorliegen muss. Dieser Bericht sei bei der Regiestelle einzureichen. Auch vor diesem Hinter-grund sei die erste Informationsveranstaltung hilfreich, da die hierzu auftretenden Fragen vor Ort an die Mitarbeiter/-innen der Regiestelle sowie an die Kooperationspartner/- innen ge-stellt werden können.

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Die Regiestelle „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“

Die Eröffnungsansprache von Herrn Dr. Obst wurde durch ein Grußwort von Frau Margitta Bergmann ergänzt. Die Leiterin der Regiestelle beleuchtete dabei nicht nur die vorgegebe-nen Rahmenbedingungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Ju-gend (BMFSFJ), sondern erörterte zugleich Aufbau und Struktur der seit Januar 2011 beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) eingerichteten Regiestel-le.

Mit dem Inkrafttreten des Bundesfreiwilligendienstes seien dem BAFzA weitere Aufgaben gemäß § 14 Abs. 2 des Bundesfreiwilligendienstes übertragen worden. Hierzu gehörten auch die Leistungen der Regiestelle des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“, die für inhaltliche Beratung der Programmpartner/-innen ebenso zuständig sei wie für verwaltungstechnische Bearbeitung der Zuwendungen.

Der Hauptsitz der Regiestelle befinde sich im Bildungszentrum in Schleife, das auch als Ta-gungsstätte für extern Interessierte genutzt werden könne. Weitere Außenstellen seien in Berlin für die Öffentlichkeitsarbeit sowie in Köln für die Onlineredaktion und die Verwen-dungsnachweisprüfung eingerichtet worden.

Frau Bergmann verwies auf die Möglichkeit, sich mit den Kooperationspartnern auf der In-formationsveranstaltung auszutauschen wie auch mit der Fachbereichsleitung und der Pro-grammberatung der Regiestelle in Kontakt zu treten. Hierbei stellte sie die Mitarbeiter/-innen der Regiestelle vor. In diesem Zusammenhang erläuterte sie auch das Prinzip der regionalen Aufteilung, wonach jede Programmberaterin und jeder Programmberater für zwei bis drei Bundesländer zuständig sei.

Abschließend äußerte Frau Bergmann die Hoffnung, dass dieses Treffen zu einem regen Erfahrungs- und Meinungsaustausch auch unter den Teilnehmer/-innen beitrage. Schließlich biete sich hier die Gelegenheit, für die neue Förderphase eine gute Kommunikationsbasis zu schaffen.

Margitta Bergmann, Leiterin der Regiestelle, Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftli-che Aufgaben

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Die Entwicklung, Implementierung und Umsetzung eines Lokalen Aktionsplans

In seinem Beitrag erläuterte Herr Dr. Fabian Fehrle zunächst die einzelnen Phasen eines Lokalen Aktionsplans: Nach der Entwicklung folge die Implementierung, dann die Fortschrei-bung und Umsetzung und schließlich die Sicherung der Nachhaltigkeit. Beachtenswert dabei war, dass sich der Fachbereichsleiter Lokale Aktionspläne überwiegend auf die erste Phase konzentrierte: Die Entwicklung eines Lokalen Aktionsplans durch staatliche und zivilgesell-schaftliche Akteure umfasse in der Regel einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten. An-schließend werde der Stand der Entwicklung in einem Ergebnisbericht von der Regiestelle abgefragt. Aufgrund der Tatsache, dass die neuen Lokalen Aktionspläne jedoch relativ spät in das Förderjahr 2011 gestartet sind, solle es den Akteuren diesmal ermöglicht werden, die sechsmonatige Entwicklungsphase abzukürzen. Der Beginn der Einzelprojekte in diesem Jahr sei nicht nur vorstellbar, sondern auch erwünscht. Für die Abgabe der Ergebnisberichte gelte indessen folgende Terminregelung: Die bereits 2010 gestarteten Lokalen Aktionspläne sollten ihre Berichte bis zum 31. August, die neuen lokalen Aktionspläne bis zum 31. Sep-tember 2011 einreichen. Die entsprechenden Formulare würden von der Regiestelle im In-ternet zum Download bereitgestellt werden.

Sodann fokussierten sich die Ausführungen des Fachbereichsleiters auf das Arbeiten mit dem im Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ eingerichte-ten Fördermittelportal (https://www.tfks.de). Auf dieser Internetplattform seien aktive PDF-Dokumente (Anträge, Stammblätter) hinterlegt. Damit es zu keinen Datenbankproblemen käme, sei bei ihrer Bearbeitung auf folgende Schritte zu achten:

PDF-Dokument herunterladen;

PDF-Dokument ausfüllen;

PDF-Dokument hochladen;

Rücksprache mit der zuständigen Beraterin bzw. dem zuständigen Berater halten;

PDF-Datei auf dem Fördermittelportal freigeben;

PDF-Dokument ausdrucken und unterschreiben; sowie

PDF-Dokument per Post an die Regiestelle schicken.

Dr. Fabian Fehrle, Fachbereichsleiter Lokale Aktionspläne, Bundesamt für Familie und zivil-gesellschaftliche Aufgaben

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Die Bearbeitung der PDF-Dokumente muss zwingend mit dem Adobe PDF-Reader erfolgen.

Im Gegensatz zu den Anträgen, Stammblättern und Ergebnisberichten ließen sich die For-mulare der Mittelanforderung direkt auf der elektronischen Oberfläche im Fördermittelportal bearbeiten und müssten zuvor nicht heruntergeladen werden. Nach Versendung der Mittel-anforderung erhielten die Antragssteller/-innen automatisch eine Bestätigungsmail von der Regiestelle. Weitere ausführliche Informationen seien im Handbuch für Lokale Aktionspläne nachlesbar, welches ebenso im Fördermittelportal zum Download bereitstehe.

Im Bezug auf das Stammblatt I stellte Herr Dr. Fehrle fest, dass es teilweise Probleme beim Eintragen der Felder „SMART-Indikatoren“ gab. Bei Unsicherheiten stünden jedoch die Pro-grammberaterinnen und die Programmberater helfend zur Verfügung. Es sei den Mitarbei-ter/-innen der Regiestelle durchaus bekannt, dass das Ausfüllen der Formulare einen großen zeitlichen Aufwand in Anspruch nehme und es zudem zu technischen Komplikationen kom-me. Dementsprechend beendete der Fachbereichsleiter Lokale Aktionspläne seinen Vortrag mit der Bitte, trotz dieser Schwierigkeiten nicht den Mut zu verlieren und mit der inhaltlichen Arbeit fortzufahren. Verbesserungsvorschläge für das Fördermittelportal und seiner Nutzbar-keit seien der Regiestelle stets willkommen.

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Das Coachingverfahren im Programmbereich Lokale Aktionspläne

Frau Dr. Annedore Smettan, stellvertretende Projektleiterin und Beraterin im Coachingver-fahren von der gsub-Projektegesellschaft mbH, stellte in ihrem Vortrag zunächst die gsub-Projektegesellschaft mbH vor, die für die Organisation des Coachingverfahrens und für die Durchführung des prozessbegleitenden bundesweiten Fachaustausches der Coaches zu-ständig ist. Dabei verwies sie auch auf weitere Programme, die von der Gesellschaft für so-ziale Unternehmensberatung mbH erfolgreich umgesetzt und betreut wurden und werden. Die gsub mbH besitze langjährige Erfahrung in der Umsetzung von Programmen im The-menbereich Toleranz- und Demokratieförderung. So habe sie im Auftrag des BMFSFJ die Programme „entimon – gemeinsam gegen Gewalt und Rechtsextremismus“ und „VIELFALT TUT GUT“ umgesetzt.

Als soziale Unternehmensberatung unterstütze der gsub-Gesamtbetrieb öffentliche Einrich-tungen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen. Außerdem engagiere er sich für Toleranz und Demokratie, sozialen Zusammenhalt und lebenslanges Lernen. Seine Haupt-arbeitsfelder umfassen die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, die Bildungspolitik, die Wirtschaftspolitik, die Kinder- und Jugendpolitik sowie die Integrationspolitik.

Entsprechend des Konzeptes ihres Beratungsprojektes organisiere und koordiniere die gsub-Projektegesellschaft das bundesweite Coachingverfahren, was insbesondere den fach-lichen Austausch und Erfahrungstransfer zwischen den Coaches auf Bundesebene sowie zwischen den Coaches und den Lokalen Aktionsplänen auf Landesebene beinhalte. Sie bie-te bedarfsorientierte Weiterbildungen für die Coaches an, werte deren Quartalsberichte aus und sichere damit die Qualität des Coachingverfahrens. Zudem sei die gsub-Projektegesellschaft die Ansprechpartnerin für die Coaches.

Ziel des Coachingverfahrens sei es, die Kommunen und Landkreise in Bezug auf die Ent-wicklung, Implementierung, Umsetzung und nachhaltige Verankerung eines Lokalen Akti-onsplans mit seiner Aufbau- und Ablauforganisation zu unterstützen. Hierbei gehe es insbe-sondere um die Befähigung der Akteure und Akteurinnen in den Kommunen und Landkrei-sen, ihre Aufgaben und Probleme eigenständig zu lösen. Dieses Angebot beruhe auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Vertrauen und gegenseitiger Respekt zwischen den Beteiligten der Kommune und dem Coach muss von beiden Seiten gegeben sein. Akzeptiere die Kommune

Dr. Annedore Smettan, stellvertretende Projekt-leitung und Beraterin Coachingverfahren, Ge-sellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH

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den Coach nicht, werde durch die gsub-Projektegesellschaft in enger Abstimmung mit der Regiestelle und dem BMFSFJ nach Alternativen gesucht.

Die Beziehung zwischen den Coaches und den Lokalen Aktionsplänen solle gemeinsam gestaltet und ihre Kommunikation effektiv umgesetzt werden. Dabei arbeiteten die Coaches neutral und diskret.

Anschließend stellte Frau Dr. Smettan kurz die vier Stufen eines Lokalen Aktionsplans dar und wies darauf hin, dass das begleitende Coaching nur für die ersten drei Stufen, d. h. für die Entwicklung, die Implementierung sowie die Fortschreibung und Umsetzung, den Kom-munen und Landkreisen zur Verfügung gestellt werde. In der Stufe der „Sicherung der Nach-haltigkeit“ werde im Rahmen des Bundesprogramms kein Coaching zur Verfügung gestellt. Die Sicherung der Nachhaltigkeit stehe jedoch während des gesamten Förderzeitraums im Fokus der inhaltlichen Arbeit Lokaler Aktionspläne. Daher sei bereits in den drei ersten Stu-fen die Sicherung der Nachhaltigkeit für alle geplanten Maßnahmen zielgerichtet zu berück-sichtigen und entsprechend zu entwickeln wie auch durchzuführen.

Im Folgenden ging Frau Dr. Smettan auf die drei Phasen des Coachings ein und stellte in-haltliche Schwerpunkte dar.

1. Die Entwicklungsphase

In der Entwicklungsphase bestünden wesentliche Aufgaben des Coaches in der Unter-stützung der Kommune bei der Erstellung einer Situations- und Ressourcenanalyse, dem Aufbau von Steuerungselementen und Gremien, der Aktivierung und partizipativen Ein-bindung kommunaler wie auch zivilgesellschaftlicher Akteure/-innen in den Prozess der Entwicklung ihres Lokalen Aktionsplans sowie bei der Ausfertigung eines Ergebnisbe-richts und Erstellung eines Antrages für 2012. Die Coaches unterstützten die Lokalen Ak-tionspläne beispielsweise beim Aufbau und bei der Konstituierung lokaler und – gegebe-nenfalls – externer Koordinierungsstellen sowie bei der Errichtung einer Steuerungsgrup-pe als Vorstufe des Begleitausschusses und, zum Ende der Entwicklungsphase, eines Begleitausschusses.

2. Implementierungsphase

Seit Januar 2011 befänden sich insgesamt 23 Kommunen und Landkreise aus dem Vor-verfahren in der Implementierungsphase. In dieser Phase unterstütze der Coach die Kommunen schwerpunktmäßig bei der Konstituierung der Gremien (Begleitausschuss, Ämternetzwerk, lokale Koordinierungsstelle) respektive bei der Erstellung einer Ge-schäftsordnung für den Begleitausschuss, bei der Entwicklung eines Ausschreibungs-, Bewertungs- und Entscheidungsverfahrens für die Gewinnung und Förderung von Ein-zelprojekten, bei der Einbindung weiterer Zielgruppen und beim Aufbau eines Netzwer-kes von kommunalen und zivilgesellschaftlichen Akteur(inn)en und Akteursgruppen, bei der Implementierung einer strategischen Öffentlichkeitsarbeit, bei der Entwicklung und Implementierung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung und bei der Erarbeitung eines Ergebnisberichts 2011, der für die Fortschreibung des Lokalen Aktionsplans 2012 Vor-aussetzung ist.

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3. Fortschreibung und Umsetzung

Die wichtigsten Aufgabenfelder in dieser Phase des Lokalen Aktionsplanes für die Kom-munen und Landkreise wie auch für die Coaches seien die Entwicklung des Begleitaus-schusses zu einem strategisch handelnden Gremium sowie die Einbindung weiterer, ein-flussreicher Akteure/-innen. Darüber hinaus würden die Kommunen und Landkreise bei der nachhaltigen Verankerung des Lokalen Aktionsplans in kommunale und regionale Entwicklungskonzepte, bei der Entwicklung strategischer und nachhaltig wirkender Pro-jekte, bei der Qualifizierung der Akteure/-innen zur Nutzung alternativer Fördermittel und bei der Fortschreibung des Lokalen Aktionsplans durch Coaches unterstützt werden.

Die Kommune werde durch den Coach bei der Realisierung einer Vielzahl von Aufgaben unterstützt. Es wurde aber darauf hingewiesen, dass das Coaching auch Grenzen hat, die entsprechend beachtet und eingehalten werden müssten. Dabei gelte, dass

• die Verantwortung und Steuerung aller Prozesse stets bei der Kommune verbleibe;

• der Coach in der Regel kein handelnder Akteur bzw. keine handelnde Akteurin vor Ort

sei, sondern andere befähige, zu handeln;

• der Coach keine zuwendungsrechtliche Beratung durchführe - für Fragen zum Zu-

wendungsrecht seien die Berater/-innen der Regiestelle die richtigen Ansprechpartner/-innen;

• der Coach kein Controller sei.

Im Rahmen des Coachingverfahrens seien im diesem Jahr zwei Austauschtreffen auf Lan-desebene unter Beteiligung der lokalen und externen Koordinierungsstellen, der Coaches, der Regiestelle sowie der Ländervertretungen geplant. Das erste Treffen solle im Sommer, das zweite im Spätherbst 2011 stattfinden. Auf den Austauschtreffen werden die Orte und Termine der jeweiligen Folgetreffen festgelegt. Das Coachingverfahren sei in Gänze im „Leit-faden für das Coachingverfahren“ dargestellt, der auf der Homepage des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ (http://www.toleranz-foerdern-kompetenz-staerken.de) veröffentlicht ist.

Fragen zum Verfahren und zur Arbeit mit den Coaches seien bitte an die gsub-Projektegesellschaft mbH zu richten. Die Ansprechpartner/-innen seien auf der Homepage des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ (http://www.toleranz-foerdern-kompetenz-staerken.de) im „Projektportal“ im Menüpunkt „Lo-kale Aktionspläne“ unter „Coaching“ zu finden.

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1. Fragerunde

Frage: Da die Kommune Träger und somit verantwortlich für den Lokalen Aktionsplan ist, welche Rolle spielt dann der Begleitausschuss?

Antwort: Die Kommune ist die Kontrollinstanz für den Begleitausschuss. Der Begleitaus-schuss genehmigt wiederum die Einzelprojekte. Und die Koordinierungsstelle ist die Schnittstelle. Sie dient als formaler Ansprechpartner für die Regiestelle und als Ansprechpartner für die Abrechnung der Mittel. Bitte geben Sie an Ihre Ein-zelprojekte (möglichst im konsensualen Rahmen) den Hinweis, dass die Kompe-tenzen und Fördermittelfähigkeiten bei der Koordinierungsstelle liegen.

Frage: Kann ein Zeitplan für weitere Veranstaltungen gegeben werden?

Antwort: Die Termine für die Veranstaltungen im Rahmen des Coachings werden auf den Landeskoordinierungstreffen im Juli 2011 festgelegt. Benachrichtigungen kom-men ca. 8 Wochen vorher. Für das Jahr 2011 sind keine weiteren Bundestreffen geplant.

Frage: Gibt es einen Zeitplan für den Erhalt von rechtsfähigen Förderbescheiden?

Antwort: Dieses Jahr werden Zuwendungsbescheide für die kommende Förderperiode bis Ende des Jahres versendet. Hierzu ist es notwendig, dass die Ergebnisberichte bis Ende September der Regiestelle vorliegen. Ende Oktober wird es die Auffor-derung geben, einen Förderantrag zu stellen. Spätestens im Dezember 2011 er-halten Sie einen neuen Bewilligungs- beziehungsweise Zuwendungsbescheid.

Frage: Wir sind der Ansicht dass das IV. Quartal für die Einreichung der Projektanträge zu spät ist, um im Januar mit der Umsetzung beginnen zu können. Wir haben die Befürchtung, dass der geforderte Ergebnisbericht über den Zeitraum von nur neun Monaten nicht ausreicht, um weitere Fördermittel erhalten zu können.

Antwort: Der zu erstellende Ergebnisbericht ist notwendig, um auch aus haushaltsrechtli-chen Gründen eine Grundlage für eine weitere Bewilligung zu haben. Auch wenn der Ergebnisbericht in diesem Jahr nur einen effektiven Zeitraum von neun Mona-ten umfasst, dient er der bestimmungsgemäßen Verwendung der erhaltenen Zu-wendungen. Ein Mittelabruf für Einzelprojekte ist möglich, wenn ein Beschluss der Steuerungsgruppe oder des Begleitausschusses der Regiestelle vorliegt. Den Kommunen steht es offen, unter Vorbehalt die Fördersumme bereits vor der schriftlichen Bewilligung in ihren Haushalt einzuplanen (Vorbehaltsvermerk).

Frage: Wie können den erhöhten Reisekosten bei weiteren bundesweiten Veranstaltun-gen Rechnung getragen werden?

Antwort: Bei der Berechnung von Reisekosten sind die Bestimmungen des Bundesreise-kostengesetzes in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Für Mitarbeiter/-innen der federführenden Ämter ist eine Vergütung der Reisemittelkosten nicht möglich. Diese müssen ihre Reisekosten im Rahmen der einzubringenden Ein-zelmittel begleichen. Im Übrigen bitten wir Sie, die besonderen Nebenbestim-

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mungen im Rahmen der Projektförderung zum Bundesreisekostengesetz (BRKG) und den Verwaltungsvorschriften (VwBKRG) zu beachten.

Frage: Kann ein Freiberufler Träger eines Einzelprojekts sein?

Antwort: Ein/e Freiberufler/in kann nicht Träger eines Einzelprojektes sein. Allerdings be-steht die Möglichkeit, einen öffentlichen, gemeinnützigen Träger zu beauftragen. Dieser kann für diesen Zweck durchaus eine/n Freiberufler/-in anstellen, um die inhaltliche Aufgabe auszuführen zu lassen.

Frage: Welche Erwartungshaltung haben Sie an den Ergebnisbericht, da wir in diesem Jahr ein Zeitproblem haben?

Antwort: Wir erwarten eine Darstellung der bisher erreichten Ziele. Für dieses Jahr besteht allerdings auch die Möglichkeit, den Weg zum Ziel mit aufzuführen. Wir sind uns der Zeitknappheit, die Sie zur Erstellung des Ergebnisberichts haben, durchaus bewusst. Es gilt das Motto „Der Weg ist das Ziel“.

Frage: Sind Sie mit der Erreichung der freiheitlich demokratischen Ziele zufrieden? Ich spiele mit dieser Frage auf die Demokratieerklärung an.

Antwort: Die Demokratieerklärung, welche eine finanzielle Förderung von Trägern von Ex-tremismuspräventionsprogrammen nicht nur von deren eigener Verfassungstreue, sondern auch von der ihrer Partner abhängig macht, sorgt derzeit für einigen Pro-test in Teilen der Bevölkerung. Die Vehemenz, mit der dieser Protest teilweise vorgetragen wird, wirkt vor dem Hintergrund, dass es sich hierbei keineswegs um eine neue Position der Bundesregierung handelt, etwas überraschend.

Bereits 2004 wurde darauf aufmerksam gemacht, dass es auch Gruppierungen und Einzelpersonen, die dem Staats- und Verfassungsschutzes auffällig gewor-den sind, gelingt, in den Genuss staatlicher Leistungen zu gelangen. Es wurde das Ziel formuliert, eine missbräuchliche Inanspruchnahme zu verhindern, sowohl bei Gruppierungen mit rechts-, links- und ausländerextremistischem sowie isla-mistischem Hintergrund.

Im Rahmen dieser ganzheitlichen Bekämpfung von Extremismus und Terroris-mus, welche der Stärkung der Inneren Sicherheit dient, sind seit 2005 in den Zu-wendungsbescheiden für Träger von Extremismuspräventionsmaßnahmen Aufla-gen zur Vermeidung einer Zusammenarbeit mit extremistischen Organisationen und ein Bekenntnis zur Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung aufgenom-men worden.

Daran knüpft die aktuelle Demokratieerklärung an. Der einzige Unterschied zu der jetzt verlangten Demokratieerklärung ist die Forderung, dass die Erklärung von den Trägern durch ihre Unterzeichnung aktiv zu Kenntnis genommen werden muss, anstatt – wie bisher – diese bloß als Anlage zum Zuwendungsbescheid zur Kenntnis zu nehmen.

Die Änderung dieser Form war auch notwendig, um für Aufmerksamkeit in der breiten Öffentlichkeit zu sorgen. Auch hier sollen klare politische Standpunkte formuliert werden. Die Regiestelle steht für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

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Die Öffentlichkeitsarbeit im Programmbereich Lokale Aktionspläne

Angesichts der Tatsache, dass die Entwicklung, Implementierung und Umsetzung integrier-ter lokaler Strategien wie auch die Sicherung der Nachhaltigkeit bereits geschaffener Struk-turen ohne Öffentlichkeitsarbeit nicht zu gewährleisten ist, gab Frau Ellen Großhans einen ausführlichen Überblick über ihren Fachbereich. Die Fachbereichsleiterin Öffentlichkeitsar-beit untergliederte ihren Redebeitrag vorab in drei Teile:

1. Ziele und Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit,

2. Service des Fachbereichs Öffentlichkeitsarbeit innerhalb der Regiestelle, und

3. Mitarbeit der Programmpartner/-innen der Lokalen Aktionspläne.

Hinsichtlich der Zielsetzung übernehme der Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit zwei Haupt-aufgaben: Zum einen unterstütze er die Programmpartner/-innen bei ihrer jeweils eigenen Öffentlichkeitsarbeit. Zum anderen sei er für die Bekanntmachung des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ zuständig. Vor diesem Hintergrund besuche die Regiestelle regelmäßig Messen und Veranstaltungen. So sei sie bereits auf dem 16. Deutschen Präventionstag in Oldenburg, dem 33. Evangelischen Kirchentag in Dresden oder dem Jugendkongress des Bündnisses für Demokratie und Toleranz in Berlin mit einem eigenen Stand vertreten gewesen.

Der Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit erstelle zudem Publikationen, die die interessierte Öf-fentlichkeit über das Programm „TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN“ infor-mieren und die Programmpartner/-innen bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit unterstützen sollen. Beispielsweise seien für die breite Öffentlichkeit Programmflyer und Folder konzipiert wor-den. Den Programmpartnern/-innen stünden indessen das PR-Handbuch als auch Checklis-ten und Merkblätter zur Verfügung sowie Orientierungshilfen zur Erstellung einer eigenen Webseite und Informationen zur barrierefreien Informationstechnik. Zudem habe die Öffent-

lichkeitsarbeit der Regiestelle die Produktion von Werbemitteln geordert – Blöcke, Haftnotiz-zettel, Kugelschreiber etc. –, welche künftig auch an die Programmpartner/-innen verschickt würden.

Ellen Großhans, Fachbereichsleiterin Öffentlich-keitsarbeit, Bundesamt für Familie und zivilge-sellschaftliche Aufgaben

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Das Programm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ präsentiere sich der Öffentlichkeit auch durch eine eigene Homepage (http://www.toleranz-foerdern-kompetenz-staerken.de). Dort befänden sich aktuelle Meldungen sowie Hintergrundinformationen zum Bundesprogramm. Auf der elektronischen Deutschlandkarte seien zudem alle Programmteil-nehmer/-innen aufgelistet. Interessierten Nutzern sei es somit möglich, durch gezielte Such-funktionen (Bundeslandsuche, Schwerpunktsuche etc.) die am Bundesprogramm teilneh-menden Kommunen und Landkreise zu finden. Neben dem öffentlich zugänglichen Bereich biete diese Homepage auch einen internen Bereich. In diesem Projektportal würden den Pro-grammpartnern/-innen je nach Schwerpunkt (Lokale Aktionspläne, Modellprojekte oder Bera-tungsnetzwerke) alle wichtigen und notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt und somit zur Erleichterung der täglichen Anforderungen beigetragen.

Ab dem 1. August gehe die Website mit einem überarbeiteten Design an den Start. Die bis-herigen internen Portale – das Fördermittelportal und das Projektportal – würden dann zu einem internen Bereich zusammengeführt, so dass die Programmpartner/-innen künftig alle für sie wichtigen Informationen auf einen Blick vorfänden.

Ein Schwerpunkt der Regiestelle sei jedoch die persönliche Beratung der Programmpartner/-innen. Von vielen Partnern/-innen sei dieser Service vom Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit bereits in Anspruch genommen worden; beispielsweise bei der Erstellung einer eigenen Pressemitteilung, einer eigenen Homepage oder beim Entwurf eines eigenen Flyers. Für die Publikationen der Programmpartner/-innen liefere die Regiestelle gerne das Logo des Bun-desprogramms und das des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und gebe Tipps zu Gestaltung oder Inhalt. In diesem Zusammenhang bat Frau Großhans die Veranstaltungsteilnehmer/-innen um die frühzeitige Weitergabe geplanter Veranstaltungs- und anderer wichtiger Termine, damit diese auch auf der Homepage des Bundesprogramms deutschlandweit beworben werden könnten. Um die Internetseite des Bundesprogramms mit Leben zu füllen, würde die Regiestelle dort gerne Plakate, Fotos, Dokumentationen und Presseauswertungen der Programmpartner/-innen präsentieren. Zudem seien alle öffentlich-keitswirksamen Publikationen der Programmpartner/-innen stets mit dem Hinweis zu verse-hen, dass diese durch das Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ gefördert werden. Darüber hinaus bitte die Regiestelle um jeweils drei Belegex-emplare der Veröffentlichungen.

In der Viefalt-Mediathek des Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusar-beit e.V. (IDA) befände sich eine umfangreiche Dokumentation, die unter anderem auch Ma-terialien der Vorgängerprogramme „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ und „kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremis-mus“ enthalte. Überdies seien bereits Materialien aus dem neuen Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ in der Dokumentation der IDA aufge-nommen worden. Es bestehe daher die Möglichkeit des kostenlosen Ausleihens der Materia-lien auf der Webseite: http://www.vielfalt-mediathek.de. Gleichzeitig seien die Programm-partner/-innen angehalten, dem Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassis-musarbeit ihre Materialien, Dokumentationen und/oder Broschüren zur Verfügung zu stellen.

Ihren Redebeitrag abschließend bedankte sich Frau Großhans bei allen Programmpartnern für die gute Zusammenarbeit. Für Fragen und Anregungen rund um den Bereich Öffentlich-keitsarbeit stehe die Regiestelle den Projektträgern jederzeit zur Verfügung. Die Kontaktda-ten der Ansprechpartner/-innen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit seien auf der betreffenden Homepage unter http://www.toleranz-foerdern-kompetenz-staerken.de abrufbar.

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2. Fragerunde

Frage: Kann das Foto des Folders/Flyers auch von den Lokalen Aktionsplänen frei ge-nutzt werden?

Antwort: Die Fotos wurden durch eine Agentur im Rahmen eines Fotoshootings erstellt. Aus rechtlichen Gründen ist ein Gebrauch von den Programmpartnern/-innen lei-der nicht möglich. Gerne stellt die Öffentlichkeitsarbeit einen Kontakt zur Agentur her und gibt Hilfestellung bei der Erstellung eigener Flyer.

Nachtrag der Redaktion: Nach Rücksprache mit der externen Agentur ist es für die Programmpartner/-innen nun möglich, die Bildvorlagen für eigene, immer im Zusammenhang zum Bundesprogramm stehende Publikationen zu nutzen. Auf der Internetseite wurde eine Seite „Download Bilder“ mit verschiedenen Format-vorlagen bereitgestellt.

Frage: Gibt es nur den einen Förderhinweis bei der Kombinationsverwendung der Lo-gos?

Antwort: Bei Veröffentlichung jeglicher Art im Rahmen der Projektförderung ist stets auf die Förderung durch das Bundesprogramm hinzuweisen. Die Formulierung des För-derzusatzes ändert sich nicht.

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Die wissenschaftliche Begleitung der Lokalen Aktions-pläne: Konzept, Vorgehen und exemplarische Ergebnisse

Für die wissenschaftliche Begleitung von „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ sind das „Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik“ (ISS-Frankfurt/M.) und „Camino – Werkstatt für Fortbildung, Praxisbegleitung und Forschung im sozialen Bereich“ gGmbH – zuständig. Zu Beginn Ihrer Präsentation stellten Herr Dr. Albrecht Lüter vom ISS-Frankfurt/M. und Frau Sabine Behn, Geschäftsführerin von Camino, die beiden Institute vor. Der Hauptschwerpunkt des 1974 gegründeten Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik liege in der Beobachtung, Analyse, Begleitung und Gestaltung von Entwicklungsprozessen der sozialen Arbeit. Auftraggeber seien diverse Ministerien, Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Einrichtungsträger. Das Institut verstehe sich als Praxisforschungseinrichtung: Es ver-binde bei der Evaluation und Begleitung von Maßnahmen oder Programmen – wie bereits „VIELFALT TUT GUT“ oder „kompetent. für Demokratie“ – also Untersuchungen nach wis-senschaftlichen Standards mit dem Bemühen, die Ergebnisse zu transferieren und die Fach-praxis weiterzuentwickeln. Camino berate und unterstütze als außeruniversitäre Forschungs- und Serviceeinrichtung öffentliche und private Träger mit praxisnaher Forschung und Ent-wicklung in den Handlungsfeldern Gewalt- und Rechtsextremismusprävention sowie Kinder- und Jugendarbeit. Weitere Themenschwerpunkte von Camino lägen im Bereich Integrati-on/Migration sowie Stadterneuerung und Quartiersentwicklung. Die wissenschaftliche Beglei-tung und Evaluation von Lokalen Aktionsplänen und Modellprojekten zählten zu den weiteren Angeboten von Camino.

Im Rahmen dieser wissenschaftlichen Begleitung erfolge eine empirisch-methodische Analy-se der Nachhaltigkeit Lokaler Aktionspläne, um durch die Identifizierung der förderlichen und hinderlichen Bedingungen eine über den Förderzeitraum hinausgehende Wirksamkeit der integrierten lokalen Strategien zu erzielen. Darüber hinaus sei die wissenschaftliche Beglei-tung auch für politische respektive parlamentarische Anfragen Dienstleister und Informati-onsquelle.

Der Ansatz der Lokalen Aktionspläne, so Dr. Albrecht Lüter vom ISS-Frankfurt/M., habe sich bereits im Bundesprogramm „VIELFALT TUT GUT“ bewährt: Positive Erfahrungen seien beispielsweise durch die flexible Einsetzbarkeit in unterschiedlichen Regionen (Stadt/Land; Ost/West) und angesichts verschiedener Ausgangssituationen und spezifischer Problemla-gen gemacht worden. Ebenso habe es erhebliche Erfolge bei der Zusammenführung der

Dr. Albrecht Lüter, Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Gemeinnütziger e.V.

Sabine Behn, Geschäftsführerin Camino – Werkstatt für Fortbildung, Praxisbegleitung und Forschung im sozialen Bereich gGmbH

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relevanten lokalen Stakeholder, insbesondere bei der Kooperation kommunaler Verwaltun-gen und zivilgesellschaftlicher Akteure gegeben. Die kontinuierliche Auseinandersetzung habe zudem themenspezifische Sensibilisierungen befördert und zum Aufbau von Wissen sowohl über Problemlagen als auch über adäquate Handlungsstrategien geführt. Durch meh-rere tausend Projekte und Einzelmaßnahmen seien die diversen Zielgruppen erreicht wor-den.

Obgleich es kein Patentrezept für die erfolgreiche Umsetzung eines Lokalen Aktionsplans gebe, könne die wissenschaftliche Begleitung mehrere Gelingensfaktoren identifizieren. So sei die partizipative Einbeziehung der Zivilgesellschaft von Beginn an ebenso empfehlens-wert wie die sorgfältige Entwicklung einer Handlungsstrategie, ihre spezifische Ausrichtung auf die lokale Problemlage und ihre Umsetzung durch eine passende Projektauswahl. Zu-dem sei eine Einbindung des Aktionsplans in lokale Akteurskonstellationen von Vorteil, um seiner “Verinselung“ im lokalen Raum vorzubeugen. Gerade die aktive Einbeziehung der lokalen Öffentlichkeit, die Bereitstellung und Wahrnehmung von Coaching- und Reflexions-angeboten sowie die Verzahnung der Aktionspläne mit weiteren Programmsäulen aus „VIELFALT TUT GUT“ und anderen Bundesprogrammen seien eine wichtige Hilfestellung.

Die wissenschaftliche Begleitung von „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ habe als zentralen Analysegegenstand 84 Lokale Aktionspläne aus der alten und 90 Lokale Aktionspläne aus der neuen Förderphase zu untersuchen. Dabei unterschied Sabine Behn von Camino zwischen zwei verschiedenen Untersuchungsebenen:

1. Wirksamkeit: Die Untersuchungsgruppe umfasse erstens die 90 neuen Lokalen Aktions-pläne und zweitens fünf ausgewählte Regionen, die einen Antrag gestellt hatten, der im Interessensbekundungsverfahren jedoch abgelehnt wurde.

2. Nachhaltigkeit: Hier seien die Untersuchungsgruppen erstens die 84 alten Lokalen Akti-onspläne, die sich derzeit in der degressiven Förderphase befinden, und zweitens die sechs ehemaligen Lokalen Aktionspläne, die keinen Antrag auf Weiterförderung gestellt haben.

In beiden Untersuchungsebenen werde also die mit Lokalen Aktionsplänen erzielte Wirk-samkeit und Nachhaltigkeit in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus auch durch einen Vergleich mit alternativen Vorgehensweisen überprüft. Dabei sei zwischen zwei Schwerpunkten der wissenschaftlichen Forschungsarbeit zu unterscheiden, nämlich zwi-schen der quantitativen und der qualitativen wissenschaftlichen Begleitung:

Die quantitative wissenschaftliche Begleitung

Ziel sei eine umfassende systematische Dokumentation der Lokalen Aktionspläne, um auf dieser Basis eine grundlegende Identifikation und Analyse lokaler Handlungsmuster zu er-möglichen. Dabei gehe es auch um die Generierung und Auswertung von Daten, welche eine Beurteilung der Zielerreichung vor Ort ermöglichen und die für die Zielerreichung förder-lichen oder hinderlichen Faktoren abbilden.

Die methodische Umsetzung erfolge hier durch Online-Befragung der Koordinierungsstellen, der Begleitausschüsse und ausgewählter Projekte. Bei weiteren fünf Lokalen Aktionsplänen werde anhand einer Strukturanalyse der Jugendhilfestrukturen vor Ort geprüft, ob sich seit Maßnahmenbeginn eine Veränderung ergeben habe. Die Erhebung der Einstiegs- und Ent-wicklungsniveaus der Lokalen Aktionspläne werde durch eine Befragung der Coaches

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durchgeführt. Voraussetzung für die Online-Befragung sei ein Internetanschluss. Die Kon-taktdaten für die Online-Befragung erhalte das ISS-Frankfurt/M. über die Regiestelle.

Das Ausfüllen eines Fragebogens beanspruche ca. 30 bis 45 Minuten, den Teilnehmer/-innen stünde hierfür jedoch ein Zeitraum von zwei Wochen zur Verfügung. In dieser Zeit werde im ISS-Frankfurt/M. eine Hotline eingerichtet, an die sich die Befragten bei auftreten-den Problemen während der Bearbeitung des Fragebogens wenden könnten. Die Auswer-tung des Fragebogens erfolge anonymisiert. In dieser Form erhalte auch das Deutsche Ju-gendinstitut (DJI) die Daten, welche es für die Programmevaluation benötige. Der Daten-schutz werde somit vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik und von Camino stets gewährleistet.

Die qualitative wissenschaftliche Begleitung

Ziel sei es zum einen, einen vertieften Einblick zu liefern, wie die Umsetzung der Lokalen Aktionspläne im Rahmen ihrer jeweils spezifischen regionalen Kontexte und Problemlagen erfolge. Zum anderen sei es Ziel, den Akteuren der Lokalen Aktionspläne Kenntnisse zur Verfügung zu stellen, die es ihnen ermöglichten, „informierte Entscheidungen“ für die weitere Programmplanung und Umsetzung zu treffen.

Im qualitativen Teil der wissenschaftlichen Begleitung würden 15 Lokale Aktionspläne exem-plarisch einer genauen Analyse unterzogen werden. Hierzu würden neben den leitfadenge-stützten, problemzentrierten Interviews mit Koordination, Ämtern und Begleitausschüssen auch zusätzliche Interviews mit nicht direkt einbezogenen Akteuren – Jugendgruppen, Schu-len, Sportvereinen etc. – aus fünf Lokalen Aktionsplänen geführt werden, um dadurch eine externe Perspektive insbesondere zur Frage der Wirksamkeit zu erhalten. Die Interviews fänden im Sommer/Herbst 2011 und im Jahr 2013 statt. Im Jahr 2012 sei ein Transferwork-shop zur Sicherung von Nachhaltigkeit geplant.

Bei der Auswahl der Lokalen Aktionspläne werde darauf geachtet, dass diese hinsichtlich ihrer räumlichen Verteilung für das gesamte Bundesgebiet repräsentativ sind. Gleichzeitig würden Charakteristika und die regionalen Besonderheiten, wie beispielsweise der demogra-fische Faktor oder auch der Anteil rechtspopulistischer respektive rechtsextremer Parteien im Gemeinderat, beim Auswahlverfahren mitberücksichtigt. Ebenso beachtenswert bei der Auswahl der entsprechenden integrierten lokalen Strategien sei die Organisationsstruktur des Lokalen Aktionsplans, insbesondere aber die Anbindung der Koordinierungsstelle oder die Zusammensetzung des Begleitausschusses. Ein weiteres Kriterium stelle die inhaltliche Ausrichtung des Lokalen Aktionsplans dar. Hier seien im Vorfeld mehrere Fragen einzube-ziehen: Konzentriert sich die Arbeit des Lokalen Aktionsplans vorwiegend auf das Problem des Rechtsradikalismus oder fokussiert sie mehrere Problemlagen? Sind Erfahrungen und Vorkenntnisse vorhanden oder nicht?

Die Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Begleitung sei eine unerlässliche Voraus-setzung zur Sicherung der Erträge von „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ und zur Überprüfung und Weiterentwicklung neuer Bundesprogramme mit gleicher Zielrich-tung. Neben den obligatorischen standardisierten Befragungen kooperierten ausgewählte Aktionspläne nach wechselseitiger Abstimmung noch intensiver mit der wissenschaftlichen Begleitung. Die Beteiligung an der qualitativen wissenschaftlichen Begleitung gehe dabei mit Unterstützung durch Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch einher. Auch in diesem Zu-sammenhang würden fünf Lokale Aktionspläne für die Strukturanalyse der lokalen Jugendhil-fe ausgesucht. Entsprechend sei die Mitarbeit aller Beteiligten gefragt.

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3. Fragerunde

Frage: Werden die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung mit der Förderung der

Projekte verknüpft?

Antwort: Nein. Die wissenschaftliche Begleitung ist völlig unabhängig von der finanziellen Förderung der Projekte. Zuständig für die Erteilung von Zuwendungsbescheiden ist die Regiestelle, nicht die wissenschaftliche Begleitung. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung werden nur anonymisiert weitergegeben.

Frage: Nach welchen Kriterien werden die Lokalen Aktionspläne für die wissenschaftli-che Begleitung ausgewählt? Können Träger gezwungen werden, bei der wissen-schaftlichen Begleitung mitzumachen?

Antwort: In der letzten Förderperiode hat sich gezeigt, dass die ausgewählten Lokalen Ak-tionspläne durch die wissenschaftliche Begleitung in ihrer Entwicklung profitiert haben und die gewählten Projektpartner/-innen die Begleitung grundsätzlich posi-tiv bewerteten. Die Projektpartner/-innen sind laut Zuwendungsbescheid zu einer Teilnahme an der wissenschaftlichen Begleitung verpflichtet. Eine Auswahl der Projekte erfolgt nach wissenschaftlichen Kriterien. Dabei spielen beispielsweise Faktoren wie die Größe eines LAP, Stadt oder Landkreis und interne oder externe Koordinierungsstelle eine Rolle. Lokale Aktionspläne, die von einer gezielten Un-tersuchung durch die wissenschaftliche Begleitung profitieren wollen, können sich gerne melden.

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Evaluation der Lokalen Aktionspläne

Frau Diana Zierold stellte den Teilnehmer/-innen zunächst das Deutsche Jugendinstitut e.V. vor. Das DJI sei das größte sozialwissenschaftliche Institut für Forschung und Entwicklung in Deutschland in den Themenbereichen Kindheit, Jugend, Familie und den darauf bezogenen Politikbereichen.

Der Hauptsitz des Instituts befinde sich in München, eine Nebenstelle sei in Halle (Saale) eingerichtet. Derzeit beschäftige das DJI ca. 300 Mitarbeiter/-innen.

Bereits bei dem Bundesmodellprogramm „Entimon“ sowie bei „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ sei das Institut mit der Programmevaluierung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beauftragt worden.

Die Programmevaluation habe die Aufgabe, das Programm aus einer Gesamtperspektive regelmäßig inhaltlich und strukturell zu prüfen und Vorschläge für seine Weiterentwicklung zu erarbeiten.

Leitfragen dabei seien:

Welchen Beitrag können die Handlungskonzepte „Lokale Aktionspläne“, „Mo-

dellprojekte“ und „Beratungsnetzwerke“ zur Prävention von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sowie zur Stärkung von Demokratie leisten?

Inwieweit sind die Programmakteure mit den Regelstrukturen der Kinder- und Ju-

gendhilfe vernetzt und koordiniert? Welche Hinweise gibt es auf Anregungen der Re-gelpraxis durch die Projekte und Strukturen des Bundesprogramms?

Wie gestaltet sich das Verhältnis zwischen Akteuren und Aktivitäten aus den unter-

schiedlichen Bausteinen des Programms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“? Inwieweit ergänzen oder behindern sie sich wechselseitig? Existieren Berührungspunkte zum Programm „Initiative Demokratie stärken“ und wenn ja, wel-cher Art sind diese?

Welche Aspekte von Wirkfähigkeit lassen sich exemplarisch in den Hand-lungskonzepten der Modellprojekte und LAP nachweisen?

Welche Aspekte von Nachhaltigkeit lassen sich nachweisen?

Diana Zierold, Deutsches Jugendinstitut e.V.

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Zur Beantwortung der Leitfragen bündele, systematisiere und analysiere die Programmeva-luation sowohl Programmdaten aus Eigenerhebungen als auch Daten, die von den wissen-schaftlichen Begleitungen und der Regiestelle erhoben wurden.

Zu den spezifischen Aufgaben der Programmevaluation im Bereich der Begleitung der LAP gehörten neben einer Befragung der Coaches auch ausgewählte Netzwerkanalysen bei bis zu sechs LAP. Letztere beinhalteten intensive Analysen, z.B. des Begleitausschusses und des Ämternetzwerkes. Darüber hinaus sei geplant, eine Wirkungsanalyse einiger LAP-Einzelprojekte durchzuführen und nicht unmittelbar programmbeteiligte Akteure auf der Län-derebene zu dem Handlungskonzept „Lokale Aktionspläne“ zu befragen. Es gebe eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Wissenschaftlichen Begleitung (umgesetzt durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) und Camino Werkstatt gGmbH), so-wie eine Abstimmung mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Regiestelle.

Frau Zierold stellte folgenden Zeitplan für die Arbeit der Programmevaluation im Bereich der LAP vor:

Für 2011 sei eine Netzwerkanalyse, eine Befragung der Coaches und die Vorbereitung der Wirkungsanalyse bei ausgewählten Einzelprojekten der LAP geplant.

Im Jahr 2012 werde die Wirkungsanalyse bei den Einzelprojekten durchgeführt und die Be-fragung der Coaches beendet.

Für 2013 sei dann die Fortsetzung der Wirkungs- und Netzwerkanalysen geplant.

Im Jahr 2014 runde eine Nachhaltigkeitsuntersuchung die Programmevaluation ab.

Zum Schluss lud die Referentin die anwesenden LAP-Vertreter/-innen ein, sich beim DJI zu melden, sollte Interesse bestehen, z. B. mit einer Wirkungsanalyse von Einzelprojekten im eigenen LAP in die Programmevaluation einbezogen zu werden und verlieh ihrer Hoffnung auf eine gute Zusammenarbeit mit den LAP Ausdruck.

Schlussworte

Nach ihrem einführenden Grußwort richtete die Leiterin der Regiestelle, Frau Margitta Berg-mann, nach den Fachvorträgen noch ein Schlusswort an die Teilnehmer/-innen der Veran-staltung. Frau Bergmann hob hervor, dass sie von sehr vielen Programmpartnern/-innen zu-friedene Rückmeldungen zur ersten Informationsveranstaltung erhalten habe. Sie habe viele interessante Menschen kennen gelernt und beobachtet, dass es zu intensiven Austausch zwischen den Programmpartnern/-innen und der Regiestelle gekommen sei. Frau Bergmann dankte allen Akteuren/-innen, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und allen weiteren Personen, die zu dieser ersten Auftaktveranstaltung (auch noch kurzfristig) gekommen sind. Durch die rege und aufmerksame Teilnahme der Anwesenden habe die Veranstaltung bei ihr und den Mitarbeitern/-innen der Regiestelle für eine positive Aufbruchstimmung für die vor allen liegenden Aufgaben gesorgt. Frau Bergmann wünschte allen eine gute Heimfahrt und ein gutes Gelingen bei der Arbeit für das Bundesprogramm.

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