Dreisaeulensystem Stephan Wirz Maklerzentrum

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  • 40 kmu life 04/2012

    Finanzen & Versicherungen

    ERP

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    DMS/ECM

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    Wird ein Angestellter durch Krank-heit arbeitsunfhig, ist der Ar-beitgeber zu einer gesetzlichen Lohnfortzahlung verpflichtet, die

    allerdings auf wenige Wochen beschrnkt ist. In der Praxis verfgen die meisten Arbeitgeber aber ber eine kollektive Krankentaggeldversi-cherung, die den Lohnausfall whrend maximal 720 Tagen zu rund 80 Prozent finanziert. Fhrt die Krankheit zur Invaliditt, setzen nach dieser Frist die Leistungen aus der Invalidenversiche-rung (IV) und der Pensionskasse ein. Allerdings decken sie dann je nach Lohnniveau und Pen-sionskassenreglement nur noch 50 bis 60 Pro-zent des Lohnausfalls ab. Dies im Gegensatz zu einer Invaliditt durch Unfall, wo der Lohn von Angestellten mit den Leistungen aus der ersten Sule (IV) und der Komplementrrente aus der Unfallversicherung des Arbeitgebers zu rund 90 Prozent gedeckt ist und dies lebenslnglich.

    Vorsorgelcke im KrankheitsfallGrundstzlich liesse sich die Vorsorgelcke im Krankheitsfall zwar schliessen, indem eine Ka-pitalversicherung bei Tod oder Invaliditt bei einer Krankenkasse abgeschlossen wird. Eine weitere Mglichkeit ist die Erwerbsunfhig-keitsrente im Rahmen der privaten Vorsorge. Solche Versicherungsdeckungen sind jedoch teuer und bersteigen vielfach die finanziellen

    Mglichkeiten eines Angestellten. Die Pr-mien der Erwerbsunfhigkeitsrenten werden abgesehen vom Alter des Versicherungsneh-mers und der Hhe der versicherten Rente zustzlich durch den Beruf beeinflusst. Hand-werker bezahlen in der Regel hhere Prmien als beispielsweise kaufmnnische Angestellte. Raucher bezahlen ebenfalls hufig hhere Pr-mien. Weiter bedingt der Abschluss solcher Versicherungsdeckungen einen guten Gesund-heitszustand. Bei bestehenden Leiden kann ein solches Produkt nicht abgeschlossen werden.

    Die Invaliditt stellt auch fr Hausfrauen, Stu-denten und Kinder ein grosses Risiko dar. Bei ei-ner Erwerbsunfhigkeit werden zwar Leistungen aus der 1. Sule entrichtet. Die Hhe dieser Leis-tungen wird aufgrund des durchschnittlichen AHV-Einkommens berechnet, einem Durch-schnittswert der vergangenen Jahre. Es liegt auf der Hand, dass diese Renten somit tief ausfallen. Ein erwerbsunfhiger Jugendlicher wird nach Er-reichen des 18. Altersjahres lediglich CHF 1547 pro Monat erhalten. Das gilt auch fr den Stu-denten, der zwar bereits eine Stelle in Aussicht hat, aber vor dem Stellenantritt eine Krankheit erleidet, die zur Invaliditt fhrt. Kinder und Studenten erhalten keine Leistungen aus der 2. Sule, da sie noch kein Erwerbseinkommen er-zielt haben. Sie sind auf Ergnzungsleistungen

    angewiesen, wenn sie arbeitsunfhig werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Mehrheit der Hausfrauen, Studenten und Kinder bei Invaliditt durch Krankheit schlecht versi-chert sind. Denn um ihre finanziellen Mglich-keiten, die Vorsorgelcke zu schliessen ist es meist noch schlechter bestellt als bei Angestell-ten. Potential fr neue Versicherungslsungen, die Hausfrauen besser absichern, wrde auch dahingehend bestehen, als bei ihrem krank-heits- oder unfallbedingten Ausfall zustzliche Kosten fr eine externe Haushaltshilfe und/oder Kinderbetreuung anfallen.

    Vorsorgelcke durch steigende LebenserwartungEine mgliche Vorsorgelcke erffnet sich auch durch die steigende Lebenserwartung. Die vor diesem Hintergrund ntige Senkung des Um-wandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge und eine mgliche Senkung der AHV-Renten haben zur Folge, dass die zuknftigen Rent-nergenerationen weniger Geld zur Verfgung haben werden. Tatsache ist jedoch, dass diese Generationen in den ersten zehn bis 15 Jahren nach der Pensionierung meist nicht weniger Geld brauchen werden, als in ihrer aktiven Be-rufszeit. Nach diesem Zeitpunkt wird der Be-darf an Leistungen im Bereich der Pflege und Palliativmedizin allerdings erheblich steigen, und dies im Umfeld einer beralternden Bevl-kerung ist doch schon 2025 ber ein Drittel der Bevlkerung ber 65 Jahre alt. Dement-sprechend mssten die Versicherten fr das ge-brechliche Alter vorsorgen, auch wenn das fr viele, die 30 Jahre und mehr in AHV und Pen-sionskasse einbezahlt haben, auf den ersten Blick Unverstndnis hervorruft. Doch im Pfle-gefall ist das verbleibende Vorsorgevermgen rasch aufgebraucht. Die Versicherten mssen sich auch bewusst sein, dass dies bei rcklu-figen Renten unter Umstnden zu finanziellen Engpssen respektive Einschrnkungen fhren kann, wenn sie mit dem Schliessen dieser Vors-orgelcke erst im Rentenalter beginnen.

    Szenarien herausarbeiten um Vorsorgelcken zu schliessenIm Bereich der Vorsorge fr den Pflegefall ist auch das grsste Potential fr neue Versiche-rungslsungen auszumachen. Vorstellbar wre beispielsweise eine freie Vorsorge im Rahmen einer neu zu schaffenden Sule 3c, um die nchste Familie finanziell zu entlasten sowie

    Vorsorgelcken im berblick

    Das Dreisulensystem der Schweiz gilt weit herum als vorbildlich, was die Vor-sorge fr Alter, Tod und Erwerbsausfall anbelangt. Betrachtet man allerdings genauer, inwiefern das Vorsorgesystem die krankheitsbedingte Invaliditt ab-sichert, lassen sich grosse Lcken erkennen.

    von Stephan Wirz

    Im Dreisulensystem wird man besser nicht krank

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    die ffentliche Hand und damit alle Steuerzah-ler. Bezogen auf die Situation in der beruflichen Vorsorge wre auch vorstellbar, dass der tech-nische Zinssatz frei gegeben wird, er sich also entsprechend der Wirtschaftslage entwickelt. Parallel dazu knnten in der dritten Sule fle-xible Produkte entwickelt werden, die insbe-sondere in den Tiefzinsphasen vermgensseitig den Ausgleich schaffen.

    Vor diesem Hintergrund ist es unerlsslich, dass der Versicherte mit Hilfe einer professio-nellen Beratung mglichst frh die mglichen Szenarien im Fall von Alter, Tod und Invaliditt durchspielt und erkennt, welche Vorsorgel-cken sich daraus ergeben knnen, respektive dass er Lsungen prsentiert bekommt, die er im Rahmen der vorhandenen Mittel ausschp-fen kann, um allfllige Lcken zu schliessen. Leider ist es hufig so, dass die Einsicht erst im Schadenfall und damit zu spt kommt.

    In jungen Jahren lebt der Versicherte unbe-schwert und will keine Gedanken an spter verschwenden. Dies ist aber meist genau die Phase, wo er viel Geld zur Verfgung hat. Denn grndet er erst einmal Familie, wird das verfg-bare Budget schmaler. Und mit 45 bis 50 Jahren wird die Zeit dann bereits wieder knapp, eine ausreichende Vorsorge aufzubauen. Bedenken sollte er auch, dass ihn die Invaliditt im Krank-heitsfall jederzeit treffen kann.

    Finanzielles Risiko bei KonkubinatspaarenDie verschiedenen Szenarien und die daraus entstehenden Risiken zu betrachten, wird auch angesichts der Tatsache, dass heute viele Ver-sicherte im Konkubinat in Patchworkfamilien leben, immer wichtiger. So hat der berleben-de Partner im Todesfall keinen gesetzlichen Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrenten. Bei Konkubinatspaaren mit Kindern besteht

    beim Wegfall eines Erwerbseinkommens infol-ge eines Todesfalls ein erhebliches finanzielles Risiko unabhngig davon, ob es gemeinsame Kinder sind oder nicht. Der berlebende Kon-kubinatspartner muss fr das Haushalteinkom-men aufkommen, ohne dass er oder sie Wit-wen- bzw. Witwerrenten erhlt. Dieses Risiko muss im Rahmen der privaten Vorsorge abge-sichert werden.

    www.maklerzentrum.ch

    Stephan Wirzist Mitglied der Geschftsleitungund Sozialversicherungsfachmann mit eidg. FA.

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