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DWS Environmental-, Social- und Governance-Richtlinien für das Portfolio-Management
2 / DWS Environmental-, Social- und Governance-Richtlinien für das Portfolio-Management2 /
Inhaltsverzeichnis
1. Leitgedanken 3
2. Vorgehensweise 4
3. Gültige Prinzipien 5
4. Geltungsgebiet 6
5. Anhang 7
DWS Environmental-, Social- und Governance-Richtlinien für das Portfolio-Management / 3 / 3
1. Leitgedanken
Die DWS nimmt als aktiver Manager von Investmentfonds ihre treuhänderische
Verantwortung ihren Anlegern gegenüber ernst. Die DWS ist überzeugt:
Die Qualität der Unternehmensführung korreliert langfristig positiv mit der
Performance an den Kapitalmärkten. Die DWS handelt im ausschließlichen Inte-
resse ihrer Anleger und engagiert sich für die Sicherung des Anlageerfolges ihrer
Kunden. Im Mittelpunkt der Bemühungen steht die Maximierung des Anlage-
erfolges. Verschiedene wesentliche Aspekte tragen zu einem nachhaltigen Erfolg
bei. Ein Aspekt ist die Anwendung von anerkannten ökologischen und sozia-
len Standards sowie guter Corporate Governance (ESG).
In erster Linie berücksichtigt die DWS bei ihrer Unternehmensanalyse traditio-
nelle Finanzkennziffern. Daneben zieht die DWS ethische sowie nichtfinanzielle
Aspekte, sowohl bei der Risikoabschätzung als auch als Performancebeitrag, in
Betracht, wenn dies gleichzeitig dem Anlageerfolg dient. Diese Überzeugung
bekundete die DWS als Teil der Deutsche Asset Management auch schon mit
der Unterzeichnung der Grundsätze für verantwortungsvolles Investieren der
Vereinten Nationen (UN PRI) im Februar 2008.
4 / DWS Environmental-, Social- und Governance-Richtlinien für das Portfolio-Management4 /
2. Vorgehensweise
Die DWS investiert in eine große Zahl von Wertpapieren
anhand umfassender Analysen, in die neben Finanzdaten
auch international akzeptierte ethische Prinzipien ein-
fließen. Besonders kritisch werden Unternehmen oder
Staaten analysiert, die gravierend gegen international
akzeptierte Prinzipien verstoßen. Den ESG-Rahmen bilden
ethische Prinzipien gewisser Länder und Regionen (z. B.
Deutschland und Europa), globale ethische Normen, aber
auch einschlägige Umwelt- und soziale Standards wie UN
Global Compact und die OECD-Leitsätze für multinationale
Unternehmen, das UN-Übereinkommen über Streumunition
etc. Obgleich der wichtigste Faktor für die DWS die Steige-
rung des Anlageerfolges ist, misst sie bei der Integration
ethischer Prinzipien der Ratifizierung internationaler Abkom-
men und Normen durch bestimmte Staaten wie z. B. der
Bundesrepublik Deutschland eine hohe Bedeutung bei.
Letztendlich werden alle Investmententscheidungen einer
Einzelfallbetrachtung unterzogen, da die Einflussfaktoren
komplex sind und Überlegungen zu ESG-Faktoren sich von
Land zu Land, dem jeweiligen Kunden und seinen Präferen-
zen stark unterscheiden können.
Erkennt die DWS eine schwere Verletzung eines von einem
aktuell in einem Investmentfonds gehaltenen Unternehmens
gegen diese ethischen Normen, kann die DWS erwägen,
in einen konstruktiven Dialog mit diesem Unternehmen
zu treten, um eine nachhaltige Besserung der sozialen,
Umwelt- oder Governance-Bedingungen zu bewirken. Die
DWS Stimmrechtsrichtlinie wird in den Fällen befolgt, in
denen Stimmrechtsentscheidungen bezüglich dieses Unter-
nehmens wahrgenommen werden. Die Art und der Umfang
des Dialogs hängt vom Grad des Verstoßes und dem Sta-
dium der Konsultationen ab: mündlich oder schriftlich mit
dem Entscheidungsträger des Unternehmens oder (soweit
zu lässig) öffentlich, etwa auf Hauptversammlungen und
gegenüber der Presse. Unter Berücksichtigung etwaiger
gesetzlicher Beschränkungen ist gegebenenfalls auch ein
gemeinsames Vorgehen mit Dritten möglich. Die DWS
untersucht auch die Verhältnisse von Staaten, deren Regie-
rungen systematisch die Menschenrechte ihrer Einwohner
verletzen. Die DWS arbeitet in der Aufbereitung und Ana-
lyse der Informationen auch mit externen und unabhängigen
Spezialisten zusammen. Falls ein Staat solche Normen ver-
letzt, kann die DWS in enger Abstimmung mit lokaler oder
regionaler Compliance und auf Basis der Gesetze der jeweili-
gen Rechtsordnungen erwägen, in einen Dialog mit einem
relevanten Vertreter des jeweiligen Staates zu treten.
Falls mittel- bis langfristig trotz dieses Engagements keine
Verbesserung feststellbar oder absehbar ist, kann die DWS
als letzte Maßnahme erwägen, Unternehmen oder Staaten
aus ihrem Investmentuniversum auszuschließen, aber
nur insoweit, als die DWS als Treuhänder zu der Entschei-
dung gelangt, dass dies im besten Sinne der Anleger ist.
Eine solche Entscheidung wird von den Leitern des Aktien-
und/oder Rentenfondsmanagements der DWS getroffen.
Der Chief Investment Officer (CIO) und/oder die Leiter der
relevanten Geschäftsbereiche können zwecks Berücksich-
tigung von ESG-Aspekten angemessene Kontrollen ein-
führen, wobei die endgültige Investmentverantwortung –
gegebenenfalls mit Genehmigung des jeweiligen CIO
und/oder Chief Operating Officer (COO) – beim Portfolio-
manager liegt.
Das wichtigste Entscheidungskriterium für einen Portfolio-
manager bei einer Investmententscheidung sind die finan-
ziellen Rahmendaten. Gleichwohl wird der Portfoliomanager
auch ESG-Aspekte berücksichtigen, wenn diese zwingend
sind, um im besten Interesse des Anlegers zu handeln. Die
DWS wird dabei auch mögliche Reputationsrisiken und
-auswirkungen aus ESG-Faktoren für potenzielle Kunden
berücksichtigen. Reputationsrisiken, die sich aus einem
Investment für die DWS, Deutsche Asset Management oder
die Deutsche Bank AG ergeben, bleiben außer Betracht. Die
DWS benachrichtigt gegebenenfalls Unternehmen bezüg-
lich ESG-relevanter Entscheidungen und bittet sie, maßgeb-
liche Änderungen in ihrer Unternehmensausrichtung mitzu-
teilen. Entscheidungen zu ESG-relevanten Unternehmen
werden regelmäßig überprüft.
Darüber hinaus gibt es aktuell oder zukünftig Fonds, bei
denen eine ESG-Strategie integraler Bestandteil ist. Bei
diesen Fonds hat der Portfoliomanager keinen Ermessens-
spielraum, in Unternehmen oder Staaten zu investieren,
die gravierend gegen ESG-Normen verstoßen und als
ESG-relevant eingestuft sind.
Alle Veröffentlichungen bzw. Verlautbarungen an die
Presse müssen auf Basis der DWS Richtlinien und Verfahren
erfolgen.
Die DWS wird bei grundsätzlichen ESG-Fragen zusätzlich
von dem externen ESG Advisory Panel unterstützt. Mit-
glieder sind internationale ESG-Experten aus Wissenschaft
und nachhaltigem Investment verbundenen Gruppen.
DWS Environmental-, Social- und Governance-Richtlinien für das Portfolio-Management / 5
3. Gültige Prinzipien
Maßgebliche Grundlagen für die DWS sind u. a. die United-
Nations-Global-Compact-Prinzipien und – sofern anwend-
bar – die OECD-Leitsätze für multinationale Unterneh-
men (jeweils s. Anhang), aber auch die UN-Konvention
über Streumunition.
Die UN-Global-Compact-Prinzipien fordern Unternehmen
auf, sich für eine soziale und ökologische Gestaltung der
globalen Wirtschaftsordnung einzusetzen. Die UN-Global-
Compact-Prinzipien sind mit über 8.000 unterzeichnenden
Unternehmen in mehr als 135 Staaten die weltweit größte
und anerkannteste Initiative. In zehn Punkten fordert sie
Unternehmen auf, grundlegende Prinzipien zu Menschen-
rechten, Arbeitsbedingungen, der Umwelt und zur Vermei-
dung von Korruption einzuhalten. Die DWS setzt sich aktiv
bei den Unternehmen für die unternehmerische Selbstver-
pflichtung ein, die UN-Global-Compact-Prinzipien anzuer-
kennen und zu erfüllen.
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen konkre-
tisieren zudem den Verhaltenskodex für Auslandsinvestitio-
nen und für die Zusammenarbeit mit ausländischen Zuliefe-
rern. Die G8-Staaten haben seit 2007 die Förderung dieser
Prinzipien für die Unternehmensführung in ihren Fokus
gestellt. Für die Beachtung dieser Standards als Teil guter
Unternehmensführung setzt sich die DWS ebenfalls ein.
Die internationale Konvention über Streumunition ist ein am
1. August 2010 in Kraft getretener völkerrechtlicher Vertrag
über ein Verbot des Einsatzes, der Herstellung und der Wei-
tergabe von Streumunition. Bisher wurde das Abkommen
durch 111 Staaten ratifiziert oder unterschrieben.
Auf Basis der im Anhang beschriebenen Prinzipien achten
wir besonders auf:
Soziales:> Allgemeine Menschenrechte
> Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit
> Nicht-Diskriminierungsgebot
> Versammlungs- und Gewerkschaftsfreiheit
> Arbeitsgesundheit und -sicherheit
> Faire Bedingungen am Arbeitsplatz sowie angemessene
Entlohnung
Ökologie:> Bewahrung von Fauna & Flora
> Schonung von natürlichen Ressourcen, Atmosphäre und
Gewässern
> Begrenzung von Landabtragung und des Klimawandels
> Vermeidung der Beeinträchtigung von Ökosystemen und
des Verlusts von Biodiversität
Die DWS untersucht daher insbesondere folgende Unter-
nehmensaktivitäten: Bergbau und Chemie, Förderung und
Anwendung fossiler Energien, Land- und Forstwirtschaft,
Fischfang, Tierhaltung und -versuche sowie Dammbau.
Governance:Die DWS hat eigene Prinzipien guter Unternehmensfüh-
rung entwickelt, die international gültige Standards wie die
der ICGN Corporate Governance Principles und des Deut-
schen Corporate Governance Kodex aufgreifen und auch
das Global-Compact-Prinzip der Korruptionsbekämpfung
ein schließen. Sie sind in der DWS Stimmrechtsrichtlinie
niedergelegt.
Streumunition:Die DWS wird sich bei von ihr gemanagten Fonds bemühen,
Unternehmen, die geächtete Produkte wie Streumunition
und geächtete Landminen herstellen (siehe auch unter 2.),
zu identifizieren und wird generell nicht in solche Unterneh-
men investieren, es sei denn, zwingende Gründe sprechen
für ein Investment.
Sollte die Absicht bestehen, von diesem Grundsatz abzuwei-
chen, bedarf das Investment einer Einwilligung seitens der
Leiter des Aktien- und/oder Rentenfondsmanagements der
DWS.
6 / DWS Environmental-, Social- und Governance-Richtlinien für das Portfolio-Management
4. Geltungsgebiet
Diese Richtlinie gilt für DWS Investmentfonds und Konten
inklusive DWS Fonds und Konten, deren Fondsmanagement
intern an andere Rechtseinheiten delegiert ist. Liegt das
Fondsmanagement im Ermessen eines externen Beraters,
dann kann die DWS diesen Berater über die DWS Richtli-
nien in Kenntnis setzen. Die DWS wird sukzessive externe
Berater ansprechen, um ESG-Kriterien in den jeweiligen Ver-
trag aufzunehmen. Grundsätzlich steht es jedoch im aus-
schließlichen Ermessen des externen Beraters, ob er ESG-
Aspekte bei der Investmententscheidung mitberücksichtigt.
DWS Environmental-, Social- und Governance-Richtlinien für das Portfolio-Management / 7
5. Anhang
Die UN-Global-Compact-Prinzipien:
Menschenrechte> Prinzip 1: Unternehmen sollen den Schutz der internatio-
nalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs
unterstützen und achten sowie
> Prinzip 2: sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschen-
rechtsverletzungen mitschuldig machen.
Arbeitsnormen> Prinzip 3: Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit
und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektiv-
verhandlungen wahren sowie ferner für
> Prinzip 4: die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit,
> Prinzip 5: die Abschaffung der Kinderarbeit und
> Prinzip 6: die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstel-
lung und Beschäftigung eintreten.
Umweltschutz> Prinzip 7: Unternehmen sollen im Umgang mit Umwelt-
problemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen,
> Prinzip 8: Initiativen ergreifen, um ein größeres Verant-
wortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen, und
> Prinzip 9: die Entwicklung und Verbreitung umwelt-
freundlicher Technologien fördern.
Korruptionsbekämpfung> Prinzip 10: Unternehmen sollen gegen alle Arten der
Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und
Bestechung.
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen – Allgemeine Grundsätze:
Die Unternehmen sollten der erklärten Politik der Länder,
in denen sie tätig sind, voll Rechnung tragen und auch
die Meinungen der anderen Unternehmensbeteiligten in
Betracht ziehen. Die Unternehmen sollten in dieser Hinsicht:
1. einen Beitrag zum wirtschaftlichen, sozialen und ökolo-
gischen Fortschritt im Hinblick auf die angestrebte nach-
haltige Entwicklung leisten;
2. die Menschenrechte der von ihrer Tätigkeit betroffenen
Personen respektieren, im Einklang mit den internatio-
nalen Verpflichtungen und Engagements der Regierung
des Gastlands;
3. den lokalen Kapazitätsaufbau durch eine enge Zusam-
menarbeit mit den jeweiligen örtlichen Gemeinwesen
einschließlich Vertretern der lokalen Wirtschaft fördern
und gleichzeitig die Expansion der Aktivitäten des Unter-
nehmens auf den Inlands- und Auslandsmärkten gemäß
dem Prinzip solider Geschäftspraktiken fördern;
4. die Humankapitalbildung fördern, namentlich durch
Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und Erleich-
terung von Aus- und Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer;
5. davon absehen, sich um Ausnahmeregelungen zu
bemühen bzw. Ausnahmen zu akzeptieren, die nicht in
den Gesetzen oder Vorschriften über Umwelt, Gesund-
heit, Sicherheit, Arbeitsmarkt, Besteuerung, finanzielle
Anreize oder sonstige Bereiche vorgesehen sind;
6. gute Corporate-Governance-Grundsätze unterstützen
und für deren Beachtung sorgen sowie empfehlenswerte
Corporate-Governance-Praktiken entwickeln und anwen-
den;
8 / DWS Environmental-, Social- und Governance-Richtlinien für das Portfolio-Management
7. wirksame Selbstregulierungspraktiken und Management-
systeme konzipieren und anwenden, die ein Klima des
gegenseitigen Vertrauens zwischen den Unternehmen
und der Gesellschaft der Gastländer begünstigen;
8. dafür sorgen, dass ihre Arbeitnehmer umfassend über
die jeweilige Unternehmenspolitik unterrichtet sind, und
sich daran halten, indem sie sie hinreichend, auch im
Rahmen von Schulungsprogrammen, über diese Politik
informieren;
9. von diskriminierenden oder Disziplinarmaßnahmen
gegenüber Arbeitnehmern absehen, die dem Manage-
ment oder gegebenenfalls den zuständigen Behörden
in gutem Glauben Praktiken melden, die gegen das gel-
tende Recht, die Leitsätze oder die Unternehmenspolitik
verstoßen;
10. ihre Geschäftspartner, einschließlich Zulieferfirmen und
Unterauftragnehmern, wo praktikabel, zur Anwendung
von Grundsätzen der Unternehmensführung ermutigen,
die im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinatio-
nale Unternehmen stehen;
11. sich jeder ungebührlichen Einmischung in die Politik des
Gaststaats enthalten.
UN-Konvention über Streumunition
http://www.clusterconvention.org
Diese Fassung ist eine Übersetzung der englischen Original-Version.
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DWS Investments
Mainzer Landstr. 178–190
60612 Frankfurt am Main
www.DWS.de