Upload
ngocong
View
213
Download
1
Embed Size (px)
Citation preview
E-Bike und PedelecEG-Maschinenrichtlinie / EU-Typgenehmigung /
Sicherheits-Normung
Dipl. Ing. Siegfried Neuberger
Gliederung
1. Vorstellung des Zweirad-Industrie-Verbandes e.V. (ZIV)
2. Marktentwicklung E-Bikes und Pedelecs
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
4. Europäische und Internationale Normung
5. Schnelle Pedelecs – EU-Typgenehmigung
6. Zusammenfassung
Gliederung
1. Vorstellung des Zweirad-Industrie-Verbandes e.V. (ZIV)
2. Marktentwicklung E-Bikes und Pedelecs
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
4. Europäische und Internationale Normung
5. Schnelle Pedelecs – EU-Typgenehmigung
6. Zusammenfassung
• Der ZIV ist im Jahr 2000 aus der Verschmelzung des FTV mit dem
VFM entstanden.
• Zum 1.Januar 2009 wurde die Struktur des Verbandes neu und
zukunftsweisend ausgerichtet.
• Neue Mitgliedsfirmen aus dem Bereich des Groß- und Außenhandels
wurden integriert.
• Der Zweirad Groß- und Außenhandelsverband (ZGA) wurde aufgelöst.
• Der ZIV hat nun rund 85 Mitgliedsfirmen, die in einem Fahrzeug-Forum
und einem Komponenten-/ Zubehör-Forum zusammengefasst sind.
Die zentralen Aufgaben des ZIV sind:
• Politische Interessenvertretung
• Aufbereitung von Marktdaten
• Branchenmarketing und Öffentlichkeitsarbeit
• Technische Beratung
• Vertretung in politischen und technischen Gremien
• Mitgestaltung der europäischen Aktivitäten über CONEBI
Zweirad-Industrie-Verband e. V.
Mitgliederversammlung des ZIV
Vorstand / Präsidium
Fahrzeugforum
Teilnahme aller Firmen, die Fahrzeuge über den Handel
vertreiben
Komponenten-/Zubehörforum
Teilnahme aller Firmen, die Fahrzeugkomponenten und –zubehör
über den Handel vertreiben
Arbeitsgruppen zu speziellen, übergreifenden Themen
E-Bike Pro Fahrrad E-Mobility Helme
Reichweiten- messung
ATV / Trike motorisiert
Lasten- räder
Risiko- analyse
Beleuchtungs-
einrichtungen
Helme Pedelecs
Test- kriterien
Gliederung
1. Vorstellung des Zweirad-Industrie-Verbandes e.V. (ZIV)
2. Marktentwicklung E-Bikes und Pedelecs
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
4. Europäische und Internationale Normung
5. Schnelle Pedelecs – EU-Typgenehmigung
6. Zusammenfassung
E-Bikes: Marktentwicklung in Deutschland(Menge in Stück)
Der ZIV rechnet für das Gesamtjahr 2015
mit einer realisierten Stückzahl verkaufter
Fahrzeuge von ca. 520.000 Stück.
Hervorragende Witterungsbedingungen,
neue Produkte und großes Interesse der
Endverbraucher führen zu einem weiteren
Anstieg der Absatzzahlen.
Insbesondere die Vielfalt der Produkte /
Kategorien trägt dazu bei, dass neue
Zielgruppen (jünger, sportlicher, …) erreicht
werden.
Mittelfristig geht der ZIV davon aus, dass
der E-Bike-Markt in Deutschland einen
Anteil von rund 15 Prozent erreicht.
Marktentwicklung E-Bikes in Europa(Menge in Mio. Stück)
Nach vorläufigen Schätzungen werden im
Jahr 2015 rund 1,6 Mio. E-Bikes in Europa
verkauft.
Damit ist der Markt um ca.14 % gegenüber
2014 gewachsen.
Deutschland und die Niederlande sind auch
weiterhin mit Abstand die größten Märkte in
Europa.
*Prognose
Modellgruppenaufteilung 2014
Der Anteil an E-Bikes hat sich im
Berichtsjahr auf 12 % erhöht.
City/Urban und ATB haben Marktanteile
verloren.
Der Anteil der komplett nach StVZO
ausgestatteten Fahrräder liegt somit bei
über 80 %.
Alltagsnutzung der Fahrräder nimmt zu.
Kinderrad3,0
Jugendrad4,5
ATB 8,0
Trekkingrad32,5
Cityrad / Urban 22,0
Holland- u. Tourenrad
3,0
MTB 10,0
Rennmaschine/Flat-
Handlebar/Cross 4,0
E-Bikes 12,0
Sonstige 1,0
Gliederung
1. Vorstellung des Zweirad-Industrie-Verbandes e.V. (ZIV)
2. Marktentwicklung E-Bikes und Pedelecs
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
4. Europäische und Internationale Normung
5. Schnelle Pedelecs – EU-Typgenehmigung
6. Zusammenfassung
• Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
• Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
• EMV-Richtlinie (Elektromagnetische Verträglichkeit - 2014/30/EU)
• Batterie-Gesetz (BattG)
• Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
• Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
– Pedelec mit einer Nenndauerleistung von max. 250 W und einer Unterstützung bis 25 km/h ist rechtlich ein Fahrrad
– Pedelec mit einer Nenndauerleistung von max. 250 W, einer Unterstützung bis 25 km/h und einer Schiebehilfe bis max. 6 km/h ist rechtlich ein Fahrrad
– Pedelec mit einer Nenndauerleistung von über 250 W und/oder einer Unterstützung von über 25 km/h ist rechtlich ein Kraftfahrzeug (168/2013/EU)
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
• Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
– Die „neue“ Maschinenrichtlinie muss seit dem 29.12.2009 angewendet werden
– Zwei Ziele:• Anforderungen an ein hohes Sicherheitsniveau und den Gesundheitsschutz
harmonisieren
• Freien Warenverkehr in der EU sicherstellen
– Anforderungen der MR müssen eingehalten werden
– Risiko-Analyse des Herstellers / Harmonisierte Normen
– Konformitätsbewertung
– Kennzeichnung des Produktes mit dem CE-Zeichen
– Konformitätserklärung durch den Hersteller
– Definition des Herstellers oder seines Bevollmächtigten
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
• Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
– Einrichtung einer AG „Risikoanalyse“ im ZIV
– Analyse der unterschiedlichen Gefährdungen
– Bauteilversagen, Elektronik, etc.
– Wichtig: Statistische Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten
– Service / Kundendienst / Reklamationen
– Lebensdauererwartung
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
• Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
1. Lebensphasen
2. Beschreibung der Gefährdung
3. Szenarien / Handlungen
4. Verletzungsgrad / Schadensausmaß
5. Aufenthaltsdauer (z. B. „kurz“ bei Wartungsarbeiten)
6. Fehlerwahrscheinlichkeit
7. Vermeidungsmöglichkeiten der Schadensfolgen
8. Risikoeinschätzung
9. Maßnahmen der Risikominderung
10. Risikobewertung / Restrisiko
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
• Austausch von E-Bike-Komponenten durch den Fachhändler
– Diskussion in den Medien
– Position von Sachverständigen
– Rechtliche Stellungnahme des RA Stefan Zdarsky
– Gespräch mit dem TÜV Rheinland
– Tabelle mit den wichtigsten Bauteilen
– „Wesentliche Änderung, die z.B. die „Funktion oder Leistung der
Maschine verändert“ (§ 82 Leitfaden für die Anwendung der ML)
– ZIV hat Tabelle mit 4 Kategorien erarbeitet
– Ergebnisse eines gemeinsamen Gesprächs des ZIV mit Dirk Zedler
und VSF
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
• Austausch von E-Bike-Komponenten durch den Fachhändler
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
• EMV-Richtlinie (Elektromagnetische Verträglichkeit - 2014/30/EU)
– Prüfung der Störaussendung und der Störfestigkeit erforderlich
– CE-Kennzeichnung erforderlich
– CE-Konformitätserklärung durch den Hersteller / Bevollmächtigten
– Prüfung von Unterbaugruppen / Komponenten zulässig
– Einfluss der Kabelverlegung etc. berücksichtigen
– Nachprüfungen durch die Bundesnetzagentur
– Anforderungen in der EN 15194 (Neu) enthalten
– Bundesnetzagentur hat sich an der Arbeit beteiligt
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
• Batterie-Gesetz (BattG)
– Rahmenvertrag des ZIV mit der GRS Batterien
– Stand 2014:
• 2300 Fachhändler waren angeschlossen
• 43 Hersteller
• 860 t Batterien wurden im Jahr 2014 durch die angeschlossenen Hersteller in
Verkehr gebracht
• 80 t Batterien wurden 2014 gesammelt und einer umweltverträglichen
Verwertung zugeführt
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
• Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
– Neues Gesetz ab 2016
– Wichtig: Registrierung EAR (Elektro-Altgeräte-Register)
– Zukünftig noch mehr Transparenz
– Europäisches Ausland – Registrierung ebenfalls erforderlich
– Bevollmächtigter muss benannt werden
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
• Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
• Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
• Erläuterungen zur Rücknahme von Elektrogeräten im Handel:
• Verkaufsfläche für Elektrogeräte > 400 qm • Es müssen alle Elektrogeräte mit Kantenlänge < 25 cm zurückgenommen
werden
• Größere Geräte (z.B. E-Bikes) nur beim Kauf eines neuen Elektrogerätes
(1:1)
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
Gliederung
1. Vorstellung des Zweirad-Industrie-Verbandes e.V. (ZIV)
2. Marktentwicklung E-Bikes und Pedelecs
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
4. Europäische und Internationale Normung
5. Schnelle Pedelecs – EU-Typgenehmigung
6. Zusammenfassung
• Aktueller Stand der Arbeiten EN 15194
• ISO-Aktivitäten
• Umweltprüfungen (DIN Arbeitsgruppe)
• Lasten- und Transportfahrräder
4. Europäische und Internationale Normung
• ZIV hat den Vorsitz in folgenden Gremien:
– DIN NA „Sport“ Arbeits-Ausschüsse 6.1 (Fahrräder) und AA 6.2
(Fahrradzubehör/Komponenten)
– CEN TC 333 - Fahrräder und Fahrradkomponenten
– ISO TC 149 - Fahrräder und Fahrradkomponenten
4. Europäische und Internationale Normung
• Aktueller Stand der Arbeiten EN 15194
EN 15194 wird derzeit im CEN TC 333 „Fahrräder“ überarbeitet
Anpassung an die Anforderungen der Maschinen- und EMV-
Richtlinie
Überarbeitung der Betriebsfestigkeits-Anforderungen und
Prüfverfahren im Hinblick auf die höheren Betriebslasten bei
Pedelecs
Untersuchungen der TU Hamburg Harburg haben ergeben, dass
Rahmen, Gabel und Lenker / Lenker-Vorbau stärker belastet werden
Harmonisierte Norm vereinfacht die Risikoanalyse für den Hersteller /
Importeur
4. Europäische und Internationale Normung
• Aktueller Stand der Arbeiten EN 15194
Letzte Sitzung der CEN TC 333 WG 5 EPAC am 9.11.2015
Einarbeitung der Kommentare und Stellungnahmen EN 15194
Redaktionelle Überarbeitung am 22.12.2015 in Paris
„Finale Abstimmung“ ist im Februar / März 2016 vorgesehen
Die Veröffentlichung der Norm könnte im Juni/Juli 2016 erfolgen
Es ist eine Übergangsfrist von 12 Monate beantragt worden
Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU im Jahr 2017 realistisch
Beachten: Entwurf kann schon angewendet werden! Mechanische Bauteilprüfungen werden sich nur noch geringfügig verändern!
4. Europäische und Internationale Normung
• ISO - Internationale Aktivitäten
– ISO TC 149 SC 1 WG 15 „EPAC“: „Teil 10 zur ISO 4210“
– Entscheidung nächste Sitzung im Mai 2016 in China
– Vorschlag der japanischen Experten liegt vor (Basis EN 15194)
– E-MTB soll integriert werden
– Dr. Eric Groß (TUHH) hat Lastdaten für E-MTBs ermittelt
– Auswertung erfolgt derzeit – Daten werden in Kürze vorliegen
– ZIV wird zunächst eine Tabelle mit den wichtigsten Prüfkräften / Lastspielzahlen / Prüfmethoden veröffentlichen
– DIN Spezifikation ist ebenfalls geplant!
4. Europäische und Internationale Normung
• Umweltprüfung – DIN Aktivitäten
DIN Spezifikation ist geplant (DIN SPEC 79009)
4. Europäische und Internationale Normung
• Lasten- und Transportfahrräder
DIN AK „Lasten- und Transportfahrräder“
DIN 79010-1 - 9. Arbeitsdokument vom 5.10.2015
Fahrräder - Transport- und Lastenfahrräder - Teil 1:
Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren
4. Europäische und Internationale Normung
• Lasten- und Transportfahrräder
4. Europäische und Internationale Normung
Gliederung
1. Vorstellung des Zweirad-Industrie-Verbandes e.V. (ZIV)
2. Marktentwicklung E-Bikes und Pedelecs
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
4. Europäische und Internationale Normung
5. Schnelle Pedelecs – EU-Typgenehmigung
6. Zusammenfassung
– Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung
und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und
vierrädrigen Fahrzeuge
– Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013
zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen
Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale
Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen
und vierrädrigen Fahrzeugen
– Delegierte Verordnung (EU) Nr. 44/2014 der Kommission vom 21. November
2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen
Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die Bauweise
von Fahrzeugen und der allgemeinen Anforderungen im Zusammenhang mit
der Typgenehmigung von zwei-, drei- und vierrädrigen Fahrzeugen
5. Schnelle Pedelecs – EU-Typgenehmigung
– Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission vom 16. Dezember
2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen
Parlaments und des Rates in Bezug auf die Anforderungen an die
Umweltverträglichkeit und die Leistung der Antriebseinheit sowie zur
Änderung ihres Anhangs V
– Durchführungsverordnung (EU) Nr. 901/2014 der Kommission vom 18. Juli
2014 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen
Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwaltungsvorschriften für die
Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und
vierrädrigen Fahrzeugen
5. Schnelle Pedelecs – EU-Typgenehmigung
5. Schnelle Pedelecs – EU-Typgenehmigung
• Aktueller rechtlicher Stand:
– S-Pedelec mit einer in der Betriebserlaubnis eingetragenen
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von < 20 km/h (Gasgriff) –
Unterstützung bis 45 km/h
• Radwege dürfen innerorts befahren werden, wenn
Zusatzschild „Mofa frei“ vorhanden
• Radwege dürfen außer Orts immer befahren werden
• Mofa-Prüfbescheinigung
• Versicherungspflicht / Versicherungskennzeichen
• Helmpflicht (Verkehrsblatt-Verlautbarung) – Ein geeigneter
Helm nach § 21 a StVO muss getragen werden
5. Schnelle Pedelecs – EU-Typgenehmigung
• Helme für schnelle Pedelecs –
Aktueller Stand
• Mehrere Sitzungen haben
stattgefunden:– TÜV Rheinland
– Eurobike
• ECE R 22
• EN 1078 plus Ergänzungen
• Neue EN Norm
• TNO Studie (Zusammenarbeit
mit den NL)
• Normung hat in NL begonnen
5. Schnelle Pedelecs – EU-Typgenehmigung
• Zusammenfassung
– Verhandlungen mit der EU-Kommission laufen
– ZIV ist über den europäischen Verband CONEBI in der Motorcycle-
Working-Group (MCWG) vertreten
– Anwendung der neuen EU-Typgenehmigung für L1e-Fahrzeuge ab
dem 1.1.2017 bei neuen Genehmigungen
– Probleme:
• Hupe (Bauartgenehmigung erforderlich)
• Unterstützungsfaktor
• Leistungsmessung nach ECE R 85
• Betriebsfestigkeit der Fahrzeugteile
• Geeignete Helme
• Größerer administrativer Aufwand (Prüfungen,
Dokumentation)
5. Schnelle Pedelecs – EU-Typgenehmigung
Gliederung
1. Vorstellung des Zweirad-Industrie-Verbandes e.V. (ZIV)
2. Marktentwicklung E-Bikes und Pedelecs
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
4. Europäische und Internationale Normung
5. Schnelle Pedelecs – EU-Typgenehmigung
6. Zusammenfassung
• Zusammenfassung
– Große Anzahl an rechtlichen und technischen Anforderungen
– ZIV hat Arbeitsgruppen zu wichtigen relevanten Themen eingerichtet
– Bedeutung der Zusammenarbeit mit CONEBI auf europäischer
Ebene wächst
– Wichtige Entscheidungen werden auf EU-Ebene getroffen
– Sicherheitsnormung findet bei ISO statt. ZIV-Geschäftsführer ist
u. a. Vorsitzender des ISO TC 149 „Fahrräder“
6. Zusammenfassung
• Zusammenfassung
• Fragen / Diskussion
6. Zusammenfassung
• Kontaktdaten
Zweirad-Industrie-Verband e.V.
Dipl. Ing. Siegfried Neuberger
Königsteiner Straße 20A
65812 Bad Soden am Taunus
Tel.: 06196-5077-0
E-Mail: [email protected]
6. Zusammenfassung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!