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Informationen zum Einstieg ins Portal (KBEweb) https://e-gov.ooe.gv.at

e-gov.ooe.gv · Version 1.1 – 5. April 2016 Seite 4 von 10 Sie gelangen so zum E-Government-Portal. Melden Sie sich durch Eingabe von Benutzername

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Informationen zum Einstieg ins Portal (KBEweb)

https://e-gov.ooe.gv.at

https://e-gov.ooe.gv.at/

Version 1.1 – 5. April 2016 Seite 2 von 10

INHALTSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG 3

2 BENUTZERNAMEN 3

3 EINSTIEG IN DIE ANWENDUNG 3

4 KENNWORT 4

4.1 Anforderung eines neuen einmaligen Kennwortes 4

4.2 Wie vergebe ich mein eigenes Kennwort auf Basis der erhaltenen E-Mail? 7

4.3 Regeln für die Wahl des Kennwortes 9

https://e-gov.ooe.gv.at/

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1 EINLEITUNG

Mit der Anwendung KBEweb müssen die Kinderbetreuungseinrichtungen in Oberösterreich unter anderem folgende verschiedene Tätigkeiten erledigen:

Im Referenzzeitraum Oktober Erfassung der Anwesenheitszeiten, der Kindertagesheimstatistik und der Daten der ersten Sprachstandsfeststellung.

Bis Anfang August Erfassung der Daten der 2. und 3. Sprachstandsfeststellung. Erstellung von Anträgen zur 15a B-VG Vereinbarung über den Ausbau des

institutionellen Kinderbetreuungsangebots. Im Rahmen der Selbstevaluierung Bildungsbereiche (inkl. Begründungen für die

Auswahl), zu den Bildungsbereichen Pädagogische Qualitätsmerkmale, zu den Pädagogischen Qualitätsmerkmalen Ziele, Indikatoren und Maßnahmen und eine Reflexion zur pädagogischen Qualitätsentwicklung im laufenden Arbeitsjahr.

2 BENUTZERNAMEN

Der Einstieg in die Softwarelösung ist über das Web Portal (https://e-gov.ooe.gv.at) möglich. - Kinderbetreuungseinrichtungen: Der Web-Portal-Benutzername für die

Kinderbetreuungseinrichtung lautet (KN + 6-stellige statistische Kennzahl). Je Kinderbetreuungseinrichtung (Krabbelstube, Kindergarten, Hort, Expositur, etc.) gibt es eine eigene statistische Kennzahl und damit auch einen eigenen Web-Portal-Benutzernamen.

- Rechtsträger: Der Web-Portal-Benutzername für den Rechtsträger lautet (KT + 6-stellige Nummer).

Neue Kinderbetreuungseinrichtungen und neue Rechtsträger erhalten eine entsprechende E-Mail mit dem Benutzernamen und einem vom System erzeugten Kennwort, das beim ersten Einstieg geändert werden muss (vom System automatisch erzeugte Kennwörter können generell nur einmal verwendet werden). Besonders hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang darauf, dass ein neuer Portal-Benutzername zuerst von Ihnen anhand des erhaltenen E-Mails freigeschalten werden muss. Der Portal-Benutzername sowie das erstmalige Kennwort werden in der Regel an die offizielle E-Mail-Adresse der Einrichtung oder des Rechtsträgers geschickt. Lesen Sie dazu bitte die erhaltene E-Mail genau durch und befolgen Sie die entsprechenden Anweisungen.

3 EINSTIEG IN DIE ANWENDUNG

Sie gelangen zur Anwendung, indem Sie im Webbrowser (z.B. MS Internet Explorer oder Mozilla Firefox) folgenden Link eingeben: https://e-gov.ooe.gv.at.

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Sie gelangen so zum E-Government-Portal. Melden Sie sich durch Eingabe von Benutzername und Kennwort an. Der Benutzername ändert sich bei einer Kinderbetreuungseinrichtung oder bei einem Rechtsträger nie. Falls Ihnen das Kennwort nicht mehr bekannt ist, dann lesen Sie bitte Kapitel 4. Nach der erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie eine Liste jener Anwendungen, auf die Sie berechtigt sind! Klicken Sie in der Liste auf "KBEweb", um die Anwendung "Landesdatenmeldungen Webfrontend für Kinderbetreuungseinrichtungen" zu starten:

Alternativ dazu gelangen Sie von hier aus auch in den internen Bereich des Oö. Kindernets:

4 KENNWORT

4.1 Anforderung eines neuen einmaligen Kennwortes

Achtung: auch wenn Sie erst nach mehr als 3 Monaten wieder einsteigen, kann das zuletzt von Ihnen vergebene Kennwort noch einmal verwendet werden, um ein neues Kennwort vergeben zu können. Dieses Kapitel enthält Informationen darüber, wie Sie ein neues Kennwort bekommen, wenn es Probleme mit dem Kennwort gibt, der Benutzername gesperrt ist oder Sie Ihr Kennwort vergessen haben.

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Das Kennwort läuft unabhängig davon, wie oft man eingestiegen ist, nach 3 Monaten ab und ist von Ihnen beim nächstfolgenden Einstieg – auch wenn dieser erst nach mehr als 3 Monaten erfolgt – neu zu vergeben. Sobald das System erkennt, dass das Kennwort abgelaufen ist, werden Sie automatisch aufgefordert, ein neues Kennwort zu vergeben. Wenn Sie in Ihrem Internet Browser https://e-gov.ooe.gv.at eingeben, dann kommen Sie auf die Anmeldeseite des E-Government-Portals, auf dem u.a. die Anwendung KBEweb läuft:

Klicken Sie links oben (siehe rot Ellipse) auf den Link „E-GOVERNMENT“. Sie gelangen so zu folgender Bildschirmmaske:

https://e-gov.ooe.gv.at/

Version 1.1 – 5. April 2016 Seite 6 von 10

Jetzt klicken Sie rechts unten auf den Link "Kennwort zurücksetzen". Sie kommen zu einer weiteren Bildschirmmaske, in der Benutzername und E-Mail-Adresse eingegeben werden müssen:

Bei beiden Attributen muss es sich um die registrierten Werte handeln. Es kann hier keine beliebige E-Mail-Adresse eingegeben werden, sondern nur jene, die beim Land Oö. gespeichert ist. Das neue Kennwort wird dann per E-Mail an diese registrierte E-Mail-Adresse zugeschickt. Wenn Sie nicht mehr wissen, wie die registrierte E-Mail-Adresse lautet, dann wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Direktion Bildung und Gesellschaft ([email protected]).

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Wenn das Kennwort vom System erfolgreich zurückgesetzt worden ist, dann erhalten Sie eine E-Mail. Nachfolgend ein Musterbeispiel:

4.2 Wie vergebe ich mein eigenes Kennwort auf Basis der erhaltenen E-Mail?

Wenn Sie sich das Kennwort selbst zurücksetzen lassen, dann erhalten Sie nachfolgende E-Mail:

Wir empfehlen folgende Vorgangsweise:

1. Alle Fenster des von Ihnen verwendeten Internet-Browsers schließen. 2. Kopieren Sie das Kennwort, das in der E-Mail angeführt ist, in dem Sie es auswählen

und gleichzeitig "Strg" und "c" drücken. 3. Merken Sie sich Ihren Benutzernamen. 4. Klicken Sie auf den in der E-Mail angeführten Link. Es öffnet sich folgendes Fenster.

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5. Zur Anmeldung am E-Government-Portal klicken Sie auf den in der Information angeführten Link https://e-gov.ooe.gv.at (siehe rote Ellipse).

6. Es öffnet sich die folgende Anmelde-Maske.

7. Geben Sie den Benutzernamen unter "Benutzername" ein. 8. Klicken Sie in das Eingabefeld für das Kennwort und drücken Sie gleichzeitig "Strg"

und "v". 9. Klicken Sie auf den Button "Senden". 10. Sie gelangen automatisch zu jener Bildschirmmaske, bei der Sie aufgefordert werden,

das Kennwort zu ändern.

https://e-gov.ooe.gv.at/

Version 1.1 – 5. April 2016 Seite 9 von 10

11. Klicken Sie in das Eingabefeld für "Altes Kennwort oder Kennwort aus Mail" und drücken Sie gleichzeitig "Strg" und "v" (Anmerkung: Kennwort ist hier ident mit dem Kennwort lt. Punkt 8).

12. Geben Sie unter "Neues Kennwort (Regeln siehe unten)" und unter "Neues Kennwort bestätigen" dasselbe neue Kennwort unter Beachtung der unten angeführten Regeln ein.

13. Klicken Sie auf den Button "Senden". 14. Danach gelangen Sie zur Liste der Anwendungen. 15. Hier klicken Sie auf KBEweb Landesdatenmeldungen.

4.3 Regeln für die Wahl des Kennwortes

Folgende Regeln sind bei der Wahl eines neuen Kennwortes einzuhalten:

- Länge: mindestens 8 Zeichen. - Ziffer und Kleinbuchstabe: Kennwort muss mindestens eine Ziffer oder einen

Kleinbuchstaben enthalten. - Großbuchstaben: Kennwort muss mindestens einen Großbuchstaben enthalten. - Sonderzeichen: Kennwort muss mindestens ein Sonderzeichen enthalten.

(z.B. #!“§$%&/()=?_.,+*) - Bereits verwendete Kennwörter dürfen nie mehr wiederverwendet werden. - Kennwort darf nicht den eigenen Vornamen, Familiennamen und Benutzernamen

enthalten.

Gültigkeit: 92 Tage nach der Kennwortänderung läuft das Kennwort ab. Wenn dies passiert, dann werden Sie vom System automatisch aufgefordert, ein neues Kennwort zu vergeben.

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Fehlversuche: Es sind 3 Fehlversuche möglich, danach wird der Benutzer gesperrt. Diese Sperre kann durch Kennwortanforderung aufgehoben werden.