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Online-Version des Protokolls Seite 1 06.08.2019 STAD - 2019 Schwechat, 20.06.2019 EINLADUNG zu der am 27. Juni 2019, um 16:00 Uhr, im Festsaal des Rathauses stattfindenden 446. Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Schwechat. Tagesordnung: ÖFFENTLICHE SITZUNG 1.) Sitzungsprotokoll über die 445. Sitzung des Gemeinderates am 21.5.2019 2.) Bericht der Bürgermeisterin 3.) Anfragen 4.) Bericht über die Sofortmaßnahme und Beauftragung einer Berufungsbeantwortung 5.) Förderungen von Veranstaltungen im Multiversum Schwechat - Berichterstattung 6.) Ernennung eines Sicherheitsgemeinderates sowie eines Zivilschutzbeauftragten für die Gemeinde 7.) Städt. Wohnhaus Ehbrustergasse 5; Vermietung eines Lagerraumes 8.) Kleingartenanlage Auf der Ried I, Parzelle 50 und 51; Tausch der Kleingartenparzellen 9.) Kleingartenanlage Auf der Ried I, Parzelle 60; Neuabschluss eines Pachtvertrages 10.) Lieferungen und Leistungen Abteilung 7 11.) Zusätzliche Kennzeichnung eines Schutzweges 12.) Anschaffung von Geschwindigkeitsanzeigen

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Seite 1 06.08.2019

STAD - 2019 Schwechat, 20.06.2019

E I N L A D U N G

zu der am 27. Juni 2019, um 16:00 Uhr, im Festsaal des Rathauses stattfindenden 446. Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Schwechat.

T a g e s o r d n u n g : ÖFFENTLICHE SITZUNG 1.) Sitzungsprotokoll über die 445. Sitzung des Gemeinderates am 21.5.2019 2.) Bericht der Bürgermeisterin 3.) Anfragen 4.) Bericht über die Sofortmaßnahme und Beauftragung einer Berufungsbeantwortung 5.) Förderungen von Veranstaltungen im Multiversum Schwechat - Berichterstattung 6.) Ernennung eines Sicherheitsgemeinderates sowie eines Zivilschutzbeauftragten für die Gemeinde 7.) Städt. Wohnhaus Ehbrustergasse 5; Vermietung eines Lagerraumes 8.) Kleingartenanlage Auf der Ried I, Parzelle 50 und 51; Tausch der Kleingartenparzellen 9.) Kleingartenanlage Auf der Ried I, Parzelle 60; Neuabschluss eines Pachtvertrages 10.) Lieferungen und Leistungen Abteilung 7 11.) Zusätzliche Kennzeichnung eines Schutzweges 12.) Anschaffung von Geschwindigkeitsanzeigen

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Seite 2 06.08.2019

13.) Ermächtigung der Bürgermeisterin betreffend die Durchführung von Verkäufen buchhalterisch zur Gänze abgeschriebener Fahrzeuge über die Dorotheum GmbH & Co KG 14.) Abschluss eines Vertrages zur Erweiterung der Park & Ride-Anlage in Schwechat sowie der Bike & Ride-Anlagen in Schwechat und Kledering 15.) Zuwendungen an Sportvereine 16.) Zuschussversprechen 2020 an die Multiversum Schwechat Eigentums GmbH 17.) Lieferungen und Leistungen Abteilung 10 18.) Indexierung der Förderungen in der Kinderbetreuung 19.) Änderung Hort- und Tagesbetreuungsordnung 20.) Weiterführung Tagesbetreuungseinrichtung Zirkelweg mit einem alterserweiterten Konzept 21.) Umschichtungen von Voranschlagstellen in den Kinderbetreuungseinrichtungen 22.) Marktzeile Franz Schubert-Straße 1-3/TOP 6; befristete Vermietung des Geschäftslokales 23.) Pactum Römerland Carnuntum NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 24.) Allgemeine Personalangelegenheiten 25.) Änderung der Nebengebührenordnung 26.) Ausnahme von den Wohnungsvergaberichtlinien 27.) Städtische Wohnhäuser; Einbringung von Klagen 28.) Seniorenzentrum Schwechat; Vergabe eines Langzeitpflegeplatzes, Nachträgliche Berichterstattung 29.) Ausschreibungsunterlagen Kindergarten Ehbrustergasse 30.) Ausschreibungsunterlagen Neukettenhoferstraße 43

Die Bürgermeisterin

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Seite 3 06.08.2019

N I E D E R S C H R I F T

über die 446. Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Schwechat am 27. Juni 2019

BGM Baier Karin eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Anwesend waren: 1.) Vorsitzende BGM Baier Karin

2.) VBGM Krenn Mag. Brigitte

die Mitglieder des Stadtrates: 3.) STR Edelmayr Vera 4.) STR Habisohn Christian 5.) STR Klein Wolfgang 6.) STR Szikora Lukas 7.) STR Jahn DI Simon 8.) STR Jakl Helmut 9.) STR Kaiser Andrea

die Mitglieder des Gemeinderates:

10.) GR Beck Thomas 11.) GR Branics Martin 12.) GR Fälbl-Holzapfel Susanne 13.) GR Frauenberger Gerhard (GR Frauenberger erscheint bei Verlesung des 2. Dringlichkeitsantrages.) 14.) GR Mlada DI Inna (GR DI Mlada erscheint bei Verlesung des 1. Dringlichkeitsantrages.) 15.) GR Schaffer Walter 16.) GR Scharinger Monika 17.) GR Semtner Franz 18.) GR Wittmann Leopold 19.) GR Haschka Mag. Paul (ab TOP 5) 20.) GR Edelhauser Mag. Alexander 21.) GR Freiberger Mag. Mario 22.) GR Schaider Johann 23.) GR Etz Mag. (FH) Norbert 24.) GR Mautner-Markhof Christoph 25.) GR Barta Valentin 26.) GR Liebenauer-Haschka Jörg 27.) GR Pinka DI Peter 28.) GR Smetana Manfred 29.) GR Docar Wolfgang 30.) GR Ehn Robert 31.) GR Maucha Andrea (Abwesend von TOP 10 - TOP 13) 32.) GR Zistler Wolfgang

Entschuldigt waren: 33.) STR Markovic MSc Ljiljana

34.) GR Ertl Johann 35.) GR Süßenbacher Gabriele 36.) GR John David 37.) GR Maucha Kerstin

Unentschuldigt waren: - Sonstige Anwesende: -

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Seite 4 06.08.2019

Beginn der Sitzung: 16:00 Uhr Vor Eingang in die Tagesordnung teilt BGM Baier Karin mit, dass folgende Tagesordnungspunkte abgesetzt werden: TOP 18 (Indexierung der Förderungen in der Kinderbetreuung) Vor Eingehen in die Tagesordnung teilt BGM Baier Karin mit, dass 2 Dringlichkeitsanträge eingelangt sind: Der 1. Dringlichkeitkeitsantrag (Beilage 1) eingebracht von SPÖ, Grüne, ÖVP, FPÖ, NEOS und GR Mag. Paul Haschka (parteilos), betrifft "Bericht über Sofortmaßnahme und Beauftragung einer Berufungsbeantwortung" und wird von BGM Baier verlesen. Abstimmungsergebnis: Die Dringlichkeit wird einstimmig zuerkannt. Der Antrag wird in die heutige Tagesordnung aufgenommen und als TOP 4 in der öffentlichen Sitzung behandelt. Der 2. Dringlichkeitsantrag (Beilage 2), eingebracht von der FPÖ, betrifft die "Wohnhausanlage Sendnergasse 23-25 - Heizungs- und Warmwasserkostenabrechnung" und wird von STR Kaiser verlesen. Abstimmungsergebnis: Dem Dringlichkeitsantrag wird mit den Stimmen von SPÖ und Grüne (Stimmenthaltung NEOS) die Dringlichkeit nicht zuerkannt. Der Antrag wird dem zuständigen Ausschuss zur weiteren Behandlung zugewiesen. Beilagen: Dringlichkeitsantrag 1 Dringlichkeitsantrag 2

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Seite 5 06.08.2019

Ende der Sitzung: 18:20 Uhr

Die Vorsitzende:

Bürgermeisterin Schriftführer: Stadtamtsdirektor

Für die Fraktion der SPÖ: Für die Fraktion der GRÜNEN:

Für die Fraktion der FPÖ: Für die Fraktion der ÖVP:

Für die Fraktion der NEOS: Parteilos:

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Seite 6 06.08.2019

446. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 27. Juni 2019

Punkt 1 der Tagesordnung

Sitzungsprotokoll über die 445. Sitzung des Gemeinderates am 21.5.2019 Vortragender: Bürgermeisterin Baier Karin

S A C H V E R H A L T Das Sitzungsprotokoll der 445. Sitzung des Gemeinderates am 21.5.2019 wurde von der Bürgermeisterin, dem Schriftführer und je einem Vertreter der SPÖ, GRÜNEN, FPÖ, ÖVP und NEOS ordnungsgemäß unterfertigt. Bis dato sind keine Einwendungen gegen den Inhalt des Sitzungsprotokolls gemäß § 53 Abs. 5 NÖ Gemeindeordnung 1973 i.d.g.F. eingelangt. Somit gilt dieses als genehmigt.

Wechselrede: keine

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Seite 7 06.08.2019

446. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 27. Juni 2019

Punkt 2 der Tagesordnung

Bericht der Bürgermeisterin Vortragender: Bürgermeisterin Baier Karin

S A C H V E R H A L T Gemeindemonitoring - Finanzbericht 2017 des Rechnungshofes Mit 16.05.2019 erhielt die Stadtgemeinde Schwechat im Zuge des jährlichen Gemeinde-monitorings des Rechnungshofes den Finanzbericht 2017. Darin stellt der Rechnungshof unter anderem die Prüfungsrelevanz der Städte und Gemeinden in Risikoklassen fest. Und hier konnte sich die Stadtgemeinde Schwechat von der Risikoklasse 6, im Jahr 2013, in die Risikoklasse 4, im Jahr 2017 verbessern. Insgesamt gibt es 10 Risikoklassen. Knapp 63% aller Städte und Gemeinden befinden sich in den Risikoklassen 3 und 4. Die Prüfungsrelevanz wird aus verschiedenen Indikatoren und Kennzahlen errechnet. So konnte sich die Stadtgemeinde Schwechat in allen prüfungsrelevanten Kennzahlen, wie den finanziellen Kennzahlen, das sind die Gebarungs- und Vermögenskennzahlen, seit 2013 kontinuierlich verbessern. Aber auch beim Profil der Verwaltungsausgaben und beim Profil der Personalausgaben liegt die Stadtgemeinde Schwechat im Jahr 2017 im Schnitt der nach Größenklassen vergleichbaren Städte und Gemeinden. Dieser erfreuliche Bericht bestätigt somit die Richtigkeit der Entscheidungen der letzten Jahre in unserer Stadt. Geburtstagsjause für 85iger Erstmal haben wir in diesem Jahr eine Jause für die 85iger-Geburtstagskinder veranstaltet. Nachdem unsere Bürgerinnen und Bürger zum 90. und 95. Geburtstage zu Hause besucht werden und ihnen gratuliert wird, wollen wir ab sofort auch die rüstigen 85iger feiern. Daher haben wir unsere Bürgerinnen und Bürger, die im ersten Halbjahr 2019 ihren 85. Geburtstag gefeiert haben zu einer Jause ins

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Seite 8 06.08.2019

Seniorenzentrum eingeladen. Für die musikalische Unterhaltung haben Alois Tesar und Paul Toth gesorgt. Schon bei der Veranstaltung haben sich die Besucherinnen und Besucher herzlichst für diesen schönen Nachmittag bedankt. Schön, dass diese neue Idee sofort so einen Anklang gefunden hat. Ich freue mich schon auf die nächste Feier - für die Geburtstagskinder des zweiten Halbjahres 2019 - die im September stattfinden wird. Schulschlusspicknick Bereits morgen wird der Park vor dem Rathaus wieder zu einer großen Picknick-Wiese umfunktioniert. Von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr sind alle Kinder und deren Eltern eingeladen bei toller Musik entspannt in die Ferien zu gleiten. Dank einiger Sponsoren können wir - gegen freie Spende - Eis, Kuchen, Säfte sowie Wurst- und Käsesemmeln anbieten. Der gesamte Erlös wird dem Verein SOPS gespendet. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Sponsoren, nämlich: Felmayers Gastwirtschaft, Weltladen, SOPS und das Lokal Kastaniengarten aus Rannersdorf. Und auch ein Danke jetzt schon an den Tabita-Chor, der für die Musik sorgen wird. Fit und gesund durch den Sommer Auch heuer wollen wir fit und gesund durch den Sommer kommen. Daher werden wir in Kooperation mit dem Club A wieder die kostenlosen Kurse in Yoga und Nordic Walking anbieten. Während der Monate Juli und August wird Yoga im Felmayergarten auf der großen Wiese hinter der Scheune angeboten bzw. der Startpunkt fürs Nordic Walking ist bei der Scheune im Felmayergarten. Yoga findet jeden Montag ab 1. Juli um 18 Uhr und Nordic Walking jeden Donnerstag ab 4. Juli um 19 Uhr statt. Ich freue mich, dass wir auch dieses Jahr diese tolle Aktion für unsere Bürgerinnen und Bürger anbieten können, die sehr gut angenommen wird. Sommerkino Und es gibt wieder unser ausgesprochen beliebtes Freiluft-Kino vor dem Rathaus! Über Facebook wurde von den Userinnen und Usern bereits eine Auswahl getroffen: Wieder hat ein Disney-Film die meisten Votings erhalten: Mary Poppins Rückkehr! Ich lade euch alle recht herzlich ein, am Samstag, 3. August im Rathauspark unser Sommerkino zu genießen! Decke bzw. andere Sitzgelegenheiten nicht vergessen! Jugendsport Die Sport & Sprach NMS Schwechat krönte sich zum BUNDESMEISTER & somit zur BESTEN SPORTMITTELSCHULE ÖSTERREICHS in der Leichtathletik! Nachdem man sich bei der Leichtathletik Landesmeisterschaft in St.Pölten qualifiziert hat, durfte die Sport & Sprach NMS Schwechat das Land Niederösterreich bei den Bundes-meisterschaften am 12. und 13.06.2019 in Linz vertreten. Nach den Leistungen in St.Pölten durfte man sich auch in Linz Hoffnungen auf ein gutes

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Seite 9 06.08.2019

Abschneiden machen und so gingen unsere Burschen mit viel Selbstvertrauen in den Wettkampf, der aus 4 Disziplinen bestand - 60m Sprint, Weitsprung, Kugelstoß, 1500m Lauf. Am Ende hatte man sich vor dem 1500m-Lauf einen Polster gegenüber der Konkurrenz erarbeitet, den unser Team mit letztem Einsatz zu verteidigen versuchte. Härtester Konkurrent waren die Lokalmatadore aus der SMS Ried, die sich trotz hervorragender Leistung beim Abschlussbewerb letztendlich doch geschlagen geben mussten. Für ein zusätzliches Highlight sorgte Leo SARES. Nachdem er sich bereits den Landesmeistertitel in der Einzelwertung geholt hatte, schnappte er sich auch den Bundesmeistertitel & ist somit Österreichs bester Sportmittelschüler in der Leichtathletik! Bei den Stadtmeisterschaften Tischtennis am 26. April kämpften 30 Kinder in den Kategorien U13 und U15 um den Sieg, die Siegerehrung nahm Sportstadtrat Christian Habisohn vor. Am 29. April fanden die Stadtmeisterschaften Schwimmen der Volksschulen statt. Teilnehmer waren Kinder der Jahrgänge 2008 bis 2011. Zu bewältigen die Distanzen 25m Brust und 25 Freistil, teilgenommen haben 205 Kinder unserer Volksschulen Mannswörth, Rannersdorf und Schwechat. Die Stadtmeisterschaft Fußball wurde aufgrund des schlechten Wetters von 9. auf den 23. Mai verlegt. Bei den Volksschulen haben sich 11 Mädchenmannschaften und 11 Burschenmannschaften gemeldet, das BG&BRG Schwechat sowie die Neuen Mittelschulen stellten jeweils eine U13 und U15 Mannschaft. Leider wurde ebenfalls wegen des schlechten Wetters das erste "Laufwunder" in Schwechat am Phönixplatz abgesagt. Diese Veranstaltung wird von der "YoungCaritas" organisiert, es hätten insgesamt 380 Kinder aus den Schwechater Kindergärten, der Bertha von Suttner Schule und den anderen Schulen Schwechats daran teilgenommen. Die Stadtmeisterschaften Leichtathletik wurden am 12., 13., und 14. Juni durchgeführt. Daran haben insgesamt fast 1000 Kinder aus den Schwechater Schulen teilgenommen. Nun noch ein Ausblick: die Hypo NÖ Bädertour macht heuer am 2. August im Freizeitzentrum Schwechat halt. Zum sportlichen Abschluss noch: Die Wettkampftruppe Feuerwehr Mannswörth konnte in Gramatneusiedl bereits zum 2. Mal den Bezirkssieger erreichen. Wir gratulieren. Park & Ride Anlage Kaiserebersdorf Als Reaktion auf unsere Resolution betreffend die Park & Ride Anlage Kaiserebersdorf und auf weiteren Nachdruck durch die Stadt hat das BMVIT mit Mail vom 17.6.2019 mitgeteilt, dass seitens der ÖBB Infrastruktur AG (Hr. DI Friedrich Janka als zuständiger Achsenmanager) bereits mit der MA28 bzw. der Unterbau-

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Seite 10 06.08.2019

Magistratsdirektion der Stadt Wien Gespräche zur Anlage in Kaiserebersdorf aufgenommen wurden. Ferienspiel 2019 Das Ferienspiel 2019 startet am 22.07. in seine bereits 31. Runde. Dann heißt es für rund 200 Kinder "Spiel - Spaß & Action". Das persönliche Programm der Kinder konnte wie immer individuell zusammengestellt werden, heuer gab es 103 Aktivitäten zur Auswahl. Das Schwechater Ferienspiel ermöglicht den Kindern einerseits eine Abwechslung in den Sommerferien andererseits ist es ein wichtiger Beitrag zur Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf. Sektor X (gesprochen "Iks") Am Mittwoch, den 19.06. lud der Sektor X zur Besichtigung seiner Räumlichkeiten ein. In den Wochen davor überlegten die Mitglieder des Jugendvereines "Friends 2000", der Rock & Pop-Werkstatt Schwechat und der offenen Schwechater Kinder- und Jugendarbeit nach einen geeigneten Namen für den Jugendclub in der ehemaligen Platzwartwohnung des Rudolf-Tonn-Stadions. Schließlich einigte man sich auf "Sektor X". Im Rahmen der Namensverkündung konnten sich die Besucherinnen und Besucher über die multilaterale Einrichtung der Stadtgemeinde Schwechat informieren. Gelebte Partizipation in Form eines Insektenhotels Die Schülerinnen und Schüler der 2 B des Gymnasium Schwechat bauten im Rahmen des technischen Werk- sowie des Biologieunterrichtes ein Nützlings-Hotel für Insekten aller Art. Dieses Hotel wurde am vergangenen Montag von den Schülerinnen und Schülern mit tatkräftiger Unterstützung unserer Stadtgärtnerei im Felmayergarten aufgestellt. Der Schwechater Jugendförderungsbeirat übernahm für die Erstellung dieses Nützlingshotels 50% der Materialkosten. Graffiti-Aktion des Gymnasium Schwechat Dass "Graffiti" im öffentlichen Raum nicht immer gleich Vandalismus sein muss, bewies uns am vergangenem Montag die 3e des Schwechater Gymnasiums und beteiligte sich bei einem Graffiti-Projekt im Rahmen ihres Kunstunterrichtes. Die farbenfrohe Wand kann man am Radweg auf der Höhe des Bauhofes besichtigen - Die freie Fläche der Bauhof-mauer wurde von der Stadtgemeinde Schwechat zur Verfügung gestellt. Schwechat gemeinsam erLeben Unter diesem Motto veranstaltet die Stadtgemeinde Schwechat pünktlich zum Ferienstart ein Gewinnspiel. Schwechater Bürgerinnen und Bürger sollen in einem

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Seite 11 06.08.2019

kurzen Clip darstellen, was für sie ein gemeinsames Erleben ihrer Stadt bedeutet. Welche Regeln, welche Verhaltenscodes wären wesentlich und sollten von allen Mitmenschen als selbstverständlich erachtet werden. Um den Preis - ein nagelneues iPhone 8 mit 64 Gigabyte - gewinnen zu können, muss die Video-Botschaft bis spätestens 31.08.2019 mit einer Markierung unserer Socialmedia-Seiten Facebook/Instagram gepostet werden. Nationalpark Donau-Auen Vor kurzem hat sich die neue Nationalparkdirektorin Frau DI Edith Klauser bei mir vorgestellt. Wir führten ein sehr konstruktives Arbeitsgespräch, unter anderem was die gute Zusammenarbeit betreffend Revitalisierungsmaßnahmen an der Schwechat sowie die Umsetzung des Alpen Karpaten Fluss Korridor Projektes betrifft. Weiters deponierte ich meine Idee, die gute Zusammenarbeit vor allem in Bezug auf die Exkursionstage unserer Schüler/innen noch zu intensivieren, was sehr erfreut aufgegriffen wurde.

Wechselrede: STR Kaiser

BGM Baier

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Seite 12 06.08.2019

446. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 27. Juni 2019

Punkt 3 der Tagesordnung

Anfragen Vortragender: Bürgermeisterin Baier Karin

Wechselrede: keine

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Seite 13 06.08.2019

446. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 27. Juni 2019

Punkt 4 der Tagesordnung

Bericht über die Sofortmaßnahme und Beauftragung einer Berufungsbeantwortung

Antragsteller: Bürgermeisterin Baier Karin

S A C H V E R H A L T Mit Urteil vom 12.6.2019, Zl. 16 Cg 20/16i - 65, hat das Handelsgericht Wien die Klage der GITABO gegen die Stadtgemeinde Schwechat hinsichtlich des Leistungsbegehrens über € 7.898.832,77 samt Zinsen, sowie hinsichtlich des Feststellungsbegehrens betreffend die Haftung der Stadtgemeinde Schwechat für bestehende und künftig entstehende Aufwendungen aus Vertrags-, Auftrags- und Werkverhältnissen, welche gemäß Liegenschaftskaufvertrag vom 31.1.2011 für das, auf dem Grundstück Nr. 126/60 neu (Bauplatz A), Grundbuch 05217, Rannersdorf zu errichtende Liegenschaftsprojekt, abgeschlossen wurden, abgewiesen. Begründet wurde dieses Urteil im Wesentlichen dahingehend, dass ein Rücktritt vom oben erwähnten Kaufvertrag weder nach Artikel X dieses Vertrages noch aus wichtigem Grund wirksam ausgesprochen wurde und der Kaufvertrag somit aufrecht ist. Daraus ergibt sich jedoch auch, dass die GITABO für das gegenständliche Grundstück am Trappenweg die Eintragung ins Grundbuch vornehmen könnte. Demgegenüber wurde seitens der GITABO sowohl der bereits am 31.1.2011 überwiesene Kaufpreisteil von € 1,8 Mio. durch Ziehung der Bankgarantie als auch der treuhändisch hinterlegte Restbetrag von 400.000,-- durch Abruf vom Treuhandkonto, wieder zurückgeholt, sodass die vertragliche Leistung der GITABO zur Zeit unerfüllt und auch für die Stadtgemeinde Schwechat in keiner Weise abgesichert ist. Für den Fall, dass die GITABO das Eigentumsrecht im Grundbuch eintragen lassen sollte und vor Bezahlung des Kaufpreises ein Insolvenzverfahren eröffnet würde, würde die Gefahr bestehen, dass die Kaufpreisforderung der Stadtgemeinde Schwechat nicht einbringlich ist, da die GITABO kaum über nennenswertes Vermögen verfügt. Um einen allenfalls daraus resultierenden Schaden für die Stadtgemeinde Schwechat abzuwenden, habe ich, auf Empfehlung des RA Dr. Sommerer und der Abt. 9, mit Sofortmaßnahme vom 19.6.2019 verfügt, dass die aushaftende Forderung in Höhe von € 2.200.000,-- gegenüber der GITABO unter Setzung einer 14-

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Seite 14 06.08.2019

tägigenFrist sofort fällig zu stellen ist, wobei für den Fall der Nichtbezahlung durch die GITABO der Rücktritt vom Vertrag zu erfolgen hat, welcher bereits mit Zahlungsaufforderung anzudrohen ist. Ich habe daher Herrn Dr, Sommerer beauftragt ein entsprechendes, von ihm konzipiertes Schreiben an die Rechtsvertretung der GITABO zu übermitteln. Ich ersuche den Gemeinderat diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass seitens der GITABO Berufung gegen das gegenständliche Urteil eingebracht werden wird. Ein entsprechender Hinweis findet sich bereits in einem durch die Rechtsvertretung der GITABO an Herrn RA Dr. Sommerer gerichteten Schreiben. Die Berufung ist binnen 4 Wochen ab Einlangen einzubringen, sodass davon auszugehen ist, dass diese Mitte bis Ende Juli einlangen wird. Soll das Verfahren im Sinne der Stadtgemeinde Schwechat fortgesetzt werden ist es erforderlich eine entsprechende Berufungsbeantwortung zu erstellen. Diese soll von Herrn RA Dr. Sommerer, der das Verfahren bis jetzt ausgesprochen erfolgreich geführt hat, erarbeitet werden. Ich stelle daher zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Für den Fall der Einbringung einer Berufung der GITABO Beteiligungsverwaltungs GmbH gegen das Urteil des Handelsgerichtes Wien vom 12.6.2019, Zl. 16 Cg 20/16i - 65, wird Herr Rechtsanwalt Mag. Dr. Peter Sommerer, 1010 Wien, Salztorgasse 2/11, mit der Erstellung und Einbringung einer Berufungsbeantwortung beauftragt. Wechselrede: GR Zistler

BGM Baier 2x STR Kaiser 2x

Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

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446. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 27. Juni 2019

Punkt 5 der Tagesordnung

Förderungen von Veranstaltungen im Multiversum Schwechat - Berichterstattung

Antragsteller: Bürgermeisterin Baier Karin

S A C H V E R H A L T Folgende Förderanträge wurden in der 566. Sitzung des Stadtrates am 17.6.2019 behandelt: Die Eventmanager/Michael Ullmann e.U. Schlagernacht-Muttertagskonzert 16.5.2020 Förderung: Es wurde noch keine Entscheidung getroffen. Weiterführende Gespräche im Hinblick auf die Beteiligung der Stadt betreffend das Muttertagskonzert sollen noch geführt werden. Wurm und Wurm WerbegesmbH. Austrian International Open 2019 15.6.2019 Förderung: JA Förderhöhe: € 2.500,-- TSC Schwechat Austrian Open Championships 2019 15. - 17.11.2019 Förderung: JA Förderhöhe: 100 % der Saalmiete Club Ala Nova (BRG und BG Schwechat) Ball des Gymnasiums Schwechat 15. - 16.2.2020 Förderung: JA Förderhöhe: 100 % der Saalmiete

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Seite 16 06.08.2019

Zlatko Hamzic e.U. YUNICON 4. - 6.10.2019 Förderung: JA Förderhöhe: 15 % der Saalmiete

Beilagen: Antrag Die Eventmanager Antrag Austrian Cheerdance Antrag TSC Schwechat Wechselrede: keine

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Online-Version des Protokolls

Seite 17 06.08.2019

446. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 27. Juni 2019

Punkt 6 der Tagesordnung

Ernennung eines Sicherheitsgemeinderates sowie eines Zivilschutzbeauftragten für die Gemeinde

Antragsteller: Bürgermeisterin Baier Karin

S A C H V E R H A L T Um das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung zu erhöhen gibt es die Möglichkeit, einen Sicherheits-Gemeinderat zu ernennen. Dieser fungiert als Schnittstelle zwischen Bevölkerung, Polizei, Gemeinde und Vereinen. Bei Projekten, die die Sicherheit steigern, ist er einer der Vertreter der Gemeinde. Ziel ist, die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Gemeinde zu intensivieren und das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung zu steigern. Weiters gibt es die Möglichkeit, auch einen Zivilschutzbeauftragten zu ernennen. Dieser soll Zivilschutzveranstaltungen in der Gemeinde organisieren, das Verbindungsglied zu diesem Thema mit der Bevölkerung sein und in engem Kontakt mit dem Zivilschutzverband stehen. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat ernennt Herrn GR Walter Schaffer zum Sicherheitsgemeinderat und Zivilschutzbeauftragten der Stadtgemeinde Schwechat, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung weiterhin und noch intensiver zu stärken. Einmal jährlich ist dem Gemeinderat ein Bericht über seine Tätigkeiten im abgelaufenen Kalenderjahr zu erstatten. Wechselrede: GR Mag. Edelhauser

BGM Baier

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Seite 18 06.08.2019

VBGM Mag. Krenn Zuerst lässt Bürgermeisterin Baier Karin über ihren Antrag abstimmen: Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

ZUSATZANTRAG: (Gemeinderat Etz Mag. (FH) Norbert) Faktenerhebung zum Thema "Wie sicher fühlen Sie sich in Schwechat - und warum?" durch die Stadtverwaltung Zusätzlich zur Installation eines Sicherheitsgemeinderates wird eine umfassende Faktenerhebung zum Thema "Wie sicher fühlen Sie sich in Schwechat - und warum" durch die Stadtverwaltung durchgeführt - beispielsweise durch (online) Fragebögen oder eine ausfüllbare Beilage zur Stadtzeitung "Ganz Schwechat". Durch diese Einbindung der Bevölkerung wird klar, wo die eigentlichen Probleme liegen. Die Ergebnisse sollen dann - im zuständigen Ausschuss diskutiert - dem Gemeinderat vorgestellt - für die Bevölkerung öffentlich bekannt gemacht werden Wechselrede: BGM Baier 3x STR Klein GR Schaffer GR Haschka Sodann lässt Bürgermeisterin Baier Karin über den Zusatzantrag von Gemeinderat Etz Mag. (FH) Norbert abstimmen: Für den Antrag stimmen die Mitglieder der FPÖ, NEOS und Parteilos. Gegen den Antrag stimmen folgende Mitglieder des Gemeinderates: Bürgermeisterin Baier Karin(SPÖ), Gemeinderat Beck Thomas(SPÖ), Gemeinderat Branics Martin(SPÖ), Stadträtin Edelmayr Vera(SPÖ), Gemeinderätin Fälbl-Holzapfel Susanne(SPÖ), Gemeinderat Frauenberger Gerhard(SPÖ), Stadtrat Habisohn Christian(SPÖ), Stadtrat Klein Wolfgang(SPÖ), Gemeinderätin Mlada DI Inna(SPÖ), Gemeinderat Schaffer Walter(SPÖ), Gemeinderätin Scharinger Monika(SPÖ), Gemeinderat Semtner Franz(SPÖ), Gemeinderat Wittmann Leopold(SPÖ), Gemeinderat Edelhauser Mag. Alexander(ÖVP), Gemeinderat Freiberger Mag. Mario(ÖVP), Gemeinderat Schaider Johann(ÖVP), Stadtrat Szikora Lukas(ÖVP), Gemeinderat Barta Valentin(GRÜNE), Stadtrat Jahn DI Simon(GRÜNE), Vizebürgermeisterin Krenn Mag. Brigitte(GRÜNE), Gemeinderat Liebenauer-Haschka Jörg(GRÜNE), Gemeinderat Pinka DI Peter(GRÜNE), Gemeinderat Smetana Manfred(GRÜNE)

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Der Antrag gilt als nicht beschlossen. Beilage zum Zusatzantrag: Zusatzantrag Mag. Etz

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446. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 27. Juni 2019

Punkt 7 der Tagesordnung

Städt. Wohnhaus Ehbrustergasse 5; Vermietung eines Lagerraumes Antragsteller: Bürgermeisterin Baier Karin

S A C H V E R H A L T Herr XXXXXXXXXX, vertreten durch das Vertretungsnetz Erwachsenenvertretung hat angesucht, dass der befristete Mietvertrag (bis 31.08.2019) für das Lager in der Ehbrustergasse 5/2/I auf einen unbefristeten Vertrag verlängert wird. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat genehmigt den Abschluss des unter ./1 angeschlossenen unbefristeten Mietvertrages, welcher einen integrativen Bestandteil dieses Beschlusses darstellt, mit Herrn XXXXXXXXXX, vertreten durch das Vertretungsnetz Sachwalterschaft, betrauter Erwachsenenvertreter Herr Mag.Thomas Priner, Pfeiffergasse 4/Stiege D/1/1, 1150 Wien, hinsichtlich des Lagerraumes in Schwechat, Ehbrustergasse 5/2/TOP I. Beilage: Mietvertrag Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

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446. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 27. Juni 2019

Punkt 8 der Tagesordnung

Kleingartenanlage Auf der Ried I, Parzelle 50 und 51; Tausch der Kleingartenparzellen

Antragsteller: Bürgermeisterin Baier Karin

S A C H V E R H A L T Aus privaten Gründen suchen Herr XXXXXXXXXX und Frau XXXXXXXXXX, Parzelle Nr. 50, und Frau XXXXXXXXXX, Parzelle Nr. 51, um den Tausch ihrer Kleingartenparzellen an, beide auf der Kleingartenanlage Auf der Ried I. Herr XXXXXXXXXX wird auf eigenen Wunsch nicht mehr Vertragspartner für den neuen Pachtvertrag für Parzelle 51 sein. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat genehmigt die einvernehmliche Auflösung der Pachtverträge einerseits mit Herrn XXXXXXXXXX und Frau XXXXXXXXXX und andererseits mit Frau XXXXXXXXXX. Weiters genehmigt der Gemeinderat den Vertragsabschluss betreffend der Kleingartenparzelle Auf der Ried I Nr. 50 mit Frau XXXXXXXXXX und betreffend der Kleingartenparzelle Auf der Ried I Nr. 51 mit Frau XXXXXXXXXX. Alle Rechte und Pflichten aus den jeweiligen Pachtverträgen vom 04.11.2008 und 02.11.2017 bleiben inhaltlich aufrecht. Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

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Punkt 9 der Tagesordnung

Kleingartenanlage Auf der Ried I, Parzelle 60; Neuabschluss eines Pachtvertrages

Antragsteller: Bürgermeisterin Baier Karin

S A C H V E R H A L T Da die Betreuung der Parzelle 60 in der Kleingartenanlage Auf der Ried I durch die Pächter Frau XXXXXXXXXX und Herrn XXXXXXXXXX aus privaten Gründen nicht mehr gewährleistet ist, soll nun ein neuer Pachtvertrag mit Herrn XXXXXXXXXX, abgeschlossen werden. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat genehmigt den Abschluss eines Pachtvertrages mit Herrn XXXXXXXXXX, hinsichtlich der Parzelle 60 in der Kleingartenanlage Auf der Ried I, zu nachfolgenden Bedingungen: Das Vertragsverhältnis beginnt einvernehmlich mit 01.07.2019 und endet am 30.06.2035. Der jährliche Bestandszins für die Parzelle 60 beträgt € 337,60 (VPI 2010, Ausgangsbasis November 2018 = 117,6). Die sonstigen Bedingungen bleiben unverändert. Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

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Punkt 10 der Tagesordnung

Lieferungen und Leistungen Abteilung 7 Antragsteller: Vizebürgermeisterin Krenn Mag. Brigitte

S A C H V E R H A L T Folgende Lieferungen und Leistungen sind für die Durchführung geplanter Vorhaben erforderlich. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat genehmigt die Beauftragung folgender Lieferungen und Leistungen: Freiraumgestaltung Frauenfeld Örtliche Bauaufsicht brutto € 1.800,00 Klaus Hennerbichler GmbH & CO KG Untere Hafnerzeile 2 4240 Freistadt Gartengestaltung und Landschaftsbau brutto € 322.721,80 Ing. Rudolf Richter Gesellschaft m.b.H. Wimpffengasse 43 1224 Wien Bauleistungen Materialgeländemodellierungen brutto € 51.988,08 Bietergemeinschaft PORR Bau GmbH. Granit GmbH. Tiefbau Bauunternehmen 7. Haidequerstraße 1 Feldgasse 14

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Seite 24 06.08.2019

1111 Wien 8025 Graz Reserve brutto € 50.000,00 div. Firmen Die erforderlichen finanziellen Mittel sind der VASt. 5/8155-0500 zu entnehmen. Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

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Seite 25 06.08.2019

446. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 27. Juni 2019

Punkt 11 der Tagesordnung

Zusätzliche Kennzeichnung eines Schutzweges Antragsteller: Vizebürgermeisterin Krenn Mag. Brigitte

S A C H V E R H A L T Das Amt der NÖ Landesregierung schlägt auf Nachfrage der Stadtgemeinde Schwechat vor den Schutzweg über die L 2071, Schwarzmühlstraße beim Kreisverkehr mit der B 11, Brauhausstraße durch ein gelbes Blinklicht zu kennzeichnen. Dadurch soll die Aufmerksamkeit der FahrzeuglenkerInnen auf FußgängerInnen und RadfahrerInnen erhöht werden. Für die Umsetzung einer derartigen Kennzeichnung liegt ein Angebot der Firma Gesig Gesellschaft für Signalanlagen Gesellschaft m.b.H. vor; die Kosten belaufen sich insgesamt für die Anbringung auf 6.824,52 €. Die Anschluss- und Steuerungsverkabelungen sind zusätzlich von der Stadtgemeinde Schwechat herzustellen. Nachdem dies eine zusätzliche Kennzeichnung ist, sind die Anschaffungskosten so wie die zukünftigen Erhaltungskosten vollständig von der Stadtgemeinde Schwechat zu tragen. Die Erhaltungskosten pro Jahr werden mit rund 500,00 € eingeschätzt. Diese Anschaffungskosten werden seitens des Amtes der NÖ Landesregierung im Zuge der Jahresabrechnung zur Erhaltung der Ampelanlagen im nächsten Jahr (2020) der Stadtgemeinde Schwechat verrechnet sowie die darauffolgenden, anfallenden Erhaltungskosten entsprechend in den weiteren Jahren. Die Herstellung der Anschluss- und Steuerungsverkabelungen werden von diversen Firmen durchgeführt. Die Kosten belaufen sich auf € 7.200,00. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g :

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Seite 26 06.08.2019

Der Gemeinderat genehmigt die Kosten für die Anschaffung und die Installation von Blinklichtern für den Schutzweg über die L2071 in Höhe von € 6.824,52 + € 7.200,00 sowie die Kosten für die laufende Erhaltung. Die Kosten für Anschaffung und Erhaltung sind auf der VA-Stelle 1/6401-7200 in den künftigen Voranschlägen zu budgetieren. Die Kosten für die Herstellung der Anschluss- und Steuerungsverkabelungen werden der VA-Stelle 5/816-0500 entnommen. Wechselrede: GR Mag. Haschka

VBGM Mag. Krenn BGM Baier

Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

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Seite 27 06.08.2019

446. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 27. Juni 2019

Punkt 12 der Tagesordnung

Anschaffung von Geschwindigkeitsanzeigen Antragsteller: Vizebürgermeisterin Krenn Mag. Brigitte

S A C H V E R H A L T Es sollen 8 Stück Geschwindigkeitsanzeigen angeschafft werden, um diese an folgenden Standorten dauerhaft anzubringen: 1.) Ortseinfahrt Mannswörth, Mannswörther Straße vom Flughafen kommend 2.) Ortseinfahrt Mannswörth, Mannswörther Straße von Schwechat kommend 3.) Ortseinfahrt Mannswörth, Danubiastraße von der Borealis kommend 4.) Ortseinfahrt Kledering, Klederinger Straße von Schwechat kommend 5.) Ortseinfahrt Kledering, Klederinger Straße von Wien kommend 6.) Ortseinfahrt Rannersdorf, Brauhausstraße von Lanzendorf kommend 7. und 8.) Ortseinfahrt Schwechat, Klederinger Straße im Verlauf Höhe Frauenfeld Die Anbringung der Anzeigen soll grundsätzlich an vorhandenen Lichtmasten erfolgen, sodass die, für den Betrieb erforderlichen, Akkus durch einen entsprechenden Anschluss während des Betriebes der Straßenbeleuchtung wieder aufgeladen werden können und kein händischer Akkuaustausch erforderlich ist. Von den eingeholten Angeboten verschiedener Firmen war das der Firma Sierzega Elektronik GmbH, Valentinstraße 11, 4062 Thening, das kostengünstigste Angebot (Nr. 124477 vom 15.04.2019) und beläuft sich für 8 Stück Anzeigen, Mastbefestigungen, Rückplatten, Batterien, Ladegeräte und Transportkosten auf insgesamt € 16.943,81. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat genehmigt den Ankauf von 8 Stück Geschwindigkeitsanzeigen bei der Firma Sierzega Elektronik GmbH, Valentinstraße 11, 4062 Thening, gemäß dem Angebot Nr. 124477 vom 15.04.2019 zum Preis von € 16.943,81.

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Seite 28 06.08.2019

Sollte diese Ausgabe nicht durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben abgedeckt werden, ist ein Nachtragsvoranschlag zu erstellen und wird von der VA-Stelle 1/6401-0500 entnommen. Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

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Seite 29 06.08.2019

STR Szikora stellt vor Eingehen in den Tagesordnungspunkt 13 (Ermächtigung der Bürgermeisterin betreffend die Durchführung von Verkäufen buchhalterisch zur Gänze abgeschriebener Fahrzeuge über die Dorotheum GmbH & CoKG) den Antrag auf vereinfachte Abstimmung gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den GR, den STR und die GR-Ausschüsse der Stadtgemeinde Schwechat

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Seite 30 06.08.2019

446. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 27. Juni 2019

Punkt 13 der Tagesordnung Ermächtigung der Bürgermeisterin betreffend die Durchführung von Verkäufen

buchhalterisch zur Gänze abgeschriebener Fahrzeuge über die Dorotheum GmbH & Co KG

Antragsteller: Vizebürgermeisterin Krenn Mag. Brigitte

S A C H V E R H A L T Die Dorotheum GmbH & Co KG ist ein national und international bekanntes Auktionsunternehmen. Die Stadtgemeinde Schwechat beabsichtigt die Dienstleistungen der Dorotheum GmbH & Co KG in Anspruch zu nehmen und die in ihrem Eigentum befindlichen, in der Regel nicht mehr in Verwendung stehenden und buchhalterisch zur Gänze abgeschriebenen Fahrzeuge im Rahmen von Auktionen versteigern zu lassen. Als buchhalterisch zur Gänze abgeschrieben gelten bis 31.12.2019 jene beweglichen Sachen, die buchhalterisch mit einem Wert von EUR 0,07 (sogenannter "Erinnerungswert") und ab 01.01.2020 aufgrund der geänderten Rechtslage jene, die mit einem Wert von EUR 0,00 ausgewiesen sind. Die Dienstleistungen der Dorotheum GmbH & Co KG umfassen dabei unter anderem die Übernahme, Schätzung, Beschreibung, Preisbestimmung und Verwahrung der Fahrzeuge, sowie die online Darbietung, öffentliche Versteigerung und Abwicklung der Verkaufshandlungen. Gemäß den vorliegenden Informationen werden die Dienstleistungen der Dorotheum GmbH & Co KG auch von anderen Gemeinden, Bund und Ländern sowie großen Unternehmen und Banken für die Abwicklung von Verkäufen über bewegliche Sachen in Anspruch genommen. Die von der Dorotheum GmbH & Co KG für die Stadtgemeinde Schwechat angebotenen Gebührentarife sehen eine erfolgsabhängig, stufenweise Verkäufergebühr vor, bei welcher für ein Meistbot bis EUR 3.000,- eine Verkäufergebühr von 10% des Meistbotes, für ein Meistbot zwischen EUR 3.001,- und EUR 6.000,- eine Verkäufergebühr von 5 % des Meistbotes und ab einem Meisbot von EUR 6.001,- keine Verkäufergebühr anfallen soll. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen können zusätzlich Kosten insbesondere bei durch die Dorotheum GmbH & Co KG abgelehnten oder

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Seite 31 06.08.2019

unverkauften und nicht rechtzeitig abgeholten Fahrzeugen infolge von Lagergebühren oder Gebühren der gerichtlichen Hinterlegung entstehen. Die Bürgermeisterin soll zur einfacheren Handhabung der Verkäufe ermächtigt werden, die genannten im Eigentum der Gemeinde stehenden Fahrzeuge durch entsprechenden Abschluss von Vereinbarungen mit der Dorotheum Gmbh & Co KG über diese zu verkaufen. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat ermächtigt die Bürgermeisterin, im Eigentum der Gemeinde stehende Fahrzeuge die zur Gänze abgeschrieben sind und damit einen buchhalterischen Wert in Höhe von EUR 0,07 bis 31.12.2019 und EUR 0,00 ab 01.01.2020 durch Inanspruchnahmen der Dienstleistungen der Dorotheum GmbH & Co KG gemäß den beiliegenden einen integrativen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Versteigerung samt Muster-Versteigerungsanmeldung und Übergabeliste sowie angebotenen Gebührentarifen zu verkaufen. Beilagen:

AGB Versteigerung

Gebührenanbot

Versteigerungsanmeldung

Übergabeliste

Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

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Seite 32 06.08.2019

446. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 27. Juni 2019

Punkt 14 der Tagesordnung

Abschluss eines Vertrages zur Erweiterung der Park & Ride-Anlage in Schwechat sowie der Bike & Ride-Anlagen in Schwechat und Kledering

Antragsteller: Vizebürgermeisterin Krenn Mag. Brigitte

S A C H V E R H A L T Nachdem die Park & Ride Anlage in Schwechat schon in den frühen Morgenstunden mehr als ausgelastet ist, soll ein Teil des an die Anlage und im Besitz der OMV befindlichen, im östlichen Bereich angrenzenden Grundstücks zur Erweiterung der bestehenden Park & Ride Anlage genutzt werden. Zu diesem Zweck soll ein Vertrag zwischen ÖBB, Land Niederösterreich und der Stadtgemeinde Schwechat über die Planung sowie den Grunderwerb abgeschlossen werden. Zusätzlich sollen einerseits auf der bestehenden Bike & Ride Anlage am Bahnhof Schwechat die Fahrradabstellplätze durch Umrüstung auf Doppelstockständer auf insgesamt ca. 243 Abstellplätze, somit um ca. 100 Plätze erweitert werden und andererseits am Bahnhof Kledering durch Erweiterung 10 zusätzliche Abstellplätze zu den bereits bestehenden 10 geschaffen werden. Alle Fahrradabstellplätze werden dann überdacht sein. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat möge dem Abschluss des beiliegenden, einen integrativen Bestandteil des Beschlusses bildenden Vertrages "über die Planung sowie den Grunderwerb bis zur behördlichen Einreichung der Park & Ride Anlage in Schwechat und die Planung, die Realisierung, den Betrieb, die Betreuung und Instandhaltung der Bike & Ride-Anlagen in Schwechat und Kledering sowie deren Finanzierung bzw. Bezuschussung" samt Anlagen, der zwischen der ÖBB Infrastruktur AG, dem Land NÖ und der Stadtgemeinde Schwechat

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Seite 33 06.08.2019

Beilage: Vertrag Wechselrede: GR DI Pinka

GR Mag. Edelhauser 2x BGM Baier 3x VBGM Mag. Krenn STR Kaiser 2 x

Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

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Seite 34 06.08.2019

446. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 27. Juni 2019

Punkt 15 der Tagesordnung

Zuwendungen an Sportvereine Antragsteller: Stadtrat Habisohn Christian

S A C H V E R H A L T Der in Schwechat ansässige Verein Okinawa Goju Ryu Karate-Do Schwechat hat gemäß den Sportförderrichtlinien um die Gewährung einer Subvention für die Austragung eines Karate-Lehrganges für das Sportjahr 2019 angesucht. Über diese Ansuchen wurde in der Sitzung des Fachbeirates am 20. Mai 2019 beraten, und es wurde eine Empfehlung an den GRA II abgegeben, die Förderung zu gewähren. Die SVS-Leichtathletik hat im August 2017 fristgerecht um die Gewährung einer Subvention für die Durchführung der U 14-Mehrkampfmeisterschaften 2018 angesucht. Die Vergabe der Veranstaltung erfolgte vom Verband erst im Dezember 2017 an einen anderen Verein. Die SVS-Leichtathletik hat daraufhin die U 14-ASKÖ Landesmeisterschaften organisiert. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat beschließt aufgrund der Sportförderrichtlinien und der Empfehlung des Fachbeirates Sport +) dem Verein Okinawa Goju Ryu Karate-Do Schwechat für die Austragung eines Karate-Lehrganges eine Subvention für 2019 in Höhe von € 500,-- zu gewähren, und +) dass die SVS-Leichtathletik die erhaltene Subvention für die U 14-Mehrkampf-meisterschaft, welche nicht in Schwechat durchgeführt wurde, nicht zurückzahlen muss, da der Verein dafür die U 14-ASKÖ Landesmeisterschaft organisiert hat. Die entsprechenden Kreditmittel sind auf der VA-Stelle 1/2690-7570 vorhanden

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Seite 35 06.08.2019

Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

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Seite 36 06.08.2019

446. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 27. Juni 2019

Punkt 16 der Tagesordnung

Zuschussversprechen 2020 an die Multiversum Schwechat Eigentums GmbH Antragsteller: Bürgermeisterin Baier Karin

S A C H V E R H A L T Zur Zeit werden zwar intensive Verhandlungen über den Verkauf des Multiversums geführt, aber es besteht die Möglichkeit, dass dieser Verkauf - in welcher Form auch immer - bis zum 31. Dezember 2019 nicht abgeschlossen werden kann. Damit die Wirtschaftsprüfung der Multiversum Schwechat Eigentums GmbH., das ist die TPA Wirtschaftsprüfung GmbH., für den Verkaufszeitraum aber eine positive Beurteilung der Fortbestehensprognose für die Multiversum Schwechat Eigentums GmbH. abgeben kann, ist eine Zuschussverpflichtung seitens der Stadtgemeinde Schwechat für das Jahr 2020 notwendig. Daher hat die Geschäftsführerin der Multiversum Schwechat Eigentums GmbH. am 09. Mai 2019 per E-Mail der Stadtgemeinde Schwechat bekannt gegeben, dass der Zuschuss für das Jahr 2020 in gleicher Höhe, wie er für das laufende Jahr 2019 genehmigt worden ist, notwendig wäre. Dieser Notwendigkeit kommt die Stadtgemeinde Schwechat hiermit nach. Die genannte Höhe ist wieder als absoluter Maximalbetrag zu verstehen. Zur Absicherung der aktuellen Rückstellungen für Drohverluste per Stand 31. Dezember 2018 soll ein Zuschussversprechen an die Multiversum Schwechat Eigentums GmbH. in Höhe von maximal 1.855.000,-- Euro gegeben werden. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g :

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Seite 37 06.08.2019

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat beschließt folgende Zuschüsse an die Multiversum Schwechat Eigentums GmbH. für das Jahr 2020: - Maximal 1.902.000,-- Euro zur Finanzierung des laufenden Betriebes. Sollte sich der laufende Betrieb positiver entwickeln als in den Planrechnungen vorgesehen, wird nur ein entsprechend geringerer Zuschuss geleistet. - Maximal 1.855.000,-- Euro zur Absicherung der aktuellen Bilanzrückstellungen für Drohverluste per Stand 31. Dezember 2018. Die entsprechenden Mittel sind im Voranschlag 2020 vorzusehen. Das beiliegende Zuschussversprechen bildet einen integrativen Bestandteil dieses Beschlusses. Die Zuschussverpflichtung erlischt, wenn sich die Multiversum Schwechat Eigentums GmbH nicht mehr im direkten oder indirekten Eigentum der Stadtgemeinde Schwechat befindet. Beilage: Zuschussversprechen Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Für den Antrag stimmen die Mitglieder der SPÖ und GRÜNE.

Gegen den Antrag stimmen folgende Mitglieder des Gemeinderates: Gemeinderat Edelhauser Mag. Alexander(ÖVP), Gemeinderat Freiberger Mag. Mario(ÖVP), Gemeinderat Schaider Johann(ÖVP), Stadtrat Szikora Lukas(ÖVP), Gemeinderat Docar Wolfgang(FPÖ), Gemeinderat Ehn Robert(FPÖ), Stadtrat Jakl Helmut(FPÖ), Stadträtin Kaiser Andrea(FPÖ), Gemeinderätin Maucha Andrea(FPÖ), Gemeinderat Zistler Wolfgang(FPÖ) Folgende Mitglieder enthielten sich der Stimme: Gemeinderat Haschka Mag. Paul(Parteilos), Gemeinderat Etz Mag. (FH) Norbert(NEOS), Gemeinderat Mautner-Markhof Christoph(NEOS) Der Antrag ist somit mit der erforderlichen Stimmenmehrheit angenommen.

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446. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 27. Juni 2019

Punkt 17 der Tagesordnung

Lieferungen und Leistungen Abteilung 10 Antragsteller: Stadtrat Jahn DI Simon

S A C H V E R H A L T Folgende Lieferungen und Leistungen sind für die Durchführung geplanter Vorhaben erforderlich. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat genehmigt die Beauftragung folgender Lieferungen und Leistungen: 1) Volksschule Frauenfeld - Neubau Abwicklung elektronische Vergabeverfahren MMag.Dr. Claus Casati brutto € 20.790,00 Mariahilferstraße 1b/17 1060 Wien Reserve, sonstige rechtliche Beratungen im Zuge der Verfahren Diverse Firmen brutto € 12.000.- Die erforderlichen finanziellen Mittel sind dem VA-Ansatz 5/2115 zu entnehmen.

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2) NMS Frauenfeld - Adaptierung (Lehrerzimmer, Bilbliothek) Generalplanerleistungen Architektur Weismann brutto € 18.213,12 Schratzgasse 15 4040 Linz Reserve brutto € 2.400,00 Sonstige Leistungen (Sondagen, Analysen) Diverse Firmen brutto € 9.600.- Die erforderlichen finanziellen Mittel sind dem VA-Ansatz 5/21211 zu entnehmen. 3) Wasserversorgungsanlage WVA BA 13 sowie Kontrahentenleistungen / Abwasserbeseitigungsanlage ABA BA 15 Bauleistungen gem. Offenes Verfahren / Bestbieter Firma PORR Bau GmbH. NL Burgenland, Baugebiet Enzenreith Kranichbergstraße 70 2640 Enzenreith netto € 1.572.693,35 Reserve netto € 200.000,00 Die erforderlichen finanziellen Mittel sind der VAST 5/8517-0040 bzw. 5/8500-0040 sowie 1/850-6120 und 1/850-0040 zu entnehmen. Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

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Punkt 18 der Tagesordnung

Indexierung der Förderungen in der Kinderbetreuung Antragsteller: Stadträtin Markovic MSc Ljiljana

Dieser Punkt wurde abgesetzt! (Es gibt weder Abstimmungsergebnis noch Wechselrede) Wechselrede: - Abstimmungsergebnis: -

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446. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 27. Juni 2019

Punkt 19 der Tagesordnung

Änderung Hort- und Tagesbetreuungsordnung Antragsteller: Stadträtin Markovic MSc Ljiljana

S A C H V E R H A L T Die Lebenssituationen und das familiäre Umfeld der Kinder unterliegen einem individuellen Wandel. Um diesem Veränderungsprozess und den stetig steigenden Nachfragen gerecht zu werden, sollen einige Punkte in der TBE- und Hortordnung geändert werden. Dies sind: Hauptwohnsitz: Bis jetzt mussten die Obsorgeberechtigten und das Kind ihren Wohnsitz in Schwechat haben. Zukünftig soll dieses Kriterium nur mehr einen Obsorgeberechtigten und das Kind umfassen. Öffnungszeiten in der Tagesbetreuungseinrichtung: Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll durch die Verlängerung der Öffnungszeiten erleichtert werden und denen des Kindergartens angepasst werden. Die neuen Öffnungszeiten sollen Montag bis Freitag von 7.00 bis 17.00 Uhr sein (bisher: Montag bis Donnerstag 7.00 bis 16.30 Uhr, Freitag 7.00 bis 16.00 Uhr). Das Informations- und das Bedarfserhebungsblatt, sowie die Ordnungen werden dementsprechend adaptiert. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat genehmigt folgende Änderungen in der Hort- und TBE Ordnung: 1.) ein Obsorgeberechtigter und das Kind müssen den Hauptwohnsitz in Schwechat haben 2.) die Öffnungszeiten in der Tagesbetreuungseinrichtung sind Montag bis Freitag von 7.00 bis 17.00 Uhr

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Diese Änderungen treten mit dem Betreuungsjahr 2019/2020 in Kraft. Beilagen: TBE und Hortordnung

Wechselrede: GR Mag. Haschka

BGM Baier Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

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Punkt 20 der Tagesordnung

Weiterführung Tagesbetreuungseinrichtung Zirkelweg mit einem alterserweiterten Konzept

Antragsteller: Stadträtin Markovic MSc Ljiljana

S A C H V E R H A L T Die Tagesbetreuungseinrichtung Zirkelweg wurde im September 2018 eröffnet. Aufgrund der Nachfrage soll das an diesem Standort umgesetzte pädagogische Konzept der alterserweiterten Gruppen für 1,5 bis 6 Jährige weitergeführt werden. Nach diesem einjährigen Pilotprojekt haben sich jedoch einzelne Abänderungen ergeben, die nun beschlossen werden sollen. Laut NÖ Kindergartengesetz von 2006 §19a (2) gelten die Voraussetzungen in einer Tagesbetreuungseinrichtung auch für Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr. Somit soll es in diesem Fall auch die gleichen Voraussetzungen bzgl. der Beiträge für dieses letzte Kindergartenjahr geben. Der Besuch im verpflichtenden Kindergartenjahr soll demnach von Montag bis Freitag bis 13 Uhr kostenlos sein (NÖ Kindergartengesetz §25 (1)). Anschließend gelten für die Erziehungs-und Betreuungszeit zwischen 13 und 17 Uhr die gleichen Beträge wie in den Kindergärten. Um die Rahmenbedingungen jenen der Tagesbetreuungseinrichtungen für 1,5 - 3 Jährige und jenen des NÖ Landeskindergartens anzugleichen, sollen beim Beschäftigungsnachweis die Richtlinien angepasst werden. Beim Eintritt bis zum Alter von 3 Jahren ist ein Beschäftigungsnachweis vorzulegen. Danach ist dieser nicht mehr relevant und die Kriterien sind somit für beide Institutionseinheiten gleich zu behandeln. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g :

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Der Gemeinderat beschließt die beiliegende, einen integrativen Bestandteil des Beschlusses bildende Tagesbetreuungsordnung für den Zirkelweg und damit die Weiterführung dieser Tagesbetreuungseinrichtung mit folgenden Rahmenbedingungen: - Laut NÖ Kindergartengesetz von 2006 ist der Besuch des Kindergartens von 7.00 bis 13.00 Uhr kostenlos und dieses soll auch für jene Kinder gelten, die das verpflichtende Kindergartenjahr absolvieren. Für die Erziehungs- und Betreuungszeit zwischen 13.00 und 17 Uhr gelten die gleichen Beträge wie im Kindergarten. - Ein Beschäftigungsnachweis ist beim Eintritt bis zum Alter von 3 Jahren zu erbringen, danach gelten auch die Bestimmungen dem NÖ Kindergartengesetz entsprechend, dass keine Berufstätigkeit notwendig ist. Davor kommt die Tagesbetreuungsordnung zum Tragen. Diese Änderungen treten mit dem Betreuungsjahr 2019/2020 in Kraft. Beilagen: Tagesbetreuungsordnung für die TBE Zirkelweg Wechselrede: GR Mag. Haschka

BGM Baier Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

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Punkt 21 der Tagesordnung

Umschichtungen von Voranschlagstellen in den Kinderbetreuungseinrichtungen

Antragsteller: Stadträtin Markovic MSc Ljiljana

S A C H V E R H A L T In diesem Betreuungsjahr gibt es aufgrund von Umstrukturierungen und Eröffnungen von Gruppen/Klassen diverse Umschichtungen von Voranschlagstellen. Weiters wird ein zusätzlicher Schulbus für den Transfer von Schülerinnen und Schülern von der Volksschule Schwechat in den Hort am Frauenfeld benötigt. Weiter sollen interaktive Tafeln für den Schulbereich im Sinne der voranschreitenden Digitalisierung angekauft werden. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat genehmigt den Budgettransfer für folgende Vorhaben: 1)zwei zusätzliche Klassenausstattungen von der VASt. 1/200-0430 (allgemeiner Schulansatz) auf die VASt. 1/2122-0430 (NMS Schmidgasse) für Smartboards im Ausmaß von € 15.000,-- 2) eine zusätzliche Klassenausstattung von der VASt. 1/2121-0430 (NMS Frauenfeld) auf die VASt. 1/2122-4000 (NMS Schmidgasse) im Ausmaß von € 7.000,-- 3) die Miete für die Räumlichkeiten in Freyenthurn während der Sanierung von der VASt. 1/24002-7000 (KG Mannswörth) auf die VASt. 1/2504-700( Hort Mannswörth) im Ausmaß von € 15.800,--

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4) die Miete für zwei Container am Standort Frauenfeld von der VASt. 1/24007-7000 (KG Frauenfeld) auf die VASt. 1/2509-7000 (Hort Frauenfeld) und auf die VASt. 1/25907-7000 (TBE Frauenfeld) im Ausmaß von € 12.700,-- 5) der Standort Hort Regenbogen wird dem Standort Hort Frauenfeld zugeteilt und somit ergeben sich folgende Transfers: Bastelmaterial von der VASt. 1/2508-4030 auf die VASt. 1/2509-4030 im Ausmaß von € 800,-- Essen von der VASt. 1/2508-4300 auf die VASt.1/2509-4300 im Ausmaß von € 2.000,-- Leistungserlöse von der VASt. 2/2508+8100 auf die VASt. 2/2509+8100 im Ausmaß von € 5.000,-- Essensbeiträge von den Eltern von der VASt. 2/2508+8681 auf die VASt. 2/2509- 8681 im Ausmaß von € 2.000,-- Bastelbeitrag von der VASt. 2/2508+8682 auf die VASt. 2/2509-8682 im Ausmaß von € 800,-- 6) zusätzliches Budgetmittel im Ausmaß von € 35.000,-- für interaktive Schultafeln in allen fünf Schulstandorten auf der VASt. 1/200-0430 7) Erweiterung um einen zweiten Schulbus für den Schulbustransfer von der Volksschule SW in den Hort Frauenfeld im Ausmaß von € 17.000,-- auf der VASt. 1/200-6200 Sollten diese außer- und überplanplanmäßigen Ausgaben nicht durch Mehreinnahmen und/oder Minderausgaben im Zeitablauf abgedeckt werden können, ist ein entsprechender Nachtragsvoranschlag zu beschließen. Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

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Punkt 22 der Tagesordnung

Marktzeile Franz Schubert-Straße 1-3/TOP 6; befristete Vermietung des Geschäftslokales

Antragsteller: Stadtrat Szikora Lukas

S A C H V E R H A L T Da das Geschäftslokal in der Franz Schubert Straße 1-3/Top 6 frei geworden ist, soll nun mit Frau XXXXXXXXXX ein befristeter Mietvertrag vom 01.09.2019 bis 31.12.2021zum Zweck des Betreibens einer Modeboutique abgeschlossen werden. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat beschließt den Abschluss des unter ./1 beiliegenden befristeten Mietvertrages mit Frau XXXXXXXXXX hinsichtlich des Geschäftslokales in Schwechat, Franz Schubert Straße 1-3/Top 6, welcher einen integrativen Bestandteil dieses Beschlusses darstellt. Beilage: Mietvertrag Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.

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Punkt 23 der Tagesordnung

Pactum Römerland Carnuntum Antragsteller: Bürgermeisterin Baier Karin

S A C H V E R H A L T Die Gemeinden der Region Römerland Carnuntum möchten gemeinsame Richtlinien für eine regionale Planungs- und Baukultur unterzeichnen. Mit dem "Pactum Römerland Carnuntum" sollen die unterzeichnenden Gemeinden ausdrücken, dass die Lebensqualität der Region gesichert werden soll, in dem bauliche Aktivitäten achtsam geplant und durchgeführt werden. Ebenso sollen bessere Rahmenbedingungen für zukunftsorientiertes Bauen geschaffen werden. Mit der Unterzeichnung des Pactum bekennen sich die Mitgliedsgemeinden zu 9 Grundsätzen für die Planungs- und Baukultur im Römerland Carnuntum. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden

A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat beschließt die Unterzeichnung des "Pactum Römerland Carnuntum", jener Richtlinien, die einen integrativen Bestandteil dieses Beschlusses darstellen. Beilage: Pactum Römerland Carnuntum Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den

Antrag.