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e-Vergabe Gesetzliche Verpflichtung als Chance nutzen Durch die Neuregelung des Verga- berechts muss künftig die gesamte Kommunikation innerhalb von Vergabeverfahren über ein elektro- nisches Vergabesystem erfolgen. Diese Digitalisierung der Vergabe- verfahren macht es erforderlich, dass Beschaffungsprozesse und -systeme vereinheitlicht werden und Personal entsprechend geschult wird. Die e-Vergabe kann somit auch als Chance genutzt werden, um Ihren Vergabeprozess als Ganzes zu digi- talisieren. KPMG unterstützt Sie durch umfassende Beratungsleis- tungen, damit Sie gut gerüstet in die digitale Zukunft starten können. Die Herausforderung Die Beschaffung der öffentlichen Hand sieht sich einer Vielzahl erheblichen Herausforderungen ausgesetzt: Digitalisierung von verwaltungsinternen Abläufen und Verfahren Einführung e-Akte, e-Vergabe, e-Procurement, e-Government etc. Haushalt und budgetärer Druck Kontinuierliche Zunahme von Aufgaben bei gleichzeitig knapper werdenden personellen und finanziellen Ressourcen Sich ändernde Aufgabenfelder und notwendige Transformation Zum Beispiel Flüchtlingssituation und Integrati- onsarbeit, verstärkter Dienstleistungscharakter von Bürgerdiensten Demografie und Attraktivität der öffentlichen Hand als Arbeitgeber Stetig steigendes Durchschnittsalter und erschwerte Nachwuchsgewinnung Viele der primären Herausforderungen der öffentli- chen Hand bedingen sich gegenseitig. Die Digitalisie- rung bietet hierbei als Bindeglied und gemeinsames Merkmal die Chance auf umfassende Optimierung aller Beschaffungs- und Vergabeprozesse, die im Zuge der rechtlichen Verpflichtung zur Umstellung aktiv durch Sie angegangen werden kann. Gesetzliche Verpflichtung Ab dem 18.10.2018* ist es für öffentliche Auftrag- geber im Bereich europaweiter Vergaben verpflich- tend, den Vergabeprozess vollständig digital durch- zuführen. Dies betrifft unter anderem die: elektronische Erstellung und Bereitstellung der Vergabeunterlagen elektronische Angebotsübermittlung elektronische Nachforderung/Aufklärung elektronische Zuschlagserteilung elektronische Übersendung von Mitteilungen nach §134 GWB elektronische Kommunikation zwischen Auftrag- geber und Bieter *Zentrale Beschaffungsstellen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene müssen die Kommunikation mithilfe elektronischer Mittel spätestens bis 18.04.2017 verbindlich einführen, für alle anderen Vergabestellen wird dies ab 18.10.2018 verpflichtend. Im Bereich der nationalen Vergaben (sog. Unterschwellenbereich) sehen die dort geltenden Vorschriften eine teil- weise sukzessiv verzögerte Einführung der e-Vergabe vor. © 2017 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

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Page 1: e-Vergabe - KPMG · PDF filee-Vergabe Gesetzliche Verpflichtung als Chance nutzen Durch die Neuregelung des Verga-berechts muss künftig die gesamte Kommunikation innerhalb von

e-VergabeGesetzliche Verpflichtung als Chance nutzen

Durch die Neuregelung des Verga-berechts muss künftig die gesamte Kommunikation innerhalb von Vergabeverfahren über ein elektro-nisches Vergabesystem erfolgen. Diese Digitalisierung der Vergabe- verfahren macht es erforderlich, dass Beschaffungsprozesse und -systeme vereinheitlicht werden und Personal entsprechend geschult wird.

Die e-Vergabe kann somit auch als Chance genutzt werden, um Ihren Vergabeprozess als Ganzes zu digi-talisieren. KPMG unterstützt Sie durch umfassende Beratungsleis-tungen, damit Sie gut gerüstet in die digitale Zukunft starten können.

Die HerausforderungDie Beschaffung der öffentlichen Hand sieht sich einer Vielzahl erheblichen Herausforderungen ausgesetzt:

Digitalisierung von verwaltungsinternen Abläufen und Verfahren

Einführung e-Akte, e-Vergabe, e-Procurement, e-Government etc.

Haushalt und budgetärer DruckKontinuierliche Zunahme von Aufgaben bei gleichzeitig knapper werdenden personellen und finanziellen Ressourcen

Sich ändernde Aufgabenfelder und notwendige Transformation

Zum Beispiel Flüchtlingssituation und Integrati-onsarbeit, verstärkter Dienstleistungscharakter von Bürgerdiensten

Demografie und Attraktivität der öffentlichen Hand als Arbeitgeber

Stetig steigendes Durchschnittsalter und er schwerte Nachwuchsgewinnung

Viele der primären Herausforderungen der öffentli-chen Hand bedingen sich gegenseitig. Die Digitalisie-rung bietet hierbei als Bindeglied und gemeinsames Merkmal die Chance auf umfassende Optimierung aller Beschaffungs- und Vergabeprozesse, die im Zuge der rechtlichen Verpflichtung zur Umstellung aktiv durch Sie angegangen werden kann.

Gesetzliche VerpflichtungAb dem 18.10.2018* ist es für öffentliche Auftrag-geber im Bereich europaweiter Vergaben verpflich-tend, den Vergabeprozess vollständig digital durch-zuführen. Dies betrifft unter anderem die:

– elektronische Erstellung und Bereitstellung der Vergabeunterlagen

– elektronische Angebotsübermittlung – elektronische Nachforderung/Aufklärung – elektronische Zuschlagserteilung – elektronische Übersendung von Mitteilungen nach §134 GWB

– elektronische Kommunikation zwischen Auftrag-geber und Bieter

*Zentrale Beschaffungsstellen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene müssen die Kommunikation mithilfe elektronischer Mittel spätestens bis 18.04.2017 verbindlich einführen, für alle anderen Vergabestellen wird dies ab 18.10.2018 verpflichtend. Im Bereich der nationalen Vergaben (sog. Unterschwellenbereich) sehen die dort geltenden Vorschriften eine teil-weise sukzessiv verzögerte Einführung der e-Vergabe vor.

© 2017 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

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Unser LösungsansatzMit unserer Fach- und Branchenexpertise im Bereich der öffentlichen Hand und unserem Know-how zu Beschaffungssystemen und -prozessen unterstützen wir Sie bei der vollständigen Umset-zung der gesetzlichen Vorgaben* und darüber hin-aus. Hierfür bieten wir Ihnen unterschiedliche Bera-tungsbausteine an, die Sie frei kombinieren können:

Die Verpflichtung zur e-Vergabe kann als Chance genutzt werden, die umfassende Digitalisierung und Professionalisierung der öffentlichen Beschaf-fung anzugehen. Hierbei bieten sich folgende Kom-ponenten an:

– Elektronische Auswertung von Angeboten und Teilnahmeanträgen zur Effizienzsteigerung

– Workflowgestütztes, vorlagenbasiertes Ver gabe- und Vertragsmanagement für eine beschleunigte und rechtssichere Erstellung von Vergabeunterlagen

– Aktives Lieferantenmanagement zur Qualitäts-erhöhung der Leistungserbringung

– Effiziente und robuste, mit e-Vergabe harmo ni-sierte Prozesse und Abläufe

– Behördeninterne elektronische Kommunikation zur Zeit- und Kostenersparnis

KPMG unterstützt Sie bei der Einführung Ihres e-Vergabe-Systems von der Bedarfsanforderung und Anforderungsdefinition über die Schnittstellen-analyse und Erstellung des Lastenhefts bis hin zur Ausschreibungsbe gleitung und einer möglichen Implementierungs unter stützung. Wir unterstützen Sie zudem dabei, mehrwertstiftende Komponenten zur umfassenden Digitalisierung des Beschaffungs-prozesses einzu führen. Dies umfasst unter anderem

ein ausgereiftes Vergabe- und Vertragsmanagement oder ein aktives Lieferantenmanagement.

Bestens für Sie aufgestellt KPMG bietet Ihnen ein interdisziplinäres Beratungs-team aus den Bereichen Einkauf, Recht* und IT. Sie erhalten somit das gesamte Know-how für Ihr Projekt gebündelt aus einer Hand. Unsere vielsei-tige Projekterfahrung im öffent lichen Sektor ermög-licht es uns, Ihre spezifischen Anforderungen effizi-ent zu erfassen. Durch die umfassende Markt- und System kenntnis unserer Experten ermitteln wir eine für Sie maßgeschneiderte Lösung. Rechtsanwälte der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft (KPMG Law) unterstützen Sie in jeglichen Rechtsfragen zur Ein-führung der e-Vergabe.

Kontakt

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Clemens DicksPartnerOperations Consulting T +49 175 [email protected]

KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Moritz PüstowPartnerT +49 172 [email protected]

Begleitung der Ausschreibung

Begleitung der Implementierung

Ableitung von Anforderungen

Erstellung Lastenheft

Marktabgleich

kpmg.de

kpmg.de/socialmedia

„Automatisierung und Data Analytics bestimmen heute schon die strategische Agenda vieler Organisationen und werden die Zukunft der Arbeitswelt nachhaltig verändern. Auch im öffentlichen Sektor wird ein weitreichender digitaler Wandel stattfinden, dessen Weichen heute gestellt werden. IT-Systeme und -prozesse stehen auf dem Prüfstand und müssen in Folge immer wieder hinterfragt und neu bewer-tet werden.“

PD Dr. habil. Heiko von der Gracht, Zukunftsforscher,KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

* Die Rechtsdienstleistungen werden durch die KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erbracht.

Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Infor mationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Ein-gangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte auf-grund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründ-liche Analyse der betreffenden Situation.

© 2017 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netz-werks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.