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Die easyvote Abstimmungshilfe informiert Jugendliche bie Abstimmungen und Wahlen politisch neutral.
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POLITIK EINFACH ERKLÄRT:
EINE NEUTRALEABSTIMMUNGS-BROSCHÜRE
FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM
25. NOVEMBER 2012
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Impressum
DSJ | FSPJ | FSPG Dachverband Schweizer JugendparlamenteFédération Suisse des Parlements des JeunesFederazione Svizzera dei Parlamenti dei Giovani
Mit der Unterstützung von
Trägerorganisation
Redaktion Janina Flückiger, Edwin Loncar, Livia Ramseier, Johannes Wagner
HinweisWir versuchen, den wesentlichen Gehalt der Informationen der offiziellen Abstim-mungsunterlagen von Bund und Kanton möglichst korrekt wiederzugeben. Es gilt der Wortlaut des offiziellen Abstimmungs-materials.
Beteiligte Jugendparlamente JuRa Kanton Baselland · JuRa Stadt Bern · JuPa Berner Oberland Ost · JuPa Dietikon · JuRa Escholzmatt · Interaquas · Juvenat · JuPa Köniz · JuPa Oberaargau · JuPa Region Olten · JuRa Spiez, · JuPa Region Fraubrunnen · JuRa Kanton Uri · JuRa Rothenburg · JuRa Worb
RedaktionsleitungAlissa Bizzozero, Samuele Ferrari, Anne Kneer, Alexandra Molinaro, Régis Niederoest, Silvan Zemp
Layout Silvan Hostettler
Auflage30 000 Exemplare
Korrektorat Rotstift AG, Bern
Druck www.jordibelp.ch
Kontakt easyvoteIm Passepartout-ch Sandstrasse 53302 [email protected] www.easyvote.ch
Dachverband Schweizer Jugendparlamente DSJ
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InhaltTierseuchengesetz . . . . . . . 4
LiEBE LEsERiN, LiEBER LEsER
Am 25. November 2012 sind die nächs-ten Abstimmungen! Auch mit dieser Ausgabe der easyvote Abstimmungs-hilfe wollen wir dich einfach verständ-lich und neutral über die eidgenössi-schen und kantonalen Abstimmungen informieren.
Wir sind ein Team von über 100 jungen Leuten und möchten dich zum Mitge-stalten unserer Zukunft motivieren. Falls dir die easyvote Abstimmungshilfe per Post zugesendet wurde, gehörst du zu den Glücklichen, welchen easyvote von der Gemeinde offeriert wird!
Hast du keine easyvote Broschüre erhal-ten und möchtest dies ändern? Gemein-sam können wir vielleicht auch deine Gemeinde oder Schule an Bord holen!
Oder hast du Lust, in unserem Redakti-onsteam mitzuhelfen? Melde dich doch bei uns: [email protected].
Viel Spass beim Lesen und Abstimmen!easyvote-Team
Editorial
VERgiss Nicht ...... deinen Stimmrechts-ausweis zu unterschreiben!
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AUSGANGSLAGEDie Tiere in der Schweiz sind verglichen mit anderen Ländern sehr gesund. Die Gesundheit der Tiere ist wichtig, um weiterhin tierische Lebensmittel (z. B. Fleisch, Eier, Milch usw.) produzieren zu können. Immer mehr Waren und Perso-nen werden zwischen den Ländern hin und her transportiert. Dadurch, sowie durch den Klimawandel, steigt das Ri-siko, dass eine Tierseuche (siehe Kas-ten) ausbricht. Da es auch Tierseuchen gibt, die auf den Menschen übertragbar sind (z. B. Vogelgrippe), gefährden eini-ge Tierseuchen auch die Bevölkerung. Schon heute kann die Schweiz Tierseu-chen überwachen und wenn nötig be-kämpfen und ausrotten.
WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?Nach der Annahme der Gesetzesände-rung ist der Bund dafür zuständig, Pro-gramme zur Überwachung und Früher-kennung sowie gegen die Ausdehnung von Tierseuchen durchzuführen. Der Bund kann so eine Bedrohung durch eine Tierseuche früh erkennen und den Ausbruch oder die Ausdehnung verhin-dern. Dies macht er in Zusammenarbeit mit den Kantonen. Die Kantone sind für die Bekämpfung einer Seuche weiterhin zuständig.Der Bund hat weiter das Recht, Impf-stoffe früh genug zu kaufen und diese gratis oder billiger abzugeben. Er regelt, wer für die anfallenden Kosten aufkom-men muss. Der Bundesrat hat das Recht, im Bereich der Tiergesundheit Verträge mit anderen Ländern und Organisationen (z. B. Welt-gesundheitsorganisation, WHO) abzu-schliessen. Zudem gilt das Verbot des Hausierhan-dels für alle Tiere. Das heisst, dass z. B. keine Hundewelpen mehr auf Parkplät-zen verkauft werden dürfen.
Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG)N
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Tierseuchengesetz
WAS IST EINE TIERSEUCHE?Eine Tierseuche ist eine Erkrankung von Tieren, die durch Krankheits-erreger hervorgerufen wird. Sie kann auf andere Tiere oder sogar auf Menschen übertragen werden und verbreitet sich meistens sehr schnell. Die Grenze zu einer nor-malen Tierkrankheit ist � iessend. Beispiele für eine Tierseuche sind die Tollwut, die Vogelgrippe oder die Maul- und Klauenseuche.
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PRO § Tierseuchen stoppen nicht an den Grenzen zur Schweiz. Es ist
damit zu rechnen, dass die Schweiz vermehrt von Tierseuchen bedroht wird. Darum muss die Vorbeugung verstärkt werden.
§ Die Früherkennung und die Überwachung von Tierseuchen werden ef� zienter. Damit wird vermieden, dass eine Tierseuche grosse Schäden verursacht.
KONTRA § Der Bund nimmt den Kantonen zu viele Rechte weg und be-
kommt so eine zu starke Rolle. § TierhalterInnen und TierärztInnen werden zu stark eingeschränkt
und müssen zu viele Regeln einhalten. Die Eigenverantwortung der TierhalterInnen wird damit geschwächt.
NATIONALRAT: dafür (192 Ja, 1 Nein, 3 Enthaltungen) STÄNDERAT: dafür (43 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung)BUNDESRAT: dafür
Das Tierseuchengesetz soll die
Grundlagen für die Vorbeugung
und die Bekämpfung gegen
Tierseuchen verbessern.
ZIEL
WARUM STIMMEN WIR AB? Beschliesst das Parlament ein neues Gesetz, so stimmt die Stimmbe-völkerung normalerweise nicht darüber ab. Wenn aber 50 000 Unter-schriften von StimmbürgerInnen gesammelt werden oder acht Kantone innerhalb von 100 Tagen eine Abstimmung fordern, kommt es trotzdem zu einer Abstimmung. Dies nennt man fakultatives Referendum.
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AUSGANGSLAGEDie Tiere in der Schweiz sind verglichen mit anderen Ländern sehr gesund. Die Gesundheit der Tiere ist wichtig, um weiterhin tierische Lebensmittel (z. B. Fleisch, Eier, Milch usw.) produzieren zu können. Immer mehr Waren und Perso-nen werden zwischen den Ländern hin und her transportiert. Dadurch, sowie durch den Klimawandel, steigt das Ri-siko, dass eine Tierseuche (siehe Kas-ten) ausbricht. Da es auch Tierseuchen gibt, die auf den Menschen übertragbar sind (z. B. Vogelgrippe), gefährden eini-ge Tierseuchen auch die Bevölkerung. Schon heute kann die Schweiz Tierseu-chen überwachen und wenn nötig be-kämpfen und ausrotten.
WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?Nach der Annahme der Gesetzesände-rung ist der Bund dafür zuständig, Pro-gramme zur Überwachung und Früher-kennung sowie gegen die Ausdehnung von Tierseuchen durchzuführen. Der Bund kann so eine Bedrohung durch eine Tierseuche früh erkennen und den Ausbruch oder die Ausdehnung verhin-dern. Dies macht er in Zusammenarbeit mit den Kantonen. Die Kantone sind für die Bekämpfung einer Seuche weiterhin zuständig.Der Bund hat weiter das Recht, Impf-stoffe früh genug zu kaufen und diese gratis oder billiger abzugeben. Er regelt, wer für die anfallenden Kosten aufkom-men muss. Der Bundesrat hat das Recht, im Bereich der Tiergesundheit Verträge mit anderen Ländern und Organisationen (z. B. Welt-gesundheitsorganisation, WHO) abzu-schliessen. Zudem gilt das Verbot des Hausierhan-dels für alle Tiere. Das heisst, dass z. B. keine Hundewelpen mehr auf Parkplät-zen verkauft werden dürfen.
Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG)
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Tierseuchengesetz
WAS IST EINE TIERSEUCHE?Eine Tierseuche ist eine Erkrankung von Tieren, die durch Krankheits-erreger hervorgerufen wird. Sie kann auf andere Tiere oder sogar auf Menschen übertragen werden und verbreitet sich meistens sehr schnell. Die Grenze zu einer nor-malen Tierkrankheit ist � iessend. Beispiele für eine Tierseuche sind die Tollwut, die Vogelgrippe oder die Maul- und Klauenseuche.
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PRO § Tierseuchen stoppen nicht an den Grenzen zur Schweiz. Es ist
damit zu rechnen, dass die Schweiz vermehrt von Tierseuchen bedroht wird. Darum muss die Vorbeugung verstärkt werden.
§ Die Früherkennung und die Überwachung von Tierseuchen werden ef� zienter. Damit wird vermieden, dass eine Tierseuche grosse Schäden verursacht.
KONTRA § Der Bund nimmt den Kantonen zu viele Rechte weg und be-
kommt so eine zu starke Rolle. § TierhalterInnen und TierärztInnen werden zu stark eingeschränkt
und müssen zu viele Regeln einhalten. Die Eigenverantwortung der TierhalterInnen wird damit geschwächt.
NATIONALRAT: dafür (192 Ja, 1 Nein, 3 Enthaltungen) STÄNDERAT: dafür (43 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung)BUNDESRAT: dafür
Das Tierseuchengesetz soll die
Grundlagen für die Vorbeugung
und die Bekämpfung gegen
Tierseuchen verbessern.
ZIEL
WARUM STIMMEN WIR AB? Beschliesst das Parlament ein neues Gesetz, so stimmt die Stimmbe-völkerung normalerweise nicht darüber ab. Wenn aber 50 000 Unter-schriften von StimmbürgerInnen gesammelt werden oder acht Kantone innerhalb von 100 Tagen eine Abstimmung fordern, kommt es trotzdem zu einer Abstimmung. Dies nennt man fakultatives Referendum.
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www.easyvote.ch
ProjektgruppeMöchtest du easyvote in weiteren Gemeinden einführen oder bei der Suche nach tatkräftigen MitarbeiterInnen helfen? Die Mitglieder der Projektgruppe sorgen dafür, dass noch mehr Jugendliche die easyvote Abstimmungshilfe erhalten.
WIR SUCHEN DICH!
SchreiberUnsere Texte werden von Jugendlichen wie dir geschrie-ben. Dafür vereinfachen und kürzen sie die offiziellen Abstimmungsunterlagen des Bundes und der Kantone.
www.easyvote.ch
EinfachheitUm sicher zu stellen, dass unsere Texte auch keine unnötigen Fremdwörter oder unverständliche Sätze enthalten, lesen unsere Experten der Einfachheit die Texte genau durch.
RechtschreibungDamit die Texte keine Fehler enthalten und grammatikalisch einwandfrei sind, korrigieren immer vier Augen jeden Buchstaben jedes Textes.
WIR SUCHEN DICH!
NeutralitätPer Skype überprüft eine Gruppe Jugendlicher den Text auf Inhalt und politische Neutralität.
SchreiberUnsere Texte werden von Jugendlichen wie dir geschrie-ben. Dafür vereinfachen und kürzen sie die offiziellen Abstimmungsunterlagen des Bundes und der Kantone.
Und du?Welche Aufgabe möchtest du bei easyvote übernehmen? Wenn du Lust hast, ab und zu mitzuhelfen, dann melde dich doch bei uns unter [email protected]!
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RechtschreibungDamit die Texte keine Fehler enthalten und grammatikalisch einwandfrei sind, korrigieren immer vier Augen jeden Buchstaben jedes Textes.
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