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Eckpunkte für neues „Salzburger Laufbahnmodell“ für wissenschaftl. Personal Informationsveranstaltung des Betriebsrates und der Mittelbauvertretung Salzburg, 24. 1. 2005 a.Univ.Prof. Dr. Walter J. Pfeil

Eckpunkte für neues „Salzburger Laufbahnmodell“ für wissenschaftl. Personal

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Eckpunkte für neues „Salzburger Laufbahnmodell“ für wissenschaftl. Personal. Informationsveranstaltung des Betriebsrates und der Mittelbauvertretung Salzburg, 24. 1. 2005 a.Univ.Prof. Dr. Walter J. Pfeil. Ausgangssituation: UG bringt auch Neuregelung im Personalrecht. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Eckpunkte  für neues „Salzburger Laufbahnmodell“ für  wissenschaftl. Personal

Eckpunkte für neues

„Salzburger Laufbahnmodell“ für wissenschaftl. Personal

Informationsveranstaltungdes Betriebsrates und der Mittelbauvertretung

Salzburg, 24. 1. 2005

a.Univ.Prof. Dr. Walter J. Pfeil

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Eckpunkte "Sbg. Laufbahnmodell", Präs. 24.1.05 2

1. Ausgangssituation:UG bringt auch Neuregelung im Personalrecht

(Vorbereitung durch „4-Säulen-Dienstrecht“ 2001) Überleitung am 1. 1. ‘04 je nach bisher. Beschäftig. • BeamtInnen: keine Veränderung, Zuweisung zum „Amt“• Vertragsbedienstete: Angestellte, VBG bleibt gewahrt,

aber keine Sonderverträge, Organisat.künd. (bis Ende ‘05) • (Drittmittel-)Angestellte: Angestellte der Univ.o Befristungen laufen aus: Verlängerung nur neu im AngG Alle neuen MitarbeiterInnen: Angestellte + KollV • Vorläufig: VBG - außer Beendigungsregelungen - auch

hier Vertragsinhalt, aber nur subsidiär und dispositiv (?)• KollV: Dachverb.entwurf Juli, keine Gespräche seit Sept.o Nun: Feststell.klage durch GÖD - weitere Verzögerung

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Eckpunkte "Sbg. Laufbahnmodell", Präs. 24.1.05 3

2. Problembereiche Lehrbeauftragte: Arbeitsverhältnisse? Entgelt? Verlängerung auslaufender AssistentInnenverh. Univ.-Ass. im provisor. DV.: Definitivstellung wie bisher V.-Ass.-alt (§ 52a VBG): nach 6 Jahren wie bisher (Fest-

stellung Rektor) Verlängerung auf unbest. Zeit möglich~ Teilbesch. V.-Ass.(-alt): Verlängerung auf max. 6 Jahre ~ Univ.Ass. in befrist. Dienstverh: wenn (vorzeit.) Ende bis

8/‘05) + Dr. + Verwendungserfolg (2 Gutachter, Rektor)/~ Ebenso: V-Ass. (§ 52 Abs 10 VBG): Anspruch auf weitere

4 Jahre im befristeten Angestelltenverhältnis - danach?? V.-Ass-neu „2. Säule“: Befristung (läuft aus) - danach?? Wiss. Mitarb. in Ausbild.: Befrist. (läuft aus) - danach?

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Eckpunkte "Sbg. Laufbahnmodell", Präs. 24.1.05 4

3. Vorschlag „Salzburger Laufbahnmodell“

Vorschlag Betriebsrat – Arbeitsgruppe des Rektorates Entwicklungsplan – Erarbeitung mit Fachbereichen „DissertantInnenstelle“ (~ WiMiAusb): Dipl./Mag.• Befristung vier (Mutterschutz, Karenz, Präs./Ziv.dienst,

bes. Freistell. ohne Bezüge: bis 6) Jahre, Beschäft. 100%• Mitwirkung, aber Freiraum für Diss., auch Lehre möglich• keine Verlängerung, nur Bewerbung auf Postdoc-Stelle „Befristete Postdoc-Stelle“ (~ Ass. 2. Säule): Dr.• vier (Mutterschutz, Karenz, Präs./Ziv.dienst, bes. Freistell.

ohne Bezüge: bis 6) Jahre, kürzer nur bei Ersatz• Kündig. nach 2 Jahren mögl., Beschäft. 50, 75 oder 100%• Mitwirkung qualifikationsadäquat, selbständige Lehre• keine Verlängerung, nur Bewerbung auf …

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Eckpunkte "Sbg. Laufbahnmodell", Präs. 24.1.05 5

3. Vorschlag „Salzbg. Laufbahnmodell“/ 2

„Postdoc-Dauerstelle“ (~ V.Ass-alt in 2. Befrist.): Dr.• wenn in Entwicklungsplan, (FB-)öffentl. Auswahlverfahren• Ziel: Habil., unbefristet, Univ. verzichtet für 8 Jahre (Verl.

bei MSchG etc.) auf Kündigung (außer: grundleg. Org.änd., mehrf. negative Ergebnisse, Nichterreich. Habil. absehbar)

• auch Mitwirkung (nicht „Zuarbeit“), grundsätzlich 100%• bei Habil. auf Antrag (ausnahmsweise zusätzl. Prüf.) … „Associate Professor“ (~ V.-Doz.): Kündigungsschutz „Staff Scientists“: nur mit besonderer Begründung Dipl./

Mag. wissenschaftsunterstützend (Labor, Wiss.-manag., Organisation), keine Eigenforschung/ Lehre

„Wissenschaftl. ProjektmitarbeiterInnen“befristet, bei „bewährten Projekten“ auch unbefristet

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Eckpunkte "Sbg. Laufbahnmodell", Präs. 24.1.05 6

4. Übergang fürbestehende Arbeitsverhältnisse

Univ.-Ass. im provisor. DV./ V.-Ass.-alt in zweiter Befr.: Definitivst./ Verläng. auf unbest. Zeit nach altem Recht

Teilbesch. V.-Ass.-alt: Verläng. auf max. 6 J., besser … Univ.Ass. im befrist. Dienstv./ V.-Ass.-alt in erster Befr.:

Ende bis 8/‘05) + Dr. + Verwend.erfolg: 4 Jahre Ang. Anspr. auf Verlängerung um max. 4 Jahre: Freistellung

(ohne Bezüge) für wiss. Auslandstätigkeit (§ 49m VBG)

Dann (ebenso für V.-Ass-neu/ „2. Säule“): Bei Habil: „Assoc.-Prof.“ wenn FB-Personalstruktur

es erlaubt (Vorgriff auf Dauerstelle nach Entwicklungsplan) Sonst: Bewerbung um allf. Postdoc-Dauerstelle Wiss. Mitarb./Ausbild.: Bewerbung um Postdoc-St.

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Eckpunkte für neues

„Salzburger Laufbahnmodell“ für wissenschaftl. Personal

Danke für Ihr Interesse !