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ECO-Post Ausgabe Hessen 4. Ausgabe 2019: April ECO-Post Ausgabe Hessen Meldungen aus den Bereichen: Umwelt, Energie, Klima und Rohstoffe Inhaltsverzeichnis Editorial .......................................................................................................................... 3 Europäische Klimaschutz-Strategie: Schärfere Ziele helfen nicht weiter .............................. 3 Hessen ........................................................................................................................... 4 Bündnis für Nachhaltigkeit geht an den Start........................................................................ 4 Hessen beschließt ehrgeiziges Klimaziel: 55 Prozent weniger Treibhausgase bis 2030 ...... 5 Abfall als Rohstoffquelle: Biotechnologie schließt Stoffkreisläufe ......................................... 5 An der Hochschule Darmstadt wird ein Doktor in Nachhaltigkeitswissenschaften möglich ...6 Spurenstoffe bereits an der Quelle beseitigen ...................................................................... 6 RP Ullrich besucht die Kläranlage von Wetzlar .................................................................... 7 Weltwassertag: Phosphor-Konzentration in Gewässern senken 146 Kläranlagen rüsten in Südhessen nach .................................................................................................................. 8 Erneute Offenlegung für geänderte Vorranggebiete ............................................................. 8 Geschäftsstelle der Regionalversammlung bereitet Teilplan-Beratung vor: „Weißflächen“ sollen Verfahren beschleunigen und über 98 Prozent Südhessens von neuen Windkraftanlagen freibleiben ................................................................................................ 9 Veranstaltungen in Hessen .......................................................................................... 10 Earth Day 2019 am 29.04. in Frankfurt/Main ...................................................................... 10 HIHK- Veranstaltung zum Verpackungsgesetz am 06.06. in Kassel ................................... 10 EnergieManager Stammtisch: Dienstleistungen, Zertifizierungen und Benchmarking im Energiebereich am 11.06. in Wettenberg ........................................................................... 11 Energiesprechtag am 03.07. in Hanau ............................................................................... 12 Deutschland ................................................................................................................. 12 Bundesnetzagentur veröffentlicht Hinweise zu Stromspeichern ......................................... 12 Bundesregierung: Kein generelles Ende der Doppelbelastung von Stromspeichern .......... 13 Deutschland nähert sich EE-Ziel 2020 ............................................................................... 14 PV: Förderkosten ziehen deutlich an .................................................................................. 15 Klimakabinett eingesetzt .................................................................................................... 15 Start des BMWi-Wettbewerbsprogramms Energieeffizienz ................................................ 16 LNG-Terminals: Bundeskabinett beschließt Verordnung zur Netzanbindung ..................... 17 EU-Einigung für mehr alternative Antriebe bei der öffentlichen Hand ................................. 19 Service ......................................................................................................................... 20 Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz startet neues Projekt! ...................... 20 Zweiter Jahrgang Energy Scouts startet in Europa............................................................. 21 Kroatische Kommunen investieren in Abfallwirtschaft ........................................................ 21 Kap Verde auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft: Workshop der AHK Portugal .................. 22 Stadtentwicklung und E-Mobilität in Malaysia: Workshop der AHK Malaysia ...................... 22 Neue Leuchtturm-Unternehmen im Klimaschutz gesucht! .................................................. 23 Europa ......................................................................................................................... 24 Neue CO2-Grenzwerte für Pkw passieren das EU-Parlament ............................................ 24 EU-Parlament verabschiedet Reform des europäischen Strommarkts ............................... 25 DIHK-Stellungnahme zur langfristigen Klimastrategie der EU ............................................ 25 Einigung zur Förderung grenzüberschreitender Infrastrukturprojekte nach 2020 ................ 26 Europäisches Parlament fordert erneut Anhebung der europäischen Klimaschutzziele ..... 27 EU-Parlament stimmt Beschränkung von Einwegkunststoff zu........................................... 28 Mögliche Beschränkung von Mikroplastik: ECHA eröffnet Konsultation.............................. 29

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ECO-Post Ausgabe Hessen 4. Ausgabe 2019: April

ECO-Post Ausgabe Hessen

Meldungen aus den Bereichen: Umwelt, Energie, Klima und Rohstoffe

Inhaltsverzeichnis

Editorial .......................................................................................................................... 3 Europäische Klimaschutz-Strategie: Schärfere Ziele helfen nicht weiter .............................. 3

Hessen ........................................................................................................................... 4 Bündnis für Nachhaltigkeit geht an den Start ........................................................................ 4 Hessen beschließt ehrgeiziges Klimaziel: 55 Prozent weniger Treibhausgase bis 2030 ...... 5 Abfall als Rohstoffquelle: Biotechnologie schließt Stoffkreisläufe ......................................... 5 An der Hochschule Darmstadt wird ein Doktor in Nachhaltigkeitswissenschaften möglich ... 6 Spurenstoffe bereits an der Quelle beseitigen ...................................................................... 6 RP Ullrich besucht die Kläranlage von Wetzlar .................................................................... 7 Weltwassertag: Phosphor-Konzentration in Gewässern senken – 146 Kläranlagen rüsten in Südhessen nach .................................................................................................................. 8 Erneute Offenlegung für geänderte Vorranggebiete ............................................................. 8 Geschäftsstelle der Regionalversammlung bereitet Teilplan-Beratung vor: „Weißflächen“ sollen Verfahren beschleunigen und über 98 Prozent Südhessens von neuen Windkraftanlagen freibleiben ................................................................................................ 9

Veranstaltungen in Hessen .......................................................................................... 10 Earth Day 2019 am 29.04. in Frankfurt/Main ...................................................................... 10 HIHK- Veranstaltung zum Verpackungsgesetz am 06.06. in Kassel ................................... 10 EnergieManager Stammtisch: Dienstleistungen, Zertifizierungen und Benchmarking im Energiebereich am 11.06. in Wettenberg ........................................................................... 11 Energiesprechtag am 03.07. in Hanau ............................................................................... 12

Deutschland ................................................................................................................. 12 Bundesnetzagentur veröffentlicht Hinweise zu Stromspeichern ......................................... 12 Bundesregierung: Kein generelles Ende der Doppelbelastung von Stromspeichern .......... 13 Deutschland nähert sich EE-Ziel 2020 ............................................................................... 14 PV: Förderkosten ziehen deutlich an .................................................................................. 15 Klimakabinett eingesetzt .................................................................................................... 15 Start des BMWi-Wettbewerbsprogramms Energieeffizienz ................................................ 16 LNG-Terminals: Bundeskabinett beschließt Verordnung zur Netzanbindung ..................... 17 EU-Einigung für mehr alternative Antriebe bei der öffentlichen Hand ................................. 19

Service ......................................................................................................................... 20 Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz startet neues Projekt! ...................... 20 Zweiter Jahrgang Energy Scouts startet in Europa ............................................................. 21 Kroatische Kommunen investieren in Abfallwirtschaft ........................................................ 21 Kap Verde auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft: Workshop der AHK Portugal .................. 22 Stadtentwicklung und E-Mobilität in Malaysia: Workshop der AHK Malaysia ...................... 22 Neue Leuchtturm-Unternehmen im Klimaschutz gesucht! .................................................. 23

Europa ......................................................................................................................... 24 Neue CO2-Grenzwerte für Pkw passieren das EU-Parlament ............................................ 24 EU-Parlament verabschiedet Reform des europäischen Strommarkts ............................... 25 DIHK-Stellungnahme zur langfristigen Klimastrategie der EU ............................................ 25 Einigung zur Förderung grenzüberschreitender Infrastrukturprojekte nach 2020 ................ 26 Europäisches Parlament fordert erneut Anhebung der europäischen Klimaschutzziele ..... 27 EU-Parlament stimmt Beschränkung von Einwegkunststoff zu........................................... 28 Mögliche Beschränkung von Mikroplastik: ECHA eröffnet Konsultation .............................. 29

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EU-Kommission stellt “Diesel-Aktionsplan“ vor ................................................................... 30 International ................................................................................................................. 30

Energiewendeindex 2019 des Weltwirtschaftsforums ......................................................... 30 Ansprechpartner: Umwelt / Energie ............................................................................. 32

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Geltende Ziele große Herausforderung Inhaltsverzeichnis

Editorial

Europäische Klimaschutz-Strategie: Schärfere Ziele helfen nicht weiter

Die Debatte um die zukünftige Klimapolitik hat nicht nur in Berlin an Fahrt aufgenommen. In Brüssel laufen ebenfalls lebhafte Dis-kussionen über den Vorschlag der EU-Kommission, die europäi-schen Klimaziele zu verschärfen. Denn dieses Ansinnen steht ohne Zweifel im Zentrum der politischen Mitteilung zur langfristi-gen Klimastrategie vom November 2018. Sollte sich die EU tatsächlich dafür entscheiden, die „Treibhaus-gasneutralität“ als neues Ziel für das Jahr 2050 zu vereinbaren, bedeutet dies eine signifikante Erhöhung der EU-Minderungs-ziele. Statt 80 Prozent müssten bis zur Mitte des Jahrhunderts über 90 Prozent Treibhausgase eingespart werden – in der In-dustrie gar 96 bis 98 Prozent! Für Deutschland als wirtschafts-starkes Land würden diese Werte noch höher ausfallen, da es überdurchschnittlich zu den EU-weiten Zielen beitragen muss. Denn das europäische Ziel wird einerseits durch den Emissions-handel erreicht. Strengere EU-Ziele müssten durch eine schnel-lere Verknappung der zur Verfügung stehenden Emissions-rechte erreicht werden. Für die betroffenen Unternehmen, die in Deutschland mit über 1800 emissionshandelspflichtigen Anlagen besonders zahlreich sind, würde jede Tonne CO2 noch teurer. Ähnliches gilt für Sektoren wie Gewerbe, Gebäude und Verkehr, die nicht vom Emissionshandel erfasst werden. Schärfere euro-päische Ziele würden in Form strengerer nationaler Vorgaben an die Staaten weitergereicht. Wie werden geltende Ziele erreicht? Problematisch ist eine Zielverschärfung vor dem Hintergrund, dass bereits die bestehenden Ziele ambitioniert sind und die Zie-lerreichung aus heutiger Sicht keinesfalls gesichert ist. Der Fo-kus der politischen Diskussion sollte daher schleunigst auf die Frage gelenkt wird, wie die geltenden Ziele erreicht werden, und dies in einer Weise, die die Wettbewerbsfähigkeit der Unterneh-men stärkt, statt sie zu gefährden. Antworten finden sich im Strategievorschlag der Kommission nur wenige. Positiv ist lediglich die klare Schlussfolgerung, dass eine Vielzahl von Technologien und Ansätzen notwendig sein

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Nachhaltigkeit Inhaltsverzeichnis

wird, um die CO2-Emissionen signifikant zu senken. Dieses Er-gebnis spricht für einen technologieoffenen Ansatz, wie ihn der DIHK seit jeher einfordert. Die EU und die Staaten sollten auf marktwirtschaftliche Instrumente setzen. Die EU-Klimapolitik sollte schließlich der Tatsache Rechnung tragen, dass nur internationale Anstrengungen den Klimawandel wirksam begrenzen. Deshalb ist es so bedeutsam, dass die Partner Europas in der Welt ihre oft unverbindlichen Klima-schutzversprechen endlich in konkrete Politiken ummünzen. Dies würde auch neue Chancen für deutsche Unternehmen bie-ten, die durch den Export innovativer und effizienter Produkte, Technologien und Dienstleistungen weltweit ganz entscheidend zum Klimaschutz beitragen! (JSch)

Hessen

Bündnis für Nachhaltigkeit geht an den Start

10.04.2019 Pressestelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Die Nachhaltigkeitsstrategie wird neu aufgestellt – Landesregie-rung nimmt Expertenempfehlung auf „Unsere Nachhaltigkeitskonferenz wird zum Bündnis für Nach-haltigkeit. Mit dem neuen Namen kommen neue Aufgaben und neue Initiativen. Wir wollen noch gezielter nach Lösungen und innovativen Ideen für ein nachhaltiges Hessen suchen und so gemeinsam mit Verbänden aus Wirtschaft, Umwelt und dem So-zialbereich Hessen zukunftsfähig gestalten. Die strategische Neuaufstellung der Hessischen Nachhaltigkeitsstrategie wird uns dabei helfen“, sagte die Hessische Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden bei der Auftaktsitzung des Hessischen Bündnisses für Nachhaltigkeit. Mit der heutigen Sitzung wurde das bisherige Entscheidungsgre-mium der Nachhaltigkeitsstrategie Hessen – die Nachhaltigkeits-konferenz – durch das „Hessische Bündnis für Nachhaltigkeit“ (HBN) abgelöst. Im HBN kommen Verantwortliche der Landes-politik sowie wichtiger hessischer Verbände einmal jährlich zu-sammen und treffen Entscheidungen für die Themen der Nach-haltigkeitsstrategie. Die Arbeit des Hessischen Bündnisses für Nachhaltigkeit wird durch das „Forum für Nachhaltigkeit“ er-gänzt. Dort werden künftig die Empfehlungen für neue Schwer-punktthemen inhaltlich für die Entscheidungen im Bündnis für

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Klimaschutz Ressourceneffizienz durch Recycling Inhaltsverzeichnis

Nachhaltigkeit vorbereitet. Die Umstrukturierung sorgt für klare Diskussions- und Entscheidungsstrukturen. Auch der Aufbau einer Wirtschaftsinitiative wurde in der heuti-gen Sitzung angestoßen. Ziel der Initiative ist es, nachhaltiges Wirtschaften mit und innerhalb der Wirtschaft anzuregen. Die ökologische und soziale Dimension ist hier von besonderer Be-deutung. In diesem Jahr soll außerdem ein Leitbild für das Hes-sen der Nachhaltigkeit formuliert werden. Es soll Orientierung in der Arbeit bieten und Schwerpunkte setzen. Link zum vollständigen Artikel bzw. zur Fundstelle

Hessen beschließt ehrgeiziges Klimaziel: 55 Prozent weni-ger Treibhausgase bis 2030

09.04.2019 Pressestelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz „Die Hessische Landesregierung hat heute ein weiteres Klima-ziel gesetzt: Bis 2030 sollen 55 Prozent der Treibhausgasemis-sionen in Hessen eingespart werden. Damit steigern wir unsere Anstrengungen im Kampf gegen die Klimakrise deutlich, denn wir verantworten den Schutz unserer Lebensgrundlage und die Zukunft nachfolgender Generationen. Die Landesregierung nimmt diese Herausforderung ernst. Mit dem Klimaschutzziel für 2030, nach den festgelegten Zielen 2020 und 2025, wollen wir einen weiteren Beitrag zur ambitionierten hessischen Klimapoli-tik leisten und die Dringlichkeit des Klimaschutzes betonen“, kommentierte die Hessische Klimaschutzministerin Priska Hinz den gestrigen Kabinettsbeschluss. Link zum vollständigen Artikel bzw. zur Fundstelle

Abfall als Rohstoffquelle: Biotechnologie schließt Stoff-kreisläufe

26.03.2019 Pressestelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Angesichts der Endlichkeit nicht nur fossiler Rohstoffe plädiert Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir für mehr Recycling und effizienteren Umgang mit Ressourcen. „Biotechnologische Verfahren können Rohstoffe aus Abfällen zurückgewinnen und verbrauchsintensive chemische Herstel-lungsweisen ablösen“, sagte der Minister am Dienstag in Zwin-genberg beim Forum „Rohstoffquellen der Zukunft“. „Sie sind eine Schlüsseltechnologie mit hohem Wachstumspotenzial, die schon heute in Hessen rund 16.000 Menschen beschäftigt und unserem Land große Chancen bietet.“ Pionier der Bioökonomie Organisator der Veranstaltung war die landeseigene Wirt-schaftsfördergesellschaft Hessen Trade & Invest im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums. Gastgeber der Veranstal-tung war die BRAIN AG, das erste börsennotierte Bioökonomie-Unternehmen Deutschlands. Al-Wazir würdigte das Unterneh-men als Pionier der Bioökonomie und überreichte dem Vor-standsvorsitzenden Dr. Jürgen Eck einen Förderbescheid über

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Nachhaltigkeits- wissenschaften Gewässer Inhaltsverzeichnis

203.000 Euro für ein Projekt zur Rückgewinnung von Wertmetal-len aus Abfallströmen. Der Zuschuss stammt aus dem Förder-programm PIUS (Produktionsintegrierter Umweltschutz), mit dem Hessen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unter-stützt, die Ressourcen einsparen helfen. Link zum vollständigen Artikel bzw. zur Fundstelle

An der Hochschule Darmstadt wird ein Doktor in Nachhal-tigkeitswissenschaften möglich

27.03.2019 Pressestelle: Hessisches Ministerium für Wissen-schaft und Kunst Fünftes Promotionszentrum an Hochschule für Angewandte Wissenschaften eröffnet Wiesbaden. Studierende in Hessen können zukünftig an der Hochschule Darmstadt (h_da) einen Doktor in Nachhaltigkeits-wissenschaften erlangen: Das hat Wissenschaftsministerin An-gela Dorn anlässlich ihres Antrittsbesuch in der Hochschule mit-geteilt. Hessen ist das einzige Bundesland, das den Hochschu-len für Angewandte Wissenschaften – den ehemaligen Fach-hochschulen – für forschungsstarke Bereiche das Promotions-recht verleiht. Greift aktuelles Thema auf „Das neue Promotionszentrum an der Hochschule Darmstadt greift mit Nachhaltigkeit ein wichtiges und aktuelles Thema auf, zu dem wir noch viel mehr wissen müssen, um globale Heraus-forderungen wie den Klimaschutz und die Energieversorgung meistern zu können“, sagt Wissenschaftsministerin Angela Dorn. „Es ergänzt hervorragend unsere bereits bestehenden vier Pro-motionszentren. Gemeinsam stärken diese die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften darin, anwendungsbezogene For-schungsvorhaben anzugehen.“ Von der Wertschöpfungskette zur Mobilität Die Forscherinnen und Forscher werden im Promotionszentrum unter anderem nachhaltige Wertschöpfungsketten entwickeln, erneuerbare Energien erforschen, an neuen Formen der Mobili-tät arbeiten und sich auch überlegen, wie die Akzeptanz von nachhaltigen Strategien in Wirtschaft und Gesellschaft weiter er-höht werden kann. Link zum vollständigen Artikel bzw. zur Fundstelle

Spurenstoffe bereits an der Quelle beseitigen

19.03.2019 Pressestelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Heute vorgestelltes Ergebnispapier des Stakeholder-Dialogs der „Spurenstoffstrategie des Bundes“ ist ein guter Ansatz – Hessen fordert weitergehende Verpflichtung der Industrie „Das heute vorgestellte Ergebnispapier des Stakeholder-Dialogs „Spurenstoffstrategie des Bundes“ bietet gute Ansätze, den Ein-trag von Spurenstoffen in die Gewässer deutlich zu verringern. Wir hätten uns aber eine weitergehende Selbstverpflichtung der

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Phosphor im Wasser Inhaltsverzeichnis

Industrie gewünscht. Dafür hatte sich Hessen gemeinsam mit den anderen Bundesländern in dem Stakeholder-Dialog stark gemacht. Denn um Spurenstoffe im Wasser zu reduzieren, müs-sen wir direkt an der Quelle, also bei den Verursachern anset-zen“, kommentierte die Hessische Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden. Spurenstoffe erst gar nicht in die Umwelt lassen „Mit unserer Hessischen Spurenstoffstrategie verfolgen wir das Ziel, Spurenstoffe erst gar nicht in die Umwelt zu lassen. Ziel ist es, die Gewässerqualität zu verbessern und die Grundwasser-vorkommen im Hessischen Ried langfristig für die Trinkwas-sernutzung zu schützen“, ergänzte Hinz. Mit Industrieunterneh-men, die Spurenstoffe in das Abwasser einleiten, wird gemein-sam nach Lösungen zur Reduzierung gesucht. Sanierungen von undichten Abwasserkanälen werden vorangetrieben sowie die Beschaffung umweltfreundlicher Materialen in der öffentlichen Verwaltung. Außerdem setzt Hessen auf Information und Aufklä-rung bei Bürgerinnen und Bürgern, Landwirten und Gewerbetrei-benden, um für den richtigen Umgang und die Entsorgung von problematischen Chemikalien zu sensibilisieren. Förderung der Abwasserreinigung Darüber hinaus werden über die Hessische Spurenstoffstrategie weitergehende Abwasserreinigungen gefördert, die Spuren-stoffe, wie Arzneimittel und Haushaltschemikalien, aus dem Ab-wasser filtern. „Wir fordern die Bundesregierung auf, nun zeitnah Finanzierungsinstrumente wie die Änderung des Abwasserabga-bengesetzes auf den Weg zu bringen, um so die Länder zum Beispiel bei dem Einbau von vierten Reinigungsstufen zu unter-stützen“, sagte Ministerin Hinz. Link zum vollständigen Artikel bzw. zur Fundstelle

RP Ullrich besucht die Kläranlage von Wetzlar

21.03.2019 Stabsstelle Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Region Mit-telhessen Regierungspräsidium Gießen Gießen. Das Zeichen P lädt normalerweise zum Parken ein und freut im Auto auf der Suche nach einer entsprechenden Lücke. In heimischen Gewässern macht das Symbol P – für Phosphor – hingegen gewässerökologische Probleme. Waschmittel haben vor allem dafür gesorgt, dass Phosphor als Pflanzennährstoff die Flüsse regelrecht überdüngt hat. Ein spezielles Programm der hessischen Landesregierung für Kläranlagen soll die Phos-phor-Konzentration nun bis spätestens 2021 halbieren. „Damit haben wir eine bundesweite Vorreiterrolle übernommen, alleine in Mittelhessen werden dafür 121 Kläranlagen nachgerüstet und verfahrenstechnisch optimiert“, berichtet Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Zum Weltwassertag (Freitag, 22. März) be-sucht er die Kläranlage in Wetzlar. Hier ist es gelungen, die Phosphor-Menge zu halbieren. Und große Baumaßnahmen ste-hen kurz bevor. Link zum vollständigen Artikel bzw. zur Fundstelle

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Phosphor im Wasser Ergänzendes Verfahren Inhaltsverzeichnis

Weltwassertag: Phosphor-Konzentration in Gewässern sen-ken – 146 Kläranlagen rüsten in Südhessen nach

21.03.2019 Pressestelle Regierungspräsidium Darmstadt Das Zeichen P lädt zum Parken ein und freut – im Fall einer freien Lücke – jeden Verkehrsteilnehmenden. In heimischen Ge-wässern sorgt das Symbol P für Phosphor hingegen für gewäs-serökologische Probleme. Waschmittel haben in den vergange-nen Jahrzehnten dafür gesorgt, dass der Phosphor als Pflanzen-nährstoff die Flüsse regelrecht überdüngt hat. Das Maßnahmen-programm der hessischen Landesregierung zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie soll die Phosphor-Konzentration nun bis spätestens 2021 bei Kläranlagen halbieren. „Damit haben wir eine bundesweite Vorreiterrolle übernommen, alleine in Südhessen werden dafür 146 Kläranlagen nachgerüs-tet und verfahrenstechnisch optimiert“, berichtet Regierungsprä-sidentin Brigitte Lindscheid zum Weltwassertag. Dieser ist am Freitag, 22. März, und steht unter dem Motto „Niemand zurück-lassen – Wasser und Sanitärversorgung für alle“. „Bereits jetzt ist das Programm ein Erfolg, auf den vor allem die Verantwortlichen der Kläranlagen stolz sein können“, berichtet Lindscheid. Für dieses Großprojekt entstehen Kosten bei kleine-ren Maßnahmen zwischen 30.000 und mehrere Millionen Euro für, umfangreichere Modernisierungen. „Das ist gut investiertes Geld“, sagt Regierungspräsidentin Lindscheid, „denn dies wirkt sich direkt auf die Qualität unserer Gewässer aus.“ Und Wasser sei schließlich die Lebensgrundlage. Link zum vollständigen Artikel bzw. zur Fundstelle

Erneute Offenlegung für geänderte Vorranggebiete

02.04.2019 Regierungspräsidium Kassel Der Haupt- und Planungsausschuss empfiehlt der Regionalver-sammlung ein ergänzendes Verfahren zum Teilregionalplan Energie. Das haben die Mitglieder des Ausschusses heute in öf-fentlicher Sitzung beraten und entschieden. Damit reagiert der Haupt- und Planungsausschuss auf die kriti-sche Einschätzung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes VGH vom Januar 2018. Darin hatten die Richter die Eilanträge zweier nordhessischer Kommunen gegen den Teilregionalplan zwar abgelehnt, aber in der Begründung ließen sie erkennen, dass er die Streichung bzw. Verkleinerung von 44 Vorranggebie-ten für die Windenergienutzung ohne eine weitere Öffentlich-keitsbeteiligung als kritisch angesehen wird. Diese hatte damals nicht stattgefunden. Deshalb sprach sich der HPA nun für die er-neute Offenlegung des Teilregionalplans Energie als ergänzen-des Verfahren aus – allerdings nur bezüglich der Vorrangge-biete, die nach der 2. Offenlage geändert worden waren. Dies umfasst insgesamt 44 Vorranggebiete, die nach der zwei-ten Offenlegung durch Beschluss der Regionalversammlung vom 7. Oktober 2016 geändert wurden, und zwar vier Vorrang-

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Teilplan Erneuerbare Energien Inhaltsverzeichnis

gebiete, die entsprechend den Erkenntnissen aus Genehmi-gungsverfahren arrondiert wurden, sowie 19 Gebiete, die kom-plett gestrichen und 21 Gebiete, die reduziert wurden. Das bedeutet eine erneute Beteiligung von 52 unmittelbar bzw. mittelbar betroffenen Kommunen. Die Öffentlichkeit und die Trä-ger öffentlicher Belange werden umfassend beteiligt. Diejenigen Flächen für die Windenergienutzung, die nach Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2015 nicht verändert wurden, sind nicht Gegenstand des ergänzenden Verfahrens, Einwen-dungen hiergegen können nicht erneut vorgebracht werden, die Gesamtkonzeption bleibt unberührt. Link zum vollständigen Artikel bzw. zur Fundstelle

Geschäftsstelle der Regionalversammlung bereitet Teilplan-Beratung vor: „Weißflächen“ sollen Verfahren beschleuni-gen und über 98 Prozent Südhessens von neuen Windkraft-anlagen freibleiben

28.03.2019 Pressestelle Regierungspräsidium Darmstadt Zur Beschleunigung des Verfahrens für den Teilplan Erneuer-bare Energien (TPEE) mit seinen Vorrangflächen für die Wind-kraft bereitet das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt als Ge-schäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen aktuell eine Beratung und Beschlussfassung mit sogenannten Weißflächen vor. (Teil-)Flächen, die nach der 2017 durgeführten zweiten Of-fenlage des Teilplans als neue Vorranggebiete aufgenommen o-der herausgenommen – also verändert - wurden, sollen damit von einer Genehmigung ausgenommen werden. Diese Weißflä-chen – etwa 0,7 Prozent der Fläche des Regierungsbezirks Darmstadt – sollen dann zu einem späteren Zeitpunkt im Rah-men eines neuen Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung be-wertet werden. Der Vorschlag zielt darauf ab, die unveränderten Flächen diesen Juni zu beraten und diesen Dezember zu beschließen. Der TPEE mit „Weißflächen“ soll der Landesregierung dann schnellstmöglich zur Genehmigung vorgelegt werden. Auf diese Weise könnte zeitnah für über 99 Prozent Südhessens festge-legt werden, wo neue Windkraft-Anlagen künftig noch beantragt werden dürfen und wo nicht – über 98 Prozent der Fläche des Regierungsbezirks Darmstadt sollen laut dem RP-Entwurf von neuen Windkraftanlagen freibleiben. Eine solch zeitnahe Geneh-migung des TPEE ist jedoch nur hinsichtlich unveränderter Flä-chen möglich. Link zum vollständigen Artikel bzw. zur Fundstelle

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Am 29.04. in Frankfurt / Main Am 06.06. in Kassel Inhaltsverzeichnis

Veranstaltungen in Hessen

Earth Day 2019 am 29.04. in Frankfurt/Main

Earth Day 2019 hat weltweit und auch in Deutschland die Kam-pagne "SOS (Save Our Species) - Rettet die Arten" gestartet. In Zusammenarbeit mit tausenden Organisationen und auch mit aktiven Partnern in Deutschland wird das Jahr 2019 als ent-scheidendes Jahr für die Weiterentwicklung und den Schutz von Gesetzen, Richtlinien, Vorschriften und internationalen Koopera-tionsvereinbarungen zum Artenschutz bezeichnet. Auch Unternehmen sind auf den Erhalt natürlicher Ressourcen und der Umweltgüter angewiesen. Zunehmend beunruhigende Zahlen zum Verlust der weltweiten Artenvielfalt erfordern neue Lösungsansätze und Zielsetzungen. Immer mehr Unternehmerinnen und Unternehmer setzen sich freiwillig für den Erhalt der biologischen Vielfalt ein. Dieses En-gagement möchten wir mit dem diesjährigen Earth Day in der IHK Frankfurt am Main näher beleuchten. Der Earth Day 2019 wird zusammen mit dem Earth Day Interna-tional Deutsches Komitee e. V. sowie dem U.S.-Generalkonsulat organisiert. Partner des Earth Day International sind die Hessische Landes-zentrale für politische Bildung (HLZ), sowie Aramark, das Institut Dr. Flad und Apotheke Jung. Termin: 29.04.2019, 10:00 – 13:00 Uhr Ort: IHK Frankfurt am Main Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt Kontakt: IHK Frankfurt am Main, Luise Riedel, Tel. 069 2197-1480, [email protected] Kosten: Teilnahme ist kostenfrei. Weitere Informationen / Link zur Anmeldung

HIHK- Veranstaltung zum Verpackungsgesetz am 06.06. in Kassel

Das seit 1.1.2019 geltende Verpackungsgesetz bringt neue Pflichten für Hersteller und Händler verpackter Produkte mit sich. Im Rahmen der Veranstaltung werden die Referenten der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, eines Dualen Sys-tems und der IHK insbesondere folgende Themen erläutern und offene Fragen der Unternehmen zur Umsetzung in der Praxis klären:

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Am 11.06. in Wettenberg Inhaltsverzeichnis

Wer genau fällt unter die neue Registrierpflicht im Verpa-ckungsregister

Welche Produkte sind betroffen?

Was muss ich tun, wenn ich meinen Kundenkreis (b2b, B2c) nicht genau kenne?

Pflichten für (Online-)Händler

Verpacken im Auftrag für andere Unternehmen (Bsp. Werbe-geschenke)

Wer sich muss beim Import verpackter Waren einem Dualen System anschließen und sich im Verpackungsregister regist-rieren?

Wie vermeide ich Abmahnungen?

Erhöhung der Recyclingquoten

Recyclingfähigkeit von Verpackungen

Öffentlichkeitsarbeit der Dualen Systeme Die Veranstaltung richtet sich an Hersteller, Importeure und Händler (insbesondere auch Online-Händler) von verpackten Produkten. Termin: 6.06.2019, 14:00 – 17:00 Uhr Ort: IHK Kassel-Marburg, Kurfürstenstraße 9, 34117 Kassel Kontakt: IHK Kassel-Marburg, Elke Elsner Tel. 06421 9654-32, [email protected] Kosten: Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung: ist erforderlich. Weitere Informationen / Link zur Anmeldung

EnergieManager Stammtisch: Dienstleistungen, Zertifizie-rungen und Benchmarking im Energiebereich am 11.06. in Wettenberg

Steigende Anforderungen von Stakeholdern, Kunden, Ge-schäftspartnern und der Öffentlichkeit in Bezug auf gesellschaft-liche Verantwortung, Klimaschutz, Energieeffizienz und eine res-sourcenschonende Produktion auf der einen Seite sowie wirt-schaftliche Notwendigkeiten auf der anderen Seite stellen Unter-nehmen vor vielfältige Herausforderungen. Zur erfolgreichen Be-wältigung sind vor allem ein sehr spezielles und vertieftes Fach-wissen sowie umfangreiche personelle Ressourcen notwendig, um die einschlägigen Vorgaben beachten und berücksichtigen zu können. Dr. Andre Michels stellt die Erfahrungen und aktuellen Änderun-gen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) zum Durch-führen von Energieaudits nach DIN EN 16.247-1 vor, gibt Einbli-cke in Erweiterungen der DIN ISO 50.001 (Energiemangement-system, inkl. 50003, 50006, 50015) … Datum: 11.06.2019, 17:00 – 19:30 Uhr Ort: envistra GmbH, Niederlassung Wettenberg Im Ostpark 13-17, 35435 Wettenberg Teilnehmerzahl ist auf 18 Personen begrenzt Anmeldung + Kontakt: namentliche Anmeldung erforderlich IHK Verbund Mittelhessen, Jürgen Keller Tel.: 06441 9448-1260, [email protected]

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Am 03.07. in Hanau Eigenständige Eintragung im Markt-stammdatenregister notwendig

Inhaltsverzeichnis

Energiesprechtag am 03.07. in Hanau

Die Energiekosten spielen im Unternehmen eine immer größere Rolle. Der erste Schritt: „Analysieren der Situation“. „Geld vom Staat“: Welche Förderzuschüsse sind für Sie möglich? Diese und weitere Fragen werden in Einzelgespräch von einem Ener-gieberater beantwortet. Datum: 03.07.2019, Einzeltermine zu je 45 Minuten Ort: IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern Am Pedro-Jung-Park 14, 63450 Hanau Kontakt: IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern, Marina Rauer, Tel.: 06181 92 90 8811 [email protected] Terminvereinbarung erforderlich da Einzeltermine: Dauer ca. 45 Minuten. Weitere Informationen / Link zur Anmeldung

Deutschland

Bundesnetzagentur veröffentlicht Hinweise zu Stromspei-chern

Stromspeicher müssen im Marktstammdatenregister als eigen-ständige Anlage eingetragen werden. Zudem bestehen Melde-pflichten gegenüber dem Netzbetreiber. Die Bundesnetzagentur hat nun zu diesen Fragen ein Hinweisblatt veröffentlicht. Der DIHK hat die wichtigsten Aussagen zusammengefasst. Das an-gepasste Merkblatt zum Marktstammdatenregister finden Sie

hier.

Registrierungspflichten und Sanktionen Jeder ortsfeste Stromspeicher muss im Marktstammdatenregis-ter der Bundesnetzagentur eingetragen werden, sofern er mittel-bar oder unmittelbar an ein Stromnetz angeschlossen werden soll. Dies gilt auch, wenn der Speicher in Kombination mit einer Stromerzeugungsanlage (z. B. PV) genutzt wird. Verstöße ge-gen die Registrierungspflicht können u. a. zu einer Kürzung der EEG-Förderung führen. Registrierungspflichtig sind alle Stromspeicher, die ausschließ-lich Strom aus erneuerbaren Energien einspeichern und nach dem 31.07.2014 in Betrieb gingen. Für alle anderen Stromspei-cher besteht die Registrierungspflicht, wenn sie nach dem 30.06.2017 in Betrieb gegangen sind.

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ECO-Post Ausgabe Hessen 4. Ausgabe 2019: April

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EU-Richtlinie erst analysieren Inhaltsverzeichnis

Betreiber, die bisher nur ihre EEG-Anlage, nicht jedoch ihren Stromspeicher registriert haben, müssen die Registrierung des Stromspeichers im Marktstammdatenregister nachholen. Um Kürzungen von EEG-Förderzahlungen infolge einer Sanktion nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 EEG zu vermeiden, muss eine Registrierung eines EE-Stromspeichers im Markt-stammdatenregister bis zum 31.12.2019 erfolgen. Dies gilt aller-dings nur für Stromspeicher, die mit erneuerbarem Strom befüllt werden. Erfolgt eine Registrierung nach dem 31.12.2019, greift die Am-nestie dennoch bis zum 31.12.2019. Sanktionen im Sinne einer verringerten EEG-Zahlung gelten erst ab dem 01.01.2020. Die Sanktion umfasst allen Strom, der aus einer EEG-Anlage im Speicher zwischengespeichert wurde. Direkteinspeisungen ins Netz aus der EEG-Anlage sind nicht betroffen, sofern diese re-gistriert wurden. Meldepflichten gegenüber dem Netzbetreiber Ein Anlagenbetreiber erhält nur dann eine Förderung nach dem EEG, wenn er seinen Verpflichtungen zur Datenübermittlung an den Netzbetreiber nach § 71 EEG erfüllt hat. Die Daten für die Jahresendabrechnung sind demnach anlagenscharf zur Verfü-gung zu stellen. Für einen EE-Stromspeicher ist damit ein sepa-rater Nachweis erforderlich. Ein Nachweis für EE-Stromspeicher erscheint der Bundesnetza-gentur dann entbehrlich, wenn der Anlagenbetreiber sicherstellt und dem Netzbetreiber hinreichend darlegt, dass die Einspei-sung von Strom aus dem EE-Stromspeicher ins Netz technisch jederzeit wirksam ausgeschlossen ist. Nach Ansicht der Behörde sind Stromspeicher und EEG-Anlage keine Anlagen gleichartiger erneuerbarer Energien. Eine ge-meinsame Messung und Abrechnung nach §24 Abs. 3 EEG ist daher nach dieser Sichtweise nicht möglich. Wird der Speicher lediglich aus einer EEG-Anlage oder mehreren EEG-Anlagen mit gleich hohem Förderanspruch befüllt, kann eine anlagen-scharfe Messung und Abrechnung entbehrlich sein. Sie finden das Hinweisblatt der Bundesnetzagentur hier. (Bo, tb)

Bundesregierung: Kein generelles Ende der Doppelbelas-tung von Stromspeichern

Die Strombinnenmarktrichtlinie sieht ein Ende der Doppelbelas-tung von Stromspeichern aktiver Kunden vor. Die Bundesregie-rung hat sich in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (BT-Drucksache 19/8094) zurückhaltend zum Ende der Doppelbelastung von Stromspeichern mit Netz-entgelten und damit einhergehend netzseitigen Umlagen geäu-ßert.

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Deutliche Steigerung im Stromsektor

Inhaltsverzeichnis

Die Bundesregierung betont, dass die Richtlinie kein generelles Ende der Doppelbelastung von Stromspeichern mit Netzentgel-ten bedeutet. Sie wird nur die Vorgaben der Richtlinie einhalten und Stromspeicher dann freistellen, wenn sie von sog. aktiven Kunden betrieben werden, für selbstverbrauchte Strommengen oder wenn Flexibilitätsdienstleistungen für Netzbetreiber er-bracht werden (z. B. Regelenergie). Aktive Kunden sind nach Artikel 2 Nummer 8 der Strombinnen-marktrichtlinie "Endkunden oder eine Gruppe gemeinsam han-delnder Endkunden, der bzw. die an Ort und Stelle innerhalb de-finierter Grenzen oder - sofern Mitgliedsstaaten dies gestatten - an einem anderen Ort erzeugte Elektrizität verbraucht, gespei-chert oder eigenerzeugte Elektrizität verkauft oder an Flexibili-täts- oder Energieeffizienzprogrammen teilnimmt, sofern es sich dabei nicht um seine gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit handelt." Demnach sind alle Energieversorger keine aktiven Kunden und ihre Speicher fallen nicht unter diese Definition. Die Bundesregierung geht davon aus, dass ein Ende der Dop-pelbelastung bei aktiven Kunden zu einer Reduzierung des Netzausbaubedarfs im Verteilnetz führen kann. Bedarf an einer "Speicheroffensive" sieht die Bundesregierung nicht. (Bo)

Deutschland nähert sich EE-Ziel 2020

Deutschland hat der EU zugesagt, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 18 Prozent zu steigern. Nach vorläufigen Daten des Umweltbun-desamtes ist dieses Ziel mit 16,6 Prozent im Jahr 2018 in greif-bare Nähe gerückt. Dies sind 1,1 Prozentpunkte mehr als 2017. Hauptträger des Anstiegs war, wie in den vergangenen Jahren auch, der Stromsektor. Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch stieg von 36 auf 37,8 Prozent. Vor allem die Erzeugung aus Photovoltaik (+17 Prozent) konnte dabei deutlich zulegen. Insge-samt lag die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen um 4 Prozent über dem Vorjahreswert und erreichte 225,7 TWh. Dies ist ein Plus von knapp 10 TWh gegenüber dem Vorjahr. Die Windenergie bleibt mit einem Anteil von rund 50 Prozent mit Ab-stand die größte Quelle. Im Wärmebereich erreichten erneuerbare Energien einen Anteil von 13, 9 Prozent nach 13,4 Prozent im Jahr 2017. Während die Nutzung von Biomasse zurückging, gab es einen Anstieg bei Solarthermie und Wärmepumpen. Wie im Vorjahr wurden rund 171 TWh erneuerbar erzeugt. Da der Wärmeverbrauch aufgrund der milden Witterung aber deutlich sank (-3,5 Prozent), konnten die erneuerbaren Energien ihren Anteil steigern. Im Verkehr gab es ebenfalls einen Zuwachs: Der Anteil von Bi-okraftstoffen und erneuerbarem Strom stieg von 5,2 auf 5,6 Pro-

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Die meisten Zuschläge gingen nach Bayern

Wie weiter im Klimaschutz?

Inhaltsverzeichnis

zent. Erneuerbare Energien stellten 36 TWh bereit. Der Strom-verbrauch der Elektrofahrzeuge liegt mit 200 GWh trotz deutli-chen Wachstums weiterhin auf niedrigem Niveau. Zum Ver-gleich: Im Schienenverkehr werden über 11 TWh Strom ver-braucht. Der Einsatz erneuerbarer Energien vermeidet in Deutschland 184 Mio. Tonnen CO2. Davon entfallen 140 Mio. Tonnen auf den Stromsektor. Weitere Zahlen und Fakten finden Sie hier. (Bo, tb)

PV: Förderkosten ziehen deutlich an

Mit dem Energiesammelgesetz wurde das zu auktionierende Vo-lumen für Photovoltaik-Anlagen (PV) deutlich angehoben. So wurden zum 1. März 500 MW ausgeschrieben, die bisherige Jahresmenge lag bei 600 MW. Folgerichtig stieg der mengenge-wichtete durchschnittliche Zuschlagswert deutlich an: Er betrug 6,59 Cent/kWh gegenüber 4,8 Cent/kWh bei der vorherigen Runde. Damit wurde der Stand des Jahres 2017 wieder erreicht. Da vor allem die Modulpreise in den letzten zwei Jahren deutlich gefallen sind, hat die Erhöhung des Ausschreibungsvolumens zu Mitnahmeeffekten geführt. Dazu beigetragen hat auch, dass das Kontingent an bayerischen Ackerflächen für das Gesamtjahr mittlerweile aufgebraucht ist. Von den 35 Geboten, die sich auf solche Flächen bezogen, konnten nur 9 vergeben werden. Inte-ressant ist weiterhin, dass das Wettbewerbsniveau mit einer gut anderthalbfachen Überzeichnung akzeptabel war. Viele Bieter hatten offensichtlich darauf spekuliert, mit hohen Geboten den-noch zum Zuge zu kommen. Allerdings mussten auch 17 Ge-bote mit 192 MW wegen Formfehlern ausgeschlossen werden, was das Wettbewerbsniveau deutlich reduzierte. Eine weitere Erkenntnis: Die PV-Branche ist offensichtlich derzeit in der Lage, auch eine größere Nachfrage zu bedienen. Die Spannweite der 121 bezuschlagten Gebote reichte von 3,9 bis 8,4 Cent/kWh. Die meisten Zuschläge gingen nach Bayern (41), Sachsen-Anhalt (18) und Brandenburg (15). (Bo)

Klimakabinett eingesetzt

In der Sitzung am 20. März hat das Bundeskabinett beschlos-sen, einen Kabinettausschuss "Klimaschutz" einzurichten. Auf-gabe soll sein, die rechtlich verbindliche Umsetzung des Klima-schutzplans sowie der Klimaschutzziele für das Jahr 2030 vor-zubereiten. Das sogenannte "Klimakabinett" geht auf einen Beschluss des Koalitionsausschusses am 14. März zurück. Nach eigener Dar-stellung unterstreiche die Bundesregierung mit der Einrichtung des Kabinettausschusses die politische Bedeutung des Klima-schutzes und intensiviere die Arbeit an der gesetzlichen Umset-zung des Klimaschutzplans auf höchster politischer Ebene.

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Förderprogramm mal anders

Inhaltsverzeichnis

Die erste Sitzung ist für den 10. April geplant. Weitere Informati-onen zum Arbeitsprogramm liegen noch nicht vor. Auch ist bis-her unklar, welchen Einfluss die Einsetzung des Kabinettaus-schusses (bzw. dessen Arbeit) auf den Vorschlag des BMU für ein Klimaschutzgesetz haben wird. Man halte jedoch daran fest, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, in diesem Jahr die gesetzli-chen Regelungen zu verabschieden. Der Kabinettausschuss besteht aus:

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel als Vorsitzende

stellvertretender Vorsitzender ist der Bundesminister der Fi-nanzen als Stellvertreter der Bundeskanzlerin Olaf Scholz

Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Si-cherheit Svenja Schulze ist Beauftragte Vorsitzende

Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer

Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier

Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner

Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur An-dreas Scheuer

Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bun-deskanzleramtes Helge Braun

Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregie-rung Staatssekretär Steffen Seibert

Andere Mitglieder der Bundesregierung können einbezogen werden, soweit sie in ihrer Zuständigkeit betroffen sind. (MBe)

Start des BMWi-Wettbewerbsprogramms Energieeffizienz

Der BMWi-Wettbewerb Energieeffizienz (Nachfolgeprogramm zu „STEP up!“) ist am 1. April 2019 gestartet. Das technologie- und branchenoffene Förderpaket für Investitionen in Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird mit dem Wettbewerb Energieeffizienz vervollständigt. Der Wettbewerb bietet Unternehmen eine Förderung ihrer inves-tiven Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bis zu maximal 50 Prozent und adressiert insbesondere Projekte mit relativ hohen energiebezogenen Investitionskosten, die für eine wirtschaftliche Umsetzung eine höhere Förderung benötigen. Gefördert werden Einzelmaßnahmen, bei denen Unternehmen in neue hocheffiziente Technologien investieren sowie ihren An-teil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozess-wärme ausbauen, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden. Der Wettbewerb ist techno-logieoffen und Anträge können z. B. für unternehmensindividu-elle Maßnahmen, die zur energetischen Optimierung von Pro-

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DIHK: Baukostenzuschuss für Terminal-Investor zu niedrig

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duktionsanlagen und -prozessen (u. a. Abwärmenutzung) beitra-gen als auch die Nutzung hocheffizienter Querschnittstechnolo-gien, Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Ener-gien, Erwerb und die Installation von Mess-, Steuer-, Sensorik-und Regelungstechnik sowie Energiemanagement-Software ge-stellt werden. Das zentrale Kriterium für die Förderentscheidung im Wettbewerb ist die Fördereffizienz: Diese setzt die beantragte Fördersumme ins Verhältnis zur erwarteten CO2-Einsparung ("Förder-Euro" pro erreichter Tonne CO2-Einsparung pro Jahr). Je höher die Einsparung oder je geringer die beantragte Förde-rung ist, desto besser ist die Fördereffizienz und damit die Chance, zu den geförderten Projekten einer Wettbewerbsrunde zu gehören. Unternehmen können mehrere Effizienzmaßnahmen in einem Förderantrag beantragen und kontinuierlich ihre Anträge beim Wettbewerb stellen. Vorgesehen sind mehrere Wettbewerbsrun-den pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen. Die erste Wettbe-werbsrunde startet am 15. April 2019. Informieren Sie sich jetzt! In kostenlosen ca. einstündigen On-line-Tutorials erhalten Sie detaillierte Informationen zum BMWi-Wettbewerb Energieeffizienz. Die nächsten Termine finden am 5. und 16. April statt. Hier können Sie sich bei Interesse anmel-den. Weitere Informationen finden Sie unter www.wettbewerb-ener-gieeffizienz.de. (MBe)

LNG-Terminals: Bundeskabinett beschließt Verordnung zur Netzanbindung

Die Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland sieht vor, Netzbetreiber zum Netzanschluss von LNG-Terminals ein-schließlich des Leitungsbaus zu verpflichten. Die Kosten sollen über die Netzentgelte gewälzt werden.

In dem Entwurf für eine Artikelverordnung ist Folgendes

geplant:

Die Fernleitungsnetzbetreiber werden durch eine Änderung der Gasnetzzugangsverordnung verpflichtet, die erforderli-chen Leitungen zwischen den LNG-Terminals und dem Fernleitungsnetz zu errichten und die LNG-Terminals an das Fernleitungsnetz anzuschließen. Damit werden LNG-Termi-nals bezüglich der Anschlusspflicht für Netzbetreiber mit Im-portpipelines gleichgestellt.

Die Pflicht zur Errichtung der Anbindungsleitung besteht nur, soweit und sobald ein LNG-Terminal gebaut wird. Eine Kos-tenbeteiligung der Terminalbetreiber ist vorgesehen.

In § 23 der Anreizregulierungsverordnung soll klargestellt werden, dass die Kosten des Fernleitungsnetzbetreibers als Investitionsmaßnahme eingeordnet werden können. Auf die-ser Grundlage können die Kosten für den Leitungsbau ohne

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Zeitverzug über die Gasnetzentgelte refinanziert und auf die Netznutzer gewälzt werden.

In Deutschland gelten Brunsbüttel, Wilhelmshaven, Stade und Rostock als potenzielle Standorte. Alle Projekte würden privat-wirtschaftlich finanziert. Bei den ersten beiden Projekten besteht insbesondere die Notwendigkeit, eine größere Leitung zur An-bindung an das Fernleitungsnetz zu errichten. Ein entsprechen-der Antrag zur Kostenanerkennung und damit Finanzierung ist im jüngsten Entwurf zum Netzentwicklungsplan Gas aufgrund der Rechtslage von der Bundesnetzagentur noch abgelehnt wor-den. Da von maximal drei Terminals in Deutschland auszugehen ist, sind die zu wälzenden Kosten nach derzeitigem Stand auf zwei-stellige Millionenbeträge begrenzt. So ist die Anbindung von LNG Brunsbüttel mit 80 Mio. Euro kalkuliert. Für Wilhelmshaven ist ebenfalls eine Anbindung notwendig. Laut Verordnungsent-wurf ist bei der Realisierung bei drei Terminals von einer Erhö-hung der jährlichen Netzkosten der Fernleitungsnetzbetreiber von ca. 9 Millionen Euro auszugehen. Dies entspricht ungefähr 0,4 Prozent der heute festgelegten Erlösobergrenzen der deut-schen Fernleitungsnetzbetreiber in Summe. Angesichts des Produktionsrückgangs in Deutschland und den Niederlanden bei voraussichtlich sogar steigendem Erdgasver-brauch sind weitere Importkapazitäten notwendig. Insofern sind aus Sicht des DIHK privatwirtschaftliche Investitionen in die Im-portinfrastruktur für Erdgas generell willkommen. LNG-Terminals eröffnen hier zudem eine Chance für die Diversifizierung der Lie-ferquellen und damit weitere Absicherungsmöglichkeiten für die Unternehmen. Darüber hinaus können sich daraus neue Ge-schäftsmodelle für LNG im Verkehr ergeben und die Klima-schutzpolitik in diesem Anwendungssektor wirkungsvoll unter-stützen. Daher unterstützt der DIHK den Regelungsvorschlag grundsätz-lich, insbesondere die Änderung der Gasnetzzugangsverord-nung, damit die Anbindungspipelines im Rahmen des Netzent-wicklungsplans vorangetrieben werden können und mit Import-pipelines gleichgestellt werden. Die Bindung der Netzanschluss-pflicht an die tatsächliche Realisierung eines Terminals ist zu begrüßen, um das Netz auch bedarfsgerecht auszubauen. Mit der Änderung der Anreizregulierungsverordnung können die Kosten für die Anbindungspipeline als Investitionsmaßnahme ohne Zeitverzug über die Netzentgelte auf die Verbraucher ge-wälzt werden. Das gilt auch für die Betriebskosten. Dieser Me-chanismus ist grundsätzlich angemessen. Den beim Terminal-Investor verbleibenden Baukostenzuschuss von 10 Prozent er-achtet der DIHK als zu niedrig. (tb)

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Leichte Fahrzeuge werden elektrisch

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EU-Einigung für mehr alternative Antriebe bei der öffentli-chen Hand

EU-Rat und -Parlament haben sich Mitte Februar auf Quoten für emissionsarme Fahrzeuge in der öffentlichen Beschaffung geei-nigt. Die "Clean Vehicles Directive" legt fest, dass in Deutsch-land ab 2026 etwa 65 Prozent der neu beschafften Busse alter-native Antriebe (Gas, Wasserstoff, Strom) haben müssen. 35 Prozent der bestellten kleinen Nutzfahrzeuge und Pkw müssen ab 2026 Null-Emissionsfahrzeuge sein. Die Clean Vehicles Directive verpflichtet die öffentliche Hand, bei Bestellung und Beauftragung von Straßenfahrzeugen deut-lich verschärfte Anforderungen an CO2-Emissionen umzuset-zen. Verbindliche Quoten bei der Bestellung sauberer Fahr-zeuge ("Clean Vehicles") werden für den Zeitraum bis Ende 2025 sowie für 2026 bis 2030 festgelegt. Umfasst von den Quo-ten sind Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, aber auch schwere Nutz-fahrzeuge und Busse. "Clean Vehicles" sind wie folgt definiert: Als "saubere" Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t (M1, M2, N1) gelten bis Ende 2025 Fahrzeuge mit weniger als 50 g CO2/km, danach gelten 0 g CO2/km. Entsprechend der jetzt ebenfalls vereinbarten CO2-Grenzwerte für Pkw und der Tank-to-wheel-Betrachtung, darf die öffentliche Hand zur Erfüllung der Quote damit ab 2026 nur noch Brennstoffzellen- und reine Batteriefahrzeuge beschaffen. Die Strenge der Quoten wird nach Wirtschaftskraft der Mitglieds-staaten differenziert. Bei leichten Nutzfahrzeugen in Deutsch-land muss die öffentliche Hand bereits 30 Monate nach Inkraft-treten der Richtlinie (voraussichtlich ab 2022) sicherstellen, dass 35 Prozent der beschafften Fahrzeuge "Clean Vehicles" sind. Schwere Nutzfahrzeuge gelten als "sauber", wenn sie mit Strom, Wasserstoff, CNG, LNG oder synthetischen Kraftstoffen ange-trieben werden. Für Busse (M3) gelten als Quote bis Ende 2025 45 Prozent saubere Fahrzeuge und danach bis 2030 65 Prozent saubere Fahrzeuge. Für schwere Nutzfahrzeuge (N2 und N3) sollen 10 Prozent, bzw. 15 Prozent nach 2025 gelten. Die Verpflichtung soll vor allem die Vorreiterrolle der öffentlichen Hand widerspiegeln. Erhofft wird dadurch auch eine Unterstüt-zung des Markthochlaufs für alternative Antriebe im Nutzfahr-zeugbereich und damit einen beiderseitigen Vorteil in den Be-schaffungskosten. (tb)

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BMU und DIHK fördern Klimaschutz in Unternehmen

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Service

Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz startet neues Projekt!

Klimaschutz wird immer wichtiger. Um den anstehenden Her-ausforderungen zu begegnen, müssen alle an einem Strang zie-hen. Ein gutes Beispiel für unternehmerisches Engagement ist das gemeinsame Projekt „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“. Unternehmen engagieren sich für den Klima-schutz – und das mit Erfolg. Daher setzen der DIHK und das Bundesumweltministerium das Klimaschutzprojekt fort. Die gemeinsame Initiative wird getragen von den vier Partnern: dem Bundesumweltministerium, dem Bundeswirtschaftsministe-rium, dem DIHK und dem ZDH. Seit 2013 initiiert die Initiative bundesweit Projekte und Veranstaltungen. Auf diesem Weg wer-den kleine und mittlere Betriebe in Industrie, Gewerbe und Handwerk für die Themen Energieeffizienz und Klimaschutz sensibilisiert sowie neue Impulse und Ideen zur Beförderung der betrieblichen Energieeffizienz gegeben. Ziel des neuen Projekts wird sein, auch zukünftig den Unterneh-men mit Information, Qualifizierungen und Ansprechpartnern zur Seite zu stehen. Das deutschlandweite IHK-Netzwerk bietet da-bei Beratung und Unterstützung direkt vor Ort. Das Motto für die neue Projektphase lautet: An bisherige Erfolge anknüpfen und neue Chancen nutzen. Drei große Themenbereiche stehen auf der Agenda: Digitalisierung, Mobilisierung und Qualifizierung. Angebote für Unternehmen: Digitalisierung, Mobilisierung

und Qualifizierung

Ausgehend von einer Hemmnis- und Umsetzungsanalyse wer-den mittels Klimaschutzcoachings die Themen „digitale Klimabe-richterstattung“ und „EMAS“ in Unternehmen vorangetrieben. Entwickelt werden Lösungsmöglichkeiten, um digitale Maßnah-men zur Steigerung des Klimaschutzes gewinnbringend zu nut-zen. Auch im Bereich Mobilität liegt nach wie vor großes Potenzial zur Erreichung der Klimaschutzziele. Mit der Qualifizierung „Be-triebliches Mobilitätsmanagement“ hat die Mittelstandsinitiative bereits den ersten Schritt in Richtung klimafreundliche Mobilität

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AHKs bieten erfolgreiche Schulung erneut an

AHK Kroatien unter-stützt bei der Suche nach Konzepten und Technologien aus Deutschland

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gemacht. Durch den Ausbau des Angebots und die Einführung von Mobilitätstestwochen werden für Unternehmen neue An-reize geschaffen, um zukünftig verstärkt auf nachhaltige Mobili-tät zu setzen. Weiter im Programm sind die „Energie-Scouts“. Der Erfolg des Projektbausteins zeigt, Unternehmen wollen sich für den Klima-schutz engagieren. Mehr als 6.000 Auszubildende haben bereits Klimaschutzprojekte in Unternehmen entwickelt. Zukünftig wer-den neue Klimaschutztage gemeinsam mit Berufsschulen in den Regionen durchgeführt, um noch mehr Auszubildende für den Klimaschutz zu sensibilisieren. Weitere Informationen: www.mit-telstand-energiewende.de (sh)

Zweiter Jahrgang Energy Scouts startet in Europa

Die AHK Bulgarien macht den Auftakt: Die Schulungen für Ener-gieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb haben wieder begon-nen. 30 junge Teilnehmende werden in den kommenden Mona-ten theoretische Kenntnisse erwerben und diese bei einem Pra-xisprojekt in ihrem Unternehmen anwenden. Im Rahmen des Projekts Young Energy Europe schulen die Auslandshandelskammern junge Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter mit einem niederschwelligen Angebot zu den Themen Ener-gieeffizienz, Ressourceneffizienz und betriebliche Mobilität. Ne-ben den theoretischen Seminarinhalten spielt auch die prakti-sche Arbeit mit Messgeräten eine große Rolle. Das Schulungs-programm wird mit einem Modul zum Thema Klimaschutz abge-rundet, in dem es darum geht, die Teilnehmenden für die Be-deutung des Klimaschutzes für ihr Unternehmen zu sensibilisie-ren. Bei den demnächst in Tschechien, Griechenland und Ungarn beginnenden Workshops sind noch wenige Plätze frei. Weitere Informationen finden sich bei den AHKs oder auf der Webseite von Young Energy Europe. (han)

Kroatische Kommunen investieren in Abfallwirtschaft

Die Republik Kroatien kann im Aufbau ihres Abfallwirtschafts-systems auf Mittel des EU-Kohäsionsfonds und auf günstige Kredite unter anderem der Europäischen Investitionsbank zu-rückgreifen. Die Ziele zur Reduzierung der Deponierungsquote (derzeit 72 %) und zur Erhöhung der Recyclingquote konnten in den vergangenen Jahren dennoch nur in wenigen Städten er-reicht werden. Kommunale Verantwortliche stehen vor der Herausforderung, zeitnah Investitionsentscheidungen zu treffen, obwohl mittelfris-tige betriebswirtschaftliche Folgen vor dem Hintergrund z. T. noch nicht geklärter strategischer Fragestellungen nur schwer abzuschätzen sind. So ist beispielsweise unklar, welche Rolle

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10. - 11. April in Praia

8. und 10. April in Kuala Lumpur und Penang

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die bis heute nicht praktizierte thermische Verwertung von Sied-lungsabfällen spielen soll. Zudem existiert bislang kein attrakti-ver Markt für Ersatzbrennstoffe, die als Produkt in den kroati-schen Abfallwirtschaftsplänen einen hohen Stellenwert zuge-sprochen bekommen. Vor dem Hintergrund dieser und anderer Unwägbarkeiten hat die Deutsch-Kroatische Industrie- und Handelskammer (AHK Kroatien) im Jahr 2018 eine ausgewählte kroatische Kommune bei der Entscheidungsfindung begleitet. Den Abschluss der Ko-operation bildete im März 2019 eine Studienreise nach Bayern, im Rahmen derer sich 27 kroatische EntscheidungsträgerInnen aus der Partnerkommune und weiteren Regionen über Lösun-gen zur Sortierung von Siedlungsabfällen, zur Aufbereitung von Baustoffen oder zur Kompostierung organischer Abfälle infor-mieren konnten. Die Aktivitäten der AHK Kroatien werden durch die Exportinitia-tive Umwelttechnologien des Bundesumweltministeriums geför-dert. Unternehmen mit Dienstleistungen und Produkten im The-menfeld Kreislaufwirtschaft können sich bei der AHK über Chan-cen am kroatischen Markt informieren. (ko)

Kap Verde auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft: Workshop der AHK Portugal

Die besondere Struktur des Inselstaates Kap Verde bringt be-sondere Herausforderungen im Transport und in der Verwertung seiner Abfälle mit. Gleichzeitig führen stetiges Bevölkerungs-wachstum und die wirtschaftliche Abhängigkeit vom Tourismus zu einem erhöhten Druck, ökologisch und ökonomisch nachhal-tige und tragfähige Lösungen zu finden. Gemeinsam mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt der Republik Kap Verde führt die AHK Portugal einen Workshop in der Hauptstadt durch, in dem technologische und finanzielle Aspekte der Abfall-wirtschaft diskutiert und bilaterale Projektideen entwickelt wer-den sollen. An den Ergebnissen interessierte Unternehmen kön-nen sich nach der Veranstaltung an Paulo Azevedo (AHK Portu-gal) wenden. Der Workshop ist Teil der Exportinitiative Umwelt-technologien des Bundesumweltministeriums. (ko)

Stadtentwicklung und E-Mobilität in Malaysia: Workshop der AHK Malaysia

Die Elektrifizierung des Verkehrs ist in Malaysia nicht weit fort-geschritten. Auch die Energiewende steht noch am Anfang. Nach einem politischen Neubeginn im Jahr 2018 (erster Regie-rungswechsel nach 60 Jahren) rücken Energie- und Umweltthe-men jedoch stärker in den Fokus. Elektromobilität soll mittelfris-tig eine Rolle bei der Verringerung der Schadstoffbelastung in Städten spielen und Malaysia in der Wertschöpfungskette eines wachsenden Marktes positionieren. Die AHK Malaysia führt in Kuala Lumpur und Penang Workshops durch, in denen deut-sche und malaysische ExpertInnen Herausforderungen und

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Jetzt bei den Klimaschutz-Unternehmen bewerben

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Chancen der E-Mobilität diskutieren. Programm und Ansprech-partner finden interessierte Unternehmen auf der Webseite der AHK. Der Workshop ist Teil der Exportinitiative Umwelttechnolo-gien des Bundesumweltministeriums. (ko)

Neue Leuchtturm-Unternehmen im Klimaschutz gesucht!

Unternehmen, die vorbildlich Energie und CO2 einsparen, kön-nen sich als Klimaschutz-Unternehmen um eine Mitgliedschaft in der Vorreiter-Initiative bewerben. Zur Bewerbung laden das Bun-desumweltministerium, das Bundeswirtschaftsministerium, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sowie Klimaschutz-Unternehmen e. V. ein. Gesucht werden deutsche Unternehmen aller Größen und Bran-chen, die sich aufgrund ihrer Leistungen und Zielsetzungen als Vorbilder für Klimaschutz und Energieeffizienz verstehen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Klimaschutz-Unter-nehmen zeigen, dass nachhaltiges Wirtschaften und ökonomi-scher Erfolg zusammengehören. Mit ihren Best Practices moti-vieren sie andere Unternehmen, bei der Vorreiter-Initiative mit-zumachen. Wir brauchen noch mehr Engagierte, um unsere Kli-maschutzziele zu erreichen. Daher meine Bitte: Bewerben Sie sich als Klimaschutz-Unternehmen!“. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Wir brauchen Leuchtturm-Unternehmen für Energieeffizienz und Klimaschutz. Denn wer Energie einspart, spart Kosten. Und das erhöht die Wettbewerbsfähigkeit. Unternehmen haben also ein Interesse daran, Vorreiter beim Klimaschutz zu sein. Seien Sie dabei und zeigen Sie mit welchen innovativen Ideen Ihr Unternehmen die Energiewende und den Klimaschutz vorantreibt.“ Den Leuchtturmcharakter der Initiative bekräftigt DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer: „Die Klimaschutz-Unternehmen zeigen bei-spielhaft, welche Möglichkeiten in der Green Economy stecken und wie vielfältig unternehmerisches Engagement für mehr Kli-maschutz sein kann.“ Interessiert? Das sind die nächsten Schritte: Das neugestaltete Bewerbungsverfahren besteht aus einem onlinebasierten Quick-Check, der ein erstes Feedback ermöglicht. Im Anschluss füllen Interessenten den Bewerbungsbogen aus, in dem sie ihre Kli-maschutz- und Energieeffizienzaktivitäten in den verschiedenen Unternehmensbereichen darstellen. Die Bewerbung wird von ei-nem Fachgutachter geprüft und schließlich dem Beirat zur Ent-scheidung vorgelegt, in dem neben Experten aus Fachinstitutio-nen auch die drei Initiatoren BMU, BMWi und der DIHK vertreten sind. Erfolgreiche Bewerber werden am Jahresende bei einer öf-fentlichen Veranstaltung in Berlin mit einer Urkunde geehrt.

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Große Herausforderung für Industrie

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Das Aufnahmeverfahren und die betriebspraktischen „Erfolgsge-schichten und -rezepte“ werden im Rahmen des Projekts „Klima-schutz gewinnt“ aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums gefördert. Weitere Infor-mationen zu den Aktivitäten der Klimaschutz-Unternehmen, den Mehrwerten einer Mitgliedschaft und Hinweisen zum Bewer-bungsverfahren finden Sie auf der neuen Webseite des Ver-bands: www.klimaschutz-unternehmen.de. (MBe)

Europa

Neue CO2-Grenzwerte für Pkw passieren das EU-Parlament

Die neuen CO2-Flottengrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahr-zeuge wurden nach der informellen Einigung im Dezember nun am 27. März im Plenum des Parlaments bestätigt. Die CO2-Emissionen der Pkw-Neuwagenflotten der Hersteller müssen bis 2030 um 37,5 % sinken. Der Rat wird die Verordnung in Kürze ebenfalls verabschieden. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt sie dann in Kraft. Die CO2-Emissionen der Pkw-Neuwagenflotten der Her-steller müssen bis 2030 um 37,5 % sinken. Die Europäische Kommission hatte ursprünglich eine Minderung um 30 % vorge-schlagen. Für leichte Nutzfahrzeuge, wie Vans, wurde ein Ziel von 31 % vereinbart. Bis 2025 sollen die Werte sowohl für Pkw als auch leichte Nutzfahrzeuge um 15 % sinken. Aktuell gilt ein Grenz-wert von 95g CO2/km für das Jahr 2020. Hersteller, die die Grenzwerte nicht erreichen, müssen hohe Strafzahlungen leis-ten. Die neue Verordnung enthält auch eine Quote für Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge für die Jahre 2025 und 2030. Her-steller, die diese erreichen, erhalten einen "Bonus" in Form einer Anhebung ihres Flottengrenzwerts. Gemessen an den CO2-Emissionen neuer Pkw-Flotten heute (2018) bedeutet die getroffene Vereinbarung eine Halbierung der CO2-Emissionen innerhalb von 12 Jahren. Ohne die Elektri-fizierung einer Mehrheit der Fahrzeuge wird dies nicht zu errei-chen sein. Die neuen Grenzwerte stellen die Automobilindustrie daher vor große Herausforderungen. Besonders bei kleineren

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Chance für kosteneffizientere Energiewende

Bestehende Ziele bereits ambitioniert

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und mittleren Unternehmen in der Zulieferindustrie wird es da-rauf ankommen, den Strukturwandel ohne Brüche zu bewerk-stelligen. Die Palette der Erfüllungsoptionen sollte deshalb nach Ansicht des DIHK möglichst schnell auf biogene und synthetische Kraft-stoffe erweitert werden. Im Jahr 2023 sollte diese Option nicht nur geprüft werden, sondern auch konkreten Gesetzesänderun-gen den Weg hierfür eröffnen. (JSch)

EU-Parlament verabschiedet Reform des europäischen Strommarkts

Die Europaparlamentarier haben am 26. März die novellierte Strombinnenmarkt-Verordnung und Strombinnenmarkt-Richtlinie mit großer Mehrheit verabschiedet. Der reformierte Rechtsrahmen definiert die Spielregeln für den Strommarkt in Europa. Insbesondere geht es darum, die Preis-signale zu stärken und allen Marktteilnehmern, auch stromver-brauchenden Unternehmen und Eigenerzeugern, faire Wettbe-werbsbedingungen zu bieten. Neu sind strenge Regeln für die Einführung von Kapazitätsmechanismen. Insgesamt kann der neue EU-Rahmen dazu beitragen, die Energiewende kosteneffi-zienter umzusetzen. Deutschland muss jedoch den Netzausbau dringend vorantreiben, um eine Teilung des deutschen Strom-markts in mehrere Gebotszonen zu verhindern. Nach der Verabschiedung durch den Rat werden die Richtlinie und die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tre-ten in Kraft. (JSch)

DIHK-Stellungnahme zur langfristigen Klimastrategie der EU

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat am 20. März Stellung zu den Vorschlägen der Europäischen Kommis-sion für eine neue langfristige EU-Klimaschutzstrategie bezo-gen. Der DIHK spricht sich in seiner Stellungnahme gegen eine Verschärfung der bestehenden Treibhausgasminderungsziele der EU aus. Die EU will sich im Laufe des Jahres 2019 auf die Ziele bis 2050 einigen. In ihrer unverbindlichen Mitteilung von Ende November 2018 empfiehlt die EU-Kommission, bis zur Mitte des Jahrhunderts die Nettotreibhausgasneutralität innerhalb der EU zu erreichen. Konkret bedeutet dies, dass sich die wenigen verbleibenden Emissionen und die Entnahme von Treibhausgasen aus der At-mosphäre durch Natur und Technik die Waage halten. Bisher peilt die EU an, die Emissionen bis zur Mitte des Jahrhunderts um 80 % bis 95 % zu senken. Im Mittelpunkt der Veröffentli-chung steht zudem eine Vielzahl von Szenarien für einschnei-

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Connecting Europe Fazilität

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dende Emissionsreduktionen, die die Schwerpunkte auf ver-schiedene Lösungsansätze, wie die direkte Elektrifizierung oder den Einsatz von Wasserstoff, legen. Im Jahr 2020 sollte die EU eine Langfriststrategie in Einklang mit dem Pariser Übereinkom-men bei den Vereinten Nationen einreichen. Wann und in wel-cher Form konkret in der EU Entscheidungen getroffen werden, steht bisher noch nicht fest. Der DIHK rät in seiner Stellungnahme von einer Anhebung der bestehenden europäischen Klimaschutzziele ab. Stattdessen sollte die Politik sich auf die Erreichung der geltenden ambitio-nierten Ziele fokussieren, die auch die Wirtschaft bereits vor große Herausforderungen stellen. Positiv bewertet wird die Kernaussage des Kommissionsvor-schlags, dass zur signifikanten und kosteneffizienten Senkung der Treibhausgasemissionen auf ein Bündel von Technologien und Lösungsansätzen zurückgegriffen werden muss. Dies unter-streicht, dass die Fokussierung auf eine einzelne Technologie o-der Lösung dem Ziel einer kosteneffizienten Klimapolitik entge-genstehen würde. Der DIHK hebt zudem hervor, dass Klimaschutz nur internatio-nal gelingen kann. Die EU sollte daher bei der Umsetzung des Pariser Übereinkommens noch stärker als bisher darauf drän-gen, dass andere Staaten ihre unverbindlichen Klimaschutzver-sprechungen konkret umsetzen. In Europa sollte der Emissions-handel als marktkonformes, mengenorientiertes Instrument vor-rangig ohne zusätzliche Preissteuerung weiterentwickelt wer-den. Ziel sollte die Schaffung eines globalen CO2-Marktes sein. Wichtig ist auch, dass die Wettbewerbsfähigkeit der energiein-tensiven Industrie gestärkt wird. In diesem Rahmen gewinnt der Schutz vor direktem und indirektem Carbon Leakage aufgrund steigender CO2-Preise in Europa und weiter geringen Klima-schutzanstrengungen außerhalb der EU an Bedeutung. Er sollte bei Bedarf ausgeweitet werden. Carbon Leakage bedeutet, dass Emissionen außerhalb der EU anfallen, da Unternehmen Stand-orte und Investitionen beispielsweise aufgrund geringer CO2-Preise dorthin verlagern. Die Stellungnahme kann hier abgerufen werden. (JSch)

Einigung zur Förderung grenzüberschreitender Infrastruk-turprojekte nach 2020

Der Rat und das Europäische Parlament haben sich am 8. März auf die Regeln für Förderung von grenzüberschreitenden Infra-strukturprojekten im Zeitraum 2021 bis 2027 geeinigt. Die europäischen Gesetzgeber unterstützen somit den Vor-schlag der EU-Kommission vom Juni 2018, den bestehenden Fördertopf „Connecting Europe Fazilität“ (CEF) auch im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens fortzuführen.

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55 % bis 2030

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Dem Transportbereich soll nach Vorstellung der EU-Kommission mit 30,6 Milliarden Euro, wie bisher auch, der Löwenanteil des Fördertopfs zugutekommen. Förderschwerpunkt soll die Dekar-bonisierung des Transportsektors sein, u. a. durch die Förde-rung von Investitionen in Ladeinfrastruktur für alternative An-triebe. Erstmals soll auch schwerpunktmäßig in die Digitalisierung in-vestiert werden. Die von der Kommission hierfür vorgesehenen 3 Milliarden Euro könnten beispielsweise in den Breitbandaus-bau und in die 5G-Infrastruktur fließen. 8,65 Milliarden Euro für den Energiesektor Für den Energiesektor schlägt die Kommission ein Budget von 8,65 Milliarden Euro vor. Ob es hierbei bleibt, hängt von der noch ausstehenden Entscheidung zum gesamten mehrjährigen Finanzrahmen ab. Festgelegt haben Rat und Parlament jedoch bereits, dass 15 % des energiebezogenen CEF-Budgets in grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien investiert wer-den sollen. Konkret soll es um Projekte gehen, die im Rahmen des Koope-rationsmechanismus der Erneuerbare-Energien-Richtlinie oder anderer bi- oder multilateraler Vereinbarungen geplant sind. Der Kooperationsmechanismus ermöglicht Mitgliedsstaaten, ihr eu-ropäisches Erneuerbare-Energien-Ziel teilweise durch die Teil-nahme an Projekten in anderen Ländern zu erreichen. Bisher wurde von dieser Option nur sehr spärlich Gebrauch gemacht. Die bisher informelle Einigung muss noch formell vom Parla-ment und vom Ministerrat bestätigt werden. Die Abstimmung im Plenum ist im April vorgesehen. Die CEF ist eines der Hauptför-derinstrumente der EU zur transeuropäischen Infrastrukturent-wicklung in den Bereichen Transport, digitale Dienstleistungen und Energie. (JSch)

Europäisches Parlament fordert erneut Anhebung der euro-päischen Klimaschutzziele

Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen in der EU nach An-sicht der Parlamentarier um 55 % sinken. Bis 2050 soll dann die Treibhausgasneutralität erreicht werden. Die Europäische Union hat sich das Ziel gesetzt, ihre Treibhaus-gasemissionen bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu 1990 um 40 % zu senken. In einer am 14. März mit breiter Mehrheit verab-schiedeten Entschließung zum Vorschlag der EU-Kommission für eine langfristige Klimastrategie fordern die Europaabgeord-neten nun erneut eine Anhebung dieses Ziels auf 55 %. Dieses schärfere Ziel soll dann im Rahmen des Pariser Übereinkom-mens bei den Vereinten Nationen eingereicht werden.

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Produktverbote vorgesehen

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Gleichzeitig unterstützt das Parlament das Ansinnen der EU-Kommission, für das Jahr 2050 die Treibhausgasneutralität als neues Ziel für die EU festzulegen. Dies bedeutet, dass sich die CO2-Emissionen und die Absorption durch Natur und Technik die Waage halten. Die Abgeordneten vertreten die Auffassung, dass die EU nur so ihren Verpflichtungen im Rahmen des Pari-ser Klimaschutzübereinkommens nachkäme. Bisher peilt die EU an, die Emissionen bis zur Mitte des Jahrhunderts um 80 % bis 95 % zu senken. Das neue Langfristziel würde somit erhebliche zusätzliche Emissionsreduktionen verlangen. In seiner Entschließung fordert das Parlament die EU-Kommis-sion zudem auf, eine EU-Strategie für den Wandel in der ener-gieintensiven Industrie hin zur Treibhausgasneutralität vorzule-gen. Darüber hinaus appellieren die Abgeordneten abermals an die Kommission, sogenannte Grenzausgleichssteuern zu prüfen, um die europäische Industrie vor Carbon Leakage zu schützen. Carbon Leakage bedeutet, dass Emissionen außerhalb der EU anfallen, da Unternehmen Standorte und Investitionen beispiels-weise aufgrund geringer CO2-Preise dorthin verlagern. DIHK rät von Zielverschärfungen ab Der DIHK rät von einer Verschärfung der europäischen Klima-schutzziele ab. Die bestehenden Ziele stellen Wirtschaft und Gesellschaft bereits vor große Herausforderungen. Die Politik sollte sich auf ihre Erreichung fokussieren und den Klimaschutz international vorantreiben. Berücksichtigt werden muss, dass eine Erhöhung des 2030-Ziels eine Anpassung der klimapolitischen Maßnahmen, wie des EU-Emissionshandels und der Vorschriften für die nicht emissi-onshandelspflichtigen Sektoren, notwendig machen würde. Denn diese zielen aktuell auf eine Reduktion um 40 % ab. Die EU muss im Rahmen des Pariser Übereinkommens im Jahr 2020 eine langfristige Klimastrategie bei den Vereinten Nationen einreichen. Neben dem Parlament beschäftigen sich auch die Fachminister der Mitgliedsstaaten und die Staats- und Regie-rungschefs mit dem Vorschlag der EU-Kommission für eine neue Langfriststrategie. Wann und in welcher Form konkrete Entscheidungen gefällt werden, steht bisher noch nicht fest. (JSch)

EU-Parlament stimmt Beschränkung von Einwegkunststoff zu

Am 27. März 2019 hat das Europäische Parlament der Richtlinie zur Beschränkung von Einwegkunststoff (sogenannte SUP-Richtlinie) final zugestimmt, mit welcher die EU die maritime Kunststoffverschmutzung reduzieren will. Der beschlossene Rechtsakt geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission vom Mai 2018 zurück und stellt ein bedeutendes Vorhaben aus der zuvor beschlossenen EU-Kunststoffstrategie dar.

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Frist 20. September

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Zur zukünftigen Beschränkung von Einwegplastik sieht die Richtlinie verschiedene Maßnahmen vor, u. a. Produktverbote. Einwegkunststoffprodukte wie Strohhalme, Besteck, Teller, Rührstäbchen und Luftballonstäbe sowie Produkte aus oxo-ab-baubarem Kunststoff werden ab 2021 einem europaweiten Ver-bot unterworfen. Dazu sollen EU-Mitgliedsstaaten die Ver-brauchsraten von weiteren Einwegplastikprodukten verbindlich durch individuelle Schritte reduzieren. Dies betrifft u. a. be-stimmte Lebensmittelverpackungen. Denkbar wäre hier etwa eine Abgabe auf betroffene Einwegplastikprodukte. Für ver-schiedene Einweg-Hygieneprodukte aus Kunststoff trifft die Richtlinie Kennzeichnungsvorschriften etwa im Hinblick auf die richtige Produktentsorgung, für Getränkebehälter aus Kunststoff trifft die Richtlinie Gestaltungsvorgaben (Befestigung des De-ckels am Behälter). Dazu soll bis zum Jahr 2029 eine getrennte Sammlung von min-destens 90 Prozent der Kunststoff-Getränkeflaschen in der EU erfolgen. Denkbar wäre dazu etwa ein entsprechendes Pfand-system. Die Kostenlast für bezügliche Säuberungsaktionen schreibt die Richtlinie künftig im gewissen Rahmen den Herstel-lern bestimmter Einwegkunststoffprodukte zu, ebenso sieht die Richtlinie in diesem Rahmen Sensibilisierungsmaßnahmen der EU-Mitgliedsstaaten gegenüber Konsumenten im Umgang mit Einwegkunststoff vor. Eine Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt der EU und damit ihr Inkrafttreten ist zeitnah zu erwar-ten. Die Mitteilung des EU-Parlaments finden Sie hier. (MH)

Mögliche Beschränkung von Mikroplastik: ECHA eröffnet Konsultation

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat im Januar 2019 - nach vorherigem Auftrag durch die EU-Kommission - ei-nen Beschränkungsvorschlag zu Produkten absichtlich zuge-setztem Mikroplastik vorgelegt. Zu diesem Entwurf, der sich auf die Europäische Chemikalienverordnung REACH bezieht, führt die ECHA nun eine öffentliche Konsultation durch. Die noch nicht bindenden Beschränkungsvorschläge der ECHA für ab-sichtlich zugesetztes Mikroplastik zielen auf Produkte ab, aus denen sich das Mikroplastik nachweislich in die Umwelt löst. Dazu zählen nach Angaben der ECHA u. a. Kosmetikprodukte, Waschmittel, Farben und Glasuren, medizinische Produkte, Baumaterialen oder Produkte, die im Öl- und Gassektor zum Einsatz kommen. Insgesamt wird die Bewertung der Vorschläge voraussichtlich bis ins kommende Jahr hinein andauern, ehe die EU-Kommission über die Annahme der Vorschläge entscheidet. Unternehmen können sich bis zum 20. September 2019 an der Konsultation beteiligen. Die Konsultation der ECHA finden Sie hier. (MH)

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Unverbindliche Maßnahmenvorschläge

Deutschland fällt aufgrund hoher Kosten zurück

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EU-Kommission stellt “Diesel-Aktionsplan“ vor

Am 18. März 2019 hat die Europäische Kommission der rumäni-schen EU-Ratspräsidentschaft eine “roadmap towards clean ve-hicles“ überreicht. Mit dieser erarbeiteten Strategie verfolgt die EU-Kommission das Ziel, Fahrzeugemissionen in Europa weiter zu reduzieren. Dazu sieht der Aktionsplan verschiedene Maß-nahmen vor, nach Angaben der EU-Kommission etwa die effizi-ente Umsetzung neuer europäischer Typengenehmigungsregeln und Abgastests oder verbesserte Verbraucherinformationen. Ebenso spricht sich die EU-Kommission im Hinblick auf emissi-onsbezogene Fahrzeugrückrufaktionen für größere Transparenz sowie eine europaweit einheitlichere Umsetzung aus. Auch die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen sieht der Aktionsplan vor. Die zukünftige Umsetzung der Strategie, deren Maßnahmen noch nicht rechtlich bindend sind, soll nach Angaben der EU-Kommission gemeinsam mit den EU-Mitgliedsstaaten und der Wirtschaft erfolgen. Den Aktionsplan der EU-Kommission finden Sie hier.

Die Mitteilung der EU-Kommission finden Sie hier. (MH)

International

Energiewendeindex 2019 des Weltwirtschaftsforums

Das World Economic Forum hat seinen diesjährigen Bericht zur weltweiten Umsetzung der Energiewende vorgelegt. Es kommt zu dem Schluss, dass sich, global gesehen, die Geschwindigkeit der Energiewende verlangsamt hat. Deutschland fällt im Ran-king leicht zurück, insbesondere aufgrund der hohen Kosten. Mit dem Index werden die Rahmenbedingungen und Leistungen für die Energiewende von 115 Staaten untersucht. Kriterien sind zum einen das energiewirtschaftliche Dreieck (Wirtschaft und Wachstum, Versorgungssicherheit und ökologische Nachhaltig-keit) und zum anderen die Rahmenbedingungen, um die Ener-giewende zu ermöglichen (Energiestruktur, Investitionen, Regu-lierung, politischer Rückhalt, Institutionen und Steuerung, Infra-struktur, Ausbildung und Teilhabe). Anders als in den Vorjahren hat sich der Index gegenüber 2018 nur wenig verbessert. Dar-aus schließen die Autoren, dass die Energiewende an Ge-schwindigkeit verliert.

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Die drei ersten Plätze im Ranking der 115 Länder erreichen Schweden, die Schweiz und Norwegen. Deutschland erreicht den 17. Platz, einen Platz schlechter als im Vorjahr. Gute Be-wertungen erhält Deutschland beispielweise bei der Qualität der Stromversorgung (Platz 1) und dem Zugang der Bevölkerung zu Elektrizität. Beim Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung ist Deutschland nur Mittelmaß (Platz 55). Schlechte Bewertungen ergeben sich insbesondere hinsichtlich der Strompreise. Im Vergleich der Strompreise für private Ver-braucher belegt Deutschland Rang 87, beim Strompreis für Un-ternehmen sogar den drittletzten 113. Rang. Der Bericht "Fostering Effective Energy Transition, 2019 edition" ist auf der Internetseite des World Economic Forum unter fol-gendem Link veröffentlicht. (Fl) Meldungen der Rubriken: >Hessen<, >Veranstaltungen in Hes-sen< und >Informationen aus der Praxis< zusammengestellt von Jürgen Keller Redaktion der Rubriken: >Editorial<, >Deutschland<, >Europa<, >International<, >Publikationen<, >Biologische Vielfalt<, >Ser-vice<, >Veranstaltungen (überregional)<:

Janine Hansen (han), Dr. Sebastian Bolay (Bo), Till Bull-mann (tb), Julian Schorpp (JSch), Moritz Hundhausen (MH), Jakob Flechtner (Fl), Mark Becker (MBe), Stefan Kohlwes (ko), Sophie Heimes (sh) Hinweise: Bei den verlinkten externen Seiten handelt es sich ausschließ-lich um fremde Inhalte. Der DIHK / die IHK übernimmt keine Ver-antwortung für den Inhalt der verlinkten Seiten. Wir haben kei-nerlei Einfluss auf den Inhalt dieser Seiten und können deshalb für die inhaltliche Korrektheit, Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit fremder Inhalte keine Gewähr leisten. Es wird ausdrücklich erklärt, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechend verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren.

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Ansprechpartner: Umwelt / Energie

IHK Darmstadt Rhein Main Neckar Rheinstraße 89, 64295 Darmstadt Jan Helmrich Telefon 06151 871-197, Fax 06151 871-100-197 [email protected] Internet: www.darmstadt.ihk.de IHK Frankfurt am Main Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main Luise Riedel Telefon 069 2197-1480, Fax 069 2197-1423 [email protected] Internet.: www.frankfurt-main.ihk.de IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern Am Pedro-Jung-Park 14, 63450 Hanau Dr. Ute Lemke Telefon 06181 9290-8810, Fax 06181 9290-8290 [email protected] Internet: www.hanau.ihk.de IHK Kassel-Marburg Software Center 3, 35037 Marburg Elke Elsner (Umwelt) Telefon 06421 9654-32, Fax 06421 9654-33 [email protected] Internet: www.ihk-kassel.de Thomas Madry (Energie) Telefon 06421 9654-30, [email protected] Internet: www.ihk-kassel.de IHK-Verbund Mittelhessen (Kooperation der IHK Lahn-Dill, IHK Gießen-Friedberg, IHK Limburg und IHK Fulda) IHK Lahn-Dill (federführend) Friedenstraße 2, 35578 Wetzlar Thomas Klaßen (Umwelt) Telefon 06441 9448-1510, Fax 06441 9448-2510 [email protected] Internet: www.ihk-lahndill.de Jürgen Keller (Energie) Telefon 06441 9448-1260, Fax 06441 9448-2260 [email protected] Internet: www.ihk-lahndill.de IHK Offenbach am Main Frankfurter Straße 90, 63067 Offenbach Peter Sülzen Telefon 069 8207-244, Fax 069 8207-247 [email protected] Internet: www.offenbach.ihk.de IHK Wiesbaden Wilhelmstraße 24 - 26, 65183 Wiesbaden Christian Ritter Telefon 0611 1500-153, Fax 0611 1500-7153 [email protected] Internet: www.ihk-wiesbaden.de