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EHRENAMT , AUFWENDUNGS- VERGÜTUNGEN ( Anlage 2 zum Protokoll vom 04.04.2009 ) Quellenangaben : Der Verein , Kapitel 5.2.5 ( Haufe Index : 951054 )

EHRENAMT , AUFWENDUNGS- VERGÜTUNGEN ( Anlage 2 zum Protokoll vom 04.04.2009 )

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EHRENAMT , AUFWENDUNGS- VERGÜTUNGEN ( Anlage 2 zum Protokoll vom 04.04.2009 ). Quellenangaben : Der Verein , Kapitel 5.2.5 ( Haufe Index : 951054 ). Gliederung. Der ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter Arten der Vergütungen 2.1 Der Begriff des Aufwendungsersatzes 2.2 Die Ehrenamtspauschale - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: EHRENAMT , AUFWENDUNGS- VERGÜTUNGEN ( Anlage 2 zum Protokoll vom 04.04.2009 )

EHRENAMT , AUFWENDUNGS-VERGÜTUNGEN

( Anlage 2 zum Protokoll vom 04.04.2009 )

Quellenangaben :Der Verein , Kapitel 5.2.5( Haufe Index : 951054 )

Page 2: EHRENAMT , AUFWENDUNGS- VERGÜTUNGEN ( Anlage 2 zum Protokoll vom 04.04.2009 )

Gliederung

1. Der ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter2. Arten der Vergütungen2.1 Der Begriff des Aufwendungsersatzes2.2 Die Ehrenamtspauschale3. Zusammenfassung

Page 3: EHRENAMT , AUFWENDUNGS- VERGÜTUNGEN ( Anlage 2 zum Protokoll vom 04.04.2009 )

1. Der Ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter

Verein

1. Arbeitnehmer des Vereins 2. Freie Mitarbeiter 3. Ehrenamtliche

Mitarbeiter

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Verein

1. Arbeitnehmer des Vereins 2. Freie Mitarbeiter 3. Ehrenamtliche

Mitarbeiter

VollzeitbeschäftigteTeilzeitbeschäftigte

geringfügig Be-Schäftigte

ABM-Kräfte

Page 5: EHRENAMT , AUFWENDUNGS- VERGÜTUNGEN ( Anlage 2 zum Protokoll vom 04.04.2009 )

Verein

1. Arbeitnehmer des Vereins 2. Freie Mitarbeiter 3. Ehrenamtliche

Mitarbeiter

VollzeitbeschäftigteTeilzeitbeschäftigte

geringfügig Be-Schäftigte

ABM-Kräfte

Freiberuflich Tätige( Honorarkräfte )

Page 6: EHRENAMT , AUFWENDUNGS- VERGÜTUNGEN ( Anlage 2 zum Protokoll vom 04.04.2009 )

Verein

1. Arbeitnehmer des Vereins 2. Freie Mitarbeiter 3. Ehrenamtliche

Mitarbeiter

VollzeitbeschäftigteTeilzeitbeschäftigte

geringfügig Be-Schäftigte

ABM-Kräfte

Freiberuflich Tätige( Honorarkräfte )

Wahlämter nach SatzungÜbungsleiter

Helfer bei Festenund Veranstaltungen

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2. Arten der Vergütung

Vergütungen

AufwandsersatzAufwands-

entschädigung

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2.1 Aufwendungsersatz§ 670 BGB

Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrages Auf-wendungen , die er den Umständen nach für erforderlich halten darf , so ist der Auftraggeber zum Ersatze verpflichtet .

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Was gehört zum Aufwendungsersatz ?

- Porto- Telefon- Fax- Internet- Fahrtkosten- Verpflegungs – und Übernach-

tungskosten- uäm.

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Wer kann Aufwendungsersatz erhalten ?

- Grundsätzlich : alle beauftragten Organmitglieder

- Einzelheiten sind in der Satzung zu

regeln

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Welche Regelungen sind in einer Satzung möglich ?

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1. Möglichkeit• Keine Regelung • Folge :

1. alle Organmitglieder haben Anspruch auf

Aufwendungsersatz .2. für den Verein kann dies teuer

werden .

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2. Möglichkeit• Die Organmitglieder erhalten im

Rahmen ihrer Tätigkeit weder eine Vergütung noch einen Aufwendungsersatz gem. § 670 BGB .

• Rechtlich zulässig ?

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3. Möglichkeit• Siehe § 21 der Satzung des TGLD

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Pauschalvergütungen• Zulässig , wenn der Freibetrag von € 256.– nicht überschritten wird .

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2.2 Die Ehrenamtspauschale• Rechtsgrundlage : § 3 , 26a EStG Höhe : € 500.-- jährlich

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Wer kann diese Pauschale erhalten?

Lösung

Vereinsämteraufgrung einer

Satzungsregelung

Personen , dievom Verein beauftragt

werden

VorstandAbteilungen

Usw.

PlatzwartSchiedsrichterKampfrichter

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Wann kann die Ehrenamtspauschale gezahlt

werden ?

• Ab dem Zeitpunkt , wo eine Satzungsänderung im Vereinsregister eingetragen ist

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Satzungsbeispiel• Bei Bedarf können Vereinsämter im

Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden .