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Daniel Piazza
1. Dezember 2006
Eignerrolle und Bankstrategie:Das Beispiel Glarner Kantonalbank
Cases in Financial Institution Management
21. Dezember 2006
Grossaktionäre und AlleineignerDas Beispiel Glarner KantonalbankAgenda
3
1
2
4
Glarner KB: Die Bank, ihr Umfeld und die geplante Übernahme
Mögliche Verbesserungen der Kontrolle und Aufsicht der GLKB
Shleifer/Vishny (1986) und Stiglitz (1985)
Kontrolle der Glarner KB (Agent) durch den Kt. Glarus (Principal)
31. Dezember 2006
Grossaktionäre und AlleineignerDas Beispiel Glarner KantonalbankAgenda
3
1
2
4
Shleifer/Vishny (1986) und Stiglitz (1985)
Kontrolle der Glarner KB (Agent) durch den Kt. Glarus (Principal)
Glarner KB: Die Bank, ihr Umfeld und die geplante Übernahme
Mögliche Verbesserungen der Kontrolle und Aufsicht der GLKB
41. Dezember 2006
1
Shleifer/Vishny (1986): Large Shareholders and Corporate Control (1)
- Formale Analyse der Rolle der Grossaktionäre- Passt in die Takeover-Literatur, aufbauend auf
Grossman/Hart (1980) � letzte Vorlesung- u.a. Aussage Grossman/Hart: „Es braucht Verwässerung,
damit eine Übernahme stattfindet “
- Zwei mögliche Fälle:
� Raider hält keine Aktien:- Muss bei einer Übernahme den neuen höheren Aktienpreis bezahlen!- Braucht Verwässerung („Dilution“; gem. Grossman/Hart)
� Raider hält Aktien:- Raider profitiert von höherem Preis (je grösser sein Aktienanteil,
desto mehr)- Wenn der Gewinn gross genug ist, dann braucht es keine Verwässerung
.
.
51. Dezember 2006
1
Shleifer/Vishny (1986): Large Shareholders and Corporate Control (2)
- „The large shareholder has an incentive to monitor the currentmanagement because he receives a part of the improvedvalue.“
- Praktische Relevanz nach Shleifer/Vishny (1986):
- Fortune 500: ≈ 78% mit mind. einem Grossaktionär (d.h. ≥ 5%)
- Ein Beispiel aus dem Formeln-Teil:„jawboning“, d.h. informelle Verhandlungen mit dem
aktuellen Management (bzgl. Übernahme)
.
354456
Der Effekt ist negativ, weil:• wenn der der Grossaktionär effektiv bietet, dann muss er höher bieten• dann davon ausgegangen werden kann, dass wenig Anbieter da sind• damit auch die kleinen Aktionäre geschädigt werden können
.
61. Dezember 2006
1
Stiglitz (1985): Credit Markets andthe Control of Capital (1)
Einige ausgewählte zentrale Aussagen:- Grossaktionäre haben hinreichend grosse Anreize, das
Management eines ineffizient geführten Unternehmens aktiv zu kontrollieren (≠Minderheitsaktionäre).
- Angesichts der permanenten Bedrohung und disziplinierenden Wirkung können dem Markt fürUnternehmenskontrolle einige Vorteile zugesprochen werden, sie ist aber insgesamt unzureichend.
- Es bestehen Informationsasymmetrien. Einerseits zwischen dem Eigner sowie dem Management. Anderseits zwischen dem Angreifer und der angegriffenen Unternehmung (bei Übernahmeversuch).
71. Dezember 2006
1
Stiglitz (1985): Credit Markets andthe Control of Capital (2)
- Sukzessiver Zukauf von Aktien ���� Kursanstieg!Aufgrund der Informationen, die in den Markt fliessen und weitere Marktteilnehmer zum Kauf der Stimmrechte motivieren.
- Traditionelle Kontrollmechanismen unzureichend!- Zwei Vorschläge:
- Den Banken soll erlaubt werden, auch Equity zu besitzen, so haben diese nicht nur den Anreiz, Kreditausfälle zu verhindern!
- Kontrolle über die Pensionskassen (mit grossen Aktienanteilen), die ja im Spannungsfeld zwischen Humankapital und Aktienkapital stehen.
81. Dezember 2006
1
Stiglitz (1985): Credit Markets andthe Control of Capital (3)
Zwei Optionen:- „Governance by Voice“: Ausüben von Druck auf das
Management- „Governance by Exit“: Verkauf der Anteile (sofern
Liquidität vorhanden)
91. Dezember 2006
1
Von Stiglitz zur Glarner Kantonalbank…
Stiglitz (1985) äussert sich im Artikel auch zuUnternehmungen, welche durch die öffentliche Hand gehaltenwerden:
S. 136:„…a publicly held corporation is like a (local) government.
Ensuring that it functions well is a public good for all those who own shares in the firm (or who are the firms‘ creditors). …“
„owner“: Glarner (Stimm-)Bevölkerung„creditors“: Bürger als Kunden evtl. (auch)
Gläubiger
101. Dezember 2006
Grossaktionäre und AlleineignerDas Beispiel Glarner KantonalbankAgenda
3
1
2
4
Shleifer/Vishny (1986) und Stiglitz (1985)
Kontrolle der Glarner KB (Agent) durch den Kt. Glarus (Principal)
Glarner KB: Die Bank, ihr Umfeld und die geplante Übernahme
Mögliche Verbesserungen der Kontrolle und Aufsicht der GLKB
111. Dezember 2006
Generell: Rolle der Kantone
Kanton als Alleineigner:
Kanton als Mehrheitseigner (bzgl. Kapital und Stimmen):
Kanton als Mehrheitseigner (bzgl. Stimmen):
Spezialfall:
2
121. Dezember 2006
Hauptsitz in Glarus
Filialnetz der GLKB im Kanton GlarusQuelle: GLKB-Geschäftsbericht 2005.
2
131. Dezember 2006
Glarner Kantonalbank: Facts...
Kanton GlarusGeschäftsgebiet
UBS: AA+ („neg.“)/ ZKB: AA („stab.“)Ratings (= Ratings des Kantons)
Der Kanton Glarus besitzt 100% des Gesellschaftskapitals (Dotations-kapital) von CHF 55 Mio.
Kantonsanteil
unbeschränkte StaatsgarantieStaatsgarantie
SteuerbefreitSteuern
Art. 49 "Der Kanton betreibt eine
Kantonalbank."
Verfassung des
Kantons Glarus
Öffentlich-rechtliche AnstaltRechtsform
Quelle: Kanton Glarus.
2
141. Dezember 2006
… and Figures
0.36 Mio. FrankenAbgeltung Staatsgarantie (2005)
6.5 Mio. FrankenAblieferung an den Kanton (2005)
133% (ohne KB-Rabbatt)Eigenmitteldeckungsgrad
+0.1%Veränderung Zinsertrag (∆ 2005)
-0.8%Wachstum Hypotheken (∆ 2005)
55.0% bzw. 58.5%Cost/Income-Ratio (2005)
8.5% (Thomas Vettiger, IFBC-Studie:
-5.5% Spread p.a. während 6 J.!)ROE vor Steuern (2005)
16.1 [VJ: 13.1 (04); 10.1 (03)]Jahresgewinn (2005)
3.0 Mrd. FrankenBilanzsumme (31.12.2005)
Quelle: GLKB-Geschäftsbericht 2005 & Vettiger, IFBS (2006).
2
151. Dezember 2006
2
Kanton Glarus: Facts…
Stärken/Chancen
- Tiefe Verschuldung- „Geringe“ Eventualverbindlichkeiten
Schwächen/Risiken
- Negative Bevölkerungsentwicklung- Industrielastige Wirtschaftsstruktur- Stark sinkendes Eigenkapital- Stark fluktuierende Steuereinnahmen der jur. Personen- Abhängigkeit in der Finanzierung der Wirtschaftsregion
von der Kantonalbank �
Quelle: ZKB Credit Research.
161. Dezember 2006
2
Beispiel der Abhängigkeit von der Glarner KB: Hypothekenmarkt
Kanton Glarus
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
2002 2003 2004 2005
Jahr
Mar
ktan
teil
in
%
Credit Suisse Group
Glarner Kantonalbank
GRB Glarner Regiobank
Raif feisen-Gruppe
UBS
Quelle: IFZ-Studie (Pedergnana/Piazza).
171. Dezember 2006
2
…and Figures
116.6Steuerbelastungsindex (2003)
77 („mittelstarke Kantone“)Finanzkraftindex (2006/07)
= 1 Mio. FrankenSteuerprozent
22 Mio. FrankenNettoverschuldung nach Ausschüttung „Goldmilliarden“
152 Mio. FrankenSteuereinnahmen (2004)
390 Mio. FrankenKantonseinnahmen (2004)
47‘249 FrankenVolkseinkommen pro Ew. (2001)
38‘317 FrankenWohnbevölkerung (2004)
Quelle: IFZ (Pedergnana/Piazza).
181. Dezember 2006
2
Ausschnitte aus der Bestandesrechnung des Kt. Glarus
Quelle: Kanton Glarus, Bestandesrechnung 2005.
191. Dezember 2006
2
Bestandesrechnung des Kt. Glarusvs. Bilanz der Glarner Kantonalbank
Finanzvermögen
Verwaltungsvermögen
Darlehen an eigeneAnstalten
GLKB 55.0Dotationskap. 55.0Reserven 123.9
Zahlen in Millionen CHF per 31.12.2004
Kanton Glarus: Bestandesrechnung 2005 Glarner Kantonalbank: Bilanz 2005
Aktiven Passiven Aktiven Passiven
- GLKB macht einen Sechstel der ganzen Aktiva des Kantons Glarus (330 Mio. Franken) aus.
- Kanton hält „stille“ Reserven auf der GLKB von 123.9 Mio. Franken aus früherer Gewinnthesaurierung.
201. Dezember 2006
2
Abgeltung Staatsgarantie 0.36
Zuweisung anKanton GL 6.5
0.366.5
Total 6.86
Zahlen in Millionen CHF per 31.12.2005
Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag
Laufende Rechnung des Kt. GLvs. Bilanz der Glarner Kantonalbank
- Die Ausschüttung der GLKB macht rund 2% der totalen Einnahmen und 5 % des Steueraufkommen des Kantons aus.
Fazit: Die GLKB ist für den Kanton Glarus ein wichtiges Asset!
211. Dezember 2006
2
Staatsgarantie („Eventualverpflichtung“)
- Im Gesetz über die Glarner Kantonalbank vom 04.05.2003 ist die Staatshaftung für alle Verbindlichkeiten der Glarner Kantonalbank, soweit deren eigene Mittel nicht ausreichen, in Art. 5 Abs. 1 geregelt. Eine Quantifizierung dieser Verpflichtung wird hier unterlassen.
- Die Glarner Kantonalbank bezahlt für diese Garantie jährlich 0.3% des gesetzlichen Eigenmittelbedarfs gemäss dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen. Im Geschäftsjahr 2005 hat die GLKB für die Staatsgarantie CHF 0.36 Millionen dem Kanton bezahlt.
Quelle: Gesetz über die Glarner Kantonalbank & GLKB-Geschäftsbericht 2005.
221. Dezember 2006
2
Die Eventualverpflichtung gegenüber der Kantonalbank ist im Anhang zur Bestandesrechnung nicht berücksichtigt. (Das ist ein Fehler.)
Staatsgarantie („Eventualverpflichtung“)
231. Dezember 2006
„Dr Glarner Säntepuur“ unterwegs…
„…dr Glarner Säntepuur… zieht witer (met sim Vieh)… ondversprecht sim Schätzeli en Edelwiss-Struss…“
Rämlers: Dr Glarner Säntepuur
2
241. Dezember 2006
2
Aktueller Anlass:Übernahmeangebot der Glarner KB
Quelle: Glarner Kantonalbank.
Bernt ArpagausCEO GLKB
251. Dezember 2006
2
Vorgeschlagene Bedingungen der GLKB gemäss Medienmitteilung vom 03.11.2006
Quelle: Glarner Kantonalbank & Finanz und Wirtschaft.
- Finanzierung durch Ausgabe von PS und Fremdkapital mit Eigenmittelcharakter.
- Erster Angebotspreis: 460 Fr. pro Namenaktie Bank Linth- 330 Fr. pro Aktie in bar- 130 Fr. in Form eines neu auszugebenden Inh.-PS- Maximal 808‘823 Stück- Nennwert PS: 34 Franken (96 Franken Agio)- Deal-Volumen: ~370 Mio. Fr.
Zeit für öffentliches Kaufangebot: 6 Wochen (d.h. bis15. Dez. 2006)
261. Dezember 2006
2
Reaktion der Bank Linth
Quelle: Bank Linth.
���� Unfriendly Takeover:Premiere in der Kantonalbanken-Landschaft(über die eigene Kantonsgrenze hinaus)!
271. Dezember 2006
Reaktion des Aktienmarktes:Kursentwicklung der Bank Linth (N)
Quelle: Finanzmärkte NZZ Online.
Ankündigung desÜbernahmeangebots
der GLKB
+ rund 20% (+1/5)
2
281. Dezember 2006
- Erhöhung des Angebotspreises auf 480 Franken pro Bank Linth-Namenaktie (abzgl. des Bruttobetrags allfälliger Verwässerungseffekte wie bspw. Dividendenzahlungen, Ausgabe von Optionen etc.)
- Neu also: 350 Franken in bar sowie ein neu auszugebender GLKB-PS mit einem Wert von 130 Franken.
- Am Vollzugsdatum soll das PS-Kapital von 27.5 Mio. Franken (808‘823 PS‘ à 34 Franken) nominal geschaffen werden.
- Dealvolumen neu: ~390 Mio. Franken
2
Öffentliches Kauf- und Tauschangebot der GLKB für sämtliche sich im Publikum befindenden Bank Linth-Aktien (30.11.2006)
Quelle: Glarner Kantonalbank.
291. Dezember 2006
- Prämie von 9.1% auf dem Schlusskurs der Bank Linth-Aktievom 02.11.2006 vor Bekanntgabe der Übernahmeabsicht.
- Prämie von 10.3% auf dem Durchschnitt der Eröffnungskurse der Bank Linth-Aktie während der letzten 30 Tage vor Bekanntgabe der Übernahmeabsicht.
- Aber: das Angebot der GLKB liegt 8.3% unter dem aktuellen Aktienkurs der Bank Linth (Stand: 30.11., 17 Uhr).
2
Das neue Angebot der GLKB im Verhältnis zur Bank Linth-Aktienkursentwicklung
Quelle: Glarner Kantonalbank.
301. Dezember 2006
2
Reaktion der Bank Linth
Quelle: Bank Linth.
311. Dezember 2006
2
Quelle: Finanzmärkte NZZ Online.
Reaktion des Aktienmarktes auf das ausformulierte Übernahmeangebot:Kursentwicklung der Bank Linth (N) vom 30.11.2006
30.11., 9:40 Uhr:Bekanntgabe der Bedingungen
des Übernahmeangebots
Praktischunverändert!(+1%)
Spread ~40 Franken (~520-480 Fr.): Markt spekuliertalso weiterhin auf einen weiteren Mitbieter!
�
321. Dezember 2006
2
Bedingungen der GLKB für die Übernahme
Quelle: Glarner Kantonalbank.
1. Bis zum Ende der (allenfalls verlängerten) Angebotsfrist werden der Glarner Kantonalbank mindestens zwei Drittelder zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen Namenaktien der Bank Linth rechtsgültig angedient.
2. Kein Urteil, keine Verfügung oder keine andere behördliche Anordnung wird erlassen, welche dieses Angebot oder dessen Durchführung verbietet oder für unzulässig erklärt.
Die Glarner Kantonalbank behält sich aber das Recht vor, aufeine oder mehrere dieser Bedingungen ganz oder teilweise zuverzichten.
331. Dezember 2006
2
Momentaner Anteil der GLKB an der Bank Linth
Quelle: Glarner Kantonalbank.
- Während der 12 Monate vor der Publikation des Übernahmeangebots kaufte oder verkaufte die GLKB keine Bank Linth-Aktien oder Wandel- oder Optionsrechte zum Erwerb bzw. Verkauf von Bank Linth-Aktien.
- Zwischen 3. November und 27. November hat die GLKB 4‘156 Bank Linth-Aktien gekauft (keine zu mehr als 480 Franken) � d.h. der Anteil der GLKB an der Bank Linthbeträgt per 27.11.2006 0.52%!
- Rolle der BZ-Bank?
341. Dezember 2006
2
Absichten der GLKB betreffend der Bank Linth (1/2)
Annahme: nach erfolgreichem Angebot
- Die Bank Linth soll „schrittweise und möglichst weit gehend in die Glarner Kantonalbank integriert werden“.
- Die GLKB behält sich vor, den VR der Bank Linth neu zu besetzen.
- „Die Staatsgarantie wird … nicht auf die Bank Linthausgedehnt, solange die Bank Linth eine eigenständige juristische Person ist.“ (unter Berufung auf Art. 5 des KBG-GL).
Quelle: Glarner Kantonalbank.
351. Dezember 2006
2
Absichten der GLKB betreffend der Bank Linth (2/2)
Quelle: Glarner Kantonalbank.
- Nach Vollzug des Angebotes sollen die Bank Linth-Namenaktien dekotiert werden.
- Wenn GLKB-Anteil an der Bank Linth ≥ 98%, dann behält sich die GLKB das Recht vor, eine Kraftloserklärung der restlichen sich im Publikum befindenden Namenaktien zu beantragen.
361. Dezember 2006
2
Indikativer Zeitplan der GLKB
Quelle: IFZ, in Anl. an die Informationen der Glarner Kantonalbank.
Dez. 2006 Jan. 2007 Feb. 2007
Angebotsfrist(14.12.06-
17.01.2007)
Nachfrist(22.1.-2.1.07)
Veröffentlichungdes definitiven
Zwischenergebnisses22.1.2007
Veröffentlichungdes definitiven
Endergebnisses8.2.2007
Vollzugdes Angebots
(12.2.07 ff.)
371. Dezember 2006
2
GLKB-Bewertungsbericht von Ernst & Young
Quelle: Ernst & Young.
- Zwingend zu erstellen für den Angebotsprospekt.- Beurteilungsgrundlagen:
- Öffentlich zugängliche Geschäftsberichte (2003-2005) der GLKB
- Öffentlich zugänglicher Halbjahresabschluss (2006) der GLKB.
- Bestimmte unternehmensinterne Informationen, welche für die Bewertung als relevant erachtet wurden (bspw. Mittelfristplanung 2007-2009, Interim-Abschluss per 30. September 2006, etc.)
- Kapitalmarkt- und Finanzdaten sowie Geschäftsberichte ausgewählter kotierter Unternehmen.
381. Dezember 2006
2
Bewertung des GLKB-PS nach der Discounted Cash Flow-Methode
Quelle: Ernst & Young.
391. Dezember 2006
2
GLKB-Marktbewertung anhand der vergleichbaren Graubündner Kantonalbank
Quelle: Ernst & Young.
Bank Linth:390 Mio. Fr.(Markt-Bew.mit Aktien-preis 480!)
401. Dezember 2006
2
Bewertung des GLKB-PS nach der Methode der Marktmultiplikatoren
Quelle: Ernst & Young.
411. Dezember 2006
Auch hier: Link zur Theorie,u.a. Stiglitz (1985)…
Quelle: Jäger (Skript, S. 30) in Anl. an Jensen (1984).
2
421. Dezember 2006
Grossaktionäre und AlleineignerDas Beispiel Glarner KantonalbankAgenda
3
1
2
4
Shleifer/Vishny (1986) und Stiglitz (1985)
Kontrolle der Glarner KB (Agent) durch den Kt. Glarus (Principal)
Glarner KB: Die Bank, ihr Umfeld und die geplante Übernahme
Mögliche Verbesserungen der Kontrolle und Aufsicht der GLKB
431. Dezember 2006
Prinzipal-Agent-Modell von Aktiengesellschaften im generellen
Quelle: Frey (2002).
≠ Stiglitz
3
441. Dezember 2006
Prinzipal-Agent-Modell im Bezug auf die Glarner Kantonalbank
Quelle: Piazza/Pedergnana in Anlehnung an Frey (2002).
3
451. Dezember 2006
Wichtigste Eignervorgaben & Angaben zur Kontrolle bzw. (Ober-)aufsicht (1)
- Vorgaben des Eigners sind im Gesetz über die Glarner KB (KBG-GL) zu finden (soz. „implizite Eignerstrategie“).
1. Zweck (Art. 2 KBG-GL)
2. Geschäftsgebiet (Art. 3 KBG-GL)3
?!
461. Dezember 2006
Wichtigste Eignervorgaben & Angaben zur Kontrolle bzw. (Ober-)aufsicht (2)
4. Staatsgarantie (Art. 5 KBG-GL)
3. Geschäftstätigkeit (Art. 4 KBG-GL)
3
…und Übernahmen?
…und für übernommene Unternehmungen?
471. Dezember 2006
Wichtigste Eignervorgaben & Angaben zur Kontrolle bzw. (Ober-)aufsicht (2)
5. Befugnisse des Landrates (Art. 23 KBG-GL)
Oberaufsicht / Kontrolle liegt also beim Landrat
3
� Fazit: Das KBG-GL ist (zu) wenig konkret und lässt insgesamteinige entscheidende Fragen offen!
481. Dezember 2006
Umsetzung in der Praxis (1)- Im Rahmen des neuen KBG-GL wurde de iure eine
Entpolitisierung des Bankrates vorgenommen (2003).- In der Praxis ist diese jedoch nicht umgesetzt, d.h. Landräte
im Bankrat sind nicht zurückgetreten, zudem wollte man im Landrat niemand absetzen…
- Die Frage bleibt: ist eine Entpolitisierung überhaupt möglich?- Bis zur Abwahl im Frühjahr 2006: Regierungsrat zugleich
Bankrat („zwei Hüte“).
3
491. Dezember 2006
3
Umsetzung in der Praxis (2)
- Jedes Jahr trifft sich die Bankleitung und der Regierungsrat zu einer Besprechung („gegenseitiges Austauschen“).
- Bis der Regierungsrat Kamm abgewählt wurde (und damit nach alter Regelung zugleich im Bankrat der GLKB war), informierte er zudem einmal im Jahr die Regierung. Wie es heute ist, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden…
- „Gesunde Bank“ oberstes Credo!- Kein direktes Vetorecht des Kantons.
Im Bezug auf das Übernahmeangebot an die Bank Linth:- Regierungsrat: „no comment“!- Im Landrat wurden zwei Interpellationen eingereicht
501. Dezember 2006
2 Interpellationen sind im Landrat hängig…
Quelle: FRIDOLIN, 9.11.2006, S. 16 f.
3
511. Dezember 2006
Grossaktionäre und AlleineignerDas Beispiel Glarner KantonalbankAgenda
3
1
2
4
Shleifer/Vishny (1986) und Stiglitz (1985)
Kontrolle der Glarner KB (Agent) durch den Kt. Glarus (Principal)
Glarner KB: Die Bank, ihr Umfeld und die geplante Übernahme
Mögliche Verbesserungen der Kontrolle und Aufsicht der GLKB
521. Dezember 2006
Grundsätzliche Orientierung
Quelle: Pedergnana/Piazza in Anlehnung an die NPM-Logik des Bundes.
4
531. Dezember 2006
OECD-Principles für die GLKB
4
541. Dezember 2006
OECD Principles for state-owned enterprises(2005)
Beispiel-Zitat:
„missbräuchlich“ hiesse im Zusammenhang mit der GLKB bspw.:
- Zwang zur Gewinnausschüttung aufgrund der Steuerpolitik bzw. Finanzlage des Kantons Glarus.
- Finanzierung von öffentlichen Leistungen wie bspw. eine Gesundheitspräventionskampagne, etc.
Minderheitsaktionäre sollten vor missbräuchlichen Aktionen geschützt werden, die von direkt oder indirekt agierenden Mehrheitsaktionären ausgehen bzw. die im Interesse dieser Mehrheitsaktionäre durchgeführt werden, und sie sollten über effektive Rechtsmittel verfügen.
Quelle: OECD Guidelines on Corporate Governance on state-owned enterprises (2005).
4
551. Dezember 2006
OECD Principles for state-owned enterprises(2005) angewandt auf die GLKB
- Es muss sichergestellt werden, dass die Minderheitseigner (GLKB-PS-Inhaber) gleich behandelt werden. Der Kanton Glarus muss sich aufgrund der neuen Situation Gedanken zur Behandlung der Minderheitseigner machen.
- Die GLKB sollte sowohl dem Mehrheitseigner (Kanton Glarus) sowie auch den Minderheitseignern (PS-Inhaber) einen hohen Grad an Transparenz bieten. � Dies kann seitens des Kantons ganz besonders durch eine „explizite“ Eignerstrategiegewährleistet werden.
- Die GLKB sollte eine aktive Kommunikationspolitik betreiben. Sie sollte nicht nur beim Kanton, sondern auch bei den PS-Inhabern in wichtigen Fragen Rücksprache nehmen.4
561. Dezember 2006
Verhältnis zw. den Bürgern und dem Kanton
- Xy
Quelle: Pedergnana / Piazza (2006).
4
571. Dezember 2006
Kreislauf der normativen & strateg. Vorgaben sowie deren Kontrolle
4
Quelle: Pedergnana / Piazza (2006).
581. Dezember 2006
Die Ist- und Soll-Dokumente im Fokus
4
Quelle: Pedergnana / Piazza (2006).
591. Dezember 2006
Aspekt der Kapitalversorgung und Ausschüttung
4Quelle: Pedergnana / Piazza (2006).
601. Dezember 2006
Vorschläge für Verbesserungsmassnahmen für die GLKB (1)
- Wichtigste Massnahme (gem. OECD): Formulierung einer „expliziten Eignerstrategie“ mit Vorgaben des Kantons (öffentlich!) � Vorteil bspw.: Quantifizierung möglich (mit KBG alleine ist dies nicht möglich).
- Entpolitisierung (gem. KB-Gesetz) so weit wie möglich in der Praxis auch umsetzen � Problem: Anfang 2006 Bankräte durch den Landrat für weitere 4 Jahre bestätigt! Grundsätzliche Frage: ist Entpolitisierung überhaupt möglich?
- Ziel also: ein Bankrat u.a. mit Banking- bzw. Unter-nehmensführungsfachkräften (evtl. mit 1-2 Nicht-Glarner/innen zur Stärkung der Corporate Governance).
- Auch nur der Anschein eines Interessenkonfliktes muss vermieden werden, nur so ist eine wirksame Aufsicht möglich.
4
611. Dezember 2006
Vorschläge für Verbesserungsmassnahmen für die GLKB (2)
- Abgeltung der Staatsgarantie ist gut (Downside-Risiko nur der Kanton; Upside-Risiko auch PS-Inh. � Entschädigung für Downside-Risiko), jedoch muss die Systematik hinterfragtwerden (Widerspruch in der Logik der Linearität).
- Gleicher Zugang (für Mehrheits- wie auch Minderheitseigner) zuUnternehmensinformationen � zugleich positiver Reputations-effekt für den Kanton Glarus wie auch für die Glarner KB.
- Generelle Erhöhung der Transparenz (dies hätte schon früher gemacht werden sollen, da es sich um Glarner Volksvermögen handelt…): d.h. Zugang zu allen nötigen und relevanten Informationen, damit gut informiert Investment-Entscheidungen im Zusammenhang mit dem GLKB-PS möglich sind.4
621. Dezember 2006
Vorschläge für Verbesserungsmassnahmen für die GLKB (3)
- Steuerbefreiung abschaffen (auch aus ökonomischer Sicht) � Schaffung fairer Wettbewerbsbedigungen („levelplaying field“). Siehe BGE zum Elektrizitätswerk Davos, welchem mit folgender Begründung keine Steuerbefreiung gewährt wurde:
Zwar nimmt das Werk mit der Grundversorgung der Strombezüger auf dem gesamten Gemeindegebiet eine öffentliche Aufgabe wahr. Diese Tätigkeit ist indes im Endzweck in erster Linie «auf Erwerb und Gewinnerzielung ausgerichtet».Daher kann das Elektrizitätswerk sich nicht auf den Steuerbefreiungsgrund des öffentlichen Zwecks berufen (Art. 56 lit. g des Gesetzes über die direkte Bundessteuer). Daran ändert gemäss dem einstimmig gefällten Urteil der II. Öffentlichrechtlichen Abteilung die monopolartige Stellung des Werks ebenso wenig etwas wie der Umstand, dass die Gemeinde Davos daran zu hundert Prozent beteiligt ist.
Quelle: BGE 2A.478/2003 vom 22. November 2004. In: NZZ, 4. Januar 2005, S. 15.
4
631. Dezember 2006
Diskussion
- Sollen für öffentlich gehaltene Beteiligungen im Mehrheitsbesitz der öffentlichen Hand (wie bspw. Swisscom, Kantonalbanken, Elektrizitätswerke etc.) andere Massstäbe gelten?
- Wenn ja, wer ist einverstanden mit den genannten Vorschlägen?
- Wer hat weitere Vorschläge?
4