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EINBÜRGERUNG von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland Magdalena Fleckhammer & Mareike Seng; Modul 25: Migration und Integration im nationalen und internationalen Vergleich

Einbürgerung

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von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland. Einbürgerung. Welches Wappen gehört zum Bundesland Baden-Württemberg?. Für wie viele Jahre wird der Landtag in Baden-Württemberg gewählt?. 3 4 5 6. Welches Bundesland ist Baden-Württemberg?. Gliederung. Rechtliche Grundlagen - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Einbürgerung

EINBÜRGERUNGvon Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland

Magdalena Fleckhammer & Mareike Seng; Modul 25: Migration und Integration im nationalen und internationalen Vergleich

Page 2: Einbürgerung
Page 3: Einbürgerung

Welches Wappen gehört zum Bundesland Baden-Württemberg?

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Für wie viele Jahre wird der Landtag in Baden-Württemberg gewählt?

3 4 5 6

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Welches Bundesland ist Baden-Württemberg?

Page 6: Einbürgerung

Gliederung1 Rechtliche Grundlagen2 Wege zur Einbürgerung3 Optionsverfahren4 Entwicklung der Einbürgerung5 Gründe für und gegen Einbürgerung6 Einstellungen der deutschen

Bevölkerung zur Einbürgerung7 Diskussion

Page 7: Einbürgerung

Rechtliche Grundlagen der Einbürgerung

Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) – ein Auszug

§1 Deutscher im Sinne dieses Gesetz ist, wer die

deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Page 8: Einbürgerung

§3 (1) Die Staatsangehörigkeit wird erworben

1. durch Geburt,

Das AbstammungsprinzipDurch die Geburt erwirbt ein Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil deutsch ist.

Das GeburtsortprinzipDurch die Geburt in Deutschland erwirbt ein Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, auch wenn keiner der Eltern deutsch ist. Optionspflicht!

Page 9: Einbürgerung

§3 (1) Die Staatsangehörigkeit wird erworben

1. durch Geburt,2. durch Erklärung nach § 5,3. durch Annahme als Kind,4. durch Ausstellung der Bescheinigung gemäß

§ 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes,

5. für einen Ausländer durch Einbürgerung.

Page 10: Einbürgerung

Wege zur EinbürgerungEine Person, die dauerhaft in Deutschland lebt und keine deutsche

Staatsbürgerschaft besitzt, kann einen Antrag auf Einbürgerung stellen.

Der Antrag auf Einbürgerung

stellt der Einbürgerungswillige ab 16 Jahren selbst; für jüngere Personen

muss der gesetzliche Vertreter den Antrag auf Einbürgerung stellen.

muss an die zuständige Einbürgerungsbehörde gestellt werden.

kostet 255 Euro pro Person. Für Kinder, die mit ihren Eltern eingebürgert

werden, kostet die Einbürgerung 51 Euro.

Page 11: Einbürgerung

Für die Einbürgerungen gelten unterschiedliche Regelungen. Zu

unterscheiden sind:

1. Die Anspruchseinbürgerung

2. Die Ermessenseinbürgerung

Page 12: Einbürgerung

Die Anspruchseinbürgerung

Eine Person hat Anspruch auf Einbürgerung, wenn...

sie zum Zeitpunkt der Einbürgerung eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat

sie sich seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhält

der Lebensunterhalt für sich und ihre Familienangehörige ohne Sozialhilfe und ALG II gesichert ist

sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt

sie Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in

Deutschland nachweisen kann

keine Verurteilung wegen einer Straftat vorliegt

sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik

Deutschland bekennt

die alte Staatsangehörigkeit verloren geht oder aufgegeben wird.

Ist eine dieser gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, so besteht kein Anspruch auf

Einbürgerung!

Page 13: Einbürgerung

Die Ermessenseinbürgerung

Wenn kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung besteht, gibt es die

Möglichkeit einer Ermessenseinbürgerung. D.h. die Einbürgerung liegt

im Ermessen der Behörden. Die Mindestanforderungen für die

Ermessenseinbürgerung sind:

ein Antrag auf Einbürgerung

keine Verurteilung wegen einer Straftat

rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland

Wohnung oder eine andere Unterkunft ist vorhanden

Lebensunterhalt für sich und die Familienangehörigen ist

gewährleistet

Page 14: Einbürgerung

Besondere Personengruppen

Für bestimmte Personengruppen gibt es zahlreiche

Sonderregelungen. Z.B. für:

Unionsbürger

ältere AusländerInnen

anerkannte Flüchtlinge

Staatenlose

Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner Deutscher

Page 15: Einbürgerung

Das Optionsverfahren

Ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern ist

optionspflichtig, wenn es mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt.

D.h. das Kind muss ab dem 18. Lebensjahr und spätestens mit

Vollendung des 23. Lebensjahrs erklären, ob es die deutsche

Staatsangehörigkeit behalten will.

Page 16: Einbürgerung
Page 17: Einbürgerung

Entwicklung der Einbürgerung

Unterschiedliche Phasen und Formen der Zuwanderung:

Vertriebene, Flüchtlinge und Übersiedler kamen als deutsche Staatsangehörige nach

Deutschland (ca. 12 Mio.: 1945 und 1949)

Anwerbung von Gastarbeitern, Daueraufenthalt ist nicht vorgesehen (ab 1955)

Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung (1971), Aufenthaltsstaus der „Gastarbeiter“

verfestigt sich Familienangehörige werden nachgeholt.

Zuwanderung der Deutschstämmigen (Spät)-Aussiedler aus Mittel- und Osteuropa. (3

Mio.: 1988 und 2005) Änderung ab 2005 [Nachweis deutscher Sprachkenntnis]

Bis 1993 hatten Ausländerinnen und Ausländer keinen Anspruch auf Einbürgerung. Alle

Entscheidungen lagen bei den Behörden.

Ab 1993 wurde das Staatsangehörigkeitsgesetz verändert: 15 Jahre rechtmäßiger und

dauerhafter Aufenthalt in Deutschland bzw. 8 Jahre für 16 bis 23 Jährige.

Page 18: Einbürgerung

Entwicklung seit 2000* über 1,1 Millionen Ausländerinnen und Ausländer erhielten den deutschen Pass

2008:94.470

2009:96.122

2010:101.570

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Gründe für und gegen EinbürgerungBefragte: Eingebürgerte (E), im Verfahren Befindliche (V), Nicht-Eingebürgerte (NE)

FÜR- Pragmatische Gründe

Weil ich rechtlich mit den Deutschen gleichgestellt sein will.E: 73,4% V: 87,1% NE: 88,0%

Weil ich die Vorteile eines EU-Bürgers haben will (leben, arbeiten und reisen). [Drittstaaten]E: 71,4% V: 85,7% NE: 75,6%

  Weil ich dann jederzeit ein Aufenthaltsrecht in Deutschland habe. [Drittstaaten]

E: 57,5% V: 74,5% NE: 77,8% [Aufenthaltssicherheit und Schutz vor Ausweisung]  Weil ich dadurch den Wehrdienst (im Herkunftsland) umgehen kann. (Männer).

[Drittstaaten]E: 24,5% V: 14,5%

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Für- Emotionale Gründe

Weil ich mich in Deutschland verwurzelt fühle.

E: 65,1% V: 77,6% NE: 79,9%

 

Weil meine Familie das wollte.

E: 18,6% V: 32,3% NE: 22,2%

 

Weil ich in Deutschland geboren bin. [Nur in Deutschland Geborene]

E: 80,4% V: 89,3% 

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Gegen:

Page 24: Einbürgerung

Einstellungen der deutschen Bevölkerung zur Einbürgerung

Page 25: Einbürgerung

Quellen Homepage der Bundesausländerbeauftragten. Informationen zum Thema Einbürgerung in Deutschland. Verfügbar

unter: http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html. Stand: 16.01.2013. Homepage der Bundesregierung. Beauftrage für Migration, Flüchtlinge und Integration. Verfügbar unter:

http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Staatsangehoerigkeit/_node.html. Stand: 16.01.2013.

Die Beauftrage der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Hg.): Wege zur Einbürgerung. Wie werde ich Deutsche – wie werde ich Deutscher? Verfügbar unter: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Publikation/IB/wege-zur-einbuergerung.pdf?blob=publicationFile&v=8. Stand: 16.01.2013.

Die Beauftrage der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Hg.) (2012): Das staatsangehörigkeitsrechtliche Optionsverfahren. Verfügbar unter: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Publikation/IB/2012-06-22-das-staatsangehoerigkeitsrechtliche-optionsverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=2. Stand: 16.01.2013.

Bundesministerium der Justiz; juris GmbH (Hg.): Staatsangehörigkeitsgesetz. Verfügbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rustag/gesamt.pdf. Stand: 17.01.2013.

WEINMANN,MARTIN/ BECHER, INNA/ GOSTOMSKI, CHRISTIAN BABKA VON: Einbürgerungsverhalten von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland sowie die Erkenntnisse zu Optionspflichtigen. Ergebnisse der BAMF-Einbürgerungsstudie 2011. Nürnberg: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2012.

WOBS, SUSANNE: Die Einbürgerung von Ausländern in Deutschland. Working Paper 17. 2. aktualisierte Auflage. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. 2008.  

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Publikation/IB/2012-12-18-9-Lagebericht.pdf?blob=publicationFile&v=3 Stand 19.01.2013.

Einbürgerungstest. http://einbuergerung.my-guide.org/einburgerungstest-2008/einburgerungstest-baden-wurttemberg/ . Stand 19.01.2013.

Page 26: Einbürgerung

Diskussion

Einbürgerung- ein Schritt in Richtung Integration?!