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Eine Publikation der BLZK und KZVB plus Ausgabe 4/2019 GRENZEN FÜR HEUSCHRECKEN Z-MVZ dürfen nur zehn Prozent Marktanteil haben

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Eine Publikation der BLZK und KZVB

plus Ausgabe 4/2019

GRENZEN FÜR HEUSCHRECKEN

Z-MVZ dürfen nur zehn Prozent Marktanteil haben

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Ausgabe 4/2019 BZBplus | 3

Politik ist die Kunst des Machbaren. Das gilt in besonderer Weise für die Gesundheits-politik. Aktuell stellen sich viele Praxisinhaber die Frage, ob man die Digitalisierung des Gesundheitswesens nicht verhindern könne und denken dabei meist nur an den technisch längst überholten Online-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte. Die ehrliche Antwort lautet: nein! Die Digitalisierung ist auch im Gesundheitswesen ein unumkehrbarer Prozess. Deutschland liegt dabei im internationalen Vergleich noch weit zurück. Das hat auch der ehrgeizige Bundesgesundheitsminister erkannt, der nun Tempo macht. Unser zahnärztliches Augenmerk gilt bei aller Digitalisierung dem Schutz der Patientendaten sowie dem Grundrecht auf informationelle Selbst-bestimmung. Dabei zeigt sich, dass auch die Kommunikation zwischen Zahnarzt und Dentallabor oder zwischen Praxis und KZVB aufwändiger wird, um dem Daten-schutz Genüge zu tun.

Doch bleiben wir bei der Kunst des Machbaren. In Sachen Medizinische Versor-gungszentren (MVZ) können wir positive Nachrichten verkünden. Die monatelange Überzeugungsarbeit der zahnärztlichen Körperschaften hat sich gelohnt. Im Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sind Grenzen für fremdkapital-finanzierte MVZ in der Zahnmedizin vorgesehen. Das ist ein großer Erfolg, weil andere Medizinbereiche den freien Kräften des Marktes ausgesetzt bleiben.

Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich für die Unterstützung durch unsere bayerischen Politiker – allen voran durch unsere Gesundheitsministerin Melanie Huml – die früh erkannt haben, dass die unbeschränkte Industrialisierung und Kommerzialisierung der Zahnmedizin mit Blick auf den Erhalt der wohnortnahen Versorgung der falsche Weg wäre.

Weitere Informationen zu diesem für die Zukunft des gesamten Berufsstands so relevanten Thema finden Sie in diesem BZBplus.

Ihr

Christian BergerVorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns

InhaltGrenzen für Heuschrecken Seite 4Neue Anschrift der RBZ Seite 5Zahntechnische Leistungen im Praxislabor Seite 6Stellenausschreibungengeschlechtsneutral Seite 8 Gutachter-Ausbildung Seite 9Patientendaten schützen Seite 10Beihilfe Seite 11Mein neues Praxisteam Seite 10Brandschutz Seite 14Zahnärztestatistik der BLZK Seite 16Fränkischer Zahnärztetag Seite 17KFZ-Versicherung Seite 18Abrechnung transparent Seite 19Mercy Ships Seite 20Termine Seite 21eazf Fortbildungen Seite 22

Die Kunst des Machbaren

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

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Grenzen für Heuschrecken

Mitten im Fasching erreichte den zahn-ärztlichen Berufsstand eine sehr erfreu-liche Nachricht: Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag hat einen Ände-rungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingebracht, der fremdkapitalfinanzierten, zahnme-dizinischen Versorgungszentren (Z-MVZ) Grenzen aufzeigt.

Seit 2015 gibt es die Möglichkeit, ein fachgruppengleiches MVZ zu gründen. In der Zahnmedizin löste dies einen enormen Konzentrationsprozess aus. Ende des 3. Quartals 2018 gab es rund 600 zahnmedizinischen MVZ, davon mindestens 75 in der Hand versorgungs-fremder Investoren. Möglich machte das eine Gesetzeslücke. So können Kranken-

häuser als MVZ-Betreiber agieren – auch in der Zahnmedizin. Internationale Investoren nutzten diese Regelung, um massiv in den aus ihrer Sicht hoch rentablen deutschen Dentalmarkt vorzu-dringen. Sie kauften defizitäre Kliniken und gründeten unter deren Trägerschaft Z-MVZ, die teilweise in mehreren Bun-desländern aktiv wurden. Ihre Marktan-

Z-MVZ dürfen nur zehn Prozent Marktanteil haben

Ein Änderungsantrag der Unionsfraktion be-schränkt den Marktanteil von zahnärztlichen MVZ, die von privaten Investoren betrieben werden, auf zehn Prozent.

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teile erweiterten sie durch den Aufkauf von Alterspraxen, die keine Nachfolger fanden.

Die zahnärztlichen Körperschaften warn-ten unisono vor der drohenden Indus-trialisierung der Zahnmedizin durch diese Kettenbildung. Große Konzerne sind zwischenzeitlich in der zahnmedi-zinischen Versorgung genau so aktiv wie Hedgefonds aus Bahrain.

Druck auf die Einzelpraxen

Einzelpraxen und kleinere Gemein-schaftspraxen gerieten durch aggres-sives Marketing, lange Öffnungszeiten und Kampfreise der MVZ-Betreiber in Bedrängnis. Doch auch die Patienten im ländlichen Raum wären früher oder später die Leidtragenden gewesen, wenn der Konzentrationsprozess un-gebremst angehalten hätte. So konnte die Kassenzahnärztliche Bundesver-einigung nachweisen, dass sich die überwiegende Mehrheit (81 Prozent) der Z-MVZ in den städtischen Ballungsräu-men angesiedelt hat. Gepaart mit dem Trend zur Anstellung bei den jungen Zahnärzten hätte dies mittelfristig zu einer Unterversorgung in strukturschwa-chen Regionen führen können – ein Argument, das offensichtlich auch die Politik überzeugt hat.

Laut dem Änderungsantrag der Unions-fraktion sollen Krankenhäuser nur noch

Neue Anschrift der RBZDie Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ) ist umgezogen. Ihre neue Anschrift lautet:

Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)Laufertorgraben 1090489 Nürnberg

Bereits versandte Unterlagen sollten wie gewohnt ankommen, da ein Nach-sendeauftrag gestellt und der Postbote vor Ort informiert wurde. Telefon-nummern und E-Mail-Adressen der RBZ bleiben gleich.

Weitere Informationen zur RBZ unter www.blzk.de/rbz

dann Z-MVZ gründen dürfen, wenn der Versorgungsanteil schon bestehender Z-MVZ im jeweiligen Planungsbereich zehn Prozent nicht übersteigt. Basis ist der Versorgungsgrad auf Grund der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemein-samen Bundesausschusses. In Berei-chen mit einem Versorgungsgrad unter 100 Prozent sollen dann mindestens fünf Vertragszahnarztsitze oder Anstellungen möglich sein. Bei Überschreitung des 100-prozentigen Versorgungsgrades um mehr als zehn Prozent, dürfen neue Z-MVZ nur gegründet werden, wenn de-ren Anteil an der Versorgung fünf Prozent nicht überschreitet.

Großzügiger ist die Regelung nur für Pla-nungsbereiche mit einem Versorgungsgrad von unter 50 Prozent, die es in Bayern fast nicht gibt. Dort darf der Versorgungsanteil der Z-MVZ bis zu 20 Prozent betragen.

Den Versorgungsgrad, der Grundlage für die Genehmigung eines Z-MVZ ist, ermittelt der zuständige Zulassungsaus-schuss auf Grundlage des allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrades und des Standes der vertragszahnärzt-lichen Versorgung, wie der Gesetzgeber sybillinisch formuliert.

Leo Hofmeier

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Labor ist integraler Bestandteil der PraxisWorauf bei zahntechnischen Leistungen zu achten ist

Zum historisch gewachsenen Berufsbild des Zahnarztes, das nicht nur auf quali-fizierter Ausbildung, sondern auch auf lebenslangem Lernen und praktischer Erfahrung beruht, zählt seit eh und je die Erbringung zahntechnischer Leistungen. Daran ändert auch nichts, dass sich neben der Profession des freiberuflich tätigen Zahnarztes aus handwerklichen Hilfsbe-rufen ein eigenständiges Gewerbe – das Zahntechnikerhandwerk – entwickelt hat. Bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts umfasst die zahnärztliche Ausbildung an den Universitäten auch die Zahntechnik.

Das Zahnheilkundegesetz (ZHG), das im Jahr 1952 unter anderem die Dentisten in den Berufsstand der Zahnärzte integrierte, geht ebenso davon aus, dass der Zahnarzt zahntechnische Leistungen im Rahmen der Behandlung von Zahnerkrankungen erbringt. Anders als der Zahntechniker-meister unterliegt der Zahnarzt daher nicht der Handwerksordnung (HwO).

Innungen auf dem Holzweg

Der Forderung des Zahntechnikerhand-werks, die Erstellung von Zahnersatz

von der zahnärztlichen Behandlung abzugrenzen, entsprach der Gesetzgeber bei der Beschlussfassung zum ZHG aus-drücklich nicht, – was einzelne Vertreter des Handwerks seither nicht ruhen lässt. Vielmehr wird mit wenig überzeugenden Argumenten und verstärkt durch den Druck, der von Globalisierung und Di-gitalisierung ausgeht, stets von Neuem versucht, den Betrieb eines Praxislabors in Frage zu stellen.

Mal sind es Bedenken, die zahnärztliche Ausbildung vernachlässige die Zahn-

Seit eh und je zählt die Erbringung zahntechnischer Leistungen zum Berufsbild des Zahnarztes.

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technik, mal wird die räumliche Nähe zum Praxissitz pro-blematisiert und die Aufsicht über das Praxislabor durch den Inhaber in Frage gestellt. Dabei wird stets verkannt, dass es der Zahnarzt ist, der im Rahmen des Behandlungs-vertrags auch für die übliche Sorgfalt bei der Erbringung zahntechnischer Leistungen haftet.

Rechtsprechung bestätigt Praxislabor

Nach der Berufsordnung für die bayerischen Zahnärzte (BO) ist der Zahnarzt berechtigt, „im Rahmen seiner Praxis ein zahntechnisches Labor zu betreiben oder sich an einem gemeinschaftlichen zahntechnischen Labor mehrerer Zahnarztpraxen zu beteiligen“, § 11 BO. So hat das auch die Rechtsprechung mehrfach anerkannt und bestätigt: Der Betrieb eines Zahnarztlabors ist zulässig. Es handelt sich um einen integralen Bestandteil der Praxis.

Für das Bundessozialgericht zählt die Herstellung von Zahnersatz zu einer komplexen Leistung, die Elemente zahnärztlicher und zahntechnischer Tätigkeit beinhaltet. (BSG, 28.10.2015, B 6 KA 2/15 R) Dabei ist nach einer grund-legenden Entscheidung des Landessozialgerichts Schles-wig-Holstein auch der Betrieb eines Gemeinschaftslabors erlaubt, wenn damit die Freiberuflichkeit des Zahnarztes im Sinne der höchstpersönlichen Leistungserbringung nicht tangiert wird. (LSG SH, 7. 6. 1994, L 6 Ka 25/93) Das praxiseigene Labor ist von der Gewerbesteuer befreit und steht der freiberuflichen Tätigkeit nicht entgegen. So sah es der Bundesfinanzhof bereits im Jahr 1953.

Grenzen des Praxislabors

Der Betrieb eines Praxislabors findet selbstredend dort seine Grenzen, wo es sich realiter um ein gewerbliches Labor handelt. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Zahnersatz nicht nur für den eigenen Bedarf der Praxis, sondern auch für fremde Praxen hergestellt wird. Das gilt auch für die Laborgemeinschaft. Innerhalb der Laborge-meinschaft muss sichergestellt sein, dass die erbrachte zahntechnische Leistung dem jeweils an der Laborge-meinschaft beteiligten Zahnarzt zugeordnet werden kann.

Außerdem kann die Laborgemeinschaft kein eigenes zahntechnisches Personal beschäftigen. Zahntechniker in der Laborgemeinschaft müssen jeweils einem der be-teiligten Zahnärzte zugeordnet werden. Sich über diese Grundsätze hinwegzusetzen, birgt erhebliche steuerliche Risiken für die Praxis. Deshalb sollte man von solchen Konstrukten die Finger lassen, insbesondere dann, wenn sie aus dem Ausland heraus oder von Kapitalinvestoren angeboten werden.

Rechtsanwalt Peter KnüpperGeschäftsführer der KZVB

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Männlich/weiblich/divers

Die KZVB empfiehlt ihren Mitgliedern, bei Stellenausschreibungen das dritte Geschlecht zu berücksichtigen.

Hintergrund ist eine Änderung des Perso-nenstandgesetzes (PStG), das am 1. Ja-nuar 2019 in geänderter Fassung in Kraft getreten ist. Der Gesetzgeber hat damit einen Beschluss des Bundesverfassungs-gerichts (1 BvR 2019/16) umgesetzt.

Geschlechtsneutral formulieren

Nach dem Gleichbehandlungsgesetz ist es erforderlich, Stellen geschlechts-

Zusätzliche Geschlechtsbezeichnung in Stellenausschreibungen

neutral auszuschreiben. Aufgrund des geänderten Personenstandsgesetzes ist diese Geschlechtsneutralität nun auch auf Menschen auszuweiten, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind. Dies lässt sich etwa mit dem Hinweis (männlich/weiblich/divers) bzw. dem entsprechen-den Kürzel (m/w/d) erreichen, das an die Stellenbezeichnung angefügt wird.

„Assistenz“ oder „Zahnmedizinische Fachkraft“

Alternativ kann auch ein geschlechts-neutraler (Ober-)Begriff, wie Assistenz

Stellenausschreibungen müssen seit 1. Januar das dritte Geschlecht berücksichtigen. Die entsprechende Gesetzesänderung geht auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zurück.

oder Zahnmedizinische Fachkraft ver-wendet werden.

Außerdem sollten im Ausschreibungs-text Elemente, wie seine/ihre oder er/sie vermieden werden. Alternativ können Formulierungen verwendet werden wie „Wir setzen voraus“ oder „Wir erwarten“ bzw. Interessenten direkt anschreiben, wie „Sie haben eine abgeschlossene ...“ oder „Sie haben gute ...“.

Diese Hinweise sind auch mit Blick auf mögliche Abmahnungen zu beachten.

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Mit einem Workshop haben die neu be-stellten ZE- und PAR Gutachter der KZVB Ende Februar ihre Ausbildung beendet. Über mehrere Monate hinweg waren sie gründlich auf ihr verantwortungsvolles Amt vorbereitet worden, zunächst mit einer zweitägigen Einführungsveranstal-tung, dann mit einem Aufbautraining. Im Anschluss daran begannen die neuen Gutachter mit ihrer Tätigkeit.

Ihre ersten Erfahrungen haben die Gut-achter nun während eines eintägigen Workshops, bei dem der kollegiale Er-fahrungsaustausch im Vordergrund stand, besprochen. Die neuen Gutachter erörter-ten dabei Fragen, die bei der täglichen

Erstellung der Gutachten immer wieder auftreten.

Im Rahmen des Workshops bedankten sich das Gutachterreferat und der Vor-stand der KZVB bei den Gutachtern dafür,

dass sie bereit sind, dieses wichtige Amt auszuüben.

Prof. Dr. Dr. Karl Andreas SchlegelKZVB-Referent für

das Gutachterwesen

Unter der Leitung des KZVB-Referenten für das Gutachterwesen, Prof. Dr. Dr. Karl Andreas Schlegel (vordere Reihe rechts), wurden die neuen Gutachter gründlich auf ihr verantwortungsvolles Amt vorbereitet.

Neue Gutachter beenden Ausbildung

Startklar für verantwortungs- volles Amt

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Patientendaten schützen

Risiko- und Fehlermanagement sind im Bereich Qualitätsmanagement in Zahn-arztpraxen bereits etablierte Instrumente. Beim Thema Datenschutz spielen diese beiden Instrumente ebenfalls eine große Rolle. Lesen Sie im Folgenden, wie sich mithilfe von Risiko- und Fehlermanage-ment Patientendaten schützen lassen.Das Risiko, Fehler zu machen, ergibt sich in der Zahnarztpraxis zum Beispiel beim Versenden von Unterlagen mit personen-bezogenen Daten. Briefe können falsch adressiert sein – und dadurch wichtige Daten beim falschen Empfänger landen. E-Mails mit wichtigen Inhalten können an falsche E-Mailadressen geschickt oder Faxe an falsche Faxnummern versendet werden.

Ablaufpläne und Zeitfenster

Ursachen für Fehler beim Schriftverkehr sind vor allem Zeitdruck sowie fehlende Vorgaben, Abläufe oder Prozesse. Auch Schulungen sind wichtig, denn die besten Vorgaben nützen nichts, wenn die Mit-arbeiter nicht eingewiesen werden. Was tun? Ein schriftlich festgehaltener Ablauf-plan oder eine Checkliste helfen, Schritt für Schritt korrekt zu handeln. Wer per-sonenbezogene Daten versendet, kann sich z.B. auch in einen abgeschlossenen Raum zurückziehen. Ein fest definiertes

Zeitfenster ohne Patientenverkehr senkt zusätzlich das Fehlerrisiko.

Passiert trotz genannter Maßnahmen ein Fehler, greift der bekannte PDCA-Zyklus: Der vorhandene Ablauf wird kritisch hinterfragt und auf Grundlage der neuen Erfahrung aktualisiert und verbessert.

Risiken: Empfang, Warte- und Behandlungszimmer

Weitere mögliche Risiken sind zu finden im Bereich Empfang und Wartezimmer. Daten am Computer oder Patienten-karteien aus Papier könnten von Unbe-fugten eingesehen werden. Gespräche und Telefonate zwischen Patienten und Mitarbeiter oder auch zwischen Zahnarzt und Patient könnten unbefugt mitge-hört werden. Im Behandlungszimmer könnten Patientenkarteikarten bzw. Patientendaten am Bildschirm unbefugt eingesehen oder Gespräche zwischen Patient und Mitarbeiter über andere Pa-tienten mitgehört werden. Aber auch im Röntgenbereich könnten Diagnosedaten unbefugt eingesehen werden.

Zum Schutz personenbezogener Daten ist es z.B. sinnvoll, die Bildschirme am Empfang so zu platzieren, dass niemand

Einsicht hat. Im Warte- und im Behand-lungszimmer sollten nur die Karteikarten bzw. Bildschirmansichten vom aktuell behandelten Patienten liegen bzw. sicht-bar sein. Gespräche mit Patienten über Erkrankungen oder Medikation sollten so geführt werden, dass Dritte keine Rückschlüsse auf Personen ziehen kön-nen. Auch hier können Ablaufpläne und bereichsbezogene Checklisten Risiken minimieren und Fehler vermeiden.

Christa Weinmar Referat Qualitätsmanagement

der BLZK

Risiko- und Fehlermanagement in der Zahnarztpraxis

MEHR ZUM RISIKO- UND FEHLERMANAGEMENT

Ausführliche Infos zum Risikomanage-ment finden Sie im QM Online unter qm.blzk.de (mit Login) im Kapitel Q 2.2.22. Die Kapitel Q 2.2.23 bis 26 behandeln das Risikomanagement inklusive Fehlermeldesysteme, Fehler-sammelkarte sowie Korrekturmaß-nahmen. Mehr zum Online-Berichts-system CIRS dent von BZÄK und KZBV siehe Seite 11.

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Verwenden Sie die konsentierten Begründungen

Seit Frühjahr 2017 wurde von den Beihil-fen in Bayern vermehrt über dem 2,3-fach liegende Steigerungssätze nicht mehr an-erkannt. Die Mehrzahl der abgegebenen Begründungen wurde wegen zu geringer Personenbezogenheit abgelehnt, häufig auch mittels Stellungnahmen durch Be-ratungszahnärzte.

In Gesprächen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat stellte sich heraus, dass der Oberste Bayerische Rechnungshof den Beihilfestellen eine durchweg kritischere Prüfung der Begründungen für einen höheren Steigerungsfaktor als 2,3-fach auferlegt hat.

Beihilfe: Bemühungen der BLZK tragen Früchte

Wegen der immer drängender werdenden Probleme wurde eine Arbeitsgruppe – bestehend aus Vertretern verschiedener Beihilfestellen und der BLZK – ins Leben gerufen. Von der Beihilfe wurden be-anstandete Begründungen vorgelegt und akribisch von der Arbeitsgruppe bearbeitet. Die Konformität mit den Vor-aussetzungen des § 5 GOZ war die Basis für diese Arbeit. Keine darüber hinaus-gehenden Erfordernisse sollten erfüllt werden müssen, so die Maxime der BLZK. Die konsentierten Ergebnisse wurden allen bayerischen Praxen im BLZK-Rund-schreiben 3/2018 mitgeteilt und kön-nen im QM Online unter qm.blzk.de (mit Login) in der Rubrik Aktuelles her-untergeladen werden.

Die Bemühungen des Referats Honorie-rungssysteme haben Früchte getragen. Aufgrund der konkretisierten Konsensliste der Arbeitsgruppe konnte die Beihilfe in-zwischen in etlichen Fällen nacherstatten oder gar abgelehnten Widersprüchen stattgeben.

Effizienz der Selbstverwaltung

An diesem Ergebnis der Arbeit von Selbst-verwaltungsgremien erkennt man den Sinn der Selbstverwaltung und die Ef-fizienz dieser Strukturen. Gerade der Praxisbezug hat diese neue Sichtweise der Verantwortlichen bei den Beihilfe-trägern möglich gemacht.

Zusätzlich hat die BLZK dem Ministe-rium und dem Landesamt der Finanzen die Möglichkeit aufgezeigt, sich das Gutachterwesen der BLZK zu Nutze zu machen.

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Wer eine Praxis kauft, erwirbt ein Ge-samtpaket. Auch die Mitarbeiter der Praxis müssen übernommen werden. Daher empfiehlt es sich, die Arbeits-verträge des Praxispersonals zu prüfen bzw. von einem Rechtsanwalt (am besten einem Fachanwalt für Arbeits-recht) prüfen zu lassen. Sowohl die Gesamtstruktur des Teams als auch die Qualifikation des Einzelnen gilt es genau zu analysieren.

Wer eine Praxis mit Kaufinteresse be-sichtigt, sollte auch beim Team genau hinsehen. Hat es gemeinsame Vorstel-lungen? Unterstützen sich die Kollegen gegenseitig? Gehen sie respektvoll mit-

einander um? Herrscht eine positive und freundliche Atmosphäre, vor allem für den, der zum ersten Mal die Praxis betritt? Wer diese und ähnliche Fragen mit „Ja“ beantworten kann, dürfte ein eingespieltes Team in der Praxis vor sich haben.

Was der Chef fürs Team tun kann

Ein neuer Chef kann auch selbst etwas zu einem funktionierenden Team beitragen, z.B. indem er

■ klare Ziele festlegt, ■ Informationen adäquat weitergibt und

■ Stellenbeschreibungen mit Ver-tretungsregelungen formuliert, z.B. mithilfe des QM Online der BLZK.

Ergänzend kann zu Beginn einer neuen Zusammenarbeit ein Teamcoaching sinnvoll sein.

Kennenlernen und Vertrauen

Ein neuer Chef bringt Veränderungen für die Mitarbeiter mit sich. Das erste gemeinsame Ziel sollte sein, sich ken-nenzulernen und Sicherheit im Umgang miteinander zu bekommen. Mehr sollte ein neuer Praxisinhaber dem Praxisteam zunächst nicht zumuten. Praxismitarbei-

Mein neues Praxisteam Herrscht in einer Praxis eine positive und freundliche

Atmosphäre? Falls ja, dürfte es sich um ein einge-spieltes Team handeln.

Was bei einem Praxiskauf zu beachten ist

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ter beobachten einen neuen Chef genau und reagieren nicht selten bereits auf kleine Signale sehr sensibel. Ist ein erstes Vertrauensverhältnis aufgebaut, können eventuell geplante Veränderungen an-gegangen werden.

Die Qualifikation der einzelnen Beschäf-tigten lässt sich anhand der Lebensläufe, der Fort- und Weiterbildungsnachweise und in persönlichen Gesprächen erfah-ren. Letztere empfehlen sich außerdem, um die einzelnen Persönlichkeiten im Team, ihre beruflichen Ziele und be-sonderen Interessen kennenzulernen.

Rechtliche Fragen zur Personalübernahme

Rechtliche Fragen zur Personalüber-nahme bei einem Praxiskauf beant-wortet § 613a BGB: „Geht ein Betrieb (…) durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.“ Soll heißen: Die Arbeitsverträge der Beschäftigten laufen unter dem neuen Praxisinhaber weiter. Kündigungen wegen des Betriebsüber-gangs sind unwirksam – egal ob vom Praxisabgeber oder -übernehmer aus-

MEHR FÜR ZAHNÄRZTE ALS ARBEITGEBER

Auch auf ihren Websites informiert die BLZK Zahnärzte in Bayern über Themen, die aus der Rolle als Arbeitgeber resultieren.

Auf www.blzk.de finden Sie in der Rubrik „Zahnarzt und Praxis“ mehr zum Arbeits-vertrag, zum Fortbildungsvertrag, zu Minijobs in der Zahnarztpraxis, zu Sonder-zuwendungen, ergänzende Vereinbarungen zum Ausbildungsvertrag, zum Mut-terschutz, zum Delegationsrahmen, zu Kündigungsfristen sowie zu Praktika und Schnupperlehre.

Auf www.blzk-compact.de finden Sie in der Rubrik „Unternehmen Zahnarztpraxis“ unter dem Stichwort „Zahnarzt als Arbeitgeber“ u.a. Infos zur Mitarbeitersuche, zur Einstellung und zur Mitarbeiterbindung.

gesprochen (vgl. § 613a Abs. 4 BGB). Das gilt auch für rechtzeitig vorausgeplante Kündigungen: Wenn diese aufgrund des Betriebsübergangs ausgesprochen werden, sind sie unwirksam.

Mitarbeiter informieren

Praxisabgeber oder -übernehmer müssen die Beschäftigten vor dem Praxisüber-gang außerdem in Textform informieren über:

■ den (geplanten) Zeitpunkt des Über-gangs,

■ den Grund des Übergangs, ■ rechtliche, wirtschaftliche und

soziale Folgen für den Arbeitnehmer sowie über

■ geplante Maßnahmen Mitarbeiter betreffend (vgl. § 613a Abs. 5 BGB).

Der Arbeitnehmer kann dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widerspre-chen. Nach der Mitteilung über den Pra-xisübergang läuft eine Frist von einem Monat (vgl. § 613a Abs. 6 BGB).

Linda Quadflieg-Kraft

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Brandschutz in der PraxisWas Zahnärzte beachten müssen

Es brennt! Was ist zu tun? Die Feuerwehr rufen und dann…? Damit in der Praxis niemand zu Schaden kommt, fordert der Gesetzgeber Zahn-

arztpraxen auf, Brandschutzhelfer auszubilden. Wer, wann, wo und wie häufig ausgebildet werden muss,

lesen Sie hier.

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BLZK GIBT ANTWORTEN

Weitere Fragen zu den erforderlichen Schulungen für Brandschutzhelfer be-antwortet das Referat Praxisführung der BLZK.

Telefon: 089 230211-340/-342

E-Mail: [email protected]

Wer ein Unternehmen führt, muss Maß-nahmen zur Ersten Hilfe, zum Brand-schutz und zur Evakuierung von Be-schäftigen treffen. Das schreibt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vor.

Auch Zahnarztpraxen sind verpflich-tet, eine ausreichende Anzahl von Be-schäftigten durch Unterweisungen und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen. Die Bayerische Landeszahn-ärztekammer hat nachfolgend die wich-tigsten Fragen und Antworten rund um die Ausbildung von Brandschutzhelfern zusammengefasst.

Wo werden Schulungen zum Brand-schutzhelfer angeboten?

Schulungen werden von regionalen Brandschutzinstitutionen und -firmen angeboten. Auch die Feuerwehren bilden Brandschutzhelfer aus oder können be-ratend zur Seite stehen.

Wie oft muss eine Schulung zum Brand-schutzhelfer erfolgen?

Es wird empfohlen, die Ausbildung alle drei bis fünf Jahre zu wiederholen. Eine Unterweisung der Mitarbeiter über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren erfolgt einmal jährlich durch den Arbeitgeber.

Ein Mitarbeiter der Praxis ist aktiv bei der Freiwilligen Feuerwehr. Muss zusätz-lich eine Schulung zum Brandschutz-helfer absolviert werden?

Mitarbeiter, die bei der Feuerwehr tätig sind und die Grundausbildung zur Trupp-frau beziehungsweise zum Truppmann absolviert haben, können ohne zusätz-liche Ausbildung als Brandschutzhelfer bestellt werden.

In der Praxis sind weniger als 20 Mit-arbeiter beschäftigt. Muss trotzdem ein Brandschutzhelfer bestellt werden?

Ja, die Pflicht eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern zu bestellen, gilt bereits ab einem Mitarbeiter.

Wer darf die Ausbildung von Brand-schutzhelfern durchführen?

Die Schulung von Brandschutzhelfern übernehmen Fachkundige:

■ Mitglieder der Feuerwehr mit min-destens erfolgreich abgeschlosse-nem Lehrgang „Gruppenführer“

■ Brandschutzbeauftragte mit Prü-fungsnachweis (im Gegensatz zum Brandschutzhelfer muss der Brand-schutzbeauftragte eine längere Ausbildungszeit von mindestens 64 Unterrichtseinheiten absolvieren)

■ Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit entsprechender Ausbildung im Brandschutz

■ Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstu-dium in der Fachrichtung Brand-schutz

Zum Herunterladen gibt es das Merkblatt „FAQ Brandschutzhelfer“ im QM Online der BLZK (mit Login):

https://qm.blzk.de/blzk/web.nsf/id/li_webbag8lke.html

Anna-Lena DaffnerReferat Praxisführung

der BLZK

Foto: Dennis Aldag - stock.adobe.com

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Trends im Beruf Zahnarzt

Die Entwicklung setzt sich fort: Immer weniger Zahnärzte lassen sich nieder, immer mehr arbeiten angestellt. In ab-soluten Zahlen gesehen sind die selbst-ständig Niedergelassenen in Bayern jedoch immer noch in der Überzahl. Das zeigt die Zahnärztestatistik 2018 der Bayerischen Landeszahnärztekam-mer (BLZK). Sie registriert Ende 2018 insgesamt 16.547 Zahnärztinnen und Zahnärzte im Freistaat. 8145 Zahnärztin-nen und Zahnärzte sind 2018 in eigener Praxis niedergelassen, 3522 Berufsträger arbeiten angestellt. Von diesen 12.098 zahnärztlich Tätigen in Bayern sind rund 56 Prozent (6814) männlich und 44 Pro-zent (5284) weiblich.

42 Prozent Frauen im Beruf Zahnarzt

In den letzten zehn Jahren ist der An-teil der Frauen im Beruf Zahnarzt ge-stiegen ist. 2008 waren 35 Prozent bzw. 4940 Zahnärztinnen und 65 Prozent bzw. 9108 Zahnärzte registriert. 2018 sind es 42 Prozent bzw. 6999 Zahnärztinnen und 58 Prozent bzw. 9548 Zahnärzte.

66 Prozent der Männer selbstständig

Bei den Niederlassungen ist in den letzten zehn Jahren ein leichter Anstieg bei den Zahnärztinnen (2008: 2599, 2018: 2786) zu verzeichnen, wohingegen die Zahl der niedergelassenen Zahnärzte leicht sinkt (2008: 6034, 2018: 5359). Immer noch sind – absolut gesehen – mehr Männer (66 Prozent) als Frauen (34 Prozent) in eigener Praxis tätig.

Einen ausführlicheren Text zur BLZK-Zahn-ärztestatistik lesen Sie in einer der nächs-ten Ausgaben des BZB.

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Aktuelle Zahnärztestatistik der BLZK

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Ausgabe 4/2019 BZBplus | 17

Update und Ausblick

11. Fränkischer Zahnärztetag im Mai in Fürth

Ein Update zur Zahnmedizin, verbunden mit Ausblicken auf die Entwicklung des Fachs, gibt der diesjährige Fränkische Zahnärztetag. Die fränkischen Zahn-ärztlichen Bezirksverbände bieten am 17. und 18. Mai in der Stadthalle Fürth eine vielseitige Fortbildung. Gastgeber ist heuer der Bezirksverband Mittelfranken.

Auf dem Programm stehen aktuelle Themen aus der Parodontologie, Pro-thetik, Chirurgie, Implantologie und Kinderzahnheilkunde. Aber auch Trends wie Botox und Alignertherapie werden aufgegriffen. Darüber hinaus gibt es Vorträge zu Gesellschaftsformen in der zahnärztlichen Berufsausübung sowie

Gestaltungsmöglichkeiten bei der Praxis- und Vermögensnachfolge, besonders unter steuerlicher Relevanz.

Beim Programm für Praxismitarbeiter/-in-nen liegen die Schwerpunkte auf Pro-phylaxe, Kinderzahnheilkunde und KFO. Außerdem geht es um Abrechnung und Praxismanagement.

Ein Garant für Gesprächsstoff ist der Vortrag „Humor ist erlaubt!“. Die einein-halbtägige Veranstaltung wird von einer Dentalausstellung begleitet.

Dr. Silvia MorneburgVorsitzende ZBV Mittelfranken

INFOS UND ANMELDUNG

Weitere Informationen und Anmeldung zum Fränkischen Zahnärztetag unter www.eazf.de/sites/ fraenkischer-zahnaerztetag.

Die Ansprechpartner bei der eazf GmbH, dem Fortbildungsinstitut der BLZK, erreichen Sie unter Telefon 089 230 211-412.

Die fränkischen Zahnärztlichen Bezirksverbände bieten am 17. und 18. Mai in der Stadthalle von Fürth eine vielseitige Fortbildung.

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18 | BZBplus Ausgabe 4/2019

KFZ-Versicherung

Welche Versicherungen ein Zahnarzt braucht – und welche nicht

Günstige Versicherungen müssen nicht automatisch die besten sein. Das gilt auch für die KFZ-Versicherung. Was bei manchen Anbietern schon im Preis ent-halten ist, kostet bei anderen vielleicht ein paar Euro extra. Andererseits kann es auch Lücken im Versicherungsangebot geben. Nicht alle Leistungsmerkmale sind für jeden relevant.

Wildunfälle und Mitfahrer

So ist es zum Beispiel für Autofahrer, die in ländlichen Regionen unterwegs sind, wichtig, Wildschäden zu versichern. Darunter fällt im Regelfall nur Haarwild, also Hirsch, Reh, Wildschwein und Fuchs. Sinnvoll für ländliche Regionen ist zusätz-lich der Einschluss von Zusammenstößen mit Pferden, Hunden, Kühen und Katzen.

Zudem bieten viele Unternehmen diverse Rabatte und Sonderkonditionen an, zum Beispiel für Viel- oder Wenigfahrer, Gara-genbesitzer oder einen eingeschränkten Nutzerkreis. Preisnachlässe können auch durch die sogenannte Werkstattbindung erzielt werden, indem der Versicherer nach einem Unfall die Fachwerkstatt auswählt.

Besonders interessant für Eltern, deren Kinder über ein eigenes Fahrzeug verfü-gen, das auf die Kinder zugelassen wird: Einige Tarife sehen eine Einstufung in die

Schadenfreiheitsklasse ½ vor, wenn auch die Eltern beim selben Unternehmen versichert sind. Dadurch lassen sich einige Euro sparen.

Wichtig: Wenn Kinder (unter 23 Jahre) regelmäßig mit dem Fahrzeug der El-tern fahren, sollte dies der Versicherung gemeldet werden. Allerdings ist zu be-achten, dass dann die Prämie ansteigen kann.

Zusatzleistung „Schutzbrief“

Wenig ratsam ist der Einschluss einer Insassen-Unfallversicherung. Falls die Unfallschuld nicht beim Versicherten liegt, kommt die gegnerische Haftpflicht-versicherung für Schäden der Mitfahrer auf. Sollte der Versicherte selbst der Verursacher sein, übernimmt die eigene Haftpflicht die Kosten. Die eigene Inva-lidität sollte man eher über eine private Unfallversicherung oder – noch besser – über eine private Berufsunfähigkeitsver-sicherung absichern. Die Berufsunfähig-keitsversicherung zahlt bei Unfall und Krankheit, die private Unfallversicherung nur bei Unfällen.

Empfehlenswert ist hingegen die Zu-satzleistung „Schutzbrief“. In der Regel sind die Mehrkosten gering – bei sehr umfangreichen Leistungen. Versicherte erhalten Hilfe bei Unfällen und Pannen.

FÜR FRAGEN

Michael Weber Geschäftsführer der eazf Consult

E-Mail: [email protected] Telefon: 0162 4328606

Darunter fallen das Abschleppen in die nächste Werkstatt oder die Erstattung der Mietwagenkosten. Übernachtungs-kosten, Zugtickets, Autorücktransport und der Ersatzteilversand sind weitere Zusatzleistungen, die oftmals Vertrags-bestandteil sind.

Die eazf Consult bietet im Bereich „Ver-sicherungsvermittlung und Gruppenver-sicherungen (VVG)“ eine unabhängige und auf das zahnärztliche Berufsbild abgestimmte Beratung durch Spezia-listen an. Für bayerische Zahnärzte ist dieser Service kostenfrei.

Michael Webereazf Consult GmbH

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Ausgabe 4/2019 BZBplus | 19

Abrechnung transparentErfolg im Kampf gegen frühkindliche Karies / Drei zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen und Schmelzhärtungsmaßnahmen für die Kleinsten der Kleinen Fo

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KONTAKT

Das Team der KZVB-Beratungsstelle hilft Ihnen bei allen Fragen rund um die vertragszahnärztliche Abrechnung gerne weiter. https://www.kzvb.de/zahnarztpraxis/kontakt-zur-beratung/

KZVB-ÜBERWEISUNGSTERMINE 2019

MONAT ABBUCHUNG VOM KONTO DER KZVB

WOCHENTAG ARBEITSTAGE BIS MONATSENDE

April 25.04.2019 Donnerstag 3

Mai 27.05.2019 Montag 3

Juni 25.06.2019 Dienstag 3

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der Altersgrenze der bestehenden ersten FU vom 30. auf den 34. Lebensmonat. Dadurch wird eine Überschneidung zwi-schen den neuen und den bestehenden FU vermieden. Gleichzeitig werden die FU für Kinder bis zum vollendeten 6. Le-bensjahr und die ärztliche U7a besser aufeinander abgestimmt.

Der Bewertungsausschuss des G-BA hat die Leistungen noch nicht bewertet. Sobald uns die Bewertungen bekannt sind, informieren wir Sie.

Den Richtlinientext des Gemeinsamen Bundesausschusses und die dazugehöri-gen tragenden Gründe stehen online un-ter https://www.g-ba.de/ informationen/beschluesse/3669/.

Ramona KalhoferBeratungsstelle

der KZVB

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. Ja-nuar 2019 die Erweiterung der zahnärzt-lichen Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen bei Kleinkin-dern zwischen dem 6. und 34. Lebens-monat beschlossen. Hierzu sollen ab dem 1. Juli 2019 drei neue Leistungen im Bema zur Verfügung stehen.

Somit stehen nun erstmals Leistungen zur zahnmedizinischen Prävention bei Kleinkindern zur Verfügung. Die Richtlinie sieht folgende Regelungen vor:

• Einführung von drei zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (FU)

• Die FU beinhalten die eingehende Untersuchung des Kindes, die Auf-klärung und Beratung der Eltern sowie die praktische Anleitung zum täglichen Zähneputzen beim Klein-kind

• Alle Kinder erhalten einen Anspruch auf eine Anwendung von Fluoridlack

zur Zahnschmelzhärtung zweimal im Kalenderhalbjahr, unabhängig vom Kariesrisiko

Damit wird unter anderem der „Nuckel-flaschenkaries“ wirksam vorgebeugt und bereits entstandener Initialkaries effektiv entgegengewirkt.

Wegen des engen Zusammenhangs sind die neuen Leistungen in die bestehende FU-Richtlinie aufgenommen worden. Hierfür erfolgte eine Umstrukturierung der Richtlinie, die nun jeweils ein eigenes Kapitel für die zahnärztliche Früherken-nung bei Kleinkindern und eines für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebens-jahr vorsieht.

Um eine enge Koordinierung mit den Intervallen der ärztlichen Früherken-nungsuntersuchungen (gemäß der Kin-der-Richtlinie des G-BA) der U5 bis U7 zu gewährleisten, werden die zahnärztlichen FU bei Kleinkindern bis zum vollendeten 33. Lebensmonat durchgeführt. Aus diesem Grund erfolgt eine Verschiebung

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20 | BZBplus Ausgabe 4/2019

„Mercy Ships“ – medizinische Hilfe per Schiff

Nomen est omen: „Mercy Ships“ (wörtlich übersetzt: Barmherzigkeitsschiffe) leistet in den ärmsten Entwicklungsländern der Welt mit Hospitalschiffen ärztliche und zahnärztliche Hilfe. Ziel ist es, den Ärms-ten der Armen kostenlose medizinische, spezialchirurgische und zahnmedizini-sche Behandlungen anzubieten.

Gegründet wurde die internationale christliche Hilfsinitiative 1978. Neben der Zentrale in Garden Valley (Texas), gibt es eine weitere in Lausanne (Schweiz) und darüber hinaus 16 Länderbüros. So auch in Deutschland – hier ist der Sitz der Geschäftsstelle in Landsberg/Lech. Die Arbeit von „Mercy Ships“ finanziert sich ausschließlich aus Spenden. Fast alle Schiffs-Einsatzkräfte – vom Chirurgen bis zum Mitarbeiter an Deck – arbeiten ehrenamtlich und tragen die Kosten ihres Aufenthalts selbst. An Bord befinden sich über 400 Crewmitglieder aus rund 40 Nationen. Ursprünglich war die Hilfs-organisation weltweit tätig, doch seit einigen Jahren konzentrieren sich die Einsätze auf die Küstenländer südlich der Sahara – weil dort laut internationaler Statistik viele der Ärmsten der Armen leben und der Hilfsbedarf sehr groß ist.

Hilfe zur Selbsthilfe

Seit Gründung der Hilfsorganisation wurden hunderttausende Patienten

medizinisch, chirurgisch und auch zahn-medizinisch versorgt. Dabei ist der Or-ganisation der Nachhaltigkeitsaspekt wichtig, d. h. die Hilfe zur Selbsthilfe. So wird zum Beispiel vor Ort einheimi-sches Fachpersonal weitergebildet und Kliniken werden in ihrer Ausstattung, beim Aufbau ihrer Klinikbereiche oder bei Renovierungsprojekten unterstützt.

So sieht die zahnmedizinische Hilfe aus

Was die zahnmedizinische Hilfe angeht, so wurden seit Gründung der Hilfsorgani-sation über 445.000 Zahnbehandlungen an mehr als 175.000 Patienten durch-geführt. Die größte Gefahr für die Zähne der Menschen in Entwicklungsländern ist die Karies, gefolgt von Parodontitis. Die Ursache für diese Erkrankungen liegt neben fehlendem Zugang zur Präven-tion – gerade für die vulnerablen Bevöl-kerungsgruppen (Kinder, alte Menschen und die Ärmsten der Armen) – im Wandel des Lebensstils hin zu westlichen Ernäh-rungsgewohnheiten mit zuckerreichen Nahrungsmitteln. Hier setzt die Hilfsorga-nisation an: Zahnärztliche Teams führen an Land – in Schulen oder während der Wartezeit in der mobilen Zahnklinik – Mundhygiene-Schulungen durch. Be-handelt wird in der mobilen Zahnklinik, die im jeweiligen Einsatzland von „Mercy Ships“ eingerichtet wird. Chirurgische

Eingriffe an Mund, Kiefer oder im Gesicht werden in einem der fünf auf dem Schiff eingerichteten Operationssäle durchge-führt (z. B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, Tumorentfernungen). Screeningteams untersuchen landesweit die Menschen, filtern diejenigen heraus, die besonders akuten Behandlungs- bzw. Operations-bedarf haben und behandelt werden können. Schon viele Wochen im Voraus wird die Bevölkerung über die Medien über die Ankunft des Hospitalschiffs informiert.

Größtes privates Hospitalschiff der Welt

Die „Africa Mercy“ ist das größte private Hospitalschiff der Welt. Ein weiteres ist im Bau. Seit August letzten Jahres liegt das Schiff in Conakry (Guinea) im Hafen. Im Juni dieses Jahres wird dort der Einsatz beendet sein. Nach einem zweimonati-gen Aufenthalt im Trockendock folgt der nächste Einsatz im Senegal von August 2019 bis Juni 2020.

Näheres zu „Mercy Ships“, deren Tätig-keit noch viele weitere Facetten umfasst, findet sich unter: www.mercyships.de.

Ulrike NoverLeiterin Fachbereich Patienten/ Soziales Engagement der BLZK

Afrikanische Küstenstaaten als Einsatzgebiet

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Ausgabe 4/2019 BZBplus | 21

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TermineVERANSTALTER THEMA/REFERENT DATUM, UHRZEIT, ORT

KURS- GEBÜHR

WEITERE INFOS/ ANMELDUNG

PUNKTE

KZVB-Bezirksstellle Niederbayern

Lust auf Niederlassung Dr. Thomas Rothammer

Fr, 5. April, 14 Uhr Bezirksstelle Niederbayern

kostenfrei kzvb.de/zahnarztpraxis/ veranstaltungen-termine

2

KZVB-Bezirksstellle München Stadt und Land

Focus Pokus in Medizin und Zahnmedizin Prof. Dr. Dr. Karl Andreas Schlegel

Mo, 8. April, 20 Uhr Zahnärztehaus MünchenGroßer Vortragssaal

kostenfrei kzvb.de/zahnarztpraxis/ veranstaltungen-termine

2

KZVB-Bezirksstellle Oberbayern

Paragrafen im PraxisalltagAndreas MayerZahnärztlich relevante MundschleimhauterkrankungenProf. Dr. Dr. Wolfgang J. Spitzer

Mi, 10. April, 16 Uhr Zahnärztehaus MünchenFallstr. 34Großer Vortragssaal

kostenfrei kzvb.de/zahnarztpraxis/ veranstaltungen-termine

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KZVB-Bezirksstellle München Stadt und Land

Dokumentation & Co. – Prävention in der Zahnarztpraxis Claudia Rein

Mo, 29. April, 20 Uhr Zahnärztehaus MünchenGroßer Vortragssaal

kostenfrei kzvb.de/zahnarztpraxis/ veranstaltungen-termine

2

KZVB-Bezirksstellle München Stadt und Land

Kieferorthopädische Erwachsenen- behandlung – ein UpdateProf. Dr. Heike Korbmacher-Steiner

Mo, 6. Mai, 20 Uhr Zahnärztehaus MünchenGroßer Vortragssaal

kostenfrei kzvb.de/zahnarztpraxis/ veranstaltungen-termine

2

Landesverband des Berufsverbandes Dt. Oralchirurgen

Jahrestagung Oralchirurgie 2019(im Rahmen des 11. Fränkischen Zahnärztetages)

Sa, 18. Mai Stadthalle Fürth (Raum Red-nitz), Rosenstraße 50

200 Euro Per Fax 089 230211-406 www.eazf.de (Kurs-Nr. 59208)

7

KZVB-Bezirksstellle München

BÄV: Aktive und Flexible Rente Dr. Florian Kinner

Mo, 20. Mai, 20 Uhr Zahnärztehaus München

kostenfrei kzvb.de/zahnarztpraxis/ veranstaltungen-termine

2

KZVB-Bezirksstellle Niederbayern

Lust auf Niederlassung Dr. Thomas Rothammer

Mi, 22. Mai, 15:30 Uhr Bezirksstelle Niederbayern

kostenfrei kzvb.de/zahnarztpraxis/ veranstaltungen-termine

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IMPRESSUM

BZBplusEine Publikation der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB)

HERAUSGEBERChristian Berger (V. i. S. d. P.), Vorsitzender des Vorstands der KZVB und Präsident der BLZK Fallstraße 34/Flößergasse 1, 81369 München

REDAKTIONIlka Helemann (hlm), Leo Hofmeier (lh), Tobias Horner (ho), Isolde M. Th. Kohl (ik), Linda Quadflieg-Kraft (lin), Thomas A. Seehuber (tas) Tel.: 089 72401-161, Fax: -276, E-Mail: [email protected]

VERLAG UND ANZEIGENDISPOSITIONteamwork media GmbH, Hauptstraße 1, 86925 Fuchstal Geschäftsführer: Uwe Gösling Inhaber: Deutscher Ärzteverlag GmbH, Köln (100 %) Sarah Krischik, Melanie Epp, Tel.: 08243 9692-13, -11 E-Mail: [email protected],

[email protected]

VERBREITETE AUFLAGE10.600

DRUCKGotteswinter und Aumaier GmbH Joseph-Dollinger-Bogen 22, 80807 München

BEILAGEN DIESER AUSGABEeazf: Niederbay. Zahnärztetag für ZÄe eazf: Niederbay. Zahnärztetag für ZFA KZVB-Bezirksstellen München und Oberbayern(Teilbeilage) KZVB: Regionalbeilage München (Teilbeilage)

ERSCHEINUNGSTERMIN DER NÄCHSTEN AUSGABE Donnerstag, 2. Mai 2019

TITELBILD© Bits and Splits - stock.adobe.com

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22 | BZBplus Ausgabe 4/2019

FortbildungenKURS THEMA/REFERENT DATUM, ORT € PUNKTE FÜR WEN?

V79739 Kleine Reparaturen von Zahnersatz, Herstellung individueller Löffel und BissschablonenKonrad Uhl

Sa, 30. März, 9 UhrNürnberg Akademie

350 0 ZAH/ZFA

V69739 Prothetische Assistenz – EinführungskursZÄ Manuela Gumbrecht

Mo/Di, 1./2. April, 9 UhrMünchen Akademie

450 0 ZAH/ZFA, AZUBI, WE

V69740 Grundlagen der Infektionslehre und Eingliederung der Hygiene in ein QualitätsmanagementMarina Nörr-Müller

Di, 2. April, 9 UhrMünchen Akademie

330 0 ZAH/ZFA, ZMV, PM, ZMF, ZMP, DH

V19102 Typische Rechtsfallen in der ZahnarztpraxisFrank Ihde

Di, 2. April, 20 UhrWürzburg CCW Maritim Hotel

50 2 ZA

V69743 Arbeitsschutz und -sicherheit auf Basis des BLZK-Präventions-konzeps (BuS-Dienst)Dora M. von Bülow

Mi, 3. April, 9 UhrMünchen Flößergasse

330 0 ZAH/ZFA, ZMV, PM, ZMF, ZMP, DH

V69741 Abrechnung Compact - Modul 2: Implantologische LeistungenIrmgard Marischler

Do, 4. April, 9 UhrMünchen Flößergasse

330 0 ZAH/ZFA, ZMV, PM

V69733 Die Praxismanagerin als Führungskraft: Grundlagen für eine erfolgreiche PersonalarbeitStephan Grüner

Do, 4. April, 9 UhrMünchen Flößergasse

330 0 ZMV, PM

V69745 Die Praxismanagerin als Führungskraft – Überleben in der SandwichpositionStephan Grüner

Fr, 5. April, 9 UhrMünchen Flößergasse

330 0 ZMV, PM

V79742 GOZ und BEMA von A bis ZIrmgard Marischler

Sa, 6. April, 9 UhrNürnberg Akademie

330 0 ZAH/ZFA, ZMV, PM

V69736 Die qualifizierte Assistenz in der Chirurgie und ImplantologieMarina Nörr-Müller

Sa, 6. April, 9 UhrMünchen Flößergasse

330 0 ZAH/ZFA

V69744 Kleine Reparaturen von Zahnersatz, Herstellung individueller Löffel und BissschablonenKonrad Uhl

Sa, 6. April, 9 UhrMünchen Akademie

350 0 ZAH/ZFA

V69149 Medizin-Update für ZahnmedizinerDr. Marc Hünten

Sa, 6. April, 9 UhrMünchen Akademie

350 8 ZA

V79743 Abrechnung Compact – Modul 1: Kons./Chirurgie (KCH)Irmgard Marischler

Di, 9. April, 9 UhrNürnberg Akademie

330 0 ZAH/ZFA, ZMV, PM

V79744 Pulverstrahlen für ein strahlendes Lächeln?Karin Schwengsbier

Di, 6. April, 13 UhrNürnberg Akademie

250 0 ZAH/ZFA, ZMF, ZMP, DH

V79153-1 Datenschutz in der Zahnarztpraxis – GrundlagenseminarDr. Christian Steinmann

Mi, 10. April,14 UhrNürnberg Akademie

250 4 ZA, ZMV, PM

V59750 Abrechnung Compact – Modul 2: Implantologische LeistungenIrmgard Marischler

Di, 30. April, 9 UhrRegensburg Seminarzentrum

330 0 ZAH/ZFA, ZMV, PM

V79750 KFO - Durch die Prophylaxebrille betrachtetSabine Deutsch, Karin Schwengsbier

Do, 2. Mai, 9 UhrNürnberg Akademie

350 0 ZAH/ZFA, ZMF, ZMP

V79189 Update ParodontologieProf. Dr. Moritz Kebschull

Sa, 4. Mai, 9 UhrNürnberg Akademie

460 11 ZA

V59192 Basics & more - Reparaturen und Wiederherstellungen von ZahnersatzIrmgard Marischler

Di, 7. Mai, 9 UhrWürzburg Seminarzentrum

330 8 ZA, ZAH/ZFA, ZMV, PM

V59751 Abrechnung Compact - Modul 1: Kons./Chirurgie (KCH)Irmgard Marischler

Mi, 8. Mai, 9 UhrWürzburg Seminarzentrum

330 8 ZAH/ZFA, ZMV, PM

V59752 Hygiene-Update - Ist ihr Hygienemanagement vollständig?Marina Nörr-Müller

Mi, 8. Mai, 9 UhrRegensburg Seminarzentrum

330 0 ZAH/ZFA, ZMV, PM, ZMF, ZMP, DH

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Der Zahnärztetag 2019 steht unterdem Thema „Von der Steinzeit in dieZukunft“. Die beiden Tage sollen Ihnennicht nur ein Update geben, sondernauch einen realistischen Ausblick aufdas „Morgen“ bieten. HochkarätigeReferenten aus dem In- und Auslandpräsentieren daher ein breites Themen-spektrum.Neben Themen wie Botox für Zahnärzteund Moderne Alignertherapie, die spe-ziell wegen Ihrer Zukunftsausrichtunggewählt wurden, finden sich im Pro-gramm auch Vorträge zur medizinischeEntwicklung und zu steuerlichen undrechtlichen Fragen. Selbstverständlichsind auch die „klassischen“ FachgebieteParodontologie, Prothetik, Chirurgie,Implantologie und Kinderzahnheil-kunde mit interessanten Vorträgen imKongressprogramm vertreten.Die Themenpalette beim Programm fürPraxismitarbeiter/-innen umfasstzahnmedizinische Vorträge zu Prophy-laxe, Kinderzahnheilkunde und sogarKFO sowie wichtige Infos rund um Ab-rechnung und Praxismanagement.Natürlich gibt es wieder den besonderenVortrag: „Humor ist erlaubt!“

Unsere Referenten:Prof. Dr. Dr. h.c. Georg Meyer, GreifswaldDr. Altamiro Flavio, Goiânia, BrasilienDr. Roberto Turrini, Pesaro, ItalienProf. Dr. Dr. Robert Sader, Frankfurt/MainDr. Markus Bechtold, KölnDr. Mark Thomas Sebastian, MünchenProf. Dr. Dr. Karl Andreas Schlegel,MünchenProf. Dr. Dr. Ralf Smeets, HamburgDr. Miguel Stanley, Lissabon, PortugalDr. jur. Malte Schwertmann, AnsbachDipl.-Kfm. Joachim Fürst, NürnbergDr. Dr. Markus Tröltzsch, AnsbachDr. Stavros Pelekanos, Athen,GriechenlandProf. Dr. Norbert Krämer, GießenProf. Dr. Volker Hanf, FürthDr. Dr. Matthias Tröltzsch, MünchenDr. Charlotte Marie Schwarz, BerlinStefan Häseli, Gossau, SchweizIrmgard Marischler, BogenTimo Schusser, SeukendorfDr. Jürgen Wollner, NürnbergPD Dr. Christian Kirschneck, RegensburgDr. Oliver Dill, ErlangenProf. Dr. Dr. Wolfgang Spitzer, FürthDr. Peter Wöhrl, MünchenMoritz Küffner, München

11.FränkischerZahnärztetag 2019

Freitag, 17. Mai 2019Samstag, 18. Mai 2019

Stadthalle Fürth

Kongress

Das ausführliche Programm mitAnmeldeformular finden Sie unterwww.eazf.de

Fortbildungspunkte: 14

Jetzt anmelden unterwww.eazf.de

Organisation/Anmeldung

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Vorschau auf die nächste Ausgabe des BZB

Gründung in bewegten Zeiten60 Jahre Bayerischer Zahnärztetag

EuropawahlInterview mit Spitzenkandidat Manfred Weber

Die biodynamische SchienePositionierungssplint für CMD-Patienten – Prinzipien und Herstellung

Foto

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