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Vorlesung Einführung in den AnwaltsberufSommmersemester 2017
Hans Soldan Stiftungsjuniorprofessur für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Verfahrensrecht und
Anwaltsrecht | Rechtswissenschaftliche Fakultät | Prof. Dr. Matthias Kilian|
„Die Advokaten sollen schwarze Roben auch auf der Straße tragen, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkenne und sich vor ihnen
hüten möge.“ (Friedrich Wilhelm I.)
Rechtsanwälte
I. Grundlagen
Was ist eigentlich „Anwaltsrecht“ ?
I. GrundlagenLernziele der Vorlesung
Sie sollen am Ende der Vorlesung u.a. wissen…
wie man Rechtsanwalt wird und was einen daran hindern kann was Sie lassen sollten, um Ihre Zulassung nicht zu verlieren wie die Rechtsanwaltschaft organisiert ist welche Berufspflichten Sie bei der täglichen Anwaltstätigkeit treffen was die Folgen der Verletzung von Berufspflichten sein können wie das Zivil-, Straf- und Berufsrecht die anwaltliche Berufsausübung steuern welche Vertragsbeziehungen ein Rechtsanwalt mit Auftraggebern eingeht welche Rechte und Pflichten ein Rechtsanwalt gegenüber Auftraggebern, der
Rechtsanwaltskammer, Kollegen und Gerichten treffen wie der Rechtsanwalt für seine Berufstätigkeit entlohnt wird wie Rechtsanwälte ihre Zusammenarbeit organisieren können
I. GrundlagenBeruf Rechtsanwalt
Juristen
65%18%7%2%6%1,50%0,70%
I. GrundlagenBeruf Rechtsanwalt
Juristen
Rechtsanwälte
Unternehmens‐ /VerbandsjuristenRichter
Staatsanwälte
Verwaltung
Wissenschaft
I. Grundlagen
I. Grundlagen
I. Grundlagen
I. GrundlagenLernziele
§ 43e BRAO-E - Kenntnisse im Berufsrecht
(1) Der Rechtsanwalt hat innerhalb des ersten Jahres nach seiner erstmaligen Zulassung an einer Lehrveranstaltung über das rechtsanwaltliche Berufsrecht teilzunehmen. Die Lehrveranstaltung muss mindestens zehn Zeitstunden dauern und die wesentlichen Bereiche des Berufsrechts umfassen.
(2) Die Pflicht nach Absatz 1 besteht nicht, wenn der Rechtsanwalt… nachweist, dass er innerhalb von sieben Jahren vor seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft an einer Lehrveranstaltung nach Absatz 1 teilgenommen hat.
„BT-Drucks. 18/9948 v. 12.10.2016: „Die Bundesregierung hält an der mit § 43e der Bundesrechtsanwaltsordnung in der Entwurfsfassung (BRAO-E) vorgesehenen Verpflichtung fest, nach der neu zugelassene Rechtsanwälte zukünftig eine Lehrveranstaltung im anwaltlichen Berufsrecht zu besuchen haben. Die von allen beteiligten Anwaltsverbänden ausdrücklich für erforderlich gehaltene Regelung stellt in der vorgesehenen Form und an dem jetzigen Standort eindeutig eine rein berufsrechtliche Regelung dar und damit die einheitsjuristische Ausbildung keinesfalls in Frage.“
I. GrundlagenVorlesungskonzept
Fallorientiert – „Anwaltsrecht in 125 Fällen“ Fallsammlung als Handout – bitte in die Vorlesung mitbringen Besprechung von 4-5 Fällen einer Lerneinheit pro Vorlesungstermin Sachverhalte - bitte vor der Vorlesung durchlesen Arbeitspapier zu jedem Besprechungsfall zur Nacharbeit und Vertiefung Downloads: Sachverhalte, Arbeitspapiere und Folien zum Download auf anwaltsrecht.uni-koeln.de
(passwortgeschützt)
I. GrundlagenZur Einleitung
• „Solltest Du Advokat werden, so würde ich Dich an den Galgen hängen.“ - (Vater Luther zu seinem Sohn Martin).
• „Die Advokaten sollen schwarze Roben auch auf der Straße tragen, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkenne und sich vor ihnen hüten möge.“ (Friedrich Wilhel I.)
• „God works wonders now and then. Behold ! A lawyer, an honest man !“ (Benjamin Franklin)
• „A Rod for Lawyers, Who Are Hereby Declared Robbers and Deceivers Of The Nation.” (Titel eines englischen Pamphlets aus dem 17. Jahrhundert)
I. GrundlagenDownloads
I. GrundlagenHilfsmittel
Sie benötigen:
Gesetzestext Schönfelder + Ergänzungsband oder Textsammlung Berufsrecht Optional: Lehrbuch weitere Literatur im Hauptseminar, der UB und im Institut für Anwaltsrecht (AWR) verfügbar
I. GrundlagenGesetzestexte / Lehrbücher
I. GrundlagenZeitschriften
BRAK-Mitteilungen (6x jährlich) Anwaltsblatt (11x jährlich)www.brak-mitteilungen.de www.anwaltsblatt.de(kostenlos online ab 2002) (kostenlos online ab 1996)
I. GrundlagenZeitschriften
ZAP - Zeitschrift für die Anwaltspraxis (14 tägig) NJW-Spezial: Rubrik zum Anwaltsrecht – 2 Seiten Aktuelles JurBüro, RVG-Report, AGS, RVG-Letter usw. JuVE (Großkanzlei-Branchenmagazin), BRAK-Magazin
„Nachwuchszeitschriften“ (meist 2x jährlich) Anwaltsblatt Karriere AZUR
I. GrundlagenRechtliche Grundlagen: Anwaltsrecht
Begrifflichkeiten: „Anwaltsrecht“, „Berufsrecht“, „Standesrecht“
• Anwaltsrecht: Gesamtheit der Rechtsquellen, die direkt oder indirekt die anwaltliche Berufstätigkeit beeinflussen = nicht alle einschlägigen Rechtsnormen gelten nur für den Rechtsanwalt bzw. die anwaltliche Tätigkeit
• Berufsrecht: Gesamtheit der Rechtsquellen, die aufgrund ihrer personalen oder sachlichen Anknüpfung unmittelbar die anwaltliche Berufstätigkeit regulieren
• Standesrecht: historisch überholter Begriff für das besondere Recht einesbestimmten Berufsstandes (zumeist nur ansatzweise gesetzlich geregelt)
I. GrundlagenQuellen und Grundlagen des Anwaltsrechts
Anwaltsrecht ist eine “Querschnittsmaterie“
Relevante Rechtsquellen sind…
a) Verfassungsrechtb) Gesetzesrecht
aa) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)(1) Vorläufer: RAO von 1879, RRAO von 1936(2) Normhistorie: Inkrafttreten 1959, große Reform 1994, weitere größere Reform 2009(3) Norminhalt
(a) Wichtige Regelungskomplexe- wie werde ich Anwalt?- wie kann bzw. muss ich meine Berufstätigkeit organisieren?- welche Berufspflichten habe ich?- welcher Aufsicht und Disziplinargewalt unterstehe ich?- wie verwaltet sich der Berufsstand?
(b) Aufbau der BRAO
I. GrundlagenAufbau der BRAO
1. Teil: Rechtsanwalt (§§ 1 - 3)2. Teil: Zulassung des Rechtsanwalts (§§ 4 - 42)3. Teil: Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und die berufliche
Zusammenarbeit der Rechtsanwälte (§§ 43 – 59m)4. Teil: Rechtsanwaltskammern (§§ 60 – 91)5. Teil: Anwaltsgericht (§§ 92 – 112)6. Teil: Anwaltliche Ahndung von Pflichtverletzungen (§§ 113 – 115b)7. Teil: Anwaltsgerichtliches Verfahren (§§ 116 – 161a)8. Teil: Rechtsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof (§§ 162 – 174)9. Teil: Bundesrechtsanwaltskammer (§§ 175 – 191e)
10. Teil: Kosten (§§ 192 - 203)11. Teil: Vollstreckung (§§ 204 - 205a)12. Teil: Anwälte aus anderen Staaten (§§ 206 - 207)13. Teil: Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 208 - 215)
I. GrundlagenQuellen und Grundlagen des Anwaltsrechtsbb) Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)cc) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)dd) Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in
Deutschland (EuRAG) c) Verordnungsrecht
- Eignungsprüfungsverordnung (EigPrVO)- VO über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (RAVPV)
d) Satzungsrechtaa) Berufsordnung (BORA)bb) Fachanwaltsordnung (FAO)
e) Verbandsrecht- Berufsregeln der Rechtsanwälte der EU („CCBE-Regeln“)
2. Weitere Quellen des Berufsrechtsa) Europäisches Recht
aa) AEUV(1) Grundfreiheiten (Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit)(2) Kartellrecht
bb) Richtlinien(1) Berufsspezifisch: RiLi 77/249/EWG, RiLi 98/5/EG(2) Nicht-berufsspezifisch: RiLi 2006/23/EG, RiLi 2005/36/EG
I. GrundlagenQuellen und Grundlagen des Anwaltsrechts
b) Völkerrechtaa) EMRKbb) GATS
c) Bürgerliches Recht- Modifikationen des Zivilrechts durch Berufsrecht (Sonderprivatrecht) - Transportnormen - Disponibilität von Berufsrecht
d) GesellschaftsrechtBerufsausübungsgesellschaften: berufsrechtliche Modifikationen des Gesellschaftsrechts
e) StrafrechtAllgemeines Strafrecht - Berufsspezifisches Strafrecht
f) Wettbewerbsrecht (UWG)Anwendbarkeit - Nutzbarmachung
g) VerfahrensrechtPostulationsfähigkeit - Anwaltvergleich
I. GrundlagenQuellen und Grundlagen des Anwaltsrechts
Bezugspunkt von Berufsrecht ist „der Rechtsanwalt“ – aber tatsächlich zahlreiche Ausprägungen des Anwaltsberufs:
der selbstständige Anwalt in eigener Kanzlei („Unternehmeranwalt“)Einzelanwalt in Einzelkanzlei / Einzelanwalt in Bürogemeinschaft / Partner in einer Sozietät (GbR, PartG, GmbH, LLP)
der freie Mitarbeiter der angestellte Rechtsanwalt der Unternehmenssyndikus der Verbandssyndikus der nebenberuflich tätige Rechtsanwalt der „Titular“anwalt
das Berufsrecht wählt einen (weitgehend) monistischen Ansatz, d.h. es gibt keine Sonderregeln für Teilgruppen der Anwaltschaft (Ausnahme insbesondere: Syndikusanwälte)das Berufsrecht reguliert fast ausschließlich den Rechtsanwalt als Bezugspunkt des Berufsrechts, nicht die
Entität, in der der Anwalt tätig ist und die der eigentliche Marktteilnehmer auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt ist
I. GrundlagenVorlesung
Einführung in den Anwaltsberuf: Rechtliche Grundlagen Anwaltliche Problemlösung und Gesprächsführung (Kilian) Anwaltliches Mandats- und Zeitmanagement (Kilian) Anwaltliches Projektmanagement (Stallknecht) Anwaltliche Rhetorik (Hirtz) Verhandlungsführung und Mediation durch Anwälte (Kilian) Konfliktmanagement (Fest/Kilian) Mediation (Kilian/Hoffmann) Anwaltliche Vertragsgestaltung (Henssler/Brambring/Kilian) Anwaltliche Tätigkeit vor Gericht (Kilian) Seminare zum Anwaltsrecht (Kilian) – thematisch alternierend
Soldan Moot Court (Vorbereitungs- oder SPB-Seminar (klausurersetzend))
I. GrundlagenSoldan Moot