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Einführung in die Labor- und Arbeitssicherheit Version 2013 Institut für Biologie und ihre Didaktik

Einführung in die Labor- und Arbeitssicherheit · Einführung in die Labor- und Arbeitssicherheit Version 2013 Institut für Biologie und ihre Didaktik

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Einführung in die Labor- und Arbeitssicherheit

Version 2013

Institut für Biologie und ihre Didaktik

Institut für Biologie und ihre Didaktik

Unsere Themen

heute

Allgemeines zum Arbeits-

und Gesundheits

schutz

Umgang mitgefährlichen

Stoffen

Umgang mit Gasen

Umgang mit elektrischer

Energie

Brandschutz

Erste-Hilfe und

Notfallmaß-nahmen

Gesetzliche Unfall-

versicherung

Institut für Biologie und ihre Didaktik

Unsere Themen

heute

Allgemeines zum Arbeits-

und Gesundheits

schutz

Umgang mitgefährlichen

Stoffen

Umgang mit Gasen

Umgang mit elektrischer

Energie

Brandschutz

Erste-Hilfe und

Notfallmaß-nahmen

Gesetzliche Unfall-

versicherung

Warum Arbeits- und Gesundheitsschutz?Gewährleistung einer dauerhaften Gesundheit und

Schaffung von Wohlbefinden im Berufsleben und in der

Ausbildung

Selbstschutz und Schutz der Kollegen

rechtliche Sicherheit(straf- und zivilrechtliche Konsequenzen)

Institut für Biologie und ihre Didaktik

Wer trägt Verantwortung?

Institut für Biologie und ihre Didaktik

Rektor/Kanzler

Betriebsarztberatend

Fachkraft für ArbeitssicherheitBBS

beratend

Professorin/ProfessorInstitutsleiter

Dozent, AssistentMitarbeiter

Studierende Studierende

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass…– die Gefährdungsbeurteilung nach § 8 der BioStoffV durchgeführt und dokumentiert wird.- die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen getroffen werden.– die Betriebsanweisungen erstellt werden.– die Unterweisung von Schülern, Lehrkräften und sonstigen Beschäftigten (z.B. Reinigungs-personal, Hausmeister) erfolgt.

§

MitverantwortungArbeiten Sie so, dass Sie weder sich noch andere gefährden!

Institut für Biologie und ihre Didaktik

Mitverantwortung

Institut für Biologie und ihre Didaktik

Konsequenzen

Institut für Biologie und ihre Didaktik

Gefährdungen, Belastungen Maßnahmen

Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten

-festes Schuhwerk tragen

Zeckengebiet -festes Schuhwerk tragen

-geschlossenen Kleidung tragen

-Studierende über die von Zecken ausgehenden Gesundheitsgefahren unterweisen

-eine Impfung gegen FSME ist möglich

Wetter: Kälte, Hitze, Wind, Regen

Geeignete Wetterschutzbekleidung .

Sonnenschutz benutzen

Auf ausreichende Flüssigkeitsaufnahme achten

Exkursionen

Gefahrstoffe und Mutterschutz§ 4 Mutterschutzgesetz

Werdende Mütter und Stillende dürfen nicht der Einwirkung

von gesundheitsschädlichen Stoffen ausgesetzt sein.

Arbeiten mit giftigen, sehr giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise schädigender Gefahrstoffen:nur erlaubt, wenn Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden

Arbeiten mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Stoffen:generell verboten für Schwangere !möglich für Stillende, solange der Grenzwert sicher eingehalten ist

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Gefahrstoffe und MutterschutzInformieren Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich!

Erstellen Sie mit Ihrem Laborleiter eine Gefährdungsbeurteilung in Form einer Liste von Gefahrstoffen die am Arbeitsplatz verwendet werden.

Arbeitsplatzbegehung:

gemeinsam mit dem Vorgesetzten, dem Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Eröffnung des Akademischen Jahres 2005/06

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Unsere Themen

heute

Allgemeines zum Arbeits-

und Gesundheits

schutz

Umgang mitgefährlichen

Stoffen

Umgang mit Gasen

Umgang mit elektrischer

Energie

Brandschutz

Erste-Hilfe und

Notfallmaß-nahmen

Gesetzliche Unfall-

versicherung

Das GHS-System - CLPBasis: UN Purple book = UN-GHSUmsetzung in Europa: GHS-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen

Abkürzungen: GHS-VO oder

EU-CLP-VOClassificationLabelling andPackaging ofSubstances and mixtures

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Übergangsfristen für Stoffebis zum 1.12.2010 für Gemischebis zum 1.06.2015

GHS

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Gefahrstoffe:Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse mit folgenden Eigenschaften

explosionsfähigbrennbarebrandfördernd ätzendakut bzw.chronisch schädigend Das neue GHS-System

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Warum ein neues System?

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GHS - Gefahrenpiktogramme

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GHS02FlammeBsp. Entzündbare Flüssigkeiten

GHS01Explodierende BombeBsp. Explosive Stoffe

GHS - Gefahrenpiktogramme

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GHS03Flamme über einem KreisBsp. Oxidierende Feststoffe

GHS04GasflascheGase unter Druck

GHS - Gefahrenpiktogramme

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GHS06 Totenkopf mit gekreuzten KnochenBsp. Akute Toxizität, Kat. 1 - 3

GHS05Ätzwirkung Bsp. Hautätzend, Kat. 1 / Korrosiv gegenüber Metallen, Kat. 1

GHS - Gefahrenpiktogramme

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GHS08GesundheitsgefahrBsp. Karzinogenität, Kat. 1A/B, 2 / Aspirationsgefahr

GHS07 Ausrufezeichen Bsp. Akute Toxizität, Kat. 4 / Hautreizend, Kat. 2

GHS - Gefahrenpiktogramme

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GHS09UmweltGewässergefährdend

Neuerungen auf einen Blick

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R-Sätze

Gefährlichkeitsmerkmale

H-Sätze hazard statementsGefahrenhinweise

S-Sätze P-Sätzeprecautionary statementsSicherheitshinweiseSignalwörterPiktogramme werden mit zwei möglichen Signalwörtern ergänzt: „Gefahr“ oder „Achtung“

Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien

--------------

Quelle: BG Chemie

Chemikalien-Etiketten

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Name, Anschrift, Telefonnummer des Lieferanten

H-Sätze, Anzahl durch GHS-VO vorgegeben

Piktogramme

Signalwort

Nennmenge, wenn Stoff oder Gemisch der breiten Öffent-lichkeit zugänglich gemacht wird P-Sätze,

maximal 6

Name und Produktidentifikatoren

Quelle: BG Chemie

Eindeutige Kennzeichnung!

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nur in geeigneten und gekennzeichneten Gefäßen; Werkstoffe müssen den Beanspruchungen standhalten

GefahrensymbolBezeichnung des Stoffes

Die Kennzeichnung muss dauerhaft sein !

Doppelkennzeichnung ist nicht zulässig !

Achtung

Keine Chemikalien in Lebensmittelbehältern!

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Informationen zu GefahrstoffenSicherheitsdatenblätter der im Kurs verwendeten Chemikalien liegen aus!

Gefahrstoffdatenbank www.dguv.de/bgia/stoffdatenbank

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www.sichere-schule.de

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PSA – Persönliche SchutzausrüstungSicheres Schuhwerk!Keine Flip-Flops in der Biologie!

ggf. Schutzbrille (sind vorhanden)

ggf. Handschule (sind vorhanden)

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Aufnahmewege für ChemikalienChemikalien können auf unterschiedlichen Wegen in unseren Körper gelangen!

Verschlucken

Inhalation

über die Haut

durch Stichverletzungen

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Umgang mit Chemikalien – Orale Aufnahme verhindern!

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Essen und Trinken, sowie Kaugummikauen ist im Labor verboten!

Das Aufbewahren von Lebensmitteln imLabor ist verboten!

Pipettieren mit dem Mund ist verboten!

Das Tragen von Schutzkitteln ist im Sozialbereich, wie in den Büros verboten!

Lecker, oder?

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Warum Schutzbrille?

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Hornhautzerstörung durch Säure Hornhautzerstörung durch Lauge

Problem

Kontaktlinsen im Labor

Warum Schutzbrille?

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Gesichtsverletzung nach Siedeverzug

Erhitzen von Agar in der Mikrowelle

Wir empfehlen hier ein Gesichtsschild !

Abzug

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Gase, Dämpfe oder Stäube gelangen nicht in den Laborraum

Es kann sich keine explosionsfähigeAtmosphäre bilden

Schutz vor verspritzenden gefährlichen Stoffen oder umherfliegenden Glassplittern

Abzug

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Benutzung des Abzugs: vergewissern Sie sich, dass der Abzug gut ziehtarbeiten Sie nicht mit dem Kopf im Abzughalten Sie den Abzug freiVerunreinigungen sofort entfernenhalten Sie die Frontscheibe geschlossen, wenn der Abzug nicht gebraucht wird - Energiesparmodusarbeiten Sie unter optimal geöffneter Scheibe

Inhalative Aufnahme verhindern:

Abzug

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Strömungsverhältnisse nicht stören!

Aufnahme über die HautHautresorptive Substanzen (z.B. Chloroform)

geeignete Schutzhandschuhe verwenden! kontaminierte Handschuhe sofort wechseln!

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Hygienemaßnahmen – Hände Waschen und ggf. Desinfektionsmittel benutzen

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Handwaschbecken benutzen!Kennzeichnung:

Hände nicht am Laborspülbecken waschen!

Keine Geräte am Handwaschbecken reinigen!

Stichverletzungen vermeiden!

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AbfallentsorgungKeine Chemikalienabfälle in die normalen Mülleimer

Bei Versuchen werden Abfallgefäße bereitgestellt

Auf maximale Füllhöhe achten!

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Transport von ChemikaliengefäßenNur mit Übergefäß / Tragekasten

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Sicherheitsschränke verfügen über drei Sicherheitsmechanismen:• Tellerventil• Temperatursensor an der Tür• Dichtung rund um die Tür herum

Lagerung brennbarer Chemikalien

Lagerung brennbarer ChemikalienNicht in Standardkühlschränken!

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Keine brennbaren Flüssigkeiten in Standardkühlschränken lagern (Innenraum ist nicht ex-geschützt). Auch keine kleinen Gebinde, da diese Mengen ausreichen, um bei Verdampfen eine explosionsfähige Atmosphäre im Kühlschrank zu erzeugen.

Lagerung brennbarer ChemikalienNur in explosionsgeschützten Kühlschränken!

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Als explosionsgeschützte Kühlschränke bezeichnet man Kühlschränke ohne Zündquellen im Innenraum, d.h. ohne Innenlicht, Thermostat und Abtauautomatik. Die Elektrik befindet sich bei diesen Geräten auf der Außenseite.

Diese Kühlschränkesind gekennzeichnet:

Explosionsfähiges Gemisch im Kühlschrank

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Geringe Mengen brennbarer Flüssigkeiten reichen aus, um in einem Standardkühlschrank (Volumen 100 Liter) eine explosionsfähige Atmosphäre zu erzeugen:

Diethylether 10 ml Ethanol 5 mlAceton 7 ml Methanol 4 ml

Zündquellen im Kühlschrank:

ThermostatInnenlicht

Abtauautomatik

15 ml Methylbutan über Nacht bei im 4°C im Kühlschrank

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Sammlungsräume

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Zutritt für Unbefugte verboten