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Schulung Helikopter - Flughelfer in Arbeitssicherheit

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Schulung Helikopter - Flughelfer Arbeitssicherheit

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Page 1: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

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Page 2: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 2

Guete Morge!

Es ist gut, mit allem zu rechnen-

Noch besser ist es, auf alles vorbereitet zu sein

[email protected]/17.04.2010

Page 3: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Übersicht:

Ausgangslage

Gesetzliche Grundlagen

Entwicklungshilfeangebote für die

Kunden

Abbruch vs Unfall & Konsequenzen

Fall 1 mit Reko

Fall 2 ohne Reko "direkt aus Luft"

AVOR / Gefährdungsermittlung

vs. SOP's

Page 4: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Wechselwirkung Flugbetrieb

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Flug-betrieb

Auftrag-geber

Suva & Behörden

BAZL Umfeld Umwelt & Dritte

System-hersteller

Auftraggeber vom

Auftraggeber Ambitionöse

Mitarbeiter

Beispiel:

Steinschlag-

schutzsysteme

Störeinflüsse durch

Dritte, Natur, Hindernisse

Kontrollen

Unfallabklärung

Kontrollen

Unfallabklärung

Page 5: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Safety - Management - System

Ausgangslage (1)

Offerttext (Air Grischa)

AGB integrierender Bestandteil des Werkvertrags

expliziter Verweis auf Pkt. 3 AGB:

Orientierung der Auftraggeber-Mitarbeiter

Tragpflicht PSA:

Helm, Handschuhe, Gehörschutz,

Schutzbrille & ggfs EN361 Auffanggurt

BAZL: keine Personen & Last gleichzeitig befördern

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Page 6: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Ausgangslage (2)

AGB / allg. Geschäftsbedingungen (Air Grischa)

Pkt 11.3

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass sein Personal und alle

anderen Personen, die sich mit der Beförderung der Last befassen oder

davon betroffen sind oder die sich am Start- oder Landeplatz befinden, den

anwendbaren Sicherheitsvorschriften¹ unterziehen.

Er sorgt dafür, dass diese Personen mit den notwendigen und

vorgeschriebenen Schutzausrüstungen ausgerüstet sind und weist Personen

ohne die vorgeschriebene Ausrüstung vom Start- bzw. Lande-platz weg.

Der Auftraggeber richtet für allfällige Zuschauer den notwendigen

Sicherheitsabstand ein.

¹ anwendbare Sicherheitsvorschriften:

Eine vielzahl Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen wie z.B.

- Gesetze über den Flugbetrieb

- Bauarbeitenverordnung

- UVG & VUV

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Page 7: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Ausgangslage (3)

Flughelfer - Syllabus:

Schutzziel: Es muss verhindert werden, dass Personen von Drittfirmen und

unbeteiligte Dritte durch ihr eigenes Verhalten oder das

Fehlverhalten des Flughelfers gefährdet werden oder den Flugbetrieb

gefährden.

Kompetenzenregelung: Sicherheit durch Organisation und klare Hierarchie & Kommandos

Risikoanalyse / Gefährdungsermittlung: Gefahr erkannt Gefährdung minimieren

Eine Gefährdungsermittlung ist keine akkademische Aufgabe!

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Page 8: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

SOP's

standard operation procedures

Einflüsse des Auftraggebers frühzeitig

Einflüsse der Fracht erkennbar?

Situation am Aufnahme- und Abladeplatz?

Umgang mit Dritten abgedeckt?

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 8

Page 9: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Unfallversicherungsgesetz - UVG

Art. 82

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur

Verhütung von Berufsunfällen und

Berufskrankheiten alle Massnahmen zu

treffen, die nach der Erfahrung notwendig,

nach dem Stand der Technik anwendbar

und den gegebenen Verhältnissen

angemessen sind.

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 9

Page 10: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Verordnung über das

Unfallversicherungsgesetz - VUV

Priorisierung der Schutzmassnahmen (VUV Art. 5)

- Kollektivschutzmassnahmen haben absoluten Vorrang

(Auffangnetze, Geländer, Gerüste)

- gefolgt von technischen Einrichtungen und Geräten

(Hubarbeitsbühnen, Podeste etc)

Zusammenwirken mehrerer Betriebe (VUV Art. 9)

- Systematische Absprache / Koordination / Massnahmenplanung,

wenn mehrere Betriebe an einem Arbeitsplatz aktiv sind

Temporäre Mitarbeiter (VUV Art. 10)

- Temporäre MA müssen bezüglich Arbeitssicherheit in jeglicher

Hinsicht wie eigenes Personal behandelt werden

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 10

Page 11: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Bauarbeitenverordnung - BauAV:

Planung (BauAV Art. 3)

- Planung erfolgt so, dass Unfallrisiko möglichst klein ist

- Auftragnehmer prüft, welche Massnahmen getroffen werden

müssen

- Im Werkvertrag (!) müssen eigene und bauseitige Massnahmen

aufgeführt werden

- Auftraggeber ist auch für Subunternehmer verantwortlich

- Arbeitgeber stellt sicher, dass geeignete Materialien, Installationen

& Geräte in ausreichender Anzahl vorhanden sind

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 11

Page 12: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Kurzübersicht gesetzliche Grundlagen Respektierung würde Absturzunfälle wohl halbieren

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 12

Grundsatz Artikel

Absturzsicherungsmassnahmen ab 2.0m Absturzhöhe treffen

Ausnahmen: ab 3m auf Dächern, ab 5m auf mobilen Leitern

BauAV 15 & 28

Fassadengerüst- und Auffangnetzpflicht ab 3.0m Absturzhöhe BauAV 18

Bodenöffnungen & nicht durchbruchsichere Flächen sind

jederzeit zu sichern (Eternit gilt als nicht durchbruchsicher)

BauAV 17 & 35

PSA gegen Absturz ist nur zulässig, wenn:

- Kollektivschutzmassnahmen (z.B. Gerüste) und

- technische Hilfsmittel (z.B. Hubarbeitsbühnen) unmöglich sind

BauAV 19

VUV 5

Arbeiten mit PSAgA dürfen nur durch nachweislich ausgebildetes

Personal ausgeführt werden

VUV 5, 8

keine Alleinarbeit mit PSAgA VUV. 8

Rettung jederzeit mit eigenen Mittel sicherstellen

BauAV 7

Page 13: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Mögliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung

StGB & UVG

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 13

Grundsatz Artikel

Vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung geltender Regeln der

Arbeitssicherheit führt zu Busse oder Gefängnis

UVG

112 / 113

.1 Wer vorsätzlich bei der Leitung oder Ausführung eines Bauwerkes

oder eines Abbruches die anerkannten Regeln der Baukunde ausser acht

lässt und dadurch wissentlich Leib und Leben von Mitmenschen

gefährdet, wird mit Gefängnis und mit Busse bestraft.

.2 Lässt der Täter die anerkannten Regeln der Baukunde fahrlässig

ausser Acht, so ist die Strafe Gefängnis oder Busse.

StGB

229

richtet sich

gegen Jurist.

oder Privat-

person

1. Die Unfallkosten sind immer gedeckt.

2. Mit Leistungskürzungen muss MA nicht rechnen

Liegt jedoch Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit vor, kann die

leistungserbringende Unfallversicherung Haftpflichtansprüche gegenüber

dem verursachenden Betrieb geltend machen.

Allgemeines

Page 14: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Mögliche Konsequenzen bei

Missachtung konkret

Stillegung von Teilen der Baustelle per

Verfügung

Stillegung der gesamten Baustelle

Beizug der Bauherrschaft

Strafanzeige StGB 229

14 Stand Jan. 2010

Page 15: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Entwicklungshilfe für bestehende und

interessierte Kunden

Auf Merkblätter & Checklisten hinweisen z.B www.suva.ch/waswo/44005 , INRS "R 404 travaux Heliportés", SBV Leporello etc.

Seminar "AVOR Flugbetrieb" anbieten?

Flugbetriebs-AVOR als kostenpflichtige

Dienstleistung anbieten?

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 15

Page 16: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Kunden mit Ihrer Erfahrung unterstützen

Katalog mit Praxisbeispiele erstellen

Einführtrichter innen- / aussenliegend Stabil / fix oder demontierbar

Leitseile Vorteile & Risiken

Lasttraversen / Tragjoche Vorteile & Risiken

Materialumschlags-

plattformen geometrische & bauliche Anforderungen

Provis. Bauteilstabilisierung stabil, kein Hindernis für nächste Rotation

Flug AVOR im Werk (Wägen statt rechnen, Listen, Markierungen etc.)

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 16

Page 17: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Windanfällige Lasten

Instruktion Drittpersonen

- rotierende Last

- Downwash

- Downwash:

Horizontale Effekte

zT zeitversetzt

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Page 18: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Aus unserem gemeinsamen Alltag -

oder Vorsicht Falle:

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 18

Page 19: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Absturzkanten 100% sichern

ab 2.0m Absturzhöhe

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 19

Page 20: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Trügerische Sicherheit

"Halbwegs sicher" ist am kritischsten

oder das Gegenteil von "Gut" war "gut gemeint"

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 20

Page 21: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

.. PSA auch am Wasser!

Alle drei!

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 21

Page 22: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Und nun?

Augen zu und durch oder abbrechen?

Wie definiert sich Professionalität

- Gegenüber eigener Firma

- Gegenüber Auftraggeber

Welchen Ruf gilt es zu wahren?

Gesetzliche Verantwortung?

Moralische Verantwortung?

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 22

Page 23: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

23 Stand Jan. 2010

Verantwortlichkeit resultiert aus:

UVG

ArG

Öffentlichem

Recht

Strafrecht Privatrecht

StGB

OR /

Haft-

pflicht-

recht

Page 24: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

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Wer ist Arbeitgeber?

Arbeitgeber ist, wer Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer beschäftigt.

Arbeitgeber ist im Prinzip auch jeder, der befugt ist,

Weisungen zu geben

(Polier, Bauführer, Projektleiter, Chefmonteur etc).

Er trägt die Verantwortung für Weisungen

- die er gab

- hätte geben sollen

- die er gab, aber nicht durchsetzte

Wir sind alle Arbeitgeber!

Page 25: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

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Pflichten des Arbeitnehmers

(UVG 82/3 - VUV 11 - ArG 6/3)

Der Arbeitnehmer muss:

den Arbeitgeber in der Durchführung der

AS/GS-Vorschriften unterstützen

PSA und Sicherheitseinrichtungen benützen

Mängel beheben oder melden

Arbeitstauglich sein (Suchtmittel etc.) Der Arbeitgeber hat das Recht, eigene Regeln aufzustellen

Wir sind alle Arbeitnehmer!

Page 26: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Wechselspiel

Auftraggeber - Flugbetrieb

Vor und nach der Rotation ist der Auftraggeber

für die Situation am Aufnahme- und

Montageplatz verantwortlich

Während dem Flugbetrieb haben Sie das

Sagen

Wer das Sagen hat, trägt 100% Verantwortung,

so ziemlich "all inclusive"

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 26

Page 27: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Aus eigener Erfahrung:

Flughelfer & Fremdmonteure

Man kennt sich erst seit wenigen

Minuten

Man weiss nicht, wie sein

Gegenüber in Extremsituationen

reagiert (z.B Turbulenzen)

Adrenalin macht übermütig!

… und plötzlich hat man

zusätzliche Helfer

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 27

Page 28: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

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Page 29: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Fallbeispiel 1:

Reko erfolgt, Kunde hat AGB's etc.

Ungesicherte Absturzstellen

Zuviel Personal

Mangelhafte PSA

Wie verhalten Sie sich?

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 29

Page 30: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Fallbeispiel 2:

keine Reko - Erstkontakt Aufnahmeplatz

Situation am

Aufnahmeplatz

Wie reagieren Sie?

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 30

Page 31: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Fallbeispiel 3:

Reko mit Kunde und sie sehen das:

Info:

Diese Situation fällt bereits

unter Arbeiten am

hängenden Seil

(BauAV Art 82)

Was ist hier alles falsch?

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 31

Page 32: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Fallbeispiel 4:

Welche Massnahmen sind zu treffen?

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 32

Page 33: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

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Page 34: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

220_080912_Gefahrenportfolio_afo.hsr.fpp 34

(Abschätzungen aus 5-Jahrebericht Suva, 1998-2002.)

Unfall mit Todesfolgen

Invaliditätsfälle

Unfälle

Sachschäden

1

10

1000

10‘000

100‘000

Gefährdungen

Person

Technik Organisation Unsichere

Handlungen und

Bedingungen

Ereignis

Fastunfälle

Einleitung Gefährdungsermittlung

Wie können Unfälle verhindert werden?

Erfassen,

beurteilen

Un

fall

Sac

hsc

had

en

Gefahren-Portfolio

Page 35: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

220_080912_Gefahrenportfolio_afo.hsr.fpp 35

Einleitung Wie können Unfälle verhindert werden?

Ursachen Wirkung

Gefä

hrd

un

gs-

ere

ign

is

Un

fall

(Sch

ad

en

)

Unfallverhütung / Präventionsarbeit

Gefä

hrd

un

g

Person sicherheitsgerechtes

Verhalten

Technik sicherheitstechnische

Regeln

Organisation Sicherheit organisiert

Unsichere

Handlungen und

Bedingungen

Notfall-

organisation

Page 36: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

36 Stand: Juni 2009

Was können die Betriebe tun?

Gefahren im Betrieb ermitteln

Massnahmen treffen, um die Gefahren

zu eliminieren

Massnahmen konsequent umsetzen und

aufrechterhalten

Unfälle sind keine Zufälle.

Unfälle werden verursacht!

Was zählt sind die Taten!

Page 37: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Gefährdungsermittlung & Sicherheitskonzept

kein Hexenwerk!

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 37

Gefährdungsermittlung

Page 38: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Gefährdungsermittlung und

Massnahmenplanung

Gefährdungsermittlung: - Keine akkademische Aufgabe

- gesunder Menschenverstand ist gefragt

- praktische Erfahrung ist gefragt, aber nicht nach dem

Motto: "wir machen es so wie immer!"

- Augenmass mit Blick auf das Wesentliche bewahren!

Einfache Lösungsansätze - Was sagt Ihnen Ihr Bauchgefühl?

- Wie würden Sie Ihrer Frau die ideale Arbeitssituation

umschreiben?

- Wie müsste die Situation aussehen, damit Sie Ihren 12

jährigen Sohn mitarbeiten lassen würden?

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 38

Page 39: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Arbeitsvorbereitung

Was ist wann gefordert?

Zu beachten:

1. Umfeld / Umwelt

2. Arbeitstechnik (Stand der Technik)

3. Ausbildung

4. Ausrüstung

Wurden die richtigen

Methoden & Techniken

gewählt?

Auftrag

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 39

Page 40: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Grundsatzentscheid Vorgesetzte / AVOR

Auftragsanalyse

- Kann Betrieb die generellen Risiken für eine Auftragsabwicklung eingehen?

- Sind die technischen Voraussetzungen für Abwicklung gegeben?

- Sind die personellen Voraussetzungen und die fachtechnische Kompetenzen für die Abwicklung vorhanden?

- Bei Manko: Sind Kooperationen sinnvoll?

Entscheid Ja / Nein

Page 41: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Vorgehen bei Ja-Entscheid

Baustellendaten erfassen

Vorgehen / Arbeitsabläufe definieren

Gefahren beurteilen

Systemgrenzen definieren

ggfs projektspezifisches Sicherheitskonzept

erarbeiten

Kontrollplan definieren

Bauherrschaft / Bauleitung einbinden

Page 42: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Standardisierte Prozesse auch am Boden

AVOR-Checkliste für Auftraggeber erarbeiten

Klarer Hinweis auf "no go" Situationen

Standardisierte PSA

Standardisierte Arbeitstechniken

Standardisierte Erste Hilfe – Einrichtungen

Generelle Verhaltensregeln ( Alkohol etc. )

Bestimmungen Gesundheitsschutz

Page 43: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Projektspezifisches

Sicherheitskonzept

Zusammenfassend über gesamten Bauablauf

In der Ausschreibung bereits klar definiert

Von jedem Subunternehmer bestätigt

Vom Arbeitgeber und Bauleiter

"gnadenlos" um- & durchgesetzt

43 Stand Jan. 2010

Page 44: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Sicherheitssystem Die 10 Elemente des Sicherheitssystems

Page 45: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Sicherheitssystem Die 10 Elemente des Sicherheitssystems

Page 46: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Beispiele Gefährdungsermittlung und

Sicherheitskonzept

AVOR-Blatt Höhenarbeiter

Beispiel Eberle

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 46

Page 47: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

47

Vorgaben

Ausbildung

Kompetenz

Motivation

Arb

eit

ge

be

r

Au

ftra

gg

eb

er

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 47

Page 48: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Schutzhelmtragpflicht (Art. 5)

Schutzwirkung Praxisbeispiel I

Stand Jan. 2010 48

Page 49: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Schutzhelmtragpflicht (Art. 5)

Schutzwirkung Praxisbeispiel II

Stand Jan. 2010 49

Page 50: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

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Page 51: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

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Ein Gerüstunfall vor Gericht

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 51

Page 52: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

52

Inhalt

Strafprozess

Haftpflichtprozess

Regress der Unfallversicherung

Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung

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Page 53: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Situation vor dem Unfall

16. Juni 2006, schön und trocken

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 53

Page 54: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Sachverhalt

ca. 250 c

m

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 54

Page 55: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Strafantrag gegen Bauleiter,

Gerüstersteller, Gerüstbenutzer

Gestützt auf diesen Sachverhalt werden die

drei folgenden Beschuldigten dem Amtsgericht

Olten-Gösgen wegen fahrlässiger schwerer

Körperverletzung gemäss Art. 125 Abs. 2 StGB

überwiesen.

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 55

Page 56: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Die Beschuldigten mit ihren

Vertretern

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 56

Page 57: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Urteil Bauleiter

Mittelschweres Verschulden

60 Tagessätze à Fr. 180.-,

bedingte Strafe mit Bewährung auf 2 Jahre

Prozesskosten 1/3 Fr. 1000.-

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 57

Page 58: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Urteil Gerüstersteller

Mittelschweres Verschulden

60 Tagessätze à Fr. 150.-, bedingte Strafe mit

Bewährung auf 2 Jahre

Prozesskosten 1/3 Fr. 1000.-

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 58

Page 59: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Urteil Arbeitgeber des

Verunfallten

Mittelschweres Verschulden

30 Tagessätze à Fr. 70.-,

bedingte Strafe mit Bewährung auf 2 Jahre

Prozesskosten 1/3 Fr. 1000.-

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 59

Page 60: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Haftpflichtprozess:

Der Straftatbestand wird übernommen

Das Rechtsbegehren wird eröffnet

Plädoyer, Kläger

Plädoyer, Beklagter

Urteil und Begründung

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 60

Page 61: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Schadenersatzforderungen gegen

Gerüstersteller

Erwerbsausfall Fr. 646‘310.—

Haushaltsschaden Fr. 459‘590.—

Pflegeschaden Fr. 10‘540.—

Schadenszins Fr. 3‘025.—

Vorprozessualer Aufwand Fr. 20‘000.—

Genugtuung Fr. 25‘240.—

Total Fr. 1’164’705.—

Parteienentschädigung + Gerichtskosten

vollumfänglich zu Lasten des Beklagten.

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Page 62: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Zivilurteil

Schuldig infolge Werkeigentümerhaftung:

Werkmangel und Kausalhaftung sind gegeben.

Verschulden wurde durch Vorinstanz beurteilt.

Direkte Haftung (Gerüst wurde begutachtet) ist

angezeigt.

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 62

Page 63: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Urteil Gerüstbauer zivilrechtliches

Verfahren

Erwerbsausfall

Haushaltsschaden

Pflegeschaden

Vorprozessualer Aufwand

Genugtuung

Parteienentschädigung

Gerichtskosten, 70 %

(30% zu Lasten Kläger)

Total

Fr. 389‘805.60

Fr. 367‘672.—

Fr. 8‘400.—

Fr. 16‘000.—

Fr. 5‘200.—

Fr. 25‘000.—

Fr. 40‘320.—

---------------------

Fr. 852‘397.60

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 63

Page 64: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Leistungsumfang der

Haftpflichtversicherung

Suva Regress Fr. 1‘300‘000.00

IV Regress Fr. 400‘000.00

BVG Regress ………………….

Zivilurteil Fr. 852‘397.60

Gesamtschaden Fr. 2‘552‘397.60

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 64

Page 65: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

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Gerüstunfall vor Gericht -

Regress der Unfallversicherung

Olten, 24. Januar 2008

Bruno Vogel, Rechtsanwalt, Suva Rechtsabteilung

ca. 250 c

m

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Page 66: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Geldleistungen (UVG 16 ff.)

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 66

Page 67: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Regress des Sozialversicherers

Der Sozialversicherer will möglichst viel seiner ausgerichteten Versicherungs-Leistungen regressieren

Gesetzliche Regelung Auftrag

Verursacherprinzip – sachgerechte Kostenzuweisung

Entlastung des Prämienzahlers des Sozialversicherers bzw. Schutz der Betriebe, die die Arbeitssicherheit umsetzen, vor höheren Prämien

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 67

Page 68: Schulung Helikopter -  Flughelfer in Arbeitssicherheit

Botschaften an die Beteiligten

Dachbotschaft

Koordination bringt Sicherheit

Planer / Bauleiter

„Ich verlange und akzeptiere nur sichere Gerüste―

Gerüstersteller

„Ich erstelle Gerüste korrekt und sicher―

Gerüstbenutzer

„Ich arbeite nur auf sicheren Gerüsten―

Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 68