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Bericht des Sozialamtes zur
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
nach §§ 53 ff Sozialgesetzbuch (SGB) XII
2017
2
Vorwort Der vorliegende Bericht, der seit 2007 jährlich erstellt und fortgeschrieben wird, gibt einen detail-lierten Überblick über die Entwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Landkreis Konstanz. Er ermöglicht eine Standortbestimmung und bildet die Grundlage für sozial-politische Ziele und Handlungsstrategien. Der Landkreis steht in der Behindertenhilfe vor vielen Herausforderungen, insbesondere werden die kommenden Jahre durch die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes bestimmt werden. Das Bundesteilhabegesetz soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung verbessern und die Eingliederungshilfe weg vom hergebrachten institutionszentrierten Fürsorgesystem hin zu einem modernen personenzentrier-ten Teilhaberecht weiterentwickeln. Eine der größten politischen Herausforderung besteht darin, im Sinne von Inklusion niemanden aus gesellschaftlichen Regelstrukturen auszugrenzen, Barrieren abzubauen und soziale Instituti-onen zugänglich zu machen. Es gilt, gemeinsam mit den Trägern der Behindertenhilfe sowie den Städten und Gemeinden Angebote und Strukturen stetig weiter zu entwickeln und neue Wege zu beschreiten, um Menschen mit Behinderung ihre Teilhabe dort zu ermöglichen, wo sie leben, wohnen und arbeiten. Im Rahmen der Weiterentwicklung wird sich aber auch immer wieder die Frage stellen, welche Maßnahmen erforderlich, sinnvoll und bezahlbar sind. Schließlich gilt es, vor allem auch im Inte-resse der Menschen mit Behinderung, die Finanzierbarkeit der Eingliederungshilfe auch für die Zukunft zu sichern. Der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog hat in seiner Weihnachtsansprache 1998 ge-sagt: „Entscheidend für die Zukunft ist, wie wir menschlich miteinander umgehen.“ Menschlicher Umgang miteinander lässt sich nicht verordnen. Aber wir können gemeinsam Rahmenbedingungen für eine lebenswerte Gesellschaft schaffen, in der Alt und Jung, Menschen mit und ohne Handicaps gut miteinander leben können. Ich danke allen, die sich diese Aufgabe annehmen.
F. Hämmerle Landrat
3
Inhalt
Aufgabe der Eingliederungshilfe .................................................................................... 5
Leistungsberechtigung ................................................................................................... 5
1. Gesamtbetrachtung ..................................................................................................... 6
1.1. Anzahl Leistungsempfänger gesamt ....................................................................... 6
1.2. Leistungsempfänger nach Wohnform ...................................................................... 6
1.3. Ausgaben ................................................................................................................ 7
1.4. Kennzahlen ............................................................................................................ 10
2. Kinder und Jugendliche ............................................................................................ 12
2.1. Anzahl Leistungsempfänger gesamt ..................................................................... 12
2.2. Leistungsempfänger nach Wohnform .................................................................... 12
2.3. Spezifische Hilfen für Kinder und Jugendliche ....................................................... 13
2.3.1. Integrative Leistungen in Regelkindergärten ............................................................... 13
2.3.1.1. Leistungsempfänger ............................................................................................. 13
2.3.1.2. Ausgaben ............................................................................................................. 13
2.3.1.3. Kennzahlen .......................................................................................................... 14
2.3.2. Integrative Leistungen in Schulen ............................................................................... 14
2.3.2.1. Leistungsempfänger ............................................................................................. 14
2.3.2.2. Ausgaben ............................................................................................................. 15
2.3.2.3. Kennzahlen .......................................................................................................... 15
2.3.3. Teilstationäre Schulkindergärten ................................................................................ 16
2.3.3.1. Leistungsempfänger ............................................................................................. 16
2.3.3.2. Ausgaben ............................................................................................................. 17
2.3.3.3. Kennzahlen .......................................................................................................... 17
2.3.4. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren .............................................. 17
2.3.4.1. Leistungsempfänger ............................................................................................. 17
2.3.4.2. Ausgaben ............................................................................................................. 19
2.3.4.3. Kennzahlen .......................................................................................................... 20
2.3.5. Frühförderung – Heilpädagogische Leistungen .......................................................... 20
2.3.5.1. Leistungsempfänger ............................................................................................. 20
2.3.5.2. Ausgaben ............................................................................................................. 21
2.3.5.3. Kennzahlen .......................................................................................................... 22
2.3.6. Familienpflege ............................................................................................................ 22
3. Erwachsene ............................................................................................................... 23
3.1. Anzahl Leistungsempfänger gesamt ..................................................................... 23
3.2. Leistungsempfänger nach Wohnform .................................................................... 23
3.2.1. Stationäres Wohnen Erwachsener ............................................................................. 24
3.2.1.1. Leistungsempfänger ............................................................................................. 24
3.2.1.2. Ausgaben ............................................................................................................. 25
3.2.1.3. Kennzahlen .......................................................................................................... 25
3.2.1.3. Zielkennzahl: Unterbringung außerhalb des Landkreises ..................................... 26
3.2.2. Ambulant betreutes Wohnen (BWB) und begleitetes Wohnen in Familien (BWF)....... 26
3.2.2.1. Leistungsempfänger ............................................................................................. 27
3.2.2.2. Ausgaben ............................................................................................................. 29
4
3.2.2.3. Kennzahlen .......................................................................................................... 29
3.2.3. Zielkennzahl: Ambulantisierungsquote in der Eingliederungshilfe ............................... 30
3.3. Leistungsempfänger nach Tagesstruktur.............................................................. 32
3.3.1. Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ............................................................... 32
3.3.1.1. Leistungsempfänger ............................................................................................. 32
3.3.1.2. Ausgaben ............................................................................................................. 34
3.3.1.3. Kennzahlen .......................................................................................................... 34
3.3.2. Förder- und Betreuungsgruppe (FuB) ......................................................................... 35
3.3.2.1. Leistungsempfänger ............................................................................................. 35
3.3.2.2. Ausgaben ............................................................................................................. 37
3.3.2.3. Kennzahlen .......................................................................................................... 37
3.3.3 Tagesbetreuung für Senioren ...................................................................................... 38
3.3.3.1. Leistungsempfänger ............................................................................................. 38
3.3.3.2. Kennzahlen .......................................................................................................... 39
3.3.4. Niederschwelliges Arbeitsangebot ............................................................................. 40
3.4. Leistungsempfänger nach Art der Behinderung .................................................... 40
4. Persönliches Budget ................................................................................................. 41
4.1. Leistungsempfänger .............................................................................................. 41
4.2. Ausgaben .............................................................................................................. 42
4.3. Kennzahlen ............................................................................................................ 42
5. Lohnkostenzuschuss ................................................................................................ 43
5
Aufgabe der Eingliederungshilfe
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhan-dene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen bzw. zu mildern und Menschen mit Behinde-rung in die Gesellschaft einzugliedern, d.h. die Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinde-rung zu einem weitgehend selbständigen und selbstbestimmten Leben befähigen. Hierzu stehen nach dem Sozialgesetzbuch XII insbesondere folgende Leistungen der Eingliede-rungshilfe zur Verfügung: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, insbesondere Leistungen im Arbeitsbereich einer
Werkstatt für behinderte Menschen Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten Heilpädagogische Leistungen für Kinder Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung Hilfen zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs
einer Hochschule Hilfe zur Teilnahme am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben Hilfe bei der Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen
des Behinderten entspricht Versorgung mit Hilfsmitteln Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinde-rung (Bundesteilhabegesetz – BTHG), das vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates am 16.12.2016 verabschiedet, wurde, wird ein Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe ange-strebt. Das BTHG tritt bis zum 01. Januar 2023 in 4 Stufen in Kraft. Ziel des BTHG ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu verbessern und die Eingliederungshilfe weg vom her-gebrachten institutionszentrierten Fürsorgesystem hin zu einem modernen personenzentrierten Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Die Eingliederungshilfe wird aus dem Fürsorgesystem des Sozialgesetzbuch (SGB) XII herausgelöst und ab 2020 in das neue Rehabilitations- und Teilha-berecht im SGB IX aufgenommen.
Leistungsberechtigung
Leistungsberechtigt nach §§ 53 ff SGB XII sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend kör-perlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Die Eingliederungshilfe für junge Menschen, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinde-rung bedroht sind, fällt jedoch in die Zuständigkeit des Jugendamtes (§ 35 a SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe), es sei denn es handelt sich um Leistungen der Frühförderung für Kinder. Diese Leistungen werden unabhängig von der Art der Behinderung im Rahmen des SGB XII gewährt. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) sollten die Voraussetzungen für den Zugang zu den Leis-tungen der Eingliederungshilfe neu gefasst werden. Die Voraussetzungen sollen an Teilhabeein-schränkungen anknüpfen und nicht mehr, wie bisher an individuellen Defiziten festgemacht wer-den. Der Neudefinition im BTHG liegt die internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Be-hinderung und Gesundheit (ICF) zu Grunde. Die Wirkung der im BTHG festgelegten Neudefiniti-on des leistungsberechtigten Personenkreises soll zunächst untersucht werden. Bis 31.12.2022 erfolgt der Zugang zur Eingliederungshilfe daher noch nach dem bisher geltenden Recht. Die folgenden Darstellungen basieren daher lediglich auf den Zahlen zu den Leistungsberech-tigten nach SGB XII. Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII kommen nur in Betracht, wenn die erforderliche Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger (z.B. Krankenversicherung, Ren-tenversicherung, Agentur für Arbeit etc.) erbracht wird.
6
1. Gesamtbetrachtung
1.1. Anzahl Leistungsempfänger gesamt
Am Stichtag 31.12.17 bezogen 1.699 Personen Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII (ohne Frühförderung und Kurzzeitunterbringung). Nicht erfasst sind auch die im Rahmen einer institutionellen Förderung erbrachten Leistungen wie z.B. sozialpsychiatrische Dienste, Tages-stätten für psychisch kranke Menschen. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine Steigerung von 3 %. Die Zahl der Leistungsempfänger nimmt kontinuierlich zu. Es zeigt sich folgende Entwicklung:
Die Zunahme hängt mit der Altersstruktur behinderter Menschen zusammen. Erstmals wieder erreicht eine Generation behinderter Menschen das Rentenalter. Zudem nähert sich die Lebens-erwartung behinderter Menschen derjenigen nichtbehinderter Menschen an, die allgemein an-steigt. Zugleich sind Fortschritte in der Akutmedizin und der Frührehabilitation bei der Geburt sowie nach Unfällen zu verzeichnen. Außerdem steigt die Zahl der seelisch behinderten Men-schen durch zunehmende psychische Erkrankungen.
1.2. Leistungsempfänger nach Wohnform
Betrachtet man die Anzahl der Leistungsempfänger nach der Wohnform ergibt sich folgendes Bild:
1.301 1.345 1.350 1.404 1.456 1.499 1.508 1.524 1.589 1.649 1.699
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
1.600
1.800
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Anzahl Leistungsempfänger in der EGH (31.12.)
603 579 597 612 608 607 612 604 622 624
212 220 225 228 255 279 311 326 350 351
0%
20%
40%
60%
80%
100%
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Leistungsempfänger EGH nach Wohnform
Stationäres Wohnen Ambulantes Wohnen
7
Ziel ist es, das Verhältnis ambulant zu stationär soweit als möglich zu Gunsten der ambulanten Versorgung zu verschieben. Dies ist in den vergangenen Jahren durch konsequente Hilfesteue-rung und durch den Ausbau der ambulanten Angebote gelungen. Von 2008 -2017 ging der Anteil stationärer Versorgung um 10 % zurück. Im Vergleich zum Vorjahr ist allerdings ein Stagnieren festzustellen. Dabei spielt u.a. die Zunahme von Menschen mit Doppeldiagnosen und zusätzli-chen Verhaltensauffälligkeiten, die einer intensiven, in der Regel stationären Betreuung bedürfen, eine Rolle.
1.3. Ausgaben
Mit einem Anteil von 51,5 % an den gesamten Nettoaufwendungen der Sozialhilfe nach SGB XII ist die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen die finanziell bedeutendste Hilfeart.
31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017
Gesamt 1.405 1.456 1.499 1.508 1.524 1.589 1.649 1.699
Hilfe bei stationärem Wohnen 597 612 608 607 612 604 622 624
davon
Heimsonderschulen/Schulen am Heim 132 127 125 123 117 118 114 109
i.V.m. Arbeitsbereich Wertstatt für Behinderte (WfbM) 217 218 213 217 222 220 224 227
i.V.m. Förder- und Betreuungsgruppe (FuB) 147 155 149 154 145 140 149 151
i.V.m. Tagesbetreuung Senioren 72 68
i.V.m. sonstiger Tagesbetreuung 101 112 121 113 128 126 63 69
Hilfe bei ambulanten Wohnen 225 228 255 279 311 326 350 351
davon
ambulant betreutes Wohnen (BWB) 127 138 156 166 181 192 211 217
BWB i.V.m. Arbeitsbereich WfbM 66 62 72 81 81 88 84 93
BWB i.V.m. FuB 3 0 0 1 2 0 0 0
BWB i.V.m. Tagesbetreuung Senioren 0 0 0 2 5 6 6 5
begleitetes Wohnen in Familien (BWF) 15 13 12 13 18 12 24 16
BWF i.V.m. WfbM 11 11 11 11 13 13 11 11
BWF i.V.m. Tagesbetreuung Senioren 0 0 0 3 4 3 3 2
Hilfe zum selbstbestimmten Leben in Pflegefamilie 3 4 4 2 7 12 11 7
Privates Wohnen 571 610 631 614 590 651 667 713
davon
teilstationärer Besuch WfbM 255 277 284 293 290 296 300 309
teilstationärer Besuch FuB 26 28 25 25 23 26 27 31
teilstationärer Besuch Tagesbetreuung Senioren 3 2
teilstationäre Leistungen in Sonderschulkindergärten 35 29 41 40 31 30 29 25
teilstationäre Leistungen in Sonderschulen 32 28 25 25 26 29 31 26
Integration in Regelkindergarten 124 126 104 92 96 124 124 154
Integration in der Regelschule/Hilfe zur Schulbildung 20 23 39 41 32 43 54 65
Fahrdienst für Behinderte 79 61 66 55 54 57 56 58
aonstige ambulante Eingliederungshilfe 38 47 43 38 46 43 43
Persönliches Budget 12 6 5 8 11 8 10 11
47.521.463 €
49.102.978 €
53.223.784 €
54.638.228 €
55.738.242 €
60.935.337 €
61.196.422 €
64.017.169 €
68.691.658 €
73.932.058 €
22.279.158 €
24.651.864 €
26.481.520 €
27.014.747 €
27.441.821 €
29.852.636 €
29.301.670 €
30.217.947 €
33.376.432 €
38.041.153 €
0 €
10.000.000 €
20.000.000 €
30.000.000 €
40.000.000 €
50.000.000 €
60.000.000 €
70.000.000 €
80.000.000 €
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Nettoausgaben SGB XII und EGH
Ausgaben SGB XII Ausgaben EGH
8
Der Anteil der Eingliederungshilfe nahm 2017 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zu. Ursäch-lich ist insbesondere der Wegfall von Mehrerträgen in Form von BaföG - Nachforderungen. In den Jahren 2011- 2016 konnten als Folge eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Forde-rungen gegenüber Bund und Land für die Vergangenheit wie folgt geltend gemacht und realisiert werden: 2011 rd. 0,7 Mio. € 2012 rd. 2,6 Mio. € 2013 rd. 1,0 Mio. € 2014 rd. 3,2 Mio. € 2015 rd. 3,0 Mio. € 2016 rd. 1,3 Mio. € Im Jahr 2017 entfielen 16,8 % (6,4 Mio. €) der Nettoausgaben der Eingliederungshilfe auf Leis-tungen außerhalb von Einrichtungen, die restlichen 83,2 % (31,64 Mio. €) auf Leistungen in Ein-richtungen. Im Einzelnen s. folgende Tabelle:
46
,88
%
50
,20
%
49
,76
%
49
,44
%
49
,23
%
48
,99
%
47
,88
%
47
,20
%
48
,59
%
51
,45
%
0%
20%
40%
60%
80%
100%
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Anteil EGH an Nettoausgaben SGB XII
EGH SGB XII
9
Art der Leistung
außerhalb von in Einrichtungen Insgesamt außerhalb von in Einrichtungen Insgesamt außerhalb von in Einrichtungen Insgesamt
Einrichtungen Einrichtungen Einrichtungen
€ € € € € € € € €
Ausgaben Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 6.652.958 35.512.732 42.165.690 5.353.635 32.841.743 38.195.378 4.781.819 31.995.391 36.777.210
davon
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 15.465 15.465 1.729 1.729 182 12.572 12.754
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 316.600 316.600 276.856 276.856 283.780 283.780
Leistungen in Werkstätten für Behinderte 10.072.656 10.072.656 9.112.133 9.112.133 8.910.868 8.910.868
Leistungen in Förder- und Betreuungsgruppen 3.232.256 3.232.256 2.921.855 2.921.855 2.860.730 2.860.730
Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten
davon
- Betreutes Wohnen 2.900.029 2.900.029 2.588.561 2.588.561 2.298.249 2.298.249
- Begleitetes Wohnen in Familien 415.104 415.104 411.928 411.928 406.417 406.417
- Kinder in Pflegefamilien 193.780 193.780 194.410 194.410 168.166 168.166
- stationäres Wohnen 17.661.966 17.661.966 16.447.912 16.447.912 15.775.969 15.775.969
- Kurzzeitunterbringungen 24.777 24.777 26.751 26.751 30.055 30.055
Hilfen zur angemessenen Schulbildung
davon
- Integrative Leistungen in Kindergärten 1.032.387 1.032.387 861.271 861.271 723.318 723.318
- Integrative Leistungen in Schulen 917.314 917.314 532.745 532.745 440.966 440.966
- teilstationär in Schulkindergärten 187.004 187.004 210.088 210.088 196.667 196.667
- teilstationär in Sonderschulen 372.848 372.848 309.195 309.195 310.589 310.589
- vollstationär in Schulen 3.437.093 3.437.093 3.378.328 3.378.328 3.439.421 3.439.421
Hilfen zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf 8.633 49.203 57.836 10.976 32.078 43.054 10.845 38.633 49.479
Hilfen zur Ausbildung für eine sonstige angemessen Tätigkeit
Leistungen für persönliches Budget 81.966 81.966 72.420 72.420 80.387 80.387
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
davon
- Hilfsmittel 13.684 13.684 25.402 25.402 10.530 10.530
- heilpädagogische Leistungen für Kinder 617.011 617.011 482.689 482.689 460.211 460.211
-Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben 50 50 276 276
- andere Leistungen zur Teilhabe 386.319 20.929 407.248 109.612 8.803 118.415 119.382 21.665 141.048
-Hilfe zur Verständigung mit der Umwelt/Erwerb praktischer Kenntnisse 1.733 1.733 5.439 5.439 19.432 19.432
- Hilfen bei der Beschaffung bzw. Ausstattung einer Wohnung 162 162 703 703
Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe 84.786 121.935 206.721 58.180 116.015 174.195 42.754 114.442 157.195
Einnahmen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 253.760 3.870.776 4.124.537 396.271 4.422.674 4.818.945 197.108 6.362.155 6.559.263
davon
Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz, Kostenersatz 109.153 748.690 857.843 119.486 220.365 339.851 90.107 357.839 447.946
Übergeleitete Unterhaltsansprüche 14.762 250.647 265.408 19.124 469.544 488.669 17.906 596.078 613.983
Leistungen von Sozialleistungsträgern 28.628 2.721.995 2.750.623 33.490 3.595.698 3.629.188 1.336 5.176.745 5.178.081
sonstige Ersatzleistungen 22.787 78.856 101.643 32.054 21.996 54.050 14.750 116.233 130.983
Rückzahlung gewährter Hilfen 78.430 70.589 149.019 192.117 115.070 307.187 73.009 115.262 188.271
Nettoausgaben 6.399.198 31.641.955 38.041.153 4.957.364 28.419.069 33.376.432 4.584.711 25.633.235 30.217.947
in % 16,8% 83,2% 100% 14,9% 85,1% 100% 15,2% 84,8% 100%
Rechnungsergebnis 2017 Rechnungsergebnis 2016 Rechnungsergebnis 2015
Für die detaillierte Betrachtung der Ausgaben für die einzelnen Leistungsarten der Einglieder-ungshilfe wird im Folgenden auf die Bruttoausgaben abgestellt, da die Einnahmen lediglich für die Eingliederungshilfe insgesamt erfasst werden und nicht auf einzelne Leistungsarten aufge-schlüsselt werden können.
Von den rd. 42,2 Mio. € Bruttoausgaben entfällt der größte Teil, nämlich 50,3 % auf die Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten d.h. die Kosten für stationäres Woh-nen, betreutes Wohnen und begleitetes Wohnen in Familien.
31,6%
50,3%
14,2%
2,5% 1,5%
Tagesbetreuung für Senioren nach Wohnform am 31.12.2017
Leistungen in Werkstätten für Behinderte
Hilfen zu selbstbestimmten Leben in betreutenWohnformen
Hilfe zur angemessenen Schulbildung/Hilfen zurschulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf
Leistungen zur Teilhabe am Leben
Sonstige Leistungen der EGH
10
Auch für die Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen (31,6 % der Bruttoausgaben der Eingliederungshilfe) und für die Hilfen zur angemessenen Schulbildung (14,2 % der Brutto-ausgaben der Eingliederungshilfe) wurden relativ hohe Ausgaben getätigt. Institutionelle Förderung: Neben den Transferleistungen erbrachte der Landkreis im Jahr 2017 folgende Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen einer institutionellen Förderung:
Sozialpsychiatrische Dienste 133.664
Tagesstätte für psychisch behinderte Menschen 219.003
Suchthilfe 681.804
Familienunterstützende Dienste 85.140
Frühförderstelle 130.904
Gesamt 1.250.515
1.4. Kennzahlen
Da die Landeszahlen Baden-Württemberg für 2017 noch nicht vorliegen, beschränkt sich der Vergleich auf die Jahre bis 2016.
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
LK KN 4,87 4,89 5,06 5,22 5,34 5,60 5,57 5,76 5,90
Ba-Wü 5,18 5,40 5,57 5,76 5,87 6,15 6,24 6,32 6,40
0,00
1,00
2,00
3,00
4,00
5,00
6,00
7,00
Leistungsempfänger pro 1.000 EW zum 31.12.
4,4
4,4
4,6
4,6
4,8
5,0
5,0
5,0
5,3
5,4
5,5
5,6
5,8
5,9
5,9
5,9
6,0
6,1
6,2
6,2
6,2
6,3
6,3
6,3
6,6
6,7
6,7
6,9
6,9
7,0
7,0
7,1
7,3
7,3
7,4
7,6
7,7
8,3
8,5
8,6
8,7
9,1
9,7
10,8
6,4
Ludw
igsburg
Heid
elb
erg
Heilb
ronn L
andkre
is
Esslin
gen
En
zkre
is
Bö
blin
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Bo
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is
Sig
ma
rin
gen
Ravensburg
Ba
den-W
ürt
tem
berg
LE in der EGH pro 1.000 EW zum Stichtag 31.12.2016
11
0 €
10.000 €
20.000 €
30.000 €
40.000 €
50.000 €
60.000 €
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Nettoausgaben pro Leistungsempfänger
außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen
105
110
111
112
116
116
117
119
122
125
127
128
128
133
134
135
136
138
138
140
141
144
145
147
147
149
149
153
157
159
161
163
168
169
171
173
173
175
187
190
191
202
222
145
Heid
elb
erg
Ba
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aden
Heilb
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is
Ludw
igsburg
Esslin
gen
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Bre
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Fre
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En
zkre
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Rasta
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gen
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gen
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Kre
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Schw
arz
wald
-Baa
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Tu
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gen
Ma
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auber-
Kre
is
Lörr
ach
Hohenlo
he
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Neckar-
Oden
wald
-Kre
is
Zo
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alb
kre
is
Sta
dt K
arlsru
he
Rem
s-M
urr
-Kre
is
Alb
-Donau-K
reis
Ort
enaukre
is
Calw
Wald
shut
Fre
udensta
dt
Ulm
Osta
lbkre
is
Sta
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ron
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Heid
enheim
Rottw
eil
Pfo
rzheim
Ma
nnheim
Bib
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ch
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äbis
ch H
all
Bo
denseekre
is
Sig
ma
rin
gen
Reutlin
gen
Ravensburg
Ba
den-W
ürt
tem
berg
Nettoausgaben in der Eingliederungshilfe pro Einwohner am 31.12.2016
12
2. Kinder und Jugendliche
2.1. Anzahl Leistungsempfänger gesamt
Zum Stichtag 31.12.17 erhielten 396 Kinder und Jugendliche Leistungen der Eingliederungshilfe (ohne Frühförderung).
2.2. Leistungsempfänger nach Wohnform
Das Verhältnis ambulant zu stationär konnte in den vergangenen Jahren deutlich zu Gunsten der ambulanten Versorgung verschoben werden. Der Anteil ambulanter Versorgung stieg von 2008 auf 2017 von 53 % auf 72,5 % d.h. um 19,5 %. Dabei spielen u.a. der Ausbau der schuli-schen Angebote, die zunehmende Zahl von inklusiven Angeboten sowie der Ausbau familienun-terstützender Maßnahmen im Landkreis eine Rolle, aber auch die konsequente Hilfeplanung.
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
stationär 135 136 132 127 125 123 117 118 114 109
ambulant 152 176 214 210 209 198 192 246 264 287
gesamt 287 312 346 337 334 321 309 364 378 396
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
Kinder und Jugendliche in der EGH (31.12.)
47
,0%
43
,6%
38
,2%
37
,7%
37
,4%
38
,3%
37
,9%
32
,4%
30
,2%
27
,5%
53
,0%
56
,4%
61
,8%
62
,3%
62
,6%
61
,7%
62
,1%
67
,6%
69
,8%
72
,5%
0%
20%
40%
60%
80%
100%
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Kinder und Jugendliche in der EGH (31.12.)
stationäre Versorgung ambulante Versorgung
13
2.3. Spezifische Hilfen für Kinder und Jugendliche
2.3.1. Integrative Leistungen in Regelkindergärten
Die Hilfe dient der Deckung des behinderungsbedingten zusätzlichen individuellen Förderbedarfs eines behinderten Kindes. Dieser kann in Form von notwendiger zusätzlicher pädagogischer An-leitung zur Teilnahme am Gruppengeschehen und/oder von begleitenden Hilfen (Hilfestellung bei Alltagshandlungen wie Anziehen, Toilettengang etc.) bestehen. Durch die gemeinsame Förderung von behinderten und nicht behinderten Kindern in allgemeinen Kindergärten werden u.a. Lernanreize und gemeinsame Erfahrungsfelder geschaffen, den behin-derten Kindern die Eingliederung in die Gemeinschaft erleichtert und diese auf den Schulbesuch vorbereitet.
2.3.1.1. Leistungsempfänger
Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Integrationshilfen um 24 %. Die Entwicklung der Integ-rationshilfen für den Besuch eines allgemeinen Kindergartens stellt sich wie folgt dar:
Ob und ggf. wie viele behinderte Kinder ohne zusätzlichen Förderbedarf und ohne Integrations-hilfe einen allgemeinen Kindergarten besuchen, ist statistisch nicht erfasst.
2.3.1.2. Ausgaben
Die Entwicklung der Ausgaben in Regelkindergärten stellt sich wie folgt dar:
69
94
124 126
104 92 96
124 124
154
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Integrationshilfen in Regelkindergärten (31.12.)
491.509 €
749.130 €
649.353 €
781.747 €
658.083 €
600.143 €
723.318 €
861.271 €
1.032.387 €
0 €
200.000 €
400.000 €
600.000 €
800.000 €
1.000.000 €
1.200.000 €
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ausgaben in Regelkindergärten
14
2.3.1.3. Kennzahlen
Obwohl die Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen sind, sind die Ausgaben pro Leistungsempfänger rückläufig.
2.3.2. Integrative Leistungen in Schulen
Bei den Integrationshilfen, die im Rahmen der Eingliederungshilfe finanziert werden, handelt es sich um begleitende Hilfen, d.h. Assistenzdienste. Pädagogische Hilfen sind vom Schulträger ggf. unter Beteiligung von Kooperationslehrern entsprechender Sonderschulen zu gewährleisten.
2.3.2.1. Leistungsempfänger
Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der schulischen Inklusionsfälle um 20 %. Die Entwicklung der Integrationshilfe in allgemeinen Schulen stellt sich wie folgt dar:
Ob und ggf. wie viele Schüler, die zwar behindert aber nicht auf Assistenzdienste angewiesen sind, allgemeine Schulen besuchen, ist statistisch nicht erfasst. Bei der Entwicklung der Integrationshilfen spielt der, in den Jahren 2011 – 2014 durchgeführte Schulversuch zur inklusiven Bildung sowie die daraus resultierende Änderung des Schulgesetzes ab 2015 eine Rolle. Aus welchem Grund in 2014 ein Rückgang bei den Integrationshilfen zu verzeichnen war, lässt sich nur vermuten. Grundsätzlich hängt die Zahl der Integrationshilfen maßgeblich davon ab, in welchem Umfang inklusive Beschulungen in Einzelfällen in Betracht kommen und ob zur Umset-
5.229 €
6.041 €
5.154 €
7.517 € 7.153 €
6.251 € 5.833 €
6.946 € 6.704 €
0 €
1.000 €
2.000 €
3.000 €
4.000 €
5.000 €
6.000 €
7.000 €
8.000 €
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ausgaben pro Leistungsempfänger
19 14
20 23
39 41
32
43
54
65
0
10
20
30
40
50
60
70
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Integrationshilfen in Schulen (31.12.)
15
zung eine Integrationshilfe erforderlich ist oder die bestehenden Ressourcen der Schule ausrei-chen. Bei der Zahl der Integrationshilfen wird es daher regelmäßig zu Schwankungen kommen.
2.3.2.2. Ausgaben
Entsprechend den Empfängerzahlen sind auch die Ausgaben im Betrachtungszeitraum gestie-gen.
2.3.2.3. Kennzahlen
Im Landesvergleich stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:
Bei den Ausgaben pro Leistungsempfänger sind im Betrachtungszeitraum große Schwankungen festzustellen.
8.597 € 8.972 € 10.239 €
6.404 € 5.829 €
13.846 €
10.255 € 9.866 €
14.113 €
0 €
2.000 €
4.000 €
6.000 €
8.000 €
10.000 €
12.000 €
14.000 €
16.000 €
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ausgaben pro LE
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
LK KN 0,34 0,50 0,57 1,00 1,03 0,81 1,08 1,34
Ba-Wü 0,42 0,50 0,58 0,72 0,79 0,91 1,08 1,22
0,000,200,400,600,801,001,201,401,60
Leistungsempfänger pro TEW (7-21J) zum 31.12.
16
2.3.3. Teilstationäre Schulkindergärten
Der Schulkindergarten ist ein Angebot für Kinder, bei denen durch das staatliche Schulamt ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, der im allgemeinen Kindergarten auch mit begleitenden Hilfen nicht gewährleistet werden kann. Leistungen der Eingliederungshilfe für den Besuch eines Schulkindergartens fallen nur bei Schul-kindergärten freier Träger an. Bei den öffentlichen Schulkindergärten werden die nicht von der Kultusverwaltung übernommenen Kosten vom Schulträger getragen.
2.3.3.1. Leistungsempfänger
Die Zahl der Kinder, für die Leistungen in Schulkindergärten erbracht wurde, stellt sich wie folgt dar:
8.597 € 8.972 € 10.239 €
6.404 € 5.829 €
13.846 €
10.255 € 9.866 €
14.113 €
0 €
2.000 €
4.000 €
6.000 €
8.000 €
10.000 €
12.000 €
14.000 €
16.000 €
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ausgaben pro Leistungsempfänger
43
36 40
35
29
41 40
31 30 29 25
0
10
20
30
40
50
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Kinder in teilstationären Schulkindergärten (31.12.)
17
2.3.3.2. Ausgaben
Entsprechend den Leistungsempfängern sind auch die Ausgaben rückläufig.
2.3.3.3. Kennzahlen
Die Ausgaben pro Leistungsempfänger können als relativ konstant beschrieben werden.
2.3.4. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
Leistungen der Eingliederungshilfe für den Besuch eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ; ehemals Sonderschulen) kommen nur in Betracht, wenn die beson-dere Förderung nicht von den allgemeinen Schulen oder den öffentlichen SBBZ erbracht werden kann oder wenn die schulische Ausbildung mit der Unterbringung in einem Internat/Heim verbun-den ist.
2.3.4.1. Leistungsempfänger
Die Zahl der Kinder, die teilstationär in Sonderschulen untergebracht waren, stellt sich wie folgt dar:
243.426 €
260.091 €
207.001 € 231.568 €
245.627 €
229.397 €
196.667 € 210.088 €
187.004 €
0 €
50.000 €
100.000 €
150.000 €
200.000 €
250.000 €
300.000 €
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ausgaben in teilstationären Schulkindergärten
6.086 €
7.431 € 7.138 €
5.648 € 6.141 €
7.400 €
6.556 € 7.244 € 7.480 €
0 €
1.000 €
2.000 €
3.000 €
4.000 €
5.000 €
6.000 €
7.000 €
8.000 €
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ausgaben pro Leistungsempfänger
18
Die Zahl der Kinder und Jugendlichen in einer Heimsonderschule (stationär) stellt sich wie folgt dar:
Die Unterbringung in einer Heimsonderschule erfolgte insbesondere aus folgenden Gründen:
Fehlen eines entsprechenden wohnortnahen schulischen Angebots
das Vorliegen einer sehr schweren Behinderung mit sehr hohem Pflege- und Betreu-ungsbedarf
Überforderung der Familie d.h. die Betreuung und Förderung war trotz familienentlasten-der Maßnahmen für die Familie nicht leistbar.
Die Zahl der stationären Fälle ging seit 2009 um 20 % zurück.
25 28
32
28 25 25 26
29 31
26
0
5
10
15
20
25
30
35
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
teilstationäre Fälle in Sonderschulen (31.12.)
136 132 127 125 123 117 118 114 109
0
20
40
60
80
100
120
140
160
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
stationäre Fälle in Sonderschulen (31.12.)
19
Name der Einrichtung Anzahl (31.12.2008) Anzahl (31.12.2014) Anzahl (31.12.2015) Anzahl (31.12.2016) Anzahl (31.12.2017)
außerhalb des Landkreises 116 96 100 96 93
davon
Bildungszentrum für Hörgeschädigte Stegen 17 17 16 16 14
Camphill Schulgemeinschaft Brachenreute (Überlingen) 10 11 12 9 10
Camphill Schulgemeinschaft Bruckfelden (Frickingen) 3 3 3 1 1
Camphill Schulgemeinschaft Föhrenbühl (Heiligenberg) 5 11 11 9 9
KBZO Weingarten 23 15 16 16 14
Kinderheim St. Johann - Wilhelmsdorf 8 6 6 6 9
Mariaberger Heime Gammertingen 2
Paulinenpflege Winnenden 3 1 3 1
St. Gallus Hilfe - Meckenbeuren 7 5 3 2
Stephan-Hawking-Schule Neckargmünd 2
Stiftung St. Franziskus Schramberg-Heiligenbronn 2 3 4 4 5
Zieglerische Anstalten - Altshausen 6 1 1 1
Zieglerische Anstalten - Haslachmühle Horgenzell 11 11 14 12 11
Zieglerische Anstalten - Wilhelmsdorf 12 7 5 5 6
Dorfgemeinschaft Lautenbach 2 1 3 2
Epilspsiezentrum Kehl-Kork 1 1 1
Sonstige Schulen für Sinnesbehinderung 5 3 4 2 3
Sonstige Einrichtungen 3 6 7
innerhalb des Landkreises 19 21 18 18 16
Haus am Mühlebach - Mühlhausen Ehingen 19 21 18 18 16
Gesamt: 135 117 118 114 109
2.3.4.2. Ausgaben
53 59
56 57 60 59 57
53 57
47
40 39 39 36
32 32 31
22 27
24 24 18 16 17 18 16 14
4 4 3 5 6 5 5 7 8 5 5 5 6 5 4 6 7 8
0
10
20
30
40
50
60
70
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Stationäre Fälle in Sonderschulen (31.12.)
geistig behindert hörbehindert körperlich behindert sprachbehindert sehbehindert/blind
329.527 €
243.523 € 237.546 € 269.925 € 263.799 €
285.012 € 310.589 € 309.195 €
372.848 €
0 €
50.000 €
100.000 €
150.000 €
200.000 €
250.000 €
300.000 €
350.000 €
400.000 €
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ausgaben in teilstationären Sonderschulen
20
2.3.4.3. Kennzahlen
Die Ausgaben pro Leistungsempfänger steigen bei den Heimsonderschulen relativ konstant.
2.3.5. Frühförderung – Heilpädagogische Leistungen
Frühförderung ist ein Hilfsangebot für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder vom Zeitpunkt der Geburt an bis zum Schuleintritt. Heilpädagogische Leistungen werden erbracht, wenn nach fachlicher Erkenntnis zu erwarten ist, dass hierdurch
eine drohende Behinderung abgewendet oder der fortschreitende Verlauf einer Behinderung verlangsamt oder
die Folgen einer Behinderung beseitigt oder gemildert werden können.
2.3.5.1. Leistungsempfänger
Die Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der Frühförderung stellt sich wie folgt dar:
2.916.670 €
3.114.856 €
3.211.455 €
3.299.461 €
3.397.615 €
3.544.412 €
3.439.421 €
3.378.328 €
3.437.093 €
0 €
500.000 €
1.000.000 €
1.500.000 €
2.000.000 €
2.500.000 €
3.000.000 €
3.500.000 €
4.000.000 €
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ausgaben in Heimsonderschulen
21.446 € 23.597 €
25.287 € 26.396 € 27.623 € 30.294 € 29.148 € 29.634 €
31.533 €
0 €
5.000 €
10.000 €
15.000 €
20.000 €
25.000 €
30.000 €
35.000 €
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ausgaben pro LE (Heimsonderschulen)
21
Bei der seit dem Jahr 2015 zu verzeichnenden deutlichen Fallzahlensteigerung spielen die inhalt-lichen Verbesserungen (Komplexleistungen) der zum 01.07.2014 in Kraft getretene Landesrah-menvereinbarung zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behin-derter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung-FrühV) in Baden-Württemberg eine Rolle.
2.3.5.2. Ausgaben
Entsprechend der Anzahl der Leistungsempfänger sind auch die Ausgaben steigens:
106
160
201 212 204 196
230
288 301
316
0
50
100
150
200
250
300
350
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Kinder in Frühförderung (31.12.)
292.014 € 328.899 € 330.983 €
371.866 € 360.251 € 399.597 €
460.211 € 482.689 €
617.011 €
0 €
100.000 €
200.000 €
300.000 €
400.000 €
500.000 €
600.000 €
700.000 €
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ausgaben Frühförderung
22
2.3.5.3. Kennzahlen
Die Entwicklung der Ausgaben pro Leistungsempfänger kann als relativ konstant beschrieben werden.
2.3.6. Familienpflege
Die Unterbringung geistig und/oder körperlich behinderter Kinder und Jugendlicher in einer Pfle-gefamilie beim Ausfall der leiblichen Eltern kommt als Leistung der Eingliederungshilfe in Be-tracht. Ziel ist es, dem behinderten Kind oder Jugendlichen eine individuelle Betreuung, Er-ziehung und Förderung der körperlichen, geistigen, seelischen und emotionalen Entwicklung in familiärem Rahmen zu ermöglichen und eine stationäre Unterbringung zu vermeiden. Sie stellt eine gute Alternative zur sonst erforderlichen Aufnahme in einer Heimsonderschule oder Sonder-schule am Heim dar. Für ausschließlich seelisch wesentlich behinderte Minderjährige gehen die Leistungen der Ju-gendhilfe nach dem SGB VIII vor. Die Zahl der Kinder mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung, die in einer Pflegefamilie betreut werden, hängt maßgeblich von der Gewinnung geeigneter Pflegefamilien ab.
1.825 € 1.636 € 1.561 €
1.823 € 1.838 € 1.737 €
1.598 € 1.604 €
1.953 €
0 €
500 €
1.000 €
1.500 €
2.000 €
2.500 €
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ausgaben pro LE
4
7
12 11
7
0
2
4
6
8
10
12
14
2013 2014 2015 2016 2017
Kinder in einer Pflegefamilie (31.12.)
23
3. Erwachsene
3.1. Anzahl Leistungsempfänger gesamt
Insgesamt stieg die Zahl der erwachsenen Leistungsempfänger zum Stichtag 31.12.17 gegen-über dem Vorjahr um 2,5 % (32 Personen) an.
3.2. Leistungsempfänger nach Wohnform
Der größte Teil der Empfänger von Eingliederungshilfe wohnt stationär. Grundsätzlich ist festzu-stellen, dass der Anteil der Menschen mit einem sehr intensiven Betreuungsbedarf (z.B. Doppel-diagnosen, Verhaltensauffälligkeiten, Eigen- und Fremdgefährdung), der in der Regel nur in einer stationären Versorgung gedeckt werden kann, zunimmt. Dennoch konnte durch konsequente Hilfesteuerung und den Ausbau ambulanter Versorgungsstrukturen (z.B. intensiv betreutes Woh-nen) in den vergangenen Jahren eine Verschiebung zu Gunsten der ambulanten Versorgung erreicht werden. Die Hilfesteuerung zu Gunsten des ambulanten Wohnens stößt jedoch immer wieder an ihre Grenzen, da es an bezahlbarem Wohnraum fehlt.
1.058 1.123 1.165 1.187 1.215 1.225 1.271 1.303
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Erwachsene LE gesamt
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
stationäres Wohnen 465 485 483 484 495 486 508 515
ambulantes Wohnen 222 228 255 279 304 314 339 344
privates Wohnen 371 410 427 424 416 425 424 444
0
100
200
300
400
500
600
Erwachsene Menschen mit Behinderung nach Wohnform
24
3.2.1. Stationäres Wohnen Erwachsener
3.2.1.1. Leistungsempfänger
im Landkreis außerhalb Gesamt im Landkreis außerhalb Gesamt im Landkreis außerhalb Gesamt im Landkreis außerhalb Gesamt im Landkreis außerhalb Gesamt im Landkreis außerhalb Gesamt im Landkreis außerhalb Gesamt
121 203 324 132 193 325 135 190 325 137 188 325 132 193 325 135 195 330 139 198 337
37,3% 62,7% 100,0% 40,6% 59,4% 100,0% 41,5% 58,5% 100,0% 42,2% 57,8% 100,0% 40,6% 59,4% 100,0% 40,9% 59,1% 100,0% 41,2% 58,8% 100,0%
0 37 37 0 40 40 0 48 48 0 54 54 1 52 53 0 57 57 4 44 48
0,0% 100,0% 100,0% 0% 100% 100% 0,0% 100,0% 100,0% 0% 100% 100% 1,9% 98,1% 100,0% 0% 100% 100% 8% 92% 100%
64 37 101 67 33 100 82 28 110 89 27 116 84 24 108 92 29 121 93 37 130
63,4% 36,6% 100,0% 67,0% 33,0% 100,0% 74,5% 25,5% 100,0% 76,7% 23,3% 100,0% 77,8% 22,2% 100,0% 76,0% 24,0% 100,0% 71,5% 28,5% 100,0%
185 277 462 199 266 465 217 266 483 226 269 495 217 269 486 227 281 508 236 279 515
40,0% 60,0% 100,0% 42,8% 57,2% 100,0% 44,9% 55,1% 100,0% 45,7% 54,3% 100,0% 44,7% 55,3% 100,0% 44,7% 55,3% 100,0% 45,8% 54,2% 100,0%
geistig behindert
körperlich behindert
seelisch behindert
insgesamt
2016
Stationäre Unterbringung
Erwachsene
Menschen
mit Behinderung
2008 2010 2012 2017
Stationäre Unterbringung
2014 2015
Stationäre Unterbringung Stationäre Unterbringung Stationäre Unterbringung Stationäre Unterbringung Stationäre Unterbringung
Bis 2014 ging der Anteil der stationären Versorgung außerhalb des Landkreises bei den Men-schen mit geistiger Behinderung kontinuierlich zurück. Im Jahr 2015 war ein Anstieg zu verzeich-nen, der aus der Tatsache resultiert, dass vermehrt schwer mehrfach behinderte Menschen mit herausforderndem Verhalten versorgt werden müssen, für die noch kein Betreuungsangebot im Landkreis besteht. Darin liegt u.a. auch die Ursache, dass beim Anteil der auswärtigen Unter-bringungen seit 2015 nur ein geringer Rückgang zu verzeichnen ist. Zum 31.12.2017 waren 12 Personen in einer entsprechend intensiven Betreuungsform zu verzeichnen. Nach einem kontinuierlichen Rückgang der auswärtigen Versorgung bei Menschen mit seelischer Behinderung ist seit 2016 ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Dieser resultiert aus einer zuneh-mend Zahl von chronisch mehrfach abhängigen Menschen oder Menschen mit Doppeldiagnosen, für die im Landkreis Konstanz kein Versorgungsangebot besteht. Grundsätzlich aber spiegelt die Entwicklung der auswärtigen Unterbringungen von Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung den Ausbau der Versorgungsstrukturen im Landkreis Kon-stanz wider. Menschen mit einer körperlichen Behinderung, die aufgrund der Schwere der Behinderung einer stationären Versorgung bedürfen, müssen jedoch nach wie vor überwiegende außerhalb des Landkreises, in der Regel im KBZO Weingarten versorgt werden, da kein entsprechendes aus-reichendes Angebot im Landkreis vorhanden ist.
Die Anteile der stationär lebenden Menschen mit Behinderung an den tagesstrukturierenden Maßnahmen blieben in den vergangenen Jahren weitgehend konstant. Der überwiegende Anteil der stationär lebenden Menschen mit Behinderung ist in einer WfbM beschäftigt. Dies bestätigt sich auch auf lange Sicht.
44,1%
29,3%
13,2%
13,4%
Stationäres Wohnen nach Tagesstruktur zum Stichtag 31.12.2017
WfbM
FuB
Tagesstruktur für Senioren
Sonstige Tagesstruktur
25
Erwachsene
Stationäres Wohnen 465 100% 485 100% 483 100% 484 100% 495 100% 486 100% 508 100% 515 100%
davon
WfbM 217 47% 218 45% 213 44% 217 45% 222 45% 220 45% 224 44% 227 44%
FuB 147 32% 155 32% 149 31% 154 32% 145 29% 140 29% 149 29% 151 29%
Tagesstruktur für Senioren 43 9% 48 10% 55 11% 61 13% 69 14% 66 14% 72 14% 68 13%
Sonstige Tagesstruktur 58 12% 64 13% 66 14% 52 11% 59 12% 60 12% 63 12% 69 13%
31.12.201731.12.201631.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015
3.2.1.2. Ausgaben
Die Entwicklung der Ausgaben beim stationären Wohnen Erwachsener entspricht der Entwick-lung der Fallzahlen.
3.2.1.3. Kennzahlen
Die Anzahl erwachsener Leistungsempfänger im stationären Wohnen pro 1.000 Einwohner liegt im Landkreis Konstanz im gesamten Betrachtungszeitraum unter dem Landesschnitt.
14.067.166 €
14.981.879 €
15.848.472 €
16.293.254 €
17.178.957 €
15.775.969 €
16.447.912 €
17.661.966 €
0 €
5.000.000 €
10.000.000 €
15.000.000 €
20.000.000 €
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ausgaben stat. Wohnen Erw.
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
LK KN 1,70 1,60 1,60 1,66 1,65 1,73 1,81 1,76 1,80
Ba-Wü 1,79 1,84 1,85 1,87 1,89 1,93 1,97 2,00 2,00
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
2,50
Erw. LE stationäres Wohnen pro 1.000 EW
26
3.2.1.3. Zielkennzahl: Unterbringung außerhalb des Landkreises
Es ist sehr erfreulich, dass das Betreuungsangebot innerhalb des Landkreises verbessert wurde. Seit September 2017 bieten die Zieglerschen Anstalten als Diakonisches Unternehmen in Engen vielfältige Betreuungs- und Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit einer geistigen - und Sin-nesbehinderung an. Auch die Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH in Singen ist dabei das Angebot an Betreuungs- und Teilhabemöglichkeiten zu erweitern. Dort entsteht Ende des Jahres ein Angebot für Menschen mit schwer mehrfacher Behinderung und herausforderndem Verhal-ten. Für die Zukunft ist zu beachten, dass es durch das stufenweise Inkrafttreten des Bundesteilha-begesetzes (BTHG) zu zahlreichen Änderungen in der Eingliederungshilfe kommen wird.
3.2.2. Ambulant betreutes Wohnen (BWB) und begleitetes Wohnen in Familien (BWF)
Im ambulant betreuten Wohnen (BWB) ist ein kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen. In 2017 stieg die Zahl der betreuten Personen gegenüber dem Vorjahr um 14 d.h. um 4,7 %. Seit 31.12.2007 hat sich die Zahl nahezu verdoppelt. Das begleitete Wohnen in Familien (BWF) ist durch schwankende Fallzahlen gekennzeichnet. Die Fallzahlen werden wesentlich dadurch bestimmt werden, ob erwachsene Menschen mit Be-hinderung bereit sind in einer Gastfamilie zu leben und eine entsprechende Gastfamilie zur Ver-fügung steht.
30.252 € 30.890 € 32.813 € 33.664 € 34.705 €
32.461 € 32.378 € 34.295 €
0 €
5.000 €
10.000 €
15.000 €
20.000 €
25.000 €
30.000 €
35.000 €
40.000 €
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ausgaben pro Leistungsempfänger
Ergebnis Ansatz Ergebnis
2016 2017 2017 absolut %
K6
Anteil der außerhalb des Landkreises
stationär versorgten erwachsenen
Menschen mit geistiger Behinderung an der
Gesamtzahl der Menschen mit geistiger
Behinderung
59,1% 59,6% 59,5% -0,1% 0%
K7
Anteil der außerhalb des Landkreises
sationär versorgten erwachsenen
Menschen mit seelischer Behinderung an
der Gesamtzahl der Menschen mit
seelischer Behinderung
24,0% 22,2% 30,3% 8,1% 36%
K8
Anteil der außerhalb des Landkreises
sationär versorgten erwachsenen
Menschen mit Behinderung an der
Gesamtzahl der Menschen mit Behinderung
55,3% 55,3% 54,2% -1,1% -2%
MaßnahmenVeränderung
27
3.2.2.1. Leistungsempfänger
Betrachtet man die Leistungsempfänger des Ambulant betreuten Wohnens (BWB) nach der Art der Behinderung fällt auf, dass die seelischen Behinderungen dominieren.
Betrachtet man die Leistungsempfänger des Ambulant betreuten Wohnens (BWB) nach der Ta-gesstruktur fällt auf, dass sonstige Tagesstrukturen dominieren.
Als sonstige Tagesstruktur werden Maßnahmen ausgewiesen, die keinem Leistungstyp nach der Rahmenvereinbarung zugeordnet werden können. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Tagesstrukturen:
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
gesamt 158 184 191 196 200 228 250 269 286 301 315
geistig/körperlich behindert 43 51 45 42 46 57 62 65 72 77 81
seelisch behindert 115 133 146 154 154 171 188 204 214 224 234
050
100150200250300350
Ambulant betreutes Wohnen (BWB) nach Art der Behinderung (31.12.)
gesamt geistig/körperlich behindert seelisch behindert
WfbMTagesstruktur
SeniorenSonstige
Tagesstruktur
seelisch behindert 47 4 183
geistig/körperlich behindert 46 1 34
0
50
100
150
200
250
Ambulant betreutes Wohnen (BWB) - Tagesstruktur (31.12.17)
29%
2% 69%
Ambulant betreutes Wohnen (BWB) 2017 nach Tagesstruktur
WfbM
Tagesstruktur Senioren
Sonstige Tagesstruktur
28
Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt oder Integrationsbetrieb
Maßnahmen nach SGB II
Praktikum/Ausbildung/Studium
Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich der WfbM
Niederschwelliges Arbeitsangebot
Arbeitstherapeutische Angebote
Ehrenamtliche Tätigkeit
Eigene Tagesstruktur
Besuch einer Tagesstätte oder Tagesklinik
Tagesstruktur im Rahmen des Betreuten Wohnens In manchen Fällen ist eine Tagesstruktur aufgrund Art und Schwere der Behinderung oder Er-krankung nicht möglich. Betrachtet man die Leistungsempfänger des Betreuten Wohnen in Familien (BWF) nach der Art der Behinderung ergibt sich folgendes Bild.
Betrachtet man die Leistungsempfänger des Betreuten Wohnen in Familien (BWF) nach der Ta-gesstruktur ergibt sich 2017 ein differenziertes Bild. Bei den seelisch behinderten Menschen do-minieren die sonstigen Tagesstrukturen und bei den geistig/körperlich behinderten Menschen die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
gesamt 22 24 29 26 24 27 24 35 28 38 29
geistig/körperlich behindert 6 7 14 12 12 13 10 15 9 19 12
seelisch behindert 16 17 15 14 12 14 14 20 19 19 17
0
5
10
15
20
25
30
35
40
Betreutes Wohnen in Familien (BWF) nach Art der Behinderung
WfbMTagesstruktur
SeniorenSonstige
Tagesstruktur
seelisch behindert 5 0 12
geistig/körperlich behindert 6 2 4
0
5
10
15
20
Betreutes Wohnen in Familien (BWF) - Tagesstruktur (31.12.2017)
29
3.2.2.2. Ausgaben
Entsprechend den Fallzahlen sind auch die Ausgaben der ambulanten Hilfen gestiegen.
3.2.2.3. Kennzahlen
Die Anzahl der Erwachsenen im ambulanten Wohnen mit einer geistigen/körperlichen Behinde-rung liegt im gesamten Betrachtungszeitraum im Landkreis Konstanz unter dem Landesschnitt.
Die Anzahl der Erwachsenen im ambulanten Wohnen mit einer seelischen Behinderung liegt seit 2013 im Landkreis Konstanz über dem Landesschnitt.
38%
7%
55%
Betreutes Wohnen in Familien (BWF) 2017 nach Tagesstruktur
WfbM
Tagesstruktur Senioren
Sonstige Tagesstruktur
1.516.574 €
1.601.922 €
1.636.807 €
1.848.992 € 2.364.589 €
2.429.062 €
2.704.666 €
3.000.489 €
3.315.133 €
0 €
500.000 €
1.000.000 €
1.500.000 €
2.000.000 €
2.500.000 €
3.000.000 €
3.500.000 €
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ausgaben ambulante Hilfen BWB und BWF
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
LK KN 0,21 0,19 0,22 0,25 0,27 0,29 0,29 0,30
Ba-Wü 0,30 0,33 0,36 0,39 0,42 0,44 0,47 0,50
0,00
0,10
0,20
0,30
0,40
0,50
0,60
Erwachsene (geistig/körperlich behindert) im ambulanten Wohnen pro TEW
30
Bei den Ausgaben pro Leistungsempfänger ist ein kontinuierlicher Anstieg zu beobachten.
3.2.3. Zielkennzahl: Ambulantisierungsquote in der Eingliederungshilfe
Dank der Intensivierung des Fallmanagements durch den Sozialen Dienst – wurde um eine Per-sonalstelle (1VZÄ) aufgestockt – konnten die Zielwerte im Bereich der Ambulantisierungsquote erreicht werden. Für die Zukunft ist zu beachten, dass es durch das stufenweise Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zu zahlreichen Änderungen in der Eingliederungshilfe kommen wird.
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
LK KN 0,58 0,61 0,60 0,66 0,75 0,82 0,84 0,90
Ba-Wü 0,54 0,58 0,63 0,66 0,72 0,75 0,79 0,80
0,00
0,20
0,40
0,60
0,80
1,00
Erwachsene (seelisch behidnert) im ambulanten Wohnen pro TEW
6.894 € 7.216 € 7.307 € 7.251 €
8.630 € 7.990 €
8.614 € 8.851 € 9.637 €
0 €
2.000 €
4.000 €
6.000 €
8.000 €
10.000 €
12.000 €
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ausgaben pro Leistungsempfänger
Ergebnis Ansatz Ergebnis
2016 2017 2017 absolut %
K1Nettoaufwendungen der Eingliederungshilfe
pro EW117,28 € 130,64 € 132,62 € 1,98 € 2%
K2Anzahl der Leistungsberechtigten
pro 1.000 EW5,88 5,97 6,02 0,05 1%
K3
Stationäres Wohnen Erwachsene
pro 1.000 EW (geistige/körperliche
Behinderung)
1,38 1,40 1,39 -0,01 -1%
K4Stationäres Wohnen Erwachsene
pro 1.000 EW (seelische Behinderung)0,43 0,44 0,43 -0,01 -2%
K5
Verhältnis ambulantes Wohnen zu
stationärem Wohnen von erwachsenen
Menschen mit Behinderung
(Ambulantisierungsquote)
40% 40% 40% -0,1% 0%
MaßnahmenVeränderung
31
Das Verhältnis ambulant zu stationärer Wohnform hat sich im Betrachtungszeitraum folgender-maßen verändert. Im Landesvergleich stellt sich die Ambulantisierungsquote wie folgt dar:
67,7
%
68,0
%
65,4
%
63,4
%
62,0
%
60,8
%
60,0
%
60,0
%
32,3
%
32,0
%
34,6
%
36,6
%
38,0
%
39,3
%
40,0
%
40,0
%
0%
20%
40%
60%
80%
100%
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Verhältnis ambulant-stationär (31.12.)
stationäres Wohnen ambulantes Wohnen
2013 2014 2015 2016
LK KN 36,9% 38,0% 39,3% 40,0%
Ba-Wü 37,2% 37,7% 38,7% 39,9%
35,0%
36,0%
37,0%
38,0%
39,0%
40,0%
41,0%
Ambulantisierungsquote
50,4
%
48,7
%
48,4
%
46,1
%
46,0
%
45,6
%
44,8
%
44,5
%
44,1
%
44,1
%
43,7
%
43,3
%
43,2
%
43,2
%
43,0
%
42,8
%
41,9
%
41,6
%
40,0
%
40,0
%
40,0
%
39,1
%
38,7
%
38,6
%
37,7
%
37,0
%
36,6
%
36,5
%
36,2
%
36,2
%
36,0
%
35,8
%
35,3
%
34,9
%
34,2
%
34,2
%
34,0
%
33,9
%
33,7
%
33,6
%
33,1
%
32,9
%
29,2
%
28,5
% 39,9
%
Tü
bin
gen
Sta
dt K
arlsru
he
Wald
shut
Fre
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Sta
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eilb
ron
n
Ravensburg
Fre
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Rhein
-Neckar-
Kre
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Hohenlo
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kre
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Heid
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Calw
Heid
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Göppin
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Ludw
igsburg
Neckar-
Oden
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Bö
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gen
Esslin
gen
Rasta
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Em
mendin
gen
Rottw
eil
Ma
in-T
auber-
Kre
is
Ba
den-W
ürt
tem
berg
Ambulantisierungsquote
32
3.3. Leistungsempfänger nach Tagesstruktur
3.3.1. Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
3.3.1.1. Leistungsempfänger
Beim überwiegenden Anteil der Werkstattbeschäftigten (64,4 % am 31.12.2017) handelt es sich um Menschen mit einer geistig/körperlichen Behinderung. Die Zuwächse waren aber bei den Menschen mit einer seelischen Behinderung in den vergange-nen Jahren sehr viel höher. Von 2008 – 2017 stieg die Zahl der Leistungsempfänger mit seeli-scher Behinderung um 40 % (65 Personen), bei den Leistungsempfängern mit geis-tig/körperlicher Behinderung war ein Anstieg um 10 % (37 Personen) zu verzeichnen. Ursächlich hierfür ist u.a. die steigende Zahl von Leistungsempfängern mit seelischer Behinde-rung in der Eingliederungshilfe, aber auch die Tatsache, dass Menschen mit einer seelischen Behinderung häufig den hohen Anforderungen in der Arbeitswelt nicht gewachsen sind. Insgesamt zeigt die Entwicklung der Fallzahlen, dass die Bemühungen des Landkreises, alterna-tive Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinde-rung (z.B. Integrationsbetriebe, Gewährung von Lohnkostenzuschuss) zu erschließen, Wirkung zeigen.
Altersstruktur
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
gesamt 538 544 549 568 580 605 609 619 619 640
geistig/körperlich behidnert 375 375 370 380 384 394 397 401 403 412
seelisch behindert 163 169 179 188 196 211 212 218 216 228
0 € 100 € 200 € 300 € 400 € 500 € 600 € 700 €
Leistungsempfänger WfbM
gesamt geistig/körperlich behidnert seelisch behindert
69,7%
68,9%
67,4%
66,9%
66,2%
65,1%
65,2%
64,8%
65,1%
64,4%
30,3%
31,1%
32,6%
33,1%
33,8%
34,9%
34,8%
35,2%
34,9%
35,6%
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Werkstattbeschäftigte nach Art der Behinderung
geistig/körperlich behindert seelisch behindert
33
Der Anteil der älteren Werkstattbeschäftigten d.h. 50 Jahre und älter liegt bei 37 % (239 Perso-nen). Unter der Annahme, dass die Beschäftigten mit 65 Jahren in Rente gehen, scheiden diese Personen in den nächsten 15 Jahren aus der Werkstatt aus. Für sie ist dann ein tagesstrukturie-rendes Angebot für Senioren erforderlich. Für 48 Personen, die am Stichtag 31.12.2017 bereits 60 Jahre und älter waren, besteht für ein solches Angebot ein zeitnaher Bedarf. (s. auch Ziffer 3.3.3.1)
WfbM - Alter bis 21 bis 29 Jahre 30-39 40-49 50-59 60-64 65 und älter Gesamt
2017 0 101 135 165 191 47 1 640
0% 15,8% 21,1% 25,8% 29,8% 7,3% 0,2% 100%
2016 0 100 132 160 185 42 0 619
0% 16% 21% 26% 30% 7% 0% 100%
2015 2 108 130 167 172 40 0 619
0,3% 17,4% 21,0% 27,0% 27,8% 6,5% 0,0% 100,0%
2014 1 112 134 176 153 31 2 609
0,2% 18,4% 22,0% 28,9% 25,1% 5,1% 0,3% 100,0%
2013 0 117 124 185 149 30 0 605
0,0% 19,3% 20,5% 30,6% 24,6% 5,0% 0,0% 100,0%
2012 0 112 116 200 130 21 1 580
0,0% 19,3% 20,0% 34,5% 22,4% 3,6% 0,2% 100,0%
2011 0 119 113 188 125 22 1 568
0,0% 21,0% 19,9% 33,1% 22,0% 3,9% 0,2% 100,0%
2010 1 106 111 199 111 21 0 549
0,2% 19,3% 20,2% 36,2% 20,2% 3,8% 0,0% 100,0%
2009 3 101 115 189 111 24 1 544
0,6% 18,8% 21,4% 35,1% 20,6% 4,5% 0,2% 100,0%
2008 0 94 137 186 100 17 4 538
0,0% 17,0% 25,0% 35,0% 19,0% 3,0% 1,0% 100,0%
Wohnform
15,8%
21,1%
25,8%
29,8%
7,3% 0,2%
WfbM - Altersstruktur 2017
bis 29J
30-39J
40-49J
50-59J
60-64J
65J und älter
35,5%
16,3%
48,3% 51,2%
12,6%
36,2%
7,0%
22,8%
70,2%
0,0%
20,0%
40,0%
60,0%
80,0%
stationäres Wohnen ambulantes WohnenBWB/BWF
privates Wohnen
WfbM - Beschäftigte nach Wohnform und Art der Behinderung (31.12.2017)
gesamt geistig/körperlich behindert seelisch behidnert
34
3.3.1.2. Ausgaben
Durch den Anstieg der Werkstattbeschäftigten steigen auch die Ausgaben.
3.3.1.3. Kennzahlen
Die Anzahl der Werkstattbeschäftigten liegt im Landkreis Konstanz im gesamten Betrachtungs-zeitraum bei den geistig/körperlich behinderten Menschen unter dem Landesschnitt und bei den seelisch behinderten Menschen über dem Landesschnitt.
227
104
309
211
52
149
16
52
160
0
50
100
150
200
250
300
350
stationäres Wohnen ambulantes Wohnen BWB/BWF privates Wohnen
WfbM - Beschäftigte nach Wohnform und Art der Behinderung (31.12.2017)
gesamt geistig/körperlich behindert seelisch behidnert
6.509.916 €
6.691.213 €
6.876.343 €
7.469.549 €
8.025.811 €
8.443.994 €
8.910.868 €
9.112.133 €
10.072.656 €
0 €
2.000.000 €
4.000.000 €
6.000.000 €
8.000.000 €
10.000.000 €
12.000.000 €
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ausgaben WfbM
Ausgaben pro LE
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
LK KN 2,16 2,15 2,11 2,15 2,15 2,32 2,31 2,30 2,30
Ba-Wü 2,90 2,95 2,94 2,95 2,96 3,03 3,03 2,98 3,00
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
2,50
3,00
3,50
LE mit geistiger/körperlicher Behinderung in WfbM pro 1.000 EW (18-65J)
35
Bei den Ausgaben pro Leistungsempfänger ist ein kontinuierlicher Anstieg festzustellen.
3.3.2. Förder- und Betreuungsgruppe (FuB)
Dabei handelt es sich um ein Betreuungsangebot, in dem schwerst- und mehrfach behinderte Menschen gefördert werden, die das in der WfbM geforderte Mindestmaß an verwertbarer Arbeit nicht erfüllen können.
3.3.2.1. Leistungsempfänger
Angesichts der Schwere der Behinderung ist es nicht verwunderlich, dass der überwiegende An-teil der Leistungsempfänger FuB (83 %- 151 Personen) stationär versorgt ist. Dieser Personen-
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
LK KN 0,94 0,97 1,02 1,06 1,10 1,22 1,21 1,25 1,30
Ba-Wü 0,83 0,90 0,93 0,96 0,99 1,04 1,07 1,06 1,10
0,00
0,20
0,40
0,60
0,80
1,00
1,20
1,40
LE mit seelischer Behinderung in WfbM pro 1.000 EW (18-65J)
11.966,76 €
12.188,00 €
12.106,24 €
12.878,53 €
13.265,80 €
13.865,34 €
14.395,59 €
14.720,73 €
15.738,53 €
0 €
2.000 €
4.000 €
6.000 €
8.000 €
10.000 €
12.000 €
14.000 €
16.000 €
18.000 €
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ausgaben pro Leistungsempfänger
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
gesamt 134 170 176 183 174 180 171 167 176 182
geistig/körperlich behindert 94 105 111 111 109 114 113 116 118 124
seelisch behindert 40 65 65 72 65 66 58 51 58 58
0 €
50 €
100 €
150 €
200 €
Leistungsempfänger FuB
gesamt geistig/körperlich behindert seelisch behindert
36
kreis bedarf einer intensiven Betreuung, die durch ambulante Maßnahmen in der Regel nicht sichergestellt werden kann. Die übrigen 17 % d.h. 31 Personen werden privat in der Regel von Ihrer Familie betreut.
Altersstruktur
81%
84%
84%
85%
86%
86%
85%
84%
85%
83%
1%
2%
2%
0%
0%
1%
1%
0%
0%
0%
18%
15%
15%
15%
14%
14%
14%
16%
15%
17%
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
FuB nach Wohnform
stationäres Wohnen ambulantes Wohnen privates Wohnen
2,7%
23,1%
22,5%
19,8%
25,8%
3,3% 2,7%
Altersstruktur FuB 31.12.2017 - anteilig
bis 21J
21-29J
30-39J
40-49J
50-59J
60-64J
65J und älter
5
42
41 36
47
6 5
Altersstruktur FuB 31.12.2017 - absolut
bis 21J
21-29J
30-39J
40-49J
50-59J
60-64J
65J und älter
37
3.3.2.2. Ausgaben
Ebenso wie die Anzahl der Leistungsempfänger sind auch die Ausgaben im Bereich Förder- und Betreuungsgruppen gestiegen – im Gegensatz zur Anzahl der Leistungsempfänger kontinuierlich.
3.3.2.3. Kennzahlen
Die Anzahl der Leistungsempfänger in Förder- und Betreuungsgruppen pro 1.000 Einwohner liegt im Landkreis Konstanz unter dem Landesschnitt – bei den Menschen mit geistiger/körperlicher Behinderung im gesamten Betrachtungszeitraum und bei den Menschen mit seelischer Behinde-rung seit 2015.
Bei den Ausgaben pro Leistungsempfänger in Förder- und Betreuungsgruppen ist ein kontinuier-licher Anstieg festzustellen.
2.037.490 €
2.321.022 €
2.394.983 €
2.564.516 €
2.606.413 €
2.701.631 €
2.860.730 €
2.921.855 €
3.232.256 €
0 €
500.000 €
1.000.000 €
1.500.000 €
2.000.000 €
2.500.000 €
3.000.000 €
3.500.000 €
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ausgaben im Bereich Förder- und Betreuungsgruppen
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
LK KN 0,46 0,48 0,48 0,46 0,5 0,5 0,5 0,5
Ba-Wü 0,64 0,66 0,68 0,7 0,7 0,7 0,8 0,8
00,10,20,30,40,50,60,70,80,9
LE mit geistiger/körperlicher Behinderung pro 1.000 EW (>18J)
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
LK KN 0,28 0,28 0,31 0,28 0,3 0,3 0,2 0,2
Ba-Wü 0,2 0,22 0,23 0,23 0,2 0,2 0,3 0,3
0
0,05
0,1
0,15
0,2
0,25
0,3
0,35
LE mit seelischer Behinderung pro 1.000 EW (>18J)
38
3.3.3 Tagesbetreuung für Senioren
3.3.3.1. Leistungsempfänger
Tagesstrukturierende Angebote für Menschen mit Behinderung im Rentenalter werden in Zukunft noch weiter an Bedeutung zunehmen. Bisher stehen diesen Menschen überwiegend die klassi-schen Angebotsformen im Rahmen eines stationären Leistungstyps zur Verfügung. Ambulante Strukturen sind in diesem Bereich kaum vorhanden. Der Landkreis Konstanz hat daher zusam-men mit den Caritasverbänden Konstanz und Singen das Projekt „Ruhestandslotsen“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, eine Bandbreite in der Angebotsstruktur zu entwickeln, die den betroffenen
Menschen eine selbstbestimmte Tagesgestaltung ermöglicht. Außerdem sollen die Übergänge
11.985 € 13.188 € 13.087 €
14.739 € 14.480 € 15.799 €
17.130 € 16.601 € 17.760 €
0 €
5.000 €
10.000 €
15.000 €
20.000 €
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ausgaben pro LE
43 49
58 66
78 75 84
77
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Tagesbetreuung für Senioren gesamt
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
geistig/körperlich behindert 38 38 43 45 48 47 51 47
seelisch behindert 5 11 15 21 30 28 33 30
0
10
20
30
40
50
60
Tagesbetreuung für Senioren nach Art der Behinderung
39
ins Rentenalter frühzeitig vorbereitet werden. Das Projekt wird von zwei Mitarbeitern der Caritas-verbände geleitet, die für die Menschen mit Behinderung und deren Angehörige eine Lotsenfunk-tion übernehmen. Diese Ruhestandslotsen sollen
Menschen mit Behinderung bereits während der Arbeitsphase auf den Ruhestand vorbe-reiten
Angebote für Rentner/innen mit Behinderung erschließen und initiieren
Regelangebote der Altenhilfe und Erwachsenenbildung für das Thema sensibilisieren mit dem Ziel die Angebote auch für Menschen mit Behinderung zu öffnen.
finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten über die Pflegeversicherung erschließen
ehrenamtliche Lotsen akquirieren, schulen und vermitteln.
3.3.3.2. Kennzahlen
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
stationäres Wohnen 43 48 55 61 69 66 72 68
ambulantes Wohnen 0 1 3 5 9 9 9 7
privates Wohnen 0 0 0 0 0 0 3 2
01020304050607080
Tagesbetreuung für Senioren nach Wohnform
88,3%
9,1% 2,6%
Tagesbetreuung für Senioren nach Wohnform am 31.12.2017
stationäres Wohnen
ambulantes Wohnen BWB/BWF
privates Wohnen
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
LK KN 0,19 0,14 0,17 0,16 0,18 0,20 0,21 0,21 0,22
Ba-Wü 0,20 0,21 0,22 0,24 0,26 0,27 0,28 0,28 0,28
0,00
0,05
0,10
0,15
0,20
0,25
0,30
Senioren mit geistiger/körperlicher Behinderung in Tagesbetreuung pro TEW (>18J)
40
3.3.4. Niederschwelliges Arbeitsangebot
Für seelisch wesentlich behinderte Menschen i. S. § 53 Abs. 1, deren Arbeitsfähigkeit eine Be-schäftigung in einer WfbM d.h. eine Beschäftigungszeit von mindestens 15 Stunden pro Woche auf Dauer nicht zulässt, besteht im Landkreis Konstanz ein niederschwelliges Arbeitsangebot.
Dieses Angebot, dessen Rahmenbedingungen insbesondere Arbeitszeiten, Be-schäftigungsumfang, Anforderungen an Arbeitsgeschwindigkeit und Arbeitsproduktivität den Möglichkeiten der psychisch kranken Menschen angepasst sind, ist für die langfristige Stabili-sierung chronisch psychisch kranker Menschen von erheblicher Bedeutung und trägt dazu bei, dass diese Personen ein weitgehend eigenständiges Leben in ihrer eigenen Wohnung führen können und stationäre Versorgungen vermieden werden können.
Das niederschwellige Angebot wurde wie folgt wahrgenommen: 31.12.2014 - 40 Personen 31.12.2015 - 42 Personen 31.12.2016 - 49 Personen 31.12.2017 - 45 Personen
3.4. Leistungsempfänger nach Art der Behinderung
Die Auswertung beinhaltet die Empfänger im stationären Wohnen, ambulanten Wohnen und teil-stationären tagesstrukturierenden Angeboten (WfbM, FuB, Tagesstruktur Senioren, sonstige Ta-gesstruktur). Beim größten Teil der Empfänger von Eingliederungshilfe handelt es sich noch um Menschen mit einer geistig/körperlichen Behinderung. Allerdings bestätigt sich die bundesweite Beobachtung der letzten Jahre, dass die Zahl seelisch behinderter Menschen stärker steigt als bei anderen Behinderungsarten. Während die Zahl der Leistungsempfänger mit einer geistigen Behinderung von 2010 -2017 nur um insgesamt 19 % (106 Personen) stieg, lag die Steigerungsrate bei den Leistungsempfängern mit einer seelischen Behinderung bei 41 % (162 Personen).
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
LK KN 0,04 0,02 0,05 0,06 0,09 0,13 0,12 0,14
Ba-Wü 0,15 0,15 0,15 0,15 0,16 0,17 0,15 0,14
0,000,020,040,060,080,100,120,140,160,18
Senioren mit seelischer Behinderung in Tagesbetreuung pro TEW (>18J)
41
4. Persönliches Budget
Seit 01.01.2008 besteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen durch ein Persönliches Budget. Das persönliche Budget ist keine zusätzliche Leistung der Eingliederungshilfe, sondern eine neue Form der Leistungserbringung. Mit dem persönlichen Budget wird nach § 17 SGB IX Menschen mit Behinderung die Möglichkeit gegeben, ihren Bedarf an Teilhabeleistungen in eigener Verant-wortung so zu decken, dass ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben ermöglicht wird. Menschen mit Behinderung erhalten einen bedarfsbezogenen Geldbetrag, mit dem sie selbst die für sie erforderlichen Unterstützungsleistungen auswählen und einkaufen. Damit sollen ihre Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume im Alltagsleben sowie ihre sozialen Teilhabe-chancen erhöht werden.
4.1. Leistungsempfänger
Das persönliche Budget wird, trotz entsprechender Beratung, nur wenig in Anspruch genommen. Diese Erfahrung zeigt sich nicht nur im Landkreis Konstanz, sondern ist landesweit festzustellen. Der Anteil der Leistungsempfänger mit persönlichem Budget an allen Leistungsempfängern in der Eingliederungshilfe lag im Landesdurchschnitt im Jahr 2016 bei 2,4 %.
561 581 594 598 623 631 658 667
399 429 451 480 506 517 541 561
0%
20%
40%
60%
80%
100%
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Erw. LE nach Art der Behinderung
geistig/körperlich behindert seelisch behindert
11 12 12
9 8 8
11
8
10 11
0
2
4
6
8
10
12
14
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Zahl der Persönlichen Budgets
42
4.2. Ausgaben
4.3. Kennzahlen
Bei den Ausgaben pro Leistungsempfänger kommt es im Betrachtungszeitraum zu größeren Schwankungen.
52.985 € 52.132 €
71.116 € 73.499 € 66.645 €
61.301 €
80.387 € 72.420 €
81.966 €
0 €
10.000 €
20.000 €
30.000 €
40.000 €
50.000 €
60.000 €
70.000 €
80.000 €
90.000 €
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ausgaben Persönliche Budgets
4.415,42 €
4.344,33 €
7.901,78 €
9.187,38 €
8.330,63 €
5.572,82 €
10.048,38 €
7.242,00 €
7.451,45 €
0 €
2.000 €
4.000 €
6.000 €
8.000 €
10.000 €
12.000 €
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ausgaben pro persönlichem Budget
43
5. Lohnkostenzuschuss
Zu den Aufgaben der Eingliederungshilfe gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern und ihnen die Aus-übung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermögli-chen (§ 53 Abs. 3 Sozialgesetzbuch XII).
Die Integration von behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist soweit als mög-lich anzustreben. Sie erfordert jedoch die Bereitschaft von Arbeitgebern zur Beschäftigung we-sentlich behinderter Menschen. Diesem Zweck dient das Förderprogramm „Ergänzende Einglie-derungshilfeleistungen zur Integration ins Arbeitsleben für Menschen mit wesentlicher Behinde-rung“, das der Kreistag des Landkreises Konstanz am 05.05.2008 beschlossen hat. Nach diesem Förderprogramm gewährt der Landkreis zur Abgeltung der besonderen Aufwendungen, Belas-tungen und Risiken, die mit der Beschäftigung von wesentlich behinderten Menschen mit beson-derem Förderbedarf verbunden sind, an Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss von maximal 30 % der Bruttolohnkosten des behinderten Beschäftigten inklusive des Sozialversicherungsanteils des Arbeitgebers. Damit kann der Zuschuss des Integrationsamtes aus Ausgleichsabgabemitteln nach § 27 SchwbAV auf bis zu 70 % der Bruttolohnkosten des behinderten Beschäftigten inklu-sive des Sozialversicherungsanteils des Arbeitgebers aufgestockt werden. Die Zahl der geförderten Arbeitsverhältnisse stellt sich wie folgt dar:
19
42
49 52
0
10
20
30
40
50
60
2014 2015 2016 2017
Anzahl geförderte Arbeitsverhältnisse