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Einkommensteuergesetz. 9. Ergänzungslieferung by W. Blümich; L. Falk Review by: Fritz Neumark FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 40, H. 2 (1982), pp. 379-380 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40911792 . Accessed: 16/06/2014 08:14 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 62.122.73.86 on Mon, 16 Jun 2014 08:14:27 AM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Einkommensteuergesetz. 9. Ergänzungslieferungby W. Blümich; L. Falk

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Einkommensteuergesetz. 9. Ergänzungslieferung by W. Blümich; L. FalkReview by: Fritz NeumarkFinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 40, H. 2 (1982), pp. 379-380Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40911792 .

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Besprechungen 379

Jahr und Tag predigen viele Steuertheoretiker und -praktiker die Notwendigkeit einer längeren „Ruhe an der Steuerfront'*, aber „die (sc. politischen) Verhältnisse die sind nicht so". So ergingen im Jahre 1980 abermals zahlreiche - fünf- Änderungsgesetze, durch die das EStG insgesamt nicht weniger als 61 mal, teilweise in wesentlichen Vor- schriften, geändert wurde. Daß eines dieser Gesetze den Titel „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze" trägt, mutet ange- sichts dieser Fakten wie blanker Hohn an.

Wie dem auch immer sei - die Kommentatoren konnten naturgemäß nicht umhin, die neuen Bestimmungen alsbald in ihr Werk aufzunehmen und in der gewohnten gründ- lichen Weise zu erläutern. Von besonderem Interesse in der vorliegenden Ergänzungslie- ferung sind die Kommentare zu den neuen Vorschriften über die Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft (§§13- 14 a) und die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (§34e) sowie die das „Negative Kapitalkonto" betreffenden (§ 15 a).

Hinsichtlich der von den Verfassern mit Recht als notwendig angesehenen Aktualisie- rung des „geschlossenen Einkommensteuergesetzes" werden die Benutzer des Kommen- tars auf die nächste (9.) Ergänzungslieferung vertröstet, die für Mitte 1981 in Aussicht genommen ist.

Bekanntlich findet sich unter den als „klassisch" bezeichneten Steuergrundsätzen, die im V. Buch der aus Jubiläumsgründen in letzter Zeit besonders viel zitierten Adam SMiTHschen „Untersuchung über Natur und Wesen des Volkswohlstandes" (1776) ent- halten sind, auch der der „Wohlfeilheit der Besteuerung". Legt man dieses Postulat, wie m. E. erforderlich, nicht zu eng, d. h. ausschließlich administrativ-fiskalistisch, aus, be- zieht man m. a. W. in es auch die Berücksichtigung der den Pflichtigen zufallenden Ar- beits- und Beratungskosten ein, so dürfte der heutige Preis eines umfangreichen ESt- Kommentars, von dem allein die letzte Ergänzungslieferung nicht weniger als DM 89,- kostet, dartun, wie sehr unser Steuerwesen Verstöße gegen Adam Smith4 Grundsatz im- pliziert. Gewiß, „Gerechtigkeit" kostet etwas, und nach gegenwärtig vorherrschender Ansicht verlangt mehr Gerechtigkeit immer mehr Differenzierungen und Komplizierun- gen; auch können Pflichtige bzw. ihre Steuerberater die hohen Ausgaben für Kommen- tare als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben von der Steuerbemessungsgrundlage absetzen. Dennoch sollte das Steuervereinfachungs- und -verbilligungsproblem seitens unserer Gesetzgeber einmal gründlicher und umfassender untersucht werden, als das un- geachtet aller Lippenbekenntnisse in den letzten zwei, drei Jahrzehnten der Fall gewesen ist. Bis das geschieht, wird man freilich kaum auf so umfangreiche und solide Kommen- tare wie den Blümich-Falk verzichten können.

Fritz Neumark

W. Blümich und L. Falk: Einkommensteuergesetz. 9. Ergänzungslieferung (Juni 1981). Verlag Franz Vahlen. München 1981. 574 Seiten.

Der „Blümich-Falk" ist seit langer Zeit zu einem Standardwerk geworden, das keiner eingehenden Besprechung mehr bedarf. Daß schon bald nach der 8. eine umfangreiche 9. Ergänzungslieferung des Kommentars nötig geworden ist, zeigt auf der einen Seite des- sen Beliebtheit, auf der anderen die immer noch andauernde Neigung von Parlament und/oder Verwaltung, die nicht zuletzt im Interesse ihrer Effizienz erwünschte steuer- rechtliche Stetigkeit unserer mit Abstand größten Steuer geringzuschätzen. Allerdings muß hinzugefügt werden, daß die Verfasser des gründlichen und umfassenden Kommen- tars ihrerseits insofern zu der Aufblähung des Werkes beitragen, als sie seit einiger Zeit sogenannte „Nebengesetze", wie etwa das Berlinförderungs-, das Auslandsinvestitions- und das Investitionszulagengesetz, neben den Kommentierungen des Hauptgesetzes ein- gehender berücksichtigen, als das vielleicht für den „Normalverbraucher" eines Ein- kommensteuerkommentars geboten wäre. Daß diesem fast in jeder Ergänzungslieferung

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der jeweils neueste Text des Gesetzes sowie vielfach auch der Durchführungsverordnung vorangestellt wird, ist dagegen wohl für die Mehrzahl der Benutzer des Werks eine Er- leichterung.

Damit die Erwerber der jüngsten Lieferung sich nicht zu früh freuen, sei bemerkt, daß Verlag und Verfasser bereits für Ende 1981 eine 10. Ergänzungslieferung vorsehen. Im Hinblick auf das (in 11. Auflage vorliegende) „Grundwerk" schließlich sei hervorgeho- ben, daß die 9. Ergänzungslieferung sich in der Hauptsache auf die §§ 1-12 von Bandl bezieht; sie bringt die Gesamtseitenzahl des „Grundwerks" auf die stattliche Höhe von 5354 Seiten.

Fritz Neumark

W. Blümich und L. Falk: Einkommensteuergesetz. 10. Ergänzungslieferung (September 1981). Verlag Franz Vahlen. München 1981. 652 Seiten.

Die vorliegende Ergänzungslieferung, die der 9. nach kurzer Zeit folgt, enthält vor allem eine vollständige Überarbeitung des Außensteuergesetzes sowie eine Ergänzung der Kommentierung des Berlinförderungsgesetzes. Daneben hat das Subventionsabbau- gesetz von 1 98 1 Änderungen des EStG mit sich gebracht, die in die vorliegende Ergän- zungslieferung aufgenommen worden sind. Sieht man von „punktuellen Aktualisierun- gen" der §§ 5 und 20 EStG ab, so ist besonders zu erwähnen die Neubearbeitung der §§ 2, 7e und 7f EStG einerseits, die des Sachverzeichnisses (Stichwortregisters) andererseits. Was über das Gesamtwerk zu sagen ist, wurde bereits in den Besprechungen der letzten zwei, drei Ergänzungslieferungen an dieser Stelle hervorgehoben und bedarf keiner zu- sätzlichen Bemerkungen.

Der „Blümich-Falk" war seit langem und bleibt einer der führenden Kommentare zum Einkommensteuergesetz.

Fritz Neumark

Blümlich-Falk: Einkommensteuergesetz. 11. Ergänzungslieferung (März 1982). Verlag Vahlen. München 1982. 600 Seiten.

Daß unsere neuere Steuergesetzgebung - gewollt oder nicht - faktisch auch beschäfti- gungspolitische Wirkungen,freilich höchst spezieller Art, hat, kann gerade in bezug auf die Einkommensbesteuerung nicht bestritten werden, ebenso wenig freilich, daß diese Ef- fekte weitgehend contra-produktiv sind. Gewiß, die Pflichtigen und/oder ihre Steuerbe- rater müssen progressiv mehr Zeit darauf verwenden, die sich in immer rascherem Tempo vollziehenden und nicht immer transparenten und widerspruchsfreien Gesetzes- änderungen zur Kenntnis zu nehmen und die für sie optimalen Lösungen zu finden, von der wachsenden Beanspruchung der Finanzämter (und: -gerichte) zu schweigen. Aber das kann doch kaum der Sinn rationaler Steuerpolitik sein.

Der vorliegende bekannte Kommentar ist seit langem nicht mehr das Werk eines ein- zelnen oder der beiden ursprünglichen Verfasser. Wenn auch der offizielle Titel immer noch „Blümlich/Falk"s Kommentar lautet, so ist die Zahl der Mitarbeiter (hohe und mittlere Beamte hauptsächlich des Bundesfinanzministeriums, daneben Rechts- und Fachanwälte bzw. Steuerberater) nunmehr auf nicht weniger als 19 gestiegen.

Die vorliegende umfangreiche Ergänzungslieferung enthält „eine völlige(!) Überarbei- tung" der §§ 3, 3c, 4b, 4c, 4d, Anh. §§ 7-7 f, 15a, 21, 34e, 40b, 49 und 50a. Andere Para- graphen wurden „punktuell aktualisiert". Und schon wird im Geleitwort angekündigt, daß die für September vorgesehene 12. Ergänzungslieferung die Einarbeitung der durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz bewirkten EStG-Änderungen - sie sind zahlreich und teil- weise sowohl kompliziert als auch wichtig genug, um eine Kommentierung zu rechtferti- gen - bringen wird.

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