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EXAMENSREPETITORIUMEXAMENSREPETITORIUMZPOZPO
WS 2013/2014WS 2013/2014
Vors.RiOLG Dr.h.c. Georg D. FalkVors.RiOLG Dr.h.c. Georg D. Falk
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 22
§ 7 JAG: Pflichtfächer der § 7 JAG: Pflichtfächer der staatlichen Pflichtfachprüfung sind:staatlichen Pflichtfachprüfung sind:
§ 7 Abs. 2. lit i)§ 7 Abs. 2. lit i) verfassungsrechtliche und gerichtsverfassungsrechtliche verfassungsrechtliche und gerichtsverfassungsrechtliche
Grundlagen,Grundlagen, aus dem Verfahren im ersten Rechtszug: aus dem Verfahren im ersten Rechtszug: Verfahrensgrundsätze,Verfahrensgrundsätze, Prozessvoraussetzungen,Prozessvoraussetzungen, Arten und Wirkungen von Klagen und gerichtlichen Entscheidungen,Arten und Wirkungen von Klagen und gerichtlichen Entscheidungen, Beweisgrundsätze sowieBeweisgrundsätze sowie in Grundzügen Arten der Rechtsbehelfe,in Grundzügen Arten der Rechtsbehelfe, allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen undallgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen und Arten und Rechtsbehelfe der ZwangsvollstreckungArten und Rechtsbehelfe der Zwangsvollstreckung
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 33
GERICHTLICHE VERFAHRENGERICHTLICHE VERFAHREN
Öffentliches Recht ZivilrechtÖffentliches Recht Zivilrecht
VerfR VerwR StrafR Prozessrecht BGB VerfR VerwR StrafR Prozessrecht BGB
VwGO SGG ArbGG StPO ZPOVwGO SGG ArbGG StPO ZPO Zivil-prozess
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 44
Einleitung des ZivilprozessesEinleitung des Zivilprozesses
KlageKlage MahnbescheidMahnbescheid PKH-AntragPKH-Antrag
wird mit Antrag bei keinwird mit Antrag bei kein
und Begründung Widerspruch PKH( -)und Begründung Widerspruch PKH( -)
durch Einreichung durch Einreichung
bei Gericht VollstBeschbei Gericht VollstBesch
anhängig und mit PKH (+)anhängig und mit PKH (+)
Zustellung an bei EinspruchZustellung an bei Einspruch
Gegner rechtshängigGegner rechtshängig
Z I V I L P R O Z E S SZ I V I L P R O Z E S S
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 55
MahnverfahrenMahnverfahren
Bei GeldforderungenBei Geldforderungen Einfachere, schnellere, kostengünstigere Einfachere, schnellere, kostengünstigere
Möglichkeit, um Titel zu erhaltenMöglichkeit, um Titel zu erhalten Schuldner kann binnen 2 Wochen Schuldner kann binnen 2 Wochen
Widerspruch erhebenWiderspruch erheben Wenn kein Widerspruch ergeht Wenn kein Widerspruch ergeht
VollstreckungsbescheidVollstreckungsbescheid 2 Wochen Frist für Einspruch gegen VB2 Wochen Frist für Einspruch gegen VB
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 66
PKH-VerfahrenPKH-Verfahren
Antragssteller ist unter Berücksichtigung Antragssteller ist unter Berücksichtigung seiner Einkommens- und Vermögens-seiner Einkommens- und Vermögens-verhältnisse mittellosverhältnisse mittellos
Die beabsichtigte Klage hat hinreichende Die beabsichtigte Klage hat hinreichende Aussicht auf Erfolg und ist nicht mutwilligAussicht auf Erfolg und ist nicht mutwillig
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 77
SchlüssigkeitSchlüssigkeit
Schlüssig dargelegt ist ein Anspruch, Schlüssig dargelegt ist ein Anspruch, wenn eine Partei Tatsachen vorträgt, die – wenn eine Partei Tatsachen vorträgt, die – ihre Richtigkeit unterstellt – in Verbindung ihre Richtigkeit unterstellt – in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, die mit einem Rechtssatz geeignet sind, die geltend gemachte Rechtsfolge zu geltend gemachte Rechtsfolge zu begründen. begründen.
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 88
Der Zivilprozess istDer Zivilprozess ist
ein gesetzlich geregeltes und geordnetes ein gesetzlich geregeltes und geordnetes Verfahren vor den staatlichen Gerichten Verfahren vor den staatlichen Gerichten mit dem Ziel, der Feststellung, Gestaltung, mit dem Ziel, der Feststellung, Gestaltung, Durchsetzung oder Erlangung vorläufigen Durchsetzung oder Erlangung vorläufigen Schutzes privater Rechte des Einzelnen. Schutzes privater Rechte des Einzelnen.
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 99
Recht habenRecht haben Recht bekommenRecht bekommen Recht durchsetzenRecht durchsetzen
Mat. Recht Zivilprozess ZwangsvollstrkgMat. Recht Zivilprozess Zwangsvollstrkg
BGB, HGB, GVG, ZPO ZPO (8. Buch)BGB, HGB, GVG, ZPO ZPO (8. Buch)Alle zivilrechtl. AnfG, ZVGAlle zivilrechtl. AnfG, ZVGGesetzeGesetze
Anspruch Titel VollstreckungAnspruch Titel Vollstreckung
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 1010
Maximen des ZivilprozessesMaximen des Zivilprozesses
VerfügungsgrundsatzVerfügungsgrundsatz BeibringungsgrundsatzBeibringungsgrundsatz MündlichkeitsgrundsatzMündlichkeitsgrundsatz UnmittelbarkeitsgrundsatzUnmittelbarkeitsgrundsatz ÖffentlichkeitsgrundsatzÖffentlichkeitsgrundsatz KonzentrationsgrundsatzKonzentrationsgrundsatz Beachtung der ProzessgrundrechteBeachtung der Prozessgrundrechte
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 1111
PROZESSGRUNDRECHTEPROZESSGRUNDRECHTE
Art. 101 I 2 GG
Gesetzl. Richter Art. 103 I
Rechtl. Gehör Art. 3 I
Willkürverb Art. 2 I, 20 III
Faires Verfahr. Art. 19 IV
Effekt. RS
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 1212
Zulässigkeit der KlageZulässigkeit der Klage
(1)(1)
EchteEchte ProzessvoraussProzessvorauss.. Prüfung von Amts wegenPrüfung von Amts wegen Dt. Gerichtsbarkeit §§ 18-Dt. Gerichtsbarkeit §§ 18-
20 GVG20 GVG Funktionelle ZustkeitFunktionelle Zustkeit Als Klageschrift Als Klageschrift
geeignetes Schriftstückgeeignetes Schriftstück Unterschrift unter Unterschrift unter
Klageschrift, evtl. § 78 Klageschrift, evtl. § 78 ZPOZPO
Kostenvorschuss nach Kostenvorschuss nach GKGGKG
Rechtsfolge bei FehlernRechtsfolge bei Fehlern Prozess kommt nicht Prozess kommt nicht
zustandezustande Keine Zustellung der Keine Zustellung der
KlageschriftKlageschrift Erneute Klageerhebung Erneute Klageerhebung
nach Mangelbeseitigungnach Mangelbeseitigung bleibt möglichbleibt möglich
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 1313
Der GerichtsaufbauDer Gerichtsaufbau
BGHBGH
Straf- und Zivilsenate nur bei zugelassener Revision Straf- und Zivilsenate nur bei zugelassener Revision
OLGOLG
Strafsenate als 1. Instanz und --- Zivilsenate nurStrafsenate als 1. Instanz und --- Zivilsenate nur
RechtsmittelinstanzRechtsmittelinstanz
LGLG
Kammern als erstinstanzliche und RechtsmittelinstanzKammern als erstinstanzliche und Rechtsmittelinstanz
AG AG
Erstinstanzliche VerfahrenErstinstanzliche Verfahren
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 1414
Zulässigkeit der KlageZulässigkeit der Klage
(2.1)(2.1)SachurteilsvoraussetzungenSachurteilsvoraussetzungen
Prüfung von Amts wegenPrüfung von Amts wegen
2.1 2.1 Gerichtsbezogene VSGerichtsbezogene VS
§ 13 GVG§ 13 GVG §§ 23 ff, 71 ff GVG§§ 23 ff, 71 ff GVG §§ 12 ff ZPO§§ 12 ff ZPO
Rechtsfolge bei FehlernRechtsfolge bei Fehlern
Bei fehlend. RechtswegBei fehlend. Rechtsweg
Verweisung von Amts wgVerweisung von Amts wg Bei Unzuständigkeit i.Ü. Bei Unzuständigkeit i.Ü.
Verweisung auf AntragVerweisung auf Antrag Wenn keine Heilung Wenn keine Heilung
klagabweisendes Prozessurteilklagabweisendes Prozessurteil Nach Mangelbeseitigung neue Nach Mangelbeseitigung neue
Klage möglichKlage möglich
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 1515
Zuständigkeit der InstanzenZuständigkeit der Instanzen
ErstinstanzlichErstinstanzlich zuständige Gerichte: zuständige Gerichte:
OLG in SpezialsachenOLG in SpezialsachenLandgericht Landgericht (§ 71 GVG), wenn nicht Zuweisung an (§ 71 GVG), wenn nicht Zuweisung an
AmtsgerichtAmtsgericht (Katalog §§ 23-23 b GVG, i.B. Mietsachen, (Katalog §§ 23-23 b GVG, i.B. Mietsachen, Wert bis 5000Wert bis 5000€, Familiensachen)€, Familiensachen)
ZweitinstanzlichZweitinstanzlich zuständige Gerichte: zuständige Gerichte:
LandgerichtLandgericht bei Berufung gegen Urteil des Amtsgerichts bei Berufung gegen Urteil des Amtsgerichts
OberlandesgerichtOberlandesgericht bei Berufung gegen Urteil des Landgerichts bei Berufung gegen Urteil des Landgerichts
Drittinstanzlich Drittinstanzlich zuständiges Gericht:zuständiges Gericht:
BGHBGH bei zugelassener Revision oder erfolgreicher Beschwerde gegen bei zugelassener Revision oder erfolgreicher Beschwerde gegen Nichtzulassung durch das BerufungsgerichtNichtzulassung durch das Berufungsgericht
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 1616
Zulässigkeit der KlageZulässigkeit der Klage
(2.2)(2.2)
2.22.2 Parteibezogene Parteibezogene
SachurteilsVsSachurteilsVs
§ 50 ZPO§ 50 ZPO § 51 ZPO§ 51 ZPO ProzessführungsbefugnisProzessführungsbefugnis § 78§ 78
Rechtsfolge bei FehlernRechtsfolge bei Fehlern
Wenn keine Heilung Wenn keine Heilung klagabweisendes klagabweisendes ProzessurteilProzessurteil
Nach Mangelbeseitigung Nach Mangelbeseitigung neue Klage möglichneue Klage möglich
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 1717
Zulässigkeit der KlageZulässigkeit der Klage
(2.3)(2.3)
2.32.3 Streitgegenstands- Streitgegenstands-bezog. bezog. SachurteilsVsSachurteilsVs
§ 253 ZPO§ 253 ZPO § 15 a EGZPO§ 15 a EGZPO § 261 III Nr. 1 ZPO§ 261 III Nr. 1 ZPO § 322 ZPO§ 322 ZPO §§ 256, 259 ZPO§§ 256, 259 ZPO
Rechtsfolge bei FehlernRechtsfolge bei Fehlern
Wenn keine Heilung Wenn keine Heilung klagabweisendes klagabweisendes ProzessurteilProzessurteil
Nach Mangelbeseitigung Nach Mangelbeseitigung neue Klage möglichneue Klage möglich
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 1818
Zulässigkeit der KlageZulässigkeit der Klage
(3)(3)
ProzesshindernisseProzesshindernisse
Prüfung nur auf EinredePrüfung nur auf Einrede
§§ 1025 ff ZPO§§ 1025 ff ZPO § 110 ZPO§ 110 ZPO § 269 VI ZPO§ 269 VI ZPO
Rechtsfolge bei FehlernRechtsfolge bei Fehlern
Wenn keine Heilung Wenn keine Heilung klagabweisendes klagabweisendes ProzessurteilProzessurteil
Nach Mangelbeseitigung Nach Mangelbeseitigung neue Klage möglichneue Klage möglich
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 1919
Zulässigkeit der KlageZulässigkeit der Klage
(4)(4)
Besondere ProzessvsBesondere Prozessvs Prüfung von Amts wegenPrüfung von Amts wegen
§ 323 ZPO§ 323 ZPO § 592 ZPO§ 592 ZPO § 2 AnfG§ 2 AnfG
Rechtsfolge bei FehlernRechtsfolge bei Fehlern
Wenn keine Heilung Wenn keine Heilung klagabweisendes klagabweisendes ProzessurteilProzessurteil
Nach Mangelbeseitigung Nach Mangelbeseitigung neue Klage möglichneue Klage möglich
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 2020
Begründetheit der KlageBegründetheit der Klage Unschlüssige Klage Schlüssige KlageUnschlüssige Klage Schlüssige Klage Erhebliche Rechtsverteidigung UnerheblicheErhebliche Rechtsverteidigung Unerhebliche
Keine Beweismittel des KlKeine Beweismittel des Kl
Erfolgreiche BeweisaufnahmeErfolgreiche Beweisaufnahme
Klagabweisendes Sachurteil Klagestattgebendes SachurteilKlagabweisendes Sachurteil Klagestattgebendes Sachurteil
Kein Beweis d. Kl.
Beweis gelingt
Klagabweisendes Sachurteil Stattgebendes Sachurteil
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 2121
Beweislehre 1Beweislehre 1
Nicht beweisbedürftig sind TatsachenNicht beweisbedürftig sind Tatsachen
die offenkundig sind (§ 291)die offenkundig sind (§ 291) die mittels § 287 ZPO feststellbar sinddie mittels § 287 ZPO feststellbar sind die aus ges./tats. Vermutung folgendie aus ges./tats. Vermutung folgen die wg unstreitiger Hilfstatsachen feststehendie wg unstreitiger Hilfstatsachen feststehen die wg rechtskr. Vorentscheidung feststehendie wg rechtskr. Vorentscheidung feststehen von denen das Gericht nach § 286 ZPO ohne von denen das Gericht nach § 286 ZPO ohne
weiteres überzeugt istweiteres überzeugt ist die der Gegner schuldhaft vereiteltdie der Gegner schuldhaft vereitelt
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 2222
Beweislehre 2Beweislehre 2
DieDie Beweislast hatBeweislast hat
Kläger fürKläger für anspruchsbegründen-anspruchsbegründen-
de undde und anspruchserhaltendeanspruchserhaltende
TatsachenTatsachen
Beklagter fürBeklagter für anspruchsvernichten-anspruchsvernichten-
de,de, anspruchshemmendeanspruchshemmende anspruchshinderndeanspruchshindernde
TatsachenTatsachen
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 2323
Beweislehre 3Beweislehre 3
Beweismittel sindBeweismittel sind
Augenschein §§ 371 ff ZPOAugenschein §§ 371 ff ZPO Zeuge §§ 373 ff ZPOZeuge §§ 373 ff ZPO Sachverständiger §§ 402 ff ZPOSachverständiger §§ 402 ff ZPO Urkunde §§ 415 ff ZPOUrkunde §§ 415 ff ZPO Parteivernehmung §§ 445 ff ZPOParteivernehmung §§ 445 ff ZPO
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 2424
Beweislehre 4Beweislehre 4BeweisartenBeweisarten
Strengbeweis Strengbeweis FreibeweisFreibeweis
nach ZPO nach Ermessennach ZPO nach Ermessen
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 2525
Urteilsarten 1Urteilsarten 1
Nach dem Nach dem Inhalt des UrteilsInhalt des Urteils unterscheidet unterscheidet man man
Leistungsurteile Leistungsurteile (z.B. auf Zahlung von 10.000 €)(z.B. auf Zahlung von 10.000 €)
Feststellungsurteile Feststellungsurteile (z.B. Feststellung der (z.B. Feststellung der Verpflichtung zu Schadensersatz)Verpflichtung zu Schadensersatz)
Gestaltungsurteile Gestaltungsurteile (z.B. Scheidung der Ehe)(z.B. Scheidung der Ehe)
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 2626
Urteilsarten 2Urteilsarten 2
Nach dem Nach dem Umfang der Umfang der ErledigungswirkungErledigungswirkung unterscheidet man unterscheidet man
(Voll-)Endurteil (§ 300 ZPO)(Voll-)Endurteil (§ 300 ZPO) Teilurteil (§ 301 ZPO)Teilurteil (§ 301 ZPO) Zwischenurteil (§ 303 ZPO)Zwischenurteil (§ 303 ZPO) Grundurteil (§ 304 ZPO)Grundurteil (§ 304 ZPO) Vorbehaltsurteil (§ 302 ZPO)Vorbehaltsurteil (§ 302 ZPO)
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 2727
Urteilsarten 3Urteilsarten 3
Nach der Nach der Grundlage des UrteilsGrundlage des Urteils unterscheidet manunterscheidet man
Versäumnisurteile (§§ 330, 331 ZPO)Versäumnisurteile (§§ 330, 331 ZPO) Anerkenntnisurteile (§ 307 ZPO)Anerkenntnisurteile (§ 307 ZPO) Verzichtsurteile (§ 306 ZPO)Verzichtsurteile (§ 306 ZPO)
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 2828
StreitverkündungStreitverkündung
ist die Benachrichtigung an einen Dritten ist die Benachrichtigung an einen Dritten von einem Rechtsstreit mit der Möglichkeit von einem Rechtsstreit mit der Möglichkeit zu einer Beteiligung (§§ 72, 73 ZPO)zu einer Beteiligung (§§ 72, 73 ZPO)
hat die Funktion, dem Streitverkünder den hat die Funktion, dem Streitverkünder den Rückgriffsprozess gegen den Dritten zu Rückgriffsprozess gegen den Dritten zu erleichtern (§§ 74, 68 ZPO)erleichtern (§§ 74, 68 ZPO)
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 2929
ArrestArrest
findet nach § 916 Abs. 1 ZPO zur findet nach § 916 Abs. 1 ZPO zur Sicherung der Zwangsvollstreckung nur Sicherung der Zwangsvollstreckung nur wegen einer Geldforderung sowie wegen wegen einer Geldforderung sowie wegen Haftungs- und Duldungsansprüchen stattHaftungs- und Duldungsansprüchen statt
Voraussetzung sind Arrestanspruch (§ 916 Voraussetzung sind Arrestanspruch (§ 916 ZPO) und Arrestgrund (§§ 917, 918 ZPO)ZPO) und Arrestgrund (§§ 917, 918 ZPO)
Formen: Dinglicher Arrest und Formen: Dinglicher Arrest und persönlicher Arrestpersönlicher Arrest
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 3030
Einstweilige Verfügung 1Einstweilige Verfügung 1
Sicherungsvfg. Sicherungsvfg. (§ 935 ZPO) (§ 935 ZPO) Regelungsvfg. Regelungsvfg. (§ 940 ZPO)(§ 940 ZPO)
= bezweckt die Sicherung eines auf = bezweckt die Regelung eines Geld = bezweckt die Sicherung eines auf = bezweckt die Regelung eines Geld
gerichteten Anspruchsgerichteten Anspruchs einstw.Zustandes in Bezug einstw.Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverh.auf ein streitiges Rechtsverh.
Bei Sicherungs-/Regelungsvfg. genügt die Bei Sicherungs-/Regelungsvfg. genügt die Dringlichkeit,Dringlichkeit, d.h.objektive Besorgnis d.h.objektive Besorgnis der Gefährdung des Verfügungsanspruchs durch eine Veränderung des der Gefährdung des Verfügungsanspruchs durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes (§ 935 ZPO)bestehenden Zustandes (§ 935 ZPO)
Regelung erscheint zur Abwendung Regelung erscheint zur Abwendung wesentlicher Nachteilewesentlicher Nachteile oder zur oder zur Verhinderung drohender GewaltVerhinderung drohender Gewalt oder aus anderen Gründen nötig (§ 940 ZPO) oder aus anderen Gründen nötig (§ 940 ZPO)
Beachte: grds. Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache (Ausn.: Leistgsvfg.)Beachte: grds. Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache (Ausn.: Leistgsvfg.)
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 3131
Einstweilige Verfügung 2Einstweilige Verfügung 2
Leistungsverfügung (§ 940 a ZPO)Leistungsverfügung (§ 940 a ZPO)
Spezialfall: Räumung von Wohnraum bei infolge verbote-Spezialfall: Räumung von Wohnraum bei infolge verbote-ner Eignenmacht verlorenem oder gestörtem Besitzner Eignenmacht verlorenem oder gestörtem Besitz
Darüber hinaus: Wenn Gl auf sofortige Leistung Darüber hinaus: Wenn Gl auf sofortige Leistung angewiesen und die Erwirkung des Titels im ordentlichen angewiesen und die Erwirkung des Titels im ordentlichen Verfahren zeitlich nicht mehr möglich istVerfahren zeitlich nicht mehr möglich ist
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 3232
Rechtsverhältnisse in der Rechtsverhältnisse in der Vollstreckung (1)Vollstreckung (1)
STAAT SCHULDNERSTAAT SCHULDNER VollstreckungVollstreckung
Öffrechtl.Öffrechtl.Vollstr- privatr. titulierterVollstr- privatr. titulierteranspruch Anspruchanspruch Anspruch
GLÄUBIGERGLÄUBIGER
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 3333
Rechtsverhältnisse in der Rechtsverhältnisse in der Vollstreckung (2)Vollstreckung (2)
Gläubiger Gläubiger hat titulierten Anspruch gegen hat titulierten Anspruch gegen SchuldnerSchuldner
hathat AnspruchAnspruch
gegengegen
Vollstreckung beiVollstreckung bei
DritterDritter
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 3434
Einzelvollstreckung/GesamtvollstreckungEinzelvollstreckung/Gesamtvollstreckung
Prioritätsprinzip Anteilige Befriedigung aller Gläub.Prioritätsprinzip Anteilige Befriedigung aller Gläub.
G 4 G 4
G 3 G 1 G 2G 3 G 1 G 2
G 2G 2
G 1 G 3 G 4G 1 G 3 G 4
Schuldner
Inso-Verw.
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 3535
Rechtsbehelfe in der ZwangsvollstreckungRechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung Bei Geltendmachen vonBei Geltendmachen von
VerfahrensfehlernVerfahrensfehlern
Erinnerung (§ 766 ZPO)Erinnerung (§ 766 ZPO) Sof. Beschwerde (§ 793 ZPO)Sof. Beschwerde (§ 793 ZPO) Grundbuchbeschw.(§ 71 GBO)Grundbuchbeschw.(§ 71 GBO) Rpflerinnerung (§ 11 II RpflG)Rpflerinnerung (§ 11 II RpflG)
Vollstreckungsschutz (§ 765a Vollstreckungsschutz (§ 765a ZPO)ZPO)
Materiellen Materiellen EinwendungenEinwendungen
VollstreckungsabwehrklageVollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) (§ 767 ZPO) Drittwiderspruchsklage (§771 Drittwiderspruchsklage (§771
ZPO)ZPO) Klage auf vorzugsweise Klage auf vorzugsweise
Befriedigung (§ 805 ZPO)Befriedigung (§ 805 ZPO) Klage auf Schadensersatz Klage auf Schadensersatz (§ 826 BGB)(§ 826 BGB)
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 3636
Vollstreckungsarten (1)Vollstreckungsarten (1)
Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung wegenwegen Geldforderungen Geldforderungen
inin
bewegliches Vermögen unbewegl.Vermögenbewegliches Vermögen unbewegl.Vermögen
Körperl. Forderungen undKörperl. Forderungen und
Sachen andere VermRechteSachen andere VermRechte
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 3737
Vollstreckungsarten (2)Vollstreckungsarten (2)
Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung wegen wegen anderer Titelanderer Titel
aufauf
Herausgabe Handlung Unterlassung Abgabe WEHerausgabe Handlung Unterlassung Abgabe WE
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 3838
Systematik des 8. Buchs Systematik des 8. Buchs
Abschnitt 1: Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften §§ 704-802Allgemeine Vorschriften §§ 704-802
Abschnitt 2: Abschnitt 2: ZV wegen Geldforderungen §§ 802a-ZV wegen Geldforderungen §§ 802a-882h882h
Abschnitt 3: Abschnitt 3: ZV zur Erwirkung v. Handeln oderZV zur Erwirkung v. Handeln oder
Unterlassen u. der Herausgabe von Sachen §§ 883-898Unterlassen u. der Herausgabe von Sachen §§ 883-898
Abschnitt 4: Abschnitt 4: weggefallenweggefallen
Abschnitt 5: Abschnitt 5: Arrest und einstweilige Verfügung §§ 916-945Arrest und einstweilige Verfügung §§ 916-945
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 3939
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften §§ 704-802Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften §§ 704-802
Regelung des der Zwangsvollstreckung Regelung des der Zwangsvollstreckung vorausgehenden Klauselverfahrensvorausgehenden Klauselverfahrens
Regelung der Voraussetzungen der Zwangsvoll-Regelung der Voraussetzungen der Zwangsvoll-streckung, die für alle Vollstreckungsarten geltenstreckung, die für alle Vollstreckungsarten gelten
Regelung der Rechtsbehelfe in der Zwangs-Regelung der Rechtsbehelfe in der Zwangs-vollstreckungvollstreckung
KostenregelungKostenregelung
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 4040
Abschnitt 2: ZV wegen GeldforderungenAbschnitt 2: ZV wegen Geldforderungen
Titel 1: Allgemeine Vorschriften §§ 802a-802lTitel 1: Allgemeine Vorschriften §§ 802a-802l Titel 2: ZV Titel 2: ZV inin das bew. Vermögen §§ 803-863 das bew. Vermögen §§ 803-863UT1. Allgemeine Vorschriften §§ 803-807UT1. Allgemeine Vorschriften §§ 803-807UT2. ZV in körperliche Sachen §§ 808-827UT2. ZV in körperliche Sachen §§ 808-827UT3. ZV in Ford.u. and.Verm´rechte §§ 828-863UT3. ZV in Ford.u. and.Verm´rechte §§ 828-863Titel 3: ZV in das unbew. Vermögen §§864-871/ZVGTitel 3: ZV in das unbew. Vermögen §§864-871/ZVGTitel 4: Verteilungsverfahren §§ 872-882Titel 4: Verteilungsverfahren §§ 872-882Titel 5: ZV gegen jur. Pers. des ÖR § 882aTitel 5: ZV gegen jur. Pers. des ÖR § 882aTitel 6: Schuldnerverzeichnis §§ 882b-882hTitel 6: Schuldnerverzeichnis §§ 882b-882h
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 4141
Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen (1)Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen (1)
1.1. Allgemeine VerfahrensvoraussetzungenAllgemeine Verfahrensvoraussetzungen Deutsche GerichtsbarkeitDeutsche Gerichtsbarkeit Zulässigkeit des RechtswegesZulässigkeit des Rechtsweges Ordnungsgemäßer VollstreckungsantragOrdnungsgemäßer Vollstreckungsantrag Funktionell, örtlich und sachlich zuständiges Funktionell, örtlich und sachlich zuständiges
VollstreckungsorganVollstreckungsorgan Parteifähigkeit von Gläubiger/SchuldnerParteifähigkeit von Gläubiger/Schuldner Prozessfähigkeit von Gl und SchProzessfähigkeit von Gl und Sch (ggf) Vollmacht(ggf) Vollmacht (ggf) Postulationsfähigkeit(ggf) Postulationsfähigkeit VerfahrensführungsbefugnisVerfahrensführungsbefugnis RechtsschutzinteresseRechtsschutzinteresse
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 4242
Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen (2)Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen (2)
2. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen2. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen VollstreckungstitelVollstreckungstitel VollstreckungsklauselVollstreckungsklausel Zustellung des TitelsZustellung des Titels
3. Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen3. Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen
4. Keine Vollstreckungshindernisse4. Keine Vollstreckungshindernisse
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 4343
Die VollstreckungstitelDie Vollstreckungstitel
EndurteileEndurteile
§ 704§ 704
Andere ZPO-Andere ZPO-TitelTitel
§ 794:§ 794:
z.B.z.B.
VergleicheVergleiche
Notarielle Notarielle UrkundenUrkunden
§§ 928, 936§§ 928, 936
Weitere Titel Weitere Titel außerhalb der außerhalb der ZPOZPO
z.B. Zuschlag in z.B. Zuschlag in der der Zwangsverstei-Zwangsverstei-gerunggerung
z.B. z.B. Feststellung zurFeststellung zur
InsOTabelleInsOTabelle
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 4444
VollstreckungsorganeVollstreckungsorgane
GVollz VollstrGericht Prozessgericht GBamtGVollz VollstrGericht Prozessgericht GBamt
Forderungs-Forderungs- u. Immobiliar- Immobiliar-u. Immobiliar- Immobiliar- vollstreckung vollstreckung vollstreckung vollstreckung
Fahrnis- Handlung (Eintrag derFahrnis- Handlung (Eintrag derund Duldung Zwangshypo) und Duldung Zwangshypo)
Herausgabe-Herausgabe-vollstr.vollstr.und e.V.und e.V.
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 4545
Zuständigkeit des Zuständigkeit des GerichtsvollziehersGerichtsvollziehers
wegen tit. Geldforderungen in Fahrniswegen tit. Geldforderungen in Fahrnis wegen Herausgabetitelnwegen Herausgabetiteln
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 4646
Verwertung durch GerichtsvollzieherVerwertung durch Gerichtsvollzieher
Regelfall: Öffentliche Versteigerung, §§ 817 ffRegelfall: Öffentliche Versteigerung, §§ 817 ff Ablieferung gepfändeten Geldes, § 815Ablieferung gepfändeten Geldes, § 815 Freihändiger Verkauf von Wertpapieren etc.Freihändiger Verkauf von Wertpapieren etc. Anderweitige Verwertung nach § 825Anderweitige Verwertung nach § 825
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 4747
Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung wegen wegen anderer Titelanderer Titel1. Herausgabe nach §§ 883-885 ZPO1. Herausgabe nach §§ 883-885 ZPO
Herausgabe von beweglichen SachenHerausgabe von beweglichen Sachen Herausgabe von unbeweglichen SachenHerausgabe von unbeweglichen Sachen
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 4848
Zuständigkeit des Zuständigkeit des VollstreckungsgerichtsVollstreckungsgerichts
Zwangsvollstreckung wegen titulierter Zwangsvollstreckung wegen titulierter Geldforderungen inGeldforderungen in
Bewegliches Vermögen Unbewegl. VermögenBewegliches Vermögen Unbewegl. Vermögen
• ForderungenForderungen• Sonstige Vermögensrechte Sonstige Vermögensrechte
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 4949
Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung wegenwegen Geldforderungen Geldforderungeninin
Forderungen §§ 829 ffForderungen §§ 829 ff Geldforderung § 829Geldforderung § 829 Forderung auf Forderung auf Herausgabe oderHerausgabe oder Leistung beweglicherLeistung beweglicher oder unbeweglicher oder unbeweglicher Sachen §§ 846, 829, Sachen §§ 846, 829, 847 ff, ZVG 847 ff, ZVG
Sonstige VermögrechteSonstige Vermögrechte §§ 857-863, 829 ff§§ 857-863, 829 ff
(Auffangtatbestand,(Auffangtatbestand, z.B. AnwartschR, z.B. AnwartschR,
Gesellschaftsanteil, Gesellschaftsanteil, Grundschuld, Grundschuld, Miteigentumsanteil, Miteigentumsanteil, Urheberrecht etc.)Urheberrecht etc.)
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 5050
Verwertung gepfändeter ForderungenVerwertung gepfändeter Forderungen
Überweisung zur EinziehungÜberweisung zur Einziehung Überweisung an Zahlungs stattÜberweisung an Zahlungs statt Anordnung einer anderen Art der Anordnung einer anderen Art der
VerwertungVerwertung
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 5151
Zuständigkeit des ProzessgerichtsZuständigkeit des Prozessgerichts
für Titel wegenfür Titel wegen Vornahme einer vertretbaren HandlungVornahme einer vertretbaren Handlung Vornahme einer unvertretb. HandlungVornahme einer unvertretb. Handlung Dulden und UnterlassenDulden und Unterlassen Abgabe einer WillenserklärungAbgabe einer Willenserklärung
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 5252
Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung wegen wegen anderer Titelanderer Titel2. Handlung §§ 887,888 ZPO2. Handlung §§ 887,888 ZPO
Vertretbare HandlungVertretbare Handlung wenn für den Gl rechtlich wenn für den Gl rechtlich
und wirtschaftlich und wirtschaftlich gleichgültig, wer gleichgültig, wer Handlung vornimmtHandlung vornimmt
Anordnung der Anordnung der Ersatzvornahme durch Ersatzvornahme durch Prozessgericht 1. InstanzProzessgericht 1. Instanz
Kostenvorschusspflicht Kostenvorschusspflicht des Schuldnersdes Schuldners
Unvertretb HandlungUnvertretb Handlung wenn nur S Handlung wenn nur S Handlung
erbringen kannerbringen kann Anordnung von Anordnung von
Zwangsgeld/Zwangshaft Zwangsgeld/Zwangshaft zur Willensbeugung zur Willensbeugung durch Prozessgericht 1. durch Prozessgericht 1. InstanzInstanz
Keine AndrohungKeine Androhung Vollstreckung des Vollstreckung des
Zwangsgeldes durch GlZwangsgeldes durch Gl
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 5353
Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung wegen wegen anderer Titelanderer Titel3. Duldung/Unterlassung § 890 ZPO3. Duldung/Unterlassung § 890 ZPO
Bei schuldhafter Zuwiderhandlung (als Täter, Mittäter Bei schuldhafter Zuwiderhandlung (als Täter, Mittäter oder Gehilfe) oder Gehilfe)
Anordnung von Ordnungsgeld/Ordnungshaft durch Anordnung von Ordnungsgeld/Ordnungshaft durch Prozessgericht 1. Instanz als VollstreckungsgerichtProzessgericht 1. Instanz als Vollstreckungsgericht
Androhung erforderlichAndrohung erforderlich Vollstreckung von Amts wegenVollstreckung von Amts wegen
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 5454
Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung wegen wegen anderer Titelanderer Titel4. Abgabe einer Willenserklärung nach § 894 ZPO4. Abgabe einer Willenserklärung nach § 894 ZPO
Keine Vollstreckung erforderlich, da WE mit Keine Vollstreckung erforderlich, da WE mit Rechtskraft des Urteils als abgegeben giltRechtskraft des Urteils als abgegeben gilt
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 5555
ZV wegen Geldforderungen in das ZV wegen Geldforderungen in das unbewegliche Vermögenunbewegliche Vermögen
Zwangsversteigerung zur Realisierung des Zwangsversteigerung zur Realisierung des SubstanzwertesSubstanzwertes
Zwangsverwaltung zur Befriedigung aus Zwangsverwaltung zur Befriedigung aus den laufenden Erträgenden laufenden Erträgen
Zwangshypothek zur Sicherung des Zwangshypothek zur Sicherung des RangsRangs
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 5656
Vollstreckungsarten & OrganeVollstreckungsarten & Organe Wg titul. Geldforderungen Wg titul. Geldforderungen
in in
Wegen anderer Titel aufWegen anderer Titel auf
Bewegl Vermögen Unbewegl
Körp. Forderg
Sachen VermR
Herausgabe Handlung Unterlassg Willenserkl.
883 ff 887 ff 890 894
GV Prozessgericht 808 829ff, 857
GV Vollstrgericht GBA
864 ffZVG
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 5757
Abgrenzung der Vollstreckungserinnerung von Abgrenzung der Vollstreckungserinnerung von anderen Rechtsbehelfenanderen Rechtsbehelfen
§ 766: Rüge der Verletzung von Vorschriften über die § 766: Rüge der Verletzung von Vorschriften über die formellen Voraussetzungen und Durchführung der ZVformellen Voraussetzungen und Durchführung der ZV
§§ 573, 732: Erinnerung im Klauselerteilungsverfahren§§ 573, 732: Erinnerung im Klauselerteilungsverfahren
§ 11 II RpflG: Erinnerung gegen nicht unanfechtbare § 11 II RpflG: Erinnerung gegen nicht unanfechtbare Entscheidungen des Rpflegers, gegen die nach allg. Entscheidungen des Rpflegers, gegen die nach allg. Verfahrensregeln ein Rechtsmittel nicht gegeben wäreVerfahrensregeln ein Rechtsmittel nicht gegeben wäre
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 5858
Rügen gegen GerichtsvollziehervollstreckungRügen gegen Gerichtsvollziehervollstreckung
Fehlen allgemeiner VerfahrensvoraussetzungenFehlen allgemeiner Verfahrensvoraussetzungen: : kein kein Antrag, keine ordngsgem Titelzustellung, unzuständ. VollstrorganAntrag, keine ordngsgem Titelzustellung, unzuständ. Vollstrorgan
Fehlen besond. Vollstreckungsvoraussetzungen: Fehlen besond. Vollstreckungsvoraussetzungen: Verstoß Verstoß gegen § 756 ZPO, keine Sicherheitsleistung nach § 751 II ZPOgegen § 756 ZPO, keine Sicherheitsleistung nach § 751 II ZPO
Nichtbeachtung von Vollstreckungshindernissen: Nichtbeachtung von Vollstreckungshindernissen: z. B.z. B.
§§ 775 ZPO, 89 InsO§§ 775 ZPO, 89 InsO
Missachtung von Durchführungsvorschriften: Missachtung von Durchführungsvorschriften: z.B. fehlende z.B. fehlende Herausgabebereitschaft eines Dritten (§ 809 ZPO), UnpfändbarkeitHerausgabebereitschaft eines Dritten (§ 809 ZPO), Unpfändbarkeit
(§ 811 ZPO), Pfändung zur Unzeit (§ 758a IV ZPO)(§ 811 ZPO), Pfändung zur Unzeit (§ 758a IV ZPO)
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 5959
Erinnerungsbefugnis eines DrittenErinnerungsbefugnis eines Dritten
Verletzung eigenen Gewahrsams, § 809 ZPOVerletzung eigenen Gewahrsams, § 809 ZPO Rüge d. Missachtung evidenten Dritteigentums durch GVRüge d. Missachtung evidenten Dritteigentums durch GV Rüge d. Unpfändbarkeit von Hausratsgegenständen von Rüge d. Unpfändbarkeit von Hausratsgegenständen von
im Haushalt des S lebenden Angehörigen, § 811 ZPO im Haushalt des S lebenden Angehörigen, § 811 ZPO Rüge der Voraussetzungen des § 739 ZPO durch Rüge der Voraussetzungen des § 739 ZPO durch
EhepartnerEhepartner Rüge der Vorpfändung eines vorrangigen Gläubigers Rüge der Vorpfändung eines vorrangigen Gläubigers
durch nachrangigen Gläubigerdurch nachrangigen Gläubiger Dritter wird als Schuldner in Anspruch genommenDritter wird als Schuldner in Anspruch genommen
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 6060
Begründetheit der Erinnerung:Begründetheit der Erinnerung:Wenn im Zeitpunkt der ErinnerungsentscheidungWenn im Zeitpunkt der Erinnerungsentscheidung
die angefochtene Vollstreckungsmaßnahme (=akt) die angefochtene Vollstreckungsmaßnahme (=akt)
wenigstens in einem Punkt gegen formelles Voll-wenigstens in einem Punkt gegen formelles Voll-
streckungsrecht verstößt, weilstreckungsrecht verstößt, weil eine allg. Verfahrensvoraussetzung odereine allg. Verfahrensvoraussetzung oder eine allg. Vollstreckungsvoraussetzung odereine allg. Vollstreckungsvoraussetzung oder eine besondere Voraussetzung für die konkrete eine besondere Voraussetzung für die konkrete
Vollstreckung fehlt oderVollstreckung fehlt oder ein Vollstreckungshindernis vorliegtein Vollstreckungshindernis vorliegt
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 6161
Abgrenzung § 766 - § 793 ZPOAbgrenzung § 766 - § 793 ZPO
§ 766, wenn § 766, wenn VollstreckungsaktVollstreckungsakt
§ 793, wenn § 793, wenn Entscheidung von Entscheidung von Richter oder Rechts-Richter oder Rechts-pfleger = wenn der pfleger = wenn der Antragsgegner Antragsgegner angehört oder ein angehört oder ein Antrag des Antrag-Antrag des Antrag-stellers zurückgewie-stellers zurückgewie-sen wurdesen wurde
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 6262
Begründetheit der sof. Beschwerde:Begründetheit der sof. Beschwerde:Wenn im Zeitpunkt der BeschwerdeentscheidungWenn im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung
die angegriffene Entscheidung wenigstens in einem Punkt die angegriffene Entscheidung wenigstens in einem Punkt
gegen formelles Vollstreckungsrecht verstößt, weilgegen formelles Vollstreckungsrecht verstößt, weil eine allg. Verfahrensvoraussetzung odereine allg. Verfahrensvoraussetzung oder eine allg. Vollstreckungsvoraussetzung odereine allg. Vollstreckungsvoraussetzung oder eine besondere Voraussetzung für die konkrete eine besondere Voraussetzung für die konkrete
Vollstreckung fehlt oderVollstreckung fehlt oder ein Vollstreckungshindernis vorliegtein Vollstreckungshindernis vorliegt
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 6363
Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPOVollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO
ZweckZweck: Durchsetzung nachträgl. Änderungen des : Durchsetzung nachträgl. Änderungen des materiellen Rechts gegen titulierten Anspruchmateriellen Rechts gegen titulierten Anspruch
ZulässigkeitZulässigkeit:: Statthaft, wenn mat.rechtl. Einwand gegen Statthaft, wenn mat.rechtl. Einwand gegen
vollstreckungsfähigen Titelvollstreckungsfähigen Titel Zuständig bei Urteil und Vergleich örtl/sachl das Zuständig bei Urteil und Vergleich örtl/sachl das
Prozessgericht 1. Instanz, bei not. Urkunden örtlich § 797 Prozessgericht 1. Instanz, bei not. Urkunden örtlich § 797 V, sachl nach Streitwert, bei VB örtlich § 796 III, sachlich V, sachl nach Streitwert, bei VB örtlich § 796 III, sachlich nach Streitwertnach Streitwert
Rechtsschutzbedürfnis von Entstehung des Titels bis zur Rechtsschutzbedürfnis von Entstehung des Titels bis zur Beendigung der ZwangsvollstreckungBeendigung der Zwangsvollstreckung
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 6464
Vollstreckungsabwehrklage (2)Vollstreckungsabwehrklage (2)
Die Klage ist begründet, wenn dem Kläger die geltendDie Klage ist begründet, wenn dem Kläger die geltend
gemachte materielle Einwendung zusteht und nicht nachgemachte materielle Einwendung zusteht und nicht nach
§ 767 II oder III präkludiert ist.§ 767 II oder III präkludiert ist.
Mat. EinwendungMat. Einwendung: Abtretung, Erfüllung, Stundung, Erlass, Verzicht, : Abtretung, Erfüllung, Stundung, Erlass, Verzicht, Verjährung, Rücktritt, Wegfall der GG, Anfechtung, Aufrechnung, Verjährung, Rücktritt, Wegfall der GG, Anfechtung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, § 242Zurückbehaltungsrecht, § 242
Keine Präklusion § 767 II:Keine Präklusion § 767 II: Maßgebend Zeitpunkt der letzten mündl. Maßgebend Zeitpunkt der letzten mündl. Verhandlung; gilt nicht bei Vergleich, KFB und not. UrkundeVerhandlung; gilt nicht bei Vergleich, KFB und not. Urkunde
BGH: Bei Gestaltungsrechten gilt die objektive AusübungsmöglkeitBGH: Bei Gestaltungsrechten gilt die objektive Ausübungsmöglkeit Keine Präklusion § 767 III:Keine Präklusion § 767 III: Kl ist mit weiteren Einwendungen Kl ist mit weiteren Einwendungen
ausgeschlossen, die im ersten Klageverfahren möglich warenausgeschlossen, die im ersten Klageverfahren möglich waren
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 6565
Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPODrittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO
ZweckZweck: Korrektur der unzul. ZV in nicht zum Vermögen : Korrektur der unzul. ZV in nicht zum Vermögen des Schuldners gehörenden Gegenstanddes Schuldners gehörenden Gegenstand
ZulässigkeitZulässigkeit:: Statthaft, wenn ein „die Veräußerung hinderndes Recht“ Statthaft, wenn ein „die Veräußerung hinderndes Recht“
behauptet wirdbehauptet wird Zuständig: Örtl das Gericht, in dessen Bezirk ZV erfolgt, Zuständig: Örtl das Gericht, in dessen Bezirk ZV erfolgt,
sachlich nach Wert (§ 6 ZPO!)sachlich nach Wert (§ 6 ZPO!) Rechtsschutzbedürfnis, wenn ZV in konkreten Rechtsschutzbedürfnis, wenn ZV in konkreten
Gegenstand begonnen und noch nicht beendetGegenstand begonnen und noch nicht beendet
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 6666
Drittwiderspruchsklage (2)Drittwiderspruchsklage (2)
Die Klage ist begründet, wenn dem Kläger das geltendDie Klage ist begründet, wenn dem Kläger das geltend
gemachte „die Veräußerung hindernde Recht“ zusteht undgemachte „die Veräußerung hindernde Recht“ zusteht und
nicht durch eine Einwendung des Bekl ausgeschlossen ist.nicht durch eine Einwendung des Bekl ausgeschlossen ist. 771er Rechte: Eigentum, Miteigentum, Vorbehaltseigen-771er Rechte: Eigentum, Miteigentum, Vorbehaltseigen-
tum, Sicherungseigentum, Inhaberschaft einer Forde-tum, Sicherungseigentum, Inhaberschaft einer Forde-rung, Sicherungsabtretung, AnwschR, beschr. Dingl. rung, Sicherungsabtretung, AnwschR, beschr. Dingl. Rechte, Herausgabeansprüche (Rechte, Herausgabeansprüche (nicht: Verschaffungsanspr.)nicht: Verschaffungsanspr.)
Einwendungen: Anfechtungseinrede, Vermögensüber-Einwendungen: Anfechtungseinrede, Vermögensüber-nahme, rangmäßig vorgehendes Recht, Kläger haftet nahme, rangmäßig vorgehendes Recht, Kläger haftet selbst für Vollstreckungsforderungselbst für Vollstreckungsforderung
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 6767
Voraussetzungen des Anfechtungsrechts (1)Voraussetzungen des Anfechtungsrechts (1)
Formelle VoraussetzungenFormelle Voraussetzungen
§§ 2 AnfG:2 AnfG: fällige Geldforderungfällige Geldforderung vollstreckbarer Schuldtitelvollstreckbarer Schuldtitel Unzulänglichkeit des SchuldnervermögensUnzulänglichkeit des Schuldnervermögens
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 6868
Voraussetzungen des Anfechtungsrechts (2)Voraussetzungen des Anfechtungsrechts (2)
Materielle VoraussetzungenMaterielle Voraussetzungen
§ 1 AnfG:§ 1 AnfG: anfechtbare Rechtshandlunganfechtbare Rechtshandlung Objektive GläubigerbenachteiligungObjektive Gläubigerbenachteiligung KausalitätKausalität
§§ 3 ff AnfG:§§ 3 ff AnfG: AnfechtungsgründeAnfechtungsgründe
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 6969
Konstellationen der AnfechtungKonstellationen der Anfechtung1. Anfechtungsklage1. Anfechtungsklage
Gläubiger Gläubiger fälliger Titel auf Geld; vergebl. Vollstreckung fälliger Titel auf Geld; vergebl. Vollstreckung
§§ 2, 1, 3ff Schuldner§§ 2, 1, 3ff Schuldner
AnfklageAnfklage „ „Weggabe“ von Gegenstand oder ForderungWeggabe“ von Gegenstand oder Forderung
DritterDritter
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 7070
Konstellationen der AnfechtungKonstellationen der Anfechtung2. Drittwiderspruchsklage (Angriff)2. Drittwiderspruchsklage (Angriff)
§ 771 ZPO§ 771 ZPO Gläubiger BeklagterGläubiger Beklagter (Vollstr`gläub)(Vollstr`gläub) §§ 2,1 ,3 ff AnfG §§ 2,1 ,3 ff AnfG Vollstr`ckungVollstr`ckung
Schuldner DritterSchuldner Dritter WeggabeWeggabe (Vollstr`schuldner) (Vollstr`schuldner)
Dr. FalkDr. Falk EX-REP ZPO WS 12-13EX-REP ZPO WS 12-13 7171
Konstellationen der AnfechtungKonstellationen der Anfechtung3. Drittwiderspruchsklage (Verteidigung)3. Drittwiderspruchsklage (Verteidigung)
4. Klage auf vorzugsw. Befried. (Verteidigg)4. Klage auf vorzugsw. Befried. (Verteidigg)
§§ 771, 805 ZPO§§ 771, 805 ZPO
Kläger BeklagterKläger Beklagter
§§ 2, 1, 3ff AnfG (Vollstr`gläub)§§ 2, 1, 3ff AnfG (Vollstr`gläub)
WeggabeWeggabe
Vollstr`schuldner Vollstr`schuldner