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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Großräschen Bearbeitung: Dr. oec. Eddy Donat Dipl.-Geogr. Richard Korcz Dipl.-Geogr. Linda Laukant Leipzig, Februar 2009

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Großräschen · Verbreitung im Rahmen aller mit dem vorliegenden Konzept ver- bundenen, notwendigen Abstimmungen sowie zur Verö ffentlichung

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Großräschen

Bearbeitung:

Dr. oec. Eddy Donat Dipl.-Geogr. Richard Korcz Dipl.-Geogr. Linda Laukant

Leipzig, Februar 2009

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Großräschen

CIMA Beratung + Management GmbH, Büro Leipzig Walter-Heinze-Straße 27 04229 Leipzig 0341 696030 [email protected] www.cima.de

© CIMA GmbH

Der Auftraggeber kann die vorliegende Unterlage für Druck und Verbreitung im Rahmen aller mit dem vorliegenden Konzept ver-bundenen, notwendigen Abstimmungen sowie zur Veröffentlichung über seine eigenen Medien verwenden. Eine gewerbliche Nutzung darüber hinaus ist nicht gestattet. In jedem Falle sind Weitergabe und Veröffentlichungen nur unter Angabe des Verfassers zulässig.

Die Entwurfsvorlagen und abschließende Ausarbeitungen im Zu-sammenhang mit dem behandelten Thema fallen unter § 2, Abs. 2 sowie § 31, Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte. Sämtliche Rechte, vor allem Nutzungs- und Urheberrechte, verblei-ben bei der CIMA GmbH in München.

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Inhaltsverzeichnis

1 Auftrag und Aufgabenstellung.......................................................... 2

1.1 Genereller Auftrag ................................................................................. 2

1.2 Aufgaben ............................................................................................... 2

2 Basisanalyse Standort ...................................................................... 3

2.1 Standortrahmenbedingungen ............................................................... 3

2.2 Raumordnerische Einbindung .............................................................. 4

2.3 Stadtstruktur und räumliche Gliederung .............................................. 5

2.4 Einwohner und Einwohnerentwicklung ................................................ 6

2.5 Kaufkraftniveau ..................................................................................... 8

2.6 Umsatzkennziffer/Zentralität ................................................................. 9

3 Markt-/Wettbewerbsanalyse ............................................................ 10

3.1 Räumliche Situation/Wettbewerb ........................................................ 10

3.2 Verkaufsflächen im Vergleich ............................................................. 12

3.3 Vergleich der Verkaufsflächen nach Branchen .................................. 14

3.4 Verteilung des Einzelhandels nach Lage ............................................ 15

3.5 Situation Nahversorgung .................................................................... 18

4 Potenzialanalyse ............................................................................. 21

4.1 Ermittlung Marktgebiet........................................................................ 21

4.2 Marktpotenzial und Kaufkraftbindung heute ...................................... 23

4.3 Marktpotenzial und Kaufkraftbindung Prognose 2015 ....................... 26

4.4 Verkaufsflächenpotenziale nach Sortimenten 2015 ........................... 27

4.5 Wettbewerbssituation nach Branchen ................................................ 28

4.5.1 Bedarfstypenstruktur und Lage im Stadtgebiet .................................. 29

4.5.2 Branchenstruktur im Stadtzentrum ................................................... 30 4.5.3 Branchenstruktur in den Wohngebieten (integrierte Lage) ................. 32 4.5.4 Branchenstruktur in nicht integrierter Lage ........................................ 33

5 Analyse der Einzelhandelsentwicklung nach Standorten ............. 34

5.1 Charakteristik der Lagequalitäten ....................................................... 34

5.2 Bewertung der Lagen im Stadtzentrum .............................................. 36

6 Empfehlungen zur Einzelhandelsentwicklung in Großräschen .... 37

6.1 Leitlinien der Einzelhandelsentwicklung ............................................ 37

6.1.1 Branchenempfehlungen für das Stadtzentrum .................................. 41 6.1.2 Branchenempfehlungen für die Wohngebiete.................................... 41 6.1.3 Branchenempfehlungen für die nicht integrierte Lage ........................ 42

6.2 Abgrenzung Zentrale Versorgungsbereiche ....................................... 43

6.2.1 Planerische und konzeptionelle Grundlage ....................................... 43 6.2.2 Zur Notwendigkeit der Abgrenzung Zentraler Versorgungsbereiche

nach § 34 Abs. 3 BauGB ................................................................ 43 6.2.3 Kriterien zur Abgrenzung ................................................................. 44 6.2.4 „Schädliche Auswirkungen“ .............................................................. 47 6.2.5 Festlegung der Zentralen Versorgungsbereiche ................................ 48

6.3 Sortimentsliste für Großräschen ........................................................ 51

6.3.1 Nahversorgungsrelevante Sortimente ............................................... 52 6.3.2 Zentren- und Nahversorgungsrelevante Sortimente .......................... 53 6.3.3 Nicht-zentrenrelevante Sortimente (Autotransportware) .................... 54

7 Anhang ............................................................................................ 55

7.1 Begriffserläuterungen ......................................................................... 55

7.2 Verzeichnis Abbildungen, Tabellen und Karten ................................. 58

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1 Auftrag und Aufgabenstellung

1.1 Genereller Auftrag

Die Stadt Senftenberg hat in Abstimmung mit der Stadt Großräschen die Aufstellung eines Einzelhandelskonzeptes für die Städte Senften-berg und Großräschen beschlossen. Mit dieser gemeinsamen Maß-nahme wird landesplanerischen Überlegungen zur Ausweisung eines Mittelzentrums in Funktionsergänzung Rechnung getragen.

Zur besseren Transparenz für jede der beteiligten Städte haben sich Auftraggeber und Auftragnehmer geeinigt, getrennte, auf die jeweilige Stadt bezogene Konzepte zu erarbeiten. Diese berücksichtigen jedoch die Potenzial- und Verflechtungsbeziehungen untereinander insbeson-dere in der Raumordnung und der Einzelhandelsstruktur. Die Ergebnis-se und Empfehlungen sind deshalb stets in Kenntnis und Beachtung des jeweils anderen Konzeptes zu interpretieren und zu bewerten.

Beschlüssen über das vorliegende Konzept bzw. Teile daraus sollte demzufolge die Kenntnisnahme des Einzelhandels- und Zentrenkon-zeptes der Stadt Senftenberg vorausgehen.

1.2 Aufgaben

Erstellung eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes mit

Basisanalyse Großräschen

Markt-/Wettbewerbsanalyse

Standortanalyse

Einzelhandelsentwicklungskonzept mit konkreten Handlungsemp-fehlungen

Auftraggeber

Stadt Großräschen

Bürgermeister Thomas Zenker

Stadtverwaltung Großräschen

Seestraße 16

01983 Großräschen Analysezeitraum

Mai bis August 2008

Untersuchungsdesign Bestandserhebung und Einzelhandelsuntersuchung Mai/Juni 2008

Auswirkungsanalyse (Endbericht) November 2008

Teilaufgaben

Bestands- und Bedarfsanalyse zur Ermittlung der Marktpotenziale und Einzelhandelsverkaufsflächen in Großräschen

Markt- und Wettbewerbsanalyse und Aufzeigen der Verkaufsflä-chenstruktur

Potenzialanalyse mit Bewertung der branchenspezifischen Ver-kaufsflächenbedarfe bzw. -überhänge und Prognose für 2015

Beurteilung der Nahversorgungssituation und Ableitung der Ent-wicklungspotenziale

Ableitung eines Leitbildes zur künftigen Einzelhandelsentwicklung

Empfehlung Einzelhandelsentwicklungen nach Lagen

Festlegung der Zentralen Versorgungsbereiche

Aufstellung einer Sortimentsliste für Großräschen nach Zentrenre-levanz („Großräschener Liste“)

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2 Basisanalyse Standort

2.1 Standortrahmenbedingungen

Großräschen ist eine amtsfreie Stadt im Kreis Oberspreewald-Lausitz

im südlichen Teil des Bundeslandes Brandenburg. Die Stadt liegt im

südlichen Teil der Region Niederlausitz als auch in der größten Land-

schaftsbaustelle Europas.

Großräschen liegt ungefähr 132 km südöstlich von Berlin, ca. 34 km

südwestlich von Cottbus, etwa 31 km nordwestlich von Hoyerswerda,

ungefähr 67 km nordwestlich von Bautzen, ca. 72 km nordöstlich von

Dresden, etwa 31 km östlich von Lauchhammer und ca. 23 km östlich

von Finsterwalde (s. Karte 1).

Die Stadt ist unweit der Autobahn A13 und südlich der A 15 gelegen

und ebenfalls über die Bundesstraßen B 96 und B 169 erreichbar. Ne-

ben der sehr guten Anbindung per Autobahn an die Oberzentren Dres-

den und Berlin, besteht auch eine Eisenbahnverbindung (Regionalex-

press und Regionalbahn) zu den genannten Oberzentren. Die Auto-

bahn A 15 stellt eine gute Verbindung nach Polen dar. Über den etwa

66 km entfernten Flughafen Dresden ist die Stadt Großräschen an den

internationalen Flugverkehr angebunden. Ein weiterer Flughafen befin-

det sich in Welzow.

Karte 1: Lage von Großräschen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz Quelle: CIMA 2008

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2.2 Raumordnerische Einbindung

Die Stadt Großräschen befindet sich zwischen den Oberzentren Dres-

den und Cottbus und wird von deren überregionalen Verbindungsach-

sen (Bundesautobahn A13, A15) tangiert (s. Abb. 1).

Gemäß dem brandenburgischen Landesentwicklungsplan (kurz LEP)

soll die Siedlungsstruktur des Landes Brandenburg nach den Prinzipien

der zentralörtlichen Gliederung entwickelt werden (LEP 2002, Abs. 1).

Gemäß dem LEP haben „Zentrale Orte unterer Stufe (zentrale Orte der

Nahbereichsstufe) […] Einrichtungen zur Deckung des Grundbedarfs

für die Bevölkerung ihres Nahbereichs bereitzustellen. Die Festlegung

der zentralen Orte unterer Stufe (zentrale Orte der Nahbereichsstufe)

erfolgt in den Regionalplänen“ (LEP 2002, Abs. 7). Dementsprechend

wurde die Stadt Großräschen im regionalen Teilplan "Zentralörtliche

Gliederung der Region OSL" als "Grundzentrum mit Teilfunktion eines

Mittelzentrums" ausgewiesen.

Allerdings sieht die Neufassung des Landesentwicklungsplans, der

2009 in Kraft tritt, eine Ausweisung der Städte Großräschen und Senf-

tenberg als gemeinsames Mittelzentrum in Funktionsteilung mit dem

Ziel einer Kooperation zwischen den beiden Städten vor (INSEK Senf-

tenberg 2007). Die Gemeinden „sollen gemeinsam die Versorgungs-

funktion für den gemeinsamen Mittelbereich übernehmen und dazu

eine enge Abstimmung über die jeweilige mittelzentrale Funktions-

wahrnehmung durchführen. Verbindliche Kooperationsformen sollen

dafür die Basis bilden“ (LEP B-B 2007, S. 15).

Zusammen mit den Städten Finsterwalde, Lauchhammer, Schwarzhei-

de und Senftenberg bildet Großräschen seit dem Jahr 2005 den Re-

gionalen Wachstumskern Westlausitz.

Abb. 1: Raumordnerische Einbindung Großräschen Quelle: LEP Brandenburg 2002, Bearbeitung: CIMA GmbH 2008

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2.3 Stadtstruktur und räumliche Gliederung

Die Stadt Großräschen war bis 1965 das größte Dorf der DDR und

erhielt in dem genannten Jahr das Stadtrecht. Die Struktur des ehema-

ligen Angerdorfes ist bis heute im Stadtzentrum erkennbar (s. Karte 2).

Bis 1925 bestand die Siedlung aus zwei Dörfern – Groß- und Kleinrä-

schen. Prägend für die Siedlungsentwicklung war Ende des 19. Jh. der

Braunkohlebergbau als auch die aufgrund der reichen Tonvorkommen

entstandene Ziegelindustrie. Infolge der Industrialisierung wanderten

zahlreiche Arbeitskräfte aus Polen, Böhmen und Schlesien in die Stadt.

Den Mittelpunkt der Altstadt bildet der viereckige Marktplatz (Anger) in

dem die radial verlaufenden Hauptachsen (Calauer Straße, Seestraße,

Rudolf-Breitscheid-Straße, Kirchstraße) münden. Die Altstadt ist eben-

falls durch eine kompakte Bebauung gekennzeichnet. Bedingt durch

die Orientierung am Straßenverlauf weist die Stadt eine zusammen-

hängende konzentrische Siedlungsstruktur auf.

Die See- und Calauer Straße, welche in Nord-Süd-Richtung verlaufen,

bildet die Hauptachse der Stadt Großräschen. Aber auch die Freienhu-

fener Straße (B 96), die im Süden des Stadtzentrums verläuft, hat auf-

grund des Ost-West-Verlaufs eine siedlungsprägende Wirkung.

Karte 2: Strukturmerkmale der Stadt Großräschen Quelle: CIMA 2008

Lagetyp

Stadtzentrum

Wohngebiete

Nicht integriert

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2.4 Einwohner und Einwohnerentwicklung

Ende 2007 zählte die Stadt Großräschen 10.873 Einwohner. Die Ein-

wohnerzahl ist trotz Eingemeindung seit 1991 stätig zurückgegangen (s.

Abb. 2). Hauptsächlich ist das auf die Abwanderung zurückzuführen.

Die natürliche Bevölkerungsbewegung war ebenfalls negativ (Sterbe-

überschüsse). Seit 2002 ist die Abwanderung kontinuierlich zurückge-

gangen, jedoch ist auch künftig kein nivelliertes Wanderungssaldo zu

erwarten (INSEK 2007). Großräschen besitzt sieben Ortsteile. Außer

dem OT Dörrwalde, der bereits 1974 eingemeindet wurde, wurden die

anderen Ortsteile Ende der 90er bzw. in 2001 eingemeindet (Freienhu-

fen (1997), Woschkow (1998), Allmosen (2001), Barzig (2001), Saal-hausen (2001) und Wormlage (2001)) (Stadt Großräschen).

Der Einwohnerrückgang verläuft räumlich differenziert. Am stärksten ist

dieser in den Quartieren des industriellen Wohnungsbaus, Malerviertel

und Nordstadt. Die Lage in den Ortsteilen ist eher stabil, obwohl auch hier bereits leichter Rückgang zu verzeichnen ist (INSEK 2007).

Im Vergleich zur Bevölkerungsentwicklung des Landes Brandenburg ist

zwischen 2001 und 2007 die Bevölkerung Großräschens mit ca. -12%

deutlich stärker zurückgegangen als die Landesbevölkerung. Der Ein-

wohnerrückgang im Landkreis ist geringfügig kleiner (s. Tab. 1).

Bevölkerung absolut Entwicklung in % 2001 2007

Großräschen 12.402 10.873 -12,32

LK Oberspreewald-Lausitz 141.959 126.816 -10,67

Land Brandenburg 2.593.040 2.531.697 -2,36

Tab. 1: Bevölkerungsentwicklung seit 2001 im Vergleich Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2008

1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007

14.342 14.672 14.296 13.785 13.042

12.402 11.785 11.335 10.873

Einwohnerentwicklung in Großräschen

Abb. 2: : Einwohnerentwicklung in Großräschen von 1991 bis 2007 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2008

10.873 10.455

9.836

9.216

8.072

2007 2010 2015 2020 2030

Großräschen - Einwohnerprognose

Abb. 3: Bevölkerungsprognose für Großräschen Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2008

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Insgesamt sind viele Kreise Brandenburgs vom starken Bevölkerungs-

rückgang betroffen. Bevölkerungszunahme ist lediglich bei einigen an Berlin angrenzenden Kreisen vorzufinden (Wohnsuburbanisierung).

Die Bevölkerungsentwicklung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

ist bis zum Jahr 2030 durch einen starken Rückgang der Einwohnerzah-

len gekennzeichnet. Laut der kleinräumigen Bevölkerungsvorausschät-

zung des Landesamtes für Bauen und Verkehr (LVB) wird die Einwoh-

nerzahl zu diesem Zeitpunkt bei ca. 92 Tsd. liegen. Das entspricht einer Bevölkerungsabnahme gegenüber 2006 von -28,9%.

Im gleichen Zeitraum geht die Bevölkerung der Stadt Großräschen um -

27,6% zurück und wird gemäß der Vorausschätzung bei ca. acht Tsd. Einwohnern liegen (s. Abb. 3 u. Karte 3, LVB 2008).

Für die Potenzialberechung der Kaufkraft wird für das Jahr 2015 von

9.836 Einwohnern in Großräschen ausgegangen (s. Abb. 3). Dies ent-

spricht einer Abnahme der Einwohnerzahl gegenüber dem Jahr 2007

von insgesamt -9,5% (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2008).

Karte 3: Bevölkerungsvorausschätzung Land Brandenburg bis 2030 Quelle: LVB 2008

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2.5 Kaufkraftniveau

Das einzelhandelsrelevante Kaufkraftniveau wird durch die Einkom-

mensverhältnisse der Bevölkerung bestimmt. Diese Kennzahl spiegelt

letztlich auch die Wirtschaftskraft einer Region wider. Die Kennziffer (in

Prozent) gibt unabhängig von der Größe der Stadt das verfügbare Net-

to-Einkommen pro Einwohner im Verhältnis zum Gesamt-Einkommen

der Bundesrepublik (Durchschnitt = 100) an, welches für die Ausgaben

im Einzelhandel zur Verfügung steht.

Die Berechnungsbasis der Kaufkraftkennziffern sind die Ergebnisse der

amtlichen, jährlichen Lohn- und Einkommenssteuerstatistik. In diese

Kennziffer sind ebenfalls staatliche Transferleistungen wie Kindergeld,

Wohngeld, Arbeitslosenhilfe, Renten etc. einbezogen. Nicht enthalten

sind private Ersparnisse in Form von Bankguthaben oder Wertpapier-

haltung sowie der Verschuldungsgrad der Haushalte.

Der Kaufkraftindex von Großräschen liegt mit 83,4 etwas unter dem

Landkreisdurchschnitt (= 85,6) und unter dem Durchschnitt des Landes

Brandenburg (= 88,8). Das Kaufkraftniveau ist im regionalen Vergleich

im unteren Bereich angesiedelt (vgl. Abb. 4).

Die Einzelhandelskaufkraft pro Einwohner in Großräschen ist seit 2001

geringfügig gesunken (s. Abb. 5). Diese Entwicklung entspricht aller-

dings dem regionalen Trend. Im Jahr 2001 betrug die Kaufkraft noch

4.391 Euro pro Einwohner, 2006 lag diese bereits bei 4.288 Euro pro

Einwohner (IHK Cottbus 2006). Verglichen mit anderen Standorten

befindet sich die Kaufkraft von Großräschen im unteren Bereich, ent-

spricht aber ungefähr der Kaufkraft des Mittelzentrums Lauchhammer.

Auch wenn die Kaufkraft Schwankungen unterworfen ist, sind erhebli-

che Abweichungen in diesen Zeitraum nicht zu beobachten. Diese Tat-

sache ist für die Potenzialanalyse für das Jahr 2015 (s. Kap. 4) von

Bedeutung.

89,7

87,1

86,4

85,4

84,4

83,8

83,6

83,4

Cottbus

Hoyerswerda

Senftenberg

Spremberg

Finsterwalde

Lauchhammer

Kamenz

Großräschen

Kaufkraftindex regionaler Vergleich

Abb. 4: Kaufkraftindex im Vergleich Quelle: MBR Nürnberg 2008

4.000

4.200

4.400

4.600

4.800

5.000

5.200

2001 2002 2003 2004 2005 2006

Entwicklung der EH-Kaufkraft in Euro pro Einwohner

Senftenberg

Großräschen

Lauchhammer

Cottbus

LK Oberspreewald-L.

IHK-Bezirk

Abb. 5: Entwicklung der Einzelhandelskaufkraft zw. 2001 und 2006 Quelle: IHK Cottbus 2006

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2.6 Umsatzkennziffer/Zentralität

Die Umsatzkennziffer zeigt an, wie viel der Umsatz je Einwohner über oder unter dem Durchschnitt der Bundesrepublik liegt (Durchschnitt = 100). Damit werden Standorte vergleichbar nach ihrer Umsatzstärke trotz unterschiedlicher Größenklassen (Einwohner). Großräschen weist mit 83,9 eine unterdurchschnittliche Umsatzkennziffer auf. Diese liegt unter der Umsatzkennziffer der Nachbarstädte und Konkurrenzstandor-ten (außer Spremberg) (s. Abb. 6).

Die „Attraktivität“ des Einzelhandels lässt sich durch die Zentralität ana-

lysieren. Die Zentralität ist das Verhältnis von Umsatz zum vorhande-

nen Kaufkraftpotenzial am Standort:

Zentralitätskennziffer = Umsatzkennziffer x 100

Kaufkraftkennziffer

Bei einem Wert >100 wird also mehr Umsatz gebunden, d. h. es fließt

per Saldo mehr Kaufkraft aus dem Umland zu als vorhanden ist bzw. in

andere Regionen abfließt. Ein Vergleich mit umliegenden, ähnlich gro-

ßen Städten zeigt, dass Großräschen mit einer Zentralität von 100,6

fast genauso viel Kaufkraft binden kann als selbst in der Stadt vorhan-

den ist, dass nur wenig Kaufkraft aus anderen „Marktgebieten“ im Ein-

zugsgebiet zusätzlich gebunden werden kann (s. Abb. 7).

Fazit:

Großräschen verfügt über eine geringe Kaufkraft und einen gerin-gen Umsatz. Die Zentralität von Großräschen ist durchschnittlich und vergleichbar mit der Zentralität von Lauchhammer.

150,8

128,1

118

99,4

96,3

86,2

83,9

70

Kamenz

Hoyerswerda

Cottbus

Senftenberg

Finsterwalde

Lauchhammer

Großräschen

Spremberg

Umsatzkennziffer regionaler Vergleich

Abb. 6: : Umsatzkennziffer ausgewählter Städte Quelle: MBR Nürnberg 2008

180,4

147,1

138,1

115,1

114,1

102,8

100,6

82

Kamenz

Hoyerswerda

Cottbus

Senftenberg

Finsterwalde

Lauchhammer

Großräschen

Spremberg

Zentralität regionaler Vergleich

Abb. 7: Zentralität ausgewählter Städte im Vergleich Quelle: MBR Nürnberg 2008

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3 Markt-/Wettbewerbsanalyse

3.1 Räumliche Situation/Wettbewerb

Die Stadt Großräschen liegt im Verflechtungsbereich der sächsischen

Landeshauptstadt Dresden, des brandenburgischen Oberzentrums

Cottbus und des sächsischen Oberzentrums Hoyerswerda (vgl. Karte

4). Aufgrund der relativ kurzen Fahrzeit nach Hoyerswerda (31 Minuten

mit PKW) und der geringen Distanz nach Cottbus (41 Minuten mit

PKW) sind diese Oberzentren die wichtigsten Wettbewerbsstandorte

für das Grundzentrum Großräschen.

Innerhalb der konkurrierenden Standorte nimmt das Grundzentrum

Großräschen eine untergeordnete Stellung ein. Zwar besitzt die Stadt

Großräschen eine Zentralitätskennziffer, die ähnlich hoch ist wie die

des Mittelzentrums Lauchhammer und sogar höher als die des Mittel-

zentrum Spremberg, die geringe Kaufkraft pro Kopf jedoch, der geringe

Umsatz pro Einwohner als auch der niedrige Einzelhandelsumsatz zei-

gen die geringe wirtschaftliche Bedeutung und somit geringe Magnet-

wirkung der Stadt innerhalb der Region.

Von besonderer Bedeutung in Großräschen ist das Möbelzentrum, das

aufgrund seines breiten und tiefen Angebotes über ein überregionales

Einzugsgebiet verfügt.

Die geringe Entfernung der Stadt Großräschen von dem Mittelzentrum

Senftenberg (15 Minuten mit PKW) ist ebenfalls zu beachten. Dadurch

sind aus Sicht der Kunden Kopplungseffekte beim Einkaufen möglich.

Je nach Nachfrage kann das Schlosspark-Center oder das Kaufland in

Senftenberg eine interessante Ergänzung beim Besuch des Möbelzent-

rums in Großräschen sein und umgekehrt.

Durch ein sich ergänzendes Angebot (kurz- und mittelfristiger Bedarf in

Senftenberg und langfristiger Bedarf (Möbel) in Großräschen) können

für beide Standorte wertvolle Synergieeffekte entstehen. Des Weiteren

kann dadurch die wirtschaftliche Bedeutung von Großräschen und

Senftenberg innerhalb der Region gefestigt bzw. weiter gestärkt wer-

den.

Diese interkommunale Zusammenarbeit wird in dem neuen LEP, der

ab 2009 in Kraft tritt, rechtlich verankert. Beide Städte werden als Mit-

telzentrum in Funktionsteilung eingestuft, da sie „über ein sich ergän-

zendes Angebot an funktionstragenden mittelzentralen Einrichtungen“

verfügen und gemeinsam einen Mittelbereich versorgen (LEP B-B

2007, S. 34).

Um diese Versorgung zu gewährleisten, muss zwischen den betroffe-

nen Gemeinden eine „enge Abstimmung“ mit verbindlichen Regelun-

gen erfolgen. „Es sollen ausgehend von den Funktionszuordnungen

Festlegungen dahingehend getroffen werden, in welcher Form die

Funktion weiterentwickelt, wie die Finanzierung sichergestellt, welche

gemeindeübergreifenden Gremien gebildet und wie die Zusammenar-

beit mit den Gemeinden des Verflechtungsbereiches entwickelt werden

soll“ (LEP B-B 2007, S. 34).

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Dresden (OZ)

Einwohner: 507.513

EH-Umsatz: 2.784 Mill. €

EH-Zentralität: 109VKF je Einw.: 1,64PKW-Entfernung: 51 min

Lauchhammer (MZ)

Einwohner: 18.396EH-Umsatz: 83,9 Mill. €EH-Zentralität: 102,8 PKW-Entfernung: 36 min

Finsterwalde (MZ)

Einwohner: 18.516EH-Umsatz: 94,9 Mill. €EH-Zentralität: 114,1VKF je Einw.: 2,78 m²PKW-Entfernung: 27 min

Spremberg (MZ)

Einwohner: 25.952EH-Umsatz: 96,2 Mill. €EH-Zentralität: 82PKW-Entfernung: 34 min

Großräschen (GZ)Einwohner: 10.873EH-Umsatz: 49,5 Mill. €EH-Zentralität: 100,6VKF je Einw.: 2,54 m²

Senftenberg (MZ)Einwohner: 27.765EH-Umsatz: 147,8 Mill. €

EH-Zentralität: 115,1VKF je Einw.: 1,85 m²PKW-Enfernung: 15 min

Hoyerswerda (OZ)

Einwohner: 40.294EH-Umsatz: 279,1 Mill. €EH-Zentralität: 147,1VKF je Einw.: 2,24 m²PKW-Entfernung: 31 min

Cottbus (OZ)

Einwohner: 103.837EH-Umsatz: 685 Mill. €EH-Zentralität: 138,1VKF je Einw.: 2,17 m² (2005)

PKW-Entfernung: 42 min

Karte 4: Potenziale Wettbewerbsstandorte Quelle: Map-Point Deutschland, MBR Nürnberg 2007; Bearbeitung: CIMA GmbH 2008

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3.2 Verkaufsflächen im Vergleich

Um das Niveau des Verkaufsflächenbesatzes an unterschiedlich gro-

ßen Standorten vergleichen zu können, wird die Verkaufsfläche (kurz

VKF) je Einwohner ermittelt. Bundesweit liegt das Niveau mittlerweile

bei ca. 1,46 m² je Einwohner, im LK Oberspreewald-Lausitz bei 1,13 m²

je Einwohner (IHK Cottbus 2006).

Gemäß aktualisierten Berechnungen besitzt die Stadt Großräschen im

Untersuchungszeitraum Juli 2008 eine Einzelhandels-Verkaufsflächen

in Höhe von 27.570 m² was einer Verkaufsfläche von 2,54 m² pro

Einwohner entspricht (ohne Möbelzentrum jedoch nur 1,40 m² pro

Einwohner) (CIMA 2008).

Aus einem Vergleich mit anderen Städten lässt sich erkennen, dass

das „bereinigte“ Niveau der VKF von Großräschen mit 1,40 m² je Ein-

wohner sehr niedrig ist (s. Abb. 8). In der Regel ist eine niedrige VKF

pro Kopf eher ein Merkmal von Großstädten (Dresden = 1,62 m² je

EW), kleinere Städte weisen oft höhere Werte auf. Deshalb ist der rela-

tiv geringe Wert der Stadt Großräschen ein Zeichen für einen geringen

Einzelhandelsbesatz.

Zu beachten ist hierbei die künftige Einwohnerentwicklung. Aufgrund

von weiterem Einwohnerrückgang wird die Verkaufsfläche pro Einwoh-

ner zunehmen.

1,40

1,80

1,85

1,85

1,90

1,96

2,10

2,37

2,37

2,54

2,71

2,78

3,29

Großr. ohne Möbelzentrum

Eilenburg

Niesky, Stadt

Senftenberg

Großenhain, Stadt

Neustadt i. Sa., Stadt

Dippoldiswalde, Stadt

Oschatz

Grimma

Großräschen

Bischofswerda

Finsterwalde

Heidenau, Stadt

Vergleich VKF pro Kopf -

Gemeinden in Ostdeutschland zw. 10 - 30 Tsd. Einw.

Abb. 8: Verkaufsfläche pro Kopf ausgewählter Gemeinden Quelle: Handelsatlas Sachsen 2006, CIMA 2008

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Die Marktbedeutung eines Standortes wird auch durch die Kennziffer

Zentralität bestimmt. Je höher die Zentralität ist, desto mehr Umsatz

wird am Standort gebunden als Kaufkraft vor Ort selbst vorhanden ist

(vgl. Pkt. 2.6). Je mehr Umsatz gebunden wird, desto größer muss of-

fensichtlich auch das Verkaufsflächenangebot vor Ort sein, um über

dieses „Angebot“ erst zu mehr Umsatz zu gelangen.

Für einen Standort mit einer relativ hohen Zentralität muss also auch

eine relativ höhere VKF je Einwohner „verfügbar“ sein gegenüber ei-

nem Standort mit niedriger Zentralität (z. B. unter 100). Diese Tatsache

kann man berücksichtigen durch einen Vergleich „gewichteter“ VKF je

Einwohner, indem man die Verkaufsfläche je Einwohner nochmals

durch die vorhandene Zentralität dividiert.

Erst ein Vergleich dieser Werte unterschiedlicher Städte ermöglicht eine

realistische Einschätzung des Niveaus der VKF. Die Stadt Großräschen

hat eine gewichtete Verkaufsfläche von 2,52 m² pro Einwohner ohne

Möbelzentrum jedoch nur 1,39 m² pro Einwohner. Im Vergleich zu an-

deren Städten in der Region besitzt die Stadt somit einen unterdurch-

schnittlichen Verkaufsflächenbesatz (s. Abb. 9).

Aber auch die Gesamtverkaufsfläche erbringt noch keine hinreichen-

den Aussagen und Bewertungen zum Niveau des VKF-Besatzes in

einer Stadt. Erst über die Struktur der Branchenanteile und die Vertei-

lung nach Standorten (Betriebe und Branchen) ist abzuleiten, wie sich

die Quantität und „Qualität“ des Verkaufsflächenniveaus an einem

Standort darstellt. Im folgenden Abschnitt wird deshalb ein Abgleich der

VKF-Anteile nach Bedarfskategorien (kurz-, mittel- und langfristiger

Bedarf, Food und Non-Food) sowie dann weiter untergliedert nach

Branchen vorgenommen.

1,39

1,52

1,57

1,58

1,62

1,68

1,69

1,71

2,13

2,44

2,52

Großr. (ohne Möbel)

Hoyerswerda

Dippoldiswalde

Niesky

Senftenberg

Cottbus

Neustadt i. Sa.

Kamenz

Bischofswerda

Finsterwalde

Großräschen

VKF pro Einwohner, relativiert durch die Zentralität

Abb. 9: Verkaufsfläche je Einwohner gewichtet mit der Zentralität Quelle: Handelsatlas Sachsen 2006, CIMA 2008

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3.3 Vergleich der Verkaufsflächen nach Branchen

Grundlage für den Vergleich bilden Orte aus Ostdeutschland, deren Einwohnerzahl zwischen 10 und 16 Tsd. liegt. Zu diesen Städten gehö-ren Bischofswerda, Dippoldiswalde, Großenhain, Heidenau, Neustadt i.S., Niesky und Oschatz.

Bei den Gütern des langfristigen Bedarfs ist die Anzahl der VKF pro Kopf in Großräschen mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitt der Vergleichsstädte (s. Abb. 10). Ohne Möbelzentrum jedoch liegt der Wert von Großräschen unter dem Durchschnitt (0,40 m² / EW).

Bei dem mittelfristigen Bedarf entspricht der Mittelwert in Großräschen, egal ob mit oder ohne Möbelzentrum, ungefähr einem Drittel des Mit-telwerts der Vergleichsstädte. Damit ist dieser Bedarfstyp unterreprä-sentiert. Ähnliches trifft ebenfalls auf den kurzfristigen Bedarf zu, dieser ist in Großräschen ca. 18% niedriger als in den Vergleichsstädten.

Eine Untergliederung der VKF in Food- und Non-Food-Artikel lässt ins-besondere Aussagen über die Situation in der Nahversorgung sowie mit sonstigen Gütern zu. Im Bereich Lebensmittel liegt die VKF pro Kopf in Großräschen ca. 17% unter dem Niveau der Vergleichsstädte (s. Abb. 11). Bei der VKF im Non-Food-Bereich zeigt sich, dass die Stadt Großräschen (abhängig vom Möbelzentrum) entweder sehr überdurchschnittlich oder sehr unterdurchschnittlich im Vergleich zu den anderen Städten ist.

Fazit:

Die Stadt Großräschen weist ohne Möbelzentrum einen stark un-terdurchschnittlichen Verkaufsflächenbesatz pro Kopf beim lang-fristigen Bedarf auf. Auch liegt Großräschen bei dem mittel- und kurzfristigen Bedarf deutlich unter dem Durchschnitt der Ver-gleichsstädte in Ostdeutschland. Im Lebensmittel-Bereich ist der Besatz in Großräschen ebenfalls unterdurchschnittlich.

0,80 0,80 0,98

0,22 0,19

0,63

1,51

0,40

0,71

Großräschen Großräschen ohne

MöbelzentrumVergleichsstädte - Ost

Vergleich VKF in m² pro Kopf nach Bedarfstyp

kurzfristiger Bedarf mittelfristiger Bedarf langfristiger Bedarf

Abb. 10: Vergleich Verkaufsfläche pro Kopf in m², alle Bedarfstypen Quelle: Einzelhandelsatlas Sachsen 2006, CIMA 2008

0,53 0,53 0,64

2,00

0,86

1,68

Großräschen Großräschen ohne

Möbelzentrum

Vergleichsstädte - Ost

Vergleich VKF in m² pro Kopf - Food und Non-

Food

Food Non-Food

Abb. 11: Vergleich Verkaufsfläche pro Kopf in m², Food und Non-Food Quelle: Einzelhandelsatlas Sachsen 2006, CIMA 2008

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3.4 Verteilung des Einzelhandels nach Lage

Entsprechend der aktuellen Verkaufsflächenermittlung hat Großräs-

chen einen Verkaufsflächenbesatz von 27.404 m². Die Betriebe

wurden drei Lagetypen zugeordnet:

Stadtzentrum

Wohngebiet (= integrierte Lage)

Nicht integriert (Sondergebiete und nicht in Wohngebieten)

Das Stadtzentrum ist geprägt von überwiegend kleinteiligem Fachein-zelhandel. Die Nahversorgung im Stadtgebiet wird hauptsächlich durch Discounter, ein Supermarkt als auch durch Betriebe des Le-bensmittelhandwerks und sonstige Betriebe des kurzfristigen Bedarfs gesichert.

Aus Karte 5 geht die aktuelle Verteilung des Einzelhandels hervor.

Die Einzelhandelsbetriebe konzentrieren sich auf das Stadtzentrum,

die Ausfallstraßen Calauer Straße und Seestraße als auch auf die

Rudolf-Breitscheidt-Straße.

Durch eine räumliche und quantitative Potenzialverteilung ist zu ana-

lysieren, inwiefern diese Struktur den Bedürfnissen der Gesamtstadt

insbesondere unter dem Aspekt einer Versorgungsaufgabe im Rah-

men der Zentrenhierarchie der Stadt entspricht.

Karte 5: Verteilung des Einzelhandels nach Lagetyp in Großräschen Quelle: MapPoint Deutschland, MBR Nürnberg 2008; Bearbeitung: CIMA 2008

Lagetyp

Stadtzentrum

Wohngebiete

Betrieb nach Lage

Stadtzentrum

Integriert

Nicht integriert

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Ca. 3.800 m² Verkaufsfläche befinden sich im Stadtzentrum. Dies entspricht ca. 14% der gesamten Verkaufsfläche der Stadt Großräs-chen (s. Abb. 12 und Abb. 13). Demgegenüber befindet sich dort ca. 42% aller Betriebe. Der Anteil der nicht integrierten Standorte an der Gesamtverkaufsfläche der Stadt entspricht ca. 60% und liegt damit deutlich über dem Anteil vom Stadtzentrum. Die Verkaufsfläche der Wohngebiete verfügt über ca. 27% der gesamten Verkaufsfläche der Stadt und ist damit als relativ niedrig zu bewerten. Bei dieser Unter-suchung wurde das Möbelzentrum (ca. 12.000 m²) zur nicht integrier-ten Lage gezählt.

Die Anteile an Verkaufsfläche nach Standortlagen entsprechen in

Großräschen nicht mal dem Verhältnis in Städten Ostdeutschlands.

Der Anteil an Verkaufsfläche im Stadtzentrum in anderen ähnlich gro-

ßen Standorten liegt in Westdeutschland (noch) zwischen 30% und

40%. Ca. 14% in Großräschen sind deshalb Ausdruck einer unter-

durchschnittlichen Magnetfunktion des Stadtzentrums aus Sicht des

Handels.

Anzahl

Verkaufsfläche in m²

32

3.811

41

7.414

3

16.344

Verkaufsflächen nach Lagen (absolut)

Stadtzentrum Wohngebiete Nicht integriert

Abb. 12: Einzelhandelsbetriebe nach Anzahl und Fläche (Absolutwerte) Quelle: CIMA GmbH

Abb. 13: Einzelhandelsbetriebe nach Anzahl und Fläche (Prozentwerte) Quelle: CIMA GmbH

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Die Hälfte aller Geschäfte in Großräschen ist kleiner als 50 m² und

hat einen Flächenanteil von ca. vier Prozent. Ein Betrieb, das Möbel-

zentrum, (ca. 1% aller Betriebe) hat demgegenüber ca. 45% der ge-

samten Verkaufsfläche von Großräschen inne (s. Abb. 14). Beide Be-

trachtungen - Anteile nach Lagen und Anteile nach Betriebsgrößen -

fallen nicht nur in Großräschen so aus, sondern sind Ausdruck der

generellen Handelsentwicklung in den letzten Jahren. Großflächige

Betriebsformen wie Möbelhäuser, Baumärkte oder SB-Warenhäuser

finden in Stadtrand- und nicht integrierten Lagen ihre Standorte.

Ein Anteil von ca. vier Prozent bei den Kleinbetrieben entspricht nicht

den Markterfordernissen. In den meisten Branchen lässt sich eine

ausreichende Sortimentstiefe auf diesen Verkaufsflächen nicht errei-

chen. Die Marktfähigkeit vieler dieser Ladenlokale ist mittel- bis lang-

fristig in Frage gestellt.

In Großräschen besteht eine sehr hohe Konzentration der Verkaufs-

fläche. Das heißt, wenige Betriebe verfügen über einen relativ großen

Flächenanteil. Insgesamt entspricht die Hälfte aller Betriebe weniger

als vier Prozent der gesamten Verkaufsfläche. Anderseits verfügen

die vier größten Betriebe der Stadt über ca. 67% der Fläche (s. Abb.

15).

Kleine Geschäfte existieren langfristig erfolgreich in einer Agglomera-

tion vieler einzelner Betriebe. Sie laufen jedoch Gefahr, keine langfris-

tige Perspektive zu haben, wenn ihnen die nötige Kompetenz, Be-

sonderheiten („Nischenangebote“), Serviceorientierung (Dienstleis-

tungen, Kundenfreundlichkeit, Übersichtlichkeit, Sauberkeit, einheitli-

che Öffnungszeiten etc.) fehlen und damit trotz genereller Kundenfre-

quenz im Umfeld die Akzeptanz resp. der Umsatz fehlt. Generell

leichter haben es somit größere Geschäftseinheiten, die von vornhe-

rein eine größere Sortimentskompetenz versprechen.

50,0

30,3

5,3 6,62,6 3,9 1,34,0

8,85,0

11,07,0

19,3

45,0

bis 50 m² (38)

bis 250 m² (23)

bis 500 m² (4)

bis 800 m² (5)

bis 1.000 m² (2)

bis 5.000 m² (3)

über 5.000 m² (1)

Großräschen - Anteil der Verkaufsfläche nach

Größenklassen in Prozent

Anteil (Anzahl) Anteil (VKF)

Abb. 14: Einzelhandelsbetriebe in Großräschen nach Anzahl und Fläche Quelle: Eigene Berechnung

0

25

50

75

100

1 26 51 75 100

An

zah

l der

Bet

rieb

e in

%

Anteil der Verkaufsfläche in %

Verteilung der Verkaufsfläche auf die Betriebe

Gleichverteilung (= keine Konzentration) Tatsächliche Verteilung

Abb. 15: Verteilung der Verkaufsflächen auf die Betriebe (VKF-Konzentration) Quelle: Eigene Berechnungen

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3.5 Situation Nahversorgung

Die Situation der Nahversorgung in Deutschland ist regional sehr un-terschiedlich. Besonders die Unterschiede zwischen Ost- und West-Deutschland sind auffällig. Die enorme Aufholdynamik der Einzelhan-delsbranche in Ostdeutschland führte in den Jahren nach der Wende mancherorts zu einem überdurchschnittlichen Einzelhandelsbesatz.

Markant ist hierbei einerseits der unterdurchschnittliche Besatz bei den kleineren Lebensmittelfachgeschäften, die oft von privater Hand geführt werden, anderseits der überdurchschnittliche Besatz bei den Supermärkten und Discountern sowie bei den Verbrauchermärkten und SB-Warenhäusern (vgl. Abb. 16).

Diese liegen vor allem in sächsischen Gemeinden mit 10 bis 30 Tsd. Einwohnern 61%, in kleineren Gemeinden zwischen 5 und 10 Tsd. Einwohnern sogar 70% über dem Bundesdurchschnitt. Dagegen be-sitzen die sächsischen Gemeinden weniger als ein Drittel bzw. nur 43% des durchschnittlichen Besatzes bei den Lbm-Fachgeschäften aufweisen (BBE 2007).

Vorwiegend der filialisierte Einzelhandel mit Niedrigpreissortiment (sog. Discounter) hat gegenüber den Lbm-Fachgeschäften an Bedeutung gewonnen. In sächsischen Gemeinden zwischen 5 und 30 Tsd. Ein-wohnern liegt dieser bei 48% bzw. 46,8%, das ist fast doppelt so viel wie im Bundesdurchschnitt. Dagegen entspricht der Anteil der Lbm-Fachgeschäfte mit 30,6% bzw. ca. 38% etwas mehr als der Hälfte des Durchschnitts (s. Abb. 17).

100 100 100

34

130

88

31

161 160

43

170

39

Lebensmittelfachgeschäft Supermarkt / Discounter VB-Markt / SB-Warenhaus

Lbm-Betriebstypen im Vergleich (Index = 100)

BRD Sachsen

Gemeinden 10 bis 30 Tsd. Einw. Gemeinden 5 bis 10 Tsd. Einw.

Abb. 16: Lebensmittelbetriebstypen im Vergleich Quelle: BBE 2007

55,6

36,2

30,6

37,9

14,3

15,3

13,5

13

25

43,6

48

46,8

5,1

4,9

7,9

2,2

BRD

Sachsen

Gemeinden in

Sachsen 10 bis 30

Tsd. Einw.Gemeinden in

Sachsen 5 bis 10 Tsd.

Einw.

Anteile beim Lebensmitteleinzelhandel nach Betriebsform in %

Lebensmittelfachgeschäft Supermarkt

Discounter VB-Markt / SB-Warenhaus

Abb. 17: Anteile Lebensmitteleinzelhandel nach Betriebsform in Prozent Quelle: BBE 2007

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In Großräschen verfügen insgesamt fünf Discounter und ein Super-markt (Edeka) über ca. 92% der gesamten Verkaufsfläche innerhalb der Lebensmittelbranche (ca. 4.448 m²) (s. Abb. 18 u. 19).

Die fünf Discounter haben einen Anteil von ca. 72% der gesamten Lbm-Verkaufsfläche. Dieser Wert liegt ca. 25 Prozentpunkte über den Durchschnitt der Gemeinden ähnlicher Größenordnung. Bei dem Su-permarkt liegt der Wert lediglich ca. sechs Prozentpunkte über dem Durchschnitt. Auf der anderen Seite ist der Anteil der Lebensmittel-fachgeschäfte in Großräschen weit unter dem Durchschnitt. Mit ca. acht Prozent entspricht dieser Wert einem Viertel des Durchschnitts in den Gemeinden ähnlicher Größe. Vergleicht man diese Nahversor-gungsstruktur mit dem Durchschnitt der Bundesrepublik werden die Unterschiede noch gravierender.

Neben der Konzentration der Verkaufsfläche auf bestimmte Betriebs-formen, ist auch die Verteilung im Stadtgebiet zu berücksichtigen. Bis auf einen Discounter und einen Supermarkt ist diese Betriebsform in den Wohngebieten (integrierte Lage) vorzufinden.

402

16

935

1

3.513

5

0% 20% 40% 60% 80% 100%

VKF in m²

Anzahl

Großräschen - Verkaufsflächen Nahversorgung absolut

FEH Supermarkt Discounter

Abb. 18: Anteile der Lebensmittel-Betriebe und Verkaufsflächen nach Betriebstypen (absolut), Quelle: CIMA 2008

Abb. 19: Anteile der Lebensmittel-Betriebe und Verkaufsflächen nach Betriebstypen (in Prozent), Quelle: CIMA 2008

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Bei einem Radius, der einer fußläufigen Distanz von ca. 500 m ent-spricht, ist die Nahversorgung im fast gesamten Stadtgebiet gewährleis-tet (s. Karte 6). Bis auf den östlichen Teil der Stadt als auch dem südli-chen Teil des Stadtgebiets ist die Verteilung der Märkte flächendeckend.

Im Stadtzentrum selbst ist die Nahversorgung durch Edeka und Aldi-Markt gewährleistet. In integrierten Lagen (Wohngebiet) konzentrieren sich zwei Discounter auf der Wilhelm-Pieck-Straße, ein Plus in der Feld-straße sowie ein Lidl in der Lindenstraße (Verlagerung an B96). Diese Betriebe befinden sich jeweils in günstiger Verkehrslage, da die Fre-quentierung durch den PKW-Verkehr eine große Rolle spielt. Stellen-weise (z. B. in der Freienhufener Straße und Barziger Straße) über-schneiden sich bis zu vier Einzugsgebiete.

Die Nahversorgung im Stadtgebiet von Großräschen wird fast aus-schließlich durch ein Niedrigpreis-Sortiment gesichert. Nur das Stadt-zentrum und die angrenzenden Wohngebiete verfügen über ein breites Angebot im gehobenen Sortiment (Edeka-Markt).

Karte 6: Verteilung der Lbm-Betriebe mit fußläufigem Einzugsgebiet Quelle: MapPoint Deutschland, Bearbeitung: CIMA 2008

Stadtzentrum

Wohngebiete

Discounter

Supermarkt

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4 Potenzialanalyse

4.1 Ermittlung Marktgebiet

Das Marktgebiet wird in zwei Zonen untergliedert:

Stadt: Absatzgebiet (Begrenzung = Stadtgrenze)

Einzugsgebiet (Kaufkraftzufluss > 10% der jeweiligen Gemeinde)

Die Begrenzungen des Einzugsgebietes ergeben sich aus einer Bewer-

tung der geografischen Lage, der Entfernung zum Absatzgebiet, insbe-

sondere unter Berücksichtigung der PKW-Fahrzeiten, Ein-

wohnerpotenziale der jeweiligen Gemeinde und möglicher eigener

Handelskonzentrationen. Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist ein

Ergebnis der CIMA Untersuchungen (vgl. auch Karte 7).

Das Kaufkraftpotenzial der Stadt Großräschen beläuft sich auf ca. 50

Mill. Euro. Das Einzugsgebiet Großräschens umfasst ca. 47 Tsd. Ein-

wohner und verfügt über ein Kaufkraftpotenzial von ca. 222 Mill. Euro.

Das gesamte Marktgebiet hat ca. 58 Tsd. Einwohner, die Kaufkraft die-

ses Gebietes beträgt ca. 272 Mill. Euro pro Jahr (s. Tab. 2). Somit ver-

fügt das Einzugsgebiet über drei Viertel der gesamten Kaufkraft des

Markgebietes.

OrtBevölkerung

2007

KKZ

2007

Kaufkraft

pro EW

Kaufkraft in

Mill. €

Großräschen 10.873 83,4 4.608 50,1

Altdöbern 2.923 84,9 4.824 14,1

Bronkow 692 80,6 4.448 3,1

Neupetershain 1.553 80,6 4.575 7,1

Neu-Seeland 817 79,7 4.526 3,7

Sallgast 1.772 79,3 4.374 7,8

Schipkau 7.535 85,3 4.846 36,5

Schöllnitz 380 84,2 4.824 1,8

Senftenberg 27.765 86,4 4.676 129,8

Welzow 4.075 80,9 4.647 18,9

Summe Einzugsgebiet: 47.512 82,4 4.638 222,8

Summe Marktgebiet: 58.385 82,5 4.635 272,9

Tab. 2: Marktgebiet Großräschen Quelle: Eigene Berechnung

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Karte 7: Marktgebiet Großräschen Quelle: Eigene Darstellung

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4.2 Marktpotenzial und Kaufkraftbindung heute

Die Ist-Kaufkraftbindung wird ermittelt aus dem gebunden Kauf-

kraftpotenzial der Einwohner der Stadt, dem Zufluss aus dem Ein-

zugsgebiet sowie dem Anteil an Kaufkraft der Touristen, die in der

Stadt Ausgaben tätigen. Grundlage für diese Berechnung bildet die

Bestimmung der Einwohnerzahlen, die neben den städtischen

Einwohnern auch mit einem höheren Anteil ihres Kaufkraftbudgets

für Einzelhandelsausgaben die Stadt aufsuchen. Dieses Gebiet

wurde bereits entsprechend der „Intensität“ der Einkaufsorientie-

rung in Richtung Großräschen abgegrenzt (s. Pkt. 4.1).

Bei einem in der Stadt Großräschen vorhandenen einzelhandelsre-

levanten Kaufkraft-Potenzial (im engeren Sinne = ohne Kfz-

Handel, Tankstellen, Apotheken und Brennstoffe) von ca. 49 Mill.

Euro. Davon ist ein Abfluss in die Wettbewerbsstandorte von ca.

10 Mill. Euro zu berücksichtigen. Das verbleibende Potenzial wird

als das „gebundene“ Kaufkraft-Potential bezeichnet und beträgt ca.

39 Mill. Euro. Aus dem Einzugsgebiet „fließt“ Kaufkraft nach Groß-

räschen zu (ca. 5,6 Mill. Euro), so dass insgesamt ein bindungsfä-

higes Umsatzpotenzial in Höhe von ca. 44 Mill. Euro zu verzeich-

nen ist (s. Abb. 20).

49,1

10,4

38,7

5,6

44,3

KK-Potenzial Stadt

Abfluss gebunden Zufluss Einzugsgebiet

Bindungsfähiger Umsatz

Großräschen - Kaufkraftbindung in Mill. €

Abb. 20: Kaufkraftbindung und Zufluss in Mio. Euro Quelle: Eigene Berechnung, CIMA 2008

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Die Kaufkraftzuflüsse liegen größtenteils zwischen 0,2 und 0,5

Mill. Euro und stammen fast ausschließlich aus umliegenden Ge-

meinden Großräschens. Bei den Gemeinden Altdöbern und Wel-

zow sind die Zuflüsse deutlich höher und erreichen Werte von ca. 1

bzw. 2 Mill. Euro (s. Abb. 21).

Die größten Kaufkraftabflüsse hingegen sind in Richtung

Hoyerswerda zu verzeichnen (ca. -3,0 Mill. Euro), was durch die

zentrale Handelsfunktion der Stadt (Lausitz-Center) nachvollzieh-

bar erscheint. Ebenfalls beachtenswert ist der Abfluss nach Senf-

tenberg (ca. -2,8 Mill. Euro). Hier spielt das Schlosspark-Center als

auch das Kaufland eine große Rolle.

Des Weiteren sind Abflüsse in nennenswerter Größe in das bran-

denburgische Oberzentrum Cottbus (ca. -2,1 Mill. Euro) und die

sächsische Landeshauptstadt Dresden (ca. -1,2 Mill. Euro) zu ver-

zeichnen. Die benachbarten Mittelzentren Lachhammer und

Spremberg haben als Abflussziel eine geringer Bedeutung. Ledig-

lich in das Mittelzentrum Finsterwalde fließt Kaufkraft von ca. einer

halben Million Euro ab.

2,06

1,02

0,54

0,45

0,42

0,37

0,30

0,24

0,23

-0,07

-0,19

-0,49

-0,55

-1,25

-2,10

-2,79

-2,98

Altdöbern

Welzow

Neupetershain

Neu-Seeland

Sallgast

Schipkau

Bronkow

Senftenberg

Schöllnitz

Lauchhammer

Spremberg

Finsterwalde

Berlin

Dresden

Cottbus

Senftenberg

Hoyerswerda

Großräschen - Kaufkraftzu- und abfluss in Mill. €

Abb. 21: Kaufkraftzu- und -abfluss in Mill. Euro nach Standorten Quelle: CIMA 2008

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Stellt man nun die vorhandene Verkaufsfläche in der Stadt und die

dort zu realisierenden Umsätze diesem Potenzial nach Branchen

gegenüber, ergeben sich daraus die Bindungsquoten. Wenn die

vorhandene Kaufkraft exakt dem bindungsfähigen Umsatzpotenzial

auf der vorhandenen Verkaufsfläche entspricht, beträgt diese Quo-

te gleich 100%. Wenn mehr Kaufkraft als bindungsfähiges Um-

satzpotenzial vorhanden ist, ist die Quote niedriger als 100%, es

wäre in diesen Branchen also noch auf einen Verkaufsflächenbe-

darf zu schließen.

Dies ist jedoch aus den so genannten „Leitbranchen“ nicht ohne

weiteres zu schlussfolgern, da die Situation (Bindungsquote) in-

nerhalb der Einzelsortimente (über 30) in den jeweiligen Branchen

sehr unterschiedlich sein kann und die Gesamtquote oft von Ein-

zelnen dominiert wird. Im Abschnitt 4.4 erfolgt deshalb nochmals

eine weitere Untergliederung nach Sortimenten.

In Großräschen verfügen die meisten Branchen über niedrige Bin-

dungsquoten. Der höchste Verkaufsflächenbedarf ist bei den Bü-

chern/Schreibwaren, Elektro/Foto, Sport/Spiel/Hobby und Schu-

he/Lederwaren zu verzeichnen (s. Abb. 22). Diese Branchen gehö-

ren zu der mittelfristigen Bedarfskategorie, die wie in Pkt. 3.3

(Abb. 10) dargestellt, einen relativ niedrigen Besatz von 0,22 m²

VKF pro Kopf aufweisen. Daneben ist ebenfalls noch ein Bedarf

bei Gesundheit/Körperpflege zu verzeichnen.

Sehr hohe Bindungsquoten sind bei der Branche Bau- und Heim-

werkerbedarf (ca. 167%) vorzufinden. Ebenfalls hohe Quoten be-

sitzt die Branche Haushalt/persönl. Bedarf (ca. 130%) und Beklei-

dung/Wäsche (ca. 128%).

112,6%

68,8%

126,7%

59,0%

44,2%

46,0%

130,2%

33,0%

165,1%

Lebensmittel, Reformwaren

Gesundheit, Körperpflege

Bekleidung, Wäsche

Schuhe, Lederwaren

Elektro (+Foto)

Sport, Spiel, Hobby (Sport, Fahrrad, …

Haushalt u. persönlicher Bed. (Blumen, …

Bücher und Schreibwaren

Bau- und Heimwerkerbed.

Großräschen - Bindungsquoten nach Branche(ohne Möbel)

Abb. 22: Bindungsquoten nach Branchen 2008 Quelle: Eigene Berechnung, CIMA 2008

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4.3 Marktpotenzial und Kaufkraftbindung Prognose 2015

Um zukünftige Bedarfe an Verkaufsfläche zu analysieren, ist das

künftig vorhandene Marktpotenzial bzw. der künftig realisierte (rea-

lisierbare) Einzelhandelsumsatz zu ermitteln. Dazu wird die Prog-

nose bis 2015 für die Bevölkerung und die Entwicklung der Kaufk-

raft sowie des Einzelhandelsumsatzes zugrunde gelegt.

Entsprechend der Bevölkerungsprognose (s. Pkt. 2.4) wird von

9.836 Einwohnern in der Stadt Großräschen im Jahr 2015 aus-

gegangen. Dies entspricht einem Rückgang um insgesamt -9,5%.

Die Einwohner im Einzugsgebiet gehen ebenfalls weiter zurück.

Für die Berechnung wurden (falls vorhanden) die jeweiligen Prog-

nosedaten oder (wenn keine Daten vorlagen) die prozentuelle Ab-

nahme der Einwohner des Landkreises übernommen.

Für die Prognose bis 2015 wird eine Stagnation der durchschnittli-

chen Verbrauchsausgaben pro Kopf angenommen. Trotz jährlicher

Schwankungen ist kein nachhaltiger Wachstums- oder Schrump-

fungsprozess absehbar (vgl. Abb. 23). Wie bereits in Pkt. 2.5 (Abb.

5) zu sehen, unterläuft die Kaufkraft im zeitlichen Verlauf gewissen

Schwankungen. Diese aber verlaufen innerhalb einer akzeptierba-

ren Spannweite. Die zur Umsatzermittlung zu Grunde zu legenden

Flächenproduktivitäten werden ebenfalls konstant gehalten. Auch

hierfür gibt es keine plausible Erklärung für mögliche Abweichun-

gen vom gegenwärtigen Niveau. Die vier Branchen Lebensmittel

(mit geplantem VB-Markt), Bekleidung, Haushalt/persönl. Bedarf

und Bau- und Heimwerkerbedarf sind die einzigen, die 2015 über

hohe Bindungsquoten verfügen (s. Abb. 24). Alle übrigen Branchen

besitzen niedrige bis sehr niedrige Bindungsquoten (v.a. Bücher,

Sport, Elektro). Dies weist auf einen niedrigen Flächenbesatz in

diesen Branchen hin. Zu berücksichtigen ist, dass hier nicht nach

Lagen differenziert wird und das Großräschen ca. 11 Tsd. Einwoh-

ner besitzt.

44,2

9,4

34,8

5,0

39,8

KK-Potenzial Stadt

Abfluss gebunden Zufluss Einzugsgebiet

Bindungsfähiger Umsatz

Großräschen - Kaufkraftbindung 2015 in Mill. €

156,8%

76,6%

141,3%

65,8%

49,0%

57,7%

190,6%

36,8%

160,8%

Lebensmittel, Reformwaren

Gesundheit, Körperpflege

Bekleidung, Wäsche

Schuhe, Lederwaren

Elektro (+Foto)

Sport, Spiel, Hobby (Sport, Fahrrad, …

Haushalt u. persönlicher Bed. (Blumen, …

Bücher und Schreibwaren

Bau- und Heimwerkerbed.

Großräschen - Bindungsquoten nach Branche 2015(ohne Möbel)

Abb. 23 und 24: Kaufkraftbindg. und Zufluss in Mill. € und Bindungsquoten 2015 Quelle: Eigene Berechnung, CIMA 2008

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4.4 Verkaufsflächenpotenziale nach Sortimenten 2015

Die Ermittlung der Verkaufsflächenpotenziale nach Branchen stellt

lediglich eine Modellrechnung dar. Minuswerte weisen auf „zu viel“

Fläche hin. Positivwerte zeigen mögliche „freie“ Flächenpotenziale

auf. Es sind hieraus jedoch keine endgültigen Schlüsse in Bezug

auf einen Überbesatz oder Bedarf an Verkaufsfläche zu ziehen.

Auch innerhalb der Branchen ist genauer zu berücksichtigen, ob es

einzelne Segmente sind, die die Gesamtaussage dominieren. So

kann beispielsweise ein einseitig starker Besatz an Wäsche die

Segmente Strümpfe, sonst. Bekleidung überlagern. Weiterhin ist

mit der quantitativen Betrachtung noch keine Aussage über die

Qualität, das Niveau des Angebots zu treffen. Schließlich ist keine

Aussage zur räumlichen Verteilung im Stadtgebiet möglich.

Aus der detaillierten Betrachtung nach Sortimenten ergeben sich

für die größten Potenziale für Unterhaltungselektronik, Autozube-

hör und Büromaschinen/PC (s. Abb. 25). Geringfügige Potenziale

sind ebenfalls im Sortiment Reformwaren, Apotheke, Wäsche,

Sportartikel, Bücher und Optik vorhanden.

Bei Gütern des mittel- und vor allem des langfristigen Bedarfs ist

die „raumordnerische Kooperation“ Großräschens mit der Stadt

Senftenberg als Mittelzentrum in Funktionsergänzung zu berück-

sichtigen. Insbesondere das Möbelzentrum hat eine weit überre-

gionale (Magnet-)Funktion und kann deshalb nicht mit den lokal

vorhandenen Potenzialen abgeglichen werden.

-3.000 -2.500 -2.000 -1.500 -1.000 -500 0 500 1.000

Lebensmittel

Reformwaren

Apotheken

Drogerien, Parfümerien

Blumen

Oberbekleidung

Wäsche, Strümpfe, sonst. Bekleidung

Heimtextilien, Kurzwaren, Handarbeitsbedarf

Sportartikel

Schuhe

Sanitätshäuser

Bücher

Papierwaren, Bürobedarf, Schreibwaren (PBS)

Spielwaren

Zoobedarf

Antiquitäten, Kunstgegenstände

Eisenwaren, Hausrat, Baumarktartikel

Glas, Porzellan, Keramik, Geschenkartikel

Farben, Lacke, Tapeten, Bodenbelag

Elektrogeräte, Leuchten

Unterhaltungselektronik

Foto

Optik

Uhren, Schmuck

Lederwaren

Musikinstrumente, Musikalien

Fahrräder

Autozubehör

Büromaschinen, -einrichtung, Personalcomputer

Baby- und Kinderbedarf

Gartenbedarf

Großräschen - Flächenpotenziale 2015 (in m²) (ohne Möbel)

(neg. = Flächenüberhang, pos. = Potenzial)

Abb. 25: Verkaufsflächenpotentiale 2015 nach Branchen Quelle: Eigene Berechnung, CIMA 2008

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4.5 Wettbewerbssituation nach Branchen

Die über die Kaufkraftpotenzialberechnung ermittelten Verkaufsflä-

chenpotenziale können nach einem Abgleich mit den gebundenen

Einzelhandelsumsätzen nur erste Hinweise erbringen, inwiefern

evtl. neue Ansiedlungsvorhaben als unkritisch bzw. für den vor-

handenen Wettbewerb als „unschädlich“ zu betrachten sind.

Entsprechend der vorangegangenen „Zuweisung“ der Einzelhan-

delsstandorte nach Lagen (Stadtzentrum, Wohngebiete = integriert

Lage, nicht integrierte Lage - vgl. Pkt. 3.4, Karte 5) werden die

Branchen untergliedert.

Bei Lebensmittel ist ein hoher Flächenbesatz sowohl im Stadtzent-

rum als auch in den Wohngebieten vorhanden (s. Abb. 26). Die

große Verkaufsfläche bei der Branche Haushalt/persönl. Bedarf in

den Wohngebieten ist auf die Lausitzer Gartenwelt zurückzuführen.

Das Sortiment Möbel ist nicht in der Abbildung vorhanden.

0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000

Lebensmittel, Reformwaren

Gesundheit, Körperpflege

Bekleidung, Wäsche

Schuhe, Lederwaren

Elektro (+Foto)

Sport, Spiel, Hobby

Haushalt u. persönlicher Bed.

Bücher und Schreibwaren

Bau- und Heimwerkerbed., Tepp.

Großräschen - Branchen in m² nach Lage(ohne Möbel)

Stadtzentrum Wohngebiete Nicht integriert

Abb. 26: Wettbewerbssituation nach Branchen in Großräschen (ohne Möbel) Quelle: Eigene Berechnung, CIMA 2008

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4.5.1 Bedarfstypenstruktur und Lage im Stadtgebiet

Die Struktur der Bedarfstypen hängt stark von den Anforderungen in

den jeweiligen Lagen ab. In integrierter Lage bzw. Wohngebieten

befindet sich im Allgemeinen ein hoher Lebensmittelbesatz. In Groß-

räschen haben Sortimente bzw. Verkaufsflächen des kurzfristigen

Bedarfs einen Anteil von ca. 78% (s. Abb. 27). Die Funktion des

Einzelhandels in den Wohngebieten besteht hauptsächlich in der

Nahversorgung der dort ansässigen Bevölkerung. Der mittel- und

langfristige Bedarf hat hier eine geringere Bedeutung und ist unter-

repräsentiert.

Konträr dazu ist die Struktur in der nicht integrierten Lage zu se-

hen, in der die Sortimente im langfristigen Bedarfstyp mit Abstand

überwiegen. In Großräschen gehören ca. 91% der Verkaufsfläche

in dieser Lage einzig zu diesem Bedarfstyp. Die anderen Bedarfs-

typen haben nur eine marginale Bedeutung. Diese großflächigen

Einzelhandelsbetriebe sind aufgrund des Flächenverbrauchs und

der geführten Autotransportwaren auf periphere Standorte ange-

wiesen.

Im Stadtzentrum sollte die Verteilung nach Bedarfstypen am vielfäl-

tigsten sein, weicht jedoch in Großräschen stark von Vergleichs-

städten ab (s. Abb. 28). Am stärksten unterrepräsentiert ist der

mittelfristige Bedarf (ca. 13%), was als untypisch zu bewerten ist.

Ein Vergleich mit anderen Stadtzentren, insbesondere mit dem

Grundzentrum Bischofswerda (ca. 12 Tsd. Einw.) zeigt die geringe

Bedeutung dieser Bedarfskategorie. Ungefähr zwei Drittel der Ver-

kaufsfläche gehört zum kurzfristigen Bedarf. Der starke Besatz

beim kurzfristigen Bedarfstyp ist als hoch zu bewerten. Der Anteil

des langfristigen Bedarfstyps an der Gesamtverkaufsfläche des

Stadtzentrums beträgt ca. ein Fünftel.

Im Folgenden werden die Branchen nach Lagen genauer behan-

delt.

2.5565.671

525

8.752

480

1.035

991

2.506

677519

14.828

16.024

0%

20%

40%

60%

80%

100%

Stadtzentrum Wohngebiete Nicht integriert Großräschen

Großräschen - Bedarfstypen in m² nach Lage

kurzfristiger Bedarf mittelfristiger Bedarf langfristiger Bedarf

Abb. 27: Bedarfstypen nach Lage in Großräschen Quelle: Eigene Berechnung, CIMA 2008

Abb. 28: Vergleich der Anteile der Bedarfstypen im Stadtzentrum Quelle: Eigene Berechnung, CIMA 2008

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4.5.2 Branchenstruktur im Stadtzentrum

Grundsätzlich überwiegt in zentralen Lagen eines Grundzentrums der kurzfristige Bedarfstyp. So besitzen Lebensmittel und Gesund-heit/Körperpflege die größten Verkaufsflächen im Stadtzentrum von Großräschen. Insgesamt ist der kurzfristige Bedarf mit ca. 67% rela-tive stark vertreten (s. Abb. 28).

Ein Lebensmittel-Besatz von ca. 1.760 m² im Stadtzentrum (davon ca. 1.600 m² EDEKA und Aldi) gewährleistet ein breites Angebot in dieser Lage (s. Abb. 29). Das Sortiment Gesundheit /Körperpflege

verfügt ca. 720 m² (ca. 19% der gesamten VKF, s. Abb. 30) und be-steht aus einer Apotheke, einem Rossmann und zwei Schlecker.

Die Branche Bekleidung/Wäsche umfasst ca. 285 m². Diese setzen

sich zusammen aus insgesamt vier Fachgeschäften in der Größe von 40 bis 100 m² (D&D Textilgeschäft, Tina Boutique, Mode für Sie und Ihn, Modeboutique für Damen und Kinder). Wäsche wird nur als Teilsortiment beim D&D Textilgeschäft geführt. Das Sortiment Schuhe/Lederwaren ist im Stadtzentrum von Großräschen über-haupt nicht vertreten.

Im Sortiment Elektrogeräte/Unterhaltungselektronik/Foto/PC sind

im Stadtzentrum ca. 120 m² (ca. 3% der VKF) vorzufinden. Drei Fachgeschäfte (Elektro Matschke, Foto Schröder, PC Lehmann) bieten damit alle Teilsortimente dieser Branchegruppe in der Innen-stadt an.

Das Sortiment Sport/Spiel/Hobby verfügt mit ca. 220 m² über ca. 6% der VKF. Ein großer Teil davon (ca. 100 m²) entfällt auf ein Sportfachgeschäft Sport aktuell als auch auf ein Fahrradgeschäft (ca. 50 m²). Für eine Stadt dieser Größenordnung ist dieser Ver-kaufsflächenbesatz im Sortiment Sport als ausreichend zu betrach-ten.

Abb. 29: Branchenstruktur im Stadtzentrum Quelle: CIMA 2008

Abb. 30: Branchenstruktur im Stadtzentrum in Proznent Quelle: CIMA 2008

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Das Sortiment Haushalt/persönlicher Bedarf ist durch fünf kleine-

re Fachgeschäfte zwischen 20 und 40 m² gekennzeichnet. Im

Stadtzentrum befinden sich zwei Blumenfachgeschäfte mit ca. 80

m² Verkaufsfläche. Im Sortiment Optik sind keine Fachgeschäfte

vertreten. Daneben sind noch ein Schmuckfachgeschäft und ein

Uhrenfachgeschäft zwischen 20 und 40 m² vorhanden.

Das Stadtzentrum von Großräschen verfügt über ca. 50 m² des

Sortiments Bücher/Schreibwaren. Nur ein Schreibwarenfachge-

schäft ist im Stadtzentrum vorzufinden. Bücherfachgeschäfte sind

nicht vertreten.

Zum langfristigen Bedarf gehören die Sortimente Bau- und Heim-

erkerbedarf (ca. 220 m²) und Möbel/Heimtextilien/Antiquitäten

(ca. 180 m²). Der größte Anbieter bei Bau- und Heimerkerbedarf im

Stadtzentrum ist das Fachgeschäft „Ihr Teppich und Farbenhaus“

(ca. 180 m²). Eisenwaren/Hausrat/Baumarkartikel werden jeweils

als Teilsortimente bei Przybilski Elektrogeräte und Heimtextilien

angeboten. Der flächenmäßig geringe Besatz der Branchen im

langfristigen Bedarf ist typisch, erst recht für ein (ehemaliges)

Grundzentrum.

In Großräschen sind bereits zwei Baumärkte (Teppich Schmidt,

Trägers Baumarkt) und ein Möbelzentrum mit entsprechender An-

gebotsbreite und -tiefe vorhanden, weshalb das gezielte Ansiedeln

dieser Branchen im Stadtzentrum als nicht notwendig erscheint.

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4.5.3 Branchenstruktur in den Wohngebieten (integrierte Lage)

In dieser Lage ist hauptsächlich hoher Besatz bei Lebensmitteln

vorzufinden, da die Wohngebiete in der Regel stark auf die Nah-

versorgung orientiert sind (vgl. Abb. 27). Ungefähr 4.000 m² Ver-

kaufsfläche sind in dieser Lage allein bei dieser Branche vorhan-

den. Das entspricht ca. 55% der gesamten Verkaufsfläche in der

integrierten Lage (vgl. Abb. 31 u. 32).

Der Lebensmittel-Besatz wird vorwiegend durch vier Discounter

(ca. 2.850 m²) bestimmt. Daneben existieren noch fünf Getränke-

fachmärkte mit ca. 930 m² Verkaufsfläche. Die elf Betriebe des Le-

bensmittelhandwerks haben Flächengrößen zwischen 10 und 50

m² und verfügen über eine Gesamtverkaufsfläche von ca. 220 m².

Zur Nahversorgung gehört ebenfalls das Sortiment Gesundheit

/Körperpflege, dass ca. 100 m² Verkaufsfläche umfasst. Dazu ge-

hört eine Drogerie (Drogerie Wetzig) und eine Apotheke (Sonnen-

Apotheke). Beim Sortiment Bekleidung/Wäsche (ca. 790 m²) wird

das Angebot hauptsächlich von Dresdner Herrenmoden und KiK

abgedeckt. Die Branche Oberbekleidung ist in den Wohngebieten

ca. drei Mal so groß wie im Stadtzentrum. Demzufolge hat gerade

dieses attraktive zentrenrelevante Sortiment nicht die Magnetwir-

kung für das Stadtzentrum.

Das Sortiment Elektro/Foto (ca. 100 m²) wird größtenteils von

dem Fachgeschäft SP Tomczak geführt. Daneben führen Quelle

Shop und Conny´s Container Teilsortimente dieser Branche. Die

Sortimente Haushalt/persönlicher Bedarf (ca. 1.650 m²) verfügen

über eine relativ große Verkaufsfläche, wobei ca. 1.200 m² zu der

Lausitzer Gartenwelt gehören. In Wohngebietslage befinden sich

fünf Blumenfachgeschäfte mit insgesamt ca. 280 m² und ein Optik-

fachgeschäft. Das Angebot bei Möbel/Heimtextilien (ca. 120 m²)

wird nur von einem Gardinenfachgeschäft geführt. Das Sortiment

Bau- und Heimwerkerbedarf (ca. 290 m²) wird von einem Fach-

geschäft und Conny´s Container angeboten.

Abb. 31: Branchenstruktur Wohngebiete Quelle: CIMA 2008

Abb. 32: Branchenstruktur Wohngebiete in Proznent Quelle: CIMA 2008

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4.5.4 Branchenstruktur in nicht integrierter Lage

Auf der „grünen Wiese“ siedeln sich in aller Regel großflächige

Einzelhandelsbetriebe an, die auf Autokunden ausgerichtet sind.

Diese Betriebe gehören vor allem zu Branchen des langfristigen

Bedarfstyps. Andere Branchen, die zu der kurzfristigen Bedarfska-

tegorie gehören, sind kaum vorzufinden.

In Großräschen folgt die Struktur oben erläuterten Kriterien (s. Abb.

33 u. 34). Ungefähr drei Viertel der Gesamtverkaufsfläche (12.600

m²) werden in dieser Lage von dem Sortiment Mö-

bel/Heimtextilien besetzt. Zusammen mit dem Sortiment Bau-

und Heimwerkbedarf (ca. 1.840 m²) beträgt der Anteil dieser

Branche ca. 85% (= 14.400 m²). Diese Fläche ist ungefähr 3,6-mal

größer als die Verkaufsfläche im Stadtzentrum. Die größten Betrie-

be in dieser Lage sind das Möbelzentrum, Trägers Baumarkt und

Teppich Schmidt (insg. ca. 16.300 m²). Diese Größenordnung ist

für einen Standort mit ca. 10 Tsd. Einwohnern zwar untypisch, auf

Grund der „Ausstrahlung“ auf ein viel größeres Einzugsgebiet als

Großräschen und des geringen Anteils an zentrenrelevanten Sor-

timenten als unkritisch für die Sicherung der Zentrenhierarchie zu

beurteilen.

Waren des kurz- und mittelfristigen Bedarfs sind in dieser Lage

kaum vertreten, überwiegend sogar als Teilsortiment der großflä-

chigen Betriebe. In Großräschen verfügt Trägers Baumarkt über

mehrere Sortimente aus dem kurz- und mittelfristigen Bedarf. Da

im Stadtzentrum nur ein geringer Flächenbesatz vorhanden ist,

muss diese Situation aus Sicht des Stadtzentrums als kritisch be-

wertet werden. Weitere großflächige Einzelhandelsansiedlungen

mit zentrenrelevanten Sortimenten sollten in nicht integrierten La-

gen vermieden werden.

Abb. 33: Branchenstruktur nicht integrierte Lage Quelle: CIMA 2008

Abb. 34: Branchenstruktur nicht integrierte Lage in Prozent Quelle: CIMA 2008

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5 Analyse der Einzelhandelsentwicklung nach Standorten

5.1 Charakteristik der Lagequalitäten

In der Stadtentwicklung haben sich in der Regel historisch ge-

wachsene Versorgungsnetze mit einer hierarchischen Arbeitstei-

lung herausgebildet. Im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung

sind insbesondere die Grenzen der zentralen und dezentralen La-

gen, die Funktionsteilung zwischen den Standortlagen bzw. das

konkurrierende oder ergänzende Angebot an Einzelhandelsstan-

dorten zu definieren.

Zur besseren Strukturierung dieser „Zentrenhierarchie“ werden i. d.

R. Standorttypen (1-3) mit entsprechenden Abstufungen (A-C) wie

folgt abgegrenzt:

Das Stadtzentrum (1A-1C-Lagen)

Bevorzugter Standort für qualifizierte und spezialisierte Einzel-

handelsangebote mit gesamtstädtischer und regionaler Versor-

gungsfunktion. Im Stadtzentrum wird ein möglichst umfassender,

in den zentrenrelevanten Sortimenten vollständiger Branchenmix

angestrebt mit dem Ziel, den Erlebniseinkauf zu fördern. Das

Stadtzentrum ist in der Regel der zentrale Versorgungsbereich,

der eine überregionale Versorgungsfunktion innehat. In der Rau-

mordnungsplanung sind zentrale Versorgungsbereiche „räumlich

abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen auf Grund vorhan-

dener Einzelhandelsnutzungen, häufig ergänzt durch diverse

Dienstleistungen und gastronomische Angebote, eine bestimmte

Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus

zukommt…“ (Sächs. Amtsblatt, Nr. 17/2008, S. 605).

Stadtteilzentren (2A-Lagen)

Stadtteilzentren sind mit der Entwicklung der Stadtteile gewachse-

ne Konzentrationen an Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistun-

gen, z. T. Verwaltungs- u.a. Versorgungseinrichtungen sowie Ein-

richtungen der Kultur und Kunst, die zumindest über das unmittel-

bare, wohnortnahe Umfeld hinaus eine Versorgungsfunktion ha-

ben. Oft sind Stadtteilzentren sogar in der Lage, überregionale

Ausstrahlung auch in das Umland hinein zu entwickeln, wenn die

Magnetwirkung bzw. der Branchenmix und andere Anbieter ein

breites Spektrum bieten.

Integrierte Lagen, Streulagen (2B-Lagen)

Integrierte Lagen bzw. Streulagen sind Standorte, die ausschließ-

lich der wohnortnahen Versorgung mit Gütern des täglichen und

periodischen Bedarfes dienen und nur gelegentlich und ausnahm-

sweise ergänzende Angebote führen. Der Versorgungsbereich ers-

treckt sich i.d.R. im Radius von ca. 500 m, d.h. einer akzeptierten

fußläufigen Entfernung. Dies schließt jedoch auch die Auto- und

ÖPNV-Kundenorientierung ein. Jeder Nahversorger versucht trotz

einer oftmals Einzellage soviel wie möglich an Frequenzmöglich-

keiten zu nutzen.

Um eine größere Magnetwirkung zu erhalten, siedeln sich Wett-

bewerber durchaus in Nachbarschaft an bzw. es werden ergän-

zende EH-Betriebe wie Bäcker, Fleischer, Blumen, Drogeriemärk-

te, Zeitungen/Lotto, Dienstleister oder auch andere Non-Food-

Sortimente „integriert. Diese „Kombinationen“ stellen damit kleine

(Nah-)Versorgungszentren oder Einzelhandelsagglomerationen

dar, ohne selbst Einkaufszentren zu sein.

Gewerbeparks und Einkaufszentren (Lage 3)

Gewerbeparks und Einkaufszentren sollten in Sondergebieten an

nicht integrierten Standorten angesiedelt werden mit Einrichtungen

des nicht zentrenrelevanten großflächigen Einzelhandels, die auf-

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grund ihres Platzbedarfes und ihrer Kundenorientierung (Autokun-

den) sich nicht in integrierten Lagen entfalten können. Zunehmend

werden jedoch auch eher innenstadttypische Einkaufszentren mit

großen Magnetbetrieben (Bekleidungs-Kaufhäuser, Elektrofach-

märkte, SB-Warenhäuser) in Kombination mit zahlreichen Ge-

schäften, die (auch) zentrenrelevante Sortimente führen, an nicht

integrierten Lagen positioniert. Durch die Verbindung über eine

Mall, z. T. über mehrere Geschosse, entsteht so auf der „grünen

Wiese“ eine scheinbar neue innerstädtische Atmosphäre, bequem

mit dem PKW erreichbar, kostenfreie Parkplätze und vor allem wit-

terungsunabhängig. Zusätzlich kann durch ein Centermanagement

hier eine wirkungsvolle Werbung für das gesamte Zentrum erreicht

werden. Diese Standorte tragen wesentlich zur Verschiebung der

historisch gewachsenen Lagequalitäten bei bzw. bewirken wesent-

liche Kaufkraftumlenkungen.

In der Stadt Großräschen können die drei Standortlagen mit Abstu-

fungen wie folgt definiert werden (s. Karte 8):

1A = Stadtzentrum (Markt, z. T. Straßen mit Hauptkundenlauf),

2B = Feldstraße und Wilhelm-Pieck-Straße,

3 = Möbelzentrum, Trägers Baumarkt, Teppich Schmidt.

Das Stadtzentrum mit dem zentralen Punkt Markt und einigen

Straßen mit Hauptkundenlauf wie die Calauer Straße, Seestraße,

und die Rudolf-Breitscheidt-Straße weisen die höchste Einzelhan-

delskonzentration im Stadtzentrum auf.

Die Ansammlung mehrerer Geschäfte in der Wilhelm-Pieck-Straße

und in der Feldstraße können als einzige 2B-Lage, d.h. Stadtteil-

zentrumslage gesehen werden.

Die Standorte mit Lage 3 befinden sich in den nicht integrierten Lagen. Dazu gehören das Möbelzentrum, Teppich Schmidt und Trägers Baumarkt.

Karte 8: Lagequalitäten in Großräschen Quelle: Eigene Darstellung, CIMA 2008

1A-Lage

2B-Lage

3-Lage

3-Lage

2B-Lage

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5.2 Bewertung der Lagen im Stadtzentrum

Zur Ergänzung der Einschätzungen der Situation des Einzelhandels nach qualitativen und quantitativen Kriterien sollen aus Sicht des Städtebaus Aussagen zu den zentralen Einzelhandelslagen getrof-fen werden. Die Einkaufslagenabgrenzung erfolgt ortsspezifisch an-hand der Kriterien: Passantenfrequenz, Dichte des Geschäftsbesat-zes, Funktionsmischung, Branchen- und Betriebstypenmix.

Die Einzelhandelslagen im Stadtzentrum von Großräschen erstre-cken sich entlang der wesentlichen Straßenbeziehungen zum Markt (vgl. Karte 9). Dabei konzentriert sich der Einzelhandel vor allem am Markt und an einigen dort mündenden Straßen. Da die Calauer Straße an den Markt angrenzt, wir dieser durch das Verkehrsauf-kommen belebt. In fußläufiger Entfernung vom Markt befindet sich in südlicher Richtung ein Supermarkt (Edeka) als auch eine Drogerie (Schlecker). Dadurch besteht zwischen dem Markt und den zwei Betrieben eine räumliche und funktionale Verflechtungsbeziehung, die zur Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Stadt-zentrums beiträgt.

Zum innerstädtischen Hauptkundenlauf zählen:

Markt,

Calauer Straße,

Seestraße und

Rudolf-Breitscheidt-Straße.

Zum Nebenkundenlauf zählt der Großteil der restlichen Straßen

im zentralen Bereich. Diese sind in sich nicht homogen, sondern

weisen ebenfalls auffällige Unterschiede bei der Quantität und der

Qualität des Einzelhandelsbesatzes auf. Zu den wichtigsten Lauf-

wegen in dieser Kategorie gehören:

Freienhufener Straße,

der nördliche Teil der Calauer Straße,

der südliche Teil der Seestraße,

der südliche Teil der Friedhofstraße und

Kirchalle. Karte 9: Haupt- und Nebenkundenlauf im Stadtzentrum Quelle: Eigene Bearbeitung

Hauptkundenlauf

Nebenkundenlauf

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6 Empfehlungen zur Einzelhandelsentwicklung in Großräschen

6.1 Leitlinien der Einzelhandelsentwicklung

Das Einzelhandelskonzept soll Teil des ganzheitlichen städtebauli-

chen Entwicklungskonzepts sein. Die Erstellung eines Einzelhan-

delskonzeptes und „der planungsrechtlichen Absicherung dieser

Konzepte durch Bauleitpläne können die Gemeinden ihre Zentren

und Nebenzentren entwickeln und eine ausgewogene Versor-

gungsstruktur gewährleisten“ (MIR 2007, Runderlass 23/01/2007,

S. 18). „In den Einzelhandelskonzepten legen die Gemeinden ihre

Entwicklungsziele für den Einzelhandel fest, dazu gehört die an-

gestrebte Einzelhandelsausstattung für die angemessene Versor-

gung der Bevölkerung. Die Gemeinden bestimmen ferner die

Standorte für die weitere Entwicklung des Einzelhandels (Zentren-

struktur wie Nahversorgungszentren, Neben- und Stadtteilzentren,

Kerngebiete in der Innenstadt für die mittel- und oberzentrale Ver-

sorgungs-, Sondergebiete). Die Einzelhandelskonzepte sind als

„sonstige städtebauliche Planungen“ im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr.

11 BauGB bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen“ (MIR 2007,

Runderlass 23/01/2007, S. 19).

Großflächige Einzelhandelseinrichtungen beeinflussen heutzutage

maßgeblich die lokale Einzelhandelsentwicklung. Deshalb wird in

den meisten Landesentwicklungsplänen speziell auf diese Be-

triebsform eingegangen, so auch im Land Brandenburg. Gemäß §

4.7 Abs. 1 des LEP B-B sind großflächige Einzelhandelseinrichtun-

gen im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO nur in Zentralen Orten zu-

lässig (Konzentrationsgebot). Im Absatz 2 wird auf die räumli-

chen Wechselwirkungen zwischen benachbarten Orten eingegan-

gen: „Großflächige Einzelhandelseinrichtungen dürfen nach Art,

Lage und Umfang die Entwicklung und Funktion benachbarter

Zentraler Orte sowie die verbrauchernahe Versorgung nicht beeint-

rächtigen“ (raumordnerisches Beeinträchtigungsverbot). Ab-

satz 3 regelt den Fall von neuen oder zu erweiternden großflächi-

gen Einzelhandelseinrichtungen. Dabei müssen diese Einrichtun-

gen dem zentralörtlichen Versorgungsbereich und der zentralörtli-

chen Funktion entsprechend (Kongruenzgebot). Speziell für groß-

flächigen Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten ist laut §

4.8 Abs. 1 eine Ansiedlung nur auf Standorten in städtischen Kern-

bereichen zulässig (Integrationsgebot) (LEP B-B, S. 18f.).

Abweichungen sind bei der Errichtung und Erweiterung großfläch-

iger Einzelhandelseinrichtungen zulässig, „wenn das Vorhaben

ganz der Nahversorgung dient und der Standort in einem städ-

tischen Kernbereich […] oder in einem wohngebietsbezogenen

Versorgungsbereich liegt“ (ebd., S. 18f.). Allerdings besteht in

Senftenberg aufgrund des vorhandenen Einzelhandelsbesatzes ein

hoher Wettbewerbsdruck. Neuansiedlung, insbesondere von Dis-

countern, Baumärkten und discountorientierten VB-Märkten, wür-

den die Leerstandentwicklung begünstigen und sind deshalb nicht

zu empfehlen.

Für die Stadt Großräschen sei aufgrund der neuen raumordneri-

schen Einstufung als Mittelzentrum in Funktionsergänzung zu-

sammen mit der Stadt Senftenberg besonders auf das raumordne-

rische Beeinträchtigungsverbot hingewiesen. Die Betrachtung und

möglicherweise Befürwortung von Einzelhandelsentwicklungen

sollte deshalb stets aus Sicht beider Städte erfolgen. Von Einzel-

handelsobjekten insbesondere im lang-, aber auch mittelfristigen

Bedarfsbereich können und sollen durch Synergie- und Kopp-

lungseffekte in der zugewiesenen Funktionsteilung beide Standorte

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profitieren. Dies setzt die Einhaltung der allgemeinen raumordneri-

schen Prinzipien nach LEP voraus.

Zunächst müssen demzufolge die allgemeinen Entwicklungsziele

des Einzelhandels und spezifische Aussagen definiert werden, die

auch beiden Standorten zugrunde liegen. Im Folgenden werden

diese Ziele als Leitlinien der Einzelhandelsentwicklung für Groß-

räschen formuliert. Dabei liegen diesen Aussagen die Ergebnisse

der vorangegangenen komplexen Untersuchung des Einzelhan-

delsstandortes im heutigen Zustand und der Prognose der Poten-

ziale und Chancen bis 2015 zugrunde.

Großräschen soll als geplantes gemeinsames Mittelzentrum in

Funktionsergänzung zusammen mit der Stadt Senftenberg regio-

nale Versorgungsfunktionen mit einem zentralen Einzelhandelsbe-

reich sowie weiteren Nahversorgungszentren im Stadtgebiet wahr-

nehmen.

1. Der Einzelhandel im Stadtzentrum ist weiter zu erhalten und

zu stärken, um es als Versorgungs- und Treffpunkt für die ei-

gene Bevölkerung und angrenzende Gebiete zu sichern.

2. Zur Sicherung der Zentrenstruktur und Nahversorgung sind

Zentrale Versorgungsbereiche im Stadtzentrum, der Wilhelm-

Pieck-Straße sowie der Feldstraße abzugrenzen.

3. Neue discountorientierte Einzelhandelseinrichtungen und die

wesentliche Erweiterung oder Änderung bestehender sind

ausschließlich in den räumlich definierten Zentralen Versor-

gungsbereichen zulässig.

4. Um eine umfangreichere Versorgung mit qualitätsorientierten

Gütern im Stadtzentrum zu gewährleisten, ist eine Neuansied-

lung eines Lebensmittel-Vollsortimenters (bis 1.500 m²) im

Zentralen Versorgungsbereich im Stadtzentrum zu empfehlen.

5. Die Umwidmung bestehender Einzelhandelseinrichtungen, die

Erweiterung oder Neuansiedlung mit zentrenrelevanten Sorti-

menten ist außerhalb der Zentralen Versorgungsbereiche nur

bis zu einem Umfang von ca. 100 m² Verkaufsfläche zulässig.

Dabei darf keine maßgebliche Auswirkung auf vergleichbare

Sortimente in den Zentralen Versorgungsbereichen zu erwar-

ten sein. Maßgebliche Auswirkungen sind zu erwarten, wenn

die neue Verkaufsfläche mehr als 50% der im Zentralen Ver-

sorgungsbereich vorhandenen Verkaufsfläche dieses Sorti-

ments beträgt.

Diese Leitlinien sollten allen künftigen Entscheidungen über neue

Ansiedlungsvorhaben, Änderungen des Bestandes bzw. Überle-

gungen zur städtebaulichen Entwicklung unter dem Aspekt der Ein-

zelhandelsstruktur zu Grunde gelegt werden. Zur besseren Ver-

ständlichkeit, Interpretation und Basis für künftige Entscheidungen

bei der Diskussion und Genehmigung von geplanten oder bean-

tragten Veränderungen in der Handelsentwicklung dienen nachfol-

gende Erläuterungen.

Zu 1. Funktion Stadtzentrum

Im Stadtzentrum von Großräschen hat sich zwar Einzelhandel mit

überwiegend zentrenrelevanten Sortimenten (vgl. Pkt. 6.3) ange-

siedelt, ein umfassender Branchenmix ist jedoch nicht vorhanden

(vgl. Punkt 6.1.1). Die Magnetfunktion reicht deshalb nicht, um eine

überregionale Einkaufsbedeutung zu erlangen. Der kleinteilige

Branchenmix, die Handelsstruktur ausgehend vom Marktplatz ent-

lang der Calauer Straße, der R.-Breitscheid-Straße, der Seestraße

und der Freienhufener Straße ist jedoch durchaus geeignet, für die

Stadt und unmittelbare Umlandbewohner zumindest einen Großteil

von Bedarfsgütern des kurz-, mittel- und auch langfristigen Bedarfs

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anzubieten. Damit hat das Stadtzentrum eine zentrale Funktion für

den Einzelhandel, ist darüber hinaus durch die Ergänzung mit

Dienstleistungen, Kultur- und Freizeitangeboten aber auch Treff-

punkt für alle Bevölkerungsruppen.

Dies schließt nicht aus, dass die Rolle des Stadtzentrums nicht

ausbaufähig ist, also weitere, heute noch nicht vorhandene Sorti-

mente angesiedelt werden können, die zur Steigerung der Attrakti-

vität des Branchenmixes beitragen (vgl. Punkt 6.3.2). Ebenso

schließt dies nicht aus, dass das Stadtzentrum auch Touristen und

andere Besucher anlocken sollte. So wie der Wochenmarkt auf

dem Marktplatz sind weitere Aktivitäten „zentrumsbildend“. Auch

größere Besuchermengen aus temporär stattfindenden Veranstal-

tungen am Lausitz-Ring oder saisonale Urlauber (Senftenberger

See) können und sollten durch geeignete Angebote angesprochen

werden. Es sollte nichts unterlassen, sondern alle sich bietenden

„Potenziale“ genutzt werden, um das Stadtzentrum auch für weitere

Ansiedlungen interessant zu machen und so den derzeitig nicht

vollständig ausgeprägten Branchenmix zu vervollkommnen.

Zu 2. Zentrenstruktur und Zentrale Versorgungsbereiche

Die Abgrenzung Zentraler Versorgungsbereiche dient dem Schutz

der Bereiche vor schädlichen Auswirkungen bei Einzelhandels-

Ansiedlungsvorhaben außerhalb dieser Bereiche und gleichzeitig

der Erleichterung von Planvorhaben für die Innenentwicklung der

Städte (s. u. a. §9 Abs. 2a BauGB). Ausführliche Erläuterungen

dazu werden unter Pkt. 6.2 gegeben.

Durch Abgrenzung von Zentralen Versorgungsbereichen werden

außerhalb dieser Bereiche Beschränkungen für die Neuansiedlung

oder Erweiterung bestehender Betriebe auferlegt. Dies bedeutet

jedoch nicht, dass damit generell keine Einzelhandelsentwicklun-

gen möglich sind. Die Beschränkungen beziehen sich nur auf die

zentren- oder nahversorgungsrelevanten Sortimente und hier auch

nur ab einer bestimmten Größenordnung. Kleinere Betriebe, die

sich auf Grund ihrer geringen Magnetwirkung offensichtlich (bzw.

nach bestimmten Kriterien festgelegt, vgl. Leitlinie 5) nicht auf die

Funktionsfähigkeit der Einzelhandelsgeschäfte in den Zentralen

Versorgungsbereichen auswirken, können auch weiterhin neu an-

gesiedelt bzw. in dem zulässigen Rahmen erweitert werden. Im

Übrigen betreffen die Beschränkungen ausschließlich künftig beab-

sichtigte Veränderungen bzw. Vorhaben, die eine bauplanungs-

rechtliche Genehmigung erfordern. In bestehendes Baurecht wird

damit nicht eingegriffen.

Die erfolgten Abgrenzungen als Zentrale Versorgungsbereiche ha-

ben nur beim Stadtzentrum eine tatsächlich „zentrale“ Funktion. Für

den Bereich in der Feldstraße und in der Wilhelm-Pieck-Straße (vgl.

Punkt 6.2.5) ist es lediglich Ziel, die wohnortnahe Versorgung mit

Waren des täglichen, kurzfristigen und teilweise mittelfristigen Be-

darfs zu sichern. Die hier allgemein zulässigen Sortimente ergeben

sich aus der Aufstellung zentrenrelevanter Sortimente der Nahver-

sorgung (vgl. Punkt 6.3.1).

Zu 3. Zulässigkeit neuer oder Erweiterung von Discountern

Da in Großräschen ein erheblicher Überbesatz an Lebensmitteldis-

countern ermittelt wurde, würde die Ansiedlung weiterer derartiger

Betriebe überwiegend zur Umverteilung der Lebensmittelumsätze

aus vorhandenen Betrieben führen, jedoch kaum zur zusätzlichen

Umsatzbindung beitragen. Die Zulässigkeit auch weiterer discount-

orientierter Ansiedlungen in den Zentralen Versorgungsbereichen

folgt der Zielstellung, dass diese Bereiche geeignet erscheinen, die

Nahversorgung einerseits zu sichern und bei Bedarf oder Nachfra-

ge weiter zu entwickeln. Damit wird der Wettbewerb nicht verhin-

dert, sondern künftig lediglich räumlich gelenkt. Schließlich kann

dadurch eine gezielte Aufwertung der Zentralen Versorgungsberei-

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che erfolgen, was zum Einen dem Prinzip der kurzen Wege in den

Wohngebieten folgt („alles an einem Einkaufsort“), zum Anderen im

zentralen Versorgungsgebiet Stadtzentrum durch Steigerung der

Kundenfrequenz gewollte Effekte für den vorhandenen Branchen-

besatz bringen soll (neue Kunden durch Verbundkäufe).

Zu 4. Neuansiedlung Lebensmittel-Vollsortimenter

Großräschen bietet insgesamt kaum ausreichendes Kaufkraftpo-

tenzial, um großflächige Einzelhandelsmagneten im Innenstadtbe-

reich zu etablieren (Kauf- oder Warenhäuser) und kann dieses

auch aus dem Umland nicht rekrutieren. Lediglich im kurz- und mit-

telfristigen Bedarf sind geeignete Betriebsformen denkbar, die

durch ein qualitativ ansprechendes, umfangreiches Warenangebot

eigene Magnetfunktion entwickeln. Diese Funktion erfüllen am bes-

ten Lebensmittel-Vollsortimenter (großer Supermarkt oder kleiner

Verbrauchermarkt, Def. s. Pkt. 7.1) mit einem breiten und tiefen

Sortiment in der Branche Lebensmittel und Randsortimente (viele

Artikelgruppen, viele einzelne Produktalternativen einer bestimmten

Warenkategorie). Ein derartiger Markt ergänzt den innerstädtischen

Branchenmix und trägt zur Steigerung der Kundenfrequenz im zent-

ralen Stadtgebiet bei.

Zu 5. Erweiterung oder Neuansiedlung mit zentrenrelevanten Sor-

timenten außerhalb der Zentralen Versorgungsbereiche

Die Beschränkung der Erweiterung oder Neuansiedlung von Be-

trieben mit zentrenrelevanten Sortimenten (vgl. Punkt 6.3) auf ma-

ximal ca. 100 m² Verkaufsfläche folgt der Maßgabe, dass die defi-

nierten Zentralen Versorgungsbereiche in ihrer Struktur nicht we-

sentlich beeinflusst werden. Da selbst im Stadtzentrum vorwiegend

kleinere Geschäfte angesiedelt sind (50% aller Geschäfte, darunter

der größte Anteil hauptsächlich im Stadtzentrum, haben weniger als

50 m² Verkaufsfläche, s. Abb. 14), ist also bei weiteren Verkaufsflä-

chen von einer erheblichen Verdrängung auszugehen. Da im Ein-

zelhandel die Erträge nur einen geringen Anteil vom Umsatz aus-

machen, die Kosten zum größten Teil auch nicht flexibel in kurzer

Zeit dem Umsatzverlauf anzupassen sind (Personalkosten, Ge-

schäftsmiete, Energie etc.), können schon Umsatzeinbußen in der

betreffenden Branche von ca. 10% erheblich negative Auswirkun-

gen auf das Geschäftsergebnis haben. 100 m² große Neuansied-

lungen oder Erweiterungen mit innenstadtrelevanten Sortimenten

sind also als wesentlich und damit gefährdend für Innenstadtge-

schäfte in Großräschen anzusehen. Somit darf auch die Summe

verschiedener innenstadtrelevanter Sortimente in einem Ge-

schäft/einer neuen Abteilung nicht größer als 100 m² sein. Aus vor-

genannten Gründen wird auch die Einschränkung der Erweite-

rung/Neuansiedlung auf 50% der in dieser Branche bereits vorhan-

denen Verkaufsfläche (Summe der Branchenanteile in allen vor-

handenen Geschäften) im definierten Zentralen Versorgungsbe-

reich Innenstadt festgelegt.

Eine Erweiterung bzw. Neuansiedlung des betreffenden Sortimen-

tes ist auch dann anzunehmen, wenn der bestehende oder neue

Einzelhandelsbetrieb im Hauptsortiment ganz andere Branchen

führt (z. B. Möbel, Baumarktartikel, Gartenbedarf, Sport- und Frei-

zeitboote), und nun eine Abteilung mit zentrenrelevanten Sortimen-

ten eröffnen will. Hier darf auch die Summe mehrerer zentrenrele-

vanter Sortimente nicht größer als 100 m² bzw. die Größe der Ver-

kaufsfläche der Einzelsortimente 50% der in diesem Sortiment im

Zentralen Versorgungsbereich Innenstadt vorhandenen Verkaufs-

fläche sein.

Wurde das/die betreffende(n) Sortiment(e) als zentrenrelevante(s)

Sortiment(e) definiert, befindet sich jedoch gegenwärtig überhaupt

kein Geschäft mit diesem(n) Sortiment(en) – auch als Teil – in der

Innenstadt, greift trotzdem die maximal zulässige Größe für eine

Erweiterung oder Neuansiedlung von 100 m². Das jeweilige Sorti-

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ment wurde deshalb als zentrenrelevant eingestuft, weil nach Art

und Kaufgewohnheiten für dieses Sortiment die Innenstadt geeig-

net erscheint, d. h. diese dadurch an Attraktivität gewinnt bzw. ge-

winnen könnte. Mit der Beschränkung außerhalb der Zentralen

Versorgungsbereiche soll also eine künftige Ansiedlung in den

Zentralen Versorgungsbereichen nicht langfristig verhindert wer-

den.

Basis für die Berechnung der genehmigungsfähigen Verkaufsflä-

chen nach Branchen außerhalb des Zentralen Versorgungsberei-

ches ist der Bestand zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Ein-

zelhandelskonzeptes.

Zur vertiefenden Erläuterung werden im Folgenden schließlich auch

Empfehlungen für die Branchenstruktur nach den Standortkatego-

rien gegeben:

6.1.1 Branchenempfehlungen für das Stadtzentrum

Entsprechend den Leitlinien zur Einzelhandelsentwicklung sollen

neue Verkaufsflächen vorrangig bzw. ausschließlich im Zentralen

Versorgungsbereich Stadtzentrum zulässig sein. Hauptziel ist die

Stärkung des innerstädtischen Einzelhandels durch einen attrakti-

ven Branchenmix für das Stadtzentrum (s. auch Pkt. 4.5).

Das Stadtzentrum von Großräschen verfügt insgesamt über ca.

3.645 m² Verkaufsfläche. Das entspricht einem Anteil von ungefähr

14% an der Gesamtverkaufsfläche der Stadt. Der Einzelhandels-

besatz im kurzfristigen Bedarf ist in dieser Lage relativ hoch. Das

ist auf den Besatz bei Lebensmittel zurückzuführen. Wenig vertre-

ten ist der Besatz beim mittelfristigen Bedarf. Dort können die we-

nigen Fachgeschäfte kein ausreichendes Angebot bieten. Im Sor-

timent Schuhe/Lederwaren ist die Lage noch kritischer, hier ist kein

Anbieter vorhanden. Die gleiche Situation besteht bei Büchern.

Diese Angebotslücken sollten dauerhaft an einem Mittelzentrum in

Funktionsergänzung mit einem attraktiven Stadtzentrum nicht be-

stehen bleiben.

Positiv zu bewerten sind Fachgeschäfte wie Przybilski Elektrogerä-

te/Heimtextilien, Elektro Matschke und „Ihr Teppich- und Farben-

haus“. Diese inhabergeführten Fachgeschäfte bieten ein relativ

breites Angebot in den jeweiligen Branchen an und sind zugleich

attraktive Magneten für das Stadtzentrum. Der Besatz solcher

Fachgeschäfte ist deshalb schützenswert. Ebenfalls ist es zu emp-

fehlen, weitere Fachgeschäfte dieser Art zu fördern.

Ebenfalls positiv zu bewerten sind die Modeboutiquen. Diese

schaffen ein breiteres Angebot, werten diese Lage auf und haben

deshalb auch eine wichtige Magnetfunktion.

6.1.2 Branchenempfehlungen für die Wohngebiete

Im Gegensatz zum Stadtzentrum haben Einzelhandels-Standorte

in Wohngebieten lediglich die dort ansässige Bevölkerung mit Gü-

tern des alltäglichen Bedarfs (nahversorgungsrelevante Sortimen-

te) zu versorgen. Allzu oft befinden sich jedoch in diesen Lagen

auch größere Einzelhandelsagglomerationen (z. B. Passagen, Ein-

kaufscenter) oder großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahver-

sorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten (z. B. Verbraucher-

märkte), von denen eine ebenfalls starke und möglicherweise so-

gar überregionale Magnetwirkung ausgeht. Deshalb ist es notwen-

dig, bei Branchenempfehlungen für das Wohngebiet die Branchen-

struktur des Stadtzentrums als auch mögliche negative Auswirkun-

gen auf dieses zu berücksichtigen.

In Großräschen besitzt das Wohngebiet einen hohen Besatz im

Bereich der Nahversorgung (Lebensmittel/Reformwaren und Ge-

sundheit/Körperpflege) (s. Abb. 31). Quantitativ ist somit eine aus-

reichende Nahversorgung gewährleistet. Diese besteht aber aus-

schließlich aus Betrieben mit einem preisorientierten Sortiment

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(Discounter). Ebenfalls als hoch zu bewerten ist der Besatz bei

Gartensortiment (ca. 1.300 m², Lausitzer Gartenwelt).

Die Einzugsgebiete von Waren des mittel- und langfristigen Be-

darfs besitzen einen deutlich größeren Radius, weshalb großflä-

chige Betriebe z. B. mit Oberbekleidung oder Elektronikfachmärkte

in Konkurrenz mit dem Stadtzentrum treten können.

In Großräschen verfügt das Wohngebiet über einen höheren Ver-

kaufsflächenbesatz im Sortiment Oberbekleidung sowie Elektro

und über einen weitaus größeren Besatz bei Haushalt/persönl. Be-

darf als das Stadtzentrum. Damit künftig dieser Besatz keine Ver-

drängungseffekte im Stadtzentrum verursacht, sind Neuansiedlun-

gen oder Erweiterungen mit zentrenrelevanten Sortimenten zu

vermeiden.

Die Wohngebiete stehen in enger Verflechtungsbeziehung zum

Stadtzentrum, sofern diese daran angrenzen. Auf Grund dieser

engen räumlichen Verflechtung kann dadurch auch das Stadtzent-

rum Versorgungsaufgaben übernehmen.

6.1.3 Branchenempfehlungen für die nicht integrierte Lage

Die sog. „grüne Wiese“ bzw. nicht (städtebaulich) integrierte Lage

kann ebenfalls durch Agglomerationen von großflächigen Einzel-

handelsbetrieben eine eigene überregionale Magnetwirkung besit-

zen. Beinhaltet eine solche Einzelhandelsagglomeration im größe-

ren Umfang Sortimente des kurz- und mittelfristigen Bedarfs bzw.

nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente, kann eine Um-

lenkung der Kaufkraftströme weg vom Stadtzentrum und hin zu

„grünen Wiese“ erfolgen.

Trägers Baumarkt hat bereits einen beachtlichen Anteil an zentren-

relevanten Sortimenten. Diese Sortimente sollten künftig in diesen

Lagen auch als Teilsortimente vermieden werden, da ihre Magnet-

wirkung der Attraktivität des Stadtzentrums schadet.

In dieser Hinsicht ist jedoch auch die nicht integrierte Lage der be-

nachbarten Stadt Senftenberg zu berücksichtigen. Großflächige

Einzelhandelsansiedlungen in Senftenberg können aufgrund des

großen Einzugsgebietes solcher Betriebsform ebenfalls negative

Effekte auf das Stadtzentrum von Großräschen haben.

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6.2 Abgrenzung Zentrale Versorgungsbereiche

6.2.1 Planerische und konzeptionelle Grundlage

Die Stadt Großräschen will mit dem Einzelhandels- und Zentren-

konzept die ökonomischen und planerischen Grundlagen für eine

nachhaltige Einzelhandelsentwicklung in der Stadt schaffen.

Schwerpunkte bilden dabei die Beurteilung der gesamten Versor-

gungssituation (Höhe Verkaufsflächenniveau und branchenmäßige

sowie standörtliche Verteilung) sowie die Bewertung von so ge-

nannten Zentralen Versorgungsbereichen.

Die gewonnenen Aussagen dazu dienen als Entscheidungs-

grundlage bzw. können diese selbst determinieren, indem konkre-

te Festsetzungen als Beschlussvorlage übernommen werden.

Letztlich soll so die Stadtverordnetenversammlung in die Lage ver-

setzt werden, auf fundierter Grundlage die Rahmenbedingungen

für die langfristige Einzelhandelsentwicklung vorzugeben und „fest-

zuschreiben“. Damit sollen schließlich (weitere) Fehlentwicklungen

vermieden und gewollte Entwicklungen unterstützt werden.

Nach den landesplanerischen und regionalplanerischen Gesetzge-

bungen, durch jüngere Ergänzungen im BauGB für diese Thematik

sowie zahlreiche aktuelle Beschlüsse bzw. VW-Gerichts-Urteile

kommt den Einzelhandels- und Zentrenkonzepten eine immer

größere Bedeutung zu. Schließlich werden mit der „Bauplanungs-

rechtliche Beurteilung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben

(Einzelhandelserlass)“ vom 10. April 2007 (MIR 2007, Runderlass

23/01/2007) ausführliche konkrete Erläuterungen gegeben. Schwer-

punkt bildet in dieser Handlungsanleitung der Schutz der Zentralen

Versorgungsbereiche, die Sicherung der Nahversorgung sowie die

Einschränkungen der Zulässigkeit von Ansiedlungen großflächiger

Einzelhandels-Betriebsformen.

6.2.2 Zur Notwendigkeit der Abgrenzung Zentraler Versor-

gungsbereiche nach § 34 Abs. 3 BauGB

Bislang galt für Einzelhandelsansiedlungen innerhalb der im Zu-

sammenhang bebauten Ortsteile, dass sich das Vorhaben lediglich

nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und

der Grundstücksfläche […] in die Eigenart der näheren Umge-

bung einfügt und die Erschließung gesichert ist“ (§ 34 Abs. 1

BauGB). Demnach war es innerhalb der im Zusammenhang be-

bauten Ortsteile nicht relevant, ob ein Einzelhandelsvorhaben

zentrenrelevante Sortimente angeboten hat oder nicht. Einziger

Bewertungsmaßstab war, dass es sich in die nähere Umgebung

einfügte. Dies erschwerte jedoch für viele Städte und Gemeinden

die nachhaltige Steuerung einer wohnortnahen Einzelhandelsver-

sorgung. Hatte zum Beispiel ein Lebensmittelmarkt unterhalb der

Großflächigkeit (bis 800 qm Verkaufsfläche) in der Nähe eines Au-

tohauses oder eines Baumarktes im unbeplanten Innenbereich (§

34-Gebiet) einen Bauantrag gestellt, bestand in der Regel aus

bauplanungsrechtlicher Sicht keine Verhinderungsmöglichkeit, weil

es bei der Anwendung des § 4 Abs. 1 BauGB nur auf das Einfügen

in die nähere Umgebung ankam (die i.d.R. bei kleineren Märkten

auch gegeben war). Städtebauliche Fernwirkungen mussten bis-

lang also bei der Beurteilung des Einfügens außer Betracht gelas-

sen werden.

Um Vorhaben dieser Art entgegentreten zu können, trifft die Neu-

regelung nach § 34 Abs. 3 BauGB nun die Festsetzung, dass von

entsprechenden Vorhaben „keine schädlichen Auswirkungen

auf Zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in

anderen Gemeinden“ zu erwarten sein dürfen. Schutzobjekt

sind demnach ein oder mehrere „Zentrale Versorgungsberei-

che“.

Demnach stellen sich zunächst die Fragen:

Wie definiert man einen „Zentralen Versorgungsbereich“?

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Was ist unter schädlichen Auswirkungen zu verstehen?

Was ‚Zentrale Versorgungsbereiche’ konkret sind, wie sie abzu-

grenzen sind und worin sie sich konkret inhaltlich manifestieren,

wurde vom Gesetzgeber nicht vorgegeben. Verwiesen wird auf die

Planungspraxis und die Kommentierung durch die Rechtspre-

chung. Gesetzgebungsinitiativen einzelner Bundesländer sorgen

ebenfalls für eine weitere Ausgestaltung des neuen planungsrech-

tlichen Instrumentariums. Im Land Brandenburg wurde dazu sowie

zu weiteren aktuellen Einzelhandelsansiedlungsfragen ein Runder-

lass Nr. 23/1/2007 zur Bauplanungsrechtlichen Beurteilung von

großflächigen Einzelhandelsvorhaben (Einzelhandelserlass) be-

schlossen und veröffentlicht. Auch im neuen LEP für Berlin-

Brandenburg (Entwurf August 07) wird dieser Punkt, insbesondere

im Hinblick auf großflächigen Einzelhandelseinrichtungen mit zent-

renrelevanten Sortimenten ausführlich thematisiert (s. § 4.7 u. §

4.8 LEP B-B 2007).

6.2.3 Kriterien zur Abgrenzung

Zunächst scheint es offensichtlich, wo zentrale Einkaufslagen zu

finden sind. Das Stadtzentrum wird in der Regel als Zentraler Ver-

sorgungsbereich eingestuft, ebenso die Stadtteilzentren. Laut des

Einzelhandelserlasses (MIR 2007) können als Zentrale Versor-

gungsbereiche angesehen bzw. abgegrenzt werden:

a) „Innenstadtzentren, vor allem in Städten mit größerem Ein-

zugsbereich,

b) Nebenzentren in Stadtteilen sowie

c) Grund- und Nahversorgungszentren in Stadt- und Ortsteilen

und nichtstädtischen Gemeinden“ (MIR 2007, Runderlass

23/01/2007, S. 8).

Im LEP B-B wird speziell auf die großflächigen Einzelhandelsein-

richtungen mit zentrenrelevanten Sortimenten eingegangen. Bei

dieser Betriebsform soll „die Bindung an Städtische Kernbereiche

innerhalb Zentraler Orte erreicht werden, um die stadtfunktional

prägenden Kräfte des Einzelhandels zur Sicherung und Entwick-

lung eines Zentralen Versorgungsbereiches für den Zentralen Ort

selbst zu nutzen und im Umkehrschluss die Ausprägung Zentraler

Versorgungsbereiche innerhalb der Standortgemeinden nicht durch

Ansiedlungen außerhalb zu gefährden“ (LEP B-B 2007, S. 49).

Grundsätzlich sollen die großflächigen Einzelhandelsbetriebe „für

die Ausprägung lebendiger und vielfältiger funktionaler Kerne auch

als Identifikationspunkte für Städte und Gemeinden“ genutzt wer-

den (ebd., S. 49).

Im LEP B-B haben die „Städtischen Kernbereiche“ eine ähnliche

Bedeutung wie die Zentralen Versorgungsbereiche. Die Kernberei-

che werden als zentrale Lagen, in denen sich wesentliche städti-

sche Kernfunktionen befinden, definiert. Im § 4.8 Abs. 2 ist ange-

führt: „Städtische Kernbereiche sind gewachsene zentrale Lagen

im Siedlungsbereich Zentraler Orte, die in enger räumlicher

Nachbarschaft wesentliche zentrenbildende Funktionen (zum

Beispiel Einzelhandel, Verwaltung, Kultur, Dienstleistung) konzent-

rieren, sowie im Einzelfall die Versorgungszentren großer

Wohngebiete, wenn diese eine über die Nahversorgung hinaus-

gehende Funktion haben. Städtische Kernbereiche sind regelmä-

ßig die Innenstädte oder Ortskerne sowie in der Metropole Berlin

und den Oberzentren auch weitere städtische Kerne, die durch ei-

ne gute Verkehrsanbindung, insbesondere im ÖPNV, sowie die

Lokalisierung weiterer privater und öffentlicher Dienstleistungen

gekennzeichnet sind“ (ebd., S. 19).

Ein Merkmal der Städtischen Kerngebiete ist ihre Funktion und

nicht ausschließlich die zentrale Lage. Somit können auch Kernge-

biete außerhalb des Stadtzentrums (z. B. in Wohngebieten) als

städtischer Kernbereich definiert werden.

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Bei der Definition der Zentralen Versorgungsbereiche ist auch im

Freistaat Sachsen die räumliche Komponenten nicht das einzige

Entscheidungskriterium, die Versorgungsfunktion eines Zentralen

Versorgungsbereiches ist ebenfalls zu berücksichtigen: „Dem Be-

reich muss vielmehr die Bedeutung eines Zentrums für die Versor-

gung zukommen. Dieses ist dann zu bejahen, wenn die Gesam-

theit der auf eine Versorgung der Bevölkerung ausgerichteten bau-

lichen Nutzungen in dem betreffenden Bereich aufgrund der Zu-

ordnung dieser Nutzungen innerhalb des räumlichen Bereichs und

aufgrund ihrer verkehrsmäßigen Erschließung und verkehrlichen

Anbindung die Funktion eines Zentrums mit einem bestimmten

Einzugsbereich hat“ (Sächsisches Amtsblatt vom 24. April 2008, S.

606).

Zum Charakter von Grund- und Nahversorgungszentren stellt sich

auch die Frage, ob ein Nahversorgungsstandort ausschließlich

durch die Nahversorgung definiert werden muss oder ob andere

Faktoren ebenfalls von Bedeutung sind, wie z.B. „eine städtebau-

lich attraktive Situation. Nahversorgungsstandorte sollen nicht nur

Orte der Versorgung, sondern auch solche der Begegnung und

Kommunikation sein […] Wird ein Nahversorgungsstandort allein

auf Verkaufseinrichtungen reduziert, könnten auch Gewerbegebie-

te als Nahversorgungsstandorte bezeichnet werden“ (MSWKS

NRW 2005).

Laut bisheriger Rechtssprechung können sich Zentrale Versor-

gungsbereiche ergeben aus:

bestehenden Bauleitplänen, d.h. auf die Darstellung in B-

Plänen, insbesondere aber auch auf die Darstellung im Flä-

chennutzungsplan,

Raumordnungsplänen/Regionalpläne, die als Ziel der

Raumordnung im Sinne des § 3, 2 ROG festgelegt werden

können (in Mecklenburg-Vorpommern, Landesraumentwick-

lungsprogramm, 30.05.2005),

der Situation vor Ort (d.h. im Wesentlichen aus dem vorhan-

denen Einzelhandelsbestand).

Bei der Beurteilung vor Ort, ob ein Einzelhandelsstandort als Zent-

raler Versorgungsbereich einzustufen ist, legt die CIMA die folgen-

den Bewertungsmaßstäbe an:

Umfang des vorhandenen Einzelhandelsbestandes/Umfang

der bestehenden Versorgungsfunktion,

Umfang des vorhandenen Dienstleistungsbestandes,

Einheitlichkeit der funktionalen, städtebaulichen und räumli-

chen Struktur,

Städtebaulich integrierte Lage (fußläufige Erreichbarkeit).

Zentrale Versorgungsbereiche müssen zum Zeitpunkt der Festle-gung nicht bereits vollständig als ‚Zentrale Versorgungsbereiche’ entwickelt sein. Sie sollten zum Zeitpunkt der Festlegung jedoch be-reits als Planung eindeutig erkennbar sein. Ein in sich schlüssiges Konzept ‚Zentraler Versorgungsbereiche’ stellt unter Berücksichti-gung ergänzender Solitärstandorte ein Nahversorgungskonzept

für eine Gemeinde dar, das als Planungstatbestand in die Abwä-gung einzelner Projektvorhaben mit einbezogen werden kann.

Um eindeutig zuordnen zu können, ob einzelne Betriebe oder Grundstücke in einem Zentralen Versorgungsbereich liegen und somit „schützenswert“ sind, ist eine weitestgehend parzellenschar-fe Abgrenzung notwendig. Kreisförmige Markierungen oder vage

Bezeichnung des jeweiligen Bereiches reichen nicht aus (vgl.: Geyer 2005: „Neuregelungen für den Einzelhandel.“ In: PlanerIn 3_05, Dortmund, S. 16). Erste verwaltungsgerichtliche Urteile fordern dar-über hinaus, dass Zentrale Versorgungsbereiche Einzelhandelsun-ternehmen mit maßgeblich relevanter Versorgungsfunktion enthal-

ten müssen. Es reicht nicht, einen Standortbereich mit nur noch ru-dimentärer Versorgungsfunktion (Kiosk, Trinkhalle, kleinflächiger Nahversorger, etc.) als Zentralen Versorgungsbereich auszuweisen.

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Grundsätzlich sollen eindeutig nicht integrierte Standortlagen nicht noch nachträglich als ‚Zentrale Versorgungsbereiche’ positiv sank-tioniert werden.

Bei einer Festlegung des Zentralen Versorgungsbereiches ist ei-

nerseits zu berücksichtigen, dass es keine Momentaufnahme

sein soll, sondern künftige Entwicklungsperspektiven, aber

auch -einschränkungen einbezogen werden müssen. Da anderer-

seits zum Zeitpunkt der Festlegung zumindest die Planungsziele

erkennbar sein sollten, wird eine Begrenzung dort sinnvoll, wo auf

Grund städtebaulicher, historischer und geografischer Gegeben-

heiten Handelsansiedlungen nicht zur Vervollkommnung der vor-

handenen Handelsagglomerationen führen würde (z. B. Stadt-

mauern, Grünflächen, Gewässer, Baumbestand, Bahnschienen)

sowie unter den gegebenen Bedingungen keine für weiteren Ein-

zelhandel, Gastronomie oder Dienstleistungen „nutzbare“ Straßen-

züge bzw. Quartiere anschließen.

Leerstände zwischen den Einzelhandelsnutzungen, evtl. nahezu

leer stehende Immobilien sowie auch Areale, die die Magnetfunkti-

on des Stadtzentrums stärken können, sind i.d.R. nicht gesondert

auszuschließen. Voraussetzung für die Einbeziehung müssen also

nachvollziehbare Synergie- bzw. Kopplungseffekte zudem vor-

handenen Einzelhandelsbestand sein. Im Umkehrschluss heißt

dies, dass die Einbeziehung potenzieller, größerer Areale, die bis-

her nicht die vorgenannten Kriterien erfüllten, nur dann in den Zent-

ralen Versorgungsbereich einbezogen werden sollten, wenn eine

Bebauung im Interesse der städtebaulichen Entwicklung liegt, die

Potenziale dafür vorhanden sind und somit die geforderten Krite-

rien zur Stärkung des Zentralen Versorgungsbereiches dann erfül-

len würden. Der Beschluss über den Zentralen Versorgungsbe-

reich käme somit einer Befürwortung der Ansiedlung weiterer Ein-

zelhandelsansiedlungen auf dem potenziellen Areal gleich.

Die Abgrenzung von Zentralen Versorgungsbereichen folgt städ-

tebaulichen Entwicklungszielen aus dem jeweils zu über-

schauenden Zeithorizont. Anerkanntermaßen bedürfen diese Ziele

in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung und ggfs. Korrek-

tur bzw. Neufestsetzung. Genau so verhält es sich mit der Festle-

gung und Abgrenzung Zentraler Versorgungsbereiche. Diese sind

also durchaus nicht so „unantastbar“ nach einer ersten Beschluss-

fassung durch die gemeindlichen Gremien wie evtl. vermutet, son-

dern sollten immer den städtebaulichen Zielen folgen. In Zeitab-

ständen von ca. 5 Jahren sollte eine Prüfung nach Aktualisierung

der Datenlage und gutachterlicher Aussage zu den neuen Entwick-

lungspotenzialen erfolgen (Aktualisierung Einzelhandels- und Zent-

renkonzept). Aber auch einer Änderung/Ergänzung im System

der Zentralen Versorgungsbereiche aus gewichtigen, gemeindlich

befürworteten Anlässen zwischen diesen Perioden steht nichts im

Wege, sofern dies ebenfalls durch die gemeindlichen Gremien be-

schlossen wird.

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6.2.4 „Schädliche Auswirkungen“

Bisherige Urteile und Gutachten gehen bei der Bewertung von

„schädlichen Auswirkungen“ auf die Regelungen nach § 11 BauN-

VO zurück. Hierunter sind Auswirkungen zu verstehen, die sich auf

die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesent-

lich auswirken. „Auswirkungen […] sind insbesondere schädliche

Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Bundes-Immissions-

schutzgesetzes sowie Auswirkungen auf die infrastrukturelle Aus-

stattung, auf den Verkehr, auf die Versorgung der Bevölkerung

im Einzugsbereich […] auf die Entwicklung zentraler Versor-

gungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden,

auf das Orts- und Landschaftsbild und auf den Naturhaushalt“ (vgl.

§ 11 Abs. 3 BauNVO).

Die Rechtsprechung ging bislang bei der Frage, was unter negati-

ven Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO zu verstehen

ist, davon aus, dass bei etwa 10% Umsatzumverteilungen nega-

tive Auswirkungen anzunehmen sind. Teilweise wird jedoch bereits

bei 7% Umsatzverlagerungen davon ausgegangen, dass schädli-

che Auswirkungen auf die Zentralen Versorgungsbereiche anzu-

nehmen sind. In neueren Urteilen wird vielfach sogar davon aus-

gegangen, dass erst ein prognostizierter Kaufkraftabfluss von etwa

20% des Einzelhandelsumsatzes schädliche Auswirkungen zur

Folge hat (vgl. Berkemann, Halama 2005: „Erstkommentierung

zum BauGB 2004“, S. 363).

Die Abwägung erfolgt in Abhängigkeit vom Standort. Außerdem

bleibt bei der Abwägung zu bedenken, dass der Kaufkraftabfluss

nur ein Indiz im Sinne eines „Anfangsverdachtes“ ist. Gesunde

Einzelhandelsstrukturen sind z.B. bezüglich der Verträglichkeit

anders zu bewerten als Zentren, die bereits durch „Trading-Down-

Effekte“ gekennzeichnet sind. Unter diesem Effekt ist ein Trend zu

verstehen, bei dem höherwertige und preisintensive Anbieter durch

Niedrigpreisanbieter (v.a. in Einkaufslagen der Innenstadt) zuneh-

mend ersetzt werden. Maßgeblich sind bei Bewertungen letzten

Endes erhebliche städtebauliche Funktionsverluste, die u. U.

bereits bei Umsatzverteilungen ab ca. 7 bis um 10% eintreten kön-

nen. Diese Funktionsverluste können sich ausdrücken in städti-

schen Verödungen und zu erwartende „Trading-Down-Effekte“.

„Auch erhebliche Veränderungen von Verkehrsströmen oder ein

unerwünschtes Verkehrsaufkommen können `schädliche´ Aus-

wirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche sein“ (vgl.: Berke-

mann, Halama 2005: „Erstkommentierung zum BauGB 2004“, S.

363).

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6.2.5 Festlegung der Zentralen Versorgungsbereiche

Wenn ein Zentraler Versorgungsbereich die vorgenannten Kriterien

beinhalten soll, kommen in der Stadt Großräschen für eine Ab-

grenzung folgende Standorte in Frage (vgl. insbes. Punkt 6.2.3):

das Stadtzentrum (Altstadt) (s. Karte 10),

die Wilhelm-Pieck-Straße und

die Feldstraße.

Das Stadtzentrum von Großräschen versorgt auch ein Marktge-

biet, das nicht nur die gesamte Stadt, sondern auch darüber hinaus

ein Einzugsgebiet umfasst.

Bei einer Festlegung des Zentralen Versorgungsbereiches ist zu

berücksichtigen, dass es keine Momentaufnahme sein soll, son-

dern künftige Entwicklungsperspektiven aber auch -einschränkung-

en einbezogen werden müssen. Andererseits sollen im Sinne einer

künftigen Entwicklungsmöglichkeit auch Areale einbezogen wer-

den, die Einzelhandel aufnehmen können. Dies betrifft in jedem

Falle die vorhandenen Leerstände zwischen den Einzelhandels-

nutzungen, heute nahezu leerstehende Immobilien sowie auch

Areale, die die (verloren gegangene) Magnetfunktion des Stadt-

zentrums stärken können, indem hier größere Einzelhandels-

objekte angesiedelt werden.

Die genauere Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereiches

muss nicht zwangsläufig dem Verlauf des historischen Stadtkerns

entsprechen. Vielmehr ist der vorhandene Einzelhandelsbesatz für

die Abgrenzung ausschlaggebend. Denn dieser ist auch, der ge-

schützt bzw. unterstützt werden soll, damit ein umfangreiches Ein-

zelhandelsangebot mit „kurzen Wegen“ bestehen bleibt. Unter Be-

rücksichtigung der Haupt- und Nebenkundenläufe in den einzelnen

Einkaufsstraßen des Stadtzentrums (s. Pkt. 5.2.1), wäre der Zent-

rale Versorgungsbereich wie gefolgt abzugrenzen:

Karte 10: Zentraler Versorgungsbereich in Großräschen Quelle: Google Maps, eigene Bearbeitung

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Im Norden geht die Abgrenzung entlang der Calauer Straße

über das Grundstück Richtung Osten und endet am Bahnhof

Großräschen.

Im Osten verläuft die Abgrenzung entlang Am Bahnhof, Bahn-

hofstraße, Rudolf-Breitscheid-Straße, Eisenbahnstraße, Kirch-

allee und entlang der Flurstückgrenzen des Edeka-Areals.

Im Süden entlang der Flurstückgrenzen des Edeka-Areals über

die Seestraße.

Im Westen der Altstadt verläuft die Abgrenzung entlang der

Freienhufener Straße bis unter Einschluss der Gartenwelt über

die nördlich angrenzenden Grundstücke bis zur Barziger Stra-

ße, anschließend Grundstücke überquerend über die Karl-

Liebknecht-Straße und entlang der Friedhofstraße bis zu den

an der Calauer Straße angrenzenden Grundstücken.

Eine möglichst „parzellenscharfe“ Abgrenzung wird in Karte 11

vorgenommen. Diese Abgrenzung muss nicht grundstücksgenau

sein, jedoch soll sich daraus auch in einer möglichen Detailbe-

trachtung ableiten lassen, welche Grundstücke einzubeziehen wä-

ren bzw. „außen vor“ bleiben.

Karte 11: Zentraler Versorgungsbereich Stadtzentrum Quelle: Stadt Großräschen, eigene Bearbeitung

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Zentrale Versorgungsbereiche werden nicht ausschließlich mit dem

geographischen Zentrum einer Stadt gleichgesetzt, sondern kön-

nen ebenfalls durch ihre Nahversorgungsfunktion definiert werden.

Dementsprechend besteht die Möglichkeit, dass mehrere Zentrale

Versorgungsbereiche in einer Stadt vorliegen können.

In Großräschen sind neben dem Stadtzentrum auch die Feldstraße

und die Wilhelm-Pieck-Straße (s. Karte 12 u. 13) als weitere Zent-

rale Versorgungsbereiche auszuweisen. Beide Standorte besitzen

die Merkmale eines Grund- und Nahversorgungszentrums. Sie

verfügen über einen kleineren Einzugsbereich. Neben einem bzw.

zwei Discounter sind dort auch Betrieben des Lebensmittelhand-

werks vorzufinden. In der Wilhelm-Pieck-Straße befindet sich eben-

falls eine Kultur- und Freizeiteinrichtung (Gaststätte Ilse Bowling).

Karte 12: Zentraler Versorgungsbereich Feldstraße Quelle: Stadt Großräschen, eigene Bearbeitung

Karte 13: Zentraler Versorgungsbereich Wilhelm-Pieck-Straße Quelle: Stadt Großräschen, eigene Bearbeitung

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6.3 Sortimentsliste für Großräschen

Um die Entwicklung der Zentralen Versorgungsbereiche der Städte

und Gemeinden nicht zu beeinträchtigen, spielt die Sortiments-

ausstattung von geplanten Einzelhandelsgroßprojekten bei der

Bewertung möglicher Auswirkungen eine maßgebliche Rolle. Soll

die Entwicklungs- und Funktionsfähigkeit der Geschäftszentren

nicht beeinträchtigt werden, sind Einzelhandelsansiedlungen am

Stadtrand vor allem auf nicht innenstadtrelevante Warenangebote

zu begrenzen.

In der Praxis ist die Abgrenzung von zentrenrelevanten und nicht-

zentrenrelevanten Sortimenten allerdings nicht ganz einfach, da

die Sortimentszusammensetzung im Handel ständigen Wandlun-

gen und Anpassungen unterliegt. Wegen der dynamischen Verän-

derungen in den Sortimentsstrukturen des Einzelhandels erscheint

es daher angezeigt, derartige Listen als Orientierungsrahmen und

weniger als starre Regelwerke anzusehen. Anhaltspunkte für die

Zentrenrelevanz von Einzelhandelssortimenten ergeben sich aus

dem vorhandenen Angebotsbestand in den gewachsenen Zentren

in Verbindung mit städtebaulichen Kriterien sowie Kundenverhal-

tensmustern.

Kennzeichnend für zentrenrelevante Branchen und Bedarfsberei-

che ist insbesondere ihre über die tägliche Bedarfsdeckung hi-

nausgehende Versorgungsfunktion. Größtenteils handelt es sich

dabei um so genannte Handtransportwaren. Darüber hinaus sollten

sich zentrale Einzelhandelsstandorte vor allem durch die Qualität

und Höherwertigkeit der Angebote von nicht integrierten Lagen

unterscheiden. Eine wesentliche Schlüsselstellung für die über

das Wohnumfeld hinausgehende Attraktivität der zentralen Stan-

dorte nehmen der Bekleidungssektor und der hochwertige

Facheinzelhandel ein.

Grundsätzlich stuft die CIMA all jene Branchen als zentrenrelevant

ein, die

zur Belebung des Stadtzentrums beitragen,

häufig in Verbindung mit anderen Innenstadtangeboten

besucht werden (Kopplungs- und Synergieeffekte) und

aufgrund ihrer Flächenansprüche im zentralen Einkaufsbe-

reich städtebaulich integrierbar sind.

Unternehmen aus den kurzfristigen Bedarfsbereichen sollten so-

wohl der Nahversorgung in Wohnlagen, wie auch der Sorti-

mentsabrundung in zentralen Einkaufslagen dienen. Leistungsfähi-

ge Lebensmittel-Anbieter stellen vor allem für kleinere Zentren

(auch manche Stadteilzentren) wichtige Magneten dar. Die Ansied-

lung in Wohnstandortnähe ist notwendig, um die Versorgung aller

Bevölkerungsgruppen mit den Gütern des täglichen Bedarfs – ins-

besondere mit Lebensmitteln - zu sichern. Das durch diese häufig

nachgefragten Güter entstehende Verkehrsaufkommen soll über

das Prinzip der kurzen Wege reduziert werden. Wohngebiete kön-

nen darüber hinaus auch durch eine Nutzungsmischung mit er-

gänzenden Sortimenten aus kurz- bis mittelfristigen Bedarfsberei-

chen belebt werden (Versorgungs-, Dienstleistungs- und Kommu-

nikationsfunktion). Diese Grund- oder Nahversorgungszentren sol-

len demzufolge ebenfalls zentrenrelevante und nahversorgungsre-

levante Sortimente beinhalten.

Charakteristisch für viele Branchen des nicht zentrenrelevanten

Bedarfes ist die Orientierung an den Autokunden. In der Regel

werden in den hier subsumierten Branchen Artikel angeboten, die

nicht oder nur schwer zu Fuß abtransportiert werden können (sog.

Autotransportwaren). Ferner ist den Anbietern gemeinsam, dass

sie einen sehr hohen Flächenbedarf haben und aus diesem

Grund im Stadtzentrum nicht oder nicht mehr angesiedelt werden

können.

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6.3.1 Nahversorgungsrelevante Sortimente

Nahversorgungsrelevante Sortimente haben den Charakter tägli-

cher bzw. periodischer Bedarfsdeckung. Nahversorgungsrelevante

Sortimente sind eine Teilmenge der zentrenrelevanten Sortimente,

haben also auch eine zentrenrelevante Funktion. Der Hauptanteil

der nahversorgungsrelevanten Sortimente besteht aus Lebensmit-

teln. Diese sollen die möglichst wohnortnahe Versorgung der Be-

völkerung sichern. Die Differenzierung zu den anderen zentrenre-

levanten Sortimenten besteht also darin, dass großflächige Betrie-

be mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten auch in Zentralen

Versorgungsbereichen von Stadtteilen oder Nahversorgungszent-

ren zulässig sind, alle weiteren zentrenrelevanten Sortimente je-

doch nicht der Erfüllung ihrer (Versorgungs-)Funktion dienen.

52.3 Apotheken, medizinische, orthopädische und

kosmetische Artikel

52.47 Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren

und Bürobedarf

52.11/52.2Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren

Zentrenrelevante Sortimente für die Nahversorgung

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6.3.2 Zentren- und Nahversorgungsrelevante Sortimente

Zentrenrelevante Sortimente lassen sich dadurch charakterisieren,

dass sie verhältnismäßig viele Besucher in die Stadtzentren zie-

hen, zumeist kleinere Flächen beanspruchen, oft zusammen mit

anderen Innenstadtnutzungen nachgefragt werden und überwie-

gend ohne Pkw transportiert werden können. Zentrenrelevante

Sortimente verfügen dementsprechend über Produkte, die eine

höhere „Zentralität“ aufweisen, d.h. diese Produkte sind nicht in

anderen Ortschaften mit einer geringeren Zentralität zu erwerben.

Dazu gehören Produkte des kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfs

(z. B. Feinkost, Fachparfümerie, Bücher, Schmuck, Elektroware u.

v. m.), wofür Kunden bereit sind, auch längere Wege in Kauf zu

nehmen.

Inwiefern Sortimente Zentrenrelevanz erhalten, hängt jedoch auch

von der aktuellen Situation bzw. den Potenzialen und Entwick-

lungszielen einer Stadt ab. Verfügte das jeweilige Stadtzentrum

bisher nicht über bestimmte Sortimente und wird es auch in Zu-

kunft kaum möglich sein, beispielsweise für fachmarktähnliche

Konzepte mit Zoobedarf oder Fahrräder Flächen im Zentrum anzu-

bieten, können diese ggfs. auch als nicht zentrumsbedeutend, also

nicht zentrenrelevant eingeordnet werden. Für typische, zentral

anzusiedelnde Sortimente wie Uhren/Schmuck, Foto/Optik, Bücher

u.a. trifft dies jedoch nicht zu, da mit der Aufhebung des Schutzes

im Zentrum bei einer dann genehmigungsfähigen Ansiedlung in

Rand- oder Außenbereichen die künftige Ansiedlung im Stadtzent-

rum nahezu unmöglich wäre.

52.5 Antiquitäten und Gebrauchtwaren

52.42 Bekleidung

52.44.2 Beleuchtungsartikel

52.49.1 Blumen, Pflanzen und Saatgut, ausgenommen

Beetpflanzen, Wurzelstöcke und Blumenerde

52.45 Elektrische Haushaltsgeräte, Geräte der

Unterhaltungselektronik und Musikinstrumente

52.49.7 Fahrräder, Fahrradteile und -zubehör

52.49.4 Foto- und optische Erzeugnisse (ohne

Augenoptiker)

52.44.3 Haushaltsgegenstände

52.44.7 Heimtextilien

52.44.4 Keramische Erzeugnisse und Glaswaren

52.48.2 Kunstgegenstände, Bilder, kunstgewerbliche

Erzeugnisse, Briefmarken, Münzen und

Geschenkartikel

52.43 Schuhe und Lederwaren

52.49.9 Sonstiger Facheinzelhandel, ausgenommen

Büromöbel und Brennstoffe

52.48.6 Spielwaren

52.49.8 Sport- und Campingartikel (ohne

Campingmöbel), ausgenommen Sport und

Freizeitboote und Zubehör

52.49.6 Telekommunikationsendgeräte und Mobiltelefone

52.41 Textilien

52.48.5 Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck

52.49.2 Zoologischer Bedarf und lebende Tiere

Sonstige zentrenrelevante Sortimente

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6.3.3 Nicht-zentrenrelevante Sortimente (Autotransportware)

Nicht-zentrenrelevante Sortimente sind für die Funktionsfähigkeit

von Zentralen Versorgungsbereichen nicht zwingend erforderlich

und lassen sich auch dort in der Regel nicht verträglich unterbrin-

gen. Sie beschränken sich auf die Versorgung der Bevölkerung mit

langfristigen Gütern, besitzen einen hohen Flächenbedarf für die

Präsentation und Lagerung der Waren. Weil sie nicht ohne weite-

res problemlos zu transportieren sind erzeugen sie erheblichen

Verkehr.

Als nicht zentrenrelevant können darüber hinaus die Sortimente

aufgenommen werden, die auch bisher nicht im Stadtzentrum an-

gesiedelt waren und deren Ansiedlung in der Innenstadt auch auf

Grund lokaler Gegebenheiten sowie fehlender Potenziale in den

nächsten Jahren voraussichtlich nicht zu erwarten ist (Umkehr-

schluss zum Ausschluss aus Zentrenrelevanz, s. oben). Damit wird

es insbesondere bei kleineren Städten z. B. trotz begrenzter

Raumkapazitäten noch möglich, Sortimente in der Stadt anzubie-

ten, die keinen Wettbewerb zum Stadtzentrum darstellen (da keine

dieser Sortimente dort vorhanden) und deshalb keine Ansiedlungs-

chance auf Grund der bloßen Zuordnung „zentrenrelevante Sorti-

mente“ hätten (z. B. Elektro/PC).

52.46.2 Anstrichmittel

52.49.1 Aus der Unterklasse Blumen, Pf lanzen und

Saatgut: Beetpflanzen, Wurzelstöcke und

Blumenerde

51.15.4 Aus der Unterklasse Eisen-, Metall- und

Kunststoffwaren: Garagen, Gewächshäuser,

Gerätehäuschen und Baubuden52.49.9 Aus der Unterklasse Sonstiger Facheinzelhandel:

Büromöbel und Brennstoffe

52.49.8 Aus der Unterklasse Sport- und Campingartikel:

Sport- und Freizeitboote und Zubehör

52.46.3 Bau- und Heimwerkerbedarf

52.49.5 Computer, Computerteile, periphere Einheiten

und Software

52.44.6 Holz-, Kork-, Flecht- und Korbwaren

52.46.1 Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren

50.10.3 Kraftwagen

50.40.3 Krafträder, Kraftradteile und -zubehör

50.30.3Kraftwagenteile und Zubehör

51.51.3 Mineralölerzeugnisse

51.53.7 Sanitärkeramik

52.48.1 Tapeten- und Bodenbeläge

52.44.1 Wohnmöbel

Nicht-zentrenrelevante Sortimente

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Großräschen

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7 Anhang

7.1 Begriffserläuterungen

Abschöpfungsquote

Bedeutung:

Die Abschöpfungsquote (auch Bindungsquote oder Umsatzbindungsfaktor) bezeichnet denjenigen Umsatzanteil am gesamten bindungsfähigen Um-satzpotenzial, der zu einem Zeitpunkt x tatsächlich erzielt wird.

Berechnung:

Die Berechnung kann branchenbezogen oder branchenübergreifend erfol-gen. Berechnungsbasis ist der tatsächlich erzielte Umsatz einer Bran-che/eines Ortes dividiert durch das (bindungsfähige) Umsatzpotenzial die-ser Branche/des Ortes.

Bevölkerung

Zur Bevölkerung zählen laut statistischem Landesamt alle Personen, die im ausgewiesenen Gebiet ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben, ausgenommen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräf-te sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretun-gen mit ihren Familienangehörigen.

Einzugsgebiet

Bedeutung:

Die Größe des Einzugsgebiets eines Ortes bestimmt zu einem wesentli-chen Anteil die Höhe seines bindungsfähigen Umsatzpotenzials. Berech-nung und Abgrenzung:

Einflussgrößen zur Bestimmung des Einzugsgebiets sind v. a.

- die Zeitdistanzen von den Wohnorten der Konsumenten zu den zentra-len Einkaufsorten in der Region;

- die Marktpotenziale der Gemeinden des potentiellen Einzugsgebiets;

- die Attraktivitätsgrade der konkurrierenden Einkaufsorte;

- die unterschiedliche Distanzempfindlichkeit und Ausgabebereitschaft für Güter des kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfs.

Die Abgrenzung erfolgt i.d.R. nach Bedarfsbereichen für Güter des kurz-, mittel- und langfristigen Bereichs. Zum Einzugsgebiet zählen alle Gemein-den, aus denen mindestens 10 % der verfügbaren Kaufkraft in den Unter-suchungsort fließen. Dabei ist zu beachten, dass v.a. in Verdichtungsräu-men eine unter 10 % liegende Kaufkraftbindung in €-Werten einen erhebli-chen Umfang erreichen kann.

Kaufkraft (nominal / real)

Bedeutung:

Die nominale Kaufkraft bezeichnet diejenige Geldmenge, die den privaten Haushalten innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zur Verfügung steht. Sie setzt sich zusammen aus dem verfügbaren Netto-Einkommen zuzüg-lich der Entnahmen aus Ersparnissen und aufgenommener Kredite, abzüg-lich der Bildung von Ersparnissen und der Tilgung von Schulden. Die reale Kaufkraft entspricht der tatsächlichen Kaufkraft. Dabei wird sowohl die In-flation als auch das regional sehr unterschiedliche Niveau von Löh-nen/Gehältern und Lebenshaltungskosten berücksichtigt.

Kaufkraftkennziffer (KKZ)

Bedeutung:

Die KKZ bezeichnet die Kaufkraft einer Gemeinde pro Einwohner im Ver-gleich zum Bundesdurchschnitt (unabhängig von der Größe der Gemein-de).

Berechnung:

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Aus der Einkommensteuer-Statistik der Städte und Gemeinden wird das gesamte im Ort verfügbare Netto-Einkommen aufsummiert und durch die Zahl der Einwohner geteilt. Daraus ergibt sich ein bestimmtes ortsspezifi-sches Pro-Kopf-Einkommen. Der Bundesdurchschnitt dieses Pro-Kopf-Einkommens wird gleich 100 gesetzt. Angenommen dieser Bundesdurch-schnitt läge bei 10.226 €, so würde einem Ort mit einem Pro-Kopf-Einkommen von 11.248 € die KKZ 110,0 zugewiesen, einem Ort mit € 9.203 entsprechend die KKZ 90,0.

Marktpotenzial

Bedeutung:

Das Marktpotenzial bezeichnet den Umsatzumfang eines Ortes auf Basis seiner Einwohnerzahl (ohne Kaufkraftzu- und -abflüsse aus dem Einzugs-gebiet).

Berechnung:

Berechnungsbasis sind die jährlich neu ermittelten durchschnittlichen ein-zelhandelsrelevanten Verbrauchsausgaben pro Kopf in Deutschland, mul-tipliziert mit der Einwohnerzahl des Ortes.

Umsatzpotenzial (bindungsfähiges)

Bedeutung:

Das bindungsfähige Umsatzpotenzial bezeichnet den Umfang des Umsat-zes, den ein Ort auf Basis seines eigenen, lokalen Marktpotenzials, abzüg-lich der Kaufkraftabflüsse der eigenen Bevölkerung und zuzüglich der Kaufkraftzuflüsse der Bewohner des Einzugsgebiets, rechnerisch erreichen kann.

Berechnung:

Vom ermittelten lokalen Marktpotenzial wird der zu erwartende Kaufkraftab-fluss der örtlichen Bevölkerung abgezogen und der zu erwartende Kauf-kraftzufluss aus dem Einzugsgebiet hinzugerechnet (Ermittlung des zu erwartenden Kaufkraftzu- bzw. -abflusses über Einfluss von Entfernung und Attraktivität der Konkurrenzzentren = Distanz-Matrix-Modell nach HUFF).

Umsatzkennziffer (UKZ)

Bedeutung:

Die UKZ bezeichnet die Umsatzkraft einer Gemeinde pro Einwohner (also nicht den Umsatz pro Einwohner!). Da am Umsatz eines Ortes zu beträch-tlichen Teilen auch die Bewohner des Umlandes beteiligt sind, ist der Um-satz bzw. die Umsatzkennziffer Ausdruck der Zentralität eines Ortes und ein Kriterium für die Beurteilung seiner Standortattraktivität.

Berechnungsbasis:

Berechnungsbasis ist der (von der GfK und MB Research jährlich ge-schätzte) örtliche Einzelhandelsumsatz (ohne Kfz/Mineralöl, aber mit Ein-zelhandels-Nahrungsmittelhandwerk wie Bäcker/Metzger). Wie bei der KKZ wird der ortspezifische Wert mit dem Bundesdurchschnitt verglichen und auf die Einwohnerzahl des Ortes bezogen.

Einzelhandelszentralität

Die Einzelhandelszentralität eines Ortes beschreibt das Verhältnis des am Ort getätigten Einzelhandelsumsatzes zu der am Ort vorhandenen Kaufk-raft (Nachfrage). Wenn die Zentralität einen Wert von über 100 % ein-nimmt, so fließt Kaufkraft aus dem Umland in den Ort, die die Abflüsse übersteigt. Liegt die Zentralität unter 100 %, so existieren Abflüsse von Kaufkraft, die nicht durch die Zuflüsse kompensiert werden können. Je größer die Zentralität eines Ortes ist, desto größer ist seine Sogkraft auf die Kaufkraft im Umland. Die Zentralität eines Ortes wird z.B. durch die Qualität und Quantität an Verkaufsfläche, den Branchenmix, die Verkehrsanbindung und die Kaufkraft im Marktgebiet gesteuert.

Non-Food-Sortimente von Lebensmittelmärkten (nach EHI Euro-Handelsinstitut GmbH, Köln, 2006)

Non-Food I:

Wasch-, Putz-, und Reinigungsmittel, Schuh-, Kleiderpflege, Hygieneartikel, Hygienepapiere, Säuglingspflege, Watte, Verbandsstoffe, Haar-, Haut-,

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Mund- und Körperpflege, Sonnen- und Insektenschutz, Kosmetika, Fuß-pflegemittel, Tiernahrung/Tierpflegeartikel.

Non-Food II:

Textilien, Heimtextilien, Kurzwaren, Schuhe, Lederwaren, Koffer, Schirme, Haushaltswaren, Bilderrahmen, Galanteriewaren, Camping-, Garten und Sportartikel, Unterhaltungselektronik, Elektrogeräte und -artikel, Elektro-großgeräte, Schmuck, Foto, Uhren, Brillen, Spielwaren, Papier-, Büro- und Schreibwaren, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, EDV, Kommunikation, Do-it-Yourself-Artikel (Baumarktartikel), Eisenkurzwaren, Farben, Lacke, Auto-zubehör, Fahrradzubehör, Blumen, Pflanzen, Samen, Düngemittel, Insekti-zide, Sonstiges wie Möbel und Sanitärbedarf. Wir unterscheiden zwischen folgenden Einzelhandels-Betriebstypen:

Fachgeschäft

Sehr unterschiedliche Verkaufsflächengrößen, branchenspezialisiert, tiefes Sortiment, in der Regel umfangreiche Beratung und Kundenservice (als Filialisten sind z.B. Benetton oder Fielmann zu nennen).

Fachmarkt

Meist großflächiges Nonfood-Fachgeschäft (Ausnahme: Getränkemärkte) mit bestimmtem Branchenschwerpunkt, mit breitem und tiefem Sortiments-angebot, in der Regel viel Selbstbedienung und Vorwahl, oft knappe Per-sonalbesetzung (z.B. Obi, Vögele, Media-Markt, Deichmann, ARO-Teppichwelt). Fachmarktzentren vereinen zahlreiche unterschiedliche Fachmarktkonzeptionen unter einem Dach oder auch in offener Bauweise.

Shopping-Center

Großflächige Konzentration vieler Einzelhandelsfachgeschäfte diverser Branchen, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe meist unter einem Dach, oft ergänzt durch Fachmärkte, Kaufhäuser, Warenhäuser und Ver-brauchermärkte; großes Angebot an Kundenparkplätzen; i.d.R. zentrale Verwaltung und Gemeinschaftswerbung. Errichtung häufig aufgrund zentra-ler Planung. Oft werden bestehende Einkaufszentren auch weiterentwickelt und vergrößert, mit der Folge, dass sich eine gravierende Veränderung der Wettbewerbssituation ergeben kann (z.B. Olympia- Einkaufszentrum in München, Brückencenter in Ansbach).

Supermarkt

Ca. 400 bis 1.500 m² Verkaufsfläche, Lebensmittelvollsortiment inkl. Frisch-fleisch, ab 800 m² Verkaufsfläche bereits höherer Nonfood-Anteil: Umsatz-anteil ca. 10 - 15 %, Flächenanteil ca. 20 - 30 % (z.B. Spar, Edeka, Rewe und Tengelmann).

Lebensmittel-

Discounter

Betriebsgrößen zwischen ca. 300 und 800 m².

Verkaufsfläche, ausgewähltes, spezialisiertes Sortiment mit relativ niedri-ger Artikelzahl, grundsätzlich ohne Bedienungsabteilungen, preisaggres-siv, zunehmender Nonfood- Umsatzanteil (Aldi, Lidl, Norma).

Verbrauchermarkt

Verkaufsfläche ca. 1.500 bis 5.000 m², Lebensmittelvollsortiment, mit zu-nehmender Fläche stark ansteigender Flächenanteil an Nonfood-Abteilungen (Gebrauchsgüter), Nonfood-Umsatzanteil ca. 20 - 40 %, Non-food- Flächenanteil ca. 30 - 60 % (Kaufland).

SB-Warenhaus

Verkaufsfläche über 5.000 m², neben einer leistungsfähigen Lebensmit-telabteilung (Umsatzanteil i.d.R. über 50 %) umfangreiche Nonfood-Abteilungen: Nonfood- Umsatzanteil ca. 35 - 50 %, Nonfood-Flächenanteil ca. 60 - 75 %. Standort häufig peripher, großes Angebot an eigenen Kun-denparkplätzen (Globus, Real).

Warenhaus

In der Regel Verkaufsfläche über 3.000 m², in zentraler Lage, meist mit Lebensmittelabteilung, breites und tiefes Sortiment, hier überwiegend Vor-wahlsystem und Bedienung (Karstadt, Kaufhof).

Kaufhaus

In der Regel Verkaufsfläche über 1.000 m², in zentraler Lage, breites, tiefes Nonfood-Sortiment, im Gegensatz zum Warenhaus meist mit bestimmtem Branchenschwerpunkt, oft Textil (C&A, H&M).

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7.2 Verzeichnis Abbildungen, Tabellen und Karten

Abbildungen

Abb. 1: Raumordnerische Einbindung Großräschen............................................... 4

Abb. 2: : Einwohnerentwicklung in Großräschen von 1991 bis 2007 ....................... 6

Abb. 3: Bevölkerungsprognose für Großräschen .................................................... 6

Abb. 4: Kaufkraftindex im Vergleich ....................................................................... 8

Abb. 5: Entwicklung der Einzelhandelskaufkraft zw. 2001 und 2006 ....................... 8

Abb. 6: : Umsatzkennziffer ausgewählter Städte .................................................... 9

Abb. 7: Zentralität ausgewählter Städte im Vergleich ............................................. 9

Abb. 8: Verkaufsfläche pro Kopf ausgewählter Gemeinden .................................. 12

Abb. 9: Verkaufsfläche je Einwohner gewichtet mit der Zentralität ........................ 13

Abb. 10: Vergleich Verkaufsfläche pro Kopf in m², alle Bedarfstypen .................... 14

Abb. 11: Vergleich Verkaufsfläche pro Kopf in m², Food und Non-Food ................ 14

Abb. 12: Einzelhandelsbetriebe nach Anzahl und Fläche (Absolutwerte) .............. 16

Abb. 13: Einzelhandelsbetriebe nach Anzahl und Fläche (Prozentwerte) .............. 16

Abb. 14: Einzelhandelsbetriebe in Großräschen nach Anzahl und Fläche ............. 17

Abb. 15: Verteilung der Verkaufsflächen auf die Betriebe (VKF-Konzentration) ..... 17

Abb. 16: Lebensmittelbetriebstypen im Vergleich ................................................. 18

Abb. 17: Anteile Lebensmitteleinzelhandel nach Betriebsform in Prozent .............. 18

Abb. 18: Anteile der Lebensmittel-Betriebe und Verkaufsflächen nach Betriebstypen (absolut), Quelle: CIMA 2008 ............................................. 19

Abb. 19: Anteile der Lebensmittel-Betriebe und Verkaufsflächen nach Betriebstypen (in Prozent), Quelle: CIMA 2008 ......................................... 19

Abb. 20: Kaufkraftbindung und Zufluss in Mio. Euro ............................................. 23

Abb. 21: Kaufkraftzu- und -abfluss in Mill. Euro nach Standorten .......................... 24

Abb. 22: Bindungsquoten nach Branchen 2008 ................................................... 25

Abb. 23 und 24: Kaufkraftbindg. und Zufluss in Mill. € und Bindungsquoten 2015 . 26

Abb. 25: Verkaufsflächenpotentiale 2015 nach Branchen ..................................... 27

Abb. 26: Wettbewerbssituation nach Branchen in Großräschen (ohne Möbel) ...... 28

Abb. 27: Bedarfstypen nach Lage in Großräschen................................................ 29

Abb. 28: Vergleich der Anteile der Bedarfstypen im Stadtzentrum ......................... 29

Abb. 29: Branchenstruktur im Stadtzentrum ......................................................... 30

Abb. 30: Branchenstruktur im Stadtzentrum in Proznent ....................................... 30

Abb. 31: Branchenstruktur Wohngebiete .............................................................. 32

Abb. 32: Branchenstruktur Wohngebiete in Proznent ............................................ 32

Abb. 33: Branchenstruktur nicht integrierte Lage .................................................. 33

Abb. 34: Branchenstruktur nicht integrierte Lage in Prozent .................................. 33

Tabellen

Tab. 1: Bevölkerungsentwicklung seit 2001 im Vergleich ........................................ 6

Tab. 2: Marktgebiet Großräschen ........................................................................ 21

Karten

Karte 1: Lage von Großräschen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz .................... 3

Karte 2: Strukturmerkmale der Stadt Großräschen ............................................... 5

Karte 3: Bevölkerungsvorausschätzung Land Brandenburg bis 2030 ...................... 7

Karte 4: Potenziale Wettbewerbsstandorte ........................................................... 11

Karte 5: Verteilung des Einzelhandels nach Lagetyp in Großräschen .................... 15

Karte 6: Verteilung der Lbm-Betriebe mit fußläufigem Einzugsgebiet .................... 20

Karte 7: Marktgebiet Großräschen ....................................................................... 22

Karte 8: Lagequalitäten in Großräschen ............................................................... 35

Karte 9: Haupt- und Nebenkundenlauf im Stadtzentrum ....................................... 36

Karte 10: Zentraler Versorgungsbereich in Großräschen ...................................... 48

Karte 11: Zentraler Versorgungsbereich Stadtzentrum ......................................... 49

Karte 12: Zentraler Versorgungsbereich Feldstraße............................................ 50

Karte 13: Zentraler Versorgungsbereich Wilhelm-Pieck-Straße ............................. 50