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ELTERNINFO Schuljahr 2018/2019

ELTERNINFO - schulen-krauchthal.ch · Küng Timo Rubin Rhaya Schenk Lia 5. Klasse 6. Klasse Baumgartner Yara Baumgartner Nico Bigler Philine Gilgen NIick Frank Arden Iseli Rahel Omanovic

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Impressum

Herausgeber: Primarschulen Krauchthal, Schulleitung

Redaktion Doris Nold Christoph Haldimann

Adresse: Primarschulen Krauchthal Redaktion „Elterninfo“ Eggen 17 3326 Krauchthal

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I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

KAPITEL SEITE

Vorwort Schulleitung 4

1. Adressen / Nummern Behörden und Lehrkräfte 5/6

2. Schülerverzeichnis 7-9

3. Informationen der Schulleitung 10-19 - Qualitätsarbeit der Schulen

Der Kindergarten gehört zur Schule, das heisst…

Die Eltern können zum Schulerfolg beitragen

Leitbild

Schulprogramm

Lehrplan 21

Die Beurteilung - Kontrollprüfung - Wasser-Sicherheits-Check WSC - Schulordnung - Informationen der Kantonspolizei zur Verkehrssicherheit - Bei uns gilt - Vorgehen der Schule bei Schwierigkeiten - Vorgehen der Eltern bei Fragen oder Schwierigkeiten - Vorgehen bei Kopfläusen - Wenn Eltern für die Schule fahren…

4. Informationen aus dem Kollegium 20 - Änderungen - Unterrichtsfreie Halbtage

5. Informationen zum Schulbetrieb 21/22 - Absenzen - Dispensationen - Fünf freie Halbtage - Adressänderungen - Wegzug / Zuzug - Sicherheitswesten - Schulmaterial vergessen - Pausenkiosk - TTG-Hilfen

6. Informationen zur Tagesschule 24

7. Schulsozialarbeit SSA 25

8. Stundenpläne 2018/2019 26-31

9. Ferienplan der Schulen im Kanton Bern 32

10. Kirchliche Unterweisung KUW 33/34

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Liebe Eltern

Ich freue mich, Ihnen wiederum zum Schuljahresbeginn die Informationsbroschüre „Elterninfo“ abzugeben. Diese dient als Nachschlagewerk und enthält wichtige Daten, Schuladressen, allgemeine Regelungen und diverse Informationen. Ich hoffe, dass sie Ihnen dienlich sein wird. Wenn Sie Vorschläge und Anregungen zum Inhalt oder Erscheinungsbild der Elterninfo haben, nehmen wir diese gerne entgegen. Das Schuljahr 2018/2019 ist in dem Sinne ein besonderes, weil ab August 2018 der Lehrplan 21 eingeführt wird. Die Umsetzung wird die Lehrkräfte persönlich, aber auch unsere Konferenzen und Weiterbildungen beeinflussen und uns anregen, Unterricht und Zusammenarbeit zu hinterfragen, anzupassen, weiter zu entwickeln. Eine spannende Herausforderung wartet auf uns, von der ich mit Zuversicht sagen kann, dass wir gut unterwegs sind. Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern ein spannendes und erfolgreiches Schuljahr und freue mich zusam-men mit dem Kollegium auf interessante Begegnungen und gelingende, bereichernde Zusammenarbeit.

Doris Nold, Schulleiterin der Schulen Krauchthal

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1. Adressen / Nummern Behörden und Lehrkräfte

Schulkommission

Mellenberger Franziska, (Präsidentin), Ressort Präsidiales / Finanzen P: 078 767 30 55 Rubitschung Martin, (Vize-Präsident) Ressort Tagesschule / Transportwesen P: 034 411 27 24 Baumann Jürg, Personelles / Infrastruktur P: 034 411 32 72 Neuenschwander Martin, Ressort Schulentwicklung / Qualitätssicherung P: 034 411 33 40 Schenk Beatrice, Ressort Kindergarten (Sicherheitswesten) P: 034 411 00 17 Huber Salome, Ressort Gesundheit / Prävention P: 031 536 48 63

Schulleitung

Doris Nold, Schulen Krauchthal (Bürozeit: DI + DO 08.30 – 11.30 / 13.30 – 15.00 Uhr) G: 077 413 86 60 [email protected]

Tagesschulleitung

Simone Leuenberger Nadenbousch, Mittagstisch in Hettiswil (Bürozeit: DI 11.00 - 13.30 Uhr) G: 079 504 71 66 Schulsekretariat

Christoph Haldimann, Gemeindeverwaltung, Länggasse 1, 3326 Krauchthal G: 034 411 80 81 [email protected] Schulhäuser

Schule Hettiswil, Chabisgasse 16, 3325 Hettiswil G: 034 411 21 17 Kindergarten Hettiswil, Chabisgasse 16, 3325 Hettiswil G: 034 411 21 01

Schule Krauchthal, Eggen 17, 3326 Krauchthal G: 034 411 13 61 Kindergarten Krauchthal A, Eggen 15, 3326 Krauchthal G: 034 411 19 51 Kindergarten Krauchthal B, Eggen 17, 3326 Krauchthal G: 077 461 78 33

Kollegium

Krauchthal

Schenk Andrea Kindergarten A P: 034 411 15 53 Frauchiger Annja Kindergarten A P: 031 701 01 70 Zaugg Stefanie Kindergarten B + TP Franz. P: 079 231 96 02 Tompai Claudia 1. – 3. Klasse A P: 079 381 23 73 Battilana Andrea 1. – 3. Klasse B P: 076 407 16 66 Zürcher Anne 4. – 6. Klasse A P: 079 576 09 42 Banholzer Yvonne 4. – 6. Klasse B P: 077 426 47 59 Mauerhofer Christine TPL Schule P: 034 411 22 52 Zenger Sabine TPL Krauchthal + Hettiswil P: 078 607 68 67 Leuenberger Frieda TPL Schule P: 034 411 28 95 Sempach Ursula TPL Schule P: 031 839 04 67 Schenk Miriam Schwimmen Krauchthal + Hettiswil P: 078 919 51 99

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Hettiswil

Streit Esther Kindergarten + TPL Schule P: 031 335 34 35 Gygax Agnes TPL Kindergarten P: 034 530 01 44 Kupferschmid Ursula 1./2. Klasse P: 031 761 10 66 Steinemann Stefan 3./4. Klasse P: 078 736 40 89 Durrer Beatrice 5./6. Klasse P: 079 518 65 84 Weiss Florian TPL 5./6. Klasse P: 079 246 35 91 Sempach Fabienne TPL Schule P: 031 839 04 67

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Spezialunterricht Hofer Nina (Logopädin) Sch: 079 315 34 71 Mauerhofer Christine (Deutsch als Zweitsprache) P: 034 411 22 52 Leuenberger Frieda (Krauchthal, integrative Förderung) P. 034 411 28 95 Sempach Ursula (Krauchthal, integrative Förderung) P: 031 839 04 67 Hulliger Annegret (Hettiswil, integrative Förderung) P: 079 714 15 10 Thüler Rima (Psychomotorik) P: 077 419 43 31

Hauswarte

Iseli Kurt, Schulhaus Hettiswil (MO – FR 08.00 – 12.00/13.00 – 17.30 Uhr) G: 079 372 73 04

Kaderli Christoph, Schulhaus Krauchthal (MO – FR 08.00 – 12.00/13.00 – 17.30 Uhr) G: 079 215 46 05 Bibliothek

Salis Sommer Renata P: 034 411 26 25 Schulbusfahrer Ramanathas Sathiyanathan Montag – Dienstag G: 079 472 32 06 Kaderli Hans Mittwoch – Freitag G: 079 472 32 06 Dummermuth Ueli Montag – Dienstag G: 079 364 51 77 Hänni Fritz Mittwoch – Freitag G: 079 364 51 77

Das Mobiltelefon ist dauerhaft im Schulbus deponiert. Am besten erreichen Sie den Fahrer per SMS. Schulinspektorat

Regionales Schulinspektorat Emmental-Oberaargau Kreis 11 Christoph Joss, Schulinspektor G: 031 635 52 65 Dunantstrasse 7b, 3400 Burgdorf Sekretariat, Beatrice Nyffenegger G: 031 635 52 61 Erziehungsberatung

Erziehungsberatung, Kinder- und G: 031 635 52 52 Jugendpsychiatrischer Dienst Dunantstrasse 7b, 3400 Burgdorf Schularzt

Praxis Brunnenhof, Dr. Sieber & Dr. Steiner, Dorfstrasse 25a, 3324 Hindelbank G: 034 411 22 11

Koordinations- und Ansprechstelle ist das Schulsekretariat G: 034 411 80 81 Schulzahnarzt

Zahnarztpraxis Dr. Ivan Sokol, Unterdorfweg 3, 3324 Hindelbank G: 034 411 25 85

Koordinations- und Ansprechstelle ist das Schulsekretariat G: 034 411 80 81 Kirchgemeindesekretariat

Wälchli Gabriela (DI 18.00-19.30 Uhr / MI 09.00-11.00 Uhr / DO 08.00-10.30 Uhr) P: 034 461 00 23

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2. Schülerverzeichnis

Krauchthal KG – 2. Klasse

Kindergarten A

Kindergarten B

5-jährige 5-jährige Bangerter Valentina Graber Jan Mael Baumgartner Lara Grunder Alexa Ursula Burkhart Lio Hock Mila Sophia Hähni Emely Köhn Benaja Leon Huber Nils Minder Robin Luchi Jay Schmutz Niklas Stipic Ante Sutter Liora von Ins Emely Wüthrich Michael Wälchli Sarina 6-jährige 6-jährige Baumberger Livia Bühlmann Jason Berner Laura Buri Leon Buri Annika Gerber Kilian Burkhart Lou Grandinetti Allison Hunsperger Melina Suganthan Rittika Mäusli Janik Napolitano Emily Osswald Soraya Syli Olsi 1. Klasse A 1. Klasse B Bangerter Marisa Christen Nils Baumgartner Malin Flückiger Léo Feusi Nina Flückiger Seraphine Flückiger Noé Fumey Tirza Gerber Angela Graber Fiona Huber Tim Hubacher Jan Kühni Leon Kaderli Flurin Luchi Miali Kammermann Janis Sutter Jenna Soltermann Kevin Osswald Eliah Wehrlin Lennia 2. Klasse A 2. Klasse B Allemann Lea Baumberger Amelie Buri Jana Grandinetti Jodi Kammermann Malea Köhn Jaron Rüfenacht Lorena Vogt Noée von Allmen Leonie

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Krauchthal 3. – 6. Klasse

3. Klasse A 3. Klasse B Fumey Noomi Burkhart Leon Gerber Luna Casciero Sofia Hoog Meo Corcoran Kaylen Isecke Charlie Dhamodharan Kavin Kaderli David Metzger Shannon Soltermann Romina Wölfli Noam Wehrlin Nevio Zanovello Timothy 4. Klasse A 4. Klasse B Britschgi Maxim Corosiniti Laura Flückiger Sophia Leibundgut Ben Fumey Micha Marrocco Luca Köhn Janina Reinhold Timon Schenk Nico Rüfenacht Romina Vogt Maël Rytz Adrian von Allmen Sophia Sutter Dania Sutter Livio 5. Klasse A 5. Klasse B Ammann Luca Ebener Michaela

Baumann Arwen Gerber Nils Cadjenovic Helena Köhn Timon Corcoran Breanna Mühlemann Yannick Kaderli Florian Ramseier Tanja Neuenschwander Fabio Sutter Lukas 6. Klasse B 6. Klasse A Buri Lisa Marrocco Lara Hubacher Lars Neuenschwander Simon Muroni Naïm Sutter Florian Scholl Ronny Sutter Julian Studer Dario Vogt Jana

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Hettiswil KG – 6. Klasse 5-jährige 6-jährige Baumann Julian Brunner Luca Buri Jan Burri Sandro Buri Naël Dreyer Julien Finger Yannick Kerekes Nayla Jost Noa-Larina Peeters Ilario Kilchenmann Ben Portmann Matilda Leuenberger Remi Rubitschung Emilio Plöttner Yrsa Rufener Leila Rubin Aria Soler Alejandro Stegemann Marlon Wiest Noah Zesiger Ronja 1. Klasse 2. Klasse Baumgartner Joya Baumann Florian Berberat Luc Berberat Yaël Beutler Simona Buchholz Erik Buri Chenoa Gerber Jill Bürki Kira Müller Lea Finger Raffael Kilchenmann Anika Jost Leana-Awa Leist Jaron Schenk Elin Leuenberger Anah Zesiger Noah Rothermann Palina Rubin Kian Schmocker Shyane 3. Klasse 4. Klasse Berner David Nadenbousch Niklas Brunner Alessia Othenin-Girard Simon Burri Noé Peeters Leano Dreyer Zoé Schmocker Ayline Gilgen Leana Schott Lionel Jost Mara-Lyna Küng Timo Rubin Rhaya Schenk Lia 5. Klasse 6. Klasse Baumgartner Yara Baumgartner Nico Bigler Philine Gilgen NIick Frank Arden Iseli Rahel Omanovic Adnan Küng Leonie Young Jonas Rothermann Pablo Sathiyamoorthy Vishnuka Schärli Mateo Schmid Oliver Schott Joana Stalder Linda Wittwer Ivan

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3. Informationen der Schulleitung

Der Kindergarten gehört zur Schule, das heisst…

Der zweijährige Kindergarten ist für alle Kinder obligatorisch.

Der Stichtag wurde stufenweise auf den 31. Juli verlegt, das heisst, dass alle Kinder, die bis zum 31. Juli 2015 geboren worden sind, den Kindergarten ab August 2019 besuchen.

Kinder im Alter von 4 bis 6 Jahren werden gemeinsam unterrichtet.

Die zwei Kindergartenjahre gelten als Schulzeit, somit dauert die obligatorische Schulzeit 11 Jahre.

Die Kindergartenkinder haben wie die Schüler Anrecht auf fünf freie Halbtage, die individuell eingesetzt werden können. Das vorgedruckte Formular muss frühzeitig, d.h. spätestens zwei Tage vor dem ent-sprechenden Datum abgegeben werden.

Ist Ihr Kind krank oder hat es Arzttermine, werden die Absenzen entschuldigt. Sie müssen Ihr Kind dafür per Telefon oder schriftlich bei der Lehrperson abmelden.

Nach Möglichkeit nehmen beide Elternteile an Informationsanlässen wie Elternabende, Standortge-spräche, usw. teil.

Die Eltern können zum Schulerfolg beitragen

Eltern und Volksschule sind per Gesetz zur Zusammenarbeit verpflichtet. Diese soll partnerschaftlich erfol-

gen.

Schule Eltern

Schulweg üben, bis ihn das Kind selber bewältigen kann

Aufsichtspflicht während den Unterrichtszeiten Absenzenmeldungen

Informationen über wichtige Geschehnisse Informationen über Unregelmässigkeiten zuhause

offenes Klassenzimmer Schulbesuche

Informationsanlässe Teilnahme an Informationsanlässen

individuelle Beurteilung Unterstützung bei schwierigen Situationen

abwechslungsreicher Unterricht Kinder ausgeruht und genährt zur Schule schicken, ge-sundes Znüni mitgeben, Interesse an schulischen The-men zeigen

Medien und Informatik im Unterricht Umgang mit elektronischen Geräten regeln und alters-gemäss einsetzen

Arbeitskontrolle darauf achten, dass Aufträge erledigt werden

Organisation von ausserschulischen Anlässen Mithilfe, Fahrdienste nach Möglichkeit

Termine Informationsblätter aufbewahren

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Leitbild

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Schulprogramm

Wir haben für unser Schulprogramm 2018 – 2021 in der Organisations-, der Schul-, der Personal- und Unterrichtsentwicklung Entwicklungsbereiche definiert, an denen wir kontinuierlich arbeiten. Im Bereich der Organisationsentwicklung soll ein wiederkehrender Turnus von Projekten, Anlässen und Lagern unsere Arbeit effizienter, strukturierter und damit für alle Beteiligten transparent und einfacher in der Planung machen. Die Weiterführung und Weiterentwicklung von Feedbackformen im und ausserhalb des Unterrichts ist eines der Ziele im Schulentwicklungsprozess. In der Personalentwicklung geht es weiterhin darum, neue Lehrkräfte ins Kollegium zu integrieren und da-ran zu arbeiten, dass Neues und Bestehendes sich in guter Form ergänzen. Dazu gilt es verschiedenste Zusammenarbeitsformen in den Klassen, Stufen, Teams aufzubauen und zu pflegen. Ein wichtiger Schwerpunkt bleibt die Unterrichtsentwicklung: Die Thematik des altersdurchmischten Ler-nens und der Heterogenität in unseren Klassen wird uns weiterhin beschäftigen. Dazu kommt der Auftrag des Kantons, sich mit der Umsetzung des Lehrplans 21 zu befassen. Fachschwerpunkt im Schuljahr 2018/2019 wird die Einführung Deutsch sein (nach Mathematik 2016/2017 und NMG 2017/2018). Weiter werden wir uns mit den Themen «Hausaufgaben» und «Beurteilung» intensiver befassen. Mit der Erhöhung der Lektionenzahl pro Woche gilt es, sich grundsätzlich Gedanken zu Hausaufgaben und mög-licher Formen zu machen. Und auch wenn die Änderungen in der Beurteilung nicht gross sind, ist es doch ein Thema, das sich lohnt, überlegt und sorgfältig damit umzugehen. Wir werden uns in Konferenzen und Weiterbildungsgefässen damit auseinandersetzen und über unsere Grundhaltungen im Rahmen der kan-tonalen Vorgaben informieren.

Lehrplan 21

Der Lehrplan 21 integriert Entwicklungen aus den bestehenden Lehrplänen und baut sie zum Teil aus. Er berücksichtigt aber auch gesellschaftliche Entwicklungen und setzt neue Akzente. So erhalten beispiels-weise die Naturwissenschaften im Lehrplan 21 ein stärkeres Gewicht.

Der Lehrplan 21 beschreibt fachliche (z.B. in Mathematik oder in den Sprachen) und überfachliche Kom-petenzen (z.B. Sozialkompetenz). Die Schülerinnen und Schüler erwerben diese Kompetenzen systema-tisch über die elf Kindergarten- und Schuljahre hinweg.

Mit der Kompetenzorientierung im Lehrplan 21 werden grundlegende Aspekte des aktuellen Lehr- und Lernverständnisses aufgenommen, an dem sich die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen und die Lehrmittel bereits heute orientieren.

Die Schulen haben mit dem neuen Fremdsprachenunterricht und dem Lehrmittel Mille feuilles bereits Er-fahrungen mit kompetenzorientierten Unterricht gemacht.

Der neue Lehrplan tritt für Kindergarten bis 7. Schuljahr auf den 1. August 2018 in Kraft. Die Einführung des Lehrplans 21 ist ein mehrjähriger Prozess der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Die Erziehungsdi-rektion des Kantons Bern lässt den Schulen und Lehrpersonen genügend Zeit für eine sorgfältige Einfüh-rung. Ende Juli 2022 soll die Einführung des Lehrplans abgeschlossen und der gesamte Unterricht auf den Lehrplan 21 ausgerichtet sein.

An den diesjährigen Elternabenden wird ein 2. Mal über den Lehrplan 21 informiert. Dabei wird die Beur-teilung im Zentrum stehen.

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Beurteilung

Wann erhalten Schülerinnen und Schüler einen Beurteilungsbericht? Primarstufe: Ende 2., 4., 5. und 6. Schuljahr. Sekundarstufe I: Ende 7., 8., und 9. Schuljahr. Das Übertrittsverfahren von der Primar- in die Sekundarstufe I bleibt gleich.

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Kontrollprüfung

Mitte der 6. Klasse steht der Entscheid über die Einstufung des Kindes in die Sekundar- oder Realstufe ab der 7. Klasse an. Diese Einstufung wird von Eltern und Schule gemeinsam vorgenommen. Werden sich Eltern und Schule über die Zuweisung jedoch nicht einig, wird eine Kontrollprüfung zur Klärung der Sach-lage durchgeführt. Die Prüfung umfasst alle drei Fächer, auch wenn vielleicht nur in einem Fach Uneinigkeit besteht. Das Ergebnis der Prüfung ergibt die definitive Einstufung. Wasser-Sicherheits-Check WSC

Es wird das Ziel verfolgt, dass im Kanton Bern alle Kinder die Gelegenheit erhalten sollen, Schwimmen zu lernen. Dazu sind in erster Linie die Eltern verantwortlich. Die Volksschule kann und soll aber aus nachste-henden Gründen auch einen Beitrag dazu leisten:

Baden und Schwimmen ist die zweitbeliebteste Sportart der Schweizer Kinder.

Baden und Schwimmen wirken sich bei regelmässiger Ausübung positiv auf das gesamte Körpersys-tem und damit auf die gesunde Entwicklung von Kindern aus.

Ertrinken ist bei Kindern die zweithäufigste unfallbedingte Todesursache.

Rund 1/3 der Ertrinkungsunfälle ereignen sich nach einem ungewollten Sturz ins Wasser und dem Un-vermögen, sich selber retten zu können.

Der Wasser-Sicherheits-Check WSC stellt eine sinnvolle Massnahme zur Vorbeugung von Badeunfällen dar. Der Fokus beim WSC ist auf die Selbstrettung in einer Notsituation gerichtet. Mit dem WSC wird Ende der 4. Klasse getestet, ob sich eine Schülerin / ein Schüler bei einem Sturz ins Wasser selber an den Rand oder das Ufer retten kann. Der Test besteht aus folgenden drei Elementen, die nacheinander, ohne Pause vom Kind umgesetzt werden müssen:

Purzeln ins tiefe Wasser

1 Minute an Ort über Wasser halten

50 m schwimmen Allen Schülerinnen und Schülern, welche den Test bestanden haben, wird der offizielle WSC-Ausweis ab-gegeben. Bei Nichtbestehen des WSC werden die Eltern darüber informiert. Der Test kann im nachfolgen-den Schuljahr wiederholt werden. Der WSC hilft zudem, die Folgeschule darüber zu informieren, welche Schülerinnen oder Schüler noch nicht schwimmen können. Diese Information ist für die Planung von Aus-flügen ans Wasser und für den Schwimmunterricht wichtig, so dass die Lehrperson einen Anlass mit ihrer Klasse sicher durchführen kann.

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Schulordnung

Wir – eine Lehr- und Lerngemeinschaft.

Wir schaffen ein Klima des Vertrauens lernen das Lernen fördern das Selbstvertrauen achten einander übernehmen Verantwortung respektieren Grenzen

Unsere Schülerinnen und Schüler tragen Mitverantwortung für den Umgang miteinander, mit Sachwerten und Materialien. Sie beteiligen sich an der Gestaltung unserer Schule. Aus unserem Leitbild

Öffnungszeiten Schulhaus

Das Schulhaus ist von 07.20 bis 12.00 Uhr und von 13.15 bis 16.10 Uhr offen.

Ausserhalb der Unterrichtszeiten ist der Unterrichtstrakt nicht zugänglich.

Verhalten im Schulhaus

Ich vermeide Störungen / Lärm während der Unterrichtszeiten.

In den Schulräumen trage ich Hausschuhe.

Ich achte im Schulhaus auf Ordnung und Sauberkeit.

Ich trage Sorge zu Einrichtungen und Material.

Pausen / Pausenplatz

Ich verbringe die Pause im Freien.

Der Ruheplatz ist zum Sitzen, Schwatzen und Ausruhen da.

Fussball spiele ich nur auf den dafür bezeichneten Plätzen, auf dem Rasen nur, wenn dieser offen ist.

Ich achte auf dem Pausenplatz auf Sauberkeit und Ordnung.

Private Scooter, Rollbretter, Rollerblades und Ähnliches sind nur in der Freizeit erlaubt. Ausnahmen bestimmt die Lehrerschaft.

Aufenthalt auf dem Schulareal

Schülerinnen und Schüler kommen erst eine Viertelstunde vor Schulbeginn auf das Schulareal.

Benutzungszeiten: gemäss Anschlag

Den Rasen betrete ich mit Schuhen ohne Stollen oder Nocken.

Ich beachte die Signalisation bei Regenwetter, nassem Boden und Rasenpflege.

Zu Geräten, Pflanzen, etc. trage ich Sorge.

Klettern auf Bäume und Zäune ist nicht erlaubt.

Verbote

Während den Schulzeiten und schulischen Veranstaltungen sind eingeschaltete elektronische Geräte nicht gestattet.

Es ist verboten, die Schulanlage während der Unterrichtszeit unerlaubt zu verlassen.

Das Drogenverbot (Rauchen, Kiffen, Alkohol, Schnupfen etc.) gilt für Schülerinnen und Schüler auf dem gesamten Areal der Schule und des Kindergartens.

Waffen oder andere gefährliche Gegenstände sind auf dem Schulareal verboten.

Für Pausenplatz, Rasen und Spielplatz beim Kindergarten gilt ein Fahrverbot für Velos, Töffli und Mo-torroller.

Das Fahren von fremden Fahrzeugen, das Manipulieren daran und dergleichen ist untersagt.

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Schulweg

Der Schulweg ist die sichere und direkte Verbindung zwischen Wohnort und Schulhaus.

Ich komme zu Fuss zur Schule (Scooter, Rollbretter, Rollerblades und Ähnliches sind aus Sicherheits-gründen nicht erlaubt).

Bis zur 3. Klasse gilt: Wer innerhalb des Velorayons wohnt, geht zu Fuss zur Schule. Ab der 4. Klasse darf das Fahrrad benutzt werden. Dieses ist in verkehrstüchtigem Zustand. Rad fahrende Schülerinnen und Schüler tragen Helme!

Die von der Gemeinde abgegebenen Sicherheitswesten müssen zwischen den Herbst- und Frühlings-ferien immer getragen werden. Das Tragen der Sicherheitswesten wird aber über das ganze Schuljahr hinweg empfohlen. Die Gemeinde stellt die Sicherheitswesten gratis zur Verfügung. Die Verantwortung liegt bei den Eltern.

Velorayon (rote Begrenzung): Der Velorayon bezeichnet alles, was innerhalb des Siedlungsgebietes und erschlossen ist. (Quartierstrasse, Trottoir, in den meisten Fällen mit Strassenbeleuchtung).

Verhalten untereinander (Unterrichtszeit, Schulweg, Schulareal)

Ich trage Auseinandersetzungen ohne verbale oder tätliche Gewalt aus.

Ich beachte allgemein bekannte Regeln und befolge Anweisungen.

Ich mache andere auf die geltenden Regeln aufmerksam.

Telefonzeiten Schulhaus

Morgens und mittags: 07.00 – 07.15 Uhr // 07.45 – 08.00 Uhr // 12.55 – 13.10 Uhr (vor Unterrichtsbeginn)

In der grossen Pause: 09.50 – 10.10 Uhr

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Informationen der Kantonspolizei zur Verkehrssicherheit

Im Eltern-Taxi zur Schule

Liebe Eltern Immer weniger Kinder legen ihren Schulweg zu Fuss oder mit dem Fahrrad zurück. Europaweit wächst eine „Rück-sitzgeneration“ heran, die sich mit dem Auto zu den Alltagszie-len chauffieren lässt. Dieser Trend wird auch bei uns festgestellt. Auf den ersten Blick mag es vielleicht die beste Alternative sein, wenn Sie Ihr Kind schnell mit dem Auto in die Schule oder Kindergarten bringen. Als zuständiger Verkehrsinstruktor setze ich mich für einen möglichst autofreien Schulweg ein. Denn es sprechen wichtige Gründe dafür, den Schulweg ohne Auto zurückzulegen:

Zu Fuss zur Schule und zum Kindergarten

Der Schulweg ist mehr als nur die Distanz zwischen Eltern- und Schulhaus. Er ist ein wesentlicher Bestandteil im Leben der Kinder. Auf dem Schulweg werden Entdeckungen gemacht, Natur und Um-welt werden beobachtet, es werden Kontakte geknüpft, Konflikte ausgetragen und Verkehrserfahrun-gen gesammelt. Der Schulweg fördert die motorischen Fähigkeiten von Kindern ebenso, wie die Kom-petenz, Situationen richtig einzuschätzen.

Nur durch eigenständige Bewältigung des Schulweges lernen die Kinder, sich im Strassenverkehr zu Recht zu finden und die Gefahren einzuschätzen.

Kinder, die zur Schule gehen, sind fit und im Unterricht konzentrierter. Lassen Sie Ihr Kind daher diesen Weg je nach Alter und Entwicklungsstand möglichst zu Fuss zurücklegen.

Falls Sie das Auto benützen, beachten Sie Folgendes:

Im Auto ist Ihr Kind vergleichsweise sicher. Allerdings stellt jedes Fahrzeug, das zusätzlich im Schulhausbereich unterwegs ist, eine weitere Gefahrenquelle für andere Kinder dar.

Wenn möglich sollten Kinder auf den Rücksitzen transportiert werden.

Lassen Sie Ihr Kind erst aussteigen, wenn das Auto stillsteht – und immer auf der Trottoir Seite.

Loben Sie Ihr Kind für korrektes Verhalten.

Achten Sie auf Kinder vor oder hinter Ihrem Fahrzeug beim Wegfahren!

Kinder im Auto richtig sichern

Alter Vordersitz und Rücksitz

Unter 7 Jahren Benützung von Kinderrückhaltevorich-tungen obligatorisch

7 – 12 Jahren Benützung von Kinderrückhaltevor-richtungen oder Gurten obligatorisch

Über 12 Jahren Gurtentragpflicht

Im Auto dürfen nur so viele Kinder mitgeführt werden, wie im Fahrzeug gemäß Fahrzeugausweis “Plätze“ zugelassen sind. Kinder bis 12 Jahren oder unter 1.50 m Körpergröße sind im Auto immer mit geeigneten Kin-derrückhaltevorrichtungen zu sichern.

Mit Ihrer Unterstützung leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Unfallverhütung. Dafür danken wir Ihnen. www.police.be.ch

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Bei uns gilt:

Wir pflegen einen positiven, wertschätzenden und freundlichen Umgang miteinander.

Folgende Abmachungen sind eine Selbstverständlichkeit im Schulalltag.

Ich mache meine Aufgaben.

Ich arbeite im Unterricht.

Ich störe den Unterricht nicht.

Ich folge den Anweisungen der Lehrpersonen.

Mein Ton zu Erwachsenen und Mitschüler / Mitschülerinnen ist anständig – Schimpfwörter sind tabu.

Ich grüsse bei meiner ersten Begegnung am Tag.

Ich grüsse auch Besucherinnen und Besucher im Schulhaus. Vorgehen der Schule bei Schwierigkeiten

Vorgehen, was tun?

Info an Weitere Instanzen

Einbezug von Fachstellen

STUFE 1 SchülerInnengespräch KL/TP Ziele und Massnahmen festlegen und nächs-ten Schritt ankündigen Zeitpunkt des Gesprächs/Kontakts bei jeder Stufe jeweils schriftl. festhalten Keine Verbesserung innerhalb von 3 Wochen

STUFE 2 Elternkontakt mdl. oder schriftl. KL oder TP Ziele und Massnahmen festlegen und nächs-ten Schritt ankündigen (z.B. spontaner Aus-schluss aus einzelnen Lektionen Verweis in eine andere Klasse) Keine Verbesserung innerhalb von 3 Wochen

Info an KL Info an LK

Evtl. Einbezug von Heilpädagogin Evtl. Einbezug von Schulsozialar-beit

STUFE 3 Elterngespräch KL / TP (& Schüler/in) Ziele und Massnahmen festlegen und nächs-ten Schritt ankündigen Massnahmen in Absprache mit Fachstellen festlegen Abmachungen schriftlich festhalten mit Unter-schrift der Beteiligten Keine Verbesserung innerhalb von 3 Wochen

Info an LK &Schuko

3a. Einbezug von Fachstellen: Schulkommission EB Heilpädagogin Schulsozialarbeit Abschlussgespräch mit KL, Eltern & Fachstelle Keine Verbesserung innerhalb von 3 Wochen zu 4.

STUFE 4 Elterngespräch KL & SL (&Schüler/in) Ziele und Massnahmen festlegen und nächs-ten Schritt ankündigen Protokoll Keine Verbesserung innerhalb von 3 Wochen

Info an LK &Schuko

STUFE 5 Elterngespräch KL, SL &Schuko Ziele und Massnahmen festlegen und nächs-ten Schritt ankündigen Elternbrief über Mass-nahmen und Protokoll durch Schuko mit Rechtsmittelbelehrung Keine Verbesserung innerhalb von 3 Wochen

Info an LK Info + Ein-bezug Inspektor

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STUFE 6 Eröffnung der Massnahmen durch Schuko (mit Beisitz von SL & KL) - Gefährdungsmeldung an Sozialdienst - Schulausschluss für max. 12 Wochen

Der Überprüfungstermin, bis wann das gesteckte Ziel erreicht werden soll, ist am jeweiligen Stufenge-spräch festzulegen. Es ist auch schriftlich festzuhalten, ob der Prozess eine Stufe weitergeht oder einge-stellt werden kann.

Vorgehen der Eltern bei Fragen oder Schwierigkeiten

Bei Fragen oder Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit Ihrem Kind und der Schule entstehen, bitten wir Sie höflich, folgendes Vorgehen einzuhalten: 1. Kontakt Wenden Sie sich an die betroffene Lehrperson und versuchen Sie eine Lösung oder eine

Einigung zu finden. 2. Kontakt Wenn sich keine zufriedenstellende Lösung oder Einigung ergeben hat, wenden Sie sich

an die Schulleitung. 3. Kontakt Wenn sich keine zufriedenstellende Lösung oder Einigung ergeben hat, wenden Sie sich

an die Schulkommission. 4. Kontakt Wenn sich keine zufriedenstellende Lösung oder Einigung ergeben hat, wenden Sie sich

an das zuständige Inspektorat. Als Grundsatz befolgen wir „vorbeugen ist besser als heilen“ – d.h. wir wollen Schwierigkeiten frühzeitig ansprechen und streben eine Verbesserung der Situation in gegenseitiger Achtung an.

Vorgehen bei Kopfläusen

Jede/jeder kann Kopfläuse bekommen – gemeinsam werden wir sie wieder los.

Rasches Handeln unterbricht den Ansteckungskreis in der Schule.

Diagnose des Läusebefalls und Behandlung sind Sache der Eltern. Kontrollieren Sie ihr Kind und die übrigen Familienmitglieder. Falls Sie Kopfläuse finden, behandeln Sie sogleich nach Anleitung des Merkblattes (dieses finden

Sie auf der Homepage). Kinder mit lebenden Kopfläusen gehen erst wieder in die Schule, nachdem die erste Be-

handlung mit einem Läusemittel erfolgt ist. Wichtig: Informieren Sie bei einem Läusebefall zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung unbedingt rasch das nähere Umfeld: Klassenlehrperson und Schulleitung, Freunde, usw.

Wenn Eltern für die Schule fahren…

Fürs Schwimmen, Schlittschuhlaufen, Verkehrsgarten, Exkursionen und andere Anlässe sind wir immer wieder darauf angewiesen, dass Eltern Fahrdienste übernehmen. Es ist nicht selbstverständlich, dass im-mer genug freiwillige Helferinnen und Helfer gefunden werden. Dafür möchten wir Ihnen herzlich dan-ken! Für den Fahrdienst muss Folgendes beachtet werden: Kinder, die kleiner als 1.50 m gross sind oder das 12. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, dürfen nur mit Sitzerhöhung transportiert werden. In den Schul-häusern hat es eine beschränkte Anzahl Sitzli zum Gebrauch, die Kinder sollen aber jeweils ihr eigenes mitbringen. Da fast alle Fahrzeughalter eine Insassenversicherung haben, gibt es auf der Gemeinde nur noch eine Restkostenversicherung, die lediglich ungedeckte Unfallschäden übernehmen kann. Bisher waren wir zum Glück unfallfrei unterwegs und das wird hoffentlich so bleiben. Wir freuen uns auf weitere Lernerfahrungen auch ausserhalb der Schulräume und danken für Ihre Unter-stützung.

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4. Informationen aus dem Kollegium

Änderungen

Krauchthal: Die Klassenführung der 1. - 3. Klasse A wird Frau Claudia Tompai und die der 4. - 6. Klasse A Frau Anne Zürcher übernehmen. Frau Sabine Zenger startet als Teilpensenlehrkraft an der 1.-3. Klasse B und ebenfalls als Fachperson Gestalten in Krauchthal und Hettiswil. Frau Ursula Sempach und Frau Frieda Leuenberger sind unsere Fachfrauen für integrative Förderung. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) unterrichtet Frau Christine Mauerhofer.

Hettiswil:

In Hettiswil konnten wir das Teilpensum wieder gut besetzen. Herr Florian Weiss arbeitet zusammen mit Frau Beatrice Durrer (Klassenführung), Frau Sabine Zenger (TTG), Frau Fabienne Sempach (Sport) und Herr Stefan Steinemann (Medien und Informatik) an der 5. + 6. Klasse.

Wir heissen die neuen Lehrkräfte in Krauchthal und Hettiswil herzlich willkommen und wünschen ihnen für ihre neuen Aufgaben alles Gute und viel Erfolg. Unterrichtsfreie Halbtage

Folgende Unterrichtsausfälle, wegen schulinternen Weiterbildungen und wegen der Lehrplan21-Einfüh-rungen, sind bereits bekannt:

MI 31. Oktober 2018 Gesamtteamanlass MO 26. November 2018 („Zibelemärit“) Weiterbildung Kollegium MI 23. Januar 2019 Lehrplan 21, obligatorische Weiterbildung MO 18. Februar 2019 Weiterbildung Kollegium MI 8. Mai 2019 Lehrplan 21, obligatorische Weiterbildung MI 15. Mai 2019 Kantonaler Bildungstag FR 31. Mai 2019 Freitag nach Auffahrt Nach frühzeitiger Ankündigung: Ein Halbtag unterrichtsfrei wegen Unterrichtsbesuchen der

Lehrkräfte Weitere Mitteilungen erfolgen jeweils in den Quartal- und Klasseninfos.

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5. Informationen zum Schulbetrieb

Absenzen

Kann Ihr Kind krankheitsbedingt nicht zur Schule oder in den Kindergarten kommen, melden Sie es vor Unterrichtsbeginn ab. Es ist wichtig, dass kranke Kinder daheim bleiben. Leidet Ihr Kind an Übelkeit oder Durchfall, behalten Sie es bitte ebenfalls daheim. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Dispensationen (Grundlage „Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule“)

Wenn die schulische Absenz des Kindes voraussehbar ist (z. B. wegen eines wichtigen Familienan-lasses, wegen eines Sportwettkampfes von überregionaler Bedeutung, etc.):

Ein schriftliches Gesuch muss mindestens drei Wochen vorher der Klassenlehrkraft abgegeben wer-den. Die Schulleitung entscheidet nach Rücksprache mit der Klassenlehrkraft und aufgrund der Direk-tionsverordnung.

Fünf freie Halbtage

Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht in die Schule zu schicken. Die fünf Halbtage können einzeln oder zusammen bezogen werden. Eine Begründung ist nicht nötig. Der Klassenlehrkraft muss spätestens am Vortag eine schriftliche oder mündliche Mitteilung der El-tern vorliegen.

Die Schülerinnen und Schüler, beziehungsweise die Eltern sind verantwortlich, dass der an einem freien Halbtag verpasste Schulstoff aufgearbeitet wird.

Es können nur Halbtage bezogen werden, nicht Einzellektionen.

Adressänderungen Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie allfällige Änderungen der Adresse oder der Telefonnummer umgehend melden, am einfachsten den Klassenlehrpersonen, per Mail an die Schulleitung oder an das Schulsekreta-riat.

Wegzug / Zuzug

Bei Wegzug aus der Gemeinde ist die Schulleitung froh, wenn Sie sich nicht nur bei der Einwohnerkontrolle abmelden, sondern auch so früh als möglich bei der Schule. Wenn Sie jemanden mit schulpflichtigen Kindern kennen, der in unsere Gemeinde ziehen will, machen Sie doch bitte darauf aufmerksam, sich so früh als möglich bei der Schule anzumelden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Sicherheitswesten

Auch in diesem Schuljahr werden unsere Kindergarten- und Schul-kinder die Sicherheitswesten tragen. Diese Massnahme wird von El-tern, Autofahrern und Polizei unterstützt, schliesslich schützt sich auch jeder Strassenarbeiter und Sanitäter auf diese Weise. Aus die-sen Gründen steht das Tragen der Sicherheitswesten zwischen Herbst- und Frühlingsferien in unserer Schulordnung. Die Schulkom-mission empfiehlt zudem, dass die Kinder die Sicherheitswesten während des ganzen Schuljahres tragen. Gerade die kleinen Fuss-gänger werden von anderen Verkehrsteilnehmenden schlecht wahr-

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genommen. Eltern und Lehrpersonen achten darauf, dass die Sicherheitswesten auf dem Schulweg getra-gen werden. Die Westen werden vor den Sommerferien eingezogen und nach den Sommerferien wieder an alle Kinder abgegeben. An dieser Stelle danken wir der Gemeinde, die die Sicherheitswesten gratis zur Verfügung stellt. Die Ver-antwortung liegt bei den Eltern. Nur verlorene oder mutwillig zerstörte Westen müssen von den Eltern er-setzt werden. Wenn eine andere Grösse benötigt wird oder bei Verlust kann für Fr. 10.00 beim zuständigen Mitglied der Schulkommission (Beatrice Schenk, Oberdorf 10, 3326 Krauchthal, 034 411 00 17) eine andere Sicher-heitsweste bezogen werden.

Wir wünschen allen ein unfallfreies Jahr!

Schulmaterial vergessen

Vergessenes Schulmaterial kann zu folgenden Zeiten im Schulhaus abgeholt werden: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag bis eine Stunde nach Schulschluss Mittwoch 13.00 – 14.00 Uhr Samstag, Sonntag Auch Hauswarte haben ein freies Wochenende verdient!

Pausenkiosk

Seit einigen Jahren betreuen Mütter in Krauchthal als freiwillige Helferinnen jeweils von Oktober bis März den „Pausenkiosk“. Mehrmals pro Woche wird den Kindern mit einem entsprechenden Abonnement in der grossen Pause ein gesundes, feines und oft auch originelles Znüni abgegeben. Wir Lehrpersonen schätzen dieses Engagement sehr, denn wir beobachten immer wieder, dass Kinder mit einer ungenügenden „Grundlage“ und ohne Znüni in die Schule kommen. Sie haben Mühe, einen ganzen Vormittag durchzuhalten. Zudem sind Chips, Milchschnitten oder Ähnliches nicht unbedingt als tägliche Zwischenverpflegung geeignet. Wir danken hiermit allen Helferinnen für ihren Einsatz beim Pausenkiosk ganz herzlich!

Auch für das aktuelle Schuljahr suchen wir wieder Frauen / Männer, die Zeit und Lust haben, sich von Oktober bis Anfang März in dieser Sache zu engagieren. Die Kinder schätzen die abwechslungsreichen Znünis und die Schule ist froh, wenn sie diese Dienstleistung delegieren kann.

Entsprechende Rückmeldungen nehmen alle Lehrpersonen und auch die Schulleitung gerne entgegen.

TTG-Hilfen

Wir sind sehr froh, dass uns freiwillige Helferinnen in Krauchthal und Hettiswil im Fach Gestalten (technisch und textil) unterstützen. Wird eine neue Technik eingeführt oder geht es darum, angefangene Arbeiten erfolgreich zu Ende zu bringen, sind zusätzliche helfende Hände sehr willkommen. Den Schülerinnen und Schülern gibt es enormen Auftrieb, wenn die Hilfe schnell zur Seite ist. Die Helferinnen unterstützen die Schulen auch regelmässig bei Schulanlässen.

Allen TTG-Helferinnen danken wir herzlich für ihren Einsatz während des ganzen Schuljahres!

Wer hätte Zeit und Lust, sich im TTG und bei Schulanlässen zu engagieren? Weitere Auskunft erhalten Sie gerne bei Frau Christine Mauerhofer (034 411 22 52), den Lehrkräften oder bei der Schulleitung (077 413 86 60). Wir freuen uns auf Sie!

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6. Informationen zur Tagesschule

Wir freuen uns, dass wir nach vielen Jahren ohne Tagesschulangebot ab dem Schuljahr 2018/2019 im Schulhaus Hettiswil in der ehemaligen Hauswartwohnung eine Tagesschule eröffnen können. Wir werden mit einer Mittagsbetreuung mit Verpflegung am Dienstag starten. Für dieses Modul (11:45 bis 13:20) sind 15 Kinder angemeldet. Mit Simone Leuenberger Nadenbousch als Tagesschulleiterin sowie Silvia Schneider als pädagogische. Betreuungsperson konnten zwei Personen aus unserer Gemeinde gewonnen werden, welche den Mittags-tisch einmal in der Woche führen werden. Unsere Tagesschule wird durch die Vernetzung von Schule und Freizeit lebensnah. Das Bewusstsein in einer Gemeinschaft zu leben und sich zu integrieren, wird durch die gemeinsam verbrachte Zeit und den Mittagstisch vertieft und gefördert. Das Leben in der Gemeinschaft bietet gleichzeitig Raum für soziale Lernprozesse. Zentraler Teil des momentan angebotenen Zeitblocks ist das gemeinsame Mittagessen. Die Mahlzeiten werden von der Stiftung intact kindgerecht gekocht und geliefert. Die Kinder helfen bei Routinearbeiten wie zum Beispiel Tisch abräumen mit. Nach dem Essen und Zähneputzen steht ihnen Raum und Zeit für ruhige Tätigkeiten, freies Spiel oder eben auch Nichtstun zur Verfügung.

Anmeldungen Anmeldungen können in begründeten Fällen, sofern Platz vorhanden, auch nach dem Anmeldetermin be-

rücksichtigt werden.

Abmeldungen

Ausnahmsweise können Kinder per Semesterende (31.1.) abgemeldet werden. Ein begründeter Antrag muss bis spätestens 15. Dezember an die Tagesschulleitung erfolgen.

Bei einem Wegzug hat die Abmeldung mit einer Frist von mind. 30 Tagen auf Ende eines Monats zu erfolgen.

Abwesenheit wegen Krankheit oder Unfall, die länger als eine Woche dauert (Arztzeugnis), hat eine Reduktion um 50 Prozent des Elternbeitrags für Betreuungseinheiten zur Folge.

Bei Abwesenheiten infolge Krankheit oder Schulanlässen werden den Eltern die Mahlzeitgebühren (nach rechtzeitiger Abmeldung) erlassen.

Bei Schulverlegungswochen werden den Eltern die Betreuungs- und Mahlzeitkosten der Tagesschule zu 100 Prozent erlassen.

Bei Fragen steht Ihnen Simone Leuenberger Nadenbousch, Tagesschulleiterin, jeweils dienstags von

11:00 bis 13.30 Uhr unter 079 504 71 66 zur Verfügung.

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7. Schulsozialarbeit (SSA)

Möchten Sie sich als Eltern einmal unverbindlich mit einer Fachperson über Ihr Kind und seine Entwick-lung unterhalten? Oder suchen Sie nach Lösungen für erzieherische Schwierigkeiten? Trüben Konflikte mit Ihrem Kind oder seine bedrückte Stimmung den Alltag oder wird Ihr Kind in der Schule, auf dem Weg oder via die neuen Medien schikaniert? Nehmen Sie einfach mit mir Kontakt auf. Für Ihre Anliegen und Sorgen wurde die Schulsozialarbeit im Mai 2013 nach 2-jähriger Pilotphase in den Schulen der Gemeinden Bäriswil, Hindelbank, Krauchthal und Mötschwil definitiv eingeführt. Zielgruppen und Angebote Schulsozialarbeit (SSA) unterstützt Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zum Schulaustritt in einer positiven Lebensbewältigung, namentlich in der Entwicklung eigener Problemlösungsstrategien und –fähigkeiten. Unkomplizierter und schneller Zugang zu Informationen, Rat und Hilfe ist durch die regel-mässige Anwesenheit der Schulsozialarbeiterin in allen Schulhäusern gewährleistet. Eltern, Lehrpersonen und Schulleitungen erhalten durch die SSA Beratung und Unterstützung bei der Erfüllung ihres erzieherischen Auftrages und bei der Bewältigung von sozialen Schwierigkeiten. Die SSA arbeitet bei Klassenthemen und Schulhausprojekten mit Präventionscharakter mit. Sie vernetzt sich mit weiteren Fachstellen und arbeitet situationsbezogen mit ihnen zusammen. Angebotscharakter SSA ist ein kostenloses und von Schule und anderen Stellen unabhängiges, eigenständiges Fach- und Sozialberatungsangebot. Vertraulichkeit wird bei freiwilliger Beratung gewährleistet. Schulsozialarbei-tende stehen unter der beruflichen Schweigepflicht. Kontakt Rosa Schenk, dipl. Sozialarbeiterin HFS Schulsozialarbeit Hindelbank und Umgebung Oberstufenzentrum Hindelbank, Schulhausweg 6, 3324 Hindelbank Tel. 034 411 02 91; Mob. 079 626 72 91 Mail: [email protected] www.hindelbank.ch Suchbegriff „Schulsozialarbeit“ Offene Tür und Pausensprechstunde für Schülerinnen und Schüler Besprechungen auf Vereinbarung Präsenzzeiten in den Schulen von Hettiswil und Krauchthal Hettiswil Dienstagvormittag Krauchthal Dienstagnachmittag Termine auf Voranmeldung

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8.Stundenpläne 2017/2018

Krauchthal Schuljahr 2018/2019

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Hettiswil Schuljahr 2018/2019

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9. Ferienplan der Schulen im Kanton Bern

Es gilt der immerwährende DIN-Wochenkalender: Herbstferien Wochen 39 bis 41 Winterferien Wochen 52 und 1 (bzw. 53 und 1) Sportwoche wählbar zwischen 2 bis 14, bei uns Woche 7 Frühlingsferien Wochen 15 und 16 Sommerferien Wochen 28 bis 32 *

Im Jahr, welches einem Jahr mit 53 DIN-Wochen folgt, dauern die Sommerferien 6 Wochen. Mit der Einführung des Lehrplans 21 ab Schuljahr 2018/2019, steht eine Erhöhung der wöchentlichen

Lektionenzahl je nach Schulstufe um 2-3 Lektionen bevor. Um eine bessere Verteilung der Lektionen und

damit eine Entlastung der Schülerinnen und Schüler zu erreichen, hat die Schulkommission im Einver-

nehmen mit der Lehrerschaft eine Erhöhung der jährlichen Unterrichtswochen von 38 auf 39 Schulwo-

chen beschlossen und damit den Ferienplan angepasst. Die Frühlingsferien verkürzen sich ab Schuljahr

2018/2019 um eine Woche (erstmals Frühling 2019).

2019

Sportwoche Sa. 09.02.2019 bis So. 17.02.2019

Frühlingsferien Sa. 06.04. 2019 bis Mo. 22.04.2019 (Ostermontag)

Freitag nach der Auffahrt: schulfrei (Freitag 31.05.2019)

Sommerferien Sa. 06.07.2019 bis So. 11.08.2019

Herbstferien Sa. 21.09.2019 bis So. 13.10.2019

Winterferien Sa. 21.12.2019 bis So. 05.01.2020

2020

Sportwoche Sa. 08.02.2020 bis So. 16.02.2020

Frühlingsferien Sa. 04.04.2020 bis So. 19.04.2020

Freitag nach der Auffahrt: schulfrei (Freitag 22.05.2020)

Sommerferien Sa. 04.07.2020 bis So. 09.08.2020

Herbstferien Sa. 19.09.2020 bis So. 11.10.2020

Winterferien Sa. 19.12.2020 bis So. 03.01.2021

2021

Sportwoche Sa. 06.02.2021 bis So. 14.02.2021

Frühlingsferien Sa. 10.04.2021 bis So. 25.04.2021

Freitag nach der Auffahrt: schulfrei (Freitag 14.05.2021)

Sommerferien Sa. 03.07.2021 bis So. 15.08.2021

Herbstferien Sa. 25.09.2021 bis So. 17.10.2021

Winterferien Sa. 25.12.2021 bis So. 02.01.2022

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10. Kirchliche Unterweisung KUW Unterrichtsdaten 1. – 6. Klassen, Schuljahr 2018/2019 (Änderungen vorbehalten)

Daten der KUW-Zeit

1.-6. Klasse, Schuljahr 2018/2019

KUW 4 Thema: Pfingsten

Kinder: alle angemeldeten 4. Klässler_innen Hettiswil und Krauchthal

Leiterinnen: jeweils 2-3 Personen vom KUW-Team: Gaby Baumann, Alice Schenk,

Ruth Zwahlen und Jasmin Zehnder

Daten KUW-Zeit: Mittwoch, 29. Aug. 2018, 09:00-11:30 und 13:30-16:00 Uhr, Rüedis-

matt

Mittwoch, 5. Sept. 2018, 13:30-16:00 Uhr, Rüedismatt

Mittwoch, 12. Sept. 2018, 13:30-16:00 Uhr, Rüedismatt

Gottesdienst: Sonntag, 9. Sept. 2018, 10:00 Uhr, Kirche Krauchthal

KUW 3 Thema: Abendmahl

Kinder: alle angemeldeten 3. Klässler_innen Hettiswil und Krauchthal

Leiterinnen: jeweils 2-3 Personen vom KUW-Team: Gaby Baumann, Alice Schenk,

Ruth Zwahlen und Jasmin Zehnder

Daten KUW-Zeit: Mittwoch, 31. Okt. 2018, 13:30-16:00 Uhr, Rüedismatt

Mittwoch, 7. Nov. 2018, 09:00-11:30 und 13:30-16:00 Uhr, Rüedis-

matt

Mittwoch, 14. Nov. 2018, 13:30-16:00 Uhr, Rüedismatt

Gottesdienst: Sonntag, 11. Nov. 2018, 10.00 Uhr Kirche Krauchthal

KUW 2 Thema: Ostern

Kinder: alle angemeldeten 2. Klässler_innen Hettiswil und Krauchthal

Leiterinnen: jeweils 2-3 Personen vom KUW-Team: Gaby Baumann, Alice Schenk,

Ruth Zwahlen und Jasmin Zehnder

Daten KUW-Zeit: Mittwoch, 20. Feb. 2019, 13:30-16:00 Uhr, Rüedismatt

Mittwoch, 27. Feb. 2019, 13:30-16:00 Uhr, Rüedismatt

Mittwoch, 6. März 2019, 13:30-16:00 Uhr, Rüedismatt

Mittwoch, 13. März 2019, 13:30-16:00 Uhr, Rüedismatt

Gottesdienst: Sonntag, 10. März 2019, 10.00 Uhr Kirche Krauchthal

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KUW 1 Thema: Taufe

Kinder: alle angemeldeten 1. Klässler_innen Hettiswil und Krauchthal

Leiterinnen: jeweils 2-3 Personen vom KUW-Team: Gaby Baumann, Alice Schenk,

Ruth Zwahlen und Jasmin Zehnder

Begrüssungsfest: Samstag, 30. März 2019, 10.45-14:00 Uhr, Kirche Krauchthal

Daten KUW-Zeit: Mittwoch, 5. Juni 2019, 13:30-16:00 Uhr, Rüedismatt

Mittwoch, 12. Juni 2019, 09:00-11:30 und 13:30-16:00 Uhr, Rüedis-

matt

Mittwoch, 19. Juni 2019, 13:30-16:00 Uhr, Rüedismatt

Gottesdienst: Sonntag, 16. Juni 2019, 10.00 Uhr Kirche Krauchthal

KUW 5 Thema: Das alte Buch – die Bibel

Kinder: alle angemeldeten 5. Klässler_innen Hettiswil und Krauchthal

Leiterin: Jasmin Zehnder, Pfrn.

Daten KUW-Zeit: Die KUW-Zeit wird in der zweiten Hälfte des Schuljahres stattfinden.

Genaue Angaben folgen per Brief.

KUW 6 Thema: Pilgern – wir machen uns auf die Socken

Kinder: alle angemeldeten 6. Klässler_innen Hettiswil und Krauchthal

Leiter_in: Jasmin Zehnder, Pfrn. und Tobias Zehnder, Pfr.

Pilgerfeier: Samstag, 1. Sept. 2018, 08:45-09:20 Uhr, Kirche Krauchthal

Pilgerwochenende: Samstag – Sonntag, 1. – 2. Sept. 2018