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Gemeinde ROHRENFELS MITTEILUNGSBLATT Jahrgang 2 Freitag, den 14. August 2020 Nummer 8 Liebe Bürgerinnen und Bürger, wir befinden uns mitten in den Sommerferien und der Urlaubszeit. Dies bedeutet für mich auch Familienzeit. Neh- men Sie sich die Zeit für Ihren Partner, Ihre Kinder oder Freunde. Machen Sie gemeinsame Unternehmungen und haben Sie Spaß zusammen. Dazu bietet sich der heimische Bade-Pool an. Man kann den Menschenmengen an den Badeweihern und den Freibädern entfliehen. Für die Befüllung und vor allem die Entleerung dieser Pools bitte ich Sie, die entsprechenden Hinweise in diesem Mitteilungsblatt zu beachten. Wegen der aktuellen Situation zum Coronavirus haben viele Ihre Urlaubsreisen storniert und verbringen Ihre Frei- zeit in der Region, in Bayern oder Deutschland. Egal wo Sie sind, bitte beachten Sie die notwendigen Schutz- maßnahmen (Maskenpflicht, Abstand, Hygieneregeln). Ich möchte, dass Sie alle weiterhin gesund bleiben und wir zusammen gegen die Viruserkrankung ankämpfen. Dazu ist die Mitwirkung jedes Einzelnen notwendig. An dieser Stelle möchte ich allen Schülern, die Ihren Abschluss absolviert haben, meinen herzlichsten Glück- wunsch aussprechen. Ich wünsche Euch viel Erfolg auf Eurem weiteren Berufsweg. Ebenfalls wünsche ich allen Kindergartenkindern, die im September in die Schule starten, viel Spaß und Erfolg beim Lernen. Herzlichst Ihre Bürgermeisterin Manuela Heckl Foto: 1. BGMin Manuela Heckl Lauschige Sommernacht

emeinde ROHR EN FLS · 2020. 8. 14. · 08431/6719-16 [email protected] Viele Behördengänge können Sie auch online erledigen unter , Mit der Maus ins Rathaus Bürgermeistersprechstunden

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Gemeinde

RohRenfelsMitteilunGsblatt

Jahrgang 2 Freitag, den 14. August 2020 Nummer 8

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir befinden uns mitten in den Sommerferien und der Urlaubszeit. Dies bedeutet für mich auch Familienzeit. Neh-men Sie sich die Zeit für Ihren Partner, Ihre Kinder oder Freunde. Machen Sie gemeinsame Unternehmungen und haben Sie Spaß zusammen. Dazu bietet sich der heimische Bade-Pool an. Man kann den Menschenmengen an den Badeweihern und den Freibädern entfliehen. Für die Befüllung und vor allem die Entleerung dieser Pools bitte ich Sie, die entsprechenden Hinweise in diesem Mitteilungsblatt zu beachten.

Wegen der aktuellen Situation zum Coronavirus haben viele Ihre Urlaubsreisen storniert und verbringen Ihre Frei-zeit in der Region, in Bayern oder Deutschland. Egal wo Sie sind, bitte beachten Sie die notwendigen Schutz-maßnahmen (Maskenpflicht, Abstand, Hygieneregeln). Ich möchte, dass Sie alle weiterhin gesund bleiben und wir zusammen gegen die Viruserkrankung ankämpfen. Dazu ist die Mitwirkung jedes Einzelnen notwendig.

An dieser Stelle möchte ich allen Schülern, die Ihren Abschluss absolviert haben, meinen herzlichsten Glück-wunsch aussprechen. Ich wünsche Euch viel Erfolg auf Eurem weiteren Berufsweg.

Ebenfalls wünsche ich allen Kindergartenkindern, die im September in die Schule starten, viel Spaß und Erfolg beim Lernen.

Herzlichst Ihre BürgermeisterinManuela Heckl

Foto: 1. BGMin Manuela Heckl

Lauschige Sommernacht

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Nr. 8/2020 2 Rohrenfels

SERVICEBLOCKÖffnungszeiten der Verwaltung

Ab Montag, 27.07.2020 gelten wieder die normalen Öffnungszeiten:Montag - Freitag ........................................08.00 - 12.00 UhrMittwoch zusätzlich ...................................14.00 - 18.00 Uhr

Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a.d. DonauTilly-Park 1a, 86633 NeuburgZentrale: 08431/[email protected]

• Ansprechpartner der Verwaltung

Bürgerbüro/Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung/Steueramt/KindergartenFrau Schiegl, Zimmer 1 .................................. 08431/[email protected] Schraml, Zimmer 1 ................................. 08431/[email protected]

Gemeinschaftsvorsitzender/Bürgermeister1. Bgm. Bergheim, Herr Gensberger, Zimmer 2 ..... 0160/[email protected]. Bgm. Rohrenfels, Frau Heckl, Zimmer 5 ....... 0171/[email protected]

GeschäftsstellenleitungHerr Gößl, Zimmer 3 ....................................... 08431/[email protected]

Bauamt/Niederschlagswasser/BeiträgeFrau Rottmeir, Zimmer 7 (Mo+Di) ................... 08431/[email protected] Hermann, Zimmer 7 ............................... 08431/[email protected]

Kämmerei/BeiträgeFrau Graf, Zimmer 8 ....................................... 08431/[email protected]

Kassenverwaltung/Buchhaltung/PersonalFrau Wolf, Zimmer 8 ....................................... 08431/[email protected]

Kommunale Einrichtungen/Friedhof/BauhofFrau Wenger, Zimmer 9 (Mi-Fr) ...................... 08431/[email protected]

Archiv/MitteilungsblattFrau Scheller, Zimmer 2 ................................. 08431/[email protected]

Kommunale VerkehrsüberwachungZimmer 10, Di, 09:30-11:00 Uhr ..................... 08431/[email protected]

Viele Behördengänge können Sie auch online erledigen unterwww.vg.neuburg.de, Mit der Maus ins Rathaus

Bürgermeistersprechstundenindividuell nach telefonischer Vereinbarung unter Telefon:08431-430960 (AB), Mobil: 0171-6411357

Wichtige RufnummernPolizei ............................................................................... 110Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt ................................. 112Ärztlicher Bereitschaftsdienst .................................... 116 117Giftnotruf München ................................................ 089-19240E.ON Bayern Störungsmeldung ................ 09 41-28 00 33 66DSLmobil ........................................................ 09090-99798-0Pflege Stützpunkt ............................................ 08431-580366Landkreisbetriebe Müllentsorgung .................... 08431-612-0Landratsamt .......................................................... 08431-57-0

ServicenummernStromversorgung E.ON Bayern AGTechnischer Kundenservice: ........................0180 2 19 20 71*Störungsnummer: .......................................09 41 28 00 33 66**für 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz,http://www.eon-bayern.com

Zweckverband zur Wasserversorgungder Burgheimer GruppeBei Fragen oder Notfällen wenden Sie sich bitte an:Tel. 08432-1551, Fax [email protected], www.burgheimer-gruppe.de

Schnelles InternetBei Fragen zum schnellen Internet für die Ortsteile Ballers-dorf, Ergertshausen und Wagenhofen bei DSLmobilTelefon: 09090-99798-0, oder ww.dslmobil.de

Die Nachbarschaftshilfein der Gemeinde Rohrenfels

Wir helfen von Mensch zu MenschEine gute Gemeinschaft lebt vom Füreinander.

Dafür engagieren wir uns.

Suchen Sie Hilfe, hätten Sie gerne Gleichgesinntefür regelmäßige Aktivitäten?

Anfragen und Kontakt:Verwaltungsgemeinschaft Neuburg, Tel. 08431/6719-0Mo, Di, Do ............ 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16.00 UhrMi ..........................08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 UhrFr ....................................................... 08:00 - 12:00 UhrE-Mail: [email protected] Nachbarschaftshilfe im Bereich der Gemeinde Roh-renfels ist unentgeltlich.Die Nachbarschaftshilfe ist gerne für Sie da!

Abgabeschlussfür die nächste Ausgabe nur für Bürger:

Montag, 07.09.2020, 12.00 Uhr!Für Messintensionen, Meldung bitte bis 8.30 Uhr!

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Nr. 8/2020 3 Rohrenfels

Gemeinderatssitzung(bgm) Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, 03. September 2020 statt.

Landkreisbetriebe ND-SOB - Abgabe von StrauchschnittgutBAUM- UND STRAUCHSCHNITTWissenswertes zu Baum- und StrauchschnittBaum- und Strauchschnitt kann während der regulären Öff-nungszeiten bis max. 3 Kubikmeter auf allen Wertstoffhöfen

SERVICEBLOCKTermine rund um den MüllAbfuhrtermine für RestmülltonnenBio (wöchentlich):18.08./25.08./01.09./08.09.2020

RMT (14-tägig):18.08./01.09.2020

RMT (vierwöchig):18.08.20Die Müllgefäße müssen ab 7 Uhr gut sichtbar mit geschlos-senem Deckel am Straßenrand zur Leerung bereitstehen.

Wertstoffhof FrühlingstraßeÖffnungszeiten:Jeden Samstag 09.00 – 12.00 Uhr

BauschuttFreimenge nur für private Haushalte bis max. 200 Liter

Baum- und StrauchschnittAnnahme von sortenreinem Baum- und Strauchschnitt von Privathaushalten bis max. 3 Kubikmeter kostenlos.

Übrige GartenabfälleFreimenge nur für private Haushalte 1 Kubikmeter.

Sperrmüll und ElektronikschrottKostenlose Abgabe in haushaltsüblichen Mengen.

Abfuhrtermine Gelbe Tonne

Die Abfuhrtermine sind im gesamten Gemeindegebiet ab 2020 einheitlich. Künftig werden wir nur noch den gemeinsamen Termin veröffentlichen.

Tour-Nr. 6: 24.08.2020Rohrenfels, Krellesmühle

Tour-Nr. 7: 24.08.2020Ballersdorf

Tour-Nr. 15: 24.08.2020Baiern, Doferhof, Ergertshausen, Isenhofen, Neustetten, Wagenhofen, WaldeslustFür Anmeldungen und Fragen zur „Gelben Tonne“ ist ausschließlich die Fa. Friedrich Hofmann Betriebsgesell-schaft mbh & Co. KG unter der Nummer 0800 /1004 337 zuständig.Einen ausführlichen Tourenplan finden Sie unter www.landkreisbetriebe.de

Apotheken-Notdienst15.08. Elisen Nassenfels Im Straßfeld 416.08. Donaumoos-Apoth. KarlshuldIngolstädter Str. 1217.08. Karls-Apotheke, Karlshuld Augsburger Str. 518.08. Marien-Apotheke, ND Schmidstr. 13219.08. Ostend-Apotheke, ND Sudetenlandstr. 4720.08. Rosen-Apotheke ND Rosenstr. 9921.08. Schwalbanger-Apotheke ND Am Schwalbanger 122.08. St.-Josef-Apotheke ND Fr.HoffmannStr. 4123.08. Barmh.Brüder- Apotheke ND Bahnhofstr. 10724.08. Donau-Apotheke ND Neuhofstr. 24325.08. easy-Apotheke, ND Am Südpark 726.08. Elisen-Apotheke, ND Ingolstädter Str. 1727.08. Elisen Nassenfels Im Straßfeld 428.08. Donaumoos-Apoth. KarlshuldIngolstädter Str. 1229.08. Karls-Apotheke, Karlshuld Augsburger Str. 530.08. Marien-Apotheke, ND Schmidstr. 13231.08. Ostend-Apotheke, ND Sudetenlandstr. 4701.09. Rosen-Apotheke ND Rosenstr. 9902.09. Schwalbanger-Apotheke ND Am Schwalbanger 103.09. St.-Josef-Apotheke ND Fr.HoffmannStr. 4104.09. Barmh.Brüder- Apotheke ND Bahnhofstr. 10705.09. Donau-Apotheke ND Neuhofstr. 24306.09. easy-Apotheke, ND Am Südpark 707.09. Elisen-Apotheke, ND Ingolstädter Str. 1708.09. Elisen Nassenfels Im Straßfeld 409.09. Donaumoos-Apoth. KarlshuldIngolstädter Str. 1210.09. Karls-Apotheke, Karlshuld Augsburger Str. 511.09. Marien-Apotheke, ND Schmidstr. 132

(keine Annahme von gewerblichen Anlieferungen!) sowie auf den Kompostanlagen (auch gewerbliche Anlieferungen mög-lich!) abgegeben werden.

Annahmestellen & Öffnungszeiten:Ein Appell an Sie: Vermeiden Sie Staus - kommen Sie bitte nicht vor Beginn der Öffnungszeiten und nutzen Sie auch die letzte Stunde vor der Schließung!

Was darf abgegeben werden?Abgegeben werden darf nur sortenreiner Baum- und holziger Strauchschnitt (bis max. 80 cm Astdicke). Er darf nicht ver-mischt sein mit übrigen Gartenabfällen wie, nichtholzigem Strauchschnitt, Rasenschnitt, Hecken mit Grünzeug, Hecken-zuschnitt (wie z.B. Thuja, Buchs, usw.), Schilf, Wurzelstöcke, Laub und Fallobst, sonstige Gartenabfälle (wie z.B. Topfpflan-zen, Wurzeln, Blumen, Gemüse, usw.) oder Trauerkränzen. Für diese Abfälle gibt es eigene Abgabemöglichkeiten (siehe Grüngut).

Weitere InfosNähere Informationen finden Sie im Trenn-Mit-Info „Wertstoff-höfe und Kompostanlagen“ sowie im folgenden Presseartikel. Wer über genügend Platz verfügt und seinen Garten nach öko-logischen Gesichtspunkten ausrichten möchte, kann auch die Anlage einer Benjeshecke auf seinem Grundstück in Erwägung ziehen.

Gewerbliche Anlieferungen von Baum- und Strauchschnitt sowie von WurzelstöckenDies ist ausschließlich bei den Kompostanlagen Neuburg und Königslachen möglich.

Kauf von KomposterdeAuch das ist nur bei den Kompostanlagen Neuburg und Königslachen möglich.

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Nr. 8/2020 4 Rohrenfels

Entleerung und Befüllung von SwimmingpoolsDie Befüllung eines Swimmingpools oder (Schwimm-)Teichs erfolgt in den meisten Fällen mit Trinkwasser. Die Befüllung sollte über die Hausinstallation erfolgen, aber nicht über den Gartenzähler. Für größere Mengen kann ein Standrohr gegen Gebühr beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Burg-heimer Gruppe, Tel. 08432-1551 ausgeliehen werden. Die Versickerung von Poolwasser (ausgenommen natürliche Sys-teme u. a. Teichanlagen) in den Untergrund ist aus wasserwirt-schaftlicher Sicht nicht erlaubt. Da das Wasser mit Chemika-lien (wie z. B. Chlor etc.) aufbereitet wurde, handelt es sich um Abwasser, das bei Einleitung in den Untergrund das Oberflä-chen- bzw. Grundwasser nachteilig beeinflusst. Dies kann als Gewässerverunreinigung i. S. d. § 324 Strafgesetzbuch geahn-det werden.

Poolwasser darf also nicht versickert werden, sondern muss in den Kanal geleitet werden. Bei einer Befüllung mit Trinkwasser durch die Hausinstallation, oder über ein Standrohr (hier erhält die Gemeinde eine Info vom Zweckverband) wird automatisch auch die Abwassergebühr erfasst und in Rech-nung gestellt. (Berechnung über jährliche Kanalabrechnung).

Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Schiegl Tel. 08431-6719-10.

Preise und GebührenPreise und Gebühren bei den Kompostanlagen und Wertstoff-höfenAnlieferungen mit gewerblichen Fahrzeugen gelten grundsätz-lich nicht als Anlieferung von einem Privathaushalt (mit Aus-nahme derer, die eine Bestätigung Ihrer Kunden vorlegen kön-nen).

Abholung von Baum- und StrauchschnittWenn Sie keine Möglichkeit haben, Baum- und Strauchschnitt selbst zu transportieren, stehen Ihnen gegen Entgelt private Firmen und Containerdienste zur Verfügung: Private Abhol-dienste.Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen bezüglich Baumfällungen und Schnittmaßnahmen an Gehölzen!Überblick über die geltenden gesetzlichen Regelungen bei Baumfällungen und Schnittmaßnahmen an Gehölzen außerhalb des Waldes.Weitere Infos auf: www.landkreisbetriebe.de

Baustelleninfo Donaubrücke BergheimBrückensperrung

2. Bauabschnitt / Wehrfeld 2:

Nr. Sperrung Start / Datum Tag Uhrzeit Stopp / Datum Tag Uhrzeit Dauer1 voll 17.08.2020 Montag ab 8.oo Uhr 30.08.2020 Sonntag bis 19.oo Uhr 14 Tage2 halbseitig 31.08.2020 Montag ab 8.oo Uhr 12.09.2020 Samstag bis 17.oo Uhr 13 Tage2.1 voll 04.09.2020 Freitag ab 8.oo Uhr 05.09.2020 Samstag bis 17.oo Uhr 02 Tage3 halbseitig 16.09.2020 Montag ab 8.oo Uhr 18.09.2020 Freitag bis 14.oo Uhr 03 Tage4 halbseitig 30.09.2020 Mittwoch ab 8.oo Uhr 02.10.2020 Freitag bis 14.oo Uhr 03 Tage5 halbseitig temporär 05.10.2020 30.10.2020 4 Wochen6 halbseitig 09.11.2020 Montag ab 8.oo Uhr 14.11.2020 Samstag bis 18.oo Uhr 06 Tage7 voll 30.11.2020 Montag ab 8.oo Uhr 05.12.2020 Samstag bis 19.oo Uhr 06 Tage6 voll 14.12.2020 Montag ab 8.oo Uhr 18.12.2020 Freitag bis 14.oo Uhr 05 Tage

Bitte beachten Sie die paralell dazu stattfindende Straßensanierung!

Im Rahmen der Revisionsarbeiten an der Donaubrücke Berg-heim kann ab 17.08.2020 die Donaubrücke Bergheim nicht mehr befahren werden. Das Staatliche Bauamt Ingolstadt nutzt in Abstimmung mit der Fa. Uniper die Brückensper-rung um die Fahrbahn der anliegenden Staatsstraße 2043 zu sanieren.

Mit Beginn der Vollsperrung werden beidseits der Donaubrü-cke Arbeiten an Banketten Zufahrten und einem Brückenge-länder ausgeführt. Am 22.08.20 und 23.08.20 wird der Fahr-bahnbelag zwischen dem Kreisverkehr in Höhe der Grünauer Straße und der Donaubrücke saniert. Ab 24.08.20 wird die Fahrbahndeckschicht zwischen der Donaubrücke und dem Kreisverkehr bei Bergheim erneuert. Abschließend werden beidseits der Donaubrücke die Bankette eingebaut sowie die Fahrbahnmarkierung aufgebracht. Nach gegenwärtigem Stand wird die Fahrbahn am 29.08.20 oder 30.08.20 wieder für den Verkehr freigegeben.

Unabhängig von den Revisionsarbeiten an der Donaubrü-cke wird in einem weiteren Bauabschnitt der Fahrbahnbelag der St 2043, zwischen dem Kreisverkehr beim AUDI-Driving Experience Center und der Zeller Kreuzung, erneuert. Diese Arbeiten werden nach den Sommerferien, voraussichtlich zwi-schen dem 21.09.20 und dem 02.10.20, durchgeführt. Die Straßenbauarbeiten werden ebenfalls unter Vollsperrung der St 2043 durchgeführt. Sowohl die Zeller Kreuzung an der B 16 wie auch der Kreisverkehr beim AUDI-Werk sind nicht Teil der Straßenbauarbeiten.

Die beiden Baubereiche sind in nachfolgendem Luftbild dargestellt.

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Nr. 8/2020 5 Rohrenfels

Informationen zum CoronavirusWie ist die aktuelle Situation in Bayern und wo bekomme ich offizielle Informationen zur Ausbreitung von Sars-CoV-2?Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, wurden in Folge dessen eine Reihe von Maßnahmen beschlossen.Tagesaktuelle Informationen zu den neuesten Entwicklungen in Bayern und über aktuelle Schutzmaßnahmen stellt das bay-erische Gesundheitsministerium auf seinen Seiten für Sie gebündelt zur Verfügung: www.coronavirus.bayern.de

FOLGEND EIN ÜBERBLICK:Allgemeine KontaktbeschränkungenDie Regelungen zur allgemeinen Kontaktbeschränkung wur-den weiter gelockert. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist somit in der Familie sowie mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder in einer Gruppe von bis zu zehn Personen gestattet. Bei privaten Zusammen-künften zu Hause gilt keine Beschränkung auf einen festen Personenkreis oder eine zahlenmäßige Beschränkung, statt-dessen soll dort die Personenzahl unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze (Mindestabstand) begrenzt werden. Das Abstandsgebot von 1,5 Metern und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen bleiben unverändert. In geschlossenen Räumen soll für ausreichend Belüftung gesorgt werden. Die Regelungen für die Gastronomie, Hotel-lerie und Kulturstätten werden entsprechend erweitert. Die Rahmenkonzepte der betroffenen Fachministerien werden, soweit erforderlich, entsprechend angepasst.

Gastronomie, Hotellerie, TourismusSeit 17. Juni, ist der Aufenthalt in Gastronomie und Hotelle-rie, künftig in der Familie sowie mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder in einer Gruppe von bis zu zehn Personen gestattet. D.h. konkret ist es z.B. möglich, dass sich ein Stammtisch mit zehn Personen aus unterschied-lichen Hausständen wieder treffen kann.Üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angebotene oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilneh-merkreis besuchte Veranstaltungen, insbesondere Hochzei-ten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern oder Vereinssitzungen, sind ab 8. Juli mit bis zu 100 Gäs-ten innen und bis zu 200 Gästen im Freien möglich. Öffentli-che Festivitäten oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Feiern bleiben untersagt.Seit 22. Juni können Hallenbäder sowie Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbädern einschließlich der Wellness- und Saunaangebote wieder geöffnet werden. Diesbezüglich werden noch entsprechende Hygienekon-zepte veröffentlicht, die wir gemeinsam mit dem Wirtschafts-ministerium und dem Gesundheitsministerium ausgearbeitet haben. Sofern Mitarbeiter in Kassen- und Thekenbereichen (…) oder an Rezeptionen durch transparente Schutzwände aus Acrylglas o.ä. zuverlässig geschützt werden, entfällt für sie die Pflicht zum dauerhaften Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Veranstaltungen im Kunst- und KulturbereichSeit 9. Juli sind Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbe-reich mit bis zu 100 Gästen in Innenräumen und mit bis zu 200 Gästen im Freien möglich. Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt unverändert.Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.

Betriebe der FreizeitgestaltungFür alle Einrichtungen und Bereiche, in denen bisher eine Person pro 20 qm Fläche zugelassen war, gilt ab dem 22. Juni 2020 die Regel, dass 10 qm pro Person ausreichen. Das betrifft insbesondere den Betrieb von Geschäften mit Kun-denverkehr, aber auch Freizeiteinrichtungen und Kulturstät-ten, wie z.B. Museen, Tierparks, botanische Gärten, Bibliothe-ken, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten. Seit dem 8. Juni 2020 gibt es zudem weitere Erleichterungen im Bereich des Sports, soweit erforderliche Abstandsregelungen und Schutz-/Hygienekonzepte eingehalten werden:

• Der Betrieb von Freibädern und von Außenanlagen von Badeanstalten (inkl. Außenbereich von Schwimmbädern, Kureinrichtungen, Hotels usw.) kann wieder aufgenom-men werden.

• Die Einschränkung des Trainingsbetriebs auf den Begriff „Individualsportarten“ in der Infektionsschutzmaßnah-menverordnung (§ 9 Abs. 1 Satz 2 der 4. BayIfSMV vom 5. Mai 2020) entfällt ersatzlos.

• Das Training von Rehabilitationssportgruppen und der Trainingsbetrieb für National- bis einschließlich Landes-kaderathleten sogenannter nichtolympischer Sportarten wird in Sportstätten wieder erlaubt.

• Seit dem 22. Juni werden die bislang geltenden Ober-grenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport (bisher 20 Personen) aufgehoben. Die künftige Teilnehmerbegren-zung ergibt sich für den Innen- und Außenbereich aus den jeweiligen konkreten räumlichen Rahmenbedingun-gen (Raumgröße, Belüftung).

• Wettkämpfe in kontaktfrei betriebenen Sportarten kön-nen unter Beachtung der Hygiene- und Schutzmaß-nahmen auch in geschlossenen Räumen durchgeführt werden. Auch das Training mit Körperkontakt ist zuge-lassen, sofern in festen Trainingsgruppen trainiert wird; dabei darf die jeweilige Trainingsgruppe in Kampfsport-arten maximal fünf Personen umfassen.

• Tanzschulen für kontaktlosen Tanz und Paartanz mit einem festen Tanzpartner sowie Fitnessstudios können wieder öffnen.

Seit dem 15. Juni 2020 ist die Wiederaufnahme des Kinobe-triebs grundsätzlich möglich. Das Digitalministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein konkretes Hygienekonzept erarbeiten und veröffentlichen, das sich vor allem im Hinblick auf die zulässige Gesamtbesucherzahl und die zu beachtenden Hygienevorschriften an das Konzept für Kultureinrichtungen anlehnt.

Handels- und DienstleistungsbetriebeSeit dem 11. Mai 2020 ist die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe (Groß- und Einzelhandel mit Kunden-verkehr) unter Auflagen (z. B. Maskenpflicht) erlaubt. Die bis-lang geltende Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 qm wird aufgehoben.Der Betreiber hat sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Min-destabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann und die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 m² Verkaufsfläche. Der Betreiber hat ein Schutz,- Hygiene und Parkplatzkonzept auszuarbeiten. Auch Einkaufszentren und Wochenmärkte können unter Beachtung besonderer Aufla-gen wieder öffnen.

Öffentlicher Personennahverkehr / TransportPersonen müssen bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs eine Mund-Nasen-Bede-ckung tragen. Für den Betrieb von Reisebusunternehmen sollen künftig dieselben Regelungen gelten, wie sie auch für den Öffentlichen Personennah- und -fernverkehr gelten. Das Wirtschaftsministerium sowie das Verkehrsministerium wer-den in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium dem-entsprechend das geltende Rahmenkonzept für touristische Dienstleister in Bayern anpassen.Wir empfehlen Ihnen, sich bei einer geplanten Reise nach Bayern mit Ihrer gebuchten Unterkunft in Verbindung zu set-zen.Bleiben Sie gesund.

Informationen für UrlaubsreisendeNach Monaten zuhause sehnen sich viele Bürgerinnen und Bürger nach einem Urlaub fernab von den eigenen vier Wän-den. Was Sie dabei beachten sollten und welche Regelungen gelten, erfahren Sie hier:

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Nr. 8/2020 6 Rohrenfels

Bürgerpreis für Gemeinden 2020Nachbarschaftshilfe „Wir füreinander“ erhält Bürgerpreis 2020 des Bayerischen Landtags

Die Nachbarschaftshilfe „Wir füreinander“ hat etwas zu feiern: Wir sind Preisträger des Bürgerpreises 2020 des Bayerischen Landtags. Aus knapp 60 Einsendungen wur-den von einem unabhängigen Beirat aller Fraktionen im Land-tag sowie Vertretern von Gemeindetag, Städtetag und des Vereins Bayerische Landtagspresse sieben herausragende Projekte ausgewählt, unter denen das Preisgeld von insgesamt 50.000 Euro aufgeteilt wird. Wir teilen uns hierbei den zweiten Platz mit „Gemeinsam analog und digital vernetzt“ aus Haßfurt/Unterfranken und erhalten ein Preisgeld von 7.500 Euro. Herz-lichen Dank dafür. Passend zum diesjährigen Motto „Neue Netze, neue Nachbarn – gemeinsam digital sozial“ ergänzen wir unser Engagement durch eine Internetplattform, mit der die Hilfe koordiniert und zwischen Angebot und Nachfrage vermittelt wird. Bereits seit zehn Jahren ist die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe „Wir füreinander“ aktiv. Bürgerinnen und Bürger helfen sich gegenseitig unkompliziert in besonderen All-tagssituationen. Zudem werden Lese- und Lernpatenprojekte organisiert und Vortragsabende gestaltet. Auf verschiedenste Weise gelingt es, auch in diesen schwierigen Zeiten Raum für Begegnungen und den persönlichen Austausch zu schaffen. Landtagspräsidentin Ilse Aigner betonte in einer Pressemittei-lung: „Die Auswahl war nicht einfach, denn wir haben glückli-cherweise viele sehr gute Bewerbungen gehabt. Es ist toll zu sehen, wie die Bürgerinnen und Bürger in Bayern mit großem ehrenamtlichen Einsatz die Menschen untereinander verbinden – gerade auch mithilfe digitaler Angebote – und so dafür sor-gen, dass der Zusammenhalt auch in schwierigen Zeiten stär-ker wird. Gerade in den vergangenen Wochen war es aufgrund der Corona-Pandemie ja umso wichtiger, durch eine digitale Vernetzung auch von daheim aus für andere da zu sein. Dafür bedanke ich mich ganz herzlich!“ Auch die Nachbarschafts-hilfe „Wir füreinander“ bedankt sich bei den vielen Engagierten und gratuliert den weiteren Preisträgern!

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a.d.Ilm mit Landwirt-schaftsschule

Neuer Förster für das Revier KlosterbergAndreas Ploner wird neuer Revierleiter am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen. Der 35-jährige Forst-amtmann trat am 15. Juli 2020 die Nachfolge des langjährigen Revierleiters Alfred Siebert an, der in den Ruhestand verab-schiedet wird. Andreas Ploner ist im Landkreis Neuburg-Schro-benhausen für die Gemeinden Brunnen, Karlskron, Karlshuld, Weichering, Oberhausen, Rohrenfels, Neuburg und Bergheim sowie Hohenwart, Pörnbach und Rohrbach im Landkreis Pfaf-fenhofen zuständig. Der aus Lichtenau stammende Andreas Ploner studierte Wald- und Forstwirtschaft an der Fachhoch-schule Weihenstephan in Freising. Die letzten acht Jahre war er am AELF Erding als Forstlicher Berater und Natura2000-Gebietsbeauftragter tätig.

Förster Andreas Ploner des Forstreviers Klosterberg Foto: Kathrin Kresser/AELF Pfaffenhofen

Informationen für den Urlaub im AuslandGrundsätzlich ist der Urlaub für Deutsche in EU-Ländern seit dem 15. Juni wieder unproblematisch möglich. Auch Grenz-kontrollen finden dort nicht mehr statt. Das gilt auch für wei-tere europäische Staaten. Die Reise ins EU-Ausland kann möglicherweise noch Probleme verursachen. Welche Länder das sind und welche Regelungen in anderen Ländern gelten, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts. Bitte informieren Sie sich dort vor Reiseantritt über die Einreisebe-stimmungen. In vielen Ländern ist eine Einreise aus Deutsch-land derzeit nicht möglich.

Informationen für Rückkehrer aus dem AuslandWer von einem Urlaub aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt und sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss in Deutschland in eine 14-tägige Quarantäne. Auf der Internetseite des Robert Koch-Institut werden die Risikoge-biete aufgeführt. Was die Quarantänepflicht für Sie genau bedeutet, regeln die jeweiligen Bundesländer. Informieren Sie sich daher auf der Internetseite des Bundeslandes, in das Sie einreisen oder in dem Sie wohnen, wie die Regelungen

konkret gestaltet sind. Es gibt darüber hinaus Ausnahmen der Quarantänepflicht - zum Beispiel für Durchreisende oder wenn Sie durch ein ärztliches Zeugnis belegen können, dass Sie innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise oder nach der Einreise negativ auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden sind.

Informationen für Urlaub in DeutschlandWenn Sie Urlaub in Deutschland machen möchten, müssen Sie die Regeln im jeweiligen Bundesland beachten. Insbeson-dere wenn Sie aus einer Region kommen, in der sich beson-ders viele Menschen neuinfiziert haben, ist dies wichtig. In einigen Bundesländern darf man zum Beispiel nicht in einem Hotel oder einer Herberge übernachten, wenn man aus einer Region kommt, wo es besonders viele Neuinfektionen gab. Häufig gibt es dabei aber auch Ausnahmen wie zum Beispiel das Vorweisen eines negativen Coronatests (der jedoch bei Anreise nicht älter als 48 Stunden alt sein darf). Bitte informie-ren Sie sich daher auf der Internetseite des Bundeslandes, in das Sie reisen möchten, über die Regelungen vor Ort.

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Nr. 8/2020 7 Rohrenfels

Sind Wespen und Hornissen nützlich?Wespen und Hornissen bestäuben schon im zeitigen Frühjahr die ersten Blumen und frequentieren später auch Pflanzen, die von Honigbienen oder Hummeln eher selten bestäubt werden. Zur Ernährung ihrer Brut fangen sie unzählige Fliegen, Mücken, Blattläuse, Spinnen, sowie schädliche Raupen und deren Fal-ter, wodurch sie natürliche Schädlingsbekämpfer sind. Ein Hornissen- oder Wespenvolk fängt pro Tag so viele Insekten, wie fünf Meisenpärchen an ihre Jungen verfüttern. Dies erfolgt kostenlos und ohne Einsatz von Chemie. Wespen haben damit einen großen Nutzen für Hobbygärtner.

So können Sie sich vor Stichen schützenIn der Regel stellt der Stich einer Wespe oder Hornisse für einen Menschen (Kind oder Erwachsener) keine ernsthafte Gefahr dar. Lediglich bei Stichen im Rachenraum oder beim Vorliegen einer Allergie ist schnelles Handeln gefragt, da die Atemwege anschwellen können.Wespen und Hornissen stechen nur aus zwei Gründen:- Wenn sie gedrückt oder gequetscht werden- wenn sie ihr Nest bzw. ihr Volk gegen Störungen oder

Beschädigungen verteidigenWas können Sie zur Abwehr tun?- Lebensmittel und Getränke abdecken, aus Strohhalmen

trinken- nicht barfuß über Wiesen laufen- Fliegengitter anbringen- bei einem Wespenanflug ruhig verhalten, nicht um sich

schlagen- Wespen nicht anpusten- Abstand zum Nest halten (2-3 m)Erste Hilfe bei einem Stich- die Einstichstelle mit Eis kühlen, um die Schwellung einzu-

dämmen- um die Entzündung zu hemmen, eine halbierte, rohe Zwie-

bel auf den Stich drücken- sog. Stichheiler aus dem Einzelhandel verwenden, um das

Eiweiß im Gift durch Hitzeeinwirkung zu neutralisieren- als Allergiker sollten Sie im Sommer immer ein Notfallset bei

sich tragen

Busfahrplan der Firma Spangler im SommerFirma SpanglerLinie 10Sehr geehrte Fahrgäste,bitte beachten Sie, dass ab Montag, den 27.07.20 bis ein-schließlich Montag, den 07.09.20, auf den Linie 10 mit unse-rem Sommerferienfahrplan gefahren wird!Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter 08253-7087 zur Verfügung.Busfahrpläne siehe Seite 9/10.

MedienkompetenzWAS IST „SO GEHT MEDIEN“?

Foto: Foto von www.br.de

Familien- und Seniorenhilfe e.V.

Wo Nachbarschaftshilfe auf-hört, fängt Familien-und Seni-orenhilfe e.V. an! (ehemals „Verein für ambulanten Kran-kenpflege Sinning und Umge-bung“)

Unser Engagement fängt da an, wo das Ehrenamt aufhören muss, weil die benötigte Hilfe zu viel wird.

Wir bieten für Senioren, Familien und Menschen mit Unterstüt-zungsbedarf Hilfen im Alltag an.

Unser Ziel ist es,- dass sich Senioren möglichst lange in ihrer gewohnten

Umgebung wohlfühlen können und ihre Familienmitglieder entlastet werden

- Familien und Alleinerziehende durch vielseitige Hilfsange-bote im Alltag zu unterstützen.

Unsere Leistungen sind sehr vielfältig und individuell:- Haushaltshilfen/Reinigungsarbeiten- Handwerkliche Kleinhilfen- Gartenarbeiten- Grabanpflanzungen/-pflege- Einkaufsbegleitung- Kinderbetreuung- Hilfestellung bei Formalitäten- Besuchsdienste- Fahrdienste

Voraussetzung für die Inanspruchnahme unserer Hilfe ist eine Mitgliedschaft in unserem Verein!Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Frau Margit Kugler

unter der Telefonnummer 08431/6406719, Am Balgfeld 4, 86697 Oberhausen, (Montag 09:00 – 14:00 Uhr, Mittwoch 13:00 – 18:00 Uhr). Dieses Projekt wird gefördert durch

Info zu Hornissen und WespenViele Menschen denken beim Wort Wespe oder Hornisse an ein nervendes, stechendes In-sekt. Ihr schlechter Ruf sorgt für unbegründete Ängste in der Be-völkerung. Bis auf zwei von zwölf Arten der Echten Wespe verhal-ten Wespen sich jedoch friedlich gegenüber den Menschen. Die zwei als lästig empfundenen

Wespen sind die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe. Diese nisten in engen Hohlräumen, z. B. von Jalousiekästen oder Verschalungen und stehen auf süße Getränke und Grillfleisch. Zu den friedlichen Wespen gehören z. B. die Mittlere Wespe, die Sächsische Wespe, aber auch die Hornissen. Das einzig Süße, das Sie mögen, ist Fallobst. Sehr friedlich, aber nicht zu den Echten Wespen gehörend, sind die Feldwespen. Sie fallen mit ihren kleinen flachen Nestern ohne Hülle und ihren langen herabhängenden Beinen meist sofort auf.

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Mehr über Medien erfahren„so geht MEDIEN“ gibt Einblicke in die Medienwelt: mit unter-haltsamen Videos, Tutorials und Materialien für komplette Unterrichtsstunden. Auch wenn dieses Medienkompetenz-Angebot für Schulen konzipiert ist, kann es jede*r nutzen.www.br.de/sogehtmedienaktuelles ThemaTutorial - Video Fake News im Netz erkennen

Hospizverein Neuburg- Schrobenhausen e. V.

Angebote für Trauernde Herbst 2020 –kostenfrei-

Dienstag, 08.09.20 15.00- 17.00 Uhr Lebenscafe ND , Geriatriezentrum, Mehrzweckraum, EG, beim Kiosk, Bahnhofstr. 107

Freitag, 11.09.20 18.00- 19.00 Uhr Trauersprechstunde Im Seniorenbeirat, Lenbachstr. 32, SOBSonntag, 27.09.20 Treffpunkt: 11.00 UhrAusflug zum Brombachsee mit Schifffahrt, Fahrgemein-schaften ab Parkplatz Schlösselwiese in NDAnmeldung erforderlich!Dienstag, 29.09.20 19.00 Uhr Kochen für die Seele VHS SOB, Lenbachstr. 22Anmeldung bei VHS Telefon: 08252-89400!Freitag,09.10.20 18.00- 19.00 Uhr Trauersprechstunde, Hos-pizbüro, Münchener Str. 22, NDDienstag, 13.10.20 15.00- 17.00 Uhr Lebenscafe ND , Geriatrie-zentrum, Mehrzweckraum, EG, beim Kiosk, Bahnhofstr. 107Freitag, 16.10.20 19.00- 20.30 Uhr Meditation Caritas Sozial-station, Högenauer Weg 19, SOBWir bitten um telefonische Anmeldung, wegen begrenzter Teilnehmerzahl (Raumgröße wegen Corona- Schutzmaß-nahmen)!Bitte beachten Sie die verschiedenen Änderungen beim Veranstaltungsort! Telefon: 08431/4364061 oder Mail an: [email protected].

Defekte Straßenlampen melden(vg/we) Wenn Sie in der Gemeinde Rohrenfels mit Ortteilen eine defekte Straßenlampe bemerken, dann melden Sie bitte diese, unter Angabe der Brennstellennummer! unverzüglich der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg (08431-671913), damit wir es an E.ON weitermelden können. Die Brennstellennummer ist durch einen Aufkleber auf der Straßenlampe ersichtlich.

Aufnahme von RentenanträgenRentenanträge werden von den Versichertenberatern auf-genommen.Für die Gemeinde stehen folgende Berater zur Verfügung:

Herr Eduard Gernhardt, Deutsche Rentenversicherung Bund,Tel.: 08431/7223

Frau Anita Fröde, Deutsche Rentenversicherung Bund,Tel.: 08431/38708Herr Bernhard Peterke, Deutsche Rentenversicherung Bayern SüdTel.:08252/89283,Mobil:0171-7724020, e-mail: [email protected] Christian Heckmann, Deutsche Rentenversicherung Bayern SüdTel.: 08433/928462,Fax: 08433/928462E-Mail: [email protected]

Die Versichertenberater stehen im Landkreis Neuburg Schro-benhausen kostenlos für eine persönliche Beratung zur Ver-fügung. Bitte vereinbaren Sie die Beratungstermine mit den Versichertenberatern telefonisch, dazu halten Sie bitte die Ver-sicherungsnummer bereit.

FundsacheAm 02.08.2020 wurde in Rohrenfels, Staatsstraße 2035 ein Schlüsselbund gefunden. Info unter Tel. 08431/671920.

Spatenstich Erdgas und Glasfaser in Rohrenfels

Der Spatenstich

Moderne Infrastruktur: Nachhaltiges Energienetz und super-schnelles Internet für RohrenfelsDie Gemeinde und erdgas schwaben feiern Spatenstich für den Anschluss an die Zukunft. Die Energiezukunft in Rohrenfels hat begonnen. „Mit der Entscheidung von erdgas schwaben, in Rohrenfels und Wagenhofen ein Erdgasnetz aufzubauen und gleichzeitig die Infrastruktur für ein modernes Breitbandnetz zu errichten, stellen wir langfristig eine nachhaltige, preisgünstige und umweltschonende Energieversorgung sicher und sind mit einem Netz für Breitband bestens für die Glasfaserzukunft aus-gerichtet“, sagt Manuela Heckl, erste Bürgermeisterin in Roh-renfels.

Kontinuität in der Gemeinde - Preisgünstige und sichere Ener-gieversorgungEs ist eine umfangreiche Baumaßnahme, die noch der ehema-lige Bürgermeister Wigbert Kramer gemeinsam mit Uwe Som-mer, Prokurist schwaben netz, angestoßen hat: ein Gasnetz für Rohrenfels und Wagenhofen.

Fortsetzung auf Seite 11

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Nr. 8/2020 11 Rohrenfels

Grundsteuer, Gewerbesteuer und NiederschlagswasserAm 15. August 2020 sind die Grundsteuer, die Gewerbe-steuer und die Niederschlagswassergebühr (Jahreszahler) zur Zahlung fällig. Gebührenpflichtige, die der Gemeinde keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden um pünktliche Zahlung gebeten, da sonst Mahngeführen und Säumniszuschläge anfallen.

SirenenprobealarmAm Donnerstag, den 10. September 2020 (bundeswei-ter Warntag) um 11.00 Uhr findet ein Sirenenprobealarm (Radioeinschaltsignal) statt.

EnergiesprechstundeDie nächsten Energiesprechtage finden am 10.09.2020 in Schrobenhausen, VHS-Gebäude und am 24.09.2020 im Land-ratsamt Neuburg-Schrobenhausen statt.Terminvereinbarungen unter Telefon 08431/644048 oder [email protected] anmelden

Behördensprechtag Denkmalpflege(LFD) Nächster Termin: 18.08. und 15.09.2020Falls aktuelle Fragen auftauchen bzw. eine Ortsbesichtigung gewünscht wird, teilen Sie dies bitte dem Landratsamt, Frau Nieser, Tel.Nr. 08431-57257, rechtzeitig, jedoch spätestens zwei Wochen vor dem Sprechtag-Termin, mit.

Sprechtage der Deutschen RentenversicherungAktuell finden keine Beratungen vor Ort statt. Bitte nutzen Sie unser kostenloses Servicetelefon: 0800-1000-48015 oder die Online-Dienste auf unserer Internetseite.Sobald wir weitere Informationen haben, wann genau und in welcher Form wir die Rentensprechtage wieder anbieten kön-nen, wird dies sofort bekanntgegeben. Vor September 2020 ist aber nicht mit einer Wiederaufnahme zu rechnen. Sollten Sie Fragen dazu haben, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per Mail.Außerdem bieten wir nun auch telefonische Antragsaufnahmen an. Dazu vereinbart der Kunde am kostenlosen Service-Telefon mit uns einen Rückruftermin.Zusätzlich steht unseren Kunden die Möglichkeit einer Videoberatung zur Verfügung. Termine für eine Videoberatung kann jeder Kunden selbst zeitnah direkt über die Internetseite der DRV Bayern Süd www.deutsche-rentenversicherung-bay-ernsued.de buchen.

Er benötigt dazu* ein Endgerät (PC, Laptop oder Smartphone) mit einer

Frontkamera (zur besseren Lesbarkeit empfehlen wir, einen PC oder Laptop zu verwenden)

* einen der folgenden Browser: Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari in ihrer aktuellen Version sowie

* eine ausreichende Datenleitung mit einer Upload-Geschwindigkeit von mindestens 2 Mbit/s.

Andrea ObermeierAbteilung RentenversicherungAuskunfts- und Beratungsstelle

Spatenstich für eine nachhaltige Zukunft: Gas kann grünMit dem Spatenstich am 8. Juli 2020 startete ein zukunftswei-sendes Projekt. Die Baumaßnahmen werden voraussichtlich bis in den Herbst des nächsten Jahres andauern. schwaben netz ist dann für Planung, Bau und Betrieb des Gasnetzes in der Gemeinde im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen zuständig.Uwe Sommer, Prokurist schwaben netz, betont: „Erdgas ist eine sichere, umweltschonende und preiswerte Energie. Gemeinden wie Rohrenfels handeln damit vorausschauend und zukunftsorientiert.“ Und Gas kann grün: Im Gasnetz kann in Zukunft neben einem immer höheren Anteil an Biogas auch Wasserstoff transportiert werden.Rohrenfels ist die 208. Gemeinde im Versorgungsnetz von erd-gas schwaben und der Unternehmenstochter schwaben netz. Der Vertrag läuft bis 2040. In der Gemeinde sollen 240 Einfami-lienhäuser an das neue Gasnetz angeschlossen werden. Damit wächst das umfangreiche Gasnetz in der Region immer weiter zusammen.

Information erdgas schwabenAktuell sind mehr als 200 Städte und Gemeinden an 6.500 Kilo-meter Erdgasleitungen angeschlossen. Sowohl öffentliche Ein-richtungen als auch private Haushalte nutzen Leistungen von erdgas schwaben. Erdgas ist heute Wunschenergie Nr. 1: Über 75 Prozent aller Hauseigentümer und Bauherren wünschen einen Erdgasanschluss.Erdgas ist der Partner der erneuerbaren Energien und lässt alle Zukunftsoptionen zu – sei es schwäbisches Bio-Erdgas oder Wasserstoff. erdgas schwaben bietet Erdgas, Bio-Erdgas, Strom, Bio-Strom, Wasserstoff und Contracting. 2017 erwarb erdgas schwaben vier Wasserkraftwerke an Lech und Wertach.Ein weiteres Geschäftsfeld von erdgas schwaben ist Fahren mit Strom. Schon jetzt betreibt erdgas schwaben 17 Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, weitere sind geplant. Die Stromtankstel-len von erdgas schwaben bieten je zwei Ladepunkte vom Typ 2, der sich als Standard in Europa durchgesetzt hat. An den Ladesäulen wird Strom aus 100 Prozent Wasserkraft geladen.Mehr Informationen unter www.erdgas-schwaben.de

Neues von der Erdgas-BaustelleDie ausführende Baufirma Femo GmbH hat die Hauptleitung in der Baierner Str. größtenteils verlegt. Die Firma ist vom 1.8. bis 23.8.2020 im Betriebsurlaub. Danach werden die Arbeiten fort-geführt.Wer noch keinen Auftrag für einen Erdgasanschluss beauftragt hat, kann sich an Herrn Andreas Wignanek, schwaben netz gmbh, wenden:• Telefon-Nr.: 08 21 / 455166-744• E-Mail: [email protected]

Geschichtenrubrik

G`schichten aus der Gemeinde von früher bis heuteAn dieser Stelle möchten wir eine neue Rubrik für unser Mittei-lungsblatt einführen. Hier können verschiedene Artikel stehen, z. B. Auszüge aus unserer Gemeindegeschichte oder wenn jemand seine Hofgeschichte erzählen möchte und vieles mehr.Herr Ulrich Hlawon hat sich bereit erklärt, hierfür sporadisch einen Artikel zu schreiben. Gleichgesinnte können sich gerne für eine Zusammenarbeit mit ihm in Verbindung setzen.Kontaktdaten: Tel. 08431/462 19, E-Mail: [email protected]

Ihre Onlinedruckerei von LINUS WITTICH Medien

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Nr. 8/2020 12 Rohrenfels

Bauvoranfrage zur Umnutzung einer Halle zur Wohneinheit / NutzungsänderungBei der Verwaltung ging eine Bauvoranfrage zur Umnutzung einer Halle zur Wohneinheit auf der Fl. Nr. 246 der Gemar-kung Wagenhofen für eine Betriebsleiterwohnung ein. Für diesen Bereich liegt kein Bebauungsplan vor. Des Weite-ren ist das Grundstück nicht dem Innenbereich zuzuordnen. Das Grundstück ist baurechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB könnte vorliegen, da es sich um einen gartenbaulich erzeugenden Betrieb handelt. Die Privilegierung wird durch das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen als Untere Bau-aufsichtsbehörde geprüft. Das Vorhaben sieht die Umnutzung der bestehenden Halle zur einer Wohneinheit in der Größe von 15 x 15 Metern vor. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Dies ist bei einer Bauvoranfrage auch nicht zwingend notwen-dig. Ein Anschluss an das gemeindliche Kanalsystem ist nicht vorgesehen. Die Abwasserentsorgung erfolgt über eine Klein-kläranlage. Die Zufahrt ist gesichert. Das gemeindliche Einver-nehmen wird erteilt.

Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Gar-tenhütte auf dem Grundstück Fl. Nr. 171/25 der Gemarkung RohrenfelsBei der Verwaltung ging ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Gartenhütte mit einer Größe 3 Meter Länge, 4 Meter Breite und einer Höhe von 2.15 Meter sowie einem Anbau daran mit den Maßen Länge 2,4 Meter, Breite 0.9 Meter und einer Höhe von 2 Meter auf dem Grundstück Fl. Nr. 171/25 der Gemarkung Rohrenfels ein. Das Vorhaben liegt im Bebau-ungsplan „Am Büchl“ und hält dessen Festsetzungen nicht ein. Das Vorhaben liegt außerhalb der im Bebauungsplan festge-setzten Baugrenzen. Es ist daher eine isolierte Befreiung von der Festsetzung der Baugrenze des Bebauungsplans „Am Büchl“ nach § 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO nötig. Der Antragsteller begründet seinen Antrag damit, dass er dies als Lagerstätte für sämtliche Gartengeräte, Fahrräder und ähnliches benötigt, da das Haus keinen Keller besitzt und nur eine Einzelgarage vor-handen ist. Die Gartenhütte wird am Ende des Grundstückes errichtet um keine Sichtbeschränkungen für die Nachbarn und dem Eigentümer selbst darstellen. Bei dem Grundstück handelt es sich um ein schmales Doppelhausgrundstück. Die Nachba-runterschriften sind vollständig vorhanden. Hierbei handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben. Die Abstandsflächen-regelungen werden eingehalten. Der Gemeinderat Rohrenfels stimmt den Antrag auf Isolierte Befreiung von der Baugrenze für die Errichtung einer Gartenhütte auf dem Grundstück Fl. Nr. 171/25 der Gemarkung Rohrenfels zu.

Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Holz-überdachung auf Kiessplitt auf dem Grundstück Fl. Nr. 171/25 der Gemarkung RohrenfelsBei der Verwaltung ging ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Holzüberdachung auf Kiessplit mit zwei offe-nen Seiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 171/25 der Gemarkung Rohrenfels ein. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplan „Am Büchl“ und hält dessen Festsetzungen nicht ein. Das Vorhaben liegt außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugren-zen. Es ist daher eine isolierte Befreiung von der Festsetzung der Baugrenze des Bebauungsplans „Am Büchl“ nach § 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO nötig. Gemäß des Antrags des Eigentü-mers dient die Überdachung soll zum Schutz von Grill, Smoker, etc. Die Überdachung soll möglichst weit von den umliegenden Terrassen entfernt sein um die Nachbarn vor einer möglichen Rauchentwicklung zu schützen. Bei dem Grundstück handelt es sich um ein schmales Doppelhausgrundstück. Die Nachba-runterschriften sind vollständig vorhanden. Hierbei handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben. Die Abstandsflächen-regelungen werden eingehalten. Der Gemeinderat Rohrenfels stimmt den Antrag auf Isolierte Befreiung von der Baugrenze für die Errichtung einer Holzüberdachung auf Kiessplit auf dem Grundstück Fl. Nr. 171/25 der Gemarkung Rohrenfels zu.

Antrag auf Aufschüttung einer Teilfläche der Fl. Nr. 1591 der Gemarkung RohrenfelsBei der Verwaltung ging ein Antrag auf Aufschüttung einer Teil-fläche der Fl. Nr. 1591 der Gemarkung Rohrenfels ein. Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 9 BayBO wären Aufschüttungen mit einer

München NeuperlachDeutsche RentenversicherungBayern SüdThomas-Dehler-Str. 3, 80737 MünchenTelefon 089 6781-3793, Telefax 089 6781-2863andrea.obermeier@drv-bayernsued.dewww.deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de

Sitzung vom 30.07.2020Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebau-ungsplans „Am Kapellenberg“In der Sitzung vom 23.01.2020 wurde der Antrag eines Vor-habenträgers zur 3. Änderung des Bebauungsplans behan-delt. Dem Antrag wurde zugestimmt, wenn der Antragsteller die Kosten zu 50 % übernimmt. Dies wurde zwischenzeitlich geklärt. Somit muss noch ein offizieller Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans „Am Kapellenberg“ durch den Gemeinderat gefasst werden. Der Gemeinderat Rohrenfels beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Am Kapellenberg“ im Verfahren nach § 13a BauGB.

Antrag auf Errichtung einer Werbeanlage zur einer Pizzeria; Fl. Nr. 4 der Gemarkung RohrenfelsBei der Verwaltung ging ein Antrag auf Errichtung einer Wer-beanlage zur Pizzeria auf der Fl. Nr. 4, der Gemarkung Roh-renfels ein. Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Somit richtet sich die Zulässigkeit nach § 34 BauGB.Es sollen zwei Werbeanlagen in der Größe von 400 x 100 cm auf den Hauswänden des Gebäudes montiert werden, sowie ein es auf dem Dach in der Größe von 250 x 50 cm. Ein ent-sprechender Lageplan / Ansichtsplan ist beigefügt.Die Werbeanlage wird wie folgt gestaltet:• Aluverbundtafeln koturgeschnitten & dezent warmweiß an-

gestrahlt, montiert mit Schattenfuge• Neubeschriftung vom vorhandenen LeuchtkastenDas Vorhaben beeinträchtig die gesunden Arbeits- und Wohn-verhältnisse nicht. Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhan-den. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Fer-tiggarage auf den Grundstück Fl. Nr. 199/12 der Gemarkung RohrenfelsBei der Verwaltung ging ein Antrag auf Isolierte Befreiung für die Errichtung einer Fertiggarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 199/12 der Gemarkung Rohrenfels ein. Der Eigentümer begründet seinen Antrag damit, dass keine andere Möglichkeit auf dem Grundstück vorhanden ist auf dem die Fertiggarage platziert werden könnten. Das Vorhaben liegt im Bebauungs-plan „Am Kapellenberg-Erweiterung 1. Änderung“ und hält dessen Festsetzungen nicht ein. Das Vorhaben liegt außerhalb der Baugrenzen. Außerdem wird die Festsetzung unter Punkt 3.1. zur Dachform, Dachneigung und Eindeckung von Garagen nicht eingehalten. Es ist daher eine isolierte Befreiung von den Baugrenzen sowie von der Festsetzung der Dachform, Dach- neigung und Eindeckung der Garagen und Nebengebäuden der Festsetzungen des Bebauungsplans nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO nötig. Um ein harmonisches Einfügen zu gewähr-leisten, sollte die Fertiggarage straßenseitig eingegrünt werden. Der Gemeinderat Rohrenfels stimmt dem Antrag zur Isolierten Befreiung bezüglich der Baugrenze und der Festsetzung zur Dachform, Dachneigung und Eindeckung von Garagen zu. Die Fertiggarage ist einen Meter von der Straße entfernt zu errich-ten, die noch fehlenden zwei Meter Abstandsfläche werden von der Gemeinde in ihre Straßenfläche übernommen. Die Garage ist straßenseitig zu begrünen. Die Wandhöhe darf maximal drei Meter betragen.

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Nr. 8/2020 13 Rohrenfels

Gemeinde Ehekirchen: 6. Änderung des Flächennutzungs-plans und Bebauungsplan Nr. 27 „Südlich der Haupt-straße“; Beteiligung als Träger öffentlicher BelangeDie Gemeinde Ehekirchen weist mit der 6. Änderung des Flä-chennutzungsplans mitten in Ehekirchen eine ca. 0,91 ha große Gewerbefläche und eine ca. 0,45 ha große Wohnfläche aus. Die Ausweisung dient zur Sicherung eines bereits ansässigen Betriebs und der umgebenden Wohnbebauung.Des Weiteren weist die Gemeinde Ehekirchen weist mit dem Bebauungsplan Nr. 27 Südlich der Hauptstraße II mitten in Ehekirchen eine ca. 0,91 ha große zusammenhängende Gewerbefläche aus. Eben-falls werden neben zwei bereits bebauten Parzellen, drei neue Parzellen für den Wohnungsbau ausgewiesen. Die Gemeinde Rohrenfels wird als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB dazu angehört. Die Bauleitplanungen werden im Par-allelverfahren durchgeführt. Die Belange der Gemeinde Roh-renfels werden nicht beeinträchtigt. Der Gemeinderat erhebt keine Einwände.

Gemeinde Oberhausen: 17. Änderung des Flächennut-zungsplans; Beteiligung als Träger öffentlicher BelangeDie Gemeinde Rohrenfels wurde gebeten eine Stellungnahme zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Oberhausen im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB, abzugeben. Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplans stellt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 „Plattenacker“ dar. Mit Aufstellung des Bebauungsplans wird am südlichen Ortsrand von Oberhau-sen die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für den Bau eines Wohnheims für Menschen mit primär geistiger Behinderung und besonders herausforderndem Verhalten geschaffen. Wei-ter möchte die Gemeinde ihr Angebot an gewerblichen Bau-flächen in verkehrsgünstiger Lage ausbauen. Die Belange der Gemeinde Rohrenfels werden durch das Vorhaben nicht beein-trächtigt. Der Gemeinderat erhebt keine Einwände.

Gemeinde Oberhausen: Bebauungsplan Nr. 27 „Plat-tenacker“ im Gemeindeteil Oberhausen; Beteiligung als Träger öffentlicher BelangDie Gemeinde Rohrenfels wurde gebeten eine Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 27 „Plattenacker“ im Gemeindeteil Oberhausen- im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, abzugeben. Mit Aufstellung des Bebauungsplanes wird am südlichen Ortsrand von Ober-hausen die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für den Bau einer Wohn- und Arbeitsstätte für Menschen mit primär geisti-ger Behinderung und besonders herausforderndem Verhalten geschaffen. Des Weiteren möchte die Gemeinde ihr Angebot an gewerblichen Bauflächen in verkehrsgünstiger Lage aus-bauen. Die Belange der Gemeinde Rohrenfels werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Der Gemeinderat erhebt keine Einwände.

Gemeinde Oberhausen: Bebauungsplan Nr. 30 „Bahnhof-straße West“; Beteiligung als Träger öffentlicher BelangeDie Gemeinde Rohrenfels wurde gebeten eine Stellung-nahme zum Bebauungsplan Nr. 30 „Bahnhofstraße West- im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB, abzugeben. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30 „Bahnhofstraße West“ ist die Absicht ein innerörtliches Grundstück im Ortsteil Unterhausen städ-tebaulich zu überplanen. Hintergrund für die Überplanung ist die Umnutzung einer vorhandenen Hofstelle. Die Belange der Gemeinde Rohrenfels werden durch das Vorhaben nicht beein-trächtigt. Der Gemeinderat erhebt keine Einwände.

Fortbildung eines Bauhofmitarbeiters zur Natur - und Land-schaftspflegeBei der Verwaltung ging ein Antrag eines Gemeinderatsmitglie-des ein, dass ein Bauhofmitarbeiter der Gemeinde Rohrenfels als Natur- und Landschaftspfleger ausgebildet wird. Durch Ausweisung neuer Baugebiete wächst die Zahl der zu pflegen-den Grünbereiche. Die Landschaftspflege ist ein immer größer werdender Verantwortungsbereich für Gemeinden. Wissen über notwendige und verpflichtende Arbeiten spart Zeit und Geld, die zu verrichtenden Arbeiten werden sachgerecht aus-geführt.

Höhe bis zu 2 Meter und einer Fläche von bis zu 500 m² verfah-rensfrei. Bei dem vorliegenden Antrag soll eine Teilfläche von 1344 m² des Grundstückes Fl. Nr. 1591 der Gemarkung Roh-renfels aufgeschüttet werden. Die Aufschüttung soll eine Höhe von 80 cm auf einer Länge von 128 Meter und einer Breite von 10-11 Meter haben. Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Eine Erschließung ist nicht erforderlich. Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die aufgefüllte Fläche ist ausgiebig mit Sträuchern und Gräsern zu begrünen.

Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf der Fl. Nr. 30 der Gemarkung BallersdorfBei der Verwaltung ging eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf der Fl. Nr. 30 der Gemarkung Ballersdorf ein. Das Vorhaben liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplans. Somit ist das Vorhaben baurechtlichen dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Das Vorha-ben sieht die Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Vollge-schossen (E + I) vor. Die Traufhöhe beträgt 6,30 Meter die First-höhe würde bei 8,12 Meter liegen. Das Haus soll eine Größe von 11,99 Meter auf 9,99 Meter haben. Die Garage soll eine Größe von 9,99 Meter auf 6,99 Meter haben. Sollte eine Errichtung von E + I nicht möglich sein, würde auch eine Errichtung von E + D für den Bauherrn in Frage kommen. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Auf dem Grundstück befindet sich bereits ein Wohnhaus, somit ist die Erschließung gesichert. Die Nachbar-unterschriften sind vollständig vorhanden. Das gemeindliche Ein-vernehmen wird erteilt. Das anfallende Niederschlagswasser ist auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Pro Wohneinheit sind zwei Stellplätze herzustellen und auf Dauer vorzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer möglichen Grundstücksteilung die notwendigen Geh- und Fahrtrechte, sowie Leitungsrechte für die Ver- und Entsorgungsleitungen im Grundbuch einzutragen sind.

Gemeinde Königsmoos: Aufstellung der Einbeziehungs-satzung Nr. 18 „Erlengraben Ost“; Beteiligung als Träger öffentlicher BelangeDie Gemeinde Rohrenfels wurde gebeten eine Stellungnahme zur Einbeziehungssatzung Nr. 18 „Erlengraben Ost“ im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB, abzugeben. Mit dieser Einziehungssatzung sol-len die baurechtlichen Voraussetzungen für eine bislang unbe-baute Fläche im Außenbereich geschaffen werden, indem Sie in den Innenbereich mit einbezogen wird. Das Grundstück befindet sich im rückwärtigen Bereich der Straße „Erlengraben“ in zweiter Baureihe. Die Belange der Gemeinde Rohrenfels werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Der Gemein-derat erhebt keine Einwände.

Gemeinde Königsmoos: Einbeziehungssatzung Nr. 17 „Neuburger Str. Mitte“; Beteiligung als Träger öffentlicher BelangeDie Gemeinde Rohrenfels wurde gebeten eine Stellungnahme zur Einbeziehungssatzung Nr. 17 „Neuburger Straße Mitte“ im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB, abzugeben. Mit dieser Einziehungssatzung sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für eine bislang unbebaute Fläche im Außenbereich geschaffen werden, indem Sie in den Innenbereich mit einbezogen wird. Das Grundstück befindet sich im rückwärtigen Bereich der Straße „Neuburger Straße“ in zweiter Baureihe. Die Belange der Gemeinde Roh-renfels werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Der Gemeinderat erhebt keine Einwände.

Gemeinde Ehekirchen: Aufstellung des Bebauungsplans „An der Bonsaler Straße“; Beteiligung als Träger öffentli-cher BelangeDie Gemeinde Rohrenfels wurde gebeten eine Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 33 „An der Bonsaler Straße“ in Buch- im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB, abzugeben. Mit diesem Bebauungsplan sol-len die baurechtlichen Voraussetzungen für eine bislang unbe-baute Fläche im Innenbereich geschaffen werden. Da diese derzeit als Außenbereich angesehen wird. Es wird Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO ausgewiesen. Die Belange der Gemeinde Rohrenfels werden durch das Vorhaben nicht beein-trächtigt. Der Gemeinderat erhebt keine Einwände.

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Nr. 8/2020 14 Rohrenfels

Kindergarten St. ElisabethAbschlussaktion im Kindergarten St. Elisabeth

Nach einem doch sehr außer-gewöhnlichen Kindergartenjahr haben wir in den vergangenen Wochen, vor den Sommerferi-en, besondere Aktionen mit den Kindern durchgeführt.

Hierzu ein paar Eindrücke:Ausflug Gärtnerei SpatenstichIn der Gärtnerei Spatenstich wurden uns verschiedene Gemüsesorten, Pflanzenarten und Pflanzeneigenschaften erklärt und erläutert.Im Gewächshaus durften alle Kinder selbst tätig werden und eigenständig Tomaten ernten.

alle Foto: Frau Mayer

Besuch der Eistüte

Als besondere Abschlussak-tion und Überraschung, gab es im Kindergarten St. Elisa-beth einen Besuch der Eistüte aus Grasheim.Jedes Kind hat eine Kugel Eis bekommen und die Sommer-ferien konnten somit begin-nen.

Der Kindergarten St. Elisabeth wünscht allen Kindern und Eltern erholsame und sonnige Sommerferien!

Die Ausbildung beinhaltet neben der sachgerechten Pflege und Gestaltung unserer Kulturlandschaft, die aktive Arbeit im Naturschutz, Betreuung von und Beratung bei Projekten im Naturschutz und in der Landschaftspflege, die Vermittlung von Wissen zu Umwelt, Natur und Landschaft, Vermittlung von Rechtsgrundlagen und Informationen zu Förderprogram-men, auch Öffentlichkeitsarbeit. Die Kosten für die Ausbildung betragen 1.250 €, allerdings beträgt die Dauer der Ausbildung 17 Wochen zwischen September und Juli, sodass in dieser Zeit ein Vollzeitmitarbeiter wegfällt. Die Schulung erfolgt wäh-rend der Arbeitszeit, deshalb entstehen der Gemeinde Lohn-kosten in Höhe von ca. 16.500 €. Da in allen Gemeinden im Landkreis die Landschaftspflege ein immer größer werdender Verantwortungsbereich ist wird derzeit beim Landkreis überlegt einen zentralen Landschaftspflegeverband für alle Gemeinde zu gründen um somit die Gemeinden / Gemeindearbeiter bei solchen Aufgaben zur Seite zu stehen. Weitere Möglichkeiten bestehen darin, einen gemeinsamen Bedarf über die IKommZ zu ermitteln und hierüber abzudecken oder es wird ein Land-schaftspfleger über den Landkreis eingestellt, dessen Fachwis-sen allen Gemeinden zur Verfügung steht.

Jährliche Abstimmung der Gemeindebürger über den Ehrenamtlichen des Jahres und Jährliche Auslobung eines gemeindlichen Sonderpreises EhrenamtBei der Verwaltung ging ein Antrag eines Gemeinderatsmitglie-des, welches das Ehrenamt stärken soll.

1) Jährliche Abstimmung der Gemeindebürger über den Ehrenamtlichen des JahresIn Rohrenfels gibt es eine Vielzahl an engagierten Personen. Vorstände, Platzwarte, Jungendtrainer, Nachbarschaftshelfer, etc. Diese Personen sind Leuchttürme der Gesellschaft. Sie leben Zusammenhalt, Engagement und Nächstenliebe vor. Ohne diese Personen würde vieles in der Gemeinde nicht funk-tionieren.Hierzu wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen:Die Gemeinde ehrt jährlich ehrenamtlich tätige Personen in einem würdigen Rahmen.Die Gemeinde stellt hierfür jährlich eine Kandidatenliste zusam-men und veröffentlicht diese. Die Rohrenfelser Bürger können „als Jury“ ihren Ehrenamtler des Jahres wählen.

2) Jährliche Auslobung eines gemeindlichen Sonderpreises EhrenamtBesondere Leuchttürme, Personen die sich seit Jahren im Ehrenamt um die Gemeinde verdient gemacht haben, sollten durch die Gemeinde jährlich mit einem Sonderpreis geehrt wer-den. Den Preisträger bestimmt der Gemeinderat. Als Beispiel wird hier kürzlich verstorbenen Helmut Müller, der jahrelang den jungen Asylbewerbern Deutschunterricht gegeben hat, genannt.

Ziele dieser Ehrungen sollen sein:Ziel 1: bürgerschaftliches Engagement ehrenZiel 2: bürgerschaftliches Engagement fördernZiel 3: gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern und stärkenDurch die öffentliche Ehrung von Ehrenamt kommen die Ehren-amtlichen und das Ehrenamt in das Blickfeld der Bürger. Des Weiteren kommt es durch die Einbindung der Bürger beim Abstimmungsprozess zur Verbindung mit dem Ehrenamt, zur Verbreitung der „guten Tat“. Dadurch erhöht sich die Wirkkraft von Ehrenamt und spornt ggf. auch andere an sich zu engagie-ren. Zudem wird dadurch der Zusammenhalt in der Gemeinde gestärkt.Das Thema wird in der Klausurtagung des Gemeinderats im November ausgearbeitet.

Genehmigung von Spenden an die GemeindeIm Jahr 2019 ging eine Sachspende von der Schreinerei Kugler ein. Es handelt sich um den provisorischen Handlauf und die Gittertür im Kindergarten mit einem Nettowert von 888,75 €. Es werden keine Einwände erhoben. Die eingegangene Spende wird dem Landratsamt mitgeteilt. Der Gemeinderat genehmigt die eingegangene Spende.

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Nr. 8/2020 15 Rohrenfels

Aus dem GemeindelebenDie Bauarbeiten am Kirchplatz Rohrenfels schreiten voran!

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Nr. 8/2020 16 Rohrenfels

Die Mittagsbetreuung wird am ersten Schultag für Sie da sein, für Anmeldungen, Fragen und persönliche Anliegen. Die Eintei-lung der Klassen hängt in der ersten und in der letzten Ferien-woche während der Bürozeiten an der Haupteingangstüre aus. Der Elternabend wird im September nachgeholt. Sie erhalten heute schon die Materialliste, damit Ihr Kind für den 1. Schul-tag bestens gerüstet ist. Hoffentlich können wir im September wieder einigermaßen normal starten. Helfen wir alle zusammen, dass die Infektionszahlen niedrig bleiben!

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Kind ein paar erholsame Wochen. Wir freuen uns auf unsere neuen Erstklässler!

Noch eine wichtige Bitte: Informieren sie sich bitte vor Schul-beginn auf unserer Homepage, da wir nicht wissen, wie sich die Infektionszahlen entwickeln.Mit freundlichen Grüßen aus der SchuleGabriela Eibl

FFW Wagenhofen-Ballersdorf Theaterverein Wagenhofen - Ballersdorf

Mal was anderes - ein Autokino in Wagenhofen.

Die Vereinsmitglieder des Theatervereins Wagenhofen – Ballersdorf trafen sich am 07. +

08. August zum ersten Autokino in Wagenhofen. Mit insgesamt 25 Autos an beiden Abenden war der Kirchplatz in Wagen-hofen schön voll. Nachdem eine Snacktüte mit Popcorn, Chips und anderen Leckereien an die Autos verteilt wurden, ging`s los. Gezeigt wurden die Theaterstücke vom letzten Jahr. Die Abende warenein voller Erfolg!

Fotos: Emilie Vollnhals

Schulnachrichten

Grund- und Mittelschule EhekirchenDas Ende eines besonderen SchuljahresSeit 16. März gab es keinen Unterricht unter Normalbedin-gungen mehr. Erst war die Schule ganz geschlossen, dann waren nur wenige Klassen in geteilten Gruppen in der Schule. Nach Pfingsten gab es Unterricht für die jeweils halbe Klasse im wöchentlichen Wechsel. Eine ungewohnte Situation für alle Schüler und Lehrer. Das Lernen zuhause stellte für alle eine große Herausforderung dar. Daher sollten wenigstens am letz-ten Schultag die Kinder die Gelegenheit haben, alle Klassen-kameraden wiederzusehen. Dafür ließen sich die Klassenlehrer eine etwas andere Zeugnisverteilung einfallen. Da das Wetter mitspielte, verlagerten viele Klassen das Klassenzimmer ins Freie. Unter Bäumen im Kreis saßen die Kinder mit dem erfor-derlichen Abstand und konnten den letzten Schultag gemein-sam verbringen. Die 4. Klassen beendeten ihre Grundschulzeit, daher gab ihnen der Religionslehrer Gerhard Heimisch noch Segenswünsche mit auf den weiteren Weg.Auch die Schulleiterin, Gabriela Eibl verabschiedete sich von allen Klassen. Dabei erzählte sie, dass eine Schule ohne Schü-ler keine richtige Schule sei, weil das Wichtigste fehle. Sie wünschte allen schöne Ferien und hoffte, dass alle im Septem-ber wieder gesund in die Schule starten können. Auch die Kin-der versicherten, dass ein normaler Schulbetrieb viel schöner sei!

Liebe Eltern unserer Schulanfänger,in diesem Schuljahr ist alles anders.Nachdem wegen der aktuellen Situation noch keine Eltern-abende stattfinden, bekommen Sie die Informationen für den Schulanfang am 8. September 2020 auf diesem Wege. Wir verzichten am 1. Schultag auf eine gemeinsame Einschulungs-feier, wir werden sie getrennt nach Klassen durchführen:

Die Klasse 1a startet um 8.30 Uhr, die Klasse 1b um 9.00 Uhr in der großen Sporthalle zu einer kleinen Begrüßungsfeier. Wegen der aktuellen Lage bitten wir Sie, dass lediglich die Eltern mit ihrem Schulanfänger in die Schule kommen. Wenn das Wetter es zulässt, bewirtet der Elternbeirat Sie gerne im Freien vor der Schule (vor dem Eingang für die Buskinder).

Die Schulanfänger werden am Vorabend des 1. Schultages, am Montag, 7. September, um 18:00 Uhr, in der Kirche in Ehe-kirchen gesegnet (Teilnahme freiwillig).

In der ersten Schulwoche endet der Unterricht für alle um 11.15 Uhr.

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Nr. 8/2020 17 Rohrenfels

Sonntag, 30.08. 12. Sonntag nach Trinitatis09.00 Uhr kein Gottesdienst fällt aus wegen Coronapande-

mieEvang.-Luth. Kirche Untermaxfeld

Sonntag, 6.09. 13. Sonntag nach Trinitatis09.00 Uhr Gottesdienst (mit Beachtung der Hygienevor-

schriften)Evang.-Luth. Kirche Untermaxfeldmit: Pfr. Späth

Kath. PfarramtGottesdienstordnung vom 8. August bis 13. September 2020

Mariä Heimsuchung, RohrenfelsSamstag, 08.08. Hl. Dominikus, OrdensgründerRohrenfels 16.00 RosenkranzSonntag, 09.08., 19. SONNTAG IM JAHRESKREISRohrenfels 10.00 keine Heilige Messe (Ferienordnung)Donnerstag, 13.08.Rohrenfels 19.00 keine AbendmesseSamstag, 15.08., MARIÄ AUFNAHME IN DEN HIMMELRohrenfels 08.45 Festgottesdienst

f. Viktoria Krell; f. Herta Kriegl m. Eltern u. Schwiegereltern

Sonntag, 16.08., 20. SONNTAG IM JAHRESKREISRohrenfels 10.00 keine Heilige Messe (Ferienordnung)Donnerstag, 20.08., Hl. Bernhard v. Clairvaux, KirchenlehrerRohrenfels 19.00 keine AbendmesseSamstag, 22.08., Maria KöniginRohrenfels 11.00 Taufe von Charlotte Theresia StahlRohrenfels 16.00 RosenkranzSonntag, 23.08., 21. SONNTAG IM JAHRESKREISRohrenfels 08.45 Heilige Messe

f. Johann Kreil m. Eltern, Schwiegerel-tern u. Fam. Schießl;f. Mathilde Mitterbauer; f. Gertraud Maier (JM); f. d. verstorb. Angehörigen d. Fam. Daferner u. Eberhard

Donnerstag, 27.08., Hl. Monika, Mutter des hl. AugustinusRohrenfels 19.00 AbendmesseSamstag, 29.08., Enthauptung Johannes‘ des TäufersRohrenfels 16.00 RosenkranzSonntag, 30.08., 22. SONNTAG IM JAHRESKREISRohrenfels 10.00 keine Heilige Messe (Ferienordnung)Donnerstag, 03.09., Hl. Gregor der Große, Papst, Kirchen-lehrerRohrenfels 19.00 keine AbendmesseSamstag, 05.09.

Kollekte für die Leidtragenden der Corona-Pandemie

Rohrenfels 19.00 Vorabendmesse an der Weigl-Kapellef. d. verstorb. Angehörigen d. Fam. Weigl

Donnerstag, 10.09.Rohrenfels 19.00 AbendmesseSamstag, 12.09. Mariä NamenRohrenfels 16.00 RosenkranzSonntag, 13.09., 24. SONNTAG IM JAHRESKREISRohrenfels 08.45 keine Heilige Messe

St. Andreas, Baiern

Sonntag, 16.08. 20. SONNTAG IM JAHRESKREISBaiern 13.00 RosenkranzDienstag, 25.08.Baiern 19.00 keine Abendmesse wegen Bauarbei-

ten

Gartenbauverein RohrenfelsAusleihen von Geräten

Liebe Gartenbaufreunde,unsere Geräte können wieder ausgeliehen werden.

Fotos: Gartenbauverein

Zur Verfügung stehen:Ein Benzin-Gartenhäcksler als Autoanhänger

(Leihgebühr 1 Std./ 15 Euro)und ein Benzin-Vertikutierer (1 Std./7 Euro).

Ansprechpartner:Denis Kunz Tel. 0176/24879131

Die Geräte sind beim „alten“ Bauhof in Rohrenfels nach vorheri-ger Anmeldung selbst abzuholen.Obst- und Gartenbauverein Rohrenfels

SC RohrenfelsÜberrannter“ Pizzaabend beim SC Rohrenfels

Liebe Gäste,

mit solch einem großen Andrang an Bestellungen hatten wir bei unserem Piz-zaabend am 17.07.20 nicht gerechnet.

Umso mehr liegt es uns am Herzen, dass wir uns,- für abgelehnte Pizzabestel-

lungen entschuldigen,- bei unseren Gästen und

Abholern vor Ort für IhreGeduld und gute Laune herzlichst bedanken.Ich möchte auch der Familie Cuffaro und dem gesamten Team des SCR und für Ihren Einsatz danken.Stefan Wiedenhöfer, 1. Vorstand

Evang. PfarramtGottesdiensttermine evang.-luth. Kirche UntermaxfeldTermine vom 14.08.20 bis 11.09.20Sonntag, 16.08. 10. Sonntag nach Trinitatis09.00 Uhr kein Gottesdienst fällt aus wegen Coronapande-

mieEvang.-Luth. Kirche Untermaxfeld

Sonntag, 23.08. 11. Sonntag nach Trinitatis09.00 Uhr Gottesdienst (mit Beachtung der Hygienevor-

schriften)Evang.-Luth. Kirche Untermaxfeldmit: Pfr. Späth

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Nr. 8/2020 18 Rohrenfels

Termine und Messstipendien für Gottesdienste bis 11.10.2020

bitte bis zum 04.09.2020 abgeben.

Einladung zum KahlhoffestKahlhoffest

Sonntag,13. September 202010.00 Uhr Festgottesdienst

vor der Kahlhofkapelle mit Kin-derKirche

14.00 Uhr Andacht mit Segnungreligiöser Gegenstände

19.30 Uhr Lichterprozession

St. Martin, WagenhofenSonntag, 09.08., 19. SONNTAG IM JAHRESKREISWagenhofen 08.45 Heilige Messe

f. Jakob Pallmann u. Angehörige; f. d. Verstorb. d. Fam. Koller; f. Maria Mayr u. Angehörige; f. Andreas Karmann (JM) u. verstorb. Angehörige; f. Kas-par Riedelsheimer jun., Rosa u. Fritz Reimann u. Maria Wayrauch; f. Elisa-beth Kröpfl

Mittwoch, 12.08.Wagenhofen 18.30 Abendmesse

f. Alfons u. Ottilie Felbermeir u. Karl u. Emilie Kranz

Samstag, 15.08. MARIÄ AUFNAHME IN DEN HIMMELWagenhofen 10.00 keine Heilige Messe (Ferienordnung)Sonntag, 16.08., 20. SONNTAG IM JAHRESKREISWagenhofen 08.45 Heilige Messe

f. Josef u. Juliane Kröpfl; f. Walburga u. Michael Pallmann; f. Eltern Pallmann u. Brandstetter (JM)

Mittwoch, 19.08.Wagenhofen 18.30 RosenkranzSonntag, 23.08., 21. SONNTAG IM JAHRESKREISWagenhofen 10.00 keine Heilige Messe (Ferienordnung)Mittwoch, 26.08.Wagenhofen 18.30 Abendmesse

z. d. Hl. SchutzengelnSonntag, 30.08., 22. SONNTAG IM JAHRESKREISWagenhofen 08.45 Heilige Messe

f. Pfr. Dieter Lang, Pfr. Georg Kapfer u. Pfr. Alois Ott; f. Hedwig u. Barbara Kröpfl

Mittwoch, 02.09.Wagenhofen 18.30 RosenkranzSonntag, 06.09., 23. SONNTAG IM JAHRESKREIS

Kollekte für die Leidtragenden der Corona-Pandemie

Wagenhofen 10.00 Heilige Messe35. Mesnerjubiläum Frau Emilie Fel-bermeirf. Martin u. Kreszenz Kröpfl

Mittwoch, 09.09.Wagenhofen 18.30 AbendmesseSonntag, 13.09., 24. SONNTAG IM JAHRESKREISWagenhofen 10.00 Heilige Messe am Kahlhof

Kapelle, BallersdorfSonntag, 09.08., 19. SONNTAG IM JAHRESKREISBallersdorf 19.00 RosenkranzSonntag, 06.09., 23. SONNTAG IM JAHRESKREISBallersdorf 19.00 Rosenkranz

Kahlhofkapelle, WagenhofenSamstag, 05.09.Kahlhofkapelle 11.00 Taufe von Malina MüllerSonntag, 13.09. 24. SONNTAG IM JAHRESKREIS

Kollekte für den Welttag der Kommunikati-onsmittel

Kahlhofkapelle 10.00 Heilige Messe zum Kahlhoffest und KinderKirche; musikalisch gestaltet von der Rohrenfelser Blaskapellef. Eltern Leitmayr u. Schwester Ger-linde; f. Veronika Mayr (JM) u. Ange-hörige; f. Anna, Adolf u. Ludwig Hafner u. Max, Annelies u. Christoph Regnet; f. Maria Thumann (JM), Ehemann Paul u. Andreas Karmann; f. Josef Faller sen. (JM) u. Angehörige; f. Paul Braun

Kahlhofkapelle 14.00 Andacht mit Segnung religiöser Gegenstände

Kahlhofkapelle 19.30 Lichterprozession

Impressum

Mitteilungsblatt Gemeinde RohrenfelsErscheinungsweise: i.d.R. jeweils zum zweiten Freitag des MonatsVerteilung: an alle erreichbaren Haushalte des VerbreitungsgebietesHerausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0Verantwortlich für den amtlichen Teil:- Die Erste Bürgermeisterin der Gemeinde Rohrenfels, Manuela Heckl, Tilly-

Park 1a, 86633 Neuburg a.d.Donau oder die jeweilige Vertretung im Amt.- für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Christian Zenk in LINUS WITTICH Medien KG.

Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von 0,40 EUR zzgl. Versandkostenanteil. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbe-dingt die Meinung der Redaktion wieder.Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zzt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weiter-gehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich aus-geschlossen.

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Nr. 8/2020 KW 33 19 Rohrenfels

Tel. 0831 / 57502-18 www.kunstakademie-allgaeu.de

Die Lage hat sich Gott sei Dank entspannt und wir können seit Ende Mai unsere Kurse wieder in unseren Kursräumen umgeben von der Allgäuer Natur durch-führen. Wir freuen uns, dass wir Sie wieder begrüßen dürfen und Sie gerne wieder „live“ zu uns kommen. Vielen Dank! Bei einigen unserer Kurse im Sommermonat August sind noch Plätze frei: Wenn Sie also modellieren, mit Papier, Holz oder in Stein arbeiten wollen oder sich für Malerei, Kalligrafie oder Zeichnen interessieren, schauen Sie auf unsere Webseite. Die Räumlichkeiten der Kunstakademie Allgäu erlauben die Durchführung der Kurse unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln.

Der „Altweibersommer“ im September und der Herbst bieten im Allgäu oft sonnenreiche Tage, an denen Sie sich nach ihrer künstlerischen Tätigkeit genüsslich ent-spannen können. Informieren Sie sich auf unserer Webseite oder rufen Sie uns an! Wir freuen uns auf Sie.

SOMMER- UND HERBSTPROGRAMM 2020

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