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vfdb- Richtlinie 0805 GUV-I Richtlinie zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren April 2006 Seite 1 von 41 Empfehlung zur Auswahl von Feuerwehr- Schutzbekleidung vfdb-Richtlinie 0805, GUV-I ______ S T A T U S: E N T W U R F Vorwort ........................................................................................................................... 3 1 Rechtsgrundlagen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes ................. 4 2 Gefährdungsbeurteilung für die Auswahl Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) .................................................................................................................... 4 2.1 Allgemeine Aspekte............................................................................................ 4 2.2 Prinzipien der Gefährdungsbeurteilung ........................................................... 5 2.3 Gefährdungsbeurteilungen................................................................................ 8 2.4 Handhabung der Gefahrenmatrix .................................................................... 10 3. Auswahl, Pflege und Handhabung von PSA .................................................. 19 3.1 Informationsgewinnung ................................................................................... 19 3.2 Trageversuche .................................................................................................. 19 3.2.1 Prüfungsaspekte .............................................................................................. 19 3.2.2 Prüfverfahren .................................................................................................... 20 3.2.3 Handhabung in der Praxis ............................................................................... 20 3.2.4 Ausbildung/Einweisung zur Handhabung von PSA ...................................... 21 3.3 Dokumentation ................................................................................................. 21 4 Darstellung und Beschreibung verschiedener PSA-Gruppen ...................... 22 4.1 PSA für Brandbekämpfung (BBK1) (TR)......................................................... 22 4.2 PSA für Brandbekämpfung (BBK2) ................................................................. 23 4.3 PSA für Brandbekämpfung bei starker Wärmestrahlung (BBK*) ................. 24 4.4 PSA für technische Hilfeleistung Tierrettung (TRT*) ..................................... 26 4.5 PSA für technische Hilfeleistung Wald (TRW) ............................................... 27 4.6 PSA für Wasserrettung (WRD*) ....................................................................... 28

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zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für

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Empfehlung zur Auswahl von Feuerwehr-Schutzbekleidung vfdb-Richtlinie 0805, GUV-I ______ S T A T U S: E N T W U R F

Vorwort...........................................................................................................................3

1 Rechtsgrundlagen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes.................4

2 Gefährdungsbeurteilung für die Auswahl Persönlicher Schutzausrüstung

(PSA) ....................................................................................................................4

2.1 Allgemeine Aspekte............................................................................................4

2.2 Prinzipien der Gefährdungsbeurteilung ...........................................................5

2.3 Gefährdungsbeurteilungen................................................................................8

2.4 Handhabung der Gefahrenmatrix....................................................................10

3. Auswahl, Pflege und Handhabung von PSA ..................................................19

3.1 Informationsgewinnung...................................................................................19

3.2 Trageversuche ..................................................................................................19

3.2.1 Prüfungsaspekte ..............................................................................................19

3.2.2 Prüfverfahren ....................................................................................................20

3.2.3 Handhabung in der Praxis ...............................................................................20

3.2.4 Ausbildung/Einweisung zur Handhabung von PSA ......................................21

3.3 Dokumentation .................................................................................................21

4 Darstellung und Beschreibung verschiedener PSA-Gruppen......................22

4.1 PSA für Brandbekämpfung (BBK1) (TR).........................................................22

4.2 PSA für Brandbekämpfung (BBK2).................................................................23

4.3 PSA für Brandbekämpfung bei starker Wärmestrahlung (BBK*) .................24

4.4 PSA für technische Hilfeleistung Tierrettung (TRT*).....................................26

4.5 PSA für technische Hilfeleistung Wald (TRW) ...............................................27

4.6 PSA für Wasserrettung (WRD*) .......................................................................28

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4.7 PSA für Wasserrettung (WRD**)......................................................................29

4.8 PSA für Wasserrettung (WRD***) ....................................................................30

4.9 PSA für Rettungdienst (RD*) ...........................................................................31

4.10 PSA für Rettungdienst (RD**) ..........................................................................32

4.11 PSA für Rettungdienst (RD***).........................................................................33

4.12 PSA für Rettungdienst (RD***).........................................................................34

4.13 PSA für allgemeine Dekontaminations- und Desinfektionsmaßnahmen

(ABC**)...............................................................................................................35

4.14 PSA für ABC-Einsatz (ABC*) ...........................................................................37

4.15 PSA für A-Einsatz (ABC**) ...............................................................................38

4.16 PSA für ABC-Einsatz (ABC**) ..........................................................................39

4.17 PSA für ABC-Einsatz (ABC***).........................................................................40

4.18 PSA für ABC-Einsatz (ABC***).........................................................................41

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Vorwort

Die vorliegende Richtlinie wurde vom Technisch-Wissenschaftlichen Beirat (TWB) - dem vfdb-Referat 8 ´Persönliche Schutzausrüstung´ - und dem Bundesverband der Unfallkassen (BUK) erarbeitet und wird den deutschen Feuerwehren als Handhabungsempfehlung zur Verfügung gestellt. Dieses Dokument wurde sorgfältig von den Experten der VFDB erarbeitet und vom Präsidium der VFDB verabschiedet. Der Verwender muss die Anwendbarkeit auf seinen Fall und die Aktualität der ihm vorliegenden Fassung in eigener Verantwortung prüfen. Eine Haftung der VFDB und derjenigen, die an der Ausarbeitung beteiligt waren, ist ausgeschlossen. Die VFDB verweist auf die Notwendigkeit, bei Vertragsabschlüssen unter Bezug auf VFDB-Dokumente, die konkreten Leistungen gesondert zu vereinbaren. Die VFDB übernimmt keinerlei Regressansprüche, insbesondere auch nicht aus unklarer Vertragsgestaltung. Der Schriftleiter VFDB gibt die Veröffentlichungen der vfdb-Dokumente in der VFDB- Zeitschrift bekannt. Diese Richtlinie kann als Leitfaden für die Auswahl zur Beschaffung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung herangezogen werden. Damit soll allen Feuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (die bei der Ermittlung von feuerwehrspezifischen (Einsatz-) Risiken und Zuordnung persönlicher Schutzausrüstung auf Schwierigkeiten gestoßen sind und allein eine umfassende Analyse nicht bewerkstelligen können) ein Hilfsmittel an die Hand gegeben werden. Für die hier vom Ref. 8 erarbeitete Richtlinie sind die üblichen Gefahren zugrunde gelegt worden, die für alle konventionellen Feuerwehreinsatzaufgaben (Brandbekämpfung im Innen- und Außenbereich, technische Rettung, Einsätze gemäß FwDV 500 und sonstige Hilfeleistungen) anzunehmen und im Tätigkeitsfeld der meisten Feuerwehren auch anzutreffen sind. Auch auf europäischer Ebene wurde erkannt, dass Feuerwehren bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung unterstützt werden müssen. Aus diesem Grund wurde ein umfassender Katalog möglicher Gefahren zusammengestellt1. Darüber hinaus enthält auch der Anhang von EN 469 relevante Informationen. Gefahren nach diesen Ausarbeitungen sind in Tabelle 3 aufgeführt. Diese Richtlinie / GUV-Information richtet sich in erster Linie an den Träger der Feu-erwehr nach landesrechtlichen Vorschriften und soll ihm Hilfestellung bei der Um-setzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhü-tungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Unfälle und Gesundheitsgefahren bei Ausbildung, Übungen und Einsätzen vermieden werden können. Der Träger der Feuerwehr kann bei Beachtung der hier aufgeführten Empfehlungen, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren getroffen hat.

1 Siehe Technical Report N113 des CEN/TC 162/JWG 1 FFPPE: `Risk Assessment Guidelines for choosing PPE for firefightersA vom 30. November 2000.

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Durch diese Richtlinie wird berücksichtigt, dass die Organisationsstruktur der deutschen Feuerwehren zur Absicherung des Grundschutzes häufig die Zusammenarbeit von Feuerwehren unterschiedlicher Hoheitsträger erforderlich macht.

1 Rechtsgrundlagen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Diese Richtlinie/GUV-I erläutert die PSA-Benutzungsverordnung sowie die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention" (GUV-V A 1) und insbesondere die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (GUV-V C 53) hinsichtlich der Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung für Feuerwehren. In dieser Richtlinie/GUV-I sind die Vorschriften des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG),der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV) sowie der Achten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. GPSGV) berücksichtigt. Die in dieser Richtlinie/GUV-I enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.

Aus den zitierten rechtlichen Grundlagen ist zu entnehmen, dass der Träger der Feuerwehr der Beschaffung jeglicher PSA eine Gefährdungsbeurteilung voranstellen muss. Grundlage dieser Gefährdungsbeurteilung ist der konventionelle Einsatz- und Übungsdienst bei deutschen Feuerwehren.

2 Gefährdungsbeurteilung für die Auswahl Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

2.1 Allgemeine Aspekte Während einer Brandbekämpfung, technischen Rettung oder anderer Hilfeleistungen können Feuerwehrleute auf viele unterschiedliche Gefahren treffen. Diese sind möglichts ganz auszuschalten oder zu mindest auf ein vertretbares Risiko zu verringern. Hierzu müssen:

- die möglicherweise vorhandenen Gefahren, - die Wahrscheinlichkeit, dass Feuerwehrleute ihnen ausgesetzt sind, sowie

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- die möglichen Folgen einer solchen Exposition

ermittelt werden. Diese drei Schritte werden auch unter dem Begriff der Gefähr-dungsbeurteilung zusammengefasst.

2.2 Prinzipien der Gefährdungsbeurteilung Für eine Gefährdungsbeurteilung müssen zunächst die Gefahren erfasst werden, die im Einsatz und bei Übungen auftreten können. Bei der Erfassung der Gefahren stellte sich heraus, dass es notwendig ist, bestimmte Einsatzszenarien zugrunde zu legen. Diese sollten mit standardisierten Szenarien aus örtlichen Brandschutzbedarfsplänen im Einklang stehen. Vom Ref. 8 wurden, wie in Tabelle 1 aufgeführt, 5 repräsentative Szenarien gewählt.

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Tabelle 1: Einsatzszenarien für die Gefährdungsbeurteilung

- Brandbekämpfung Außen (BBK1) Brandbekämpfung im Freien.

- Brandbekämpfung Innen (BBK2) Brandbekämpfung im Gebäude. Zimmerbrand in einem Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit der Tendenz zur Ausbreitung. Der Treppenraum ist verqualmt.

- Technische Rettung (TR) Unfall mit einer eingeklemmten / eingeschlossen Person. Technische Infra-strukturen und Betriebsstoffe können im Umfeld nicht ausgeschlossen werden.

- Wasserrettung (WR)

Rettung einer im Wasser treibenden Person.

- Rettungsdienst (RD) Medizinische Erstversorgung einer leblos vorgefundenen Person mit möglichem Infektionsrisiko.

- ABC-Einsatz nach FwDV 500 (ABC)

Austritt von Stoffen im Bereich der Gefahrengruppe IIA-IIIA, IIB – IIIB und IIC - IIIC. In allen Fällen kann eine Personenrettung erforderlich sein.

Für jedes dieser Szenarien wurden aufgrund von Erfahrungswerten mit den Vorgaben aus Tabelle 2 Wahrscheinlichkeiten festgelegt, mit denen die einzelnen Gefahren auftreten. Bei der Ausführung der Gefährdungsbeurteilung für die unterschiedlichen Einsatzszenarien war Grundlage, dass die jeweilige Gefahr auf eine völlig ungeschützte Einsatzkraft einwirkt.

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Dabei haben sowohl das Niveau der Ausbildung, die Qualität der Fortbildung, Einsatzerfahrung, das jeweilige taktische Vorgehen, als auch die operativen Abläufe der einzelnen Feuerwehr einen Einfluss auf die spezifische Beurteilung.

Tabelle 2: Einteilung der Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Gefahren und deren möglichen Folgen

Wert

(W)

Wahrscheinlichkeit Wert

(F)2

Schweregrad

(Folgen für die Feuerwehrleute)

0 nie nie 0 ohne Folgen -

1 ausnahms-weise

≤ 2 x /Jahr 1

gering

z. B. leichte Verletzungen: kleine Schnittwunden, Abschürfungen, Verstau-chungen, oberflächliche Verbrennungen, Kreislauf leicht belastet

2 gelegent-lich

≤ 10 x /Jahr 2

mäßig

z. B. schwerere Verletzungen: Knochenbrüche; ernsthafte Verbrennungen 2. Grades u. ä., Kreislaufstörungen

3 Sehr wahr-scheinlich

≤ 1 x /Woche 4 hoch z. B. Lebensbedrohung, Kreislaufinsuffizienz

4 immer täglich 8 Extremfall Tod

Anmerkungen: „0" ist nur zulässig, wenn absolut keine Gelegenheit besteht, auf die Gefahr zu treffen.

Die physiologische Belastung des Trägers durch die persönliche Schutzausrüstung (z.B. Gewicht der PSA, Wärmestau etc.) muss dabei auch in die Bewertung einfließen, da diese einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die Sicherheit und Ge-sundheitsgefährdung des Feuerwehrangehörigen ausüben kann3.

Die Gefährdungsbeurteilung muss außerdem alle Aspekte in Betracht ziehen, die zwischen dem Ausrücken von der Wache und der Rückkehr zum Standort relevant werden können.

Unter Berücksichtigung der umfangreichen Einsatztätigkeiten bei den Feuerwehren kann durch Anwendung der nachfolgenden Formel für jede möglicherweise anzutreffende Gefahr das zugehörige Risiko ermittelt werden. Durch diese Vorgehensweise lässt sich deutlich herausstellen, wo Entscheidungen zur Si-cherstellung angemessener und richtiger Leistungsstufen für die Schutzausrüstung der Feuerwehrleute getroffen werden müssen (Prioritätenliste).

2 Die Werte wurden im Vergleich zu Anhang G EN 469 geändert, um die Abstufung zwischen den Leistungsstufen der Schutzkleidungsnormen deutlich zu machen. 3 (siehe auch STATT-Studie des Innenministeriums Baden-Württemberg unter www.fit-for-fire-fighting.de).

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Bei der Auswahl geeigneter PSA ist dann diejenige Gefahr maßgeblich, die die schwerwiegendsten Folgen erwarten lässt.

Es ist unwahrscheinlich, dass alle aufgeführten Gefahren während eines Einsatzes gleichzeitig anzutreffen sind. Die Liste der Gefahren erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht uneingeschränkt auf jede Feuerwehreinheit übertragbar. Gefahrenmerkmale dürfen und müssen entsprechend den örtlichen Bedingungen und Anforderungen durch jede Feuerwehr, die eine spezifische Gefährdungsbeurteilung durchführt, hinsichtlich der Bewertung von der Häufigkeit des Auftretens und dem Schweregrad der Folgen für ihren Betreuungsbereich angepasst werden. Dieses kann im Einzelfall eine Erhöhung der Sicherheitsanforderung zur Folge haben (z. B. bei der Zuständigkeit für petrochemische Anlagen), lässt aber auch eine Reduzierung des Schutzniveaus (z. B. Einsatz ohne umluftunabhängiges Atemschutzgerät) zu. Das einer bestimmten Gefahr zugeordnete Risiko R ergibt sich mathematisch als Produkt aus der Eintrittswahrscheinlichkeit W (siehe Wert „W“ Tabelle 2) und den zu erwartenden Folgen F, (siehe Wert „F“ Tabelle 2) d.h.

R = W x F

2.3 Gefährdungsbeurteilungen Bei flächendeckender Betrachtung über alle Feuerwehren der Bundesrepublik kann für die in Tabelle 3 aufgelisteten Gefahren prinzipiell ein Durchschnittswert für die Häufigkeit angegeben werden, mit der diese Gefahren in Bezug auf die angegebenen Einsatzszenarien (siehe Tabelle 1) auftreten. Mit steigendem Risiko wächst jedoch die Anforderung an den Träger der Schutzkleidung hinsichtlich des taktischen Verhaltens und der Kenntnis über Anwendung und Grenzen der gesamten PSA im Einsatzfall. Unterhalb eines Risikowertes von 8 ist die Mindestausstattung von Einsatzkräften mit der Grundausrüstung gemäß UVV Feuerwehren - Feuerwehrschutzanzug (Leistungsstufe 1) - Feuerwehrhelm - Feuerwehr-Schutzhandschuhe - Feuerwehr-Sicherheitsschuhwerk als ausreichend zu betrachten. Ab einem Risikowert von 8 oder höher ist neben einer besonderen fachlichen und körperlichen Eignung der Einsatzkräfte (z.B. spezielles Brandbekämpfungstraining, ABC-Ausbildung, erweiterte Hilfeleistungsausbildung) auch eine zusätzliche Schutz-ausrüstung (z.B. umluftunabhängiges Atemschutzgerät, CSA, Flammschutzhaube etc.) erforderlich.

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In der nachfolgenden Tabelle 3 (Gefährdungsmatrix) sind den Einsatzszenarien aufgrund empirischer Ermittlungen entsprechende Risikowerte zugeordnet4, die sich durch die Wirkung der näher bezeichneten chemisch-physikalischen Vorgänge auf den ungeschützten menschlichen Körper und der Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens ergeben (Spalte 3 bis Spalte 8). Daraus lässt sich die Art der erforderlichen Schutzausrüstung ableiten (eingeteilt nach Schutzstufen PSA I, PSA II, PSA *, PSA ** und PSA ***. Diese Schutzstufen sind in Abschnitt 4 dargestellt und detailliert beschrieben.

Abb. 1: Erläuterung der Tabelle 3

4 Nach diesem Verfahren wurden Risiken von Feuerwehren auch in Irland, Frankreich, Schweden und Norwegen ermittelt, die mit den in Tabelle 3 aufgeführten Werten im Wesentlichen übereinstimmen.

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Für besondere Einsatzszenarien (z.B. Tierbiss) sind in der Spalte 15 entsprechende Hinweise aufgeführt, die das taktische Verhalten betreffen bzw. für die Beschaffung spezifischer Schutzausrüstung relevant sind (z.B. Normverweise).

2.4 Handhabung der Gefahrenmatrix Die Beschaffung jeglicher PSA durch den Träger des Feuerschutzes setzt eine Gefährdungsbeurteilung voraus, die den Vorgaben der Richtlinie 89/656/EWG entsprechen muss. Die eigentliche Beschaffung erfolgt dann auf der Grundlage bzw. den Ergebnissen dieser Analyse. Die nachfolgende Gefährdungsbeurteilung kann als Basis übernommen und/oder ggf. durch eine eigene Bewertung modifiziert werden.

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Tabelle 3: Gefährdungsmatrix

(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15)

Gefährdung

(Ursache & Art) Erläuterung Szenario und entsprechende

Gefährdungsbeurteilung

Art der Schutzbekleidung als Maßnahme der Abhilfe

(Schutzstufe)

Besondere Hinweise

BB

K1

BB

K2

TR

WR

RD

AB

C

BB

K1

BB

K2

TR

WR

RD

AB

C

1. Thermische

Gefährdungen

Konvektive Wärme

Bei Bränden in geschlossenen Räumen häufig anzutreffen. Heiße eingeatmete Luft kann die Atemwege gefährden.

1 4 4

38

24

1 -

0 -

0 -

0 -

I II - - - -

Strahlungs-wärme

Bei BBK1 kann die Einsatzkraft im Ereignisfall von der Strahlungsquelle zurückweichen.

1 4 4

34

12

0 -

0 -

0 -

0 -

I (II)

II*

- - - - Reflektierende Schutzkleidung bei starker Wärmestrahlung

Kontaktwärme Hier sind nur ein-zelne Körperteile betroffen.

1 2 2

248

1 2 2

0 -

0 -

0 -

I II I - - -

Offene Flamme Auch Stichflammen oder Flammen in Verbindung mit Entstehungsbrän-den (TR).

2 2 4

28

16

1 2 2

0 -

0 -

1 2 2

I II I - - *

Geschmolze-nes Material (Metall / Kunst-stoff)

z.B. Abtropfende Deckenverkleidung. 1

2 2

188

1 1 1

0 -

0 -

1 1 1

I II - - - *

Glut Hier sind nur ein-zelne Körperteile betroffen (Fußbe-reich).

2 2 4

248

0 -

0 -

0 -

0 -

I II - - - -

Flash Over Auswirkungen nur in geschlossenen Räumen möglich.

0 -

188

0 -

0 -

0 -

0 -

- II - - - -

Funken Auch Schleiffunken. 1 2 2

122

122

0 -

0 -

0 -

I I I - - -

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Gefährdung

(Ursache & Art) Erläuterung Szenario und entsprechende

Gefährdungsbeurteilung

Art der Schutzbekleidung als Maßnahme der Abhilfe

(Schutzstufe)

Besondere Hinweise

BB

K1

BB

K2

TR

WR

RD

AB

C

BB

K1

BB

K2

TR

WR

RD

AB

C

2. Strahlung

Elektromagnetische Wellenstrahlung (technisch)

z.B. Laser, Mikro-welle. Im Einsatzfall sind diese Systeme in der Regel abge-schaltet.

1 1 1

111

111

0 -

0 -

0 -

- - - EN 170, EN 171, EN 172, EN 207, EN 208 (Augen-schutz)

Radioaktive Kon-tamination Beurteilungsgrund-

lage FwDV 500 1 1 1

111

111

0 -

111

144

* * * - * * EN 1073-2, EN 421

Bestrahlung mit α-, β-, γ- oder Rönt-genstrahlung

Beurteilungsgrund-lage FwDV 500

1 2 2

122

122

0-

122

188

* * * - * * EN 1073-2, EN 421

Es gibt keine Strahlenschutz-kleidung für γ- und Röntgen-strahlung. Risikominimie-rung durch Be-grenzung der Aufenthaltsdauer, Vergrößern des Abstandes und Nutzung von Abschirmung,

Inkorporation Beurteilungsgrund-lage FwDV 500

1 4 4

144

144

0-

144

144

* * * - * * EN 1073-2, EN 421

3. Elektrische Gefährdung

Lichtbögen Einsatz der Feuer-wehr nur bei abge-schalteten Syste-men

0 -

0-

0-

0-

0-

0-

- - - - - -

Statische Elektrizi-tät Durch Eigen- oder

Fremdladung 1 2 2

122

122

0-

0-

122

I I I - - * EN 345, EN 1149-1/2

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Gefährdung

(Ursache & Art) Erläuterung Szenario und entsprechende

Gefährdungsbeurteilung

Art der Schutzbekleidung als Maßnahme der Abhilfe

(Schutzstufe)

Besondere Hinweise

BB

K1

BB

K2

TR

WR

RD

AB

C

BB

K1

BB

K2

TR

WR

RD

AB

C

Hochspannung Bsp. elektrisch

Betriebene Schie-nenfahrzeuge

1 8 8

188

0-

0-

0-

188

- - - - - - Kein Schutz durch PSA, ab-schalten!!!

Niederspannung Häufiger Einsatz im Bereich 240 V bis 800 V

2 4 8

248

248

0-

0-

148

I I I - - * Kein vollständiger Schutz durch PSA, abschal-ten!!!

4. Einflüsse durch die Umgebung

Warme Umgebung z.B hohe Außen-temperatur, aufge-wärmte Räume. Im Innenangriff ist die konvektive Wärme Beurtei-lungskriterium

2 1 2

0-

212

0-

212

224

- - - - - - Siehe auch 9 Zeile 1 (ggf. Kühlweste)

Kalte Umgebung Unterkühlung, partielle Erfrierun-gen, Schwächung einzelner Körperfunktionen

1 2 2

0-

122

144

122

122

I - I * * *

Kalte Oberfläche Einzelne Körperteile können betroffen sein

0 -

0-

122

144

0-

0-

- - I * - -

Windzug Kein Sturm z.B. Hochleistungslüfter

2 1 2

212

212

0-

0-

212

I I I - - *

Niederschlag Regen, Schnee etc. 3 1 3

111

311

111

313

111

I I I * * * Ggf. Witterungsschutz nach EN 343

Spritzwasser Sensible Sinnesor-gane

1 1 1

111

111

111

0-

111

I I I * - *

Sturz ins Wasser Unterkühlung 0 -

0-

0-

248

0-

0-

- - - * - - Ggf. Absturzsicherung durch Leinen

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Gefährdung

(Ursache & Art) Erläuterung Szenario und entsprechende

Gefährdungsbeurteilung

Art der Schutzbekleidung als Maßnahme der Abhilfe

(Schutzstufe)

Besondere Hinweise

BB

K1

BB

K2

TR

WR

RD

AB

C

BB

K1

BB

K2

TR

WR

RD

AB

C

Verlust der Auf-triebsmöglichkeiten Ertrinken 0

-

0-

0-

248

0-

0-

- - - * - -

5. Mechanische Gefährdungen

Stichverletzung 2 2 4

224

224

122

326

122

I I I *

* * * Besondere PSA bei TR Wald (Schnittschutz)

Schnittverletzung 2 2 4

224

224

122

122

122

I I I * * *

Abschürfung 2 1 2

212

212

212

212

212

I I I * * *

fallender Gegens-tand Fallende Gegens-

tände oder Einsatzausrüstung oder Trümmer

1 4 4

248

144

0-

0-

144

I I I *

fliegende Partikel (z.B. Schleiffunken) 0 -

0-

224

0-

0-

0-

- - I - Zusatzschutz für Augen nach EN 166

Auf- und Anprall blaue Flecken 2 1 2

212

212

212

212

212

I I I * * *

Auffangverletzung Sprungtuch, Auf-nahme von Geräten

1 4 4

144

144

0-

0-

0-

I I I Kein vollständiger Schutz durch PSA möglich

Druckbelastung Quetschungen, Einsatz von Gerä-ten

2 2 4

224

224

0-

0-

122

I I I * Einzelne Gliedmaßen betrfoffen; vollständiger Schutz durch PSA nicht möglich

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Gefährdung

(Ursache & Art) Erläuterung Szenario und entsprechende

Gefährdungsbeurteilung

Art der Schutzbekleidung als Maßnahme der Abhilfe

(Schutzstufe)

Besondere Hinweise

BB

K1

BB

K2

TR

WR

RD

AB

C

BB

K1

BB

K2

TR

WR

RD

AB

C

Schwerkraftphäno-men / Abbremsung bei Sturz

z.B. Sturz von Leiter oder Dach: Einsatz in einer Höhenrettungs-gruppe ist nicht berücksichtigt

1 8 8

188

188

144

0-

188

- - Schutz nur durch Absturzsicherung mit Leinen, Gurten und Geschirre möglich

Ausrutschen Schnee- und Eisklätte, Schmierstoffe

3 2 6

326

326

122

326

122

I I I * * *

Vibration = 0 und damit keine Schutzmaßnahmen erforderlich

1 0 0

100

100

100

100

100

Tierbisse z.B. Schlange, Katze, Insektenstiche

0 -

0-

122

0-

0-

0-

I *

Ggf. Spezialhandschuhe nach EN 1082-1 Imkerschutzklei-dung

Schussverletzung Risiko allenfalls in Verbindung mit Polizeieinsätzen

0 8 0

080

080

080

080

080

Im besonderen Einzellfall: Weste nach ISO/FDIS 14876-2

Freisetzung unter Druck befindlicher Flüssigkeiten (z.B. Hydrauliköl)

Einsatz mit hydraulischem Spreiz- und Schneidgerät

0 -

0-

144

0-

0-

122

I * Bei hohen Drücken kein vollständiger Schutz möglich; Augenschutz EN 166

Beschleunigte fliegende Teile Schlauchkupplung,

plötzliche Ablösung unter Spannung stehender Teile

1 4 4

144

144

0-

0-

144

I I I *

6. Lärm kommt praktisch bei jedem Einsatz vor (z.B. Aggregate, Motorsäge etc.)

2 1 2

212

212

111

0-

212

- Im Einzelfall (z.B. Motorsägeneinsatz) Gehörschutz nach EN 352: 1-3

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Gefährdung

(Ursache & Art) Erläuterung Szenario und entsprechende

Gefährdungsbeurteilung

Art der Schutzbekleidung als Maßnahme der Abhilfe

(Schutzstufe)

Besondere Hinweise

BB

K1

BB

K2

TR

WR

RD

AB

C

BB

K1

BB

K2

TR

WR

RD

AB

C

7. Sichtbedingte

Gefährdungen

fehlende Sichtbar-keit Arbeiten auf öffent-

lichen nicht abge-sperrten Verkehrs-flächen, Einsatz-kräfte sind in un-übersichtlichen Einsatzstellen ansonsten schwer wiederzuerkennen.

0 -

0-

248

0-

248

0-

I * Ggf. zusätzliche Warnkleidung nach EN 471

8. Biologische / chemische Ge-fährdungen

Der Schweregrad wird in Verbindung mit dem entspre-chenden Brandfall bzw. als die am wahrscheinlichsten auftretende Verlet-zung angenommen.

explosive Stoffe und explosive Artikel

Thermische und mechanische Verletzung möglich

1 8 8

188

0-

0-

0-

188

- - - Kein vollständiger Schutz durch PSA möglich Ex-Schutz beachten

entzündbare feste und flüssige Stoffe 2

4 8

248

248

0-

0-

248

I I I *

oxidierend wirkende Stoffe 0

-

0-

0-

0-

0-

122

*

giftige Substanzen 0 -

0-

0-

0-

0-

122

* RL 0801

infektiös wirkende Stoffe z.B Tierseuchenbe-

kämpfung, Einsatz in biologischen Anlagen

0 -

0-

0-

0-

248

144

* * RL 0806

ätzende Stoffe 0 -

0-

144

0-

0-

144

I * RL 0801

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Gefährdung

(Ursache & Art) Erläuterung Szenario und entsprechende

Gefährdungsbeurteilung

Art der Schutzbekleidung als Maßnahme der Abhilfe

(Schutzstufe)

Besondere Hinweise

BB

K1

BB

K2

TR

WR

RD

AB

C

BB

K1

BB

K2

TR

WR

RD

AB

C

erstickend wirkende Stoffe 0

-

0-

0-

0-

0-

188

* RL 0802

unter Druck verflüs-sigte tiefkalte Gase 0

-

0-

0-

0-

0-

122

* Im Einzelfall spezielle Schutzausrüstung wie z.B. Thermounterwäsche

andere Stoffe mit spezifischen Gefah-renmerkmalen (z.B. kanzerogen)

0 -

0-

0-

0-

0-

122

* RL 0801 / RL 0802

Gase 0 -

0-

0-

0-

0-

122

* RL 0801 / RL 0802

Kontamination durch Körperflüs-sigkeiten

0 -

0-

144

0-

248

144

I * * Im Rettungsdienst RL 0806; ggf. Handschutz EN EN 455-1

Brandrauch Die Bewertung bezieht sich auf einen Feuerwehr-mann im Gefahren-bereich

2 2 4

2816

0-

0-

0-

0-

I II - - - - RL 0802

9. Sonstige Ge-fährdungen Es wird hier

ausnahmsweise davon ausgegan-gen, dass der Feuerwehrmann gängige Schutz-kleidung nach DIN EN496 trägt.

physiologische Belastungen durch Wärme / Kälte

nicht bzgl. Wasser-rettung

2 2 4

248

224

122

224

144

I II I * * * Ggf. zusätzliche Unterbekleidung

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Gefährdung

(Ursache & Art) Erläuterung Szenario und entsprechende

Gefährdungsbeurteilung

Art der Schutzbekleidung als Maßnahme der Abhilfe

(Schutzstufe)

Besondere Hinweise

BB

K1

BB

K2

TR

WR

RD

AB

C

BB

K1

BB

K2

TR

WR

RD

AB

C

physiologische Belastungen durch Erhöhung der Körperkerntempe-ratur bei schwerer Arbeit unter isolie-render PSA

2 2 4

248

224

0 0 248

Eingeschränkter Schutz durch Kühlwesten möglich, Reduzierung der einsatzbedingten Arbeitsphasen

Abspaltung von der taktischen Einheit 1

0

122

10

144

10

122

Schutz vorrangig nur durch taktische Maßnahmen; ggf. Blitzleuchten o.ä.

Flüssigkeitsverlust In der Regel wird bei allen Tätigkeiten ein Flüssigkeitsverlust auftreten.

1 2 2

248

122

0-

111

188

- - - - - Aufnahme von Flüssigkeit (Elektrolytersatz); Begrenzung der Einsatzzeit; ggf. Kühlwesten

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3. Auswahl, Pflege und Handhabung von PSA Ausgehend von der Muster-Gefährdungsanalyse und einer individuellen Analyse für eine Feuerwehr sind im Zusammenhang mit dem Einsatz geeigneter PSA noch weitere Kriterien relevant. Erste Hinweise hierzu geben die der Gefährdungsanalyse zugrunde liegenden Aspekte: - Beschreibung der Einsatztätigkeiten - Auflistung der spezifischen Gefährdungsmerkmale - Beurteilung der Einzelgefährdungen - Berücksichtigung der Nutzungsfrequenzen - Einschätzung der Einsatzerfahrung der auszustattenden Einheiten - Betrachtung der örtlichen Einsatzorganisation - Einfluss geografischer, klimatischer Gegebenheiten Daraus resultieren die drei wesentlichen Fragestellungen: 1. Welche Körperteile sind zu schützen? 2. Welches Schutzniveau ist erforderlich und wird angestrebt? 3. Welche geeigneten Regelwerke können als technische Grundlage herangezogen

werden?

3.1 Informationsgewinnung Die Zusammenstellung von Informationen zu bestimmter PSA aus verschiedenen Quellen kann als Entscheidungshilfe für die Auswahlentscheidung hilfreich sein. Beispielhaft zu erwähnen sind: - Marktanalysen - spezifische Analyse, Prüfungsergebnis von Produkten Differenzierung von Schutzstufen Testverfahren und Zertifikate - Kompatibilitätsanalysen - Auswertung von Einsatz- und Übungsberichten - Nutzungserfahrung aus anderen artverwandten Arbeitsbereichen (z. B. THW,

Hilfsorganisationen, Industrie, Militär)

3.2 Trageversuche

Neben der theoretischen Vorbereitung von Beschaffungsentscheidungen sind praktische Anwendungen unerlässliche Hilfsmittel für die Auswahl geeigneter PSA. Hierzu sollten folgende Arbeitsschritte vollzogen werden:

3.2.1 Prüfungsaspekte - An- und Ablegen der PSA Bewertung der Geschwindigkeit und Handhabung - Anpassung an verschiedene Körperformen und -größen

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- subjektive Beurteilung des Tragekomforts - Ermittlung des Gewichtes der PSA - Beurteilung der Kompatibilität mit anderen notwendigen Elementen der PSA (z. B.

Helm, Atemschutzmaske o. ä.) - Beurteilung der Kompatibilität bei gleichzeitigem tragen von PSA mit

nicht schützender persönlicher Ausrüstung (z.B. Beleuchtungsgerät, Fangleine, usw.)

- Prüfung der umfassenden Schutzwirkung in verschiedenen Arbeitspositionen (bücken, Leiter steigen, tragen etc.)

- abschließende Betrachtung, ob alle denkbaren Tätigkeiten des Einsatzalltags mit der ausgewählten PSA - auch in Kombination - möglich sind (insbesondere bei Multifunktionalitätsanspruch, Wichtung)

3.2.2 Prüfverfahren

- Auswahl der Probanden aus dem gesamten Kreis der Anwender als Querschnitt aller Alters-, Größen- und Dienstranggruppen

- Heranziehung einer statistisch repräsentativen Anzahl an Probanden - Ausarbeitung gleichartiger Fragestellungen für alle Probanden (z. B. einheitliche

Fragebögen) ja - nein Fragestellung Beurteilungsskala für mathematische Auswertung - Gruppenverfahren sind denkbar, bei notwendiger Ankleidehilfe (z. B. CSA) sinnvoll - Überprüfung der PSA sowohl als Einzelelement als auch in Kombination - bedarfsorientierte Durchführung von Zusatztests z. B. Beflammungstest Prüfpuppentest Labortest zur • Waschfestigkeit • Dekontaminationsfähigkeit • UV-Beständigkeit • Abriebfestigkeit • chemische Grundresistenz • ... Sofern keine Möglichkeiten zur Durchführung bestimmter Testverfahren gegeben sind, Anfrage beim DFV, LFV oder bei Berufs- und Werkfeuerwehren.

3.2.3 Zusätzliche Auswahlkriterien

Nachfolgende Kriterien können zudem die Auswahlentscheidung beeinflussen, da diese zum Teil auch kostenrelevante Bedeutung haben: - Wartungs- und Pflegeaufwand - Art der Qualitätssicherung beim Hersteller - notwendige Inspektionsmodalitäten und Verfahren bis zur Nutzungsaufnahme - Ausmusterungsaspekte - Lieferzeiten (Standardgrößen, Sondergrößen) - Bandbreite der lieferbaren Größen - Lieferbedingungen Vertriebs- und Servicenetz Leasingoptionen Lagerhaltung ...

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- Verpackung und Lagerung - Verteilungs- und Ausgabemodalitäten - Möglichkeiten der zusätzlichen einsatztaktischen Modifikation (Funktionskennzeich-

nung, Farbgebung etc.) - Wechselwirkung bei Adaption (z. B. Aufnähen von Stadtwappen u. ä.)

3.2.4 Ausbildung/Einweisung zur Handhabung von PSA

Die sachgerechte Handhabung der PSA erfordert zumindest eine Einweisung. Empfohlen wird die Aufnahme in die Grundausbildung von Feuerwehreinsatzkräften unter Berücksichtigung folgender Inhalte: - Grenzen und Möglichkeiten der einzelnen PSA - Darstellung des Schutzumfanges und möglicher Schutzeinschränkungen - Effekte bei Langzeitnutzung (z. B. Hitzestress) - korrektes Anlegen - sachgerechte Lagerung und Pflege - sachgerechte Reinigung einschließlich Trocknung und Imprägnierung - Dekontaminationsmöglichkeit - Alterungsaspekte - Ausmusterungskriterien

3.3 Dokumentation

Zur Vervollständigung der Informationen zur Auswahl und Anwendung von PSA wird auf die Notwendigkeit zur Dokumentation hingewiesen: - Archivierung von Herstellerinformationen und Nutzungshinweisen - Festhalten von Herstellungs- und Ausgabedaten - Erstellung von Inspektionslisten - Reparaturnachweise

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4 Darstellung und Beschreibung verschiedener PSA-Gruppen

4.1 PSA für Brandbekämpfung (BBK1) (TR)

Einsatzaufgabe: Brandbekämpfung im Freien / Technische Rettung

Ausrüstung: siehe unten

PSA I

Helm: prEN 443 mind. Typ A optional Typ B

Einsatzjacke: EN 469, mind. Stufe 1

Handschuhe: EN 659

Einsatzhose: EN 469, mind. Stufe 1

Stiefel: EN 15090 Typ 1 I D alternativ Typ 2 I D

optional Atemschutz nach RL 0802

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4.2 PSA für Brandbekämpfung (BBK2)

Einsatzaufgabe: Brandbekämpfung im Innenangriff

Ausrüstung: siehe unten

Helm: prEN 443 mind. Typ A optional Typ B

Einsatzjacke: EN 469, Stufe 2

Handschuhe: EN 659

Einsatzhose: EN 469, Stufe 1

Stiefel: EN 15090Typ 2 I D

FlammschutzhaubeDIN EN 13911

Isoliergerät: RL 0802 Atemanschluss: RL

0802

PSA II

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4.3 PSA für Brandbekämpfung bei starker Wärmestrahlung (BBK*)

Einsatzaufgabe: Brandbekämpfung bei starker Wärmestrahlung

Ausrüstung: wie bei BBK 2, zusätzlich siehe unten

Reflektierender Vollschutzanzug: DIN EN 1486 optional: nur Haube / Handschuhe

PSA *

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Alternativen:

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4.4 PSA für technische Hilfeleistung Tierrettung (TRT*)

Einsatzaufgabe: Wespenbekämpfung

Ausrüstung: Imkerschutzkleidung Unterkleidung BBK1 ohne Helm und

Handschuhe

Imkerschutzanzug optional: nur Haube / Handschuhe

PSA *

Stiefel: EN 15090Typ 2 I D

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4.5 PSA für technische Hilfeleistung Wald (TRW)

Einsatzaufgabe: Arbeiten mit der Motorkettensäge

Ausrüstung: Schnittschutz

Unterkleidung BBK1

Feuerwehrhelm prEN 443 optional: Industrieschutzhelm nach EN 397

Augen- und Gesichtsschutz EN 14458 optional: mit Industrieschutzhelm nach EN 397 Schutz nach EN 1731

Kapselgehörschutz EN 352

Fuß- und Beinschutz EN 12568

PSA *

Stiefel: EN 15090Typ 2 I D

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4.6 PSA für Wasserrettung (WRD*)

Einsatzaufgabe: Personenrettung auf dem Wasser ggf. mit Feuerwehrboot (RTB1) nach DIN 14961

Ausrüstung: BBK1 optional ohne Helm, mit leichtem Schuhwerk und

Rettungsweste

Rettungsweste DIN EN 309 optional: Hochseerettungsweste EN / ISO 12402-2

Zusatzausstattung: mindestens Feuerwehrleine DIN 14920 optional: Sicherheitsleine DIN EN 1095

PSA *

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4.7 PSA für Wasserrettung (WRD**)

Einsatzaufgabe: Personenrettung auf dem Wasser / Eis

Ausrüstung: Überlebensanzug, Rettungsweste

Unterkleidung BBK1 ohne Helm und Handschuhe

Rettungsweste DIN EN 309 optional: Hochseerettungsweste EN / ISO 12402-2

Überlebensanzug EN ISO 15027 T1 – T3

Zusatzausstattung: Sicherheitsleine DIN EN 1095

PSA **

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4.8 PSA für Wasserrettung (WRD***)

Einsatzaufgabe: Tauchereinsatz zur Personenrettung im und unter Wasser

Ausrüstung: Leichttauchgerät

Tauchgerät: RL 0803 mit integrierten Tarier- und Rettungsmitteln (DIN EN 1809 bzw. DIN EN 12628

Sicherheitsleine DIN EN 1095

Tauchanzug einschl. Stiefel und Handschuhe: DIN EN 14225

PSA ***

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4.9 PSA für Rettungdienst (RD*)

Einsatzaufgabe: Rettungsdienst, Behandlung und Transport von Patienten

Ausrüstung: siehe unten

Einsatzjacke und Hose: EN 343, prEN 533 ,EN 471

Sicherheitsschuhe EN 344

Nitrilhandschuhe EN 374

PSA *

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4.10 PSA für Rettungdienst (RD**)

Einsatzaufgabe: Versorgung und Transport von Patienten mit übertragbaren Krankheiten (mäßiges

Infektionsrisiko)

Ausrüstung: siehe unten

Schutzmantel: ASTM F1670:

Sicherheitsschuhe EN 344

Nitrilhandschuhe EN 374

Partikel filtrierende Halbmaske:EN 149 FFP3

Schutzbrille: EN 166

Haube:

PSA **

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4.11 PSA für Rettungdienst (RD***)

Einsatzaufgabe: Versorgung und Transport von Patienten mit übertragbaren Krankheiten (hohes

Infektionsrisiko)

Ausrüstung: siehe unten

Schutzanzug: RL 0806, Typ 4

Sicherheitsschuhe EN 344

Nitrilhandschuhe EN 374

Partikel filtrierende Halbmaske:EN 149 FFP3

Schutzbrille: EN 166

PSA ***

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4.12 PSA für Rettungdienst (RD***)

Einsatzaufgabe: Versorgung und Transport von Patienten mit lebensbedrohenden kontagiösen

Infektionskrankheiten

Ausrüstung: siehe unten

Schutzanzug nach RL 0806, Typ 3 mit Gebläsefilter EN 12941, KlasseTH3 oder TM3

Nitrilhandschuhe EN 374

PSA ***

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vfdb-Richtlinie

0805

GUV-I

Richtlinie

zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für

Einsätze bei deutschen Feuerwehren April 2006

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4.13 PSA für allgemeine Dekontaminations-

und Desinfektionsmaßnahmen (ABC**)

Einsatzaufgabe: Dekon von Personen

Ausrüstung: siehe unten

Schutzkleiddung RL 0806, Typ 4

Helm: prEN 443

Nitrilhandschuhe EN 374

Partikel filtrierende Halbmaske:EN 149 FFP3 optional: Atemschutz nach RL 0802

Schutzbrille: EN 166 (dicht schließend)

Stiefel: EN 15090 Typ 2 I D optional: Typ3

PSA Dekon

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vfdb-Richtlinie

0805

GUV-I

Richtlinie

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Einsätze bei deutschen Feuerwehren April 2006

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Alternativ:

Helm: prEN 443

Atemanschluss mit Filter: RL 0802

Schutzkleiddung RL 0806, Typ 4

Nitrilhandschuhe EN 374

Stiefel: EN 15090 Typ 2 I D optional: Typ3

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vfdb-Richtlinie

0805

GUV-I

Richtlinie

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Einsätze bei deutschen Feuerwehren April 2006

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4.14 PSA für ABC-Einsatz (ABC*)

Einsatzaufgabe: A-, B- und C-Einsatz mit Menschenrettung (nach FwDV 500)

Ausrüstung: wie bei BBK 2, zusätzlich siehe unten

Schutzhaube gegen radioaktive Kontamination:

PSA *

MHK ist nicht möglich !!

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0805

GUV-I

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4.15 PSA für A-Einsatz (ABC**)

Einsatzaufgabe: A-Einsatz ab Bereichen der Gefahrengruppe II

Ausrüstung: wie unten, evtl. zusätzlich Einsatzjacke und Einsatzhose BBK 2 bei

Brandbekämpfung

Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination: EN 1073-2

Nitrilunterhandschuhe EN 374

Helm: prEN 443

Atemanschluss:RL 0802

Isoliergerät: RL 0802

Handschuhe: EN 659

Stiefel: EN 15090Typ 2 I D

Zusätzlich: Personendosimeter (unter dem Anzug): ISO 1757

Zusätzlich: Dosiswarngerät: DIN EC 61526/VDE0492

PSA **

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vfdb-Richtlinie

0805

GUV-I

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4.16 PSA für BC-Einsatz (ABC**)

Einsatzaufgabe: BC -Einsatz ab Bereichen der Gefahrengruppe II

Schutzkleidung B-Einsatz: RL 0806, Typ 3 C-Einsatz: EN 14605

Helm: prEN 443

Atemanschluss: RL 0802

Isoliergerät: RL 0802

Handschuhe: EN 374-1

Stiefel: EN 15090Typ 3 I D

PSA **

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vfdb-Richtlinie

0805

GUV-I

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4.17 PSA für C-Einsatz (ABC***)

(nach FwDV 500 geeignet für den AB- und C-Einsatz)

Einsatzaufgabe: C-Einsatz ab Bereichen der Gefahrengruppe II

Ausrüstung: siehe unten, Isoliergerät oder Atemanschluss sind durch die

Außenlage nicht gegen Chemikalien geschützt.

Schutzkleidung RL 0801, Typ 1b ET (fest eingebaute Maske)

Helm: prEN 443 Isoliergerät:

RL 0802

PSA ***

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4.18 PSA für C-Einsatz (ABC***)

(nach FwDV 500 geeignet für den AB- und C-Einsatz)

Einsatzaufgabe: C-Einsatz ab Bereichen der Gefahrengruppe II

Ausrüstung: siehe unten

Schutzkleidung RL 0801, Typ 1a ET

Helm: prEN 443

PSA ***