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Verbandsgemeinde Wachenheim Lärmaktionsplanung Endbericht Karlsruhe August 2014

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Verbandsgemeinde Wachenheim

Lärmaktionsplanung

Endbericht

Karlsruhe

August 2014

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Verbandsgemeinde Wachenheim

Lärmaktionsplanung, 2. StufeKarlsruhe 15.08.14 Lärmaktionsplanung_ VG Wachenheim - Endbericht.wpd

Verbandsgemeinde Wachenheim

Lärmaktionsplanung

Endbericht

Bearbeiter

Dr.-Ing. Frank Gericke (Projektleitung)

B.Sc. Nathalie Mickeleit

Verfasser

MODUS CONSULT Karlsruhe

Dr.-Ing. Frank Gericke

Freier Architekt und Stadtplaner

Pforzheimer Straße 15b

76227 Karlsruhe

0721 / 940060

Erstellt im Auftrag der Verbandsgemeinde Wachenheim

im August 2014

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Zwischenbericht 3

Verbandsgemeinde Wachenheim

Lärmaktionsplanung, 2. StufeKarlsruhe 15.08.14 Lärmaktionsplanung_ VG Wachenheim - Endbericht.wpd

Inhalt

1. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

1.1 Beschreibung der Gemeinde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

1.2 Zuständige Behörde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

1.3 Rechtlicher Hintergrund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

1.4 Geltende Grenzwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

1.5 Geltende Lärmindices . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

2. Bewertung der Ist-Situation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

2.1 Umfang des Untersuchungsgebietes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

2.2 Verkehrsdaten und sonstige schalltechnische Parameter . . . . . . . . . . . 9

2.3 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

2.4 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind . . . . . 10

2.5 Angaben von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

3. Maßnahmenplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung . . . . . . . . . . . . 11

3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

3.3 Schutz ruhiger Gebiete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

3.4 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen . 12

4. Kurzfassung: Formelle und finanzielle Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . 13

4.1 Datum der Aufstellung des Aktionsplans . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

4.2 Datum des Abschlusses des Aktionsplans . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

4.3 Mitwirkung der Öffentlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

4.4 Bewertung der Durchführung und Ergebnisse des Aktionsplans . . . . 13

4.5 Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen . . . . . . . . . 13

4.6 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung . . . . . . . . . . . . 14

4.7 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung in den nächsten 5 Jahren 14

4.8 Langfristige Strategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

4.9 Schutz ruhiger Gebiete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

4.10 Schätzwert für die Reduzierung der Betroffenen Personen . . . . . . . 14

4.11 Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans . . . . . . 15

4.12 Link zum Aktionsplan im Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

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Zwischenbericht 4

Verbandsgemeinde Wachenheim

Lärmaktionsplanung, 2. StufeKarlsruhe 15.08.14 Lärmaktionsplanung_ VG Wachenheim - Endbericht.wpd

Tabellen

Tab. 1: Grenzwerte der Lärmsanierung nach VLärmSchR 97 7

Tab. 2: Grenzwerte der Lärmvorsorge nach 16. BImSchV 8

Tab. 3: Verkehrsmengen aus der Strategischen Lärmkartierung 9

Tab. 4: Betroffenheitstabelle in der VG Wachenheim in 2012 10

Tab. 5: Ellerstadt mit Akaziensiedlung: A 650 Geschwindigkeitsbeschränkung 100 km/h 11

Tab. 6: Anzahl und Veränderung der Betroffenen in der VG Wachenheim 14

Pläne

Plan 1 Übersichtsplan Lden 2012

Plan 2 Geräuscheinwirkungen Lden Ellerstadt mit Akaziensiedlung

Plan 3 Übersichtsplan Lnight 2012

Plan 4 Geräuscheinwirkungen Lnight Ellerstadt mit Akaziensiedlung

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Zwischenbericht 5

1Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr – diesentspricht 8.200 Kfz/Tag (§ 47b Nr.3 BImSchG)

Verbandsgemeinde Wachenheim

Lärmaktionsplanung, 2. StufeKarlsruhe 15.08.14 Lärmaktionsplanung_ VG Wachenheim - Endbericht.wpd

1. Allgemeines

1.1 Beschreibung der Gemeinde

Die Verbandsgemeinde Wachenheim liegt im südlichen Teil des Landkreises Bad

Dürkheim in ländlichen Raum. Östlich der Stadt Wachenheim schließen sich die

drei Ortsgemeinden Friedelsheim, Ellerstadt und Gönnheim an.

Auf einer Gesamtfläche von ca. 4.400 ha leben 10.461 Menschen (Stand:

31.08.2013). Der Großteil der Gemarkungsfläche entfällt auf den Pfälzer Wald,

Reb- sowie Ackerland.

In bzw. am Gebiet der Verbandsgemeinde liegt die Autobahnen A 650, die

Bundesstraßen B 271, B 37 und die Landesstraße L 516, L 525, L 526 und L 527.

1.2 Zuständige Behörde

Gemäß § 47e BImSchG sind die zuständigen Behörden für Lärmaktionspläne die

Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden.

Zuständig für diese Lärmaktionsplanung ist:

Verbandsgemeinde Wachenheim

Weinstraße 16

67157 Wachenheim

Tel. 06322 / 9580-0

Fax. 06322 / 9580-59

[email protected]

http://www.vg-wachenheim.de

1.3 Rechtlicher Hintergrund

Anlass für die Lärmaktionsplanung ist die jüngst erfolgte Veröffentlichung der

Ergebnisse der Lärmkartierung 2012 (zweite Stufe) für Hauptverkehrsstraßen1

durch das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht in

Rheinland-Pfalz (LUWG). Rechtsgrundlage und Auslöser der Kartierung ist die

EU-Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), welche im Bundes-Immis-

sionsschutzgesetz (§ 47a-f BImSchG) sowie in der Verordnung über die Lärmkar-

tierung (34. BImSchV) in Deutsches Recht umgesetzt wurde. Aus den Kartie-

rungsergebnissen erwächst für die Städte und Gemeinden - nach europäischer

Rechtssetzung - die Verpflichtung zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes (§ 47d

BImSchG).

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Zwischenbericht 6

Verbandsgemeinde Wachenheim

Lärmaktionsplanung, 2. StufeKarlsruhe 15.08.14 Lärmaktionsplanung_ VG Wachenheim - Endbericht.wpd

Für eine zielgerichtete Lärmaktionsplanung kann es durchaus erforderlich sein,

die Lärmkartierung 2012 für Hauptverkehrsstraßen zu ergänzen. Einzubeziehen

sind hier verkehrsreiche Kreis- und Gemeindestraßen oder auch lärmrelevante

Straßen mit weniger als 8.200 Kfz/Tag. Dies ist in Wachenheim aufgrund der

generell niedrigen Verkehrsbelastungen nicht erforderlich. Zusätzlich könnten

die bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 160 Zügen/Tag (Stufe

1) und nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 80 Zügen/Tag

(Stufe 2) einbezogen werden, doch liegen diese nicht im Gemeindegebiet von

Wachenheim.

Die rechtliche Grundlage für Lärmaktionsplanung bildet das am 30. Juni 2005 in

Kraft getretene “Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und

Bekämpfung von Umgebungslärm” (EU-Richtlinie 2002/49/EG). Im Bundes-

immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurden die Paragraphen 47a-47f als 6. Teil

eingefügt (Lärmminderungsplanung). Die Anforderungen und Inhalte der Lärm-

kartierung und des Lärmaktionsplans werden durch das Gesetz zur Umsetzung

der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

(§§ 47a- 47f BImSchG) vom 24.06.2005 sowie durch die Verordnung über die

Lärmkartierung (34. BImSchV) vom 06.03.2006 geregelt. Das Gesetz beschränkt

sich im Wesentlichen auf die Vorgaben der EG-Richtlinie, d.h. die Festlegung

von Mindestanforderungen und Fristen für die Erstellung von Lärmkarten und

Lärmaktionsplänen (Maßnahmenplan oder -konzept) und regelt darüber hinaus

lediglich die Zuständigkeiten. Weitere Konkretisierungen erfolgen in der Ver-

ordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV).

Nach dem Gesetz müssen Lärmminderungspläne für sämtliche Hauptlärmquel-

len und Ballungsräume aufgestellt werden. Ein Lärmminderungsplan besteht aus

zwei Teilen, der Lärmkartierung und dem Lärmaktionsplan; er ist alle 5 Jahre zu

aktualisieren.

Aus der Kartierungspflicht erwächst nach europäischem Recht für die Städte und

Gemeinden die Verpflichtung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (§47d

BImSchG). § 47d Abs. 6 i.V. mit § 47 Abs. 6. BImSchG beschreibt die Verbind-

lichkeit der Lärmaktionsplanung. Maßnahmen, welche im Lärmaktionsplan

festgesetzt sind, sind durch die zuständigen Behörden oder nach anderen

Rechtsvorschriften durchzusetzen, sofern sie den fachlichen Anforderungen

gerecht werden. Hieraus ergibt sich eine interne Bindungswirkung für alle Träger

öffentlicher Verwaltung.

Die besonderen fachgesetzlichen Vorschriften werden jedoch durch die Inhalte

des Lärmaktionsplans und das BImSchG nicht verdrängt. Demzufolge haben die

zuständigen Behörden planungsrechtliche Festlegungen in den Lärmaktions-

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Zwischenbericht 7

Verbandsgemeinde Wachenheim

Lärmaktionsplanung, 2. StufeKarlsruhe 15.08.14 Lärmaktionsplanung_ VG Wachenheim - Endbericht.wpd

Grenzwerte der Lärmsanierung in dB(A) Tag Nacht

an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen, Alten-heimen, in reinenund allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten

70 dB(A) 60 dB(A)

in Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten 72 dB(A) 62 dB(A)

in Gewerbegebieten 75 dB(A) 65 dB(A)

Tab. 1: Grenzwerte der Lärmsanierung nach VLärmSchR 97

plänen bei Fachplanungen in ihre Überlegungen einzubeziehen und soweit wie

möglich zu berücksichtigen. Eine strikte Beachtungspflicht besteht damit al-

lerdings nicht. Außerdem kann es bei der Durchsetzung von Maßnahmen auch

dazu kommen, dass einzelne Nachweise über andere Rechtsvorschriften geführt

werden müssen. So muss beispielsweise der Nachweis zur Anordnung von

Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung mit den Lärmschutz-

Richtlinien-StV geführt werden.

1.4 Geltende Grenzwerte

Für die Aktionsplanung gibt es nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie keine

gesetzlich festgelegten Grenzwerte.

Die Grenzwerte für Straßenverkehrslärm im nationalen Recht beziehen sich auf

den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) bzw. Nacht (22:00 bis 6:00

Uhr).

In folgenden Regelwerken werden Grenzwerte genannt:

Die "Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen in der Baulast des

Bundes - VLärmSchR 97" vom 27.05.1997 gilt für den Lärmschutz an bestehen-

den Straßen (Lärmsanierung). Lärmschutzmaßnahmen setzen voraus, dass der

Beurteilungspegel einen der folgenden Grenzwerte überschreitet:

Mit der Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV vom 12. Juni 1990 ist eine

Rechtsvorschrift erlassen, in der Grenzwerte bei Neu- und Ausbaumaßnahmen

von öffentlichen Verkehrswegen festgelegt sind. Diese Verordnung gilt für den

Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Verkehrswegen.

Die 16. BImSchV legt die beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von

Verkehrswegen einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte fest und regelt das Ver-

fahren für die Berechnung des Beurteilungspegels zur Feststellung der Belastung

durch Verkehrsgeräusche. Die Verkehrslärmschutzverordnung nennt die folgen-

den Immissionsgrenzwerte:

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Zwischenbericht 8

Verbandsgemeinde Wachenheim

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Grenzwerte der Lärmvorsorge in dB(A) Tag Nacht

an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 dB(A) 47 dB(A)

in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungs-gebieten

59 dB(A) 49 dB(A)

in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten* 64 dB(A) 54 dB(A)

in Gewerbegebieten 69 dB(A) 59 dB(A)

* Außenbereiche sind wie Mischgebiet zu beurteilen

Tab. 2: Grenzwerte der Lärmvorsorge nach 16. BImSchV

1.5 Geltende Lärmindices

Die Lärmkarten sind im Lärmindex LDEN und im Lärmindex LNight angegeben, der

nach der VBUS (Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an

Straßen nach § 5 Abs. 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV))

ermittelt ist.

Der Lärmindex ist ein berechneter Mittelungspegel, welcher die im zeitlichen

Ablauf schwankenden Geräusche zu einem mittleren konstanten Geräusch über

einen bestimmten Zeitraum zusammenfasst.

< LDEN: Mittelungspegel über Tag, Abend und Nacht (24 Stunden) mit 0 dB(A)

Zuschlag für den Tag, 5 dB(A) Zuschlag für den Abend und 10 dB(A) für die

Nacht.

< LNight: Mittelungspegel für die Nacht (8 Stunden).

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Zwischenbericht 9

Verbandsgemeinde Wachenheim

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Straße Lmeday

Lme evening

Lme night

DTV [Pkw/h](Day)

[Lkw/h](Day)

[Pkw/h](Evening)

[Lkw/h](Evening)

[Pkw/h](night)

[Lkw/h](night)

A 650 nördl. Ellerstadt 64,87 62,61 57,01 23.347 704,415 23,29 491,275 5,965 115,205 3,805

B 271 östl, Wachenheim 64,89 62,29 57,04 13.505 408,59 18,805 269,085 5,49 64,293 3,38

L 527 nördl, Akazien-siedlung

66,67 64,31 58,53 11.268 662,312 23,309 442,826 7,202 95,804 4,202

Tab. 3: Verkehrsmengen aus der Strategischen Lärmkartierung

2. Bewertung der Ist-Situation

2.1 Umfang des Untersuchungsgebietes

Der Umfang des Untersuchungsgebiets umfasst die Ortsgemeinde Ellerstadt mit

der Akaziensiedlung sowie einen Teilbereich der Ortsgemeinde Friedelsheim.

Die im Untersuchungsgebiet verlaufenden Straßen mit einer Verkehrsbelastung

von mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr sind:

< die Bundesautobahn A 650 von Betriebs-km ca. 10+200 (östliche Grenze der

VG Maxdorf) bis Betriebs-km ca. 14+000 (Beginn der B 37),

< die B 37 von der L 527 bis Beginn der OG Friedelsheim,

< die B 271 in Höhe der Stadt Wachenheim von der südlichen Gemarkungs-

grenze Richtung Forst bis zur nördlichen in Richtung Bad Dürkheim,

< die L 527 auf Höhe der Akaziensiedlung.

Das Untersuchungsgebiet liegt in keinem Ballungsraum und umfasst keine

Haupteisenbahnstrecken sowie Großflughäfen.

2.2 Verkehrsdaten und sonstige schalltechnische Parameter

Die maßgebenden Straßenabschnitte wiesen zum Zeitpunkt der Strategischen

Lärmkartierung die in der nachfolgenden Tabelle genannten Verkehrsbelastun-

gen auf:

DTV [Kfz/24h] = Durchschnittlich täglicher Verkehr

MD [Kfz/h] = Maßgebliche stündliche Verkehrsstärke zwischen 6:00 und 18:00 Uhr

ME [Kfz/h] = Maßgebliche stündliche Verkehrsstärke zwischen 18:00 und 22:00 Uhr

MN [Kfz/h] = Maßgebliche stündliche Verkehrsstärke zwischen 22:00 und 6:00 Uhr

pT [%] = Lkw-Anteil an Kfz zwischen 6:00 und 18:00 Uhr

pE [%] = Lkw-Anteil an Kfz zwischen 18:00 und 22:00 Uhr

pN [%] = Lkw-Anteil an Kfz zwischen 22:00 und 6:00 Uhr

Die zulässige Geschwindigkeit wurde in der Strategischen Lärmkartierung auf

der Autobahn generell mit 130 km/h für Pkw bzw. 80 km/h für Lkw und auf der

Bundes- und Landesstraße mit 100 km/h für Pkw und 80 km/h für Lkw angesetzt.

Page 10: Endbericht - vg-wachenheim.de¤rmaktionsplanung...Karlsruhe 15.08.14 Lärmaktionsplanung_ VG Wachenheim - Endbericht.wpd Tab. 4: Betroffenheitstabelle in der VG Wachenheim in 2012

Zwischenbericht 10

Verbandsgemeinde Wachenheim

Lärmaktionsplanung, 2. StufeKarlsruhe 15.08.14 Lärmaktionsplanung_ VG Wachenheim - Endbericht.wpd

Tab. 4: Betroffenheitstabelle in der VG Wachenheim in 2012

Der Korrektursummand für die Straßenoberfläche (Î-LStrO) wurde generell mit -2

dB(A) auf den Straßenabschnitten mit einer zulässigen Geschwindigkeit von

mehr als 50 km/h unterstellt.

Ausgehend von den vorliegenden Verkehrsmengen und den sonstigen

schalltechnisch relevanten Parametern (Geschwindigkeit, Straßenoberfläche,

Steigung, etc.) fand entsprechend der Vorläufigen Berechnungsmethode für den

Umgebungslärm an Straßen (VBUS) vom 15.05.2006 die Berechnung der maß-

geblichen Emissionspegel (Lm,E) statt.

2.3 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten

In folgender Tabelle ist die Anzahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen be-

lasteten Menschen, Schulen und Krankenhäusern ersichtlich.

2.4 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind

Im Gebiet der VG Wachenheim sind auf Grundlage der Lärmkartierung 2012

keine relevanten Lärmbelastungen festzustellen.

Jedoch schlägt die WHO (Night Noise Guidelines for Europe, 2009) zum Schutz

vor Gesundheitsbeeinträchtigungen die folgenden Lärmgrenzwerte (außen) für

die Nacht vor:

Kurzfristig LNight= 55 dB(A), Mittel- und langfristig LNight = 40 dB(A)

Zur Vermeidung von Gesundheitsbeeinträchtigungen sollte ein 24h-Tagpegel

LDEN von 65 dB(A) möglichst kurzfristig unterschritten werden. Zur Vermeidung

von erheblichen Belästigungen sollte langfristig der 24h-Tagpegel LDEN von 55

dB(A) unterschritten werden.

In den Lärmkarten sind die Gebiete mit Pegeln oberhalb von LDEN = 55 dB(A) und

LNight= 50 dB(A) dargestellt.

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Zwischenbericht 11

Verbandsgemeinde Wachenheim

Lärmaktionsplanung, 2. StufeKarlsruhe 15.08.14 Lärmaktionsplanung_ VG Wachenheim - Endbericht.wpd

Ort Intervalle in dB(A)

Betroffene StatusQuo

Betroffene mitGeschwindigk.-beschränkung

Betroffene Differenz

LDEN LN LDEN LN LDEN LN

Ellerstadt mit 50-55 106 35 59 23 -47 -12

Akaziensiedlung 55-60 24 8 11 7 -13 -1

60-65 5 - 0 - -5 -

65-70 - - - - - -

70-75 - - - - - -

> 75 - - - - - -

Tab. 5: Ellerstadt mit Akaziensiedlung: A 650 Geschwindigkeitsbeschränkung 100 km/h

2.5 Angaben von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen

Im Gebiet der Verbandsgemeinde Wachenheim wurden auf Grundlage der

Lärmkartierung 2012 keine Lärmprobleme und keine verbesserungsbedürftigen

Situationen festgestellt.

3. Maßnahmenplanung

3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung

Derzeit sind keine geräuschmindernden Maßnahmen im Untersuchungsgebiet

vorhanden.

Nach der Betroffenheitsanalyse sind Schallschutzmaßnahmen im Bereich Eller-

stadt und Friedelsheim nicht kurzfristig notwendig.

3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung

Auf Wunsch der Verbandsgemeinde Wachenheim wurde die Maßnahme der

Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h auf der A 650 berechnet. Tabelle 5

zeigt in der Differenz durch die vorgeschlagene Maßnahme eine Verringerung

der Zahl Betroffener; die Auslösewerte werden eingehalten werden. Aufgrund

der Geringfügigkeit der Betroffenen besteht allerdings keine Veranlassung zur

Umsetzung der Maßnahme und in Bezug auf die Funktion einer Autobahn als

regional wirksame Verbindungsstraße wird eine Einschränkung der Geschwin-

digkeit in diesem Fall der Betroffenheit für nicht angemessen angesehen und

nicht weiter verfolgt.

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Zwischenbericht 12

Verbandsgemeinde Wachenheim

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3.3 Schutz ruhiger Gebiete

Ziel der Lärmaktionspläne soll es auch sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme

des Lärms zu schützen (§ 47d BImSchG bzw. Artikel 8 der Umgebungslärm-

richtlinie). Nach Artikel 3 l) der Umgebungslärmrichtlinie ist ein „Ruhiges Gebiet“

ein von der zuständigen Behörde festgelegtes Gebiet, in dem bestimmte Lärm-

pegel nicht überschritten werden. Auf Bundes- oder Landesebene erfolgte

allerdings keine weitere Konkretisierung.

Was unter „Ruhe“ zu verstehen ist, hängt auch von der subjektiven Einschätzung

der jeweils Betroffenen ab. Die Schutzwürdigkeit von ruhigen Gebieten wird

sinnvollerweise von deren Größe und Nutzung abhängig gemacht. Hierzu wer-

den folgende 3 Ebenen vorgeschlagen:

Ebene 1: Große zusammenhängende Freiflachen, die einen Aufenthalt und

ausgedehnte Spaziergänge ohne Durchquerung verlärmter Bereiche

ermöglichen. In diesen Gebieten sollte LDEN < 50 dB(A) angestrebt

werden. Gleichzeitig sollten in der Stufe 1 die größeren zusammen-

hängenden Wohnquartiere aufgezeigt werden, die einen LNight < 45

dB(A) aufweisen.

Ebene 2: Erholungs- und Freiflächen (meist innerstädtisch und in der Regel

kleiner als die der Stufe 1), welche eine hohe Aufenthaltsfunktion in

fußläufiger Entfernung zur Wohnbebauung haben und so groß sind,

dass sie in ihrem Kernbereich deutlich leiser sind als an ihren äußeren

Grenzen, welche oft durch viel befahrene und dadurch laute Straßen

gekennzeichnet sind.

Ebene 3: Ruhige (Verbindungs-)Achsen, welche wichtige Fahrrad- und Fußwe-

geverbindungen abseits von Hauptverkehrsstraßen darstellen. In

diesen Gebieten sollte LDEN < 60 dB(A) angestrebt werden.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, diese Bereiche zu identifizieren und vor

weiteren Lärmeinträgen zu schützen. Darüber hinaus wird auch bei der Auswahl

und Bestimmung der Lage der Maßnahmen darauf geachtet, dass die “ruhigen

Gebiete” ausgedehnt werden können. Da im Verbandsgemeindegebiet nur die

Korridore der Straßenachsen von Verkehrslärm betroffen sind, ist eine wei-

tergehende Planung für ‘ruhige Gebiete’ nicht erforderlich.

3.4 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen

Einer langfristigen Strategie bedarf es nicht, da nach Auswertung der Lärmkartie-

rung 2012 keine Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen vorlie-

gen und der Schutz ruhiger Gebiete ausreichend gewährleistet ist.

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Zwischenbericht 13

Verbandsgemeinde Wachenheim

Lärmaktionsplanung, 2. StufeKarlsruhe 15.08.14 Lärmaktionsplanung_ VG Wachenheim - Endbericht.wpd

4. Kurzfassung: Formelle und finanzielle Informationen

4.1 Datum der Aufstellung des Aktionsplans

02. Dezember 2013

4.2 Datum des Abschlusses des Aktionsplans

24. September 2014

4.3 Mitwirkung der Öffentlichkeit

Neben der integrierten Beurteilung der Lärmsituation und Bewertung von Maß-

nahmen durch verkehrliche und schalltechnische Berechnungen steht bei der

Lärmaktionsplanung viel mehr die Öffentlichkeitsbeteiligung im Mittelpunkt. Dies

bedeutet die Einbeziehung der Träger Öffentlicher Belange genauso wie die

Beteiligung der Bürger. Aus beiden Beteiligungsprozessen werden die Anregun-

gen aufgegriffen und zu einer Gesamtbeurteilung zusammen gefasst.

Die öffentliche Beteiligung beginnt mit der Veröffentlichung des Entwurfs des

Lärmaktionsplanes. In diesem Entwurf wird auf Vorschläge zur Lärmminderung

inhaltlich eingegangen. Den Bürgern wird ermöglicht, innerhalb einer Frist

Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben. Die Unterlagen lagen vom 1. Juli 2013

bis 5. August 2013 zur öffentlichen Einsicht aus. Fristgemäß eingegangene

Stellungnahmen werden von der zuständigen Behörde bei der Entscheidung

über die Annahme des Lärmaktionsplanes berücksichtigt. Es sind allerdings

keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen. Im Rahmen der Beteiligung

der Träger öffentlicher Belange sind drei Stellungnahmen eingegangen. Die

Aussagen bezüglich der nicht gesetzlich festgesetzten sowie nicht

überschrittenen Lärmgrenzwerte und folglich der nicht anzuordnenden Ge-

schwindigkeitsreduzierung auf der A 650 werden zur Kenntnis genommen,

haben jedoch auf die weitere Planung keine Auswirkungen.

4.4 Bewertung der Durchführung und Ergebnisse des Aktionsplans

Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG erstellt. Der Verkehrs-

lärm wird nach der VBUS - Vorläufige Berechnungsmethode für den Umge-

bungslärm an Straßen nach § 5 Abs. 1 der Verordnung über die Lärmkartierung

(34. BImSchV) ermittelt. Es wird dabei auf die Ergebnisse der landesweiten

Lärmkartierung 2012 zurückgegriffen, die für das Gebiet der Verbandsgemeinde

Wachenheim keine erheblichen Lärmprobleme feststellt.

4.5 Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen

Im Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Wachenheim wurden auf Grundlage

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Zwischenbericht 14

Verbandsgemeinde Wachenheim

Lärmaktionsplanung, 2. StufeKarlsruhe 15.08.14 Lärmaktionsplanung_ VG Wachenheim - Endbericht.wpd

Ort Intervalle in dB(A)

Betroffene

Status Quo

Betroffene

Status Quo nachEU-Rundung

Betroffene

Veränderungdurch Maßnah-

men

LDEN LN LDEN LN LDEN LN

VG Wachenheim 50-55 106 35 100 0 0 0

55-60 24 8 0 0 0 0

60-65 5 0 0 0 0 0

65-70 0 0 0 0 0 0

70-75 0 0 0 0 0 0

> 75 0 0 0 0 0 0

Tab. 6: Anzahl und Veränderung der Betroffenen in der VG Wachenheim

der Lärmkartierung 2012 für die Autobahn A 650, die Bundesstraßen B 37, B 271

und die Landesstraßen L 516, L 525, L 526 und L 527 keine Lärmprobleme fest-

gestellt. Die Verbandsgemeinde befindet sich im ländlichen Raum. Weitere

Hauptlärmquellen liegen nicht vor.

4.6 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung

Im Gebiet der Verbandsgemeinde wurden bislang keine Maßnahmen zur Lärm-

minderung umgesetzt.

4.7 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung in den nächsten 5 Jahren

Im Gebiet der Verbandsgemeinde werden keine Maßnahmen zur Lärmmin-

derung in den nächsten 5 Jahren geplant, da keine relevanten Lärmbelastungen

auf Grundlage der Lärmkartierung 2012 festzustellen sind.

4.8 Langfristige Strategie

Im Gebiet der Verbandsgemeinde werden keine langfristigen Strategien entwi-

ckelt die zur Lärmminderung beitragen, da keine Lärmbelastungen auf Grundla-

ge der Lärmkartierung 2012 von über 55 dB(A) am Tag vorliegen.

4.9 Schutz ruhiger Gebiete

Da im Verbandsgemeindegebiet nur die Korridore der Straßenachsen von Ver-

kehrslärm betroffen sind, ist eine weitergehende Planung für ‘ruhige Gebiete’

nicht erforderlich.

4.10 Schätzwert für die Reduzierung der Betroffenen Personen

Da im Verbandsgebiet keine Maßnahmen ergriffen werden, wird auch keine

Reduzierung der betroffenen Personen erreicht.

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Zwischenbericht 15

Verbandsgemeinde Wachenheim

Lärmaktionsplanung, 2. StufeKarlsruhe 15.08.14 Lärmaktionsplanung_ VG Wachenheim - Endbericht.wpd

4.11 Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans

< Kosten für die Aufstellung: rund 10.000 €

< Kosten für die Umsetzung: Da keine Maßnahmen erforderlich sind, werden

auch keine Kosten für Lärmschutzmaßnahmen ausgewiesen.

4.12 Link zum Aktionsplan im Internet

Die Darstellung zu den Ergebnissen der Lärmkartierung können auf der Home-

page der Verbandsgemeinde Wachenheim (www.vg-wachenheim.de) sowie

unter www.umgebungslaerm.rlp.de eingesehen werden.

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0 0.33 0.66 1 km

Lden_2012_Übersicht.cdr, nm, ts, Karlsruhe, 17.10.2013 MODUS CONSULTDr.-Ing. Frank Gericke - Karlsruhe

Plan

1

Verbandsgemeinde Wachenheim

Lärmaktionsplanung

Geräuscheinwirkungen LdenÜbersichtskarte 2012

Lärmindex Lden in dB(A)

>55-60>60-65>65-70>70-75>75

Quelle: Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz

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R446313

Lden_2012_Akaziensiedlung.cdr, nm, Karlsruhe, 14.10.2013 MODUS CONSULTDr.-Ing. Frank Gericke - Karlsruhe

Plan

2

Verbandsgemeinde Wachenheim

Lärmaktionsplanung

Geräuscheinwirkungen LdenEllerstadt mit Akaziensiedlung(2012)

Lärmindex Lden in dB(A)

>55-60>60-65>65-70>70-75>75

0 0.14 0.28 0.42 Km

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0 0.33 0.66 1 km

Lnight_2012_Übersicht.cdr, nm, ts, Karlsruhe, 17.10.2013 MODUS CONSULTDr.-Ing. Frank Gericke - Karlsruhe

Plan

3

Verbandsgemeinde Wachenheim

Lärmaktionsplanung

Geräuscheinwirkungen LnightÜbersichtskarte 2012

Lärmindex Lnight in dB(A)

>55-60>60-65>65-70>70-75>75

Quelle: Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz

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R446313

Lnight_2012_Akaziensiedlung.cdr, nm, Karlsruhe, 14.10.2013 MODUS CONSULTDr.-Ing. Frank Gericke - Karlsruhe

Plan

4

Verbandsgemeinde Wachenheim

Lärmaktionsplanung

Geräuscheinwirkungen LnightEllerstadt mit Akaziensiedlung(2012)

Lärmindex Lnight in dB(A)

>55-60>60-65>65-70>70-75>75

0 0.14 0.28 0.42 Km