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w w w . b b h – o n l i n e . d e Energiewende in Baden-Württemberg: mit oder gegen EnBW? Rechtsanwalt Dr. Peter Becker

Energiewende in Baden-Württemberg: mit oder gegen EnBW?

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Energiewende in Baden-Württemberg: mit oder gegen EnBW?. Rechtsanwalt Dr. Peter Becker. Über uns. Gegründet 1970 Büros in Berlin, Brüssel, Köln, München, Stuttgart, Wien Über 200 Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Ingenieure - PowerPoint PPT Presentation

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Energiewende in Baden-Württemberg: mit oder gegen EnBW?

Rechtsanwalt Dr. Peter Becker

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Aktenzeichen / Dok.-Nr.21.04.23 Seminarkurztitel

Über uns Gegründet 1970 Büros in Berlin, Brüssel, Köln, München, Stuttgart, Wien Über 200 Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Ingenieure Führend in der Beratung der Energie- und Infrastrukturbranche mit interdisziplinärem

Ansatz Spezialisiert besonders auf:

Energie-, Wasser-/Abwasser- und Abfallwirtschaft, ÖPNV und Telekommunikation

Regulierungsrecht Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht Wettbewerbs- und Kartellrecht Umwelt-, Kommunal- und Vergaberecht Finanzierungen Betriebswirtschaftliche Beratung/ Wirtschaftsprüfung Recht des Energie- und Zertifikatehandels Forderungsmanagement und insolvenzrechtliche Beratung aus Gläubigersicht

Erfolgreiche Vertretung unserer Mandanten in einer Vielzahl von Grundsatzfragen Mandanten: Kommunen und Gebietskörperschaften, ca. 400 Stadtwerke und

kommunale Verkehrsunternehmen, international agierende Versorgungs- und Handelsunternehmen, Betreiber regenerativer und konventioneller Erzeugungsanlagen, Projektentwickler, Banken, Industrieunternehmen…

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Dr. Peter Becker, Rechtsanwalt

geboren 1941 in Berlin verheiratet, drei Töchter Studium in Marburg, München und an der Internationalen Fakultät für Rechtsvergleichung wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mainz mit den Schwerpunkten Handels- und Gesellschaftsrecht seit 1971 Rechtsanwalt in Marburg 1972 - 1981 Stadtverordneter und Mitglied der Betriebskommission der Stadtwerke Marburg 1986 Notar und Fachanwalt für Verwaltungsrecht 1987 Promotion Prozessbevollmächtigter und Partei in zahlreichen erfolgreichen Grundsatzstreitigkeiten vor dem

Bundesverfassungsgericht (Numerus Clausus, Prüfungsrecht, Volkszählung, Vertretung von 146 ostdeutschen Kommunen im Stromstreit) und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Verfassungstreue im öffentlichen Dienst)

Lehrbeauftragter an der Humboldt-Universität zu Berlin für Energiewirtschaftsrecht (seit WS 2003/04) geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER) Vorsitzender der Vertreterversammlung der Hessischen Rechtsanwaltsversorgung, Körperschaft des öffentlichen

Rechts (1988 – 2010) Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Kassel (1985 – 2010)

[email protected] – Tel.: 06421 / 168960

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1. Die Planungen der Landesregierung

EE-Anteil an der Stromerzeugung derzeit 17 %, Bund 20 %Planungsziel bis 2020: 35 %PV-Anteil 12 %Hauptverantwortlicher für das schlechte Abschneiden: WindDerzeit stehen 300 Anlagen. Zubau 2010 nur 8 Anlagen. Nötig 120 bis 130 Anlagen p.a.Ziel: 1.000 bis 1.200 neue Anlagen bis 2020Zum Vergleich: Rheinland-Pfalz – hier wurde Windkraft gezielt ausgebaut – steht viel besser da.

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2. Vorgehensweise

Hauptbremse: Planungsrecht: Auf der Basis des derzeitigen Landesplanungsgesetzes sind nur 1 % der Landesflächen als Vorranggebiete ausgewiesen, 99 % der Fläche sind Ausschlussgebiete. Z. B. haben drei Regionalverbände – Neckar-Alb, Heilbronn-Franken, Nordschwarzwald – keinen verbindlichen Regionalplan.Dabei steht die Bevölkerung hinter dem Ausbau; Beispiel: Bürgerbefragung Glottertal. Deswegen wurde am 27. September 2011 ein Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes zur Anhörung freigegeben. Gesetzentwurf sieht vor, dass Regionalplanung zukünftig nur Vorranggebiete und keine Ausschlussgebiete mehr festlegen kann. Auf dieser Basis können Gemeinden Standorte für WKAs in ihren Flächennutzungsplänen planerisch festlegen.

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In Vorbereitung außerdem neuer Windenergieerlass, der die Planungsverfahren im Einzelnen regelt (z. B. Abstandsflächen).Der neue Windenergieatlas zeigt viele günstige Flächen für die Errichtung von WKAs.

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3. Beiträge der EnBW

Ausbau von Windkraft, Photovoltaik, Biomasse erfolgt dezentral.Daher nicht primär Fokus der EnBWAber weiterer Zubau offshore. Wie ist die Planung? Beitrag der EnBW insbesondere über den Netzbetrieb:

Netzausbau muss mit dem Zubau der Windkraft einhergehen

Abschaltungen von Anlagen müssen vermieden werden Zubau von Wind und Photovoltaik erfordert auch Ausbau der

Transportnetze und vor allem Zubau von Speichern (nicht nur Atdorf)

Forderung: Gründung einer neuen Netz-AG, möglicherweise unter kommunaler Beteiligung

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Nötig Unterstützung bei der Rekommunalisierung zügiger Abwicklung von Netzübernahmen kostengünstige Entflechtung Konsens bei der Kaufpreisbildung nach dem

Ertragswertverfahren

Gemeinsame Gesellschaften als Produkt einer Rekommunalisierung aber abzulehnen (trotz Forderung der SPD).Vorteil vieler Netz- und/oder Anteilsrückkäufe: Beitrag zur Behebung der Finanzmisere.

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4. Umbau der EnBW zu einer Art Thüga?

Die Thüga ist ein Verbund von über hundert Stadtwerken, der früher zum E.ON-Konzern gehörte und jetzt in kommunaler Hand ist. Merkmale:

Kapitalanteil Thüga an Stadtwerken 25,1 bis 49,9 %

Schlagkräftiger Energieeinkauf Wirtschaftliche und rechtliche Beratung zentral

Pferdefuß: große Abhängigkeit; Statur des Geschäftsführers entscheidet.Würde einen Umbau der EnBW voraussetzen.

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5. Mentale Bereitschaft?

Daran darf gezweifelt werden.EnBW leidet noch unter dem Verlust der Atomkraft. Radikaler Umbau erfordert Bereitschaft des Personals. Kann wahrscheinlich eher durch Neueinstellungen herbeigeführt werden.Vorstand Hans-Peter Villis rechnet mit Vertragsverlängerung. Wäre aber wohl kontraproduktiv.

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6. Hauptproblem: Machtverhältnisse

OEW-Landräte, die über 45 % halten, sowie Arbeitnehmervertreter stehen hinter Villis. Konsortialvertrag verlangt Einigkeit zwischen Land und OEW. Wie herbeiführbar?Problem der Landräte: stetige Gewinnabführung, mit der sie bisher rechnen konnten, bleibt aus. Auch die Landräte müssen sich daher der strategischen Aufgabe stellen, die EnBW auf den Weg zur Energiewende zu bringen. Das ist eine politische Aufgabe für die Kreistage in Ravensburg etc.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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