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Entstehung der Verfügung. Gesetz. Fairness “Justice must be seen to be done.”. Verfahren. Optimale Feststellung des Sachverhalts. Verfügung. Wer?. Fragen. Was?. Wie?. Warum?. Wer?. Art. 48 VwVG Zur Beschwerde ist berechtigt: a. wer durch die angefochtene Verfügung - PowerPoint PPT Presentation
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EntstehungEntstehung derVerfügung
GesetzGesetz
VerfügungVerfügung
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Feststellung
Feststellung
des Sachverhalts
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FragenFragen
Wer?Wer?
Was?Was?
Warum?Warum?
Wie?Wie?
Wer?Wer?
Wer?Wer?
ZuständigeZuständigeBehördeBehördeArt. 1 VwVG
3 Auf das Verfahren letzter kantonaler In-stanzen, die gestützt auf öffentliches Recht des Bundes nicht endgültig verfügen, finden lediglich Anwendung die Artikel 34-38 und 61 Absätze 2 und 3 über die Eröffnung von Verfügungen und Artikel 55 Absätze 2 und 4 über den Entzug der aufschiebenden Wirkung.
ParteienParteien
Art. 6 VwVGAls Parteien gelten Personen, deren Rechte oder Pflichten die Verfügung berühren soll,und andere Personen, Organisationen oderBehörden, denen ein Rechtsmittel gegen dieVerfügung zusteht.
Art. 48 VwVGZur Beschwerde ist berechtigt:a. wer durch die angefochtene Verfügung
berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat;
b. jede andere Person, Organisation oder Behörde, die das Bundesrecht zur Be-schwerde ermächtigt.
UnparteilichkeitUnparteilichkeit
Unabh
ängi
gkei
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Unabh
ängi
gkei
t Professionalität
Professionalität
ÜberprüfungÜberprüfungder Behördeder Behörde
aufaufZuständigkeitZuständigkeit
sowie auf:sowie auf:
Verletzung:Verletzung:RevisionRevision
Was?Was?
Was?
VerfügungVerfügung
Feststellungs-Feststellungs-verfügungverfügung
Verweigerung einerVerweigerung einerVerfügung (43a VwVG)Verfügung (43a VwVG)
Nicht:Nicht:Handlung oderHandlung oderUnterlassung!!Unterlassung!!
Art. 70 VwVG 1 Eine Partei kann jederzeit gegen dieBehörde, die
eine Verfügung unrechtmässig verweigert oder verzögert, Beschwerde wegen Rechtsverweigerungoder Rechtsverzögerung an die Aufsichtsbehörde führen.
Art. 25 VwVG 1 Die in der Sache zuständige Behörde kann
über den Bestand, den Nichtbestand oder den Umfang öffentlichrechtlicher Rechte oder Pflichten von Amtes wegen oder auf Begehren eine Feststellungsverfügungtreffen.
2 Dem Begehren um eine Feststellungsverfü-gung ist zu entsprechen, wenn der Gesuch-steller ein schutzwürdiges Interesse nachweist.
Art. 25a Fbis. Verfügung über Realakte Art. 25a Fbis. Verfügung über Realakte 1 Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, 1 Wer ein schutzwürdiges Interesse hat,
kann von der Behörde, die für Handlungen kann von der Behörde, die für Handlungen zuständig ist, welche sich auf öffentliches zuständig ist, welche sich auf öffentliches
Recht des Bundes stützen und Rechte oder Recht des Bundes stützen und Rechte oder Pflichten berühren, verlangen, dass sie: Pflichten berühren, verlangen, dass sie:
a.a. widerrechtliche Handlungen unterlässt, widerrechtliche Handlungen unterlässt, einstellt oder widerruft; einstellt oder widerruft;
b. die Folgen widerrechtlicher Handlungen b. die Folgen widerrechtlicher Handlungen beseitigt; beseitigt;
c. die Widerrechtlichkeit von Handlungen c. die Widerrechtlichkeit von Handlungen feststellt. feststellt.
2 Die Behörde entscheidet durch Verfügung. 2 Die Behörde entscheidet durch Verfügung.
Wie?Wie?
BehördeBehörde
zuständigzuständig
ParteiPartei
berührtberührt
SachverhaltSachverhalt BeweismittelBeweismittel
MitwirkungMitwirkungParteienParteien
RechtlichesRechtlichesGehörGehör
Würdigung: BeweiseWürdigung: BeweiseFeststellung: SachverhaltFeststellung: Sachverhalt
Behaup-Behaup-tungslasttungslast
Mitwirkungs-Mitwirkungs-pflichtpflicht
Beweisan-Beweisan-trägeträge
RechtlichesRechtliches Gehör imGehör im VerfahrenVerfahren
Kein AnspruchKein Anspruch auf mündlichesauf mündliches Verfahren!Verfahren!
MitwirkungMitwirkungBeweisaufnahmeBeweisaufnahme
WahrheitWahrheitFairness Fairness LegitimationLegitimation
Eigene Eigene BeweisanträgeBeweisanträge
BehauptungsrechtBehauptungsrecht
Verletzung: RevisionVerletzung: RevisionAchtung: 66 Abs. 3Achtung: 66 Abs. 3
Weitere Anwendungsfälle desWeitere Anwendungsfälle desrechtlichen Gehörsrechtlichen Gehörs
EröffnungEröffnungder Verfügungder Verfügung
BegründungBegründung
VollstreckungVollstreckung Androhung vonAndrohung vonZwangsmassnahmenZwangsmassnahmen
Beschwerde-Beschwerde-verfahrenverfahren
Reformatio in Reformatio in pejuspejus
Mediation (Art. 33b neu)Mediation (Art. 33b neu)
1.1. Sistierung des Verfahrens und Sistierung des Verfahrens und Einigung der Parteien auf VerzichtEinigung der Parteien auf Verzichtvon Rechtsmitteln.von Rechtsmitteln.
2. Einsetzung eines Mediators2. Einsetzung eines Mediatorsmöglichmöglich
4. Parteien haben immer das Recht4. Parteien haben immer das Rechtdie Aufhebung der Sistierung des die Aufhebung der Sistierung des Verfahrens zu verlangenVerfahrens zu verlangen
3. Einigung kann zur Verfügung 3. Einigung kann zur Verfügung gemacht werden.gemacht werden.
WarumWarumVerfahren?Verfahren?
RechtsgrundlageRechtsgrundlage+
SachverhaltSachverhalt
VerfügungVerfügung
=
Eröffnung derEröffnung derVerfügungVerfügung
Rechts-Rechts-sicherheitsicherheit
Rechts-Rechts-schutzschutz
Rechtliches Rechtliches GehörGehör
Warum?Warum?
Parteien schriftlichb
eze
ichnen
Begründung
Rechtsm
ittel-
belehrung
Mangelhafte Eröffnung
Wirkung derWirkung derVerfügungVerfügung
GegenüberGegenüberder der
BehördeBehörde
GegenüberGegenüberdenden
BetroffenenBetroffenen
Gegenü
ber
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Beh
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Beh
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e vollstreckbarvollstreckbar
Widerrufs-Widerrufs-möglichkeitmöglichkeit
Rechtsöff-Rechtsöff-nungstitelnungstitel
Unmittelbarer Unmittelbarer ZwangZwang
ErsatzvornahmeErsatzvornahme
StGB 292StGB 292
StrafrechtStrafrecht
Widerruf begün-Widerruf begün-stigenderstigenderVerfügungenVerfügungen
18.12.18.12.
WiderrufWiderruf
Vertrauen istVertrauen istnichtnicht zu schützen zu schützen
Vertrauen istVertrauen istzu schützenzu schützen
Widerrufs-Widerrufs-vorbehaltvorbehalt
ErschleichungErschleichung
Zu GunstenZu Gunsten
ÜberwiegendesÜberwiegendesöffentlichesöffentlichesInteresseInteresse
VertrauensschadenVertrauensschaden
Wohler-Wohler- worbeneworbene RechteRechte
Vermögens-Vermögens-wert;wert;gesetzes-gesetzes-beständigbeständig
Änderung derÄnderung derVerhältnisseVerhältnisse
Gegenü
ber
Betr
off
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Gegenü
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Betr
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rechtskräftigrechtskräftig
anfechtbaranfechtbar
nichtignichtig
BeschwerdeBeschwerde AufschiebendeAufschiebende WirkungWirkung
VorsorglicheVorsorglicheMassnahmeMassnahme
AnfechtungsfristAnfechtungsfristVollstreckbarVollstreckbar
Vollstreckungs-einreden
RevisionWiedererwägung
MangelhafteEröffnung