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Einwohnerrat Lenzburg Sitzung vom 1. Dezember 2016 Seite 1 Amtsperiode 2014/17 Einwohnerrat Sitzungsprotokoll vom 1. Dezember 2016 Vorsitz: Marianne Tribaldos, Einwohnerratspräsidentin Anwesende Mitglieder: 34 bzw. 35 Mitglieder des Einwohnerrats 5 Mitglieder des Stadtrats Auskunftspersonen: Keine Protokollführung: Stefan Wiedemeier, Vizestadtschreiber Entschuldigt: Nora Schaub Adriano Picco Dennys Mayer Adriano Beti Tobias Ammann Prof. Martin Killias (wird später eintreffen) Zeit: 19.30 Uhr bis 21.30 Uhr Ort: Aula des Schulhauses Bleicherain ---

ER-Protokoll vom 15. Januar 1998Das Protokoll der Sitzung vom 23. Juni 2016 wurde Ihnen am 4. November 2016 zugestellt. Dasjenige der Sitzung vom 29. September 2016 befindet sich aber

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Einwohnerrat Lenzburg Sitzung vom 1. Dezember 2016 Seite 1 Amtsperiode 2014/17

Einwohnerrat

Sitzungsprotokoll vom 1. Dezember 2016

Vorsitz: Marianne Tribaldos, Einwohnerratspräsidentin

Anwesende Mitglieder: 34 bzw. 35 Mitglieder des Einwohnerrats

5 Mitglieder des Stadtrats

Auskunftspersonen: Keine

Protokollführung: Stefan Wiedemeier, Vizestadtschreiber

Entschuldigt: Nora Schaub

Adriano Picco

Dennys Mayer

Adriano Beti

Tobias Ammann

Prof. Martin Killias (wird später eintreffen)

Zeit: 19.30 Uhr bis 21.30 Uhr

Ort: Aula des Schulhauses Bleicherain

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Einwohnerrat Lenzburg Sitzung vom 1. Dezember 2016 Seite 2 Amtsperiode 2014/17

Traktanden

1 Mitteilungen

2 Gesuche um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts

3 Berufsschule; Sanierung Werkstattgebäude B; Verpflichtungskredit

4 Lenzhardstrasse, Sanierung Abschnitt Süd; Verpflichtungskredit

5 Bahnhofplatz Lenzburg; Provisorium Bushof; Kreditabrechnung

6 Beantwortung der schriftlichen Anfrage von Prof. Dr. Martin Killias und Mitunterzeichnenden betreffend "Entwicklung des Stadtbildes im Raum Stadtgässli-Burghaldenstrasse-Aavorstadt" vom 13. Juni 2016

7 Beantwortung der schriftlichen Anfrage von Prof. Dr. Martin Killias und Mitunterzeichnenden betreffend "Zerstörung des Hauses "Zum unteren Tor" ("Törli", Kirchgasse 4)" vom 13. Juni 2016

8 Beantwortung der schriftlichen Anfrage der GLP-Fraktion betreffend "Integration von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen" vom 23. Juni 2016

9 Umfrage

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V e r h a n d l u n g e n :

Einwohnerratspräsidentin Marianne Tribaldos: Sehr geehrte Damen und Herren des Einwohnerrats und des Stadtrats, hiermit begrüsse ich Sie herzlich zur 16. Sitzung des Einwohnerrats der laufenden Legislatur.

Weihnachten steht nun vor der Tür. Die Feiertage sind natürlich eine Freude, auch wenn sie dieses Jahr absolut nicht optimal für die arbeitende Bevölkerung liegen. Da das aber mit der Organisation unseres Kalenders und auch der christlichen Feiertage zusammenhängt, müssen wir es irgendwie überleben und uns auf den Ausgleich in den kommenden Jahren freuen. Es hat keinen Sinn, sich zu beschweren. Unabhängig davon backen Grossmütter und viele andere Kekse. (Anmerkung: Die Einwohnerratspräsidentin hat vor der Sitzung Kekse verteilt.) Wir schmücken unsere Wohnungen und werfen alle Essensregeln über

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Einwohnerrat Lenzburg Sitzung vom 1. Dezember 2016 Seite 3 Amtsperiode 2014/17

Bord. Die Skisaison ist eröffnet, insgesamt eine schöne Zeit. Vielleicht gibt es ja auch Schnee, was aber auch wieder nur einen Teil der Bevölkerung freut.

In Lenzburg gab und gibt es in dieser Jahreszeit spezielle Festlichkeiten: Geisselklöpfen, Chlausmarkt und dank der Schützengesellschaft den Joggeli-umzug, der schon stattgefunden hat.

Die Wahlen liegen nun hinter uns. Wir haben wieder einen Regierungsrat und auch einen neuen Grossen Rat. Ich danke allen in diesem Raum, die sich an dieser Wahl beteiligt haben, sei es aktiv oder passiv, und darf zwei neuen Grossräten aus der Stadt Lenzburg herzlich gratulieren (Stadtammann Daniel Mosimann und Einwohnerrätin Sabine Sutter-Suter).

Ich habe mir auch wieder die historischen Daten von gestern, heute und morgen angesehen und muss leider sagen, dass sich zwar vieles ereignet, aber wenig, was die Weltgeschichte entscheidend verändert hat. Deshalb nur eine ganz kurze Auswahl, die sich mit einer Ausnahme auf den amerikanischen Kontinent bezieht, über den wir momentan wieder sehr viel hören.

- Am 30. November 1782 wurde das Friedensabkommen zur Beendigung des Amerikanischen Unabhängigkeitskriegs unterzeichnet.

- Am 2. Dezember 1804 krönte sich Napoleon selbst zum Kaiser der Franzosen.

- Am 2. Dezember 1823 wurde die Monroe-Doktrin formuliert und damit die Einflusssphäre der Vereinigten Staaten in ganz Amerika behauptet.

- Der Physiker Enrico Fermi löst am 2. Dezember 1942 die erste kontrollierte Kernspaltungs-Kettenreaktion aus. Damit begann das Zeitalter der Kern-energie.

- Am 2. Dezember 1956 landen Fidel Castro und Che Guevara mit 80 Revolutionären in Kuba.

Hiermit begrüsse ich Sie nochmals herzlich zur 16. Sitzung des Einwohnerrats der laufenden Legislatur. Ebenfalls einen herzlichen Gruss und Dank für die Arbeit an unser Ratsbüro. Einen besonderen Gruss und Dank an Stefan Wiedemeier, mit dem sich die Zusammenarbeit immer wieder sehr erfreulich gestaltet. Auch unseren Ratsweibel, Marcel Wattinger, begrüsse ich herzlich und danke für die Arbeit. Auch heisse ich die Dame und die Herren von der Presse willkommen: Ruth Steiner und Fritz Thut von der Aargauer Zeitung sowie Alfred Gassmann vom Lenzburger Bezirks-Anzeiger. Ein weiterer herzlicher Gruss geht an unsere Gäste auf der Tribüne.

Die Traktandenliste und die Unterlagen sind Ihnen rechtzeitig zugestellt worden. Ich stelle fest, dass der Rat beschlussfähig ist. Die Sitzung ist somit eröffnet.

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Einwohnerrat Lenzburg Sitzung vom 1. Dezember 2016 Seite 4 Amtsperiode 2014/17

1 Mitteilungen

1. Protokoll

Das Protokoll der Sitzung vom 23. Juni 2016 wurde Ihnen am 4. November 2016 zugestellt. Dasjenige der Sitzung vom 29. September 2016 befindet sich aber noch in Bearbeitung.

2. Rechtskraft von Beschlüssen

Die Einwohnerratsbeschlüsse vom 29. September 2016 sind am 7. November 2016 in Rechtskraft erwachsen. Zudem haben die Stimmberechtigten am letzten Wochenende das Budget 2017 mit deutlichem Mehr genehmigt.

3. Neueingänge

Wir haben einen Vorstoss der SVP/BDP-Fraktion zum Thema der Tarifstruktur für die familienergänzende Kinderbetreuung.

SVP/BPD Einwohnerratsfraktion Lenzburg

Motion SVP/BDP betreffend Änderung der Tarif-strukturen für die familienergänzende Kinderbetreuung

Ausgangslage Wie an der Einwohnerratssitzung des 23. Juni 2016 angekündigt, strebt die SVP/BDP-Fraktion eine klare Regelung für den Ausgabenposten «Kinderkrippen und Kinderhorte» an. Anlässlich der jüngsten Budgetübertretung sind die Unterzeichnenden der Meinung, dass die subjektbezogenen Beiträge der Stadt an die Kinderbetreuung einem verbindlichen Ausgabendach unterstellt werden müssen. Dies entspricht auch der Meinung des Stadtrates vom Herbst 2015. Dabei sollen aber nicht die Leistungen zugunsten der wirtschaftlich schwächsten

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Einwohnerrat Lenzburg Sitzung vom 1. Dezember 2016 Seite 5 Amtsperiode 2014/17

Eltern abgebaut werden. Die mit abnehmendem Einkommen zunehmende Unterstützung für die familienergänzende Kinderbetreuung bei Paaren und Alleinerziehenden mit tiefem Einkommen fördert die wirtschaftliche Unabhängigkeit und wird im Allgemeinen begrüsst. Die aktuelle Tarifstruktur führt allerdings zu unnötigen Geschenken, die potentiell Verzerrungen beim Entscheid für oder gegen eine Fremdbetreuung verursachen, zumindest aber über die Zeit kaum tragbar bleiben. Forderung der Motion Ab dem Budget 2018 sollen die Tarifstrukturen für die familienergänzende Kinderbetreuung so überarbeitet werden, dass:

- die Beiträge an private Organisationen (Konto 5451.3636.00) unter

«Kinderkrippen und Kinderhorte» auf maximal Fr. 300'000.- zu begrenzen

sind,

- die Beiträge zugunsten von Haushalten mit tiefen Bruttoeinkommen, nicht

gekürzt werden dürfen,

- die Beiträge zugunsten von höheren Einkommen stärker zu kürzen sind,

- Einkommen ab einem Bruttobetrag von über Fr. 100’00.00 zukünftig keine

Beiträge mehr erhalten sollen,

- Familien, die eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt wünschen, ihr

Einverständnis dazu geben müssen, dass die zuständige Stelle der Stadt

die Steuerdaten zur Verifizierung des angegebenen Einkommens

einsehen darf.

_______________________ SVP/BDP-Fraktion, insgesamt 11 mitunterzeichnende Ratsmitglieder. Lenzburg, 1. Dezember 2016

Eine weitere Anfrage der SVP/BDP-Fraktion betreffend Werkhof, Recycling-platz, liegt heute Abend vor.

SVP/BDP Einwohnerratsfraktion Lenzburg

Anfrage Projektierung Werkhof, Recyclingplatz

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Einwohnerrat Lenzburg Sitzung vom 1. Dezember 2016 Seite 6 Amtsperiode 2014/17

Sehr geehrter Herr Stadtammann Sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates In der Aufgaben- und Finanzplanung der Einwohnergemeinde Lenzburg wird für den Werkhof ein Recyclingplatz mit zu erwartenden Kosten in der Höhe von Fr. 1,2 Mio. aufgeführt. Die Stadt Lenzburg sammelt seit Jahren Recyclingstoffe im Werkhof des Bauamtes. Zusätzlich zu diesem Angebot können Bürgerinnen und Bürger bereits seit Jahren Recyclingstoffe in Recyclingstellen in Nachbargemeinden fachgerecht entsorgen. Ausgehend von dieser Situation bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

In welchem Umfang sammelt die Stadt Lenzburg zurzeit Recyclingstoffe? Geschieht diese Sammlung alleine oder beteiligen sich andere Gemeinden finanziell daran? Wie sieht grobgeschätzt der Aufwand (Mannstunden) und Ertrag (Verkaufserlös) der derzeitigen Sammelstelle aus?

Was gibt den Anlass zu Änderungen, resp. zur Planung eines neuen

Recyclingplatzes?

Wie ist die Vorgehensweise bei der Planung? Werden dem Einwohnerrat Varianten vorgelegt?

Gibt es gesetzliche Grundlagen, und wenn ja, welche, die Lenzburg

verpflichten, Recyclingsammelstellen auf dem eigenen Gemeindegebiet anzubieten?

Unternimmt der Stadtrat Anstrengungen, welche auf eine

Zusammenarbeit im Bereich einer Werkstoffsammelstelle mit privaten Anbietern hinauslaufen? Ist es für den Stadtrat sogar denkbar, keine eigene Sammelstelle mehr für Werkstoffe zu betreiben, sondern eine andere in der Region zu unterstützen?

Lenzburg, 22. November 2016 Michael Häusermann und 8 Mitunterzeichnende

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4. Entschuldigungen

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Einwohnerrat Lenzburg Sitzung vom 1. Dezember 2016 Seite 7 Amtsperiode 2014/17

Für die heutige Sitzung haben sich Nora Schaub (in Vietnam), Adriano Picco, Dennys Mayer, Adriano Beti (alle berufliche Gründe) und Tobias Ammann (Erkrankung in der Familie) entschuldigt.

Prof. Dr. Martin Killias wird etwas später eintreffen, da er bis 18 Uhr in St. Gallen eine Vorlesung hielt.

5. Rücktritt

Mit Schreiben vom 28. November 2016 hat meine Fraktionskollegin Sabine Sutter ihren Rücktritt aus dem Einwohnerrat und der GPFK per Ende Jahr erklärt. Sabine Sutter gehörte dem Einwohnerrat seit 1. Januar 2008 an. Seit dem 1. Januar 2010 arbeitete sie in der GPFK mit. Auch kennen wir ihr Engage-ment aus diversen Vorlagen und Vorstössen hier im Einwohnerrat, z. B. Energiestadt und Tagesstrukturen. Sie hat sich auch sehr für die Gestaltung des Bahnhofs in der Begleitkommission Bahnhofplatz engagiert (in diesem Gremium wird sie weiterhin mitwirken). Neben diesen schon sehr aufwendigen politischen Ämtern dürfte ihr erfolgreiches Engagement für das Familienzentrum familie+ jedem hier drinnen bekannt sein. Auch die Wählerinnen und Wähler haben festgestellt, dass Sabine Sutter anpacken kann. So erstaunt es eigentlich nicht, dass sie per 1. Januar 2017 statt in unserer Aula im Gemeindeparlament mitzuwirken, im Grossratssaal in Aarau im Kantonsparlament mitarbeiten darf. Wie Sabine Sutter in ihrem Demissionsschreiben versichert, wird sie sich auch auf kantonaler Ebene für Lenzburg einsetzen. Das freut uns. Vor allem hoffen wir natürlich, dass sie parteiübergreifend mit den anderen Lenzburger Gross-räten in Aarau daran erinnert, dass an die Gemeinden delegierte Aufgaben des Staats nur verschobene Ausgaben sind und gleichwohl vom Steuerzahler berappt werden müssen. Wir danken Sabine Sutter für ihr Engagement in und für Lenzburg und wünschen ihr viel Erfolg im Grossen Rat.

Ihren Nachfolger oder ihre Nachfolgerin werden wir an unserer ersten Sitzung im Jahr 2017 in Pflicht nehmen. An dieser Sitzung werden wir auch die Ersatz-wahl für die GPFK vollziehen.

6. Stimmenzähler

Da sich Dennys Mayer für die heutige Sitzung entschuldigt hat, benötigen wir einen Stimmenzähler. Ich schlage Ihnen Michael Häusermann vor. Er gehört ebenfalls wie Dennys Mayer der SVP/BDP-Fraktion an und ist für dieses Amt bestens qualifiziert, da er dem Wahlbüro der Einwohnergemeinde angehört.

Werden von Ihrer Seite weitere Vorschläge gemacht? Da dies nicht der Fall ist, erkläre ich Michael Häusermann als in stiller Wahl gewählt und bitte ihn, hier vorne beim Ratsbüro Platz zu nehmen.

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2 Gesuche um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts

Einwohnerratspräsidentin Marianne Tribaldos: Wir entscheiden heute über mehrere Einbürgerungsgesuche. Ich bitte die anwesenden Personen kurz aufzustehen, wenn ich ihre Namen aufrufe...

Sprecherin der Einbürgerungskommission ist Ilka Ergeneli (SP): Willkommen, Welcome, Benvenuti, Dobrodošli, Dobredojde. Ich hoffe, ich habe Sie einiger-massen richtig begrüsst.

Im Mai 1999 hatten wir in Lenzburg eine grosse Überschwemmung des Aabachs. Ich weiss das noch so genau, weil ich damals mit meiner Familie vor der Einbürgerungskommission sass und Fragen beantworten musste. Stadt-schreiber Christoph Moser stellte die Fragen. Ich war sehr nervös, obwohl ich hier aufgewachsen bin und eigentlich alles wissen sollte. Jetzt - Jahre später - sass ich auf der anderen Seite und stellte die Fragen. Ich war aber trotzdem auch nervös. An diesem Abend hatten wir es ziemlich sportlich, wir waren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs und es war interessant. Wie am Anfang gehört, sind Familien und junge Menschen aus sechs Ländern hier und bewerben sich für den Schweizer Pass. Schweizer sind sie ja eigentlich bereits mehr oder weniger, nur mit dem roten Pass wird das Ganze noch besiegelt. Ich hoffe, Sie nach einiger Zeit auch wieder hier zu sehen. Ich wünsche Ihnen allen ein gutes Gelingen und "mached öppis drus".

Die Einbürgerungskommission empfiehlt dem Einwohnerrat, allen Gesuch-stellern das Gemeindebürgerrecht von Lenzburg zuzusichern.

Einwohnerratspräsidentin Marianne Tribaldos: Danke, Ilka Ergeneli. Die Diskussion ist offen. Wünscht jemand das Wort? Wenn die Diskussion nicht gewünscht wird, komme ich zu den Abstimmungsfragen.

Einwohnerratspräsidentin Marianne Tribaldos erläutert das weitere Vorgehen.

Abstimmungen

Grossmehrheitlich beschliesst der Einwohnerrat, über die Einbürgerungs-gesuche in globo und geheim abzustimmen.

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Gestützt auf den Bericht und Antrag des Gemeinderats vom 24. August 2016 wird in geheimer Abstimmung sämtlichen Gesuchstellenden das Gemeindebürgerrecht von Lenzburg zugesichert.

Diese Beschlüsse unterliegen nicht dem fakultativen Referendum.

Einwohnerratspräsidentin Marianne Tribaldos: Der Einwohnerrat hat somit sämtliche Gesuche gutgeheissen. Ich gratuliere allen Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern zur Erlangung des Gemeindebürgerrechts von Lenzburg. Es freut mich, dass Sie den schwierigen Weg zur Einbürgerung bisher erfolgreich auf sich genommen haben. Es freut mich immer ganz besonders, wenn sich junge Menschen einbürgern lassen. Das erleichtert die weitere Integration, die ja ein Prozess ist. Unsere direkte Demokratie bietet Ihnen die Möglichkeit, am politischen Leben unserer Stadt teilzunehmen, und ich hoffe, dass Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Vielleicht können wir ja in den kommen-den Jahren den einen oder anderen von Ihnen ebenfalls im Einwohnerrat begrüssen. (Applaus)

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3 Berufsschule; Sanierung Werkstattgebäude B; Verpflichtungskredit

Einwohnerratspräsidentin Marianne Tribaldos: Wir kommen nun zu Punkt 3 unserer Tagesordnung und zwar zur Berufsschule, Sanierung Werkstatt-gebäude B, Verpflichtungskredit.

GPFK-Sprecher ist Stefan Zantop (Grüne): Die Kosten, die in der Vorlage ausgewiesen sind, werden vollumfänglich von der Berufsschule getragen. Der Einwohnerrat muss dieses Geschäft trotzdem behandeln, da das Land und die Gebäude nicht Eigentum der Stadt und nicht etwa der Gewerbeschule sind. Die Vorlage dokumentiert das Bauvorhaben umfassend. Trotzdem hat die GPFK bei dem einen oder anderen Punkt nachgefragt. Beispielsweise wollten wir wissen, ob das Schulgeld durch die Baukosten beeinflusst wird. Wir haben von Markus Jägle, Leiter Logistik der Berufsschule, die Auskunft erhalten, dass dies nicht der Fall sein wird. Weiter haben uns die Kündigungsfristen der Mietverträ-ge interessiert. Diese betragen zwei Jahre. Diese Frist gibt eine gewisse Sicher-heit für beide Seiten, ebenso für die Investitionen. Zudem haben uns auch technische Details interessiert. Wir haben unter anderem erfahren, dass die Lüftungsanlage neu mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet wird, was

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Einwohnerrat Lenzburg Sitzung vom 1. Dezember 2016 Seite 10 Amtsperiode 2014/17

heute angesagt ist und mich persönlich auch besonders freut. Was mich weni-ger freut, sind die hohen Planerhonorare, die auch zur Diskussion standen. Wir haben uns diese plausibilisieren oder zumindest begründen lassen. Uns wurde versichert, dass auch Planerhonorare verhandelt und nicht einfach zur Kenntnis genommen werden. Insgesamt war die Vorlage in der GPFK unbestritten.

Gerne möchte ich aber noch eine persönliche Bemerkung anbringen. Vielleicht ist es gerade wegen guter und vorausschaubarer Planung jetzt möglich, mit einem relativ bescheidenen Betrag das doch sehr grosse Gebäude, das schon 40 Jahre alt ist, wieder für ein paar Jahre, Jahrzehnte, zu ertüchtigen. Dies belegt, dass seinerzeit gut gebaut wurde. Jedenfalls wird das Gebäude auch in Zukunft für tolle Ausbildungen junger Berufsleute dienen, die eine wichtige Basis für unsere Gesellschaft und Wirtschaft darstellen. Die GPFK empfiehlt einstimmig die Zustimmung zu diesem Geschäft.

Einwohnerratspräsidentin Marianne Tribaldos: Danke, Stefan Zantop. Die Diskussion ist eröffnet, wem darf ich das Wort erteilen?

Michael Häusermann (SVP): Für die SVP/BDP-Fraktion ist die Vorlage an und für sich unbestritten. Wir anerkennen den Sanierungsbedarf des Gebäudes. 40 Jahre sind ein stolzes Alter für diesen immer noch schönen Bau. Jedoch muss das eine oder andere saniert werden. Was uns vor allem freut, ist, dass differenziert geprüft wurde und nicht gleich alles erneuert wird. Beispielsweise werden nur die Fenster saniert, bei denen dies notwendig ist. Dies belegt, dass die Bauherrschaft mit den öffentlichen Geldern haushälterisch umgeht. Ein Minuspunkt, mein Vorredner hat es bereits erwähnt, sind die Planerhonorare von Fr. 461'980.–. Dies ist angesichts der Investitionssumme von 2,1 Mio. Franken ein stolzer Betrag. Dass der Planungsaufwand bei einer Sanierung höher als bei einem Neubau ist, ist klar. Störend ist einfach - wie oft bei Bau-angelegenheiten -, dass der Handwerker, der sich bücken muss und staubig wird, aufgrund von Konkurrenzofferten "untendurch" muss. Bei den Planern wird jedoch in der Schweiz Artenschutz (wie bei verschiedenen Berufsgruppen) betrieben. Nichtsdestotrotz werden wir der Vorlage zustimmen. Ich möchte selber und im Namen der Fraktion an dieser Stelle der Führung der Berufs-schule einmal danken. Man spürt, dass diese Schule geführt wird. Namentlich den anwesenden Ruedi Suter und Markus Jägle, die aus unserer Sicht einen sehr guten Job machen, danke ich.

Beatrice Taubert (SP): Michael Häusermann hat es bereits vorweggenommen. Ich wollte eigentlich auch einmal ein grosses Dankeschön an all diejenigen, die es ermöglichen, dass die Berufsschule in unserer Stadt ist, richten. Für Lenz-burg ist es sehr wertvoll, die Berufsschule hier zu haben. Sieben Berufsverbän-de betreiben die Werkstätten des Gebäudes B auf eigene Kosten. Der Verband Holzbau zieht nun mit der praktischen Ausbildung weg. Wir finden es sehr lobenswert und ideal, dass die anderen Verbände, welche bereits eingemietet

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Einwohnerrat Lenzburg Sitzung vom 1. Dezember 2016 Seite 11 Amtsperiode 2014/17

sind, die leeren Räume übernehmen. Die SP-Fraktion steht voll und ganz hinter der Vorlage.

Einwohnerratspräsidentin Marianne Tribaldos: Danke, Beatrice Taubert. Werden weitere Wortmeldungen gewünscht? Dies scheint nicht der Fall zu sein, dann kommen wir zur Abstimmung.

Abstimmung

Gestützt auf den Bericht und Antrag des Stadtrats vom 19. Oktober 2016 wird einstimmig

b e s c h l o s s e n :

Der Einwohnerrat bewilligt für die Sanierung der Werkstatt (Gebäude B) der Berufsschule Lenzburg einen Verpflichtungskredit von Fr. 2'043'932.– (inkl. MwSt., Kostenstand September 2016), zuzüglich allfälliger teuerungsbedingter Mehrkosten.

Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Frist läuft am 9. Januar 2017 ab.

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4 Lenzhardstrasse, Sanierung Abschnitt Süd; Verpflichtungskredit

Sprecher der GPFK ist Remo Keller (SP): Wir haben soeben beschlossen, das vierzigjährige Werkstattgebäude der Berufsschule zu sanieren. Auch die Strasse, über die wir jetzt zu befinden haben, ist über vierzigjährig. Gebaut wurde sie 1969/1970. Der Abschnitt, über den wir sprechen, ist lediglich 120 m lang, aber genau diese 120 m sind sehr stark befahren. Dieses Teilstück wird in erster Linie durch den Regionalbus und Lastwagen benützt. Das Abbiegen dieser schweren Fahrzeuge belastet den Asphalt. Da die Tragschicht beschä-digt ist und Spurrinnen aufweist, muss die Strasse saniert werden. Gelegen kommt uns, dass auch die SWL ihre Leitungen in diesem Bereich sanieren muss. Die Kosten zwischen der Stadt und der SWL werden nach dem üblichen Schlüssel verteilt.

Aufgrund des Gewichts der Fahrzeuge, die dort verkehren, muss die Trag-schicht verstärkt werden. Die GPFK hat die Frage gestellt, ob anstelle des vorgesehenen Belags ein Betonbelag eingebaut werden sollte. Wir bekamen

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Einwohnerrat Lenzburg Sitzung vom 1. Dezember 2016 Seite 12 Amtsperiode 2014/17

die Auskunft, dass der projektierte Belag den Anforderungen genügt. Die Sanierung dieser Strasse wurde im Finanzplan mit Fr. 200'000.– eingestellt, fällt nun also etwas teurer aus.

In der Vorlage sieht man auch, dass das Trottoir nur stellenweise saniert werden soll. Aus diesem Grund stellt die GPFK einen Änderungsantrag. Wir schlagen folgendes vor:

Der Einwohnerrat möge der Sanierung und der Verstärkung der Lenzhard-strasse, Abschnitt Süd, zustimmen und für die Ausführung des Vorhabens, inkl. Ersatz des Trottoirbelags im gesamten Strassenabschnitt, einen Verpflichtungs-kredit von Fr. 235'000.– zuzüglich teuerungsbedingter Mehrkosten bewilligen.

Dieser Änderungsantrag wurde mit 6-Ja Stimmen gegen 2-Nein Stimmen, bei einer Enthaltung, von der GPFK beschlossen.

Gegen unseren Änderungsantrag kann vorgebracht werden, dass dies eher Luxus sei. Wir überschreiten ja bereits den im Finanzplan eingestellten Betrag, und die Belastung durch Fussgänger fällt eher gering aus. Auf der anderen Seite, und dies sind die grossen Pro-Argumente, kann gesagt werden, dass ja bereits das Trottoir auf drei Abschnitten ersetzt wird, und aufgrund der Werk-leitungen der SWL muss mit weiteren Reparaturen am Trottoirbelag gerechnet werden. Dieser "Flickenteppich" führt dazu, dass sich erneut Risse bilden werden, die geflickt werden müssen. Dies mit entsprechenden Kostenfolgen. Die Mehrheit der GPFK erachtet es als angemessen, dass das Trottoir im ganzen Strassenabschnitt richtig saniert wird, damit wir eine zukunftsfähige Lösung erhalten, die weitere 40 Jahre hält.

Gundsätzlich stehen für die Sanierung des Troittoirs zwei Varianten zur Diskus-sion. Aufgrund der heutigen Faktenlage kann nicht gesagt werden, welche tatsächlich ausgeführt werden wird. Eine Möglichkeit wäre, dass die Troittoir-tragschicht komplett ersetzt werden muss. Wir sprechen hier von 8 cm, die ausgefüllt werden müssten. Kommt diese Variante zur Anwendung, muss ungefähr mit Fr. 20'000.– Kosten gerechnet werden. Es könnte jedoch auch sein, dass nur 3 cm abgefräst und eine neue Deckschicht aufgetragen werden muss. Diese Lösung wäre mit ca. Fr. 10'500.– bis Fr. 11'000.– die etwas günsti-gere Variante. Hieraus ergibt sich unser Antrag, nämlich Fr. 10'500.– für das Abfräsen und die neue Tragschicht sowie eine Reserve von Fr. 4'500.– für Unvorhergesehenes.

Dies sind die Argumente der GPFK, die uns dazu bewogen haben, diesen Änderungsantrag zu stellen. Wir möchten Ihnen beliebt machen, diesem Antrag zuzustimmen. Besten Dank.

Einwohnerratspräsidentin Marianne Tribaldos: Danke, Remo Keller. Wir haben hier einen Änderungsantrag vorliegen. Martin Steinmann möchtest du dazu Stellung nehmen?

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Einwohnerrat Lenzburg Sitzung vom 1. Dezember 2016 Seite 13 Amtsperiode 2014/17

Stadtrat Martin Steinmann: Der Stadtrat diskutierte gestern Vormittag auch über den Änderungsantrag der GPFK. Er kam zum Schluss, dass er an seinem ursprünglichen Antrag festhält. Das Bauamt hat die Vorlage so gut wie nötig, aber auch so kostengünstig als möglich ausgearbeitet. Wie bereits gehört, sind im Finanzplan Fr. 200'000.– eingestellt. Wir überschreiten diesen Betrag bereits, und der Stadtrat möchte die Rechnung 2017 nicht schon heute stärker belasten. Aus diesem Grund bitten wir Sie, die Vorlage so zu genehmigen, wie sie Ihnen vorliegt.

Anja Vögeli Knapp (SP): Die SP-Fraktion hält den Änderungsantrag für unnötig. Wir sehen keine qualitative Verbesserung, und uns fehlen auch die finanziellen Mittel. Hingegen schlägt der Stadtrat eine dauerhafte, pragmatische und auch sichere Lösung vor. Die Sicherheit für Fahrradfahrer, Fussgänger, Lastwagen und Busse ist gegeben. Die SP-Fraktion erachtet es als sinnvoll, dass die Mittelinsel - wie geplant – übersichtlich gestaltet wird. Wenn Luxus, dann möchte die SP-Fraktion diesen im sozialen Bereich. Wir fordern, dass das Geld nicht unnötig aus dem Fenster auf das Trottoir geworfen wird.

Sabine Sutter-Suter (CVP): Die Vorlage Lenzhardstrasse ist ein Paradebeispiel dafür, wie sich die CVP eine Strassensanierung vorstellt. Sanierung dann, wenn das Ende der Lebensdauer der Trag- und Deckschicht erreicht wurde, wenn die Strasse gemäss Mehrjahresplanung an der Reihe ist und wenn andere Arbei-ten, wie z. B. die Sanierung der Werkleitungen, auch vorgesehen sind. Der stadträtliche Antrag entspricht diesen Anliegen in allen Punkten und erhält aufgrund dessen unsere Untersützung.

Der Änderungsantrag möchte nun, dass das ganze Troittoir saniert wird. In der Vorlage bereits vorgesehen sind die Sanierung von Schachtdeckeln, Einlauf-schächten, Randabschlüssen und der Beläge bei den Zufahrten. Wir erachten es als sinnvoll, den Belag des Troittoirs dort zu ersetzen, wo dies sachlich nötig ist. Wir sind jedoch dagegen, eine grössere Fläche zu sanieren. Dies macht allenfalls Sinn bei hochfrequentierten Troittoirs, was hier nicht der Fall ist. Anders gesagt: Man braucht nicht den roten Teppich auszurollen, wenn niemand darüber geht. Die Erhöhung des Kredits macht aus finanzieller Sicht wenig Sinn. Das gesamte Troittoir zu sanieren würde Fr. 15'000.– mehr kosten. Die Kostenschätzung von Fr. 220'000.– ist mit einer Genauigkeit von +/- 10 % erstellt worden. Sollte aufgrund des Zustands der ganze Belag des Troittoirs ersetzt werden müssen, würde dies innerhalb dieser 10 % liegen. Die Kredit-überschreitung wäre nachvollziehbar begründet. Zusätzllich ist für Unvorher-gesehenes bereits Fr. 11'500.– vorgesehen und dies würde schon fast für das ganze Troittoir reichen. Wir lehnen den Änderungsantrag ab und - scherzhaft gemeint - sollten wir überschüssiges Geld haben, können wir es nach Aarau schicken, damit die Löcher in der Staatskasse geflickt werden können.

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Einwohnerrat Lenzburg Sitzung vom 1. Dezember 2016 Seite 14 Amtsperiode 2014/17

Marcel Spörri (EVP): Mit Erstaunen habe ich von diesem Änderungsantrag vernommen. Wie wir dies verlangen, sieht der Stadtrat mit dem Projekt vor, das Nötigste zu reparieren und auf nicht Notwendiges zu verzichten. Ich habe heute das zur Diskussion stehende Trottoir an der Lenzhardstrasse besichtigt. Ich muss sagen, wir haben in Lenzburg einige Troittoirs, die in einem schlechteren Zustand sind. Dass bei der Lenzhardstrasse ein Teil des Troittoirs ersetzt werden muss, ist nachvollziehbar. In der ganzen Stadt weisen jedoch Trottoirs Flickstellen auf, z. B. durch das Erstellen von Hausanschlüssen. Es wäre ein schlechtes Signal und Luxus, nun das gesamte Trottoir in diesem Strassen-abschnitt zu erneuern. Dem Stadtbauamt würde dadurch signalisiert, dass es in einer nächsten Vorlage auch in diese Richtung gehen und zusätzliche Wünsche realisieren kann. Ich bin ganz klar gegen diesen Änderungsantrag.

Lukas Häusler (Grüne): Wir haben uns auch Gedanken zu diesem Strassen-abschnitt gemacht. Meine Abklärungen bei Christian Brenner, Leiter Abteilung Tiefbau des Stadtbauamts, haben ergeben, dass ein Belag in dieser Stärke notwendig ist, da immer schwerere Lastwagen verkehren. Es macht deshalb Sinn und ist vorausschauend, dieser Vorlage des Stadtrats so zuzustimmen. Dem Änderungsantrag beizupflichten wäre dagegen aus dem Fenster hinaus-geworfenes Geld. Ich gehe davon aus, dass im Unterschied zu den Lastwagen die Menschen und die Kinderwagen in den nächsten 40 Jahren nicht schwerer werden. Ich bitte euch, den Änderungsantrag abzulehnen und der Vorlage des Stadtrats zuzustimmen.

Heiner Cueni (FDP): Können Sie sich an die allererste Frage des ersten Referenten erinnern? Wer war kürzlich an der Lenzhardstrasse und wie oft? Grosses Kopfschütteln. Mit diesem Kopfschütteln haben wir quasi die Konse-quenz aus dieser Frage bereits beantwortet. Das Trottoir lässt man sein. Ich schliesse mich der Vorlage des Stadtrats an.

Einwohnerratspräsidentin Marianne Tribaldos: Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem Rat? Dies scheint nicht der Fall zu sein. Dann kommen wir zur Abstimmung.

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Einwohnerrat Lenzburg Sitzung vom 1. Dezember 2016 Seite 15 Amtsperiode 2014/17

Abstimmungen

In einer Eventualabstimmung unterliegt folgender Änderungsantrag der GPFK,

Der Einwohnerrat möge der Sanierung und Verstärkung der Lenzhardstrasse Abschnitt Süd zustimmen und für die Ausführung des Vorhabens, inklusive Ersatz des Trottoirbelags im gesamten Strassenabschnitt, einen Verpflichtungs-kredit von Fr. 235'000.– zuzüglich teuerungsbedingter Mehrkosten bewilligen,

dem Antrag des Stadtrats mit 3 zu 31 Stimmen.

Anschliessend wird gestützt auf den Bericht und Antrag des Stadtrats vom 26. Oktober 2016

b e s c h l o s s e n :

Der Einwohnerrat stimmt der Sanierung und Verstärkung der Lenzhardstrasse Abschnitt Süd zu und bewilligt für die Ausführung des Vorhabens einen Verpflichtungskredit von Fr. 220'000.– zuzüglich teuerungsbedingter Mehr-kosten.

Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Frist läuft am 9. Januar 2017 ab.

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5 Bahnhofplatz Lenzburg; Provisorium Bushof; Kreditabrechnung

Sprecherin der GPFK ist Brigitte Vogel (SVP): Seit geraumer Zeit beschäftigen wir uns im Einwohnerrat mit einer schönen Regelmässigkeit immer wieder mit dem Bahnhofplatz. Es wurde viel diskutiert, sehr viel geplant und noch mehr wurde von der SBB immer wieder geändert, bis von einem grossen Projekt nur noch ein bescheidenes Provisorium übrigblieb. Vor einem Jahr haben wir dafür einen Verpflichtungskredit von Fr. 380'000.– bewilligt. Vorweg noch: Die Kostenunterschreitung von 25 % für das Provisorium Bushof lässt ein wenig die Vermutung aufkommen, dass der damalige Verpflichtungskredit auch etwas provisorisch berechnet wurde.

Zusammen mit François Kuhlen habe ich die Kreditabrechnung geprüft. Wir kamen zum Ergebnis, dass sämtliche Belege vorhanden sind. Die Abrechnung ist einmal mehr vollständig und sehr sauber geführt. Bei den "Vergabeerfolgen" ist zu erwähnen, dass diese bei den Handwerkeraufträgen erzielt werden konnten. Die Planungskosten wurden mehr als ausgeschöpft. Bei der Durch-sicht der Rechnungen ist uns aufgefallen, dass ein grosser Aufwand für Medienmitteilungen betrieben wurde. Wir sind der Meinung, dass bei der Stadt

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Einwohnerrat Lenzburg Sitzung vom 1. Dezember 2016 Seite 16 Amtsperiode 2014/17

Lenzburg sehr fähige Personen angestellt sind, so dass diese Arbeiten auch im eigenen Haus ausgeführt werden könnten. Gemäss Aussage des Stadtrats ist der Bahnhofplatz aber ein "heisses Eisen" und wirft immer wieder hohe Wellen. Aus diesem Grund hat man sich für ein professionelles Werbebüro entschieden, was aber für die Zukunft nicht die Regel sein soll. Regelmässige Nutzer attes-tieren der neuen Situation eine sicht- sowie spürbare Verbesserung. Vielleicht mutiert dieses Provisorium ja auch zu einem "Providurium". Die Rückmeldun-gen des Regionalbuses Lenzburg sind ebenfalls sehr positiv. Festzustellen ist auch, dass die Zahl der Leserbriefe zum Bahnhofplatz massiv abgenommen hat. Ein Thema, das aber noch im Raum steht, sind die Buswartehäuschen. Gemäss Stadtrat ist vorgesehen, einen Überseecontainer als provisorischen Unterstand aufzustellen. Der Busbetrieb wird zudem noch elektronische Anzeigetafeln anbringen.

Die Kreditabrechnung schliesst mit einem Aufwand von Fr. 284'224.70 ab. Die gesamten Planungs- und Baukosten unterschreiten den bewilligten Kredit um Fr. 95'775.30. Die GPFK empfiehlt einstimmig, die Kreditabrechnung zu geneh-migen. Die SVP/BDP-Fraktion schliesst sich dem an.

Einwohnerratspräsidentin Marianne Tribaldos: Danke, Brigitte Vogel. Die Diskussion ist eröffnet. Wem darf ich das Wort erteilen?

Franck Robin (SP): Das Provisorium ist eine gute Sache. Das Bahnhofareal ist nun übersichtlich. Dies ist auch meine eigene Erfahrung, da ich den Bahnhof jeden Tag benutze. Als Fahrradfahrer muss man sich nicht mehr um die Busse herumschlängeln. Diese Verbesserungen für alle Nutzer dienen für die nächsten zehn Jahre. Bis ein neuer Bahnhof mit Bahnhofplatz fertig realisiert ist, wird es noch einige Jahre dauern. Die Investitionen ins Provisorium haben sich gelohnt. Wir haben ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis erzielt. Die SP empfiehlt, die Kreditabrechnung zu genehmigen.

Jasmin Alvares Arriaga (Grüne): Wie wir schon gehört haben, hat das Proviso-rium für diejenigen, die tagtäglich den Bahnhof benutzen, eine spürbare Entlas-tung gebracht. Leider ist es ästhetisch keine Augenweide. Wünschenswert wäre z. B. noch etwas Begrünung oder ein Baum. Wie wir gesehen haben, sind ja noch Fr. 95'000.–, die man in eine Begrünung investieren könnte, vorhanden. Ein Unterstand ist ja bereits aufgegleist. Die Grünen werden die Vorlage genehmigen.

Einwohnerratspräsidentin Marianne Tribaldos: Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, kommen wir zur Abstimmung.

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Einwohnerrat Lenzburg Sitzung vom 1. Dezember 2016 Seite 17 Amtsperiode 2014/17

Abstimmung

Gestützt auf den Bericht und Antrag des Stadtrats vom 2. November 2016 wird einstimmig

b e s c h l o s s e n :

Der Einwohnerrat genehmigt die Kreditabrechnung für den Bau des Provisoriums Bushof, schliessend mit Aufwendungen von Fr. 284'224.70.

Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Frist läuft am 9. Januar 2017 ab.

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6 Beantwortung der schriftlichen Anfrage von Prof. Dr. Martin Killias und Mitunterzeichnenden betreffend "Entwicklung des Stadtbildes im Raum Stadtgässli-Burghaldenstrasse-Aavorstadt" vom 13. Juni 2016

Einwohnerratspräsidentin Marianne Tribaldos: Ich übergebe das Wort an Stadtrat Martin Steinmann.

Stadtrat Martin Steinmann: Der Stadtrat beantwortet diese Anfrage wie folgt:

I. Ausgangslage

Mit Anfrage vom 13. Juni 2016 stellt Martin Killias unter Bezugnahme auf das Neubauprojekt am Stadtgässli 18, die Häuser Aavorstadt 36 und 38 und den Ersatzbau "Schwyzerhüsli" fest, dass eine Perlenschnur schöner Bauten (vom Müllerhaus bzw. dem Aabach) bis hinauf zum Stadtgässli gefährdet sei und Lenzburg über kurz oder lang eben nicht mehr Lenzburg sein werde. Dabei wäre diese vor der Altstadt gelegene Zone für die erlebbare Baugeschichte Lenzburgs wichtig, erinnere sie doch, wie sich das Siedlungsgebiet ab dem 18. Jahrhundert entlang der damals neuen Verkehrsachsen erweitert habe.

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Einwohnerrat Lenzburg Sitzung vom 1. Dezember 2016 Seite 18 Amtsperiode 2014/17

II. Beantwortung der Fragen

Der Stadtrat nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:

A Welche Möglichkeiten sieht der Stadtrat, um das Erscheinungsbild des Strassenabschnitts Stadtgässli-Burghaldenstrasse-Aavorstadt im Rah-men der revidierten BZO zu schützen?

1. Das von Martin Killias beschriebene Gebiet liegt gemäss rechtskräftiger Bau- und Zonenordnung (BO) in der Ringzone R. Die Ringzone ist zudem überlagert durch die Umgebungsschutzzone für die Altstadt. Sie umfasst die Nachbarschaft des charakteristischen Stadtbilds.

§ 20 Abs. 2 der Bauordnung der Stadt Lenzburg vom 22. Mai 1997 (BauO) bestimmt: Bauliche Erneuerungen und die Schliessung von Baulücken haben sich gut in das bestehende, historische Ortsbild einzuordnen und dürfen insbesondere den Charakter der Altstadt und der weiteren Schutzzonen nicht beeinträchtigen. In der Umgebungs-schutzzone kann nach der Bauordnung gebaut werden, sofern der Charakter des Grundmusters nicht beeinträchtigt wird; es sind deutliche Unterscheidungen gegenüber dem städtebaulichen Grundmuster der Altstadt anzustreben (§ 27 Abs. 2 BO)."

2. Im Gegensatz zur Altstadt ist die Ringzone somit einer gewissen Dyna-mik unterworfen. Schliessungen von Baulücken und Erneuerungen - damit sind auch Ersatzneubauten gemeint - sollen grundsätzlich möglich sein. Martin Killias stellt richtigerweise fest, dass sich das Siedlungsgebiet ausserhalb des Stadtkerns ab dem 18. Jahrhundert entlang der damals neuen Verkehrsachsen weiterentwickelt hat. Diese Entwicklung ist keinesfalls abgeschlossen, die Ringzone bleibt ein "Entwicklungsgebiet". Lücken füllen sich, Bauten, welche ihre Lebens-dauer erreicht haben oder für eine zeitgemässe Nutzung unzumutbar geworden sind, werden ersetzt. Transformation darf zeitgemäss in Erscheinung treten, damit der Altstadtkern nicht konkurrenziert wird (deutliche Unterscheidungen gegenüber dem städtebaulichen Grund-muster der Altstadt).

3. Für den Stadtrat stellt sich somit nicht die Frage, wie das Erscheinungs-bild des Strassenabschnitts Stadtgässli-Burghaldenstrasse-Aavorstadt "geschützt" werden kann. Vielmehr geht es darum, die in der Natur dieser Zone liegende Entwicklung fortzuführen, gleichzeitig identitäts-stiftende Zeitzeugen zu erhalten, aber auch neue Identität zu schaffen.

4. Dieser Grundhaltung soll auch mit der neuen BNO nachgelebt werden. Im Interventionsplan, der zu gegebener Zeit im Rahmen einer freiwilli-gen Mitwirkung der Bevölkerung vorgestellt wird, sind Massnahmen formuliert, welche die städtebaulichen und architektonischen Rahmen-bedingungen wie auch die qualitätssichernden Mechanismen festlegen. Der Interventionsplan bildet sodann Grundlage für die Festlegungen in der neuen BNO. Der Schutz einzelner Bauten stützt sich auf das durch

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Einwohnerrat Lenzburg Sitzung vom 1. Dezember 2016 Seite 19 Amtsperiode 2014/17

die kantonale Denkmalpflege derzeit in Erarbeitung stehende Inventar. Dabei geht es allerdings um Einzelbauten und nicht um ganze Stras-senzüge. Inhaltlich, das heisst, welche konkreten Bauten inventarisiert sein werden, kann noch keine Aussage gemacht werden. Im Rahmen einzelner allfälliger Baugesuche, welche mutmasslich erhaltenswerte Bauten betreffen, steht dem Stadtrat das Mittel der Bausperre gemäss § 30 BauG (Plansicherung) zur Verfügung.

B Wie beurteilt der Stadtrat die Risiken eines Neubaus Stadtgässli 18 im Hinblick auf die umliegenden, zum Teil ausserordentlich schönen Altbauten wie das Hotel Ochsen, die Villa Killer oder die Liegenschaft Stadtgässli 14 (Pizzeria) und 10 (Reisebüro)?

1. Charakteristisch für Bauvorhaben in der Ringzone ist, dass Baugesu-che im Einzelfall zu beurteilen sind. In der Regel ist jedes Bauvorhaben einzigartig in seiner Disposition und städtebaulichen Bedeutung. Bau-bewilligungen stützen sich dementsprechend auf eine intensive Aus-einandersetzung mit der jeweiligen Situation. Jede Baubewilligung stellt gleichsam ein Unikat dar und entfaltet somit nur geringe präjudizierende Wirkung.

2. Der Stadtrat bewilligte das Baugesuch für den Neubau Stadtgässli 18 am 3. August 2016 gestützt auf die Beurteilung der Stadtbildkommis-sion und der kantonalen Denkmalpflege. Dieser Entscheid ist nicht rechtskräftig, und zu laufenden Verfahren äussert sich der Stadtrat nicht.

C Wie sieht der Stadtrat die Möglichkeit, einen Abbruch dieser und weiterer Liegenschaften unter dem Gesichtspunkt der Rechtsgleichheit verhindern zu können, wenn anstelle des bestehenden Altbaus Stadtgässli 18 ein dominanter Kubus erstellt wird?

1. Es wird auf die Ausführungen unter Lit. B verwiesen.

D Ist der Stadtrat bereit, für den Perimeter Stadtgässli-Burghaldenstrasse-Aavorstadt eine Planungszone zu verfügen, damit bis zum Inkrafttreten der revidierten BZO das Erscheinungsbild dieser sensiblen Zone nicht weiteren irreparablen Schaden nimmt?

1. Nein. Es wird auf die vorangegangenen Ausführungen verwiesen.

Einwohnerratspräsidentin Marianne Tribaldos: Danke, Martin Steinmann. Prof. Dr. Martin Killias möchten Sie zu dieser Antwort Stellung nehmen?

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Einwohnerrat Lenzburg Sitzung vom 1. Dezember 2016 Seite 20 Amtsperiode 2014/17

Prof. Dr. Martin Killias (SP): Alle wissen ja, welches Haus es betrifft. Es ist ein grosses, dominantes und wichtiges Gebäude. Man kann darüber diskutieren, ob die Liegenschaft als solche erhaltenswürdig wäre. Im Kanton Zürich wäre sie ganz klar ein kommunales Baudenkmal. Es ist richtig, dass die kantonale Denk-malpflege die Liegenschaft am Stadtgässli 18 nicht als kantonales Baudenkmal einstuft. Dies ist normal, denn nur herausragende Bauten sind kantonale Bau-denkmäler. Das heisst aber nicht, dass es sich bei diesem Haus nicht um ein kommunales Baudenkmal handelt.

In diesem Zusammenhang muss einmal gesagt werden, dass die Stadt Lenz-burg ihre gesetzliche Pflicht, die kommunalen Baudenkmäler festzulegen, seit dem Erlass der heute noch geltenden Bau- und Zonenordnung nicht erfüllt. Ich möchte eine lange Geschichte kurzhalten. Seit 20 Jahren sollte dieser Fehler korrigiert werden, der Stadtrat will dies mit der neuen Nutzungsplanung voll-ziehen. Aus meiner 27-jährigen beruflichen Praxis beim Bundesgericht und Dutzenden von Urteilen kann ich Ihnen versichern, dass eine Unterschutz-stellung von Liegenschaften - wie z. B. des Restaurants Traube (Pizzeria) oder der Liegenschaft "Altstadtreisen" -, unbezahlbar wird. Ich nehme nicht an, dass Frau Vizeammann Möhl dafür Rückstellungen im Finanzplan gebildet hat. Sie dürfen mir dies glauben, denn ich habe zu dieser Thematik dutzende Urteile begründet. Wenn hingegen eine ganze Häuserzeile unter Schutz gestellt wird, kann man dies auch entschädigungslos: Der Eigentümer muss eine solche Auflage als Eigentumsbeschränkung entgegennehmen. Wenn nun die Liegen-schaft Stadtgässli 18 abgebrochen und durch einen viel grösseren Neubau ersetzt werden darf, erhalten die übrigen Hausbesitzer in der Umgebung einen Wertzuwachs. Deren Besitzer werden sich gegen eine Unterschutzstellung wehren, da sie dadurch die Möglichkeit für eine grössere Ausnützung verlieren.

Gemäss Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeu-tung der Schweiz (ISOS) besteht in der Altstadt ein Abbruchverbot (Substanz-erhaltung). Die Ringzone gilt als Erhaltungszone B, d. h. Struktur und Volumen der Gebäude müssen erhalten werden. Ein Ersatzbau, wie er für die Liegen-schaft Stadtgässli 18 geplant ist, ist nicht vorgesehen. Was mich bei der stadt-rätlichen Antwort enttäuscht, ist, dass der Stadtrat die ganze Dimension nicht sieht. Dieses Programm ist Heimatzerstörung und nicht Heimatschutz. Zudem wird dem Einwohnerrat mit Möglichkeit genommen, irgendwelche Schutzziele festzulegen. Denn wenn vorher derartig massive und krasse Präzedenzfälle zugelassen werden, wird dies verunmöglicht.

Einwohnerratspräsidentin Marianne Tribaldos: Danke, Martin Killias. Ich bin ja froh, dass die Auseinandersetzung mit einer solch wichtigen Frage hier im Einwohnerrat stattfinden kann, weil es durchaus zu den demokratischen Rechten gehört, sich über eine solch wichtige Thematik, wie das künftige Stadtbild, Gedanken zu machen.

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Einwohnerrat Lenzburg Sitzung vom 1. Dezember 2016 Seite 21 Amtsperiode 2014/17

7 Beantwortung der schriftlichen Anfrage von Prof. Dr. Martin Killias und Mitunterzeichnenden betreffend "Zerstörung des Hauses "Zum unteren Tor" ("Törli", Kirchgasse 4)" vom 13. Juni 2016

Einwohnerratspräsidentin Marianne Tribaldos: Ich übergebe das Wort an Stadtrat Martin Steinmann.

Martin Steinmann (Stadtrat): Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

I. Ausgangslage

Mit Anfrage vom 13. Juni 2016 stellt Martin Killias fest, dass im Jahr 2015 eine "sanfte" Renovation des Hauses "zum Törli" (Kirchgasse 4) ausgeschrieben und bewilligt wurde, was denn auch aus Gründen der vorhandenen Qualitäten (Winde, Alter, etc.) geboten schien. Das Innere und das Dach seien nun voll-ständig zerstört worden, sogar die mutmasslich aus dem 13. Jahrhundert stammenden Kellergewölbe scheinen ausgebrochen und durch phantasielose Betondecken ersetzt worden zu sein.

Konkret werden Fragen gestellt betreffend:

- die Abläufe vom geplanten Umbau bis zum "Abbruch",

- die nachträgliche Bewilligungspflicht für die "wesentliche Projektänderung",

- die Herkunft und Auftragserteilung (Kostentragung) der statischen Stellung-nahme,

- die Begründung, weshalb das Gewölbe abgebrochen worden sei,

- die strafbaren Verstösse, Erteilung von Bussen und Einziehung unrecht-mässiger Vermögensvorteile,

- die Angabe, über weitere auszukernende Altstadthäuser bis BNO-Revision,

- die Anzahl zu erhaltende Altstadthäuser, damit das Aushängeschild "Lenzburg - Schloss mit Altstadt" nicht zum Etikettenschwindel verkommt,

- die generelle kommunale Unterschutzstellung aller noch bestehenden Altbauten im Altstadtperimeter,

- die vorsorglichen Anordnungen, damit bis Inkrafttreten der BNO der Altstadt nicht weitere irreparable Schäden zugefügt werden resp. die Möglichkeit, bei Bauten, die im Bauinventar erfasst sind, die Schutzempfehlungen im Rahmen allfälliger Baubewilligungsverfahren umzusetzen.

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Einwohnerrat Lenzburg Sitzung vom 1. Dezember 2016 Seite 22 Amtsperiode 2014/17

II. Beantwortung

Der Stadtrat nimmt zur Anfrage summarisch wie folgt Stellung:

1. Das Baugesuch wurde eingereicht unter dem Titel Bauvorhaben mit der Bezeichnung "Sanierung Altstadthaus". Bewilligt wurde gemäss Bau-bewilligung PA Art. 125 vom 18. März 2015 "die Sanierung und der Ausbau der Dachgeschosse".

Gemäss den bewilligten Plänen ist die damalige Bauherrschaft tatsächlich davon ausgegangen, die innere Tragstruktur samt Dachstuhl weitgehend halten zu können. Trotzdem war nicht die Rede von "sanfter" Renovation.

Allein aus der Bezeichnung "Sanierung" lässt sich nicht ableiten, ob die Massnahmen nur oberflächlich oder tiefgreifend sind. "Sanfte Renovation" war keine Auflage.

Insofern bestand auch keine Veranlassung, für den Ersatz der Decken und des Dachstuhls ein erneutes Baugesuchsverfahren einzuleiten.

2. Gestützt auf § 11 Abs. 4 BO hat die Kantonsarchäologie während der Bauarbeiten das Haus untersucht und keine Schutzobjekte im Sinne von § 24 Kulturgesetz (KG) vorgefunden.

Eine Unterschutzstellung setzt voraus, dass ein Baudenkmal (vorliegend die innere Struktur) von kantonaler Bedeutung vorliegt und der Unter-schutzstellung keine überwiegenden privaten Interessen entgegenstehen (§§ 27 und 43 KG). Allein das Alter eines Gebäudes macht noch kein Baudenkmal von kantonaler Bedeutung aus.

Wollte der Stadtrat die innere Struktur gestützt auf § 11 Abs. 2 BO (Abbruchverbot) generell schützen, käme dies einer weitergehenden Beschränkung des Grundeigentums gleich, als solche bei kantonal geschützten Denkmälern selbst; diese sind nämlich nach Massgabe der Vorschriften entschädigungsberechtigt (RRB_Baden vom 15. Februar 2006_Ensemble).

Wenngleich sich der Stadtrat, das Stadtbauamt und die Stadtbildkommis-sion sehr dafür einsetzen, alte Bausubstanz zu erhalten, gilt es letztlich, sich auf den Grundsatz von § 11 Abs. 1 BO - wonach die Altstadt in ihrem Bestand und mit ihren charakteristischen Elementen des städtebaulichen Grundmusters erhalten und erneuert werden soll - zu stützen.

Dieser Grundsatz zielt denn auch auf die Ansprüche eines Orts an Charak-ter, Wiedererkennbarkeit und Identität ab. Die diesbezüglichen Wahrneh-mungen beziehen sich allerdings vorwiegend auf den Eindruck der äusse-ren Qualitäten.

Dementsprechend bezieht sich auch die Verordnung über das Bundes-inventar der schützenswerten Ortsbilder (VISOS) vom 9. September 1981

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Einwohnerrat Lenzburg Sitzung vom 1. Dezember 2016 Seite 23 Amtsperiode 2014/17

auf das Äussere des Stadtgefügs. "Das ISOS beurteilt die Ortsbilder in ihrer Gesamtheit bzw. nicht aufgrund der Qualität von einzelnen Bauten, sondern nach dem Verhältnis der Bauten untereinander sowie der Qualität der Räu-me zwischen den Häusern (Plätze und Strassen, Gärten und Parkanlagen) und dem Verhältnis der Bebauung zur Nah- und Fernumgebung“ (Auszug aus Rechtsgutachten zu Fragen in Zusammenhang mit dem ISOS von Dr. iur. Arnold Marti, Titularprofessor Uni ZH vom 28. Februar 2013).

3. Die Entfernung der Holzdecken und des Dachstuhls gründet auf der Stellungnahme samt Bildmaterial eines Ingenieurs der Bauherrschaft. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass ein Erhalt der Holzbalken aufgrund von Fäulnis, insbesondere im Bereich der Balkenauflager, aus statischer Sicht nicht verantwortbar ist. Dies läuft faktisch darauf hinaus, dass der Ingenieur die Verantwortung bei Erhalt der bestehenden Tragstruktur abgelehnt hat.

Die Tragfähigkeit der Struktur, der Brandschutz wie auch die Anforderungen an die Wohnhygiene (Gebrauchsfähigkeit, Schallschutz etc.) liegen vollum-fänglich in der Verantwortung der Bauherrschaft resp. ihres Ingenieurs.

Insofern kann der Stadtrat nicht leichtfertig den strikten Erhalt von tragen-den Elementen durchsetzen, zumal die Stadt weder die Mittel noch die rechtliche Grundlage hat, die Ertüchtigung der tragenden Strukturen mitzufinanzieren, noch in irgendeiner Form Verantwortung betreffend die Tragfähigkeit zu übernehmen.

4. Die Behauptung, dass der Gewölbekeller entfernt worden sei, ist falsch. Allein im Bereich der Treppe mit Lift und dem bestehenden Heizungsraum (rund 7 m2) wurde die alte Decke entfernt resp. durch eine Betondecke ersetzt. Der gesamte rund 7 m lange und gebäudebreite Gewölbekeller kirchgassenseitig wurde unverändert belassen.

Der Ersatz von Dachstühlen in der Altstadt ist nicht ungewöhnlich, voraus-gesetzt die Archäologie kommt in ihrer Untersuchung nicht zum Schluss, es handle sich um ein "Baudenkmal". Der Dachstuhl wird nach wie vor in Holz konstruiert, wenn auch in zeitgemässer Bautechnik.

Untersuchungen im Rahmen anderer Bauvorhaben in der Altstadt haben übrigens gezeigt, dass frühere Erweiterungen und bauliche Ersatzmass-nahmen jeweils auch in der für die jeweilige Zeit üblichen Bautechnik erfolgten.

5. Grundsätzlich steht die Frage im Raum, wie weit sich nun die Altstadt heutiger, unserer Zeit entsprechender Konstruktionen und Bautechniken zu verschliessen hat, insbesondere auch im Licht der im Rahmen aktueller Vorschriften erforderlichen Ertüchtigungen (Brandschutz, statische Sicher-heit, Energie, Wohnhygiene).

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Einwohnerrat Lenzburg Sitzung vom 1. Dezember 2016 Seite 24 Amtsperiode 2014/17

Für den Stadtrat hat die Altstadt nach wie vor in erster Linie dem men-schlichen Zusammenleben zu dienen, und vor allem soll sie zeitgemäss bewohnbar sein.

Letztendlich ist die Frage des inneren Strukturerhalts weitgehend eine dogmatische. Die diesbezügliche Diskussion ist im Rahmen der laufenden BNO-Revision weiterzuführen.

6. Die bestehenden Holzdecken wurden bis über das 3. Obergeschoss durch solche aus Beton, die beiden Decken im Dachgeschoss durch solche aus Holz ersetzt. Die Deckeneinteilung, und somit auch die Raumhöhen, sind weitgehend beibehalten worden.

Der Bauherrschaft entstehen infolge des Nichterhalts der inneren Struktur keinerlei "Vermögensvorteile". Der Stadtrat sieht auch keine strafbaren Verstösse, welche die Verhängung von Bussen erforderten.

7. Zusammenfassend kommt der Stadtrat zum Schluss, dass keine Anordnun-gen vorsorglicher Art (kommunale Unterschutzstellung, etc.) angezeigt, resp. im Hinblick auf einen vollständigen Erhalt innerer Strukturen, ziel-führend sind. Der Stadtrat ist daran interessiert, dass in der Altstadt gelebt werden kann. Allzu restriktive Anordnungen verhindern die Entwicklung und Belebung einzelner Häuser, sie bleiben leer und ihre Substanz resp. deren Schutzfähigkeit nimmt stetig ab.

Einwohnerratspräsidentin Marianne Tribaldos: Danke, Martin Steinmann. Prof. Dr. Martin Killias möchten Sie zu dieser Antwort Stellung nehmen?

Prof. Dr. Martin Killias (SP): Das "Törli" war ein ganz herausragendes Haus. Es hatte eine der letzten Winden im Kanton Aargau. Diese Winden waren früher zum Hochziehen von Waren und Möbeln ausserordentlich wichtig. Ich kenne in Amsterdam ein Haus, bei dem eine vergleichbar schöne Winde wunderschön und billig saniert wurde.

Unsere Immobilienbranche hat den Wert alter Häuser noch nicht erkannt. Ich habe kürzlich eine Studie der englischen Immobilienbranche über Bewertungs-kriterien von Liegenschaften erhalten. Häuser, die gut gepflegt sind (gerade in ihrer inneren Struktur) und in einer geschützten Umgebung stehen, haben heute einen erheblichen Mehrwert. Was wir hier betreiben, ist nicht nur Heimat-zerstörung, sondern auch Wertvernichtung.

Nebenbei, dies ist mir auch aus Sicht der SP wichtig: Es werden meistens teure Sanierungen vorgenommen oder Neubauten erstellt, die höhere Mietpreise nach sich ziehen. Wird hingegen sanft saniert, steigen die Mieten geringer. Das "Törli" ist für mich ein kommunales Baudenkmal. Wenn nicht dieses Haus, welche Liegenschaft soll dann noch ein Baudenkmal sein?

Page 25: ER-Protokoll vom 15. Januar 1998Das Protokoll der Sitzung vom 23. Juni 2016 wurde Ihnen am 4. November 2016 zugestellt. Dasjenige der Sitzung vom 29. September 2016 befindet sich aber

Einwohnerrat Lenzburg Sitzung vom 1. Dezember 2016 Seite 25 Amtsperiode 2014/17

Der Stadtrat hat nun zum Teil meine Fragen in einer Art beantwortet, die ich auch nachvollziehen kann. Es geschah wahrscheinlich nichts Strafbares und ich begreife auch warum. Die Auflagen und Bedingungen für den Umbau sind derart "lausig" formuliert worden, dass die Bauherrschaft einfach alles machen konnte. Gerade bei Altstadthäusern müssten viel genauere Auflagen und Bedingungen formuliert werden. Was ich auch absolut nicht nachvollziehen kann, ist, dass man auf das blosse Wort eines Ingenieurs, der von der Bauherr-schaft bezahlt wurde, gehört hat. Es handelt sich hier um ein Parteigutachten. Das ist zulässig. Aber, dass seitens Stadtrat keine Fragen gestellt wurden, kein Augenschein stattfand und kein eigener Ingenieur mandatiert wurde, kann ich einfach nicht nachvollziehen. Würde überall so vorgegangen, hätten wir lauter Abbruchobjekte und es könnte beispielsweise auch ein "Zunfthaus zur Meisen" (in Zürich) nicht gerettet werden.

Der Stadtrat hat das ISOS angesprochen. Im Unterschied zum Stadtgässli gilt für die Altstadt von Lenzburg das Erhaltungsziel A. Da ich ahnte, dass der Stadtrat auf das Gutachten meines Kollegen Marti zu sprechen kommen wird, habe ich dieses gleich mitgenommen. Professor Marti habe ich zudem auch einige Male getroffen (wir sind seit unserer Jugendzeit gute Freunde) und erwähnt, dass er vom Stadtrat zitiert wurde. Er hielt fest, dass er in seinen Ausführungen genau das Gegenteil gemeint habe. So führt er auf Seite 9 seines Gutachtens aus: "Erhaltungsziel A heisst Substanzerhaltung". Dies betrifft auch das Innere.

Gemäss § 11 BNO besteht in der Altstadt ein Abbruchverbot. Zudem wird im nächsten Absatz festgehalten, dass der Stadtrat Ausnahmen bewilligen kann. Damit kann ich leben. Ich bin kein "Fundi". Es gibt Häuser, die nicht zu retten sind. Was wir aber in den letzten 30 Jahren erlebt haben, ist bedenklich. Von den rund 70 Altstadthäusern wurden ungefähr 50 im Innern zerstört, dies in nur einer Generation. Meine Damen und Herren, dies ist nicht nachhaltig. Natürlich wurde immer wieder einmal ein Haus abgebrochen, aber nicht in diesem Ausmass. Wäre Lenzburg im 2. Weltkrieg bombardiert worden (was zum Glück ja nicht passierte), wäre die Situation nicht schlimmer. Natürlich kann gesagt werden, die Häuser sehen von Aussen immer noch alt aus, das stimmt. Aber das Gebäudeinnere stimmt nicht mehr mit dem Äusseren überein. Solche Häuser hätten in England überhaupt keinen Mehrwert. Wir stehen hier in Lenzburg vor einer Hollywoodkulisse.

Ich war ebenfalls am Informationsanlass bezüglich der neuen Bau- und Nutzungsordnung und konnte mich überzeugen, dass das Planungsbüro hervorragende Arbeit leistet. Nur: Ich besitze ja ebenfalls ein Altstadthaus. Wenn ich nun aufgrund der neuen Bauordnung mehr Schutzauflagen erhalte, ist dies eine materielle Enteignung, nachdem bereits so viele Altstadthäuser ausgehöhlt worden sind.

Vor einem Jahr habe ich das Dach meines Hauses saniert. Auch ich hätte es toll gefunden, mein Haus so auszubauen, dass ich im Dachgeschoss beim Morgenessen den Ausblick auf die Altstadt geniessen könnte. Aus Rücksicht auf die Dachlandschaft habe ich jedoch auf einen solchen Ausbau verzichtet.

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Einwohnerrat Lenzburg Sitzung vom 1. Dezember 2016 Seite 26 Amtsperiode 2014/17

Was mich persönlich verletzt, ist, dass ich eigentlich zu den "Deppen" gehöre, die sich vom Stadtrat nicht einen Maximalausbau des Hauses bewilligen lassen. Sehen Sie doch, wie die Dächer in der Altstadt aussehen: Nur wenige Häuser haben noch eine geschlossene Dachlandschaft, wie es eigentlich traditionell wäre.

Zum Schluss: Es wird gesagt, die Altstadt muss leben. Ich habe immer die Meinung vertreten, dass man Häuser nicht als Museen erhalten kann; dies bestätigt auch die bereits genannte englische Studie. Die Häuser sollen, müssen leben und zwar als bewohnbare Häuser im 21. Jahrhundert. Es ginge auch anders, genau dafür gibt es wunderschöne Beispiele. Man muss nicht nach England reisen. Auch in Aarau hat es wunderschöne Beispiele. Ich habe einfach das Gefühl, wir sind als Einwohnerrat entmachtet. Wir können in dieser neuen BNO beschliessen, was wir wollen. Wir werden es nicht mehr durch-setzen können.

Einwohnerratspräsidentin Marianne Tribaldos: Danke, Martin Killias. Herzlichen Dank auch für das Engagement in dieser wichtigen Frage und für die lebendige Auseinandersetzung. Wird das Wort gewünscht?

Stadtammann Daniel Mosimann: Ich wehre mich entschieden gegen den Vorwurf, der Stadtrat lasse "Heimatzerstörung" zu. Wir versuchen, eine lebendige Altstadt zu erhalten, in der aber auch zeitgemäss gewohnt werden kann. Beim Tag der offenen Türe habe ich die Liegenschaft "Törli" besichtigt und mir ein Bild vor Ort gemacht. Ich war mit jemandem vor Ort, der fand, diese Sanierung sei sehr gut gelungen, schade sei aber, dass das Dach nicht noch mehr "geöffnet" wurde. Wie Sie sehen, sind die Ansichten und Meinungen unterschiedlich. Unsere Aufgabe ist es, die Bausubstanz in der Altstadt zu erhalten, aber auch eine zeitgemässe Nutzung zuzulassen. Dies ist natürlich immer wieder mit Kompromissen verbunden. Es trifft auch nicht zu, dass die Baubewilligung "lausig" abgefasst wurde. Dies möchte ich so nicht gehört haben. Die Baubewilligung wurde gut formuliert. Den einen passt die Formu-lierung, den anderen wiederum nicht. Auch widerspreche ich entschieden der Aussage von Herrn Killias, dass derjenige, der sich für den Erhalt eines gepflegten Altstadthauses einsetzt, ein "Depp" sei.

Einwohnerratspräsidentin Marianne Tribaldos: Danke, Daniel Mosimann. Ich möchte noch sagen, dass mich das Engagement in dieser wichtigen Frage freut. Es freut mich auch, dass hier eine offene Diskussion im Einwohnerrat stattfindet, über eine Frage, die sich mit Geschichte beschäftigt und für unsere Zukunft wichtig ist. Ich danke auch den beiden Stadträten für ihre sorgfältigen Antworten und für das Ernstnehmen der Anliegen. Natürlich muss der Stadtrat verschiedene Interessen berücksichtigen und das Wesen des Kompromisses ist es leider, dass häufig niemand zufrieden ist. Ich nehme aber nicht an, dass mit

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dieser Diskussion das Thema ein für alle Mal beendet ist. Für heute möchte ich mich gerne dem nächsten Geschäft zuwenden. Es sei denn, dass eine Pause gewünscht wird. Dies scheint nicht der Fall zu sein.

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8 Beantwortung der schriftlichen Anfrage der GLP-Fraktion betreffend "Integration von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen" vom 23. Juni 2016

Einwohnerratspräsidentin Marianne Tribaldos: Ich übergebe das Wort an Stadträtin Dr. Heidi Berner.

Stadträtin Dr. Heidi Berner: Ich hoffe, Sie sind noch nicht allzu müde und die Vorlesung wird nicht zu lange dauern.

Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern ist, wie in der Anfrage richtig beschrieben, eine Verbundaufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden, zusammen mit nicht staatlichen Organisationen. Wer welches Anrecht auf Integrationsangebote hat und wer diese finanziert, ist gesetzlich vorgegeben und abhängig vom Status der betroffenen Personen. Einen tabellarischen Überblick darüber findet sich auf der Homepage des Kantons.

Zu den einzelnen Fragen:

1. Hat die Stadt ein Integrationskonzept?

Im Leitbild der Stadt stehen Grundsätze für Integrationsangebote. Massgeblich für das Thema Integration sind die Aussagen:

- Familienergänzende Angebote und Einrichtungen ermöglichen allen Bevölkerungskreisen am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen.

- Wir fördern die privaten Initiativen und die freiwillige Arbeit im sozialen Bereich.

- Den sozialen Problemen wirken wir prioritär mit präventiven Mass-nahmen entgegen.

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Einwohnerrat Lenzburg Sitzung vom 1. Dezember 2016 Seite 28 Amtsperiode 2014/17

2. Welche Angebote sind vollumfänglich durch die Sozialen Dienste angeboten?

- Betreuung der Asylsuchenden und den vorläufig Aufgenommenen inkl. Ausrichtung von materieller Hilfe.

- Betreuung der anerkannten Flüchtlinge inkl. Ausrichtung von materieller Hilfe.

- Angebote der Jugendarbeit (z. B. "Träff").

Im Rahmen der materiellen und immateriellen Sozialhilfe wird alles daran-gesetzt, die Betroffenen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. (Demnächst startet ein Projekt, mit dem ein junger Eritreer ein dreimonatiges Praktikum im Werkhof absolvieren kann.)

3. Welche Angebote werden heute im Auftrag der Stadt durch Dritte angeboten?

Wir haben seit einigen Jahren einen Betrag im Budget für die Unterstützung von Integrationsangeboten eingestellt. Unter anderem gingen Beiträge an das Familienzentrum (für Projekte wie "Türen öffnen", "Schenk mir eine Geschichte") oder an den Elternverein (für die Integrationsspielgruppe).

4. Hat der Stadtrat eine Übersicht über die heute bestehenden Angebote Dritter in der Stadt Lenzburg?

Eine vollständige Übersicht hat der Stadtrat nicht. Der Stadtrat ist im Bild über Angebote des Netzwerks Asyl (kantonale Organisation), die nicht im Auftrag und bisher ohne Unterstützung der Stadt laufen (Treffpunkt, freiwilli-ge Deutschkurse, Freiwillige aus der Pfadi geben für Asylsuchende und Flüchtlinge Nachhilfe im Pfadiheim Lenzburg).

Ich denke es hat auch hier im Raum Personen, die in diesem Bereich Freiwilligenarbeit leisten. Recht herzlichen Dank.

Bei Anfragen klären die Sozialen Dienste ab, ob ein Projekt förderungs-würdig ist oder nicht.

5. Bei welchen dieser Angebote Dritter ist er zu welchen Teilen inhaltlich und finanziell beteiligt?

Zurzeit laufen die Gesuche beim Swisslos Fonds. Die Koordination dieser Gesuche läuft über die Sozialen Dienste. Darunter sind auch Projekte im Bereich Natur- und Landschaftsschutz.

6. Sind diese Angebote und deren Geldflüsse einem finanziellen und materiel-len Controlling unterzogen?

Die Ausgaben im Rahmen des Budgets sind überblickbar. Dazu kommen Berichterstattungen der Anbieter.

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Einwohnerrat Lenzburg Sitzung vom 1. Dezember 2016 Seite 29 Amtsperiode 2014/17

7. Entsprechen diese Angebote einem Konzept oder handelt es sich um ein Flickwerk, bei welchem die Stadt abhängig von privaten Trägerschaften ist, welche mal besser oder mal weniger gut funktionieren?

Die bisherige Praxis ist kein Flickwerk, sondern ermöglicht es, flexibel auf Lageveränderungen zu reagieren. Die Stadt ist nicht abhängig von privaten Trägerschaften, sondern unterstützt das freiwillige Engagement wie im Leitbild postuliert. Der Stadtrat fördert Angebote nicht nur durch finanzielle Beiträge, sondern auch durch die zur Verfügungstellung von Räumen. Viele Angebote (Netzwerk Asyl und Pfadi) befinden sich in einer Pionierphase und funktionieren aufgrund des freiwilligen, ehrenamtlichen Engagements. Das ist gut so.

8. Lösen sich Trägerschaften von Projekten, Dienstleistungen auf, wird es vermutlich unabdingbar sein, dass die Stadt in die Presche springt, mit den vermuteten finanziellen und personellen Folgen, da heute vieles im Ehren-amt oder mit nicht voll abgegoltenen Pensen geschieht.

Es muss nicht alles von der Gemeinde geleistet werden. Es ist sinnvoll, dass sich Kirchen, Vereine, Verbände oder Serviceclubs engagieren.

9. Welche Planungssicherheit hat der Stadtrat, dass diese Angebote auch langfristig zielführend durchgeführt werden können?

Keine.

10. Es ist anzunehmen, dass einige dieser zivilgesellschaftlichen Projekte sich aus dem Anfangsstadium mit viel ehrenamtlicher Power zu langfristigen Engagements mit hoher Präsenzzeit entwickeln werden. Ehrenamtliche Engagements sind kaum zu finden, bei eigentlich regelmässigen Teilzeit-pensen. Wie geht der Stadtrat damit um?

Es ist eine Zeiterscheinung, dass sich kaum mehr jemand für längere Zeit freiwillig engagieren kann. Der Stadtrat kann aber ebenso wenig alle Arbeiten, die ehrenamtlich erbracht werden, in die Stadtverwaltung integrieren. Mit dem bisherigen Vorgehen sind wir mit den zur Verfügung stehenden Mitteln gut gefahren.

Einwohnerratspräsidentin Marianne Tribaldos: Möchte jemand von der GLP-Fraktion dazu Stellung nehmen?

Beat Hiller (GLP): Wir haben die Antworten, wie wir sie jetzt erhalten haben, beinahe vermutet. Wir stellen fest, dass der Stadtrat in dieser Frage kein Konzept hat. Wie Stadträtin Heidi Berner sehr schön formuliert hat, wird viel gemacht, aber es ist alles ein wenig Zufall. Viele Personen in Lenzburg engagieren sich freiwillig enorm für die Integration. Was ist, wenn jemand nicht

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Einwohnerrat Lenzburg Sitzung vom 1. Dezember 2016 Seite 30 Amtsperiode 2014/17

mehr kann oder eine Organisation wegbricht? Hier fehlt in unseren Augen ein Konzept. Der Stadtrat muss planen, was er bei verschiedenen Szenarien unternehmen wird. Wir erachten es als nicht gut, dass dieses Konzept fehlt.

Im Moment läuft die Anhörung im Zusammenhang mit dem kantonalen Integra-tionsprogramm 2018 - 2021. Der Kanton möchte 2,2 Mio. Franken weniger an die Gemeinden sprechen. D.h., diese 2,2 Mio. Franken müssen die Gemeinden aufbringen und können nicht einfach nichts tun. Die Menschen sind hier und müssen integriert werden. Wenn wir ein Konzept hätten, wüssten wir, wie darauf zu reagieren ist. Diese Woche hat der Grossrat DaZ (Deutsch als Zweit-sprache) an den Schulen gekürzt. Trotzdem müssen wir den Kindern Deutsch beibringen. Wenn nicht mehr an den Schulen, dann anderswo. Es gibt Organi-sationen, die dies anbieten. Haben wir aber ein Konzept, wie wir darauf reagie-ren? Wir von der GLP möchten den Stadtrat bitten, dass er in Zukunft ein Konzept hat, in welchem ganz klar festgelegt ist, wer was und in welcher Form anbietet. Wir erwarten nicht, dass dies die Stadt selber ist. Was kann die Stadt mit diesen Organisationen zusammen realisieren und koordinieren? Aus unserer Sicht muss in den nächsten Monaten etwas passieren.

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9 Umfrage

Einwohnerratspräsidentin Marianne Tribaldos: Wir kommen zum letzten Tagesordnungspunkt. Wird das Wort gewünscht?

Anfragen

Stefan Zantop (Grüne): Auf die Gefahr hin, dass ich jetzt als Spielverderber oder Demokratiefeind abgestempelt werde, möchte ich trotz allem noch § 29 unseres Geschäftsreglements zitieren: "Der Anfragesteller kann eine Erklärung abgeben, ob er von der Antwort des Gemeinderats befriedigt oder nicht befrie-digt ist. Eine Diskussion über den Gegenstand der Anfrage findet nur statt, wenn dies beantragt und vom Einwohnerrat beschlossen wird."

Ich finde das Engagement gut, das hat die Frau Präsidentin richtig erwähnt. Ich erachte es aber auch als wichtig, dass wir uns soweit ernst nehmen, dass wir Einwohnerräte unsere Instrumente kennen. Es gibt durchaus Mittel, um den Stadtrat dazu aufzufordern, mit einer gewissen Verbindlichkeit ein solches Konzept zu erstellen. Ich empfehle, nebst der Anfrage auch andere Instrumente zu prüfen oder dann die Anfrage als das zu nehmen, was sie ist: Nämlich eine Anfrage mit einer Antwort und einer Erklärung, ob wir befriedigt oder nicht befriedigt von dieser Antwort sind. Weitere Schritte können dann immer noch vorgenommen werden. Dies nebenbei.

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Freiwillige Mitwirkung zur Bau- und Nutzungsordnung (BNO) sowie zum Freiraum und Landschaftsentwicklungskonzept (FLEK)

Stefan Zantop (Grüne): Ganz ausführlich kann man seine Meinung erklären (nicht nur zum Altstadtschutz, sondern zu allen Aspekten der Raumentwicklung der Stadt Lenzburg in den nächsten 15 bis 20 Jahren), wenn man bei der freiwilligen Mitwirkung zur Revision Nutzungsplanung, Interventionen und zum Freiraum- und Landschaftsentwicklungskonzept mitmacht. Wie Sie wissen, ist der nächste Anlass am 14. Dezember 2016. Hier können Sie strategisch Einfluss nehmen, was wir als Einwohnerrat ja primär tun sollten. Im empfehle - nach dieser kleinen Schelte mit Augenzwinkern -, dass Sie an der weiteren Entwicklung der Stadt mitarbeiten. Es würde mich freuen, wenn alle Parteien, Vereine und viele Einzelpersonen Stellung nehmen.

Stadtrat Martin Steinmann: Stefan Zantop hat es bereits vorweggenommen. Ich wollte Sie auch auffordern, bei der Raumplanung mitzuwirken. Wie gehört, geht es bei der nächsten Veranstaltung um das Freiraum- und Landschaftskonzept. Diese findet am 14. Dezember 2016, 19.30 Uhr, im Weiterbildungszentrum der Berufsschule statt. Weitere Informationen können auf der neugestalteten Homepage der Stadt, die seit ungefähr 5 bis 6 Stunden aktiv ist, nachgelesen werden. Die Homepage kommt in einem völlig neuen Outfit daher.

Auch mir ist die Mitwirkung ein Anliegen. Wir sind für jede Eingabe dankbar, damit die Fragen, die aufgeworfen werden, beleuchtet werden können. Nur wer mitwirkt, wird in dieser Phase auch gehört.

Schlusswort

Einwohnerratspräsidentin Marianne Tribaldos: Wenn keine weiteren Wort-meldungen vorliegen, kommen wir zum Schluss.

Ich danke allen, die durch ihre Teilnahme und Voten der Einwohnerratssitzung Leben und Sinn gegeben haben. Ich persönlich liebe lebendige Diskussionen sehr. Selbst wenn sie vielleicht einmal den Rahmen dessen, was in der Ein-wohnerratssitzung üblich ist, sprengen, finde ich doch, dass es zu begrüssen ist. Ich entlasse Sie nun in eine hoffentlich schöne Vorweihnachtszeit und wünsche Ihnen schon jetzt frohe Festtage. Wer möchte, soll sie besinnlich verbringen, wozu gutes Essen sehr viel beiträgt, weil es faul und ruhig macht. Besinnlichkeit und Ruhe liegen ja bekanntlich eng beieinander. Verbringen Sie die Festtage so, wie es Ihnen zusagt, Freude macht und beenden Sie das Jahr in einer guten Weise. Wir sehen uns im kommenden Jahr wieder.

Die Sitzung ist geschlossen. (Applaus)

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Schluss der Sitzung: 21.30 Uhr

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NAMENS DES EINWOHNERRATS Die Präsidentin:

Der Protokollführer: Abgabe / Zustellung an die Einwohnerräte:

16. März 2017

Zustellung an die übrigen Empfänger:

16. März 2017

2016-556