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Stand: 15.11.2017 Seite 1 von 239 Erarbeitung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) 3.2 Synopse (21.03.2015 24.03.2015) der Anregungen und Bedenken Öffentlichkeitsbeteiligung Inhalt Ö-2015-03-21-AA Kalkar ...............................................................................................................................................................................................................................4 Ö-2015-03-21-AB Düsseldorf........................................................................................................................................................................................................................5 Ö-2015-03-21-AC Mettmann........................................................................................................................................................................................................................6 Ö-2015-03-21-AD Mettmann .......................................................................................................................................................................................................... 6 Ö-2015-03-21-AE Mettmann ........................................................................................................................................................................................................... 6 Ö-2015-03-22-A Remscheid .........................................................................................................................................................................................................................9 Ö-2015-03-22-T Düsseldorf ........................................................................................................................................................................................................................10 Ö-2015-03-22-AG Wuppertal .....................................................................................................................................................................................................................10 Ö-2015-03-22-AH Wuppertal .....................................................................................................................................................................................................................11 Ö-2015-03-22-AJ Ratingen .........................................................................................................................................................................................................................11 Ö-2015-03-22-AL Haan ...............................................................................................................................................................................................................................72 Ö-2015-03-23-A Kevelaer ...........................................................................................................................................................................................................................79 Ö-2015-03-23-BK Bonn ...............................................................................................................................................................................................................................90 Ö-2015-03-23-C Emmerich am Rhein .........................................................................................................................................................................................................97 Ö-2015-03-23-D Straelen............................................................................................................................................................................................................................99 Ö-2015-03-23-E Erkrath............................................................................................................................................................................................................................100

Erarbeitung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) 3.2 Synopse ... · Dokument 81774/2015 Hinweise: 01 Betreff: ... Ich weiß, dass Industrie und Güterumschlagplätze nicht nur in menschenleeren

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  • Stand: 15.11.2017

    Seite 1 von 239

    Erarbeitung des Regionalplans Düsseldorf (RPD)

    3.2 Synopse (21.03.2015 – 24.03.2015)

    der Anregungen und Bedenken

    Öffentlichkeitsbeteiligung

    Inhalt

    Ö-2015-03-21-AA Kalkar ............................................................................................................................................................................................................................... 4

    Ö-2015-03-21-AB Düsseldorf ........................................................................................................................................................................................................................ 5

    Ö-2015-03-21-AC Mettmann ........................................................................................................................................................................................................................ 6

    Ö-2015-03-21-AD Mettmann .......................................................................................................................................................................................................... 6

    Ö-2015-03-21-AE Mettmann ........................................................................................................................................................................................................... 6

    Ö-2015-03-22-A Remscheid ......................................................................................................................................................................................................................... 9

    Ö-2015-03-22-T Düsseldorf ........................................................................................................................................................................................................................10

    Ö-2015-03-22-AG Wuppertal .....................................................................................................................................................................................................................10

    Ö-2015-03-22-AH Wuppertal .....................................................................................................................................................................................................................11

    Ö-2015-03-22-AJ Ratingen .........................................................................................................................................................................................................................11

    Ö-2015-03-22-AL Haan ...............................................................................................................................................................................................................................72

    Ö-2015-03-23-A Kevelaer ...........................................................................................................................................................................................................................79

    Ö-2015-03-23-BK Bonn ...............................................................................................................................................................................................................................90

    Ö-2015-03-23-C Emmerich am Rhein .........................................................................................................................................................................................................97

    Ö-2015-03-23-D Straelen............................................................................................................................................................................................................................99

    Ö-2015-03-23-E Erkrath ............................................................................................................................................................................................................................100

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    Seite 2 von 239

    Ö-2015-03-23-F Kalkar ..............................................................................................................................................................................................................................103

    Ö-2015-03-23-H Bedburg-Hau..................................................................................................................................................................................................................103

    Ö-2015-03-23-I Wuppertal .......................................................................................................................................................................................................................104

    Ö-2015-03-23-BE Kerken ..........................................................................................................................................................................................................................104

    Ö-2015-03-23-BF Düsseldorf ....................................................................................................................................................................................................................106

    Ö-2015-03-23-BG Düsseldorf ...................................................................................................................................................................................................................107

    Ö-2015-03-23-BH Düsseldorf ...................................................................................................................................................................................................................112

    Ö-2015-03-23-BI Düsseldorf .....................................................................................................................................................................................................................113

    Ö-2015-03-23-BJ Bedburg-Hau .................................................................................................................................................................................................................114

    Ö-2015-03-23-BL Düsseldorf ....................................................................................................................................................................................................................115

    Ö-2015-03-23-BM Kerken.........................................................................................................................................................................................................................125

    Ö-2015-03-24-AV Kerken ............................................................................................................................................................................................................. 125

    Ö-2015-03-24-AM Kerken ........................................................................................................................................................................................................... 125

    Ö-2015-03-24-AW Kerken ........................................................................................................................................................................................................... 125

    Ö-2015-03-24-AX Kerken ............................................................................................................................................................................................................. 125

    Ö-2015-03-23-BS Bedburg-Hau ................................................................................................................................................................................................................128

    Ö-2015-03-23-BT Rees ..............................................................................................................................................................................................................................131

    Ö-2015-03-24-BC Bedburg-Hau ................................................................................................................................................................................................... 133

    Ö-2015-03-24-BD Bedburg-Hau .................................................................................................................................................................................................. 135

    Ö-2015-03-24-BE Bedburg-Hau ................................................................................................................................................................................................... 137

    Ö-2015-03-24-BF Grevenbroich .................................................................................................................................................................................................. 140

    Ö-2015-03-27-AX Neuss .............................................................................................................................................................................................................. 141

  • Stand: 15.11.2017

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    Ö-2015-03-27-AY Emmerich am Rhein ........................................................................................................................................................................................ 142

    Ö-2015-03-31-BV Mettmann ....................................................................................................................................................................................................... 144

    Ö-2015-03-23-CK Uedem .........................................................................................................................................................................................................................152

    Ö-2015-03-24-D Erkrath ...........................................................................................................................................................................................................................153

    Ö-2015-03-24-E Köln ................................................................................................................................................................................................................................156

    Ö-2015-03-24-I Langenfeld .......................................................................................................................................................................................................................183

    Ö-2015-03-24-AJ Velbert ..........................................................................................................................................................................................................................190

    Ö-2015-03-24-AK Kevelaer .......................................................................................................................................................................................................................193

    Ö-2015-03-24-AN Erkrath .........................................................................................................................................................................................................................194

    Ö-2015-03-24-AP Heiligenhaus ................................................................................................................................................................................................................215

    Ö-2015-03-24-AQ Rommerskirchen .........................................................................................................................................................................................................231

    Ö-2015-03-24-AR Rommerskirchen ............................................................................................................................................................................................ 231

    Ö-2015-03-24-AS Rommerskirchen ............................................................................................................................................................................................. 231

    Ö-2015-03-24-AT Rommerskirchen ............................................................................................................................................................................................. 231

    Ö-2015-03-24-AU Rommerskirchen ............................................................................................................................................................................................ 231

    Ö-2015-03-26-AX Rommerskirchen ............................................................................................................................................................................................. 231

    Ö-2015-03-27-AN Rommerskirchen ............................................................................................................................................................................................ 231

    Ö-2015-03-29-BH Rommerskirchen ............................................................................................................................................................................................ 231

    Ö-2015-03-27-AI Rommerskirchen .............................................................................................................................................................................................. 233

    Ö-2015-03-29-BI Rommerskirchen .............................................................................................................................................................................................. 235

    Ö-2015-03-30-EC Rommerskirchen ............................................................................................................................................................................................. 237

  • Stand: 15.11.2017

    Seite 4 von 239

    Abs. Stellungnahme Regionalplanerische

    Bewertung (Kenntnisnah-me/ Fundstelle der Bewer-tung)

    Ö-2015-03-21-AA Kalkar Dokument 81774/2015

    Hinweise:

    01 Betreff: Zu Beikarte 4H Vorbeugender Hochwasserschutz

    Der deichgeschützte Bereich Emmericher Eyland/Bylerward ist im Entwurf des Regionalplans Düsseldorf in der zeichnerischen Darstellung als Überschwemmungsbereich dargestellt. Textlich wird er als rückgewinnbarer Polder bezeichnet.

    Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass dies nicht den Tatsachen entspricht.

    Die textlichen Zielsetzungen die im Regionalplan für Überschwemmungsgebiete formuliert werden,

    können in Emmericher Eyland und Bylerward nicht mehr realisiert werden.

    Genanntes Gebiet wurde durch den Banndeichbau, Grieth-Griethhausen, Anfang der 1960-ger Jahre Hochwasser-frei. Endlich ergaben sich Zukunftsperspektiven für neue Bebauungsgebiete in den umliegenden Gemeinden und die Modernisierung der landw. Betriebe in Bylerward und Emmericher Eyland.

    Überwiegend wurde in den kapitalintensiven Milchviehbereich investiert. Die Betriebe können weder auf die Acker- und Grünlandflächen verzichten, noch die Intensität der Nutzung verringern.

    Bei der Bauplanung wurden 50 Jahre keine Schutzmaßnahmen vor Hochwasser auferlegt. Für die

    Zukunft muß die Möglichkeit bestehen die Betriebe auch durch Baumaßnahmen weiter zu entwickeln.

    Wenn die Darstellung als Überschwemmungsbereich mit dem Ziel Rückgewinnung von Retentionsraum verknüpft wird, widersprechen wir diesem Vorhaben und erinnern an unsere detaillierten Einwendungen seit 1995.

    Die volkswirtschaftlich nicht vertretbare Polderplanung Bylerward hat in den Jahren 1995-2006 zu

    erheblicher Planungsunsicherheit geführt. Im Hinterland der ehemaligen Polder sind über Jahrzehnte Bau- und Gewerbegebiete entwickelt worden ohne Einschränkungen durch Druck- und Qualmwasser zu bedenken. Die An-wohner fordern heute Bestandsschutz.

    Der Kreis Kleve, der Deichverband Xanten-Grieth und die Bürgerinitiative gegen Deichrückverlegung haben damals bereits ausreichend Alternativen zu den Polderplanungen aufgezeigt.

    Wir wollen nicht erneut für die Geltungsdauer eines neuen Regionalplans eine Lebensplanung unter Vorbehalt ste l-len.

    Das bedeutet für zukunftsorientierte Betriebe nämlich Wertverlust und Existenzgefährdung.

    Für Haus- und Grundbesitzer in den Polder umgebenden Gemeinden gilt das Gleiche.

    Kap. 7-Beikarte 4H

    domea://|HOST=brd-prod02.domea.nrw.de|PORT=3466|TYPE=DOC|OBJECTID=1751313/

  • Stand: 15.11.2017

    Seite 5 von 239

    Abs. Stellungnahme Regionalplanerische

    Bewertung (Kenntnisnah-me/ Fundstelle der Bewer-tung)

    Ö-2015-03-21-AB Düsseldorf Dokument 77163/2015

    Hinweise:

    01 Betreff: Widerspruch gegen den Entwurf des Regionalplans Düsseldorf

    Ich widerspreche dem Entwurf des Regionalplanes, weil danach der Reisholzer Hafen zu einem trimodalen Conta i-nerhafen ausgebaut werden soll.

    Denn das Hafengebiet soll danach nicht mehr nur „Gewerbegebiet“, 
sondern „Standort für kombinierten Güterver-kehr und Hafennutzung“ für ein „Trimodales Containerterminal“ werden. (S. 304)

    Entsprechend soll nach dem Plan im Himmelgeister Rheinbogen das Gebiet östlich des Kölner Weges nicht mehr wie bisher „Bereich zum Schutz der Natur“ (BSN) sein. Außerdem sollen die Grünflächen westlich des Hafenge-biets (RWE-Fläche) als Standort für kombinierten Güterverkehr dienen.

    Neben der dadurch verursachten Schädigung der Natur wird ein derartiges Bauvorhaben die Anwohner dauerhaft durch Lärm und Schadstoffe stören. Der Himmelgeister Rheinbogen inklusive der Orte Itter und Himmelgeist stellen für Düsseldorf ein wichtiges Naherholungsgebiet da. Jeden Sommer kommen viele Menschen in die rheinnahe "Grüne Lunge" von Düsseldorf, um die sonnigen Stunden am Rhein und in der Natur zu verbringen.

    Durch Ihre Planungsgrundlage würden Sie ein Naherholungsgebiet, welches unter Naturschutz steht, unwieder-bringlich zerstören. Ich weiß, dass Industrie und Güterumschlagplätze nicht nur in menschenleeren Regionen ge-baut werden können, aber zu diesem Zweck ein Naturschutzgebiet niederzureißen, empfinde ich als eine unhaltba-re Position.

    Ich verstehe auch, dass Sie als Regionalverantwortliche eine Region entwickeln wollen. Aber die Deklarierung e i-nes Naturgebiets, welches geschützte Tierarten beherbergt, zum Containerterminal wird dieser Region keine Vor-teile bringen. Natürlich werden Sie neue Naturschutzflächen ausschreiben, um den Verlust auszugleichen. Aber diese "Stage Migration" sieht nur auf dem Papier gut aus, denn für die Himmelgeister, Itteraner und viele Düssel-dorfer wird der Wegfall bzw. die "Verschmutzung" des Rheinbogens sowie der angrenzenden Orte verheerende Folgen haben. Die Immobilen und Grundstücke würden massiv an Wert verlieren, die Wohngegenden würden viel

    Düsseldorf- PZ1eb/Düs_058_F_GIBfzN

    domea://|HOST=brd-prod02.domea.nrw.de|PORT=3466|TYPE=DOC|OBJECTID=1743099/

  • Stand: 15.11.2017

    Seite 6 von 239

    Abs. Stellungnahme Regionalplanerische

    Bewertung (Kenntnisnah-me/ Fundstelle der Bewer-tung)

    ihrer Attraktivität einbüßen.

    Darum bitte ich Sie als Politiker, als Düsseldorfer, aber vor allem als Menschen darum, dass Sie Ihre Pläne noch-mal überdenken. Dieses Bauvorhaben würde Düsseldorf für mich unattraktiver machen. Ich bin mir sicher, dass viele Leute so denken, auch wenn sich nicht alle schriftlich an Sie wenden.

    Bitte berücksichtigen Sie die Alternativvorschläge, damit für alle eine Lösung gefunden werden kann, die zufrieden-stellt und gleichzeitig die Natur erhält.

    Ö-2015-03-21-AC Mettmann Dokument 78094/2015

    Hinweise: Mehrfachstellungnahme Met_WIND 001 Variante 3

    Ö-2015-03-21-AD Mettmann Dokument 78093/2015

    Ö-2015-03-21-AE Mettmann Dokument 78092/2015

    01 Hiermit beantrage ich, das Windvorbehaltsgebiet Met_WIND_001 im Regionalplan zu streichen.

    Begründung;

    Das oben genannte Gebiet ist laut zugrundeliegendem Umweltgutachten Anhang G nur mit großen Einschränkun-gen als Windenergiezone geeignet. Dort wird auf S. 157-160 gefordert:

    „Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter ge-mäß § 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (ins-besondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen:

    - planungsrelevante Arten

    - schutzwürdige Biotope

    - Biotopverbundfläche

    Mettmann-PZ2ee

    domea://|HOST=brd-prod01.domea.nrw.de|PORT=3466|TYPE=DOC|OBJECTID=1745809/domea://|HOST=brd-prod01.domea.nrw.de|PORT=3466|TYPE=DOC|OBJECTID=1745808/domea://|HOST=brd-prod01.domea.nrw.de|PORT=3466|TYPE=DOC|OBJECTID=1745807/

  • Stand: 15.11.2017

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    Abs. Stellungnahme Regionalplanerische

    Bewertung (Kenntnisnah-me/ Fundstelle der Bewer-tung)

    - schutzwürdige Böden

    - klimarelevante Böden

    - Überschwemmungsgebiet

    - Landschaftsschutzgebiet

    - unzerschnittene verkehrsarme Räume

    - bedeutende Kulturlandschaften"

    Insgesamt werden von diesem Gutachten die (wörtlich) „Umweltauswirkungen schutzgut-übergreifend als erheblich eingeschätzt".

    Zusätzlich müssen noch folgende Aspekte berücksichtigt werden, die zu den Argumenten gegen eine „regionalpla-nerisch bedeutsame" Windenergiezone hinzukommen und im oben genannten Umweltbericht noch keine Berück-sichtigung fanden:

    1.

    In Bezug auf planungsrelevante Tierarten muss zusätzlich zu den Ergebnissen des Gutachtens der ansässige Rote Milan (S. Broschüre des Kreises Mettmann „Der Naturraum Kreis Mettmann" S. 49/50) bedacht werden.

    2.

    Wenn der Sicherheitsabstand um den Löffelbeckweg von der Gesamtfläche abgezogen wird, ist das Gebiet zu klein (kleiner als 10 ha) für regionalplanerische Gebiete.

    3.

    Die Windhöffigkeit ist so gering, dass eine spätere Nutzung mit extrem großen Anlagen drohen würde, wo die Um-weltverträglichkeit nicht mehr gegeben sein würde. Die steht im Gegensatz zur vorhandenen örtlichen Bauleitpla-nung (Höhenbegrenzung auf 100 Meter).

    4.

    Das Gebiet hat einen sehr hohen Erholungswert für die Bürger und es muss die Lärm- und Infraschall-Belästigung der Anwohner viel stärker berücksichtigt werden. Der eingeplante Abstand vom ASB und anderen Wohneinheiten

  • Stand: 15.11.2017

    Seite 8 von 239

    Abs. Stellungnahme Regionalplanerische

    Bewertung (Kenntnisnah-me/ Fundstelle der Bewer-tung)

    ist zu gering. Hier gibt es neuere aktuelle Gutachten und Sichtweisen, weil z.B. der Verscheiß der Lager auf Dauer erheblich höhere Lärmbelastungen hervorruft, als in den Prognosen angenommen.

    5.

    Windenergienutzung muss mit den Interessen des Flugplatzes Ratingen-Meiersberg abgestimmt werden.

    Trotz der zahlreichen und einzigartigen schützenswerten Belange in diesem Gebiet wurde in der „Bewertung der Potentialflächen" eine Abwägung vorgenommen, in der diese Belange keine Rolle mehr spielen. Lediglich Belange der „Luftverkehrssicherheit" werden berücksichtigt und zudem als zeitlich befristet dargestellt, wie aus dem Regio-nalplanentwurf Stand August 14 in der Gesamtbegründung auf S. 568 zum Gebiet Met_WIND_001 in der Bewer-tungstabelle hervorgeht:

    „Allerdings sind hier bezüglich der Belange der Luftverkehrssicherheit noch so viele Fragen offen, dass statt eines Windenergiebereiches als Vorranggebiet im Sinne des ROG ein Windenergievorbehaltsbereich als Vorbehaltsge-biet im Sinne des ROG dargestellt wird."

    Ferner steht auf S. 399 dieses Dokumentes:

    Zudem wird hiermit explizit darauf hingewiesen, dass die Windenergievorbehalts-bereiche am Ende der Verfahrens der Regionalplanfortschreibung ggf. noch zu Windenergiebereichen (Vorranggebiete) werden können, wenn im Laufe des Verfahrens einer entsprechenden Darstellung derzeit entgegenstehende Belange ausgeräumt werden konnten. Es ist durchaus möglich, dass für eine solche etwaige Hochstufung keine erneute Verfahrens- und Öffent-lichkeitsbeteiligung erfolgt. Daher sind etwaige Anregungen zu einer solchen Änderung der Darstellungskategorie bereits im Beteiligungsverfahren zum aktuellen Planentwurf vorzubringen.

    Daraus ist zu schließen, dass bei absehbarem Wegfall dieser Gegebenheiten das Gebiet in eine Windvorrangzone hochgestuft wird. Dem widerspreche ich hiermit und beantrage die Streichung dieses Gebietes als Windvorbehalts-gebiet im Regionalplan.

  • Stand: 15.11.2017

    Seite 9 von 239

    Abs. Stellungnahme Regionalplanerische

    Bewertung (Kenntnisnah-me/ Fundstelle der Bewer-tung)

    Ö-2015-03-22-A Remscheid Dokument 79851/2015

    Hinweise: Anlage: Dokument 198987/2015

    01 Betreff: Unsere Stellungnahme zur Regionalplanfortschreibung Düsseldorf Firmengrundstück Gem. Remscheid, Flur 3

    Den o. g, Planentwurf haben wir eingesehen und möchten wie folgt dazu Stellung nehmen:

    Unsere Firma besteht seit 1787 und ist am heutigen Standort in der Ortschaft Platz seit dieser Zeit angesiedelt. Unser Standort liegt im Norden von Remscheid, unweit der Anschlussstelle Wptl.-Cronenberg A46, von welcher man in ca. 30 Autominuten die Düsseldorfer Innenstadt erreichen kann.

    Vor kurzem haben wir auf unserem Grundstück eine große Investition durchgeführt. Und zwar eine LKW-Brückenzufahrt über den Morsbach, die unseren Standort nun direkt an die L216 anschließt und ausreichend er-schließt. Somit sind wir nun zusätzlich zur alten Zufahrt der Ortschaft Platz, die u.a durch Einbahnstraßenregelun-gen erschwert wurde, nun problemlos erreichbar.

    Es ist erwähnenswert, dass aus unserer historisch gewachsener Industrieansiedlung (vor ca. 1500 n. Chr.) die An-siedlung der hiesigen Ortschaft entstanden ist. Ein baulicher Zusammenhang ist gegeben und entspricht also e i-nem Innenbereichs-Charakter.

    Bei Einsichtnahme der öffentl. Auslegung des REP- Entwurfs für die künftige Planung sind wir erfreut, festzustellen, dass der gesamte Bereich der Ortschaft Platz auch incl. unserem Standort wiederholt für die gewerbliche und in-dustrielle (GIB) Nutzung eingeteilt ist. Auf dem beigefügten Plan befindet sich unser Standort innerhalb des grau dargestellten Bereichs. Deutlich erkennbar ist in dem Plan die in rot dargestellte trennende Morsbachtalstraße (L216) sowie die grünen Waldgebiete, die hinter dieser Straße liegen und damit weiter entfernt von unserem Standort.

    Wie bekannt gilt im Bergischen Land die Wasserkraft als Wiege der Industrie, insbesondere der Ortsteil Platz wo speziell unsere historischen Wasserkraftsanlagen liegen. Seit Jahren stellen wir Handwerkzeuge her, die wir vor Ort weiterhin entwickeln und vermarkten wollen. Aus diesem Grunde möchten wir dieses industriekulturelle Erbe weiter ausbauen. Auf unserem ca. 8000 m2 großen Betriebsgrundstück bietet sich z.B. ein Werksverkauf mit Park-plätzen in Anlehnung zur historischen Kulisse an.

    Wir legen großen Wert auf den Erhalt, Ausbau und Nutzung unseres gesamten Standortes für gewerbliche Zwecke und sind positiv, dass der neue Regionalplan diese Einteilung ebenso vorsieht.

    Wie bereits erwähnt ist eine erhebliche Investition, zum Teil auch mit NRW Förderkredit vorgenommen worden be-zügl. der neuen Brückenzufahrt. Im Nachhinein möchte nun die Stadt RS einen großen Teil unserer hiesigen Re-

    Remscheid-PZ1c

    Darüber hinaus werden die Hinweise zur Kenntnis ge-nommen.

    domea://|HOST=brd-prod01.domea.nrw.de|PORT=3466|TYPE=DOC|OBJECTID=1748471/domea://|HOST=brd-prod01.domea.nrw.de|PORT=3466|TYPE=DOC|OBJECTID=1957538/

  • Stand: 15.11.2017

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    Abs. Stellungnahme Regionalplanerische

    Bewertung (Kenntnisnah-me/ Fundstelle der Bewer-tung)

    serveflache, unmittelbar bei der neuen Brücke, als gesetzliches Überschwemmungsgebiet darstellen, so dass alles in Frage gestellt wird. Das, obwohl es keine nachvollziehbaren Hochwasserkarten gibt, die tatsächlich ein 100 jäh-riges Hochwasser hier ausweisen.

    Wir bitten höflich um Kenntnisnahme.

    Ö-2015-03-22-T Düsseldorf Dokument 77178/2015

    Hinweise:

    01 Betreff: Widerspruch gegen den Entwurf des Regionalplans Düsseldorf

    ich widerspreche dem Entwurf des Regionalplanes, weil danach der Reisholzer Hafen zu einem trimodalen Contai-nerhafen ausgebaut werden soll.

    Denn das Hafengebiet soll danach nicht mehr nur „Gewerbegebiet“, sondern „Standort für kombinierten Güterve r-kehr und Hafennutzung“ für ein „Trimodales Containerterminal“ werden. (S. 304)

    Entsprechend soll nach dem Plan im Himmelgeister Rheinbogen das Gebiet östlich des Kölner Weges nicht mehr wie bisher „Bereich zum Schutz der Natur“ (BSN) sein. Außerdem sollen die Grünflächen westlich des Hafenge-biets (RWE-Fläche) als Standort für kombinierten Güterverkehr dienen.

    Neben der dadurch verursachten Schädigung der Natur würden die Anwohner, Kleingärtner, Camper und Erho-lungssuchenden durch Lärm, Licht- und Schadstoffbelastung an 7 Tagen der Woche rund um die Uhr unzumutbar beeinträchtigt.

    Die jetzt schon enorme Verkehrsbelastung um die Münchener Straße würde in einen Verkehrskollaps münden. Die Verkehrsachse Bonnerstraße würde an der Niederheid durch querende Güterzüge blockiert. Das hohe LKW-Aufkommen würde eine Gefahr für Kinder, Radfahrer und Fußgänger darstellen.

    Düsseldorf- PZ1eb/Düs_058_F_GIBfzN

    Ö-2015-03-22-AG Wuppertal Dokument 78937/2015

    Hinweise: Identisch mit Ö-2015-03-25-AT (mehrfacher Eingang); siehe dort.

    01 Siehe identische Stellungnahme Ö-2015-03-25-AT. Siehe Ö-2015-03-25-AT.

    domea://|HOST=brd-prod02.domea.nrw.de|PORT=3466|TYPE=DOC|OBJECTID=1743114/domea://|HOST=brd-prod01.domea.nrw.de|PORT=3466|TYPE=DOC|OBJECTID=1746662/

  • Stand: 15.11.2017

    Seite 11 von 239

    Abs. Stellungnahme Regionalplanerische

    Bewertung (Kenntnisnah-me/ Fundstelle der Bewer-tung)

    Ö-2015-03-22-AH Wuppertal Dokument 78936/2015

    Hinweise: Identisch mit Ö-2015-03-25-BI (mehrfacher Eingang); siehe dort.

    01 Siehe identische Stellungnahme Ö-2015-03-25-BI. Siehe Ö-2015-03-25-BI.

    Ö-2015-03-22-AJ Ratingen Dokument 78152/2015

    Hinweise: Anlage 3 „Landschaftsbild-/ Sichtbarkeitsanalyse zur Er-richtung von Windparks / WEA in den Stadtgebieten von Mettmann, Ratingen und Wülfrath“ ist aufgrund des Um-fangs in Papierform bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 32, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf einsehbar – soweit aus Gründen des Datenschutzes möglich (bitte Einsichtnahmetermin vorher telefonisch vereinbaren unter 0211/475-2306, 0211/475-2378 oder 0211/475-2365).

    01 Betreff: Bedenken zum Regionalplan Düsseldorf MET_WIND_001

    Als Anwohner aus Ratingen Homberg sind wir durch die vorgesehene Planung unmittelbar betroffen, da Met tmann-Metzkausen direkt an Ratingen-Homberg angrenzt.

    Hiermit stellen wir den Antrag, das Windvorbehaltsgebiet Met_WIND_001 im Regionalplan zu streichen. Zur Be-gründung reichen wir die folgenden Gutachten ein, die bei dieser Planung zwingend Berücksichtigung finden sol l-ten:

    1.

    Gutachterliche Stellungnahme der ARGUS vom 19.05.2005 sowie

    2.

    dazugehörender Nachtrag der ARGUS vom 16.12.2005 betreffend Flora, Fauna Habitat. Gegenstand der Untersu-chung war das Gebiet zwischen Ratingen-Homberg und Mettmann-Metzkausen.

    Zusammenfassend kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass besonders geschützte Vogel- und Fledermausarten ihr Rast-, Durchzugs-, Brut-, und Nahrungshabitat in dem betroffenen Gebiet haben. Exemplarisch sind zu nen-nen z.B. Wachtel, Rotmilan. Steinkauz, Kiebitz und Schleiereule bzw. Braunes Langohr, Rauhhautfledermaus und

    Mettmann-PZ2ee

    domea://|HOST=brd-prod01.domea.nrw.de|PORT=3466|TYPE=DOC|OBJECTID=1746661/domea://|HOST=brd-prod01.domea.nrw.de|PORT=3466|TYPE=DOC|OBJECTID=1745867/

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    Zwergfledermaus. Des Weiteren konnte das untersuchte Gebiet auch als Durchzugsgebiet von Weiß-Störchen, Kranichen und Wildgänsen identifiziert werden. Somit liegen nachhaltige Hinweise vor, dass in diesem unmittelbar an Mettmann-Metzkausen grenzenden Landschafts- bzw. teilweise auch Naturschutzgebiet eine hohe Population an Rote-Liste-Arten von Vögel- und Fledermausarten gegeben ist.

    Somit ist die vorgesehene Fläche für den geplanten Ausweis vollkommen ungeeignet. Die vorgenannten Gutachten sind als Anlage 1+2 beigefügt.

    3.

    Landschaftsbild- und Sichtbarkeitsanalyse zur Errichtung von Windparks / WEA in den Stadtgebieten Mettmann, Wülfrath und Ratingen

    Diese Studie wurde durch die Städte Mettmann, Wülfrath und Ratingen in Auftrag gegeben und wurde im März 2004 durch Ökoplan, Essen, fertiggestellt.

    In der Zusammenfassung kommt dieses Gutachten zu dem Schluss, dass Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 100 m das Landschaftsbild aufgrund ihrer Raumbedeutsamkeit nachhaltig prägen und den ursprüngli-chen Charakter des Landschafts,- bzw. teilweise auch Naturschutzgebietes nachhaltig negativ prägen und deshalb nicht genehmigungsfähig sind.

    Somit ist die vorgesehene Fläche für den geplanten Ausweis vollkommen ungeeignet. Die vorgenannte Studie ist als Anlage 3 beigefügt.

    Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung und stehen für eventuelle Rückfragen jederzeit gerne zur Verfü-gung. Einer entsprechenden Bestätigung sehen wir gerne entgegen.

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    02 Anlage 1:

    Mettmann-PZ2ee

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    03

    Mettmann-PZ2ee

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    1. Einleitung

    Das Baugesetzbuch hat mit dem geänderten §35 BauGB Windkraftanlagen ab dem 1.1.1997 privilegiert. Die Stadt

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    Ratingen kann - durch die Möglichkeiten des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB - die Errichtung von Windkraftanlagen durch Ausweisung und Konzentration auf bestimmte Standorte im Stadtgebiet steuern. Dies geht jedoch nur, wenn eine Untersuchung verschiedener Aspekte für das gesamte Stadtgebiet vorgenommen und hierzu ein schlüssiges Plankonzept erarbeitet wird.

    Im Jahr 1997 legte das für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ratingen beauftragte Büro Ökoplan einen Fachbeitrag

    1 [Fußnote hier: ÖKOPLAN (2004): Fachbeitrag zur Ermittlung von Konzentrationszonen

    für Windenergieanlagen im FNP der Stadt Ratingen. Essen] zur Ermittlung von Windkraftkonzentrationszonen vor. Da der Flächennutzungsplan der Stadt aber seitdem keine Rechtskraft erlangte und die Anforderungen an die Pla-nungen seitdem novelliert wurden, war eine Anpassung des Beitrages erforderlich. Dieser wurde mitsamt einer Landschaftsbildanalyse im Frühjahr 2004 vorgelegt.

    Im Ergebnis werden letztlich Konzentrationszonen im Stadtrandgebiet von Ratingen, südöstlich von Homberg vor-geschlagen. Da diese Untersuchung sich ausschließlich auf die Auswertung behördenverbindlicher Unterlagen stützt, jedoch das Vorkommen, seltener nicht in den Unterlagen erfasster Tierarten unberücksichtigt lässt, wurde die Arbeitsgemeinschaft für Umweltplanung und Strukturentwicklung (argus) von Herrn Harald Kleines, Ratingen-Homberg und Mitglied Bürgerinitiative Gegenwind beauftragt, für diesen Standort eine gutachterliche Stellungnah-me zu den vorgeschlagenen Konzentrationszonen zu verfassen, um so den geplanten Standort auch in ökologi-scher Hinsicht besser beurteilen zu können. Ziel ist es, Hinweise auf die tatsächliche Betroffenheit von Natur und Landschaft zu geben, die bislang nicht ausreichend in die Abwägung zur Fortschreibung des Flächennutzungspla-nes der Stadt Ratingen eingestellt worden sind. Vorab wurden bereits am 03. Mai 2005 die ersten Erkenntnisse der vorgelegten Gutachten zur Ermittlung der Windkraftkonzentrationszonen im Stadtrandgebiet von Ratingen mitge-teilt.

    Das von der Stadt Ratingen eingeleitete Beteiligungsverfahren zur Änderung und Ausweisung von WKA-Konzentrationszonen im Stadtgebiet endet bereits am 24.05.2005, deshalb hat sich die Bl „Gegenwind" zunächst dazu entschlossen, alle ökologischen Daten, die bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, in das Behördenverfahren ein-zubringen. Allerdings hat sich herausgestellt, dass die Untersuchung der Fledermäuse und Vögel, aufgrund der diesjährigen kalten Witterung im Frühjahr, zumindest noch 6-8 Wochen in Anspruch nehmen wird. Es liegen eben-falls nur wenige Daten aus der Vogelzugperiode im zeitigen Frühjahr vor. Auch der Herbstzug der Fledermäuse und Vögel stellt bei der Ausweisung von Windenergiezonen regelmäßig einen abwägungsrelevanten Untersuchungsge-genstand dar, der von Seiten der Stadt Ratingen naturschutzrechtlich zu berücksichtigen ist.

    Die Bl „Gegenwind" hat sich aus den o.a. Gründen dazu entschlossen, nach Abschluss der Untersuchun-gen vor Ort, einen abschließenden gutachterlichen Nachtrag in das noch laufende Behördenverfahren zur FNP-Änderung einzubringen, um so die bislang vorliegenden Erkenntnisse abzurunden. Sie können daher

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    noch nicht Bestandteil dieser Stellungnahme sein.

    1.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes

    Der Untersuchungsraum der beauftragten gutachterlichen Stellungnahme umfasst einen Landschaftsausschnitt von rd. 100 ha Größe im Umfeld der geplanten WKA-Konzentrationszonen (WKZ 4.1 und 4.2) der Stadt Ratingen sowie eine angenommene Wirkungszone von rd. 500 Metern um die geplanten WKA-Konzentrationszonen. Im Rahmen der ökologischen Untersuchungen im Gelände erfolgten in verschiedenen Bereichen zudem Flächenanpassungen (z.B. durch zusammenhängende Nutzflächen, Waldränder, zusammengehörige Lebensräume für die Fauna, We-gebegrenzungen, festgestellte Aktionsräume etc.) wodurch keine strikte 500m-Wirkungslinie eingehalten wurde. Bei Bedarf wurde der Untersuchungsraum in Teilbereichen (z.B. Schwarzbachtal) auch erweitert, wenn dies aus fachl i-cher Sicht notwendig erschien.

    Soweit Tierarten mit großem Raumanspruch (z.B. Rotmilan, Steinkauz, Schleiereule) wichtige Wechselbeziehun-gen über den Untersuchungsraum hinaus unterhalten, werden diese dargestellt. Die außerhalb liegenden Funktio-nen können lediglich redaktionell dargestellt werden.

    2. Vorgaben übergeordneter Planungen

    Nachfolgend werden kurz die Vorgaben übergeordneter Planungen für den Bereich der angedachten Windkraftkon-zentrationszonen 4.1 und 4.2 dargestellt.

    2.1 Der Landesentwicklungsplan2 [Fußnote hier: MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LAND-

    WIRTSCHAFT DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MURL) (1995): Landesentwicklungsplan. Düsseldorf]

    Im Landesentwicklungsplan wird der Bereich der ermittelten Windkraftkonzentrationszonen als Freiraum dargestellt. Freiraum soll generell gesichert werden, da durch den Siedlungswachstum dieser zunehmend knapp wird und er vor allem ökologische Funktionen übernimmt. Neben der Land- und Forstwirtschaft hat der Freiraum vor allem Be-deutung als Raum für die landschaftsorientierte Erholung, Sport- und Freizeitnutzung und als Lebensraum wildle-bender Tiere und Pflanzen. Seine Sicherung dient darüber hinaus der Regulation von Wasservorkommen, der Er-haltung des Klimas und klimatisch-hygienischer Ausgleichswirkungen für belastete Siedlungsgebiete sowie dem Schutz des Bodens und seinen Lebensraum-, Regulations- und Produktionsfunktionen. Die im Landesentwick-lungsplan dargestellten und zu sichernden Freiräume sollen mit ihren spezifischen Funktionen im Gebietsentwick-lungs- und Landschaftsplan übernommen und präzisiert werden.

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    2.2 Der Gebietsentwicklungsplan3 [Fußnote hier: BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF (1999): Gebietsent-

    wicklungsplan Regierungsbezirk Düsseldorf.

    Im Gebietsentwicklungsplan (siehe Abbildung 1) sind die Bereiche westlich und östlich der L156 als allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche gekennzeichnet. Nur vereinzelt sind im Schwarzbachtal Waldbereiche dargestellt. Das Schwarzbachtal, seine angrenzenden Talflanken und Höhenrücken erfüllen zudem die Freiraumfunktion zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung. Südlich von Scheven ist ein Bereich zum Schutz der Natur dargestellt.

    Der Text (S. 19) führt zu den Freiräumen aus: Für die nachhaltige Sicherung der Umweltqualität und zur Sicherung der in wesentlichen Teilen land- und forstwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft ist ein zusammenhängendes, regionales Freiraumsystem zu sichern und in verschiedenen Freiraumfunktionen aufzuwerten. Dem ökologisch wirksamen Freiraumverbund kommt besonderes Gewicht zu. Daher sind zusammenhängende Freiraumbänder insbesondere entlang der Gewässerläufe, vor weiteren Einengungen bzw. Beanspruchungen durch Nutzungen, die den Freiraum beeinträchtigen, zu schützen. Der Freiraum ist auch als Träger historischer Zeugnisse und Kulturen t-wicklung zu sichern; insbesondere regionaltypische und identitätsstiftende Kulturlandschaften, Siedlungen sowie

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    Bau- und Bodendenkmäler sind zu erhalten und zu pflegen bzw. im Einzelfall wieder herzurichten.

    Für Waldbereiche führt der Text des GEP (S. 32) aus: Die dargestellten Waldbereiche sollen nach Fläche und Funktion zur Erfüllung ihrer Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion erhalten bleiben. Auch die Inanspruchnahme der im Maßstab des GEP nicht darstellbaren Kleinflächen ist zu vermeiden.

    Die Bereiche zum Schutz der Natur (= BSN) sind als Vorranggebiete für den Arten- und Biotopschutz zu sichern und zu entwickeln. Sie sind entweder in ihrer Gesamtheit oder in wesentlichen Teilen als Naturschutzgebiete fest-zusetzen. Der Text (S. 36 ff.) des GEP führt hierzu aus: Bei allen Planungen, Maßnahmen und Nutzungen ist die Erhaltung der naturschutzwürdigen Gebiete bzw. Lebensräume zu beachten und die angestrebte Entwicklung und der Aufbau eines Biotopverbundes zu fördern.

    Die Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (=BSLE) stehen unter Landschafts-schutz oder sollen vorrangig unter diesen gestellt werden. Sie dienen primär der stillen Erholung. Der Text (S. 41 ff) des GEP führt hierzu aus: Zur Sicherung der ökologischen Funktionen sollen Nutzungsstrukturen in ihrer jetzigen Ausprägung erhalten bzw. verbessert werden. Diese Bereiche sollen dazu dienen, die Leistungsfähigkeit des Na-turhaushaltes und das Landschaftsbild zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Der wesentliche Charakter der Land-schaft bzw. die landschaftstypischen Merkmale von Landschaftsteilen sollen geschützt und/oder durch Berücksich-tigung entsprechender Ansatzpunkte wiederhergestellt werden. Bei der Abwägung von raumrelevanten Nutzungs-ansprüchen sind im besonderen Maße die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die landschaftlichen Gege-benheiten zu berücksichtigen; landschaftliche Funktionszusammenhänge sollen erhalten bzw. verbessert werden. Die Details sind auf Ebene der Landschaftsplanung zu festzulegen.

    2.3 Die Biotopkartierung4 [Fußnote hier: LÖBF (LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, BODENORDNUNG UND

    FORSTEN/LANDESAMT FÜR AGRARORDNUNG NRW) (1995): Biotopkataster NRW.]

    In der Biotopkartierung der LÖBF sind alle wertvollen Bereiche und Biotope des Landes erfasst, ihr Artenbestand dokumentiert sowie zusätzlich die seltenen und schutzwürdigen Biotope gemäß § 62 LG (Landschaftsgesetz NRW) benannt.

    Aus der nachfolgenden Abbildung ist ersichtlich, dass das Schwarzbachtal mit Nebentälern als Biotop BK - 4707-044 erfasst ist. Wertbestimmende Merkmale sind:

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    o Rote Liste Pflanzenarten,

    o wertvolle Grünlandfläche,

    o wertvoll für Wasserinsekten,

    o hohe strukturelle Vielfalt,

    o Rote Liste Tierarten Brut- und Gastvögel, o Rote Liste Tierarten-Geradflügler,

    o § 62 Biotope.

    Südlich der Konzentrationszone 3.2 befindet sich das Gebet BK-4707-041 Vogelskothen - Spiekerbach. Wertbe-stimmende Merkmale sind:

    o hohe strukturelle Vielfalt,

    o wertvoll für Höhlenbrüter,

    o Rote Liste Tierarten-Brutvögel,

    o Rote Liste Tierarten Amphibien, Säuger und Geradflügler.

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    2.4 Der Landschaftsplan5 [Fußnote hier: KREIS METTMANN (2004): Landschaftsplan-Entwurf.]

    Für den zur Debatte stehenden Bereich des Landschaftsplanes liegt ein Entwurf in Form der 2. und 4. Änderung vor. Hiernach sind das Schwarzbachtal sowie angrenzende Hänge als Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Gemäß § 21 LG werden Landschaftsschutzgebiete festgesetzt: „Soweit dies zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Na-turhaushaltes oder der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erho-lung erforderlich ist."

    Im Änderungstext des Landschaftsplanes wird unter anderem, vor allem die abwechslungsreiche Bachlandschaft mit ihrem Mosaik aus Grünland, Gehöften und Obstwiesenflächen, mit ihrer Eignung für die Naherholung, die Kli-mafunktion, den Biotopverbund und als Lebensraum von vielen Tieren und Pflanzen hervorgehoben. Hierbei grenzt

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    die ermittelte Konzentrationszone 4.1 westlich unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet, während die Zone 4.2 es mit der nordöstlichsten Spitze berührt. Das Landschaftsschutzgebiet umgibt spangenförmig diese beiden Kon-zentrationszonen.

    Innerhalb der Schwarzbachaue sind zudem zwei geschützte Landschaftsbestandteile dargestellt:

    - Nr. 2.8-59 „Schwarzbachtal östlich Grevenhaus"

    o Schutzzweck in 2.8-59 ist insbesondere der Erhalt und die Entwicklung eines naturnahen Bachlaufes für die Tier- und Pflanzenwelt, der Schutz gefährdeter Pflanzenarten, das Vorkommen von § 62-Biotopen, die Be-deutung für den Biotopverbund, die prägende Funktion für das Landschaftsbild und zur Belebung, Gliederung und Pflege des Landschaftsbildes einer bäuerlichen Kulturlandschaft.

    - Nr. 2.8-73 „Schwarzbachtal südlich Zum Busch"

    o Schutzzweck in 2.8-73 ist insbesondere der Erhalt eines charakteristischen Biotopkomplexes der Bachtäler als Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt, der Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, das Vorkommen von § 62-Biotopen sowie der Bedeutung für den Biotopverbund

    Für den Entwicklungsraum B1.2-1 „Lößlehmterrasse" im Bereich Schellberg (Begrenzung durch Schwarzbach, Fli-ckerbach, Hof Flicken und Bereich Strohbüsch) ist das Ziel „Erhaltung" für die Bachtäler festgelegt. Anreiche-rungsmaßnahmen sollen hier insbesondere auf die Vernetzung der Bachtäler hinzielen. Es sollen Extensivierungen zur Verbesserung der Bachauen und Eingrünungen zur landschaftsästhetischen Einbindung der Siedlungsränder und Straßen vorgenommen werden.

    3. Auswertung der vorliegenden Gutachten

    3.1 Ermittlung der Ausschlussbereiche

    Im Gutachten des Büro Ökoplan werden die Ausschlussbereiche für Windkraftkonzentrationszonen benannt, die sich vor allem am „Windenergieerlass" NRW

    6 [Fußnote hier: MINISTERIUM FÜR STÄDTEBAU UND WOHNEN, KULTUR

    UND SPORT, MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ, MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND MITTELSTAND, ENERGIE UND VERKEHR DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (202): Grundsätze für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen – Runderlass vom 03.05.2002.] orientieren. Im Kapitel 4.2 des Gutachtens werden daher auch Schutzgebiete und schutzwürdige Biotope themati-

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    Bewertung (Kenntnisnah-me/ Fundstelle der Bewer-tung)

    siert, für die Windenergieanlagen generell nicht in Betracht kommen.

    Im „Windenergieerlass" NRW werden jedoch auch avifaunistisch bedeutsame Rast-, Nahrungs- und Brutplätze genannt, die in den vorgelegten Unterlagen bisher nicht hinreichend berücksichtigt wurden. Nach unseren Informa-tionen liegen der Stadt Ratingen bisher keine systematischen Erhebungen hinsichtlich der Vogelfauna vor.

    Es besteht somit eine planungsrelevante Abwägungslücke, da durch fehlende avifaunistische Untersuchungen nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass Landschaftsbereiche überplant werden, die gemäß Rund-erlass explizit nicht in Betracht gezogen werden dürften. Dies gilt in gleicher Weise auch für eine mögliche Betrof-fenheit der Fledermausfauna im Bereich der geplanten Windkraftkonzentrationszonen (z.B. entlang der Vernet-zungsachse Schwarzbachtal).

    In der Biotopkartierung der LÖBF7 [Fußnote hier: LÖBF (LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, BODENORDNUNG UND

    FORSTEN, LANDESAMT FÜR AGRARORDNUNG NW) (1995): Biotopkartierung: „Schwarzbachtal mit Nebentälern“ – BK-

    4707-044.] sind für das Biotop BK-4707-044 (Schwarzbachtal mit Nebentälern) die gefährdeten Vogelarten Graurei-her und Braunkehlchen benannt. Gemäß dem „Windenergieerlass" NRW und der Übernahme durch die Gutachter, sind für NSG-Vorschläge und § 62-Biotope 200 m Pufferflächen und bei Vorkommen von gefährdeten Arten 500 m Abstand zu diesen einzuhalten. Warum im Bereich des Schwarzbachtales der vorgegebene Abstand zu § 62-Biotopen (Vorkommen gefährdeter Vogelarten -Abstand 500 m) bisher nicht eingehalten wurde, ist an Hand der vorgelegten Unterlagen nicht nachvollziehbar dargestellt. Aus unserer Sicht müssten allein aufgrund der avifaunis-tischen Wertigkeit des Schwarzbachtales und der angrenzenden Höhenrücken mit Vorkommen bestandsbedrohter und geschützter Vogelarten wie Steinkauz, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Schafstelze, Graureiher, Rotmilan, Feld-sperling, Steinschmätzer sowie Rauch- und Mehlschwalbe die Konzentrationsflächen 4.1 und 4.2 entfallen.

    In Kapitel 4.4.1 des Gutachtens werden Abstandszonen zu bebauten Flächen definiert. Hiernach sollen aufgrund der TA-Lärm Mindestabstände von 300 m zu Wohngebäuden, Einzelhöfen und Hofgruppen eingehalten werden. Wertet man die Karten zum Fachbeitrag aus, so sind in der letzten Karte die verbliebenen Konzentrationszonen im Maßstab 1:10.000 dargestellt. Ermittelt man hier nun die Abstände der geeigneten Konzentrationszonen 3.2, 4.1 und 4.2, so scheinen die 300 m-Abstände zu den Gebäuden nicht exakt eingehalten worden zu sein (siehe umsei-tige Abbildung 3). Ausgehend von der Aussenkante der Gebäude „Scheven" ergibt sich teilweise ein Abstand von 280 Metern zu Fläche 3,2. Im Bereich der Gebäude „Oben-Schrievers" von 280-290 Metern zu Zone 4.1 und im Bereich des Gebäude-Komplexes „Flicken" ergibt sich der Abstand zu Zone 4.1 mit 270 Metern und zu Zone 4.2 mit 275-280 Metern. Die Gesamtgröße der angedachten Konzentrationsflächen müsste sich daher weiter reduzie-ren. Die Zone 4.1 würde bei einer exakten Einhaltung der 300 Meterlinie ebenso gänzlich entfallen.

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    In Kapitel 4.10 des Büro Ökoplan werden Golfplätze als intensiv gestaltete Freizeitanlagen dargestellt und als un-geeignet von der Planung ausgeschlossen. Hier stellt sich die Frage, ob nicht auch hier Abstandsflächen eingehal-ten werden müssen, da Freizeitsuchende bewusst den Golfplatz aufsuchen, um in „Ruhe" ihrem Freizeitsport nach-gehen zu können. Aus unserer Sicht müssten hier die gleichen Abstandswerte, wie gegenüber Einzelgebäuden

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    eingehalten werden. Ein Mindestabstand in Größe einer Windkraftanlage scheint auch durch eine mögliche Um-sturz- oder Eiswurfgefahr geboten, um so mögliche FreizeittreibendeZ-suchende nicht zu gefährden. Dies würde die Zone 3.2 weiter reduzieren.

    Im Windenergieerlass wird unter Punkt 4.2.4.3. erwähnt, dass kein Teil einer Windenergieanlage in eine Richt-funkstrecke hineinragen darf. Im Kapitel 4 des Fachbeitrages werden die Methodik und die Ausschlussbereiche definiert. Da die Richtfunkstrecken explizit nicht genannt wurden, scheint dieses Ausschlusskriterium ebenfalls nicht beachtet worden zu sein. Der Fachbeitrag leidet somit unter einem weiteren nicht geprüften Mangel. Es ist dem-nach nicht von der Hand zu weisen, dass Richtfunkstrecken die angedachten Windkraftkonzentrationszonen aus-schließen könnten.

    3.2 Weitergehende Betrachtung und Bewertung der Einzelflächen

    Im Kapitel 5.3 des vorgelegten Gutachtens (Ökoplan 2004) werden geplante Windenergieanlagen der Nachbarge-markung als eine Vorbelastung mit in die Beurteilung der Untersuchung aufgenommen. In Kapitel 5.8 führt dies zu einer hohen Vorbelastung für die Bereiche SR 3+4. Wohingegen bereits bestehende 110-KV Hochspannungslei-tungen in den Zonen SR 6+7 lediglich zu einer mittleren Vorbelastung führen. Aus unserer Sicht halten wir die „ho-he" Einstufung für einen potentiellen Eingriff für ungerechtfertigt, zumal Darstellungen im Flächennutzungsplan und Bauleitplan einen Angebotscharakter haben und nicht zwingend in die Realität umgesetzt werden müssen. In der Sichtbarkeitsanalyse des Gutachtens wird auf Seite S. 72 (SA 13) davon gesprochen, dass Vorbelastungen des Landschaftsbildes hier nicht erkennbar sind. Im Gegenteil, die WEA's würden eine starke Zäsur in der visuell unbe-lasteten Landschaft bilden. Das man dann noch Bereiche mit offensichtlichen Vorbelastungen (Hochspannungslei-tungen, Autobahn A3, L422 in SR 2) niedriger einstuft, scheint hier als Argumentationshilfe für die verbliebenen Standorte verwendet zu werden.

    Zweifelhaft erscheint uns zudem die Einstufung des landschaftsästhetischen Wertes. Auch wenn der Bereich der Konzentrationszonen aus Sicht des Gutachters eine landwirtschaftlich „ausgeräumte" Flur darstellen soll, so ist durch die Geländemorphologie (angrenzendes Schwarzbachtal) und einem relativ kleinmaßstäblichen Vegetati-onswechsel (Gebüsche, hoher Grünlandanteil, Hangwälder etc.) zumindest eine Vielfalt und Naturnähe im mittleren Bereich verblieben. Dies stellt der Gutachter in seiner Sichtbarkeitsanalyse ebenfalls auf Seite S. 72 fest.

    Dort steht zu lesen: „Die Nahzone des Sichtfeldes wird dominiert durch den Ackerbau, im mittleren und hinteren Bereich blickt der Betrachter auf die strukturreichen und morphologisch bewegten Flächen des Schwarzbachtales. Die Horizontlinie ist hier äußerst vielschichtig gestaltet, mit einem kleinräumigen Wechsel von unterschiedlichen Flächennutzungen und zahlreichen Strukturelementen."

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    Alles in allem hätte der Gutachter im Rahmen seines Ermessensspielraumes einen mittleren landschaftsästhet i-schen Wert und eine maximal mittlere Vorbelastung ermitteln können, was lediglich eine bedingte Eignung des Geländes zur Folge gehabt hätte (siehe Tabelle auf S. 27 des Fachbeitrages). Es verwundert auch, dass der Gut-achter im Rahmen seiner Sichtbarkeitsanalyse (S. 29/30) für die RE 14, eben den von uns erwarteten, mittleren landschaftsästhetischen Wert selbst ermittelt.

    Durch Wander- und Radwege besitzt der Raum entsprechend seiner Untersuchungen eine mittlere Bedeutung für die Erholungsnutzung. Dem angrenzenden Schwarzbachtal wird ein hoher landschaftsästhetischer Wert und eine sehr hohe Bedeutung für die Erholungsnutzung zugesprochen.

    Insofern steht die Aussage der Sichtbarkeitsanalyse im Widerspruch zu der nur geringen landschaftsästhetischen Bewertung der SR4 seines Fachbeitrages zur Ermittlung von Windkraftkonzentrationszonen. Auch scheint nicht eindeutig geklärt zu sein, wie der Gutachter die Vorgaben übergeordneter Planungen in seine Betrachtungen des Landschaftsbildes hat einfließen lassen. Im unseren Kapiteln 2.2 bis 2.4 sind klare Aussagen bezüglich von BSLE und Landschaftsschutzgebieten von übergeordneten Planungsträgern dargestellt worden. Im Wesentlichen geht es um den Erhalt und Schutz der derzeitigen Nutzungsstrukturen, die Erhaltung der Naturraumfunktionen und der Be-deutung der Flächen für die stille Erholung und das kleinbäuerliche Landschaftsbild. Bei der Abwägung von raumre-levanten Nutzungsansprüchen sind dann die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die landschaftlichen Ge-gebenheiten zu berücksichtigen: landschaftliche Funktionszusammenhänge sollen erhalten bzw. verbessert wer-den.

    Da die BSLE und das Landschaftsschutzgebiet vor allem die Konzentrationszonen 4.1 und 4.2 spangenförmig um-schließen und unmittelbar an diese angrenzen, kann man diese Bereiche nicht landschaftsästhetisch losgelöst von diesen betrachten. Es fehlt somit die Erkenntnis der Funktionszusammenhänge und es wird die Forderung der Er-haltung dieser ignoriert. Die nur „geringe" Bewertung ist, wie zuvor erwähnt, in Frage zu stel len. Jede raumwirksa-me Maßnahme (Errichtung von mehreren WKA's) hat somit auch einen erheblichen Einfluss auf die als erhaltungs-würdig eingestufte, umgebende Landschaft. D.h. eine Errichtung von Windkraftanlagen führt zu einer starken Zäsur in der sonst visuell unbelasteten Landschaft und zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, da die Gehölze des Schwarzbachtales nicht sichtverschattend wirken, so auch die Aussage des Gutachters auf Seite 72 seiner Sichtbarkeitsanalyse.

    Es verwundert auch, dass die postulierte extreme Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu keinem Ausschluss-kriterium der Planung für diese Raumeinheit führt, zumal der Schutz des Landschaftsbildes im Rahmen der über-geordneten Planungen (siehe Kapitel 2.2 dieses Gutachtens) formuliert wurde. Aus den Unterlagen des Fachbei-trages ist so nicht eindeutig erkennbar, dass diesem übergeordneten Planungsansatz Rechnung getragen wurde bzw. dieser Umstand einer verstärkten Abwägung zugeführt wurde, da zu erwarten ist, dass eine extreme Beein-trächtigung des Landschaftsbildes in Relation zu einem überwiegenden öffentlichen Interesse, am Erhalt dessen

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    gemessen werden muss. Nicht umsonst ist dies im Gebietsentwicklungsplan für raumrelevante Maßnahmen gefor-dert. Auch der Windenergieerlass sieht durchaus den Belang des Landschaftsbildes als ein Kriterium, welches ein überwiegend öffentliches Interesse darstellen kann. Im Landschaftsplan ist indirekt die Sensibilität der Landschaft gegenüber dem Hinzufügen von landschaftsfremden Elementen erwähnt. Für den Entwicklungsraum B1.2-1 (Be-reich Schellberg) sollen die Siedlungsränder und Straßen eingegrünt werden, um so eine landschaftsästhetische Einbindung zu erzielen. Eine Errichtung von Windkraftanlagen ist daher kontraproduktiv.

    Unter all den zuvor genannten Aspekten rückt der Suchraum 2 des Fachbeitrages durchaus wieder in den Vorder-grund. In der gutachterlichen Empfehlung des Kapitel 6 des Fachbeitrages wird dieser ausgeschlossen, da ansons-ten rund um die Ortslage Windkraftanlagen gebaut würden. Dieser Umstand würde bei Wegfall der Zonen 3.2, 4.1 und 4.2 nicht mehr greifen.

    4. Erfassung der Fauna - Fledermäuse und Vögel

    Am 22.04.2005 wurde das Planungsbüro argus, Remagen, damit beauftragt, eine gutachterliche Stellungnahme insbesondere auch im Hinblick auf die faunistischen Bedeutung (Vögel, Fledermäuse) des Landschaftsausschnittes „Schwarzbachtal" zwischen „Grevenhaus" und der Gemarkung „Zur Kuhlen" sowie angrenzender Offenlandflächen anzufertigen. Aus dem besagten Gebiet liegen aktuell verschiedene Hinweise auf Vorkommen von Fledermaus- und Vogelarten vor, die aber bisher nicht systematisch zusammengestellt wurden oder überwiegend auf mündli-chen Mitteilungen einzelner Personen beruhen. Im Rahmen der vorliegenden Stellungnahme soll folgender Frage-stellung nachgegangen werden:

    1.) Kommen seltene Fledermaus- und Vogelarten im Umfeld des Schwarzbachtales vor?

    2.) Wenn ja: „Welche Arten sind dort anzutreffen?

    3.) Welche ggf. wichtigen Funktionen kann der Landschaftsbereich hinsichtlich der Fledermaus- und Avifauna erfül-len?

    4.) Besteht eine Empfindlichkeit der vorkommenden Arten gegenüber den geplanten Windkraftanlagen innerhalb der Windkraftkonzentrationszonen?

    4.1 Erfassungsmethodik Fledermäuse

    Unter Einsatz verschiedener Beobachtungstechniken8

    [Fußnote hier: - AHLÉN, I. (1990): Identification of bats in flight. Swedish Society for Conservation of Nature & Swedish youth

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    Association for Enviromental Studies. Stockholm. – BARARUD, M. (2000): Fledermäuse. 27 europäische Arten. Musikverlag Edition AMPLE. Germering. – LANDESAMT FÜR STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN RHEINLAND-Pfalz (1996): HIV-STB: 2.46 Faunistische Untersuchungen, 6.44 Leistungen bei faunistischen Untersuchungen; Stand 10/96. Unveröffentlichtes Manu-skript des Referates I/6. – NEUWEILER, G. (1993): Biologie der Fledermäuse. Stuttgart. – KUGELSCHAFTER, K., HORVATH, T., KIMPEL, W., STEFFNY, G. & T. VOLK (1995: Neue Techniken zur Überwachung von Fledermäusen. – In: Methoden feld-ökologischer Säugetierforschung. Halle/Saale (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg). – WEID, R. (1988): Bestimmungshil-fe für das Erkennen europäischer Fledermäuse – insbesondere anhand ihrer Ortungsrufe. –In: Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz. Heft 81. S. 63 – 72. München.]

    fand eine Untersuchung der Fledermausfauna in den in der Karte 1 (Bestandskarte Fauna) dargestellten Räumen statt:

    • Taxierung jagender / umherfliegender Fledermäuse durch einfache Sichtbeobachtung und durch Fixstreifen -Taxation mit Halogen-Flandleuchten. Kombination der Sichtbeobachtungen mit Verhören durch Ultraschall-Frequenzmodulatoren (Geräte; Petterson D 240x, Mischerdetektor und Transientenrekorder - Zeitdehnung 10x: retroaktiver Speicher; 8-, 16- und 32-bit Analog / Digitalwandler) und Rufaufnahme auf Magnetbänder (Gerät: Sony TCM-465V).

    • Die mit den Umwandlungssystemen des Detektors erfassten und durch die Aufnahmegeräte gespeicherten Laute der Fledermäuse wurden anschließend computertechnisch bearbeitet (Rufanalyse), um die Gattungs- oder Art-bestimmung zu gewährleisten und um ggf. offene Fragen des Verhaltens der beobachteten Tiere zu klären. Bei der hierfür eingesetzten Software handelt es sich um das Programm Cool Edit 2000 / ©2000 Syntrillium Software Corporation.

    • Bei den Referenzaufnahmen, die zur Artbestimmung herangezogen wurden, handelt es sich um eigene Quellen, die seit 1997 systematisch zusammengestellt werden. Die meisten Aufnahmen stammen aus Quartierstandorten oder aus Kombinationsuntersuchungen mit Netzfang.

    • Für die nachfolgend genannten, planungsrelevanten Arten, für die Referenzaufnahmen benötigt wurden, sollen deren Quellen angegeben werden:

    Braunes Langohr: Mittelrheingebiet Rheinland-Pfalz / Hoher Meißner-Gebiet / Nord-Hessen / Osteifel Rheinland-Pfalz

    Zwergfledermaus: Mittelrheingebiet Rheinland-Pfalz/Ahrtal; Nord-Hessen; Osteifel Rheinland-Pfalz

    Der Zeitraum der jeweiligen Erfassungen (2 Begehungstage am 27.04., 16.05.05 im Gelände) erstreckte sich i.d.R. von ca. 2 Stunden vor Sonnenuntergang bis gegen 0:00 Uhr in der Nacht. Um die Bewegungsmuster der meist jagenden Fledermäuse zu erkennen, wurden an den Untersuchungstagen schwerpunktmäßig die wichtigsten Habi-tatstrukturen für Fledermäuse mit dem Detektor begangen. Aufgrund des kurzen -speziell auf die Fragestellung

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    bezogenen - Bearbeitungszeitraumes, konnte bislang nur der Frühjahrsaspekt der Fledermäuse untersucht und nachfolgend dargestellt werden. Im faunistischen Nachtrag zur vorliegenden gutachterlichen Stellungnahme kön-nen sicherlich noch weitergehende Erkenntnisse dargestellt werden.

    4.1.1 Methodenkritik

    Wissenschaftlich fundierte Untersuchungen erfordern in der Regel einen hohen Untersuchungsaufwand. Er kann jedoch durch die Auswahl von planungsrelevanten und vorhabenbezogenen Artengruppen erheblich reduziert wer-den. So führt unter der besonderen Berücksichtigung der Planungsrelevanz die qualitative Untersuchung mit semi-quantitativer / stichprobenartiger Erhebung i. d. R. dennoch zu hinreichenden Ergebnissen, indem allgemein aner-kannte, wissenschaftliche Erkenntnisse mit Hilfe von Analogien bei der Beurteilung der Bestandssituation und der Wirkungsanalyse herangezogen werden. So hat sich gezeigt, dass mit den durchgeführten Methoden ein großes Arteninventar und zahlreiche, aussagekräftige Wechselbeziehungen erfasst werden können und man auf Basis dieser Ergebnisse dennoch hinreichend detaillierte Aussagen treffen kann. Bei der Interpretation der Untersu-chungsergebnisse ist darauf zu achten, dass über einige Verhaltensweisen sowie über viele populations-dynamische Prozesse derzeit keine oder nur sehr eingeschränkte Erkenntnisse vorliegen. Weiterhin ist insbesonde-re das spezifische Revier-, Konkurrenz- und Ortswechselverhalten der Tiere regional unterschiedlich zu bewerten. Die Ableitung von Erkenntnissen aus anderen Landschaftsräumen in der Literaturauswertung hat daher ihre Gren-zen.

    Insbesondere die Arealansprüche können stark abweichen und somit müssen hauptsächlich die vorliegenden or t-spezifischen Beobachtungsergebnisse zur Planung herangezogen werden. Außerdem gilt als wissenschaftlicher Standard eine mindestens zweijährige Erhebung in einem Untersuchungsraum. Für den hier gewählten Untersu-chungsansatz war vor allem wichtig, dass erstmals Daten von vorhandenen Fledermausarten im Gebiet erfasst wurden. Weiterhin sollten - falls möglich - auch wichtige Habitatfunktionen (Vernetzungsaspekte, Nahrungsgebiete etc.) mitbetrachtet werden. Die vorliegende Beurteilung erhebt - aufgrund der kurzen Untersuchungsphase -keinen Anspruch auf Vollständigkeit des Arteninventars. Bei längerem Untersuchungszeitraum und / oder weiteren Bege-hungen im Gebiet wären sicherlich noch weitere Arten nachweisbar gewesen.

    4.1.2 Untersuchungen mit Fledermaus-Detektoren

    Eine alleinige Feststellung und Determination von Fledermäusen unter Anwendung der Detektoraufnahme und Computeranalyse kann durch die sehr hohe Variabilität des Flug-und Rufverhaltens bei schlecht bestimmbaren Arten (z.B. Myotis- und die beiden Plecotus-Arten) sowie durch Wetterverhältnisse mit Unsicherheiten behaftet sein. Insbesondere bei aufwendigen wissenschaftlichen Arbeiten werden aus diesem Grund in der Regel zusätzlich Netzfänge eingesetzt, um Artenspektren zu erfassen. Allerdings sind Netzfänge neben den artenschutzrechtlichen

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    (Ausnahmegenehmigung) und naturschutzfachlichen (starke Beunruhigung, Stress für die Tiere, Verletzungsgefahr etc.) Bedenken auch sehr arbeits- und darüber hinaus insbesondere auch sehr kostenintensiv. Die planungsver-wertbaren Aussagen des Netzfanges sind jedoch im Verhältnis zum kostenintensiven Aufwand sicherlich unver-hältnismäßig groß. Auf Grund der rein informativen Fragestellung des Auftrages, kam die Methodik des Netzfanges aus diesen Gründen nicht in Frage. Bzgl. der im Folgenden benannten Arten ist trotz aller potenzieller Unsicherhe i-ten darauf hinzuweisen, dass den Gutachtern ein umfangreiches Material an Referenzaufnahmen vorliegt und eine jahrelange Erfahrung im methodischen Umgang mit der Detektoranalyse besteht. Aus der Kombination der ange-wandten Methoden werden die im vorliegenden Gutachten benannten Arten als sicher nachgewiesen bzw. als nicht sicher nachgewiesen bezeichnet.

    9 [Fußnote hier: Es bestehen heute weitreichende Kenntnisse über die Anwendbarkeit der

    Detektormethoden, vgl. hierzu z.B. OBRIST, M. & K. ZBINDEN (2000): Bioakustikworkshop in Bern. – In: Internetveröffentli-chung des SWISS FEDERAL INSTITUTE FOR FOREST, SNOW AN LANDSCAPE RESEARCH, WSL – FORSCHUNGSBE-REICH LANDSCHAFT, ABTEILUNG BIODIVERSITÄT. Bern. Adresse:

    www.wsl.ch/land/biodiversity/...

    OBRIST, M., BOESCH, R., FLÜCKIGER, P., DIECKMANN, U. (2001): Who’s calling? Acoustic Bat spedies Identifikation Revi-sed: L-Computer Surpasses Human Ear in Ral Time Identification in the Field. – In: Internetveröffentlichung des SWISS FE-DERAL INSTITUTE FOR FOREST, SNOW an LANDSCAPE RESEARCH, WSL – FORSCHUNGSBEREICH LANDSCHAFT, ABTEILUNG BIODIVERSITÄT UND FRAUNHOFER INSTITUTE FOR INTEGRADTED CIRCUITS. Bern und Erlangen. Poster-präsentation bei der Biosonar Conference in Portugal, 1998. Adresse:

    www.wsl.ch/land/biodiversitv/...]

    Zur Begründung sind ergänzend folgende Umstände zu beachten:

    • Zu den meisten Detektoraufnahmen konnten wichtige Sichtbeobachtungen erfolgen, die die Sicherheit der Art-bestimmung wesentlich erhöht haben (z.B. arttypische Verhaltensweisen bei der Jagd, Sichtung von Größen, Silhouetten, Körperproportionen etc.).

    • Für die Rufanalyse wurden nur typische Signale herangezogen. In Zweifelsfällen wurde eine Zuordnung verwor-fen bzw. bei nicht unterscheidbaren Arten erfolgte die Zuordnung zur jeweiligen Gattung. Zu den festgestellten Arten liegen den Gutachtern umfangreiche Referenzaufnahmen aus weiten Teilen des Bundesgebietes vor.

    Die Fledermauserhebungen sind speziell auf die zuvor genannten Fragestellungen bezogen und sollen vorhandene naturschutz- und artenschutzrechtliche Defizite im Betrachtungsraum aufzeigen.

    http://www.wsl.ch/land/biodiversity/PUBLCATIONS/bioacoustics/bioacoust.htmlhttp://www.wsl.ch/land/biodiversitv/PUBLICATIONS/asi_post/asi_poster.html

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    4.1.3 Ergebnisse der Fledermauserfassung

    In der nachfolgenden Tabelle werden die bisher nachgewiesenen Fledermausarten beschrieben.10

    [Fußnote hier: Im Anhang ist ein Auszug der Auswertungen der Detektoraufnahmen dargestellt. Hier kann der Zusammenhang zwischen Sig-nalanalyse und Artbestimmung nachvollzogen werden, der in Verbindung mit den Sichtbeobachtungen zu den nachfolgenden

    Aussagen geführt hat.] Neben den Eigenbeobachtungen im Gelände, flössen hier auch weitere Hinweise aus der Literatur ein.

    11 Diese Hinweise wurden in der Spalte „Bemerkungen" in der Tabelle berücksichtigt. Es konnten bis-

    her 2 Fledermausarten (Zwergfledermaus, Braunes Langohr) sicher bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit nachgewie-sen werden. Für eine weitere Art (Rauhhautfledermaus) besteht ein Vorkommensverdacht, weil unter den Rufen der festgestellten Arten zwei Rufreihen, von für Zwergfledermäuse untypisch niedrige Ruffrequenzen (< 40,0 kHz) waren, die eher für ein Vorkommen der Rauhhautfledermaus sprechen. Bislang war mit den vorliegenden Aufnah-men eine exakte Bestimmung der Art nicht möglich. Aufgrund der bisher allgemein fehlenden Daten und Kenntnis-se zur Sommerverbreitung der Fledermausarten im Naturraum, können auch weitere Vorkommen von Arten (z.B. Großer Abendsegler, Kleine Bartfledermaus) im Plangebiet nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der kalten Wit-terungsverhältnisse im Frühjahr und der damit verbundenen Verschiebung der Vegetationsentwicklung, wird es einen Nachtrag zur vorliegenden Stellungnahme geben, der weitere Erkenntnisse abschließend darstellt. Für den untersuchten Bereich des Schwarzbachtales ist davon auszugehen, dass wahrscheinlich 5-6 Arten verschiedene Strukturen als Quartier- und Revierstandorte (Tagesquartier, Vergesellschaftungsräume, Paarungsreviere, vermut-lich auch Wochenstuben) nutzen. Eine Art, der Große Abendsegler, tritt vermutlich regelmäßig als Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet auf.

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    Die Zwergfledermaus besitzt die individuenreichsten Vorkommen im Untersuchungsgebiet und konnte im gesamten Schwarzbachtal beobachtet werden. Die festgestellten Jagdgebiete bieten ein ausreichendes Angebot an Flugin-sekten sowie gehölz- und bodenbewohnende Insektengemeinschaften. Für die Fledermausfauna bieten sich insbe-sondere folgende im Plangebiet vorhandene Habitatstrukturen als wertvolle Nahrungs-, Paarungs-, Vergesellschaf-tungsräume sowie Vemetzungsstrukturen an:

    - alle vorhandenen Waldränder und deren Umfeld bis in ca. 30 m Abstand;

    - alle vorhandenen Gewässer (auch die angelegten Teiche) sowie deren Ufergehölze;

    - alle Gehölze, Bäume und Heckenstreifen im Gebiet;

    - die angrenzenden tlw. höhlenreiche Laub(misch)waldbestände:

    - die landwirtschaftlichen Höfe mit reichem Insektenangebot:

    - alle mageren und blütenreichen Grünlandbestände:

    - alle Waldrandbereiche und insbesondere das Schwarzbachtal, dienen auch der Vernetzung zum Rheintal (Mig-rationsbewegungen, ggf. Großer Abendsegler, Rauhhautfledermaus):

    - Die Funktion der großen Talzüge (insbesondere das Rheintal) für großräumige Zug- und Migrationsbewegungen der Fledermäuse und anderer Wandertierarten ist bekannt und auch für die Gruppe der Fledermäuse ableitbar, zumal hier auch ein reiches Angebot (Bergwerkstollen, Höhlen, Steinbrüche etc.) für geeignete Winterquartiere besteht;

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    Mit den oben stichpunktartig angeführten Lebensräumen, wurden die wesentlichen Habitat- und Vernetzungsberei-che angeführt, die es bei der weiteren Planung zu berücksichtigen gilt. Strukturärmere Bereiche (z.B. strukturarmes Offenland der Kuppe) wiesen häufig nur Einzelvorkommen jagender oder im Habitatwechsel durchfliegender Fle-dermäuse auf. Diese Fledermäuse fliegen entlang der wegbegleitenden Krautsäume und Randstreifen und nutzen diese als Leitlinie in angrenzende günstigere Nahrungshabitate.

    A. Sicher bestimmte Fledermausarten im Betrachtungsraum „Schwarzbachtal"

    1. Pipistrellus pipistrellus (SCHREBER, 1774) Zwergfledermaus

    2. Plecotus auritus (LINNAEUS, 1758) Braunes Langohr

    B. Bisher nicht sicher bestimmbare Fledermausarten im Betrachtungsraum „Schwarzbachtal"

    Die hier aufgeführte Art konnte anhand des bisher vorliegenden Datenmaterials nicht sicher bzw. eindeutig identifi-ziert werden.

    3. Pipistrellus nathusii (KEYSERLING ET BLASIUS, 1839) Rauhhautfledermaus

    C. Eine weitere im Gebiet potentiell vorkommende Fledermausart, die bei längerem Untersuchungsansatz vermut-lich ebenfalls nachweisbar ist:

    4. Nyctalus noctula (SCHREBER, 1774) Großer Abendsegler

    4.2 Erfassungsmethodik Vögel

    Der Untersuchungsaufwand orientierte sich eng an den Fragestellungen, die sich bei dem vorliegenden Vorhaben ergeben

    12: [Fußnote hier: MATTHÄUS (1992): Hinweise zur Erfassung und Bewertung im Rahmen landschaftsökologischer

    Planungen.-In: TRAUTNER, J. (HRSG.): Arten und Biotopschutz in der Planung: Methodische Standards zur Erfassung von Tierartengruppen: BVDL-Tagung Bad Wurzach, 9.-10. November 1991. Ökologie in Forschung und Anwendung: 5. S. 27 - 38.

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    Weikersheim. - RECK, H. (1990): Zur Auswahl von Tiergruppen als Biodeskriptoren für den zooökologischen Fachbeitrag zu Eingriffsplanungen. - In: Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, 32: Symposium über Möglichkeiten und Grenzen der Bioindikation durch Tierarten und Tiergruppen im Rahmen raumrelevanter Planungen. S. 99 - 119. Bonn -Bad Godesberg.]

    • Feststellung des Arteninventars

    • Feststellung von vorhandenen Vernetzungsbeziehungen im Untersuchungsgebiet

    • Feststellung der Aktionsräume im Hinblick auf die Raumnutzung

    • Feststellung von Reproduktionsräumen wichtiger, wertgebender Arten

    • Bewertung der Lebensräume und Wirkungsanalyse

    Die durchgeführten Methoden sind somit eine Zusammenstellung mehrerer verschiedener Standards und Beobach-tungstechniken

    13 [Fußnote hier: LANDESAMT FÜR STRAßEN- UND VERKEHRSWESEN RHEINLAND-PFALZ (1996); HIV-

    STB: 2.46 Faunistische Untersuchungen, 6.44 Leistungen bei faunistischen Untersuchungen; Stand 10/98. Manuskript des Re-ferates 1/6. - OELKE, H. (1980); Qualitative Untersuchungen: Siedlungsdichte. - In: BERTHOLD, P., BEZZEL, E. & G. THIELKE: Praktische Vogelkunde. - DEUTSCHE ORNITHOLOGISCHE GESELLSCHAFT (1995): Qualitätsstandards für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in raumbedeutsamen Planungen. - In: NFN: Medienservice Natur. Minden. - MESCHEDE, A. & HELLER, K.-G. (2000): Ökologie und Schutz von Fledermäusen in Wäldern. - In: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (HRSG.): Schriften-reihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 66. Bonn. - RIECKEN, U. & SCHRÖDER, E. (1995): Biologische Daten für die Planung .- In: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (HRSG.): Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 43.

    Bonn - Bad Godesberg.], die nachfolgend eingehender erläutert werden. Vorab ist darauf hinzuweisen, das zwar z.T. wissenschaftliche Methoden zur Erfassung und Bewertung der Tiervorkommen und Wechselbeziehungen herange-zogen werden, jedoch die Ergebnisse aufgrund der planungsspezifischen Fragestellungen nur einen schlaglichtar-tigen Auszug aus den Gesamtverhältnissen darstellen (vgl. dazu auch die nachfolgende Methodenkritik).

    Die flächendeckende Erfassung der Vogelwelt wurde aus einer Kombination aus Sichtbeobachtung und Verhören im Rahmen von Linientaxierungen durchgeführt. Bei den Angaben zur Siedlungsdichte handelt es sich um festge-stellte Papierreviere aus verschiedenen Beobachtungszeiten. Die Feststellung als „Brutvogel" oder „Brutpaar" in Karte 1 und den Tabellen ist in bestimmten Fällen neben den Beobachtungen von eindeutigem Revierverhalten (Revierruf, Balzgesang, Konkurrenzverhalten usw.) an mindestens jeweils zwei unterschiedlichen Tagen der Brut-periode auf Beobachtungen von Brutplätzen, Nestbau-, Fütterungsaktivitäten und dgl. zurückzuführen. Unsichere Zuordnungen als „Brutvogel" oder „Brutpaar" wichtiger und bedeutsamer Arten, werden ggf. als Brutverdacht (oder pot. Brutvogel) in der Liste der Vogelarten" (Tabelle 2) dargestellt. Die Untersuchungszeiten richteten sich nach den Aktivitäten der Vogelarten. So wurde das Gebiet schwerpunktmäßig in Morgen- und Abendstunden bearbeitet.

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    4.2.1 Vorläufige Ergebnisse Revierkartierung und kommentierte Artenliste

    In der nachfolgenden Tabelle 2 werden die bisher nachgewiesenen Vogelarten beschrieben. Neben den Eigenbe-obachtungen flössen hier auch Daten aus der Literatur ein, falls diese von besonderer Bedeutung für die Nachwei-se waren.

    In den Karten sind alle bisher bekannten planungsrelevanten Vorkommen und Wechselbeziehungen der Vögel für das Untersuchungsgebiet dargestellt.

    Es konnten bisher insgesamt 68 Vogelarten festgestellt werden, wovon zwei Arten (Weißstorch - Durchzügler, Kie-bitz - Durchzügler) aus den Datenangaben ortsansässiger Bürger stammen.

    Nach bisherigen Erkenntnissen brüten 45 (incl. Brutverdacht) Arten im Untersuchungsgebiet. Insgesamt 14 Arten treten regelmäßig als Nahrungsgäste und / oder als Randbrüter auf und unterhalten wichtige Wechselbeziehungen zum Planungsraum. Als ausschließliche Durchzügler bzw. Rastvögel und Gäste kommen 6 Arten vor. Das Vor-

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    kommen der Durchzügler bzw. Rastvögel und Gastvogelarten deutet auf bedeutsame Funktionen des Gebietes als großräumiges Vernetzungsbiotop hin. Offenbar finden sich insbesondere entlang des Schwarzbachtales sowie auf den Offenlandbereichen der Kuppen (Lehmberg, Schellberg und Tangenberg) ziehende Vogelarten ein. Beispiel-haft seien hier folgende gefährdete Arten genannt, die nahrungssuchend über Offenflächen der Kuppen zogen: Steinschmätzer (insgesamt 7 Exemplare am 03.05.2005 beobachtet), Schafstelze (insgesamt 16 Exemplare am 03.05.2005 beobachtet), Feldlerche teilweise ziehend (mindestens 8-10 Exemplare). Von Anwohnern wurde der stark gefährdete Kiebitz als Nahrungsgast und Durchzügler der Offenflächen erwähnt.

    Einem Pressebericht vom 23.03.2005 war zu entnehmen, dass tausende Kraniche über die angrenzenden Ort-schaften Hilden und Haan hinwegziehen. Es ist also nicht auszuschließen, dass auch im Bereich der geplanten WKA-Konzentrationszonen 3.2, 4.1, 4.2 alljährlich Kraniche hinwegziehen.

    Das Untersuchungsgebiet wird von insgesamt 5 Anhang I Vogelarten der EU-Vogelschutzrichtlinie sowohl als Brut- und Nahrungshabitat, als auch Zug- und Rastgebiet genutzt. Insgesamt 31 Vogelarten (rd. 46 %) sind in den Roten Listen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen geführt. Davon gelten insgesamt 7 Vogelarten gemäß Roter Liste als vom Aussterben bedroht (Rote Liste 1: Weißstorch, Wachtel, Kiebitz, Steinkauz, Schafstelze, Stein-schmätzer, Pirol) und 4 Arten (Rotmilan, Braunkehlchen, Feldschwirl, Feldlerche) gelten als stark gefährdete Vo-gelarten. Als in ihrem Bestand gefährdet werden 20 Arten eingestuft.

    Da nur wenige der in Tabelle 2 genannten Vogelarten nicht der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV), also einem besonders strengen Artenschutz unterliegen, wird hier auf einen gesonderten Hinweis verzichtet.

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    04 Der Landschaftsraum wird überwiegend durch intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt und ist geografisch dem Bergischen Land zuzuordnen. Im Untersuchungsgebiet können insbesondere im Schwarzbachtal wertvolle Biotopstrukturen wie frische bis feuchte Wiesen, ältere Hanglaubwälder, Flutmulden und extensivere Nutzungsfor-men angetroffen werden, die noch eine bemerkenswert hohe Artenvielfalt beherbergen. Neben der großen Zahl an Grenzlinien (Feld-Wald-Grenzen, Hecken, Feldgehölze, Wiesenwege etc.) sind auch extensiv genutzte, kleinstruk-turierte Grünlandbereiche für diese Vielfalt verantwortlich.

    4.2.2 Avifaunistisch wichtige Landschaftsbereiche

    Die nachfolgend aufgeführten Landschaftsräume mit avifaunistisch besonderer Wertigkeit können zusammenge-fasst werden (vgl. Karte im Anhang):

    Die strukturreichen, extensiven tlw. feuchten Grünland- und Brachebereiche des Schwarzbachtales mit bedeut-samen Vorkommen (Brut-, Nahrungshabitate) von Sperber, Steinkauz (BV), Wiesenpieper, Schleiereule, Rotmi-lan (NG), Haussperling, Feldsperling und Eisvogel sowie während des Vogelzuges im Herbst und Frühjahr als be-deutsames Rast- und Durchzugsgebiet für Weißstorch, ggf. Kiebitz, Braunkehlchen, Pirol, Feldschwirl, Rauch-, Mehlschwalbe und Mauersegler. Die höhlenreichen Laubwaldbestände der Hangwälder und Talflanken des Schwarzbachtales mit Vorkommen von Grünspecht, Fitis, Buntspecht und Kleiber.

    Aufgrund der vorgefundenen gefährdeten Brut-, Zug- und Rastvogelarten ist die Einhaltung der im „Windenergieer-lass" NRW festgelegten 500-Meter-Schutzzone unbedingt anzuwenden.

    Die offenen Feldfluren des Schell- und Lehmberges mit bedeutsamen Vorkommen von bestandsbedrohten Feld-vogelarten wie Wachtel (Bv), Feldlerche und Schafstelze sowie als Zuggebiet für gefährdete Kleinvögel wie Stein-schmätzer, Schafstelze, Wiesenpieper, Feldlerche, Bachstelze; Die Feldfluren sind weiterhin ein bedeutsames Nah-rungshabitat des offenbar randlich brütenden Rotmilanpaares;

    Aufgrund der bere