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10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Systems G.-Nr. SEG/0600/2010 A.-Nr. 8106986084 Datum 17.04.2012 Zeichen Wieg Untersuchung zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Zu- sammenhang mit der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Köln Flä- chenausweisung für die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem Auftraggeber RWE Power AG Stüttgenweg 2 50935 Köln Umfang 241 Seiten und Anlagen Bearbeiter Daniela Kirchner Helmut Wiegel (Projektleitung) TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Essen Bereich Engineering Langemarckstraße 20 45141 Essen Tel.: 0201/825-33 68 Fax: 0201/825-33 77 www.tuev-nord.de Amtsgericht Hamburg HRB 88330 Geschäftsführung Dipl.-Ing. Rudolf Wieland (Sprecher) Dr.-Ing. Ralf Jung TÜV ® Gewerbelärm Verkehrslärm Sport-/Freizeitlärm Geräuschemissionen Bau- und Raumakustik Lärm am Arbeitsplatz Erschütterungen Qualitätssicherung Bau Schadstoffe im Bau Thermografie, Luftdichtheit Olfaktometrie Umweltverträglichkeit

Tagesordnungspunkt 06 3 k - bscw.nrw.de · 2.5 Methodische Anforderungen an die FFH-Verträglichkeitsprüfung auf der Ebene eines Regionalplans Sowohl bei der Darstellung der Bestandssituation

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Systems

G.-Nr. SEG/0600/2010

A.-Nr. 8106986084

Datum 17.04.2012

Zeichen Wieg

Untersuchung zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Zu-

sammenhang mit der Änderung des Regionalplans für

den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Köln – Flä-

chenausweisung für die Kraftwerkserneuerung am

Standort Niederaußem

Auftraggeber RWE Power AG

Stüttgenweg 2

50935 Köln

Umfang 241 Seiten und Anlagen

Bearbeiter Daniela Kirchner

Helmut Wiegel (Projektleitung)

TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Essen Bereich Engineering

Langemarckstraße 20 45141 Essen

Tel.: 0201/825-33 68 Fax: 0201/825-33 77

www.tuev-nord.de

Amtsgericht Hamburg HRB 88330

Geschäftsführung Dipl.-Ing. Rudolf Wieland (Sprecher) Dr.-Ing. Ralf Jung

TÜV®

Gewerbelärm

Verkehrslärm

Sport-/Freizeitlärm

Geräuschemissionen

Bau- und Raumakustik

Lärm am Arbeitsplatz

Erschütterungen

Qualitätssicherung Bau

Schadstoffe im Bau

Thermografie, Luftdichtheit

Olfaktometrie

Umweltverträglichkeit

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

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Inhalt Seite

1 Anlass und Aufgabenstellung ............................................................... 18

2 Rechtliche und methodische Grundlagen ............................................. 20

2.1 Erhaltungsziele ..................................................................................... 21

2.2 Maßgebliche Bestandteile für die Erhaltungsziele ................................. 22

2.3 Verhältnis von Schutzzweck und Erhaltungszielen ............................... 23

2.4 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NW) ............................... 23

2.5 Methodische Anforderungen an die FFH-Verträglichkeitsprüfung

auf der Ebene eines Regionalplans ...................................................... 24

3 Kurzbeschreibung der relevanten Merkmale der Planänderung

(Musterkraftwerk) und der Wirkfaktoren ................................................ 26

3.1 Kurzbeschreibung des Anlagenkonzepts für ein Kraftwerk im

Planänderungsgebiet ............................................................................ 26

3.1.1 Lage des Planänderungsgebiets .......................................................... 28

3.1.2 Anlagenkonzept .................................................................................... 29

3.2 Ermittlung der relevanten Wirkfaktoren ................................................. 30

4 Bewertungsverfahren und -maßstäbe ................................................... 35

4.1 Allgemeine Aspekte des Bewertungsverfahrens ................................... 35

4.2 Bewertungsmaßstäbe für Luftschadstoffimmissionen und

Stoffeinträge ......................................................................................... 35

4.2.1 Übersicht .............................................................................................. 35

4.2.1.1 Schwefeldioxidimmissionen .................................................................. 36

4.2.1.2 Stickstoffoxidimmissionen ..................................................................... 37

4.2.1.3 Ammoniakimmissionen ......................................................................... 38

4.2.1.4 Stickstoffdeposition ............................................................................... 38

4.2.1.5 Säuredeposition.................................................................................... 42

4.2.1.5.1 Grundlagen ........................................................................................... 42

4.2.1.5.2 Modell-Eingangsdaten .......................................................................... 45

4.2.1.5.3 Vergleich von Critical Loads für Säureeinträge (Plausibilitätskontrolle) . 46

4.2.1.6 Schwermetalldeposition und Schwermetallgehalte in Böden ................ 49

4.2.1.7 Polychlorierte Dibenzodioxine und –furane (PCDD/F) .......................... 51

4.2.1.8 Schadstoffbelastungen in Gewässern ................................................... 52

4.2.2 Bewertung von Zusatzbelastungen ....................................................... 54

5 Ermittlung der Natura-2000-Gebietskulisse .......................................... 58

5.1 Methodische Vorgehensweise .............................................................. 58

5.2 Gebietsauswahl .................................................................................... 62

6 Ermittlung der Vor- und Zusatzbelastungen .......................................... 74

6.1 Vorbelastungen .................................................................................... 74

6.1.1 Schwefeldioxid-, Ammoniak- und Stickstoffoxidimmissionen ................ 75

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

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6.1.2 Stickstoff- und Säuredeposition ............................................................ 79

6.1.3 Schwermetalldeposition und Schwermetallgehalte in Böden ................ 79

6.1.3.1 Schwermetalldeposition mit dem Staubniederschlag ............................ 79

6.1.3.2 Schwermetallgehalte in Böden ............................................................. 81

6.1.4 Schadstoffbelastungen in Gewässern ................................................... 81

6.2 Zusatzbelastungen ............................................................................... 82

6.2.1 Zusatzbelastung durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im

Planänderungsgebiet und Entlastung durch die Stilllegung der vier

300-MW-Blöcke .................................................................................... 82

6.2.1.1 Prognostizierte Zusatzbelastung ........................................................... 82

6.2.1.2 Wegfallende Emissions- und Immissionsbeiträge der vier 300-MW-

Blöcke .................................................................................................. 84

6.2.2 Berechnung der Schwermetallanreicherung in terrestrischen

Kompartimenten (Boden)...................................................................... 87

6.2.3 Berechnung zusätzlicher Stofffrachten im Rhein ................................... 88

7 Summationswirkungen ......................................................................... 90

7.1 Übersicht über die berücksichtigten Projekte ........................................ 90

7.2 Ermittlung der zusätzlichen Immissionsbeiträge der berücksichtigten

Projekte ................................................................................................ 95

8 Auswirkungsprognose FFH- Gebiet „Knechtstedener Wald mit

Chorbusch“ (DE-4806-303) .................................................................. 97

8.1 Beschreibung des Schutzgebietes ........................................................ 97

8.1.1 Allgemeines .......................................................................................... 97

8.1.2 Bedeutung des Schutzgebietes .......................................................... 100

8.1.3 Einflüsse, Nutzungen und Gefährdungen ........................................... 100

8.1.4 Schutzstatus ....................................................................................... 101

8.1.5 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen

Natura-2000-Gebieten ........................................................................ 102

8.2 Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Schutzgebietes ..................... 102

8.2.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie .......................... 102

8.2.1.1 Übersicht ............................................................................................ 102

8.2.1.2 LRT 9160 (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald) .............................. 105

8.2.1.3 LRT 9130 (Waldmeister-Buchenwald) ................................................ 106

8.2.1.3.1 LRT 91E0 (Erlen-Eschen-Wald und Weichholzauenwald an

Fließgewässern) ................................................................................. 107

8.2.1.4 LRT 9110 (Hainsimsen-Buchenwald) ................................................. 108

8.2.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie ............................................. 109

8.2.3 Weitere im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten .......................... 109

8.2.4 Schutzziele gemäß Landschaftsplan II des Rhein-Kreises Neuss

und Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln ..................................... 110

8.3 Managementpläne/Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ................. 111

8.4 Gegenüber den projektrelevanten Luftschadstoffen empfindliche

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und zu prüfende maßgebliche Bestandteile ........................................ 111

8.5 Prognose möglicher Beeinträchtigungen ............................................ 112

8.5.1 Vor- und Zusatzbelastungen sowie Vergleich mit

Beurteilungswerten ............................................................................. 112

8.5.2 Naturschutzfachliche Bewertung ........................................................ 129

8.5.2.1 Bewertung der Auswirkungen der Planänderung ................................ 130

8.5.2.1.1 Buchenwald-Lebensraumtypen (LRT 9110 und 9130) sowie

Eichen-Hainbuchenwald-Lebensraumtyp (LRT 9160) ......................... 130

8.5.2.1.2 Erlen-Eschenwald und Weichholzauenwald an Fließgewässern

(LRT 91E0) ......................................................................................... 130

8.5.2.2 Betrachtung der Auswirkungen anderer Projekte auf das

FFH-Gebiet ......................................................................................... 132

8.5.2.3 Gesamtbewertung und Fazit ............................................................... 136

9 Auswirkungsprognose FFH- Gebiet „Königsdorfer Forst“

(DE-5006-301) .................................................................................... 138

9.1 Beschreibung des Schutzgebietes ...................................................... 138

9.1.1 Allgemeines ........................................................................................ 138

9.1.2 Bedeutung des Schutzgebietes .......................................................... 140

9.1.3 Einflüsse, Nutzungen und Gefährdungen ........................................... 141

9.1.4 Schutzstatus ....................................................................................... 141

9.1.5 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen

Natura 2000-Gebieten ........................................................................ 142

9.2 Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Schutzgebietes ..................... 143

9.2.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie .......................... 143

9.2.1.1 Übersicht ............................................................................................ 143

9.2.1.2 LRT 9130 (Waldmeister-Buchenwald) ................................................ 145

9.2.1.3 LRT 9160 (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald) .............................. 146

9.2.1.4 LRT 9190 (Alte bodensauer Eichenwälder) ........................................ 147

9.2.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie ............................................. 147

9.2.3 Weitere im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten .......................... 148

9.2.4 Schutzziele gemäß Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ ................. 148

9.3 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ............... 150

9.4 Gegenüber den projektrelevanten Luftschadstoffen empfindliche

und zu prüfende maßgebliche Bestandteile ........................................ 150

9.5 Prognose möglicher Beeinträchtigungen ............................................ 151

9.5.1 Vor- und Zusatzbelastungen sowie Vergleich mit

Beurteilungswerten ............................................................................. 151

9.5.2 Naturschutzfachliche Bewertung ........................................................ 164

9.5.2.1 Bewertung der Auswirkungen der Planänderung ................................ 165

9.5.2.1.1 Buchenwälder (LRT 9110 und 9130), Eichen-Hainbuchenwälder

(LRT 9160) und bodensaure Eichenwälder (LRT 9190) ...................... 165

9.5.2.1.2 Natürliche nährstoffreiche Seen und Altarme (LRT 3150) ................... 165

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

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9.5.2.2 Betrachtung der Auswirkungen anderer Projekte auf das

FFH-Gebiet ......................................................................................... 166

9.5.2.3 Gesamtbewertung und Fazit ............................................................... 170

10 Auswirkungsprognose FFH- Gebiet „Worringer Bruch“

(DE-4907-301) .................................................................................... 172

10.1 Beschreibung des Schutzgebietes ...................................................... 172

10.1.1 Allgemeines ........................................................................................ 172

10.1.2 Bedeutung des Schutzgebietes .......................................................... 175

10.1.3 Einflüsse, Nutzungen und Gefährdungen ........................................... 175

10.1.4 Schutzstatus ....................................................................................... 176

10.1.5 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen

Natura-2000-Gebieten ........................................................................ 177

10.2 Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Schutzgebietes ..................... 177

10.2.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie .......................... 177

10.2.1.1 Übersicht ............................................................................................ 177

10.2.1.2 LRT 91E0 (Erlen-Eschen-Wald und Weichholzauenwald an

Fließgewässern) ................................................................................. 179

10.2.1.3 LRT 3150............................................................................................ 180

10.2.1.4 LRT 9160 (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald) .............................. 181

10.2.1.5 LRT 91F0 (Hartholzauenwälder) ......................................................... 181

10.2.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie ............................................. 183

10.2.3 Weitere im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten .......................... 184

10.2.4 Schutzziele gemäß Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln ............. 184

10.3 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ............... 185

10.4 Gegenüber den projektrelevanten Luftschadstoffen empfindliche

und zu prüfende maßgebliche Bestandteile ........................................ 186

10.5 Prognose möglicher Beeinträchtigungen ............................................ 187

10.5.1 Vor- und Zusatzbelastungen sowie Vergleich mit

Beurteilungswerten ............................................................................. 187

10.5.2 Naturschutzfachliche Bewertung ........................................................ 200

10.5.2.1 Bewertung der Auswirkung der Planänderung .................................... 200

10.5.2.1.1 LRT 3150 (Natürliche eutrophe Seen) ................................................ 200

10.5.2.1.2 LRT 9160 (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald) .............................. 201

10.5.2.1.3 LRT 91E0 (Erlen-Eschenwald und Weichholzauenwald an

Fließgewässern) ................................................................................. 202

10.5.2.1.4 LRT 91F0 (Hartholzauenwälder) ......................................................... 202

10.5.2.1.5 Kammmolch ....................................................................................... 203

10.5.2.1.6 Rohrweihe .......................................................................................... 203

10.5.2.2 Betrachtung der Auswirkungen anderer Projekte auf das

FFH-Gebiet ......................................................................................... 204

10.5.2.3 Gesamtbewertung und Fazit ............................................................... 208

11 Auswirkungsprognose FFH- Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen

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zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) ........................ 209

11.1 Beschreibung des Schutzgebietes ...................................................... 209

11.1.1 Allgemeines ........................................................................................ 209

11.1.2 Bedeutung des Schutzgebietes .......................................................... 212

11.1.3 Einflüsse, Nutzungen und Gefährdungen ........................................... 212

11.1.4 Schutzstatus ....................................................................................... 213

11.1.5 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen

Natura-2000-Gebieten ........................................................................ 214

11.2 Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Schutzgebietes ..................... 214

11.2.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie .......................... 214

11.2.1.1 Übersicht ............................................................................................ 214

11.2.1.2 LRT 3270 (Flüsse mit Schlammbänken) ............................................. 217

11.2.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie ............................................. 217

11.2.3 Weitere im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten .......................... 220

11.2.4 Schutzziele gemäß Landschaftsplan II des Rhein-Kreises Neuss

und Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln ..................................... 220

11.3 Managementpläne/Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ................. 221

11.4 Gegenüber den projektrelevanten Luftschadstoffen empfindliche

und zu prüfende maßgebliche Bestandteile ........................................ 221

11.5 Prognose möglicher Beeinträchtigungen ............................................ 222

11.5.1 Vor- und Zusatzbelastungen sowie Vergleich mit

Beurteilungswerten ............................................................................. 222

11.5.1.1 Vorbelastung des Rheins .................................................................... 223

11.5.1.2 Zusatzbelastungen des Rheins ........................................................... 224

11.5.2 Naturschutzfachliche Bewertung ........................................................ 227

11.5.2.1 Bewertung der Auswirkung der Planänderung .................................... 228

11.5.2.1.1 LRT 3270 (Flüsse mit Schlammbänken) ............................................. 228

11.5.2.1.2 Meerneunauge, Flussneunauge, Maifisch, Lachs, Steinbeißer,

Groppe ............................................................................................... 228

11.5.2.2 Betrachtung der Auswirkungen anderer Projekte auf das

FFH-Gebiet ......................................................................................... 229

11.5.2.3 Gesamtbewertung und Fazit ............................................................... 230

12 Gesamtergebnis der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung ..................... 231

13 Verwendete Unterlagen ...................................................................... 234

13.1 Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften .............................. 234

13.2 Literatur .............................................................................................. 235

13.3 Fachinformationssysteme ................................................................... 240

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Abbildungsverzeichnis

Abb. 3-1: Bestehendes Kraftwerk, Vorhabensfläche/Planänderungsgebiet und

Baustelleneinrichtungsflächen (Kartengrundlage: DTK 25,

Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) .......................................................... 28

Abb. 4-1: Massenbilanzierung von Stoffen zur Ermittlung von Critical Loads ................... 43

Abb. 5-1: Fläche mit Säuredeposition größer 0,02 keq/ha·a (Datenquellen: argumet

2012a, LANUV; Kartengrundlage DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe

Abb.verz.) ......................................................................................................... 64

Abb. 5-2: Fläche mit Stickstoffdeposition größer 0,1 kg/ha·a (Datenquellen: argumet

2012a, LANUV; Kartengrundlage DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe

Abb.verz.) ......................................................................................................... 65

Abb. 5-3: Fläche mit Stickstoffoxidimmissionen größer 1,0 µg/m³·d (Datenquellen:

argumet 2012a, LANUV; Kartengrundlage DTK 100,

Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) .......................................................... 66

Abb. 6-1: Messstellen zur Ermittlung der Vorbelastung mit Luftschadstoffen

(Kartengrundlage DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.).............. 76

Abb. 6-2: Entwicklung der genehmigten bzw. für BoAplus zur Genehmigung

angestrebten Emissionsfrachten des Kraftwerks Niederaußem im Zuge

der Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms (Datenquelle:

RWE Power AG) .............................................................................................. 84

Abb. 6-3: Modellbodensegment zur Berechnung der Schadstoffakkumulation im

Boden (Quelle: Landesumweltamt Brandenburg 2008) .................................... 88

Abb. 7-1: Lage berücksichtigter anderer Projekte (Kartengrundlage DTK 100,

Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) .......................................................... 92

Abb. 8-1: FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Datenquelle: LANUV;

Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) ................ 99

Abb. 8-2: FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ mit Lebensraumtypen

(Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk

siehe Abb.verz.) ............................................................................................. 104

Abb. 8-3: Bodentypen, Lebensraumtypen und Messstellen des FIS-StoBo im

nördlichen Teil des FFH-Gebiets "Knechtstedener Wald mit Chorbusch"

(Datenquellen: LANUV; BK 50 - © Geowissenschaftliche Daten:

Geologischer Dienst NRW, Krefeld, 32/2011; Kartengrundlage: DTK 25,

Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) ........................................................ 121

Abb. 8-4: Bodentypen, Lebensraumtypen und Messstellen des FIS-StoBo im

südlichen Teil des FFH-Gebiets "Knechtstedener Wald mit Chorbusch"

(Datenquellen: LANUV; BK 50 - © Geowissenschaftliche Daten:

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

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Geologischer Dienst NRW, Krefeld, 32/2011; Kartengrundlage: DTK 25,

Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) ........................................................ 122

Abb. 9-1: FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ südöstlich des Planänderungsgebiets

(Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk

siehe Abb.verz.) ............................................................................................. 139

Abb. 9-2: Lebensraumtypen im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ mit

Lebensraumtypen (Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25,

Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) ........................................................ 144

Abb. 9-3: Bodentypen, Lebensraumtypen und FIS-StoBo-Messstellen im FFH-

Gebiet "Königsdorfer Forst" (Datenquellen: LANUV, BK 50 - ©

Geowissenschaftliche Daten: Geologischer Dienst NRW, Krefeld, 32/2011;

Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) .............. 158

Abb. 10-1: FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ nordöstlich des Planänderungsgebietes

(Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Geobasisdaten der

Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2011) .......................... 174

Abb. 10-2: FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ nordöstlich des Vorhabenstandortes mit

Lebensraumtypen Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25,

Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW

2011) .............................................................................................................. 178

Abb. 10-3: Bodentypen, Lebensraumtypen und FIS-StoBo-Messstellen im FFH-

Gebiet "Worringer Bruch" (Datenquellen: LANUV, BK 50 - ©

Geowissenschaftliche Daten: Geologischer Dienst NRW, Krefeld, 32/2011;

Kartengrundlage: DTK 25, Geobasisdaten der Kommunen und des

Landes NRW © Geobasis NRW 2011) ........................................................... 195

Abb. 11-1: Teilabschnitt des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen

Emmerich und Bad Honnef“ (Datenquelle: LANUV-

Fachinformationssystem FFH-Gebiete, Kartengrundlage: DTK 25,

Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) ........................................................ 211

Abb. 11-2: Teilabschnitt des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen

Emmerich und Bad Honnef“ mit Lebensraumtypen (Datenquelle: LANUV-

Fachinformationssystem FFH-Gebiete; Kartengrundlage: DTK 25,

Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.) ........................................................ 216

Die in den Abbildungen verwendeten Kartengrundlagen auf der Basis der DGK 5, DTK 25 und DTK 100 wurden uns überwiegend von der RWE Power AG zur Verfügung ge-

stellt. Für diese Abbildungen gelten die Vervielfältigungsrechte Geobasisdaten NRW

Bonn + RWE Power AG, für die Zeichnungsinhalte RWE Power AG. Diese Unterla-gen können nur mit vorheriger Zustimmung der RWE Power AG an Dritte weitergege-ben, verbreitet, durch Bild- oder sonstige Informationsträger wiedergegeben oder ver-vielfältigt werden. Sie enthalten Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigen-

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tum der RWE Power AG im Sinne der UIG. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte lie-gen bei der RWE Power AG. Alle übrigen Abbildungen auf der Basis digitaler topografischer Karten tragen einen ei-genen Genehmigungsvermerk.

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Tabellenverzeichnis

Tab. 3-1: Mögliche Planwirkungen auf Natura-2000-Gebiete nach Lambrecht und

Trautner (2007) ................................................................................................ 31

Tab. 4-1: Critical Levels für SO2 (Quelle: UNECE 2010a) ................................................ 36

Tab. 4-2: Critical Levels für NH3 (Quelle: UNECE 2010a) ................................................ 38

Tab. 4-3: Vergleich empirischer und modellierter Critical Loads für eutrophierende

Stoffeinträge ..................................................................................................... 41

Tab. 4-4: Kenndaten der Wald-Monitoringfläche Kleve-Tannenbusch" (Quelle:

LANUV) ............................................................................................................ 47

Tab. 4-5: Kenndaten der Wald-Monitoringfläche "Haard" (Quelle: LANUV) ..................... 48

Tab. 4-6: Immissionswerte für Schwermetalldepositionen gemäß Nr. 4.5.1 TA Luft ........ 49

Tab. 4-7: Abschätzung von Critical Loads für Schwermetalleinträge im Hinblick auf

den Ökosystemschutz im Bereich der FFH-Gebiete zwischen Düsseldorf

und Köln (Quelle: Builtjes et al. 2011, Gauger et al. 2008) ............................... 50

Tab. 4-8: Beurteilungswerte für Schwermetallgehalte in Böden ....................................... 51

Tab. 4-9: Beurteilungswerte für Gewässerschadstoffe..................................................... 53

Tab. 5-1: Kriterien zur Abgrenzung der Natura-2000-Gebietskulisse (Erläuterungen

siehe Text) ....................................................................................................... 61

Tab. 5-2: Natura-2000-Gebietskulisse ............................................................................. 68

Tab. 5-3: Weitere FFH-Gebiete, die sich an die im zweiten Arbeitsschritt

abgegrenzte Gebietskulisse anschließen ......................................................... 69

Tab. 5-4: Maximale Zusatzbelastungen mit Luftschadstoffen (Jahresmittel) in FFH-

Gebieten außerhalb der im zweiten Arbeitsschritt abgegrenzten

Gebietskulisse (Erläuterungen siehe Text) ....................................................... 71

Tab. 6-1: Übersicht über die ausgewerteten Messprogramme und Messstellen .............. 75

Tab. 6-2: Immissionsvorbelastung der Luft mit SO2 und NOx (Jahresmittelwerte) für

den Zeitraum 2005 bis 2010 (Datenquellen: siehe Text) .................................. 77

Tab. 6-4: Schwermetalldeposition mit dem Staubniederschlag in Rheidt und Hürth-

Berren¬rath (Datenquellen: Eurofins/GfA 2008, eretecUA 2011) ...................... 80

Tab. 6-5: Maximale zusätzliche Immissionen und Stoffeinträge durch den Betrieb

eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet (Datenquelle:

argumet 2012a) ................................................................................................ 83

Tab. 8-1: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet

„Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen,

Stand: Feb. 2010) .......................................................................................... 103

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

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Systems Systems

Tab. 8-2: Charakteristik des Lebensraumtyps 9160 im FFH-Gebiet „Knechtstedener

Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010;

Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010; BfN Handbuch 1998) ....................... 105

Tab. 8-3: Charakteristik des Lebensraumtyps 9130 im FFH-Gebiet „Knechtstedener

Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010;

Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010; BfN Handbuch 1998) ....................... 106

Tab. 8-4: Charakteristik des Lebensraumtyps 91E0 im FFH-Gebiet „Knechtstedener

Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010;

Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010; BfN Handbuch 1998) ....................... 107

Tab. 8-5: Charakteristik des Lebensraumtyps 9110 im FFH-Gebiet „Knechtstedener

Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010;

Schutzzieldokument, BfN Handbuch 1998) .................................................... 108

Tab. 8-6: Schutzziele gemäß Landschaftsplan II des Rhein-Kreises Neuss für das

NSG „Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden“ ................................................. 110

Tab. 8-7: Schutzziele gemäß Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln für das NSG

„Chorbusch“ ................................................................................................... 110

Tab. 8-8: Schutzziele gemäß Landschaftsplan II des Rhein-Kreises Neuss für das

LSG „Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen“ ............. 111

Tab. 8-9: Prüfungsrelevante empfindliche Bestandteile des FFH-Gebietes

"Knechtstedener Wald mit Chorbusch" (DE- 4806-303).................................. 112

Tab. 8-10: Vorbelastung (Jahresmittel) und jährliche maximale Immissions-

Zusatzbelastung mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen durch den

Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten

Braunkohlenkraftwerks im Bereich des FFH-Gebiets „Knechtstedener

Wald mit Chorbusch“ ...................................................................................... 113

Tab. 8-11: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein

der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk und der

durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen

Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“.... 114

Tab. 8-12: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein

der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk und der

durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen

Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“.... 115

Tab. 8-13: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit

Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose

zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und

Bagatellschwellen im Bereich des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit

Chorbusch“ .................................................................................................... 116

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

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Systems Systems

Tab. 8-14: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den

Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten

Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke

wegfallenden maximalen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet

„Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ........................................................... 118

Tab. 8-15: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den

Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten

Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke

wegfallenden realen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener

Wald mit Chorbusch“ ...................................................................................... 119

Tab. 8-16: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Säureeinträgen

durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten

Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im

Bereich des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ .................. 123

Tab. 8-17: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb

eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks

und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen

Säureeinträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ............ 125

Tab. 8-18: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb

eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks

und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen

Säureeinträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ............ 126

Tab. 8-19: Vorbelastung und jährliche maximale zusätzliche Schwermetalldeposition

durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten

Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads im Bereich des FFH-Gebiets

„Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ........................................................... 127

Tab. 8-20: Vorbelastung und maximale Anreicherung von Schwermetallen in Böden

des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ durch den

Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten

Braunkohlenkraftwerks ................................................................................... 129

Tab. 8-21: Immissions-und Depositionszusatzbelastungen durch den Betrieb eines

Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet, Entlastung durch die

Stilllegung von Altanlagen und Zusatzbelastungen durch andere Projekte

im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ................................... 133

Tab. 8-22: Summationswirkung mit anderen Projekten hinsichtlich der

Säuredeposition im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ........ 134

Tab. 9-1: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet

„Königsdorfer Forst“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: März 2008) ....... 143

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

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Tab. 9-2: Charakteristik des Lebensraumtyps 9130 im FFH-Gebiet „Königsdorfer

Forst“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: März 2008;

Schutzzieldokument, Stand: August 2001; BfN Handbuch 1998) ................... 145

Tab. 9-3: Charakteristik des Lebensraumtyps 9160 im FFH-Gebiet „Königsdorfer

Forst“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: März 2008;

Schutzzieldokument, Stand: August 2001; BfN Handbuch 1998) ................... 146

Tab. 9-4: Charakteristik des Lebensraumtyps 9190 im FFH-Gebiet „Königsdorfer

Forst“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: März 2008; Schutzzieldo-

kument, Stand: August 2001; BfN Handbuch 1998) ....................................... 147

Tab. 9-5: Schutzziele gemäß Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ des Rhein-Erft-

Kreises für das NSG „Königsdorfer Forst“ ...................................................... 149

Tab. 9-6: Schutzziele gemäß Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ des Rhein-Erft-

Kreises für das LSG „“Königsdorfer Wald“ ...................................................... 150

Tab. 9-7: Prüfungsrelevante empfindliche Bestandteile des FFH-Gebietes

"Königsdorfer Forst" (DE- 5006-301) .............................................................. 151

Tab. 9-8: Vorbelastung (Jahresmittel) und jährliche maximale Immissions-

Zusatzbelastung mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen durch den

Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten

Braunkohlenkraftwerks im Bereich des FFH-Gebiets „Königsdorfer Forst“ ..... 152

Tab. 9-9: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein

der Immissionsprognose zugrunde gelegte Braunkohlenkraftwerk und der

durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen

Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ ................................ 153

Tab. 9-10: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein

der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk und der

durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen

Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ ................................ 154

Tab. 9-11: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit

Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose

zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und

Bagatellschwellen im Bereich des FFH-Gebiets „Königsdorfer Forst“ ............. 155

Tab. 9-12: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den

Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten

Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke

wegfallenden maximalen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer

Forst“.............................................................................................................. 156

Tab. 9-13: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den

Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

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Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke

wegfallenden realen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ ... 157

Tab. 9-14: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Säureeinträgen

durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten

Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im

Bereich des FFH-Gebiets „Königsdorfer Forst“ ............................................... 159

Tab. 9-15: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb

eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks

und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen

Säureeinträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ ........................................ 160

Tab. 9-16: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb

eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks

und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen

Säureeinträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ ........................................ 161

Tab. 9-17: Vorbelastung und jährliche maximale zusätzliche Schwermetalldeposition

durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten

Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads im Bereich des FFH-Gebiets

„Königsdorfer Forst“ ....................................................................................... 162

Tab. 9-18: Vorbelastung und maximale Anreicherung von Schwermetallen in Böden

des FFH-Gebietes „Königsdorfer Forst“ durch den Betrieb eines der

Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks ................... 164

Tab. 9-19: Immissions-und Depositionszusatzbelastungen durch den Betrieb eines

Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet, Entlastung durch die

Stilllegung von Altanlagen und Zusatzbelastungen durch andere Projekte

im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ ............................................................... 167

Tab. 10-1: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet

„Worringer Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010)............ 177

Tab. 10-2: Charakteristik des Lebensraumtyps 91E0 im FFH-Gebiet „Worringer

Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010;

Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010; BfN Handbuch 1998) ......................... 179

Tab. 10-3: Charakteristik des Lebensraumtyps 3150 im FFH-Gebiet „Worringer

Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010;

Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010; BfN Handbuch 1998) ......................... 180

Tab. 10-4: Charakteristik des Lebensraumtyps 9160 im FFH-Gebiet „Worringer

Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010;

Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010; BfN Handbuch 1998) ......................... 181

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

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Tab. 10-5: Charakteristik des Lebensraumtyps 91F0 im FFH-Gebiet „Worringer

Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010;

Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010; BfN Handbuch 1998) ......................... 182

Tab. 10-6: Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet "Worringer Bruch"

(DE-4907-301) ............................................................................................... 183

Tab. 10-7: Schutzziele und Maßnahmen für den Kammmolch gemäß LANUV-

Fachinformationssystem, für den als Anhang II-Art der FFH-Richtlinie das

FFH-Gebiet im Gebietsnetz Natura 2000 Bedeutung hat (Quelle:

Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010) ........................................................... 183

Tab. 10-8: Schutzziele und Maßnahmen für die Rohrweihe gemäß LANUV-

Fachinformationssystem, für die das FFH-Gebiet im Gebietsnetz Natura

2000 eine Bedeutung hat (Quelle: Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010) ..... 184

Tab. 10-9: Schutzziele gemäß Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln für das NSG

„Worringer Bruch“ ........................................................................................... 185

Tab. 10-10: Prüfungsrelevante empfindliche Bestandteile des FFH-Gebietes

"Worringer Bruch" (DE- 4907-301) ................................................................. 186

Tab. 10-11: Vorbelastung (Jahresmittel) und jährliche maximale Immissions-

Zusatzbelastung mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen im Bereich

des FFH-Gebiets „Worringer Bruch“ durch den Betrieb eines der

Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks ................... 187

Tab. 10-12: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein

der Immissionsprognose zugrunde gelegte Braunkohlenkraftwerk und der

durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen

Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ ................................... 188

Tab. 10-13: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein

der Immissionsprognose zugrunde gelegte Braunkohlenkraftwerk und der

durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen

Immissionsbeiträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ ................................... 189

Tab. 10-14: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit

Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose

zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und

Bagatellschwellen im Bereich des FFH-Gebiets „Worringer Bruch“ ................ 190

Tab. 10-15: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den

Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten

Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke

wegfallenden maximalen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Worringer

Bruch“ ............................................................................................................ 192

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Tab. 10-16: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den

Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten

Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke

wegfallenden realen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ ...... 193

Tab. 10-17: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Säureeinträgen

durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten

Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im

Bereich des FFH-Gebiets „Worringer Bruch“ .................................................. 194

Tab. 10-18: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb

eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks

und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen

Säureeinträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ ........................................... 196

Tab. 10-20: Vorbelastung und jährliche maximale zusätzliche Schwermetalldeposition

durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten

Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads im Bereich des FFH-Gebiets

„Worringer Bruch“ ........................................................................................... 198

Tab. 10-21: Vorbelastung und jährliche maximale zusätzliche Schwermetalldeposition

durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten

Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads im Bereich des FFH-Gebiets

„Worringer Bruch“ ........................................................................................... 199

Tab. 10-22: Immissions-Zusatzbelastungen durch den Betrieb eines

Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet, Entlastung durch die

Stilllegung von Altanlagen und Zusatzbelastungen durch andere Projekte

im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ ................................................................... 205

Tab. 10-23: Summationswirkung mit anderen Projekten hinsichtlich der

Säuredeposition im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ ........................................ 206

Tab. 11-1: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet

„Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (Quelle:

Standard-Datenbogen, Stand: Dez. 2009) ...................................................... 215

Tab. 11-2: Charakteristik des Lebensraumtyps 3270 im FFH-Gebiet „Rhein-

Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (Quelle:

Standard-Datenbogen, Stand: Dez. 2009; Schutzzieldokument, Stand:

Feb. 2010; BfN Handbuch 1998) .................................................................... 217

Tab. 11-3: Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet "Rhein-

Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef " (DE-4405-301) ..... 218

Tab. 11-4: Schutzziele und Maßnahmen für sechs Fischarten gemäß LANUV-

Fachinformationssystem (Quelle: Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010) .... 218

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Tab. 11-5: Schutzziele gemäß Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln für das NSG

„Rheinaue Worringen-Langel“ ........................................................................ 220

Tab. 11-6: Schutzziele gemäß Landschaftsplan Kreis Mettmann für das LSG

„Rheinufer“ ..................................................................................................... 220

Tab. 11-7: Schutzziele gemäß Landschaftsplan Köln für das LSG „Rhein und

Rheinauen Worringen bis Merkenich“ ............................................................ 221

Tab. 11-8: Prüfungsrelevante empfindliche Bestandteile des Teilabschnitts des FFH-

Gebiets "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef"

(DE- 4405-301) .............................................................................................. 222

Tab. 11-9: Vorbelastung des Rheins an der GÜS-Messstelle 000220 – Stürzelberg -

Rhein (Quelle http://www.elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IMS/start.htm) .......... 223

Tab. 11-10: Quecksilbergehalte in Rotaugen und Aalen im Niederrhein (Quelle: IKSR

2002) .............................................................................................................. 224

Tab. 11-11: Quecksilbergehalte in Dreikantmuscheln und Brassen im Niederrhein an

der Messstelle Bimmen (Quelle: Umweltprobenbank des Bundes) ................. 224

Tab. 11-12: Gesamtstickstoff- und Sulfatfrachten des Rheins (Vorbelastung) an der

GÜS-Messstelle 000220 - Stürzelberg (Quelle Stoffkonzentrationen:

http://www.elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IMS/start.htm) ................................ 225

Tab. 11-13: Schwermetallfracht des Rheins (Vorbelastung) an der GÜS-Messstelle

000220 - Stürzelberg (Quelle Stoffkonzentrationen:

http://www.elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IMS/start.htm) ................................ 225

Tab. 11-14: Maximaler zusätzlicher Eintrag von Stickstoff und Schwefel in den Rhein

durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten

Braunkohlenkraftwerks ................................................................................... 226

Tab. 11-15: Maximaler zusätzlicher Eintrag von Schwermetallen in den Rhein durch

den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten

Braunkohlenkraftwerks ................................................................................... 227

Tab. 11-16: Maximaler zusätzlicher Eintrag von Stickstoff und Schwefel in den Rhein

durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten

Braunkohlenkraftwerks ................................................................................... 229

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1 Anlass und Aufgabenstellung

RWE Power plant im Zuge des Kraftwerkserneuerungsprogramms die Erneuerung des

Braunkohlenkraftwerkes Niederaußem auf einer nordöstlich zum Standort gelegenen

Anschlussfläche in einer Größenordnung von rund 1.100 MW als Ersatz für eine nach

Aufnahme des kommerziellen Betriebes erfolgende, mehr als kapazitätsgleiche Stillle-

gung von 4 x 300 MW am Standort Niederaußem und strebt hierzu eine Änderung des

Regionalplans an.

Am Standort Niederaußem ging im Rahmen des Kraftwerkserneuerungsprogramms in

2003 das erste Braunkohlenkraftwerk mit optimierter Anlagentechnik (BoA1) mit einer

elektrischen Leistung von ca. 1.000 MW und einem Netto-Wirkungsgrad von > 43 %

ans Netz. Mit einer elektrischen Leistung von ca. 2 x 1.100 MW und einem Wirkungs-

grad von > 43 % werden die Blöcke BoA 2&3 am Standort Neurath nach Angaben von

RWE Power in Kürze den kommerziellen Betrieb aufnehmen. Die BoA-Technologie gilt

derzeit weltweit als modernste und effizienteste Kraftwerkstechnik auf Braunkohlebasis.

Mit Realisierung der BoA-Blöcke 1 bis 3 sind bzw. werden bis Ende 2012 nach Anga-

ben von RWE Power schrittweise alle sechzehn 150-MW-Blöcke (Wirkungsgrad rund

30 %) im Rheinischen Revier endgültig stillgelegt. Damit ist ca. ein Drittel der Braunkoh-

lenkraftwerkskapazität erneuert.

Das vorliegende Konzept des nächsten Erneuerungsschrittes (Vorhaben) beinhaltet

den Bau einer hocheffizienten Neuanlage mit einer Kapazität von 1.100 MW und die

mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung von vier 300-MW-Blöcken (Wirkungsgrad rund

33 %) am Standort Niederaußem, nach Aufnahme des kommerziellen Betriebs der

Neuanlage BoAplus. Die vorgelegte Planung sieht dabei gegenüber früheren Planun-

gen eine Halbierung der Kapazität von ursprünglich 2.200 MW auf nunmehr 1.100 MW

vor. Verbunden mit der mehr als kapazitätsgleichen Stilllegung wird am Standort die

Kapazität zukünftig absolut abnehmen und gleichzeitig werden mit der deutlichen Stei-

gerung des Wirkungsgrades die eingesetzte Kohlemenge und die damit verbundenen

Emissionen reduziert.

Die weitere Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms am Standort Nieder-

außem bedarf raumordnungsrechtlich der Flächenausweisung auf der Ebene des Regi-

onalplans für den Regierungsbezirk Köln. Die von der Änderung des Regionalplans

betroffene, im Eigentum der RWE Power stehende Fläche (im weiteren „Planände-

rungsgebiet“ oder synonym „Vorhabensfläche“) liegt im Regierungsbezirk Köln im Nor-

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den des Rhein-Erft Kreises, auf dem Gebiet der Stadt Bergheim nordöstlich des Kraft-

werks Niederaußem. Das Planänderungsgebiet ist im Regionalplan als allgemeiner

Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen. Ziel der Regionalplanänderung ist daher eine

Ausweisung als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit dem

Planzeichen „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“.

RWE Power hat am 07.10.2011 bei der Bezirksregierung Köln eine formelle Anregung

für eine Änderung des Regionalplans einschließlich der hierfür erforderlichen Umwelt-

prüfung nach § 12 Abs. 4 LPlG i.V.m. § 9 ROG im Bereich des Standortes Nieder-

außem vorgelegt.

Nachfolgend wird untersucht, ob Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele von Natura-

2000-Gebieten durch die Errichtung und den Betrieb eines Kraftwerks im Planände-

rungsgebiet möglich sind. Die Untersuchung bildet die Grundlage für die behördliche

Prüfung der Verträglichkeit der Planänderung mit den Erhaltungszielen der Natura-

2000-Gebiete gemäß § 34 BNatSchG.

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2 Rechtliche und methodische Grundlagen

Für Pläne oder Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder

Projekten ein Gebiet des Netzes „Natura 2000“ (FFH-Gebiete und EU-Vogelschutz-

gebiete) erheblich beeinträchtigen können, ist gemäß. § 34 BNatSchG die Verträglich-

keit mit den Erhaltungszielen des betreffenden Gebiets zu prüfen. Die Anwendung der

diesbezüglichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes bei der Aufstellung oder

Änderung von Raumordnungsplänen regelt § 7 Abs. 6 und 7 ROG.

Ergibt die FFH-Verträglichkeitsprüfung, dass ein Projekt zu erheblichen Beeinträchti-

gungen eines Natura-2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutz-

zweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es gemäß § 34 Abs. 2 BNatSchG

grundsätzlich unzulässig. Abweichend hiervon kann ein Projekt dennoch zugelassen

werden, wenn es aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses

notwendig ist und zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an

anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gege-

ben sind (§ 34 Abs. 3 BNatSchG).

Dabei ist es nicht relevant, ob ein Projekt oder Plan direkt Flächen von Natura-2000-

Gebieten in Anspruch nimmt oder lediglich von außen (beispielsweise durch Luftschad-

stoffimmissionen) einwirkt.

Maßgebliche Bestandteile im Sinne von § 34 Abs. 2 BNatSchG und damit Prüfgegen-

stände der FFH-Vorprüfung bzw. FFH-Verträglichkeitsprüfung sind:

Lebensräume nach Anhang I FFH-Richtlinie

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie

aufgrund derer das Gebiet ausgewählt wurde.

Zu den maßgeblichen Bestandteilen zählen auch biotische und abiotische Standortfak-

toren, räumlich-funktionale Beziehungen, Strukturen, gebietsspezifische Funktionen

oder Besonderheiten, die für die Wahrung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Er-

haltungszustandes der Lebensräume und Arten von Bedeutung sind.

Nachfolgend werden die zentralen im Zusammenhang mit den Erhaltungszielen ste-

henden Aspekte der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung näher erläutert.

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2.1 Erhaltungsziele

Der Begriff der Erhaltungsziele ist in § 7 Abs. 1 Nr. 9 BNatSchG definiert. Erhaltungs-

ziele eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung sind danach die Erhaltung oder

Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der dort vorkommenden natürli-

chen Lebensräume nach Anhang I der FFH-Richtlinie und Arten des Anhangs II der

FFH-Richtlinie bzw. in Europäischen Vogelschutzgebieten die in Anhang I aufgeführten

Vogelarten sowie die nach Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) regelmäßig

auftretenden Zugvogelarten und ihre Lebensräume.

Arten, die in anderen Anhängen beider Richtlinien aufgeführt sind oder als besondere

Arten der Fauna und Flora eines Gebietes im Standard-Datenbogen genannt werden,

sind nicht Gegenstand einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, es sei denn, sie be-

stimmen als charakteristische Arten der Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie

die Erhaltungsziele mit (BMVBS 2008).

Der „günstige Erhaltungszustand" eines Lebensraums bzw. einer Art des Anhangs I

bzw. II ist in Art. 1, Buchstabe e) und i) FFH-Richtlinie definiert. Nach Buchstabe e) ist

der Erhaltungszustand eines Lebensraums als günstig einzustufen, wenn:

„sein natürliches Verbreitungsgebiet sowie die Flächen, die er in diesem Gebiet ein-

nimmt, beständig sind oder sich ausdehnen und

die für seinen langfristigen Fortbestand notwendige Struktur und spezifischen Funk-

tionen bestehen und in absehbarer Zukunft wahrscheinlich bestehen werden und

der Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen Arten im Sinne des Buchsta-

bens i) günstig ist."

Ein günstiger Erhaltungszustand entspricht den Bewertungskategorien A (hervorra-

gend) und B (gut) des Standard-Datenbogens.

Nach Buchstabe i) ist der Erhaltungszustand einer Art als günstig einzustufen, wenn:

„aufgrund der Daten über die Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass diese

Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraums, dem sie angehört, bildet

und langfristig weiterhin bilden wird, und

das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in absehbarer Zeit

vermutlich abnehmen wird und

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ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich weiterhin vor-

handen sein wird, um langfristig ein Überleben der Populationen dieser Art zu si-

chern."

Der „günstige Erhaltungszustand" von Vogelarten des Anhangs I und von Zugvögeln

nach Art. 4 Abs. 2 VSchRL ist in der VSchRL nicht explizit definiert. Die Begriffsdefiniti-

onen des Art. 1 Buchst. i) FFH-Richtlinie können jedoch in entsprechender Weise auf

zu schützende Vogelarten der VSchRL übertragen werden. Ähnlich wie für Arten des

Anhangs II der FFH-Richtlinie lässt sich der günstige Erhaltungszustand einer Vogelart

anhand des Erhaltungsgrads der Funktionen und der Wiederherstellungsmöglichkeiten

der für die Art wichtigen Habitatelemente abschätzen (BMVBS 2008).

2.2 Maßgebliche Bestandteile für die Erhaltungsziele

Bei den in § 34 Abs. 2 BNatSchG bezeichneten „maßgeblichen Bestandteilen eines

Gebietes" handelt es sich um das gesamte ökologische Arten-, Strukturen-, Faktoren-

und Beziehungsgefüge, das für die Wahrung bzw. Wiederherstellung eines günstigen

Erhaltungszustands der Lebensräume und Arten von Bedeutung ist. Maßgebliche Be-

standteile sollen konkret für die Erhaltungsziele benannt werden (BMVBS 2008):

Lebensräume des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (in FFH-

Gebieten) sowie Vogelarten des Anhangs I und Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2

VSchRL (in EU-Vogelschutzgebieten), nach denen das Gebiet ausgewählt wurde,

sowie zusätzlich als Bestandteile der geschützten Lebensraumtypen „die darin vor-

kommenden charakteristischen Arten“ (vgl. Art. 1 Buchst. e FFH-Richtlinie) sind im-

mer für die Erhaltungsziele maßgebliche Bestandteile. Lebensraumtypen und Arten

der Anhänge I und II FFH-Richtlinie oder Vogelarten des Anhangs I und Zugvögel

nach Art. 4 Abs.2 VSchRL, die im Standard-Datenbogen nicht genannt sind, können

dagegen keine Erhaltungsziele des Gebiets darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom

17.01.2007 - 9 A 20/05, Rn. 77 - Westumfahrung Halle).

Zu den maßgeblichen Bestandteilen eines Schutzgebietes können ferner Land-

schaftsstrukturen gehören, die zwar nicht selbst als Lebensräume des Anhangs I

einzustufen sind, jedoch für die Erhaltung dieser Lebensräume notwendig sind. So

können z.B. in das Schutzgebiet eingeschlossene Rand- und Pufferzonen zu an-

grenzenden intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen zu den maßgeblichen Be-

standteilen eines Schutzgebiets gehören.

Einzelne Pflanzen- oder Tierarten können maßgebliche Bestandteile eines Lebens-

raums des Anhangs I sein, wenn sie charakteristisch für eine besondere Ausprägung

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des Lebensraumtyps bzw. für dessen Erhaltungszustand sind. Tier- oder Pflanzenar-

ten, welche eine unentbehrliche Nahrungsgrundlage von Arten des Anhangs II bil-

den, sind für deren Vorkommen in einem Gebiet maßgeblich.

Auch allgemeine Strukturmerkmale eines Schutzgebiets kommen als maßgebliche

Bestandteile in Frage. So kann die Durchgängigkeit eines Gewässers für einen not-

wendigen Austausch zwischen den Lebensgemeinschaften zweier Teilflächen eines

Lebensraums des Anhangs I von maßgeblicher Bedeutung sein.

Ferner sind Flächen, die für die Wiederherstellung und Entwicklung des Erhaltungs-

zustandes dieser Lebensräume oder Arten von Bedeutung sind, als maßgebliche

Bestandteile des Gebiets einzustufen.

2.3 Verhältnis von Schutzzweck und Erhaltungszielen

Das BNatSchG unterscheidet in § 34 Abs. 2 zwischen den Erhaltungszielen und dem

Schutzzweck eines Gebietes.

Mit den Erhaltungszielen wird festgelegt, für welche Lebensräume bzw. Arten eines

Gebietes ein günstiger Erhaltungszustand erhalten oder wiederhergestellt werden soll.

Sie sind bei der Meldung des Gebietes von besonderer Bedeutung.

Der Schutzzweck ergibt sich aus den Vorschriften über das Schutzgebiet, nachdem die

Länder die in die Liste der Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung eingetragenen Ge-

biete und die Europäischen Vogelschutzgebiete zu Schutzgebieten i. S. des § 20 Abs. 2

BNatSchG erklärt haben.

Sobald diese Erklärung erfolgt ist, ergeben sich gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG die

Maßstäbe für die Verträglichkeit aus dem jeweils auf der Grundlage der Erhaltungsziele

des Gebietes bestimmten Schutzzweck und den zur Erreichung des Schutzzweckes

erlassenen Vorschriften.

2.4 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NW)

Die Rechtsvorschriften zum Aufbau und Schutz des Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“

innerhalb des Landes NRW sind in § 48a bis e LG NW enthalten. Seit Inkrafttreten der

Neuregelung des Naturschutzrechts auf Bundesebene am 01. März 2010 gelten diese

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Vorschriften nur noch bezüglich der in Ihnen enthaltenen Zuständigkeits- oder Verfah-

rensvorschriften fort. Weiterhin gilt § 48c Abs. 5 LG mit seinen gebietsbezogenen Be-

stimmungen weiter (MUNLV 2010).

2.5 Methodische Anforderungen an die FFH-Verträglichkeitsprüfung auf der Ebene eines Regionalplans

Sowohl bei der Darstellung der Bestandssituation als auch bei der Beschreibung und

der Bewertung der Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete ist zu berücksichtigen, dass

auf der Ebene der Regionalplanung noch keine ins Detail gehenden planerischen Fest-

legungen erfolgen. Dementsprechend kann die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung auf

der Ebene der Regionalplanung noch nicht die inhaltliche Tiefe haben, die insbesonde-

re für die abschließende Prüfung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erforder-

lich ist. Entscheidend für die FFH-Verträglichkeitsprüfung im Regionalplanverfahren ist

im Wesentlichen, eine Entscheidungsgrundlage für die Regionalplanung zu schaffen

und die Frage, ob auf der Grundlage der vorgesehenen Darstellung des Regionalplans

die beabsichtigte Planung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit umgesetzt werden

kann.

Die Regionalplanung darf somit nicht erkennbar Konflikte auslösen, die auf den nach-

folgenden Planungsebenen nicht, ggf. auch durch Schadensvermeidungs- und Scha-

densbegrenzungsmaßnahmen, gelöst werden könnten. Konkrete Problemlösungen

müssen auf der Regionalplanebene aber noch nicht aufgezeigt werden.

Soweit mit der Realisierung eines Planinhalts Immissionen und Stoffeinträge als Wirk-

faktoren verknüpft sind, können mögliche Konflikte nur durch eine abschätzende Quan-

tifizierung von bestehenden Vorbelastungen und prognostizierten Zusatzbelastungen

identifiziert werden. Dem wird dadurch Rechnung getragen, dass der Untersuchung ein

Braunkohle-Musterkraftwerk mit den für dieses Kraftwerk prognostizierten Immissionen

und Stoffeinträgen zugrundegelegt wird.

Über den Vergleich von Vorbelastungen, Zusatzbelastungen und Empfindlichkeiten der

Erhaltungsziele von potentiell betroffenen Natura-2000-Gebieten können mögliche Kon-

flikte erkannt und ggf. grundsätzliche Lösungsmöglichkeiten ermittelt werden.

An dieser Prüfsystematik wird auch im Hinblick auf die mit der Kraftwerkserneuerung

verbundene Stilllegung von Altanlagen, die zu einer effektiven Entlastung führt, festge-

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halten. Dadurch kann dokumentiert werden, welche Auswirkungen durch den Betrieb

eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet bereits für sich genommen oder

jedenfalls unter Berücksichtigung der Stilllegung unerheblich sind.

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3 Kurzbeschreibung der relevanten Merkmale der Plan-änderung (Musterkraftwerk) und der Wirkfaktoren

3.1 Kurzbeschreibung des Anlagenkonzepts für ein Kraftwerk im Planänderungsgebiet

Gegenstand und Planungsziel der Regionalplanänderung ist die raumplanerische Er-

möglichung eines neuen Braunkohlenkraftwerks. Im Hinblick auf die konkreten Planun-

gen zur Kraftwerkserneuerung der Vorhabensträgerin RWE Power AG und um der

Umweltprüfung eine ausreichende Datengrundlage zu geben, werden repräsentativ die

Auswirkungen eines Braunkohlenkraftwerks mit einer Kapazität von rund 1.100 MW

unter Berücksichtigung der zum Vorhaben der Kraftwerkserneuerung gehörigen Stillle-

gung von vier 300-MW-Blöcken am Standort Niederaußem untersucht („Musterkraft-

werk“).

Für die Beurteilung der Auswirkungen eines Braunkohlenkraftwerks werden für den

Abgasvolumenstrom die einschlägigen Immissionsgrenzwerte für feste Brennstoffe her-

angezogen1. Dabei wird die Verwendung von Braunkohle als Brennstoff unterstellt. Ein

Einsatz von Biomasse bis zu einem Anteil von 10 % wird hiermit abgedeckt.

Das zugrundegelegte Musterkraftwerk mit einer Leistung von rund 1.100 MW entspricht

dem aktuellen Entwicklungsstand. Für die Errichtung einer solchen Kraftwerksanlage ist

die vom Planänderungsgebiet umfasste Fläche ausreichend, aber auch erforderlich.

Berücksichtigt wird zusätzlich auch die Möglichkeit der Nachrüstung einer CO2-

Abscheidung. Die Errichtung eines weiteren Braunkohlenkraftwerksblocks oder eines

Braunkohlenkraftwerks mit deutlich höherer Leistung im Planänderungsgebiet kann

aufgrund des damit verbundenen größeren Flächenbedarfs ausgeschlossen werden.

Auch unter diesem Gesichtspunkt stellt die Zugrundelegung des hier beschriebenen

Musterkraftwerks für die Regionalplanänderung also eine konservative Grundlage dar.

Die sich an die raumordnungsrechtliche Prüfung und Bewertung sowie die Regional-

planänderung anschließenden Planungs- und Planvollzugsebenen (insbesondere Bau-

leitplanung und immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren) sind in der Lage

sicherzustellen, dass sich die Auswirkungen eines raumordnungsrechtlich zulässigen

Braunkohlenkraftwerks in einem im Hinblick auf die berührten Belange verträglichen,

1 Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um eine Reduzierung der Emissionsgrenzwerte für Schwermetalle und PCDD/F gegenüber den Vorgaben der 13. BImSchV und angesichts der im praktischen Anlagenbetrieb erreichbaren deutlichen Unterschreitung dieser Vorgaben wird für die Immissionsprognose davon ausgegangen, dass diese Grenzwerte halbiert werden können.

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insbesondere fachrechtlich zulässigen Rahmen halten. Abweichungen von der hier zu

Grunde gelegten Konzeption des Musterkraftwerks mit unvertretbaren Auswirkungen

kann hierbei aufgrund der zu beachtenden gesetzlichen Anforderungen und der Maß-

gaben des Fachrechts sowie der Steuerungsmöglichkeiten in der Bauleitplanung aus-

reichend begegnet werden.

Die zu Grunde gelegten Parameter des Musterkraftwerks sind daher nicht als bindende

Vorgaben für die nachfolgende Bauleitplanung und das Anlagenzulassungsverfahren zu

verstehen. Es handelt sich hierbei nur um einen der raumordnerischen Planungsebene

angepassten Rahmen für die FFH-Verträglichkeitsprüfung, mit der geklärt werden soll,

ob sich die Ansiedlung eines Braunkohlenkraftwerks (zudem mit konservativer Ab-

schätzung) raumverträglich realisieren lässt. Innerhalb dessen verbleibt der nachfol-

genden Bauleitplanung ein eigenständiger Gestaltungsspielraum.

Bestandteil des Kraftwerkserneuerungsprogramms der RWE Power AG ist die Stillle-

gung von vier 300-MW-Blöcken am Standort Niederaußem, die daher auch einen Bau-

stein des Musterkraftwerks darstellt. Hieraus ergibt sich zukünftig eine deutliche Minde-

rung der Belastungen. Die Stilllegung der 300-MW-Blöcke erfolgt spätestens sechs Mo-

nate nach Aufnahme des kommerziellen Betriebs von BoAplus. Auch während dieser

Übergangsphase wird kein gleichzeitiger Volllastbetrieb der vier 300-MW-Blöcke und

BoAplus erfolgen. Die Stilllegung ist entsprechend abzusichern.

Auf der Fläche der stillgelegten 300-MW-Blöcke ist nach Maßgabe der GIB-Darstellung

im Regionalplan und auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplans prognos-

tisch eine industriegebietstypische Nachfolgenutzung zu berücksichtigen. Aufgrund der

weiteren Planung zur Kraftwerkserneuerung im Rheinischen Revier wird dabei von ei-

nem perspektivisch langfristig denkbaren Ersatz der bestehenden zwei 600-MW-Blöcke

durch eine kapazitätsgleiche Kraftwerksanlage als realistische Nachnutzung auf dieser

Fläche ausgegangen. Auch in diesem Fall ist eine dauerhafte effektive Verringerung der

Schallemissionen und der Luftschadstoffemissionen des gesamten Kraftwerkstandortes

durch die Nutzung moderner, schallschutzoptimierter Anlagenkonzepte und unter Be-

rücksichtigung der einzuhaltenden Emissionsbegrenzungen anzunehmen. Im Rahmen

der Bauleitplanung kann zudem abgesichert werden, dass die Schall- und Schadstoff-

immissionen durch die Neuerrichtung einer Kraftwerksanlage und eine Nachfolgenut-

zung auf den Altflächen das heute bestehende Emissionsniveau und Immissionsniveau

nicht überschreiten bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit unterschreiten werden.

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Nachfolgend wird das Anlagenkonzept der RWE Power AG für die Errichtung eines

Braunkohlenkraftwerks, das im Sinne eines Musterkraftwerks den Auswirkungsbetrach-

tungen zugrunde gelegt wird, beschrieben. Die Ausführungen basieren auf Angaben

der RWE Power AG.

3.1.1 Lage des Planänderungsgebiets

Die für die Kraftwerkserneuerung vorgesehene, im Eigentum der RWE Power AG ste-

hende Fläche (im Weiteren „Planänderungsgebiet“ oder „Vorhabensfläche“) liegt im

Regierungsbezirk Köln im Norden des Rhein-Erft-Kreises auf dem Gebiet der Stadt

Bergheim unmittelbar nordöstlich des Kraftwerks Niederaußem. Die Lage des Planän-

derungsgebietes ist der Abb. 3-1 zu entnehmen. Daneben sind die temporären Baustel-

leneinrichtungsflächen dargestellt.

Abb. 3-1: Bestehendes Kraftwerk, Vorhabensfläche/Planänderungsgebiet und Baustelleneinrichtungsflächen (Kartengrundlage: DTK 25, Genehmi-gungsvermerk siehe Abb.verz.)

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3.1.2 Anlagenkonzept

Da Natura-2000-Gebiete aufgrund der großen Entfernung des nächstgelegenen FFH-

Gebietes zum Planänderungsgebiet von ca. 6 km ausschließlich durch Luftschadstoff-

immissionen sowie Stoffeinträge über den Luft- und Wasserpfad potentiell betroffen

sein können, werden nachfolgend nur die emissionsrelevanten Merkmale des Muster-

kraftwerks dargestellt. Eine ausführliche Beschreibung des Anlagenkonzepts enthält

der Umweltbericht (TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG 2012).

Dem Anlagenkonzept liegt ein Duo-Kesselkonzept zugrunde, das die Realisierung von

zwei Kesseln mit jeweils rund 550 MW vorsieht. Hierdurch und durch den Einsatz eines

integrierten Feuerungskonzeptes (einer Kombination der bewährten Feuerung von

Rohbraunkohle und der erstmaligen, kommerziellen Nutzung vorgetrockneter Braun-

kohle) wird nach Angaben von RWE Power die Einsatzflexibilität von BoAplus deutlich

verbessert. BoAplus ermöglicht, die schwankende Einspeisung erneuerbarer Energien

auszugleichen und damit den Ausbau erneuerbarer Energien in besonderem Maße zu

unterstützen. Nach Angaben von RWE Power erreicht ein Kraftwerk dieses Anlagen-

typs Regelgeschwindigkeiten, die vergleichbar sind mit modernen Gaskraftwerken und

kann im Zweikesselbetrieb Lastschwankungen bis zu 750 MW flexibel ausgleichen..

Über den deutlich gesteigerten Wirkungsgrad werden auch die spezifischen Emissionen

von Luftschadstoffen gesenkt. Die Ableitung der Abgase erfolgt über einen gemeinsa-

men Schornstein mit einer Höhe von 180 Metern.

Bestandteil des Kraftwerkserneuerungsprogramms der RWE Power AG ist die Stillle-

gung von vier 300-MW-Blöcken am Standort Niederaußem, die daher auch einen Bau-

stein des Musterkraftwerks darstellt. Hieraus ergibt sich zukünftig eine deutliche Minde-

rung der Belastungen. Die Stilllegung der 300-MW-Blöcke erfolgt spätestens sechs Mo-

nate nach Aufnahme des kommerziellen Betriebs von BoAplus. Auch während dieser

Übergangsphase wird kein gleichzeitiger Volllastbetrieb der vier 300-MW-Blöcke und

BoAplus erfolgen. Die Stilllegung ist entsprechend abzusichern.

Der Wasserbedarf der Kraftwerke entlang der Erft wird derzeit und auch langfristig aus

dem Sümpfungsdargebot der beiden Tagebaue Garzweiler und Hambach gedeckt.

Auch für ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet ist die Wasserversorgung

langfristig aus dem Sümpfungsdargebot der Tagebaue gesichert.

Das Betriebs-, Kühlturmabflut- und Niederschlagswasser aus dem Kraftwerk Nieder-

außem wird gemäß den Vorgaben der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis in den

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Gillbach eingeleitet. Die zukünftige Einleitung kann so ausgestaltet werden, dass die

aktuellen wasserrechtlichen Anforderungen eingehalten werden und die bestehende

Situation in wesentlichen Punkten sogar verbessert wird. Dies kann sichergestellt wer-

den durch (a) die endgültige Stilllegung von Altanlagen (b), den geringeren Wasserver-

brauch entsprechend den zugrunde gelegten Parametern des Braunkohle-Muster-

kraftwerks und (c) das geringere Abwassertemperaturniveau des Musterkraftwerks so-

wie (d) eine vergleichmäßigte Einleitung in den Gillbach durch ein gezieltes Wasser-

mengenmanagement.

3.2 Ermittlung der relevanten Wirkfaktoren

Bezüglich möglicher Projektwirkungen ist grundsätzlich zwischen anlage-, bau- und

betriebsbedingten Wirkungen zu unterscheiden. Zu den baubedingten Wirkungen wer-

den in der Regel auch die Wirkungen bei einem späteren eventuellen Rückbau der An-

lagen gerechnet. Aufgrund der großen Entfernung von Natura-2000-Gebieten zum

Planänderungsgebiet sind bau- und anlagebedingte Wirkungen von vorneherein auszu-

schließen. Die potenziellen Wirkungen durch den Betrieb eines Kraftwerks im Planän-

derungsgebiet sind in Tab. 3-1 unter Verwendung des Kataloges möglicher Wirkfakto-

ren aus Lambrecht und Trautner (2007) dargestellt.

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Wirkfaktorengruppe / Wirkfaktoren Beurteilung

Mögliche Planwir-kungen auf Natu-ra-2000-Gebiete

Ja Nein

1 Direkter Flächenentzug

1-1 Überbauung/Versiegelung

Das nächstgelegene Natura-2000-Gebiet weist eine Entfernung von etwa 6 km zur Vorhabensfläche auf. Daher besteht keine Betroffenheit durch Überbauung.

x

2 Veränderung der Habitatstruktur/Nutzung

2-1 Direkte Veränderung von Vege-tations-/ Biotopstrukturen

Aufgrund der Entfernung zu Natura-2000-Gebieten keine Betroffenheit.

x

2-2 Verlust/Änderung charakteristi-scher Dynamik

Aufgrund der Entfernung zu Natura-2000-Gebieten keine Betroffenheit.

x

2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung

Aufgrund der Entfernung zu Natura-2000-Gebieten keine Betroffenheit.

x

2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitat-prägender Nutzung/Pflege

Aufgrund der Entfernung zu Natura-2000-Gebieten keine Betroffenheit.

x

2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung/-Pflege

Aufgrund der Entfernung zu Natura-2000-Gebieten keine Betroffenheit.

x

3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren

3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes

Aufgrund der Entfernung zu Natura-2000-Gebieten keine Betroffenheit.

x

3-2 Veränderung der morphologi-schen Verhältnisse

Aufgrund der Entfernung zu Natura-2000-Gebieten keine Betroffenheit.

x

3-3 Veränderung der hydrologi-schen/ hydrodynamischen Ver-hältnisse

Aufgrund der Entfernung zu Natura-2000-Gebieten keine Betroffenheit.

x

3-4 Veränderung der hydrochemi-schen Verhältnisse (Beschaf-fenheit)

Aufgrund der Entfernung zu Natura-2000-Gebieten keine Betroffenheit.

x

3-5 Veränderung der Temperatur-verhältnisse

Aufgrund der Entfernung zu Natura-2000-Gebieten keine Betroffenheit.

x

3-6

Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Fakto-ren (z. B. Belichtung, Verschat-tung)

Aufgrund der Entfernung zu Natura-2000-Gebieten keine Betroffenheit.

x

4 Barriere- oder Fallenwirkung/Individuenverlust

4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwikung/Individuenverlust

Aufgrund der Entfernung zu Natura-2000-Gebieten keine Betroffenheit.

x

4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwikung/Individuenverlust

Aufgrund der Entfernung zu Natura-2000-Gebieten keine Betroffenheit.

x

4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwikung/Individuenverlust

Aufgrund der Entfernung zu Natura-2000-Gebieten keine Betroffenheit.

x

5 Nichtstoffliche Einwirkungen

Tab. 3-1: Mögliche Planwirkungen auf Natura-2000-Gebiete nach Lambrecht und Trautner (2007)

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Wirkfaktorengruppe / Wirkfaktoren Beurteilung

Mögliche Planwir-kungen auf Natu-ra-2000-Gebiete

Ja Nein

5-1 Akustische Reize (Schall) Aufgrund der Entfernung zu Natura-2000-Gebieten keine Betroffenheit.

x

5-2 Bewegung/Optische Reizauslö-ser (Sichtbarkeit, ohne Licht)

Aufgrund der Entfernung zu Natura-2000-Gebieten keine Betroffenheit.

x

5-3 Licht (auch: Anlockung) Aufgrund der Entfernung zu Natura-2000-Gebieten keine Betroffenheit.

x

5-4 Erschütterugen/Vibrationen Aufgrund der Entfernung zu Natura-2000-Gebieten keine Betroffenheit.

x

5-5 Mechanische Einwirkung (z.B. Tritt, Luftwirbelung, Wellen-schlag)

Aufgrund der Entfernung zu Natura-2000-Gebieten keine Betroffenheit.

x

6 Stoffliche Einwirkungen

6-1 Stickstoff- und Phosphat-verbindungen/Nährstoffeintrag

Nährstoffe werden über den Luft- und Wasserpfad eingetragen und näher untersucht.

x

6-2 Organische Verbindungen

Organische Immissionen können in geringem Umfang aus dem Verbren-nungsprozess resultieren und über den Luftpfad in Natura-2000-Gebiete ein-getragen werden.

x

6-3 Schwermetalle Schwermetalle können über den Luftpfad eingetragen werden und wer-den und näher untersucht.

x

6-4 Sonstige durch Verbrennungs- und Produktionsprozesse ent-stehende Schadstoffe

Luftschadstoffimmissionen aus dem Verbrennungsprozess können Natura-2000-Gebiete erreichen und werden näher untersucht.

x

6-5 Salz Relevante Einleitungen von Salzen in aquatische Natura-2000-Gebiete fin-den nicht statt.

x

6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub/Schweb-stoffe und Sedimente)

Stäube werden mit ihren Inhaltsstoffen über den Luftpfad eingetragen und näher untersucht.

x

6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung)

Es besteht diesbezüglich keine Betrof-fenheit.

x

6-8 Arzneimittelrückstände und en-dokrin wirkende Stoffe

Arzneimittel und endokrin wirkende Stoffe werden nicht eingesetzt.

x

6-9 Sonstige Stoffe Es werden keine weiteren Stoffe in relevanter Weise und Menge einge-setzt.

x

7 Strahlung

7-1 Nichtionisierende Strah-lung/Elektromagnetische Felder

Elektromagnetische Felder beschrän-ken sich auf das Betriebsgelände und den Nahbereich der Freileitungstras-sen. Aufgrund der Entfernung zu Natu-ra-2000-Gebieten keine Betroffenheit.

x

7-2 Ionisierende/Radioaktive Strah-lung

Die radioaktiven Immissionen aus Braunkohlekraftwerken werden als vernachlässigbar eingestuft.

x

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Wirkfaktorengruppe / Wirkfaktoren Beurteilung

Mögliche Planwir-kungen auf Natu-ra-2000-Gebiete

Ja Nein

8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen

8-1 Management gebietsheimischer Arten

Nicht gegeben x

8-2 Förderung/Ausbreitung gebiets-fremder Arten

Nicht gegeben x

8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)

Nicht gegeben x

8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen

Nicht gegeben x

Aufgrund der standörtlichen Besonderheiten ist der Wasserpfad (insbesondere Schwer-

metalle, Wärme) vorliegend nicht von Relevanz.

Aus dem Kraftwerksbetrieb stammendes Kühl- und Abwasser wird in den Gillbach ab-

geleitet. Der Gillbach selbst ist zwar nicht als Natura-2000-Gebiet ausgewiesen, über

den Gillbach und im weiteren Verlauf die Erft können aber theoretisch Stoff- und Wär-

meeinträge aus dem Kraftwerk in den Rhein gelangen und potentiell auf die aquati-

schen Erhaltungsziele der dort ausgewiesenen Natura-2000-Gebiete einwirken. Somit

wäre der Wasserpfad grundsätzlich neben dem Luftpfad zu berücksichtigen.

Wie im Umweltbericht (Kap. 4.4.4.4) werden aber keine Schwermetalle mit dem Ab-

wasser in den Gillbach eingeleitet. Die u. a. mit Quecksilber belasteten Wässer aus der

REA werden weiterhin zum Betrieb der Deponie für Kraftwerksreststoffe Fortuna-

Garsdorf zur Aschestabilisierung verwendet und zusammen mit der Kraftwerksasche

vollständig zur Kraftwerksreststoffdeponie ausgeschleust, ohne das Gewässer zu be-

lasten. Ein Eintrag von Schadstoffen aus dem REA-Abwasserstrom in den Gillbach und

im weiteren Verlauf über die Erft in den Rhein erfolgt daher weiterhin nicht.

Zur Kraftwerkskühlung wird am Standort Niederaußem Sümpfungswasser verwendet,

das ohnehin in den Rhein eingeleitet wird. Über den Kühlprozess wird zwar ein Teil des

Sümpfungswassers verdunstet, was zu Konzentrationserhöhungen im Gillbach führen

kann, aber die in den Rhein gelangenden Stofffrachten nicht verändert. Eine zusätzliche

stoffliche Belastung des Rheins durch den Kraftwerksbetrieb ist daher auszuschließen.

Aufgrund der großen Fließstrecke bis zum Rhein (ca. 24 km) ist auch davon auszuge-

hen, dass sich zusätzliche Wärmeeinträge aus dem Betrieb eines Kraftwerks in den

Gillbach bis zum Erreichen des Rheins so weit abgebaut haben, dass im Rhein keine

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messbaren Temperaturerhöhungen resultieren. Wie in Kap. 3.1.2 ausgeführt, ist ange-

sichts des Einsatzes moderner Kraftwerkstechnik zudem davon auszugehen, dass die

Wärmebelastung des Gillbachs insgesamt sinkt und sich damit auch die Wärmefracht in

den Rhein verringert.

Aufgrund der standörtlichen Besonderheiten ist der Wasserpfad vorliegend daher nicht

von Relevanz, so dass nur die betriebsbedingten Luftschadstoffimmissionen sowie

Stoffeinträge über den Luftpfad als einziger zu betrachtender, relevanter Wirkpfad ver-

bleiben.

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4 Bewertungsverfahren und -maßstäbe

4.1 Allgemeine Aspekte des Bewertungsverfahrens

Das Bewertungsverfahren orientiert sich an dem Leitfaden des BMVBW (2004). Danach

sind grundsätzlich zwei Bewertungsschritte erforderlich:

Bewertung der projektbedingten Beeinträchtigungen zunächst ohne Berücksichti-

gung schadensbegrenzender Maßnahmen, weiterhin gegebenenfalls unter Berück-

sichtigung schadensbegrenzender Maßnahmen

Bewertung projektbedingter Beeinträchtigungen im Zusammenwirken mit anderen

Plänen und Projekten.

Im vorliegenden Fall sind ausschließlich die möglichen Beeinträchtigungen durch Luft-

schadstoffimmissionen und Stoffeinträge zu bewerten.

Zentrales Bewertungskriterium ist die Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes

der maßgeblichen Bestandteile eines Gebietes. Beeinträchtigungen des Erhaltungszu-

standes sind dann als erheblich einzustufen, wenn die Projektwirkungen eine Ver-

schlechterung eines günstigen Erhaltungszustandes auslösen oder der Wiederherstel-

lung eines günstigen Erhaltungszustandes entgegenstehen.

Je ungünstiger ein Erhaltungszustand ist, desto eher sind Beeinträchtigungen als er-

heblich einzustufen. Je bedeutsamer die Wiederherstellung von Lebensraumtypen für

ein Gebiet ist, umso empfindlicher reagiert ein Gebiet auf Beeinträchtigungen entspre-

chender Wiederherstellungs- oder Entwicklungsziele.

Insgesamt ist jede Beeinträchtigung eines Erhaltungszieles eines Gebietes als erheb-

lich zu bewerten.

4.2 Bewertungsmaßstäbe für Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge

4.2.1 Übersicht

Als Bewertungsmaßstäbe für Luftschadstoffe können ökotoxikologisch begründete

Schwellenwerte (Critical Levels, Critical Loads etc.) und aus ihnen abgeleitete Beurtei-

lungswerte (Grenzwerte, Ziel-, Orientierungs- und Richtwerte) herangezogen werden.

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Hinsichtlich der Qualität von Beurteilungswerten ist zwischen folgenden Kategorien zu

unterscheiden:

Lebensraumtyp- und FFH-artenspezifische Werte

Kompartimentspezifische und biotaspezifische Werte

Aus der ersten Kategorie liegen nur wenige Beurteilungswerte vor. Lebensraumtypspe-

zifische Werte gibt es für die Stickstoffdeposition („Critical Loads“, vgl. Kap. 4.2.1.4).

Für einzelne Arten wie den Fischotter oder den Lachs liegen Wirkungsschwellenwerte

aus ökotoxikologischen Untersuchungen vor (LUA Brandenburg 2008).

Weitaus häufiger sind Beurteilungswerte aus der zweiten Kategorie verfügbar. Sie be-

ziehen sich auf Ökosytemkompartimente (Boden, Wasser, Sediment, Luft) oder Biota

(Vegetation, Vegetationstypen wie Wald, Artengruppen wie Flechten oder Moose).

Kompartiment- oder biotaspezifische Beurteilungswerte sind in der Regel so abgeleitet,

dass sie auch empfindliche Organismen schützen.

Entsprechend dem zugrunde gelegten Anlagentyp (Musterkraftwerk) werden die in der

13. BImSchV für derartige Anlagen aufgeführten Luftschadstoffe betrachtet. Die Beur-

teilungsmaßstäbe für die einzelnen Immissionsparameter sind in den Kapiteln 4.2.1.1

bis 4.2.1.6 dargestellt.

4.2.1.1 Schwefeldioxidimmissionen

Auf der Basis immissionsökologischer Untersuchungen wurden von der Wirtschafts-

kommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE 1992) für Schwefeldioxid (SO2)

kritische Schwellenkonzentrationen („Critical Level“) abgeleitet. Die Critical Levels wer-

den in der aktuellen Revision des „Manual on Methodologies and Criteria for Modelling

and Mapping Critical Loads & Levels and Air Pollution Effects, Risks and Trends” (UN-

ECE 2010) bestätigt. Sie sind in der Tab. 4-1 zusammengestellt.

Vegetationstyp Critical Level

[µg/m³]

Zeitbezug

Wälder 20 Jahresmittel und Winterhalbjahr

(Halb-)natürliche Vegetation 20 Jahresmittel und Winterhalbjahr

Cyanobakterien-Flechten 10 Jahresmittel

Tab. 4-1: Critical Levels für SO2 (Quelle: UNECE 2010a)

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Der Critical Level von 10 µg/m³ ist auch auf andere empfindliche Flechtenarten anzu-

wenden (vgl. WHO 2000, Hawksworth & Rose 1970).

Der Wert von 20 µg/m³ wurde auch als Kritischer Wert zum Schutz der Vegetation in

die 39. BImSchV und als Immissionswert zum Schutz der Vegetation und von Ökosys-

temen in die TA Luft übernommen.

Zu den Wirkungen von Schwefeldioxid auf Tiere sind weitaus weniger gesicherte Dosis-

Wirkungs-Beziehungen bekannt. Die vorliegenden Untersuchungen beziehen sich zu-

dem größtenteils auf Nutztiere. In experimentellen Untersuchungen ermittelte Effekte

wie chronische Atemwegserkrankungen oder Reduzierung der Milchleistung wurden

erst oberhalb von 150 µg SO2/m³, d. h. weit oberhalb der derzeitigen Hintergrundbelas-

tung mit Schwefeldioxid beobachtet (zsf. Darstellung in Guderian 2001, WHO 2005).

Wirbellose Tiere scheinen auf die Exposition mit Schwefeldioxid deutlich empfindlicher

zu reagieren als Wirbeltiere. So wird über einen Rückgang der Aktivitätsdichte einiger

Spinnenarten bereits ab Schwefeldioxid-Konzentrationen von 10 bis 25 µg/m³ und über

einen Individuenrückgang von Schmetterlingen und Hautflüglern ab 25 µg/m³ berichtet

(UBA 1987).

Der niedrigste für die Vegetation abgeleitete Critical Level von 10 µg/m³ dürfte damit

auch für empfindliche Tierarten ein hinreichendes Schutzniveau darstellen.

4.2.1.2 Stickstoffoxidimmissionen

Auf der Basis immissionsökologischer Untersuchungen wurde von der UNECE (1992)

für Stickstoffoxide (NOx: Summe aus NO2 und NO, angegeben als NO2) eine kritische

Schwellenkonzentration („Critical Level“) von 30 µg/m³ im Jahresmittel zum Schutz der

Vegetation abgeleitet. Getrennte Critical Levels für die beiden Stickstoffoxidspezies

können mangels unzureichenden Kenntnisstands nicht abgeleitet werden (UNECE

2010a). Der Critical Level wird in der aktuellen Revision des „Manual on Methodologies

and Criteria for Modelling and Mapping Critical Loads & Levels and Air Pollution Effects,

Risks and Trends” (UNECE 2010a) bestätigt. Der Wert wurde auch als Kritischer Wert

zum Schutz der Vegetation in die 39. BImSchV und als Immissionswert mit analogem

Schutzzweck in die TA Luft übernommen.

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Analog zur Situation beim Schwefeldioxid sind auch bezüglich der Stickstoffoxide Wir-

kungen auf Tiere deutlich weniger untersucht. Ebenso beschränken sich die experimen-

tellen Studien im Wesentlichen auf Wirbeltiere. Als niedrigste Effektkonzentration für

Lungenfunktionsänderungen oder Beeinträchtigungen der Infektionsabwehr wird nach

Auswertung neuerer Studien eine chronische Exposition von etwa 200 bis 1000 µg

NO2/m³ angegeben, als No-Effect-Konzentration für Veränderungen im molekularen

Bereich (Lipidperoxidation als früher Indikator für Membranschädigungen) eine chroni-

sche Exposition von 75 µg NO2/m³ (VDI 2004).

Der für die Vegetation abgeleitete Critical Level von 30 µg NOx/m³ dürfte damit auch für

Tiere ein hinreichendes Schutzniveau darstellen.

4.2.1.3 Ammoniakimmissionen

Für die Beurteilung von Ammoniakimmissionen werden gemäß UNECE (2010) folgende

Critical Levels herangezogen:

Vegetationstyp Critical Levels [µg/m³]

Zeitbezug

Höhere Pflanzen (einschließlich Heiden, Grasland, Waldbodenvegetation)

3 (2-4)* Jahresmittel

Flechten und Moose (eingeschlossen sind Ökosysteme, in denen Flechten und Moose eine Schlüsselrolle spielen)

1 Jahresmittel

* Der Critical Level wird ausdrücklich mit einem Unsicherheitsbereich von 2 bis 4 µg/m³ ange-

geben.

Die Critical Levels in der Tab. 4-2 beziehen sich auf Ökosysteme mit den gegenüber

NH3 jeweils empfindlichsten Organismen (Höhere Pflanzen, Moose, Flechten).

4.2.1.4 Stickstoffdeposition

Analog zur Bewertung von Immissionskonzentrationen sind auch zur Bewertung von

Stoffeinträgen kritische Belastbarkeitsgrenzen abgeleitet worden, die in diesem Fall als

„Critical Loads“ bezeichnet werden. Als „Critical Loads“ werden diejenigen Stoffeinträge

definiert, bei deren Unterschreiten auch langfristig keine signifikant schädlichen Effekte

Tab. 4-2: Critical Levels für NH3 (Quelle: UNECE 2010a)

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an Ökosystemen oder Teilen davon zu erwarten sind (LUA Brandenburg 2008). Als

„langfristig“ wird im Zusammenhang mit Stoffeinträgen ein Zeitraum von 100 und mehr

Jahren definiert. Dieser große Zeitraum berücksichtigt, dass sowohl die Auswirkungen

als auch die Erholung von Stoffeinträgen mit großen zeitlichen Verzögerungen eintreten

können (Achermann & Bobbink 2003).

Critical Loads können zum einen aus Massenbilanzen bestimmt werden. Grundannah-

me ist dabei, dass die langfristigen Stoffeinträge gerade noch so hoch sein dürfen, dass

die ausgleichenden Eigenschaften eines Ökosystems nicht überlastet werden. Als aus-

gleichende Prozesse wirken beispielsweise die Nachlieferung basischer Kationen durch

Gesteinsverwitterung, Stoffspeicherung in Biomasse oder die Immobilisierung der Hu-

musschicht. Die Bestimmung der Critical Loads über Massenbilanzen ist vergleichswei-

se aufwändig, liefert aber standortgenaue oder standorttypgenaue Werte. Ein Nachteil

der Methode besteht darin, dass Sekundäreffekte von Eutrophierungen wie indirekte

Auswirkungen auf die Fauna (Beeinflussung von Fortpflanzungs-/Nahrungshabitaten

durch Veränderungen der Vegetation), die ebenfalls zu den Erhaltungszielen von Natu-

ra-2000-Gebieten gehören kann und den Erhaltungszustand mitbestimmt, nicht oder

nur begrenzt erfasst werden.

Zum anderen können empirisch abgeleitete Critical Loads verwendet werden. Sie ba-

sieren auf der Beobachtung von Veränderungen in Ökosystemen unterschiedlicher Art,

die in experimentellen Untersuchungen oder Feldstudien gewonnen wurden.

Empirische Critical Loads für Stickstoff wurden zuerst 1988 bei einem Experten-

Workshop in Skokloster zusammengestellt, 1992 in Lökeberg und 1995 in Genf er-

gänzt. Auf einem Workshop in Bern (Schweiz) wurde von den europäischen Experten

unter Federführung von Achermann und Bobbink (2003) die empirische Zuweisungs-

matrix für verschiedene Ökosystemtypen Europas neu zusammengestellt ("Berner Lis-

te"). 2010 wurde in Noordwijkerhout (Niederlande) ein weiterer Experten-Workshop mit

dem Ziel der Revision der "Berner Liste" durchgeführt, so dass diese revidierte Liste

den gegenwärtigen Erkenntnisstand widerspiegelt (Bobbink und Hettelingh 2011).

Die Critical Loads beziehen sich mit einer bestimmten Bandbreite (bspw. 10 bis 20 kg

Stickstoff pro Hektar und Jahr) auf die Ökosystemtypen (Lebensraumtypen) und sind

nicht gebietsbezogen. Unterschiedliche standörtliche Bedingungen wie z. B. Boden-

und Klimaverhältnisse sind gesondert zu berücksichtigen. Eine gebietsbezogene Zu-

sammenstellung von Critical Loads für Stickstoffeinträge wie beispielsweise in den Nie-

derlanden (Van Dobben & van Hinsberg 2008) gibt es für Deutschland bisher nicht.

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Die Anwendung der empirisch ermittelten Critical Loads hat sich im Rahmen von FFH-

Verträglichkeitsprüfungen weitgehend durchgesetzt. Das Konzept der Critical Loads

wurde allerdings nicht vor dem Hintergrund der Aufgabenstellung einer FFH-Verträg-

lichkeitsprüfung entwickelt und ist im Hinblick auf diese Fragestellung kritisch zu hinter-

fragen.

Wesentlicher Kritikpunkt ist der zugrunde gelegte Referenzzustand. Während sich die

Critical Loads auf vom Menschen (weitgehend) unbeeinflusste Ökosystemzustände

beziehen (ähnlich wie sich der Referenzzustand für die Einstufung des ökologischen

Zustands in der Wasserrahmenrichtlinie auf vom Menschen weitgehend unbeeinflusste

Biozönosen bezieht, vgl. Van Dobben & van Hinsberg 2008), orientiert sich die FFH-

Richtlinie an den Lebensraumtypen in ihrer derzeitigen Ausprägung, in die jahrzehnte-

lange menschliche Einwirkungen eingeflossen sind, nicht nur durch Stickstoffeinträge,

sondern auch durch Bewirtschaftung, Veränderung des Wasserhaushalts etc. (vgl. hier-

zu Beschluss des Hessischen VGH vom 02.01.2009 – 11 B 368/08.T - Rz 138). Dies

kommt auch in den Kriterien zur Einstufung des Erhaltungszustandes zum Ausdruck.

Sie lassen beispielsweise einen gewissen Anteil von Störzeigern für Eutrophierung in

der Bodenvegetation zu, ohne dass der Erhaltungszustand als ungünstig bewertet wird.

In den Auswirkungsprognosen werden vorrangig die empirischen Critical Loads der

Berner Liste in der aktuellen Fassung (UNECE 2010b, Bobbink & Hettelingh 2011) zur

Charakterisierung der Belastungsgrenzen verwendet. Für die von Stoffeinträgen poten-

tiell betroffenen, terrestrischen Lebensraumtypen liegen zudem durch das Büro ÖKO-

DATA mit dem von ÖKO-DATA entwickelten BERN-Modell berechnete (modellierte)

Critcal Loads vor (ÖKO-DATA 2012). Das Modell, das auch zur Berechnung der Critical

Loads für Säureeinträge verwendet wird, ist in Kap. 4.2.1.5 zusammenfassend be-

schrieben. Weiterhin werden vergleichend für die Niederlande ermittelte Critical Loads

von van Dobben und van Hinsberg (2008) berücksichtigt. Die Liste der niederländi-

schen Critical Loads beinhaltet eine Kombination aus empirischen Werten der Berner

Liste und modellierten Werten. Für die Modellierung wurde ein geochemisches Modell

(SMART 2) mit einem Vegetationsmodell (MOVE) kombiniert (van Dobben et al. 2004).

Die niederländischen Werte können zumindest orientierend auf die an die Niederlande

angrenzenden Regionen des Nordwestdeutschen Tieflands übertragen werden.

In der Tab. 4-3 sind die für die terrestrischen Lebensraumtypen der FFH-Gebiete

„Knechtstedener Wald mit Chorbusch“, „Königsdorfer Forst“ und „Worringer Bruch“ mit

unterschiedlichen Methoden ermittelten Critical Loads zusammengestellt. Das FFH-

Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ enthält keine

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terrestrischen Lebensraumtypen im Bereich der untersuchten Teilfläche Worringen-

Langel.

Gebiet Lebensraumtypen

Critical Load

[kg/ha·a]

Berner

Liste2)

ÖKO-

DATA3)

Van Dobben

und van

Hinsberg4)

Knechtstdener Wald und Chorbusch

Hainsimsen-Buchenwald (9110) 10 - 20 11,9 – 20,6 205)

Waldmeister-Buchenwald (9130)

10 - 20 16,1/17,8 -

Subatlantischer / mitteleuropäi-scher Stieleichenwald oder Ei-chen-Hainbuchenwald (9160)

15 - 20 15,5 – 16,7 205)

Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0*)

10 – 20?1) 27,0 26,1 – 33,86)

Königsdorfer Forst

Waldmeister-Buchenwald (9130)

10 - 20 16,5 – 19,2 -

Subatlantischer / mitteleuropäi-scher Stieleichenwald oder Ei-chen-Hainbuchenwald (9160)

15 - 20 16,7 – 20,6 205)

Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190)

10 – 15 17,3 155)

Worringer Bruch

Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0*) 10 – 20?1) 27,5 26,1 – 33,86)

Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (91F0)

10 – 20?1) 26,7 29,16)

*: prioritärer Lebensraum 1)

: fraglich, da natürlicherweise eutroph (angegeben ist die allgemeine Spanne für EUNIS Code G1 „Broadleaved decidous woodland“; eine genauere Zuordnung ist in der Berner Liste nicht möglich, vgl. auch Erläuterungen im Text)

2): Berner Liste (UNECE 2010b, Bobbink & Hettelingh 2011)

3): ÖKO-DATA (2012)

4): Van Dobben und van Hinsberg (2008)

5): Oberer empirischer Critical Load

6): Modellierte Werte

Tab. 4-3: Vergleich empirischer und modellierter Critical Loads für eutrophierende Stoffeinträge

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Wie Tab. 4-3 zeigt, besteht eine große Übereinstimmung zwischen empirischen und

modellierten Critical Loads. Die von ÖKO-DATA modellierten Critical Loads liegen mit

Ausnahme der LRT 91E0 und 91F0 weitgehend innerhalb der Spannweite der jeweili-

gen empirischen Critical Loads oder überschreiten diese in Einzelfällen gering.

Bezüglich der Auwald-Lebensraumtypen LRT 91E0 und 91F0 rechnen beide Modelle

einheitlich Critical Loads zwischen 26 und 34 kg/ha·a, die die allgemeine Spannweite

der empirischen Critical Loads für Laubwälder deutlich überschreiten. Der LRT 91E0 in

den hier vorliegenden Ausprägungen und der LRT 91F0 stellen von Natur aus als Folge

der periodischen Überflutungen und Nährstoffsedimentation mit Nährstoffen sehr gut

versorgte Ökosysteme dar. Die zugehörigen Auenböden sind überwiegend stickstoff-

und basenreich. Auenwälder zeichnen sich dementsprechend durch eine hohe natürli-

che Produktivität aus (Reichholf-Riehm 1993, Ellenberg & Leuschner 2010). Die höhe-

ren, modellierten Critical Loads spiegeln die Empfindlichkeit der Auwald- Lebensraum-

typen gegenüber atmosphärischen Stickstoffeinträgen daher besser wider als die empi-

rischen Critical Loads. Bezüglich dieser Lebensraumtypen werden dementsprechend

zur Beurteilung in den Auswirkungsprognosen die von ÖKO-DATA modellierten Critical

Loads verwendet.

Das hohe Maß an Übereinstimmung zwischen empirischen und mit unterschiedlichen

Modellen berechneten Critical Loads dokumentiert, dass die Belastungsgrenzen der

potentiell betroffenen Lebensraumtypen richtig eingeschätzt werden.

4.2.1.5 Säuredeposition

4.2.1.5.1 Grundlagen

Critical Loads für Säureeinträge werden üblicherweise mit der Massenbilanzmethode

modelliert (vgl. Kap. 4.2.1.4). In der Massenbilanz werden die wesentlichen Säure pro-

duzierenden Bodenprozesse den Säure verbrauchenden bzw. den Säure puffernden

Prozessen gegenübergestellt. Die Höhe der tolerierbaren Depositionsmenge richtet sich

damit nach den Eigenschaften (insbesondere bodenchemischen Eigenschaften) des

jeweiligen Ökosystems.

Die Critical Loads wurden für die von der Planänderung potentiell betroffenen und ge-

genüber Säureeinträgen empfindlichen Natura-2000-Gebiete vom Büro ÖKO-DATA

berechnet (ÖKO-DATA 2012). Da versauernde und eutrophierende Wirkungen von

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Stickstoffeinträgen eng miteinander verzahnt sind, wurden auch die Critical Loads für

eutrophierende Stoffeinträge berechnet.

Nachfolgend wird das zugrunde gelegte Modell zusammenfassend auf der Basis der

Darstellung im Fachgutachten (ÖKO-DATA 2011) sowie von De Vries et al. (2007) und

Nagel et al. (2004) beschrieben. Da die Modellergebnisse in hohem Maße von den Ein-

gangsdaten abhängen, wird auch auf die Eingangsdaten eingegangen.

Die Modellierung erfolgte mit dem von ÖKO-DATA entwickelten BERN -Modellsystem.

Das Modell stellt eine Weiterentwicklung sogenannter geochemischer Steady-State-

Modelle (einfache Massenbilanz - „single mass balance“ - SMB) dar. Die Massenbilanz-

Berechnung für versauernde Einträge basiert dabei auch auf den Ergebnissen eines

Multilayer-Modells (PROFILE), dessen Hauptkomponente der Bestimmung der Mineral-

kinetik und Freisetzungsrate basischer Kationen aus dem Muttergestein dient. Mit dem

Modell PROFILE wurden sowohl die Freisetzungsraten basischer Kationen als auch die

Critical Loads für die Level-II-Flächen der Waldzustandsbeobachtung in Deutschland

berechnet (Becker et al. 2000, Gehrmann et al. 2003), so dass die Ergebnisse als Refe-

renzwerte in das BERN/SMB-Modell eingehen. Steady-State-Modelle beruhen auf ei-

nem einfachen Massenbilanzansatz, der einen (postulierten) Gleichgewichtszustand

(„steady-state“) in einem Ökosystem abbildet. Bildlich gesprochen bedeutet dies, dass

wie bei einer Waage den vom Menschen verursachten Stoffeinträgen auf der einen

Seite die Pufferung und Speicherung von Stoffen sowie unschädliche Stoffausträge auf

der anderen Seite gegenübergestellt werden (Abb. 4-1).

Abb. 4-1: Massenbilanzierung von Stoffen zur Ermittlung von Critical Loads

StoffeinträgeStoffausträge, Pufferung,Stoffspeicherung

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Solange die Waagschalen ausgeglichen sind, Stoffeinträge also die Möglichkeiten eines

Ökosystems zum tolerierbaren Stoffaustrag oder zur Pufferung von Stoffen nicht über-

schreiten, werden die Belastungsgrenzen eingehalten. Weitere Einträge bringen das

System jedoch aus dem Gleichgewicht und gefährden seine Stabilität.

Weiterentwicklungen solcher einfachen Gleichgewichtsmodelle stellen sogenannte dy-

namische Modelle dar. Sie ermöglichen zusätzlich die Beschreibung von Entwicklungs-

szenarien. Beispielsweise lassen sich mit diesen Modellen die Auswirkungen von Maß-

nahmen zur Luftreinhaltung oder die Auswirkungen zusätzlicher Stoffeinträge auf den

Bodenchemismus über bestimmte Zeiträume darstellen.

Welche Critical Loads für einen Standort berechnet werden, hängt davon ab, welche

kritischen Schwellenwerte („Critical Limits“) für den definierten Gleichgewichtszustand

eingesetzt werden. So kann sich ein auf den Grundwasserschutz bezogener Critical

Load unterscheiden von einem auf den Erhalt eines bestimmten Pufferbereichs ausge-

richteten Critical Load. Hinsichtlich der Critical Loads für Stickstoff- und Säureeinträge

in FFH-Lebensraumtypen sind die Lebensraumansprüche der den Lebensraumtypen

zugeordneten Pflanzengesellschaften von vorrangiger Bedeutung. Auf der Grundlage

der Ansprüche einer Pflanzengesellschaft an die Bodenverhältnisse können die kriti-

schen Werte, deren Einhaltung die Voraussetzung für die Existenz der jeweiligen Pflan-

zengesellschaft ist, in das Modell eingegeben und der Critical Load für diese Pflanzen-

gesellschaft ermittelt werden.

Wichtige Größen des Bodenchemismus, die die Existenzmöglichkeiten von Pflanzen

und Pflanzengesellschaften im Hinblick auf Säureeinträge steuern, sind z.B.:

pH-Wert

Verhältnis basischer Kationen zu Aluminium

Basensättigung

Verhältnis von Kohlenstoff zu Stickstoff.

Das BERN-Modell enthält die kritischen Werte („Critical Limits“), die für die steuernden

Größen eingehalten werden müssen, damit eine bestimmte Pflanzengesellschaft oder

eine bestimmte Pflanzenart langfristig existieren kann, und integriert sie in den Mas-

senbilanzansatz. Für jede im Modellansatz berücksichtigte Größe erhält man einen Cri-

tical Load. Der niedrigste dieser „Teil-Critical-Loads“ bestimmt den Critical Load für den

Standort. So können Critical Loads spezifisch für FFH-Lebensraumtypen an einem kon-

kreten Standort berechnet werden. Hierin liegt der besondere Vorteil des Modells für die

Anwendung in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung.

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4.2.1.5.2 Modell-Eingangsdaten

Die Güte der berechneten Critical Loads hängt wesentlich von der Güte der Eingangs-

daten ab, insbesondere von den Boden-, Klima- und Vegetationsdaten. Auf diese Ein-

gangsgrößen wird daher nachfolgend näher eingegangen.

Entsprechend den in Kap. 2.5 formulierten Anforderungen an eine FFH-Verträglichkeits-

prüfung auf Regionalplanebene werden bezüglich der von dem Modell benötigten Bo-

dendaten die Daten der Bodenkarte 1:50.000 des Geologischen Dienstes Nordrhein-

Westfalen herangezogen. Sie liefern vor dem Hintergrund der Großmaßstäblichkeit der

Planebene eine räumlich hinreichende Differenzierung.

Von großer Bedeutung sind auch die Grund- und Stauwasserverhältnisse. Für Böden

mit Grund- oder Stauwassereinfluss werden in der Regel höhere Critical Loads berech-

net. In den hier untersuchten FFH-Gebieten sind die natürlichen Grundwasserstände

durch menschliche Einflüsse überwiegend deutlich verändert. Den durch die menschli-

che Einflussnahme verursachten Grundwasserabsenkungen wird durch technische

Maßnahmen begegnet. Im Sinne eines konservativen Ansatzes wurde auf der Grundla-

ge der in der Bodenkarte angegebenen Flurabstände und weiterer Unterlagen

(Erftverband 2010) davon ausgegangen, dass die Böden in den FFH-Gebieten über-

wiegend nicht mehr grundwasserbeeinflusst sind. Damit werden in der Regel niedrige-

re Critical Loads berechnet. Mit diesem konservativen Ansatz wird ausgeschlossen,

dass Konflikte aufgrund zu hoch angesetzter Grundwasserstände nicht erkannt werden.

Bezüglich der Pflanzengesellschaften enthält die Datenbank des Modells nach Anga-

ben von ÖKO-DATA inzwischen mehr als 17.000 Datensätze, die die gesamte Fläche

Deutschlands abdecken (sowie weitere 19.000 Datensätze aus den angrenzenden

Ländern). Die Vegetationsaufnahmen stammen überwiegend aus einem Zeitraum vor

1960. Auch zu dieser Zeit waren in Mitteleuropa kaum noch vom Menschen unbeein-

flusste Vegetationsgesellschaften vorhanden. Neben Einflüssen aus der Bewirtschaf-

tung traten auch damals schon Stickstoff- und Säureeinträge auf. Dennoch können die

Vegetationsaufnahmen als Referenzgesellschaften für einen „guten“ Erhaltungszustand

aufgefasst werden. Wie in Kap. 4.2.1.4 ausgeführt wird, verlangt die FFH-Richtlinie

nicht, vom Menschen unbeeinflusste Zustände von Lebensraumtypen der Beurteilung

zugrunde zu legen.

Die derzeitige Vegetation wurde aus dem Biotopkataster des LANUV abgeleitet, soweit

dieses für die Gebiete Angaben zur Vegetationszusammensetzung enthielt. Diese Ab-

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leitung ist notwendigerweise mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Zum einen sind

die Angaben überwiegend mehr als 10 Jahre alt. Zum anderen handelt es sich nicht um

vollständige Vegetationsaufnahmen mit Angaben zu den Häufigkeiten der einzelnen

Arten. Die Berücksichtigung der aktuellen Vegetation dient aber nur dazu, festzustellen,

ob der derzeitige Zustand der aus der Vegetationsdatenbank sowie Boden- und Klima-

daten abgeleiteten Referenzgesellschaft entspricht. Wenn dies der Fall ist, wird davon

ausgegangen, dass sich der Lebensraumtyp in einem mindestens guten Erhaltungs-

zustand befindet.

Wenn dies nicht der Fall ist, ermöglicht das Modell, das Regenerationspotential zu er-

mitteln. So kann mit dem integrierten dynamischen Modell DECOMP beispielsweise

berechnet werden, nach welcher Zeit sich bei sinkenden Stoffeinträgen die Bodenpa-

rameter soweit verbessert haben, dass die Referenzgesellschaft wieder Existenzmög-

lichkeiten findet. Oder in der Sprachweise der FFH-Prüfung: Wie lange es dauert, bis

sich wieder ein guter Erhaltungszustand einstellt. Da die Berechnung des Critical Load

sich auf die Existenzmöglichkeit der Referenzgesellschaft bezieht, ist die Kenntnis der

aktuellen Vegetation hierfür nicht zwingend erforderlich.

Insgesamt erlauben die Eingangsdaten eine für die Anforderungen an die FFH-

Verträglichkeitsprüfung auf der Ebene der Regionalplanung hinreichend genaue Be-

rechnung der Critical Loads. Sie wurden zudem hinreichend konservativ in das Modell

eingesetzt.

Es ist vorgesehen, die Berechnungsgrundlagen der Critical Loads im Rahmen der ab-

schließenden FFH-Verträglichkeitsuntersuchung auf der Ebene der kommunalen Bau-

leitplanung durch Boden- und Vegetationsuntersuchungen in den insoweit näher be-

trachteten FFH-Gebieten noch weiter zu spezifizieren.

4.2.1.5.3 Vergleich von Critical Loads für Säureeinträge (Plausibilitätskontrolle)

Zur Plausibilitätskontrolle der mit dem BERN-Modell berechneten Critical Loads wurden

uns vom LANUV auf unsere Anfrage hin Boden- und Vegetationsdaten sowie mit dem

Modell PROFILE berechnete Critical Loads von drei ausgewählten Standorten der Bo-

denzustandserfassung (BZE) im Wald des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung

gestellt.. Die zum Vergleich herangezogenen Flächen der BZE weisen ähnliche Stand-

orteigenschaften auf wie die Standorte in den untersuchten FFH-Gebieten. In den FFH-

Gebieten selbst liegen keine Flächen der BZE.

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Aufgrund der unterschiedlichen Modellansätze (vgl. Kap. 4.2.1.5.1) sowie der zwar ähn-

lichen, aber nicht gleichen Standorteigenschaften ist eine genaue Übereinstimmung

nicht zu erwarten. Die berechneten Critical Loads sollten aber in einer vergleichbaren

Größenordnung wie die der Vergleichsflächen liegen.

Von den drei Datensätzen aus der Bodenzustandserhebung enthielten zwei Critical

Loads. Wesentliche Kenndaten sind in den Tab. 4-4 und Tab. 4-5 zusammengestellt.

Monitoringfläche „Kleve-Tannenbusch“

Lage

Wuchsgebiet Niederrheinisches Tiefland

Höhe 30 m

Boden

Ausgangsgestein Äolische Schluffe und Lösslehm über carbonatfreien Lockergesteinen

Bodentyp Pseudogley-Braunerde, schwach podsolig

Bodenart Sandiger bis schwach lehmiger Schluff über schwach kiesi-gem, lehmigen Sand

Bodenökologie Sehr tief durchwurzelbar, kein Grundwasser

Humusform Feinhumusarmer Moder

Vegetationsaufnahme

Waldgesellschaft Typischer Buchen-Eichenwald (Periclymeno-Fagetum)

Critical Loads

Eutrophierender Stickstoff 18 kg N/haa

Versauerung 1800 eq/haa

Tab. 4-4: Kenndaten der Wald-Monitoringfläche Kleve-Tannenbusch" (Quelle: LANUV)

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Monitoringfläche „Haard“

Lage

Wuchsgebiet Westfälische Bucht

Höhe 70 m

Boden

Ausgangsgestein Umlagerungsprodukte des Holozän über carbonatfreien san-digen Schmelzwasserablagerungen

Bodentyp Braunerde-Podsol, pseudovergleyt

Bodenart Schwach schluffiger Sand über schwach lehmigem Sand

Bodenökologie Sehr tief durchwurzelbar, kein Grundwasser

Humusform Feinhumusarmer Moder

Vegetationsaufnahme

Waldgesellschaft Hainsimsen Buchenwald (LRT 9110) im Grenzbereich zum bodensauren Eichen-Buchenwald auf Sand (LRT 9190)

Critical Loads

Eutrophierender Stickstoff 16,5 kg N/haa

Versauerung 1150 eq/haa

Die für die Monitoringfläche „Kleve-Tannenbusch“ angegebene Waldgesellschaft (typi-

scher Buchen-Eichenwald, Periclymeno-Fagetum) stellt eine zu den bodensauern Ei-

chen-Mischwäldern überleitende Vegetationseinheit dar (Härdtle et al. 2004). Sie gehört

gemäß MUNLV (2004) zum LRT 9110 (Hainsimsen-Buchenwald).

Beide Standorte lassen sich grob mit den nährstoffarmen Standorten im Knecht-

stedener Wald vergleichen. Die für die beiden Standorte berechneten Critical Loads

liegen innerhalb der Spannweite der im Knechtstedener Wald für den LRT 9110 be-

rechneten Critical Loads. Dies gilt ebenso hinsichtlich der Critical Loads für den

eutrophierenden Stickstoff.

Wie oben ausgeführt ist ein mehr als orientierender Vergleich aus methodischen Grün-

den nicht möglich. Die Ergebnisse des Vergleichs bestätigen aber die bereits in Kap.

4.2.1.4 getroffene Feststellung der insgesamt hohen Übereinstimmung der verschiede-

nen Modelle.

Tab. 4-5: Kenndaten der Wald-Monitoringfläche "Haard" (Quelle: LANUV)

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4.2.1.6 Schwermetalldeposition und Schwermetallgehalte in Böden

Die TA Luft enthält unter der Nr. 4.5.1 Immissionswerte zum Schutz vor schädlichen

Umwelteinwirkungen einschließlich des Schutzes vor schädlichen Bodenverunreinigun-

gen durch die Deposition luftverunreinigender Stoffe. Konkret aufgeführt sind die

Schwermetalle Arsen, Blei, Cadmium, Nickel, Quecksilber und Thallium. Die Immissi-

onswerte orientieren sich zwar an empfindlichen Bodennutzungen (z.B. Kinderspielplät-

zen), ein ausdrücklicher Bezug zu ökotoxikologisch oder für die Biodiversität relevanten

Bodenfunktionen besteht aber nicht. Sie werden daher lediglich orientierend berück-

sichtigt. Die Werte sind in der Tab. 4-6 zusammengestellt.

Schwermetall Immissionswert [µg/m²·d] Zeitbezug

Arsen 4 Jahresmittel

Blei 100 Jahresmittel

Cadmium 2 Jahresmittel

Nickel 15 Jahresmittel

Quecksilber 1 Jahresmittel

Thallium 2 Jahresmittel

Von ökologischer Relevanz sind analog zu den Critical Loads für Stickstoff- und Säure-

einträge modellierte Critical Loads für Schwermetalleinträge. Solche auf den Ökosys-

temschutz und den Schutz der menschlichen Gesundheit bezogenen Critical Loads

wurden im Rahmen der europaweiten Critical-Loads-Kartierungen für die Schwermetal-

le Blei, Cadmium und Quecksilber ermittelt. Eine Zusammenstellung der Critical Loads

für die unterschiedlichen Rezeptoren findet sich auf der Homepage des Umweltbundes-

amtes (www.umweltbundesamt-daten-zur-umwelt.de). Für die vorliegende Fragestel-

lung sind jeweils die Critical Loads im Hinblick auf die Ökosystemfunktionen von Be-

lang. Bezüglich Quecksilber beziehen sich die Critical Loads nur auf Waldökosysteme.

Aufgrund unzureichender Qualität von Eingangsdaten (Emissionsinventare) und nicht

ausreichender Validierung der Modelle sind die Critical Loads aber mit großen Unsi-

cherheiten behaftet (Builtjes et al. 2011, Schütze & Hettelingh 2012). Sie sind daher

auch nicht standortbezogen verfügbar. Überschreitungen der Critical Loads treten in

Deutschland vor allem hinsichtlich Blei und Quecksilber auf (Builtjes et al. 2011). Trotz

der bestehenden Unsicherheiten werden die Critical Loads aufgrund ihres Ökosystem-

Tab. 4-6: Immissionswerte für Schwermetalldepositionen gemäß Nr. 4.5.1 TA Luft

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bezugs im Rahmen der vorliegenden FFH-Verträglichkeitsuntersuchung orientierend

berücksichtigt.

Da die Critical Loads nicht standortbezogen vorliegen, wurden sie aus den kartographi-

schen und tabellarischen Übersichten in Builtjes et al. (2011) sowie Gauger et al. (2008)

für Ökosysteme im Bereich der FFH-Gebiete zwischen Düsseldorf und Köln grob abge-

schätzt. (Tab. 4-7).

Schwermetall Critical Load1)

[µg/m²·d]

Blei 5,4 – 8,1

Cadmium 0,7 – 2,0

Quecksilber < 0,142)

1) umgerechnet aus Critical-Load-Angaben in g/haa – Critical Loads für Schwermetalle

(http://www.umweltbundesamt-daten-zur-umwelt.de/umweltdaten) 2)

Der Critical Load bezieht sich spezifisch auf den Waldökosystemschutz.

Zur Bewertung von Schwermetallgehalten in Böden liegen verschiedene Bewertungs-

konzepte vor. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) enthält

im Anhang 2 Nr. 4.1 und 4.2 Vorsorgewerte zum Schutz vor schädlichen Bodenverun-

reinigungen. Die Ableitung der Vorsorgewerte beruht auf ökotoxikologischen Wirkungs-

daten.

Die Vorsorgewerte werden nach den Hauptbodenarten unterschieden; sie berücksichti-

gen den vorsorgenden Schutz der Bodenfunktionen bei empfindlichen Nutzungen.

Ökotoxikologisch begründete Beurteilungswerte für das Kompartiment Boden zum

Schutz terrestrischer Lebensgemeinschaften wurden darüber hinaus auch durch die

Dänische Umweltbehörde für acht Schwermetalle und Arsen definiert (LUA Branden-

burg 2008). Die Qualitätskriterien wurden mit Hilfe von Wirkungswerten für Bodenmik-

roorganismen und die durch sie verursachten Prozesse sowie für Pflanzen und Inver-

tebraten (Wirbellose) abgeleitet. Die Qualitätskriterien entsprechen weitgehend den

Vorsorgewerten der BBodSchV. Die Vollzugshilfe des Landesumweltamtes Branden-

burg (LUA Brandenburg 2008) sieht diese Qualitätskriterien als Beurteilungswerte für

terrestrische Lebensraumtypen vor. Die verwendeten Beurteilungswerte für die in der

13. BImSchV aufgeführten Schwermetalle sind in Tab. 4-8 zusammengestellt.

Tab. 4-7: Abschätzung von Critical Loads für Schwermetalleinträge im Hinblick auf den Ökosystemschutz im Bereich der FFH-Gebiete zwischen Düsseldorf und Köln (Quelle: Builtjes et al. 2011, Gauger et al. 2008)

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Schwermetall BBodSchV1) LUA Brandenburg (2008)

Arsen - 2

Blei 40/70 50

Cadmium 0,4/1,0 0,3

Nickel 15/50 10

Quecksilber 0,1/0,5 0,1

Thallium - -

Antimon - -

Chrom 30/60 50 (Cr III) 2 (Cr VI)

Kobalt - -

Kupfer 20/40 30

Mangan - -

Vanadium - -

Zinn - -

1): Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung: Die Werte vor dem Schrägstrich gelten für

Sand, die Werte hinter dem Schrägstrich für Lehm/Schluff

4.2.1.7 Polychlorierte Dibenzodioxine und –furane (PCDD/F)

Im Kontext der vorliegenden Studie ist nur die Rohrweihe, die vorsorglich als Erhal-

tungsziel des FFH-Gebietes „Worringer Bruch“ aufgefasst wird, da sie explizit als

Schutzziel im Landschaftsplan „Köln“ genannt wird, gegenüber Dioxinen und Furanen

als empfindlich einzustufen. Sie steht als Greifvogel am Ende der Nahrungskette. Die

nachfolgenden Ausführungen konzentrieren sich daher auf diese Tiergruppe.

Die Immissionen polychlorierter Dibenzodioxine und –furane (PCDD/F, nachfolgend

verkürzt als „Dioxine“ bezeichnet) sind seit den 90er Jahren deutlich rückläufig

(Rappolder und Schröter-Kermani 2011). Vor allem in Tieren, die wie die Rohrweihe am

Ende von Nahrungsketten stehen, werden aber auch heute noch teilweise hohe Dioxin-

belastungen gemessen. Zur Belastung von Greifvögeln mit Dioxinen sowie anderen

Organochlorverbindungen liegen zahlreiche Untersuchungen vor. Für einzelne Arten

können auch Wirkschwellen angegeben werden. So wird für Küken des Fischadlers

eine Wirkschwelle von 200 pg TEQ/g TS genannt (Elliott et al. 2001). Beim Wanderfal-

ken ist nach von der Trenck et al. (2007) von einer ähnlichen Empfindlichkeit auszuge-

hen.

Tab. 4-8: Beurteilungswerte für Schwermetallgehalte in Böden

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Aus den in der Literatur für einzelne Arten verfügbaren Wirkschwellen können aber kei-

ne begrenzenden Werte für Dioxingehalte im Staubniederschlag abgeleitet werden.

Solche Werte existieren bislang nur im Hinblick auf den Schutz der menschlichen Ge-

sundheit (Zielwerte des LAI für die langfristige Luftreinhalteplanung).

Auf die Dioxine und Furane wird im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung nur

in Bezug auf die Rohrweihe im Worringer Bruch eingegangen. Die maximal prognosti-

zierte Zusatzbelastung mit Dioxinen und Furanen liegt hier aber bereits weit unter der

Messgenauigkeit. Ein Bezug auf Belastungsgrenzen ist daher nicht erforderlich.

4.2.1.8 Schadstoffbelastungen in Gewässern

Für Gewässer, die unter die Regelungen der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie

2000/60/EG) fallen, werden unter anderem die Bewertungsmaßstäbe herangezogen,

die im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie entwickelt wurden.

Die Wasserrahmenrichtlinie schließt Natura-2000-Gebiete ausdrücklich ein. Gemäß Art.

4 Abs. 1 c zählen die für die wassergeprägten und wasserabhängigen Natura-2000-

Gebiete formulierten Ziele zu den Umweltzielen der Wasserrahmenrichtlinie. Der che-

mische und ökologische Zustand der Gewässer müssen daher geeignet sein, den güns-

tigen Erhaltungszustand der wasserabhängigen Lebensraumtypen und Arten sicherzu-

stellen. Bei der Beurteilung des Erhaltungszustandes von FFH-Erhaltungszielen können

daher auch die für den angestrebten „guten“ ökologischen Zustand formulierten Um-

weltqualitätsnormen und Orientierungswerte berücksichtigt werden.

Als einziges nach der Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtiges Gewässer ist der

Rhein von der Planänderung potentiell betroffen. Für den Rhein wurden von der Inter-

nationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) spezifische Umweltqualitäts-

normen abgeleitet, die ebenfalls berücksichtigt werden.

Da der Rhein als Fischgewässer ausgewiesen ist, werden auch die Beurteilungswerte

der Fischgewässerverordnung NRW berücksichtigt. Die Fischgewässerverordnung

setzt die Richtlinie 2006/44/EG um. Sie tritt am 23.12.2013 außer Kraft.

Weiterhin werden Zielvorgaben der LAWA für das Schutzgut „aquatische Lebensge-

meinschaft“ und die Orientierungswerte der LAWA-Rahmenkonzeption Monitoring be-

rücksichtigt. Die LAWA-Zielvorgaben stellen aus ökotoxikologischen Untersuchungen

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abgeleitete Werte dar. Bei Einhaltung dieser Konzentrationswerte ist danach eine Ge-

fährdung der Lebensgemeinschaft der Gewässer nicht zu erwarten.

Die Orientierungswerte gemäß der LAWA-Rahmenkonzeption Monitoring wurden in den

„Leitfaden Monitoring Oberflächengewässer“ des Landes NRW übernommen. Sie kenn-

zeichnen im Kontext des Bewertungsschemas der Wasserrahmenrichtlinie den Über-

gang vom „guten“ zum „mäßigen“ Zustand eines Gewässers.

Die zur Bewertung herangezogen Beurteilungswerte sind in der Tab. 4-9 für die projekt-

relevanten Parameter zusammengestellt.

Parameter OGewV1)

JD-UQN IKSR2)

JD-UQN

FischGewV3) LAWA-

RaKon B11)

LAWA-Zielvor-gaben4) Guide-

wert Impera-tivwert

pH - - - 6 - 9 6,5 – 8,512) -

Gesamtstickstoff [mg/l] - - - - 3

Nitrat-Stickstoff [mg/l] - - - - 2,5

Nitrit-Stickstoff [mg/l] - - ≤ 0,009 - -

Ammonium-Stickstoff [mg/l]

0,0413) 0,030 - 1,5797)

0,16 0,78 0,312) -

Sulfat [mg/l] - - - - - 100

Antimon [mg/kg] - - - - -

Arsen [mg/kg] 4010) - - - -

Arsen [µg/l] - 1,58) - - -

Blei [mg/kg] - - - - 100

Blei [µg/l] 7,2 - - - 3,4

Cadmium [mg/kg] - - - - 1,2

Cadmium [µg/l] ≤ 0,08 – 0,255)

- - - 0,07

Chrom [mg/kg] 64010) - - - 320

Chrom [µg/l] - 3,789) - - 10

Kobalt [mg/kg] - - - - -

Kupfer [mg/kg] 16010) - - - 80

Kupfer [µg/l] - - - - 4

Mangan [mg/kg] - - - - -

Nickel [mg/kg] - - - - 120

Nickel [µg/l] 20 - - - 4,4

Quecksilber [mg/kg] - - - - 0,8

Quecksilber [µg/l] 0,056) - - - 0,04

Thallium [mg/kg] - - - - -

Thallium [µg/l] 0,2 - - - -

Vanadium [mg/kg] - - - - -

Tab. 4-9: Beurteilungswerte für Gewässerschadstoffe

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Parameter OGewV1)

JD-UQN IKSR2)

JD-UQN

FischGewV3) LAWA-

RaKon B11)

LAWA-Zielvor-gaben4) Guide-

wert Impera-tivwert

Zinn [mg/kg] - - - - - 1)

: Oberflächengewässerverordnung mit der Angabe des Jahresdurchschnittswertes der Umweltqualitätsnormen (JD-UQN) für oberirdische Gewässer ohne Übergangsgewässer (Stand 2011)

2): Internationale Kommission zum Schutz des Rheins mit der Angabe des Jahresdurch-

schnittswertes der Umweltqualitätsnormen (JD-UQN) für Binnenoberflächengewässer nach WRRL (Wissenschaftlicher Stand 2007, IKSR 2009)

3): Fischgewässerverordnung (Stand 2011): Konzentrationsangaben als 95 % Perzentile für

die Cyprinidengewässer; Imperativwert = Grenzwert, der eingehalten werden muss, Guidewert = Richtwert, der anzustreben ist.

4): Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (Stand 2006): Angaben für das Schutzgut „Aquati-

sche Lebensgemeinschaften“ als 50-Perzentil-Wert, Kursivangaben: Gesamtkonzentra-tionen aus Schwebstoffzielvorgaben berechnet (25mg/l Schwebstoff), daher Vergleichs-wert 50-Perzentil, diese Rechenwerte sollten nur dann Anwendung finden, wenn keine Messungen im Schwebstoff vorliegen

5): Zur Beurteilung der Jahresdurchschnittskonzentration an Cadmium und Cadmiumver-

bindungen wird die Umweltqualitätsnorm der Härteklasse verwendet, die sich aus dem fünfzigsten Perzentil der parallel zu den Cadmiumkonzentrationen ermittelten CaCO3-Konzentrationen ergibt.

6): Die Jahresdurchschnittskonzentration für Quecksilber und Quecksilberverbindungen gilt

nur in Verbindung mit der Umweltqualitätsnorm für Biota, die bei 20 µg/kg Nassgewicht liegt.

7): Umweltqualitätsnormen bei einem an der Messstation Stürzelberg von 2007 bis 2010

gemessenen pH-Wert von 7,5 – 8,3 und einer Temperatur von 0 – 30°C 8)

: Der Wert bezieht sich auf die gelösten Anteile in der Wasserphase 9)

: Der Wert bezieht sich auf die gelösten Anteile der Summe Chrom (III und IV) in der Wasserphase

10): JD-UQN-Angabe für Schwebstoff oder Sediment für oberirdische Gewässer einschließ-

lich Übergangsgewässer sowie Küstengewässer. Angabe bezieht sich auf die Trocken-substanz.

11): Orientierungswerte gemäß LAWA-Rahmenkonzept Monitoring, Teil B, Arbeitspapier II:

Hintergrund- und Orientierungswerte für physikalisch-chemische Komponenten 12)

: Werte gelten für den Fließgewässertyp 15g (Große sand- und lehmgeprägte Tiefland-flüsse).

13): JD-UQN-Angabe für Schwebstoff oder Sediment für oberirdische Gewässer einschließ-

lich Übergangsgewässer sowie Küstengewässer. Angabe bezieht sich auf die Trocken-substanz.

4.2.2 Bewertung von Zusatzbelastungen

Generell ist davon auszugehen, dass erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzgebie-

ten auszuschließen sind, wenn die Beurteilungswerte, die die Belastungsgrenzen für

Lebensräume und Arten kennzeichnen, derzeit und zukünftig unter Berücksichtigung

von bestehenden Vorbelastungen und von projektbedingten Zusatzbelastungen sowie

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gegebenenfalls von Summationswirkungen mit anderen Projekten unterschritten wer-

den.

Schöpft bereits die Vorbelastung die Belastungsgrenzen aus oder überschreitet sie,

läuft prinzipiell jede Zusatzbelastung den Erhaltungszielen zuwider und ist deshalb er-

heblich (vgl. OVG Münster Urteil vom 03.09.2009, 10 D 121/07. NE, Kraftwerk Datteln,

BVerwG Beschluss vom 10.11.2009, 9 B 28.09, Hildesheim-Himmelsthür). Ausnahmen

von diesem Grundsatz sind aber zulässig.

So kann eine erhebliche Beeinträchtigung nach neuerer Rechtsprechung des BVerwG

in solchen Fällen verneint werden, in denen Hintergrundbelastungen oberhalb von Criti-

cal Loads zum Verschwinden hochempfindlicher lebensraumtypischer Arten geführt

haben, der Lebensraum sich aufgrund des verbliebenen, die Vorbelastung dauerhaft

verkraftenden Artenspektrums aber immer noch in einem günstigen Erhaltungszustand

befindet und die projektbedingte Zusatzbelastung daran nichts ändert, weil das verblie-

bene Artenspektrum auch die (zukünftige) Gesamtbelastung schadlos zu tolerieren ver-

mag (BVerwG, Beschluss vom 10.11.2009, 9 B 28.09, Hildesheim-Himmelsthür, Rz. 7).

Weiterhin hat die Rechtsprechung einen Bagatellvorbehalt aus Gründen der Verhält-

nismäßigkeit grundsätzlich anerkannt (Entscheidung des BVerwG zum Neubau der A

44, Teilabschnitt Hessisch-Lichtenau, Urteil vom 12. März 2008, Hessisch-Lichtenau,

Rz. 124). Das BVerwG hat den Bagatellvorbehalt auch im Hinblick auf Stoffeinträge

bestätigt (BVerwG, Beschluss vom 10.11.2009, 9 B 28.09, Hildesheim-Himmelsthür,

Rz. 8).

Anders als für Flächeninanspruchnahmen (vgl. Lambrecht & Trautner 2007) gibt es

aber bisher keine Fachkonvention, die Vorschläge enthält, wann Zusatzbelastungen

durch Schadstoffimmissionen oder Stoffeinträge als Bagatelle gelten können und keine

erheblichen Beeinträchtigungen auslösen.

Zur Beantwortung der Frage, welche Zusatzbelastungen unerheblich sind, muss die

allgemeine Definition von Erheblichkeit (siehe Kap. 4.1) konkretisiert werden. Hierzu

können die in den Kartieranleitungen der LANA und der Länder festgelegten Kriterien

zur Beurteilung des Erhaltungszustandes herangezogen werden. Als Hauptkriterien

gelten:

Vollständigkeit der lebensraumtypischen Strukturen

Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars

Beeinträchtigungen.

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Die für die drei Kriterien erhaltenen Teilwerte werden nach vorgegebenen Algorithmen

zu einem Gesamtwert aggregiert. Nach dem Dokument der EU-Kommission zur Erstel-

lung der Standard-Datenbögen ist der Erhaltungszustand in drei Stufen anzugeben:

A (hervorragend)

B (gut)

C (durchschnittlich oder beschränkt).

Als erheblich sind dann in jedem Fall solche Zusatzbelastungen zu bewerten, die unter

Berücksichtigung der aufgeführten Kriterien zu einer Verschlechterung des Erhaltungs-

zustandes auf eine niedrigere Stufe führen würden (vgl. LANA 2004). Andere Bewer-

tungsmethoden werden im Rahmen des bundesweiten Monitorings verwendet (vgl. Bal-

zer et al. 2008, Sachteleben & Behrens 2010). Die Bewertungsmethode der LANA wird

von Drachenfels (2011) kritisch diskutiert.

Beeinträchtigungen können aber auch vorliegen, wenn Verschlechterungen innerhalb

einer nach den oben genannten Methoden ermittelten Kategorie ausgelöst werden.

Allerdings kann dies nur solche Zusatzbelastungen betreffen, die sich mindestens auf

der Individuen- oder Populationsebene auswirken und direkt oder über Indikatoren er-

fasst und gemessen werden können (vgl. Plachter 1992, 1994), also bspw. zu Verände-

rungen in der Artenzusammensetzung, zum Ausfall von Nahrungskettengliedern oder

zur Verringerung der Strukturvielfalt führen.

Zusatzbelastungen, deren Auswirkungen auf molekulare und physiologische Prozesse

begrenzt bleiben oder denen keine adversen Effekte zugeordnet werden können, kön-

nen hingegen keine Erheblichkeit begründen. So stellt eine geringe Anreicherung mit

Stickstoff in der Vegetation, die auch langjährig noch keine messbaren Veränderungen

der Artenzusammensetzung auslöst, keine Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes

dar.

Fachlich und rechtlich anerkannte Schwellenwerte (Bagatellschwellen), die solche ge-

ringfügigen Auswirkungen gegen erhebliche Auswirkungen abgrenzen, liegen bisher

nur für die Stickstoff- und Säuredeposition vor. In seinem Urteil zur Fortführung der A

44 Kassel – Herleshausen im Teilabschnitt Hessisch-Lichtenau-Ost bis Hasselbach

vom 14. April 2010 stuft das BVerwG eine projektbedingte Zusatzbelastung mit Stick-

stoffeinträgen bis zu einer Schwelle von 3 % des Critical Load unabhängig vom Umfang

der betroffenen Fläche als Bagatelle ein, „die die Verträglichkeit des Vorhabens nicht in

Frage stellt“ (Rz. 94). Zur Begründung führt das Gericht an, dass mittlerweile ein fach-

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wissenschaftlicher Konsens darüber bestehe, „dass Zusatzbelastungen von nicht mehr

als 3 % des Critical Load außerstande sind, signifikante Veränderungen des Ist-

Zustandes auszulösen oder die Wiederherstellung eines günstigen Zustandes signifi-

kant einzuschränken“ (Rz. 94).

Ergänzend stellt das Gericht darauf ab, dass die Vorbelastung den Critical Load bereits

um mehr als das Doppelte überschreitet. Bei dieser Sachlage würde nämlich zum einen

die Zusatzbelastung gegenüber der Vorbelastung nur gering ins Gewicht fallen und zum

anderen könnte nur mit einer effektiven Luftreinhaltepolitik ein dem Critical Load ent-

sprechender Zustand erzielt werden (Rz. 94). Zumindest für diese Fallgestaltung ist

eine Irrelevanzschwelle von 3 % des Critical Loads für eutrophierende Stoffeinträge

auch vom BVerwG anerkannt.

Im Urteil des OVG NRW zum Trianel-Kraftwerk Lünen (OVG NRW, Urteil vom

01.12.2011 – 8 D 58/08.AK) wurde eine Bagatellschwelle von 3 % des Critical Loads für

Stickstoff als eutrophierenden Stoffeintrag anerkannt, ohne auf das Verhältnis der Vor-

belastung zum Critical Load abzustellen. Desweiteren hat das Gericht im Zusammen-

hang mit Säureeinträgen ebenfalls eine Bagatellschwelle in Höhe von 3 % der Grenz-

belastung („Critical Load“) anerkannt.

In den Auswirkungsprognosen wird daher der Beurteilung der Stickstoff- und Säurede-

position eine Bagatellschwelle von 3 % des Critical Load zugrunde gelegt.

Bezüglich aller anderen Stoffe ist ungeklärt, ob aus anderen Rechtsgebieten (Immissi-

onsschutzrecht, Bodenschutzrecht) abgeleitete, meist über prozentuale Anteile an Be-

urteilungswerten definierte Irrelevanzschwellen zur Beurteilung von Zusatzbelastungen

im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung herangezogen werden können. Auf die

Anwendung solcher beispielsweise aus der TA Luft entlehnter Irrelevanzschwellen wird

daher vorläufig verzichtet. Stattdessen erfolgt für andere Stoffe eine einzelfallbezogene

naturschutzfachliche Bewertung. Grundsätzlich wird aber davon ausgegangen, dass

eine erhebliche Beeinträchtigung immer dann zu verneinen ist, wenn eine Zusatzbelas-

tung nicht zu einer messbaren Erhöhung der Vorbelastung führt oder die zukünftige

Gesamtbelastung unterhalb der Beurteilungswerte (Critical Loads, Critical Levels)

bleibt.

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5 Ermittlung der Natura-2000-Gebietskulisse

5.1 Methodische Vorgehensweise

In die Untersuchung zur FFH-Verträglichkeitsprüfung sind grundsätzlich alle Natura-

2000-Gebiete einzubeziehen, die durch ein Projekt oder einen Plan erheblich betroffen

sein können. Dies bedeutet, dass die Grenze des Untersuchungsgebietes so weit zu

ziehen ist, bis eine Beeinträchtigung von Erhaltungszielen ausgeschlossen werden

kann.

Wie in Kap. 3.2 begründet wurde, sind im vorliegenden Fall ausschließlich betriebsbe-

dingte Luftschadstoffe (Immissionen und Stoffeinträge) als relevante Wirkfaktoren in die

Untersuchung einzustellen. Die Grenze des Untersuchungsgebietes ist damit so weit zu

ziehen, bis eine Beeinträchtigung von Erhaltungszielen durch die hier zu berücksichti-

genden Luftschadstoffe und Stoffeinträge ausgeschlossen werden kann.

Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes erfolgt in drei Arbeitsschritten:

Einbeziehung von FFH-Gebieten innerhalb des Beurteilungsgebietes nach TA Luft

Auswahl der zu prüfenden FFH-Gebiete mindestens nach der zur Verfügung stehen-

den Mess- oder Erfassungsgenauigkeit üblicher raumbezogener Methoden zur Er-

mittlung von Immissionen und Stoffeinträgen

Einbeziehung weiterer FFH-Gebiete, sofern Anhaltspunkte dafür bestehen, dass

diese aufgrund besonderer Empfindlichkeit ebenfalls nachteilig betroffen sein kön-

nen.

Nachfolgend werden diese Arbeitsschritte erläutert.

In einem ersten Arbeitsschritt werden die innerhalb des Beurteilungsgebietes gemäß

TA Luft gelegenen Natura-2000-Gebiete ermittelt. Das nach Nr. 4.6.2.5 TA Luft sche-

matisch abgeleitete Beurteilungsgebiet ist aber nicht wirkungsbezogen festgelegt. Es

wird daher für eine erste Orientierung herangezogen.

Wie in Kap. 4.2.2 dargelegt wurde, sind Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen aus-

zuschließen, wenn Zusatzbelastungen Bagatellschwellen unterschreiten. Zur weiteren

fachlichen Beurteilung wird die Grenze des Untersuchungsgebietes daher grundsätzlich

so weit gezogen, bis diese Bagatellschwelle erstmalig unterschritten wird. Aus der Defi-

nition der Bagatellschwelle folgt, dass Belastungen jenseits dieser Schwelle unerheblich

sind.

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Bagatellschwellen stellen damit ein grundsätzlich geeignetes Kriterium zur Festlegung

der weiteren, konkret zu prüfenden Natura-2000-Gebiete dar. Ihre Eignung wird aber

dadurch eingeschränkt, dass Bagatellschwellen teilweise lebensraumtypspezifisch oder

standortspezifisch definiert sind. Weiterhin kann die Berücksichtigung kumulativer Wir-

kungen erforderlich sein, die an dieser Stelle noch nicht bekannt sind.

Die Grenze des Untersuchungsgebietes wird in einem zweiten Arbeitsschritt somit wei-

ter gefasst und dort angesetzt, wo mit nicht mehr vertretbarer Genauigkeit eine Zusatz-

belastung von der bestehenden Vorbelastung abgegrenzt werden kann. Liegt eine Zu-

satzbelastung unterhalb der überhaupt noch messbaren Belastungen, so stellt dies

auch ein gewichtiges Argument für deren Unerheblichkeit in Bezug auf FFH-Gebiete

dar.

Mit welcher Genauigkeit oder Auflösung Immissionskonzentrationen oder Stoffeinträge

angegeben werden können, hängt u. a. von den eingesetzten Messverfahren und der

Anzahl der Messungen ab. Zur Abgrenzung der Natura-2000-Gebietskulisse werden

hier mindestens die Genauigkeiten berücksichtigt, die der raumbezogenen Darstellung

von Immissionsbelastungen im Rahmen der Berichterstattung zur Luftqualitätsüberwa-

chung durch die Bundesländer zugrunde gelegt werden.

Eine Besonderheit stellen die Stickstoff- und Säureeinträge dar. Sie setzen sich aus

drei verschiedenen Depositionsflüssen (trockene, nasse und feuchte Deposition) zu-

sammen, die teilweise nur mit sehr hohem messtechnischem Aufwand zu erfassen

sind. Zur raumbezogenen Darstellung werden daher in der Regel Daten aus Messun-

gen mit Modellberechnungen kombiniert. Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutsch-

land liegt eine solche, aus Messungen und Modellrechnungen kombinierte, flächenhafte

Darstellung vor (Builtjes et al. 2011).

Für die messtechnisch vergleichsweise einfach zu erfassende nasse Deposition (Bulk-

Deposition als Summe nass und trocken sedimentierender Partikel) kann die Genauig-

keit aus der statistischen Behandlung von Messwerten abgeleitet werden. So werden

von Dämmgen (2006) im Rahmen eines landesweiten Messprogramms in Hessen die

Depositionen für die einzelnen Stickstoff-Spezies (Ammoniak- und Nitrat-Stickstoff) mit

einer Genauigkeit von jeweils 0,5 kg/ha·a angegeben. Aus dem veröffentlichten Daten-

material lässt sich für den Schwefeleintrag eine ähnliche Größenordnung annehmen.

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Im Rahmen der bundesweiten Darstellung der Stickstoff- und Säuredeposition (Builtjes

et al. 2011) werden die Unsicherheiten in der nassen Deposition für Stickstoff und

Schwefel mit etwa 30 % abgeschätzt. Die Unsicherheit in der trockenen Deposition wird

aufgrund von Unsicherheiten in den Modell-Eingangsdaten und kleinräumigen Einflüs-

sen höher eingeschätzt. Unter Berücksichtigung der Mess- und Modellunsicherheiten

wird die flächenbezogene Stickstoff-Gesamtdeposition in dem auf der Homepage des

UBA verfügbaren Datensatz mit einer Genauigkeit von 1 kg/ha·a angegeben. Aus den

in dem Forschungsbericht dargelegten Mess- und Modellunsicherheiten ist für die

Schwefeldeposition eine vergleichbare Genauigkeit anzunehmen. Dies entspricht für

die Säuredeposition, die sich aus der Deposition von oxidierten (NOx) und reduzierten

Stickstoffverbindungen (NHy) sowie oxidierten Schwefelverbindungen (SOx) zusam-

mensetzt, einer Genauigkeit im Bereich von 0,1 bis 0,2 keq/ ha·a. Eine höhere, statis-

tisch gesicherte Auflösung lässt sich mit den derzeit verfügbaren Modellen und Messda-

ten nicht erreichen.

Unabhängig hiervon wird von KIFL (2008) die Auffassung vertreten, dass unterhalb

einer Stickstoff-Zusatzbelastung von 0,1 kg/ha·a aus Gründen der methodischen Unge-

nauigkeit bei der Depositionsberechnung keine fachwissenschaftlich belastbaren Er-

gebnisse und folglich keine Beeinträchtigungen begründet werden können. Vorsorglich

wird dieser strengere Wert zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes herangezogen.

Im Sinne eines konservativen Ansatzes wird auch für die Säuredeposition ein strenge-

res Kriterium zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes gewählt. Für jede Stickstoff-

Spezies (Ammonium- und Nitrat-Stickstoff) und für Schwefel wird jeweils eine Genauig-

keit von 0,1 kg/ha·a zugrunde gelegt. Sie unterschreitet deutlich die allein für die nasse

Deposition erreichbare Auflösung (vgl. obige Ausführungen und Dämmgen 2006) und

erst recht die für die Gesamtdeposition erreichbare Auflösung und ist damit als ausge-

sprochen konservativ zu werten. Da 0,1 kg Ammonium- und 0,1 kg Nitrat-Stickstoff je-

weils gerundet 7 Säureäquivalenten und 0,1 kg Schwefel gerundet 6 Säureäquivalenten

entsprechen, ergibt sich hieraus ein Wert von 20 Säureäquivalenten (eq) oder 0,02

keq/ha·a.

Würde man auch die trockene Deposition mindestens mit der gleichen Auflösung be-

rücksichtigen, ergäbe sich ein Abschneidekriterium von 40 Säureäquivalenten (eq) oder

0,04 keq/h·a. Im Sinne einer konservativen Vorgehensweise wird hier der niedrigere

Wert von 20 eq als Kriterium zur Abgrenzung des Untersuchungsgebiets im Hinblick auf

Säureeinträge herangezogen.

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Zur besseren Übersicht sind die letztendlich zur Abgrenzung der Natura-2000-

Gebietskulisse herangezogenen Kriterien (nachfolgend Abschneidektriterium genannt)

noch einmal tabellarisch zusammengestellt (Tab. 5-1).

Parameter Einheit

Kriterium

zur Abgrenzung des

Untersuchungsgebietes

Stickstoffdioxid (NO2) µg/m³ 1,0

Stickstoffoxide (NOx angegeben als NO2) µg/m³ 1,0

Ammoniak (NH3) µg/m³ 0,1

Schwefeldioxid (SO2) µg/m³ 1,0

Stickstoffdeposition kg/(ha·a) 0,1

Säuredeposition keq/(ha·a) 0,02

Arsen-Deposition μg/(m²·d) 0,1

Blei-Deposition µg/(m²·d) 0,1

Cadmium-Deposition µg/(m²·d) 0,1

Nickel-Deposition μg/(m²·d) 0,1

Quecksilber-Deposition µg/(m²·d) 0,01

Thallium-Deposition µg/(m²·d) 0,1

Antimon-Deposition μg/(m²·d) 0,1

Chrom-Deposition µg/(m²·d) 0,1

Kobalt-Deposition µg/(m²·d) 0,1

Kupfer-Deposition μg/(m²·d) 0,1

Mangan-Deposition µg/(m²·d) 0,1

Vanadium-Deposition µg/(m²·d) 0,1

Zinn-Deposition µg/(m²·d) 0,1

PCDD/F-Deposition pg/(m²·d) 0,1

Nicht zur Gebietsabgrenzung herangezogen werden Stoffe dann,

wenn ihre Konzentration oder Deposition bereits im Immissionsmaximum unterhalb

der Messgenauigkeit liegt und sich das Immissionsmaximum näher am Anlagen-

standort befindet als das nächst entfernte Natura-2000-Gebiet

oder wenn bereits die Gesamtbelastung als Summe aus Vorbelastung und maxima-

ler Zusatzbelastung im Immissionsmaximum unterhalb der Beurteilungswerte bleibt.

Tab. 5-1: Kriterien zur Abgrenzung der Natura-2000-Gebietskulisse (Erläuterungen siehe Text)

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Die Auswahl der in die vertiefte Prüfung einzustellenden Natura-2000-Gebiete erfolgt

durch eine Überlagerung der oberhalb des Abschneidekriteriums belasteten Flächen

mit den Natura-2000-Gebieten im Umfeld des Planänderungsgebietes. Die Natura-

2000-Gebietskulisse ergibt sich aus dem am weitesten reichenden Parameter. In der

konkreten gebietsbezogenen Prüfung werden vorsorglich alle Schadstoffe und Stoffein-

träge berücksichtigt, d.h. auch diejenigen, deren Konzentrationen oder Depositionen

unterhalb von Bagatellschwellen oder Messgenauigkeiten liegen, soweit gegenüber den

Stoffen empfindliche Erhaltungsziele vorhanden sind.

Das Untersuchungsgebiet wird in einem dritten Arbeitsschritt noch weiter gezogen, als

es sich aus dem Aspekt der Mess- oder Erfassungsgenauigkeit ergibt, sofern Anhalts-

punkte dafür bestehen, dass noch darüber hinaus relevante Wirkungen auftreten kön-

nen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Natura-2000-Gebiete eine beson-

dere Empfindlichkeit gegenüber einzelnen Wirkfaktoren aufweisen.

5.2 Gebietsauswahl

Entsprechend der in Kap. 5.1 beschriebenen Vorgehensweise werden nachfolgend die

vertieft zu untersuchenden Natura-2000-Gebiete ermittelt:

1. Arbeitsschritt

Innerhalb des Beurteilungsgebietes gemäß TA Luft befindet sich als einziges Natura-

2000-Gebiet das FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“.

2. Arbeitsschritt

Von den in der Auswirkungsprognose grundsätzlich zu berücksichtigenden Immissions-

parametern (vgl. Kap. 6.2) können die folgenden Parameter zur Festlegung der Natura-

2000-Gebietskulisse unberücksichtigt bleiben:

Die Stickstoffdioxid- und Ammoniakimmissionen sowie die Depositionen von Antimon,

Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kobalt, Kupfer, Nickel, Thallium, Vanadium, Zinn und

Dioxinen und Furanen (PCDD/F) bleiben bereits im Immissionsmaximum, das für alle

Parameter außerhalb der Natura-2000-Gebiete liegt, unter dem zur Abgrenzung heran-

gezogenen Kriterium oder erreichen es.

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Die Schwefeldioxidimmissionen sind so gering, dass die Gesamtbelastung als Summe

aus Vor- und Zusatzbelastung bereits im Immissionsmaximum unter dem Beurteilungs-

wert bleibt.

Für die Abgrenzung der Natura-2000-Gebietskulisse verbleiben damit folgende Para-

meter:

Stickstoffoxidimmissionen (Summe aus Stickstoffdioxid- und Stickstoffmonoxid-

immissionen)

Stickstoffdeposition

Säuredeposition

Quecksilberdeposition.

In den Abb. 5-1 bis Abb. 5-4 sind die Flächen mit Konzentrationen/Depositionen ober-

halb des Abschneidekriteriums und die Natura-2000-Gebiete im Umfeld des Planände-

rungsgebietes räumlich überlagert.

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Abb. 5-1: Fläche mit Säuredeposition größer 0,02 keq/ha·a (Datenquellen: argumet 2012a, LANUV; Kartengrundlage DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)

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Abb. 5-2: Fläche mit Stickstoffdeposition größer 0,1 kg/ha·a (Datenquellen: argu-met 2012a, LANUV; Kartengrundlage DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)

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Abb. 5-3: Fläche mit Stickstoffoxidimmissionen größer 1,0 µg/m³·d (Datenquellen: argumet 2012a, LANUV; Kartengrundlage DTK 100, Genehmigungsver-merk siehe Abb.verz.)

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Abb. 5-4: Fläche mit Quecksilberdeposition größer 0,01 µg/m2·d (Datenquellen: argumet 2012a, LANUV; Kartengrundlage DTK 100, Genehmigungsver-merk siehe Abb.verz.)

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Weitreichendster Parameter ist danach die Säuredeposition. Sie bestimmt somit die

Natura-2000-Gebietskulisse. Aus der Flächenüberlagerung ergeben sich vier Gebiete,

die in die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung einzustellen sind. Sie sind in der Tab. 5-2

zusammengestellt.

EU – Nr. Bezeichnung

DE-4405-301 Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef

DE-4806-303 Knechtstedener Wald mit Chorbusch

DE-4907-301 Worringer Bruch

DE-5006-301 Königsdorfer Forst

3. Arbeitsschritt

In einem dritten Arbeitsschritt wird geprüft, ob sich außerhalb der im vorangegangenen

Arbeitsschritt abgegrenzten Gebietskulisse weitere Natura-2000-Gebiete befinden, die

erheblich betroffen sein können und deshalb ebenfalls zu prüfen sind.

Die sich nördlich, östlich und südlich an die bisher abgegrenzte Gebietskulisse an-

schließenden Gebiete sind in Tab. 5-3 zusammengestellt. Ihre Lage ist der Abb. 5-1 zu

entnehmen. Die sich westlich anschließenden Gebiete wurden nicht weiter berücksich-

tigt. Sie weisen bereits sehr große Entfernungen zum Planänderungsgebiet auf. Zusätz-

lich ist aufgrund ihrer Lage in Gegenrichtung zur Hauptwindrichtung von einem steileren

Gradienten abnehmender Immissionen und Stoffdepositionen auszugehen. Eine erheb-

liche Betroffenheit kann daher bereits an dieser Stelle ausgeschlossen werden.

Tab. 5-2: Natura-2000-Gebietskulisse

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FFH-Gebiet LRT Erhaltungs-

zustand Entfer-

nung [km]

DE-4806-305 Wahler Berg

2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista

B

16 2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit

Corynephorus und Agrostis B

DE-4807-301 Urdenbach - Kirberger Loch - Zonser Grind

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vege-tation des Magnopotamions oder Hydrocharitions

B

19

6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien

B

6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe

B

6510 Magere Flachland-Mähwiesen A

91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior

B

91F0 Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus ex-celsior oder Fraxinus angustifolia

B

DE-4807-303 Ohligser Heide

3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewäs-ser

C

27

3160 Dystrophe Seen und Teiche C

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe C

4010 Feuchte Heiden des nordatlantischen Raums mit Erica tetralix

A

4030 Trockene europäische Heiden B

91D0 Moorwälder C

91F0 Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus ex-celsior oder Fraxinus angustifolia

C

DE-4807-304 Further Moor

4010 Feuchte Heiden des nordatlantischen Raums mit Erica tetralix

B

24 7150 Torfmoor-Schlenken B

91D0 Moorwälder B

DE-4808-301 Wupper von Lever-kusen bis Solingen

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe B

21

6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe

C

8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation B

9110 Hainsimsen-Buchenwald B

91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior

B

91F0 Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus ex-celsior oder Fraxinus angustifolia

C

DE-4809-301 Dhünn und Eifgenbach

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe C

22

6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe

C

9110 Hainsimsen-Buchenwald B

9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-

B

Tab. 5-3: Weitere FFH-Gebiete, die sich an die im zweiten Arbeitsschritt abge-grenzte Gebietskulisse anschließen

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FFH-Gebiet LRT Erhaltungs-

zustand Entfer-

nung [km]

Hainbuchenwald

91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior

B

DE-5105-301 Dickbusch, Loersfelder Busch, Steinheide

9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald

B 10

DE-5106-301 Kerpener Bruch und Parrig

6510 Artenreiche Mähwiesen des Flach- und Hügellandes

B

10 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer

Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald

B

91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior

C

DE-5107-302 Waldseenbereich Theresia

3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewäs-ser mit benthischer Vegetation aus Arm-leuchteralgen

A 18

Nachfolgend wird für die einzelnen Wirkfaktoren geprüft, ob unter Berücksichtigung der

Vorbelastung aufgrund besonderer Empfindlichkeiten zusätzliche FFH-Gebiete erheb-

lich betroffen sein können. Maximale Zusatzbelastungen in diesen Gebieten wurden

anhand der am Rand des Rechengebietes in der Immissionsprognose berechneten

Werte und unter Berücksichtigung des Abstandes der Gebiete zum Rechengebiet ab-

geschätzt bzw. der Immissionsprognose entnommen (Stickstoff- und Säuredeposition).

Gasförmige Immissionen

Für die gasförmigen Immissionen ergeben sich die in Tab. 5-4 dargestellten maximalen

Zusatzbelastungen durch den Betrieb des der Immissionsprognose zugrunde gelegten

Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet.

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Parameter Einheit

Maximale Zusatzbe-lastung BKW3)

Vorbelas-tung2)

Critical Level4)

Stickstoffdioxid (NO2) µg/m³ < 0,14 21 - 30 -

Stickstoffoxide1) (NOx angege-ben als NO2)

µg/m³ < 0,32 30 - 50 30

Ammoniak (NH3) µg/m³ < 0,01 2 – 4 3 (2-4)/1

Schwefeldioxid (SO2) µg/m³ < 0,32 5 - 6 20/10

1): Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von

NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Mol-massen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Wer-te gerundet.

2): Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1

3): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept

BoAplus 4)

: Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2

Wie Tab. 5-4 ausweist, sind die maximalen Zusatzbelastungen so gering, dass sie die

Vorbelastung nicht messbar verändern. Mit Ausnahme von Schwefeldioxid betragen sie

auch weniger als 1 % der Vorbelastung. Aufgrund der niedrigen Vorbelastung bleibt

aber die Schwefeldioxidbelastung auch zukünftig unter dem Critical Level.

Die Critical Levels sind so abgeleitet, dass sie auch besonders empfindlichen Organis-

men wie Flechten Schutz bieten (vgl. Kap. 4.2.1.1). Daher ist auch für die FFH-Gebiete

mit Lebensraumtypen, zu deren biotischen Bestandteilen charakteristischerweise unter

anderem Flechten gehören (vor allem Heide-Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten

Ohligser Heide, Further Moor, Wahler Berg) und die diesbezüglich als besonders emp-

findlich einzustufen sind, eine erhebliche Betroffenheit auszuschließen.

Stickstoff-Deposition

Die rechnerische Zusatzbelastung liegt in diesen Gebieten zwischen 0,01 und 0,02

kg/ha·a. Sie beträgt weit weniger als 1 % der Vorbelastung, die in den Gebieten zwi-

schen 16 kg/ha·a und 29 kg/ha·a gemäß UBA-Datensatz 2007 schwankt.

Gegenüber Stickstoffeinträgen besonders empfindliche Lebensraumtypen weist vor

allem das FFH-Gebiet Further Moor mit den Torfmoos-Schlenken (LRT 7150) auf. Die-

sem Lebensraumtyp wird gemäß der Berner Liste ein Critical Load von 5 bis 10 kg/ha·a

Tab. 5-4: Maximale Zusatzbelastungen mit Luftschadstoffen (Jahresmittel) in FFH-Gebieten außerhalb der im zweiten Arbeitsschritt abgegrenzten Gebiets-kulisse (Erläuterungen siehe Text)

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zugewiesen. Aber auch die trockenen und feuchten Heiden in den Gebieten Ohligser

Heide, Further Moor und Wahler Berg gehören mit Critical Loads zwischen 10 und 20

kg/ha·a zu den stickstoffempfindlichen Lebensraumtypen. Die maximale zusätzliche

Deposition unterschreitet jedoch weit die Bagatellschwelle von 0,15 kg/ha für den nied-

rigsten Critical Load (3 % des CL von 5 kg/ ha·a). Daher ist auch für die stickstoffemp-

findlichsten Gebiete eine erhebliche Betroffenheit auszuschließen.

Säuredeposition

Die rechnerische Zusatzbelastung liegt in den im Süden nächstgelegenen Waldgebie-

ten Dickbusch, Lörsfelder Busch, Steinheide sowie Kerpener Bruch und Parrig und den

nördlich nächstgelegenen Gebieten Wahler Berg, Urdenbach – Kirberger Loch – Zonser

Grind zwischen 0,015 und 0,02 keq/ha·a und in den weiter entfernten Gebieten Wald-

seenbereich Theresia, Dhünn und Eifgenbach, Wupper, Ohligser Heide, Further Moor

zwischen 0,01 und 0,015 keq/ha·a. Sie beträgt überwiegend weniger als 1 % der Vor-

belastung, die in den Gebieten zwischen 1,73 keq/ha·a und 3,44 keq/ha·a gemäß UBA-

Datensatz 2007 schwankt.

Als gegenüber Säureeinträgen besonders empfindlich können alle Wald-Lebens-

raumtypen sowie die Heide-Lebensraumtypen in den Gebieten angesehen werden.

Für die Waldgebiete im Süden (Dickbusch, Lörsfelder Busch, Steinheide sowie Kerpe-

ner Bruch und Parrig) können ähnliche Verhältnisse wie im Königsdorfer Fortst unter-

stellt werden. Dies entspricht Critical Loads im Bereich von 1 bis 2 keq/ha·a. Bei einer

Zusatzbelastung von deutlich weniger als 0,02 keq/ha·a bleibt die Zusatzbelastung

auch deutlich unter der Bagatellschwelle von 0,03 keq/ha·a bezogen auf den unteren

CL von 1 keq/ha·a.

Die Wald- und Heideflächen in den nordöstlich des Rheins gelegenen FFH-Gebieten

Ohligser Heide und Further Moor befinden sich im Bereich der Bergischen Heideterras-

se, für die generell eine höhere Säureempfindlichkeit unterstellt wird. Auch wenn man

hier für besonders empfindliche Lebensraumtypen Critical Loads im Bereich von 0,5

keq/ha·a bis 1 keq/ha·a ansetzt, ist die Unterschreitung der Bagatellschwelle von 0,015

keq/ha·a gewährleistet, da die Zusatzbelastung darunter liegt.

Den Sand- und Heideflächen im nördlich gelegenen FFH-Gebiet Wahler Berg können

überschlägig Critical Loads im Bereich von 1 bis 2 keq/ha·a zugewiesen werden. Auch

hier wird bei einer Zusatzbelastung von weniger als 0,02 keq/ha·a die Bagatellschwelle

von 0,03 keq/ha·a bezogen auf den unteren CL von 1 keq/ha·a unterschritten.

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Erhebliche Beeinträchtigungen durch Säureeinträge sind damit auch für die säureemp-

findlichsten Lebensraumtypen auszuschließen.

Schwermetalldeposition

Die rechnerische Zusatzbelastung ist für die meisten Metalle mit weniger als 0,01

µg/m²·d und für Blei und Mangan mit deutlich weniger als 0,1 µg/m²·d anzusetzen. Sie

beträgt überwiegend weniger als 1 % des aus den Messungen in Bergheim-Rheidt und

Hürth-Berrenrath abgeschätzten Vorbelastungsniveaus.

Hinsichtlich der Schwermetalle können Wälder und Fließgewässer als besonders emp-

findlich gegenüber Quecksilber angesehen werden. Dementsprechend sind die Wald-

Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten sowie die aquatischen Erhaltungsziele der

FFH-Gebiete Wupper von Leverkusen bis Solingen und Dhünn und Eifgenbach diesbe-

züglich näher zu betrachten.

Die zusätzliche Quecksilberdeposition in den FFH-Gebieten durch das zugrunde geleg-

te Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet liegt aber weit unter der Messgenau-

igkeit und ist damit so gering, das messbare Anreicherungen in Böden oder in Gewäs-

sersedimenten und Gewässerorganismen auszuschließen sind.

Erhebliche Beeinträchtigungen durch Quecksilberdeposition sind damit auch für die

empfindlichsten Lebensraumtypen auszuschließen.

Fazit

Im Ergebnis können Beeinträchtigungen aufgrund besonders empfindlicher Lebens-

raumtypen und Arten außerhalb der nach dem zweiten Arbeitsschritt über die Mess-

und Erfassungsgenauigkeit abgegrenzten Gebietskulisse durch Immissionen und Stoff-

einträge des der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks aus-

geschlossen werden. Dies gilt auch im Hinblick auf die Immissionsbeiträge anderer Pro-

jekte (siehe Kap. 7.2), die in Bezug auf die in diesem Arbeitsschritt betrachteten Gebie-

te geringer werden. Dabei ist die Entlastung durch die Stilllegung der vier 300-MW-

Blöcke noch gar nicht berücksichtigt. Sie führt zu einer tatsächlichen Entlastung mit

Immissionen und Stoffeinträgen in allen Gebieten. Daher sind darüber hinaus keine

weiteren Gebiete zu prüfen.

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6 Ermittlung der Vor- und Zusatzbelastungen

Da für alle Gebiete ausschließlich und einheitlich Luftschadstoffimmissionen sowie die

Depositionen von Luftschadstoffen (einschließlich eutrophierend und versauernd wir-

kender Stoffe) als Wirkfaktoren zu betrachten sind, wird die Ermittlung der Vor- und

Zusatzbelastungen zur Vermeidung von textlichen Wiederholungen den gebietsbezo-

genen Verträglichkeitsuntersuchungen vorangestellt.

6.1 Vorbelastungen

Zur Ermittlung der Vorbelastung wird der jeweils aktuellste, verfügbare Datenbestand

herangezogen. Noch nicht in den Daten enthalten sind die durch den Betrieb des Blo-

ckes BoA 2&3 am Kraftwerksstandort Neurath verursachten Immissionen und Stoffein-

träge. Die Kraftwerksblöcke BoA 2&3 gehen voraussichtlich im Sommer 2012 in den

kommerziellen Betrieb. Das Projekt wird daher als Teil der Vorbelastung berücksichtigt.

Das Projekt GuD Niehl 3 in Köln wird derzeit noch nicht umgesetzt. Die GuD-Anlage

Knapsack 2 in Hürth befindet sich im Bau. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme lässt sich

derzeit noch nicht sicher prognostizieren. Beide GuD-Anlagen werden in die Summati-

onsprüfung mit anderen Projekten eingestellt.

Die Berücksichtigung der von den Blöcken BoA 2&3 Neurath verursachten Immissionen

und Stoffeinträge erfolgt anhand der für das Vorhaben erstellten Immissionsprognose.

Da die Immissionsprognose einen ganzjährigen Volllastbetrieb mit Ausschöpfung der

Emissionsgrenzwerte annimmt, stellen die berechneten Werte eine konservative Ab-

schätzung dar. Die Immissionsbeiträge von BoA 2&3 wurden uns durch das Büro ar-

gumet zur Verfügung gestellt.

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6.1.1 Schwefeldioxid-, Ammoniak- und Stickstoffoxidimmissionen

Zur Ermittlung der Vorbelastung mit Schwefeldioxid- und Stickstoffoxidimmissionen

wurden folgende Quellen herangezogen:

Messergebnisse aus dem Luftqualitäts-Überwachungssystem des Landes Nord-

rhein-Westfalen (LUQS)

Messergebnisse mobiler Messstationen des Landes Nordrhein-Westfalen (MILIS)

Messungen der GfA im Umfeld des Kraftwerksstandortes Niederaußem (GfA 2003

und 2008)

Messergebnisse der eretecUA im Umfeld der Fabrik Berrenrath in Hürth-Berrenrath

(eretecUA 2011).

Die Messprogramme und Messstellen sind in der Tab. 6-1 zusammengestellt. Die Lage

der Messstellen ist der Abb. 6-1 zu entnehmen.

Messprogramm Jahr Messstelle Institut

Vorbelastungs-

messung 2002-2003 Nettesheim-Butzheim Eurofins / GfA 2003

Vorbelastungs-

messung 2002-2003 Pulheim-Stommeln Eurofins / GfA 2003

MILIS-Messung 2006 Elsdorf-Berrendorf LANUV 2006

MILIS-Messung 2006 Pulheim-Stommeln LANUV 2007

Vorbelastungs-

messung 2007-2008 Bergheim-Rheidt Eurofins / GfA 2008

Vorbelastungs-

messung 2010 - 2011 Hürth-Berrenrath eretecUA 2011

Luftqualitäts-

Überwachungs-

system (LUQS)

seit 2006 Grevenbroich-Gustorf/

Gindorf (GRGG) LANUV

seit 1989 Hürth (HUE2) LANUV

seit 1991 Niederzier (NIZI) LANUV

seit 1980 Köln-Chorweiler (CHOR) LANUV

In den FFH-Gebieten selbst befinden sich keine Messstellen. Auf der Basis der Mess-

ergebnisse der über das Gebiet verteilten Messstationen kann daher nur ein großräu-

miges Immissionsniveau angegeben werden. Aufgrund der räumlichen Lage der FFH-

Tab. 6-1: Übersicht über die ausgewerteten Messprogramme und Messstellen

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Gebiete ist aber davon auszugehen, dass ihre Vorbelastung durch das großräumige

Niveau hinreichend charakterisiert ist.

Die ausgewerteten Messergebnisse sind in der Tab. 6-2 zusammengestellt.

Abb. 6-1: Messstellen zur Ermittlung der Vorbelastung mit Luftschadstoffen (Kar-tengrundlage DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)

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Jahr NO2 NO NOx* SO2

µg/m³ µg/m³ µg/m³ µg/m³

Grevenbroich-Gustorf (LUQS, GRGG)

2006 21 6 30 5

2007 22 8 34 -

2008 21 7 32 -

2009 23 7 34 -

2010 24 7 35 -

Hürth (LUQS, HUE2)

2005 27 8 39 3

2006 28 10 43 4

2007 26 11 43 6

2008 25 10 40 -

2009 26 9 40 -

2010 27 9 41 -

Köln-Chorweiler (LUQS, CHOR)

2005 27 12 45 -

2006 29 13 49 -

2007 27 13 47 -

2008 29 15 52 -

2009 32 13 52 -

2010 30 11 43 -

Elsdorf-Berrendorf (MILIS)

2006 25 8 37 5

Pulheim-Stommeln (MILIS)

2008 28 12 46 -

Rheidt (Eurofins/GfA)

2007/2008 24,1 12,2 42,8 9,8**

Critical Level - - 30 10

*: Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Mol-massen mit dem Faktor 1,53.

**: Halbjahreswert Winterhalbjahr

Wie aus der Tab. 6-2 hervorgeht, lagen die Stickstoffoxid-Immissionskonzentrationen

(angegeben als NO2) mehrheitlich zwischen 35 und 50 µg/m³. Am niedrigsten belastet

war der Messstandort in Grevenbroich-Gustorf mit NOx-Immissionskonzentrationen

zwischen 30 und 35 µg/m³. Die höchste Belastung wies die Station Köln-Chorweiler mit

Jahresmittelwerten bis 52 µg/m³ auf. Der Critical Level wird an allen Messstationen

mehr oder weniger deutlich überschritten. Das Belastungsniveau entspricht der Hinter-

grundbelastung in Nordrhein-Westfalen. Deutlich höher belastet sind die Ballungsgebie-

te an Rhein und Ruhr. Niedrigere Werte mit einer Unterschreitung des Critical Level

Tab. 6-2: Immissionsvorbelastung der Luft mit SO2 und NOx (Jahresmittelwerte) für den Zeitraum 2005 bis 2010 (Datenquellen: siehe Text)

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werden an ballungsraumfernen Messstationen in der Eifel und im Rothaargebirge ge-

messen (MUNLV 2009).

Deutlich günstiger stellt sich die Belastungssituation hinsichtlich Schwefeldioxid dar. Die

Belastung lag im Messzeitraum mehrheitlich zwischen 5 und 6 µg/m³. Der höchste Wert

betrug 9,8 µg/m³ in Rheidt. Er bezieht sich aber auf eine Messperiode im Winterhalb-

jahr, so dass auch an diesem Standort der Jahresmittelwert im Bereich der übrigen

Messstationen liegen dürfte. Der Critical Level wird damit durchgängig deutlich unter-

schritten. Die gemessenen Schwefeldioxidkonzentrationen repräsentieren wie die

Stickstoffoxidkonzentrationen die Hintergrundbelastung in NRW.

Im Messzeitraum ist für keinen Parameter ein deutlicher Trend abnehmender oder zu-

nehmender Belastung erkennbar.

Aus den Messergebnissen wird folgendes großräumiges Immissionsniveau abgeleitet:

Schwefeldioxid: 5 – 6 µg/m³ (Jahresmittel)

Stickstoffdioxid: 20 – 30 µg/m³ (Jahresmittel)

Stickstoffoxide: 30 – 50 µg/m³ (Jahresmittel).

Für die Blöcke Neurath BoA 2&3 wird hinsichtlich der Konzentrationen von Schwefeldi-

oxid und Stickstoffoxiden jeweils ein maximaler Immissionsbeitrag von 0,4 µg/m³ im

oben beschriebenen Untersuchungsgebiet berechnet.. Diese maximalen Immissions-

beiträge verändern das beschriebene Immissionsniveau nicht nennenswert. Das aus

den Messergebnissen abgeleitete Immissionsniveau wird daher einheitlich als Vorbe-

lastung der vier FFH-Gebiete in der Auswirkungsprognose zugrunde gelegt.

Zur Immissionsvorbelastung mit Ammoniak liegen keine Messergebnisse aus dem

Untersuchungsgebiet vor. Das Hintergrundniveau kann daher lediglich abgeschätzt

werden. Nach LANUV (www.lanuv.nrw.de/landwirtschaft/ammoniak/u-vorhaben-1.htm)

liegt die Hintergrundbelastung in Nordrhein-Westfalen im Bereich von 2 – 4 µg/m³ im

Jahresmittel. Sie liegt damit im Bereich des Critical Level für Höhere Pflanzen. Der Cri-

tical Level für Moose und Flechten wird überschritten.

Da im Umfeld der vier FFH-Gebiete keine spezifischen Ammoniakquellen (insbesonde-

re Betriebe mit Intensivtierhaltung) bekannt sind, wird die Vorbelastung der Gebiete der

Hintergrundbelastung zugeordnet und gemäß LANUV einheitlich mit 2 – 4 µg/m³ (Jah-

resmittel) angesetzt.

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6.1.2 Stickstoff- und Säuredeposition

Zur Ermittlung der Vorbelastung durch Stickstoff- und Säuredeposition wurde der aktu-

elle Datensatz aus dem vom Umweltbundesamt geförderten F&E-Vorhaben „Nationale

Umsetzung der UNECE Luftreinhaltekonvention“ (Final Report BMU/UBA FKZ 204 63

252, Datenstand 2007, Builtjes et al. 2011) verwendet. Der Datensatz wurde uns vom

Umweltbundesamt zur Verfügung gestellt. Alle Daten werden mit einer räumlichen Auf-

lösung von 1 km² bereitgestellt. Der Datensatz der Stickstoff-Gesamtdeposition ist auch

auf der Internetseite des UBA unter http://gis.uba.de/website/depo1/viewer.htm verfüg-

bar.

Die maximalen Beiträge der Blöcke Neurath BoA 2&3 zur Stickstoff- und Säuredepositi-

on werden jeweils gebietsbezogen der dem UBA-Datensatz entnommenen Vorbelas-

tung hinzugerechnet. Sie sind in Tab. 6-3 zusammengefasst.

FFH-Gebiet

Maximale Zusatzbelastung N-Deposition

durch Neurath BoA 2&3 [kg/ha·a]

Maximale Zusatzbelastung Säure-Deposition

durch Neurath BoA 2&3 [eq/ha·a]

Knechtstedener Wald mit Chorbusch

0,06 98

Königsdorfer Forst 0,03 48

Worringer Bruch 0,06 81

Rhein-Fischschutzzonen 0,06 77

6.1.3 Schwermetalldeposition und Schwermetallgehalte in Böden

6.1.3.1 Schwermetalldeposition mit dem Staubniederschlag

Vorbelastungsdaten zur Schwermetalldeposition liegen für die FFH-Gebiete nicht vor.

Aufgrund der landesweit deutlich rückläufigen Belastung erfolgt die Erfassung der

Schwermetalldeposition mit dem Staubniederschlag im Rahmen des Luftqualitäts-

Überwachungssystem nur noch an wenigen Punkten im Umfeld von Emissionsschwer-

punkten (MUNLV 2009).

Die von der Eurofins/GfA am Standort Rheidt im Winterhalbjahr 2007/2008 durchge-

führten Immissionsmessungen (vgl. Kap. 6.1.1) umfassten auch Schwermetallgehalte

im Staubniederschlag. Weitere Daten zur Schwermetalldeposition liegen aus einer

Tab. 6-3: Maximale Zusatzbelastung der Stickstoff- und Säure-Deposition durch die Blöcke Neurath BoA 2&3 (Quelle: argumet)

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Messkampagne im Umfeld der Fabrik Berrenrath aus dem Winterhalbjahr 2010/2011

vor (eretecUA 2011). Die Ergebnisse beider Messkampagnen sind in der Tab. 6-4 zu-

sammengestellt.

Parameter Einheit

Rheidt (06.09.2007

bis 10.03.2008)1)

Hürth-Berrenrath (16.08.2010

bis 15.02.2011)2)

Ländlicher Hinter-grund3)

Städti-scher Hinter-grund3)

Arsen µg/(m²d) < 0,7 0,46 0,1 – 0,4 0,7 – 2,2

Blei µg/(m²d) 6,8 8,2 10 - 20 20 - 35

Cadmium µg/(m²d) 0,2 0,28 0,2 – 0,6 0,3 – 1,0

Nickel µg/(m²d) 4,5 4,0 1 - 3 5 - 20

Quecksilber µg/(m²d) < 0,13 < 0,1 - -

Thallium µg/(m²d) < 0,6 < 0,2 0,03 – 0,06 0,07 – 0,3

Antimon µg/(m²d) - - 0,07 – 2,3 2,1 - 28

Chrom µg/(m²d) - 1,9 1 - 5 5 – 10

Kobalt µg/(m²d) - - 0,1 – 0,5 1

Kupfer µg/(m²d) - 24 5 - 10 10 – 50

Mangan µg/(m²d) - 48 10 - 30 50 – 300

Vanadium µg/(m²d) - 0,8 2 - 10 10 - 70

Zinn µg/(m²d) - - - -

1): Mittelwert über die Messperiode

2): Höchster Wert der in den Staubsammelproben von drei Messstandorten bestimmten Einzelwerte

3): Typische Niederschlagsbereiche in ländlichen und städtischen Gebieten gemäß VDI 2267 Bl. 16

Wie die Tab. 6-4 zeigt, stimmen die Messergebnisse an beiden Messstandorten weit-

gehend überein. Mit wenigen Ausnahmen (Nickel, Mangan, Kupfer) liegen sie zudem

trotz der Nähe zu Industrieanlagen (Kraftwerk Niederaußem, Fabrik Berrenrath) im Be-

reich der für ländliche Gebiete typischen Werte. Aufgrund der vergleichbaren räumli-

chen Lage ist für die FFH-Gebiete „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ und „Königs-

dorfer Forst“ davon auszugehen, dass die Vorbelastung hier gut durch die ausgewerte-

ten Messungen repräsentiert wird und dem ländlichen Hintergrundniveau entspricht.

Bezüglich der FFH-Gebiete „Worringer Bruch und „Rhein-Fischschutzzonen zwischen

Emmerich und Bad Honnef“ wird vor dem Hintergrund der höheren Siedlungs-, Ver-

kehrs- und Industriedichte im Umfeld angenommen, dass das Depositionsniveau an-

steigt und im unteren Bereich des städtischen Hintergrunds anzusiedeln ist.

Die maximalen Depositionsbeiträge der Blöcke BoA 2&3 sind ähnlich niedrig wie die

des der FFH-Verträglichkeitsprüfung zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks anzu-

setzen. Sie liegen abgesehen von einem kleinen Bereich im Immissionsmaximum un-

Tab. 6-4: Schwermetalldeposition mit dem Staubniederschlag in Rheidt und Hürth-Berren¬rath (Datenquellen: Eurofins/GfA 2008, eretecUA 2011)

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terhalb der Messgenauigkeiten und erhöhen das Immissionsniveau nicht messbar. Auf

eine Addition der Depositionsbeiträge der Blöcke Neurath BoA 2&3 wird daher verzich-

tet.

6.1.3.2 Schwermetallgehalte in Böden

Verfügbar sind Daten zur Vorbelastung von Böden im Fachinformationssystem „Stoffli-

che Belastung von Böden“ (FIS StoBo) des LANUV. Diese wurden zur Charakterisie-

rung der Vorbelastung der terrestrischen Ökosysteme der FFH-Gebiete mit Schwerme-

tallen herangezogen. Der Datenstand aller Daten aus der Region ist 1986.

Da die Depositionsbeiträge der Blöcke Neurath BoA 2&3 so gering sind, dass sie die

Vorbelastung nicht messbar verändern, ist eine Auswirkung auf die Vorbelastung der

Böden mit Schwermetallen auszuschließen. Sie werden daher nicht weiter berücksich-

tigt.

6.1.4 Schadstoffbelastungen in Gewässern

Daten zur Vorbelastung mit Schadstoffen liegen für den Rhein vor, der in Teilabschnit-

ten potentiell von der Planänderung betroffen ist. Sie beziehen sich auf Schadstoffbe-

lastungen des Wassers sowie Schadstoffgehalte in Sedimenten und in Biota.

Zur Kennzeichnung der Schadstoffbelastung des Wassers und von Sedimenten wurden

die Messergebnisse der GÜS-Messstation 000220 (Überblicksmessstation) in Dorma-

gen-Stürzelberg herangezogen. Die Messstelle liegt etwa 16 km flussabwärts der Teil-

fläche Worringen-Langel des FFH-Gebietes „Rheinfischschutzzonen zwischen Emme-

rich und Bad Honnef“.

Die Messergebnisse wurden dem Fachinformationssystem ELWAS-IMS entnommen

(http://www.elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IMS/start.htm).

Zur Ermittlung der Quecksilberbelastung von Biota wurden Untersuchungsergebnisse

der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR 2002) und Datenbe-

stände der Umweltprobenbank des Bundes (www.umweltprobenbank.de) und Untersu-

chungen des LANUV ausgewertet.

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6.2 Zusatzbelastungen

Die Ermittlung der Zusatzbelastungen und die Berechnung von Stoffeinträgen und An-

reicherungen von Schadstoffen in Umweltkompartimenten erfolgten auf der Grundlage

der erstellten Immissionsprognose (argumet 2012a). Darin ist auch die Bilanzierung mit

den wegfallenden Immissionsbeiträgen der vier 300-MW-Blöcke enthalten, deren Still-

legung Bestandteil der Planänderung ist. Die Vorgehensweise und Ergebnisse der Im-

missionsprognose sind in Kap. 6.2.1 zusammengefasst. Mit den prognostizierten Stoff-

depositionen wurden auch die Akkumulationen von Schwermetallen in Böden

(Kap.6.2.2) und die Auswirkungen auf die Stofffrachten im Rhein (Kap. 6.2.3) berech-

net.

6.2.1 Zusatzbelastung durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet und Entlastung durch die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke

6.2.1.1 Prognostizierte Zusatzbelastung

Alle in der Immissionsprognose prognostizierten Zusatzbelastungen sind als Jahresmit-

telwerte angegeben und wurden konservativ für ganzjährigen Volllastbetrieb (8.760

Stunden) berechnet. Mit Ausnahme von Schwefeldioxid, der Schwermetalle und der

polychlorierten Dibenzodioxine und –furane (PCDD/F) wurde weiterhin als konservati-

ver Ansatz die Ausschöpfung der jeweils geltenden gesetzlichen Emissionsgrenzwerte

gemäß der 13. BImSchV unterstellt. Bezüglich der Schwermetalle und der polychlorier-

ten Dibenzodioxine und –furane (PCDD/F) wurde mit der Hälfte der jeweiligen Grenz-

werte gerechnet. Für Schwefeldioxid wurde ein reduzierter Jahresmittelwert von 100

mg/m³ angesetzt. Seitens RWE Power ist vorgesehen, diese gegenüber den gesetzlich

vorgegebenen Grenzwerten deutlich reduzierten Werte im Sinne einer freiwilligen

Selbstbeschränkung zu beantragen. Die Schwermetallkonzentrationen im Feinstaub

und im Staubniederschlag wurden unter Berücksichtigung ihrer prozentualen Verteilung

im Abgas berechnet. Das Schwermetallspektrum wurde von RWE Power aus Mittelwer-

ten von Emissionsmessungen an vergleichbaren Anlagen bestimmt und zur Verfügung

gestellt.

Die der Berechnung der Stickstoff- und Säuredeposition zugrunde gelegten Depositi-

onsgeschwindigkeiten sind der Immissionsprognose zu entnehmen. Da mit Ausnahme

der Rhein-Fischschutzzonen alle FFH-Gebiete ausschließlich Waldgebiete darstellen,

wurde für Ammoniak konservativ der Wert von 2,0 cm/s für Wald gemäß VDI-Richtlinie

3782, Blatt 5, eingesetzt. Bezüglich Schwefeldioxid wurde vom LANUV im Zusammen-

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hang mit den Depositionsberechnungen für den Neubau des Trianel-Steinkohlen-

kraftwerks Lünen die Verwendung einer Depositionsgeschwindigkeit von 1,25 cm/s vor-

geschlagen. Dieser Wert liegt zwischen dem Mesoskala-Wert von 1,0 cm/s und dem

Wert für Wald von 1,5 cm/s der VDI-Richtlinie 3782, Blatt 5. Begründet wurde dieser

Wert mit einem geringen Waldanteil von 15 % im Ausbreitungsgebiet und dem Laub-

waldcharakter des zu beurteilenden Waldgebiets (Cappenberger Wälder). Seitens des

OVG NRW wurde der Wert als sachgerecht angesehen (OVG NRW Verfahren Trianel

Kohlekraftwerk Lünen, Urteil vom 01.12.2011 – 8 D 58/08.AK). Da die genannten Ver-

hältnisse auch auf das vorliegend zu beurteilende Ausbreitungsgebiet zutreffen, wurde

der Wert von 1,25 cm/s auch hier als Depositionsgeschwindigkeit von Schwefeldioxid

angesetzt.

Die in der Immissionsprognose ermittelten, maximalen zusätzlichen Immissionen und

Stoffeinträge sind in der Tab. 6-5 zusammengestellt.

Parameter Einheit Maximale Immissions-

zusatzbelastung

SO2 µg/m³ 2,0

NO2 µg/m³ 0,28

NOx µg/m³ 2,0

NH3 µg/m³ 0,095

Stickstoffdeposition1) kg N/ha·a 0,12

Säuredeposition1 keq/ha·a 0,472

Arsen µg/(m²·d) 0,068

Blei µg/(m²·d) 0,11

Cadmium µg/(m²·d) 0,044

Nickel µg/(m²·d) 0,091

Quecksilber1) µg/(m²·d) 0,030

Thallium µg/(m²·d) 0,069

Antimon µg/(m²·d) 0,091

Chrom µg/(m²·d) 0,091

Kobalt µg/(m²·d) 0,080

Kupfer µg/(m²·d) 0,10

Mangan µg/(m²·d) 0,31

Vanadium µg/(m²·d) 0,091

Zinn µg/(m²·d) 0,10

PCDD/F pg/(m²·d) 0,23

1): an der östlichen Werksgrenze

Tab. 6-5: Maximale zusätzliche Immissionen und Stoffeinträge durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet (Datenquelle: ar-gumet 2012a)

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6.2.1.2 Wegfallende Emissions- und Immissionsbeiträge der vier 300-MW-Blöcke

Wie in Kap. 3.1 ausgeführt, ist die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke am Kraftwerks-

standort Niederaußem Bestandteil der Planänderung. In der nachfolgenden Abb. 6-2 ist

die Entwicklung der genehmigten bzw. für BoAplus zur Genehmigung angestrebten

Emissionsfrachten des Kraftwerks Niederaußem im Zuge der Umsetzung der Kraft-

werkserneuerung für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxide und Staub dar-

gestellt. Die blauen Säulen kennzeichnen den derzeitigen Zustand (Betrieb der Blöcke

A bis H und BoA1), die grünen Säulen den Zustand nach erfolgter Stilllegung der zwei

150-MW-Blöcke A und B ab 2013 und die gelben Säulen den Zustand nach der Auf-

nahme des kommerziellen Betriebs von BoAplus und der Stilllegung der vier 300-MW-

Blöcke C bis F. Neben BoAplus sind dann noch die beiden 600-MW-Blöcke G und H in

Betrieb.

Wie aus der Abb. 6-2 hervorgeht, werden sich die genehmigten Emissionen nach der

Aufnahme des kommerziellen Betriebs von BoAplus und der Stilllegung der Altanlagen

deutlich verringern. Der stärkste Rückgang ergibt sich für die Schwefeldioxidemissio-

nen. Hier wird eine Reduktion auf etwa 45 % des heutigen Ausgangswertes erreicht. Mit

0

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

6.000

SO2 NOx Staub

Heute

Ab 2013

Nach Neubau

Abb. 6-2: Entwicklung der genehmigten bzw. für BoAplus zur Genehmigung ange-strebten Emissionsfrachten des Kraftwerks Niederaußem im Zuge der Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms (Datenquelle: RWE Power AG)

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der Verringerung der Emissionen sind auch eine Verringerung der Immissionen und

Stoffeinträge und damit eine Umweltentlastung verbunden.

Da die Stilllegung Bestandteil der Kraftwerkserneuerung ist, ist sie in den Auswirkungs-

prognosen zu berücksichtigen. Um textliche Wiederholungen zu vermeiden, wird nach-

folgend die grundsätzliche Vorgehensweise zur Berücksichtigung der Stilllegung der

Altanlagen vorweg erläutert.

Die Auswirkungsprognosen erfolgen jeweils in zwei Schritten:

Erster Schritt

Im ersten Schritt werden zunächst allein die Zusatzbelastungen betrachtet, die in der

Immissionsprognose für den Betrieb eines dem Konzept von BoAplus entsprechenden

Braunkohlenkraftwerks prognostiziert wurden.

Zweiter Schritt

Im zweiten Schritt wird die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke berücksichtigt. Hierzu

werden die in der Immissionsprognose ergänzend berechneten Immissionsbeiträge der

vier 300-MW-Blöcke von den für BoAplus prognostizierten Immissionszusatzbelastun-

gen abgezogen.

Dies erfolgt zunächst für die in der Immissionsprognose ermittelten maximalen Zusatz-

belastungen eines dem Konzept von BoAplus entsprechenden Braunkohlenkraftwerks

und die maximalen Immissionsbeiträge der stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke.

Wie alle so ermittelten Bilanzierungen zeigen, überwiegen die Entlastungseffekte durch

die Stilllegung der 300-MW-Blöcke deutlich die prognostizierten Zusatzbelastungen, so

dass unter Berücksichtigung der Stilllegung zukünftig stets eine Verringerung der Im-

missionsbelastung resultiert.. Die tatsächlichen Immissionsbeiträge sind je nach Immis-

sionskenngröße niedriger anzusetzen. Dementsprechend wird auch die errechnete Im-

missionsminderung überschätzt. Würde man anstelle der maximal zulässigen Immissi-

onen die tatsächlichen Immissionsbeiträge bilanzieren, ergäbe sich ein geringerer Min-

derungsbetrag. An dem entscheidenden Umstand, dass die Immissionsbelastung ge-

ringer wird, ändert sich aber nichts. Dies ergibt sich im Übrigen auch ohne Berechnung

schon daraus, dass die Kapazität der stillzulegenden Blöcke die Kapazität der Neuan-

lage übersteigt und die Neuanlage zudem effizienter ist, also spezifisch weniger Emis-

sionen verursacht.

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Zusätzlich erfolgt eine weitere Bilanzierung mit den tatsächlichen bisherigen Immissi-

onsbeiträgen der stillzulegenden 300-MW-Blöcke. Das OVG NRW hat diese Art der

Verrechnung von Zusatzbelastung und Stilllegung im Rahmen einer FFH-Verträglich-

keitsuntersuchung im Sinne einer konservativen Vorgehensweise für geboten erachtet

(OVG NRW Verfahren Trianel Kohlekraftwerk Lünen, Urteil vom 01.12.2011 – 8 D

58/08.AK). Hierbei bleibt unberücksichtigt, dass es in der Praxis keinen ganzjährigen

Volllastbetrieb und auch keine vollständige Ausnutzung der genehmigten Emissionen

gibt. Die vom Gericht zu beurteilende Fallkonstellation bezog sich zudem auf zwei

räumlich voneinander getrennte Kraftwerke. Im Falle des Kraftwerks Niederaußem er-

folgt die Stilllegung am Kraftwerksstandort. Da die Stilllegung mehr als kapazitätsgleich

erfolgt und die Neuanlage spezifisch weniger Emissionen verursacht, ist wie oben

schon dargestellt auch ohne Berechnung ersichtlich, dass die Kraftwerkserneuerung

tatsächlich zu einer Verminderung der Immissionsbelastung führt. Vorsorglich wird

gleichwohl eine solche Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastungen durch BoAplus

und der realen Immissionsbeiträge der stillzulegenden 300-MW-Blöcke vorgenommen,

um zu dokumentieren, dass der Regionalplanänderung auch bei Anwendung dieser

Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall keine Hindernisse entgegenstehen.

Für die Fläche der stillzulegenden 300-MW-Blöcke bleibt die GIB-Darstellung im Regio-

nalplan bestehen. Daher sind auch mögliche Folgenutzungen hinsichtlich ihrer Luft-

schadstoffemissionen zu betrachten. Als realistischer Planungsfall kann der perspekti-

visch langfristig denkbare Ersatz der bestehenden zwei 600-MW-Blöcke durch eine

kapazitätsgleiche Kraftwerksanlage angenommen werden. In diesem Fall ist von einer

weiteren Verringerung der Luftschadstoffemissionen des Gesamtkraftwerks auszuge-

hen.

Andere industriegebietstypische Nachfolgenutzungen, durch die Luftschadstoffemissio-

nen verursacht werden, sind theoretisch ebenfalls möglich. Konzepte oder Planungen

hierzu liegen aber nicht vor. Die durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke erreichte Ver-

ringerung der Emissionen und Immissionen könnte in diesem Fall teilweise kompensiert

werden. Die Emissionen können aber durch Nutzungsbeschränkungen im Rahmen der

Bauleitplanung begrenzt werden.

Insgesamt wird davon ausgegangen, dass die Emissionen eventueller späterer Folge-

nutzungen so weit begrenzt werden können, dass der Entlastungseffekt aus der Stillle-

gung der 300-MW-Blöcke nicht kompensiert wird und im Ergebnis eine Verringerung

der Immissionsbelastung verbleibt. Im realistischerweise anzunehmenden Planungsfall,

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dem perspektivisch langfristig denkbaren Ersatz der beiden 600-MW-Blöcke, ist sogar

von einer Verstärkung des Entlastungseffektes auszugehen.

Die einzige Ausnahme stellt Ammoniak dar. In dem neuen Braunkohlenkraftwerk wird

erstmalig eine DeNOx-Anlage zur Reduzierung der Stickstoffoxidemissionen eingesetzt.

Hierzu wird Ammoniak dem Abgasstrom zugegeben. Das Ammoniak reagiert mit den

Stickstoffoxiden zu elementarem Stickstoff und Wasser. Bei diesem Prozess fallen auch

Ammoniakemissionen in geringem Umfang an. Das bestehende Kraftwerk emittiert kein

Ammoniak. Allein für Ammoniak ergibt sich damit eine tatsächliche Zusatzbelastung

durch das geplante Braunkohlenkraftwerk, die allerdings auch im Immissionsmaximum

deutlich unter der Messgenauigkeit bleibt und damit zu vernachlässigen ist.

6.2.2 Berechnung der Schwermetallanreicherung in terrestrischen Kompartimenten (Boden)

Die Berechnung der Zusatzbelastung von Böden erfolgte mit dem Rechenmodell der

Vollzugshilfe des Landesumweltamtes Brandenburg zur Beurteilung der Erheblichkeit

von Stoffeinträgen in Natura-2000-Gebiete (Landesumweltamt Brandenburg, Stand

November 2008).

Grundlage dieser Berechnung bildet ein Modellbodensegment mit einer Fläche von 1

m² und einer Tiefe von 30 cm (Abb. 6-3).

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Für die Berechnung des aus der Zusatzbelastung resultierenden Schadstoffeintrages in

den Boden wurden folgende vereinfachenden Annahmen getroffen:

Der zu betrachtende Schadstoff verteilt sich gleichmäßig im Modellbodensegment.

Für den Betrachtungszeitraum werden im Sinne einer worst-case-Betrachtung kein

Abbau und kein Austrag von Schadstoffen aus dem Boden angenommen.

Als Betrachtungszeitraum wird eine voraussichtliche Laufzeit von 40 Jahren ange-

nommen.

Für das Modellbodensegment wird eine mittlere Dichte von 1,2 g/cm² (= 360 kg) an-

genommen.

6.2.3 Berechnung zusätzlicher Stofffrachten im Rhein

Zur Ermittlung der aus der Deposition von Stickstoffverbindungen, Schwefelverbindun-

gen und Schwermetallen resultierenden zusätzlichen Stofffrachten im Rhein wurden

konservativ die Einträge in alle in den Rhein mündenden Flüsse und größeren Bäche

betrachtet, die innerhalb der Fläche verlaufen, die durch das Abgrenzungskriterium für

die Säuredeposition von 0,02 keq/ha·a umschrieben wird, sowie in den Rheinabschnitt

zwischen Köln-Niehl im Süden und Düsseldorf-Lausward im Norden. Damit wird die

Fläche abgedeckt, die bezüglich des am weitesten reichenden Wirkfaktors überhaupt

messbar mit Depositionen beaufschlagt wird. Über den Rheinabschnitt von Düsseldorf-

Lausward bis Köln-Niehl werden auch mögliche Summationswirkungen mit den kumula-

tiv berücksichtigten Projekten erfasst. Alle zusätzlichen Depositionen außerhalb dieser

Fläche sind so gering, dass sie die Vorbelastung nicht mehr messbar verändern.

Abb. 6-3: Modellbodensegment zur Berechnung der Schadstoffakkumulation im Boden (Quelle: Landesumweltamt Brandenburg 2008)

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Folgende Fließgewässer, die direkt oder indirekt in den Rhein entwässern, wurden be-

rücksichtigt:

Erft

Norfbach

Stommelner Bach

Gillbach.

Länge und Breite der Fließgewässer wurden überschlägig aus der Gewässerstationie-

rungskarte und mit Hilfe von Luftbildauswertungen ermittelt und hieraus die Flächen für

einheitlich breite Abschnitte berechnet.

Um den jährlichen Eintrag auf die Fläche des jeweiligen Flussabschnitts zu erhalten,

wurde konservativ die maximale zusätzliche Deposition im Immissionsmaximum (au-

ßerhalb des Kraftwerksgeländes), die der Immissionsprognose entnommen wurde, mit

der jeweiligen Flussabschnittsfläche multipliziert.

Der jährliche gesamte Eintrag in den Rhein ergibt sich aus der Addition der für die je-

weiligen Teilflächen berechneten Einträge.

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7 Summationswirkungen

Gemäß § 34 BNatSchG sind im Hinblick auf die Prüfung der Erheblichkeit von Beein-

trächtigungen von Natura-2000-Gebieten auch andere Pläne und Projekte, die mit ei-

nem Plan oder Projekt zusammenwirken können, zu berücksichtigen.

Nach dem Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau

(BMVBW 2004), der auch über den Straßenbau hinaus Anerkennung gefunden hat,

sind andere Pläne und Projekte aber nur von Relevanz, wenn von dem zu prüfenden

Vorhaben überhaupt Beeinträchtigungen eines Schutzgebietes zu erwarten sind. Ande-

renfalls sind keine kumulierenden Effekte denkbar. Beeinträchtigungen von Schutzge-

bieten, die ausschließlich von anderen Projekten verursacht werden, sind in diesem Fall

in den jeweiligen FFH-Verträglichkeitsprüfungen dieser Projekte zu behandeln.

Eine durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet verursachte nachteilige

Summationswirkung kann aufgrund der mit der vorgesehenen Stilllegung verbundenen

Entlastung von vornherein verneint werden. Das heißt, aufgrund der Stilllegung wird es

nicht zu einer zusätzlichen Belastung, sondern tatsächlich zu einer effektiven Entlas-

tung der untersuchten FFH-Gebiete kommen (vgl. Kap. 6.2.1.2). Eine schädliche Ver-

stärkung von Effekten im Zusammenwirken mit anderen Vorhaben ist daher von vorn-

herein ausgeschlossen.

Nur im Falle einer Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastungen durch BoAplus und

der realen Immissionsbeiträge der stillzulegenden 300-MW-Blöcke können sich entge-

gen der zu erwartenden tatsächlichen Verhältnisse rechnerisch auf Teilflächen geringe

Zusatzbelastungen unterhalb der Bagatellschwellen ergeben (siehe Auswirkungsprog-

nosen in den Kap. 8 bis 11), da hierbei die Zusatzbelastung deutlich über- und die Ent-

lastung deutlich unterschätzt werden. Zur Information werden gleichwohl mögliche Wir-

kungen durch andere Projekte, die bezüglich dieser Teilflächen zu einer rechnerischen

Verstärkung der Wirkungen beitragen können, vergleichend dargestellt.

7.1 Übersicht über die berücksichtigten Projekte

Zur Ermittlung der Projekte, die Auswirkungen auf die untersuchten Gebiete haben

können, wurden von uns Anfragen an die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf so-

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wie an die Unteren Immissionsschutzbehörden des Rhein-Erft-Kreises, des Rhein-

Kreises Neuss und der Stadt Köln gerichtet.

Von den Unteren Immissionsschutzbehörden der beiden Kreise wurden uns keine Pro-

jekte genannt. Ebenso wurden von der Stadt Köln keine Projekte benannt. Von den

Bezirksregierungen wurden uns folgende Projekte angegeben:

Bezirksregierung Köln

RheinEnergie AG, GuD Niehl 3, Köln

Currenta GmbH & Co. OHG, Änderungsmaßnahmen SAV Bürrig, Leverkusen

Statkraft Market GmbH, GuD Knapsack 2, Hürth

RWE Power AG, Mitverbrennung von Klär- und Papierschlamm im Kraftwerk Golden-

bergwerk, Hürth

Bayer MaterialScience AG, TDI-Anlage Chempark Dormagen, Dormagen

Bezirksregierung Düsseldorf

Stadtwerke Düsseldorf, GuD F Kraftwerk Lausward, Düsseldorf.

Zu den von der Bezirksregierung Köln genannten Projekten wurde uns von der Bezirks-

regierung die Einsichtnahme in die Immissionsprognosen und Umweltverträglichkeits-

untersuchungen ermöglicht. Die Genehmigungsunterlagen zur GuD-Anlage der Stadt-

werke Düsseldorf befanden sich zur Zeit der Erstellung der FFH-Verträglichkeits-

untersuchung in der öffentlichen Auslegung und konnten auf der Homepage der Be-

zirksregierung Düsseldorf eingesehen werden. Nachfolgend werden die Projekte kurz

beschrieben und hinsichtlich ihrer Berücksichtigung bewertet. Ihre Lage ist der Abb. 7-1

zu entnehmen.

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Abb. 7-1: Lage berücksichtigter anderer Projekte (Kartengrundlage DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)

GuD F Kraftwerk Lausward

GuD Niehl 3

TDI-Anlage Chem-park Dormagen

GuD Knapsack 2

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RheinEnergie AG, GuD Niehl 3, Köln

Die RheinEnergie AG plant am Kraftwerksstandort Köln-Niehl die Errichtung einer aus

zwei Gasturbinen und einer Dampfturbine bestehenden GuD-Anlage (Gas- und Dampf-

turbinenanlage) mit einer maximalen elektrischen Leistung von 1.200 MW. Zu der Anla-

ge liegt ein immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid vor vom 6. Juni 2011 vor. Dem-

nach wäre die Anlage eigentlich der Vorbelastung zuzurechnen, wie in Kap. 6.1 ausge-

führt wurde. Im Sinne eines vorsorglichen, konservativen Ansatzes wird sie aber hier

als Zusatzbelastung betrachtet.

Die GuD-Anlage weist folgende Abstände zu den FFH-Gebieten auf:

Knechtstedener Wald mit Chorbusch: ca. 14,5 km

Worringer Bruch: ca. 10,5 km

Rheinfischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad

Honnef – Teilfläche Worringen-Langel: ca. 10,5 km

Königsdorfer Forst: ca. 16,5 km.

Currenta GmbH & Co. OHG, SAV (Sonderabfallverbrennungsanlage) Bürrig, Leverku-

sen

Die Currenta GmbH & Co. OHG plant Änderungsmaßnahmen an den Verbrennungsan-

lagen des Entsorgungszentrums Bürrig. Wesentlicher Bestandteil der geplanten Ände-

rungen ist die Erhöhung der Abfallmenge von derzeit 80.000 auf zukünftig bis zu

120.000 t/a. Die Erhöhung der Abfallmengen bezieht sich aber ausschließlich auf nicht

brennbare Abfälle wie Metalle oder mineralische Bestandteile. Da die Masse der brenn-

baren Abfallbestandteile konstant bleibt, ändern sich nach Angaben der Currenta

GmbH & Co. OHG weder Rauchgasmenge noch Emissionen. In der Immissionsprog-

nose für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wurden dementspre-

chend pessimal diejenigen maximalen Immissionsbeiträge der Gesamtanlage ermittelt,

die bei erstmaliger Errichtung der Anlage auftreten könnten (Currenta 2011). Da sich

durch die Änderungsmaßnahmen die Vorbelastung nicht ändert, und die in der Immis-

sionsprognose berechneten Immissionsbeiträge in der Vorbelastung bereits enthalten

sind, wird das Projekt nicht berücksichtigt.

Statkraft Market GmbH, GuD Knapsack 2, Hürth

Die Statkraft Market GmbH plant im Chemiepark Knapsack eine zweite GuD-Anlage mit

einer Leistung von etwa 430 MW. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde

mit Bescheid vom 28.06.2011 erteilt. Im Herbst des letzten Jahres wurde mit dem Bau

begonnen.

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Die GuD-Anlage weist folgende Abstände zu den FFH-Gebieten auf:

Knechtstedener Wald mit Chorbusch: ca. 20 km

Worringer Bruch: ca. 20 km

Rheinfischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad

Honnef – Teilfläche Worringen-Langel: ca. 22 km

Königsdorfer Forst: ca. 11 km.

RWE Power AG, Mitverbrennung von Klär- und Papierschlamm im Kraftwerk Golden-

berg, Hürth

Die RWE Power AG beabsichtigt, im Energiedienstleistungszentrum Kraftwerk Golden-

berg neben Braunkohle zukünftig auch Klärschlamm und Papierschlamm zu verbren-

nen. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde zwischenzeitlich mit Be-

scheid vom 10.10.2011 erteilt. Die durch die Mitverbrennung verursachte maximale

Zusatzbelastung ist so gering, dass sie bereits in den nächst gelegenen untersuchten

FFH-Gebieten (FFH-Gebiete Kerpener Bruch und Parrig, Waldseenbereich Theresia)

nicht mehr messbar ist. So beträgt die prognostizierte maximale Stickstoffdeposition im

FFH-Gebiet Kerpener Bruch weniger als 1 g/ha·a, die Stickstoffoxidkonzentration weni-

ger als 0,005 µg/m³ im Jahresmittel (TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG 2010). Zu-

satzbelastungen in weiter entfernten Gebieten sind daher nicht mehr darstellbar und

werden demensprechend nicht berücksichtigt.

Bayer MaterialScience AG, TDI-Anlage im Chempark Dormagen, Dormagen

Die Bayer MaterialScience AG plant im Chemiepark die Errichtung und den Betrieb

einer Anlage zur Herstellung von Toluylendiisocyanat (TDI). TDI ist ein Vorprodukt für

die Herstellung von Polyurethanschäumen. Der Genehmigungsantrag wurde Anfang

April 2011 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.

Die TDI-Anlage weist folgende Abstände zu den FFH-Gebieten auf:

Knechtstedener Wald mit Chorbusch: ca. 3 km

Worringer Bruch: ca. 3 km

Rheinfischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad

Honnef – Teilfläche Worringen-Langel: ca. 1,5 km

Königsdorfer Forst: ca. 15 km.

Stadtwerke Düsseldorf AG, GuD F Kraftwerk Lausward, Düsseldorf

Die Stadtwerke Düsseldorf planen den Bau einer GuD-Anlage am Standort des Heiz-

kraftwerks Lausward. (GuD F) mit einer Feuerungswärmeleistung von 740 bis 1.040

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MW und einer elektrischen Nettoleistung von 430 bis 630 MW. Der Genehmigungsan-

trag (Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids gemäß § 9 BImSchG) wurde am 30. Juni

2011 bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht.

Die GuD-Anlage weist folgende Abstände zu den FFH-Gebieten auf:

Knechtstedener Wald mit Chorbusch: ca. 10,5 km

Worringer Bruch: ca. 20 km

Rheinfischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad

Honnef – Teilfläche Worringen-Langel: ca. 19 km

Königsdorfer Forst: ca. 29 km.

Fazit

Im Ergebnis verbleiben die folgenden vier Projekte, deren Auswirkungen auf die hier

untersuchten FFH-Gebiete berücksichtigt werden:

RheinEnergie AG, GuD Niehl 3, Köln

Statkraft Market GmbH, GuD Knapsack 2, Hürth

Bayer MaterialScience AG, TDI-Anlage Chempark Dormagen, Dormagen

Stadtwerke Düsseldorf, GuD F Kraftwerk Lausward, Düsseldorf.

7.2 Ermittlung der zusätzlichen Immissionsbeiträge der berücksichtigten Projekte

Von den durch die drei Projekte verursachten Immissionen und Stoffeinträgen wären

folgende Parameter nach Auswertung der jeweiligen Immissionsprognosen für eine

Summationsprüfung von Relevanz:

Schwefeldioxid

Stickstoffdioxid

Stickstoffoxide

Ammoniak

Stickstoffdeposition

Säuredeposition.

Weitere Schadstoffe, die mit den Immissionen eines Braunkohlenkraftwerks zusam-

menwirken könnten, wie Schwermetalle, werden von den berücksichtigten Anlagen

nicht emittiert.

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Zur Ermittlung der Immissionsbeiträge der berücksichtigten Projekte wurden Ausbrei-

tungsrechnungen mit AUSTAL 2000 für die vier Projekte durch das Büro argumet

(2012b) durchgeführt, die auf den Eingangsdaten der jeweiligen Immissionsprognosen

beruhen. Die Ausbreitungsrechnungen sind als Anlage 3 beigefügt.

Aus den prognostizierten Immissionskonzentrationen wurden die Stickstoff- und Säure-

deposition konservativ gemäß VDI 3783 Blatt 10 und VDI 3782 Blatt 5 berechnet. Die

Berechnung der Stickstoff- und Säuredeposition erfolgte für ausgewählte Beurteilungs-

punkte unter Verwendung der rezeptorabhängigen Depositionsgeschwindigkeiten. Die

Punkte P1 bis P8 dienen dazu, eine Übersicht über die Immissionsbeiträge zu erhalten,

und repräsentieren die auf die jeweiligen Gebiete bezogenen Bereiche mit den höchs-

ten Zusatzbelastungen. Die Punkte S1 bis S25 entsprechen den Punkten der maxima-

len Zusatzbelastungen mit Säureeinträgen bezogen auf die Kombinationen von Lebens-

raum- und Bodentypen in den betrachteten FFH-Gebieten, die Punkte N1 bis N11 den

Punkten der maximalen Zusatzbelastungen mit Stickstoffeinträgen bezogen auf die

Lebensraumtypen in den betrachteten FFH-Gebieten. Weitere methodische Einzelhei-

ten sind der Anlage 3 zu entnehmen. Die Ergebnisse sind jeweils in den gebietsbezo-

genen Auswirkungsprognosen zusammengestellt.

Um den jährlichen Eintrag von Stickstoff und Säure durch andere Projekte auf die Flä-

che des Rheinabschnitts zwischen Köln-Niehl und Düsseldorf-Lausward zu erhalten,

wurde die für die Teilfläche Worringen-Langel ermittelte maximale zusätzliche Depositi-

on (Anlage 3) mit der Flussabschnittsfläche wie in Kap. 6.2.3 beschrieben multipliziert.

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8 Auswirkungsprognose FFH- Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303)

8.1 Beschreibung des Schutzgebietes

Die nachfolgende Beschreibung des Schutzgebietes basiert auf folgenden Quellen:

LANUV-Fachinformationssystem Natura 2000, LP Köln (Stand Dezember 2011),

LANUV-Biotopkataster.

8.1.1 Allgemeines

Das FFH-Gebiet liegt ca. 9,3 km nordnordöstlich des Kraftwerkstandortes (kürzeste

Entfernung vom Rand des FFH-Gebietes zum Planänderungsgebiet) bei Dormagen

zwischen Rosellerheide und Delhoven, zugehörig zu den Kreisen Köln und Rhein-Kreis

Neuss. Insgesamt erstreckt sich das FFH-Gebiet auf einer Fläche von 1178 ha.

Der Knechtstedener Wald ist ein strukturreiches und altersheterogenes zusammenhän-

gendes Waldgebiet, das von Norden nach Süden den Staatsforst Benrath, auch Müh-

lenbusch genannt, den Knechtstedener Busch sowie den Chorbusch umfasst. Der

Waldkomplex besteht vorwiegend aus teilweise naturnahen Stieleichen-Hainbuchen-,

Buchen- und Erlen-Eschenwäldern.

Der Mühlenbusch befindet sich zwischen Gohr und Nievenheim und wird von der L 35

gequert. Im nördlich der Landstraße gelegenen Wald sind größere Bereiche mit Fichte,

Kiefer und Lärche aufgeforstet, die teilweise bereits in Buchen- und Eichenbestände

überführt werden. Insgesamt ist der Mühlenbusch ein strukturreicher, altersheterogener

Wald mit z.T. naturnahen und älteren Buchen(misch)wäldern, Stieleichen- und Stielei-

chen-Hainbuchenwäldern, die einen dichten Bewuchs von Frühblühern aufweisen.

Eschen-, Erlen- und Nadelholzbestände sowie Schlagflächen haben eine untergeordne-

te Bedeutung. In älteren, stärker verlichteten Buchen- und Eichen-Buchenbeständen

dominiert im Unterwuchs die Brombeere. Am Westrand des Mühlenbusches verläuft der

infolge von Grundwasserabsenkungen trockengefallene Hauptkanal.

Östlich des Kulturdenkmals Neuenberg befindet sich eine mit Sümpfungswasser ge-

speiste Fläche, die größtenteils unter Wasser steht und eine artenreiche Hochstauden-

flur neben dominierenden Brennnesselbeständen beherbergt. Südlich grenzt ein

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Eschenbestand mit z.T. ausgebildeten Stelzwurzeln und einer gut entwickelten Kraut-

schicht an.

Südlich des Mühlenbusches schließt sich der Knechtstedener Busch bei Delhoven an,

der von der L 280 gequert wird. Westlich und südlich des Klosters Knechtsteden im

Bereich der ehemaligen Altrheinschlinge kommen überalterte Pappelforste mit einer

dichten Krautschicht und Nässezeigern vor. Nördlich und südlich des Klosters befinden

sich einzelne Nadelholzparzellen. Im Norden des Knechtstedener Busches kommen vor

allem jüngere Buchen- und Eichen-Buchenwälder vor. Insgesamt aber dominieren im

Knechtstedener Busch neben den genannten Pappelwäldern hauptsächlich Eschen-

mischwälder (zum Teil gut ausgeprägte Traubenkirschen-Erlen-Eschenwälder), in de-

nen auch Flatterulmen vereinzelt eingestreut sind. Mehrere Gräben durchziehen den

Knechtstedener Busch in Süd-Nord-Richtung. Der nördliche Abschnitt des gerade ver-

laufenden, zwei bis drei Metern tiefen Norf-Stommelner Hauptkanals führt Wasser und

wird auf seiner gesamten Länge von nitrophilen Uferhochstauden gesäumt. In den

nördlichen Abschnitt des Knechtstedener Grabens nordwestlich des Kruchenhofes wird

ebenfalls Wasser eingespeist. Er erscheint an einigen Stellen naturnäher aufgrund von

kleineren Aufweitungen.

Der Chorbusch weist gut ausgebildete naturnahe Stieleichen-Hainbuchenwälder mit

einer gut ausgeprägten Krautschicht auf. Ein besonders naturnaher Bestand dieses

Waldes bildet die im Südosten des Chorbusches liegende 18 Hektar große Naturwald-

zelle „Am Sandweg“, die nicht wirtschaftlich genutzt wird und Forschungszwecken

dient. Im nördlichen Bereich des Chorbusches befindet sich ein 1,3 km langer Abschnitt

der Norfbachaue. Zudem sind einige künstlich angelegte Kleingewässer im Chorbusch

zu finden. Durch die bergbaubedingten Grundwasserabsenkungen am östlichen Rand

des Erftbeckens zu Beginn der 1970er Jahre fiel der Grundwasserspiegel im Raum

Chorbusch um etwa drei Meter ab.

Das FFH-Gebiet ist in Abb. 8-1 dargestellt.

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Abb. 8-1: FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)

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8.1.2 Bedeutung des Schutzgebietes

In dem vom intensiven Ackerbau geprägten Naturraum der linksrheinischen Köln-

Bonner Rheinebene hat das FFH-Gebiet aufgrund der großflächigen Vorkommen von

naturnah ausgeprägten Laubwaldkomplexen, die in einem guten Erhaltungszustand

sind, eine große Bedeutung. Vor allem die gut ausgebildeten Stieleichen-

Hainbuchenwälder unterstreichen die hohe Bedeutung, da mit dem Auftreten der Win-

terlinde Übergänge zu der charakteristischen Waldgesellschaft des Maiglöckchen-

Stieleichen-Hainbuchenwaldes vorhanden sind, die hier in NRW in der Niederrheini-

schen Bucht ihr einziges Vorkommen hat. Im Bereich der Naturwaldzelle im Chorbusch

wird der Stieleichen-Hainbuchenwald seiner natürlichen Entwicklung überlassen.

Weiterhin sind die im Bereich der Altrheinschlinge im Knechtstedener Busch vorhande-

nen gut ausgeprägten Traubenkirschen-Erlen-Eschenwälder repräsentativ. In den Be-

reichen, wo sie durch Pappelforste ersetzt wurden, ist eine Naturverjüngung in Richtung

einer naturnahen Auwaldgesellschaft sichtbar.

Zudem kommen Perlgras-Buchenwald-Restbestände in enger Verzahnung mit anderen

Waldgesellschaften vor, die typisch für den Waldkomplex sind.

Einen hohen Stellenwert nimmt auch der Tierreichtum im FFH-Gebiet ein, der nahezu

das gesamte Artenspektrum einer typischen Waldfauna umfasst. Zahlreiche Rote-Liste

Tier- und Pflanzenarten sind in dem Gebiet vertreten. Aufgrund dieser Artenvielfalt ist

der Knechtstedener Wald mit Chorbusch ein Lebensraum von landesweiter Bedeutung.

Für die Vogelarten Mittelspecht, Schwarzspecht, Nachtigall und Pirol hat der

Knechtstedener Wald mit Chorbusch aufgrund seiner Strukturvielfalt an Lebensräumen

eine besondere Bedeutung als Brut-, Überwinterungs- oder Durchzugsgebiet.

8.1.3 Einflüsse, Nutzungen und Gefährdungen

Negative Einflüsse wirken sowohl innerhalb als auch von außerhalb auf das FFH-

Gebiet ein. Hervorgerufen werden sie gemäß Standard-Datenbogen durch Wildverbiss,

Beseitigung von Tot- und Altholz sowie durch Sand- und Kiesabbau.

Innerhalb des FFH-Gebietes sind 80 % der Fläche durch Wildschäden und Wildverbiss

von Reh- und Damwild gering negativ betroffen. Damit die strukturreichen Laubholzge-

sellschaften sich weiterhin verjüngen können, wird das Schalenwild im Sinne des an-

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gewandten Naturschutzes in geringem Umfang bejagt. Die Jagd wirkt als positiver Ein-

fluss auf die Entwicklung des Laubholzbestandes.

Die Beseitigung von Tot- und Altholz auf 40 % der FFH-Gebietsfläche entzieht dem

Wald wichtige Nährstoffe und nimmt den holzzersetzenden Arten ihren Lebensraum.

Tot- und Altholz spielt bei der Erhaltung der Artenvielfalt eine große Rolle.

Durch den östlich des FFH-Gebietes betriebenen Sand- und Kiesabbau sowie durch

den seit den 1970er Jahren betriebenen Bergbau am östlichen Rand des Erftbeckens

treten fortschreitend Grundwasserabsenkungen auf, die den Wasserhaushalt des FFH-

Gebietes gefährden.

Zudem wird das FFH-Gebiet vor allem an den Wochenenden intensiv als Naherho-

lungsgebiet genutzt.

Gemäß Biotopkataster wird das FFH-Gebiet zusätzlich noch durch die Anpflanzung

nicht einheimischer Gehölze, Entwässerung, Gewässerbegradigung sowie den Gewäs-

serausbau mit naturferner Gestaltung und durch Zerschneidung des Gebietes durch

Wege- und Straßenbau beeinträchtigt. Weitere Gefährdungen sind demnach auch

Müllablagerungen in Siedlungsnähe, Trittschäden an der Vegetation, Wildverbiss und

die Jagd.

8.1.4 Schutzstatus

Im Norden deckt sich die Fläche des NSG „Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden“ mit

der Fläche des Mühlenbusches und des Knechtstedener Busches des FFH-Gebietes

(vgl. Abb. 8-1). Das NSG ist im Landschaftsplan II „Dormagen“ des Rhein-Kreis-Neuss

(Stand Mai 2001) unter 6.2.1.4 textlich dargestellt und festgesetzt.

Das LSG „Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen“ (alte Bezeich-

nung: LSG „Zons-Knechtstedener Grünspange“) umschließt das FFH-Gebiet nahezu

vollständig. Es ist ebenfalls im Landschaftsplan II unter 6.2.2.2 textlich dargestellt und

festgesetzt.

Im Süden umfasst das FFH-Gebiet vollständig das NSG „Chorbusch“ (vgl. Abb. 8-1). Es

ist im Landschaftsplan „Köln“ im Kapitel 3.2.2 als N 21 textlich dargestellt und festge-

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setzt. Das LSG „Chorbusch, Pletschbachtal und Umgebung“ schließt südlich des NSG

Chorbusches direkt an das FFH-Gebiet an.

Zudem befinden sich über das FFH-Gebiet verteilt vier Gebiete mit nach § 62 LG ge-

setzlich geschützten Biotopen. In drei Gebieten sind als gesetzlich geschützte Biotope

Auwälder sowie in einem Gebiet ein stehendes Binnengewässer ausgewiesen.

Das schutzwürdige Biotop „Chorbusch“ umfasst die Fläche des Chorbuscher Waldes.

Es ist im Biotopkataster des LANUV unter der Kennung BK-4906-500 beschrieben.

8.1.5 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura-2000-

Gebieten

Die dem FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ nächst gelegenen Natura-

2000-Gebiete sind im Osten der „Worringer Bruch“, ein verlandeter Rheinaltarm mit

Auenwäldern, im Norden der „Wahler Berg“, eine natürliche Flugsanddüne und im

Nordosten der „Urdenbach, Kirberger Loch, Zonser Grind“, ein rezent überfluteter

Rheinauenkomplex.

Eine funktionale Beziehung besteht zwischen dem FFH-Gebiet und den Waldgebieten

der FFH-Gebiete in der Rheinaue. Durch die Umsetzung der Biotopverbundplanung

„Grünspange Zons – Knechtsteden“ werden die Biotope zwischen den Waldbereichen

im Westen und der Rheinaue im Osten verbunden, so dass ein Austausch der Lebens-

gemeinschaften zwischen den Waldgebieten möglich wird (Landschaftsplan II Dorma-

gen, Stand: Mai 2001).

8.2 Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Schutzgebietes

8.2.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie

8.2.1.1 Übersicht

Die für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ in Anhang I genannten

Lebensraumtypen sind in der Tab. 8-1 aufgeführt. Ihre Lage im FFH-Gebiet ist in Abb.

8-2 dargestellt.

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EU-Code

Name Erhaltungszu-

stand

9110 Hainsimsen-Buchenwald B

9130 Waldmeister-Buchenwald B

9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stielei-chenwald oder Eichen-Hainbuchenwald

B

91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excel-sior

C

* prioritärer Lebensraum

Erhaltungszustand: A = hervorragender Erhaltungszustand B = guter Erhaltungszustand C = durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand

Tab. 8-1: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010)

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Abb. 8-2: FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ mit Lebens-raumtypen (Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Ge-nehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)

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8.2.1.2 LRT 9160 (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald)

Der LRT umfasst nahezu ein Drittel der Fläche des FFH-Gebietes. Er ist als Schutzge-

genstand für die Meldung des Gebietes als Natura 2000-Gebiet ausschlaggebend. Im

nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem LRT zusammen-

gefasst (Tab. 8-2).

Subatlantischer/mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (9160) und Mittelspecht

Subatlantische und mitteleuropäische Eichen-Hainbuchenwälder auf zeitweilig oder dauerhaft feuchten Böden mit hohem Grundwasserstand (Stellario-Carpinetum). Primär auf für die Buche ungeeigneten Standorten (zeitweise vernässt) und sekundär als Ersatzgesellschaften 1. Gra-des von Buchenwäldern aufgrund der historischen Nutzung.

Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 9,3 km

Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 27 %

Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %

Fläche: 321,7 ha Erhaltungszustand LRT 9160: B– gut

Repräsentativität: A - hervorragend Gesamtbeurteilung: A – sehr hoch

Schutzziele und Maßnahmen gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die ausschlaggebend für die Meldung des Gebietes sind

Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder mit ihrer typi-schen Fauna – insbesondere auch als Lebensraum für den Mittelspecht und verschiedene Fledermausarten – in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer stan-dörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder durch:

Förderung der Naturnähe durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausnutzung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft und Förderung der Na-turverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft,

Entwicklung alters- und strukturdiverser Bestände mit einem dauerhaften und ausreichen-den Anteil von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen,

Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessions-flächen,

Erhaltung und Entwicklung von Vorkommen besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenar-ten,

Ggf. Wiederherstellung des natürlichen Standortverhältnisse (Wiedervernässung),

Vermehrung des Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen.

Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV

2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind verschiedene Vogel- und Fledermausarten

sowie Insekten und Schnecken.

Tab. 8-2: Charakteristik des Lebensraumtyps 9160 im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010; BfN Handbuch 1998)

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8.2.1.3 LRT 9130 (Waldmeister-Buchenwald)

Der LRT ist auf 8 % der Fläche des FFH-Gebietes vertreten. Er ist als Schutzgegen-

stand für die Meldung des Gebietes als Natura 2000-Gebiet ausschlaggebend. Im

nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem LRT zusammen-

gefasst (Tab. 8-3).

Waldmeister-Buchenwald (9130)

Mitteleuropäische Buchen- und Buchen-Eichenwälder auf kalkhaltigen und neutralen aber basenreichen Böden der planaren bis montanen Stufe. Krautschicht meist gut ausgebildet, oft geophytenreich. In höheren Lagen z.T. mit Beimischung von Picea abies und Abies alba (Berg-mischwälder basenreicher Böden).

Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 9,5 km

Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 8 %

Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %

Fläche: 90,7 ha Erhaltungszustand LRT 9130: B – gut

Repräsentativität: A - hervorragend Gesamtbeurteilung: B - hoch

Schutzziele und Maßnahmen gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die ausschlaggebend für die Meldung des Gebietes sind

Erhaltung und Entwicklung naturnaher basenreicher, meist kraut- und geophytenreicher Waldmeis-ter-Buchenwälder mit ihrer typischen Flora und Fauna – insbesondere auch als Lebensraum für den Schwarzspecht und verschiedene Fledermausarten - in ihren verschiedenen Entwicklungsstu-fen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder z.B. durch:

Förderung der Naturnähe durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausnutzung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft und Förderung von Nebenbau-marten,

Entwicklung alters- und strukturdiverser Bestände mit einem dauerhaften und ausreichenden Anteil von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen,

Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflä-chen,

Erhaltung und Entwicklung von Vorkommen besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenarten

Vermehrung der Buchenwälder durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen

Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV

2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind verschiedene Vogel- und Fledermausarten

sowie Insekten und Schnecken.

Tab. 8-3: Charakteristik des Lebensraumtyps 9130 im FFH-Gebiet „Knecht-stedener Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010; BfN Handbuch 1998)

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8.2.1.3.1 LRT 91E0 (Erlen-Eschen-Wald und Weichholzauenwald an Fließ-gewässern)

Der LRT ist nur auf einer kleinen Fläche des FFH-Gebietes vertreten. Er ist jedoch für

das Netz Natura 2000 von Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für den Pirol und

die Nachtigall. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem

LRT zusammengefasst (Tab. 8-4).

Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0) insbesondere auch als Lebens-

raum für Pirol und Nachtigall

Fließgewässerbegleitende Erlen- und Eschenauwälder sowie quellige, durchsickerte Wälder in Tä-lern oder an Hangfüßen. In der planaren bis kollinen Stufe mit Schwarzerle, in höheren Lagen auch Grauerlenauenwälder. Ferner sind die Weichholzauen an regelmäßig und oft länger überfluteten Flußufern eingeschlossen. Als Sonderfall sind auch Erlenwälder auf Durchströmungsmoor im Über-flutungsbereich der Flüsse in diesen Lebensraumtyp eingeschlossen.

Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 9,4 km

Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: < 1 %

Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %

Fläche: 10,7 ha Erhaltungszustand LRT 91E0:C – mittel bis schlecht

Repräsentativität: C - signifikant Gesamtbeurteilung: C – durchschnittlich-beschränkt

Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die darü-ber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

Naturnahe Bewirtschaftung und Entwicklung natürlich strukturierter Wälder, einschließlich Vermeh-rung von Alt- und Totholz, Erhaltung alter Bäume über die Nutzung hinaus, Erhaltung von Horst- und Höhlenbäumen, Optimierung und Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder, insbesondere durch:

Umbau der mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen potentiellen Standorte und Ent-nahme beigemischter nicht bodenständiger Gehölze,

Förderung der natürlichen Sukzession; falls eine Bepflanzung erforderlich ist, Verwendung von Gehölzen der natürlichen Waldgesellschaft; wegen der Seltenheit sollte eine Nutzungsaufgabe zumindest auf Teilflächen angestrebt werden,

Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasserverhältnisse

Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV

2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind verschiedene Vogelarten sowie Insekten und

Schnecken.

Tab. 8-4: Charakteristik des Lebensraumtyps 91E0 im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010; BfN Handbuch 1998)

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8.2.1.4 LRT 9110 (Hainsimsen-Buchenwald)

Der LRT kommt auf 7 % der Fläche des FFH-Gebietes vor und ist für das Netz Natura

2000 bedeutsam, so dass Schutzziele und Maßnahmen auch für diesen LRT gelten. Im

nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem LRT zusammen-

gefasst (Tab. 8-5).

Hainsimsen-Buchenwald (9110) und Schwarzspecht

Bodensaure, meist krautarme Buchenwälder von der planaren/kollinen Stufe bis in die montane Stufe (mit Hochstauden in der Krautschicht). Eingeschlossen sind auch bodensaure naturnahe Flachland-Buchenwälder, die z. T als eigene Assoziationen beschrieben sind. Dies schließt auch buchenreiche Ausbildungen des Fago-Quercetum mit ein. In der Höhenzonierung eingeschlossen sind auch Buchen-Tannen- und Buchen-Tannen-Fichtenwälder der montanen Stufe („Bergmisch-wälder“ basenarmer Standorte), ohne das „Aceri-Fagetum“ der hochmontanen bis subalpinen Stufe (eigener LRT 9140).

Minimale Entfernung zum Änderungsbereich: 10,3 km

Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 7 %

Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %

Fläche: 85,7 ha Erhaltungszustand LRT 9110: B – gut

Repräsentativität: B - gut Gesamtbeurteilung: B - hoch

Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die darü-ber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

Erhaltung und Entwicklung großflächig-zusammenhängender, naturnaher Hainsimsen-Buchenwälder mit ihrer typischen Flora und Fauna – insbesondere auch als Lebensraum für den Schwarzspecht und verschiedene Fledermausarten - in ihren verschiedenen Entwicklungsstu-fen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder z.B. durch:

Naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft ein-schließlich ihrer nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förde-rung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Walgesellschaft,

Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen,

Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflä-chen,

Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v.a. im weiteren Umfeld von Quellbereichen oder Bachläufen)

Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV

2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind verschiedene Vogelarten sowie Insekten und

Schnecken.

Tab. 8-5: Charakteristik des Lebensraumtyps 9110 im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, BfN Handbuch 1998)

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8.2.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie

Im Standard-Datenbogen werden keine Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie aufge-

führt.

8.2.3 Weitere im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten

Im Standard-Datenbogen wird als weitere bedeutende Art für das FFH-Gebiet das Ge-

färbte Laichkraut (Potamogeton coloratus) genannt.

Als Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie werden der Mittelspecht

(Dendrocopus medius) und der Schwarzspecht (Dryocopus martius) im Standard-

Datenbogen angeführt. Regelmäßig vorkommende Zugvogelarten im FFH-Gebiet sind

die Nachtigall (Luscinia megarhynchos) und der Pirol (Oriolus oriolus).

Nach dem Schutzzieldokument hat das FFH-Gebiet für die genannten Vogelarten im

Gebietsnetz Natura 2000 eine Bedeutung als Brut-, Überwinterungs- oder Durchzugs-

gebiet. Die Arten sind auch Bestandteile der Schutzziele für den LRT 9160 (Mittel-

specht, vgl. Tab. 8-2), LRT 91E0 (Pirol und Nachtigall, vgl. Tab. 8-4) sowie LRT 9110

(Schwarzspecht, vgl. Tab. 8-5).

Pirol und Nachtigall werden darüber hinaus explizit als Schutzziele für das NSG „Chor-

busch“ im LP Köln genannt (vgl. Tab. 8-7).

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8.2.4 Schutzziele gemäß Landschaftsplan II des Rhein-Kreises Neuss und

Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln

Im Landschaftsplan II (Stand September 2010) des Rhein-Kreises Neuss ist das NSG

„Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden“ und im Landschaftsplan „Köln“ (Stand Januar

2011) des Kreises Köln das NSG „Chorbusch“ nach § 20 LG NRW mit den in der Tab.

8-6 und Tab. 8-7 genannten Schutzzwecken festgesetzt.

NSG „Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden“

Die Festsetzung als NSG erfolgt gemäß § 20 LG a), b) und c) LG NW insbesondere

zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von seltenen und gefährdeten sowie landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten in einem großen, zusammenhängenden und weitgehend unzerschnittenen Waldgebiet. Schützenswert sind in ihrer natürlichen Vergesell-schaftung insbesondere die Traubenkirschen-Erlen-Eschenwälder, die Eichen-Hainbuchenwälder, die Hainsimsen-Buchenwälder, die Waldmeister-Buchenwälder sowie die naturnahen Fließgewässerabschnitte und die naturnahen Kleingewässer. Schützenswert ist desweiteren die natürliche Artenvielfalt der Schnecken, Insekten Reptilien, Amphibien, Vögel und Fledermäuse im Gebiet sowie das Vorkommen vieler gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.

NSG „Chorbusch“

Das NSG „Chorbusch“ wird nach § 20a), b) und c) LG festgesetzt:

zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere durch Sicherung eines naturnah entwickelten großen Waldbereichs als Lebensraum bedrohter Tier- und Pflanzenarten

aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen, ins-besondere der Naturwaldzelle „Am Sandweg“,

wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des durch Wald, Auenvegetation und ländlichen Charakter geprägten Landschaftsbildes,

Zur Erhaltung, Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen für Lebensgemein-schaften und Biotope bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten,

Wegen der besonderen Bedeutung als großer Erholungsraum am Stadtrand von Köln,

Zur Erhaltung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender Zugvögel gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2.4.1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten:

- Pirol (Oriolus oriolus)

- Nachtigall (Luscinia megarhynchos)

Besondere Festsetzungen nach der FFH-Richtlinie: siehe Kapitel 7.1.2.4

Tab. 8-6: Schutzziele gemäß Landschaftsplan II des Rhein-Kreises Neuss für das NSG „Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden“

Tab. 8-7: Schutzziele gemäß Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln für das NSG „Chorbusch“

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Des Weiteren ist im Landschaftsplan II das LSG „Niederterrasse mit landwirtschaftli-

chen Niederungsbereichen“ nach § 21 LG NRW mit den in der Tab. 8-8 genannten

Schutzzwecken festgesetzt ist.

LSG „Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen“

Das LSG „Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen“ wird nach § 21a), b) und c) LG insbesondere festgesetzt:

zur Erhaltung der Niederungszone unterhalb der Terrassenkante als erlebbarer Landschaftsraum mit einem kleinflächigen Mosaik aus Wäldern, Wiesen, Weiden, Bäumen und Gehölzen mit besonderer Bedeutung für die Naherholung, zur Erhal-tung der vielfältigen, verstreut liegenden Grünelemente in den ackerbaulich genutz-ten Bereichen sowie zur Erhaltung, Aufwertung und Wiederherstellung einer Grün-verbindung zwischen Zons und Knechtsteden als Biotopverbundachse und Naher-holungsraum zwischen den Waldgebieten im Westen und der Rheinaue im Osten.

8.3 Managementpläne/Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Für das FFH-Gebiet wurde zwischenzeitlich ein SOMAKO (Sofortmaßnahmenkonzept)

erstellt. Desweiteren sind neben den in Kap. 8.2.1 aufgeführten Maßnahmen auch

Maßnahmen in den Landschaftsplänen, im Biotopkataster und allgemein für die Le-

bensraumtypen in MUNLV (2004) formuliert.

8.4 Gegenüber den projektrelevanten Luftschadstoffen empfindliche und zu

prüfende maßgebliche Bestandteile

Nachfolgend sind die in der Auswirkungsprognose zu prüfenden Bestandteile des FFH-

Gebietes noch einmal mit ihren projektrelevanten Schutzzwecken und spezifischen

Empfindlichkeiten gegenüber den Projektwirkungen in einer tabellarischen Übersicht

zusammengestellt.

Tab. 8-8: Schutzziele gemäß Landschaftsplan II des Rhein-Kreises Neuss für das LSG „Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen“

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Komparti-

ment/Biota

Projektrelevante Schutzzwecke Empfindlich gegenüber

LRT 9110 Erhaltung und Entwicklung großflä-

chig-zusammenhängender, naturna-

her Hainsimsen-Buchenwälder mit

ihrer typischen Flora und Fauna

Luftschadstoffimmissionen, Ein-

trägen von Luftschadstoffen,

Eutrophierung, Versauerung

LRT 9130 Erhaltung und Entwicklung naturna-

her basenreicher, meist kraut- und

geophytenreicher Waldmeister-

Buchenwälder mit ihrer typischen

Flora und Fauna

Luftschadstoffimmissionen, Ein-

trägen von Luftschadstoffen,

Eutrophierung, Versauerung

LRT 9160 Erhaltung und Entwicklung naturna-

her Sternmieren-Eichen-Hain-

buchenwälder mit ihrer typischen

Fauna

Luftschadstoffimmissionen, Ein-

trägen von Luftschadstoffen,

Eutrophierung, Versauerung

LRT 91E0* Entwicklung natürlich strukturierter

Wälder, Optimierung und Vermeh-

rung der Erlen- und Eschenwälder

Luftschadstoffimmissionen, Ein-

trägen von Luftschadstoffen,

Eutrophierung, Versauerung

Pirol, Nachtigall Erhaltung von Lebensräumen und

stabilen, überlebensfähigen Popula-

tionen

Luftschadstoffimmissionen,

Stoffeinträgen

Über die im Standard-Datenbogen aufgeführten Erhaltungsziele hinaus sind der Pirol

und die Nachtigall explizit als Schutzziele im LP „Köln“ aufgeführt. Nach der Recht-

sprechung können Vogelarten keine Erhaltungsziele eines FFH-Gebietes sein, weil

insoweit die VSchRL eine spezielle Regelung des Gebietsschutzes trifft (BVerwG, Urteil

vom 30. Mai 2009 - 9 A 73.07 -, Rz. 47). Vorsorglich wird gleichwohl auf diese Arten in

der Auswirkungsprognose gesondert eingegangen.

8.5 Prognose möglicher Beeinträchtigungen

8.5.1 Vor- und Zusatzbelastungen sowie Vergleich mit Beurteilungswerten

Nachfolgend werden den bestehenden Vorbelastungen die prognostizierten Zusatzbe-

lastungen gegenübergestellt. Wie in Kap. 6.2.1 beschrieben, werden zunächst die Zu-

satzbelastungen berücksichtigt, die sich bei alleiniger Betrachtung des Betriebes eines

Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet ergeben. Im zweiten Schritt wird die

Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke berücksichtigt, die Bestandteil der geplanten Kraft-

werkserneuerung ist. Im dritten Schritt werden vorsorglich die Wirkungen anderer Pro-

Tab. 8-9: Prüfungsrelevante empfindliche Bestandteile des FFH-Gebietes "Knecht-stedener Wald mit Chorbusch" (DE- 4806-303)

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Systems Systems

jekte auf das hier betrachtete FFH-Gebiet untersucht. Die Immissionen und Stoffeinträ-

ge werden mit den in Kap. 4.2 abgeleiteten Beurteilungswerten (Critical Levels, Critical

Loads etc.) verglichen.

Gasförmige Luftverunreinigungen

In der Tab. 8-10 sind die Vorbelastungen sowie die für den Bereich des FFH-Gebietes

ermittelten maximalen Zusatzbelastungen mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen

durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraft-

werks im Planänderungsgebiet aufgeführt und zum Vergleich dem jeweiligen Critical

Level gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Levels sind durch Fettdruck

hervorgehoben.

Parameter Vorbelastung2)

[µg/m³]

Maximale

Immissionszusatzbelastung

BKW3)

[µg/m³]

Critical Level4)

[µg/m³]

Schwefeldioxid 5 - 6 0,45 20/10

Stickstoffdioxid 21 - 30 0,14 -

Stickstoffoxide1) 30 - 50 0,45 30

Ammoniak 2 – 4 0,019 3 (2 - 4)/1 1)

: Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Mol-massen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Wer-te gerundet.

2): Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1

3): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept

BoAplus 4)

: Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2

Wie aus der Tab. 8-10 hervorgeht, bleibt die Gesamtbelastung mit Schwefeldioxid auch

zukünftig unterhalb des Critical Level.

Die Vorbelastung mit Stickstoffoxid-Immissionen überschreitet den Critical Level. Die

Zusatzbelastung ist so gering, dass sie das Immissionsniveau nicht signifikant erhöht.

Die Vorbelastung mit Ammoniak-Immissionen liegt im Bereich des Critical Level; hin-

sichtlich besonders empfindlicher Organismen wie Flechten und Moose wird der Critical

Tab. 8-10: Vorbelastung (Jahresmittel) und jährliche maximale Immissions-Zusatz-belastung mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraft-werks im Bereich des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chor-busch“

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

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Level durch die Vorbelastung überschritten. Die Zusatzbelastung liegt weit unter der

Messgenauigkeit. Sie leistet keinen von der Vorbelastung abgrenzbaren Immissionsbei-

trag und führt nicht zu einer messbaren Erhöhung der Immissionsbelastung.

Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks

im Planänderungsgebiet und der wegfallenden Immissionsbeiträge aus der Stilllegung

der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 8-11 für die maximalen und in der Tab. 8-12 für

die realen Immissionsbeiträge dargestellt.

Parameter

Vorbe-

lastung2)

[µg/m³]

Maximale

Immissi-

onszusatz-

belastung

BKW3)

[µg/m³]

Maximaler

Immissi-

onsbeitrag

300-MW-

Blöcke

[µg/m³]

Maximale Immissi-

onszusatzbelastung

BKW minus

maximaler Immissi-

onsbeitrag

300-MW-Blöcke

[µg/m³]

Critical

Level4)

[µg/m³]

Schwefeldioxid 5 - 6 0,45 2,11 -1,66 20/10

Stickstoffdioxid 21 - 30 0,14 0,40 -0,26 -

Stickstoffoxide1) 30 - 50 0,45 1,41 -0,96 30

Ammoniak 2 – 4 0,019 - - 3 (2 - 4)/1 1)

: Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Mol-massen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Wer-te gerundet.

2): Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1

3): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept

BoAplus 4)

: Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2

Wie aus Tab. 8-11 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte die prognostizierten

Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung der Stilllegung zukünftig eine Ver-

ringerung der Immissionsbelastung resultiert (vgl. Kap. 6.2.1.2).

Tab. 8-11: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Immis-sionsbeiträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“

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Systems Systems

Parameter

Vorbe-

lastung2)

[µg/m³]

Maximale

Immissi-

onszusatz

belastung

BKW3)

[µg/m³]

Realer Im-

missions-

beitrag

300-MW-

Blöcke

[µg/m³]

Maximale Immissi-

onszusatzbelastung

BKW minus

realer Immissions-

beitrag

300-MW-Blöcke

[µg/m³]

Critical

Level4)

[µg/m³]

Schwefeldioxid 5 - 6 0,45 0,25 0,20 20/10

Stickstoffdioxid 21 - 30 0,14 0,23 -0,09 -

Stickstoffoxide1) 30 - 50 0,45 0,83 -0,38 30

Ammoniak 2 – 4 0,019 - - 3 (2 - 4)/1 1)

: Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Mol-massen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Wer-te gerundet.

2): Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1

3): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept

BoAplus 4)

: Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2

Wie aus Tab. 8-12 hervorgeht, überwiegen auch bei einem Abzug der realen Immissi-

onsbeiträge für die Stickstoffoxide die Entlastungseffekte die prognostizierten Zusatzbe-

lastungen. Für Schwefeldioxid ergibt sich hingegen rechnerisch eine Zusatzbelastung,

da die realen Schwefeldioxidemissionen der 300-MW-Blöcke weit unter den genehmig-

ten bleiben. Tatsächlich wird sich aber auch die Schwefeldioxidkonzentration, wie in

Kap. 6.2.1.2 begründet, verringern.

Tab. 8-12: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Immissi-onsbeiträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“

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Stickstoffdeposition

In der Tab. 8-13 sind die Vorbelastungen sowie die für die Lebensraumtypen des FFH-

Gebietes ermittelten maximalen Zusatzbelastungen mit Stickstoffdeposition durch den

Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im

Planänderungsgebiet aufgeführt und zum Vergleich dem jeweiligen Critical Load ge-

genübergestellt. Überschreitungen von Critical Loads sind durch Fettdruck hervorgeho-

ben.

Lebensraumtyp

Vor-

belas-

tung

[kg/ha·a]

Maximale

Zusatzbe-

lastung

BKW2)

[kg/ha·a]

Critical Load

[kg/ha·a] Bagatell-

schwelle5)

[kg/ha·a] Berner

Liste3) ÖKO-DATA4)

Hainsimsen-Buchenwald (9110)

26,51 0,039 10 - 20

11,9 (B84)

0,3 – 0,6

12,1 (B72)

14,4 (B52)

20,6 (L42)

18,3 (G-L42)

18,3 (G53)

Waldmeister-Buchenwald (9130)

26,45 0,039 10 - 20 16,1 (B84)

0,3 – 0,6 17,8 (B72)

Subatlantischer / mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hain-buchenwald (9160)

26,51 0,039 15 - 20

15,9 (B52)

0,45 – 0,6 15,5 (HN04)

16,7 (G-B84)

16,7 (G73)

Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0*)

26,33 0,037 10 – 20?1) 27,0 (HN04) 0,81

*: prioritärer Lebensraum 1)

: fraglich, da natürlicherweise eutroph (vgl. auch Erläuterungen im Text) 2)

: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus

3): Stand 2010

4): ÖKO-DATA (2012), Bodentypen: B52 = Typische Braunerde, vereinzelt typische Para-

braunerde, B72 = Typische Braunerde, B84 = Typische Braunerde, zum Teil tiefreichend humos, L42 = Typische Parabraunerde, vereinzelt typische Braunerde, G-L42 = Gley-Parabraunerde, G-B84 = Gley-Braunerde, HN04 = Niedermoor, zum Teil Moorgley

5): 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text

Tab. 8-13: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Stickstoffde-position durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde ge-legten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwel-len im Bereich des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“

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Wie aus der Tab. 8-13 hervorgeht, werden für die Buchenwald-Lebensraumtypen und

den Eichen-Hainbuchenwald die Critical Loads von der Vorbelastung überschritten. Der

LRT 91E0 ist in seiner in Flussauen stockenden Ausprägung von Natur aus nährstoff-

reich und gegenüber atmosphärischen Stickstoffeinträgen als wenig empfindlich einzu-

stufen. Hierzu gehört auch der im Gebiet vertretene Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald

(IVÖR 2010). Wie in Kap. 4.2.1.4 begründet, wird für diesen LRT daher der von ÖKO-

DATA modellierte Critical Load zur Beurteilung herangezogen. Dieser Critical Load wird

von der Vorbelastung unterschritten.

Die Bagatellschwellen werden von der Zusatzbelastung weit unterschritten. Die Zusatz-

belastung liegt mit Werten im Bereich von 0,04 kg N/ha∙a in allen Fällen auch weit unter

der Genauigkeit, mit der Stickstoffeinträge bestimmt werden können. Die prognostizier-

ten zusätzlichen Stickstoffeinträge sind damit so gering, dass sie die Vorbelastung nicht

messbar verändern werden.

Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch den Betrieb eines der Immissionsprognose

zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet und der wegfallen-

den Depositionsbeiträge aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 8-14

für die maximalen und in der Tab. 8-15 für die realen Immissionsbeiträge dargestellt.

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Systems Systems

Lebensraumtyp Vorbe-lastung

[kg/ha·a]

Maximale Zusatz-

depositi-on BKW1)

[kg/ha·a]

Maximaler Depositi-

onsbeitrag 300-MW-Blöcke

[kg/ha·a]

Maximale Zusatzdep.

BKW minus

maximaler Depositi-

onsbeitrag 300-MW-Blöcke

[kg/ha·a]

Critical Load

[kg/ha·a]

Bagatell-schwelle4)

[kg/ha·a]

Hainsimsen-Buchenwald (9110)

26,51 0,039 0,173 -0,134 10 – 202) 0,3 – 0,6

Waldmeister-Buchenwald (9130)

26,45 0,039 0,174 -0,135 10 – 202) 0,3 – 0,6

Subatlantischer / mitteleurop. Stielei-chenwald oder Ei-chen-Hainbuchen-wald (9160)

26,51 0,039 0,173 -0,134 15 – 202) 0,45 – 0,6

Auenwälder mit A. glutinosa und F. excelsior (91E0*)

26,33 0,037 0,166 -0,129 27,03) 0,81

*: prioritärer Lebensraum 1)

: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus

2): Berner Liste, Stand 2010

3): ÖKO-DATA (2012)

4): 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text

Tab. 8-14: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Be-trieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraft-werks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden ma-ximalen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chor-busch“

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Systems Systems

Lebensraumtyp

Vorbe-lastung

[kg/ha·a]

Maxima-le Zu-

satzde-position BKW1)

[kg/ha·a]

Realer Depositi-

onsbeitrag 300-MW-Blöcke

[kg/ha·a]

Maximale Zusatz-

deposition BKW

minus realer Depositions-beitrag 300-MW-Blöcke

[kg/ha·a]

Critical Load

[kg/ha·a]

Bagatell-schwelle4)

[kg/ha·a]

Hainsimsen-Buchenwald (9110)

26,51 0,039 0,098 -0,059 10 – 202) 0,3 – 0,6

Waldmeister-Buchenwald (9130)

26,45 0,039 0,103 -0,064 10 – 202) 0,3 – 0,6

Subatlantischer / mitteleurop. Stielei-chenwald oder Ei-chen-Hainbuchenwald (9160)

26,51 0,039 0,098 -0,059 15 – 202) 0,45 – 0,6

Auenwälder mit A. glutinosa und F. ex-celsior (91E0*)

26,33 0,037 0,100 -0,063 27,03) 0,81

*: prioritärer Lebensraum 1)

: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus

2): Berner Liste, Stand 2010

3): ÖKO-DATA (2012)

4): 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text

Wie aus Tab. 8-14 und Tab. 8-15 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte in bei-

den Fällen (Abzug der maximalen und Abzug der realen Depositionsbeiträge der 300-

MW-Blöcke) die prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung

der Stilllegung zukünftig eine Verringerung der Stickstoffdeposition resultiert (vgl. Kap.

6.2.1.2).

Säureeinträge

In der Tab. 8-16 sind die Vorbelastungen sowie die maximalen Zusatzbelastungen mit

Säureeinträgen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten

Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aufgeführt und zum Vergleich dem

Tab. 8-15: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Be-trieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraft-werks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden rea-len Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chor-busch“

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Systems Systems

jeweiligen Critical Load gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Loads sind

durch Fettdruck hervorgehoben.

Die Zusatzbelastungen wurden differenziert für die im Gebiet vorkommenden Kombina-

tionen von Lebensraumtypen und Bodentypen ermittelt. Die räumliche Zuordnung der

Bodentypen zu den Lebensraumtypen ist der Abb. 8-3 und der Abb. 8-4 zu entnehmen.

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

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Systems Systems

Abb. 8-3: Bodentypen, Lebensraumtypen und Messstellen des FIS-StoBo im nörd-lichen Teil des FFH-Gebiets "Knechtstedener Wald mit Chorbusch" (Da-tenquellen: LANUV; BK 50 - © Geowissenschaftliche Daten: Geologi-scher Dienst NRW, Krefeld, 32/2011; Kartengrundlage: DTK 25, Geneh-migungsvermerk siehe Abb.verz.)

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Systems Systems

Abb. 8-4: Bodentypen, Lebensraumtypen und Messstellen des FIS-StoBo im südli-chen Teil des FFH-Gebiets "Knechtstedener Wald mit Chorbusch" (Da-tenquellen: LANUV; BK 50 - © Geowissenschaftliche Daten: Geologi-scher Dienst NRW, Krefeld, 32/2011; Kartengrundlage: DTK 25, Geneh-migungsvermerk siehe Abb.verz.)

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Lebensraum-typ

Bodentypen

Vor-belastung1)

[eq/ha·a]

Maximale Zusatz-

belastung BKW2)

[eq/ha·a]

Critical Load3)

[eq/ha·a]

Bagatell-schwelle4)

[eq/ha·a]

Hainsimsen-Buchenwald (9110)

Typische Braunerde 3082 41 2048 61

Braunerde, verein-zelt Parabraunerde

3029 44 1008 30

Braunerde, z.T. tief-reichend humos

3125 44 1478 44

Parabraunerde, ver-einzelt Braunerde

3042 46 1386 42

Gley-Parabraunerde 3034 44 1503 45

Gley, vereinzelt Braunerde-Gley

3125 16 1430 40

Waldmeister-Buchenwald (9130)

Braunerde, z.T. tief-reichend humos

3121 44 1344 41

Typische Braunerde, 3121 42 1330 40

Subatlantischer / mitteleuropäi-scher Stielei-chenwald oder Eichen-Hain-buchenwald (9160)

Gley-Braunerde, z.T. tiefreichend humos

3042 43 1524 46

Niedermoor, z.T. Moorgley

3110 36 1220 37

Braunerde, verein-zelt Parabraunerde

3053 45 1488 45

Gley, vereinzelt Braunerde-Gley

3121 34 1516 46

Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0*)

Niedermoor, z.T. Moorgley

3030 40 2364 71

*: prioritärer Lebensraum 1)

: Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und Bodentyp

2): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept

BoAplus 3)

: ÖKO-DATA (2012) 4)

: 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text

Tab. 8-16: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Säureeinträ-gen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im Bereich des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“

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Wie der Tab. 8-16 zu entnehmen ist, überschreitet die Vorbelastung durchgängig die

Critical Loads.

Die Zusatzbelastungen überschreiten (ohne Berücksichtigung der Stilllegung) vollstän-

dig (LRT 9130) oder teilweise (LRT 9110) die Bagatellschwelle von 3 % der Critical

Loads der Buchenwald-Lebensraumtypen. Bezüglich der Eichen-Hainbuchenwälder

(LRT 9160) wird die Bagatellschwelle erreicht oder unterschritten, bezüglich der Auwäl-

der (LRT 91E0) wird die Bagatellschwelle deutlich unterschritten.

Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch ein der Immissionsprognose zugrunde ge-

legtes Braunkohlenkraftwerk und der wegfallenden Depositionsbeiträge aus der Stillle-

gung der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 8-17 für die maximalen und in der Tab.

8-18 für die realen Depositionsbeiträge dargestellt.

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

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LRT Bodentyp Vor-

belastung1)

[eq/ha·a]

Maximale Zusatz-belas-tung

BKW2)

[eq/ha·a]

Maximaler

Depositi-

onsbeitrag

300-MW-

Blöcke

[eq/ha·a]

Maximale

Zusatz-

deposition

BKW

minus ma-

ximaler

Depositi-

onsbeitrag

300-MW-

Blöcke

[eq/ha·a]

Critical Load3)

[eq/ha·a]

Bagatell-schwelle4)

[eq/ha·a]

9110

Typische Braunerde

3082 41 266 -225 2048 61

Braunerde 3029 44 289 -245 1008 30

Braunerde 3125 44 289 -245 1478 44

Parabrauner-de

3042 46 285 -239 1386 42

Gley-Para-braunerde

3034 44 289 -245 1503 45

Gley, verein-zelt Brauner-de-Gley

3125 16 132 -116 1430 40

9130 Braunerde 3121 44 286 -242 1344 41

Typische Braunerde

3121 42 263 -221 1330 40

9160

Gley-Braun-erde

3042 43 270 -227 1524 46

Niedermoor, z.T. Moorgley

3110 36 284 -248 1220 37

Braunerde 3053 45 286 -241 1488 45

Gley, verein-zelt Brauner-de-Gley

3121 34 246 -212 1516 46

91E0* Niedermoor, z.T. Moorgley

3030 40 263 -223 2364 71

*: prioritärer Lebensraum 1)

: Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und Bodentyp

2): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept

BoAplus 3)

: ÖKO-DATA (2012) 4)

: 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text

Tab. 8-17: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maxima-len Säureeinträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 126 von 241

Systems Systems

Wie aus Tab. 8-17 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte durch die Stilllegung

die prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung der Stilllegung

zukünftig eine Verringerung der Säuredeposition resultiert (vgl. Kap. 6.2.1.2).

LRT Bodentyp

Vor-belas-tung1)

[eq/ha·a]

Maximale Zusatz-belas-tung

BKW2)

[eq/ha·a]

Realer

Depositi-

onsbeitrag

300-MW-

Blöcke

[eq/ha·a]

Maximale Zu-

satzdeposition

BKW

minus realer

Depositions-

beitrag 300-

MW-Blöcke

[eq/ha·a]

Critical Load3)

[eq/ha·a]

Bagatell-schwelle4)

[eq/ha·a]

9110

Typische Braunerde

3082 41 33 8 2048 61

Braunerde 3029 44 34 10 1008 30

Braunerde 3125 44 34 10 1478 44

Parabrauner-de

3042 46 33 13 1386 42

Gley-Para-braunerde

3034 44 34 10 1503 45

Gley, verein-zelt Brauner-de-Gley

3125 16 17 -1 1430 40

9130

Braunerde 3121 44 34 10 1344 41

Typische Braunerde

3121 42 30 12 1330 40

9160

Gley-Braun-erde

3042 43 33 10 1524 46

Niedermoor, z.T. Moorgley

3110 36 33 3 1220 37

Braunerde 3053 45 33 12 1488 45

Gley, verein-zelt Brauner-de-Gley

3121 34 29 5 1516 46

91E0* Niedermoor, z.T. Moorgley

3030 40 32 8 2364 71

*: prioritärer Lebensraum 1)

: Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, max. Wert der jeweiligen Komb. LRT und Bodentyp 2)

: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus

3): ÖKO-DATA (2012)

4): 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text

Tab. 8-18: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Säureeinträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“

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10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 127 von 241

Systems Systems

Analog zu den Schwefeldioxidkonzentrationen, deren Höhe maßgeblich die Säurede-

position bestimmt, ergibt sich für die Säuredeposition (mit einer Ausnahme) nach Abzug

der realen Depositionsbeiträge der 300-MW-Blöcke rechnerisch eine Zusatzdeposition.

Tatsächlich wird sich aber auch die Säuredeposition, wie in Kap. 6.2.1.2 begründet,

verringern.

Schwermetalldeposition

In der Tab. 8-19 sind die Vorbelastungen sowie maximalen zusätzlichen Schwermetall-

depositionen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten

Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aufgeführt. Wie in Kap. 4.2.1.6 ausge-

führt, werden für die Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber Critical Loads zu

einem orientierenden Vergleich mit angegeben. Überschreitungen von Critical Loads

sind durch Fettdruck hervorgehoben.

Parameter

Vorbelas-tung1)

Rheidt / Hürth [µg/m²d]

Maximaler Depositi-onsbeitrag BoA2/3

Neurath [µg/m²d]

Maximale Zusatz-deposition BKW2)

[µg/m²d]

Critical Load3)

[µg/m²d]

Arsen < 0,7 / 0,46 0,0165 0,0147 -

Blei 6,8 / 8,2 0,0275 0,0246 5,4 – 8,1

Cadmium 0,2 / 0,28 0,0107 0,0098 0,7 – 2,0

Nickel 4,5 / 4,0 0,022 0,0197 -

Quecksilber < 0,13 / < 0,1 - 0,0065 < 0,14

Thallium < 0,6 / 0,2 0,0167 0,0147 -

Antimon - 0,022 0,0197 -

Chrom - / 1,9 0,022 0,0197 -

Kobalt - 0,0192 0,0172 -

Kupfer - / 24 0,0247 0,0221 -

Mangan - / 48 0,0743 0,0663 -

Vanadium - / 0,8 0,022 0,0197 -

Zinn - 0,0247 0,0221 -

1): Messwerte Winterhalbjahr 2007/2008 an der Messstelle Bergheim-Rheidt und Messwerte

aus 2010/2011 in Hürth-Berrenrath zur orientierenden Einordnung des Vorbelastungsni-veaus (aus: GfA 2008, eretecUA 2011)

2): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept

BoAplus 3)

: Critical Loads gemäß Builtjes et al. (2011) sowie Gauger et al. (2008)

Tab. 8-19: Vorbelastung und jährliche maximale zusätzliche Schwermetalldeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads im Bereich des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“

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Systems Systems

Die Vorbelastung ist, wie in Kap. 6.1.3 ausgeführt, insgesamt im Bereich der ländlichen

Hintergrundbelastung anzusiedeln. Bezüglich der Bleideposition ist mit einer Über-

schreitung des Critical Load für den Ökosystemschutz zu rechnen. Die Quecksilberde-

position liegt im Bereich des Critical Load. Eine weitergehende Einschätzung hinsicht-

lich einer Über- oder Unterschreitung des Critical Load ist nicht möglich, da sowohl der

Critical Load als auch die Vorbelastung im Bereich der Messgenauigkeit liegen. Der

Critical Load für Cadmium wird von der Vorbelastung unterschritten. Die in der Tab.

8-20 dargestellte Vorbelastung der Böden mit Schwermetallen im Gebiet ist ebenfalls

teilweise durch Überschreitungen der Beurteilungswerte gekennzeichnet.

Die für das Gebiet prognostizierte maximale Zusatzdeposition ist so gering, dass sie

deutlich bis weit unter der Genauigkeit des jeweiligen Messverfahrens liegt, so dass

sich die Vorbelastung nicht messbar verändern wird.

Da die Vorbelastung der Böden mit Schwermetallen zum Teil oberhalb der Beurtei-

lungswerte liegt, wurde trotz der faktisch nicht messbaren Zusatzbelastung vorsorglich

geprüft, welche Schwermetallanreicherung im Boden rechnerisch nach einer Kraft-

werks-Laufzeit von 40 Jahren resultiert. Die Vorbelastung sowie die maximale Zusatz-

belastung und Anreicherung im Boden sind in der Tab. 8-20 aufgeführt und den Beurtei-

lungswerten gegenübergestellt.

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 129 von 241

Systems Systems

Schwer-metall

Vorbelas-tung

1)

[mg/kg]

Maximale Zusatzde-position BKW

2)

[µg/m²d]

Maximale Zusatzdeposi-tion BKW

2) in

40 a [µg/m²]

Maximale Anreicherung

im Boden nach 40 a [mg/kg]

Beurteilungswert [mg/kg]

BBodSchV3) LUA Bran-

denburg

Arsen 4 - 57 0,0147 214,62 0,00060 - 2

Blei 41 - 200 0,0246 359,16 0,00100 40/70 50

Cadmium 0,13 – 3,9 0,0098 143,08 0,00040 0,4/1,0 0,3

Nickel 7 - 47 0,0197 287,62 0,00080 15/50 10

Quecksilber 0,12 - 0,97 0,0065 94,9 0,00026 0,1/0,5 0,1

Thallium - 0,0147 214,62 0,00060 - -

Antimon - 0,0197 287,62 0,00080 - -

Chrom 12 - 41 0,0197 287,62 0,00080 30/60 50 (Cr III)

2 (Cr VI)

Kobalt - 0,0172 251,12 0,00070 - -

Kupfer 3 - 46 0,0221 322,66 0,00090 20/40 30

Mangan - 0,0663 967,98 0,00269 - -

Vanadium - 0,0197 287,62 0,00080 - -

Zinn - 0,0221 322,66 0,00090 - -

1): Niedrigster und höchster Messwert des A-Horizontes gemessen an Waldstandorten (Quel-

le: FIS-StoBo) 2)

: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus

3): Die Werte vor dem Schrägstrich gelten für Sand, die Werte hinter dem Schrägstrich für

Lehm/Schluff

Wie Tab. 8-20 zeigt, sind die berechneten maximalen Anreicherungen in allen Fällen so

gering, dass auch nach 40jähriger Betriebszeit keine messbaren Veränderungen der

Schwermetallbelastung der Böden resultieren.

Wie bereits für die gasförmigen Luftschadstoffe sowie die Stickstoff- und Säuredepositi-

on ausgeführt, ist auch bezüglich der Schwermetalldeposition durch die Kraftwerkser-

neuerung eine Verringerung der Immissionsbelastung zu erwarten.

8.5.2 Naturschutzfachliche Bewertung

Nachfolgend werden zunächst die möglichen Auswirkungen dargestellt und bewertet,

die sich aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks und der Stilllegung der vier 300-

MW-Blöcke ergeben. Anschließend werden vorsorglich mögliche Auswirkungen anderer

Projekte auf das hier betrachtete FFH-Gebiet dargestellt und bewertet.

Tab. 8-20: Vorbelastung und maximale Anreicherung von Schwermetallen in Böden des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks

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Systems Systems

8.5.2.1 Bewertung der Auswirkungen der Planänderung

8.5.2.1.1 Buchenwald-Lebensraumtypen (LRT 9110 und 9130) sowie Eichen-Hainbuchenwald-Lebensraumtyp (LRT 9160)

Die Buchenwald-Lebensraumtypen und der Eichen-Hainbuchenwald-Lebensraumtyp

befinden sich gemäß Standard-Datenbogen in einem günstigen Erhaltungszustand (Er-

haltungszustand B). Den ausgewerteten Unterlagen sind keine Hinweise zu entneh-

men, dass bestehende Vorbelastungen mit Luftschadstoffen und Stoffeinträgen, die

teilweise im Bereich der Belastungsgrenzen liegen oder diese überschreiten, zu gravie-

renden Beeinträchtigungen des Gebiets geführt haben.

Wie in Kap. 8.5.1 ausgeführt, führt die aus dem Vorhaben BoAplus und der Stilllegung

der vier 300-MW-Blöcke bestehende Kraftwerkserneuerung, die mit der Regionalplan-

änderung ermöglicht werden soll, insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden

Immissionsbelastung. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwerme-

tallen) im Boden ausgeschlossen. Beeinträchtigungen der Buchenwald-Lebensraum-

typen und des Eichen-Hainbuchenwald-Lebensraumtyps sind damit ausgeschlossen.

Damit werden auch die Habitatqualitäten für den Pirol und die Nachtigall, die als

Schutzziele im Landschaftsplan genannt sind, nicht beeinträchtigt.

Ebenso gilt dies für alle charakteristischen Arten der Lebensraumtypen. Eine gesonder-

te Betrachtung dieser Arten kann daher entfallen.

8.5.2.1.2 Erlen-Eschenwald und Weichholzauenwald an Fließgewässern (LRT 91E0)

Der für den LRT 91E0 im Standard-Datenbogen angegebene Erhaltungszustand C

wurde durch das Büro IVÖR (2010) überprüft, um zu ermitteln, ob die Einstufung auf

Stoffeinträge zurückzuführen sein kann. Nach IVÖR (2010) erfolgte im Jahr 1999 ent-

sprechend den Kartieranleitungen die Einstufung in den Erhaltungszustand C, weil es

sich bei allen drei Beständen im Gebiet (vgl. Abb. 8-2) um sogenannte „Lebensraumty-

pen zur Entwicklung“ handelte.

Die im August 2010 erfolgte Überprüfung ergab folgende Befunde für die drei Teilflä-

chen, mit denen der LRT im Gebiet vertreten ist (alle Angaben aus IVÖR 2010):

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Teilfläche im Norden des Gebietes

Bewertung der Bestandsstruktur: B

Bewertung der Artenkombination: C

Bewertung der Beeinträchtigungen: B

Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes: B

Die Bewertung des Erhaltungszustandes fällt damit eine Stufe besser aus als im Jahr

1999. IVÖR weist allerdings darauf hin, dass die Zuordnung der Fläche zum Trauben-

kirschen-Erlen-Eschenwald und damit zum LRT 91E0 nicht mehr eindeutig ist. Vielmehr

deutet sich eine Entwicklung zum Eichen-Hainbuchenwald (LRT 9160) an. Als LRT

9160 erhielte die Fläche ebenfalls die Gesamtbewertung B.

Teilfläche westlich des Klosters Knechtsteden

Bewertung der Bestandsstruktur: B

Bewertung der Artenkombination: C

Bewertung der Beeinträchtigungen: C

Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes: C

Die Bewertung des Erhaltungszustandes entspricht damit der aus dem Jahr 1999. Sie

ist jedoch anders begründet. Als maßgebliche Beeinträchtigungen wurden von IVÖR

vor allem Veränderungen im Wasserregime identifiziert. So wird der hohe Anteil von

Eutrophierungs- und Störzeigern (> 50%) auf Austrocknungen zurückgeführt, die zu

einer Freisetzung der im Boden gespeicherten Nährstoffvorräte führen.

Südliche Teilfläche

Bewertung der Bestandsstruktur: B

Bewertung der Artenkombination: C

Bewertung der Beeinträchtigungen: C

Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes: C

Die Bewertung des Erhaltungszustandes entspricht damit der aus dem Jahr 1999. Sie

ist jedoch nunmehr ebenfalls anders begründet. Die Ursache für die Beeinträchtigungen

wird wie für die Teilfläche westlich des Klosters Knechtsteden im Wesentlichen in den

Veränderungen des Wasserhaushalts (Austrocknung mit Nährstofffreisetzung) gese-

hen.

In keinem Fall besteht ein erkennbarer Zusammenhang zu bestehenden Belastungen

mit Luftschadstoffen oder atmosphärischen Stoffeinträgen. Maßgeblich für die aktuelle

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

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Systems Systems

Einstufung der beiden Teilflächen in einen ungünstigen Erhaltungszustand durch IVÖR

(2010) sind vielmehr Veränderungen im Wasserhaushalt. Grundwasserabsenkungen

haben zu Austrocknung und in der Folge zu Nährstofffreisetzungen geführt, die sich

auch in einer Zunahme von Stör- und Eutrophierungszeigern äußern und in der Folge

Veränderungen im Artenspektrum bewirken. In den mit dem Erhaltungszustand C be-

werteten beiden Teilflächen wurden von IVÖR (2010) hohe Anteile an Eutrophierungs-

und Störzeigern in der Krautschicht festgestellt (siehe oben).

Wie in Kap. 8.5.1 ausgeführt, führt die aus dem Vorhaben BoAplus und der Stilllegung

der vier 300-MW-Blöcke bestehende Kraftwerkserneuerung, die mit der Regionalplan-

änderung ermöglicht werden soll, insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden

Immissionsbelastung. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwerme-

tallen) im Boden ausgeschlossen. Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps sind damit

ausgeschlossen.

Damit werden auch die Habitatqualitäten für den Pirol und die Nachtigall, die als

Schutzziele im Landschaftsplan genannt sind, nicht beeinträchtigt.

Ebenso gilt dies für alle charakteristischen Arten der Lebensraumtypen. Eine gesonder-

te Betrachtung dieser Arten kann daher entfallen.

Entsprechend den identifizierten wesentlichen Ursachen für den derzeitigen ungünsti-

gen Erhaltungszustand sind Verbesserungen des Erhaltungszustandes vor allem durch

Veränderungen im Wasserregime in Richtung einer Wiederherstellung des natürlichen

Wasserhaushalts zu erzielen. Ein Konzept, das in diese Richtung wirken kann, ist das

Entwicklungskonzept des Erftverbandes für den Norfbach (Erftverband 2011). Solchen

Maßnahmen steht die Regionalplanänderung nicht entgegen.

8.5.2.2 Betrachtung der Auswirkungen anderer Projekte auf das FFH-Gebiet

Wie in Kap. 7 dargelegt und begründet, wird nachfolgend trotz der Verringerung der

Immissionsbelastung, die durch die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem

bewirkt wird, untersucht, ob Beeinträchtigungen des Gebiets unter Berücksichtigung der

Zusatzbelastungen anderer Projekte möglich sind.

Die Bilanzierungen erfolgen, wie in Kap. 6.2.1.2 erläutert, jeweils unter Heranziehung

der realen Immissions- und Depositionsbeiträge der stillzulegenden 300-MW-Blöcke,

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

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Systems Systems

auch wenn sich bei dieser Vorgehensweise in einigen Fällen entgegen der zu erwar-

tenden tatsächlichen Verhältnisse rechnerische Zusatzbelastungen ergeben.

In der Tab. 8-21 ist die Summe der Zusatzbelastungen anderer Projekte den Zusatzbe-

lastungen durch den Betrieb eines dem Planungskonzept von BoAplus entsprechenden

Braunkohlenkraftwerks sowie den aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke resultie-

renden Entlastungseffekten für das gesamte FFH-Gebiet gegenübergestellt. Bezüglich

der Stickstoff- und Säuredeposition wird nicht zwischen Lebensraum- und Bodentypen

differenziert. Eine differenzierte Bilanzierung der Säuredeposition für alle berücksichtig-

ten Kombinationen von Boden- und Lebensraumtypen enthält Tab. 8-22.

Immissi-ons-

parameter Einheit

Maximale Zusatz-

belastung BKW2)

Maximale Zusatz-

belastung BKW

minus realer Immissions-beitrag 300-MW-Blöcke5)

Summe maximaler

Zusatz-belas-tungen andere

Projekte3)

Vorbe-lastung

Critical Level/ Critical Load4)

Bagatell-schwelle4)

SO21) µg/m³ 0,45 0,20 0,045 5 - 6 20/10 -

NO21) µg/m³ 0,14 -0,09 0,26 21 - 30 - -

NOx1) µg/m³ 0,45 -0,38 0,34 30 - 50 30 -

Stickstoff-Deposition

kg/ha·a 0,037 bis

0,039 -0,059 bis

-0,064 0,071

26,33 - 26,51

10 - 27 0,3 – 0,81

Säure-Deposition eq/ha·a 16 bis 46

-1 bis 13

13 3029 – 3125

1008 – 2364

30 - 71

1): Jahresmittelwert

2): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept

BoAplus 3)

: jeweils maximaler Wert aus der Anlage 3 (P7, N3, S6) 4)

: Siehe Kap. 8.5.1 5): Bilanzierung für maximale Zusatzbelastung BoAplus und reale Immissions- und Depositi-

onsbeiträge der 300-MW-Blöcke

Tab. 8-21: Immissions-und Depositionszusatzbelastungen durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet, Entlastung durch die Stilllegung von Altanlagen und Zusatzbelastungen durch andere Projekte im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“

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Systems Systems

LRT Boden-

typ1)

Vorbe-

lastung2)

[eq/ha·a]

Maxi-

male

Zusatz-

deposi-

tion

BKW3)

[eq/ha·a]

Realer

Deposi-

tions-

beitrag

300-MW-

Blöcke

[eq/ha·a]

Maximale

Zusatz-

dep.

BKW

minus

realer

Depositi-

onsbei-

trag

300-MW-

Blöcke

[eq/ha·a]

Maxi-

male

Zusatz-

dep.

andere

Pro-

jekte4)

[eq/ha·a]

Maximale

Zusatzdep.

BKW mi-

nus realer

Dep.beitrag

300-MW-

Blöcke

plus max.

Zusatzdep.

andere

Projekte

[eq/ha·a]

Critical

Load5)

[eq/ha·a]

Bagatell-

schwelle5)

[eq/ha·a]

9110

B72 3082 41 33 8 11 19 2048 61

B52 3029 44 34 10 12 22 1008 30

B84 3125 44 34 10 12 22 1478 44

L42 3042 46 33 13 12 25 1386 42

G-L42 3034 44 34 10 12 22 1503 45

G53 3125 16 17 -1 13 12 1430 40

9130 B84 3121 44 34 10 13 23 1344 41

B72 3121 42 30 12 12 24 1330 40

9160

G-B84 3042 43 33 10 10 20 1524 46

HN04 3110 36 33 3 12 15 1220 37

B52 3053 45 33 12 12 24 1488 45

G73 3121 34 29 5 12 17 1516 46

91E0 HN04 3030 40 32 8 12 20 2364 71 1)

: B52 = Typische Braunerde, vereinzelt typische Parabraunerde, B72 = Typische Braunerde, B84 = Typische Braunerde, zum Teil tiefreichend humos, L42 = Typische Parabraunerde, vereinzelt typische Braunerde, G-L42 = Gley-Parabraunerde, G-B84 = Gley-Braunerde, HN04 = Niedermoor, zum Teil Moorgley

2): Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und

Bodentyp 3)

: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus

4): jeweils maximaler Wert der Kombination LRT und Bodentyp aus der Anlage 3 (S1 – S13)

5): Siehe Kap. 8.5.1

Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Schwefeldioxid durch die anderen

Projekte beträgt deutlich weniger als 0,1 µg/m³. Unabhängig von der tatsächlichen

Höhe der Entlastung durch die Kraftwerkserneuerung sind Beeinträchtigungen von Le-

bensraumtypen und Arten hierdurch auszuschließen, da das Immissionsniveau auch

zukünftig deutlich unter dem Critical Level bleibt.

Tab. 8-22: Summationswirkung mit anderen Projekten hinsichtlich der Säuredeposi-tion im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“

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Systems Systems

Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Stickstoffoxiden durch die anderen

Projekte beträgt deutlich weniger als 0,5 µg/m³. Die Entlastung durch die Kraftwerkser-

neuerung liegt bei Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastung mit den realen Immis-

sionsbeiträgen der stillzulegenden Blöcke in demselben Bereich. Tatsächlich ist sie

noch größer. Insgesamt ist daher auch unter Berücksichtigung zusätzlicher Immissio-

nen durch andere Projekte von einer Verringerung des bestehenden Immissionsniveaus

oder zumindest von einem gleich bleibenden Immissionsniveau auszugehen.

Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Ammoniak durch den Betrieb eines

Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet wird in der Immissionsprognose mit

0,019 µg/m³ prognostiziert. Die Zusatzbelastung durch andere Projekte wurde nicht

berechnet. Ammoniak-Emissionen werden nur durch die TDI-Anlage im Chemiepark

Dormagen verursacht. Die Immissionen sind aber so gering (TÜV SÜD 2011), dass sie

auch unter kumulativen Aspekten völlig vernachlässigbar sind. Auch in der Summe

bleibt die Ammoniakkonzentration damit deutlich unter der Messgenauigkeit. Unabhän-

gig davon liegt die Immissionsbelastung in einem Bereich, in dem direkte kurzfristige

Wirkungen auf Waldökosysteme ausgeschlossen sind (vgl. Baumgarten 2006, Elling et

al. 2007). Die langfristigen Wirkungen über die Stickstoffdeposition sind in der Gesamt-

stickstoffdeposition enthalten, die abnehmen wird. Beeinträchtigungen von Lebens-

raumtypen und Arten sind damit auszuschließen.

Die maximale zusätzliche Stickstoffdeposition durch die anderen Projekte wurde mit

0,071 kg/ha·a berechnet. Sie bleibt damit bereits für sich betrachtet deutlich unter der

Bagatellschwelle von 0,3 kg/ha·a für den empfindlichsten Lebensraumtyp im Gebiet.

Unabhängig davon ist der aus der Kraftwerkserneuerung resultierende Entlastungsef-

fekt zu berücksichtigen. Er liegt bei Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastung mit

den realen Depositionsbeiträgen der stillzulegenden Blöcke zwischen -0,059 und -0,064

kg/ha·a und entspricht damit der maximalen Zusatzbelastung durch die anderen Projek-

te. Die tatsächliche Entlastung ist noch größer. Insgesamt ist daher auch unter Berück-

sichtigung zusätzlicher Stickstoffeinträge anderer Projekte von einer Verringerung der

derzeitigen Stickstoffdeposition auszugehen. Es bleibt gewährleistet, dass die Bagatell-

schwellen deutlich unterschritten werden.

Die maximale zusätzliche Säuredeposition durch die anderen Projekte wurde mit 13

eq/ha·a abgeschätzt und liegt damit unterhalb der Bagatellschwelle für den niedrigsten

Critical Load im Gebiet. Die detaillierte Bilanzierung aller maximalen Zusatzbeiträge

(BoAplus und andere Projekte) und der wegfallenden realen Depositionsbeiträge der

stillzulegenden Blöcke ergab rechnerische Zusatzdepositionen zwischen 11 und 25 eq/

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ha·a. Alle Bagatellschwellen werden, wie Tab. 8-22 zeigt, deutlich unterschritten. Tat-

sächlich wird sich die Säuredeposition im Gebiet durch die Kraftwerkserneuerung ver-

ringern. Wieweit dieser Entlastungseffekt durch die anderen Projekte aufgezehrt wird,

lässt sich nicht prognostizieren. Insgesamt ist aber davon auszugehen, dass sich die

Säuredeposition allenfalls geringfügig erhöht, und sichergestellt ist, dass die Bagatell-

schwellen in allen Fällen unterschritten werden.

Die angestellten Betrachtungen zeigen, dass auch bei Berücksichtigung von Zusatzbe-

lastungen anderer Projekte keine Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen des Gebie-

tes und keine auf nachfolgenden Planungsebenen unlösbaren Konflikte erkennbar sind.

8.5.2.3 Gesamtbewertung und Fazit

Betrachtet man allein die Auswirkungen des dem Konzept von BoAplus entsprechen-

den Braunkohlenkraftwerks, das als repräsentativ für die geplante Regionalplanände-

rung zugrunde gelegt wird, sind die für das Gebiet prognostizierten zusätzlichen Immis-

sionen und Stoffeinträge mit Ausnahme der Säureeinträge so gering, dass

sich die Vorbelastung nicht messbar ändert oder

die Gesamtbelastung als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung auch zukünftig un-

terhalb der Beurteilungswerte bleibt oder

die Bagatellschwellen für die Zusatzbelastung unterschritten werden.

Lediglich die maximalen zusätzlichen Säureeinträge überschreiten auf Teilflächen des

Gebietes die Bagatellschwellen.

Zusammen mit der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil der Planände-

rung und der Kraftwerkserneuerung ist, ergibt sich zukünftig tatsächlich eine Verringe-

rung der bestehenden Immissionsbelastung. Dies schließt auch mögliche Folgenutzun-

gen auf der Fläche der stillzulegenden 300-MW-Blöcke ein.

Damit sind sowohl direkte nachteilige Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere auf der

Individuen- und Populationsebene als auch indirekte nachteilige Wirkungen durch An-

reicherung über die Nahrungskette oder durch andere funktionelle und strukturelle Ver-

änderungen auszuschließen. Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele prüfungs-

relevanten maßgeblichen Bestandteile des Gebiets (vgl. Tab. 8-9) sind somit insgesamt

auszuschließen.

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Da sich die verwendeten Beurteilungsmaßstäbe (Critical Levels, Critical Loads) stets

auf die empfindlichsten Lebensraumtypen und Arten beziehen, sind auch die für einen

Teil der Lebensraumtypen als Schutzziele im Landschaftsplan ausgewiesenen Vogelar-

ten Pirol und Nachtigall eingeschlossen. Entsprechendes gilt auch für alle charakteristi-

schen Arten.

Auch bei vorsorglicher Berücksichtigung anderer Projekte sind keine Beeinträchtigun-

gen von Erhaltungszielen erkennbar.

Konflikte mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chor-

busch“, die nicht auf den nachfolgenden Planungsebenen gelöst werden können und

der Umsetzung der geplanten Kraftwerkserneuerung entgegenstehen könnten, sind

damit insgesamt nicht zu erkennen.

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9 Auswirkungsprognose FFH- Gebiet „Königsdorfer Forst“ (DE-5006-301)

9.1 Beschreibung des Schutzgebietes

Die nachfolgende Beschreibung des Schutzgebietes basiert auf folgenden Quellen:

LANUV-Fachinformationssystem Natura 2000, LP 6 „Rekultivierte Ville“ des Rhein-Erft-

Kreises (Stand Januar 2007), LANUV-Biotopkataster.

9.1.1 Allgemeines

Das FFH-Gebiet befindet sich mit einer Fläche von 329 ha ca. 6,5 km südsüdöstlich des

Kraftwerkstandortes (kürzeste Entfernung vom Rand des FFH-Gebietes zum Planände-

rungsgebiet bei Bergheim, östlich der Gemeinde Königsdorf am Ostrand der Ville. Im

Südwesten und Nordwesten grenzen rekultivierte Halden bzw. eine Bahntrasse, im Sü-

den ein Baumschulgelände und im Osten ausgedehnte Ackerflächen an.

Der Königsdorfer Forst ist ein großes Waldgebiet mit naturnahem Laubwald, in dem

eingestreut vereinzelte Nadelwaldparzellen sowie kleinere, periodisch trocken fallende

Tümpel liegen. Die Hälfte des Gebietes besteht aus den für die ursprünglichen

Villewälder typischen Perlgras-Buchenwäldern auf Lössboden und feuchten Eichen-

Buchenwäldern, die oft sehr alt- und totholzreich sind sowie eine artenreiche, aber häu-

fig spärliche Krautschicht aufweisen. Am Ostrand des Königsdorfer Forstes sind die

Altholzbestände dieser Laubwaldgesellschaften übermäßig aufgelichtet und infolge der

Siedlungsnähe und Düngerdrift aus den angrenzenden Ackerflächen stark eutrophiert.

Am Ostrand befinden sich zudem einige trocken gefallene Bachläufe, deren untere Tal-

bereiche mit einigen alten und gut ausgebildeten Eichen-Hainbuchen-Waldresten be-

standen sind.

Infolge von Grundwasserabsenkungen durch den Tagebau und Drainierung sind auf

den ehemals staunassen Pseudogleyböden nur noch mäßig staufeuchte Bereiche mit

naturnahen bodensauren Birken-, Eichen- und Buchen-Eichenwaldresten verzahnt mit

Hainbuchenwaldresten und Eschen-, Erlen-, Pappelforsten vorhanden.

Das FFH-Gebiet ist in Abb. 9-1 dargestellt.

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Abb. 9-1: FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ südöstlich des Planänderungsgebiets (Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)

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Im Süden des Königsdorfer Forstes liegt ein temporärer Flachwassertümpel, der mit

einer geschlossenen Schwimmblattdecke aus Wasserlinsen und zum Teil nach der Ro-

ten Liste gefährdeten Schwimmmoosen bewachsen ist. An den Ufern finden sich

Schwarz-Erlen, Ohr-Weiden und Moorbirken.

Im gesamten Gebiet sind Fichten-, Kiefern-, Douglasien-, Lärchen- und Bergahorn-

Forste eingestreut. Zudem durchzieht ein dichtes Wanderwegenetz den Königsdorfer

Wald.

9.1.2 Bedeutung des Schutzgebietes

Das FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ umfasst den größten erhaltenen Restbestand der

Villewälder auf unverritztem Boden im nördlichen vom Braunkohleabbau geprägten Teil

der Ville mit Vorkommen von Waldmeister-Buchenwäldern, Eichen-Hainbuchenwäldern

und bodensauren Eichenwäldern. Diese Wälder sind Relikte von ehemals in der Nieder-

rheinischen Bucht weit verbreiteten Waldgesellschaften. Aufgrund der Lage des Wald-

komplexes und der Vorkommen dieser Laubwaldgesellschaften wird dem Königsdorfer

Forst eine besondere Bedeutung zugesprochen.

Daher hat das FFH-Gebiet ebenfalls für den Biotopverbund in der Rekultivierungsland-

schaft eine wichtige Bedeutung als Rückzugsraum und Regenerationszelle für den Er-

halt und die Wiederherstellung weiterer naturnaher Waldbestände.

Die naturnahen, strukturreichen Laubwaldgesellschaften mit reichem Anteil an Alt- und

Totholz bedingen die Bedeutung des Gebietes für seltene Tier- und Pflanzenarten, die

den Königsdorfer Wald als Brut-, Rast- oder Durchzugsgebiet nutzen. Trotz intensiver

Naherholung ist der Königsdorfer Wald für zahlreiche Vogelarten, Fledermäuse, Am-

phibien und Schmetterlinge bedeutsam. Für die Vogelarten Mittelspecht, Grauspecht

und Schwarzspecht hat der Königsdorfer Forst eine besondere Bedeutung als Brutge-

biet, da ausreichend Altholz und Großhöhlenbäume zur Verfügung stehen. Auch für die

Nachtigall sind arten- und strukturreiche Waldränder als Lebensraum vorhanden. In

dem Flachwassertümpel kommen die in der Roten Liste stehende Langährige Segge,

die Schnabel-Segge, das Untergetauchte Sternlebermoos und der Sumpf-Wasserstern

sowie Arten der Charetea, Lemnetea und Potamogetonetea vor.

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Zudem weist der Königsdorfer Forst landesweit gefährdete Biotoptypen (Stieleichen-

Hainbuchenwald, Buchenmischwälder, Bruch- und Sumpfwälder, Röhrichte) auf, was

die Bedeutung des FFH-Gebietes zusätzlich noch unterstreicht.

9.1.3 Einflüsse, Nutzungen und Gefährdungen

Innerhalb des FFH-Gebietes wirken sich gemäß Angaben des Standard-Datenbogens

die Anpflanzungen von nicht autochthonen Arten und die Trockenlegung von Flächen

negativ auf die Lebensräume aus und können damit die vorhandenen natürlichen Le-

bensräume mit ihren seltenen Tier- und Pflanzenarten gefährden.

Die Trockenlegung von Flächen betrifft das gesamte FFH-Gebiet. Gefährdet werden

durch Drainage und die zusätzlich schon vorhandene Grundwasserabsenkung durch

den Tagebau vor allem die Laubwaldgesellschaften feuchter Standorte mit ihren selte-

nen Tier- und Pflanzenarten, wie z.B. Eichen-Hainbuchenwälder.

Die Anpflanzung von nicht heimischen Baumarten durch intensiv betriebene Forstwirt-

schaft findet auf 25 % der FFH-Gebietsfläche statt und beeinträchtigt die Erhaltung und

Förderung der natürlichen Lebensräume wie z.B. des Stieleichen-Hainbuchenwalds.

Gemäß Biotopkataster wird das FFH-Gebiet zusätzlich noch durch die Beeinträchtigung

der Geländemorphologie, den Kahlschlag von Flächen und die Beseitigung von alten

Bäumen vor allem infolge einer intensiven Forstwirtschaft beeinträchtigt.

Weitere Gefährdungen gehen von allgemeiner Eutrophierung (Eutrophierungszeiger),

Müllablagerungen, Wegebau und Aufschüttungen sowie Freizeitaktivitäten (intensive

Nutzung als Naherholungsgebiet) aus.

9.1.4 Schutzstatus

Die Fläche des FFH-Gebietes ist gleichzeitig als NSG „Königsdorfer Forst“ ausgewie-

sen. Das NSG ist im Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ des Rhein-Erft-Kreises

(Stand Januar 2007) unter NSG 2.1-2 textlich dargestellt und festgesetzt.

Das FFH-Gebiet überlagert sich mit dem LSG „Königsdorfer Wald“ zu 98 %. Das LSG

ist im Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ des Rhein-Erft-Kreises (Stand Januar

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2007) unter LSG 2.2-1 textlich dargestellt und festgesetzt. Das LSG „Auf der Fisch-

bachhöhe“ grenzt an das FFH-Gebiet an.

Zudem befindet sich im Süden des FFH-Gebietes ein Gebiet (GB-5006-100) mit zwei

nach § 62 LG gesetzlich geschützten Biotopen. Als gesetzlich geschützte Biotope sind

dort die Bruch- und Sumpfwälder sowie ein stehendes Binnengewässer ausgewiesen.

Das schutzwürdige Biotop „Königsdorfer Wald“ nimmt ebenfalls die gesamte Fläche des

FFH-Gebietes „Königsdorfer Forstes“ ein. Es ist im Biotopkataster des LANUV unter der

Kennung BK-5006-0001 beschrieben.

9.1.5 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura 2000-Gebieten

Die dem FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ nächst gelegenen Natura-2000-Gebiete sind

das FFH-Gebiet „Kerpener Bruch und Parrig“, zwei Eichen-Hainbuchenwälder in der

Hartholzaue der Erft, und das FFH-Gebiet „Dickbusch, Loersfelder Busch, Steinheide“,

drei Waldgebiete am Rande der Erfttalniederung in der Niederrheinischen Bucht, die

sich beide südwestlich des Gebietes befinden.

Zu diesen beiden Gebieten, die ebenfalls noch Vorkommen der für die Niederrheinische

Bucht typischen Eichen-Hainbuchenwälder aufweisen, besteht eine funktionale Bezie-

hung. Der Königsdorfer Forst dient weiterhin als Rückzugsraum, Regenerationszelle

und Ausbreitungsweg von Lebensgemeinschaften zu anderen Buchenwaldkomplexen

im Rekultivierungsgebiet der Ville.

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9.2 Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Schutzgebietes

9.2.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie

9.2.1.1 Übersicht

Die für das FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ in Anhang I genannten Lebensraumtypen

sind in der Tab. 9-1 aufgeführt. Ihre Lage im FFH-Gebiet ist in Abb. 9-2 dargestellt.

EU-Code

Name Erhaltungszu-

stand

9130 Waldmeister-Buchenwald B

9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stielei-chenwald oder Eichen-Hainbuchenwald

B

9190 Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen

-

Erhaltungszustand: A = hervorragender Erhaltungszustand B = guter Erhaltungszustand C = durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand

Der LRT 9190 ist für das Gebiet nicht repräsentativ, wird aber im Landschaftsplan des

Rhein-Erft-Kreises „Rekultivierte Ville“ als Schutzziel mit dem Ziel der Wiederherstel-

lung genannt. Ebenso sind die im Standard-Datenbogen nicht aufgeführten LRT 3150

und 9110 dort mit dem Ziel der Wiederherstellung genannt.

Tab. 9-1: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet „Kö-nigsdorfer Forst“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: März 2008)

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Abb. 9-2: Lebensraumtypen im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ mit Le-bensraumtypen (Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)

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9.2.1.2 LRT 9130 (Waldmeister-Buchenwald)

Der LRT ist auf 40 % der Fläche des FFH-Gebietes vertreten. Er ist als Schutzgegen-

stand für die Meldung des Gebietes als Natura 2000-Gebiet ausschlaggebend. Im

nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem LRT zusammen-

gefasst (Tab. 9-2).

Waldmeister-Buchenwald (9130)

einschließlich Schwarzspecht und Grauspecht

Mitteleuropäische Buchen- und Buchen-Eichenwälder auf kalkhaltigen und neutralen aber basenreichen Böden der planaren bis montanen Stufe. Krautschicht meist gut ausgebildet, oft geophytenreich. In höheren Lagen z.T. mit Beimischung von Picea abies und Abies alba (Berg-mischwälder basenreicher Böden).

Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 6,6 km

Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 40 %

Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %

Fläche: 132,0 ha Erhaltungszustand LRT 9130: B – gut

Repräsentativität: A - hervorragend Gesamtbeurteilung: B - hoch

Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind

Erhaltung und Entwicklung naturnaher basenreicher, meist kraut- und geophytenreicher Waldmeis-ter-Buchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora, in ihren verschiedenen Entwicklungsstu-fen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, -gebüsche, strukturreicher Waldränder und Staudenfluren, durch:

naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürlichen Waldgesellschaft ein-schließlich der Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förde-rung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft,

Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen bis zur Zerfallsphase als Lebensraum für Höhlenbrüter (Schwarzspecht), d.h. Erhaltung von Buchenaltholzbeständen, -inseln oder –gruppen und langfristiger Erhalt von Höhlenbaumzentren,

Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflä-chen,

Vermehrung des Waldmeister-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten

Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV

2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind mehrere Vogel- und Fledermausarten sowie

Insekten und Schnecken.

Tab. 9-2: Charakteristik des Lebensraumtyps 9130 im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: März 2008; Schutzzieldo-kument, Stand: August 2001; BfN Handbuch 1998)

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9.2.1.3 LRT 9160 (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald)

Der LRT ist auf 9 % der Fläche des FFH-Gebietes vertreten. Er ist für das Netz Natura

2000 von Bedeutung. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu

diesem LRT zusammengefasst (Tab. 9-3).

Subatlantischer/mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (9160) einschließlich Mittelspecht

Subatlantische und mitteleuropäische Eichen-Hainbuchenwälder auf zeitweilig oder dauerhaft feuchten Böden mit hohem Grundwasserstand (Stellario-Carpinetum). Primär auf für die Buche ungeeigneten Standorten (zeitweise vernässt) und sekundär als Ersatzgesellschaften 1. Grades von Buchenwäldern aufgrund der historischen Nutzung.

Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 6,8 km

Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 9 %

Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %

Fläche: 29,7 ha Erhaltungszustand LRT 9160: B – gut

Repräsentativität: C - signifikant Gesamtbeurteilung: C – mittel bis gering

Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Maiglöckchen-Ausbildung) mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstu-fen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder und -gebüsche, Waldränder und Staudenfluren durch:

naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft, ein-schließlich der Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände (ein-schließlich Unterholz für Nachtigall) und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der na-türlichen Waldgesellschaft,

Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Tot-holz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen bis zur Zerfallsphase als Lebens-raum für Höhlenbrüter, insbesondere von Alteichen mit totholzreichen Starkkronen für den Mittelspecht,

Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessions-flächen,

Vermehrung des Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen

Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV

2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind mehrere Vogel- und Fledermausarten sowie

Insekten und Schnecken.

Tab. 9-3: Charakteristik des Lebensraumtyps 9160 im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: März 2008; Schutzzieldo-kument, Stand: August 2001; BfN Handbuch 1998)

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9.2.1.4 LRT 9190 (Alte bodensauer Eichenwälder)

Der LRT 9190 kommt nur auf 3 % der Fläche des FFH-Gebietes vor und ist für das Ge-

biet gemäß Standard-Datenbogen nicht repräsentativ. Er wird aber im Landschaftsplan

des Rhein-Erft-Kreises „Rekultivierte Ville“ als Schutzziel genannt. Im nachfolgenden

Steckbrief werden die wichtigsten vorhandenen Angaben zu diesem LRT zusammenge-

fasst (Tab. 9-4).

Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen

Naturnahe Birken-Stieleichenwälder (Betulo-Quercetum roboris) und Buchen-Eichenmischwälder auf Sand (z.B. Altmoränen, Binnendünen, altpleistozäne Sande) im nord-deutschen Flachland. Baumschicht i.d.R. fast buchenfrei, auf trockenen, sehr armen Sandbö-den, aber auch feuchte Standorte mit Molinia caerulea.

Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 6,9 km

Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 3 %

Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: -

Fläche: 9,5 ha Erhaltungszustand LRT 9190: -

Repräsentativität: D – nicht signifikant Gesamtbeurteilung: -

Es werden gemäß LANUV-Fachinformationssystem keine Schutzziele und Maßnahmen für die-sen LRT im Schutzzieldokument genannt.

Im Landschaftsplan des Rhein-Erft-Kreises „Rekultivierte Ville“ wird als Schutzziel die Wieder-herstellung dieses Lebensraumtyps genannt (vgl. Tab. 9-5).

Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV

2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind mehrere Vogel- und Insektenarten.

9.2.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie

Im Standard-Datenbogen werden keine Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie aufge-

führt.

Tab. 9-4: Charakteristik des Lebensraumtyps 9190 im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: März 2008; Schutzzieldo-kument, Stand: August 2001; BfN Handbuch 1998)

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9.2.3 Weitere im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten

Im Standard-Datenbogen werden für das FFH-Gebiet keine weiteren bedeutenden Ar-

ten genannt.

Es werden im Standard-Datenbogen der Mittelspecht (Dendrocopus medius), der Grau-

specht (Picus canus), der Schwarzspecht (Dryocopus martius) und der Wespenbussard

(Pernis apivorus) als Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie genannt.

Eine regelmäßig vorkommende Zugvogelart ist die Nachtigall (Luscinia megarhynchos).

Nach dem Schutzzieldokument hat das FFH-Gebiet für die drei Spechtarten eine Be-

deutung vor allem als Brutgebiet. Die Arten sind auch Bestandteile der Schutzziele für

den LRT 9160 (Mittelspecht, vgl. Tab. 9-3) und LRT 9130 (Schwarzspecht und Grau-

specht, vgl. Tab. 9-2).

Mittel-, Grau- und Schwarzspecht sowie Wespenbussard und Nachtigall werden darü-

ber hinaus explizit als Schutzziele für das NSG „Königsdorfer Forst“ im LP „Rekultivierte

Ville“ genannt (vgl. Tab. 9-5).

9.2.4 Schutzziele gemäß Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“

Im Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ (Stand Januar 2009) des Rhein-Erft-Kreises

ist das NSG „Königsdorfer Forst“ nach § 20 LG NRW mit den in der Tab. 9-5 genannten

Schutzzwecken festgesetzt.

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NSG „Königsdorfer Forst“

a) Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten (§ 20 a Satz 1 sowie 2 LG), insbesondere

zur Erhaltung und Wiederherstellung folgender natürlicher Lebensräume von ge-meinschaftlichem Interesse (§ 48 c LG gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie):

- Stieleichen-Hainbuchenwald (9160),

- Waldmeister-Buchenwald (9130),

Zur Wiederherstellung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse (gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie):

- Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190),

- Hainsimsen-Buchenwald (9110)

- Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150),

zur Erhaltung folgender wildlebender Vogelarten von gemeinschaftlichen Interesse sowie zur Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen nach Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG:

- Mittelspecht (A238)

- Schwarzspecht (A236)

- Grauspecht (A234)

- Wespenbussard (A072)

zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebens-fähigen Populationen folgender Vögel gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzricht-linie:

- Nachtigall (A271),

zur Erhaltung und Wiederherstellung der naturnahen Waldlebensgemeinschaften mit der für die natürlichen Laubwaldgesellschaften typischen Flora und Fauna, in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen, einschließlich Alt- und Tot-holz, mit typischen Artenspektren, in der standörtlichen Variationsbreite, inklusive struktur- und artenreicher Waldränder sowie Staudenfluren,

wegen der Bedeutung der naturnahen Laubwälder mit vielfältigen Strukturen der Gewässerbiotope und Röhrichte, der artenreichen Tier- und Pflanzenwelt als Le-bensstätte sowie als Regenerationspotential für die Rekultivierungsgebiete,

b) Aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen (§ 20 b LG), insbesondere weil der Königsdorfer Forst ein Relikt ehemals weitverbreiteter Waldgesellschaften in der Niederrheinischen Bucht ist,

c) Wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Waldes (§ 20 c LG), insbesondere wegen der vielfältigen Strukturen seltener Pflanzen dieses artenreichen Waldes und zur Erhaltung des größten zusammenhängenden naturnahen Laubwaldes auf der Ville-Hochfläche auf unverritztem Boden.

Des Weiteren liegt das FFH-Gebiet mit 98 % seiner Fläche im LSG „Königsdorfer

Wald“, das im Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ nach § 21 LG NRW mit den in der

Tab. 9-6 genannten Schutzzwecken festgesetzt ist.

Tab. 9-5: Schutzziele gemäß Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ des Rhein-Erft-Kreises für das NSG „Königsdorfer Forst“

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LSG „Königsdorfer Wald“

a) Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (§ 21 LG), insbesondere

zur Erhaltung und zur naturnahen Entwicklung der Waldbestände, zur Erhaltung der Bäume, Gehölzbestände, Hofeingrünungen, Obstbäume und Stauden- und Grünlandflächen als ökologisch wertvolle Landschaftselemente, aufgrund ihres bio-tischen Potentials und als Trittsteinbiotop,

als Maßnahme des Bodenschutzes zur Erhaltung unversiegelter Böden sowie der jeweiligen Bodentypen und Oberflächengestalt wegen ihrer Regelungsfunktion als Filter-, Puffer- und Stoffumsetzungssystem, wegen ihrer Lebensraumfunktion und Produktionsfunktion sowie zur Grundwasserneubildung,

wegen der Bedeutung als Pufferzone zur Abschirmung störender Randeinflüsse auf das Naturschutzgebiet „Königsdorfer Forst“,

b) wegen der Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes (§ 21 b LG), insbesondere

wegen des durch Wald, Waldrand und Villehang geprägten Landschaftsbildes,

wegen der Bedeutung als landschaftlicher Freiraum mit Sichtverbindungen in der freien Landschaft,

c) wegen der Bedeutung für die Erholung (§ 21 c LG), insbesondere

wegen der Bedeutung für die ortsnahe, ruhige Erholung.

9.3 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Für das FFH-Gebiet wurde zwischenzeitlich ein SOMAKO (Sofortmaßnahmenkonzept)

erstellt. Neben den in Kap. 9.2.1 aufgeführten Maßnahmen sind Maßnahmen in den

Landschaftsplänen, im Biotopkataster und allgemein für die Lebensraumtypen in

MUNLV (2004) formuliert.

9.4 Gegenüber den projektrelevanten Luftschadstoffen empfindliche und zu prüfende maßgebliche Bestandteile

Nachfolgend sind die in der Auswirkungsprognose zu prüfenden Bestandteile des FFH-

Gebietes noch einmal mit ihren projektrelevanten Schutzzwecken und spezifischen

Empfindlichkeiten gegenüber den Projektwirkungen in einer tabellarischen Übersicht

zusammengestellt.

Tab. 9-6: Schutzziele gemäß Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ des Rhein-Erft-Kreises für das LSG „“Königsdorfer Wald“

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Systems Systems

Komparti-

ment/Biota Projektrelevante Schutzzwecke Empfindlich gegenüber

LRT 9130 Erhaltung und Entwicklung naturna-

her basenreicher, meist kraut- und

geophytenreicher Waldmeister-

Buchenwälder mit ihrer typischen

Fauna und Flora

Luftschadstoffimmissionen, Ein-

trägen von Luftschadstoffen,

Eutrophierung, Versauerung

LRT 9160 Erhaltung und Entwicklung naturna-

her Sternmieren-Eichen-Hain-

buchenwälder (Maiglöckchen-Aus-

bildung) mit ihrer typischen Fauna

und Flora

Luftschadstoffimmissionen, Ein-

trägen von Luftschadstoffen,

Eutrophierung, Versauerung

LRT 9190 Wiederherstellung Luftschadstoffimmissionen, Ein-

trägen von Luftschadstoffen,

Eutrophierung, Versauerung

LRT 9110 Wiederherstellung Luftschadstoffimmissionen, Ein-

trägen von Luftschadstoffen,

Eutrophierung, Versauerung

LRT 3150 Wiederherstellung Einträgen von Luftschadstoffen

Mittelspecht, Schwarzspecht, Grauspecht, Wespenbussard, Nachtigall

Erhaltung und Wiederherstellung von

Lebensräumen und stabilen überle-

bensfähigen Populationen

Luftschadstoffimmissionen,

Stoffeinträgen

9.5 Prognose möglicher Beeinträchtigungen

9.5.1 Vor- und Zusatzbelastungen sowie Vergleich mit Beurteilungswerten

Nachfolgend werden den bestehenden Vorbelastungen die prognostizierten Zusatzbe-

lastungen gegenübergestellt. Wie in Kap. 6.2.1 beschrieben, werden zunächst die Zu-

satzbelastungen betrachtet, die sich bei alleiniger Betrachtung des Betriebes eines

Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet ergeben. Im zweiten Schritt wird die

Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke berücksichtigt, die Bestandteil der geplanten Kraft-

werkserneuerung ist.

Die Immissionen und Stoffeinträge werden mit den in Kap. 4.2 abgeleiteten Beurtei-

lungswerten (Critical Levels, Critical Loads etc.) verglichen.

Tab. 9-7: Prüfungsrelevante empfindliche Bestandteile des FFH-Gebietes "Kö-nigsdorfer Forst" (DE- 5006-301)

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Systems Systems

Gasförmige Luftschadstoffimmissionen

In der nachfolgenden Tab. 9-8 sind die Vorbelastungen sowie die für den Bereich des

FFH-Gebietes ermittelten maximalen Zusatzbelastungen mit gasförmigen Luftschad-

stoffimmissionen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten

Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aufgeführt und zum Vergleich dem

jeweiligen Critical Level gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Levels sind

durch Fettdruck hervorgehoben.

Parameter Vorbelastung2)

[µg/m³]

Maximale Immissions-

zusatzbelastung BKW3)

[µg/m³]

Critical Level4)

[µg/m³]

Schwefeldioxid 5 - 6 0,36 20/10

Stickstoffdioxid 21 - 30 0,11 -

Stickstoffoxide1) 30 - 50 0,35 30

Ammoniak 2 – 4 0,015 3 (2 - 4)/1 1)

: Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Mol-massen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Wer-te gerundet.

2): Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1

3): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept

BoAplus 4)

: Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2

Wie aus der Tab. 9-8 hervorgeht, bleibt die Gesamtbelastung mit Schwefeldioxid auch

zukünftig unterhalb des Critical Level.

Die Vorbelastung mit Stickstoffoxid-Immissionen überschreitet den Critical Level. Die

Zusatzbelastung ist aber so gering, dass sie das Immissionsniveau nicht signifikant

erhöht.

Die Vorbelastung mit Ammoniak-Immissionen liegt im Bereich des Critical Level; hin-

sichtlich besonders empfindlicher Organismen wie Flechten und Moose wird der Critical

Level durch die Vorbelastung überschritten. Die Zusatzbelastung liegt weit unter der

Messgenauigkeit. Sie leistet keinen von der Vorbelastung abgrenzbaren Immissionsbei-

trag und führt nicht zu einer messbaren Erhöhung der Immissionsbelastung.

Tab. 9-8: Vorbelastung (Jahresmittel) und jährliche maximale Immissions-Zusatz-belastung mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraft-werks im Bereich des FFH-Gebiets „Königsdorfer Forst“

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Systems Systems

Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks

im Planänderungsgebiet und der wegfallenden Immissionsbeiträge aus der Stilllegung

der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 9-9 für die maximalen und in der Tab. 9-10 für

die realen Immissionsbeiträge dargestellt.

Parameter

Vorbe-

lastung2)

[µg/m³]

Maximale

Immissi-

onszusatz-

belastung

BKW3)

[µg/m³]

Maximaler

Immissi-

onsbeitrag

300-MW-

Blöcke

[µg/m³]

Maximale Immissi-

onszusatz-

belastung BKW

minus maximaler

Immissionsbeitrag

300-MW-Blöcke

[µg/m³]

Critical

Level4)

[µg/m³]

Schwefeldioxid 5 - 6 0,36 2,55 -2,19 20/10

Stickstoffdioxid 21 - 30 0,11 0,56 -0,45 -

Stickstoffoxide1) 30 - 50 0,35 1,7 -1,35 30

Ammoniak 2 – 4 0,015 - - 3 (2 - 4)/1 1)

: Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Mol-massen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Wer-te gerundet.

2): Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1

3): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept

BoAplus 4)

: Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2

Wie aus Tab. 9-9 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte die prognostizierten

Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung der Stilllegung zukünftig eine Ver-

ringerung der Immissionsbelastung resultiert (vgl. Kap. 6.2.1.2).

Tab. 9-9: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegte Braunkohlenkraftwerk und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Immis-sionsbeiträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“

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Systems Systems

Parameter

Vorbe-

lastung2)

[µg/m³]

Maximale

Immissi-

onszusatz-

belastung

BKW3)

[µg/m³]

Realer

Immissi-

onsbeitrag

300-MW-

Blöcke

[µg/m³]

Maximale Immis-

sionszusatz-

belastung BKW

minus realer

Immissionsbeitrag

300-MW-Blöcke

[µg/m³]

Critical

Level4)

[µg/m³]

Schwefeldioxid 5 - 6 0,36 0,28 0,08 20/10

Stickstoffdioxid 21 - 30 0,11 0,31 -0,2 -

Stickstoffoxide1) 30 - 50 0,35 1,00 -0,65 30

Ammoniak 2 – 4 0,015 - - 3 (2 - 4)/1 1)

: Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Mol-massen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Wer-te gerundet.

2): Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1

3): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept

BoAplus 4)

: Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2

Wie aus Tab. 9-10 hervorgeht, überwiegen auch bei einem Abzug der realen Immissi-

onsbeiträge für die Stickstoffoxide die Entlastungseffekte die prognostizierten Zusatzbe-

lastungen. Für Schwefeldioxid ergibt sich hingegen rechnerisch eine Zusatzbelastung,

da die realen Schwefeldioxidemissionen der 300-MW-Blöcke weit unter den genehmig-

ten bleiben. Tatsächlich wird sich aber auch die Schwefeldioxidkonzentration, wie in

Kap. 6.2.1.2 begründet, verringern.

Stickstoffdeposition

In der Tab. 9-11 sind die Vorbelastungen sowie die für die Lebensraumtypen des FFH-

Gebietes ermittelten maximalen Zusatzbelastungen mit Stickstoffdeposition durch den

Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im

Planänderungsgebiet aufgeführt und zum Vergleich dem jeweiligen Critical Load ge-

genübergestellt. Überschreitungen von Critical Loads sind durch Fettdruck hervorgeho-

ben.

Tab. 9-10: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Immissi-onsbeiträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“

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Systems Systems

Lebensraumtyp

Vor-belastung

[kg/ha·a]

MaximaleZusatzbe-lastung BKW1)

[kg/ha·a]

Critical Load

[kg/ha·a] Bagatell-schwelle4)

[kg/ha·a] Berner Liste2) ÖKO-DATA3)

Waldmeister-Buchenwald (9130)

29,11 0,035 10 - 20

16,5 (B72)

0,3 – 0,6

17,7 (sL34)

17,3 (S33)

19,2 (S-L32)

18,9 (K34)

Subatlantischer / mit-teleuropäischer Stiel-eichenwald oder Ei-chen-Hainbuchen-wald (9160)

29,37 0,033 15 - 20

16,7 (S33)

0,45 – 0,6 19,6 (sL34)

20,6 (K34)

Alte bodensaure Ei-chenwälder auf Sand-ebenen (9190)

29,37 0,029 10 - 15 17,3 (S33) 0,3 – 0,45

1): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept

BoAplus 2)

: Stand 2010 3)

: ÖKO-DATA (2011), Bodentypen: B72 = Typische Braunerde, sL34 = Typische Parabraun-erde, pseudovergleyt, S33 = Typischer Pseudogley, S-L32 = Pseudogley-Parabraunerde, erodiert, K34 = Typisches Kolluvium

4): 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text

Wie aus Tab. 9-11 hervorgeht, werden für alle im Gebiet vertretenen Lebensraumtypen

die Critical Loads bereits von der Vorbelastung überschritten.

Die Bagatellschwellen werden von der Zusatzbelastung weit unterschritten. Die Zusatz-

belastung liegt mit Werten im Bereich von 0,03 kg N/ha∙a auch weit unter der Genauig-

keit, mit der Stickstoffeinträge bestimmt werden können. Die prognostizierten zusätzli-

chen Stickstoffeinträge sind damit so gering, dass sie die Vorbelastung nicht messbar

verändern werden.

Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch den Betrieb eines der Immissionsprognose

zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet und der wegfallen-

den Depositionsbeiträge aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 9-12

für die maximalen und in der Tab. 9-13 für die realen Depositionsbeiträge dargestellt.

Tab. 9-11: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Stickstoffde-position durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde ge-legten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwel-len im Bereich des FFH-Gebiets „Königsdorfer Forst“

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Systems Systems

Lebensraumtyp

Vorbelas-tung

[kg/ha·a]

Maximale Zusatz-

depositi-on BKW1)

[kg/ha·a]

Maximaler Depositi-

onsbeitrag 300-MW-Blöcke

[kg/ha·a]

Maximale Zusatz-

deposition BKW minus

maximaler Depositions-beitrag 300-MW-Blöcke

[kg/ha·a]

Critical Load

[kg/ha·a]

Bagatell-schwelle3)

[kg/ha·a]

Waldmeister-Buchenwald (9130)

29,11 0,035 0,23 -0,195 10 – 202) 0,3 – 0,6

Subatlantischer / mitteleurop. Stiel-eichenwald oder Eichen-Hain-buchen-wald (9160)

29,37 0,033 0,239 -0,206 10 – 202) 0,3 – 0,6

Alte bodensaure Eichenwälder auf Sand-ebenen (9190)

29,37 0,029 0,151 -0,122 15 – 202) 0,45 – 0,6

1): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept

BoAplus 2)

: Berner Liste, Stand 2010 3)

: 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text

Tab. 9-12: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Be-trieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlen-kraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallen-den maximalen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“

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Systems Systems

Lebensraumtyp Vorbe-lastung

[kg/ha·a]

Maximale Zusatz-

depositi-on BKW1)

[kg/ha·a]

Realer Depositi-

onsbeitrag 300-MW-Blöcke

[kg/ha·a]

Maximale Zusatz-

deposition BKW

minus realer Depositions-beitrag 300-MW-Blöcke

[kg/ha·a]

Critical Load

[kg/ha·a]

Bagatell-schwelle3)

[kg/ha·a]

Waldmeister-Buchenwald (9130)

29,11 0,035 0,125 -0,090 10 – 202) 0,3 – 0,6

Subatlantischer / mitteleurop. Stiel-eichenwald oder Eichen-Hain-buchen-wald (9160)

29,37 0,033 0,132 -0,099 10 – 202) 0,3 – 0,6

Alte bodensaure Eichenwälder auf Sand-ebenen (9190)

29,37 0,029 0,077 -0,048 15 – 202) 0,45 – 0,6

1): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept

BoAplus 2)

: Berner Liste, Stand 2010 3)

: 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text

Wie aus Tab. 9-12 und Tab. 9-13 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte in bei-

den Fällen (Abzug der maximalen und Abzug der realen Depositionsbeiträge der 300-

MW-Blöcke) die prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung

der Stilllegung zukünftig eine Verringerung der Stickstoffdeposition resultiert (vgl. Kap.

6.2.1.2).

Säureeinträge

In der Tab. 9-14 sind die Vorbelastungen sowie die maximalen Zusatzbelastungen mit

Säureeinträgen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten

Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aufgeführt und zum Vergleich dem

jeweiligen Critical Load gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Loads sind

durch Fettdruck hervorgehoben.

Tab. 9-13: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Be-trieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlen-kraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallen-den realen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“

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Systems Systems

Die Zusatzbelastungen wurden differenziert für die im Gebiet vorkommenden Kombina-

tionen von Lebensraumtypen und Bodentypen ermittelt. Die räumliche Zuordnung der

Bodentypen zu den Lebensraumtypen kann der Abb. 9-3 entnommen werden.

Abb. 9-3: Bodentypen, Lebensraumtypen und FIS-StoBo-Messstellen im FFH-Gebiet "Königsdorfer Forst" (Datenquellen: LANUV, BK 50 - © Geowis-senschaftliche Daten: Geologischer Dienst NRW, Krefeld, 32/2011; Kar-tengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)

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Systems Systems

Lebensraumtyp Bodentyp Vor-

belastung1)

[eq/ha·a]

Maximale Zusatz-belas-tung

BKW2)

[eq/ha·a]

Critical Load3)

[eq/ha·a]

Bagatell-schwelle4)

[eq/ha·a]

Waldmeister-Buchenwald (9130)

Parabraunerde, pseudovergleyt

3113 45 1352 41

Typischer Pseudogley

3131 45 1346 40

Typisches Kolluvium

3113 45 1389 42

Typische Braunerde

3071 43 1373 41

Pseudogley-Parabraunerde, erodiert

3058 37 1284 39

Subatlantischer / mit-teleuropäischer Stiel-eichenwald oder Ei-chen-Hainbuchen-wald (9160)

Parabraunerde, pseudovergleyt

3089 36 1449 44

Typischer Pseudogley

3131 41 1487 45

Typisches Kolluvium

3071 39 1586 48

Alte bodensaure Ei-chenwälder auf Sandebenen (9190)

Typischer Pseudogley

3097 36 1500 45

1): Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und

Bodentyp 2)

: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus

3): ÖKO-DATA (2012)

4): 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text

Wie der Tab. 9-14 zu entnehmen ist, überschreitet die Vorbelastung durchgängig die

Critical Loads.

Die Zusatzbelastungen unterschreiten bezüglich der Eichen- und Eichen-

Hainbuchenwälder die Bagatellschwelle von 3 % des Critical Load. Auf Teilflächen des

Waldmeister-Buchenwalds wird die Bagatellschwelle hingegen überschritten.

Tab. 9-14: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Säureeinträ-gen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im Bereich des FFH-Gebiets „Königsdorfer Forst“

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Systems Systems

Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch ein der Immissionsprognose zugrunde ge-

legtes Braunkohlenkraftwerk und der wegfallenden Depositionsbeiträge aus der Stillle-

gung der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 9-15 für die maximalen und in der Tab.

9-16 für die realen Depositionsbeiträge dargestellt.

LRT Bodentyp

Vor-belas-tung1)

[eq/ha·a]

Maximale Zusatz-

belastung BKW2)

[eq/ha·a]

Maximaler

Depositi-

onsbeitrag

300-MW-

Blöcke

[eq/ha·a]

Maximale

Zusatz-

deposition

BKW

minus

maximaler

Depositi-

onsbeitrag

300-MW-

Blöcke

[eq/ha·a]

Critical Load3)

[eq/ha·a]

Bagatell-schwelle4)

[eq/ha·a]

9130

Parabraunerde 3113 45 361 -316 1352 41

Typischer Pseudogley

3131 45 397 -352 1346 40

Typisches Kolluvium

3113 45 370 -325 1389 42

Typische Braunerde

3071 43 369 -326 1373 41

Pseudogley-Parabrauner-de, erodiert

3058 37 281 -244 1284 39

9160

Parabraunerde 3089 36 278 -242 1449 44

Typischer Pseudogley

3131 41 391 -350 1487 45

Typisches Kolluvium

3071 39 356 -317 1586 48

9190 Typischer Pseudogley

3097 36 257 -221 1500 45

1): Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und

Bodentyp 2)

: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus

3): ÖKO-DATA (2012)

4): 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text

Tab. 9-15: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraft-werks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Säureeinträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“

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Systems Systems

Wie aus Tab. 9-15 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte durch die Stilllegung

die prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung der Stilllegung

zukünftig eine Verringerung der Säuredeposition resultiert (vgl. Kap. 6.2.1.2).

LRT Bodentypen

Vor-belas-tung1)

[eq/ha·a]

Maximale Zusatz-

belastung BKW2)

[eq/ha·a]

Realer

Depositi-

onsbeitrag

300-MW-

Blöcke

[eq/ha·a]

Maximale

Zusatz-

deposition

BKW

minus

realer

Depositi-

onsbeitrag

300-MW-

Blöcke

[eq/ha·a]

Critical Load3)

[eq/ha·a]

Bagatell-schwelle4)

[eq/ha·a]

9130

Parabraunerde 3113 45 40 5 1352 41

Typischer Pseudogley

3131 45 45 0 1346 40

Typisches Kolluvium

3113 45 41 4 1389 42

Typische Braunerde

3071 43 41 2 1373 41

Pseudogley-Parabrauner-de, erodiert

3058 37 34 3 1284 39

9160

Parabraunerde 3089 36 33 3 1449 44

Typischer Pseudogley

3131 41 45 -4 1487 45

Typisches Kolluvium

3071 39 41 -2 1586 48

9190 Typischer Pseudogley

3097 36 27 9 1500 45

1): Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und

Bodentyp 2)

: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus

3): ÖKO-DATA (2012)

4): 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text

Analog zu den Schwefeldioxidkonzentrationen, deren Höhe maßgeblich die Säurede-

position bestimmt, ergibt sich für die Säuredeposition (mit zwei Ausnahmen) nach Ab-

Tab. 9-16: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraft-werks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Säureeinträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“

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zug der realen Depositionsbeiträge der 300-MW-Blöcke rechnerisch eine Zusatzdeposi-

tion. Tatsächlich wird sich aber auch die Säuredeposition, wie in Kap. 6.2.1.2 begrün-

det, verringern.

Schwermetalldeposition

In der Tab. 9-17 sind die Vorbelastungen sowie maximalen zusätzlichen Schwermetall-

depositionen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten

Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aufgeführt. Wie in Kap. 4.2.1.6 ausge-

führt, werden für die Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber Critical Loads zu

einem orientierenden Vergleich mit angegeben. Überschreitungen von Critical Loads

sind durch Fettdruck hervorgehoben.

Parameter

Vorbelas-tung1)

Rheidt / Hürth [µg/m²d]

Maximaler Depositions-

beitrag BoA2/3 Neurath [µg/m²d]

Maximale Zusatz-

deposition BKW2)

[µg/m²d]

Critical Load3)

[µg/m²d]

Arsen < 0,7 / 0,46 0,0083 0,0107 -

Blei 6,8 / 8,2 0,0139 0,0179 5,4 – 8,1

Cadmium 0,2 / 0,28 0,0054 0,0070 0,7 – 2,0

Nickel 4,5 / 4,0 0,0111 0,0143 -

Quecksilber < 0,13 / < 0,1 - 0,0050 < 0,14

Thallium < 0,6 / 0,2 0,0085 0,0107 -

Antimon - 0,0111 0,0143 -

Chrom - / 1,9 0,0111 0,0143 -

Kobalt - 0,0097 0,0125 -

Kupfer - / 24 0,0125 0,0161 -

Mangan - / 48 0,0377 0,0482 -

Vanadium - / 0,8 0,0111 0,0143 -

Zinn - 0,0125 0,0161 - 1)

: Messwerte Winterhalbjahr 2007/2008 an der Messstelle Bergheim-Rheidt und Messwerte aus 2010/2011 in Hürth-Berrenrath zur orientierenden Einordnung des Vorbelastungsni-veaus (aus: GfA 2008, eretecUA 2011)

2): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept

BoAplus 3)

: Critical Loads gemäß Builtjes et al. (2011) sowie Gauger et al. (2008),

Die Vorbelastung ist, wie in Kap. 6.1.3 ausgeführt, insgesamt im Bereich der ländlichen

Hintergrundbelastung anzusiedeln. Bezüglich der Bleideposition ist mit einer Über-

Tab. 9-17: Vorbelastung und jährliche maximale zusätzliche Schwermetalldeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads im Bereich des FFH-Gebiets „Königsdorfer Forst“

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schreitung des Critical Load für den Ökosystemschutz zu rechnen. Die Quecksilberde-

position liegt im Bereich des Critical Load. Eine weitergehende Einschätzung hinsicht-

lich einer Über- oder Unterschreitung des Critical Load ist nicht möglich, da sowohl der

Critical Load als auch die Vorbelastung im Bereich der Messgenauigkeit liegen. Der

Critical Load für Cadmium wird von der Vorbelastung unterschritten. Die in der Tab.

9-18 dargestellte Vorbelastung der Böden mit Schwermetallen im Gebiet ist ebenfalls

teilweise durch Überschreitungen der Beurteilungswerte gekennzeichnet.

Die für das Gebiet prognostizierte maximale Zusatzdeposition ist so gering, dass sie

deutlich bis weit unter der Genauigkeit des jeweiligen Messverfahrens liegt, so dass

sich die Vorbelastung nicht messbar verändern wird.

Da die Vorbelastung der Böden mit Schwermetallen zum Teil oberhalb der Beurtei-

lungswerte liegt, wurde trotz der faktisch nicht messbaren Zusatzbelastung vorsorglich

geprüft, welche Schwermetallanreicherung im Boden rechnerisch nach einer Kraft-

werks-Laufzeit von 40 Jahren resultiert. Die Vorbelastung sowie die maximale Zusatz-

belastung und Anreicherung im Boden sind in der Tab. 9-18 aufgeführt und den Beurtei-

lungswerten gegenübergestellt.

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Schwer-metall

Vorbelas-tung

1)

[mg/kg]

Maximale Zusatz-

depositi-on BKW

2)

[µg/m²d]

Maximale Zusatzde-position BKW

2)

in 40 a [µg/m²]

Anreiche-rung im Boden in 40 a [mg/kg]

Beurteilungswert [mg/kg]

BBodSchV3)

LUA Bran-

denburg

Arsen 7-12 0,0107 156,22 0,00043 - 2

Blei 47-92 0,0179 261,34 0,00073 40/70 50

Cadmium 0,87-1,8 0,0070 102,2 0,00028 0,4/1,0 0,3

Nickel 5-12 0,0143 208,78 0,00058 15/50 10

Quecksilber 0,17-0,32 0,0050 73 0,00020 0,1/0,5 0,1

Thallium - 0,0107 156,22 0,00043 - -

Antimon - 0,0143 208,78 0,00058 - -

Chrom 11 - 19 0,0143

208,78 0,00058 30/60 50 (Cr III) 2 (Cr VI)

Kobalt - 0,0125 182,5 0,00051 - -

Kupfer 6 - 12 0,0161 235,06 0,00065 20/40 30

Mangan - 0,0482 703,72 0,00195 - -

Vanadium - 0,0143 208,78 0,00058 - -

Zinn - 0,0161 235,06 0,00065 - -

1): Niedrigster und höchster Messwert des A-Horizontes gemessen an Waldstandorten (Quel-

le: FIS-StoBo) 2)

: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus

3): Die Werte vor dem Schrägstrich gelten für Sand, die Werte hinter dem Schrägstrich für

Lehm/Schluff

Wie Tab. 9-18 zeigt, sind die berechneten maximalen Anreicherungen in allen Fällen so

gering, dass auch nach 40jähriger Betriebszeit keine messbaren Veränderungen der

Schwermetallbelastung der Böden resultieren.

Wie bereits für die gasförmigen Luftschadstoffe sowie die Stickstoff- und Säuredepositi-

on ausgeführt, ist auch bezüglich der Schwermetalldeposition durch die Kraftwerkser-

neuerung eine Verringerung der Immissionsbelastung zu erwarten.

9.5.2 Naturschutzfachliche Bewertung

Nachfolgend werden zunächst die möglichen Auswirkungen dargestellt und bewertet,

die sich aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks und der Stilllegung der vier 300-

Tab. 9-18: Vorbelastung und maximale Anreicherung von Schwermetallen in Böden des FFH-Gebietes „Königsdorfer Forst“ durch den Betrieb eines der Im-missionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks

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MW-Blöcke ergeben. Anschließend werden vorsorglich mögliche Auswirkungen anderer

Projekte auf das hier betrachtete FFH-Gebiet dargestellt und bewertet.

9.5.2.1 Bewertung der Auswirkungen der Planänderung

9.5.2.1.1 Buchenwälder (LRT 9110 und 9130), Eichen-Hainbuchenwälder (LRT 9160) und bodensaure Eichenwälder (LRT 9190)

Die im Gebiet vertretenen Wald-Lebensraumtypen befinden sich gemäß Standard-

Datenbogen in einem günstigen Erhaltungszustand (Erhaltungszustand B). Dem Stan-

dard-Datenboden sind allerdings Hinweise auf Eutrophierungserscheinungen vor allem

im östlichen Teil des Gebietes zu entnehmen.

Wie in Kap. 9.5.1 ausgeführt, führt die aus dem Vorhaben BoAplus und der Stilllegung

der vier 300-MW-Blöcke bestehende Kraftwerkserneuerung, die mit der Regionalplan-

änderung ermöglicht werden soll, insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden

Immissionsbelastung. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwerme-

tallen) im Boden ausgeschlossen. Beeinträchtigungen der Wald-Lebensraumtypen sind

damit ausgeschlossen.

Damit werden auch die Habitatqualitäten für den Schwarz-, Mittel- und Grauspecht so-

wie Wespenbussard und Nachtigall, die als Schutzziele im Landschaftsplan genannt

sind, nicht beeinträchtigt.

Ebenso gilt dies für alle charakteristischen Arten der Lebensraumtypen. Eine gesonder-

te Betrachtung dieser Arten kann daher entfallen.

Aufgrund der zu erwartenden Verringerung der Immissionsbelastung steht die Planän-

derung auch nicht der angestrebten Wiederherstellung des derzeit nicht mehr im Gebiet

vertretenen Hainsimsen-Buchenwalds (LRT 9110) entgegen.

9.5.2.1.2 Natürliche nährstoffreiche Seen und Altarme (LRT 3150)

Der Lebensraumtyp ist derzeit gemäß Standard-Datenbogen nicht im Gebiet vertreten.

Aufgrund der zu erwartenden Verringerung der Immissionsbelastung steht die Planän-

derung der angestrebten Wiederherstellung des LRT nicht entgegen.

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9.5.2.2 Betrachtung der Auswirkungen anderer Projekte auf das FFH-Gebiet

Wie in Kap. 7 dargelegt und begründet, wird nachfolgend trotz der Verringerung der

Immissionsbelastung, die durch die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem

bewirkt wird, untersucht, ob Beeinträchtigungen des Gebiets unter Berücksichtigung der

Zusatzbelastungen anderer Projekte möglich sind.

Die Bilanzierungen erfolgen, wie in Kap. 6.2.1.2 erläutert, jeweils unter Heranziehung

der realen Immissions- und Depositionsbeiträge der stillzulegenden 300-MW-Blöcke,

auch wenn sich bei dieser Vorgehensweise in einigen Fällen entgegen der zu erwar-

tenden tatsächlichen Verhältnisse rechnerische Zusatzbelastungen ergeben.

In der Tab. 9-19 ist die Summe der Zusatzbelastungen anderer Projekte den Zusatzbe-

lastungen durch den Betrieb eines dem Planungskonzept von BoAplus entsprechenden

Braunkohlenkraftwerks sowie den aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke resultie-

renden Entlastungseffekten für das gesamte FFH-Gebiet gegenübergestellt. Bezüglich

der Stickstoff- und Säuredeposition wird nicht zwischen Lebensraum- und Bodentypen

differenziert. Eine differenzierte Bilanzierung der Säuredeposition für alle berücksichtig-

ten Kombinationen von Boden- und Lebensraumtypen enthält Tab. 9-20.

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Immissi-onspara-

meter Einheit

Maximale Zusatz-

belastung BKW2)

Maximale Zusatz-

belastung BKW

minus realer Immissions-beitrag 300-MW-Blöcke5)

Summe maximaler

Zusatz-belas-tungen andere

Projekte3)

Vorbe-lastung

Critical Level/

Critical Load4)

Bagatell-schwelle4)

SO21) µg/m³ 0,36 0,08 0,026 5 - 6 20/10 -

NO21) µg/m³ 0,11 -0,2 0,16 21 - 30 - -

NOx1) µg/m³ 0,35 -0,65 0,22 30 - 50 30 -

Stickstoff-Deposition

kg/ha·a 0,029 bis

0,035 -0,048 bis

-0,099 0,051

29,11 – 29,37

10 - 20 0,3 – 0,6

Säure-Deposition eq/ha·a 36 bis 45

-4 bis +9

8 3058 – 3131

1284 – 1586

39 - 48

1): Jahresmittelwert

2): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept

BoAplus 3)

: jeweils maximaler Wert aus der Anlage 3 (P3, N6, S14 – S22) 4)

: Siehe Kap. 9.5.1 5): Bilanzierung für maximale Zusatzbelastung BoAplus und reale Immissions- und Depositi-

onsbeiträge der 300-MW-Blöcke

Tab. 9-19: Immissions-und Depositionszusatzbelastungen durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet, Entlastung durch die Stilllegung von Altanlagen und Zusatzbelastungen durch andere Projekte im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“

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LRT Boden-

typ1)

Vor-belas-tung2)

[eq/ha·a]

Maxi-male

Zusatz-belas-tung

BKW3)

[eq/ha·a]

Realer

Deposi-

tions-

beitrag

300-MW-

Blöcke

[eq/ha·a]

Max.

Zusatz-

depo-

sition

BKW

minus

realer

Dep.-

beitrag

300-MW-

Blöcke

[eq/ha·a]

Max.

Zusatz-

dep.

andere

Pro-

jekte4)

[eq/ha·a]

Max. Zu-

satz-dep.

BKW mi-

nus reale

Dep. 300-

MW-

Blöcke

plus max.

Zusatzdep.

andere

Projekte

[eq/ha·a]

Critical Load5)

[eq/ha·a]

Bagatell-schwelle5)

[eq/ha·a]

9130

sL34 3113 45 40 5 8 13 1352 41

S33 3131 45 45 0 8 8 1346 40

K34 3113 45 41 4 8 12 1389 42

B72 3071 43 41 2 8 10 1373 41

S-L32 3058 37 34 3 8 11 1284 39

9160

sL34 3089 36 33 3 8 11 1449 44

S33 3131 41 45 -4 8 4 1487 45

K34 3071 39 41 -2 8 6 1586 48

9190 S33 3097 36 27 9 8 17 1500 45 1)

: B72 = Typische Braunerde, sL34 = Typische Parabraunerde, pseudovergleyt, S33 = Typi-scher Pseudogley, S-L32 = Pseudogley-Parabraunerde, erodiert, K34 = Typisches Kolluvium

2): Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und

Bodentyp 3)

: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus

4): jeweils maximaler Wert der Kombination LRT und Bodentyp aus der Anlage 3 (S14 – S22)

5): Siehe Kap. 9.5.1

Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Schwefeldioxid durch die anderen

Projekte beträgt deutlich weniger als 0,05 µg/m³. Unabhängig von der tatsächlichen

Höhe der Entlastung durch die Kraftwerkserneuerung sind Beeinträchtigungen von Le-

bensraumtypen und Arten hierdurch auszuschließen, da das Immissionsniveau auch

zukünftig deutlich unter dem Critical Level bleibt.

Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Stickstoffoxiden durch die anderen

Projekte beträgt deutlich weniger als 0,5 µg/m³ (0,16 µg NO2/m³ und 0,22 µg NOx/m³).

Die Entlastung durch die Kraftwerkserneuerung ist selbst bei Bilanzierung der maxima-

len Zusatzbelastung mit den realen Immissionsbeiträgen der stillzulegenden Blöcke

Tab. 9-20: Summationswirkung mit anderen Projekten hinsichtlich der Säuredeposi-tion im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“

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größer (-0,2 µg NO2/m³ und -0,65 µg NOx/m³). Tatsächlich ist sie noch größer. Insge-

samt ist daher auch unter Berücksichtigung zusätzlicher Immissionen durch andere

Projekte von einer Verringerung des bestehenden Immissionsniveaus auszugehen.

Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Ammoniak durch den Betrieb eines

Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet wird in der Immissionsprognose mit

0,015 µg/m³ prognostiziert. Die Zusatzbelastung durch andere Projekte wurde nicht

berechnet. Ammoniak-Emissionen werden nur durch die TDI-Anlage im Chemiepark

Dormagen verursacht. Die Immissionen sind aber so gering (TÜV SÜD 2011), dass sie

auch unter kumulativen Aspekten völlig vernachlässigbar sind. Auch in der Summe

bleibt die Ammoniakkonzentration damit deutlich unter der Messgenauigkeit. Unabhän-

gig davon liegt die Immissionsbelastung in einem Bereich, in dem direkte kurzfristige

Wirkungen auf Waldökosysteme ausgeschlossen sind (vgl. Baumgarten 2006, Elling et

al. 2007). Die langfristigen Wirkungen über die Stickstoffdeposition sind in der Gesamt-

stickstoffdeposition enthalten, die abnehmen wird. Beeinträchtigungen von Lebens-

raumtypen und Arten sind damit auszuschließen.

Die maximale zusätzliche Stickstoffdeposition durch die anderen Projekte wurde mit

0,051 kg/ha·a berechnet. Sie bleibt damit bereits für sich betrachtet deutlich unter der

Bagatellschwelle von 0,3 kg/ha·a für den empfindlichsten Lebensraumtyp im Gebiet.

Unabhängig davon ist der aus der Kraftwerkserneuerung resultierende Entlastungsef-

fekt zu berücksichtigen. Er liegt bei Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastung mit

den realen Depositionsbeiträgen der stillzulegenden Blöcke zwischen -0,05 und -0,1

kg/ha·a. Die tatsächliche Entlastung ist noch größer. Insgesamt ist daher auch unter

Berücksichtigung zusätzlicher Stickstoffeinträge anderer Projekte von einer Verringe-

rung der derzeitigen Stickstoffdeposition auszugehen. Es bleibt gewährleistet, dass die

Bagatellschwellen deutlich unterschritten werden.

Die maximale zusätzliche Säuredeposition durch die anderen Projekte wurde mit 8

eq/ha·a berechnet und liegt damit unterhalb der Bagatellschwelle für den niedrigsten

Critical Load im Gebiet. Die detaillierte Bilanzierung aller maximalen Zusatzbeiträge

(BoAplus und andere Projekte) und der wegfallenden realen Depositionsbeiträge der

stillzulegenden Blöcke ergab rechnerische Zusatzdepositionen zwischen 4 und 17

eq/ha·a. Alle Bagatellschwellen werden, wie Tab. 9-20 zeigt, deutlich unterschritten.

Tatsächlich wird sich die Säuredeposition im Gebiet durch die Kraftwerkserneuerung

verringern. Wieweit dieser Entlastungseffekt von den anderen Projekten aufgezehrt

wird, lässt sich nicht prognostizieren. Insgesamt ist aber davon auszugehen, dass sich

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die Säuredeposition allenfalls geringfügig erhöht, und sichergestellt ist, dass die Baga-

tellschwellen in allen Fällen unterschritten werden.

Die angestellten Betrachtungen zeigen, dass auch bei Berücksichtigung von Zusatzbe-

lastungen anderer Projekte keine Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen des Gebie-

tes und keine auf nachfolgenden Planungsebenen unlösbaren Konflikte erkennbar sind.

9.5.2.3 Gesamtbewertung und Fazit

Betrachtet man allein die Auswirkungen des dem Konzept von BoAplus entsprechen-

den Braunkohlenkraftwerks, das als repräsentativ für die geplante Regionalplanände-

rung zugrunde gelegt wird, sind die für das Gebiet prognostizierten zusätzlichen Immis-

sionen und Stoffeinträge mit Ausnahme der Säureeinträge so gering, dass

sich die Vorbelastung nicht messbar ändert oder

die Gesamtbelastung als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung auch zukünftig un-

terhalb der Beurteilungswerte bleibt oder

die Bagatellschwellen für die Zusatzbelastung unterschritten werden.

Lediglich die maximalen zusätzlichen Säureeinträge überschreiten auf Teilflächen des

Gebietes die Bagatellschwellen.

Zusammen mit der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil der Planände-

rung ist, ergibt sich jedoch zukünftig tatsächlich eine Verringerung der bestehenden

Immissionsbelastung. Dies gilt auch unter Berücksichtigung möglicher Folgenutzungen

auf der Fläche der stillzulegenden 300-MW-Blöcke.

Damit sind sowohl direkte nachteilige Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere auf der

Individuen- und Populationsebene als auch indirekte nachteilige Wirkungen durch An-

reicherung über die Nahrungskette oder durch andere funktionelle und strukturelle Ver-

änderungen auszuschließen. Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele prüfungs-

relevanten maßgeblichen Bestandteile des Gebiets (vgl.Tab. 9-7) sind somit insgesamt

auszuschließen.

Da sich die verwendeten Beurteilungsmaßstäbe (Critical Levels, Critical Loads) stets

auf die empfindlichsten Lebensraumtypen und Arten beziehen, sind auch die für einen

Teil der Lebensraumtypen als Schutzziele im Landschaftsplan ausgewiesenen Vogelar-

ten eingeschlossen. Entsprechendes gilt auch für alle charakteristischen Arten.

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Konflikte mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes „Königsdorfer Forst“, die nicht auf

den nachfolgenden Planungsebenen gelöst werden können und der Umsetzung der

geplanten Kraftwerkserneuerung entgegenstehen könnten, sind damit insgesamt nicht

zu erkennen.

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10 Auswirkungsprognose FFH- Gebiet „Worringer Bruch“ (DE-4907-301)

10.1 Beschreibung des Schutzgebietes

Die nachfolgende Beschreibung des Schutzgebietes basiert auf folgenden Quellen:

LANUV-Fachinformationssystem Natura 2000, LP Köln, LANUV-Biotopkataster.

10.1.1 Allgemeines

Das etwa 164 ha große Gebiet liegt ca. 13,5 km nordöstlich des Planänderungsgebiets

(kürzeste Entfernung vom Rand des FFH-Gebietes zum Planänderungsgebiet am nörd-

lichen Stadtrand von Köln im Stadtteil Worringen. Das Gebiet ist in Abb. 10-1 darge-

stellt.

Der Worringer Bruch ist ein etwa 8000 Jahre alter, nicht mehr durchflossener und mitt-

lerweile weitgehend verlandeter Mäanderbogen des Rheins, dessen Grundwasserstand

stark abhängig vom Wasserstand des Rheins schwankt. Der Worringer Bruch wird peri-

odisch als sogenannte Druckwasser-Aue überflutet. Aufgrund des Wasserdrucks bei

hohem Wasserpegel des Rheins strömt das Wasser unter dem Deich hindurch und wird

im Bereich des Worringer Bruchs an die Oberfläche gedrückt. Der Worringer Bruch

weist neben einer typischen Auen- und Bruchwaldvegetation und natürlichen eutrophen

Seen mit ausgedehnten Primärröhrichten weitere Waldtypen sowie in den Randberei-

chen Obstwiesen und Weiden auf, die typische Elemente der Kulturlandschaft sind.

Auf Entwässerungen durch ein Grabensystem und Grundwasserabsenkungen durch

die Wassergewinnung für die Stadt Köln und die Industrie folgten im letzten Jahrhundert

Aufforstungen mit Hybrid-Pappeln. Nach der Unterschutzstellung wurde der Grundwas-

serstand in den Jahren 1998 bis 2002 wieder angestaut, so dass sich offene Wasser-

flächen entwickeln konnten, in denen sich absterbende Weiden- und Erlenbestände

befinden.

Die entstandenen Gewässer sind extrem eutroph. Das Wasser ist bräunlich gefärbt und

weist einen deutlichen Eigengeruch auf. Eine am 04.05.2011 aus dem östlich an den

Senfweg angrenzenden See entnommene Wasserprobe ergab für die limnologischen

Basiskenngrößen pH-Wert, Leitfähigkeit und Karbonatgehalt folgende Werte:

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pH: 7,5

Leitfähigkeit: 790 µS/cm

Karbonatgehalt (HCO3): 342 mg/l.

Im südöstlichen Teil des Worringer Bruchs kommen ältere, totholzreiche Eschen-

Auwälder mit Silberweiden vor, die zur Beobachtung einer natürlichen Entwicklung als

Naturwaldzelle sich selbst überlassen werden. Der nordöstliche Randbereich des Wor-

ringer Bruches ist geprägt von mittelalten Edellaubholzbeständen und Eschen-

Stangenhölzern.

Im gesamten Gebiet kommen ältere Hybridpappelbestände vor, die zurückgedrängt

werden sollen. Zudem durchziehen zahlreiche unbefestigte Entwässerungsgräben, die

meistens trocken sind und keine Ufervegetation aufweisen, das Gebiet. Der randlich

verlaufende Pletschbach unterscheidet sich nicht von den genannten Entwässerungs-

gräben, da auch er meistens kein Wasser führt.

In den Randbereichen des FFH-Gebietes liegen Flächen, die als Fettweide, Zier- und

Obstgarten sowie Teichanlagen intensiv anthropogen genutzt werden.

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Abb. 10-1: FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ nordöstlich des Planänderungsgebietes (Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2011)

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10.1.2 Bedeutung des Schutzgebietes

Aufgrund der Seltenheit größerer Auwälder hat der Worringer Bruch mit seinen Weich-

holz- und Hartholzauenwäldern eine große landesweite Bedeutung. Das Mosaik an

auentypischer Vegetation insbesondere der Verlandungsserie ist repräsentativ für den

Naturraum Köln-Bonner Rheinebene in der südlichen Rheinaue. Daher hat das FFH-

Gebiet ebenfalls für den Biotopverbund eine große Bedeutung als Rückzugsraum und

Ausbreitungsweg im Korridor der Rheinschiene. Im Bereich der Naturwaldzelle im süd-

östlichen Teil des Worringer Bruchs wird ein Bereich des Eschenauwaldes seiner natür-

lichen Entwicklung überlassen.

Der Strukturreichtum der Auenwälder bedingt die Bedeutung des Gebietes für seltene

Tier- und Pflanzenarten, die den Worringer Bruch als Brut-, Rast- oder Durchzugsgebiet

nutzen. Zu diesen Arten, für die der Worringer Bruch eine besondere Bedeutung hat,

gehören die Vogelarten Wespenbussard, Rohrweihe, Nachtigall, Pirol und die Amphi-

bienart Kammmolch. Die Population des Kammmolches im Worringer Bruch ist vermut-

lich eines der größten europäischen Vorkommen (LP Köln, Stand Dezember 2010).

Außerdem kommt der in NRW vom Aussterben bedrohte Gewöhnliche Wasserschlauch

in den eutrophen Seen vor.

Auch die Vorkommen des Stieleichen-Hainbuchenwaldes heben die Bedeutung des

Worringer Bruchs hervor, da die artenreichen Eichenmischwälder aus naturschutzfach-

licher Sicht sehr bedeutsam und regional gefährdet sind. Das Land NRW hat eine be-

sondere Verantwortung für diese alten Waldökosysteme, da sie am Niederrhein und in

der Westfälischen Bucht ihr Hauptvorkommen in Deutschland haben.

Durch die reiche Biotopstruktur der natürlichen eutrophen Seen und Altarme mit den

großflächigen Primärröhrichten ist dieser Lebensraum ebenfalls repräsentativ für den

Naturraum Köln-Bonner Rheinebene und trägt somit zur landesweiten Bedeutung des

FFH-Gebietes bei.

10.1.3 Einflüsse, Nutzungen und Gefährdungen

Innerhalb des FFH-Gebietes wirken sich gemäß Angaben des Standard-Datenbogens

Anpflanzungen von nicht autochthonen Arten, die Beseitigung von Tot- und Altholz so-

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wie die Trockenlegung von Flächen negativ aus und können damit die vorhandenen

natürlichen Lebensräume mit ihren seltenen Tier- und Pflanzenarten gefährden.

Eine Drainage durch die schon vorhandenen Entwässerungsgräben und durch die im

Rahmen des Gewässerausbaus neu gebauten Gräben findet auf 40 % der Fläche des

FFH-Gebietes statt. Gefährdet werden durch die Trockenlegung vor allem die durch

den erhöhten Grundwasserstand und durch regelmäßige Überschwemmungen ent-

standenen offenen Wasserflächen mit ihren Feuchtzonen, der Eichen-Hainbuchenwald

sowie die Auwälder und die dort vorkommenden seltenen Tier- und Pflanzenarten.

Die Beseitigung des Tot- und Altholzes auf 10 % der FFH-Gebietsfläche entzieht dem

Wald wichtige Nährstoffe und nimmt den holzzersetzenden Arten ihren Lebensraum.

Die Anpflanzung von nicht heimischen Baumarten, vor allem mit Hybridpappeln, beein-

trächtigt die Erhaltung und Förderung der natürlichen Lebensräume wie die Auen- und

Eichen-Hainbuchenwälder, die naturnah bewirtschaftet werden sollen.

Gemäß Biotopkataster wird das FFH-Gebiet zusätzlich noch durch Eutrophierung und

durch Düngerdrift (Landwirtschaft) beeinträchtigt.

10.1.4 Schutzstatus

Die Fläche des FFH-Gebietes ist gleichzeitig als NSG „Worringer Bruch“ ausgewiesen.

Das NSG ist im Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln (Stand Dezember 2010) unter

N3 Seite 95 textlich dargestellt und festgesetzt.

Zudem befinden sich neun Bereiche mit insgesamt 18 nach § 62 LG gesetzlich ge-

schützten Biotopen im FFH-Gebiet. Neun der gesetzlich geschützten Biotope umfassen

die beiden im Worringer Bruch vorkommenden Lebensraumtypen der Weichholz- und

Hartholzauenwälder (91E0 und 91F0). Weiterhin werden sechs stehende Binnenge-

wässer (Weiher und Tümpel) sowie zwei seggen- und binsenreiche Nasswiesen und

ein Röhrichtbestand als geschütztes Biotop ausgewiesen.

Das schutzwürdige Biotop „NSG Worringer Bruch“ nimmt ebenfalls die gesamte Fläche

des FFH-Gebietes „Worringer Bruch“ ein. Es ist im Biotopkataster des LANUV unter der

Kennung BK-4907-901 beschrieben.

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10.1.5 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura-2000-Gebieten

Die dem FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ nächst gelegenen Natura-2000-Gebiete sind im

Nordosten am Rhein die „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Hon-

nef“ und im Westen der „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“.

Funktionale Beziehungen bestehen zu den Waldgebieten der FFH-Gebiete, die in der

Rheinschiene liegen. Vor allem aufgrund der großflächigen auentypischen Biotopkom-

plexe dient der Worringer Bruch als Rückzugsraum und Ausbreitungsweg von Lebens-

gemeinschaften zu anderen Auwaldbereichen im Korridor der Rheinschiene.

10.2 Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Schutzgebietes

10.2.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie

10.2.1.1 Übersicht

Die für das FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ in Anhang I genannten Lebensraumtypen

sind in der Tab. 10-1 aufgeführt. Ihre Lage im FFH-Gebiet ist in Abb. 10-2 dargestellt.

EU-Code

Name Erhaltungs-

zustand

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions

C

9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald

C

91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior C

91F0 Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia

C

* prioritärer Lebensraum

Erhaltungszustand: A = hervorragender Erhaltungszustand B = guter Erhaltungszustand C = durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand

Die Wasserflächen im Süden und Südwesten des Gebietes, die gemäß LANUV-

Fachinformationssystem dem LRT 3150 zugeordnet werden, waren im Jahr 2011 weit-

gehend trocken gefallen. Hierauf wird in Kap. 10.5.2 näher eingegangen.

Tab. 10-1: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010)

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Abb. 10-2: FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ nordöstlich des Vorhabenstandor-tes mit Lebensraumtypen Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2011)

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10.2.1.2 LRT 91E0 (Erlen-Eschen-Wald und Weichholzauenwald an Fließ-gewässern)

Der LRT ist ein prioritärer Lebensraum und nimmt ein Fünftel der Fläche des FFH-

Gebietes ein. Er ist als Schutzgegenstand für die Meldung des Gebietes als Natura

2000-Gebiet ausschlaggebend. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten

Angaben zu diesem LRT zusammengefasst (Tab. 10-2).

Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0)

einschließlich Wespenbussard, Nachtigall und Pirol

Fließgewässerbegleitende Erlen- und Eschenauwälder sowie quellige, durchsickerte Wälder in Tä-lern oder an Hangfüßen. In der planaren bis kollinen Stufe mit Schwarzerle, in höheren Lagen auch Grauerlenauenwälder. Ferner sind die Weichholzauen an regelmäßig und oft länger überfluteten Flußufern eingeschlossen. Als Sonderfall sind auch Erlenwälder auf Durchströmungsmoor im Über-flutungsbereich der Flüsse in diesen Lebensraumtyp eingeschlossen.

Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 13,6 km

Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 23 %

Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %

Fläche: 37,5 ha Erhaltungszustand LRT 91E0: C – durchschnittlich/beschränkt

Repräsentativität: C - signifikant Gesamtbeurteilung: C - mittel bis gering

Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind

Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder mit ihrer typi-schen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer stan-dörtlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, -gebüsche, strukturreicher Waldränder (Nachtigall) und Staudenfluren auch auf Lichtungen (Wespenbussard) durch:

Natürliche Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft ein-schließlich ihrer Nebenbaumarten, sowie auf alters- und strukturdiverser Bestände (auf Teilflä-chen dichtes Unterholz) und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Wald-gesellschaft,

Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder auf geeigneten Standor-ten durch natürliche Sukzession (Weichholzauenwald) oder ggf. Initialpflanzung von Gehölzen der natürlichen Waldgesellschaft (Erlen-Eschenwald),

Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Höhlen- und Uraltbäumen,

Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen über die Naturwaldzelle hinaus,

Erhaltung bzw. Wiederherstellung der lebensraumtypischen Grundwasser- und/oder Überflu-tungsverhältnisse,

Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoff-einträgen

Tab. 10-2: Charakteristik des Lebensraumtyps 91E0 im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldo-kument, Stand: Juli 2010; BfN Handbuch 1998)

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Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV

2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind mehrere Vogelarten sowie Insekten und

Schnecken.

10.2.1.3 LRT 3150

Der LRT ist auf 15 % der Fläche des FFH-Gebietes vertreten. Er ist für das Netz Natura

2000 von Bedeutung. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu

diesem LRT zusammengefasst (Tab. 10-3).

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions

Natürliche eutrophe Seen und Teiche einschließlich ihrer Ufervegetation mit Schwimm- und Was-serpflanzenvegetation, Krebsschere oder Wasserschlauch.

Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 13,6 km

Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 15 %

Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %

Fläche: 24,5 ha Erhaltungszustand LRT 3150: C – durchschnittlich/beschränkt

Repräsentativität: C - signifikant Gesamtbeurteilung: C – mittel bis gering

Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die darü-ber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Stillgewässer mit Arten der Charetea, Lemnetea und Potamogetonetea und der typischen Fauna durch:

Förderung der Entwicklung einer natürlichen Verlandungsreihe,

Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoff-einträgen,

Nutzungsverbot bzw. Beschränkung der (Freizeit-)Nutzung des Gewässers auf ein naturver-trägliches Maß,

Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewässerchemismus und Nähr-stoffhaushalts.

Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV

2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind mehrere Vogelarten, Fische, Amphibien und

Reptilien, Libellen, Muscheln und Schnecken.

Tab. 10-3: Charakteristik des Lebensraumtyps 3150 im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldo-kument, Stand: Juli 2010; BfN Handbuch 1998)

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10.2.1.4 LRT 9160 (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald)

Der LRT ist auf einer kleinen Fläche des FFH-Gebietes vertreten. Er ist für das Netz

Natura 2000 von Bedeutung. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten An-

gaben zu diesem LRT zusammengefasst (Tab. 10-4).

Subatlantischer/mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (9160)

Subatlantische und mitteleuropäische Eichen-Hainbuchenwälder auf zeitweilig oder dauerhaft feuchten Böden mit hohem Grundwasserstand (Stellario-Carpinetum). Primär auf für die Buche ungeeigneten Standorten (zeitweise vernässt) und sekundär als Ersatzgesellschaften 1. Grades von Buchenwäldern aufgrund der historischen Nutzung.

Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 14,3 km

Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 5 %

Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %

Fläche: 7,6 ha Erhaltungszustand LRT 9160: C – durchschnittlich/beschränkt

Repräsentativität: C - signifikant Gesamtbeurteilung: C – mittel bis gering

Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder mit ihrer typi-schen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder durch:

Naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft ein-schließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und För-derung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft,

Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Tot-holz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen,

Vermehrung des Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten.

Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV

2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind mehrere Vogel- und Fledermausarten sowie

Insekten und Schnecken.

10.2.1.5 LRT 91F0 (Hartholzauenwälder)

Der LRT kommt auf 8 % der Fläche des FFH-Gebietes vor und ist für das Netz Natura

2000 bedeutsam. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu die-

sem LRT zusammengefasst (Tab. 10-5).

Tab. 10-4: Charakteristik des Lebensraumtyps 9160 im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldo-kument, Stand: Juli 2010; BfN Handbuch 1998)

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Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder

Fraxinus angustifolia (91F0)

Hartholzauenwälder am Ufer großer Flüsse mit natürlicher Überflutungsdynamik. Dominierende Überflutungsdynamik in Abhängigkeit vom Wasserregime Esche, Ulmen und Eiche; Wälder stick-stoffreicher Standorte mit meist üppiger Krautschicht und gut ausgebildeter Strauchschicht, reich an Lianen.

Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 14,4 km

Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 8 %

Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %

Fläche: 13,9 ha Erhaltungszustand LRT 91F0: C – durchschnittlich/beschränkt

Repräsentativität: C - signifikant Gesamtbeurteilung: C – mittel bis gering

Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die darü-ber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

Erhaltung und Entwicklung der Eichen-Ulmen-Auenwälder mit ihrer typischen Flora in ihren ver-schiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie Waldränder durch:

Naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft ein-schließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förde-rung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft,

Vermehrung der Eichen-Ulmen-Eschen-Auenwälder auf geeigneten Standorten nach Möglich-keit durch natürliche Sukzession ,

Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, sowie Uraltbäumen,

Nutzungsaufgabe zumindest auf Teilflächen und in Kernbereichen

Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und/oder Überflutungsverhält-nisse.

Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV

2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind mehrere Vogelarten sowie Insekten und

Schnecken.

Tab. 10-5: Charakteristik des Lebensraumtyps 91F0 im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldo-kument, Stand: Juli 2010; BfN Handbuch 1998)

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10.2.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie

Im Standard-Datenbogen ist der Kammmolch (Triturus cristatus) als Art nach Anhang II

der FFH-Richtlinie aufgeführt (Tab. 10-6).

EU-Code

Name Population/-

Status

Bewertung

Population Erhaltungs-

zustand Isolierungs-

grad Gesamtbe-urteilung

1166 Kammmolch (Triturus cristatus)

i > 1001 / nichtziehend

C A C B

Population: i Paare Population (relativ zur nationalen Population): C < 2 % Erhaltungszustand: A sehr gute Erhaltung Isolierungsgrad: C Population nicht isoliert, innerhalb des Verbreitungsgebietes Gesamtbeurteilung: B guter Wert

Die Population im Worringer Bruch ist vermutlich eines der größten europäischen Vor-

kommen (LP Köln, Stand Dezember 2010). Im Schutzzieldokument des LANUV-

Informationssystems sind für den Kammmolch folgende Schutzziele und Maßnahmen

angeführt (Tab. 10-7).

Kammmolch

Erhalt einer kopfstarken Kammmolch-Population durch Schutz ihrer aquatischen und terrestri-schen Lebensräume durch:

Schutz ihres Laichgewässers in seinem jetzigen Zustand (kein Fischbesatz)

Erhalt und ggf. Extensivierung der umgebenen Acker- und Grünlandflächen als Sommer-lebensraum für die Population

Erhalt der angrenzenden Waldflächen als Winterquartier für die Population

Vermeidung von Strukturveränderungen

Erhalt und Entwicklung von Wanderstrukturen wie Waldsäume und andere bandförmige Biotoptypen (Raine, Gräben, Hecken) als Verbindungselement zu vorhandenen Gewäs-serkomplexen.

Tab. 10-6: Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet "Worringer Bruch" (DE-4907-301)

Tab. 10-7: Schutzziele und Maßnahmen für den Kammmolch gemäß LANUV-Fachinformationssystem, für den als Anhang II-Art der FFH-Richtlinie das FFH-Gebiet im Gebietsnetz Natura 2000 Bedeutung hat (Quelle: Schutz-zieldokument, Stand: Juli 2010)

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10.2.3 Weitere im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten

Im Standard-Datenbogen werden für das FFH-Gebiet keine weiteren bedeutenden Ar-

ten genannt.

Als Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie werden im Standard-

Datenbogen die Rohrweihe (Circus aeruginosus) und der Wespenbussard (Pernis

apivorus) aufgeführt. Regelmäßig vorkommende Zugvogelarten sind die Nachtigall

(Luscinia megarhynchos) und der Pirol (Oriolus oriolus).

Nach dem Schutzzieldokument hat das FFH-Gebiet für alle genannten Vogelarten eine

Bedeutung als Brut-, Überwinterungs- oder Durchzugsgebiet. Wespenbussard, Nachti-

gall und Pirol sind auch Bestandteile der Schutzziele für den LRT 91E0 (vgl. Tab. 10-2).

Für die Rohrweihe sind eigene Schutzziele im Schutzzieldokument formuliert (Tab.

10-8).

Rohrweihe

Schutz der ausgedehnten Primärröhrichte in dem Altarm des Rheins durch:

Entwicklung und Revitalisierung von Röhrichten

Stabilisierung des Wasserhaushaltes

Wiederherstellung der Überflutungsdynamik

Reduzierung des Stickstoff- und Pestizideintrages in das Gewässer

Lenkung der Freizeitnutzung

Alle Arten werden darüber hinaus explizit als Schutzziele für das NSG „Worringer

Bruch“ im LP Köln genannt (vgl. Tab. 10-9).

10.2.4 Schutzziele gemäß Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln

Im Landschaftsplan „Köln“ (Stand Dezember 2010) des Kreises Köln ist das NSG „Wor-

ringer Bruch“ nach § 20 LG NRW mit den in der Tab. 10-9 genannten Schutzzwecken

festgesetzt.

Tab. 10-8: Schutzziele und Maßnahmen für die Rohrweihe gemäß LANUV-Fachinformationssystem, für die das FFH-Gebiet im Gebietsnetz Natura 2000 eine Bedeutung hat (Quelle: Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010)

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NSG „Worringer Bruch“

Die Festsetzung als NSG erfolgt gemäß § 20 LG a), b) und c) LG NW insbesondere

zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Lebensraumes bedrohter Tier- und Pflanzenarten der Auen- und Bruchwaldgesellschaften,

aus wissenschaftlichen und erdgeschichtlichen Gründen,

wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des inzwischen weitgehend natur-nahen Rheinarms im Gebiet eines Ballungszentrums,

zur Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumtyps „Natürliche eutrophe Seen und Altarme“,

zur Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumtyps „Stieleichen-Hainbuchenwald,

zur Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumtyps „Hartholz-Auenwälder“

Besondere Festsetzungen nach der FFH-Richtlinie:

Die Unterschutzstellung des NSG „Worringer Bruch“ erfolgt in Ausführung des § 48 c LG in Verbindung mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 (FFH-Richtlinie)

zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere.

Die Unterschutzstellung erfolgt weiterhin gemäß § 20 Satz 1 a) sowie gemäß § 20 Satz 2 LG

wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes.

Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlagge-bend sind

LRT 91E0 einschließlich Wespenbussard, Nachtigall, Pirol

Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 be-deutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie:

Kammmolch

Rohrweihe

10.3 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Für das FFH-Gebiet wurde zwischenzeitlich ein SOMAKO (Sofortmaßnahmenkonzept)

erstellt. Neben den in Kap. 10.2.1 aufgeführten Maßnahmen sind Maßnahmen in den

Landschaftsplänen, im Biotopkataster und allgemein für die Lebensraumtypen in

MUNLV (2004) formuliert.

Tab. 10-9: Schutzziele gemäß Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln für das NSG „Worringer Bruch“

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10.4 Gegenüber den projektrelevanten Luftschadstoffen empfindliche und zu prüfende maßgebliche Bestandteile

Nachfolgend sind die in der Auswirkungsprognose zu prüfenden Bestandteile des FFH-

Gebietes noch einmal mit ihren projektrelevanten Schutzzwecken und spezifischen

Empfindlichkeiten gegenüber den Projektwirkungen in einer tabellarischen Übersicht

zusammengestellt.

Komparti-

ment/Biota Projektrelevante Schutzzwecke Empfindlich gegenüber

LRT 91E0* Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und

Eschenwälder und Weichholzauenwälder

mit ihrer typischen Fauna und Flora,

Schaffung ausreichend großer Pufferzonen

zur Vermeidung bzw. Minimierung von

Nährstoffeinträgen

Luftschadstoffimmissionen, Ein-

trägen von Luftschadstoffen,

Eutrophierung, Versauerung

LRT 91F0 Erhaltung und Entwicklung der Eichen-

Ulmen-Auenwälder mit ihrer typischen Flo-

ra

Luftschadstoffimmissionen, Ein-

trägen von Luftschadstoffen,

Eutrophierung, Versauerung

LRT 9160 Erhaltung und Entwicklung naturnaher

Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder mit

ihrer typischen Fauna und Flora

Luftschadstoffimmissionen, Ein-

trägen von Luftschadstoffen,

Eutrophierung, Versauerung

LRT 3150 Erhaltung und Entwicklung der naturnahen

eutrophen Stillgewässer mit Arten der

Charetea, Lemnetea und

Potamogetonetea und der typischen Fau-

na. Schaffung ausreichend großer Puffer-

zonen zur Vermeidung bzw. Minimierung

von Nährstoffeinträgen. Erhaltung bzw.

Wiederherstellung des landschaftstypi-

schen Gewässerchemismus und Nähr-

stoffhaushalts.

Einträgen von Luftschadstoffen,

Eutrophierung

Kammmolch Erhalt einer kopfstarken Kammmolch-

Population durch Schutz ihrer aquatischen

und terrestrischen Lebensräume

Einträgen von Luftschadstoffen,

Eutrophierung, Versauerung

Rohrweihe Schutz der ausgedehnten Primärröhrichte

in dem Altarm des Rheins. Reduzierung

des Stickstoff eintrages in das Gewässer

Einträgen von Luftschadstoffen,

Eutrophierung

Tab. 10-10: Prüfungsrelevante empfindliche Bestandteile des FFH-Gebietes "Worrin-ger Bruch" (DE- 4907-301)

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10.5 Prognose möglicher Beeinträchtigungen

10.5.1 Vor- und Zusatzbelastungen sowie Vergleich mit Beurteilungswerten

Nachfolgend werden den bestehenden Vorbelastungen die prognostizierten Zusatzbe-

lastungen gegenübergestellt. Wie in Kap. 6.2.1 beschrieben, werden zunächst die Zu-

satzbelastungen betrachtet, die sich bei alleiniger Betrachtung des Betriebes eines

Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet ergeben. Im zweiten Schritt wird die

Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke berücksichtigt, die Bestandteil der geplanten Kraft-

werkserneuerung ist. Im dritten Schritt werden vorsorglich die Wirkungen anderer Pro-

jekte auf das hier betrachtete FFH-Gebiet untersucht. Die Immissionen und Stoffeinträ-

ge werden mit den in Kap. 4.2 abgeleiteten Beurteilungswerten (Critical Levels, Critical

Loads etc.) verglichen.

Gasförmige Luftschadstoffimmissionen

In der Tab. 10-11 sind die Vorbelastungen sowie die für den Bereich des FFH-Gebietes

ermittelten maximalen Zusatzbelastungen mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen

durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraft-

werks aufgeführt und zum Vergleich dem jeweiligen Critical Level gegenübergestellt.

Überschreitungen von Critical Levels sind durch Fettdruck hervorgehoben.

Parameter Vorbelastung2)

[µg/m³]

Maximale

Immissionszusatzbelastung

BKW3)

[µg/m³]

Critical Level4)

[µg/m³]

Schwefeldioxid 5 - 6 0,23 20/10

Stickstoffdioxid 21 - 30 0,09 -

Stickstoffoxide1) 30 - 50 0,22 30

Ammoniak 2 – 4 0,008 3 (2 - 4) /1

1): Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von

NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Mol-massen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Wer-te gerundet.

2): Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1

3): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept

BoAplus 4)

: Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2

Tab. 10-11: Vorbelastung (Jahresmittel) und jährliche maximale Immissions-Zusatz-belastung mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen im Bereich des FFH-Gebiets „Worringer Bruch“ durch den Betrieb eines der Immissions-prognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 188 von 241

Systems Systems

Wie aus der Tab. 10-11 hervorgeht, bleibt die Gesamtbelastung mit Schwefeldioxid

auch zukünftig unterhalb des Critical Level.

Die Vorbelastung mit Stickstoffoxid-Immissionen überschreitet den Critical Level. Die

Zusatzbelastung ist so gering, dass sie das Immissionsniveau nicht signifikant erhöht.

Die Vorbelastung mit Ammoniak-Immissionen liegt im Bereich des Critical Level; hin-

sichtlich besonders empfindlicher Organismen wie Flechten und Moose wird der Critical

Level durch die Vorbelastung überschritten. Die Zusatzbelastung liegt weit unter der

Messgenauigkeit. Sie leistet keinen von der Vorbelastung abgrenzbaren Immissionsbei-

trag und führt nicht zu einer messbaren Erhöhung der Immissionsbelastung.

Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks

im Planänderungsgebiet und der wegfallenden Immissionsbeiträge aus der Stilllegung

der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 10-12 für die maximalen und in der Tab. 10-13

für die realen Immissionsbeiträge dargestellt.

Parameter

Vorbe-

lastung2)

[µg/m³]

Maximale

Immissions-

zusatz-

belastung

BKW3)

[µg/m³]

Maximaler

Immissi-

onsbeitrag

300-MW-

Blöcke

[µg/m³]

Maximale Immis-

sionszusatz-

belastung BKW

minus maximaler

Immissionsbeitrag

300-MW-Blöcke

[µg/m³]

Critical

Level4)

[µg/m³]

Schwefeldioxid 5 - 6 0,23 1,85 -1,62 20/10

Stickstoffdioxid 21 - 30 0,09 0,47 -0,38 -

Stickstoffoxide1) 30 - 50 0,22 1,23 -1,01 30

Ammoniak 2 – 4 0,008 - - 3 (2 - 4)/1 1)

: Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Mol-massen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Wer-te gerundet.

2): Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1

3): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept

BoAplus 4)

: Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2

Tab. 10-12: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegte Braunkohlenkraftwerk und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Immis-sionsbeiträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 189 von 241

Systems Systems

Wie aus Tab. 10-12 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte die prognostizierten

Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung der Stilllegung zukünftig eine Ver-

ringerung der Immissionsbelastung resultiert (vgl. Kap. 6.2.1.2).

Parameter

Vorbe-

lastung2)

[µg/m³]

Maximale

Immissi-

onszusatz-

belastung

BKW3)

[µg/m³]

Realer

Immissions-

beitrag

300-MW-

Blöcke

[µg/m³]

Maximale Immis-

sionszusatz-

belastung BKW

minus realer

Immissionsbeitrag

300-MW-Blöcke

[µg/m³]

Critical

Level4)

[µg/m³]

Schwefeldioxid 5 - 6 0,23 0,20 0,03 20/10

Stickstoffdioxid 21 - 30 0,09 0,28 -0,19 -

Stickstoffoxide1) 30 - 50 0,22 0,73 -0,51 30

Ammoniak 2 – 4 0,008 - - 3 (2 - 4)/1 1)

: Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von

NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Mol-massen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Wer-te gerundet.

2): Regionales Vorbelastungsniveau, Ableitung vgl. Kap. 6.1.1

3): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept

BoAplus 4)

: Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2

Wie aus Tab. 10-13 hervorgeht, überwiegen auch bei einem Abzug der realen Immissi-

onsbeiträge für die Stickstoffoxide die Entlastungseffekte die prognostizierten Zusatzbe-

lastungen. Für Schwefeldioxid ergibt sich hingegen rechnerisch eine Zusatzbelastung,

da die realen Schwefeldioxidemissionen der 300-MW-Blöcke weit unter den genehmig-

ten bleiben. Tatsächlich wird sich aber auch die Schwefeldioxidkonzentration, wie in

Kap. 6.2.1.2 begründet, verringern.

Tab. 10-13: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegte Braunkohlenkraftwerk und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Immissi-onsbeiträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

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Systems Systems

Stickstoffdeposition

In der Tab. 10-14 sind die Vorbelastungen sowie die für die Lebensraumtypen des FFH-

Gebietes ermittelten maximalen Zusatzbelastungen mit Stickstoffdeposition durch den

Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im

Planänderungsgebiet aufgeführt und zum Vergleich dem jeweiligen Critical Load ge-

genübergestellt. Überschreitungen von Critical Loads sind durch Fettdruck hervorgeho-

ben.

Lebensraumtyp

Vor-

belastung

[kg/ha·a]

Maximale Zu-

satzbelastung

BKW2)

[kg/ha·a]

Critical Load

[kg/ha·a] Bagatell-

schwelle5)

[kg/ha·a] Berner

Liste3)

ÖKO-

DATA4)

Natürliche eutrophe Seen (3150)

17,15 0,023 306) - 0,9

Subatlantischer / mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchen-wald (9160)

26,17 0,023 15 - 20 - 0,45 – 0,6

Auenwälder mit A. glutinosa und F. ex-celsior (91E0*)

26,17 0,024 10 – 20?1) 27,5

(aG34) 0,83

Hartholzauewälder (91F0)

26,17 0,022 10 – 20?1) 26,7

(aG34) 0,80

*: prioritärer Lebensraum 1)

: fraglich, da natürlicherweise eutroph (vgl. auch Erläuterungen im Text) 2)

: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus

3): Stand 2010

4): ÖKO-DATA (2012), Bodentypen: aG34 = Typischer Auengley, typischer Gley

5): 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text

6): Empirischer Wert nach van Dobben & van Hinsberg (2008); die Berner Liste enthält keinen

CL.

Wie aus der Tab. 10-14 hervorgeht, wird nur der Critical Load für den Eichen-

Hainbuchenwald (LRT 9160) von der Vorbelastung überschritten. Für die eutrophen

Stillgewässer (LRT 3150) und die Auwald-Lebensraumtypen (LRT 91E0 und 91F0)

werden die Critical Loads hingegen von der Vorbelastung unterschritten. Bezüglich der

Auwald-Lebensraumtypen wurde der von ÖKO-DATA modellierte Critical Load zur Be-

urteilung herangezogen, wie in Kap. 4.2.1.4 begründet.

Tab. 10-14: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Stickstoffde-position durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde ge-legten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwel-len im Bereich des FFH-Gebiets „Worringer Bruch“

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Systems Systems

Die Bagatellschwellen werden von der Zusatzbelastung weit unterschritten. Die Zusatz-

belastung liegt mit Werten im Bereich von 0,02 kg N/ha∙a in allen Fällen auch weit unter

der Genauigkeit, mit der Stickstoffeinträge bestimmt werden können. Die prognostizier-

ten zusätzlichen Stickstoffeinträge sind damit so gering, dass sie die Vorbelastung nicht

messbar verändern werden. Bezüglich der Gewässer-Lebensraumtypen (LRT 3150)

und der Auwald-Lebensraumtypen bleibt die Gesamtbelastung auch zukünftig unterhalb

des Critical Load.

Die Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines

der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Planänderungs-

gebiet und der wegfallenden Depositionsbeiträge aus der Stilllegung der vier 300-MW-

Blöcke ist in der Tab. 10-15 für die maximalen und in der Tab. 10-16 für die realen Im-

missionsbeiträge dargestellt.

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 192 von 241

Systems Systems

Lebensraumtyp

Vorbe-

lastung

[kg/ha·a]

Maxima-

le Zu-

satzde-

position

BKW1)

[kg/ha·a]

Maximaler

Depositi-

onsbeitrag

300-MW-

Blöcke

[kg/ha·a]

Maximale

Zusatz-

deposition

BKW

minus

maximaler

Depositions-

beitrag 300-

MW-Blöcke

[kg/ha·a]

Critical

Load

[kg/ha·a]

Bagatell-

schwelle5)

[kg/ha·a]

Natürliche eutrophe Seen (3150)

17,15 0,023 0,16 -0,137 302) 0,9

Subatlantischer / mitteleurop. Stielei-chenwald oder Ei-chen-Hainbuchen-wald (9160)

26,17 0,023 0,156 -0,133 15 - 203) 0,45 – 0,6

Auenwälder mit A. glutinosa und F. excelsior (91E0*)

26,17 0,024 0,16 -0,136 27,54) 0,83

Hartholzauewälder (91F0)

26,17 0,022 0,152 -0,130 26,74) 0,80

*: prioritärer Lebensraum 1)

: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus

2): van Dobben & van Hinsberg (2008)

3): Berner Liste, Stand 2010

4): ÖKO-DATA (2012)

5): 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text

Tab. 10-15: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Be-trieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlen-kraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallen-den maximalen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“

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Systems Systems

Lebensraumtyp

Vorbe-

lastung

[kg/ha·a]

Maxima-

le Zu-

satzde-

position

BKW1)

[kg/ha·a]

Realer De-

positions-

beitrag

300-MW-

Blöcke

[kg/ha·a]

Maximale

Zusatz-

deposition

BKW

minus realer

Depositions-

beitrag 300-

MW-Blöcke

[kg/ha·a]

Critical

Load

[kg/ha·a]

Bagatell-

schwelle5)

[kg/ha·a]

Natürliche eutrophe Seen (3150)

17,15 0,023 0,093 -0,070 302) 0,9

Subatlantischer / mitteleurop. Stielei-chenwald oder Ei-chen-Hainbuchen-wald (9160)

26,17 0,023 0,093 -0,070 15 - 203) 0,45 – 0,6

Auenwälder mit A. glutinosa und F. excelsior (91E0*)

26,17 0,024 0,096 -0,072 27,54) 0,83

Hartholzauewälder (91F0)

26,17 0,022 0,088 -0,066 26,74) 0,80

*: prioritärer Lebensraum 1)

: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus

2): van Dobben & van Hinsberg (2008)

3): Berner Liste, Stand 2010

4): ÖKO-DATA (2012)

5): 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text

Wie aus Tab. 10-15 und Tab. 10-16 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte in

beiden Fällen (Abzug der maximalen und Abzug der realen Depositionsbeiträge der

300-MW-Blöcke) die prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichti-

gung der Stilllegung zukünftig eine Verringerung der Stickstoffdeposition resultiert (vgl.

Kap. 6.2.1.2).

Beeinträchtigungen durch Säureeinträge

In der Tab. 10-17 sind die Vorbelastungen sowie die maximalen Zusatzbelastungen mit

Säureeinträgen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten

Tab. 10-16: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Be-trieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlen-kraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallen-den realen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

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Systems Systems

Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aufgeführt und zum Vergleich dem

jeweiligen Critical Load gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Loads sind

durch Fettdruck hervorgehoben.

Die Zusatzbelastungen wurden differenziert für die im Gebiet vorkommenden Kombina-

tionen von Lebensraumtypen und Bodentypen ermittelt. Die räumliche Zuordnung der

Bodentypen zu den Lebensraumtypen ist der Abb. 10-3 zu entnehmen.

Lebensraumtyp Bodentyp Vor-

belastung1)

[eq/ha·a]

Maximale Zusatz-

belastung BKW2)

[eq/ha·a]

Critical Load3)

[eq/ha·a]

Bagatell-schwelle4)

[eq/ha·a]

Subatlantischer / mit-teleuropäischer Stiel-eichenwald oder Ei-chen-Hainbuchen-wald (9160)

Auengley, Gley

3129 23 15165) 46

Auenwälder mit A. glutinosa und F. ex-celsior (91E0*)

Auengley, Gley

3129 23 2403 72

Hartholzauewälder (91F0)

Auengley, Gley

3129 21 2161 65

*: prioritärer Lebensraum 1)

: Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und Bodentyp

2): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept

BoAplus 3)

: ÖKO-DATA (2012) 4)

: 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text 5)

: Als CL wurde der für die Kombination Gley/LRT 9160 im Knechtstedener Wald berechnete CL herangezogen.

Tab. 10-17: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Säureeinträ-gen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im Bereich des FFH-Gebiets „Worringer Bruch“

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 195 von 241

Systems Systems

Abb. 10-3: Bodentypen, Lebensraumtypen und FIS-StoBo-Messstellen im FFH-Gebiet "Worringer Bruch" (Datenquellen: LANUV, BK 50 - © Geowissen-schaftliche Daten: Geologischer Dienst NRW, Krefeld, 32/2011; Karten-grundlage: DTK 25, Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2011)

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 196 von 241

Systems Systems

Wie der Tab. 10-17 zu entnehmen ist, überschreitet die Vorbelastung durchgängig die

Critical Loads. Die Zusatzbelastungen unterschreiten deutlich die Bagatellschwellen.

Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch ein der Immissionsprognose zugrunde ge-

legtes Braunkohlenkraftwerk und der wegfallenden Depositionsbeiträge aus der Stillle-

gung der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 10-18 für die maximalen und in der Tab.

10-19 für die realen Depositionsbeiträge dargestellt.

LRT Bodentyp

Vor-belas-tung1)

[eq/ha·a]

Maximale Zusatz-

belastung BKW2)

[eq/ha·a]

Maximaler

Depositi-

onsbeitrag

300-MW-

Blöcke

[eq/ha·a]

Maximale Zu-

satzdeposition

BKW

minus

maximaler

Depositions-

beitrag 300-

MW-Blöcke

[eq/ha·a]

Critical Load3)

[eq/ha·a]

Bagatell-schwelle4)

[eq/ha·a]

9160 Auengley, Gley

3129 23 228 -205 15165) 46

91E0* Auengley, Gley

3129 23 236 -213 2403 72

91F0 Auengley, Gley

3129 21 234 -213 2161 65

*: prioritärer Lebensraum 1)

: Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und Bodentyp

2): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept

BoAplus 3)

: ÖKO-DATA (2012) 4)

: 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text 5)

: Als CL wurde der für die Kombination Gley/LRT 9160 im Knechtstedener Wald berechnete CL herangezogen.

Tab. 10-18: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraft-werks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Säureeinträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

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Systems Systems

LRT Bodentyp

Vor-belas-tung1)

[eq/ha·a]

Maximale Zusatz-

belastung BKW2)

[eq/ha·a]

Realer

Depositi-

onsbeitrag

300-MW-

Blöcke

[eq/ha·a]

Maximale Zu-

satzdeposition

BKW

minus realer

Depositions-

beitrag 300-

MW-Blöcke

[eq/ha·a]

Critical Load3)

[eq/ha·a]

Bagatell-schwelle4)

[eq/ha·a]

9160 Auengley, Gley

3129 23 28 -5 15165) 46

91E0* Auengley, Gley

3129 23 29 -6 2403 72

91F0 Auengley, Gley

3129 21 28 -7 2161 65

*: prioritärer Lebensraum 1)

: Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und Bodentyp

2): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept

BoAplus 3)

: ÖKO-DATA (2012) 4)

: 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text 5)

: Als CL wurde der für die Kombination Gley/LRT 9160 im Knechtstedener Wald berechnete CL herangezogen.

Wie aus Tab. 10-18 und Tab. 10-19 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte

durch die Stilllegung in beiden Fällen (Abzug der maximalen und Abzug der realen De-

positionsbeiträge der 300-MW-Blöcke) die prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass

unter Berücksichtigung der Stilllegung zukünftig eine Verringerung der Säuredeposition

resultiert (vgl. Kap. 6.2.1.2).

Schwermetalldeposition

In der Tab. 10-20 sind die Vorbelastungen sowie maximalen zusätzlichen Schwerme-

talldepositionen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten

Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aufgeführt. Wie in Kap. 4.2.1.6 ausge-

führt, werden für die Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber Critical Loads zu

einem orientierenden Vergleich mit angegeben. Überschreitungen von Critical Loads

sind durch Fettdruck hervorgehoben.

Tab. 10-19: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraft-werks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Säureeinträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 198 von 241

Systems Systems

Parameter

Vorbelas-tung1)

Rheidt / Hürth [µg/m²d]

Maximaler Depositi-

onsbeitrag BoA2/3 Neurath [µg/m²d]

Maximale Zusatz-

deposition BKW2)

[µg/m²d]

Critical Load3)

[µg/m²d]

Arsen < 0,7 / 0,46 0,061 0,0062 -

Blei 6,8 / 8,2 0,0269 0,0104 5,4 – 8,1

Cadmium 0,2 / 0,28 0,0105 0,0040 0,7 – 2,0

Nickel 4,5 / 4,0 0,0215 0,0083 -

Quecksilber < 0,13 / < 0,1 - 0,0028 < 0,14

Thallium < 0,6 / 0,2 0,0164 0,0062 -

Antimon - 0,0215 0,0083 -

Chrom - / 1,9 0,0215 0,0083 -

Kobalt - 0,0188 0,0073 -

Kupfer - / 24 0,0242 0,0093 -

Mangan - / 48 0,0728 0,0278 -

Vanadium - / 0,8 0,0215 0,0083 -

Zinn - 0,0242 0,0093 - 1)

: Messwerte Winterhalbjahr 2007/2008 an der Messstelle Bergheim-Rheidt und Messwerte aus 2010/2011 in Hürth-Berrenrath zur orientierenden Einordnung des Vorbelastungsni-veaus (aus: GfA 2008, eretecUA 2011)

2): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept

BoAplus 3)

: Critical Loads gemäß Builtjes et al. (2011) sowie Gauger et al. (2008),

Die Vorbelastung ist, wie in Kap. 6.1.3 ausgeführt, insgesamt im Bereich der Hinter-

grundbelastung anzusiedeln. Bezüglich der Bleideposition ist mit einer Überschreitung

des Critical Load für den Ökosystemschutz zu rechnen. Die Quecksilberdeposition liegt

im Bereich des Critical Load. Eine weitergehende Einschätzung hinsichtlich einer Über-

oder Unterschreitung des Critical Load ist nicht möglich, da sowohl der Critical Load als

auch die Vorbelastung im Bereich der Messgenauigkeit liegen. Der Critical Load für

Cadmium wird von der Vorbelastung unterschritten. Die in der Tab. 10-21 dargestellte

Vorbelastung der Böden mit Schwermetallen im Gebiet ist ebenfalls teilweise durch

Überschreitungen der Beurteilungswerte gekennzeichnet.

Die für das Gebiet prognostizierte maximale Zusatzdeposition ist so gering, dass sie

deutlich bis weit unter der Genauigkeit des jeweiligen Messverfahrens liegt, so dass

sich die Vorbelastung nicht messbar verändern wird.

Tab. 10-20: Vorbelastung und jährliche maximale zusätzliche Schwermetalldeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads im Bereich des FFH-Gebiets „Worringer Bruch“

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

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Da die Vorbelastung der Böden mit Schwermetallen zum Teil oberhalb der Beurtei-

lungswerte liegt, wurde trotz der faktisch nicht messbaren Zusatzbelastung vorsorglich

geprüft, welche Schwermetallanreicherung im Boden rechnerisch nach einer Kraft-

werks-Laufzeit von 40 Jahren resultiert. Die Vorbelastung sowie die maximale Zusatz-

belastung und Anreicherung im Boden sind in der Tab. 10-21 aufgeführt und den Beur-

teilungswerten gegenübergestellt.

Schwer-metall

Vorbe-lastung

1)

[mg/kg]

Maxima-le Zu-

satzde-position BKW

2)

[µg/m²d]

Maximale Zusatz-

depositi-on BKW

2)

in 40 a [µg/m²]

Maximale Anreiche-rung im Boden

nach 40 a [mg/kg]

Beurteilungswert [mg/kg]

BBodSchV3)

LUA Bran-

denburg

Arsen 23 0,0062 90,52 0,00025 - 2

Blei 39 - 105 0,0104 151,84 0,00042 40/70 50

Cadmium 2 0,0040 58,4 0,00016 0,4/1,0 0,3

Nickel 45 - 76 0,0083 121,18 0,00034 15/50 10

Quecksilber 0,27 0,0028 40,88 0,00011 0,1/0,5 0,1

Thallium 0,3 0,0062 90,52 0,00025 - -

Antimon - 0,0083 121,18 0,00034 - -

Chrom 48 0,0083

121,18 0,00034 30/60 50 (Cr III) 2 (Cr VI)

Kobalt - 0,0073 106,58 0,00030 - -

Kupfer 32 - 39 0,0093 135,78 0,00038 20/40 30

Mangan - 0,0278 405,88 0,00113 - -

Vanadium - 0,0083 121,18 0,00034 - -

Zinn - 0,0093 135,78 0,00038 - -

1): Niedrigster und höchster Messwert des A-Horizontes gemessen an Waldstandorten (Quel-

le: FIS-StoBo) 2)

: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus

3): Die Werte vor dem Schrägstrich gelten für Sand, die Werte hinter dem Schrägstrich für

Lehm/Schluff

Wie Tab. 10-21 zeigt, sind die berechneten maximalen Anreicherungen in allen Fällen

so gering, dass auch nach 40jähriger Betriebszeit keine messbaren Veränderungen der

Schwermetallbelastung der Böden resultieren.

Wie bereits für die gasförmigen Luftschadstoffe sowie die Stickstoff- und Säuredepositi-

on ausgeführt, ist auch bezüglich der Schwermetalldeposition durch die Kraftwerkser-

neuerung eine Verringerung der Immissionsbelastung zu erwarten...

Tab. 10-21: Vorbelastung und jährliche maximale zusätzliche Schwermetalldeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads im Bereich des FFH-Gebiets „Worringer Bruch“

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Dioxine und Furane im Staubniederschlag

Die maximale zusätzliche Deposition mit Dioxinen und Furanen wird mit 0,02 pg/m²·d

prognostiziert. Sie liegt damit weit unter der Messgenauigkeit. Wie oben für die

Schwermetalle erläutert, wird sich aufgrund der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke

auch die Deposition von Dioxinen und Furanen mit dem Staubniederschlag verringern.

10.5.2 Naturschutzfachliche Bewertung

Nachfolgend werden zunächst die möglichen Auswirkungen dargestellt und bewertet,

die sich aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks und der parallelen Stilllegung

der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil der Planänderung ist, ergeben. Anschließend

werden vorsorglich mögliche Summationswirkungen mit anderen Projekten dargestellt

und bewertet.

10.5.2.1 Bewertung der Auswirkung der Planänderung

10.5.2.1.1 LRT 3150 (Natürliche eutrophe Seen)

Der im Standard-Datenbogen für den Lebensraumtyp angegebene Erhaltungszustand

C wurde durch das Büro IVÖR (2011) überprüft, um zu ermitteln, ob die Einstufung auf

Stoffeinträge zurückzuführen sein kann. Die im Herbst 2011 erfolgte Überprüfung ergab

folgende Befunde:

Große Bereiche der in Abb. 10-2 dargestellten Gewässerflächen sind nach den derzei-

tigen Verhältnissen nicht mehr als Gewässer einzustufen. Nur noch etwa 5 ha von sei-

nerzeit rund 24 ha des Lebensraumtyps können noch als temporäres Gewässer ange-

sprochen werden. Auch diese Flächen waren aber zum Zeitpunkt der Begehung nach

einer längeren trockenen Witterungsperiode trocken gefallen. Dieser Bereich ist auf-

grund der Beeinträchtigungen auch zurzeit nur mit "C" zu bewerten (IVÖR 2011).

Die vorgefundene Vegetation der restlichen Flächen des Lebensraumtyps lässt darauf

schließen, dass hier seit etlichen Jahren keine Überflutung mehr erfolgt. Die aktuelle

Vegetation setzt sich aus feuchten Hochstauden- und Ruderalfluren, Weidengebü-

schen, Faulbaumgebüschen sowie Schilf- und Wasserschwaden-Röhrichten mit viel

Brennnessel zusammen. Diese Bereiche können aufgrund dessen aktuell nicht mehr

dem LRT 3150 zugeordnet werden (IVÖR 2011).

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Die Begehung hat damit die Einstufung im Standard-Datenbogen bestätigt. Ein Zu-

sammenhang mit atmosphärischen Stoffeinträgen besteht aber offenkundig nicht.

Wie in Kap. 10.5.1 ausgeführt, führt die aus dem Vorhaben BoAplus und der Stilllegung

der vier 300-MW-Blöcke bestehende Kraftwerkserneuerung, die mit der Regionalplan-

änderung ermöglicht werden soll, insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden

Immissionsbelastung. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwerme-

tallen) im Boden ausgeschlossen. Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps sind damit

ausgeschlossen. Ebenso gilt dies für alle charakteristischen Arten des Lebensraumtyps.

Eine gesonderte Betrachtung dieser Arten kann daher entfallen.

10.5.2.1.2 LRT 9160 (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald)

Der im Standard-Datenbogen für den Lebensraumtyp angegebene Erhaltungszustand

C wurde durch das Büro IVÖR (2011) überprüft, um zu ermitteln, ob die Einstufung auf

Stoffeinträge zurückzuführen sein kann. Die im Herbst 2011 erfolgte Überprüfung ergab

folgende Befunde:

Nach Auswertung von LINFOS-Sachdaten erfolgte im Jahr 2002 die Einstufung in den

Erhaltungszustand C, weil es sich bei allen drei Beständen im Gebiet (vgl. Abb. 10-2)

um sogenannte „Lebensraumtypen zur Entwicklung“ handelte. Die Begehung des Jah-

res 2011 zeigte, dass sich die Flächen außer einer entsprechenden Alterung offenbar

wenig verändert haben. Auch jetzt sind alle drei Bestände mit "C" zu bewerten. Eutro-

phierungs- und Störzeiger sind jeweils sehr stark vertreten (über 50 % Deckung), was

jedoch auf die natürlichen Standortverhältnisse und die Nähe landwirtschaftlicher Flä-

chen zurückzuführen ist (IVÖR 2011).

Die Begehung hat damit die Einstufung im Standard-Datenbogen bestätigt. Ein Zu-

sammenhang mit atmosphärischen Stoffeinträgen besteht aber offenkundig nicht.

Wie in Kap. 10.5.1 ausgeführt, führt die aus dem Vorhaben BoAplus und der Stilllegung

der vier 300-MW-Blöcke bestehende Kraftwerkserneuerung, die mit der Regionalplan-

änderung ermöglicht werden soll, insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden

Immissionsbelastung. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwerme-

tallen) im Boden ausgeschlossen. Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps sind damit

ausgeschlossen. Ebenso gilt dies für alle charakteristischen Arten des Lebensraumtyps.

Eine gesonderte Betrachtung dieser Arten kann daher entfallen.

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10.5.2.1.3 LRT 91E0 (Erlen-Eschenwald und Weichholzauenwald an Fließgewässern)

Der im Standard-Datenbogen für den Lebensraumtyp angegebene Erhaltungszustand

„C“ wurde durch das Büro IVÖR (2011) überprüft, um zu ermitteln, ob die Einstufung

auf Stoffeinträge zurückzuführen sein kann. Die im Herbst 2011 erfolgte Überprüfung

ergab folgende Befunde:

Die Überprüfung bestätigte die Einstufung in den Erhaltungszustand „C“. Maßgeblich

waren hierfür Auswirkungen durch das Wasserregime und die dadurch offenbar deutlich

verschlechterten Strukturen, eine Zunahme der Eutrophierungszeiger aufgrund erhöhter

Mineralisierungsaktivitäten und eine Verarmung des lebensraumtypischen Arteninven-

tars. Ein Zusammenhang mit atmosphärischen Stoffeinträgen besteht aber offenkundig

nicht (IVÖR 2011).

Wie in Kap. 10.5.1 ausgeführt, führt die aus dem Vorhaben BoAplus und der Stilllegung

der vier 300-MW-Blöcke bestehende Kraftwerkserneuerung, die mit der Regionalplan-

änderung ermöglicht werden soll, insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden

Immissionsbelastung. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwerme-

tallen) im Boden ausgeschlossen. Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps sind damit

ausgeschlossen. Ebenso gilt dies für alle charakteristischen Arten des Lebensraumtyps.

Eine gesonderte Betrachtung dieser Arten kann daher entfallen.

10.5.2.1.4 LRT 91F0 (Hartholzauenwälder)

Der im Standard-Datenbogen für den Lebensraumtyp angegebene Erhaltungszustand

„C“ wurde durch das Büro IVÖR (2011) überprüft, um zu ermitteln, ob die Einstufung

auf Stoffeinträge zurückzuführen sein kann. Die im Herbst 2011 erfolgte Überprüfung

ergab folgende Befunde:

Die Überprüfung bestätigte die Einstufung in den Erhaltungszustand „C“. Ähnlich wie

beim LRT 91E0 führen auch hier sinkende Wasserstände und dadurch erhöhte Minera-

lisationsraten zu einer Zunahme von Eutrophierungs- und Störzeigern. Das aktuelle

Wasserregime hat weiterhin Auswirkungen auf die Strukturen der Bestände. Ein Zu-

sammenhang mit atmosphärischen Stoffeinträgen besteht aber offenkundig nicht (IVÖR

2011).

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Wie in Kap. 10.5.1 ausgeführt, führt die aus dem Vorhaben BoAplus und der Stilllegung

der vier 300-MW-Blöcke bestehende Kraftwerkserneuerung, die mit der Regionalplan-

änderung ermöglicht werden soll, insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden

Immissionsbelastung. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwerme-

tallen) im Boden ausgeschlossen. Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps sind damit

ausgeschlossen. Ebenso gilt dies für alle charakteristischen Arten des Lebensraumtyps.

Eine gesonderte Betrachtung dieser Arten kann daher entfallen.

10.5.2.1.5 Kammmolch

Der Erhaltungszustand des Kammmolchs wird im Standard-Datenbogen mit „A“ bewer-

tet. Offene Auengewässer in den Niederungslandschaften wie die Stillgewässer im Ge-

biet stellen bevorzugte Lebensräume für den Kammmolch dar. Die günstigen

Habitatqualitäten werden durch die Planänderung nicht beeinträchtigt. Vielmehr führt

die aus dem Vorhaben BoAplus und der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke bestehen-

de Kraftwerkserneuerung, die mit der Regionalplanänderung ermöglicht werden soll,

insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden Immissionsbelastung. Damit sind

auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwermetallen) im Boden und in Gewässer-

sedimenten ausgeschlossen. Eine Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes des

Kammmolchs ist damit ebenfalls ausgeschlossen.

10.5.2.1.6 Rohrweihe

Der Erhaltungszustand der Rohrweihe wird im Standard-Datenbogen mit „C“ bewertet.

Gefährdungen der Art, die offene Feuchtgebiete als Lebensraum bevorzugt, bestehen

vor allem in Nutzungsintensivierungen und Entwässerungen.

Die Habitatqualitäten werden durch die Planänderung nicht beeinträchtigt. Vielmehr

führt die aus dem Vorhaben BoAplus und der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke be-

stehende Kraftwerkserneuerung, die mit der Regionalplanänderung ermöglicht werden

soll, insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden Immissionsbelastung. Damit

sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwermetalle, Dioxine und Furane) im

Boden und in Gewässersedimenten und Anreicherungen von Schadstoffen im Verlauf

der Nahrungskette, die Arten am Ende der Nahrungskette wie die Rohrweihe beson-

ders betreffen würden, ausgeschlossen. Eine Beeinträchtigung des Erhaltungszustan-

des der Rohrweihe ist damit ebenfalls ausgeschlossen.

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10.5.2.2 Betrachtung der Auswirkungen anderer Projekte auf das FFH-Gebiet

Wie in Kap. 7 dargelegt und begründet, wird nachfolgend trotz der Verringerung der

Immissionsbelastung, die durch die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem

bewirkt wird, untersucht, ob Beeinträchtigungen des Gebiets unter Berücksichtigung der

Zusatzbelastungen anderer Projekte möglich sind.

Die Bilanzierungen erfolgen, wie in Kap. 6.2.1.2 erläutert, jeweils unter Heranziehung

der realen Immissions- und Depositionsbeiträge der stillzulegenden 300-MW-Blöcke,

auch wenn sich bei dieser Vorgehensweise in einigen Fällen entgegen der zu erwar-

tenden tatsächlichen Verhältnisse rechnerische Zusatzbelastungen ergeben.

In der Tab. 10-22 ist die Summe der Zusatzbelastungen anderer Projekte den Zusatz-

belastungen durch den Betrieb eines dem Planungskonzept von BoAplus entsprechen-

den Braunkohlenkraftwerks sowie den aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke re-

sultierenden Entlastungseffekten für das gesamte FFH-Gebiet gegenübergestellt. Be-

züglich der Stickstoff- und Säuredeposition wird nicht zwischen Lebensraum- und Bo-

dentypen differenziert. Eine differenzierte Bilanzierung der Säuredeposition für alle be-

rücksichtigten Kombinationen von Boden- und Lebensraumtypen enthält. Tab. 10-23.

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Immissi-onspara-

meter Einheit

Maximale

Zusatz-

belastung

BKW2)

Maximale

Zusatz-

belastung

BKW

minus realer

Immissions-

beitrag 300-

MW-Blöcke5)

Summe maximaler

Zusatz-belas-tungen andere

Projekte3)

Vorbe-lastung

Critical Level/

Critical Load4)

Bagatell-schwelle4)

SO21) µg/m³ 0,23 0,03 0,067 5 - 6 20/10 -

NO21) µg/m³ 0,09 -0,19 0,35 21 - 30 - -

NOx1) µg/m³ 0,22 -0,51 0,55 30 - 50 30 -

Stickstoff-Deposition

kg/ha·a 0,022 bis

0,024 -0,066 bis

-0,072 0,09

17,15 – 26,17

15 - 30 0,45 – 0,9

Säure-Deposition eq/ha·a 21 bis 23 -5 bis -7 17 3129

1516 – 2403

46 – 72

1): Jahresmittelwert

2): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept

BoAplus 3)

: jeweils maximaler Wert aus der Anlage 3 (P5, N8, S23) 4)

: Siehe Kap. 10.5.1 5)

: Bilanzierung für maximale Zusatzbelastung BoAplus und reale Immissions- und Depositi-onsbeiträge der 300-MW-Blöcke

Tab. 10-22: Immissions-Zusatzbelastungen durch den Betrieb eines Braunkohlen-kraftwerks im Planänderungsgebiet, Entlastung durch die Stilllegung von Altanlagen und Zusatzbelastungen durch andere Projekte im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“

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LRT Boden-

typ1)

Vor-belas-tung2)

[eq/ha·a]

Maxi-male

Zusatz-belas-tung

BKW3)

[eq/ha·a]

Realer

Deposi-

tions-

beitrag

300-MW-

Blöcke

[eq/ha·a]

Max.

Zusatz-

dep.

BKW

minus

realer

Dep.bei-

trag 300-

MW-

Blöcke

[eq/ha·a]

Max.

Zusatz-

deposi-

tion

andere

Pro-

jekte4)

[eq/ha·a]

Max. Zu-

satz-dep.

BKW minus

realer Dep.-

beitrag 300-

MW-Blöcke

plus max.

Zusatzdep.

andere

Projekte

[eq/ha·a]

Critical Load5)

[eq/ha·a]

Bagatell-schwelle5)

[eq/ha·a]

9160 aG34 3129 23 28 -5 15 10 15166) 46

91E0 aG34 3129 23 29 -6 16 10 2403 72

91F0 aG34 3129 21 28 -7 17 10 2161 65 1)

: aG34 – Auengley, Gley 2)

: Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und Bodentyp

3): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept

BoAplus 4)

: jeweils maximaler Wert der Kombination LRT und Bodentyp aus der Anlage 3 (S23 – S25) 5)

: Siehe Kap. 10.5.1 6): Als CL wurde der für die Kombination Gley/LRT 9160 im Knechtstedener Wald berechnete

CL herangezogen.

Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Schwefeldioxid durch die anderen

Projekte beträgt deutlich weniger als 0,1 µg/m³ anzusetzen. Unabhängig von der tat-

sächlichen Höhe der Entlastung durch die Kraftwerkserneuerung sind Beeinträchtigun-

gen von Lebensraumtypen und Arten hierdurch auszuschließen, da das Immissionsni-

veau auch zukünftig deutlich unter dem Critical Level bleibt.

Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Stickstoffoxiden durch die anderen

Projekte beträgt deutlich weniger als 1 µg/m³. Die Entlastung durch die Kraftwerkser-

neuerung liegt bei Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastung mit den realen Immis-

sionsbeiträgen der stillzulegenden Blöcke in demselben Bereich. Tatsächlich ist sie

noch größer. Insgesamt ist daher auch unter Berücksichtigung zusätzlicher Immissio-

nen durch andere Projekte von einer Verringerung des bestehenden Immissionsniveaus

oder zumindest einem gleich bleibenden Immissionsniveau auszugehen.

Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Ammoniak durch den Betrieb eines

Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet wird in der Immissionsprognose mit

Tab. 10-23: Summationswirkung mit anderen Projekten hinsichtlich der Säuredeposi-tion im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“

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0,008 µg/m³ prognostiziert. Die Zusatzbelastung durch andere Projekte wurde nicht

berechnet. Ammoniak-Emissionen werden nur durch die TDI-Anlage im Chemiepark

Dormagen verursacht. Die Immissionen sind aber so gering (TÜV SÜD 2011), dass sie

auch unter kumulativen Aspekten völlig vernachlässigbar sind. Auch in der Summe

bleibt die Ammoniakkonzentration damit deutlich unter der Messgenauigkeit. Unabhän-

gig davon liegt die Immissionsbelastung in einem Bereich, in dem direkte kurzfristige

Wirkungen auf Waldökosysteme ausgeschlossen sind (vgl. Baumgarten 2006, Elling et

al. 2007). Die langfristigen Wirkungen über die Stickstoffdeposition sind in der Gesamt-

stickstoffdeposition enthalten, die abnehmen wird. Beeinträchtigungen von Lebens-

raumtypen und Arten sind damit auszuschließen.

Die maximale zusätzliche Stickstoffdeposition durch die anderen Projekte wurde mit

0,09 kg/ha·a angeben. Sie bleibt damit bereits für sich betrachtet deutlich unter der Ba-

gatellschwelle von 0,3 kg/ha·a für den empfindlichsten Lebensraumtyp im Gebiet. Un-

abhängig davon ist der aus der Kraftwerkserneuerung resultierende Entlastungseffekt

zu berücksichtigen. Er liegt bei Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastung mit den

realen Depositionsbeiträgen der stillzulegenden Blöcke zwischen -0,066 und -0,072

kg/ha·a. Die tatsächliche Entlastung ist noch größer. Insgesamt ist daher auch unter

Berücksichtigung zusätzlicher Stickstoffeinträge anderer Projekte von einer Verringe-

rung der derzeitigen Stickstoffdeposition auszugehen. Es bleibt gewährleistet, dass die

Bagatellschwellen deutlich unterschritten werden.

Die maximale zusätzliche Säuredeposition durch die anderen Projekte wurde mit 17

eq/ha·a berechnet und liegt damit unterhalb der Bagatellschwelle für den niedrigsten

Critical Load im Gebiet. Die detaillierte Bilanzierung aller maximalen Zusatzbeiträge

(BoAplus und andere Projekte) und der wegfallenden realen Depositionsbeiträge der

stillzulegenden Blöcke ergab rechnerische Zusatzdepositionen von 10 eq/ha·a. Alle

Bagatellschwellen werden, wie Tab. 10-23 zeigt, deutlich unterschritten. Tatsächlich

wird sich die Säuredeposition im Gebiet durch die Kraftwerkserneuerung verringern.

Wieweit dieser Entlastungseffekt durch die anderen Projekte aufgezehrt wird, lässt sich

nicht prognostizieren. Insgesamt ist aber davon auszugehen, dass sich die Säuredepo-

sition allenfalls geringfügig erhöht, und sichergestellt ist, dass die Bagatellschwellen in

allen Fällen unterschritten werden.

Die angestellten Betrachtungen zeigen, dass auch bei Berücksichtigung von Zusatzbe-

lastungen anderer Projekte keine Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen des Gebie-

tes und keine auf nachfolgenden Planungsebenen unlösbaren Konflikte erkennbar sind.

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10.5.2.3 Gesamtbewertung und Fazit

Betrachtet man allein die Auswirkungen des dem Konzept von BoAplus entsprechen-

den Braunkohlenkraftwerks, das als repräsentativ für die geplante Regionalplanände-

rung zugrunde gelegt wird, sind die für das Gebiet prognostizierten zusätzlichen Immis-

sionen und Stoffeinträge so gering, dass

sich die Vorbelastung nicht messbar ändert oder

die Gesamtbelastung als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung auch zukünftig un-

terhalb der Beurteilungswerte bleibt oder

die Bagatellschwellen für die Zusatzbelastung unterschritten werden.

Zusammen mit der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil der Planände-

rung und der Kraftwerkserneuerung ist, ergibt sich zukünftig tatsächlich eine Verringe-

rung der bestehenden Immissionsbelastung. Dies schließt auch mögliche Folgenutzun-

gen auf der Fläche der stillzulegenden 300-MW-Blöcke ein.

Damit sind sowohl direkte nachteilige Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere auf der

Individuen- und Populationsebene als auch indirekte nachteilige Wirkungen durch An-

reicherung über die Nahrungskette oder durch andere funktionelle und strukturelle Ver-

änderungen auszuschließen. Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele prüfungs-

relevanten maßgeblichen Bestandteile des Gebiets (vgl. Tab. 10-10) sind somit insge-

samt auszuschließen.

Da sich die verwendeten Beurteilungsmaßstäbe (Critical Levels, Critical Loads) stets

auf die empfindlichsten Lebensraumtypen und Arten beziehen, sind auch die für einen

Teil der Lebensraumtypen als Schutzziele im Landschaftsplan ausgewiesenen Vogelar-

ten Pirol und Nachtigall eingeschlossen. Entsprechendes gilt auch für alle charakteristi-

schen Arten.

Auch bei vorsorglicher Berücksichtigung anderer Projekte sind keine Beeinträchtigun-

gen von Erhaltungszielen erkennbar.

Konflikte mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes „Worringer Bruch“, die nicht auf

den nachfolgenden Planungsebenen gelöst werden können und der Umsetzung der

Planänderung entgegenstehen könnten, sind damit insgesamt nicht zu erkennen.

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11 Auswirkungsprognose FFH- Gebiet „Rhein-Fischschutz-zonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301)

11.1 Beschreibung des Schutzgebietes

Die nachfolgende Beschreibung des Schutzgebietes basiert auf folgenden Quellen:

LANUV-Fachinformationssystem Natura 2000, LANUV-Biotopkataster.

11.1.1 Allgemeines

Das FFH-Gebiet umfasst mehrere schutzwürdige Teilabschnitte des Rheins von Bad

Honnef bis Emmerich, die vor allem durch Flach- und Ruhigwasserzonen, besonders

zwischen den Buhnenfeldern, gekennzeichnet sind und im wesentlichen die Ufer und

die Hauptfahrrinne einbeziehen. Oft grenzen die ausgewiesenen Rheinabschnitte an

vorhandene Naturschutzgebiete an. Insgesamt nehmen die Teilabschnitte eine Fläche

von ca. 2336 ha ein.

Die Uferbereiche sind aufgrund ihrer möglichen Nutzung als Laichplätze und Jungfisch-,

Nahrungs- sowie Ruhehabitate ausgewiesen worden; die Hauptfahrrinne ist als potenti-

elle Wanderstrecke für Wanderfische, wie Rundmäuler, Lachs und Maifisch, mit einbe-

zogen worden. Einige naturnähere Mündungsbereiche von Nebengewässern sind

ebenfalls als schutzwürdig ausgewiesen worden, da sie aufgrund vorhandener strö-

mungsberuhigter Vertiefungen Wanderfischen als Ruhehabitat vor dem Aufstieg dienen

und während Rheinhochwasser weiteren Fischarten ein Rückzugsgebiet bieten können.

Der hier behandelte ca. 4,3 km lange Rheinabschnitt befindet sich ca. 15,2 km nord-

nordöstlich des Kraftwerkstandortes (kürzeste Entfernung vom Rand des FFH-Gebietes

zum Planänderungsgebiet) zwischen dem Stadtteil Worringen der Stadt Köln auf der

westlichen und der Stadt Monheim auf der östlichen Rheinseite.

Dieser Rheinabschnitt wird durch Buhnen und dazwischen liegenden flachen Kiesufern

mit bei Niedrigwasser trockenfallenden Bereichen strukturiert. Lokal kommen Flachufer,

Flachwasserzonen und Stillwasserbereiche vor. Die Ufer sind über weite Strecken mit

Gänsefuß- und Knöterichfluren bewachsen, die stellenweise durch dichte Staudenfluren

und Pappel/Weidenaufwuchs bedrängt werden. Vor allem im Süden sind die bis zu 3 m

hohen Uferböschungen oft mit Steinschüttungen befestigt und weisen leicht magere

Hochstaudenfluren auf.

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Die der Hafeneinfahrt nördlich gegenüber gelegenen Ufer bestehen aus sandigen, fla-

chen und unbefestigten Böschungen, die mit ruderalen Hochstaudenfluren und der

Kratzbeere bewachsen sind. Vorgelagert finden sich Auenbereiche. Gehölze sind in

diesem Teilabschnitt der Rhein-Fischschutzzonen bis auf zumeist ältere Weiden eher

seltener vorhanden.

Der hier behandelte Rheinabschnitt des FFH-Gebiets ist in Abb. 11-1 dargestellt.

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Abb. 11-1: Teilabschnitt des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emme-rich und Bad Honnef“ (Datenquelle: LANUV-Fachinformationssystem FFH-Gebiete, Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)

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11.1.2 Bedeutung des Schutzgebietes

Der gesamte Rheinstrom hat eine maßgebliche Bedeutung für die Fischfauna in ver-

schiedensten Fließgewässersystemen wie z.B. der Ruhr und der Lippe. Die als FFH-

Gebiete ausgewiesenen Teilabschnitte des Rheins umfassen vor allem Stillwasserbe-

reiche sowie Bereiche mit langsamer Strömung und haben eine besondere Bedeutung

als Laichplätze, Jungfisch-, Nahrungs- und Ruhehabitate für Rundmäuler und Fischar-

ten. Durch die vielen einzelnen Schutzausweisungen der Teilabschnitte können die

Abwanderung und die Ernährung der Jungtiere sowie potentielle Laichhabitate und vor

allem der Zu- und Anzug der Langdistanzwanderer im Rhein gesichert werden und so-

mit auch deren Populationen in den oberhalb gelegenen Nebenflüssen des Rheins.

Flachwasserzonen mit steinig-kiesigem Untergrund haben vor allem für die Jungfische

der Groppe als Habitat eine große Bedeutung. Als Adulte leben sie vorwiegend in den

tieferen Bereichen der Hauptrinne und laichen dort auch ab. Die Jungfische werden in

die strömungsberuhigten Zonen verdriftet und wachsen dort auf. Auch für die abwan-

dernden Junglachse bietet das Flachwasser einen gewohnten Lebensraum als Zwi-

schenstation und Nahrungshabitat.

Die am Rhein für die Flussregelung angelegten Buhnen sind ebenfalls von wichtiger

Bedeutung für verschiedene Fischarten. Die strömungsberuhigten und schlammigen

Bereiche um die Buhnen sind für das Fluss- und Meerneunauge als Aufenthalts- und

Laichort von Bedeutung. Die aus den Hauptlaichhabitaten der rechtsrheinischen Ne-

benflüsse verdriftende Brut kann in den Buhnenfeldern Jungtierhabitate finden. Auch

die abwandernden Junglachse finden im Strömungsschatten der Buhnen die sonst im

Strom fehlenden Ruhe- und Rastzonen.

Stillwasserbereiche sind auch für den Steinbeißer als Laichplatz bedeutend und strö-

mungsberuhigte Bereiche können von den Larven des Maifisches als Nahrungshabitat

genutzt werden.

11.1.3 Einflüsse, Nutzungen und Gefährdungen

Gemäß Standard-Datenbogen wirken mehrere negative Einflüsse innerhalb des FFH-

Gebiets auf die gesamte Fläche ein.

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Mit einer hohen negativen Intensität gefährden vorhandene Sand- und Kiesgruben, der

Abbau von Stränden, das Verfüllen von Gewässern oder Feuchtgebieten, die Sediment-

räumung und Ausbaggerung von Gewässern, Veränderungen von Lauf und Struktur der

Fließgewässer, sonstige anthropogene Veränderungen im Wasserhaushalt, das Ent-

stehen von Schlamm- und Spülgutdeponien, die natürliche Eutrophierung, die Aus-

trocknung und Anhäufung organischer Substanz, starke infrastrukturelle Erschließung

sowie sonstige vorhandene Industrie- und Gewerbeflächen und siedlungs-, gewerbliche

oder industrielle Aktivitäten das FFH-Gebiet.

Einen mittleren negativen Einfluss üben der Untertagebau, vorhandene Deponien,

Wasserverschmutzung und Deiche, Aufschüttungen sowie künstliche Strände aus.

Gering wirken sich die stationäre Fischerei durch Reusen und Stellnetze, vorhandene

Camping- und Caravanplätze, sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Aus-

übung von Wassersport und die Trittbelastung durch Besucher aus.

Als neutraler Einfluss wird die Schifffahrt eingestuft. Positiv wirkt sich innerhalb des

FFH-Gebiets die Überflutung und Überstauung aus. Auch von außerhalb wirkt die Über-

flutung und Überstauung sowie die Sand- und Kiesgruben positiv auf das FFH-Gebiet.

Gemäß Biotopkataster wird das FFH-Gebiet zusätzlich noch durch Gewässerausbau

gefährdet.

11.1.4 Schutzstatus

Der betrachtete Teilabschnitt des FFH-Gebiets liegt mit einem großen Flächenanteil im

NSG „Rheinaue Worringen-Langel (siehe Abb. 11-1). Das NSG ist im Landschaftsplan

Köln (Stand Dezember 2010) unter N4 textlich dargestellt und festgesetzt.

Das LSG „Rheinufer“ und das LSG „Rhein und Rheinauen Worringen bis Merkenich“

überschneiden sich teilweise mit dem nördlichen Bereich des FFH-Gebietes. Das LSG

„Rheinufer“ ist im Landschaftsplan Kreis Mettmann (Stand Dezember 2006) unter D

2.3-10 und das LSG „Rhein und Rheinauen Worringen bis Merkenich“ im Landschafts-

plan Köln (Stand Dezember 2010) unter L4 textlich dargestellt und festgesetzt.

Zudem überschneidet sich das FFH-Gebiet mit zwei schutzwürdigen Biotopen. Das

schutzwürdige Biotop „Rheinufer am NSG Rheinaue Worringen-Langel“ (BK-4907-201)

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nimmt fast vollständig die Fläche des FFH-Gebiets ein. Ein schmaler Streifen im Nor-

den des FFH-Gebiets liegt im schutzwürdigen Biotop „Rheinufer und kleinstrukturierte

Kulturlandschaft im Monheimer Rheinbogen“ (BK-4907-10). Dort befindet sich ebenfalls

das nach § 62 LG gesetzlich geschützte Biotop GB-4907-1, ein naturnaher Röhricht-

bestand.

11.1.5 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura-2000-

Gebieten

Die dem Teilabschnitt des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich

und Bad Honnef“ nächst gelegenen Natura-2000-Gebiete sind im Süden der „Worringer

Bruch“, ein verlandeter Rheinaltarm mit Auenwäldern und im Norden der „Urdenbach,

Kirberger Loch, Zonser Grind“, ein rezent überfluteter Rheinauenkomplex.

Eine funktionale Beziehung besteht zwischen diesem Rheinabschnitt und den beiden

genannten FFH-Gebieten „Worringer Bruch“ und Urdenbach, Kirberger Loch, Zonser

Grind. Die einzelnen Teilabschnitte der Rhein-Fischschutzzonen sind wichtige Trittstein-

Biotope für das gesamte Fließgewässersystem des Rheins. Um ihre Vernetzung und

damit ihre ökologische Funktion großräumig zu erhalten und weiter entwickeln zu kön-

nen, ist es gemäß der Entwicklungsziele des Standard-Datenbogens u.a. wichtig Auen-

bereiche und dort vorkommende Stillgewässer anzubinden. Die Auenbereiche der bei-

den benachbarten FFH-Gebiete unterstützen somit eine Vernetzung der Biotope und

den Austausch von Lebensgemeinschaften.

11.2 Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Schutzgebietes

11.2.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie

11.2.1.1 Übersicht

Die für das gesamte FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und

Bad Honnef“ in Anhang I genannten Lebensraumtypen sind in der Tab. 11-1 aufgeführt.

In dem hier behandelten Teilabschnitt des FFH-Gebiets kommt nur der Lebensraumtyp

3270 vor. Seine Lage im Teilabschnitt ist in Abb. 11-2 dargestellt. Nachfolgend wird nur

der im Teilabschnitt vorkommende Lebensraumtyp weiter betrachtet.

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EU-Code

Name Erhaltungszu-

stand

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions

B

3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p und des Bidention p.p.

B

6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien

B

6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und mon-tanen bis alpinen Stufe

B

6510 Magere Flachland-Mähwiesen B

91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excel-sior

C

* prioritärer Lebensraum

Erhaltungszustand: A = hervorragender Erhaltungszustand B = guter Erhaltungszustand C = durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand

Tab. 11-1: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Dez. 2009)

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Abb. 11-2: Teilabschnitt des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwi-schen Emmerich und Bad Honnef“ mit Lebensraumtypen (Daten-quelle: LANUV-Fachinformationssystem FFH-Gebiete; Karten-grundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)

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11.2.1.2 LRT 3270 (Flüsse mit Schlammbänken)

Der LRT 3270 ist als Schutzgegenstand für die Meldung des Gebietes als Natura-2000-

Gebiet ausschlaggebend. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Anga-

ben zu diesem LRT zusammengefasst (Tab. 11-2).

Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p und des Bidention p.p. (3270)

Naturnahe Fließgewässer mit einjähriger, nitrophytischer Vegetation auf schlammigen Ufern (Verbände Chenopodion rubri p.p. und Bidention p.p.) (planar bis submontan).

Minimale Entfernung zum Planänderungsgebiet: 15,3 km

Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 4 %

Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %

Fläche: 100,6 ha Erhaltungszustand LRT 3270: B– gut

Repräsentativität: B - gut Gesamtbeurteilung: B - hoch

Schutzziele und Maßnahmen gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die ausschlaggebend für die Meldung des Gebietes sind

Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen der Rheinufer mit Vegetation der Ver-bände Chenopodion rubri (p.p.) und Bidention (p.p.) und ihrer typischen Fauna durch:

Erhaltung und Entwicklung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik,

Möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen (insbesondere von Schadstoffen), Schaffung von Pufferzonen,

Vermeidung von Trittschäden, ggf. Regelung von (Freizeit-) Nutzungen,

Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue.

Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV

2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind der Flussuferläufer, die Säbeldornschrecke

und verschiedene Käferarten.

11.2.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie

Im Standard-Datenbogen werden sechs Fischarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

aufgeführt, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind (Tab. 11-3).

Tab. 11-2: Charakteristik des Lebensraumtyps 3270 im FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (Quelle: Stan-dard-Datenbogen, Stand: Dez. 2009; Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010; BfN Handbuch 1998)

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EU-Code

Name Population/-

Status

Bewertung

Popula-tion

Erhaltungs-zustand

Isolie-rungsgrad

Gesamtbe-urteilung

1095 Meerneunauge (Petromyzon mari-nus)

i R / auf dem Durchzug

A C C B

1099 Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)

i R /auf dem Durchzug

B B C B

1102 Maifisch (Alosa alosa)

i P /auf dem Durchzug

C C C C

1106 Lachs (Salmo salar)

i R /auf dem Durchzug

A C C B

1149 Steinbeißer (Cobitis taenia)

i R / nichtzie-hend

C C C C

1163 Groppe (Cottus gobio)

i C / nichtzie-hend

C C C C

Population: i Paare R selten P vorhanden C häufig Population (relativ zur nationalen Population): A 15 % - 100 % B 2 % - 15 % C < 2 % Erhaltungszustand: B gute Erhaltung C durchschnittlicher Erhaltungszustand Isolierungsgrad: C Population nicht isoliert, innerhalb des Verbreitungsgebietes Gesamtbeurteilung: B guter Wert C signifikanter Wert

Im Schutzzieldokument des LANUV-Informationssystems sind für die sechs Fischarten

folgende Schutzziele und Maßnahmen angeführt (Tab. 11-4).

Meerneunauge

Erhaltung und Förderung der Meerneunaugen-Population durch:

Erhaltung und Förderung von zur Fortpflanzung und für die Larvenzeit geeigneter, linear durchgängiger, sauerstoffreicher Bereiche mit gut überströmten, kiesigen, sandigen und schlammigen Habitaten,

Vermeidung von organischer Gewässerverschmutzung bzw. Reduzierung und Verhinde-rung von Stoffeintrag in die Gewässer

Tab. 11-3: Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef " (DE-4405-301)

Tab. 11-4: Schutzziele und Maßnahmen für sechs Fischarten gemäß LANUV-Fachinformationssystem (Quelle: Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010)

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Flussneunauge

Erhaltung und Förderung der Flussneunaugen-Population durch:

Erhaltung und Förderung von zur Fortpflanzung und für die Larvenzeit geeigneter, linear durchgängiger, sauerstoffreicher Bereiche mit gut überströmten, kiesigen, sandigen Be-reichen und Feinsedimentbereichen,

Verbesserung der Durchgängigkeit,

Vermeidung von organischer Gewässerverschmutzung bzw. Reduzierung und Verhinde-rung von Stoffeintrag in die Gewässer z.B. durch breite, unbewirtschaftete Uferrandstrei-fen

Steinbeißer

Erhaltung und Förderung der Steinbeißer-Population durch:

Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger Bereiche mit Gewässersohl-bereichen aus nicht verfestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten,

Erhaltung und Verbesserung einer natürlichen Abflussdynamik mit sich umlagernden Sanden und Feinkiesen,

Schonende, angepasste Gewässerunterhaltung,

Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewässer wie Wurzeln und Steine

Lachs

Erhaltung und Förderung der Lachs-Population durch:

Erhaltung und naturnahe Entwicklung von für die Junglachse geeigneter, mit durchström-ten Kiesbänken und flachen, grobkiesigen, stark, turbulent überströmten Gewässerstre-cken (Rauschen),

Sicherung und Förderung der möglichst naturnahen Gewässerdynamik und Geschiebe-transport,

Verhinderung von Stoffeinträgen in die Gewässer und Verbesserung der Wasserqualität,

Erhalt von strömungsberuhigten, tiefen Bereichen als Ruhezone für wandernde Fische

Maifisch

Erhaltung und Förderung der Maifisch-Population durch:

Da die Art im Rhein-System verschollen ist, wird bis 2010 ein LIFE-Projekt zur Wiederein-bürgerung durchgeführt. Für den Erfolg einer Wiedereinbürgerung sind die Passierbarkeit der Flüsse und Mündungsbereiche, eine gute Wasserqualität und der Schutz bzw. die Entwicklung geeigneter Laichhabitate Voraussetzung

Groppe

Erhaltung und Förderung der Groppen-Population durch:

Sicherung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, kühler sauerstoffreicher und totholzreicher Zonen mit naturnaher steiniger Sohle und gehölzreichen Gewässerrändern,

Vermeidung von organischer Gewässerverschmutzung bzw. Reduzierung und Verhinde-rung von Stoffeintrag in die Gewässer,

Entwicklung von Auenwäldern

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11.2.3 Weitere im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten

Im Standard-Datenbogen werden keine weiteren Arten für das FFH-Gebiet genannt.

11.2.4 Schutzziele gemäß Landschaftsplan II des Rhein-Kreises Neuss und

Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln

Im Landschaftsplan Köln (Stand Dezember 2010) des Kreises Köln ist das NSG

„Rheinaue Worringen-Langel“ nach § 20 LG NRW mit den in der Tab. 11-5 genannten

Schutzzwecken festgesetzt.

NSG „Rheinaue Worringen-Langel“

Die Festsetzung als NSG erfolgt gemäß § 20 LG a), b) und c) LG NW insbesondere

zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensstätten der typischen Fauna und Flora der Rheinaue, insbesondere der Weich- und Hartholzauenbereiche, der typi-schen Rheinwiesen, der Tümpel und Altwässer als Lebensraum seltener und ge-fährdeter Tierarten,

wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart dieses großen und in Teilbereichen noch weitgehend naturnahen Rheinufer-Saumbereichs im Ballungsraum Köln

Des Weiteren ist im Landschaftsplan Kreis Mettmann (Stand Dezember 2006) das LSG

„Rheinufer“ und im Landschaftsplan Köln (Stand Dezember 2010) das LSG „Rhein und

Rheinauen Worringen bis Merkenich“ nach § 21 LG NRW mit den in der Tab. 11-6 und

Tab. 11-7 genannten Schutzzwecken festgesetzt.

LSG „Rheinufer“

Das LSG „Rheinufer“ wird nach § 21a), b) und c) LG insbesondere festgesetzt:

wegen ihrer Bedeutung als Lebensraum für Steinkauz und Höhlenbrüter und

wegen der Bedeutung als Amphibienlaichplatz und als Enten- und Limikolen-rastplatz

Tab. 11-5: Schutzziele gemäß Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln für das NSG „Rheinaue Worringen-Langel“

Tab. 11-6: Schutzziele gemäß Landschaftsplan Kreis Mettmann für das LSG „Rheinufer“

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LSG „Rhein und Rheinauen Worringen bis Merkenich“

Das LSG „Rhein und Rheinauen Worringen bis Merkenich“ wird nach § 21a), b) und c) LG ins-besondere festgesetzt:

zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere durch Sicherung naturnah entwickelter Rheinuferbereiche und der Umgebung von Naturschutzgebieten als Lebensraum bedrohter Tier- und Pflan-zenarten,

wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes dieser Rheinau-enbereiche

wegen der besonderen Bedeutung für die stille Erholung durch das Erlebnis natur-naher Landschaftsräume

11.3 Managementpläne/Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Für das FFH-Gebiet wurde noch kein Managementplan erstellt. Neben den in Kap.

11.2.1 aufgeführten Maßnahmen sind Maßnahmen in den Landschaftsplänen, im Bio-

topkataster und allgemein für die Lebensraumtypen in MUNLV (2004) formuliert.

11.4 Gegenüber den projektrelevanten Luftschadstoffen empfindliche und zu

prüfende maßgebliche Bestandteile

Nachfolgend sind die in der Auswirkungsprognose zu prüfenden Bestandteile des Teil-

abschnitts des FFH-Gebiets noch einmal mit ihren projektrelevanten Schutzzwecken

und spezifischen Empfindlichkeiten gegenüber den Projektwirkungen in einer tabellari-

schen Übersicht zusammengestellt.

Tab. 11-7: Schutzziele gemäß Landschaftsplan Köln für das LSG „Rhein und Rheinauen Worringen bis Merkenich“

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Komparti-

ment/Biota Projektrelevante Schutzzwecke

Empfindlich

gegenüber

LRT 3270 Erhaltung und Förderung der Population durch

möglichst weitgehende Reduzierung der die

Wasserqualität beeinträchtigenden direkten

und diffusen Einleitungen (insbesondere von

Schadstoffen), Schaffung von Pufferzonen

Einträgen von Luft-

schadstoffen, Eutrophie-

rung

Meerneunauge Erhaltung und Förderung der Population durch

Vermeidung von organischer Gewässerver-

schmutzung bzw. Reduzierung und Verhinde-

rung von Stoffeintrag in die Gewässer

Einträgen von Luft-

schadstoffen, Eutrophie-

rung

Flussneunauge Erhaltung und Förderung der Population durch

Vermeidung von organischer Gewässerver-

schmutzung bzw. Reduzierung und Verhinde-

rung von Stoffeintrag in die Gewässer

Einträgen von Luft-

schadstoffen, Eutrophie-

rung

Maifisch Erhaltung und Förderung der Population bzw.

Wiedereinbürgerung durch eine gute Wasser-

qualität

Einträgen von Luft-

schadstoffen, Eutrophie-

rung

Lachs Erhaltung und Förderung der Population durch

Verhinderung von Stoffeinträgen in die Ge-

wässer und Verbesserung der Wasserqualität

Einträgen von Luft-

schadstoffen, Eutrophie-

rung

Steinbeißer Erhaltung und Förderung der Population Einträgen von Luft-

schadstoffen, Eutrophie-

rung

Groppe Erhaltung und Förderung der Population durch

Vermeidung von organischer Gewässerver-

schmutzung bzw. Reduzierung und Verhinde-

rung von Stoffeintrag in die Gewässer

Einträgen von Luft-

schadstoffen, Eutrophie-

rung

11.5 Prognose möglicher Beeinträchtigungen

11.5.1 Vor- und Zusatzbelastungen sowie Vergleich mit Beurteilungswerten

Innerhalb des Untersuchungsraumes ist mit der Teilfläche Worringen-Langel nur ein

aquatischer bzw. semiaquatischer Lebensraumtyp (LRT 3270) betroffen. Von daher

sind nur Stoffeinträge in den Rhein von Relevanz und werden nachfolgend hinsichtlich

ihrer möglichen Auswirkungen betrachtet.

Tab. 11-8: Prüfungsrelevante empfindliche Bestandteile des Teilabschnitts des FFH-Gebiets "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef" (DE- 4405-301)

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11.5.1.1 Vorbelastung des Rheins

In der Tab. 11-9 ist die Vorbelastung des Rheins mit den für ein Braunkohlenkraftwerk

relevanten Schadstoffen an der Messstelle Stürzelberg etwa 16 km unterhalb der Teil-

fläche Worrigen-Langel dargestellt. Ausgewertet wurde die Messperiode 2007 bis 2010.

Angegeben sind jeweils die niedrigsten und die höchsten Einzelwerte sowie der Mittel-

wert der Messperiode. Überschreitungen von Beurteilungswerten sind durch Fettdruck

hervorgehoben.

Parameter

GÜS Messstelle 000220 Stürzelberg – Rhein (2007 – 2010)

Beurtei-lungswert1)

Minimal-wert

Maximal-wert

Mittelwert der Messperiode

Jahresmittel-wert

pH 7,46 8,30 8,01 6,5 – 8,5

Gesamtstickstoff [mg/l] 1,76 5,70 3,01 3

Nitrat-Stickstoff [mg/l] 1,48 4,18 2,47 2,5

Nitrit-Stickstoff [mg/l] 0,005 0,110 0,027 0,009

Ammonium-Stickstoff [mg/l] 0,025 1,020 0,067 0,04

Sulfat [mg/l] 35,00 70,00 49,94 100

Antimon [mg/kg] 0,87 1,90 1,29 -

Arsen [mg/kg] 12,00 17,00 14,64 40

Blei [mg/kg] 37,00 76,00 51,57 100

Blei [µg/l] 0,410 13,00 1,78 7,2

Cadmium [mg/kg] 0,42 0,79 0,61 1,2

Cadmium [µg/l] 0,005 0,180 0,032 0,08 - 0,25

Chrom [mg/kg] 37,00 56,00 47,79 640

Kobalt [mg/kg] 11,00 21,00 13,76 -

Kupfer [mg/kg] 40,00 68,00 51,93 160

Mangan [mg/kg] 1200,00 1900,00 1535,71 -

Nickel [mg/kg] 34,00 49,00 40,57 120

Nickel [µg/l] 0,50 10,00 2,46 20

Quecksilber [mg/kg] 0,24 0,48 0,33 0,8

Quecksilber [µg/l] 0,0025 0,024 0,0064 0,05

Thallium [mg/kg] 0,19 0,35 0,29 -

Vanadium [mg/kg] 36,00 53,00 42,57 -

Zinn [mg/kg] 3,90 12,00 6,43 - 1)

: Erläuterungen siehe Tab. 4-9

Tab. 11-9: Vorbelastung des Rheins an der GÜS-Messstelle 000220 – Stürzelberg - Rhein (Quelle http://www.elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IMS/start.htm)

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In den Tab. 11-10 und Tab. 11-11 sind ergänzend die Quecksilbergehalte in verschie-

denen Fischarten und in Dreikantmuscheln zusammengestellt.

Fischart

Quecksilbergehalt1)

[ng/g FG] Anzahl Proben

Umwelt-

qualitäts-

norm

[ng/g FG] 1990 1995 2000 1990 1995 2000

Rotauge 290 113 115 2 19 15 20

Aal 300 215 209 3 20 85 1)

: Arithmetischer Mittelwert in mg/kg Frischgewicht (FG)

Art

Quecksilbergehalt1)

[ng/g FG] Anzahl Proben

Umwelt-

qualitäts-

norm

[ng/g FG] 2005 2006 2007 2008 2009 2005 2006 2007 2008 2009

Dreikant-

muschel

(Weichkör-

per)

3,3 - 3,3 2,9 4,9 6 - 3 5 6

20

Brassen

(Muskulatur) 195,1 185,1 122,6 189,6 214,0 6 6 6 6 6

1): Arithmetischer Mittelwert in ng/g Frischgewicht (FG); Werte wurden auf eine Stelle nach

dem Komma gerundet

Wie aus der Tab. 11-9 hervorgeht, werden Beurteilungswerte nur von einem Teil der

Stickstoffverbindungen überschritten. Alle anderen Beurteilungswerte werden eingehal-

ten oder unterschritten.

Die in Fischen gemessenen Quecksilbergehalte überschreiten deutlich die Umweltquali-

tätsnorm für Biota, während die in Dreikantmuscheln gemessenen Quecksilbergehalte

deutlich darunter liegen (Tab. 11-10 und Tab. 11-11).

11.5.1.2 Zusatzbelastungen des Rheins

Um die zusätzlichen Stoffeinträge in den Rhein mit der Vorbelastung vergleichen zu

können, wurden aus den Konzentrationen und dem Abfluss die Stofffrachten über-

Tab. 11-10: Quecksilbergehalte in Rotaugen und Aalen im Niederrhein (Quelle: IKSR

2002)

Tab. 11-11: Quecksilbergehalte in Dreikantmuscheln und Brassen im Niederrhein an der Messstelle Bimmen (Quelle: Umweltprobenbank des Bundes)

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 225 von 241

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schlägig ermittelt. Zugrunde gelegt wurde der Mittelwasserabfluss (MQ) der Jahre 1961

bis 2010 an der Pegelmessstelle Düsseldorf, der uns von der Bundesanstalt für Ge-

wässerkunde (BfG) angegeben wurde. Die so ermittelten Stofffrachten sind in den

nachfolgenden Tabellen (Tab. 11-12 und Tab. 11-13) zusammengestellt. Bezüglich der

Schwermetalle wurden nur die prioritären Metalle Blei, Cadmium, Nickel und Quecksil-

ber berücksichtigt, da die Vorbelastung mit Schwermetallen die Beurteilungswerte ins-

gesamt deutlich unterschreitet.

Parameter

Mittelwert der Messperiode 2007 bis 2010

GÜS-Station 000220 [mg/l]

Fracht-Vorbelastung Rhein1)

[Mg/a]

Gesamtstickstoff 3,01 210.115

Sulfat 49,94 3.480.463

1: Vorbelastung bei mittlerem Abfluss (MQ) der Jahre 1961 bis 2010 von 2.210 m

3/s an der

Messstation Düsseldorf. 1 Mg = 1.000 kg

Parameter

Mittelwert der Messperiode 2007 bis 2010

GÜS-Station 000220 [µg/l]

Fracht-Vorbelastung Rhein1)

[kg/a]

Blei 1,78 124.189

Cadmium 0,032 2.244

Nickel 2,46 171.128

Quecksilber 0,0064 446 1: Vorbelastung bei mittlerem Abfluss (MQ) der Jahre 1961 bis 2010 von 2.210 m

3/s an der

Messstation Düsseldorf

Die aus den maximalen zusätzlichen Depositionen eines Braunkohlenkraftwerks im

Planänderungsgebiet resultierenden maximalen Erhöhungen der Stofffrachten im Rhein

sind in den Tab. 11-14 und Tab. 11-15 dargestellt.

Tab. 11-12: Gesamtstickstoff- und Sulfatfrachten des Rheins (Vorbelastung) an der GÜS-Messstelle 000220 - Stürzelberg (Quelle Stoffkonzentrationen: http://www.elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IMS/start.htm)

Tab. 11-13: Schwermetallfracht des Rheins (Vorbelastung) an der GÜS-Messstelle 000220 - Stürzelberg (Quelle Stoffkonzentrationen: http://www.-elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IMS/start.htm)

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 226 von 241

Systems Systems

Parameter

Maximaler zusätzlicher jährlicher

Eintrag BKW2,3)

[kg/a]

Summe der

maximalen

zusätzlichen

Einträge aus

den Zuflüs-

sen und in

den Rhein

[Mg/a]4)

Fracht-

Vorbelas-

tung im

Rhein

[Mg/a]4)

Prozen-

tuale Er-

höhung

[%] Erft Gill-

bach

Norf-

bach/

Stom-

melner

Bach

Rhein

Gesamt-

stickstoff 6,35 1,30 1,38 110,4 0,119 210.115 0,00006

Sulfat1) 1179,59 242,07 256,34 20506,8 22,185 3.480.463 0,0006

1): Zusätzliche Einträge aus der Schwefeldeposition für die vollständige Oxidation zu Sulfat

umgerechnet 2)

: jeweils bezogen auf die Fläche des Flussabschnittes, die innerhalb des Abschneide-kriteriums liegt: Erft = 52,92 ha, Gillbach = 10,86 ha, Norfbach/Stommelner Bach = 11,5 ha Fläche des Rheins zwischen Düsseldorf-Lausward und Köln-Niehl = 920 ha

3): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Kon-

zept BoAplus 4)

: 1 Mg = 1000 kg

Wie aus der Tab. 11-14 hervorgeht, erhöhen sich die Frachten mit Stickstoff und Sulfat

im Rhein maximal um 0,0006 %. Da sich die Abflussmengen nicht verändern, gilt diese

Erhöhung auch für die Stoffkonzentrationen. Die Erhöhungen sind so gering, dass sie

die Vorbelastung nicht messbar verändern.

Tab. 11-14: Maximaler zusätzlicher Eintrag von Stickstoff und Schwefel in den Rhein durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

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Systems Systems

Parameter

Maximaler zusätzlicher jährlicher

Eintrag BKW1,2)

[g/a]

Summe der

maximalen zu-

sätzlichen Ein-

träge aus den

Zuflüssen und

in den Rhein

[kg/a]

Fracht-

Vorbelas-

tung im

Rhein

[kg/a]

Prozen-

tuale

Erhö-

hung

[%] Erft Gill-

bach

Norfbach/

Stom-

melner

Bach

Rhein

Blei 21,25 4,36 4,62 369,38 0,400 124.189 0,0003

Cadmium 8,50 1,74 1,85 147,75 0,160 2.244 0,007

Nickel 17,58 3,61 3,82 305,58 0,352 171.128 0,0002

Quecksilber 5,79 1,19 1,26 100,74 0,109 446 0,024

1): jeweils bezogen auf die Fläche des Flussabschnittes, die innerhalb des Abschneide-

kriteriums liegt: Erft = 52,92 ha, Gillbach = 10,86 ha, Norfbach/Stommelner Bach = 11,5 ha, Fläche des Rheins zwischen Düsseldorf-Lausward und Köln-Niehl = 920 ha

2): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Kon-

zept BoAplus

Wie aus der Tab. 11-14 hervorgeht, erhöhen sich die Schwermetallfrachten im Rhein

maximal um 0,02 %. Da sich die Abflussmengen nicht verändern, gilt diese Erhöhung

auch für die Schwermetallkonzentrationen. Die Erhöhungen sind so gering, dass sie die

Vorbelastung nicht messbar verändern. Damit sind auch keine messbaren Anreiche-

rungen von Schwermetallen in Gewässersedimenten oder Gewässerorganismen zu

erwarten.

Berücksichtigt man die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil der Planän-

derung ist, ist eine Verringerung der Stoffdeposition zu erwarten. Auch wenn man mög-

liche Folgenutzungen auf der Fläche der stillzulegenden 300-MW-Blöcke berücksichtigt,

ist davon auszugehen, dass die geplante Kraftwerkserneuerung im Ergebnis eine Ver-

ringerung der Stoffdeposition bewirkt. Damit sind auch Erhöhungen von Stoffkonzentra-

tionen oder Stofffrachten im Rhein ausgeschlossen.

11.5.2 Naturschutzfachliche Bewertung

Nachfolgend werden zunächst die möglichen Auswirkungen dargestellt und bewertet,

die sich aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks und der Stilllegung der vier 300-

Tab. 11-15: Maximaler zusätzlicher Eintrag von Schwermetallen in den Rhein durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkoh-lenkraftwerks

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MW-Blöcke ergeben. Anschließend werden vorsorglich mögliche Auswirkungen anderer

Projekte auf das hier betrachtete FFH-Gebiet dargestellt und bewertet

11.5.2.1 Bewertung der Auswirkung der Planänderung

11.5.2.1.1 LRT 3270 (Flüsse mit Schlammbänken)

Der Lebensraumtyp befindet sich gemäß Standard-Datenbogen in einem günstigen

Erhaltungszustand (Erhaltungszustand B).

Wie in Kap. 11.5.1 ausgeführt, führt die aus dem Vorhaben BoAplus und der Stilllegung

der vier 300-MW-Blöcke bestehende Kraftwerkserneuerung, die mit der Regionalplan-

änderung ermöglicht werden soll, insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden

Belastung mit Stoffeinträgen. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen in Se-

dimenten des Rheins und in Ufersedimenten (Schlammbänken) sowie in Gewässeror-

ganismen ausgeschlossen. Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps sind damit ausge-

schlossen.

Damit werden auch die Habitatqualitäten für charakteristische Arten des Lebensraum-

typs nicht beeinträchtigt. Eine gesonderte Betrachtung dieser Arten kann daher entfal-

len.

11.5.2.1.2 Meerneunauge, Flussneunauge, Maifisch, Lachs, Steinbeißer, Groppe

Mit Ausnahme des Flussneunauges, dessen Erhaltungszustand günstig bewertet wird

(Erhaltungszustand „B“), wird der Erhaltungszustand der Arten als ungünstig bewertet

(Erhaltungszustand „C“). Wesentliche Gründe hierfür sind die Gewässerverschmutzung,

Überfischung und der Ausbau des Rheins zur Schifffahrtsstraße.

Die Habitatqualitäten werden durch die Planänderung nicht zusätzlich beeinträchtigt.

Vielmehr führt die aus dem Vorhaben BoAplus und der Stilllegung der vier 300-MW-

Blöcke bestehende Kraftwerkserneuerung, die mit der Regionalplanänderung ermög-

licht werden soll, insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden Belastung mit

Stoffeinträgen. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen in Gewässersedi-

menten und Anreicherungen von Schadstoffen in Wasserorganismen ausgeschlossen.

Eine Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes der Arten ist damit ebenfalls ausge-

schlossen.

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 229 von 241

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Aufgrund der zu erwartenden Verringerung der Stoffeinträge in den Rhein steht die

Planänderung auch nicht der angestrebten Wiederansiedlung des Maifischs entgegen.

11.5.2.2 Betrachtung der Auswirkungen anderer Projekte auf das FFH-Gebiet

Wie in Kap. 7 dargelegt und begründet, wird nachfolgend trotz der Verringerung der

Immissionsbelastung, die durch die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem

bewirkt wird, untersucht, ob Beeinträchtigungen des Gebiets unter Berücksichtigung der

Zusatzbelastungen anderer Projekte möglich sind.

Bezüglich des Gebiets sind ausschließlich Stickstoff- und Sulfateinträge in den Rhein

von Relevanz, die durch die anderen Projekte verursacht werden. Die maximalen abge-

schätzten zusätzlichen Einträge sind in angegeben. Die hieraus berechneten zusätzli-

chen Einträge in den Rhein sind in Tab. 11-16 dargestellt.

Parameter

Fracht-

Vorbelastung

im Rhein

[Mg/a]2)

Maximale zu-

sätzliche Ein-

träge in den

Rhein BKW3,4)

[Mg/a]

Prozentua-

le Erhö-

hung BKW

[%]

Maximale zu-sätzliche Ein-träge in den

Rhein andere Projekte

[Mg/a]

Prozentua-le Erhö-

hung ande-re Projekte

[%]

Gesamt-

stickstoff 210.115 0,119 0,00006 0,101 0,00005

Sulfat1) 3.480.463 22,185 0,0006 0,580 0,00002

1): Zusätzliche Einträge aus der Schwefeldeposition für die vollständige Oxidation zu Sulfat

umgerechnet 2)

: 1 Mg = 1000 kg 3)

: gemäß Tab. 11-14 4)

: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Kon-zept BoAplus

Wie aus Tab. 11-16 hervorgeht, entsprechen die zusätzlichen Einträge denen, die

durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraft-

werks verursacht werden (Gesamtstickstoff) oder sind deutlich kleiner (Schwefel).

Selbst wenn man beide Einträge jeweils addieren würde, läge die maximale Erhöhung

Tab. 11-16: Maximaler zusätzlicher Eintrag von Stickstoff und Schwefel in den Rhein durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks

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der Frachten bei 0,0006 % und würde keine messbare Veränderung der Vorbelastung

bewirken.

Die angestellten Betrachtungen zeigen, dass auch bei Berücksichtigung von Zusatzbe-

lastungen anderer Projekte keine Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen des Gebie-

tes und auf nachfolgenden Planungsebenen keine unlösbaren Konflikte erkennbar sind.

11.5.2.3 Gesamtbewertung und Fazit

Betrachtet man allein die Auswirkungen des dem Konzept von BoAplus entsprechen-

den Braunkohlenkraftwerks, das als repräsentativ für die geplante Regionalplanände-

rung zugrunde gelegt wird, sind die für das Gebiet prognostizierten zusätzlichen Stoff-

einträge in den Rhein so gering, dass sich die Vorbelastung nicht messbar ändert.

Zusammen mit der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil der Planände-

rung und der Kraftwerkserneuerung ist, ergibt sich zukünftig eine tatsächliche Verringe-

rung der bestehenden Belastung mit Stoffeinträgen. Dies schließt auch mögliche Fol-

genutzungen auf der Fläche der stillzulegenden 300-MW-Blöcke ein.

Damit sind sowohl direkte nachteilige Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere auf der

Individuen- und Populationsebene als auch indirekte nachteilige Wirkungen durch An-

reicherung über die Nahrungskette oder durch andere funktionelle und strukturelle Ver-

änderungen auszuschließen. Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele prüfungs-

relevanten maßgeblichen Bestandteile des Gebiets (vgl. Tab. 11-8) sind somit insge-

samt auszuschließen.

Da sich die verwendeten Beurteilungsmaßstäbe (Critical Levels, Critical Loads) stets

auf die empfindlichsten Lebensraumtypen und Arten beziehen, sind auch alle charakte-

ristischen Arten eingeschlossen.

Auch bei vorsorglicher Berücksichtigung anderer Projekte sind keine Beeinträchtigun-

gen von Erhaltungszielen erkennbar.

Konflikte mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes „Fischschutzzonen des Rheins

zwischen Emmerich und Bad Honnef“, die nicht auf den nachfolgenden Planungsebe-

nen gelöst werden können und der Umsetzung der Planänderung entgegenstehen

könnten, sind damit insgesamt nicht zu erkennen.

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

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12 Gesamtergebnis der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung

Für Pläne oder Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder

Projekten ein Gebiet des Netzes „Natura 2000“ (FFH-Gebiete und EU-Vogelschutz-

gebiete) erheblich beeinträchtigen können, ist gemäß § 34 BNatSchG die Verträglich-

keit mit den Erhaltungszielen des betreffenden Gebiets zu prüfen. Die Anwendung der

diesbezüglichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes bei der Aufstellung oder

Änderung von Raumordnungsplänen regelt § 7 Abs. 6 und 7 ROG.

Aufgrund ihrer Entfernung zum Planänderungsgebiet sind Natura-2000-Gebiete aus-

schließlich durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge potenziell durch den Be-

trieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet betroffen. Potenzielle Aus-

wirkungen über den Wasserpfad können aufgrund des Abwasserkonzeptes ausge-

schlossen werden.

Für die folgenden vier Gebiete wurden die möglichen Auswirkungen untersucht:

DE-4806-303 (Knechtstedener Wald mit Chorbusch)

DE-4907-301 (Worringer Bruch)

DE-5006-301 (Königsdorfer Forst)

DE-4405-301 (Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef).

Als Kriterium zur Abgrenzung der zu untersuchenden Gebiete wurde die Mess- oder

Erfassungsgenauigkeit der für ein Braunkohlenkraftwerk relevanten Immissionsparame-

ter verwendet. Alle Gebiete, deren Immissionsbelastung sich durch den Betrieb eines

Braunkohlenkraftwerks messbar erhöhen würde, wurden in die Untersuchung einbezo-

gen.

Ergänzend wurde geprüft, ob über die vier betrachteten Gebiete hinaus weitere FFH-

Gebiete aufgrund besonderer Empfindlichkeiten erheblich beeinträchtigt werden könn-

ten. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass auch für alle weiteren Natura-2000-Gebiete

erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können, selbst wenn man die

Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke außer Acht lässt.

Die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung ergab, dass bei alleiniger Betrachtung des zu-

grunde gelegten Braunkohlenkraftwerks die durch den Kraftwerksbetrieb verursachten

Immissionen und Stoffeinträge mit Ausnahme der Säureeinträge so gering sind, dass

sich die Vorbelastung nicht messbar ändert oder

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die Gesamtbelastung als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung auch zukünftig un-

terhalb der Beurteilungswerte bleibt oder

die Bagatellschwellen für die Zusatzbelastung unterschritten werden.

Lediglich die maximalen zusätzlichen Säureeinträge überschreiten auf Teilflächen in

zwei FFH-Gebieten die Bagatellschwellen bei Vorbelastungen, die oberhalb der Critical

Loads liegen. Diesbezüglich lassen sich Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen da-

her nicht grundsätzlich ausschließen, wenn man die mit der Stilllegung von Anlagen

verbundenen Entlastungseffekte zunächst außer Acht lässt.

Die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil der Planänderung ist, führt in

den betrachteten FFH-Gebieten zu einer tatsächlichen Verringerung der Immissionsbe-

lastung mit gasförmigen Luftschadstoffen und mit Stoffeinträgen. An diesem Umstand

ändert sich auch durch Folgenutzungen der Fläche der stillgelegten Blöcke nichts, da

die Luftschadstoffemissionen dieser Fläche im Rahmen der Bauleitplanung entspre-

chend begrenzt werden können. Der realistische, perspektivisch langfristig denkbare

Planfall, die Erneuerung der beiden 600-MW-Blöcke, würde sogar zu einer weiteren

Umweltentlastung führen.

Damit sind für alle untersuchten Natura-2000-Gebiete Beeinträchtigungen der Erhal-

tungsziele auszuschließen. Dies gilt auch für Gebiete mit einer bereits derzeit beste-

henden Vorbelastung oberhalb kritischer Belastungsgrenzen und für Gebiete mit Le-

bensraumtypen oder Arten, die sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden.

Die mit der Planänderung angestrebte Kraftwerkserneuerung steht auch nicht Maß-

nahmen zur Verbesserung von ungünstigen Erhaltungszuständen entgegen.

Eine durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet verursachte nachteilige

Summationswirkung kann aufgrund der mit der vorgesehenen Stilllegung verbundenen

tatsächlichen Entlastung von vornherein verneint werden. Das heißt, aufgrund der Still-

legung wird es nicht zu einer zusätzlichen Belastung, sondern tatsächlich zu einer ef-

fektiven Entlastung der untersuchten FFH-Gebiete kommen. Eine schädliche Verstär-

kung von Effekten im Zusammenwirken mit anderen Vorhaben ist daher von vornherein

ausgeschlossen.

Andere Pläne und Projekte sind im vorliegenden Fall daher nicht relevant. Vorsorglich

wurden aber dennoch mögliche Wirkungen durch andere Projekte auf die hier unter-

suchten FFH-Gebiete berücksichtigt. Diese Betrachtung ergab, dass auch unter Be-

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rücksichtigung der Zusatzbelastungen anderer Projekte Beeinträchtigungen von FFH-

Gebieten auszuschließen sind.

Insgesamt sind keine Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen von Natura-2000-

Gebieten durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet er-

kennbar. Konflikte, die auf der Ebene der Bauleitplanung nicht gelöst werden könnten,

sind auszuschließen.

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13 Verwendete Unterlagen

13.1 Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften

Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 24. Juli 2002 zum Bundes-Immissions-

schutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft). Gemeinsames

Ministerialblatt 30, Juli 2002, S. 511 ff.

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) (1999) – Bonn, zuletzt

geändert durch Artikel 5 Absatz 31 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S.

212)

Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Ver-

ordnung über Großfeuerungs- und Turbinenanlagen – 13. BImSchV), in der Fassung

der Bekanntmachung vom 20. Juli 2004 (BGBl. I S. 1717, 2847), zuletzt geändert durch

Artikel 1 der Verordnung vom 27. Januar 2009 (BGBl. I S. 129)

Fischgewässerverordnung (FischgewV): Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie

78/659/EWG des Rates vom 18. Juli 1978 über die Qualität von Süßwasser, das

schutz- oder verbesserungsbedürftig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten – ABI

EG Nr. L 222 S.1 – Vom 27. August 1997, GV. NRW. S. 286, zuletzt geändert am 10.

Februar 2006 (GV. NRW. S. 52)

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -

BNatSchG), Neufassung gemäß Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschut-

zes und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert

durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148)

Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Land-

schaftsgesetz – LG) des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntma-

chung vom 21. Juli 2000 (GV NRW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.

März 2010 (GV. NRW. S. 185)

Landesplanungsgesetz (LPIG) des Landes Nordrhein-Westfalen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.Mai 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. März 2010 (GV. NRW. S.212)

Landschaftsplan II „Dormagen“ Rhein-Kreis Neuss, 3. Änderungsverfahren, Rechtskraft

05.05.2001

Landschaftsplan „Köln“ Stadt Köln, 10. Änderungsverfahren, Rechtskraft 16.12.2010

Landschaftsplan Nr. 6 „Rekultivierte Ville“ Rhein-Erft-Kreis, 11. Änderungsverfahren,

Rechtskraft 18.01.2007, Verfahrensstand 2009

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

(MUNLV 2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur

Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und 2009/147/EG (VschRL)

zum Habitatschutz (VV-Habitatschutz). Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Natur-

schutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.18

Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem

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Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-

Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissions-

höchstmengen – 39. BImSchV), in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August

2010 (BGBl. I S. 1065)

Raumordnungsgesetz (ROG), vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geän-

dert durch Artikel 9 des Gesetzes vom31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)

Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Stand November 2009

Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erhal-

tung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie – VSchRL) vom 30. Novem-

ber 2009 (kodifizierte Fassung)

Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober

2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im

Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie) vom 23. Oktober 2000

Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der

wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21. Mai 1992

Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung –

OGewV) vom 20. Juli 2011 (BGBI. I S. 1429)

VDI Richtlinie 2267 Blatt 16 (2007): Stoffbestimmung an Partikeln in der Außenluft -

Messen der Massenkonzentration von Al, As, Ca, Cd, Co, Cr, Cu, K, Mn, Ni, Pb, Sb, V,

Zn als Bestandteile des Staubniederschlages mit Hilfe der Massenspektrometrie (ICP-

MS)

VDI Richtlinie 2310 Blatt 16 (2004): Maximale Immissions-Werte zum Schutz des Men-schen, Maximale Immissions-Konzentrationen für Stickstoffdioxid

13.2 Literatur

Achermann, B., Bobbink, R. Hrg. (2003): Empirical Critical Loads for Nitrogen. Expert

Workshop held under the Convention on Long-range Transboundary Air Pollution,

Berne, 11-13 November 2002, Proceedings. Swiss Agency for Environment, Forests

and Landscape (SAEFL), Environmental Documentation No. 164, Berne

argumet (2012a): Orientierende Immissionsprognose für den Neubau BoAplus am

Standort Niederaußem: Immissionsprognose Rheinschiene. Bericht im Auftrag der

RWE Power AG vom 16.01.2012

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Digitale BK 50 vom Fachinformationssystem Bodenkunde, Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb, Abfrage am 07.12.2011

LANUV-Fachinformationssystem - www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de: Biotoptypenschlüssel, Biotopkataster, Geschützte Arten, FFH- und Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete - unter Verwendung von Sach- und Grafikdaten, Aktualisierungsda-tum: 21.12.2011

LANUV-Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung (FIS StoBo NRW) - www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de, Abfrage am 10.08.2011

Für den Inhalt:

H. Wiegel

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Systems Systems

Anlagen

Anlage 1: Gesamtprotokoll gemäß VV Habitatschutz – Formular A und Formu-

lare B

Anlage 2: ÖKO-DATA: Gutachten zur FFH-Verträglichkeitsprüfung betreffend

eutrophierende und versauernde Schadstoffeinträge in den FFH-

Gebieten „Worringer Bruch“, „Königsdorfer Forst“ und „Knecht-

stedener Wald mit Chorbusch“, vom 30.01.2012

Anlage 3: argumet: Abschätzung der Stickstoff-Deposition und des Säureein-

trags durch andere geplante Anlagen, Bericht vom 16.04.2012