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Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer mit Gesetzestexten und bürgerlich-rechtlicher Einführung. (Steuerrechtliche Schriftenreihe für die Praxis Rosenau-Kuhlberg Band 13) by Heinz Rosenau Review by: Heinz Paulick FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 29, H. 3 (1970), pp. 553-554 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40910802 . Accessed: 15/06/2014 14:42 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 62.122.76.60 on Sun, 15 Jun 2014 14:42:26 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer mit Gesetzestexten und bürgerlich-rechtlicher Einführung. (Steuerrechtliche Schriftenreihe für die Praxis Rosenau-Kuhlberg Band 13)by Heinz Rosenau

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Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer mit Gesetzestexten und bürgerlich-rechtlicherEinführung. (Steuerrechtliche Schriftenreihe für die Praxis Rosenau-Kuhlberg Band 13) byHeinz RosenauReview by: Heinz PaulickFinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 29, H. 3 (1970), pp. 553-554Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40910802 .

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Besprechungen 553

Heinz Rosenau: Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer mit Gesetzestexten und bürgerlich-rechtlicher Einführung. (Steuerrechtliche Schriftenreihe für die Praxis Eosenau-Kuhlberg Band 13.) Celle 1969. Pohl-Druckerei und Verlagsanstalt. XVI, 182 Seiten.

Der vorliegende Kurzkommentar zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz aus der Feder eines durch zahlreiche Veröffentlichungen ausgewiesenen und aner- kannten Praktikers - der Verfasser ist Vorsteher eines großen Finanzamts - ist in neu bearbeiteter und erweiterter Form aus dem früheren Band „Verkehrsteuern und Ge- meindesteuern" hervorgegangen.

Das Werk gliedert sich in drei Teile. Im ersten Teil behandelt der Verfasser die wichtigsten Bestimmungen des Erbrechts unter Heranziehung der neuesten Recht- sprechung. Dieser Teil dient dem besseren Verständnis der später erörterten steuer- rechtlichen Probleme. Hier werden der Erbfall, die Berufung zum Erben, die Te- stierfähigkeit, das Testament, der Erbvertrag, das Vermächtnis, die Vor- und Nach- erbschaft, der Testamentsvollstrecker, der Pflichtteil, der Erb verzieht, die Erbun- würdigkeit, die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, der Erbschein und die Haftung der Erben für die Nachlaß Verbindlichkeiten kurz, aber erschöpfend erläutert.

Im zweiten Teil werden sodann schwerpunktmäßig die für jedermann so wich- tigen erbschaft- und schenkungsteuerrechtlichen Fragen unter Heranziehung der Rechtsprechung und des einschlägigen Schrifttums behandelt. Zahlreiche Beispiele und Übersichten erleichtern das Verständnis des Gesetzes, dessen genaue Kenntnis und richtige Auswertung jedem Steuerpflichtigen zum Vorteil gereichen können. Als besonderer Vorzug des Kurzkommentars ist hervorzuheben, daß sich der Ver- fasser nicht auf eine Erläuterung der gesetzlichen Vorschriften beschränkt, sondern daß er stets auch auf günstige Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer und auf ihre Auswirkungen auf andere Steuern (Einkommen-, Vermögensteuer, Vermögensabgabe usw.) hinweist. Bei seinen Erläuterungen hat der Verfasser auch die Vorschläge des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanz- ministerium zur Reform der Erbschaftsteuer berücksichtigt (vgl. dazu das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen zur Reform der direkten Steuern - Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer und Erbschaftsteuer - in der Bundesrepublik Deutschland vom 11. Februar 1967, Schriftenreihe des Bundesministeriums der Finanzen Heft 9, S. 72 ff.).

Im steuerrechtlichen Teil macht der Verfasser auf alle die Möglichkeiten auf- merksam, die sich für den Erblasser oder Schenker ergeben, um ungünstige steuer- liche Auswirkungen in legaler Weise abzuschwächen, indem er fürsorglich in Kennt- nis der gesetzlichen Vorschriften entsprechende Maßnahmen trifft, die zu steuerlichen und wirtschaftlichen Vorteilen unter weitgehender Berücksichtigung der nächsten Angehörigen oder Miterben führen können. Es werden Wege zur zweckmäßigsten Nachlaßregelung gewiesen. Diese Wege führen von der vorweggenommenen Erbfolge und der Anlage des Barvermögens in steuerbegünstigten Vermögenswerten über die Errichtung von Familiengesellschaften bis zur Bestellung von Nießbrauchsver- mächtnissen anstelle der Vorerbschaft und der Wahl des Güterstandes (Güterge- meinschaft oder Zugewinngemeinschaft). Alle diese Gestaltungen können sich - rich- tig angewandt - für die Beteiligten steuerlich günstig auswirken.

Auch die schwierige Problematik, die sich ergibt, wenn bei Personengesell- schaften für den Todesfall eines Gesellschafters im Gesellschaftsvertrag eine Sonder- regelung getroffen wird, wird vom Verfasser eingehend und leicht verständlich be- handelt. Die Schwierigkeiten ergeben sich in der Praxis daraus, daß von den Beteilig- ten häufig übersehen wird, die gesellschaftsvertragliche Regelung mit der erbrecht- lichen Regelung in Einklang zu bringen. Zur Vermeidung aller Schwierigkeiten und möglicher Streitigkeiten empfiehlt deshalb der Verfasser mit Recht, in jedem Falle die Verbindung gesellschaftsrechtlicher und erbrechtlicher Bestimmungen anzustre- ben. Enthält ein Gesellschaftsvertrag Bestimmungen mit erbrechtlicher Bedeutung, so sollte dies in einer letztwilligen Verfügung bekräftigt werden. Die einzelnen Mög- lichkeiten, wie dies in der Praxis im Einzelfall sichergestellt werden kann, werden vom Verfasser eingehend gewürdigt (S. 109 ff.).

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554 Besprechungen

Der dritte Teil enthält die Texte des ErbStG samt Begründung und der ErbSt- DV sowie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Erbschaftsteuer vom 19. Ja- nuar 1962.

Der besprochene Kurzkommentar ist ganz auf die Bedürfnisse der Praxis aus- gerichtet, ohne dadurch an Niveau und Gründlichkeit zu verlieren. Er ist so abge- faßt, daß sich der Leser leicht und rasch einen Gesamtüberblick über das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht verschaffen kann, aber auch in der Lage ist, sich mit Ein- zelfragen auch schwieriger Art vertraut zu machen, wobei ihm das ausführliche Stich- wortverzeichnis Hilfe leistet. Das Rosenausche Werk ist deshalb nicht nur ein schnel- les und zuverlässiges Informationsmittel für die Steuerpflichtigen und ihre Berater sowie für die Finanzbeamten, die mit der Bearbeitung von Erbschaft- und Schenkung- steuersachen befaßt sind. Es ist auch als Unterrichtswerk für Studenten und für die Nachwuchskräfte der Finanzverwaltung und der steuerberatenden Berufe vortreff- lich geeignet, weil ihm ein hoher pädagogischer Wert zukommt.

Heinz Paulick

Institut „Finanzen und Steuern": Finanz- und Steuerfragen in der Euro- päischen Wirtschaftsgemeinschaft - Stand und weitere Planung der Harmonisierung, II. Brief Nr. 113. Bonn, Juni 1969. 28 Seiten.

Das Institut „Finanzen und Steuern" berichtet in der vorliegenden Schrift über die Harmonisierungsarbeiten in der EWG seit September 1967, dem Zeitpunkt, zu dem der Brief 96 „Finanz- und Steuerfragen in der Europäischen Wirtschaftsge- meinschaft - Stand und weitere Planung der Harmonisierung" erschien.

Der Leser wird knapp über die Bemühungen vor allem der Kommission, aber auch des Ministerrats und des Europäischen Parlaments informiert, zu Lösungen einzelner Steuerharmonisierungsprobleme zu gelangen. Nach wie vor stehen die in- direkten Steuern im Vordergrund, bei denen auch in Gestalt des in der Bundesrepu- blik und in Holland vollzogenen, in Belgien für den 1.1. 1970 geplanten Übergangs zum Mehrwertsteuersystem am ehesten konkrete Fortschritte aufzuzeigen sind. Allerdings mußte hier die Kommission auch oft gegen protektionistische Praktiken im Rahmen der Spezialverbrauchsteuern intervenieren und erleben, wie ihr Richt- linienvorschlag zur Tabaksteuer, die als erste Spezialakzise harmonisiert werden sollte, von dem federführenden Ausschuß des Parlaments als ungeeignet bezeichnet wurde, insbesondere wegen der Einnahmenausfälle und wegen der Schwierigkeiten, die man für die private Zigarettenwirtschaft in Nichtmonopolländern befürchtete.

Sonst befinden sich die Arbeiten meist noch im Vorbereitungsstadium oder sind über Kommissionsentwürfe nicht hinausgelangt, nicht selten in Überschreitung frü- her aufgestellter Zeitpläne. Dies gilt für die Harmonisierung der anderen Spezial- verbrauchsteuern, der Kraftfahrzeugsteuer und noch mehr der Einkommen- und Körperschaftsteuern, die allerdings zunehmend an Interesse gewinnen.

Die stärkere Berücksichtigung der direkten Steuern ist vor allem auf die Ziele „Errichtung eines funktionsfähigen EWG-Kapitalmarktes" und „Förderung wett- bewerbsfähiger Größenordnungen der Unternehmungen" zurückzuführen. Die Kom- mission denkt an die Anwendung des Schachtelprivilegs über die Grenzen, die Mög- lichkeit, bei Beteiligungen von mindestens 50% der Besteuerung den konsolidierten Gewinn zugrunde zu legen, an die Beseitigung von Steuerlasten, die im Zuge von Unternehmenszusammenschlüssen entstehen, sowie an eine Abschaffung der Kapital- ertragsteuer für Zinsen bzw. an eine Vereinheitlichung auf sehr niedrigem Niveau.

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß hier der Aspekt der Steuer- gerechtigkeit in sehr bedenklicher Weise in den Hintergrund tritt. Um was es hier geht, wird auf der einen Seite (zu) höflich angedeutet, auf der anderen Seite in dazu widersprüchlicher Weise verharmlost, wenn es heißt: „Darüber hinaus erscheint aber auch die Angleichung der Sätze für den Quellenabzug erforderlich, und zwar des-

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