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Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Kommentar. 7. Aufl by Jens Peter Meincke; Theodor Michel Review by: Heinz Paulick FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 40, H. 3 (1982), pp. 548-549 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40911821 . Accessed: 17/06/2014 11:57 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 62.122.73.86 on Tue, 17 Jun 2014 11:57:44 AM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Kommentar. 7. Auflby Jens Peter Meincke; Theodor Michel

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Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Kommentar. 7. Aufl by Jens Peter Meincke;Theodor MichelReview by: Heinz PaulickFinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 40, H. 3 (1982), pp. 548-549Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40911821 .

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548 Besprechungen

unverbunden nebeneinander; die Beurteilungen besitzen den Charakter von Plausibili- tätsüberlegungen. Dieses Dilemma ist wohl primär durch die mißliche Datenlage be- dingt; es muß aber auch angemerkt werden, daß die Autoren den Versuch, ihre Hypothe- sen empirisch zu belegen, gar nicht ernsthaft unternehmen. Vielmehr entsteht beim Leser phasen weise der Eindruck, daß Argumente dadurch erhärtet werden, daß sie an mehre- ren Stellen der Arbeit wiederholt werden, ohne daß ihr substantieller Gehalt eine Fundie- rung erfahrt.

Diesem methodischen Mangel, Theorie und Empirie nicht miteinander zu verbinden, steht andererseits das Verdienst gegenüber, in der vorliegenden Studie eine lange entbehrte zusammenfassende Übersicht über das vielfältige Instrumentarium der öster- reichischen Investitionsförderung zu bieten und dessen Bedeutung für die private Investitionstätigkeit quantitativ abzuschätzen.

Als Einzelkritik aus der Sicht des Rezensenten muß zusätzlich vermerkt werden, daß die Vorbehalte der Autoren gegen „die Investitionstheorie4' (?) den vielfältigen Ansätzen ökonometrisch testbarer Investitionsfunktionen zu wenig Rechnung tragen. Auf zusam- menfassende Gegenüberstellungen in „Surveys" (etwa Hall und Jorgenson 1967, Jorgenson 1971, Helliwell 1976) oder in makroökonometrischen Monographien wird nicht eingegangen. Mikrotheoretische Ansätze, die das Investorenverhalten auf Besteue- rungs- oder Subventionsregelungen hin untersuchen und insofern einen vertieften Ein- blick in die Wirkungsmuster der Förderung geben können, wie zuletzt etwa die Mono- graphien von King [1977] oder von Nickell [1978], werden gleichfalls ausgeklammert.

Hinsichtlich der Beurteilung der direkten und indirekten Investitionsförderung scheint der Katalog der Plausibilitätsüberlegungen ergänzungsbedürftig, vor allem durch Hinweise auf die Effizienz der Investitionsförderung als ganzes (Opportunitätskosten, Mitnahmeeffekte), auf den Stellenwert der Investitionsförderung im Zusammenhang mit der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, auf die Effizienz der Konzentration der direkten Förderung auf Großprojekte sowie schließlich auch auf die Einschränkung der vorzeitigen Abschreibung zugunsten der in Österreich prinzipiell gleichfalls möglichen degressiven Abschreibung.

Abschließend sei auf das auch in dieser Arbeit spürbare Problem der Koordination einer Monographie verwiesen, die von mehreren Autoren verfaßt wird. Das Fehlen eines Einleitungs- und Schlußteiles sowie häufige Wiederholungen in der Argumentation deuten darauf hin, daß ein zu früher Publikationszeitpunkt eine redaktionelle Homoge- nisierung der vorliegenden Studie nicht mehr zuließ. Bedauerlicherweise, trotz oder viel- leicht gerade wegen der Aktualität des Themas.

Bernd Genser

Jens Peter Meincke und Theodor Michel: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer- gesetz. Kommentar. 7. Aufl. Verlag C. H. Beck. München 1981. XVI, 551 Seiten.

I.

Der im Jahr 1937 erstmals erschienene und bestens eingeführte Kommentar zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz von Heinrich Megow, der zuletzt 1974 in 6. Auf- lage verlegt wurde, liegt nunmehr in neuer Gestalt und Bearbeitung vor. Seine Verfasser sind Jens Peter Meincke, Professor an der Universität zu Köln, und Theodor Michel, Oberamtsrat im Bundesfinanzministerium. Die Verfasser haben die Arbeit unter sich so aufgeteilt, daß Meincke die Vorschriften über die Steuerpflicht (Einführung bis §9 ErbStG) und damit die stark mit dem Erbrecht verzahnten Grundlagen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts behandelt, während sich Michel mit den mehr praktisch ausgerichteten Vorschriften über die Berechnung, Festsetzung und Erhebung der Steuer (§§10 bis 39 ErbStG) befaßt. Das Werk bringt eine vollständige Kommentierung des

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Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes einschließlich des Art. 6 ErbStRG. Im Anhang abgedruckt sind die erbschaftsteuerrechtlich relevanten Bestimmungen des Bewertungs- gesetzes und die für die Wertermittlung wichtigen Tabellen.

II.

Die Kommentierung von Meincke zeigt, daß der Verfasser ausgehend vom Erbrecht die erbschaftsteuerrechtlichen Grundfragen mit wissenschaftlicher Gründlichkeit durch- dringt. Dieser Ausgangspunkt erweist sich als fruchtbar, denn der Verfasser gelangt auf diese Weise bei vielen Fragen zu neuen Argumenten und Erkenntnissen.

Bei der Kommentierung von Michel steht eine verständliche und zuverlässige Infor- mation im Vordergrund, die durch zahlreiche gut ausgewählte Musterfälle vertieft wird. Eine wertvolle Hilfe bietet das neu aufgenommene, 15 Seiten umfassende „Bewertungs- ABC" zu § 12 ErbStG, das zur Schnellunterrichtung über die für die einzelnen Vermö- gensgegenstände maßgebenden Wertansätze dient.

III.

Ohne auf Einzelheiten eingehen zu können, sei zusammengefaßt festgestellt, daß die Neuauflage der bewährten Tradition des Kommentars, der zuverlässigen Unterrichtung der Praxis, treugeblieben ist. Der Kommentar unternimmt es mit Erfolg, die in Schrift- tum und Rechtsprechung entwickelten Ansichten in ihren Grundlagen zu überprüfen und über die Mitteilung des bereits Gedachten und Entschiedenen hinaus neue Argu- mente zum Verständnis und zur Fortentwicklung des Erbschaft- und Schenkungsteuer- rechts beizutragen. Obwohl die Auffassungen der Verfasser durch verschiedene Tätigkei- ten und Tätigkeitsbereiche geprägt sind, bringen sie eine klare, das Verständnis des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts anregende und den Bedürfnissen der Praxis ge- recht werdende Kommentierung und Erkenntnisquelle. Auch die Neuauflage wird allen, die mit den Fragen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts befaßt sind, eine zuverläs- sige Hilfe bei ihrer Arbeit sein.

Heinz Paulick

J. van Hoorn Jr. und T. Nagy (Managing Editors): Taxation in European Socialist Countries. Guides to European Taxation, Bd. V. Hrsg. vom International Bureau of Fiscal Documentation. Amsterdam 1981.

Mit der anzuzeigenden Lose-Blatt-Sammlung unternimmt das International Bureau of Fiscal Documentation einen in dieser Form neuen und in mehrfacher Hinsicht begrü- ßenswerten Versuch. Einmal wird das zweifache Ziel verfolgt - worauf J. van Hoorn Jr. in seinem Vorwort hinweist -, zugleich eine theoretische und praxisorientierte Ana- lyse der Steuersysteme osteuropäischer Staaten vorzulegen. Zum zweiten konnten für dieses anspruchsvolle Vorhaben ausgewiesene Finanzrechtler - nicht Finanzwissen- schaftler - dieser Staaten als Autoren gewonnen werden. Drittens schließlich folgen die acht Länderstudien, die durch einen Überblick über das Internationale Steuerrecht im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) von T. Nagy abgerundet werden (22 Sei- ten einschließlich der dort dokumentierten RGW-Abkommen zur Vermeidung der Dop- pelbesteuerung), so weit als möglich einer einheitlichen Konzeption. Diese beinhaltet einen kurzen Abriß über die Wirtschafts- und Steuerrechtsentwicklung seit 1945, die Vorstellung der einzelnen Steuern - gegliedert nach der dort üblichen Unterscheidung zwischen Betriebs- und Bevölkerungssteuern ("taxation of citizens") - und Steuerbehör- den, den Nachweis der Steuergesetze sowie die steuerliche Behandlung von Ausländern und ausländischen Betrieben.

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