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Erfahrungen mit der Marktprämie nach dem EEG 2012 NORD/LB Structured Finance Energy - 25. September 2012

Erfahrungen mit der Marktprämie nach dem EEG 2012

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Erfahrungen mit der Marktprämie nach dem EEG 2012. NORD/LB Structured Finance Energy - 25. September 2012. NORD/LB Renewable Energy Project Finance Erfahrungen mit der Marktprämie. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Erfahrungen mit der Marktprämie nach dem EEG 2012

Erfahrungen mit der Marktprämie nach dem EEG 2012 NORD/LB Structured Finance Energy - 25. September 2012

Page 2: Erfahrungen mit der Marktprämie nach dem EEG 2012

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NORD/LB Renewable Energy Project Finance

Erfahrungen mit der Marktprämie

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NORD/LB ist einer der erfahrensten Anbieter von Erneuerbare-Energien-Projektfinanzierungen

Die NORD/LB Gruppe hat weltweit Erneuerbare-Energien-Projekte mit Kapazitäten von insgesamt über 5.000 MW finanziert

Renewable Energy Project Finance

Onshore Wind Solar Offshore Wind

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NORD/LB ist führender Finanzierer im Bereich der Erneuerbaren Energien

Die NORD/LB verfügt über langjährige Projektfinanzierungs-Expertise

Umfangreiches Know-How in der Bewertung, Strukturierung und Finanzierung von Windenergie-Projekten in Deutschland und Europa (u.a. Großbritannien, Frankreich, Irland, Skandinavien)

Langjährige Beziehungen zu erfahrenen Windparkentwicklern, den großen Herstellern von Windkraftanlagen und den Finanzierungspartnern vor Ort

Onshore Wind

Die NORD/LB verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Solarmarkt Fokus auf Photovoltaik Solar Portfolios und große FreiflächenanlagenErst kürzlich finanzierte die NORD/LB eines von Europas größten PV Portfolios (53 MW) in Deutschland

Solar

Die NORD/LB ist einer der Hauptakteure im schnell wachsenden Offshore-MarktDie NORD/LB hat in 2011 als eine von vier Banken eine der ersten Offshore-Projektfinanzierung in der deutschen Nordsee arrangiert

Offshore Wind

Page 5: Erfahrungen mit der Marktprämie nach dem EEG 2012

Geschäftsstrategie NORD/LB bei Finanzierung erneuerbarer EnergienWindparks in Deutschland und im europäischen Ausland

Keine einzelnen Windkraftanlagen, Parks ab 5 WKA FK-Höhe ab ca. EUR 15 - 20 Mio; kleinere Projekte auf landwirtschaftlichen Flächen werden

durch den Bereich Agrar Banking finanziert Großes Wachstumspotenzial im Bereich durch Energiewende und Repowering

Photovoltaik-Freiflächenanlagen “XXL” PV-Portfolios oder große Freiflächenanlagen FK-Höhe ab ca. EUR 20 Mio Keine Expertise bei Aufdachanlagen

Offshore Aufgrund der Größe und Komplexität der Projekte, sollte eine möglichst frühe Einbindung der

Banken erfolgen. Hierbei stehen wir gerne beratend zur Seite. EK-Quote min. 30% Großes Wachstumspotential im In- und Ausland

Biogasanlagen Kompetenzcenter ausschließlich im NORD/LB-Agrarbereich

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NORD/LB Renewable Energy Project Finance

Erfahrungen mit dem Marktprämienmodell

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Das Marktprämienmodell als Form der Direktvermarktung

Erfahrungen mit dem Marktprämienmodell

Direktvermarktung*

Verkauf an der Börse

Marktpreis i.d.R. deutlich unter EEG-Vergütung

Verkauf an Großhändler oder industrielle Großabnehmer (außerbörslich)

Höhere Vergütung als Börsenpreis, da Abnehmer durch Zusammenstellen eines Portfolios aus Grünstrom und Graustrom teilweise EEG Umlage einsparen können (sog. “Grünstromprivileg“)

Marktprämienmodell

siehe nachfolgende Seiten

seit 1.1.2012

* Eine Direktvermarktung im Sinne des EEG liegt nicht vor, wenn Anlagenbetreiber den Strom aus erneuerbaren Energien an Dritte veräußern, die den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbrauchen, und der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird (§ 33a Abs. 2).

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Die Grundzüge des Marktprämienmodells

Erfahrungen mit dem Marktprämienmodell

Ziel Marktintegration der Erneuerbaren Energien erhöhen

Funktionsweise Betreiber EEG förderfähiger Anlagen verkaufen erzeugten Strom an Strömbörse und erhalten dafür Kompensationszahlungen

Kompensation Marktprämie i. e. S. als Differenz zwischen anlagenspezifischer EEG-Vergütung und dem monatlich ex-post ermittelten durchschnittlichen Börsenpreis

Managementprämie für zusätzlichen Aufwand und zusätzliches Risiko* (siehe nächste Seite)

Gültigkeit Betreiber kann monatlich zwischen Direktvermarktung und EEG-Vergütungsmodell wechseln**

* Das EEG 2012 sieht für Biogasanlagen zusätzlich die sog. „Flexibilitätsprämie“ als Bestandteil des Marktprämienmodells vor, die die Bereitstellung regelbarer installierter Leistung fördert.

** Dabei sind jedoch Meldefristen zu beachten. Ab 2014 ist das Marktprämienmodell für neue Biogasanlagen ab 750 kW verpflichtend.

*** energieträgerspezifischer Monatsdurchschnitt der Stundenkontrakte am Spotmarkt der Strombörse EPEX Spot SE in Leipzig (vgl. Anlage 4, EEG 2012).

Fixe Einspeise-vergütung

EEG-Vergütung Marktprämienmodell

Marktprämie i. e. S.

Marktpreis Strombörse***

Management-prämie

Marktprämie i. w. S.> nachfolgend „Marktprämie“ genannt

Cent/kWh

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Die Managementprämie soll Anlagenbetreiber für Mehraufwand und Mehrrisiko durch Direktvermarktung entschädigen

Erfahrungen mit dem Marktprämienmodell

Mehraufwand Erstellung von Einspeiseprognosen, da EE-Anlagenbetreiber

verpflichtet sind, 24 Stunden im Voraus Prognosen über Höhe und Dauer der eigenen Einspeisung zu leisten

Weitere Kostentreiber: Handelsanbindung, Erstellung von Einspeiseprognosen, Erfassung von Ist-Werten und Abrechnung, IT-Infrastruktur

Mehrrisiko Ausgleichsenergiekosten, falls tatsächliche Stromproduktion nicht

mit Einspeiseprognose übereinstimmt

Höhe der Managementprämie

Jahr Wind on- und offshore, Solar

Wasserkraft, Biomasse, Geothermie

2012 1,2 ct/kWh 0,3 ct/kWh

2013 1,0 ct/kWh 0,275 ct/kWh

2014 0.85 ct/kWh 0,25 ct/kWh

ab 2015 0,7 ct/kWh 0,225 ct/kWh

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Anlagenbetreiber und Banken stehen trotz zusätzlicher Zahlungen vor enormen Herausforderungen und Risiken

Erfahrungen mit dem Marktprämienmodell

Anlagen-betreiber

Händler

NetzbetreiberGrüne Eigenschaft

Einspeisung

Marktwert

Marktprämie

Strommarkt

Verbraucher

Vermarktung

Stromkenn-zeichnung

Handelserlöse

EEG-Umlage

> Marktprämienmodell ohne Integration eines externen Vermarkters

Anlagenbetreiber und Banken stehen vor enormen

Herausforderungen und Risiken ** Handelsanbindung, Erfassung von Ist-Werten etc. mit erheblichen Aufwendungen verbunden

Einspeiseprognose bei Wind- und Solarkraft komplex, da aktuelle meteorologische Daten berücksichtigen werden müssen*

* Für Betreiber einer Vielzahl von Anlagen können Investitionen in die benötigte technische Infrastruktur und der Aufbau von Spezialwissen hingegen interessant sein.

** bei anderen Formen regenerativer Energien, z.B. Biogas- und Wasserkraftanlagen, weitaus einfacher, da diese gut regelbar (“an- und abschaltbar”) sind

Page 11: Erfahrungen mit der Marktprämie nach dem EEG 2012

Die Integration externer Vermarkter reduziert die Komplexität aus Betreiber und Bankensicht erheblich

Erfahrungen mit dem Marktprämienmodell

Händler

Netzbetreiber

Einspeisung

Marktwert

Marktprämie*

Strommarkt

Verbraucher

Vermarktung

Stromkenn-zeichnung

Handelserlöse

EEG-Umlage

VermarkterAnlagen-betreiber

Strom Lieferung

Vergütung

* Bei einigen Projekten wird die Vergütung vom Netzbetreiber direkt an den Anlagenbetreiber ausgezahlt

Grüne Eigenschaft

> Marktprämienmodell mit Integration eines externen Vermarkters

Page 12: Erfahrungen mit der Marktprämie nach dem EEG 2012

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Rechte und Pflichten von Anlagenbetreiber und Vermarkter regelt der Stromabnahmevertrag

Erfahrungen mit dem Marktprämienmodell

Vertragsgegenstand Anlagenbetreiber überlässt dem Vermarkter den im Vertragszeitraum erzeugten Strom

Im Gegenzug erhält dieser einen Vergütung pro kWh, die den vollen EEG-Vergütungsanspruch übersteigt (incl. Repowering, SDL-Bonus)

Vertragszeitraum unbefristet oder befristet

Mehraufwand- und risiko

zusätzliche Aufgaben und Risiken, die durch die Wahl eines bestimmten Vermarktungsweges entstehenden, sind vom Vermarkter zu tragen

Lieferung Lieferant haftet nicht für die Verfügbarkeit der Anlagen. Keine Verpflichtung die Lieferung anzupassen.

Meldepflichten des Betreibers

Weiterleitung vorhandener Daten (z.B. historische Einspeiselastgänge, aktuelle Messdaten)

Meldungen bei Anlagenstillständen (z.B. aufgrund von Wartungsarbeiten) und bei strukturellen Veränderungen (z.B. Erweiterungen oder Stilllegungen)

Gefahren- und Lastenübergang

findet am Zählpunkt der Anlagen statt

VermarkterAnlagen-betreiber

Strom Lieferung

Vergütung

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Beurteilung des Marktprämienmodells bei Einbindung eines externen Vermarkters aus Bankensicht

Erfahrungen mit dem Marktprämienmodell

* Dieser Umstand wird bei der Ermittlung des bankinternen Ratings der Projektgesellschaft auch berücksichtigt.

Vorteile Nachteile

höhere Einspeisevergütung> dadurch sinkt ceteris paribus das Risiko eines Kreditausfalls*

Risiko mangelnder Zahlungsfähigkeit bzw. Solvabilität des Vermarkters

Risiko von Schadensersatzansprüchen des Vermarkters ggü. der Projektgesell-schaft aufgrund missachteter Informationspflichten

Zusätzlicher administrativer Aufwand

► Solar- und Windparks im NORDL/LB Structured Finance Portfolio ausschließlich Projektfinanzierungen

► zur Beurteilung ist daher primär auf den Einfluss des Marktprämienmodells auf Höhe und Unsicherheit der Cashflows zu rekurrieren

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Die Stromproduktion von drei Monaten ist dem Risiko mangelnder Zahlungsfähigkeit oder Solvabilität des Vermarkters ausgesetzt

Erfahrungen mit dem Marktprämienmodell

15.2. Zahlungsverzug:

Vergütungsverpflichtung aus Lieferungen des Vormonats werden nicht zum Zeitpunkt

der Fälligkeit bedient

Monate1 2 3

18.2. (oder später) fristloses Kündigungsrecht, wenn

Verpflichtung nicht innerhalb einer Nachfrist von drei

Bankarbeitstagen erfüllt wurde

30.2. letztmöglicher Termin zur

Mitteilung an den Netzbetreiber bzgl. der Rückkehr in die EEG-

Vergütung im übernächsten Monat*

1.4.Rückkehr in die EEG-

Vergütung*

4

* §33d EEG 2012: „(1) Anlagenbetreiber dürfen zwischen der Vergütung nach § 16 und der Direktvermarktung oder zwischen verschiedenen Formen der Direktvermarktung nur zum ersten Kalendertag eines Monats wechseln. (2) Anlagenbetreiber müssen einen Wechsel nach Absatz 1 dem Netzbetreiber vor Beginn des jeweils vorangegangenen Kalendermonats mitteilen.“

►Erst nach dieser Zeit gelingt die Rückkehr in die „klassische“ EEG-Vergütung

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Eine Mitigation dieses Risikos gelingt insbesondere durch Garantien und Bürgschaften

Erfahrungen mit dem Marktprämienmodell

* Im Gegenzug reicht der Vermarkter nicht den gesamten Marktwert des erzeugten Stroms an den Anlagenbetreiber weiter.

Risikoanalyse

Erstellung eines Kreditratings des Vermarkters

Risikomitigation

Vermarkter stellt Bankgarantie oder Bankbürgschaft zur Absicherung der Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis Patronatserklärung des Mutterunternehmens des Vermarkters Marktprämie wird direkt vom Netzbetreiber an den Projektgesellschaft gezahlt*

Exkurs

Garantieselbständige, vom Hauptschuldverhältnis unabhängige Verpflichtung. Der Garant (die Bank) kann keinerlei Einwendungen und Einreden aus dem Grundgeschäft erheben.

Bürgschaftvollständig vom Hauptschuldverhältnis abhängige Verpflichtung. Der Hauptschuldner hat die Möglichkeit, Einreden in Bezug auf die Hauptschuld geltend zu machen, indem er diese Einreden der Bank schriftlich mitteilt. Die Bank wiederum ist verpflichtet, dem Begünstigten (Gläubiger) diejenigen Einreden entgegenzuhalten, die dem Hauptschuldner zustehen.

PatronatserklärungSammelbegriff für nicht normierte schuldrechtliche Erklärungen im Gesellschaftsrecht, wonach ein Unternehmen oder eine kommunale Gebietskörperschaft („Patron“) dafür sorgen will, dass eine kreditnehmende Tochtergesellschaft ihre Kreditverpflichtungen erfüllt.

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Ausgestaltung des Stromabnahmevertrags hat signifikante Auswirkungen auf Höhe des Kreditausfallrisikos

Erfahrungen mit dem Marktprämienmodell

Vergütungs-system

Marktprämie wird direkt vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber gezahlt > reduziert das Risiko mangelnder Solvenz- bzw. Solvabilität des Vermarkters

Vermarkter stehen unabhängig von der Vermarktungsform alle für die vom Netzbetreiber nach dem EEG 2012 auszuzahlenden Prämien und Vergütungen zu

Anlagenbetreiber haftet nicht für Schäden aufgrund einer Nichterfüllung der Meldepflichten. Sollten entsprechende Meldungen jedoch wiederholt unterbleiben, hat der Vermarkter ein außerordentliches Kündigungsrecht.

HaftungAusgleichsenergiekosten, die dem Vermarkter aufgrund der Nichterfüllung von Informationspflichten entstehen, können dem Anlagenbetreiber in vollem Umfang in Rechnung gestellt werden > operationelles Risiko

Unterschiede in Stromabnahmeverträgen

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Marktprämienmodell verursacht bei Banken zusätzlichen administrativen Aufwand

Erfahrungen mit dem Marktprämienmodell

To-do-Liste Bank

Stromabnahmevertrag

Kaufmännische und juristische Prüfung

Integration in das projektfinanzierungstypische Sicherheitenkonzept (ins. Abtretung aller Forderungen aus dem Vertrag)

Ausfallrisiko Vermarkter

Rating des Vermarkters

Ggf. Kaufmännische und juristische Prüfung von Bürgschaften, Garantien und Patronatserklärungen

Rating SPV

Integration des Marktprämienmodells in das Rating-Tool

Neues Rating der Projektgesellschaft

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Insgesamt positive Erfahrungen der NORD/LB mit dem Marktprämienmodell in jetziger Form

Erfahrungen mit dem Marktprämienmodell

* Dieser Umstand wird bei der Ermittlung des bankinternen Ratings der Projektgesellschaft auch berücksichtigt.

Vorteile Nachteile

höhere Einspeisevergütung> dadurch sinkt ceteris paribus das Risiko eines Kreditausfalls*

Risiko mangelnder Zahlungsfähigkeit bzw. Solvabilität des Vermarkters

Risiko von Schadensersatzansprüchen des Vermarkters ggü. der Projektgesell-schaft aufgrund missachteter Informationspflichten

Zusätzlicher administrativer Aufwand

► Solar- und Windparks im NORD/LB Portfolio ausschließlich Projektfinanzierungen

► zur Beurteilung ist daher primär auf den Einfluss des Marktprämienmodells auf Höhe und Unsicherheit der Cashflows zu rekurrieren

mitigiert

Relativ positive Erfahrungen mit dem Marktprämienmodell in jetziger Form.

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Referentenentwurf sieht Absenkung der Managementprämie vor- fernsteuerbare Anlagen werden begünstigt

Erfahrungen mit dem Marktprämienmodell

Höhe der Managementprämie

Jahr Status quo Referentenentwurf**- fernsteuerbare Anlagen-

Referentenentwurf**- nicht fernsteuerbare Anlagen-

2012 1,2 ct/kWh

2013 1,0 ct/kWh 0,7 ct/kWh (-30%) 0,6 ct/kWh (-40%)

2014 0.85 ct/kWh 0,55 ct/kWh (-35%) 0,45 ct/kWh (-47%)

ab 2015 0,7 ct/kWh 0,4 ct/kWh (-43%) 0,3 ct/kWh (-57%)

Referentenentwurf zur Managementprämienverordnung sieht vor, die Managementprämie für direkt vermarkteten Strom aus Wind- und Solarenergie ab dem 1. Januar 2013 abzusenken

Höhe der Managementprämie soll sich zudem zukünftig an der Fernsteuerbarkeit der Anlagen orientieren

Kein Bestandsschutz für Anlagenbetreiber, die das Marktprämienmodell bereits vor Inkrafttreten der Rechtsverordnung in Anspruch genommen haben*

* A II MaPrV

** § 2 Abs. 1, 2 Managementprämienverordnung (MaPrV)

Die meisten Stromabnahmeverträge sehen im Falle einer Änderung des EEG-Fördermechanismus neue Verhandlungen bzgl. einer Vertragsanpassung vor. Erzielen die Vertragsparteien keine Einigung, so ist jeder Vertragspartner zur außerordentlichen

Kündigung des Vertrags berechtigt.

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Änderungen des Marktprämienmodells würde neuen administrativen Aufwand verursachen, der die Vorteilhaftigkeit aus Bankensicht reduzierte

Erfahrungen mit dem Marktprämienmodell

To-do-Liste Bank (bei Vertragsanpassung)

Neuer / angepasster Stromabnahmevertrag

Kaufmännische und juristische Prüfung

Integration in das projektfinanzierungstypische Sicherheitenkonzept (ins. Abtretung aller Forderungen aus dem Vertrag)

Ausfallrisiko des Vermarkters

Bürgschaften, Garantien (und Patronatserklärungen) beziehen sich auf den bisherigen Stromabnahmevertrag. Folglich müssen sie durch den Garant / Bürgen angepasst werden und von der fremdfinanzierenden Bank geprüft werden

Sonstiges

Neues Rating der Projektgesellschaft

zusätzlicher Aufwand bei reduzierter Höhe der Einspeisevergütung reduziert Vorteilhaftigkeit des Marktprämienmodells aus Bankensicht.

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Ihre Ansprechpartner

Bernd SchäferStructured Finance Portfolio Management Energy Europe

NORD/LB Norddeutsche Landesbank GirozentraleFriedrichswall 1030159 HannoverTel.: +49 (0)511/ 361 [email protected]

Thomas StephenLeiter Structured Finance Portfolio Management Energy Europe

NORD/LB Norddeutsche Landesbank GirozentraleFriedrichswall 1030159 HannoverTel.: +49 (0)511/ 361 [email protected]

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Haftungsausschluss

Diese Präsentation und die hierin enthaltenen Informationen, ebenso wie etwaige zusätzliche Dokumente und Erklärungen (gemeinsam das „Material“) werden von der NORDDEUTSCHEN LANDESBANK GIROZENTRALE („NORD/LB“) herausgegeben. Diese Präsentation beinhaltet bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen, die die gegenwärtige Auffassung der Geschäftsführung der NORD/LB bezüglich bestimmter künftiger Ereignisse widerspiegeln. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten, sind jedoch nicht beschränkt auf, alle Aussagen ausgenommen solche über vergangene Ereignisse, einschließlich, ohne Einschränkung, solche über NORD/LBs zukünftige Finanz- und Ertragslage, Strategie, Pläne, Ziele, Zielsetzungen, Planvorgaben und künftige Entwicklungen in den Märkten, an denen NORD/LB teilnimmt oder eine Teilnahme anstrebt. Die Fähigkeit der NORD/LB Gruppe, vorhergesehene Ergebnisse zu erzielen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die außerhalb der Kontrolle der Geschäftsführung liegen. Tatsächliche Ergebnisse können sich erheblich von denen unterscheiden, die in den zukunftsgerichteten Aussagen vorhergesehen oder angedeutet werden (und können negativer ausfallen). Solche zukunftsgerichteten Angaben beruhen auf bestimmten wesentlichen Annahmen und beinhalten Risiken und Unsicherheiten, die sich erheblich auf die erwarteten Ergebnisse auswirken können. Die folgenden wichtigen Faktoren könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse der Gruppe sich erheblich von den in zukunftsgerichteten Aussagen vorhergesehenen oder angedeuteten unterscheiden:

– die Auswirkungen regulatorischer Entscheidungen und Änderungen im regulatorischen Umfeld;– die Auswirkungen politischer und wirtschaftlicher Entwicklungen in Deutschland und anderen Ländern, in denen die Gruppe aktiv ist;– die Auswirkungen von Wechselkurs- und Zinsfluktuationen; und– die Fähigkeit der Gruppe, die erwarteten Einnahmen aus Investments und Kapitalaufwand in Deutschland und im Ausland zu erzielen.

Die genannten Faktoren sind nicht als vollständige Liste auszulegen. Aufgrund solcher Unsicherheiten und Risiken sind Leser angehalten, sich nicht unangemessen auf solche zukunftsgerichteten Aussagen als Prognosen tatsächlicher Ergebnisse zu verlassen. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf Informationen, die NORD/LB zum Datum dieses Dokuments zur Verfügung standen. NORD/LB verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen öffentlich zu aktualisieren oder zu ändern, ausgenommen soweit durch gültiges Gesetz erforderlich. Alle hierauf folgenden schriftlichen und mündlichen zukunftsgerichteten Aussagen durch die NORD/LB oder in unserem Namen handelnde Personen unterliegen ausdrücklich und vollständig diesen Warnhinweisen und sind durch sie eingeschränkt.

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