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Übersetzung aus dem Russischen 20 – 0738 [Wappen] ERLASS DES OBERBÜRGERMEISTERS DER STADT MOSKAU 29. April 2020, Nr. 52-UM Über die Änderung der Erlasse des Oberbürgermeisters der Stadt Moskau Nr. 40-UM vom 04. April 2020 und Nr. 43-UM vom 11. April 2020 Nach Maßgabe des Gesetzes Nr. 25 der Stadt Moskau „Über Rechtsakte der Stadt Moskau“ vom 8. Juli 2009 wird verfügt: 1. Der Erlass des Oberbürgermeisters der Stadt Moskau Nr. 40-UM „Über die Besonderheiten der Anwendung von Haftungsmaßnahmen bei Verstößen gegen die bei erhöhter Alarmbereitschaft in der Stadt Moskau geltenden Vorschriften durch Organisationen und Einzelunternehmer“ vom 04. April 2020 wird geändert, wobei Ziff. 1.4. des Erlasses wie folgt neu gefasst wird: [Die Protokolle über Ordnungswidrigkeiten gemäß Art. 20.6¹ des Gesetzbuchs der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten sind bei Verstößen gegen folgende Vorschriften durch Organisationen und Einzelunternehmer u.a. von bevollmächtigten Bediensteten folgender Behörden aufzusetzen:] „1.4 Moskauer Verwaltungsbehörde für Inspektion im Straßenverkehr betreffend die Einhaltung der bei erhöhter Alarmbereitschaft geltenden Vorschriften durch Eigentümer (Besitzer) von Kraftfahrzeugen sowie durch die im Bereich der Verkehrsdienstleitungen tätigen Arbeitgeber bei der Organisation des Arbeitsprozesses, einschließlich der Messung der Körpertemperatur von Arbeitnehmern an deren Arbeitsplatz (darunter auch stichprobenartig bei Taxifahrern).“

ERLASS DES OBERBÜRGERMEISTERS DER STADT MOSKAU€¦ · 2 Anlage zum Erlass Nr. 45-UM des Oberbürgermeisters der Stadt Moskau vom 18. April 2020 Anlage zum Erlass Nr. 43-UM des Oberbürgermeisters

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Übersetzung aus dem Russischen

20 – 0738

[Wappen]

ERLASS

DES OBERBÜRGERMEISTERS DER STADT MOSKAU

29. April 2020, Nr. 52-UM

Über die Änderung der Erlasse des Oberbürgermeisters der Stadt Moskau Nr. 40-UM

vom 04. April 2020 und Nr. 43-UM vom 11. April 2020

Nach Maßgabe des Gesetzes Nr. 25 der Stadt Moskau „Über Rechtsakte der Stadt Moskau“

vom 8. Juli 2009 wird verfügt:

1. Der Erlass des Oberbürgermeisters der Stadt Moskau Nr. 40-UM „Über die

Besonderheiten der Anwendung von Haftungsmaßnahmen bei Verstößen gegen die

bei erhöhter Alarmbereitschaft in der Stadt Moskau geltenden Vorschriften durch

Organisationen und Einzelunternehmer“ vom 04. April 2020 wird geändert, wobei

Ziff. 1.4. des Erlasses wie folgt neu gefasst wird:

[Die Protokolle über Ordnungswidrigkeiten gemäß Art. 20.6¹ des Gesetzbuchs der

Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten sind bei Verstößen gegen folgende

Vorschriften durch Organisationen und Einzelunternehmer u.a. von bevollmächtigten

Bediensteten folgender Behörden aufzusetzen:]

„1.4 Moskauer Verwaltungsbehörde für Inspektion im Straßenverkehr betreffend die

Einhaltung der bei erhöhter Alarmbereitschaft geltenden Vorschriften durch

Eigentümer (Besitzer) von Kraftfahrzeugen sowie durch die im Bereich der

Verkehrsdienstleitungen tätigen Arbeitgeber bei der Organisation des

Arbeitsprozesses, einschließlich der Messung der Körpertemperatur von

Arbeitnehmern an deren Arbeitsplatz (darunter auch stichprobenartig bei

Taxifahrern).“

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2. Der Erlass des Oberbürgermeisters der Stadt Moskau Nr. 43-UM „Über die

Bestätigung der Regeln zur Ausstellung und Verwendung von digitalen

Passierscheinen zur Fortbewegung im Stadtgebiet Moskau während der erhöhten

Alarmbereitschaft in der Stadt Moskau“ vom 11. April 2020 (in der Fassung der

Erlasse des Oberbürgermeisters der Stadt Moskau Nr. 45-UM vom 18. April 2020 und

Nr. 47-UM vom 21. April 2020) wird geändert, wobei die Anlage zum Erlass gemäß

der Anlage zu diesem Erlass zu lesen ist.

3. Die Ausführung des Erlasses wird von mir persönlich überwacht.

Der Oberbürgermeister der Stadt Moskau S. S. Sobjanin

[Siegel]

Durch digitale Unterschrift bestätigt: Departement für Informationstechnologien

der Stadt Moskau Datum: 2020.04.29 13:48:66 +03´00

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Anlage zum Erlass des Oberbürgermeisters

der Stadt Moskau Nr. 52-UM

vom 29. April 2020

Anlage zum Erlass des Oberbürgermeisters

der Stadt Moskau Nr. 43-UM

vom 11. April 2020

Regeln zur Ausstellung und Verwendung

von digitalen Passierscheinen zur Fortbewegung im Stadtgebiet Moskau

während der erhöhten Alarmbereitschaft in der Stadt Moskau

1. Durch die Regeln zur Ausstellung und Verwendung von digitalen Passierscheinen zur

Fortbewegung im Stadtgebiet Moskau während der erhöhten Alarmbereitschaft in der Stadt

Moskau (im Weiteren – „Regeln“) werden einzelne Maßnahmen festgelegt, um die

Einhaltung der während der erhöhten Alarmbereitschaft geltenden Vorschriften in der Stadt

Moskau zu gewährleisten.

2. Ab dem 15. April 2020 dürfen sich Personen in den im Erlass Nr. 12-UM des

Oberbürgermeisters der Stadt Moskau vom 5. März 2020 „Über die Einführung der erhöhten

Alarmbereitschaft“ (im Weiteren – „Erlass des Oberbürgermeisters der Stadt Moskau“)

vorgesehenen Fällen und unter Einhaltung der durch diese Regeln festgelegten Vorschriften

außerhalb Ihres Wohnortes (Aufenthaltsortes) aufhalten.

3. Die Berechtigung von Personen, sich außerhalb ihres Wohnortes (Aufenthaltsortes)

aufzuhalten und sich unter Nutzung von Verkehrsmitteln (u. a. von öffentlichen

Verkehrsmitteln, einschließlich Eisenbahn, U-Bahn, Pkw und Lkw) fortzubewegen, ist

nachzuweisen durch Vorlage:

3.1. eines digitalen Passierscheins zur Fortbewegung im Stadtgebiet Moskau (im

Weiteren – „digitaler Passierschein“), welcher nach Maßgabe der vorliegenden Regeln unter

Vorlage eines Identitätsausweises ausgestellt wird. Der digitale Passierschein kann sowohl in

Papierform als auch in elektronischer Form unter Verwendung individueller technischer

Geräte (Mobiltelefone oder sonstige mobile Geräte) vorgezeigt werden.

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3.2. eines Dienstausweises, z. B.: Ausweis eines Militärangehörigen, eines Staats-

oder Kommunalbediensteten (bzw. einer Person, welche ein öffentliches Amt auf Staats-

oder Kommunalebene vertretungsweise bekleidet), eines Richters, Anwalts oder Notars

(sowie ihrer Assistenten), Redaktionsausweis oder sonstiges Dokument zur Bestätigung der

Identität und der Befugnisse eines Journalisten, Ausweis oder Personalkarte einer (privaten)

Sicherheitskraft (im Weiteren – „Dienstausweis“). Zur Fortbewegung mit beliebigen

Verkehrsmitteln sind von Dienstausweisinhabern gemäß der vom Departement der Stadt

Moskau für Informationstechnologien bestätigten Regeln die in Ziff. 5 dieser Regeln

genannten Angaben zu machen.

Die Fortbewegung von Dienstausweisinhabern mit einem Pkw-Taxi ist zulässig, wobei das

Vorhandensein eines gem. Ziff. 5 dieser Regeln beschafften Buchstaben-Zahlen-Codes beim

Fahrgast zu überprüfen ist.

Dabei sind Begleitpersonen von Dienstausweisinhabern nicht von der Verpflichtung befreit,

eigene digitale Passierscheine mitzuführen.

3.3. eines entsprechenden digitalen Passierscheins für den Fall der Abwesenheit

vom Wohnort (Aufenthaltsort), welcher nach Maßgabe der von den zuständigen Behörden des

Verwaltungsgebiets Moskau festgelegten Regeln ausgestellt sein muss.

3.4. einer Sondergenehmigung für das Befahren des Straßennetzes der Stadt

Moskau mit einem Schwergut- und /oder Großfahrzeug, ausgestellt gemäß Beschluss Nr.

215-PP der Regierung der Stadt Moskau „Über die Bestätigung der Regelungen zur

Erbringung der Dienstleistung ‚Ausgabe einer Sondergenehmigung für das Befahren des

Straßennetzes der Stadt Moskau mit einem Schwergut- und /oder Großfahrzeug‘ durch die

Stadt Moskau“ vom 22. März 2018 sowie eines Passierscheins, der zur Einfahrt nach Moskau

und zur Fortbewegung innerhalb der Stadt mit Lastkraftfahrzeugen berechtigt und gemäß

Beschluss Nr. 379-PP der Regierung der Stadt Moskau „Über die Beschränkung des

Lastkraftverkehrs in der Stadt Moskau und die Bestätigung des Außerkrafttretens einzelner

Rechtsakte der Regierung der Stadt Moskau“ vom 22. August 2011 ausgestellt wurde.

Dabei sind Personen, welche sich mit Fahrzeugen aufgrund solcher Genehmigungen bzw.

solcher Passierscheine fortbewegen, auch deren Begleitpersonen, von der Verpflichtung

befreit, digitale Passierscheine mitzuführen.

3.5. eines digitalen Passierscheins zur Ausübung einer Volontärstätigkeit.

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4. Zur Fortbewegung mit beliebigen Verkehrsmitteln im Stadtgebiet Moskau ist ein

digitaler Passierschein mitzuführen, welcher nach Maßgabe der vorliegenden Regeln

ausgestellt sein muss – mit Ausnahme der in Ziff. 3.2 dieser Regeln genannten Fälle

sowie bei Fortbewegung in der Stadt Moskau mit Lastkraftfahrzeugen zwischen 22:00

und 06:00 Uhr:

4.1. Zur Fortbewegung mit beliebigen Verkehrsmitteln im Stadtgebiet Moskau zwecks

Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder Erbringung von Dienstleistungen (Ausführung

von Arbeiten) gemäß zivilrechtlichen Verträgen wird ein digitaler Passierschein für den

in Ziff. 6.6. dieser Regeln genannten Zeitraum ohne Beschränkungen hinsichtlich Anzahl

der Fahrten oder deren Streckenverlauf ausgestellt. Zur Fortbewegung gemäß

angegebenem Zweck darf für denselben Zeitraum lediglich ein digitaler Passierschein

ausgestellt werden. Zwecks Ausstellung eines digitalen Passierscheins sind folgende

Angaben zu machen:

4.1.1. Nachname, Vor- und ggf. Vatersname.

4.1.2. Serie und Nummer des Passes oder entsprechende Angaben eines

anderen Dokuments, welches gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation als

Identitätsnachweis gilt.

4.1.3. Telefonnummer, betrieben von einer in der Russischen Föderation

tätigen Telefongesellschaft (im Weiteren – „Telefonnummer“). .

4.1.4. E-Mail-Adresse (optional).

4.1.5. Zur Fortbewegung mit beliebigen Verkehrsmitteln außer öffentlichen

Verkehrsmitteln und Pkw-Taxi - staatliches Kennzeichen des Kraftfahrzeugs, welches zur

Fortbewegung genutzt wird.

4.1.6. Zur Fortbewegung mit beliebigen öffentlichen Verkehrsmitteln -

Nummer der elektronischen Karte („Troika“, „Strelka“), die zur Bezahlung von Fahrten mit

öffentlichen Verkehrsmitteln sowie von städtischen Serviceleistungen genutzt wird, oder der

Sozialkarte, ausgegeben aufgrund von Beschlüssen der Exekutivbehörden der Stadt Moskau

und des Verwaltungsgebiets Moskau (von diesen bevollmächtigter Organisationen), eines

Monatsfahrscheins für eine unbegrenzte Zahl von Fahrten mit Straßenbahn, Bus und

Trolleybus und für 70 Fahrten mit der Moskauer Metro, der Monorail Moskau und/oder auf

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dem Kleinen Moskauer Eisenbahnring, eines provisorischen einheitlichen Sozialtickets oder

eines provisorischen vergünstigten Tickets (im Weiteren – „elektronische Karte“).

4.1.7. Bezeichnung der Organisation (unabhängig von der Eigentumsform und

vom individuellen Unternehmer), in der man einer Tätigkeit nachgeht, für deren

Wahrnehmung der digitale Passierschein ausgestellt werden soll (im Weiteren –

„Arbeitgeber“).

4.1.8. Steuer-Identifikationsnummer des Arbeitgebers (für medizinische

Einrichtungen nicht obligatorisch).

4.2. Zur Fortbewegung mit beliebigen Verkehrsmitteln im Stadtgebiet Moskau

zwecks Inanspruchnahme medizinischer Hilfe in einer medizinischen Einrichtung wird ein

digitaler Passierschein ausgestellt – gültig für einen Kalendertag, ohne Beschränkung der

Anzahl der Passierscheine im Verlauf einer Kalenderwoche. Zwecks Ausstellung eines

digitalen Passierscheins sind folgende Angaben zu machen:

4.2.1. Nachname, Vor- und ggf. Vatersname.

4.2.2. Serie und Nummer des Passes oder entsprechende Angaben eines

anderen Dokuments, welches gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation als

Identitätsnachweis gilt.

4.2.3. Geburtsdatum.

4.2.4. Telefonnummer.

4.2.5. E-Mail-Adresse (optional).

4.2.6. Zur Fortbewegung mit Verkehrsmitteln außer öffentlichen

Verkehrsmitteln und Pkw-Taxi - staatliches Kennzeichen des Kraftfahrzeugs, welches zur

Fortbewegung genutzt wird.

4.2.7. Zur Fortbewegung mit beliebigen öffentlichen Verkehrsmitteln -

Nummer der elektronischen Karte.

4.2.8. Bezeichnung der medizinischen Einrichtung.

4.2.9. Fahrstrecke (Wohn- bzw. Aufenthaltsadresse der Person sowie faktische

Adresse der medizinischen Einrichtung).

4.3. Zur Fortbewegung mit beliebigen Verkehrsmitteln im Stadtgebiet Moskau aus

einem anderen als in Ziff. 4.1. und 4.2. dieser Regeln genannten Grund wird ein digitaler

Passierschein für einen Kalendertag ausgestellt. Die Ausstellung von Passierscheinen für

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solche Zwecke ist maximal zwei Mal pro Kalenderwoche zulässig. Zwecks Ausstellung eines

digitalen Passierscheins sind folgende Angaben zu machen:

4.3.1. Nachname, Vor- und ggf. Vatersname.

4.3.2. Serie und Nummer des Passes oder entsprechende Angaben eines

anderen Dokuments, welches gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation als

Identitätsnachweis gilt.

4.3.3. Telefonnummer.

4.3.4. E-Mail-Adresse (optional).

4.3.5. Zur Fortbewegung mit Verkehrsmitteln außer öffentlichen

Verkehrsmitteln und Pkw-Taxi - Staatliches Kennzeichen des Kraftfahrzeugs, welches zur

Fortbewegung genutzt wird.

4.3.6. Zur Fortbewegung mit beliebigen Verkehrsmitteln - Nummer der

elektronischen Karte.

4.3.7. Fahrtziel unter Berücksichtigung der per Erlass des Oberbürgermeisters

der Stadt Moskau verfügten Einschränkungen.

4.3.8. Fahrstrecke (Wohn- bzw. Aufenthaltsadresse der Person sowie

faktische Adresse des Zielortes).

4.4. Zur Fortbewegung mit beliebigen Verkehrsmitteln im Stadtgebiet Moskau zur

Ausübung einer Volontärstätigkeit wird ein für einen Kalendertag gültiger digitaler

Passierschein ausgestellt ohne Begrenzung der Anzahl der Passierscheine im Verlauf einer

Kalenderwoche. Zwecks Ausstellung eines digitalen Passierscheins sind folgende Angaben zu

machen:

4.4.1. Name, Vorname, ggf. Vatersname.

4.4.2. Serie und Nummer des Passes oder entsprechende Angaben eines

anderen Dokuments, welches gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation als

Identitätsnachweis gilt.

4.4.3. Telefonnummer.

4.4.4. E-Mail-Adresse (optional).

4.4.5. Zur Fortbewegung mit Verkehrsmitteln außer öffentlichen

Verkehrsmitteln und Pkw-Taxi – staatliches Kennzeichen des Kraftfahrzeugs, welches zur

Fortbewegung genutzt wird.

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4.4.6. Zur Fortbewegung mit beliebigen öffentlichen Verkehrsmitteln –

Nummer der elektronischen Karte (falls diese genutzt wird).

4.4.7. Persönliche Nummer des Volontärs, vergeben durch die Staatliche

budgetäre Einrichtung der Stadt Moskau „Ressourcenzentrum für Ausbau und Förderung der

Volontärbewegung «Moswolontjor»“ (im Weiteren – „Moswolontjor“).

Beachtet der Volontär die Bedingungen zur Ausübung der Volontärstätigkeit nicht,

besteht die Möglichkeit zum Erhalt eines digitalen Passierscheins nach Ziff. 3.5. dieser

Regeln nicht mehr.

4.5. Zur Fortbewegung unter Nutzung von im Ausland angemeldeten Kraftfahrzeugen sind

zusätzlich zu den Angaben, welche zur Fortbewegung gemäß in Ziff. 4.1.-4.4. dieser Regeln

angegebenen Zwecken mitzuteilen sind, folgende Angaben zu machen:

4.5.1. Für natürliche Personen als Eigentümer von Kraftfahrzeugen: Nachname,

Vorname, ggf. Vatersname, Geburtsdatum und Geburtsort, Meldeadresse in der Russischen

Föderation, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

4.5.2. Für juristische Personen als Eigentümer von Fahrzeugen: Name der juristischen

Person, Angaben zur Meldeadresse der juristischen Person, Steueridentifikationsnummer bzw.

deren Analog.

4.5.3. Serie und Nummer der Zulassungsbescheinigung für das Kraftfahrzeug.

4.5.4. Bilder der Vorder- und der Rückseite der Zulassungsbescheinigung für das

Kraftahrzeug sowie Bilder des Führerscheins.

5. Zur Fortbewegung im Stadtgebiet Moskau mit beliebigen Verkehrsmitteln auf der

Grundlage eines Dienstausweises gelten folgende Verpflichtungen:

5.1. Zur Fortbewegung mit einem Pkw-Taxi ist ein Buchstaben-Zahlen-Code

analog zu dem in Ziff. 15 dieser Regeln genannten zu erhalten. Zwecks Erstellung des

Buchstaben-Zahlen-Codes sind folgende Angaben zu machen:

5.1.1. Name, Vorname, ggf. Vatersname.

5.1.2. Serie und Nummer des Passes oder entsprechende Angaben eines

anderen Dokuments, welches gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation als

Identitätsnachweis gilt.

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5.1.3. Nummer des Dienstausweises (Registernummer des Anwalts,

Registrierungsnummer des Notars).

5.1.4. Telefonnummer.

5.1.5. E-Mail-Adresse.

5.2. Zur Fortbewegung mit beliebigen öffentlichen Verkehrsmitteln sind folgende

Angaben zu machen:

5.2.1. Name, Vorname, ggf. Vatersname.

5.2.2. Serie und Nummer des Passes oder entsprechende Angaben eines

anderen Dokuments, welches gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation als

Identitätsnachweis gilt.

5.2.3. Nummer des Dienstausweises (Registernummer des Anwalts,

Registrierungsnummer des Notars).

5.2.4. Nummer der elektronischen Karte.

5.2.5. Telefonnummer.

5.2.6. E-Mail-Adresse.

5.3. Zur Fortbewegung mit Verkehrsmitteln außer öffentlichen Verkehrsmitteln und

Pkw-Taxis sind folgende Angaben zu machen:

5.3.1. Name, Vorname, ggf. Vatersname.

5.3.2. Serie und Nummer des Passes oder entsprechende Angaben eines

anderen Dokuments, welches gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation als

Identitätsnachweis gilt.

5.3.3. Nummer des Dienstausweises (Registernummer des Anwalts,

Registrierungsnummer des Notars).

5.3.4. Staatliches Kennzeichen des Kraftfahrzeugs, welches zur Fortbewegung

genutzt wird.

5.3.5. Telefonnummer.

5.3.6. E-Mail-Adresse.

6. Es wird Folgendes festgelegt:

6.1. Personen, die bis einschließlich 21. April 2020 einen digitalen Passierschein

zur Fortbewegung mit Verkehrsmitteln außer Pkw-Taxis erstellt haben, und dabei entweder

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keine Angaben über das staatliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs und/oder die Nummer der

elektronischen Karte oder aber falsche Angaben, auch Angaben zum staatlichen Kennzeichen

des Kraftfahrzeugs, die nicht mit den in dem Registrierungsdokument angegebenen

übereinstimmen, gemacht haben, müssen für die weitere Nutzung des entsprechenden

digitalen Passierscheins bis spätestens 22. April 2020 die Angaben nach den in Ziff. 6.2.

dieser Regeln festgelegten Vorschriften machen.

6.2. Personen dürfen bei den Angaben, die sie bei der Erstellung des digitalen

Passierscheins gemäß diesen Regeln gemacht haben, nach den vom Departement der Stadt

Moskau für Informationstechnologien festgelegten Vorschriften Änderungen einfügen, auch

das staatliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs und die Nummer der elektronischen Karte.

Zum Einfügen von Änderungen ist der Buchstaben-Zahlen-Code des digitalen Passierscheins

mitzuteilen.

Zur Bestätigung der Änderung der Angaben ist ein Bestätigungsode einzugeben,

welcher an die gemäß Ziff. 4 dieser Regeln angegebene Telefonnummer geschickt wird.

6.3. Die in Ziff. 3.2. dieser Regeln genannten Personen dürfen nach den in Ziff. 5

dieser Regeln festgelegten Vorschriften Änderungen an den gemachten Angaben über die

Nummer der elektronischen Karte und/oder das staatliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs,

welches zur Fortbewegung genutzt wird, vornehmen.

6.4. Bei den gemäß diesen Regeln zu machenden Angaben dürfen gleichzeitig das

staatliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs, welches zur Fortbewegung genutzt wird, und die

Nummer der elektronischen Karte mitgeteilt werden.

6.5. Personen, die bis einschließlich 30. April 2020 einen digitalen Passierschein zur

Fortbewegung mit im Ausland angemeldeten Kraftahrzeugen erstellt haben und dabei die in

Ziff. 4.5. dieser Regeln genannten Angaben nicht gemacht haben, haben diese Angaben

zwecks weiterer Nutzung des jeweiligen Passierscheins auf der offiziellen Webseite des

Oberbürgermeisters und der Regierung der Stadt Moskau (bei Vorliegen eines persönlichen

Accounts) gemäß den in Ziff. 6.2. dieser Regeln festgelegten Vorschriften im Zeitraum 01.-

04. Mai 2020 zu machen.

6.6. Passierscheine, welche gemäß den in Ziff. 4.1. dieser Regeln festgelegten

Vorschriften für den Zeitraum bis 30. April 2020 ausgestellt wurden, bleiben bis

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einschließlich 04. Mai 2020 gültig. Zur weiteren Nutzung des jeweiligen Passierscheins nach

dem 04. Mai 2020 ist der jeweils gültige Passierschein im Zeitraum bis zum 04. Mai 2020 zu

verlängern oder es ist ein neuer digitaler Passierschein gemäß den in Ziff. 4.1. dieser Regeln

festgelegten Vorschriften zu beantragen.

Digitale Passierscheine werden bis einschließlich 11. Mai 2020 verlängert bzw. neue

digitale Passierscheine werden für den Zeitraum bis einschließlich 11. Mai 2020 ausgestellt.

7. Die Ausstellung von digitalen Passierscheinen erfolgt ab dem 13. April 2020 nach

elektronischer Beantragung über die offizielle Website des Oberbürgermeisters und der

Regierung der Stadt Moskau, über den Zentralen Auskunftsdienst der Regierung der Stadt

Moskau unter der Telefonnummer +7 (495) 777-77-77 oder per SMS an die Kurzwahl-

Sondernummer 7377, mit Ausnahme von Fällen, in welchen digitale Passierscheine gemäß

Ziff.4.5. dieser Regeln ausgestellt werden.

Die Ausstellung von digitalen Passierscheinen gemäß Ziff. 4.5. dieser Regeln erfolgt ab dem

30. April 2020 auf der Grundlage einer elektronischen Beantragung auf der offiziellen

Webseite des Oberbürgermeisters und der Regierung der Stadt Moskau (bei Vorliegen eines

persönlichen Accounts).

Die Bestätigung des Berechtigung, einen digitalen Passierscheins zur Ausübung einer

Volontärstätigkeit zu erhalten, erfolgt mittels Informationsaustauschs zwischen dem

Departement der Stadt Moskau für Informationstechnologien und „Moswolontjor“.

Die Person muss einen digitalen Passierschein und einen Buchstaben-Zahlen-Code

erhalten, die in Ziff. 5 dieser Regeln genannten Angaben machen, die Angaben gem. Ziff. 6

dieser Regeln bis spätestens fünf Stunden vor Beginn der Fortbewegung mit einem

Verkehrsmittel ändern.

8. Die Fortbewegung von Personen mit einem Pkw-Taxi, welches in das Register der für

das Moskauer Stadtgebiet erteilten Personen- und Gepäckbeförderungslizenzen eingetragen

ist, ist zulässig, wobei das Vorhandensein eines digitalen Passierscheins des Fahrgasts,

welcher ihn zur Fortbewegung gemäß der entsprechenden Fahrstrecke berechtigt, oder eines

Buchstaben-Zahlen-Codes zu überprüfen ist.

9. Personen mit Wohnsitz (Aufenthaltsort) im Stadtgebiet Moskau außer den in Ziff. 3.2.

dieser Regeln genannten Personen benötigen für Fahrstrecken, die durch das

Verwaltungsgebiet Moskau verlaufen, einen digitalen Passierschein, der gemäß den

vorliegenden Regeln zu beantragen ist. In einem solchen Fall berechtigt der gemäß den

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vorliegenden Regeln ausgestellte digitale Passierschein zur Fortbewegung innerhalb des

Stadt- und Verwaltungsgebiets Moskau.

10. Personen mit Wohnsitz (Aufenthaltsort) im Stadtgebiet Moskau außer den in Ziff. 3.2.

dieser Regeln genannten Personen benötigen für Fahrstrecken, die durch andere

Föderationssubjekte der Russischen Föderation – jenseits des Verwaltungsgebiets Moskau –

verlaufen, einen gemäß den vorliegenden Regeln ausgestellten digitalen Passierschein bzw.

Buchstaben-Zahlen-Code zwecks Fortbewegung im Stadt- und/oder Verwaltungsgebiet

Moskau. In einem solchen Fall berechtigt der gemäß den vorliegenden Regeln ausgestellte

digitale Passierschein zur Fortbewegung innerhalb des Stadt- und Verwaltungsgebiets

Moskau.

Die Regeln zur Fortbewegung innerhalb anderer Föderationssubjekte der Russischen

Föderation – jenseits des Verwaltungsgebiets Moskau – werden von den Behörden der

jeweiligen Föderationssubjekte der Russischen Föderation festgelegt.

11. Personen mit Wohnsitz (Aufenthaltsort) im Verwaltungsgebiet Moskau außer den in

Ziff. 3.2. dieser Regeln genannten Personen benötigen für Fahrstrecken, die durch das

Stadtgebiet Moskau verlaufen, einen digitalen Passierschein, der nach Maßgabe der von den

zuständigen Behörden des Verwaltungsgebiets Moskau festgelegten Regeln zu beantragen ist.

In einem solchen Fall berechtigt der gemäß den genannten Regeln ausgestellte digitale

Passierschein zur Fortbewegung innerhalb des Stadtgebiets Moskau.

12. Personen mit Wohnsitz (Aufenthaltsort) im Gebiet eines anderen Föderationssubjekts

der Russischen Föderation – jenseits des Verwaltungsgebiets Moskau – außer den in Ziff. 3.2.

dieser Regeln genannten Personen benötigen für Fahrstrecken, die durch das Stadtgebiet

Moskau verlaufen, einen gemäß den vorliegenden Regeln ausgestellten digitalen

Passierschein.

13. Es wird Folgendes festgelegt:

13.1. Die vorliegenden Regeln finden keine Anwendung auf Personen unter 14

Jahren.

13.2. Die Fortbewegung innerhalb des Stadtgebiets Moskaus ohne Inanspruchnahme

von Verkehrsmitteln erfolgt ohne Beantragung eines digitalen Passierscheins – unter der

Bedingung, dass die im Erlass des Oberbürgermeisters der Stadt Moskau enthaltenen

Vorschriften und Einschränkungen eingehalten werden.

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13.3. Die Fortbewegung mit Verkehrsmitteln außer öffentlichen Verkehrsmitteln und

Pkw-Taxis im Stadtgebiet Moskau darf nicht erfolgen, ohne dass ein digitaler Passagierschein

unter Angabe des staatlichen Kennzeichens des entsprechenden Kraftfahrzeugs und/oder

Mitteilung von Angaben über ein solches staatliches Kennzeichen gemäß Ziff. 5.3. dieser

Regeln erstellt wurde.

13.4. Die Fortbewegung mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Stadtgebiet Moskau

darf ausschließlich unter Nutzung elektronischer Karten erfolgen. Bei Nichtangabe der

Nummer der elektronischen Karte gemäß diesen Regeln werden Personen nicht zur Nutzung

der öffentlichen Verkehrsmittel zugelassen.

Dabei erhalten Personen, die eine Berufstätigkeit bei öffentlichen Verkehrsbetrieben ausüben,

Zugang zu den öffentlichen Verkehrsbetrieben (zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel)

nach dem vor Inkrafttreten dieser Regeln gültigen Verfahren.

13.5. Die Einführung eines Registers der Kraftfahrzeuge, die zur Fortbewegung auf

dem Stadtgebiet Moskau zugelassen sind, erfolgt durch das Departement für Verkehr und

Ausbau der Straßeninfrastruktur der Stadt Moskau nach dem von ihm festgelegten Verfahren.

13.6. Die Fortbewegung natürlicher oder juristischer Personen im Stadtgebiet

Moskau unter Nutzung von Kraftfahrzeugen, welche nicht in das in Ziff. 13.5. dieser Regeln

genannte Register eingetragen sind, ist nicht zulässig. Bei Verstößen gegen die in dieser Ziffer

festgelegten Vorschriften werden Eigentümer (Besitzer) von Kraftfahrzeugen nach Maßgabe

der Gesetze über Ordnungswidrigkeiten zur Verantwortung gezogen.

Die Feststellung der Ordnungswidrigkeiten erfolgt durch Bedienstete, die zur Aufsetzung von

Protokollen über Ordnungswidrigkeiten bevollmächtigt sind, oder durch automatische Bild-

oder Filmaufnahmegeräte bzw. Videoaufzeichnungsgeräte, oder mittels Bild- oder

Filmaufnahmen bzw. Videoaufzeichnungen.

13.7. Bei Feststellung von Verstößen, begangen unter Nutzung eines Kraftfahrzeugs

gegen die durch die Rechtsakte der Stadt Moskau festgelegten Regeln, welche auf die

Einführung und Einhaltung der bei erhöhter Alarmbereitschaft geltenden Vorschriften auf

dem Moskauer Stadtgebiet abzielen, können die Personen, die für diese Rechtsverstöße zur

Verantwortung wegen einer Ordnungswidrigkeit gezogen werden, ihre Fortbewegung

fortsetzen, und das Kraftfahrzeug unterliegt keiner Beschlagnahme.

14. Informationen zu Fragen im Zusammenhang mit der Ausstellung von digitalen

Passierscheinen bzw. Buchstaben-Zahlen-Codes können beim Zentralen Auskunftsdienst der

Moskauer Regierung unter der Telefonnummer +7 (495)777-77-77 eingeholt werden.

Page 14: ERLASS DES OBERBÜRGERMEISTERS DER STADT MOSKAU€¦ · 2 Anlage zum Erlass Nr. 45-UM des Oberbürgermeisters der Stadt Moskau vom 18. April 2020 Anlage zum Erlass Nr. 43-UM des Oberbürgermeisters

15. Der digitale Passierschein stellt einen Code aus Buchstaben und Ziffern im Format

XXXX-XXXX-XXXX-XXXX dar, dessen erster Teil das Ablaufdatum des digitalen

Passierscheins beinhaltet, der Überprüfbarkeit der gemachten Angaben dient und zu

Fortbewegungszwecken gemäß den gemachten Angaben zu verwenden ist.

16. Folgendes dient als Anlass zur Außerkraftsetzung (Annullierung) des digitalen

Passierscheins bzw. Buchstaben-Zahlen-Codes:

16.1. Feststellung der Tatsache, dass bei Beantragung des digitalen Passierscheins

bzw. Buchstaben-Zahlen-Codes unwahre Angaben gemacht wurden.

16.2. Verwendung des digitalen Passierscheins bzw. Buchstaben-Zahlen-Codes unter

Verletzung der durch die vorliegenden Regeln festgelegten Vorschriften.

14.3. Verletzung der bei erhöhter Alarmbereitschaft geltenden Vorschriften.

17. Die Regeln zur Ausstellung des digitalen Passierscheins bzw. Buchstaben-Zahlen-

Codes werden vom Departement für Informationstechnologien der Stadt Moskau festgelegt.

18. Wer die Rechtsnormen betreffend Einführung und Einhaltung der bei erhöhter

Alarmbereitschaft geltenden Vorschriften im Stadtgebiet Moskau verletzt, u. a. durch

unwahre Angabe einschließlich Angaben zum staatlichen Kennzeichen eines Kraftfahrzeugs,

wird gemäß den straf- und ordnungsrechtlichen Normen der Russischen Föderation zur

Verantwortung gezogen.

19. Es wird festgelegt, dass die Vorschriften zur obligatorischen Angabe der Nummer der

elektronischen Karte (Ziff. 4.1.6., 4.2.7., 4.3.6. dieser Regeln) und zur obligatorischen

Mitteilung von Angaben zur Fortbewegung mit beliebigen Verkehrsmitteln durch

Dienstausweisinhaber (Ziff. 5 dieser Regeln) ab dem 22. April 2020 Anwendung finden.

Richtig: [Siegel]