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PROJEKTWETTBEWERB IM SELEKTIVEN VERFAHREN PROGRAMMAUSZUG STIFTUNG ALTERSWOHNUNGEN DER STADT ZÜRICH - SAW ERSATZNEUBAU SAW ALTERSSIEDLUNG «ESPENHOF WEST» ZÜRICH-ALBISRIEDEN

ERSATZNEUBAU SAW ALTERSSIEDLUNG «ESPENHOF WEST» · Ersatzneubau SAW Alterssiedlung „Espenhof West“ – Projektwettbewerb im selektiven Verfahren – Programm 11 2.9 PREISGERICHT,

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PROJEKTWETTBEWERB IM SELEKTIVEN VERFAHREN

PROGRAMMAUSZUG

STIFTUNG ALTERSWOHNUNGEN DER STADT ZÜRICH - SAW

ERSATZNEUBAU SAW ALTERSSIEDLUNG «ESPENHOF WEST» ZÜRICH-ALBISRIEDEN

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Impressum

Bauherrschaft :

St iftung Alterswohnungen der Stadt Zürich – SAW

Bau und Entwicklung

Feldstrasse 110

8036 Zürich

Inhalt/Redakt ion:

Britta Bökenkamp, planze it GmbH

Fotos/Pläne (massstabslos):

planze it GmbH

Zürich, 15.04.2020

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Ersatzneubau SAW Alterssiedlung „Espenhof West“ – Projektwettbewerb im selektiven Verfahren – Programm

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INHALTSVERZEICHNIS

01 ÜBERBLICK ...................................................................... 6

02 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN .............................................. 82.1 Auftraggeberin und Art des Verfahrens ........................... 82.2 Ausschreibende Stelle ................................................ 82.3 Verbindlichkeit ......................................................... 82.4 Teilnahmeberechtigung .............................................. 92.5 Preise und Entschädigungen ........................................ 92.6 Absichtserklärung, Weiterbearbeitung ........................... 92.7 Eigentums- und Urheberrechte .................................... 102.8 Bekanntmachung der Ergebnisse.................................. 102.9 Preisgericht, Experten und Vorprüfung .......................... 11

03 BESTIMMUNGEN ZUR PRÄQUALIFIKATION ............................... 123.1 Eignungskriterien ..................................................... 123.2 Auswahl der Teilnehmenden ....................................... 123.3 Verzeichnis der abgegebenen Unterlagen ....................... 123.4 Einzureichende Unterlagen Präqualifikation.................... 12

04 BESTIMMUNGEN ZUM PROJEKTWETTBEWERB .......................... 144.1 Ziele Projektwettbewerb ............................................ 144.2 Beurteilungskriterien Projektwettbewerb ....................... 144.3 Ablauf und Termine Projektwettbewerb ......................... 154.4 Unterlagen Ausgabe .................................................. 164.5 Allgemeines zur Abgabe............................................. 164.6 Einzureichende Unterlagen ......................................... 16

05 AUSGANGSLAGE .............................................................. 185.1 Portrait Bauherrschaft ............................................... 185.2 Zielgruppe der SAW .................................................. 185.3 Ausgangslage .......................................................... 195.4 Projekte Espenhof Nord und Espenhof Süd .................... 205.5 Quartier, Umgebung und Freiraum ............................... 235.6 Geschichte Quartier Albisrieden .................................. 245.7 Bilder Areal ............................................................ 25

06 PERIMETER UND AUFGABE ................................................. 276.1 Perimeter ............................................................... 276.2 Aufgabenstellung ..................................................... 28

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07 RAHMENBEDINGUNGEN ..................................................... 29

7.1 Massgebende Bauvorschriften ..................................... 297.2 Grundstücksdaten und Bauvorschriften ......................... 297.3 Hindernisfreies und Altersgerechtes Bauen .................... 317.4 Verkehr und Erschliessung und parkierung ..................... 317.5 Schützenswerter Baumbestand .................................... 327.6 Zivilschutz .............................................................. 327.7 Brandschutz ............................................................ 337.8 Geologie und Grundwasser ......................................... 347.9 Kosten und Wirtschaftlichkeit ..................................... 357.10 Nachhaltigkeit ......................................................... 35

08 BETRIEBSKONZEPT UND RAUMPROGRAMM .............................. 39

09 SCHLUSSBESTIMMUNGEN ................................................... 42

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Situationsplan o. Massstab, Lage Areal im Stadtgebiet

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01 ÜBERBLICK

EINLEITUNG Die Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich (SAW) ist Eigentümerin und Betreiberin der Alterssiedlung Espenhof in Zürich Albisrieden, die drei Teile umfasst: Espenhof Nord, Süd und West. Espenhof Nord und Süd wurden von den Architekten Ernst Egli und Edi Knupfer in mehreren Etappen in den 50er Jahren erstellt und galten als Pioniersiedlung für die Wohnform „selbständig wohnen mit sozialen und pflegerischen Dienstleistungen“. Die Siedlung West wurde in den 60er Jahren von den gleichen Architekten ergänzt. Der Espenhof Süd wird derzeit unter denkmalpflegerischen Aspekten voraussichtlich bis ca. 2021 saniert, für den Ersatz des Espenhofs Nord wurde 2019 im Rahmen eines offenen Wettbewerbs ein Projekt ermittelt. Mit dem Wettbewerbsverfahren für den Ersatz des Es-penhofs West wird der letzte Schritt zur Erneuerung der Siedlung gemacht.

GRUNDSTÜCK

Das Grundstück Kat.-Nr. AR5665 des Espenhof West liegt angrenzend an den Siedlungs-teil Espenhof Süd an der Langgrütstrasse 89. Im Süden liegen die Sportplätze der Schul-anlage Letzi. Das Grundstück umfasst 1'405 m2 und ist der Zone W4 zugeordnet. Das Ter-rain des Grundstücks wurde stark angepasst um, gemeinsam mit den sich in Privatbesitz befindenden Nachbargrundstücken AR5662 und AR5663, einen Garagenhof mit gemeinsa-mer Zufahrt anzulegen. Daraus ergibt sich ein geschosshoher Versprung des Terrains auf dem Grundstück.

VERFAHREN

Um ein Projekt für den Ersatz der bestehenden Liegenschaft zu ermitteln, wird ein Pro-jektwettbewerb im selektiven Verfahren mit maximal zehn teilnehmenden Architekturbü-ros durchgeführt. Der Projektwettbewerb untersteht dem öffentlichen Beschaffungswe-sen. Es steht eine Gesamtpreissumme von CHF 125’000 (exkl. MWST) für Preisgelder und Entschädigungen zur Verfügung.

AUFGABE UND ZIELE

Es ist ein städtebaulich und architektonisch qualitativ hochwertiger Ersatzneubau zu pla-nen. Dabei ist insbesondere dem Kontext des angrenzenden Espenhof Süd Rechnung zu tragen und ein geschickter Umgang mit der vorhandenen Terrainsituation zu finden. Es werden rund 25 – 30 gut nutzbare und möglichst mehrseitig orientierte, altersgerechte Kleinwohnungen erwartet. Die notwendigen Parkplätze für Bewohner sind bereits im Pro-jekt Espenhof Nord berücksichtigt. Daher müssen nur noch die Parkplätze für Besucher geplant werden.

ERSTELLUNGS-KOSTEN

Die Zielgruppe sind ältere Menschen mit geringen finanziellen Mitteln. Es soll daher ein Projekt mit niedrigen Erstellungs- und Betriebskosten entwickelt werden. Die Kostenlimi-ten gemäss kantonaler Wohnbauförderung sind zwingend einzuhalten. Die geschätzten Zielerstellungskosten betragen unter Berücksichtigung der Kostenvorga-ben der kantonalen Wohnbauförderung rund 7.8 Millionen Franken (BKP 1-9, inkl. 6% SAW-Nebenkosten und 7.7% MWST).

TERMINE Vorbehältlich Durchführbarkeit aufgrund Corona-Epidemie

Publikation Fr, 24. April 2020 Einreichung Teilnahmeanträge bis Do, 04. Juni 2020 Präqualifikation Mo, 15. Juni 2020 Ausgabe WW Di, 07. Juli 2020 Eingang Fragen Mo, 10. August 2020 Abgabe Projekte Di, 27. Oktober 2020 Abgabe Modelle Di, 10. November 2020 Jurierung November/Dezember 2020 Architektenapéro und Ausstellung Januar / Februar 2021 Start Projektierung Frühjahr / Sommer 2021

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Übersichtsplan mit Planungsperimeter Espenhof West (gelb mit roter outline) o. Massstab Siedlung Espenhof Nord + Süd (türkis) + Projektierter Ersatzneubau Espenhof Nord (rot)

Katasterplan o. Massstab Planungsperimeter Espenhof West (rot)

AR5662

AR5663

AR5664

AR5665

AR6136

Langgrütstrasse

422.00

423.00

424.00

421.00

423.80

422.20

422.60

423.00

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02 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

2.1 AUFTRAGGEBERIN UND ART DES VERFAHRENS Die Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich (SAW) beauftragte die planzeit GmbH mit der Durchfüh-

rung eines Projektwettbewerbs im selektiven Verfahren für Architekten, um Vorschläge für den Ersatz der Siedlung Espenhof West in Zürich Albisrieden zu erhalten. Ziel des Verfahrens ist die Ermittlung des bestgeeigneten Projektentwurfs und die Wahl eines Pla-nungsteams für die Weiterentwicklung und die Realisierung des Projekts. Das Preisgericht kann bei nicht Erreichen der Verfahrensziele ein oder mehrere Projekte in einer optionalen Bereinigungsstufe anonym überarbeiten lassen. Diese Stufe wird dem Aufwand entsprechend separat entschädigt. Das Verfahren untersteht dem öffentlichen Beschaffungswesen im Staatsvertragsbereich. Es sind ins-besondere die einschlägigen Bestimmungen des Beitrittsgesetz vom 15. September 2003 zur Interkan-tonalen Vereinbarung vom 15. März 2001 (LS 720.1) und der Submissionsverordnung vom 23. Juli 2003 (LS 720.11) des Kantons Zürich anwendbar. Die Ordnung SIA 142 für Architektur- und lngenieurwettbewerbe, Ausgabe 2009, gilt subsidiär zu den Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen. Die Verfahrenssprache und Sprache der gesamten späteren Projektabwicklung ist Deutsch. Das Verfahren wird auf www.simap.ch und auf www.konkurado.ch publiziert.

Programmpräzisierungen Die Veranstalterin behält sich vor, bei einer allfälligen optionalen Bereinigungsstufe, Präzisierungen

des Programmes vorzunehmen. 2.2 AUSSCHREIBENDE STELLE Im Auftrag der Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich (SAW):

planzeit GmbH Britta Bökenkamp Rosengartenstrasse 1, CH-8037 Zürich T 044 201 37 73, mail: [email protected]; www.planzeit.ch

2.3 VERBINDLICHKEIT Das Programm und die Fragenbeantwortung sind für die Auftraggeberin, die Teilnehmenden und das

Preisgericht verbindlich. Durch die Abgabe eines Projektes erkennen alle Beteiligten diese Grundlagen und den Entscheid des Preisgerichts in Ermessensfragen an. Gerichtsstand ist Zürich, anwendbar ist Schweizerisches Recht.

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2.4 TEILNAHMEBERECHTIGUNG Teilnahmeberechtigt sind Wettbewerbsarbeiten von Fachleuten aus den Bereichen Architektur mit Fir-

mensitz oder Wohnsitz in der Schweiz oder in einem Staat, der durch den Staatsvertrag zum öffentli-chen Beschaffungswesen (WTO-Agreement on Government Producement GPA) verpflichtet ist. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus mehreren Archi-tekturbüros (ARGE) ist möglich. Dabei ist ein federführendes Mitglied zu benennen, über welches die Korrespondenz (Benachrichtigung Ergebnisse/Fragenbeantwortung etc.) abgewickelt werden kann. Die gruppeninterne Aufteilung der Preise und Entschädigungen ist Sache des Bearbeitungsteams. Weitere Fachplaner können bei Bedarf hinzugezogen werden (diese werden nicht separat entschädigt). Für sie besteht kein Anspruch auf eine Beauftragung.

Von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen sind Fachleute, die eine gemäss SIA Ordnung 142, Ar-

tikel 12.2, nicht zulässige Verbindung zu einem Mitglied des Preisgerichts haben. Nicht zugelassen sind insbesondere Fachleute, die bei der Auftraggeber/-in oder einem Mitglied des Preisgerichts (inkl. Ex-perten) angestellt sind, sowie Fachleute, die mit einem Mitglied des Preisgerichts nahe verwandt sind oder in einem engen beruflichen Abhängigkeits- oder Zusammengehörigkeitsverhältnis stehen.

2.5 PREISE UND ENTSCHÄDIGUNGEN Für Preise und Entschädigungen der Projekteingaben steht eine Gesamtsumme von CHF 125’000 exkl.

MWST zur Verfügung. Zur Berechnung wurde von anrechenbaren Baukosten für BKP2 + 4 von rund CHF 5.1 Mio, exkl. Honorare und exkl. MWST ausgegangen. Es werden mindestens drei Projekte mit Preisen ausgezeichnet.

2.6 ABSICHTSERKLÄRUNG, WEITERBEARBEITUNG Der Entscheid über die Auftragserteilung zur Weiterbearbeitung der Bauaufgabe liegt bei der Auftrag-

geberin. Sie beabsichtigt, vorbehältlich der Kreditgenehmigung, die weitere Projektbearbeitung ent-sprechend der Empfehlung des Preisgerichts zu vergeben. Das Siegerteam wird mit der Weiterbearbeitung beauftragt. Für die Leistungen weiterer Planer erfol-gen, soweit erforderlich, separate Ausschreibungen. Es ist vorgesehen, dass das Siegerteam die Um-setzung betrieblicher Anforderungen an die Wohnungen und an die Funktionalität mit dem Erfahrungs-schatz der SAW innerhalb des siegreichen Konzepts abgleicht. Es ist vorgesehen, unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens mit den Projektierungsarbeiten zu be-ginnen. Eine Fertigstellung der Neubauten ist für 2025 geplant. Vorbehalt Die Auftragserteilung zur weiteren, phasenweisen Bearbeitung erfolgt unter Vorbehalt allfälliger Rechtsmittelverfahren sowie des Zustandekommens eines Vertrags. Vorbehalten bleiben in jedem Fall allfällige Projekt- und Kreditgenehmigungen durch die zuständigen Gremien.

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Konditionen Planerleistungen Die Konditionen für die weitere Projektbearbeitung durch das siegreiche Planungsteam werden durch

die Veranstalterin folgendermassen festgelegt: Architekturleistungen • Die Veranstalterin beabsichtigt, mit dem ausgelobten Planungsteam einen Vertrag auf der Grund-

lage des SIA-Planervertrags mit bis zu 100% Teilleistungen auszuarbeiten. Grundleistungen ge-mäss SIA Ordnung 102.

• Die Planungsaufträge werden phasenweise nach SIA Ordnungen für Leistungen und Honorare aus-gelöst.

• Eine separate Vergabe des Baumanagements bleibt vorbehalten. Honorarkonditionen Die Honorarberechnung erfolgt nach Baukosten gemäss SIA 102 (Ausgabe 2014): • Schwierigkeitsgrad n=1.0 • Anpassungsfaktor r=1.0 • Teamfaktor i=1.0 • Faktor für Sonderleistungen s=1.0 • Stundensatz Fr. 132.— • Koeffizient Z1 0.062 • Koeffizient Z2 10.58

Die Honorierung der erbrachten Leistungen erfolgt nach Phasen und einem Zahlungsplan nach Leis-tungsfortschritt. Zusatzleistungen werden nach der Ordnung SIA 102 abgerechnet. Grobtermine und Meilensteine Es ist vorgesehen, nach Abschluss des Verfahrens mit der Projektierung zu beginnen. Provisorisch sind folgende Termine vorgesehen: Beginn Vorprojekt Frühjahr / Sommer 2021 Beginn Bauprojekt Herbst / Winter 2021 Baubeginn Herbst / Winter 2023 Geplanter Bezugstermin Sommer/ Herbst 2025

2.7 EIGENTUMS- UND URHEBERRECHTE Die eingereichten Unterlagen und Modelle der mit Preisen ausgezeichneten Wettbewerbsbeiträge ge-

hen in das Eigentum der Veranstalterin über. Die Bauherrschaft darf die Projekte unter Namensnen-nung der Verfasser veröffentlichen. Ein spezielles Einverständnis der Autoren dazu ist nicht nötig. Das Urheberrecht an den Wettbewerbsbeiträgen verbleibt bei den Teilnehmenden.

2.8 BEKANNTMACHUNG DER ERGEBNISSE Die Ergebnisse des Verfahrens werden durch das Preisgericht in einem schriftlichen Jurybericht fest-

gehalten und sämtlichen Teilnehmern zugänglich gemacht. Es ist geplant, nach Abschluss des Verfah-rens die Arbeiten öffentlich auszustellen.

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2.9 PREISGERICHT, EXPERTEN UND VORPRÜFUNG Sachpreisgericht • Beat Cavegn, Stiftungsrat SAW, Architekt

• Andrea Martin-Fischer, Direktorin, SAW, Ersatz • Ilka Tegeler, Projektleiterin Bau und Entwicklung, Stv. Bereichsleiterin Bau und Entwicklung

Fachpreisgericht • Gundula Zach, Architektin, Zürich (Vorsitz)

• Daniel Abraha, Architekt, Zürich • Moritz Pürckhauer, Architekt, Zürich • Gabriel Gmür, Architekt, Zürich (Ersatz)

Experten • Betrieb: Regina Kohl, Projektleiterin SAW

• Projektökonomie: Stefan Fleischhauer/Petr Michalek, PBK • Nachhaltigkeit: Jörg Lamster, durable Planung und Beratung GmbH • Freiraum: Florian Seibold, ORT AG für Landschaftsarchitektur

Bei Bedarf werden weitere Experten hinzugezogen.

Verfahrensbegleitung, Vorprüfung und Sekretariat • Britta Bökenkamp, planzeit GmbH

Für die Vorprüfung werden die beratenden Experten und bei Bedarf weitere Fachleute und Amtsstellen beigezogen.

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03 BESTIMMUNGEN ZUR PRÄQUALIFIKATION

3.1 EIGNUNGSKRITERIEN • Qualität der Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Komplexität

• Projektierungs- und Ausführungskompetenz: Beurteilt wird die Kompetenz, funktionale und nachhaltige Bauten in hoher städtebaulicher, architektonischer Qualität zu projektieren und auszuführen.

Nachwuchsbüros Das Preisgericht behält sich vor, max. 2 Nachwuchsbüros zur Teilnahme am Projektwettbewerb einzu-

laden. Bei Nachwuchsbewerbungen wird das nachgewiesene Potential gegenüber dem Leistungsaus-weis höher gewichtet. Nachwuchsteams können auch bei Nichterfüllung der Eignungskriterien zur Teil-nahme eingeladen werden. Eine Bewerbung als Nachwuchsarchitekturbüro muss folgende zwei Bedingungen kumulativ erfüllen:

• Das Alter der geschäftsführenden Personen des Architekturbüros darf maximal 40 Jahre sein. • Das Architekturbüro darf erst seit dem 1. Januar 2015 bestehen (max. 5 Jahre).

Im Falle einer Auftragserteilung behält sich die Auftraggeberin vor, die Kostenplanung, Ausschreibung und Bauleitung in Absprache mit dem Auftragnehmer einem in diesem Bereich ausgewiesenen Büro zu übertragen.

3.2 AUSWAHL DER TEILNEHMENDEN Die Präselektion erfolgt gemäss den Eignungskriterien durch das Preisgericht. Die Reihenfolge der Eig-

nungskriterien enthält keine Wertung. Es wird beabsichtigt maximal 10 Teams für die Teilnahme am Projektwettbewerb auszuwählen. Davon können max. 2 Nachwuchsteams sein. Für die Zulassung der Teilnahmeanträge zur Beurteilung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

• Termingerechte Einreichung der Unterlagen • Vollständige Einreichung der Unterlagen • Rechtsgültig unterzeichnete Verfasserangaben

3.3 VERZEICHNIS DER ABGEGEBENEN UNTERLAGEN Bezeichnung / Inhalt A Allgemeine Unterlagen Massstab Format 01 Programmauszug Projektwettbewerb .pdf 02 Selbstdeklaration Architektur .pdf B Planunterlagen 03 Situationsplan mit Planungsperimeter 1:1000 .jpeg 04 Luftbild .jpeg 3.4 EINZUREICHENDE UNTERLAGEN PRÄQUALIFIKATION Verfasserangaben Es ist die ausgefüllte und unterschriebene Selbstdeklaration mit dem Nachweis einer ausreichenden

fachlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit einzureichen. Bei Teambildungen, z.B. Arbeitsge-meinschaften) muss für jedes Teammitglied eine separat ausgefüllte und unterschriebene Selbstdekla-ration eingereicht werden. Nachwuchsbüros müssen sich als solche in ihrer Selbstdeklaration ausweisen.

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Referenzobjekte (A3 quer, einseitig) Es sind zwei A3-Seiten quer mit zwei Referenzen, vorzugsweise im Bereich von Alterswohnungen,

Wohnheimen, Wohnungsbauten oder von Projekten vergleichbarer Grössenordnung und Komplexität abzugeben. Dabei sollte mindestens eine Referenz von geplanten und/oder realisierten Bauten sein. Die Unterlagen sollen Referenzgrundrisse in gut lesbarer Qualität enthalten. Sämtliche Bewerbungsunterlagen gehen ins Eigentum der Veranstalterin über.

Abgabe Sämtliche Unterlagen sind einheitlich zu kennzeichnen und in einer verschlossenen Mappe und in digi-

taler Form auf einem Datenträger mit dem Vermerk „Projektwettbewerb Espenhof West“ bis Donnerstag 04. Juni, 16:00 Uhr bei der ausschreibenden Stelle einzureichen. Das Datum des Poststempels oder einem Kurierdienst ist für die Fristwahrung nicht massgeblich. Zu spät eingereichte Teilnahmeanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Verantwortung für die rechtzeitige Eingabe liegt bei den Teilnehmern. Abgaben per Post oder direkt: planzeit GmbH, Rosengartenstrasse 1, 7. OG, 8037 Zürich Es sind die vorgegebenen Formulare zu verwenden. Nicht vollständige, abgeänderte oder nicht recht-zeitig eingereichte Anträge werden von der Beurteilung ausgeschlossen. Jedes Planungsteam darf nur ein Bewerbungsdossier einreichen. Zusätzlich abgegebene, nicht geforderte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

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04 BESTIMMUNGEN ZUM PROJEKTWETTBEWERB

4.1 ZIELE PROJEKTWETTBEWERB Im Wettbewerb Ersatzneubau SAW Alterssiedlung «Espenhof West» werden Projekte mit folgenden Ei-

genschaften gesucht:

Städtebau, Architektur • Gute Einbindung in die bestehende städtebauliche Struktur

• Qualitätsvoller Bezug zu den übrigen Siedlungsteilen der SAW, insbesondere zum Espenhof Süd

• Hohe architektonische Qualität

• Geschickter Umgang mit Niveauversprung im Terrain

Betrieb und Gesellschaft • Innovative, altersgerechte Kleinwohnungen mit hoher Wohnqualität, die den spezifischen

Wohnbedürfnissen von Bewohnerinnen und Bewohnern ab 60 Jahre gerecht werden und gut nutzbare Grundrisse mit einem hohen Gebrauchswert besitzen

• Einfache Orientierung innerhalb und ausserhalb der Gebäude, klare Adressierung

• Hohe Aufenthaltsqualität und Begegnungsmöglichkeiten für BewohnerInnen in allgemeinen Be-reichen

• Hindernisfreie und sichere Nutzung

Wirtschaftlichkeit • Wirtschaftlich vorbildliche Projekte, die niedrige Erstellungskosten sowie einen kostengünsti-

gen Betrieb und Unterhalt erwarten lassen und mindestens die Kostenlimiten der kantonalen Wohnbauförderung einhalten.

Umwelt • Ökologisch nachhaltige Projekte, die einen niedrigen Energiebedarf in der Erstellung sowie im

Betrieb und Unterhalt aufweisen und die bauökologisch einwandfreie Konstruktionssysteme und Materialien einsetzen

• Erfüllung des Minergie-P-Eco-Standards

4.2 BEURTEILUNGSKRITERIEN PROJEKTWETTBEWERB Die zur Beurteilung und Preiserteilung zugelassenen Projekte werden durch das Preisgericht nach den

folgenden Kriterien beurteilt. Die untenstehende Reihenfolge der Kriterien enthält keine Wertung. Das Preisgericht wird unter Abwägung aller Kriterien eine Gesamtwertung vornehmen.

• Städtebau, Architektur • Betrieb und Gesellschaft • Wirtschaftlichkeit • Umwelt

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4.3 ABLAUF UND TERMINE PROJEKTWETTBEWERB Sämtliche Terminangaben unter Vorbehalt das eine ordentliche Präqualifikation stattfinden kann Ausgabe Unterlagen und Arealbesichtigung Sämtliche Verfahrensunterlagen werden anlässlich einer Ortsbegehung am Dienstag, 07. Juli 2020, 10.00 bis ca. 11.00 Uhr den teilnehmenden Teams abgegeben. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist obligato-risch. Bei weiterhin bestehendem Versammlungsverbot aufgrund der Corona Krise zu diesem Zeitpunkt, wer-den die Unterlagen digital ausgegeben. Und die Anlieferung der Modelle organisiert. Fragenbeantwortung Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Zur Beantwortung von Fragen wird eine Fragenbeantwortung durchgeführt. Die Fragen sind schriftlich und anonym mit dem Vermerk Aufschrift «Projektwettbewerb Espen-hof West» bis spätestens Montag, 10. August 2020 per Post (Poststempel nicht massgebend) bei der exter-nen Wettbewerbsbegleitung einzureichen. Zu spät eintreffende Fragen werden nicht berücksichtigt und nicht beantwortet. Abgaben per Post oder direkt: planzeit GmbH, Rosengartenstrasse 1, 8037 Zürich

Das Dokument der Fragenbeantwortung wird dem federführenden Mitglied der teilnehmenden Teams am Freitag, 21. August 2020 per Mail zugesandt. Das federführende Mitglied des Teams ist dafür verantwortlich, die Fragenbeantwortung seinen Teammitgliedern zukommen zu lassen. Die Antworten ergänzen das vorliegende Programm und sind für die Veranstalterin, das Preisgericht sowie die Teilnehmer verbindlich. Abgabe der Pläne und Unterlagen Sämtliche Unterlagen und Pläne sind mit einem Kennwort und dem Vermerk «Projektwettbewerb Espenhof West» versehen, bis am Dienstag, 27. Oktober 2020, bis 16.00 Uhr bei der ausschreibenden Stelle einzu-reichen (Das Aufgabedatum bei der Post oder einem Kurierdienst ist nicht massgebend). Abgaben per Post oder direkt: planzeit GmbH, Rosengartenstrasse 1, 7. OG, 8037 Zürich Abgabe der Modelle Die Modelle sind mit dem gleichen Kennwort wie die Pläne am Dienstag, 10. November 2020, bis 16.00 Uhr direkt bei der ausschreibenden Stelle einzureichen. (s. o.)

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4.4 UNTERLAGEN AUSGABE

Bezeichnung/ Inhalt Massstab Format A Allgemeine Unterlagen 01 Teilnahmeformular .doc/.pdf 02 Programm Projektwettbewerb .pdf/Papier 03 Luftbild des Areals 1:2000 .pdf 04 Flächentabelle Neubauten (gemäss SIA 416) .xls/.pdf B Planunterlagen 05 Übersichtsplan 1:2000 .pdf 06 Katasterplan mit Höhenkurven, Werkleitungen und Layer Be-

schrieb 1:500 .dwg/.dxf

07 Fassaden, Schnitte, Grundrisse Bestand 1:100 .pdf/.dwg/.dxf C Modellunterlagen 08 Gipsmodellgrundlage mit Einsätzen 1:500 120 x 75 09 Modellpläne .dwg/.dxf D Berichte, weitere Unterlagen 10 Projektpläne Espenhof Nord und Umgebungsplan Espenhof

Süd .pdf

11 Baumgutachten .pdf 12 Baustandards SAW .pdf

4.5 ALLGEMEINES ZUR ABGABE Jedes teilnehmende Team darf nur ein Projekt einreichen, Varianten sind nicht zulässig.

Zusätzlich abgegebene, nicht geforderte Unterlagen werden bei der Beurteilung nicht berücksichtigt. Sämtliche Unterlagen sind einheitlich und anonymisiert mit einem Kennwort zu kennzeichnen und mit

dem Vermerk «Projektwettbewerb Espenhof West» in einer verschlossenen Mappe einzureichen. Wil-lentliche Verstösse gegen das Anonymitätsgebot führen zum Ausschluss vom Verfahren.

• Eine platzsparende Darstellung soll angestrebt werden.

• Die Pläne sind ungefaltet und ungerollt zu verpacken. • Die Planunterlagen sind gut lesbar auf weissem Papier darzustellen. • Die Grundrisspläne sind einheitlich zu orientieren (Norden ist oben), die Lage der Schnitte ist an-

zugeben. • Der Massstab ist grafisch mittels Massstabsleiste auf allen Plänen anzugeben. • Die Reihenfolge und die Darstellung der Pläne sind projektabhängig und frei. Sie wird berücksich-

tigt, wenn sie klar ersichtlich ist (Markierung auf den Plänen). • Alle Pläne, Dokumente und Couverts sind mit «Projektwettbewerb Espenhof West» und einem

Kennwort zu versehen. • In den Schnitten und Ansichten sind sowohl das gewachsene wie auch das projektierte Terrain ein-

zutragen. • Projektvarianten sind nicht zulässig. • Erläuterungen sowie Perspektiven sind auf den Plänen zu integrieren.

4.6 EINZUREICHENDE UNTERLAGEN Max. 4 Pläne DIN A1 im Doppel • Situationsplan Areal im Massstab 1:500 mit den projektierten Bauten inkl. eingezeichneter unterir-

discher Bauten und dem Konzept zur Vernetzung mit den Siedlungsteilen Espenhof Nord und Süd, Freiräumen und Erschliessung. Der Plan hat die zur Beurteilung nötigen Höhenkoten und Parzel-lengrenzen zu enthalten.

• Erdgeschoss mit näherer Umgebung im Massstab 1:200. Dabei sind im Erdgeschoss die neuen Hö-henkoten anzugeben und die nähere Umgebung darzustellen. Alle relevanten Grundrisse, Schnitte

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Ersatzneubau SAW Alterssiedlung „Espenhof West“ – Projektwettbewerb im selektiven Verfahren – Programm

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und Ansichten im Massstab 1:200. In den Schnitten und Ansichten ist das gewachsene Terrain dar-zustellen.

• Sämtliche Räume sind mit den projektierten Raumflächen (m2 HNF) und der entsprechenden Raumbezeichnung zu beschriften. Für die Wohnungen sind die projektierten Flächen (m2 HNF to-tal) mit der entsprechenden Wohnungsbezeichnung anzugeben und die erforderlichen Schächte einzutragen. Da suffiziente Flächenlayouts gefordert sind, ist es notwendig Wohnungsgrössen am Minimum der kantonalen Wohnbauförderung zu planen und ein effizientes Schachtkonzept nachzu-weisen.

• Fassadenausschnitt/Konstruktionsschnitt (Schnitt und Ansicht) im Massstab 1:50 mit Angaben zum vorgesehenen Schichtaufbau, zur Materialisierung und Dimensionierung sowie Aussagen zur Zu-sammenwirkung von Konstruktion, Materialisierung und Gebäudetechnik.

• Darstellung der wesentlichen Wohnungstypen im Massstab 1:100 mit eingetragenen Zimmer- und Wohnungsflächen sowie Möblierungsvorschlägen.

• Erläuterungsbericht auf den Plänen mit Angaben zum Gesamtkonzept, Erschliessungskonzept, Ar-chitektur, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit

Einzureichende Verkleinerungen einfach • Sämtliche Pläne sind zusätzlich auf Format DIN A3 verkleinert einfach abzugeben. Weitere einzureichende Dokumente einfach • Tabelle zur Erfassung der Kenngrössen für den Nachweis Bauökonomie und Nachhaltigkeit, ge-

mäss SIA 416 (Format .xlsx) (Unterlage verwenden) • Nachvollziehbare, schematische Darstellung der im Mengenblatt geforderten Flächen gem. SIA 416

(A4/A3). Einzureichendes Verfassercouvert in separatem Umschlag (mit Kennwort versehen) • Ausgefülltes, und unterzeichnetes Teilnahmeformular (Unterlage verwenden).

• Einzahlungsschein Einzureichender Datenträger Folgende Unterlagen sind zum Zwecke der Vorprüfung sowie für den Jurybericht zusätzlich auf einem

Datenträger in einem mit dem Kennwort versehenen Briefumschlag zusammen mit dem Projekt einzu-reichen: • Planunterlagen in digitaler Form (.pdf), geeignet für den Ausdruck auf Format DIN A1

(in Originalgrösse und massstabsgetreu). • Planunterlagen in digitaler Form mit reduzierter Datenmenge (.pdf) maximal 10 MB alle Pläne

zusammen für die weitere Verarbeitung Jurybericht (massstabsgetreu) • allfällige Bilder/Visualisierungen separat im jpg-Format (300 dpi) • Ausgefülltes Mengenblatt in digitaler Form (.xls) und (.pdf) inkl. schematische Darstellung Flächen Alle Dateien sind zu anonymisieren und die Dateinamen müssen das Kennwort enthalten. Versteckte Hinweise auf die Verfassenden in elektronischen Daten können vermieden werden, wenn die letzte Speicherung der Excel-Datei und die Erstellung der PDF-Dokumente auf einem Endgerät vor-genommen wird, dessen Einstellungen nicht auf die Verfassenden schliessen lassen. Als zusätzliche Sicherheit wird der Auslober die Daten von einer nicht am Verfahren beteiligten Stelle prüfen und ano-nymisieren lassen.

Modell • Verpackt und mit Kennwort und Vermerk «Projektwettbewerb Espenhof West» beschriftet.

Darstellung des Projektvorschlages im Massstab 1:500. Das Modell ist für die Eingabe weiss zu gestalten.

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05 AUSGANGSLAGE

5.1 PORTRAIT BAUHERRSCHAFT Die Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich (SAW) wurde 1950 gegründet. Sie ist eine öffentlich-

rechtliche Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung. Organisatorisch ist sie dem Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich angegliedert. Oberstes Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat, bestehend aus dem Vorsteher des städtischen Gesundheits- und Umweltdeparte-ments als Präsidenten sowie zehn weiteren, vom Stadtrat gewählten Mitgliedern. Drei Stiftungsratsmit-glieder sind Teil des Bauausschusses, der die Projektentwicklung begleitet. Selbständig in den eigenen vier Wänden alt werden und wo nötig auf professionelle Unterstützung zu-rückgreifen können, ist das Angebot der SAW an ihre Mieterinnen und Mieter. Die SAW bietet mehr als 2000 altersgerechte Wohnungen in über 30 Siedlungen an, verknüpft mit diversen Serviceleistungen. Eine eigene Spitex und Soziale Dienste stehen zur Verfügung bei gesundheitlichen Schwierigkeiten oder wenn z.B. Hilfe im Haushalt nötig wird. Eine Hauswartung mit erweitertem Aufgabengebiet, 24-Stun-den-Pikett, Wäsche-Service und Kollektiv-Versicherung für Haftpflicht und Hausrat sind weitere Ange-bote. Haustiere sind erlaubt und durch die Förderung von sozialen Kontakten, dem Angebot von Ver-anstaltungen und einer eigenen Zeitung werden Isolation und Einsamkeit vorgebeugt.

5.2 ZIELGRUPPE DER SAW Die SAW richtet sich an Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Zürich über sechzig Jahre. Rund 75%

der Wohnungen werden durch Subventionen aus der Wohnbauförderung von Kanton und Stadt ver-günstigt. Für diese Wohnungen gelten die vom Kanton vorgeschriebenen Einkommensbeschränkungen. Bei ihrem Einzug müssen die MieterInnen noch in der Lage sein, einen Haushalt selbständig zu führen. Das Durchschnittsalter beim Einzug liegt bei 71 Jahren. Bei einem Wohnungswechsel in eine neue oder total sanierte Siedlung der SAW weisen die Bewohnerinnen und Bewohner häufig noch eine grosse Selbständigkeit und Mobilität auf. Im Laufe der Jahre beschränkt sich der mögliche Bewegungsradius der MieterInnen jedoch immer stärker auf die eigene Wohnung und die Siedlung. Die Mobilität der Be-wohnerinnen und Bewohner nimmt mit zunehmendem Alter ab und die Aktivitäten finden eher inner-halb der Siedlung und der Wohnung statt. Daher ist ein hoher Wohnwert ein wesentlicher Faktor. Das Sicherheitsbedürfnis vieler älterer Menschen bedingt geschützte Orte, die für Aussenstehende wenig zugänglich sind. Andere Begegnungsflächen haben die Aufgabe, spontane Kontakte mit anderen Men-schen zu ermöglichen. Diese Qualitäten finden die Bewohner des Espenhof West im Siedlungsteil Es-penhof Nord

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5.3 AUSGANGSLAGE Die SAW ist Eigentümerin und Betreiberin der Alterssiedlung Espenhof. Diese umfasst heute die Lie-

genschaften Langgrütstrasse 75, 77, 79, 81, 83 (Espenhof Süd) und Espenhofweg 31, 32, 34, 36, 38, 40, 42 (Espenhof Nord) sowie Langgrütstrasse 89 (Espenhof West). Sie liegt in einem von Wohnsiedlungen der Nachkriegszeit geprägten Gebiet im östlichen Teil von Albi-srieden, zwischen den ausgedehnten Anlagen der Stadtgärtnerei und des Schulhauses Letzi mit seinen Sportplätzen. Die Siedlung erstreckt sich in leichter Hanglage im Bereich Fellenberg- und Lang-grütstrasse, entlang dem Espenhofweg, der von der Fellenbergstrasse zum Schulhaus Letzi führt. Die Langgrütstrasse durchquert als Quartierstrasse die Wohnsiedlung. Der Espenhof ist die Gründersiedlung der Stiftung Alterswohnungen. Sie gilt als Pioniersiedlung für die Wohnform «selbständig wohnen mit sozialen und pflegerischen Dienstleistungen». Erbaut wurde sie von den Architekten Ernst Egli und Edi Knupfer in drei Etappen zwischen 1950 bis 1961. Die Siedlung wurde konzipiert für die Unterbringung von älteren Menschen in bescheidenen finanziellen Verhältnis-sen. Den Architekten gelang es, eine qualitätsvolle Überbauung zu schaffen, die mit knappen Flächen und einer effizienten Laubengangerschliessung guten Wohnraum bot. Die gesamte Siedlung soll nun insgesamt erneuert werden. In einem ersten Schritt wurde 2019 die denkmalpflegerische Sanierung des Espenhof Süd, welcher im Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung eingetragen ist, in Angriff genommen. Voraussichtlich 2021 werden die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sein. Verant-wortlich für das Projekt sind Peter Moor Architekten und ORT AG für Landschaftsarchitektur, welche das Planerwahlverfahren für sich entscheiden konnten. Für den Siedlungsteil Espenhof Nord wurde 2019 ein offener Wettbewerb abgeschlossen, aus welchem das Projekt «MUCHACHO CON PIPA» der ARGE Bollhalder Eberle Architektur und Therese Hollenstein Architektur hervorging. Die Projektierung des Projekts startet im Frühjahr 2020. Als letzten Schritt beabsichtigt die SAW nun auch das Grundstück mit der jüngsten Bauetappe, den Es-penhof West, weiterzuentwickeln.

S ie d lu n g E s p e n h o f S ü d , G a r t e n h o f ( F o t o A f S )

7Abklärung der Schutzwürdigkeit | Alterssiedlung Espenhof | Zürich-Albisrieden

1948 Vorentscheid: 1-, 2- und 4- geschossige Bauten mit Einzimmerwohnungen für minderbemittelte betagte Ehepaare und Alleinstehende (Alterssied-lung Espenhof).

Die Anlage der Langgrütstrasse und die Verschie-bung des von Fussgängern stark frequentierten Flurwegs (Espenhofweg) nach Westen werden im Quartierplan (1948 in Bearbeitung) geregelt und nach dessen Genehmigung ausgeführt.

1950 Bewilligung Alterssiedlung Espenhof (Espenhofweg 31, 32, 34, 38, 40, 42, 46) mit 127 Einzimmerwoh-nungen, Aufenthalts- und Lagerraum, 4-Zimmer Abwartswohnung mit Büro, Schwesternwohnung, Arztzimmer, Baderaum, Lingerie-, Wäscherei- und Sortierraum, 2 Werkstätten und Verbindungsgang.

Siedlung Espenhof I, 1950–52, mit

offenem Verbindungsgang, 1981 durch

Seniorentreff ersetzt. (Foto um 1954)

Siedlung Espenhof I, 1950–52, Gartenhof

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5.4 PROJEKTE ESPENHOF NORD UND ESPENHOF SÜD Projekt Espenhof Nord (Auszug Jurybericht)

M O D E L L F O T O M U C H A C H O C O N P I P A

"Drei unterschiedlich hohe, präzise geformte Häuser nehmen einen vielschichtigen Dialog zu den bei-den Strassenseiten, zur geschützten Anlage Espenhof Süd sowie zu den fliessenden Grünräumen des Quartiers auf. Die städtebauliche Strategie wirkt eigenständig und selbstverständlich zugleich. Zur Langgrüt- und zur Fellenbergstrasse hin schliessen die hohen Baukörper stirnseitig ab und fügen sich geschickt mit niedrigeren strassenbegleitenden Zeilen zusammen, welche gelungene Übergänge zum Quartier schaffen. Das viergeschossige Volumen an der Fellenbergstrasse reiht sich in die bestehende Bebauung zurückhaltend ein, das zweigeschossige Volumen an der Langgrütstrasse vermittelt – auch mit der Öffnung zum Hof – sensibel zum inventarisierten Espenhof-Bestand. Zur Mitte der Anlage hin bilden sich polygonale, punktförmig organisierte Gebäudeköpfe aus, welche die Häuser lesbar ver-knüpfen, die Zeilentypologie bereichern und über mehrseitige Bezüge in einen schönen Dialog zum ge-wachsenen Baumbestand bringen. Hier befindet sich das Herzstück der Anlage. Im Zentrum zwischen den drei Baukörpern entsteht eine besonders gelungene Mitte, die sich zur Grünzone am Espenhofweg öffnet. Rund um die alte Buche, die dank der Gebäudeplatzierung in alle Richtungen Wirkung entfaltet, entsteht ein atmosphärischer und lebendiger Begegnungsort. Auch alle anderen wertvollen Bäume werden mit grosser Selbstver-ständlichkeit zum Gewinn der ganzen Anlage – auch in stadtklimatischer Hinsicht – eingebunden und verbinden sich gut mit den fliessenden Grünräumen des Umfelds. Die Abfolge der Aussenräume bietet spannende Perspektiven, Aus- und Einblicke, aber auch introvertiertere Rückzugsmöglichkeiten. Das Projekt schafft allseits Freiräume mit viel Potential, wie beispielsweise offene und doch geborgene Hofsituationen mit dem nach Westen offenen Nordhof und dem zur Strasse geschützten Südhof. Der südliche Hof mit seinem Wechsel von Belagsflächen und verschieden nutzbaren Grünflächen, mit sei-ner differenzierten Bepflanzung und den Wasserstellen bildet einen reichhaltigen, gut nutzbaren Frei-raum für die Anwohner (...) Insgesamt bietet die Aussenraumgestaltung eine grosse Vielfalt an diffe-renzierten Orten und Räumen, die – auch dank der guten Wegeführung, welche die unterschiedlichen Erdgeschossnutzungen verknüpft – geschickt zu einem gestalterischen und sozialräumlichen Ganzen verwoben werden. Die Gebäudeköpfe werden im Erdgeschoss zur Mitte der Anlage hin folgerichtig mit dem Gemein-schaftsraum, dem Kindergarten sowie der Pflegewohngruppe Demenz programmiert, was der Belebung dieses räumlichen Zentrums sehr dienlich ist. Überdachte Lauben erschliessen entlang der Zeilenpar-tien eine überschaubare Anzahl an Erdgeschosswohnungen sowie die Treppenhäuser und schaffen auf diese Weise einen schönen Bezug zur bestehenden und bodennahen Laubentypologie des Espenhofs

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Süd, ohne sich ausschliesslich auf diesen Typus zu beschränken. Zudem formuliert das Sockelgeschoss so präzise zugeordnete Aussenräume, die eine hohe Begegnungs- und Aufenthaltsqualität verspre-chen. Die gesamte Anlage wird an der Fellenbergstrasse grundsätzlich stimmig adressiert. Ein über-dachter Vorplatz mit Treppenanlage dient als Zugang zum Hofgefüge der Siedlung. Diese Vorplatzsitu-ation bietet das Potential dem Espenhofweg einen gelungenen Auftritt an der Strasse zu verschaffen. Zur Fellenbergstrasse ist Gewerbe vorgesehen, im Pendant entlang der Langgrütstrasse ist die Spitex angeordnet, in betrieblich sinnvoller Nähe zur Anlage Espenhof Süd. (...)"

Das Projekt ist mit einer Putzfassade mit vorgefertigten Betonelementen vorgesehen.

V I S U A L I S I E R U N G L A N G G R Ü T S T R A S S E

G R U N D R I S S E R D G E S C H O S S O . M A S S S T A B

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Projekt Espenhof Süd Der Espenhof Süd erfährt eine denkmalpflegerische Gesamtinstandsetzung. Der äussere Eindruck

bleibt dabei weitgehend erhalten bzw. auf die bauzeitlichen Befunde zurückgeführt. Die Aussenanlagen des Espenhof Süd befinden sich zwar nicht im geschützten Inventar der Garten-denkmalpflege, dennoch wird dem Bestand eine besondere Wertschätzung entgegengebracht. Insbe-sondere wird auf die Grosszügigkeit des Innenhofes, sowie auf die zeittypische Bepflanzung Wert ge-legt. Die Ausformulierung der bestehenden Wege und deren Materialisierung, sowie der Baumbestand sind ein prägendes Charakteristikum für das Gesamtbild des Espenhofs. Somit wird weitestgehend der Bestand erhalten. Die Umgebungsgestaltung verfolgt ein „Fliessendes Grün“ und konzentriert sich auf die Wegeführung und die Erweiterung der privaten Sitzplätze, sowie eine zeittypische Bepflanzung. Die Terrassenberei-che im Erdgeschoss werden mit polygonalen Gneisplatten ausformuliert und erweitert. Eine sanfte Ge-ländemodellierung zwischen den Gebäuden soll zur Erleichterung der Pflege und der Mähbarkeit die-nen.

S i t u a t i o n U m g e b u n g , S t a n d A u s f ü h r u n g , O R T A G

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5.5 QUARTIER, UMGEBUNG UND FREIRAUM Heute und in Zukunft

Das Gebiet ist gemäss RES (Räumliche Entwicklungsstrategie) der Stadt Zürich ein Verdichtungsgebiet. Der Kommunale Richtplan bestätigt und konkretisiert das. Der Charakter des Gebietes hat sich verän-dert und wird sich entsprechend verändern. Das Gebiet der Siedlung Espenhof weist eine stark heterogene Baustruktur auf. Zum einen ist es ge-prägt von gleichförmigen Zeilenbauten der Nachkriegszeit. Zum anderen bestimmen teilweise domi-nante Bauten aus den 1980er sowie aus den 90er Jahren und zunehmend auch Neubauten das Bild. Quer und längs gestellte Einzel- und Zeilenbauten, ihre Zwischenräume sowie lockere Blockrandbe-bauungen bestimmen die städtebaulichen Setzungen.

In dem vorwiegend dem Wohnen dienenden Quartier spielen private Aussenräume eine wichtige Rolle. Grüne Vorzonen und Vorgärten vermitteln zwischen privaten und öffentlichen Räumen. Darüber hinaus bilden Grünräume, beispielsweise der an den Espenhofweg anschliessende Grünzug Letzi/Langgrüt (Sportplätze), zwischen dem südlichen Teil der Siedlung Espenhof und der Schule Letzi oder auch die Stadtgärtnerei prägende Elemente und tragen zum durchgrünten Stadtkörper bei. In der näheren Um-gebung finden sich darüber hinaus entlang der Langgrütstrasse Richtung Osten das städtische Alters-zentrum Langgrüt sowie entlang der Fellenbergstrasse die katholische Kirche St. Konrad. Im Rahmen des neuüberbauten Blocks der Siedlung Sackzelg der GBL entstanden weiterhin Angebote zur Versor-gung der Quartierbewohnerinnen und Bewohner, wie beispielsweise eine Bäckerei und Metzgerei. In unmittelbarer Nähe zu den Espenhof-Siedlungen befinden sich Bushaltestellen der Linien 67 (Halte-stelle Langgrütstrasse) und 33 (Haltestellen Schulhaus Altweg und Sackzelg). Die ÖV-Anbindung ist zu-dem über den Anschluss zu der nördlich gelegenen Tramhaltestelle Hubertus (Linie 3) sowie den süd-lich und östlich gelegenen Tramhaltestellen Triemli und Talwiesenstrasse (Linien 9 und 14) sicherge-stellt.

P la n G I S G e b ä u d e a l t e r , E r g ä n z u n g p l a n z e i t

1 A l t e r s z e n t r u m L a n g g r ü t , 2 K i r c h e S t . K o n r a d , 3 G B L S a c k z e lg , 4 S c h u lh a u s L e t z i , 5 S t a d t g ä r t n e r e i , 6 E s p e n h o f S ü d ,

7 S ie g e r p r o j e k t W W E s p e n h o f N o r d , 8 B u s 6 7 , 9 B u s 3 3

Kanton ZürichGIS-Browser (https://maps.zh.ch)

Gebäudealter

© GIS-ZH, Kanton Zürich, 28.06.2018 15:09:14 Massstab 1:4000

1

2

3

GebäudealterLegende

Aktueller Gebäudebestand nach Baujahr

Gebäude bis 2016

Anzeigeoptionen nach Hauptnutzung:

WohnenGewerbe und VerwaltungAndere

Anzeigeoptionen für Hintergrundkarten:

Weisse Hintergrundkarte

Schwarze Hintergrundkarte

Weitere Optionen

Gemeindegrenzen anzeigen

Baujahr Gebäude

2011-2016 1951-1960

2001-2010 1925-1950

1991-2000 1901-1925

1981-1990 1876-1900

1971-1980 1850-1875

1961-1970 Vor 1850

unbekannt

Quellenangaben

Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)Gebäudeversicherung Zürich (GVZ)Amtliche Vermessung (AV)

GIS-Browser Legende

projektiert

Perimeter Espenhof West

2018 4

5

6

9

8

Ersatzneubauten GBL vorgesehen (mittel bis langfristig)

GebäudealterLegende

Aktueller Gebäudebestand nach Baujahr

Gebäude bis 2016

Anzeigeoptionen nach Hauptnutzung:

WohnenGewerbe und VerwaltungAndere

Anzeigeoptionen für Hintergrundkarten:

Weisse Hintergrundkarte

Schwarze Hintergrundkarte

Weitere Optionen

Gemeindegrenzen anzeigen

Baujahr Gebäude

2011-2016 1951-1960

2001-2010 1925-1950

1991-2000 1901-1925

1981-1990 1876-1900

1971-1980 1850-1875

1961-1970 Vor 1850

unbekannt

Quellenangaben

Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)Gebäudeversicherung Zürich (GVZ)Amtliche Vermessung (AV)

GIS-Browser Legende

Espenhofweg

7

2

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Ersatzneubau SAW Alterssiedlung „Espenhof West“ – Projektwettbewerb im selektiven Verfahren – Programm

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Stadtteil, der wie Altstetten zum neuen Stadtkreis 9gehörte, weite Flächen unverbaut. Mit dem Albisrieder -haus, einem Saalbau im Stil des Neuen Bauens vonEgender & Müller, wurde ein Quartierzentrum geschaf -fen, das einen städtischen und modernen Akzent setzte.Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung zeichnetesich schon vor dem Zusammenschluss die Notwendig -keit weiterer Infrastruktureinrichtungen ab: 1934 konntedas Schulhaus In der Ey von Henauer & Witschi inder Nähe der Schulhäuser Triemli A von 1895 undTriemli B von 1908 eingeweiht werden.

Aus der Nachkriegszeit stammen das Freibad Letzi -graben von Max Frisch, die neue reformierte Kircheund die katholische Kirche St. Konrad. Schon 1945wurden die Triemli-Schulhäuser um einen weiterenTrakt ergänzt. 1955 folgte am östlichen Ende desGrüngürtels Letzi/Langgrüt das OberstufenschulhausLetzi von Ernst Gisel. Die Hänge wurden bis in die1960er-Jahre flächendeckend überbaut. Im Vergleichmit anderen Stadtteilen ist in Albisrieden der genos -senschaftliche Wohnungsbau überdurchschnittlich

Ein erster Bebauungsplan wurde 1907 festgelegt.Bis nach dem Ersten Weltkrieg blieb die Bautätigkeitin Albisrieden jedoch bescheiden. Die Eröffnung derStrassenbahnlinien auf der kurz zuvor ausgebautenAlbisriederstrasse ins alte Dorf im Jahr 1923 sowie aufder Birmensdorferstrasse 1926 förderte die Erreich -barkeit von Albisrieden und damit auch das Siedlungs -wachstum. Entlang dieser Achsen sowie in der Näheder Industriebetriebe wurden erste Mietshäuser erstellt.Zwischen der Fellenbergstrasse und dem neu ange -legten Letzigraben wurde die erste Genossenschafts -siedlung auf Gemeindeboden erbaut. Auf privaterBasis entstanden am Hang gegen Wiedikon südöstlichdes Dorfkerns in den 1930er-Jahren kleine Einfami -lien häuser namens «Heimeli», preisgünstige Häuschenin halbindustrieller Serienproduktion, sowie nördlichdes alten Dorfs Richtung Altstetten die Siedlung amLyrenweg. Im Zusammenhang mit der von der Ge -meinde Albisrieden begrüssten Eingemeindung 1934verstärkte sich das Wachstum, welches bis gegenEnde des 20. Jahrhunderts zu einer flächendeckendenÜberbauung führen sollte. Aber vorerst blieben im

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Siegfriedkarte, Erstausgabe 1877/81, 1: 25 000, © swisstopo Siegfriedkarte 1940, 1: 25 000, © swisstopo

5.6 GESCHICHTE QUARTIER ALBISRIEDEN Albisrieden entwickelte sich vom Dorf zum Stadtquartier mit gut 22'000 Einwohnern. Eine bauliche

Entwicklung zeichnete sich ab, als zu Beginn des 20. Jahrhunderts Fabriken Arbeitsplätze anboten. Ein erster Bebauungsplan wurde 1907 festgelegt. Entlang der Strassenbahnachse Albisriederstrasse und Birmensdorferstrasse und in der Nähe der Industriebetriebe entstanden Mietshäuser und die erste Ge-nossenschaftssiedlung der Gemeinde. Private, günstige Einfamilienhäuser und Siedlungen folgten. Das Wachstum und das stetige Zusammenwachsen mit der Stadt Zürich verstärkte sich mit der Eingemein-dung 1934 und machte das Erstellen von Schulbauten und weiterer Infrastrukturbauten notwendig. Heute findet sich ein gut erhaltener Kern des alten Bauerndorfs am Nordhang des Uetlibergs. Angren-zend liegen ausgedehnt die Wohnquartiere, die von Mehrfamilienhaussiedlungen ab 1950 geprägt sind. Der genossenschaftliche Wohnungsbau ist mit einem Drittel aller Wohnungen in Albisrieden sehr stark vertreten. Der Grossteil der in Zeilenbauten umgesetzten Mehrfamilienhaussiedlungen aus der Nach-kriegszeit ist nach Südost oder Südwest ausgerichtet und durch grosszügige öffentliche Grünräume ge-gliedert. Am oberen Hang finden sich kleinparzellierte Einfamilienhausquartiere der 1930er Jahre. Heute ist das Quartier Albisrieden im Wachstum und Aufbruch begriffen. In den letzten Jahren sind auf freiliegenden Brachen und ehemaligen Gewerbeflächen neue Wohn- und Geschäftshäuser entstanden und Genossenschaften haben ihre Wohnungen renoviert oder durch Neubauten ersetzt. Im Gebiet Es-penhof findet eine Verdichtung statt. Insbesondere entlang der Fellenbergstrasse sind in den letzten Jahren neue Wohnareale entstanden.

Siegfriedkarte, Erstausgabe 1880 Siegfriedkarte 1940

Landeskarte 1976 Situationsplan 2018

Albisrieden (AR)Kreis 9, Gemeinde Zürich, Kanton Zürich

her hat sich der Trend wieder gekehrt. Neue Wohn siedlungen mit meist grösseren und höheren Flach dach bauten ersetzten mancherorts die Siedlungender Nachkriegszeit. Schon 2010 lebten wieder knapp17 800 Personen in Albisrieden. Die Bautätigkeit istweiterhin lebhaft, ganze Strassenzüge und Siedlungensind in Umgestaltung begriffen. Mit der Grossüber bauung Zollfreilager wird ein neues Quartier innerhalbdes Stadtteils entstehen.

Der heutige StadtteilRäumliche Zusammenhänge

Albisrieden erstreckt sich über den in die Ebene desLimmattals auslaufenden Nordhang der Albiskette.Das Siedlungsgebiet des Stadtteils geht im Ostennahtlos in das Quartier Wiedikon und im Norden inden Stadtteil Altstetten über. Im Südwesten bildenvon Wald gesäumte Wieshänge eine natürliche Begren zung der Bebauung. Auf dem Grat des Uetlibergsverläuft die südwestliche Grenze des Stadtteils, diegleichzeitig auch die Stadtgrenze zu Uitikon ist.

Direkt an den als Hintergrund wichtigen Grünraum amHang des Uetlibergs (XI) stösst der alte Ortskern (3),hier staffeln sich beim Einschnitt des von der Waldegghinunterfliessenden Albisrieder Dorfbachs die Alt -bauten beidseits der Albisriederstrasse. Es handeltsich um einen der besterhaltenen alten Dorfkerne derGesamtstadt. Das heutige Albisrieden prägen jedochvor allem die ausgedehnten Wohnquartiere, vorwiegendgenossenschaftliche Mehrfamilienhaussiedlungen mitineinanderfliessenden Freiräumen, die sich über denganzen Hang bis in die Ebene erstrecken (1, 4, 7–10).In der obersten Hanglage befinden sich Einfamilien hausquartiere aus den 1930er-Jahren (5, 6), die in derFernsicht mit ihren kleinen, hintereinander gestaffeltenGiebeln teilweise den Siedlungsrand bilden. Albis rieden hat im Vergleich zu anderen Stadtteilen relativgrosszügige öffentliche Grünräume, welche denSied lungsteppich durchziehen. Sowohl die beidengrösseren Anlagen Letzi/Langgrüt (XIII) – mit mehrerenGenerationen von Schulhäusern – und Bachwiesen(IX) wie auch die beiden kleineren Grünflächen Letzi graben (V) und Stadtgärtnerei (XIV) bilden beliebteNaherholungsbereiche.

stark vertreten: Ein Drittel aller Wohnungen ist heuteim Besitz von Genossenschaften. In dieser Hinsichtwird Albisrieden nur von Schwamendingen überboten.Die ausgedehnten Mehrfamilienhaussiedlungen derNachkriegszeit gleichen sich mit der parallelen Anord -nung der nach Südost oder Südwest ausgerichtetenHäuserzeilen und den grosszügigen Zwischenberei -chen. Eine Ausnahme bildet die Überbauung der Sied -lungsgenossenschaft Sunnige Hof, wo die unter -schied lich hohen Mehrfamilienhäuser rund um dieElse-Züblin-Strasse frei situiert stehen. Noch währendder Hochkonjunktur entstanden erste Grosssiedlun -gen sowie Wohnhochhäuser. So verdoppelte sichdie Einwohnerzahl Albisriedens zwischen 1950 und1970 von etwa 10 000 auf rund 20 000. Dazu trugendie vielen kinderreichen Familien in den Genossen -schaftssiedlungen bei.

Nach dem Höchststand der Einwohnerzahl in den1970er-Jahren nahm die Bevölkerung aufgrund derÜberalterung und der Zunahme des Flächenbedarfspro Person bis zur Jahrtausendwende stetig ab. Seit -

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Landeskarte 1976, 1: 25 000, © swisstopo

Kanton ZürichGIS-Browser (https://maps.zh.ch)

Landeskarten, Übersichtsplan

© GIS-ZH, Kanton Zürich, 27.06.2018 11:48:23 Massstab 1:15000

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Ersatzneubau SAW Alterssiedlung „Espenhof West“ – Projektwettbewerb im selektiven Verfahren – Programm

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5.7 BILDER AREAL

Sicht Espenhof West von Espenhof Süd aus Strassenansicht Langgrütstrasse 89 + Zugangssituation

G a r a g e n h o f E s p e n h o f We s t N a c h b a r p a r z e l l e m i t a n g r e n z e n d e m G a r a g e n h o f

E s p e n h o f S ü d u n d We s t v o n S p o r t p l a t z a u s L a n g g r ü t s t r a s s e R i c h t u n g L e t z i g r a b e n

( E s p e n h o f S ü d u n d We s t l i n k s )

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Eingang Espenhof Süd, Langgrütstrasse Espenhof Süd

Espenhof Süd, Hof, Südwestanischt Espenhof Süd, Richtung Espenhof Nord

Quartierstrasse Langgrütstrasse, Ecke Letzigraben Langgrütstrasse, Richtung West, rechts Espenhof Nord

Langgrütstrasse, Nachbargebäude Espenhof Süd, Osten Langgrütstrasse, Alterszentrum Langgrüt

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Ersatzneubau SAW Alterssiedlung „Espenhof West“ – Projektwettbewerb im selektiven Verfahren – Programm

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06 PERIMETER UND AUFGABE

6.1 PERIMETER Der Perimeter umfasst die Parzelle AR5665 mit einer gesamthaften Fläche von 1'405 m2 und befindet

sich in der Zone W4. Er liegt angrenzend an die Parzelle AR6136 des Espenhof Süd und diagonal gegen-über des Espenhof Nord. Im Süden grenzen die Sportplätze des Schulhauses Letzi an. Im Westen rei-hen sich Zeilenbauten ähnlichen Typs mit den Stirnseiten zur Langgrütstrasse an. Aufgrund der Parzel-lenaufteilung ist hier kaum mit einer grundsätzlichen Veränderung der Baustruktur zu rechnen. Das Grundstück weist von der Ost- zur Westseite einen etwa geschosshohen Höhenversatz auf. An der Südseite nehmen die Garagen den Versprung auf. Während die süd- und ostseitigen Aussenräume in die des Espenhof Süd übergehen, bilden die westseitigen Aussenräume zusammen mit den Nachbar-parzellen AR5662 und AR5663 einen Garagenhof. Dieser verfügt über eine Zufahrt, welche als Parzelle AR5664 ausgewiesen ist und für die ein gemeinsames Nutzungsrecht im Grundbuch eingetragen ist. Von der Langgrütstrasse aus fällt das Gelände bis zu den Garagenbauten leicht ab.

K a t a s t e r p l a n m i t P r o j e k t E s p e n h o f N o r d

F lu g a n s i c h t L a n g g r ü t s t r a s s e 8 9 ( g e lb e F ä r b u n g )

EspenhofwegLanggrütstrasse

1

2

AR5665

AR5663

AR5662

AR6136

AR5664

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6.2 AUFGABENSTELLUNG Städtebau und Architektur Im Kontext der im Umbruch befindlichen Umgebung, dem inventarisierten Siedlungsteil Espenhof Süd

sowie dem in Projektierung stehenden Siedlungsteil Espenhof Nord, gilt es für den westlichen Teil der Siedlung mit einer qualitätsvollen Ersatzüberbauung den letzten Baustein der Erneuerung zu ergänzen. Gesucht wird eine konstruktiv und gestalterisch hochwertige Bebauung, die geschickt in das gewach-sene Terrain eingepasst wird und eine klare Erschliessung und Adressierung aufweist. Unter Ausschöp-fung der baurechtlich möglichen Ausnützung sollen möglichst viele gut nutzbare und kostengünstige Kleinwohnungen, gemäss Raumprogramm geplant werden. Ziel ist es, rund 25 – 30 Wohnungen zu er-stellen. Da die Wohnungen im Rahmen der Wohnbauförderung erstellt werden, ist es wesentlich, dass die vorgegebenen Wohnungsgrössen nicht unterschritten werden. Die Wohnungen sollen über einen hohen Wohnwert verfügen. Dies soll sich von einer guten Belich-tung/Besonnung der Wohnungen, gut geschnittene und nutzbare Wohn-/Schlafräume bis hin zur archi-tektonisch-räumlichen Qualität erstrecken.

Freiraum Mit dem Ersatzneubau bietet sich die Chance für eine zusammenhängende Gestaltung und Nutzbarkeit

der Freiräume des Espenhofs Süd und Nord. Aufgrund des Zusammenhangs der Freiräume, des geringen Umfangs der Umgebungsflächen im Espenhof West und der vielen Berührungspunkte zwi-schen den benachbarten Parzellen, ist geplant, nach Abschlusss des Verfahrens den Auftrag für die definitive Gestaltung der Aussenräume an die Landschaftsarchitekten des Espenhof Süd, ORT AG für Landschaftsarchitektur zu vergeben. Daher liegt das Hauptaugenmerk in Bezug auf die Aussenraumgestaltung im Verfahren bei der Er-schliessung und Adressierung sowie auf den Bezügen zwischen Innen- und Aussenraum, zu den ande-ren Siedlungsteilen sowie zur weiteren Nachbarschaft. Zu folgenden Aspekten werden im Weiteren Aussagen erwartet: o Die Besucherparkplätze und 50% der Veloabstellplätze sind oberirdisch auf dem Grundstück

nachzuweisen. Die Parzelle AR5664 befindet sich je zur Hälfte im Eigentum der SAW und dem Grundeigentümer der Parzelle AR5662 und sichert die Anbindung an die bestehenden Parkplätze der Nachbarparzelle. Über sie ist auch die Erschliessung der Besucherparklätze möglich.

o Im Bereich der bestehenden Garagen ist mit deren Abbruch ein sinnvoller Geländeverlauf an die-ser Stelle sowie Lösungen für den Übergang zur angrenzenden Parzelle aufzuzeigen.

o Zur Umgebung des Espenhof Süd soll ein fliessender Geländeverlauf und nahtloser Übergang der Aussenräume hergestellt werden.

o Auf dem Grundstück soll ein attraktiver, möglichst wind- und sonnengeschützter gemeinschaftli-cher Aussenbereich mit Platz für ca. fünf Personen geschaffen werden.

Kosten und Wirtschaftlichkeit Die Überbauung soll preisgünstig erstellt werden. Neben den niedrigen Erstellungskosten müssen

auch Unterhalt und Betrieb kostengünstig sein. Ziel ist es, eine Unterschreitung der zulässigen Kostenlimiten gemäss den Vorgaben der Wohnbauför-derungsverordnung des Kantons Zürich (Stand 2016) zu erreichen. Im Minimum sind diese einzuhalten.

Ökologische und energetische Nachhaltigkeit Die Siedlung Espenhof soll nach den Nachhaltigkeitsanforderungen des Standards Nachhaltiges Bauen

Schweiz SNBS 2.0 erstellt werden. Gleichzeitig ist der Standard Minergie-P-ECO zu erfüllen, hier ist insbesondere auf die Erfüllung der Energiekennwerte Minergie-P und auf die Erfüllung des Grenzwertes GW 2 der Grauen Energie gemäss Minergie-ECO zu achten. Spätestens 2020 tritt das neue kantonale Energiegesetz in Kraft, welches einen hohen Grad an Instal-lation von Photovoltaik und die Erfüllung der gewichteten Endenergiekennzahl fordern wird. Diese Anforderungen gelten als verbindlich für die Wettbewerbsphase.

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09 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Dieses Programm zum Projektwettbewerb wurde vom Preisgericht genehmigt.

Zürich, 06. April 2020, das Preisgericht: Daniel Abraha .................................................................. Beat Cavegn .................................................................. Gabriel Gmür (Ersatz) .................................................................. Andrea Martin-Fischer (Ersatz) .................................................................. Moritz Pürckhauer .................................................................. Ilka Tegeler .................................................................. Gundula Zach (Vorsitz) ..................................................................