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1 © Rödl & Partner Gemeinsam erfolgreich April 2016 Erstellung eines schlüssigen Konzepts zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft im Rhein-Erft-Kreis

Erstellung eines schlüssigen Konzepts zur Ermittlung KdUGutachten.pdf · © Rödl & Partner 2 Das Projekt ist abgeschlossen und die Ergebnisse liegen vor Erstellung eines schlüssigen

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1 © Rödl & Partner

Gemeinsam erfolgreich

April 2016

Erstellung eines schlüssigen Konzepts zur Ermittlung

angemessener Kosten der Unterkunft im Rhein-Erft-Kreis

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2 © Rödl & Partner

Das Projekt ist abgeschlossen und die Ergebnisse liegen vor

Erstellung eines schlüssigen Konzepts zur Ermittlung angemessener

Kosten der Unterkunft im Rhein-Erft-Kreis

Ermittlung

Status quo Konzept erstellen

Datenerhebung und

Konzeptanwendung Projektabschluss

Auftaktgespräch

Festlegung eines

Datenschutzkonzepts

Sichtung von Dokumenten

und Datenquellen

Analyse der Anforderungen

der Sozialgerichtsbarkeit

Definition des

Gegenstandes der

Beobachtung

Festlegung der

Vergleichsräume

Festlegung der

Stichprobengröße

Festlegung der Art und

Weise der Datenerhebung

Festlegung des

Beobachtungszeitraums

Anpassung des

Berechnungstools zur

Wertermittlung

Sekundärdatenerhebung

Primärdatenerhebung

Auswertung der Daten und

Darstellung der Ergebnisse

Prüfung der allgemeinen

Verfügbarkeit

Erstellung eines Berichts

über die Vorgehensweise

zur Nachvollziehbarkeit

durch Dritte

Bekanntmachung der

Konzeption

Wissenstransfer und

Support

Projektmanagement und Kommunikation

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Für die Einteilung in Vergleichsräume haben wir auf folgendes

Kennzahlengerüst zurückgegriffen

Indikator Kennzahlen

Wirtschaftlicher

Wohlstand

Einkünfte je Steuerpflichtigem (EUR / Jahr)

Steuerpflichtige je 100 Einwohner zwischen 15 und 65

Anteil sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer an Gesamtbevölkerung (%)

Sozial- und

Altersstruktur

Anzahl Bedarfsgemeinschaften SGB II je 1.000 Einwohner

Anzahl Sozialleistungsempfänger SGB XII je 1.000 Einwohner

Arbeitslosenquote (%)

Verkehrs-

anbindung

PKW: kürzeste Entfernung zur nächsten Autobahn (km)

ÖPNV: schnellste Verbindung zum nächsten Fernverkehrsbahnhof (min)

ÖPNV: schnellste Verbindung zum nächsten Regionalverkehrsbahnhof (min)

PKW: kürzeste Entfernung zum nächsten Mittelzentrum (km)

ÖPNV: Anbindung Mittelzentrum (min)

Siedlungs-

struktur

Anteil Mehrfamilienhäuser (3 und mehr Wohneinheiten) (%)

Siedlungsdichte (Einwohner je Hektar Siedlungs- und Verkehrsflächen)

Bodenrichtwerte

Infrastruktur weiterführende Schule vorhanden (ja / nein)

Fachärzte vorhanden (ja / nein)

Krankenhaus vorhanden (ja / nein)

Post- und/oder Bankfiliale vorhanden (ja / nein)

Geschäfte zur Grundversorgung vorhanden (ja / nein)

Die Berücksichtigung der räumlichen Nähe (SG Dessau, Urteil vom 17.08.2012 – S 11 AS 2430/11)

wurde zusätzlich über eine Distanzmatrix (in Minuten) sichergestellt.

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Der Wohnungsmarkt des Kreises wurde in sechs

Vergleichsräume eingeteilt

Region B

Region C

Region A

Region D

Region E

Region F

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Um die Repräsentativität zu gewährleisten mussten je nach

Rechtsauslegung 9.763 bzw. 4.883 Datensätze ermittelt werden

Wohnungen zu

Wohnzwecken vermietet*

Stichprobenumfang

gesamter Wohnungsmarkt

Stichprobenumfang im

relevanten Zielsegment

Region A 4.025 403 202

Region B 29.776 2.978 1.489

Region C 37.599 3.760 1.880

Region D 8.402 841 421

Region E 8.993 900 450

Region F 8.803 881 441

Rhein-Erft-Kreis (gesamt) 97.598 9.763 4.883

* Quelle: Zensus 2011.

Forderung nach 10% bezieht sich nach Auffassung von Rödl & Partner lediglich auf

das relevante Zielsegment, d. h. Wohnungen des einfachen Standards.

Die Rechtsprechung beziffert den Anteil dieser Wohnungen am Gesamtmarkt auf

30-50%.

Je nach Rechtsauslegung sind im Rhein-Erft-Kreis somit 9.763 bzw. 4.883

Wohnungsdatensätze zu ermitteln.

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Es wurden umfangreiche Daten erhoben

Zielsegment

(10%)

Sozialdaten

(SGB II, SGB XII)

Mieter- und

Vermieterdaten Angebotsmieten Gesamt

Region A 403 849 163 39 1.051

Region B 2.978 8.354 1.417 364 10.135

Region C 3.760 6.829 2.416 252 9.497

Region D 841 1.512 888 69 2.469

Region E 900 1.207 373 106 1.686

Region F 881 2.142 977 58 3.177

Rhein-Erft-Kreis

(gesamt) 9.763 20.893 6.234 888 28.015

Die Vorgaben des BSG zur Repräsentativität wurden für alle Vergleichsräume erreicht

und deutlich überschritten.

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Die Datenauswertung erfolgte nach mathematisch-statistischen

Grundsätzen in folgenden Teilschritten

Plausibilisierung

und Bereinigung

aller Datensätze

Aufteilung der

Datensätze

Eliminierung von

extremen

Ausreißern

Ermittlung der

Spannoberwerte

Prüfung der

Verfügbarkeit

Automatisierter Dublettenabgleich

Automatisierte Plausibilisierung der Datensätze (z.B. unplausibler qm-Preis)

Filtern der Datensätze nach Wohnungsstandard (Ausstattungsgrenze = 4 / 2 Pkt.*)

Automatisierte Erstellung eines Datenblattes je Region und Wohnungsgröße

Kappung von Extremwerten am oberen und unteren Rand (LSG Baden-

Württemberg, Urteil vom 22.12.2010, Az. L 12 AS 5641/09)

Verfahren: 99%-Konfidenzintervall

Ermittlung des obersten Wertes der Mietpreisspanne je Region und

Wohnungsgrößenklasse (BSG, Urteil vom 22.9.2009, Az. B 4 AS 18/09 R, Rn. 21)

(obere Grenze des Konfidenzintervalls)

Anteil der verfügbaren Angebots- und Neuvertragsmieten in %

Prozentuale und mögliche Verteilung der unangemessen wohnenden

Leistungsempfänger pro Region (Näherungsverfahren)

Einlesen der

Datensätze

Automatisiertes Einlesen und Anonymisieren der Daten in das Berechnungstool

* Region A, B, C: 2 Punkte, Region D, E, F: 4 Punkte.

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Die ausgewerteten Daten verteilen sich folgendermaßen auf die

einzelnen Regionen und Wohnungsgrößen

Größe der Bedarfsgemeinschaften 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen jede w.

Person

Wohnungsgröße bis 50 m2 50-65 m2 65-80 m2 80-95 m2 15 m2

Region A Bedburg 173 241 301 121 57

Region B Bergheim, Elsdorf, Kerpen 1.982 2.220 1.997 1.187 811

Region C Brühl, Frechen, Hürth 2.141 2.204 1.942 781 403

Region D Erftstadt 471 673 538 239 194

Region E Pulheim 291 340 422 92 76

Region F Wesseling 698 784 893 279 199

Die Besetzung der Tabellenfelder erfüllt auch die Anforderungen für die Besetzung von

Tabellenfeldern eines qualifizierten Mietspiegels.

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Die Auswertung der Bestandsmieten zeigt folgendes Bild für die

Bruttokaltmieten in EUR

Größe der Bedarfsgemeinschaften 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen jede w.

Person

Wohnungsgröße bis 50 m2 50-65 m2 65-80 m2 80-95 m2 15 m2

Region A Bedburg 370,12 450,37 518,02 618,87 99,41

Region B Bergheim, Elsdorf, Kerpen 401,78 478,44 575,45 675,08 102,46

Region C Brühl, Frechen, Hürth 429,13 523,28 626,31 751,82 117,64

Region D Erftstadt 417,92 488,98 573,05 666,62 103,56

Region E Pulheim 398,58 507,38 633,38 785,88 119,71

Region F Wesseling 403,59 497,13 582,36 696,18 106,00

Das Ergebnis der maximalen Bruttokaltmiete errechnet sich als Produkt der Summe der Nettokaltmiete

pro m² durchschnittlichen kalten Neben- und Betriebskosten pro m² sowie der maximal zulässigen

Quadratmeteranzahl der einzelnen Bedarfsgemeinschaften (sog. Produkttheorie).

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Der Anteil der verfügbaren Angebotsmieten zu den ermittelten

Angemessenheitsgrenzen verteilt sich folgendermaßen

Größe der

Bedarfsgemeinschaften 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen

AM NVM AM NVM AM NVM AM NVM

Region A 67% n. a. 50% 100% 50% 100% 33% 100%

Region B 65% 100% 30% 96% 36% 79% 61% 78%

Region C 50% 59% 38% 76% 30% 54% 33% 55%

Region D 50% 100% 36% 92% 14% 93% 20% 75%

Region E 22% 100% 26% 100% 35% 100% 33% n. a.

Region F 21% n. a. 27% 88% 56% 100% 38% n. a.

Die Werte beschreiben die prozentualen Anteile der Angebotsmieten (AM; z. B. aus

Zeitungen, Internetportalen, etc.) bzw. Neuvertragsmieten (NVM; Mietverhältnisse, die sechs

oder weniger Monate vor Erhebungsstichtag abgeschlossen wurden) in der Region und in

der jeweiligen Wohnungsgröße unterhalb der ermittelten Angemessenheitsgrenze bezogen

auf die gesamten dort ermittelten AM bzw. NVM.

Zu den ermittelten Angemessenheitsgrenzen sind AM und NVM „verfügbar“

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Zu den ermittelten Angemessenheitsgrenzen steht Wohnraum

für unangemessene BGs (SGB II & XII) zur Verfügung

Größe der

BG 1 Person 2 Personen

Angebote

unterhalb MOG

unangem.

Wohnende

Versorgungs-

grad

Angebote

unterhalb MOG

unangem.

Wohnende

Versorgungs-

grad

Region A 2 30 7% 3 28 11%

Region B 30 316 9% 18 393 5%

Region C 28 404 7% 18 384 5%

Region D 4 60 7% 4 65 6%

Region E 3 84 4% 6 95 6%

Region F 4 103 4% 4 89 4%

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Zu den ermittelten Angemessenheitsgrenzen steht Wohnraum

für unangemessene BGs (SGB II & XII) zur Verfügung

Größe der

BG 3 Personen 4 Personen

Angebote

unterhalb MOG

unangem.

Wohnende

Versorgungs-

grad

Angebote

unterhalb MOG

unangem.

Wohnende

Versorgungs-

grad

Region A 6 40 15% 2 24 8%

Region B 42 391 11% 42 182 23%

Region C 16 338 5% 15 122 12%

Region D 3 103 3% 2 40 5%

Region E 11 46 24% 5 15 33%

Region F 5 99 5% 3 41 7%

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Hinsichtlich der ausgewiesenen Versorgungsgrade sind

zusätzliche Aspekte zu berücksichtigen

1. Auf der Nachfrageseite gehen auch diejenigen Leistungsempfänger ein, deren erhöhte

Kosten der Unterkunft durch den Träger der Grundsicherung anerkannt wurden oder

werden. Gründe hierfür können beispielsweise eine Behinderung, hohes Alter oder

besondere Zugangsprobleme zum Wohnungsmarkt sein. Besonderheiten des Einzelfalls

rechtfertigen also einen Zuschlag zum Richtwert. Ob derartige Besonderheiten vorliegen,

kann erst im Rahmen einer Einzelfallprüfung untersucht werden.

2. Die angegebenen Zahlen können auch Leistungsempfänger beinhalten, die bereits nach

den bisherigen Richtwerten zur Kostensenkung aufgefordert wurden.

3. In der Realität liegt die Anzahl an Wohnungsangeboten in der Regel deutlich über den

erhobenen Werten, da nicht alle zur Verfügung stehenden Wohnungen über die

auswertbaren Kanäle (Internet, Zeitung, Makler), sondern z. B. über Aushänge, Freunde,

Bekannte etc. vermittelt werden.

4. Der Zielgruppe von Leistungsempfängern werden nicht automatisch alle verfügbaren

Wohnungen vermietet. Zu berücksichtigen ist an dieser Stelle, dass Studierende, Rentner

oder Erwerbstätige mit unterdurchschnittlichen Löhnen um die gleichen Wohnungen

konkurrieren. Empfängern von Leistungen zur Grundsicherung steht daher nur ein gewisser

Teil des Wohnungsangebotes zur Verfügung.

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Bei einem Abgleich mit den bisherigen Werten zeigt sich

folgendes Bild

Größe der BG 1 Person

bis 50 m2

2 Personen

50-65 m² Wohnungsgröße

Werte Alte Werte Neue Werte Alte Werte Neue Werte

Region A Bedburg 380 370,12 410 450,37

Region B Bergheim, Elsdorf, Kerpen 380-400 401,78 460-500 478,44

Region C Brühl, Frechen, Hürth 430-450 429,13 540-560 523,28

Region D Erftstadt 400 417,92 490 488,98

Region E Pulheim 450 398,58 560 507,38

Region F Wesseling 410 403,59 510 497,13

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Bei einem Abgleich mit den bisherigen Werten zeigt sich

folgendes Bild

Größe der BG 3 Personen

65-80 m²

4 Personen

80-95 m² Wohnungsgröße

Werte Alte Werte Neue Werte Alte Werte Neue Werte

Region A Bedburg 520 518,02 630 618,87

Region B Bergheim, Elsdorf, Kerpen 540-590 575,45 610-690 675,08

Region C Brühl, Frechen, Hürth 650-660 626,31 780-800 751,82

Region D Erftstadt 600 573,05 690 666,62

Region E Pulheim 680 633,38 830 785,88

Region F Wesseling 610 582,36 740 696,18

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Alle Daten, Annahmen und Berechnungen sind im Tool

hinterlegt und werden zu Projektabschluss übergeben

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„Jeder Einzelne zählt“ – bei den Castellers und bei uns.

Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von

Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu

dem gemacht hat, was es heute ist. „Força, Equilibri, Valor i Seny“ (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller

Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine

Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der

Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe.

Ihre Ansprechpartner

Christian Griesbach

Rödl & Partner GbR

Kranhaus 1, Im Zollhafen 18

50678 - Köln

Telefon: +49 (221) 94 99 09 - 0

Telefax: +49 (221) 94 99 09 - 900

[email protected]

Bild

André Trabold

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