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Die wesentlichen Inhalte
� Einkommensteuern� Irpef-Steuertarif
� Abgeltungssteuern
� Steuererklärung und Steuerzahlung
� Körperschaftssteuer IRES� Steuersatz IRES
� Steuererklärung und Zahlungen
� Dividendenfreistellung
� Wertschöpfungssteuer IRAP� Bemessungsgrundlage und Steuersatz
� Steuererklärung und Zahlungen
� Beschränkte Abzugsfähigkeit
� Grundsätze UnternehmensgewinnermittlungBStBK Kongress Florenz, September 2010
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Einkommensteuer IrpefEinleitung
� Rechtliche Grundlagen
� Die Steuerpflichtigen� Nichtansässige – beschränkte Steuerpflicht� Ansässige – unbeschränkte Steuerpflicht
� Ansässigkeit – steuerlicher Wohnsitz� Melderegister der Gemeinde > 183 Tage� Domizil im Inland (Hauptsitz der Geschäfte und der
Interessen)� Wohnsitz im Inland (gewöhnlicher Aufenthalt)� es genügt eine der drei Voraussetzungen
� Problematik Wohnsitz in SteuerparadiesBStBK Kongress Florenz, September 2010
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Einkommensteuer IrpefDer Irpef-Tarif
� Persönliche Einzelveranlagung, ohne Splitting
� Stufen- oder Staffeltarif, gültig seit 2007
� zzgl. kommunale und regionale Aufschläge
BStBK Kongress Florenz, September 20104
Einkommenstufen Satz Berechnung bis zu 15.000 € 23%
15.001 - 28.000 € 27% 3.450 + 27% > 15.00028.001 - 55.000 € 38% 6.960 + 38% > 28.00055.001 - 75.000 € 41% 17.220 + 41% > 55.000mehr als 75.000 € 43% 25.420 + 43% > 75.000
Der geltende Irpef-Tarif
Einkommensteuer IrpefDer Irpef-Tarif - Berechnungsbeispiel
� Grundlage 100.000 € => Irpef = 36.170 €� (15.000 x 23%) + [(28.000 – 15.000) x 27%)] +
[(55.000 - 28.000) x 38%)] + [(75.000 – 55.000) x 41%)] + [(100.000 – 75.000) x 43%)] = 36.170
BStBK Kongress Florenz, September 20105
Einkommenstufen Satz Berechnung bis zu 15.000 € 23%
15.001 - 28.000 € 27% 3.450 + 27% > 15.00028.001 - 55.000 € 38% 6.960 + 38% > 28.00055.001 - 75.000 € 41% 17.220 + 41% > 55.000mehr als 75.000 € 43% 25.420 + 43% > 75.000
Der geltende Irpef-Tarif
Einkommensteuer IrpefDie Irpef-Berechnung
� Vereinfachtes Berechnungs-Schema
BStBK Kongress Florenz, September 20106
Einkünfte ausGrundvermögenKapitalvermögenUnselbständige ArbeitKünstler und FreiberuflerUnternehmensonstige
= Gesamteinkommen- abzugsfähige Sonderausgaben= steuerpflichtiges Nettoeinkommenx Irpef-Tarif= Tarifliche Steuer- Steuerabsetzbeträge- verrechenbare Quellensteuern- verrechenbare ausl. Steuern= geschuldete Nettosteuer
Die Irpef-Berechnung
Einkommensteuer IrpefSonderausgaben und Steuerabsetzbeträge
� Sonderausgaben (umfangreicher Katalog)
� vom Einkommen/Bemessungsgrundlage abzugsfähig� z.B. Vor- und Fürsorgebeiträge, Unterhaltszahlungen,
Spenden an gemeinnützige Einrichtungen
� von der Steuer abzugsfähig (19%)� z.B. ärztliche Leistungen, Studiengebühren, Spenden
� Steuerabsetzbeträge� für Familienlasten
� zur Erzielung des Einkommens� degressiv gestaltet; bis zu ca. 80.000 Euro
� Einkünfte aus Arbeit bis zu ca. 8.000 € in der Substanz ohne Steuer
BStBK Kongress Florenz, September 20107
Einkommensteuer IrpefDie Abgeltungssteuern
� endgültige Quellensteuer (ggü. natürlichen Personen)
� wird vom Vergütungsschuldner abgezogen, Vereinfachung
� betrifft hauptsächlich Kapitalerträge� 12,5% und 27%
� ab 1.1.2011 auch Mieteinnahmen aus Wohnungen
� Nichtansässige (auch ggü. Unternehmen)
� zusätzlich freiberufliche und künstlerische Einkünfte
� in der Regel 30%
� Keine Steuererklärung, keine SteuerprogressionBStBK Kongress Florenz, September 2010
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Einkommensteuer IrpefSteuererklärung und Zahlungen
� Selbstveranlagung� Steuererklärung (UNICO) muss unaufgefordert fristgerecht
erstellt und abgegeben werden; Selbstberechnung der Steuer
� Vereinfachungen für unselbständige Arbeitnehmer
� grundsätzlich elektronische Versendung
� Fristen � Zahlungen
� Saldo => 16. Juni (Folgejahr)
� Vorauszahlungen (99%) => 16.6. (40%); 30.11. (60%) (laufende Steuerperiode)
� Versendung� auf Papier => 30. Juni
� elektronisch => 30. September
BStBK Kongress Florenz, September 20109
Körperschaftssteuer IRESSteuerpflicht und Ansässigkeit
� Unbeschr. Steuerpflicht => einer dieser Tatbestände:
� Rechtssitz
� Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung
� Hauptgegenstand der Tätigkeit in Italien
� Gesetzliche Vermutung; Voraussetzungen:� ausl. Gesellschaft beherrscht inländ.
Unternehmen� ausl. Gesellschaft wird (direkt oder durch nahestehende Person)
durch Inländer beherrscht, oder
� Verwaltung durch mehrheitlich ital. GeschäftsführerBStBK Kongress Florenz, September 2010
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Körperschaftssteuer IRESSteuersatz und Bemessungsgrundlage
� Seit 2008 Regelsatz 27,5 % (vorher 33%)� Teileinkünfteverfahren von 40% => 49,72%
� Bemessungsgrundlage� Unbeschränkte Steuerpflicht
� für ansässige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften u.a. gewerbliche Körperschaften
� für Betriebsstätten ausländischer Gesellschaften� Unternehmenseinkünfte; Ableitung aus Jahresabschluss
nach Grundsatz Maßgeblichkeit� Beschränkte Steuerpflicht
� nicht gewerbliche Körperschaften des priv. u. öff. Rechts� Summe der einzelnen Einkunftsarten
BStBK Kongress Florenz, September 201011
Körperschaftssteuer IRESSteuererklärung und Steuerzahlungen
� Selbstveranlagung� Steuererklärung (UNICO) inkl. MwSt-Jahreserklärung
� ist unaufgefordert zu erstellen;
� Selbstberechnung der Steuer
� ausschließlich elektronische Versendung
� Fristen � Zahlungen
� Saldo => 16. des sechsten Monats nach Bilanzstichtag (Folgejahr)
� Vorauszahlungen (100%) => 6. Monat (40%); 11. Monat (60%)
� Zahlungen (F24) ausschließlich elektronisch über ein Bankkonto
� Versendung� Ende des 9. Monats nach Bilanzstichtag
BStBK Kongress Florenz, September 201012
Körperschaftssteuer IRESDividenden und Befreiungen
� Dividenden, bezogen von Kapitalgesellschaften� Besteuerung im Ausmaß von 5%
� gilt für inländische u ausländische Kap.Gesellschaften, soweit nicht Sitz in einem Steuerparadies
� Sonderregelung für die Schweiz
� Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-Regelung)� verbundene Unternehmen mit Sitz in Steuerparadies
� Beteiligung (>20%) an Unternehmen mit Sitz in Steuerparadies
� seit 2010 allgemein, bei folgenden Voraussetzungen� Besteuerung < 50% als im Inland
� Einkommen stammen vorwiegend aus passiven Einkünften (auch gruppeninterne Dienstleistungen)
BStBK Kongress Florenz, September 201013
Wertschöpfungssteuer IRAPAllgemeines
� Seit 1998, als Ersatz für Gewerbesteuer ILOR� sollte seit Längerem abgeschafft werden
� Steuergegenstand = nachhaltige Ausübung eine selbständig organisierten Tätigkeit im Bereich der Unternehmen und Freiberufler� kritische Abgrenzung des subjektiven
Anwendungsbereichs
� eigenständige Organisation
� Gestaltungsmöglichkeit der RegionenBStBK Kongress Florenz, September 2010
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Wertschöpfungssteuer IRAPErmittlung Grundlage 1/2
� Steuer-Grundlage von GuV-Rechnung abgeleitet
BStBK Kongress Florenz, September 201015
Beschreibung
+ A Gesamtleistung- B Herstellungskosten+ B.9 Personalaufwand+ B.10.d Forderungsverluste+ B.12+B.13 Rückstellungen= x 3,9 Prozent
Die IRAP-Grundlage
Position in der GuV-Rechnung
Wertschöpfungssteuer IRAPErmittlung Grundlage 2/2
� Nicht abzugsfähig sind� Personalkosten (ausgenommen Unfallversicherung,
Sozialbeiträge, Lehrlinge u. Behinderte, Personal für F&E)
� Erträge u Aufwendungen im Finanzierungsbereich� Forderungsverluste� kommunale Immobiliensteuer ICI
� In der Substanz� Gewerbesteuer auf Gewinn plus Personal- und
Finanzierungskosten
� Ausweisung in der GuV� Gewinnsteuer� für Vergleichbarkeit => Zerlegung in Einzelteile
BStBK Kongress Florenz, September 201016
Wertschöpfungssteuer IRAPSteuersatz
� Regelsatz seit 2008 => 3,9 %� für Landwirtschaft 1,9%
� Gestaltung der Regionen u auton. Provinzen� +/- 0,92%
� Spannbreite 2,98 – 4,82%
� bei Defizit im Regionalhaushalt Gesundheitswesen = Strafzuschlag +0,15%
� Aufteilung zwischen Niederlassungen im Verhältnis zu anteiligen Personalkosten
BStBK Kongress Florenz, September 201017
Wertschöpfungssteuer IRAPSteuererklärung und Zahlungen
� Selbstveranlagung� Steuererklärung getrennt von UNICO, an die jeweilige Region;
� ist unaufgefordert zu erstellen;
� Selbstberechnung der Steuer;
� ausschließlich elektronische Versendung.
� Fristen � Zahlungen
� Saldo und Vorauszahlungen => wie Ertragsteuern
� Zahlungen (F24) ausschließlich elektronisch über ein Bankkonto
� Versendung� wie Einkommenserklärung UNICO
BStBK Kongress Florenz, September 201018
Wertschöpfungssteuer IRAPBeschränkter Abzug von Ertragsteuern
� Grundsätzlich nicht abzugsfähig von Irpef und Ires
� Seit 2008� beschränkte Abzugsfähigkeit in Höhe von 10%
� Pauschaler Ausgleich für Personal- und Finanzierungskosten, falls Personal- und Lohnkosten bestehen
� Erstattung für die Vorjahre 2004-2007 (der geringeren Ertragsteuern aus der beschränkten Abzugsfähigkeit)
BStBK Kongress Florenz, September 201019
Ermittlung UnternehmensgewinnAllgemeine Grundsätze
� Ableitung vom handelsrechtlichen Jahresabschluss� Grundsatz Maßgeblichkeit, keine Steuerbilanz
� Mehr-Weniger-Rechnung in der Steuererklärung
� Allgemeine Grundsätze� periodengerechte Zuordnung; Probleme bei fehlerhafter
Zurechnung => kein Kavaliersdelikt!Fertigungsaufträge idR anteilige Gewinnrealisierung
� betriebliche Zugehörigkeit: Aufwendungen müssen zu steuerpflichtigen Erträgen führen; sicher und bestimmbar; Imparität gegenüber Handelsrechtlichem Ansatz
� verpflichtender Ansatz: abzugsfähig nur wenn periodengerecht in GuV-Rechnung ausgewiesen
BStBK Kongress Florenz, September 201020
Ermittlung UnternehmensgewinnUmsatzerlöse u. sonstige Erträge - Besonderheiten
� Zuschüsse� vertraglich vereinbart => Erlöse
� für Investitionsgüter => Abzug von Anschaffungskosten oder periodenrechte Aufteilung durch transitorische Posten
� Dividenden� Besteuerung nach dem Zuflussprinzip
� Gewinne aus nichtansässigen Personengesell = Kapitalerträge
� Veräußerungsgewinne� falls aus abschreibbaren Wirtschaftsgütern > 3 Jahre
=> steuerliche Aufteilung auf 5 JahreBStBK Kongress Florenz, September 201021
Ermittlung UnternehmensgewinnAbzugsfähige Aufwendungen - Besonderheiten
� Abschreibung (Afa auf Anlagegüter)� steuerlich tabellarische Höchstsätze; 50% im ersten GJ
� anteiliger Wert der bebauten Oberfl. nicht abschreibbar
� geringwertige WG abzgf. < 516€
� verpflichtender Ansatz in der GuV; keine vorzeitige Afa mehr
� Finanzierungsleasing� gesamte Leasingrate (Kapitalanteil inkl. Zinsen) abzugsfähig
� Vertragsdauer min. 2/3 der Abschreibungsdauer; Immob. 18 Jahre
� Vergütung an Verwaltungsräte/Geschäftsführer
� strenges Abflussprinzip, zur Vermeidung von Missbrauch
� gilt auch für gewinnabhängige Vergütungen .BStBK Kongress Florenz, September 2010
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Ermittlung UnternehmensgewinnNicht abzugsfähige Aufwendungen (1/4)
� Zinsschranke� nur Kapitalgesellschaften, allgemeine Anwendung; keine
Escape-Klausel
� Schwelle: übersteigender Teil Schuldzinsen <= 30% EBITDA; Betriebserfolg (ROL) = GuV (A-B)+Abschr.+Leasingraten; impl. Zinsen sind zu berücksichtigen;
� nur vorübergehende Nichtabzugsfähigkeit; unbeschr. Vortrag
� nicht genutzte Schwelle kann vorgetragen werden
� Telefonkosten� Aufw. Telekommunikation => abzugsfähig 80% (Mobil- u.
Festnetz)
� betrifft Abschreibungen und Betriebskst., beschr. BStBK Kongress Florenz, September 2010
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Ermittlung UnternehmensgewinnNicht abzugsfähige Aufwendungen (2/4)
� Pkws und diesbezgl. Betriebskosten� 2-fache Schranke: - 40% Afa u Betriebskosten
- Ansch.Kosten Pkw = 18.075€ (40% x 4.518€)
� Ausnahmen: - Handelsagenten (80% + AK max. 25.822 €)
- ausschl. Verwend. als Gegenstand der Tätigkeit- Lkws u. Kastenwagen
� Sachbezug� privat den Arbeitnehmern bereitgestellte Firmenwagen
� abzgf. 90% AK und Betriebskosten (keine Schwelle für AK)
� Sachbezug/Jahr => Km-Kosten laut Aci-Tarif x 4.500 Kmz.B. Golf = 2.300 €/Jahr
BStBK Kongress Florenz, September 201024
Ermittlung UnternehmensgewinnNicht abzugsfähige Aufwendungen (3/4)
� Bewirtung und Beherbergung� Vorsteuer seit 1.9.2008 zu 100% abzgf.� für ESt => abzgf. im Ausmaß von 75%� falls Repräsentation: zusätzlich umsatzbez. Schwelle
(vgl. unten)� Ausnahme: Außendienst für Arbeitnehmer;
max Tagessatz 180 €/1nland, 258 €/Ausland
� Repräsentation � umsatzbez. Schwelle� Voraussetzung betriebl. Zugehörigkeit� voll abzgf.: Werbung, Propaganda, Gastfreundschaft
Kunden (nur zu besonderen Anlässen, z.B. Messen, Ausstellungen, Firmenbesuch)
� Vorsteuer ist nicht abzugsfähig .BStBK Kongress Florenz, September 2010
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Umsatzerlöse aus der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit%
bis zu 10.000.000 € 1,30%> 10.000.000 bis zu 50.000.000 0,50%
> 50.000.000 0,10%
Ermittlung UnternehmensgewinnNicht abzugsfähige Aufwendungen (4/4)
� Forderungsverluste� Abzug erst falls endgültig, bzw. Eröffnung
Insolvenzverfahren
� Einzelwertberichtigung steuerlich nicht abzgf.
� pausch. Forderungsrisiko auf nicht vers. Forderung <0,5%
� Aufwendungen aus Steuerparadiesen� Ausgaben für Lieferungen u Leistungen
� grundsätzlich nicht abzugsfähig, vorbehaltlich Gegenbeweis
� Gegenbeweis: - Nachweis gewerbl. Tätigkeit im betrf. Markt
- oder: wirtsch. Nutzen u. tatschl. Ausführung
BStBK Kongress Florenz, September 201026
Ermittlung UnternehmensgewinnVortrag Steuerverluste
� Vortrag Steuerverluste nur bis zu 5 Jahren� keine wahlweise Verrechnung
� Ausnahme� Steuerverluste in den ersten 3 Geschäftsjahren, falls
neue Tätigkeit
� Vermeidung Missbrauch � kein Vortrag bei Abtretung Mehrheitsbeteiligung und
Änderung Tätigkeit, vorbehaltlich Vitalitätsnachweis� Verschmelzungen und Einbringungen:
Vitalitätsnachweis notwendig; Vortrag ist auf das Reinvermögen beschränkt; auch Verlust laufd. GJ ist zu berücksichtigen .
BStBK Kongress Florenz, September 201027