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Seite 1 von 1 Übersicht I Vorwort zur Regelung von Eurotunnel Fracht für ADR geregelte Güter II Begriffserläuterungen III Dürfen die Güter, die sie transportieren, durch den Tunnel befördert werden? Klasse 1: Explosivstoffe und Zubehör Klasse 2: Gase Klasse 3 Entzündbare flüssige Stoffe Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe Klasse 4.3: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln Klasse 5.1: Entzündend (oxydierend) wirkende Stoffe Klasse 5.2: Organische Peroxide Klasse 6.1: Giftige Stoffe Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe Klasse 7: Radioaktive Stoffe Klasse 8: Ätzende Stoffe Klasse 9: Verschiedene Gefahrstoffe + Gegenstände IV Was müssen sie tun, wenn sie am Frachtterminal ankommen V Telefonnummern von Eurotunnel GEDESS 113818 V2 Übersicht

ET187 REV ADR leaflet German A - IHK · alle notwendigen Dokumente zu sorgen, auch für Fahrzeuge, auf die die ADR Bestimmung 1.1.3.6 zutrifft. Diejenigen Güter jedoch, die den in

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Übersicht

I Vorwort zur Regelung von Eurotunnel Fracht für ADR geregelte Güter

II Begriffserläuterungen

III Dürfen die Güter, die sie transportieren, durch den Tunnel befördert werden?Klasse 1: Explosivstoffe und ZubehörKlasse 2: GaseKlasse 3 Entzündbare flüssige StoffeKlasse 4.1: Entzündbare feste StoffeKlasse 4.2: Selbstentzündliche StoffeKlasse 4.3: Stoffe, die in Berührung mit Wasser

entzündbare Gase entwickelnKlasse 5.1: Entzündend (oxydierend) wirkende StoffeKlasse 5.2: Organische PeroxideKlasse 6.1: Giftige StoffeKlasse 6.2: Ansteckungsgefährliche StoffeKlasse 7: Radioaktive StoffeKlasse 8: Ätzende StoffeKlasse 9: Verschiedene Gefahrstoffe + Gegenstände

IV Was müssen sie tun, wenn sie am Frachtterminal ankommen

V Telefonnummern von Eurotunnel

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I Vorwort zur Regelung von Eurotunnel Fracht für ADR geregelte Güter

Der Kanaltunnel gilt als eines der sichersten Transportsysteme unserer Zeit.

Zur Gewährleistung der Sicherheit seiner Kunden und deren Fahrzeuge hatEurotunnel Fracht daher in Zusammenarbeit mit verschiedenen Berufsverbänden undVertretern der Transportunternehmen eine Regelung ausgearbeitet, die festlegt,welche ADR geregelten Güter akzeptiert werden können.

Die Beförderung von Gütern durch den Kanaltunnel, die als Gefahrgut klassifiziertsind, muß in erster Linie den Bestimmungen des ADR (Eurpäisches Übereinkommenfür die Beförderung von Gefahrgut auf der Straße) entsprechen. Nur dieüberarbeitete Ausgabe von 2005 des ADR wird für die Definition von ADR geregeltenGütern anerkannt. Die Erklärungen müssen ab 01. Juli 2005 anhand dieserüberarbeiteten Ausgabe des ADR ausgefüllt werden.

Auf Grundlage der in diesem Abkommen festgelegten Definitionen wird EurotunnelFracht anschließend entscheiden, ob es die ADR geregelten Güter akzeptieren kann,ob es diese nur unter gewissen Einschränkungen annehmen kann oder garzurückweisen muß. Diese Regelung, die Eurotunnel Fracht eigen ist, ist Gegenstandeines ministeriellen Erlasses in Frankreich sowie eines Erlasses in Großbritannien undist in den Transportbedingungen aufgenommen.

Der Transport von Gefahrgütern muss ausserdem der in diesem Dokumentgeschilderten Regelung Eurotunnels entsprechen, deren Vorschriften wesentlichstrenger sind als die der RID und ADR – Regelung, um damit die spezifischenSicherheitseigenschaften der Infrastruktur des Kanaltunnels zu berücksichtigen.

Es ist Aufgabe des Spediteurs, sich bereits beim Verladen der Ware zu vergewissern,daß diese den Bestimmungen entspricht. Weiterhin ist es ebenso seine Aufgabe füralle notwendigen Dokumente zu sorgen, auch für Fahrzeuge, auf die die ADRBestimmung 1.1.3.6 zutrifft. Diejenigen Güter jedoch, die den in Kapitel 3.4 der ADR-Regelung aufgeführten Bedingungen (Verpackung, Menge usw.) entsprechen, dürfenunter Anwendung des ADR durch den Kanaltunnel transportiert werden.

Eurotunnel Fracht behält sich das Recht vor, jedes Fahrzeug zurückzuweisen, das nachseinem Ermessen eine Gefahr für den Tunnel oder seine Passagiere darstellen könnte.

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II Begriffserläuterungen

In seiner Regelung verwendet Eurotunnel Fracht verschiedene Begriffe oderAusdrücke, deren Bedeutung nachstehend aufgeführt ist:

Transporteinheit:

Unter einer Transporteinheit versteht man:

- einen Lastwagen oder einen Anhänger

- einen Container oder ein Wechselbrückenfahrzeug

Ein Lastwagen mit angekoppeltem Anhänger stellt zwei Transporteinheiten dar.

Wenn ein Lastwagen mit angekoppeltem Anhänger zwei Container transportiert, dannstellt jeder Container eine separate Transporteinheit dar.

Wenn der Ausdruck ‘Transporteinheit’ in diesem Dokument benutzt wird, trifft daraufdie vorangegangene Definition zu.

Verpackungseinheit:

Darunter versteht man die maximale Menge eines Produktes. die in ein- unddemselben Behälter mit Eurotunnel Fracht befördert werden kann.

Transportierte Mengen:

Die Waren sind in drei Kategorien aufgeteilt:

* Akzeptiert – Ohne jegliche Einschränkung

* Akzeptiert – Mit gewissen Einschränkungen:

• Maximale Menge von 250l oder 400kg pro Verpackungseinheit:

Keine Einschränkung bezüglich der transportierten Menge. Der Transport muss jedochin Verpackungseinheiten von maximal 250l oder 400kg erfolgen.

• Maximale Menge pro Transporteinheit:

Der Transport der ADR geregelten Güter ist nur unter der Bedingung möglich, daß diepro Transporteinheit angegebene Maximalmenge nicht überschritten wird. In diesemFalle spielt die Anzahl und die Art der Verpackungen sowie deren Volumen keineRolle, vorausgesetzt, die Maximalmenge von 250l (bei flüssigen Gefahrstoffen) oder400kg (bei Feststoffen) wird nicht überschritten.

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Fallen mehrere verschiedene Produkte derselben Klasse unter dieselbe Kategorie,dann darf die Summe der Gesamtmenge dieser Güter nicht 250l (Bei flüssigenGefahrstoffen) oder 400 kg (bei Feststoffen) überschreiten.

• Weitere erlaubte Maximalmengen:

Die zur Beförderung erlaubte Maximalmenge ist, wenn nicht anders vermerkt, in kgNettogewicht pro Transporteinheit angegeben.

* Verboten

Nur die (mit oder ohne Einschränkung) akzeptierten ADR geregelten Güter sind in

der Liste in Tiel III aufgeführt.

Leerpackungen:

Eurotunnel Fracht gestattet die Beförderung von leeren Behältern sofern diesebeladen zulässig gewesen wâren. Die Behälter, die beladen zum Transport nichtzugelassen worden wären müssen erst gereinigt werden und dürfen nur gegenVorlage eines Reinigungszertifikats "Ad-hoc" akzeptiert werden.

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III Dürfen die Güter, die sie transportieren, durch den Tunnel befördert werden?

Die Listen, die Sie auf den folgenden Seiten vorfinden, enthalten die nach Klasse, UN-Nummer und Verpackungsgruppe geordneten Güter, die uneingeschränkt oder mit bestimmten Einschränkungen zum Transport mit Eurotunnel Frachtzugelassen sind.

Wichtig: ADR geregelte Güter, die nicht auf dieser Liste enthalten sind, dürfen nicht

mit Eurotunnel Fracht befördert werden.

ADR geregelte Güter, die mit zwei oder mehreren Gefahrgutaufklebern(Gefahrgutaufkleber 1 bis 9) gekennzeichnet werden müssen, dürfen, ungeachtet dertransportierten Menge, nicht mit Eurotunnel Fracht befördert werden, mit Ausnahmeder in Klasse 2 genehmigten Güter.

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Bitte beachten: ADR geregelte Güter, deren UN-Nummern nicht auf dieser Liste enthalten sind, dürfen nicht mit Eurotunnel Fracht befördert werden.

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ADR – Klasse 1: Explosivstoffe und ZubehörUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer unsgruppe ungsnummer Einschränkung

0012001400440055007001050110013101730174019303230337 Erlaubte Höchstmenge von Explosivstoffen 0345 auf 15kg Netto pro Transporteinheit 0349 beschränkt0366 n/a 1.4S0367 (15 kg Explosivstoffe, keine Explosivkörper)03680373 (Netto = ohne Verpackung)037603840404040504320441044504540455045604600500

Stoffe der Klasse 1, die mit zwei oder mehreren Gefahrgutaufklebern

(Gefahrgutaufkleber 1 bis 9) gekennzeichnet werden müssen, sind vom

Transport mit Eurotunnel Fracht ausgeschlossen.

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Bitte beachten: ADR geregelte Güter, deren UN-Nummern nicht auf dieser Liste enthalten sind, dürfen nicht mit Eurotunnel Fracht befördert werden.

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ADR – Klasse 2: Gase

UN- Verpack- Klassifizier-Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

10021A

1006Keine Einschränkung

10092A

10131014 1O Keine Einschränkung jedoch nur in Flaschen1015101810201021 2A1022 Keine Einschränkung102810291044 6A1046

1A1056

Erlaubte Transportmenge auf maximal 21057 6F Paletten oder 1500kg brutto pro

Transporteinheit beschränkt1058 2A1065

1AKeine Einschränkung

10661070 2O

Keine Einschränkung jedoch nur in Flaschen1072 1O10781080 2A1858 n/a Keine Einschränkung1913 3A1950 5A1950 5C

Erlaubte Transportmenge auf maximal 2 1950 5F

Paletten oder 1500kg brutto pro 1950 5O

Transporteinheit beschränkt1950 5T1951 3A1952 2A1956 1A1958 2A1963 3A1968 2A1970 3A19731974 2A1976 Keine Einschränkung1977 3A19791980 1A198119821983

2A198420362037 5A

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Bitte beachten: ADR geregelte Güter, deren UN-Nummern nicht auf dieser Liste enthalten sind, dürfen nicht mit Eurotunnel Fracht befördert werden.

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2037 5F Erlaubte Transportmenge auf maximal 22037 5O Paletten oder 1500kg brutto pro 2037 5T Transporteinheit beschränkt2187 3A2193 Keine Einschränkung2422 2A24242451 2O Keine Einschränkung jedoch nur in Flaschen2591 3A2599

2A2602 Keine Einschränkung2857 6A3070 2A3136 3A

Erlaubte Transportmenge auf maximal 23150 6F Paletten oder 1500kg brutto pro

n/a Transporteinheit beschränkt3156 1O

Keine Einschränkung jedoch nur in Flaschen3157 2O3158 3A3159

2A31633164 6A3167 7F3169 7T3220 Keine Einschränkung329632973298 2A32993337333833393340

ADR – Klasse 2: Gase

UN- Verpack- Klassifizier-Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

Gase der Klasse 2, die mit zwei oder mehreren Gefahrgutaufklebern gekennzeichnet

werden müssen (Gefahrgutaufkleber 1 bis 9) sind vom Transport mit Eurotunnel Fracht

ausgeschlossen mit Ausnahme der Gase, die unter den Klassifizierungscode 1O, 2O, 5O

oder bei der Un-Nummer 1950 unter 5C oder 5T fallen.

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Bitte beachten: ADR geregelte Güter, deren UN-Nummern nicht auf dieser Liste enthalten sind, dürfen nicht mit Eurotunnel Fracht befördert werden.

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ADR – Klasse 3: Entzündbare flüssige StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

10881090 II10911104 III1105 II1105 III1107 II1109

III11101111 II1112 III11131114 II11201120 III1123 II1123 III11261127

II112811291130 III1133 II1133

IIIErlaubte Transportmenge auf maximal

1134 F1 250 Liter pro Transporteinheit beschränkt1136 II1136 III1139 II1139 III1145

II11461147 III1148 II1148

III11491150 II1152 III1153 II1153 III1156 II1157 III115911611164

II1165116611691169 III1170 II

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ADR – Klasse 3: Entzündbare flüssige StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

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11701171 III117211731175 II11761177 III1178

II117911801188 III1189 F11190 II1191

III119211931195 II11971197 III1201 II1201

III120212031204 II D12061207 III Erlaubte Transportmenge auf maximal 1208

II250 Liter pro Transporteinheit beschränkt

12101210

III1212121312161219 II12201222 F11223 III1224 II1224

III12291231 II1233 III12341237124512461247

II12481249126112621263

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1263III

12641265

II12661266 III1267 II1267 III1268 II1268

III12721274 II1274 III1275127612781279 II1281128212861286 III1287 II1287 III1288 II1288

III12921293 II Erlaubte Transportmenge auf maximal 1293 III F1 250 Liter pro Transporteinheit beschränkt1294 II1299 III1300 II1300 III13011304 II13061306 III1307 II1307 III1308 II1308 III16481862 II18631863 III1865

II186618661914 III19151917 II1918 III1919 II1920 III

ADR – Klasse 3: Entzündbare flüssige StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

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1987 II1987 III1989 II1989 III1993 II1993 III1999 II1999 III2045 II2046 III2047 II F120472048 III20492050 II20522053 III20552056

II20572057 III2058

II2059

D205922192222

IIIErlaubte Transportmenge auf maximal

2227 250 Liter pro Transporteinheit beschränkt223422382241

II224222432244 III22452246 II2247 III2251 F12252

II2256226322652271 III22752277

II227822822283 III22862287

II22882293 III2296 II

ADR – Klasse 3: Entzündbare flüssige StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

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2297 III2298

II23012302

III23032309 II23132319232323242325 III23292330233223382339 II23402341 III23422343 II23442344 III23452346 II23472348 III Erlaubte Transportmenge auf maximal2350

IIF1

250 Liter pro Transporteinheit beschränkt23512351 III23522358 II23622364

III23662367 II2368 III23702372237323742375237623772380 II23812384238523872388239023912392 III

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Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

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2393 II2394 III239723982400 II240224032405 III24062409

II241024122413 III2414241624362457 II245824602461249825142520

III252425272528 Erlaubte Transportmenge auf maximal2536 II F1 250 Liter pro Transporteinheit beschränkt2541 III2554 II25602607 III26082612 II2614 III2615

II2616261626172618 III262026212707 II27072709

III271027522838 II284028422850 III2933

III2934

ADR – Klasse 3: Entzündbare flüssige StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

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29352943 III29473022 II3054

III30563065 II3065

III30923269 II Erlaubte Transportmenge auf maximal 3269 III

F1250 Liter pro Transporteinheit beschränkt

3271 II3271 III3272 II3272 III3295 II3295 III3336 II3336 III3371 II

Stoffe der Klasse 3, die mit zwei oder mehreren Gefahrgutaufklebern

(Gefahrgutaufkleber 1 bis 9) gekennzeichnet werden müssen, sind vom Transport mit

Eurotunnel Fracht ausgeschlossen.

ADR – Klasse 3: Entzündbare flüssige StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

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4.1

ADR – Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe UN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

1309 IIF3

13091312 F11313 III1314 F313181323 II1324 III1325 II F1 Keine Einschränkung1325 III1326 II F31328 F11330

IIIF3

1331 F113321333 II F31334

IIIF1

13381339 F3 Erlaubte Transportmenge auf maximal 8t 1341

IIpro Transporteinheit beschränkt

13431345 F1

Keine Einschränkung1346

1350III

F3Erlaubte Transportmenge auf maximal 8t

pro Transporteinheit beschränkt1352 II1353 III F11358 II

F3186919441945 F1 Keine Einschränkung20002001 F322132254

F125382623 III

2687Erlaubte Transportmenge auf maximal 8t

F3pro Transporteinheit beschränkt

271427152717 F1

Keine Einschränkung2858

F328782956 SR12989 II Erlaubte Transportmenge auf maximal 8t 2989 III F3 pro Transporteinheit beschränkt3089 II

Keine Einschränkung3089 III

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4.1

3178 II Erlaubte Transportmenge auf maximal 8t pro Transporteinheit beschränkt

3178 IIIF3

3181 II3181

Keine Einschränkung3182 III3241

3242 II SR1Erlaubte Transportmenge auf maximal400kg pro Transporteinheit beschränkt

3251 IIIKeine Einschränkung

3270 II F1

Stoffe und Produkte der Klasse 4.1, die mit zwei oder mehreren Gefahrgutaufklebern

(Gefahrgutaufkleber 1 bis 9) gekennzeichnet werden müssen, sind vom Transport mit

Eurotunnel Fracht ausgeschlossen.

ADR – Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe UN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

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4.2

ADR – Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe

Stoffe und Produkte dieser Klasse sind vom Transport mit

Eurotunnel Fracht ausgeschlossen.

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4.3

ADR – Klasse 4.3: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

Stoffe und Produkte dieser Klasse sind vom Transport mit

Eurotunnel Fracht ausgeschlossen.

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Bitte beachten: ADR geregelte Güter, deren UN-Nummern nicht auf dieser Liste enthalten sind, dürfen nicht mit Eurotunnel Fracht befördert werden.

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837

V2

Kla

sse

5.1

ADR – Klasse 5.1 : Entzündend (oxydierend) wirkende StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

1438Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

IIITransporteinheit beschränkt. Der Transport

1444muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

1450 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

1451 IIITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

1452 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

1454 IIITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen14551456 II14571458 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten1458 III Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- 1459 II seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen1459 III1461 II O21465 Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

1466 IIITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

1467 maximal 250 litern/400kg erfolgen1471 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten 1472 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- 1473 seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

1474 IIITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen1475 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

1476 IIMenge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

1477 Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t proTransporteinheit beschränkt. Der Transport

1477 III muss ferner in Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

1479 II1479 III1481 II Keine Einschränkung bezüglich der transportierten1481 III Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- 1482 II seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen1482 III1483 II

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Bitte beachten: ADR geregelte Güter, deren UN-Nummern nicht auf dieser Liste enthalten sind, dürfen nicht mit Eurotunnel Fracht befördert werden.

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5.1

1483 III Keine Einschränkung bezüglich der transportierten 1484 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- 1485 seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen1486 III Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

Transporteinheit beschränkt. Der Transport 1487 muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 6t pro

1488 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen1489 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

1490Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

1492 III Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro Transporteinheit beschränkt. Der Transport

1493 muss ferner in Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

1494II

Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

1495Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

1498Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

IIITransporteinheit beschränkt. Der Transport

1499muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen1502 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

1503II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

O2seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

1505 IIITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

250 litres / 400 kg maximumKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

1506 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

1507 IIITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen1508 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

1509Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 6t pro

1512Transporteinheit beschränkt. Der Transport

IImuss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen

1513Keine Einschränkung bezüglich der transportierten Menge. Der Transport

muss jedoch in Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

1514Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen

ADR – Klasse 5.1 : Entzündend (oxydierend) wirkende StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

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5.1

15151516 II1748 O21748

III2208 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten2427 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-2427 III seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen2428 II

O12428 III2429 II2429 III

2465Erlaubte Transportmenge auf maximal 6t pro

IITransporteinheit beschränkt. Der Transport

2468muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

2469 III Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 6t pro

2627 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2720 IIITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

2721 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

O2Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2722 IIITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

2723 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

2724Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

Transporteinheit beschränkt. Der Transport

2725muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 6t pro

2726 IIITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2728Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen2880 II Keine Einschränkung bezüglich der transportierten2880

IIIMenge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

3139 O1 seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

ADR – Klasse 5.1 : Entzündend (oxydierend) wirkende StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

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3210 II3210 III

O13211 II3211 III

Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

3212II

O2Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

3213seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3213 III O13214 II3215

IIIO2 Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3216 Transporteinheit beschränkt. Der Transport 3218 II muss ferner in Verpackungseinheiten von 3218 III maximal 250 litern/400kg erfolgen3219 II O1 Erlaubte Transportmenge auf maximal 6t pro

Transporteinheit beschränkt. Der Transport 3219 III muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen3247

IIO2 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

3356 O3 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- 3377 III seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3378 IIErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

O2 Transporteinheit beschränkt. Der Transport

3378 IIImuss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen

3407 II Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

3407 IIIO1 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

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Bitte beachten: ADR geregelte Güter, deren UN-Nummern nicht auf dieser Liste enthalten sind, dürfen nicht mit Eurotunnel Fracht befördert werden.

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5.1

Stoffe und Produkte der Klasse 5.1, die mit zwei oder meheren Gefahrgutaufklebern

(Gefahrgutaufkleber 1 bis 9) gekennzeichnet werden müssen, sind vom Transport mit

Eurotunnel Fracht ausgeschlossen.

ADR – Klasse 5.1 : Entzündend (oxydierend) wirkende StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

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5.2

ADR – Klasse 5.2: Organische Peroxide

Stoffe und Produkte dieser Klasse sind vom Transport

mit Eurotunnel Fracht ausgeschlossen.

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6.1

ADR – Klasse 6.1 : Gifitge StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

1544 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport

T2 muss ferner in Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

1544 III Keine EinschränkungErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

1547 II T1Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

1548 T2 Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom

IIITransport ausgeschlossen

15491550 Keine Einschränkung1551

T5 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten 1564 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen1564 III Keine Einschränkung

1577 T1Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

IITransporteinheit beschränkt. Der Transport

1578muss ferner in Verpackungseinheiten von

T2 maximal 250 litern/400kg erfolgen1579 III Keine Einschränkung

Keine Einschränkung bezüglich der transportierten 1583 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen1583 III Keine Einschränkung

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

1590 II Transporteinheit beschränkt. Der Transport T1 muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen1591

III Keine Einschränkung1593

Keine Einschränkung bezüglich der transportierten 1594 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

1596II

T2Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

Transporteinheit beschränkt. Der Transport

1597muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenT1 Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

1597 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

1598 T2Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

IITransporteinheit beschränkt. Der Transport

1599Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

maximal 250 litern/400kg erfolgenT1 Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

1599 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

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6.1

Keine Einschränkung bezüglich der transportierten 1601 II

T2Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

1601 III Keine EinschränkungKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

1602 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

1602 III T1 Keine EinschränkungKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

1611 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

1616 III T5 Keine Einschränkung1650

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro1651 T2

Transporteinheit beschränkt. Der Transport 1652 II

muss ferner in Verpackungseinheiten von 1654 T1

maximal 250 litern/400kg erfolgen1655

T21655 III Keine Einschränkung

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

1656 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport

T1 muss ferner in Verpackungseinheiten vonmaximal 250 litern/400kg erfolgen

1656 III Keine Einschränkung

1657 T2Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

IITransporteinheit beschränkt. Der Transport

1658muss ferner in Verpackungseinheiten von

T1 maximal 250 litern/400kg erfolgen 1658 III Keine Einschränkung

1659T2

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

1661 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport

1662 T1muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

1663 III T2 Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

1664Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

Transporteinheit beschränkt. Der Transport

1665T1 muss ferner in Verpackungseinheiten von

II maximal 250 litern/400kg erfolgen1669 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

1671Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

T2 Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro1673

IIITransporteinheit beschränkt. Ware ist vom

Transport ausgeschlossen1690 T5 Keine Einschränkung1693 T11697 T2 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten1701 II

T1Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

1702 seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen1704 T2

ADR – Klasse 6.1 : Gifitge StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

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6.1

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

1708 II T1Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

1709III

T2 Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

1710 Keine EinschränkungErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

1711 IIT1 Transporteinheit beschränkt. Der Transport

muss ferner in Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

1812 III T5 Keine EinschränkungErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

1843 T2Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

1846 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

T1Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

1851Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen1851

III Keine Einschränkung1884 T5

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

1885 T2Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

IImaximal 250 litern/400kg erfolgen

Keine Einschränkung bezüglich der transportierten 1886 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen1887

III Keine Einschränkung1888 T1

Keine Einschränkung bezüglich der transportierten 1891 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen1897 III Keine Einschränkung

Keine Einschränkung bezüglich der transportierten 2016

T2Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

2018 II Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro Transporteinheit beschränkt. Der Transport

2019 T1 muss ferner in Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

2020III

T2Keine Einschränkung

2021Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2038 IIT1 Transporteinheit beschränkt. Der Transport

muss ferner in Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

ADR – Klasse 6.1 : Gifitge StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

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6.1

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro 2074 III T2 Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom

Transport ausgeschlossen

2075 II T1Keine Einschränkung bezüglich der transportierten Menge. Der Transport

muss jedoch in Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro 2077 III T2 Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom

Transport ausgeschlossen

2078 IIKeine Einschränkung bezüglich der transportierten Menge. Der Transport

muss jedoch in Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro 2205 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom

Transport ausgeschlossen

2206 IIT1 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten Menge. Der Transport

muss jedoch in Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

2206 III Keine EinschränkungErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2224 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen2233

IIIT2

Keine Einschränkung2235

T1Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

2236 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

2237III Keine Einschränkung

2239T2 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

2250 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2253 II T1Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

2261 T2 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

2272 Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro 2273

IIITransporteinheit beschränkt. Ware ist vom

2274 Transport ausgeschlossen2279

T1Keine Einschränkung

Keine Einschränkung bezüglich der transportierten 2281 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen2290

Keine Einschränkung2291 T5

IIIErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2294T1

Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

2299 Keine Einschränkung

ADR – Klasse 6.1 : Gifitge StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

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6.1

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro 2300 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom

Transport ausgeschlossen

2306Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

IITransporteinheit beschränkt. Der Transport

2307muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2311III

Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

2321 T1 Keine EinschränkungKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

2322 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

2328 Keine Einschränkung

2431 Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2432Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom.

III Transport ausgeschlossen2433 Keine Einschränkung2446 T2 Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2470Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom

Transport ausgeschlossenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2474Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

II T1 maximal 250 litern/400kg erfolgen

2490 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

2501Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

25012504 Keine Einschränkung2505 T5

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro 2512 III T2 Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom

Transport ausgeschlossen2515 T12516 T2 Keine Einschränkung2518

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2522 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen2525

III T1 Keine Einschränkung2533

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2542Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

II maximal 250 litern/400kg erfolgen2552 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten 2567 T2 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- 2570

T5seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

2570 III Keine Einschränkung

ADR – Klasse 6.1 : Gifitge StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

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6.1

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2572Transporteinheit beschränkt. Der Transport

T1 muss ferner in Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

2574 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

2587II

T2Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2588Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

T7 maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2588III

Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

2609T1

Keine Einschränkung2643 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

2645Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

T2Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2647 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen2648 T1 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten 2649 T2 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- 2650 T1 seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro 2651 III T2 Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom

Transport ausgeschlossenKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

2653 II T1 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

2655 T5 Keine EinschränkungErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2656 T1 Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

2659 Keine Einschränkung

T2Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2660 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

2661 T12662 T2

Keine Einschränkung26642667

T1Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

2669 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

2669 III Keine Einschränkung

2671Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

II T2Transporteinheit beschränkt. Der Transport

2673muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen

ADR – Klasse 6.1 : Gifitge StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

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Bitte beachten: ADR geregelte Güter, deren UN-Nummern nicht auf dieser Liste enthalten sind, dürfen nicht mit Eurotunnel Fracht befördert werden.

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6.1

2674 T52688 III Keine Einschränkung2689

T1Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2690 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2713 Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom T2 Transport ausgeschlossen

2716 IIIKeine Einschränkung

2729

2730 Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2732Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom

Transport ausgeschlossenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2738 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen2747 III T1 Keine Einschränkung

2750 IIKeine Einschränkung bezüglich der transportierten Menge. Der Transport

muss jedoch in Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro 2753 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom

Transport ausgeschlossenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2754II

Transporteinheit beschränkt. Der Transport

2757muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2757 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2759 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2759 III T7 Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2761 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2761 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2763 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen

ADR – Klasse 6.1 : Gifitge StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

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6.1

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro 2763 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom

Transport ausgeschlossenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2771 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2771 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2775 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2775 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2777 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2777 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom

T7Transport ausgeschlossen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2779 II Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in

Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro 2779 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom

Transport ausgeschlossenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2781 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2781 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2783 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2783III

Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

2785 T1 Keine EinschränkungErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2786 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

T7 maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2786 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

ADR – Klasse 6.1 : Gifitge StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

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6.1

Keine Einschränkung bezüglich der transportierten 2788 II

T3Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

2788 III Keine EinschränkungKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

2810 IIT1

Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

2810 III Keine EinschränkungKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

2811 IIT2

Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

2811 III Keine EinschränkungKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

2821 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

2821 III Keine EinschränkungErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2822 IIT1 Transporteinheit beschränkt. Der Transport

muss ferner in Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

2831 III Keine Einschränkung

2839 IIKeine Einschränkung bezüglich der transportierten Menge. Der Transport

muss jedoch in Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

284928532854 III Keine Einschränkung28552856

2859 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

2861II

T5Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

2862 III Keine Einschränkung2863 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

2864II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen2871 III Keine Einschränkung

Keine Einschränkung bezüglich der transportierten 2872 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen2872

T1Keine Einschränkung

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro 2873 Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom

III Transport ausgeschlossen28742875

T2Keine Einschränkung

2876Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2902 II T6Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen

ADR – Klasse 6.1 : Gifitge StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

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6.1

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro 2902 III T6 Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom

Transport ausgeschlossenKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

2931 T5 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

II Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2936Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen2937 Keine Einschränkung2941

III T1Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2942 Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom 2946 Transport ausgeschlossen

Keine Einschränkung bezüglich der transportierten 2948 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen2966 II Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

Transporteinheit beschränkt. Der Transport 2992 muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2992 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2994 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2994 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2996 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

T6 maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2996 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2998 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2998 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3006 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3006 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

ADR – Klasse 6.1 : Gifitge StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

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6.1

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3010 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3010 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3012 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3012 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3014 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3014 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3016 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

T6 maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3016 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3018 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen

3018 IIIErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro Transporteinheit

beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3020 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3020 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3026 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3026 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3027 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

T7 maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3027 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

ADR – Klasse 6.1 : Gifitge StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

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Bitte beachten: ADR geregelte Güter, deren UN-Nummern nicht auf dieser Liste enthalten sind, dürfen nicht mit Eurotunnel Fracht befördert werden.

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3140 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport

T1 muss ferner in Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3140III Keine Einschränkung

3141 T4Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

3142 IIT1

Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3142 III Keine EinschränkungKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

3143 IIT2

Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3143 III Keine EinschränkungErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3144 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport

T1 muss ferner in Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3144 III Keine EinschränkungKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

3146 IIT3

Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3146 III Keine EinschränkungKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

3155 T2 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

IIseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3172T1

Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in

Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3172 III Keine EinschränkungKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

3243 T9 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

II Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3249Transporteinheit beschränkt. Der Transport

T2 muss ferner in Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3249 III Keine EinschränkungErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3276 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3276 III T1 Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

Keine Einschränkung bezüglich der transportierten 3278 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen3278 III Keine Einschränkung

Keine Einschränkung bezüglich der transportierten 3284 II T5 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

ADR – Klasse 6.1 : Gifitge StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

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3284 III Keine EinschränkungKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

3285 II T5 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3285 III Keine EinschränkungKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

3287 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

T4seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro 3287 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom

Transport ausgeschlossenKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

3288 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- T5 seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3288Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom 3293 T4 Transport ausgeschlossen3302 T1 Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3345II Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in

Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

T7 Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro 3345 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom

Transport ausgeschlossenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3348 II Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in

T6Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro 3348 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom

Transport ausgeschlossenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3349 II Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in

T7Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro 3349 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom

Transport ausgeschlossenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3352 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

T6 maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3352 III Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3409 II Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in

Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3410 IIIT1

Keine Einschränkung Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3411 II Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in

Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3411Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro Transporteinheit

III beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

3415 T4 Keine Einschränkung

ADR – Klasse 6.1 : Gifitge StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

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ADR – Klasse 6.1 : Gifitge StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

3416 T1 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

3417 T2 seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3418 T1Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro Transporteinheit

III beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

3422 T4 Keine Einschränkung Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3424 II Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in

T1 Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3424 Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro Transporteinheit

3426 III beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

3427 Keine Einschränkung

T2Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3428 II Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in

Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3429 III Keine Einschränkung

T1Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

3430 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

IIseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3431 T2 Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in

Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3434Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro Transporteinheit

III T1 beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

3435 Keine Einschränkung

3436 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

3437II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen3438 III Keine Einschränkung

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro Transporteinheit

3439 II Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in

Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3439 IIIErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro Transporteinheit

beschränkt. Ware ist vom Transport ausgeschlossen

344134423443

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3444Transporteinheit beschränkt. Der Transport

3445 T2muss ferner in Verpackungseinheiten von

3446maximal 250 litern/400kg erfolgen

3447 IIKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

3448 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3451 Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3452 Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in

3454 Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3457 Keine Einschränkung 3458

IIIErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3459 Transporteinheit beschränkt. Ware ist vom 3460 Transport ausgeschlossen

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6.1

ADR – Klasse 6.1 : Gifitge StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3462 II Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in

Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3462 III T2 Keine Einschränkung Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

3464 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3464 III Keine Einschränkung

Stoffe und Produkte der Klasse 6.1, die mit zwei oder meheren Gefahrgutaufklebern

(Gefahrgutaufkleber 1 bis 9) gekennzeichnet werden müssen, sind vom Transport mit

Eurotunnel Fracht ausgeschlossen.

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6.2

DR – Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

2814-

I12900 I2

Keine Einschränkung bezüglich der

3291 II I3transportierten Menge, aber nur

3373 - I4Produkte der Kategorie B zulässig*

* Nur die Kategorie B einiger Stoffe der Klasse 6.2 ist akzeptiert, und auf den

Transportpapieren muss ausdrücklich "Kategorie B" vermerkt sein. Zur Kategorie B

gehören ansteckungsgefährliche Stoffe, die nicht unter die Kriterien fallen, um der

Kategorie A zugeordnet zu werden. Bei der Kategorie A handelt es sich um "einen

ansteckungsgefährlichen Stoff, der in einer Weise transportiert wird, dass er im Falle

einer Aussetzung damit eine Behinderung auf Lebenszeit, eine lebensgefährliche

Krankheit oder sogar den Tod bei Menschen oder Tieren hervorrufen kann." Besteht ein

Zweifel darüber, ob ein Stoff unter dieses Kriterium fällt oder nicht, muss er der

Kategorie A zugeordnet werden.

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7

ADR – Klasse 7: Radioaktive StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

29082909

Keine Einschränkung für diese Produktart291029112912 Nur auf nicht entzündbare feste Stoffe neu hergestellter2913

n/a n/aProdukte in ihrer Originalverpackung begrenzt

2915Nur auf neu hergestellte Produkte in ihrer

Originalverpackung begrenzt3321 Nur auf nicht entzündbare feste Stoffe neu hergestellter3322 Produkte in ihrer Originalverpackung begrenzt

3332Begrenzt auf Verpackungen, deren gesamte Aktivität,

ausgedrückt in A2, geringer ist als 1

Stoffe und Produkte der Klasse 7, die mit zwei oder mehreren Gefahrgutaufklebern

(Gefahrgutaufkleber 1 bis 9) gekennzeichnet werden müssen, sind vom Transport mit

Eurotunnel Fracht ausgeschlossen.

Radioaktive Stoffe der Klasse 7 sind erst nach vorheriger Übereinstimmung zwischen

dem Hersteller und Eurotunnel für den Transport mit Eurotunnel Fracht zugelassen.

Produkte der Klasse 7 sowie Produkte der Klasse 1 können nicht zusammen in

derselben Transporteinheit transportiert werden.

Falls Sie weitere Auskünfte über den Transport radioaktiver Stoffe benötigen und

wissen möchten, welche Schritte zu unternehmen sind, um die Zustimmung für den

Transport mit Eurotunnel Fracht zu erhalten, dann folgen Sie bitte den Anweisungen in

Kapitel V (Einige wichtige Telefonnummern).

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Bitte beachten: ADR geregelte Güter, deren UN-Nummern nicht auf dieser Liste enthalten sind, dürfen nicht mit Eurotunnel Fracht befördert werden.

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ADR – Klasse 8: Ätzende StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

Keine Einschränkung bezüglich der transportierten1716 II

C3Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen1718 III1719 II

C5Keine Einschränkung

1719 III1725

C21726 Keine Einschränkung bezüglich der1728

IIC3 transportierten Menge. Der Transport muss

1729 C4 jedoch in Verpackungseinheiten von1730 maximal 250 litern/400kg erfolgen1731 C11731 III Keine Einschränkung1733 C2 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

1736Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

1742 Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro II C3 Transporteinheit beschränkt. Der Transport

1743 muss ferner in Verpackungseinheiten vonmaximal 250 litern/400kg erfolgen

1753 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

1755Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

1755 III Keine EinschränkungC1 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

1757 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

1757 III Keine EinschränkungKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

1759 IIC10

Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

1759 III Keine EinschränkungKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

1760 IIC9

Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

1760 III Keine Einschränkung176217631764 C31765 Keine Einschränkung bezüglich der1766 II transportierten Menge. Der Transport muss1768 C1 jedoch in Verpackungseinheiten von1769 C3 maximal 250 litern/400kg erfolgen 1770 C101771 C31773 III C2 Keine Einschränkung1774 C11 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten1775 II

C1Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

1776 seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

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Bitte beachten: ADR geregelte Güter, deren UN-Nummern nicht auf dieser Liste enthalten sind, dürfen nicht mit Eurotunnel Fracht befördert werden.

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1778 C11779 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten1780

IIC3 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

1781 seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen1782 C11783 Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

C7Transporteinheit beschränkt. Der Transport

1783 III muss ferner in Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

1784 C3 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

1787II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen1787 III Keine Einschränkung

Keine Einschränkung bezüglich der transportierten1788 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

C1 seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen1788 III Keine Einschränkung

Keine Einschränkung bezüglich der transportierten1789 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen1789 III Keine Einschränkung

Keine Einschränkung bezüglich der transportierten1791 II

C9Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

1791 III Keine EinschränkungKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

1792 II C1 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

1793 III Keine Einschränkung17991800

C3Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

1801 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-1803 seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen18041805 III C1 Keine Einschränkung1806

C2 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten1807

Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-1808

II C1 seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen18101813 C61814

C5Keine Einschränkung

1814 III

1817 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

1818 IIC1 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen 1819

C51819 III1823

IIC6

Keine Einschränkung1824

C51824 III1825 II C6

ADR – Klasse 8: Ätzende StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

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Bitte beachten: ADR geregelte Güter, deren UN-Nummern nicht auf dieser Liste enthalten sind, dürfen nicht mit Eurotunnel Fracht befördert werden.

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Keine Einschränkung bezüglich der transportierten1827 C1 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

II seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

1835Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

C7Transporteinheit beschränkt. Der Transport

1835 IIImuss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen1837

C1Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

1838 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- 1839 C4 seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen1840 III C11847 II C6

Keine Einschränkung1848 III C31849 C6

IIKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

1898C3

Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

1902 III Keine EinschränkungKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

1903 IIC9

Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

1903III Keine Einschränkung

1907 C6Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

1908 IIC9

Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

1908 III Keine EinschränkungKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

1938 IIC3

Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

1938 III Keine Einschränkung1939 C2 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten1940 C3 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- 2028 C11 seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen2033 II C6 Keine Einschränkung

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2079 C7Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen2209 C92214 C42215 III C3 Keine Einschränkung2215 C42225 C3

Keine Einschränkung bezüglich der transportierten2226 C9 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgenII Erlaubte Transportmenge auf maximal 6t pro

2259 C7Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen

ADR – Klasse 8: Ätzende StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

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Bitte beachten: ADR geregelte Güter, deren UN-Nummern nicht auf dieser Liste enthalten sind, dürfen nicht mit Eurotunnel Fracht befördert werden.

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Keine Einschränkung bezüglich der transportierten2262 II C3 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2269 C7Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenErlaubte Transportmenge auf maximal 6t pro

2280 III C8 Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in

Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2289 C7Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

2305 II C4 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

2320 Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro 2326

C7Transporteinheit beschränkt. Der Transport

2327III muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen2331 C2 Keine Einschränkung

Keine Einschränkung bezüglich der transportierten2430 II

C4Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

2430 III Keine Einschränkung2434 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten2435 II C3 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- 2437 seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen2440 III C2 Keine Einschränkung2442 C3 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

2443II

C1Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

2475 C2 Keine EinschränkungErlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2491 III C7Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen2496 C3

Keine Einschränkung2503

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2506 IITransporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

C2maximal 250 litern/400kg erfolgen

2507III Keine Einschränkung

2508Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

2509 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

2511 III C3 Keine Einschränkung

ADR – Klasse 8: Ätzende StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

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Bitte beachten: ADR geregelte Güter, deren UN-Nummern nicht auf dieser Liste enthalten sind, dürfen nicht mit Eurotunnel Fracht befördert werden.

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Keine Einschränkung bezüglich der transportierten2513 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen2531 II

C3Keine Einschränkung

Keine Einschränkung bezüglich der transportierten2564 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen2564 Keine Einschränkung

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2565III

C7Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen2571 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

2577II C3 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen2578 C2 Keine Einschränkung

Erlaubte Transportmenge auf maximal 6t pro

2579 C8Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

IIImaximal 250 litern/400kg erfolgen

25802581 C12582 Keine Einschränkung2585 C42586 C3

Erlaubte Transportmenge auf maximal 6t pro

2670 II C4Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgen2672 III2677 II C52677 III2678

IIC6

2679C5 Keine Einschränkung

2679 III2680

IIC6

2681C5

2681 III2682 C6

IIKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

2691 C2 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

2693III

C1Keine Einschränkung

2698 C4Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

2705II

C9 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

2735 Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2735C7 Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in

III Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

2739 C3 Keine Einschränkung

ADR – Klasse 8: Ätzende StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

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Bitte beachten: ADR geregelte Güter, deren UN-Nummern nicht auf dieser Liste enthalten sind, dürfen nicht mit Eurotunnel Fracht befördert werden.

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2751 Keine Einschränkung bezüglich der transportierten

2790II C3 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen2790 III2794

n/a C11 Keine Einschränkung27952797 C52798

IIKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

2799C3 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen2800 n/a C11 Keine Einschränkung

Keine Einschränkung bezüglich der transportierten2801 II

C9Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

28012802 C2 Keine Einschränkung2803 C10

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

2815 C7Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

IIImaximal 250 litern/400kg erfolgen

2819C3

28202823 C42829 C3 Keine Einschränkung2834 C22837 C12865

Keine Einschränkung bezüglich der transportierten2869 II C2 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen28692904 III C92905 C10 Keine Einschränkung2949 II C62967 III C2

Keine Einschränkung bezüglich der transportierten2987 II C3 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen3028 n/a C11 Keine Einschränkung

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3055 III C7Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in Verpackungseinheiten von

maximal 250 litern/400kg erfolgenKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

3066 IIC9

Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3066 III Keine EinschränkungKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

3145 IIC3

Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3145 III Keine Einschränkung

ADR – Klasse 8: Ätzende StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

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Bitte beachten: ADR geregelte Güter, deren UN-Nummern nicht auf dieser Liste enthalten sind, dürfen nicht mit Eurotunnel Fracht befördert werden.

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Keine Einschränkung bezüglich der transportierten3147 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen3147 III C10 Keine Einschränkung

Keine Einschränkung bezüglich der transportierten3244 II Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen3253 III C6 Keine Einschränkung

Erlaubte Transportmenge auf maximal 6t pro

3259 II Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in

C8Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3259 III Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in

Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

Keine Einschränkung bezüglich der transportierten3260 II

C2Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3260 III Keine EinschränkungKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

3261 IIC4

Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3261 III3262 II

C6Keine Einschränkung

3262 IIIKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

3263 IIC8

Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3263 III Keine EinschränkungKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

3264 IIC1

Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3264 III Keine EinschränkungKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

3265 IIC3

Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3265 III3266 II

C5Keine Einschränkung

3266 IIIKeine Einschränkung bezüglich der transportierten

3267 IIC7

Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung- seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

3267 III3320 II

C5Keine Einschränkung

3320 III3419

C4Erlaubte Transportmenge auf maximal 10t pro

3420 Transporteinheit beschränkt. Der Transport muss ferner in

3423II

C8 Verpackungseinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen

Keine Einschränkung bezüglich der transportierten3425 C4 Menge. Der Transport muss jedoch in Verpackung-

seinheiten von maximal 250 litern/400kg erfolgen3453 III C2 Keine Einschränkung

Stoffe und Produkte der Klasse 8, die mit zwei oder mehreren Gefahrgutaufklebern(Gefahrgutaufkleber 1 bis 9) gekennzeichnet werden müssen, sind vom Transport mitEurotunnel Fracht ausgeschlossen.

ADR – Klasse 8: Ätzende StoffeUN- Verpack- Klassifizier-

Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

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Bitte beachten: ADR geregelte Güter, deren UN-Nummern nicht auf dieser Liste enthalten sind, dürfen nicht mit Eurotunnel Fracht befördert werden.

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ADR – Klasse 9: Verschiedene Gefahrstoffe + Gegenstände

UN- Verpack- Klassifizier-Nummer ungsgruppe ungsnummer Einschränkung

19311941

IIIM11

19902211 M32969 II M112990

n/a M530723082 III M63090

II M4Keine Einschränkung

30913245 n/a M83257 M93258

IIIM10

3268 M53314 M33316 II

M113316 III

Stoffe und Produkte der Klasse 9, die mit zwei oder mehreren Gefahrgutaufklebern

(Gefahrgutaufkleber 1 bis 9) gekennzeichnet werden müssen, sind vom Transport mit

Eurotunnel Fracht ausgeschlossen.

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IV Was müssen sie tun, wenn sie am Frachtterminal ankommen

Jedes den ADR-Bestimmungen obliegende Gefahrgut muß bei Eurotunnel Fracht

gemeldet werden. Dabei muß folgendermaßen vorgegangen werden:

1 – Kontrolle vor Ankunft am Frachtterminal:

Bitte vergewissern Sie sich bereits am Verladeort, daß Sie im Besitz allernotwendigen. Unterlagen sind, die für die Anmeldung der ADR geregelten Güter beiEurotunnel Fracht notwendig sind (Punkt 4 dieses Kapitels).

2 – Bei Ankunft am Frachtterminal:

Bitte nach der Autobahnausfahrt dem Zeichen Frachtterminal (Terminal Fret) folgenund anschließend zur Kontrollstelle für ADR geregelte Güter vorfahren.

Bitte beachten:

Auf der französischen Seite– Die Kontrollstelle für ADR geregelte Güter befindet sichVOR den Zahlschaltern.

Auf der englischen Seite – Bitte fahren Sie bis zum Zahlschalter vor und melden denTransport von ADR geregelten Gütern dort an. Bevor Sie Ihre Überfahrt begleichen,werden Sie zur Überprüfung an die ADR- Kontrollstelle gewiessen.

3 – Bei Ankunft an der Kontrollstelle für ADR geregelte Güter:

Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug auf einem für ADR geregelte Güter vorgesehenenParkplatz in der Nähe der Kontrollstelle ab und wenden Sie sich anschließend an daszuständige Eurotunnel-Personal.

4 – Unterlagen und Dokumente, die vorgelegt werden müssen:

Sie müssen dem für ADR geregelte Güter zuständigen Mitarbeiter Ihre vorzugsweisein französisch oder englisch abgefaßten Transportpapiere vorlegen. Diese müssenenthalten :

* Die UN -Number* Die laut Ausgabe 2005 gültige ADR-Referenz (Klasse,

Verpackungsgruppe, Klassifizierungsnummer * Name und Beschreibung der Ware, seine Menge und sein Gewicht* Die Art der Verpackung

Bitte achten Sie sorgfältig darauf, daß alle notwendigen Angaben vorliegen, um eineVerzögerung bei der Abfahrt oder eine Abweisung Ihres Fahrzeuges zu vermeiden.

5 – Kontrollen:

Das für ADR geregelte Güter zuständige Personal prüft nach, ob die von Ihnentransportierten Güter der Gefahrgutregelung entsprechen und mit Eurotunnel Frachtbefördert werden können. Anschließend wird es aus Sicherheitsgründen eineAußenkontrolle Ihres Fahrzeuges vornehmen.

PS – Diese Kontrolle scließt eventuelle Sicherheitskontrollen durch Polizei- oderZollbeamte vor dem Verladen nicht aus.

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6 – Kennzeichnung:

Bevor Sie Ihre Fahrt fortsetzen können, wird der Eurotunnel-Mitarbeiter alle Angabenin seine Unterlagen eintragen und Ihren einen Aufkleber mit einer Registriernummeraushändigen.

Mit Hilfe dieser Registriernummer sowie seines Kontrollsystems für ADR geregelteGüter ist Eurotunnel Fracht jederzeit in der Lage, Ihr Fahrzeug in seinemTransportsystem zu lokalisieren und, sollte es erforderlich sein, je nach Art dertransportierten Ware sehr schnell zu handeln.

Dieser Aufkleber kennzeichnet Ihr Fahrzeug während seiner gesamten Durchfahrt

durch unser Transportsystem als ein Fahrzeug, das ADR geregelte Güter

transportiert. Er wird sichtbar auf der Außenseite der Windschutzscheibe vom

Eurotunnel-Mitarbeiter angebracht und darf erst nach Verlassen des Terminals auf

der anderen Seite des Ärmelkanals wieder entfernt werden.

7 – Durchfahrt durch das Transportsystem:

Nachdem der für ADR geregelte Güter zuständige Mitarbeiter seine Zustimmung zurWeiterfahrt gegeben hat, können Sie Ihre Fahrt auf normalem Wege innerhalbunseres Transportsystems fortsetzen.

Sollten Sie weitere Exemplare unseres Handbuches benötigen, befolgen Sie bitte die

in Kapitel V angegebenen Schritte.

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V Einige wichte Telefonnummern

Für all weiteren Fragen bezüglich ADR geregelter Güter wenden Sie sich bitte an

folgende Adresse:

Eurotunnel Service Commercial FretTerminal FranceB.P. 6962904 Coquelles CedexTél + 33 (0) 3 21 00 64 65Fax + 33 (0) 3 21 00 69 97E-mail [email protected]

Eurotunnel Freight Commercial DepartmentPO Box 2000FolkestoneKentCT18 8XYTel + 44 (0) 1303 282 244Fax + 44 (0) 1303 283 500E-mail [email protected]

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