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Bundesfachplanung SuedLink Steckbrief – Trassenkorridorsegment 107
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Steckbrief_TKS_107 © ArgeSL 2019
0 07.02.2019 Kommunikationsunterlage zu den
Unterlagen nach § 8 NABEG DenK, HilJ,
SteU LueC OstA
Vers Datum Ausgabe, Art der Änderung Erstellt Geprüft Freigegeben
Bundesfachplanung SuedLink
A100_ArgeSL_P8_SL_D_KOM_0002 Der Inhalt gibt die Ansicht der Vorhabenträger wieder und nicht die Meinung der
Europäischen Kommission
Höchstspannungsleitung Brunsbüttel – Großgartach; BBPIG Vorhaben Nr. 3
sowie
Höchstspannungsleitung Wilster bis Grafenrheinfeld; BBPIG Vorhaben Nr. 4
Abschnitt D (von Gerstungen bis Arnstein bzw. Grafenrheinfeld)
Kommunikationsunterlage zu den Unterlagen nach § 8 NABEG
Steckbrief TKS 107
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Bundesfachplanung SuedLink
KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT (TKS) 107
ÜBERBLICK
Herkunft des TKS: Antragsunterlagen nach § 6 NABEG/ von der Bundesnetzagentur in den
Festlegungen nach § 7 Abs. 4 NABEG bestätigt.
Länge des Trassenkorridorsegments: 41,4 km
Vorhaben: V3 und V4
Bundesland: Freistaat Bayern
Landkreis: Bad Kissingen
o Stadt Hammelburg
o Markt Zeitlofs
o Gemeinde Wartmannsroth
o Forst Detter-Süd
o Kälberberg
o Omerz und Roter Berg
o Roßbacher Forst
Landkreis: Main-Spessart
o Stadt Gemünden am Main
o Gemeinde Gräfendorf
o Gemeinde Karsbach
Bundesland: Hessen
Landkreis: Main-Kinzig
o Gemeinde Sinntal
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Übersicht Untersuchungsraum und Trassenkorridor-Netz
Fußnoten: PotTA 1
Erdkabelverb-
indungslinie2
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Das Trassenkorridorsegment
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Kurzbeschreibung des Verlaufes
Das Trassenkorridorsegment (TKS) 107 verläuft
o ausgehend von Oberzell zunächst in südwestliche Richtung bis Sinntal/ Mottgers,
o weiter in südliche Richtung bis nördlich Roßbach, dabei östlich an Schwarzenfels und west-
lich an Zeitlofs vorbei,
o in südöstlicher Richtung bis südlich Detter, dabei nördlich an Roßbach sowie südlich an
Weißenbach und Detter vorbei,
o schließlich in südliche Richtung bis Höllrich, dabei westlich u.a. an Wartmannsroth sowie
östlich an Waizenbach, Michelau a.d.Saale, Dittlofsroda und Gräfendorf vorbei.
o Das TKS 107 ist die Weiterführung der TKS 105c und 106c und mündet in die TKS 115 und
116 ein.
Begründung für den Verlauf
o Unmittelbar südlich von Oberzell weicht das TKS 107 von der angestrebten Nord-Süd-
Richtung ab und verläuft zunächst nach Südwesten bis Weichersbach. So besteht die Mög-
lichkeit, das FFH-Gebiet DE 5624-307 „Stoppelsberg bei Weichersbach und Haag-Stiftes bei
Oberzell“ an seiner schmalsten Stelle sowie das FFH-Gebiet DE 5624-303 „Magerrasen bei
Weichersbach und weitere Flächen“ und das Naturschutzgebiet (NSG) „Stoppelsberg bei
Weichersbach“ in ihren äußeren Randbereichen zu passieren. Kleinflächige Waldquerungen
lassen sich in diesem Bereich nicht vermeiden.
o Um parallel zur erdverlegten Gashochdruckleitung „Sannerz-Rimpar“ zu verlaufen, ver-
schwenkt das TKS zunächst bei Schwarzenfels in südwestliche und bei Zeitlofs in südöstli-
che Richtung. Der weitere Verlauf orientiert sich in südliche Richtung.
o Die Parallellage erweist sich hier als günstig – Siedlungsflächen liegen höchstens randlich
im Korridor, das großflächige FFH-Gebiet DE 5824-371 „Einertsberg, Schondraberg und an-
grenzende Wälder“ wird umgangen und die ausgedehnten Waldflächen zwischen Zeitlofs
und Gräfendorf werden an ihren schmalsten Stellen gequert bzw. nur randlich tangiert. Eine
Umgehung des FFH-Gebietes DE 5824-301 „Schondratalsystem“ ist wegen der zwar
schmalen aber langgestreckten Ausdehnung quer zum TKS allerdings nicht möglich.
o Auf Höhe Gräfendorf wird die Parallellage mit der Gashochdruckleitung „Sannerz-Rimpar“
verlassen. Das TKS verläuft westlich der Gasleitung weiter, um dann Richtung Südosten auf
Höllrich, wiederum in Parallellage mit der erwähnten Gasleitung, zuzulaufen. Mit dieser Füh-
rung kann ein technisch schwierig zu bewältigender Bereich aufgrund von beengten Platz-
verhältnissen (Campingplatz Weickersgrüben) und einem reliefbedingten Geländeanstieg
südlich der Saale umgangen werden.
o Der Verlauf des TKS wurde so gewählt, dass die Schutzgebiete (FFH-Gebiete DE 5624-307
„Stoppelsberg bei Weichersbach und Haag-Stiftes bei Oberzell“, DE 5624-303 „Magerrasen
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bei Weichersbach und weitere Flächen“, DE 5723-350 „Biberlebensraum Hessischer Spes-
sart (Jossa und Sinn)“, DE 5823-301 „Sinngrund“, DE 5824-301 „Schondratalsystem“ und
DE 5824-371 „Einertsberg, Schondraberg und angrenzende Wälder“ sowie Naturschutzge-
biete (NSG) „Erlenberg bei Weichersbach“, „Stoppelsberg bei Weichersbach“, „Schachblu-
menwiesen bei Zeitlofs“ und „Die großen Wiesen von Mottgers“) entweder vollständig um-
gangen werden oder in ihren äußeren Randbereichen bzw. an den schmalsten Stellen ge-
quert werden können und zudem eine längere Führung über landwirtschaftliche Flächen
möglich ist. Die Querungslängen von Wäldern werden somit deutlich verringert.
o Das TKS 107 quert mehrere Flächen wie Vorranggebiete (VRG) Natur und Landschaft,
Landschaftsschutzgebiete (LSG) und den Naturpark „Bayerische Rhön“. Diese Flächen er-
strecken sich über das Dreiländereck Bayern, Hessen und Thüringen. Die großflächige Aus-
prägung dieser Flächen lässt eine Umgehung nicht zu, werden jedoch wegen des nach Sü-
den ausgerichteten TKS auf möglichst kurzer Strecke durchquert.
Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit3
Kombinierte Riegel/ Engstellen4
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis5 Sehr hoch: 0
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis Hoch: 2
Riegel6 und Engstellen7 aus der Bautechnik
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis Sehr hoch: 0
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis Hoch: 0
Riegel und Engstellen aus dem Umweltbericht zur SUP
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis Sehr hoch: 0
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis Hoch: 4
Riegel und Engstellen aus der RVS
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis Sehr hoch: 0
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis Hoch: 0
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Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – RVS
Raumverträglichkeitsstudie (RVS)
Zweck: Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Umfangs der ggf. unvermeidlichen Konflikte zwischen der Planung und den Erfordernissen der Raumordnung zur Ermittlung eines möglichst raumverträglichen Trassenkorri-dors
Die nachfolgend dargestellte Konformität stellt die Vereinbarkeit
des Erdkabelvorhabens mit den Zielen und Grundsätzen der
Raumordnung dar8. Die Konformität wird für Gebiete beschrie-
ben, denen im Rahmen der Bearbeitung ein sehr hohes oder ho-
hes Konfliktpotenzial zugewiesen wurde. Bereiche mit mittlerem
und geringem Konfliktpotenzial sind mit dem Vorhaben (voraus-
sichtlich) immer vereinbar, sodass auf eine ausführliche Be-
schreibung verzichtet wird.
Zwischen km 0-1,2, km 1,5-3, km 3,3-5, km 6-6,4, km 7-7,5, km
7,8-7,9 und km 8,4-10,8 befinden sich Vorranggebiete (VRG)
Forst. Im Bereich von Waldflächen können bei offener Verlegung
des Erdkabels betroffene Flächen dauerhaft nicht mehr als Wald-
fläche genutzt werden, da tiefwurzelnde Gehölze im Bereich von
Kabelgräben und Schutzstreifen nicht zulässig sind. Die Festle-
gungen stehen dem Erdkabelvorhaben somit mit erheblichem
Gewicht entgegen, weil keine vollumfängliche fortwirtschaftliche
Nutzung mehr erfolgen kann. Die Konformität kann durch Tras-
sierung oder Nutzung des Bündelungsgebotes mit vorhandenen
Waldschneisen oder Verkehrswegen bzw. in Teilbereichen durch
die Wahl der technischen Ausführungsvariante erreicht werden.
VRG Windenergie liegen bei km 3,3-3,8 und km 3,3-4,4. Andere
raumbedeutsame Nutzungen (z.B. Erdkabelvorhaben) sind aus-
geschlossen, soweit diese mit der Windkraftnutzung nicht verein-
bar sind. Die VRG sind aktuell nicht mit Windkraftanlagen bebaut.
Teilgebiet 50a ragt südlich in den Trassenkorridor hinein, Teilge-
biet 50 liegt mit vollem Umfang im Trassenkorridor. Bedingt durch
die Lage im TKS bzw. in einem Teilbereich durch die Wahl der
technischen Ausführungsvariante können durch entsprechende
Trassierung dauerhafte Einschränkungen ausgeschlossen und
die Konformität erreicht werden.
Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit (Anzahl)
o Sehr hoch: 0
o Hoch: 0
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine zu berücksichtigen-
den hinreichend verfestigten raumbedeutsamen Planungen und
Maßnahmen (RPM) im TKS 107 vorhanden.
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Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – SUP
Strategische Umweltprü-fung (SUP)
Zweck: Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltaus-wirkungen des Vorhabens zur frühzeitigen Abschätzung der möglichen Folgen des Vorhabens für die Umwelt
Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit
Im TKS 107 befinden sich sechs Bereiche mit eingeschränkter
Planungsfreiheit und hohem Realisierungshemmnis, die durch
Umwelt- und Artenschutzbelange hervorgerufen werden (zusätz-
lich können auch bautechnische Belange vorliegen):
o R-U-107-09 bei km 6,5: Potenzielle Vorkommen Baumbrü-
tende Greifvögel, Großvogelarten, Waldfledermäuse
o R-K-107-01 bei km 10,1: Biotop- und Nutzungsstrukturen
(einschließlich gesetzlich geschützter Biotope); faunistische
Habitatkomplexe (Lebensraum); potenzielle Vorkommen
Waldfledermäuse, Baumbrütende Greifvögel, Großvogelar-
ten, Grauspecht; Steilhang und Pipeline
o R-U-107-19 bei km 22,9: Biotop- und Nutzungsstrukturen
(einschließlich gesetzlich geschützter Biotope); faunistische
Habitatkomplexe (Lebensraum); potenzielle Vorkommen
Waldfledermäuse, Großvogelarten, Wildkatze; Schutzgebiet
„Schondratalsystem“
o R-K-107-02 bei km 24,5: Biotop- und Nutzungsstrukturen
(einschließlich gesetzlich geschützter Biotope); faunistische
Habitatkomplexe (Lebensraum); Schutzgebiet „Schondratal-
system“; potenzielle Vorkommen Waldfledermäuse, Baum-
brütende Greifvögel, Großvogelarten, Grauspecht, Hasel-
maus; FFH-Gebiet DE 5824-301 “Schondratalsystem“; be-
wegtes Gelände
o R-U-107-23 bei km 33,5: Biotop- und Nutzungsstrukturen
(einschließlich gesetzlich geschützter Biotope); faunistische
Habitatkomplexe (Lebensraum); potenzielle Vorkommen
Waldfledermäuse, Baumbrütende Greifvögel, Großvogelar-
ten, Grauspecht, Haselmaus
o R-U-107-25 bei km 35,4: Biotop- und Nutzungsstrukturen
(einschließlich gesetzlich geschützter Biotope); faunistische
Habitatkomplexe (Lebensraum); potenzielle Vorkommen
Waldfledermäuse, Baumbrütende Greifvögel, Großvogelar-
ten, Grauspecht, Wildkatze
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Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – SUP
Flächen mit eingeschränkter Verfügbarkeit9
Im TKS 107 befinden sich zudem Flächen mit eingeschränkter
Verfügbarkeit:
o Eine größere Gewerbe- und Industriefläche befindet sich bei
km 20,0 (westlich von Detter).
o Weitere kleinflächige Gewerbegebiete bzw. Ver-/ Entsor-
gungsanlagen befinden sich zerstreut im TKS.
o Bei km 16,0, km 27,0 und km 31,0 befinden sich kleinräumige
Deponieflächen.
Im TKS befindet sich eine hohe Anzahl von Flächen mit mittlerem
und geringem Konfliktpotenzial10: Im Vergleich der Korridore sind
in der Regel nur die Stufen hoch und sehr hoch relevant.
Schutzgut11 übergreifendes
Konfliktpotenzial in % der Flä-
che im TKS
o Sehr hoch: 55,1 %
o Hoch: 15,5 %
Bereiche mit eingeschränkter
Planungsfreiheit (Anzahl)
o Sehr hoch: 0
o Hoch: 4
Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – Natura 2000
Untersuchungen zur Natura 2000 – Verträglichkeit
Zweck: Prüfung eventueller Be-einträchtigungen von Natura-2000-Gebieten durch das Vorha-ben zur frühzeitigen Berücksichti-gung von Vorgaben des Gebiets-schutzes in Bezug auf die Erhal-tungsziele und den Schutzzweck von Natura-2000 Gebieten (FFH = Flora-Fauna-Habitat, VSch-Gebiet = Vogelschutzgebiet)
Natura 2000-Vorprüfungen
Durch das Vorhaben sind keine Beeinträchtigungen in folgenden
Gebieten anzunehmen:
o FFH-Gebiet DE 5624-307 „Stoppelsberg bei Weichersbach
und Haag-Stiftes bei Oberzell“
o FFH-Gebiet DE 5624-304 „Bergwiesen bei Züntersbach“
o FFH-Gebiet DE 5624-303 „Magerrasen bei Weichersbach und
weitere Flächen“
o FFH-Gebiet DE 5823-301 „Sinngrund“
o FFH-Gebiet DE 5824-371 „Einertsberg, Schondraberg und
angrenzende Wälder“
o FFH-Gebiet DE 6023-302 „Mausohrwochenstuben im Spess-
art“
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Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – Natura 2000
Durch das Vorhaben sind Beeinträchtigungen in folgenden Ge-
bieten nicht auszuschließen, weshalb diese einer Verträglich-
keitsprüfung unterzogen werden:
o FFH-Gebiet DE 5723-350 „Biberlebensraum Hessischer
Spessart (Jossa und Sinn)“
o FFH-Gebiet DE 5624-305 „Hemmersbach/ Bergwiesen bei
Ziegelhütte und weitere Flächen“
o FFH-Gebiet DE 5824-301 „Schondratalsystem“
Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungen
Unter Berücksichtigung von Maßnahmen sind in folgenden Ge-
bieten erhebliche Beeinträchtigungen auszuschließen:
o FFH-Gebiet DE 5723-350 „Biberlebensraum Hessischer
Spessart (Jossa und Sinn)“
o FFH-Gebiet DE 5624-305 „Hemmersbach/ Bergwiesen bei
Ziegelhütte und weitere Flächen“
o FFH-Gebiet DE 5824-301 „Schondratalsystem“
Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – ASE
Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (ASE)
Zweck: Prüfung der Betroffenheit des planungsrelevanten Arten-spektrums durch das Vorhaben unter Berücksichtigung von Ver-meidungs-/ vorgezogenen Aus-gleichsmaßnahmen
Bereiche eingeschränkter
Planungsfreiheit mit Realisie-
rungshemmnis
o Sehr hoch: 0
o Hoch: 6
Arten und Artengruppen:
o Baumbrütende Greifvögel
o Gelbbauchunke
o Grauspecht
o Großer Feuerfalter
o Großvogelarten
o Haselmaus
o Nachtkerzenschwärmer
o Waldfledermäuse
o Wiesenlimikolen
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Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – SöpB
Sonstige öffentliche und private Belange (SöpB)
Zweck: frühzeitige Berücksichti-gung und Ermittlung der Betrof-fenheit privater und öffentlicher Belange über den Untersuchungs-rahmen von RVS und SUP hinaus (Vervollständigung des Abwä-gungsmaterials im Verfahren)
Belange der Forstwirtschaft/ Sonder- und Dauerkulturen der
Landwirtschaft
o Forstwirtschaft: 34,6 % der Fläche im TKS
Um Oberzell ragt eine größere Waldfläche in den Korridor. Ein
Umgehen der Fläche ist voraussichtlich möglich. Nördlich Wei-
chersbach bei km 4,5 erstreckt sich eine Waldfläche über die
gesamte Breite des TKS. Eine Umgehung dieser Fläche ist
voraussichtlich nicht möglich. Bei Schwarzenfels finden sich
Waldflächen, welche in das TKS ragen. Ein Umgehen dieser
Flächen ist voraussichtlich möglich. Bei Zeitlofs ragen größere
Waldflächen in den Korridor. Zwischen km 9,0 und 12,0 ist ein
Umgehen der Flächen voraussichtlich westlich möglich. Zwi-
schen km 12,5 und 13,0 ist ein Umgehen der Flächen voraus-
sichtlich nordöstlich möglich. Bei km 14,0 erstreckt sich eine
Waldfläche über die gesamte Korridorbreite, eine sehr schma-
le Waldfläche erstreckt sich bei km 16,0 über die gesamte
Korridorbreite. Ein Umgehen dieser beiden Flächen ist vo-
raussichtlich nicht möglich. Zwischen Weißenbach und Detter
ragen von Süden Waldflächen in das TKS. Diese können vo-
raussichtlich nördlich umgangen werden.
Zwischen km 21,5 und 26,0 findet sich eine Waldfläche, wel-
che nahezu das gesamte TKS bedeckt. Ein Umgehen dieser
Fläche ist voraussichtlich nicht möglich. Im Bereich zwischen
Wartmannsroth und Gräfendorf befinden sich mehrere Wald-
flächen im TKS oder ragen in den Korridor hinein. Ein Umge-
hen der Flächen ist voraussichtlich möglich.
Östlich von Gräfendorf zwischen km 33,0 und 34,0 sowie zwi-
schen km 34,5 und 36,0 erstrecken sich zwei Waldflächen
über die gesamte Korridorbreite. Ein Umgehen dieser Flächen
ist voraussichtlich nicht möglich.
Zwischen Wolfsmünster und Weyersfeld ragt eine große
Waldfläche in den Korridor. Ein Umgehen dieser Fläche ist vo-
raussichtlich nordöstlich möglich. Bei Aschenroth erstreckt
sich eine Waldfläche über die gesamte Korridorbreite. Ein
Umgehen dieser Fläche ist voraussichtlich nicht möglich.
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Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – SöpB
o Landwirtschaft: 0,2 % der Fläche im TKS
Südlich Detter findet sich eine Streuobstwiese. Bei Völkerslei-
er findet sich eine Baumschule. Zwischen Aschenroth und
Weyersfeld liegen einige Streuobstwiesen sowie eine Obst-
plantage. Alle genannten Flächen können voraussichtlich um-
gangen werden.
Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – ISE
Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung
Zweck: Ersteinschätzung immis-sionsschutzrechtlicher Betroffen-heit durch Schall, elektrische Feldstärke und magnetische Flussdichte im Bereich der Kon-verter und der Erdkabelbaustellen
Prognostisch wird von einer Einhaltung aller immissionsschutz-
rechtlichen Vorgaben von Bundesverordnungen sowie Verwal-
tungsvorschriften ausgegangen.
Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – Prognose der wasserrechtlichen
Zulässigkeit
Prognose der wasserrecht-lichen Zulässigkeit
Fachbeitrag Wasser
Zweck: Ermittlung von Bereichen, die ein Realisierungshemmnis bezüglich der Vorgaben des Was-serhaushaltsgesetzes (WHG) und der EU-Wasserrahmenrichtlinie aufweisen
Nachfolgend aufgeführt sind Bereiche innerhalb des TKS 107,
die eine sehr hohe oder hohe spezifische Empfindlichkeit12 auf-
weisen. Bereiche mit mittlerer und geringer spezifischer Empfind-
lichkeit sind mit dem Vorhaben (voraussichtlich) immer vereinbar,
sodass auf eine ausführliche Beschreibung verzichtet wird.
Wasserschutzgebiete (WSG) und Heilquellenschutzgebiete
(HQSG) der Schutzzonen I und II weisen eine sehr hohe spezifi-
sche Empfindlichkeit auf. Es ist keine wasserrechtliche Zulässig-
keit zu erwarten. Für die weiteren Schutzzonen III, IIIA und IIIB
(WSG) bzw. die Schutzzonen A und B (HQSG) sowie für Ein-
zugsgebiete (EZG) mit hoher und sehr hoher spezifischer Emp-
findlichkeit können im Planfeststellungsverfahren Anträge auf Be-
freiung nach § 52 Abs. 1 WHG gestellt werden. Konflikte können
im Rahmen der Planfeststellung ggf. durch eine geeignete Tras-
senführung vermieden werden. Im TKS befinden sich die folgen-
den Schutzgebiete:
o HQSG 2220562400033 Zone II (geplant), randlich im Untersu-
chungsraum (UR) und im TKS
o WSG 435-155 Zone II (geplant), randlich im UR
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Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – Prognose der wasserrechtlichen
Zulässigkeit
o WSG 435-155 Zone III (geplant), im gesamten UR
o WSG 2210592400136 Zone I, randlich im TKS
o WSG 2210592400136 Zone II, randlich im UR und im TKS
o WSG 2210592400136 Zone III, mittig im UR und im TKS
o EZG Gräfendorf Dittlofsroda (2210582400021), im gesamten
UR
o EZG Karsbach, VR/VB Karsbach-Höllrich (2810592400001,
2810592400002, 2210592400136), im gesamten UR
Der Untersuchungsraum für das Schutzgut Wasser umfasst den
Trassenkorridor zuzüglich einer Aufweitung von 300 m beidseitig
des Trassenkorridorrandes.
Innerhalb des TKS befindet sich der Grundwasserkörper „Mu-
schelkalk - Arnstein“ (DE_GB_DEBY_2_G055). Er weist auf-
grund seines chemischen Zustands eine hohe spezifische Emp-
findlichkeit auf. Eine detaillierte Betrachtung der Grundwasser-
körper wird auf der nachfolgenden Planungsebene der Planfest-
stellung durchgeführt.
Bündelungsoptionen13
o Das TKS 107 kann im Bereich der Erdgasleitung „Sannerz-Rimpar“ über 1,7 km gebündelt
verlaufen. Damit kann die Beeinträchtigung für Natur und Landschaft voraussichtlich verrin-
gert bzw. vermieden werden.
Bundesfachplanung SuedLink Steckbrief – Trassenkorridorsegment 107
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1 Eingeschränkter Planungsraum = Vorschlag einer potenziellen Trassenachse (potTA), um die Querbarkeit eines Bereichs eingeschränkter Planungsfreiheit mit sehr hohem Realisierungshemmnis (rot) prüfen zu können; ggf. wird auch die konkrete Bauweise angenommen. 2 Erdkabelverbindungslinie = Verbindet zwei Bereiche mit eingeschränktem Planungsraum (potTA). Die Linie liegt grundsätzlich mittig im Trassenkor-ridor und orientiert sich an der kürzesten Verbindung. Sie bildet den Ausgangspunkt, um zusammen mit der lokalen Öffentlichkeit eine raumverträgliche Leitungsführung im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens zu finden. 3 Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit = Riegel und Engstellen aus Flächen sehr hoher Bewertung in den Einzelunterlagen oder kombiniert aus allen Unterlagen 4 Kombinierte Riegel/ Engstellen = Riegel/ Engstellen verschiedener Belange (Umweltbelange SUP, N2000, ASE + Technik bzw. RVS), die räumlich eng beieinander liegen, so dass eine gemeinsame Betrachtung zur Querung des Bereichs erfolgen muss. 5 Realisierungshemmnis = Sehr hoch: Der Riegel/ die Engstelle kann auch unter Berücksichtigung von Maßnahmen und Vorkehrungen nicht ge-quert werden. Hoch: Der Riegel/ die Engstelle kann nur unter Berücksichtigung von Maßnahmen und Vorkehrungen (z.B. Abstimmung mit dem Betreiber/ Eigentümer der Fläche im Rahmen des nächsten Planungsschrittes) gequert werden. 6 Riegel = Durchgehender Bereich im Korridor, gebildet durch mindestens 1 Kriterium mit sehr hohem spezifischen Restriktionsni-veau/ Empfindlichkeit oder Lücken zwischen einem oder mehreren Kriterien mit sehr hohem spezifischen Restriktionsni-veau/ Empfindlichkeit mit einem Passageraum von ≤ 50 m (Stammstrecke = beide Vorhaben werden unmittelbar parallel verlegt) bzw. ≤ 30 m (Normaltrecke = nur ein Vorhaben). 7 Engstelle = Engstelle bzw. Lücke zwischen einem oder mehreren Kriterien mit sehr hohem spezifischen Restriktionsniveau/ Emp-findlichkeit mit einem Passageraum ≤ 150 m (Stammstrecke = beide Verbindungen werden unmittelbar parallel verlegt) bzw. ≤ 100 m (Normaltrecke = nur eine Verbindung) auf. 8 RVS - Konformität = Die Prüfung der Konformität mit den entsprechenden Zielen und Grundsätzen der Raumordnung erfolgt basierend auf dem spezifischen Restriktionsniveau und dem ermittelten Konfliktpotenzial für die Konflikte in jedem Trassenkorridor-segment. Entsprechend sind für die Bewertung der Konformität die gleichen Bedingungen (Bauweise und Bünde-lungsoption) anzunehmen wie für die Einstufung des Konfliktpotenzials. 9 Flächen mit eingeschränkter Verfügbarkeit = Zu den Flächen mit eingeschränkter Verfügbarkeit gehören Windkraftanlagen und Windparks, Solaranlagen, Gewerbe- und Industriegebiete sowie Flughäfen, Militärische Anlagen, Ver- und Entsorgungsanlagen, Deponien und Altlasten so-wie Tagebaue. 10 SUP - Konfliktpotenzial = Grad der Vereinbarkeit eines Höchstspannungserdkabels mit den Zielen des Umweltschutzes. Das Konfliktpotenzial wird auf der Grundlage der spezifischen Empfindlichkeit in Verbindung mit der konkreten Bauweise (bau-, anlage- und be-triebsbedingte Wirkungen, geschlossen/ offen) ermittelt. 11 Schutzgüter = Zu den betrachteten Schutzgütern (SG) gehören gemäß § 2 UVPG: 1. SG Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. SG Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. SG Boden und Fläche, 4. SG Wasser, 5. Schutzgüter Luft und Klima, 6. SG Landschaft, 7. SG Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter, 8. Wechselwirkung zwischen den SG. 12 Allgemeine/ spezifische Empfindlichkeit = Empfindlichkeit der betrachteten Kriterien gegenüber den möglichen Wirkungen des Vorhabens. Man unterscheidet zwischen der theoretischen „allgemeinen Empfindlichkeit“ und der „spezifischen Empfindlichkeit“, welche die konkrete Ausprägung der SUP-Kriterien im festgelegten Untersuchungsraum beschreibt. 13 Bündelungsoptionen = Zu den potenziellen Bündelungsoptionen für das Erdkabelvorhaben zählen vorhandene Hoch- und Höchstspannungslei-tungen ab 110 kV, Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen, erdverlegte Infrastrukturen, Bahnstrecken und Bahnstrom sowie vorhandene Infrastrukturen in Waldbereichen.