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Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - EFRE - Förderperiode 2000-2006 Ziel 2-Förderung in Niedersachsen

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - EFRE · 29. Februar 2000 das Ziel 2-Förderprogramm für Niedersach-sen beschlossen und damit die Förderschwerpunkte und die Aufteilung

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Europäischer Fonds fürregionale Entwicklung- EFRE -

Förderperiode 2000-2006

Ziel 2-Förderung in Niedersachsen

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Ziel 2-Förderung in Niedersachsen

Inhalt

Kurzfassung der Förderschwerpunkte

Verfahren zur Festlegung der Ziel 2-Gebiete

Ziel 2-Gebiete in Niedersachsen

Fördergebietskarte

Finanzrahmen und Programmschwerpunkte

Förderschwerpunkte in Niedersachsen

Förderschwerpunkte in den Übergangsgebieten

Förderschwerpunkt 1: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit derWirtschaft, insbesondere der KMU, von Forschung undtechnologischer Entwicklung und der Informationsgesellschaft

Förderschwerpunkt 2: Förderung des Tourismus, der kulturellenAttraktivität und des endogenen Potenzials

Förderschwerpunkt 3: Schutz und Verbesserung derUmweltqualität

Förderschwerpunkt 4: Chancengleichheit und Arbeitsmarkt

Förderschwerpunkt 5: Infrastrukturmaßnahmen

Förderschwerpunkt 6: Technische Hilfe

Partnerschaft und Programmabwicklung

Ziel 2-Gebietsliste

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft,Technologie und VerkehrReferat 200

Diese Informationsschrift basiert auf einer Ausarbeitung derBezirksregierung Lüneburg, Dezernat 203

Diese Informationsschrift darf, wie alle Publikationen der Landesregie-rung, nicht zur Wahlwerbung in Wahlkämpfen eingesetzt werden.

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Kurzfassung der Förderschwer-

punkte der Ziel 2-Förderung für

die Förderperiode 2000-2006

Die Niedersächsische Landesregierung hat in der Sitzung am29. Februar 2000 das Ziel 2-Förderprogramm für Niedersach-sen beschlossen und damit die Förderschwerpunkte und dieAufteilung der EU-Gelder festgelegt.

Von 2000 bis 2006 erhält Niedersachsen von der EU rund1,362 Milliarden Mark für die Ziel 2-Gebiete. Weitere 73 Mil-lionen Mark stellt die EU von 2000 bis 2005 für Übergangs-gebiete zur Verfügung. Hiermit soll die Förderung von Gebie-ten fortgeführt werden, die bis Ende 1999 zu den bisherigenZiel 2- oder Ziel 5b-Gebieten gehörten, der neuen Zielgebiets-kulisse aber nun nicht mehr angehören.

Im Vergleich: Für die Jahre 1994 bis 1999 standen 672 Millio-nen Mark zur Verfügung, das sind durchschnittlich 112 Millio-nen Mark im Jahr. Künftig werden rund 205 Millionen Markim Jahr nach Niedersachsen fließen, das ist eine Steigerungum 83 Prozent.

Die Förderung dient der Unterstützung der wirtschaftlichenund sozialen Umstellung der Gebiete mit Strukturproblemen.Es wurden folgende Förderschwerpunkte festgelegt:

1. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, ins-besondere der kleinen und mittleren Unternehmen, vonForschung und technologischer Entwicklung sowie derInformationsgesellschaft. Das Fördervolumen beträgt 652Millionen Mark im Ziel 2-Gebiet und 41 Millionen Markim Übergangsfördergebiet.

2. Förderung des Tourismus und der kulturellen Attraktivität.Das Fördervolumen im Ziel 2-Gebiet beträgt 299 Millio-nen Mark.

3. Schutz und Verbesserung der Umweltqualität, dasFördervolumen im Ziel 2-Gebiet beträgt 64 MillionenMark und 21 Millionen Mark im Übergangsgebiet.

4. Chancengleichheit und Arbeitsmarkt mit einemFördervolumen von 100 Millionen Mark im Ziel 2-Gebiet.

5. Infrastrukturmaßnahmen – ohne Tourismus –, dasFördervolumen beträgt 243 Millionen Mark im Ziel 2-Gebiet und 10 Millionen Mark im Übergangsfördergebiet.

6. Technische Hilfe – Evaluierung und Begleitung des Pro-gramms, Öffentlichkeitsarbeit –, hierfür stehen 4,5 Millio-nen Mark im Ziel 2-Gebiet und 0,3 Millionen Mark imÜbergangsfördergebiet zur Verfügung.

Die EU-Gelder müssen in gleicher Höhe durch Bundes-, Lan-des-, kommunale oder sonstige öffentliche bzw. private Mittelgegen finanziert werden, so dass letztendlich Fördergelder inHöhe von 2,8 Milliarden Mark zur Verfügung stehen.Soweit es um Investitionen geht, ist ein Gesamtinvestitions-volumen von etwa 10 Milliarden Mark zu erwarten.

Das EU-Geld aus dem Europäischen Fonds für regionale Ent-wicklung fließt in Maßnahmen im Bereich des Wirtschaftsmi-nisteriums, des Wissenschaftsministeriums, des Umwelt-ministeriums, des Innenministeriums, des Kultusministeriumsund des Sozialministeriums.

Die Bezirksregierungen in Braunschweig, Hannover, Lüneburgund Oldenburg wickeln das Programm ab.

Förderanträge können ab sofort gestellt werden.

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Verfahren zur Festlegung der

Ziel 2-Gebiete in Niedersachsen

Kriterien der EU für die Festlegung von Ziel 2-Fördergebieten

Die Ziel 2-Förderung soll die wirtschaftliche und soziale Um-stellung in Gebieten mit Strukturproblemen fördern, hierbeiwerden folgende Gebiete berücksichtigt:

– Industrie- und Dienstleistungsgebiete mit rückläufigerEntwicklung

– Ländliche Gebiete mit relativ niedrigem Entwicklungs-stand

– Städtische Gebiete mit sozialen Brennpunkten

– Vom Fischereisektor abhängige Gebiete

– Sonstige Gebiete mit erheblichen Strukturproblemen

In den Ziel 2-Gebieten leben europaweit 18 % der EU-Bevöl-kerung. Die Gebiete werden auf Ebene NUTS III – Ebene derLandkreise und kreisfreie Städte – festgelegt. Die Übergangs-gebiete (Outphasing-Gebiete) werden bis Ende 2005 aus Ziel2 unterstützt, es handelt sich um solche Regionen, die alsehemalige Ziel 2 oder Ziel 5 b Gebiete nicht mehr die Kriteri-en des neuen Ziel 2 erfüllen.

Die EU-Kommission hat die deutschen Ziel 2-Gebiete am09.02.2000 genehmigt. Sie wurden von der Niedersächsi-schen Landesregierung auf der Grundlage der Arbeitsmarkt-statistik ausgewählt. Insgesamt leben in den Ziel 2-Gebietenin Niedersachsen 2.444.843 Personen.

Ziel 2-Gebiete in Niedersachsen

(Einwohner in Klammern)

1. Regierungsbezirk Braunschweig (999.866), Anteil an derZiel 2-Bevölkerung in Niedersachsen 40,9 %

Salzgitter (76.369), Wolfsburg (30.949), Gifhorn(121.724), Helmstedt (88.209), Braunschweig (23.325),Göttingen (246.616), Goslar (141.367), Northeim(146.845), Osterode am Harz (87.531), Wolfenbüttel(36.931)

2. Regierungsbezirk Hannover (215.468), Anteil an derZiel 2-Bevölkerung in Niedersachsen 8,81%

Hameln-Pyrmont (149.451), Holzminden (66.017)

3. Regierungsbezirk Lüneburg (410.208), Anteil an derZiel 2-Bevölkerung in Niedersachsen 16,78%

Lüchow-Dannenberg (52.129), Celle (171036), Cuxhaven(83302), Lüneburg (21454), Uelzen (82287)

4. Regierungsbezirk Weser-Ems (819.301), Anteil an derZiel 2-Bevölkerung in Niedersachsen 33,51%

Delmenhorst (20.583), Emden (45.157), kreisfreie StadtOldenburg (26.784), Wilhelmshaven (61.318), Aurich(160.440), Cloppenburg (49.852), Emsland (74.629),Friesland (99.419), Leer (157.051), Wesermarsch(68.011), Wittmund (56.057)

Die Ziel 2-Gebiete und die Übergangsfördergebiete sind in derKarte (folgende Seite) markiert. Eine komplette Liste der Ziel2-Gebiete ist im Anhang abgedruckt.

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Ziel 2 Finanzrahmen und

Programmvorgaben

– Das EU-Mittelvolumen für Ziel 2 Gebiete beträgtinsgesamt 696.600.000 EURO, die Mittelverteilungerfolgt in etwa gleichmäßig auf die Jahre 2000 bis2006

– Die Übergangsunterstützung aus Ziel 2 beträgtinsgesamt 37.353.000 EURO, das Mittelvolumen sinktvon 10 Millonen EURO in 2000 auf 1 Million EURO in2005

– Bei der Förderung sind die politischen Prioritäten „EU-Mainstreaming“ zu beachten:

– Nachhaltige Entwicklung (incl. Umweltschutz)– Chancengleichheit für Frauen und Männer– Wettbewerbsfähigkeit und Innovation– Beschäftigung und Entwicklung von Humankapital– Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen

Jahrestranchen der Ziel 2 Mittel 2000-2006 für Nieder-sachsen (in Millionen EURO)

Jahr Zielgebiete Übergangsgebiete Summe2000 97,875 10,783 108,658

2001 99,900 9,162 109,0622002 101,475 7,470 108,9452003 103,725 5,709 109,4342004 95,850 3,101 98,9512005 97,875 1,128 99,0032006 99,900 0,000 99,900Summe 696,600 37,353 733,953

Ziel 2 finanzierende Strukturfonds

1. Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Inhaltliche EU-Vorgaben zur Programmgestaltung im Gel-tungsbereich des EFRE

– Produktive Investitionen zur Schaffung und Sicherungvon Dauerarbeitsplätzen

– Wirtschaftsnahe Infrastrukturinvestitionen

– Erschließung des endogenen Potenzials

2. Europäischer Sozialfonds (ESF)

Inhaltliche EU-Vorgaben zur Programmgestaltung im Anwen-dungsbereich des ESF:

– Aktive Arbeitsmarktpolitik zur Bekämpfung der(Langzeit-)Arbeitslosigkeit

– Entwicklung der Humanressourcen und sozialeIntegration in den Arbeitmarkt

– Förderung der Chancengleichheit von Frauen undMännern

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Ziel 2 Förderschwerpunkte in

Niedersachsen

1. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirt-schaft, insbesondere der KMU, von Forschung undtechnologischer Entwicklung und derInformationsgesellschaft

1.01 Einzelbetriebliche Förderung, Förderung produktiverInvestitionen: gewerbl. Wirtschaft (GA), KMU,Handwerk

1.02 Stärkung des Unternehmertums: Starthilfe-Zuschuss,“Meisterprämie”

1.03 Förderung der Forschung und technologischenEntwicklung: FuE im Bereich Produkt- undVerfahrensinnovation, Ökofonds “Wirtschaft undUmwelt”, “Neue Umwelttechnologien”, Solarenergie

1.04 Förderung des Technologietransfers und derInfrastruktur: Beratungen und Kooperations-vermittlungen, Kooperation Hochschulen/Wirtschaft

1.05 Förderung der Informationsgesellschaft

1.06 Einzelbetriebliche Unternehmensberatung für Existenz-gründerinnen und Existenzgründer und KMU

2. Förderung des Tourismus, der kulturellenAttraktivität und des endogenen Potenzials

2.01 Neue Infrastruktureinrichtungen in touristischenSchwerpunkten

2.02 Modernisierungsmaßnahmen auf der Grundlage in denRegionen abgestimmter Konzepte

2.03 Touristische Vorhaben und nachhaltige Entwicklung

2.04 Steigerung der kulturellen Attraktivität in Stadt undRegion

2.05 Stärkung und Erschließung des endogenen Potenzials:Gewerbe und Stadtentwicklung/Stadtmarketing,FuE-Personaltransfer, Innovationsförderung für dasHandwerk

2.06 Förderung der regionalen Entwicklung durchNetzwerke und andere Kooperationen und vonregionalen Entwicklungskonzepten durch Dritte

2.07 Stärkung des Wirtschaftsbetriebes Kultur undkulturwirtschaftliche Maßnahmen

2.08 Küstenschutz auf den Inseln – nur RegierungsbezirkWeser-Ems

2.09 Förderung beispielhafter Projekte in den Regionen

3. Schutz und Verbesserung der Umweltqualität

3.01 Förderung von kommunalen Vorhaben auf dem Gebietder Abwasserreinigung und Abwasserverwertung, dieüber den Stand der Technik hinausgehen

3.02 Umsetzungsprogramm LIFE

3.03 Lokale Agenda-21-Prozesse

3.04 Förderung von Vorhaben auf dem Gebiet derAbwasserreinigung und Abwasserverwertung imindustriellen/gewerblichen Bereich, die über den Standder Technik hinausgehen

4. Chancengleichheit und Arbeitsmarkt (ESF)

4.01 Qualifizierung von Arbeitslosen aus dem altindustriellenBereich, insbesondere für Tätigkeiten imDienstleistungs- und Handwerksbereich

4.02 Qualifizierung von Arbeitslosen aus dem Agrar- undagrarnahen Bereich (z.B. Lebensmittelherstellung und -veredelung), insb. für Tätigkeiten im Dienstleistungs-(insb. Tourismus) und Handwerksbereich

4.03 Förderung von regionalen Bündnissen und territorialenBeschäftigungspakten

4.04 Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten imDienstleistungssektor und im gewerblichen Bereichsowie im Tourismus-, Kultur- und Handwerksbereich,insbesondere in ländlich geprägten Gebieten

4.05 Integrierte Maßnahmen von Hochschulen zurExistenzgründung oder Betriebsübernahme durchHochschulabsolventen

4.06 Verbesserung der Zugangsvoraussetzungen zu einerErwerbstätigkeit für Frauen im ländlichen Raum, durchbesonders auf den ländlichen Raum ausgerichteteMaßnahmen und Modellprojekte

5. Infrastrukturmaßnahmen

5.01 Wirtschaftsnahe Infrastruktur und Infrastruktur inKonversionsgebieten

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5.02 Verkehrsinfrastruktur und Mobilität: NachhaltigeVerkehrssysteme, Modernisierung des SPNV

5.03 Erneuerung städtischer Problemgebiete

5.04 Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben

5.05 Infrastruktur im Bereich beruflicher Aus-, Fort- undWeiterbildung

5.06 Errichtung und Weiterentwicklung vonGüterverkehrszentren

6. Technische Hilfe

Aufbau von Monitoringsystemen, Evaluierung undBegleitung, Finanzkontrolle, Öffentlichkeitsarbeitund Publizitätsmaßnahmen, Begleitausschuss (u.a.Geschäftsstelle)

EU-Mittelaufteilung auf die Förderschwerpunkte (FS) inZiel 2-Gebieten

FS 1 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft,insbesondere der KMU, von Forschung undtechnologischer Entwicklung sowie derInformationsgesellschaft

654,10 Millionen DM

FS 2 Förderung des Tourismus, der kulturellen Attraktivitätund des endogenen Potenzials

296,80 Millionen DM

FS 3 Schutz und Verbesserung der Umweltqualität

64,0 Millionen DM

FS 4 Chancengleichheit und Arbeitsmarkt (ESF)

100,0 Millionen DM

FS 5 Infrastrukturmaßnahmen - ohne Tourismus -

243,0 Millionen DM

FS 6 Technische Hilfe (Evaluierung u. Begleitung des Pro-gramms, Öffentlichkeitsarbeit)

4,5 Millionen DM

Fördermaßnahmen in den

Übergangsgebieten

1 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirt-schaft, insbesondere der KMU, der Forschung undtechnologischen Entwicklung

1.01 Einzelbetriebliche Förderung, Förderung produktiverInvestitionen

1.03 Förderung der Forschung und technologischeEntwicklung

2 Förderung des Tourismus, der kulturellen Attrakti-vität und des endogenen Potenzials

2.06 Förderung der regionalen Entwicklung durchNetzwerke und andere Kooperationen

3 Schutz und Verbesserung der Umweltqualität

3.01 Förderung von kommunalen Vorhaben auf dem Gebietder Abwasserreinigung

3.02 Umsetzungsprogramm Life

3.03 Lokale Agenda 21-Prozesse

3.04 Förderung von gewerblichen Vorhaben auf dem Gebietder Abwasserreinigung

5 Infrastrukturmaßnahmen

5.01 Wirtschaftsnahe Infrastruktur und Infrastruktur inKonversionsgebieten

6 Technische Hilfe

Das EU-Fördervolumen für die Übergangsgebiete beträgtinsgesamt 73,054 Millionen DM.

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1.01 Einzelbetriebliche

Förderung, Förderung produktiver

Investitionen

Zweck / Ziele

Verbesserung der Situation der Unternehmen und Sicherungvon bestehenden Arbeitsplätzen sowie Schaffung von neuenDauerarbeitsplätzen und damit Diversifizierung der Wirt-schaftsstruktur in den Fördergebieten.

Begründung

Kleine und mittlere Unternehmen sind bedeutende Träger desArbeitsplatz- sowie des Ausbildungsplatzangebotes. Durcheinzelbetriebliche Förderungen in investive Maßnahmen sollendiese Unternehmen in die Lage versetzt werden, den nötigenAnpassungsprozess an den Strukturwandel zu bewältigen undzu einer weiteren Diversifizierung der bestehenden Wirt-schaftsstruktur beizutragen, Arbeitsplätze und Einkommen zusichern.

Förderbereich

Produktive Investitionen sollen vor allem in folgenden Berei-chen gefördert werden

– Errichtungsinvestitionen– Erweiterungsinvestitionen– Umstellungs- und Anpassungs- bzw.

Umtrukturierungsinvestitionen– Erwerb einer stillgelegten oder von der Stillegung

betroffenen Betriebsstätte,– Verlagerung von Betriebsstätten.

Es werden vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU)gefördert. In GA C-Fördergebieten können Zuschüsse bis zu28 %, in GA D-Fördergebieten können mittlere Unternehmenbis zu 7,5 % und kleine Unternehmen bis 15 % Zuschusserhalten.

Finanzierung (DM)

Ziel 2 Gebiete Übergangsgebiete

Gesamtkosten 5.979.380.000 315.612.000GA-Mittel 472.750.000 17.839.000Kommunen 7.000.000 1.831.000EFRE 479.750.000 19.670.000

Private 5.019.880.000 276.272.000

1.02 Stärkung des

Unternehmertums

Zweck / Ziele

Steigerung der Selbständigkeit der Unternehmer undInitiierung von Existenzgründungen, insbesondere der Frauen,in den Fördergebieten unter besonderer Berücksichtigung desDienstleistungssektors.

Begründung

Es sollen Existenzgründungen und Betriebsübernahmengefördert werden, um so in besonders strukturschwachenGebieten mehr Arbeitsplätze schaffen bzw. sichern zu kön-nen. Daneben soll das vorhandene, aber bisher nicht ausrei-chend genutzte Meisterpotential im Handwerk aufgeschlos-sen werden, damit einerseits mehr arbeitsplatzschaffendehandwerkliche Existenzen gegründet und andererseits beste-hende Handwerksunternehmen mit gesunden Betriebsstruk-turen erhalten werden können. Dadurch sollen nachhaltigeArbeitsplatzeffekte ausgelöst werden.

Förderbereich

Durch einen Gründungszuschuss soll die Eigenkapital-ausstattung der Gründer und Nachfolger verbessert werden.Durch die Zahlung einer Prämie für Handwerker mit einer inden letzten drei Jahren vor Antragstellung abgelegten Mei-sterprüfung soll ein Anreiz für Betriebsgründungen und -übernahmen geschaffen werden. Insbesondere ist angestrebt,Frauen als Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen zufördern.

Finanzierung (DM)(nur in Ziel 2 Gebieten)

Gesamtkosten 553.400.000Landesmittel 60.400.000EFRE-Mittel 60.400.000Private Mittel 432.600.000

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1.03 Förderung von Forschung

und technologischer Entwicklung

Zweck / Ziele

Förderung von Vorhaben insbesondere kleiner und mittlererUnternehmen (KMU) zur Sicherung und Schaffung vonArbeitsplätzen und zum Erhalt sowie zur Diversifizierung derWirtschaftsstruktur in den Bereichen der Forschung undtechnologischen Entwicklung sowie der mit dem Umwelt-schutz in Zusammenhang stehenden Prozess- oder Produktin-novationen.

Begründung

Eine Intensivierung der Forschungs- und Entwicklungs-tätigkeit, die unter besonderer Berücksichtigung der Umwelt-verträglichkeit stattfindet, trägt langfristig dazu bei, Defiziteim Bereich des Einsatzes an Know-how und FuE zu verringernund die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die Förderunginnovativer Prozesse in der Umwelt und Abfallwirtschaft wirktsich mittel- und langfristig strukturverbessernd auf die Regio-nen aus, stärkt die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmenund sichert bestehende Arbeitsplätze bzw. trägt zur Schaf-fung neuer Arbeitsplätze bei.

Förderbereich

Gefördert werden Maßnahmen, die insbesondere dazubeitragen

– den Anteil der FuE-Ausgaben der geförderten Unter-nehmen zu steigern

– die Entwicklung von Demonstrationsanlagen zurEinführung innovativer Umweltschutztechnologien zuverbessern

– die Forschung und Anwendung im Bereich derregenerativen Energien zu steigern

– Prozess- und Produktinnovationen innerhalb dergeförderten Unternehmen einzuleiten und bei derUmsetzung zu begleiten

Fördersätze

– Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bis 35% /47,5% für KMU, sonst max. 25% / 37,5%

– Demonstrationsanlagen innovativer Umweltschutztechnologien bis 40 % bei KMU, sonst max. 30 %

– Prozess- und Produktinnovationen bis 35 % bei KMU,sonst max. 25 %

– Forschung und Anwendung regenerativer Energienbis 20-30% nach de-minimis-Regel bzw. 40 % beiModellvorhaben

Finanzierung (DM)

Ziel 2-Gebiete Übergangsgebiete

Gesamtkosten 463.700.000 156.050.000Landesmittel 65.700.000 21.800.000EFRE 65.700.000 21.800.000

Private 332.300.000 112.450.000

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1.04 Förderung des Technolo-

gietransfers und der Infrastruktur

Zweck / Ziele

Die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Unternehmensoll durch die Erarbeitung von Problemanalysen und -lösungs-ansätzen, die Erleichterung des Zugangs zu Hochschulen undFuE-Einrichtungen sowie die Unterstützung von Kooperations-projekten gestärkt werden. Die Hochschulen sollen ihrePotenziale für Innovationen in Unternehmen aktivieren sowiezur Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur durch Existenz-gründungen und Betriebsübernahmen durch Hochschul-absolventen beitragen.

Förderbereich

Einrichtungen der kommunalen Wirtschaftsförderung und vondiesen beauftragte Technologietransfereinrichtungen sollenunterstützt werden, um Unternehmen zu beraten und Koope-rationen mit Hochschulen und FuE-Einrichtungen vermittelnzu können. In Betracht kommen hierfür vorrangig Hochschu-len und FuE-Einrichtungen in Niedersachsen und angrenzen-den Gebieten, damit die im Rahmen einer Maßnahmeinitierten Kontakte zu einer dauerhaften Zusammenarbeitführen.

Die Förderung von Projekten in Trägerschaft der Hochschulensetzt voraus, dass diese eindeutig auf einzelne Unternehmenoder die Wirtschaft insgesamt ausgerichtet sind. Die koope-rierenden Unternehmen sollen sollen sich mit eigenen finanzi-ellen oder geldwerten Leistungen an den FuE-Projektenbeteiligen.

Gefördert werden sollen insbesondere

– Maßnahmen zur verstärkten Heranführung von Unter-nehmen an die Zusammenarbeit mit Hochschulen

– Praxisnahe FTE-Projekte im Interesse von und inKooperation mit Unternehmen

– Überführung und Implantierung der FTE-Ergebnisse indie Unternehmen, einschließlich der entwickelten DV-Programme, der aus den FTE-Projekten hervorgegange-nen Patente sowie der beschafften Geräte, die für diebetriebliche Umsetzung der FTE-Ergebnisse erforderlichsind

– Maßnahmen zur Optimierung des Transfers vonHochschul-Know how in die Wirtschaft

– Maßnahmen zur möglichst umfassenden Erschließungdes Forschungs-, Wissens- und sonstigen

Leistungspotenzials und dessen unmittelbareNutzbarmachung für Unternehmen

– Bedarfs- und Machbarkeitsstudien

Die Vorhaben müssen konkret sein, innovativen Charakter fürdie Region haben und den Nutzen für die regionale Wirt-schaft oder Einzelbetriebe und positive Beschäftigungseffektehaben.

Gefördert werden

– die kommunale Innovationsberatung durchTechnologietransferstellen nach kommunalenRichtlinien oder Verträgen bis zu 50 %. Es ist einekommunale Kofinanzierung mindestens in Höhe derEFRE-Mittel erforderlich

– FTE-Projekte der Hochschulen für Unternehmen imZusammenhang mit konkreten, innovativenForschungs- oder Wissenstransferprojekten mit Nutzenfür die regionale Wirtschaft oder Einzelbetriebe. DerInterventionssatz beträgt 50 %, die Kofinanzierungerfolgt überwiegend durch Landesmittel

Finanzierung (DM)(nur in Ziel 2-Gebieten)

Gesamtkosten 52.180.000Landesmittel 24.000.000Kommunalmittel 1.850.000EFRE-Anteil 25.850.000

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1.05 Förderung der

Informationsgesellschaft

Zweck / Ziele

Verbesserung der Bedingungen und Erleichterung des Anpas-sungsprozesses der Unternehmen im Bereich derInformations- und Kommunikationstechnik und den damiteinher gehenden neuen Arbeits- und Organisationstechniken.

Begründung

Die Bereitstellung, der Zugang und die Organisation vonInformationen bilden die Basis von Innovationen und könnenvor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen zur Verbes-serung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Dabei kommtder Informations- und Kommunikationstechnologie einebesondere Bedeutung zu, indem sie den Zugang zu Informa-tionen erleichtert, die Vernetzung von entsprechendenAkteuren begünstigt und damit den Zugang der einzelnenAkteure zu den regionalen, nationalen und internationalenMärkten verbessert.

Vor allem in Anbetracht der wachsenden Bedeutung deselektronischen Handels und der zunehmenden Bedeutung derInformations- und Kommunikationstechnologien für dasMarketing sollen bestehende Defizite der Unternehmen inden Förderregionen mit Hilfe dieser Maßnahmen abgebautwerden.

Förderbereich

Es sollen vorrangig nicht investive Einzelvorhaben oderVerbundvorhaben gefördert werden, die auf der Basis derInformations- und Kommunikationstechnologien die Entwick-lung und Anwendung von neuen oder verbesserten Produk-ten, Verfahren, Systemlösungen sowie Dienstleistungen fürdie Informations- und Kommunikationswirtschaft zum Inhalthaben.

Dabei gilt als neu ein Produktverfahren oder eine Systemlösungoder Dienstleistung, wenn sie in der angestrebten Form bisherim Land Niedersachsen bzw. in Deutschland noch nicht wirt-schaftlich verwertet wurde. Die Anwendung und der Aufbauwie auch der Betrieb von Pilot- und Demonstrationsvorhabenzur Erprobung der technischen Fähigkeit und der wirtschaftli-chen Optimierung ist dabei mit eingeschlossen.

Maßnahmen, bei denen anstelle von Landesmitteln kommu-nale Mittel eingesetzt werden, können gefördert werden,wenn sie sich an die IuKW-Richtlinie anlehnen und die de-minimis-Regelung der Europäischen Kommission eingehaltenwird.

Gefördert wird die Entwicklung und Anwendung von neuenProdukten, Verfahren, Systemlösungen und Dienstleistungenfür die Informations- und Kommunikationswirtschaft sowievon entsprechenden nicht investiven Einzelprojekten oderVerbundvorhaben, auch Pilot- und Demonstrationsvorhaben.

Der Fördersatz beträgt max. 40 % der zuwendungsfähigenAusgaben.

Finanzierung (DM)(nur in Ziel 2 Gebieten)

Gesamtkosten 17.600.000Landesmittel 3.000.000Kommunalmittel 1.400.000EFRE-Anteil 4.400.000

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1.06 Unternehmensberatung für

Existenzgründer und Existenz-

gründerinnen und KMU

Zweck/Ziele

Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und Diversifizierung derWirtschaftsstruktur in den Fördergebieten durch bestandsfe-ste Unternehmensneugründungen bzw. Steigerung derLeistungsfähigkeit der Wirtschaft.

Begründung

Kleinere und mittlere Unternehmen sind bedeutende Trägerdes Arbeitsplatz- sowie des Ausbildungsplatzangebotes. Umbei den KMU der gewerblichen Wirtschaft bestehendegrößenbedingte Defizite in der Unternehmensführung auszu-gleichen, die sowohl im betriebswirtschaftlichen als auch imtechnischen Bereich angesiedelt sein können, sieht § 7 desGesetzes zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmenvom 28.05.1993 die Förderung der Unternehmensberatungvor. Hierdurch sollen kleine und mittlere Unternehmen in dieLage versetzt werden, Informationsdefizite durch eine ent-sprechende Unternehmensberatung auszugleichen, um somitihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Förderbereich

Um bei Existenzgründungen sowie KMU bestehende Defizitein der Unternehmensvorberei-tung bzw. -führung auszuglei-chen, sollen konzeptionelle Beratungen in folgenden Berei-chen gefördert werden:

– Existenzgründung/Unternehmensnachfolge– Marketingberatungen (nur für Handwerksbetriebe)– Erschließung neuer Märkte außerhalb des

Binnenmarktes– Immaterieller Leistungstransfer– Qualitätssicherung

Zur Umsetzung der Beratungsergebnisse sollen auch innerbe-triebliche Qualifizierungsmaßnahmen in den beiden letztge-nannten Bereichen unterstützt werden.

Die Förderung erfolgt nach de-minimis-Regelung mit max.100.000 Euro in 3 Jahren bzw. mit einem Fördersatz von max.50 % der zuwendungsfähigen Kosten

Finanzierung (DM)(nur in Ziel 2 Gebieten)

Gesamtkosten 32.000.000Private Mittel 16.000.000EFRE-Anteil 16.000.000

2.01 Neue Infrastruktureinrich-

tungen in touristischen Schwer-

punkten

Zweck / Ziele

Die Fördermaßnahmen dienen der Schaffung neuer Infra-struktureinrichtungen zur Abrundung des Angebotes für dietouristischen Zielgruppen der Region und für auf der Basisentsprechender Abstimmungsprozesse in der Region neu zuerschließende Zielgruppen.

Begründung

Der wirtschaftliche Erfolg der gewerblichen touristischenAnbieter in den Regionen ist auf Dauer nur zu gewährleisten,wenn das Umfeld für Urlauber den sich verändernden Erwar-tungen der touristischen Zielgruppen bzw. den Bedürfnissenneuer touristischer Zielgruppen angepasst wird. Dies bedeutetu.a., dass die vorhandene Infrastruktur durch die Schaffungneuer Einrichtungen/Angebote, die in dieser Form oder indiesem Umfang bisher nicht verfügbar sind, ergänzt wird.

Förderbereich

Es werden nur solche Einrichtungen in touristischen Schwer-punkten (Gemeinden/Samt-gemeinden bzw. Destinationenmit mehr als 50.000 Übernachtungen lt. amtl. Statistik/mehrals 100.000 Tagesbesuchern) gefördert, die eine überwiegen-de Nutzung durch Touristen erwarten lassen und die sichunter eine der folgenden Maßnahmekategorien subsumierenlassen

– Entwicklung von touristischen Kernanziehungspunkte,auch durch herausgehobene, imageprägendeNeubaumaßnahmen

– Neubau von Infrastruktureinrichtungen zur Schaffungvon Angeboten für die Kernzielgruppen der Region

– Ausbau der Infrastruktur zum nicht motorisiertenWasserwandern.

Der Interventionssatz beträgt 50 % soweit nur EFRE-Mittelund kommunale Kofinanzierungerfolgt. Bei Kombination mitGA bis 60 %, nur in besondere Ausnahmen bis 80 %.

Finanzierung (DM)(nur in Ziel 2 Gebieten)

Gesamtkosten 230.000.000öffentliche Mittel 230.000.000EFRE-Anteil 115.000.000

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2.02 Modernisierungsmaßnah-

men nach regionalen Konzepten

Zweck / Ziele

Mit den Fördermaßnahmen soll die Anpassung der in denFördergebieten vorhandenen touristischen Infrastruktureinrich-tungen an die allgemein steigenden Qualitätsanforderungenbzw. sich entwickelnde Qualitätsstandards, veränderte Erwar-tungen der spezifischen touristischen Zielgruppen oder die An-forderungen für die Region neu zu erschließender Zielgruppenerreicht werden.

Begründung

Die touristisch relevanten Regionen Niedersachsens verfügenweitgehend über eine quantitativ ausreichende Ausstattungmit touristischen Infrastruktureinrichtungen. Allerdingsgenügen viele Einrichtungen qualitativ nicht mehr den Erwar-tungen der Gäste. Die in der Regel von der öffentlichen Handgetragenen Einrichtungen können in den meisten Fällen nichtkostendeckend betrieben werden. Rücklagen für dringendnotwendige Qualitätsverbesserungen fehlen daher.

Um eine möglichst hohe Effizienz der durchzuführendenMaßnahmen zu erreichen, soll die Förderung auf der Basis derErgebnisse regionaler Prozesse, in denen Klarheit über diekünftig zu bedienenden touristischen Zielgruppen und derenErwartungen geschaffen worden ist, erfolgen.

Ergänzend sollen, insbesondere auch unter Kostengesichts-punkten, Konzepte für einen regionsbezogenen Ausbaueinzelner Einrichtungen sowie einen mit abweichenderZielrichtung durchzuführenden Umbau bzw. eine evtl. Schlie-ßung vergleichbarer anderer Einrichtungen in der RegionBerücksichtigung finden.

Förderbereich

Gefördert werden nur solche Einrichtungen, die nachweislichüberwiegend durch Touristen genutzt werden bzw. eineüberwiegende Nutzung durch Touristen erwarten lassen unddie sich unter eine der nachfolgenden Maßnahmekategoriensubsumieren lassen

– Modernisierung und Zentralisierung vonTourismusinformations- und Serviceeinrichtungen

– Modernisierung von Bädern

– Inwertsetzung nicht mehr genutzter Einrichtungen mitdem Ziel der touristischen Neupositionierung

– Optimierung von Rad- und Wanderwegesystemen

– Anpassung der naturerlebnisorientierten touristischenErschließungen in Natur- und Nationalparks

Nicht gefördert werden Sanierungsmaßnahmen. bzw. Maß-nahmen die durch Unterlassung einer angemessenen laufen-den Bauunterhaltung notwendig geworden sind.

Der Interventionssatz beträgt bis zu 50 %, für die Modernisie-rung von Bädern bis 40 %, ggf. in Kombination mit GA-Mitteln.

Finanzierung (DM)(nur in Ziel 2 Gebieten)

Gesamtkosten 237.000.000öffentliche Mittel 237.000.000EFRE-Anteil 111.000.000

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2.03 Touristische Vorhaben und

nachhaltige Entwicklung

Zweck / Ziele

Gefördert werden sollen Vorhaben, die im Hinblick auf dieangestrebte möglichst nachhaltige touristische Entwicklung imLande vorbildlich oder innovativ sind oder Pilotcharakterhaben.

Begründung

Für eine nachhaltige touristische Entwicklung bedarf eskonkreter, regional abgestimmter Zielvorstellungen,Marketingstrategien und Planungsgrundlagen. Diese sollenfür sich zusammenfindende, marktfähige touristische Destina-tionen in Form sog. Offener Foren Tourismus (OFT) undnachfolgender Prozesse entwickelt werden. Aus diesenProzessen werden sich spezifische, innovative Folgeprojekteergeben, die eine deutliche finanzielle Unterstüzung in Formvon Zuschüssen benötigen. Wegen der mit ihnen im Regelfallverbundenen Risiken bedürfen darüber hinaus Vorhaben mitPilotcharakter in Bezug auf public-private-partnership, um-weltorientierte Ausstattung und Führung oder sonstigeAspekte sowie die Entwicklung und Umsetzung alternativerMobilitätskonzepte in besonderer Weise der Förderung.

Förderbereich

Gefördert werden sollen nur solche Vorhaben, die sich unterdie nachfolgenden Maßnahmekategorien subsumieren lassen

– Regionale Entwicklungsprozesse (z.B. OFT), die derEntwicklung touristischer Leitbilder und der regionalenOrganisation zu marktfähigen touristischenDestinationen dienen

– Pilotvorhaben, z.B. innovative Folgeprojekte vonregionalen Entwicklungsprozessen wie OFT,RIS,RITTS,vorbildliche Projekte für public-private-partnership,Optimierung der umweltorientierten Ausstattung undFührung von Infrastruktureinrichtungen undgewerblichen Betrieben

– Entwicklung und Umsetzung von Alternativen für dieMobilität im Rahmen von touristischenUmstrukturierungsprozessen

Der Interventionssatz beträgt zu bis 80 %, davon 50 % EFREund bis zu 30 % Wirtschaftsförderfonds.

Finanzierung (DM)(nur in Ziel 2 Gebieten)

Gesamtkosten 60.000.000öffentliche Mittel 58.000.000EFRE-Anteil 29.000.000

2.04 Steigerung der kulturellen

Attraktivität in Stadt und Region

Zweck / Ziele

Erhöhung der kulturellen Identifikations- und Selbstdarstel-lungskraft sowie Erhalt und Pflege der bestehenden, bedeu-tenden kulturellen Einrichtungen in den Förderregionen.

Begründung

Der Kulturbereich ist zu einem bedeutenden Standortfaktor inder Wirtschaft geworden und kann vor allem durch Aus-strahlungseffekte auf die Tourismuswirtschaft zu einer positi-ven regionalwirtschaftlichen Entwicklung beitragen. Die Kulturentfaltet ihre wirtschaftsfördernde Kraft jedoch nur, wenneine Region eine identifizierbare kulturelle Attraktivität besitzt.Dies gilt sowohl für die städtischen wie auch für die ländli-chen Regionen, welche im Rahmen des derzeit stattfindendenAnpassungsprozesses an den Strukturwandel jedoch nurunzureichend Mittel für diesen Bereich investieren können.Um der Verantwortung des Erhaltes des kulturellen Erbesgerecht werden zu können, sollen daher die für den Kulturbe-reich tätigen Einrichtungen, Vereine, Verbände sowie Gebiets-körperschaften bei der Pflege und dem Ausbau der betreffen-den Einrichtungen unterstützt werden.

Förderbereich

Gefördert werden sollen insbesondere investive Maßnahmen,die nach Maßgabe der Denkmalschutzrichtlinie des Landesden Erhalt und die Instandsetzung bzw. Modernisierung vonkulturell genutzten Gebäuden gewährleisten, welche einerbreiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Darüber hinauskönnen nicht investive Maßnahmen gefördert werden,welche dazu beitragen, das kulturelle Angebot zu verbessernund einem breiten Publikum u.a. durch die Nutzung vonneuen Technologien zugänglich zu machen wie

– Ausbau vorhandener und Schaffung neuer kulturellerInfrastrukturen

– Unterstützung von Museen u.a. Kulturträgern– tourismusrelevante, überörtlich bedeutsame kulturelle

Veranstaltungen, Ausstellungen usw

Die Förderung erfolgt je zur Hälfte aus Landes- und EFRE-Mitteln im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Museenin nichtstaatlicher Trägerschaft.

Finanzierung (DM)(nur in Ziel 2 Gebieten)

Gesamtkosten 10.000.000Landesmittel 5.000.000EFRE-Mittel 5.000.000

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2.05 Stärkung und Erschließung

des endogenen Potenzials

Zweck / Ziele

Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur nachhaltigenGewerbeentwicklung in zentralen Bereichen zur Steigerungder Wettbewerbsfähigkeit der in den Ziel-2-Regionen ansässi-gen Unternehmen und Gebietskörperschaften und Ausbauder Selbsthilfepotenziale, Steigerung der Innovationsfähigkeitvon KMU, insbesondere auch im Handwerk.

Förderbereiche

Die Förderung im Rahmen Gewerbe und Stadtentwicklung/Stadtmarketing umfasst die Bereiche

– Bestandsentwicklung: Förderung der Kooperation deransässigen Unternehmen vor Ort und Aktivierung derwirtschaftlichen Selbsthilfepotenziale in denInnenstädten

– Mittelstandsförderung: Stärkung der Zusammenarbeitmittelständischer Betriebe, des Handwerks, desDienstleistungs- und Handelsbereichs und derWarenproduktion in der Standortgemeinde

– Förderung der Dienstleistungswirtschaft an zentralenStandorten

– Konzeptionelle Begleitung städtebaulicher investiverMaßnahmen (auch Sanierungsmaßnahnmen) zurAktivierung der gewerblichen Entwicklung

Bezuschusst werden nicht-investive Maßnahmen zur Förde-rung von Konzeptionen zur Entwicklung des gesamtenGewerbes in zentralen Bereichen sowie Maßnahmen zurVorbereitung des Standortmarketings in Städten und Gemein-den, insbesondere in kleinen und mittleren zentralen Ortenmit städtischer Struktur. Gefördert werden auch nicht-investive Maßnahmen, die geeignet sind, die gewerblicheEntwicklung in zentralen Orten in den Fördergebieten zustützen und nach innen und außen zu fördern, insbesondere

– Stadtmarketing: Konzepterstellung, Einstiegsberatung,Begleitung und Betreuung ansässiger Akteure,Ergebnisdokumentation und Erfahrungsaustausch mitanderen Teilnehmerstädten und -gemeinden

– Standortgutachten zur gewerblichen Entwicklung inden zentralen Bereichen, - Nachuntersuchungen zu dengewerblichen Auswirkungen früherer Städtebausanie-rungsmaßnahmen (auch ex-ante-Bewertung geplantergewerblicher Sanierungsmaßnahmen)

– Gewerbeflächenkonzeptionen einschließlich derBehandlung von Auswirkungen von Auslagerungen ausGemengelagen und der Auswirkungen großflächigerEinzelhandelsbetriebe im Einzugsbereich

– Personalkostenzuschüsse für zusätzliche, unabweisbareund direkt projektbezogene Maßnahmen des Stadt-marketings

Die Durchführung darauffolgender Werbeaktivitäten selbst(Anzeigen, Broschüren, Messeauftritte, Internetpräsentation)wird nicht gefördert. Die Beteiligung der geförderten Gemein-den an gemeinsamen Publizitätsmaßnahmen (Erfahrungsaus-tausch-Workshop, Dokumentation) und Teilnahme an einemIdeenwettbewerb “Stadtmarketing in Niedersachsen” istZuwendungsvoraussetzung. Antragsteller sind gehalten, dieBezüge zu weiteren örtlichen Konzepten (Stadtentwicklung,Aktivitäten für eine lokale Agenda 21, ggfs. regionalenAktivitäten) zu berücksichtigen und darzustellen.

In Bezug auf die Steigerung der Innovationsfähigkeit vonKMU umfasst die Förderung den Einsatz von FuE-Personal.Daneben werden für das niedersächsische Handwerk unter-stützt

– handwerksspezifische Forschungs- und Entwicklungs-vorhaben

– Maßnahmen zur Einführung von innovativenProdukten, Verfahren und Dienstleistungen

– Qualifizierungsvorhaben mit dem Ziel der Steigerungder Innovationsfähigkeit von Handwerksunternehmen

Der Fördersatz beträgt max. 50 %.

Finanzierung (DM)(nur in Ziel 2 Gebieten)

Gesamtkosten 83.000.000Landesmittel 15.000.000Kommunale 2.500.000EFRE-Mittel 17.500.000Private Mittel 48.000.000

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Zweck/Ziele

Förderung der Regionalentwicklung durch Stärkung derWettbewerbsfähigkeit der Regionen in Form von Verbund-strukturen, regionaler Profilierung, Regionalmarketing,Intensivierung des Informations- und Wissenstransfers,Erarbeitung projektvorbereitender Grundlagen/Entwicklungs-konzepte, Erprobung neuer Ansätze für das Managementregionaler Projekte.Durch die Förderung regionalerEntwicklungskonzepte (REK) wird die Eigenverantwortung derGebietskörperschaften für die regionale Entwicklung gestärkt.

Begründung

Regionale Kooperationen werden zunehmend zu einemmitentscheidenden Standortfaktor bei der Mobilisierung undBündelung der innovativen Kräfte und zur Bewältigung desStrukturwandels. Sie können eine bessere Beteiligung derregionalen Akteure gewährleisten und konzeptionelle Vorbe-reitung sowie bessere Begründungen für spätere Maßnahmenliefern. Durch die Konsensbildung bei der Zielfindung fürEntwicklungsmaßnahmen lässt sich eine Verbesserung derPlanungen und Beratungen der Gebietskörperschaftenerreichen.

Förderbereich

Gefördert werden soll insbesondere die Zusammenarbeitregionaler Akteure bei der Koordination regionalpolitischerMaßnahmen, bei der Abstimmung von Arbeits- undBeschäftigungsmaßnahmen und der Erarbeitung von Projek-ten, die der nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung dienen.Anträge, die sich in schlüssige Konzepte einfügen, sollenvorrangig gefördert werden.

Soweit in Landkreisen und kreisfreien Städten bereits Regio-nale Entwicklungskonzepte nach der Gemeinschaftsaufgabe“Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” erstelltworden sind, können unter Einhaltung der Vorgaben derRahmenpläne der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung derregionalen Wirtschaftsstruktur” Nachuntersuchungen,Vertiefungsstudien (u.a. zum übergreifenden Regional-marketing), einzelne thematische Bereiche und spezielleUntersuchungen mit strukturpolitischer Relevanz für Teilräumevon regionalen Kooperationen für die weitere Umsetzunggefördert werden.

Gefördert werden sollen nicht-investive Maßnahmen, welcheu.a. dazu beitragen

2.06 Förderung der regionalen Entwicklung durch Netzwerke und

andere Kooperationen u. v. regionalen Entwicklungskonzepten durch

Dritte

– die Ingangsetzung und Begleitung von möglichenKooperationen und Netzwerken sicherzustellen

– die nötige Infrastruktur und Organisation fürentsprechende Kooperationen u. Netzwerkebereitzustellen

– bestehende Kooperationen und Netzwerke zu pflegenund auszubauen

Insbesondere sollen dabei die Belange von kleinen undmittleren Unternehmen wie auch des Handwerks Berücksich-tigung finden sowie auf einen Beitrag dieser Netzwerke undKooperationen zur Internationalisierung und Wettbewerbs-steigerung geachtet werden. Querbezüge zu anderen regio-nalen und ggf. regional bedeutsamen lokalen Konzeptionen(Agenda-21-Prozesse, Regionalmarketing etc.) sind von denAntragstellern zu berücksichtigen

Der Interventionssatz beträgt bis zu 50 % in Ziel 2-Gebietenbzw. 25 % in Übergangsgebieten.

Finanzierung (DM)

Ziel 2 Gebiete Übergangsgebiete

Gesamtkosten 5.175.000 2.000.000Landesmittel 1.075.000 –Kommunale Mittel 1.800.000 1.500.000EFRE-Mittel 2.300.000 500.000

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2.07 Stärkung des Wirtschafts-

betriebes Kultur und kultur-

wirtschaftliche Maßnahmen

Zweck / Ziele

Erhalt und Ausbau von Einrichtungen und Strukturen, welchedirekt oder indirekt positive Auswirkungen auf die Kultur-wirtschaft in den Fördergebieten besitzen und positiveBeschäftigungseffekte nach sich ziehen.

Begründung

Der zunehmenden Bedeutung kulturwirtschaftlicher Einrich-tungen und Maßnahmen für die Schaffung von neuenArbeitsplätzen wie auch der Bedeutung des Kulturbetriebesfür den Tourismus und die Standortzufriedenheit der Bewoh-ner und Unternehmer dieser Regionen soll mit einer gezieltenFörderung Rechnung getragen werden. Im Rahmen derfortschreitenden Tertiärisierung der Wirtschaft bietet dieserBereich daher besonders gute Aussichten für die Schaffungvon neuen Arbeitsplätzen. Eine solche Förderung wirkt sichdann auch auf die übrigen Wirtschaftszweige und die dorti-gen Arbeitsplätze positiv aus.

Förderbereich

Es werden Projekte mit erkennbaren wirtschaftlichen undarbeitsmarktpolitischen Effekten gefördert, z.B.

– Maßnahmen zur Stärkung des kulturellen Umfeldesals Beitrag zur allgemeinen Verbesserung regional-wirtschaftlicher Rahmenbedingungen

– Erhaltungs-, Restaurierungs- und Umnutzungs-maßnahmen

– kulturwirtschaftliche Maßnahmen insbesondereMultimedia- und Filmförderung undExistenzgründungen im kulturellen Bereich

Die Förderung erfolgt je zur Hälfte aus Landes- und EFRE-Mitteln im Rahmen der Richtlinien.

Finanzierung (DM)(nur in Ziel 2 Gebieten)

Gesamtkosten 16.160.000Landesmittel 8.000.000EFRE-Mittel 8.000.000Private Mittel 160.000

2.09 Förderung beispielhafter

Projekte in den Regionen

Zweck / Ziele

Durch die Maßnahme sollen neue Ansätze zur Entwicklungund zur Begleitung des Strukturwandels in den Ziel 2-Gebie-ten gefördert werden. Die Erprobung, Demonstration undUmsetzung mustergültiger Entwicklungskonzepte undManagementmodelle für die regionale Entwicklung sollenunterstützt werden. Regionale Partnerschaften werdenentwickelt und die endogenen Potentiale zur Förderung derBeschäftigung ausgeschöpft, was wiederum zu einer Erhö-hung der Attraktivität der Regionen führt.

Begründung

Ergänzend zu den sonstigen Maßnahmen des Programmssollen Mittel zur Unterstützung innovativer Maßnahmen zurRegionalentwicklung eingesetzt werden. Erwartet werdenneue Impulse für eine von den wichtigen regionalen Akteurengetragene und nachhaltige Entwicklung der Regionen.Gefördert werden

– Erprobung, Demonstration, Umsetzung undWeiterentwicklung von Entwicklungskonzepten undManagementmodellen zur Entwicklung bzw.Umstellung der Regionen

– beispielhafte Initiativen, innovative Projekte undEinzelmaßnahmen in den Regionen

Die Förderung setzt das Vorhandensein einer gemeinschaftlicherarbeiteten regionalen Entwicklungsstrategie voraus. Regio-nale Entwicklungskonzepte gelten gleichermaßen. Derregionale Konsens sowie die Übereinstimmung des beantrag-ten Projektes mit der regionalen Entwicklungskonzeption sindnachzuweisen. Darüber hinaus müssen die Projektebeschäftigungswirksam sein und in Public-Private-Partnershipumgesetzt werden. Die Maßnahme ist in besonderem Maßezur Durchführung von Publizitätsmaßnahmen im Rahmen derFörderleitlinien für Ziel-2 geeignet.

Der Interventionssatz beträgt max. 50 % und max. 100.000EURO innerhalb von drei Jahren.

Finanzierung (DM)(nur in Ziel 2 Gebieten)

Gesamtkosten 4.000.000Kommunalmittel 500.000sonstige Mittel 1.500.000EFRE-Mittel 2.000.000

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3.01 Förderung von kommuna-

len Vorhaben der Abwasserrei-

nigung und Abwasserverwertung

Zweck / Ziele

Förderung von investiven Maßnahmen, die Vorhaben der Ent-sorgung über den Stand der Technik ermöglichen, sowie dieFörderung von innovativen Modell- und Pilotvorhaben.

Begründung

Auf Grund der von den EU-Richtlinien gestellten Anforderun-gen an Gewässer ist eine Förderung von Maßnahmen not-wendig, die über den Stand der Technik hinausgehen. Bela-stungen sollen am Entstehungsort minimiert werden.

Förderbereich

Vorhaben auf dem Gebiet der Abwasserreinigung und Ab-wasserverwertung. Im einzelnen sind folgende Vorhaben füreine Förderung vorgesehen

– Abwasserbehandlungsanlagen – einschließlichKlärschlammbehandlung und Fäkalschlammbehandlung –, die aufgrund besondererGewässerschutzanforderungen insbesondere eineAbwasserreinigung über den Stand der Technik hinausgewährleisten

– Innovative Vorhaben zur Optimierung des Betriebs vonKanal und Kläranlage als Verbundlösung zurRessourceneinsparung sowie Vorhaben zurReduzierung und Verbesserung vonKlärschlammmenge bzw. -qualität

– Entwicklung und Umsetzung von innovativen Modell-und Pilotvorhaben für Maßnahmen zurAbwasserreinigung und Ressourcenschonung

Die Zuschüsse betragen bis maximal 50 % der zuwendungs-fähigen Kosten, eine Kofinanzierung der Vorhaben durch dasLand ist nicht vorgesehen.

Finanzierung (DM)

Ziel 2 Gebiete Übergangsgebiete

Gesamtkosten 65.000.000 12.000.000Kommunale Mittel 32.500.000 6.000.000EFRE 32.500.000 6.000.000

3.02 Umsetzungsprogramm LIFE

Zweck / Ziele

Förderung und Umsetzung der gemeinschaftlichen Umweltpo-litik der Europäischen Union. Förderung von investiven Maß-nahmen wie innovativen Demonstrations- oder Pilotvorhabender Umweltplanung und Recycling.

Begründung

Es sollen innovative Maßnahmen zur Lösung von wichtigenUmweltproblemen in Europa gefördert werden. Die angege-benen Lösungen müssen überschaubar sowie technischmachbar und finanziell solide sein und sich auf ganz Europaübertragen lassen. Das Förderprogramm versteht sich alsfehlendes Glied in der Kette zwischen Forschung und prakti-scher Umsetzung in großen Maßstab.

Förderbereich

Förderung von innovativen Maßnahmen und Demonstrations-vorhaben im Bereich Umweltplanung, Einbeziehung vonUmweltaspekten in die Landesplanung und Raumordnungwie beispielsweise

– sektorielle Aspekte der Landesentwicklung und Raum-ordnung (Wasserqualität, Emissionen, Lärm, Abfall)

– integrierte Aspekte der Raumordnung inZusammenhang mit relevanten lokalen Themen

– Vermeidung, Wiederverwendung, Wiederverwertungund Recycling von Abfällen jeder Art und rationelleBewirtschaftung der Abfallströme

Sowie die Umsetzung derartiger Maßnahmen in der Fläche.

Der Fördersatz beträgt bis zu 50 % bei kommunalerKofinanzierung

Finanzierung (DM)

Ziel 2 Gebiete Übergangsgebiete

Gesamtkosten 28.000.000 14.000.000Kommunale Mittel 14.000.000 7.000.000EFRE 14.000.000 7.000.000

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3.03 Förderung lokaler Agenda-

21-Prozesse

Zweck / Ziele

Förderung und Unterstützung von Maßnahmen undNachhaltigkeitsprozessen in niedersächsischen Kommunen imSinne der Agenda 21.

Begründung

In einem gemeinsamen Dialog sollen in Form von Konsul-tationsprozessen (Kapitel 28 der Agenda 21) kommunaleHandlungsprogramme bzw. konkrete Maßnahmen in Rich-tung nachhaltige Entwicklung erarbeitet bzw. durchgeführtwerden. Die Fördermaßnahme soll die Kommunen bei derUmsetzung dieser Forderungen unterstützen.

Förderbereich

Kommunale Handlungsprogramme bzw. konkrete Maßnah-men in Richtung nachhaltiger Entwicklung, z.B.

– Förderung der Akzeptanz (Veranstaltungen,Publikationen)

– Unterstützung von Kommunikations- undInteraktionsprozessen

– Honorierung von Moderatoren

– Organisation des Erfahrungsaustauschs zwischen denlokalen Prozessen

– Förderung innovativer Projekte im Rahmen vonAgenda-21-Prozessen.

Der Antragsteller ist gehalten sicherzustellen, dass die lokalenAgenda 21-Prozesse sich ggf. sinnvoll mit Stadtentwicklungs-,Stadtmarketingkonzepten, regionalen Entwicklungskonzeptenetc. ergänzen. Kommunalverwaltung und -politik sollen ingeeigneter Form an den Nachhaltigkeitsprozessen beteiligtwerden. Der Antragsteller muss die Durchführung der Maß-nahme dokumentieren.

Der Interventionssatz beträgt max. 50 % und bis zu50.000 DM pro Maßnahme und Jahr.

Finanzierung (DM)

Ziel 2 Gebiete Übergangsgebiete

Gesamtkosten 15.000.000 6.000.000Kommunale Mittel 7.500.000 3.000.000EFRE 7.500.000 3.000.000

3.04 Förderung von Vorhaben

der Abwasserreinigung und Ab-

wasserverwertung im industriel-

len/gewerblichen Bereich

Zweck / Ziele

Förderung von investiven Maßnahmen von Vorhaben der Ent-sorgung, die über den Stand der Technik hinausgehen, sowiedie Förderung von innovativen Modell- und Pilotvorhaben.

Begründung

Auf Grund der von den EU-Richtlinien gestellten Anforderun-gen an Gewässer ist eine Förderung von Maßnahmen not-wendig, die über den Stand der Technik hinausgehen. Bela-stungen sollen am Entstehungsort minimiert werden.

Förderbreich

Vorhaben auf dem Gebiet der Abwasserreinigung und Ab-wasserverwertung im industriellen/gewerblichen Bereich, dieüber den Stand der Technik hinausgehen (Übererfüllungbestehender Normen). Im einzelnen sind folgende Vorhabenfür eine Förderung vorgesehen

– Innerbetriebliche Maßnahmen bei Indirekteinleitern zurEntlastung der öffentlichen Kläranlagen,

– Aufbereitung und Verwertung von Abwasser

– Abwasserreinigungs- und -verwertungsvorhaben vonIndirekteinleitern im industriellen/gewerblichen Bereich,die die Normen übererfüllen

– Innerbetriebliche Maßnahmen bei Indirekteinleitern zurEntlastung öffentlicher Kläranlagen

– Aufbereitung und Verwertung von Abwasser

Die Abrechnung erfolgt nach Gesamtkosten ohne nationaleöffentliche Kofinanzierung, der Interventionssatz beträgtdurchschnittlich 28, 6 %.

Finanzierung (DM)

Ziel 2 Gebiete Übergangsgebiete

Gesamtkosten 34.970.000 18.460.000Private Mittel 24.970.000 13.180.000EFRE 10.000.000 5.280.000

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4.01 Qualifizierung von

Arbeitslosen

Zweck/Ziele

Reintegration von Arbeitslosen aus dem altindustriellen Bereich,insbesondere für Tätigkeiten im Dienstleistungs- und Handwerks-bereich.

Begründung

Vor allem in den altindustriellen Bereichen sind in dem vomStrukturwandel besonders betroffenen Gebieten in denletzten Jahren überdurchschnittlich viele Arbeitsplätze wegge-fallen und bisher nur in unzureichendem Maße neue Arbeits-plätze entstanden.

Um die von der Arbeitslosigkeit betroffenen Personen wiederin den Arbeitsmarkt zu integrieren und damit einer sozialenDesintegration entgegenzuwirken sollen gezielteQualifizierungsmaßnahmen vor allem in den Bereichen derDienstleistungen und des Handwerks dazu beitragen, die mitdem Strukturwandel im Zusammenhang stehendenArbeitsmarktprobleme abzufedern und die Vermittlungsquoteder Arbeitslosen zu erhöhen.

Förderbereich

Gefördert werden sollen insbesondere Fortbildungs- undUmschulungsmaßnahmen, die geeignet sind, die soziale undberufliche Situation Arbeitsloser zu verbessern und gleichzei-tig dazu beitragen, den Tertiärisierungsprozess der Wirtschaftzu unterstützen.

Förderfähig sollen neben Vollzeitmaßnahmen insbesondereTeilzeitqualifizierungsmaßnahmen sein. Bei der Planung undDurchführung der entsprechenden Qualifizierungsmaß-nahmen soll auf die besondere Bedeutung der Informations-und Kommunikationstechnologien wie auch des Umwelt-schutzes eingegangen werden.

Um den besonderen Bedürfnissen von Frauen Rechnung zutragen, sollen die entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmensowohl im Hinblick auf die Rahmenbedingungen (z.B. Kinder-betreuung) als auch im Hinblick auf die Qualifizierungsinhalteauf deren spezifische Probleme ausgerichtet werden.

Bei allen vorgenommenen Maßnahmen ist darauf zu achten,dass sie sich am regionalen Arbeitsmarktbedarf orientierenund in möglichst enger Zusammenarbeit mit der lokalenWirtschaft und den zuständigen Vertretern erarbeitet werden.

Zielgruppe der Qualifizierungsmaßnahmen sollen dabeiArbeitslose aus den so genannten Altindustrien sein, wie derKohle-, Stahl- und Textilindustrie, der Metallverarbeitung undder Werften. Die geförderten Maßnahmen müssen im Zusam-menhang mit dem jeweiligen regionalen / kommunalenEntwicklungskonzept stehen. Dieser Zusammenhang ist imRahmen der Antragstellung nachzuweisen.

Der Fördersatz beträgt max. 50 % der zuwendungsfähigenAusgaben bei einem Teilnehmerstundensatz bis 20 EURO undmax. 1800 Stunden im Jahr.

Finanzierung (DM)(nur in Ziel 2 Gebieten)

Gesamtkosten 57.000.000öffentliche Mittel 28.000.000ESF-Mittel 28.500.000

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4.02 Qualifizierung von

Arbeitslosen aus dem Agrar- und

agrarnahen Bereich

Zweck / Ziele

Reintegration von Arbeitslosen aus dem Agrar- undagrarnahen Bereich (z.B. Lebensmittelherstellung und -veredelung)in den Arbeitsmarkt unter besonderer Berücksich-tigung der Beschäftigungspotenziale des Dienstleistungssek-tors und des Tourismus sowie des Handwerks.

Begründung

Durch den Strukturwandel, zunehmende Rationalisierung undgesteigerte Effizienz sind vor allem im Agrarbereich in denletzten Jahren eine Vielzahl von Arbeitsplätzen weg-gebrochen, die bisher nur unzureichend von anderen Bran-chen aufgefangen werden konnten.

Um die Beschäftigungssituation auch in den ländlichenTeilgebieten zu stabilisieren und auszubauen und einervermehrten Abwanderungstendenz aus diesen Räumen in diestädtischen Ballungszentren entgegenzuwirken sollen daherMaßnahmen eingeleitet werden, die den von der Arbeitslosig-keit betroffenen Personen die Möglichkeit bieten, in Arbeits-marktbereichen, welche vor allem in den ländlichen RäumenWachstumspotenziale besitzen, neue Beschäftigungsverhält-nisse einzugehen, da die alten Qualifikationen, vor allem ausdem Bereich der Landwirtschaft und der Lebensmittelher-stellung und –veredelung, vom Arbeitsmarkt derzeit nichtnachgefragt werden.

Förderbereich

Die Förderung orientiert sich an der Richtlinie: “BeruflicheQualifizierung besonderer Zielgruppen im Ziel-2-Gebiet” undsoll dabei vor allem solche Maßnahmen umfassen, die geeig-net sind, Vermittlungshemmnisse der Arbeitslosen aus demBereich der Landwirtschaft und der mit der Landwirtschaftverbundenen Sektoren zu beseitigen und die dauerhafteEingliederung in den Arbeitsmarkt verbessern.

Insbesondere sollen dabei Maßnahmen gefördert werden, diedazu beitragen, das Qualifikationsspektrum der betreffendenPersonen im Tourismusbereich und anderer Dienstleistungs-sektoren aufzubauen und zu verbessern und auf diese Weiseggf. das nötige Know-how auch für eigene Betriebs-gründungen vermitteln.

Dabei müssen die geförderten Maßnahmen im Zusammen-hang mit den jeweiligen regionalen und kommunalenEntwicklungskonzepten stehen und zur Integration vonFrauen in den Arbeitsmarkt wie auch zur Gleichstellung vonFrauen und Männern im Arbeitsleben beitragen und die

Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere im Hinblickauf die Schwierigkeiten von Frauen im ländlichen Raum,fördern.

Der Fördersatz beträgt max. 50 % der zuwendungsfähigenAusgaben bei einem Teilnehmerstundensatz bis 20 EURO beimax. 1800 Stunden im Jahr.

Finanzierung (DM)(nur in Ziel 2 Gebieten)

Gesamtkosten 57.000.000öffentliche Mittel 28.000.000ESF-Mittel 28.500.000

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4.03 Förderung von

regionalen Bündnissen und territo-

rialen Beschäftigungspakten

Zweck / Ziele

Verbesserung der arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen.

Begründung

In den von Strukturproblemen besonders betroffenen Regio-nen ist eine Vernetzung von arbeitsmarktpolitischen Akteurenbesonders vordringlich, da die Auswirkungen von Arbeitslosig-keit zumeist derartig umfassend sind, dass Lösungswege auchnur in einem integrierten Konzept erfolgversprechend erarbei-tet und umgesetzt werden können.

Förderbereich

Regionale Arbeitsbündnisse und territoriale Beschäftigungs-pakte sollen auf der Basis von regional ermitteltem Bedarfgefördert werden und im Einklang mit den arbeitsmarkt-politischen Grundsätzen des Landes und des Bundes wie auchder Europäischen Union stehen. Fördergegenstand ist dieErarbeitung von regionalen beschäftigungs- und arbeitsmarkt-politischen Konzeptionen, die geeignet sind, das Zusammen-wirken von EFRE- und ESF-kofinanzierten Maßnahmen zuunterstützen

Der Fördersatz beträgt max. 50 %.

Finanzierung (DM)(nur in Ziel 2 Gebieten)

Gesamtkosten 6.000.000öffentliche Mittel 3.000.000EFRE-Anteil 3.000.000

4.04 Förderung der Weiterbil-

dung von Beschäftigten in ländlich

geprägten Gebieten

Zweck / Ziele

Anpassung der Qualifikationsstrukturen der Beschäftigten imDienstleistungssektor und im gewerblichen Bereich sowie imTourismus-, Kultur- und Handwerksbereich insbesondere inländlichen Gebieten an die Anforderungen des Arbeitsmark-tes und damit Verhinderung von Arbeitslosigkeit.

Begründung

Um den wachsenden Bedarf des Arbeitsmarktes an Qualifika-tionen im Bereich der neuen Technologien und anderer mitdem Dienstleistungssektor verbundener Qualifikationengerecht zu werden, müssen Maßnahmen zur Weiterbildungder in Beschäftigungsverhältnissen stehenden Personengefördert werden, um den Anpassungsprozess der einzelnenBetriebe - vor allem der KMU - an den informations-technischen Wandel und der damit veränderten Anforderun-gen an die Qualifikation der Arbeitnehmer zu erleichtern unddie Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft zuverbessern.

Förderbereich

Die Förderung soll vor allem solche Maßnahmen umfassen,die geeignet sind, die mit dem Tourismus und Gastgewerbe,aber auch mit dem gewerblichen Bereich, dem Handwerks-und Kulturbereich im Zusammenhang stehenden Qualifizie-rungen zu fördern und zu verbessern. Die Maßnahmen sollensich an den regionalen und arbeitsmarktspezifischen Erforder-nissen ausrichten und die speziellen Erfordernisse der Leitungvon Unternehmen und Genossenschaften berücksichtigen.Gefördert werden können auch solche Maßnahmen, die imZusammenhang mit der Nutzung von neuen Technologien,neuen Managementkonzepten oder der Einführung vonGruppenarbeit, Telearbeit und anderen Anwendungsberei-chen stehen, wenn sie gleichzeitig die Gleichstellung vonMännern und Frauen im Arbeitsleben gewährleisten. Vorran-gig gefördert werden dabei weibliche Beschäftigte in KMUsowie deren Führungspersonal. Ausgenommen von derFörderung sollen Bildungseinrichtungen sein, die ausschließ-lich innerbetriebliche Bildungsmaßnahmen durchführen. DerFördersatz beträgt max. 50 %.

Finanzierung (DM)(nur in Ziel 2 Gebieten)

Gesamtkosten 43.500.000öffentliche Mittel 3.045.000ESF-Mittel 21.750.000Private Mittel 18.705.000

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4.05 Existenzgründung

oder Betriebsübernahme durch

Hochschulabsolventen

Zweck/Ziele

Integrierten Maßnahmen von Hochschulen zur Existenzgründungoder Betriebsübernahme durch Hochschulabsolventen zur Ver-hinderung von Arbeitslosigkeit durch rechtzeitige Strukturan-passung, Diversifizierung der regionalen Wirtschaftsstruktur.

Begründung

Die Zukunft des Arbeitsmarktes wird zunehmend davonabhängen, in wie weit es gelingen wird, die Eigeninitiativeund Risikobereitschaft zukünftiger Existenzgründer zu fördernund den Anteil der Unternehmensgründungen vor allem imBereich der neuen Technologien und zukunftsträchtigenBranchen wie der Biotechnologie, der Mikroelektronik, derLasertechnologie, der Informations- und Kommunikations-technologien zu steigern.

Gute Voraussetzung hierfür bieten die Hochschulen, diebefähigte Absolventen durch spezielle Maßnahmen aufExistenzgründungen oder Betriebsübernahmen vorbereitenund begleiten sollen mit dem Ziel, neue Unternehmen miteinem hohen technischen/technologischen und betriebswirt-schaftlichen Niveau zu gründen oder ein entsprechendesKnow-how in die Betriebsübernahmen durch Hochschul-absolventen einzubringen.

Dadurch sollen hochwertige Arbeitsplätze geschaffen und beiÜbernahmen insbesondere von Betrieben, deren Nachfolge inder Unternehmensführung nicht gesichert ist, vorhandeneArbeitsplätze erhalten werden.

Durch diese Existenzgründungs- und Betriebsübernahme-projekte wird erreicht, dass hochqualifiziertes Personal an diestrukturschwachen Gebiete gebunden und dadurch dieregionale Wirtschaftsstruktur erheblich gestärkt sowie dieChance für die Schaffung neuer Arbeitsplätze erhöht wird.

Förderbereich

Es sollen vorrangig solche Maßnahmen gefördert werden diedazu beitragen,

– Hochschulabsolventen auf Existenzgründungen undBetriebsübernahmen wissenschaftlich vorzubereiten,sie insbesondere in der Anlaufphase zu beraten und zubegleiten

– Management, Marketing und Organisationstechnikenin zu übernehmenden Betrieben und bei Existenz-gründungen zu vermitteln und zu verbessern

– den Informationsaustausch zwischen Existenzgründernund Mittelstand zu erleichtern

– den Zugang zu Informationen über Patente undNeuerungen zu fördern

– die im Zusammenhang mit den notwendigen Antrags-und Bewilligungsverfahren stehenden Arbeiten zuerleichtern und zur Transparenz beitragen

Der Fördersatz beträgt max. 50 % der zuwendungsfähigenKosten.

Finanzierung (DM)(nur in Ziel 2 Gebieten)

Gesamtkosten 8.500.000öffentliche Mittel 4.250.000EFRE-Anteil 4.250.000

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4.06 Erwerbstätigkeit für

Frauen im ländlichen Raum

Zweck / Ziele

Durch die Verbesserung der Zugangsvoraussetzungen zu einerErwerbstätigkeit für Frauen im ländlichen Raum durch beson-ders auf den ländlichen Raum ausgerichtete Maßnahmen undModellprojekte soll die Reintegration von arbeitslosen Frauenin den Arbeitsmarkt erreicht werden.

Begründung

Durch den Strukturwandel, zunehmende Rationalisierung undgesteigerte Effizienz sind vor allem im Agrarbereich in denletzten Jahren eine Vielzahl von Arbeitsplätzen weg-gebrochen, die bisher nur unzureichend von anderen Bran-chen aufgefangen werden konnten.

Um die Beschäftigungssituation auch in den ländlichenTeilgebieten zu stabilisieren und auszubauen und einervermehrten Abwanderungstendenz aus diesen Räumen in diestädtischen Ballungszentren entgegenzuwirken sollen daherMaßnahmen eingeleitet werden, die den von der Arbeitslosig-keit betroffenen Personen die Möglichkeit bieten, inArbeitsmarktbereichen, welche vor allem in den ländlichenRäumen Wachstumspotenziale besitzen, neue Beschäftigungs-verhältnisse einzugehen.

Gerade Frauen sind im ländlichen Raum durch spezifischeProbleme (u.a. lange An- und Abfahrtszeiten zum Arbeits-platz, ungünstig gelegene Kinderbetreuungseinrichtungen,Unterversorgung mit Dienstleistungseinrichtungen) beimZugang zum Arbeitsmarkt besonders benachteiligt.

Förderbereich

Es sollen Projekte (sowohl Qualifizierungsprojekte als auchModellprojekte) gefördert werden, die der besonderenSituation von Frauen im ländlichen Raum Rechnung tragen.

Der Fördersatz beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigenKosten.

Finanzierung (DM)(nur in Ziel 2 Gebieten)

Gesamtkosten 28.000.000öffentliche Mittel 14.000.000ESF-Mittel 14.000.000

5.01 Wirtschaftsnahe

Infrastruktur und Infrastruktur in

Konversionsgebieten

Zweck / Ziele

Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen für Ansied-lung und Expansion wettbewerbsfähiger Unternehmen imFördergebiet.

Begründung

Mit der Erschließung von Gewerbegebieten sollen Vorausset-zungen für Neuansiedlungen und Umsiedlungen geschaffenwerden und örtlichen Betrieben die Möglichkeit für Expansio-nen gegeben werden.

Der Entwicklung im Unternehmensbestand kommt eine hoheBedeutung für die Beschäftigungsentwicklung zu. Die Er-schließung soll möglichst von hoher Qualität sein und denEinsatz alternativer Energien berücksichtigen.

Auch sollen unterschiedliche Erfordernisse, z.B. Gemenge-lagen zwischen Wohngebieten, Gewerbegebieten undUmweltschutz, harmonisiert werden.

Mit der Sanierung vorhandener Infrastruktur kann umweltpo-litischen Zielsetzungen Rechnung getragen und die Attraktivi-tät der Standorte für die Arbeitskräfte erhöht werden.

Die im Rahmen des Strukturwandels besonders betroffenenGebiete sind häufig durch brachgefallene Strukturen desMilitärs und der Rüstungsindustrie geprägt. Diese ehemaligeextensive Flächennutzung geht daher heute häufig Hand inHand mit einer unzureichenden infrastrukturellen Ausstattunginsbesondere der möglichen Gewerbegebiete und Flächen,welche eine gesunde Gewerbeentwicklung und insbesondereNeuansiedlungen wie auch die Erweiterung des Bestandesbisher nur eingeschränkt möglich machten.

Mit innovativen Maßnahmen zur Verbesserung der Qualitätder bestehenden mindergenutzten Flächen, sollen diesePotenziale in Wert gesetzt und Anknüpfungspunkte fürzukünftige Entwicklungen geschaffen werden.

Förderbereich

Förderfähig sind alle im Zusammenhang mit der Investitionstehenden Kosten mit Ausnahme der Kosten für dieBauleitplanung und den Grunderwerb. Die Förderung er-streckt sich insbesondere auf Modellfälle, z.B.

– grenzüberschreitende Gewerbegebiete

– interkommunale Gewerbegebiete

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– ökologisch orientierte sowie innovativ ausgerichteteGewerbeparks

– Konversionsprojekte

– Revitalisierung von altindustriellen undAltgewerbeflächen

Der Interventionssatz beträgt max. 50 %, bei GA-Kofinanzierung max. 80 %.

Finanzierung (DM)

Ziel 2 Gebiete Übergangsgebiete

Gesamtkosten 250.000.000 20.000.000Kommunale Mittel 68.750.000 5.500.000GA-Mittel 56.250.000 4.500.000EFRE 125.000.000 10.000.000

5.02 Verkehrsinfrastruktur und

Mobilität

Zweck / Ziele

Verbesserung der bestehenden städtischen und regionalenöffentlichen Verkehrssysteme durch Verknüpfung lokalerVerkehrsnetze sowie Modernisierung und Ausbau desSchienenpersonennahverkehrs unter Berücksichtigung sozialersowie umweltpolitischer Aspekte.

Begründung

Der Verkehrssektor nimmt eine besondere Bedeutung für einenachhaltige Entwicklung im Programmgebiet ein und leisteteinen wesentlichen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit derWirtschaft. Durch eine Förderung alternativer und umwelt-freundlicher Verkehrsmittel und Wege wie auch einer effizien-teren Unterstützung von technologischen Innovationen diesesSektors soll aus diesem Grund die Qualität des bestehendenNetzes verbessert und zugleich die Abhängigkeit vomIndividualverkehr verringert werden. Durch leistungsfähigereüberregionale Verkehrswege können so auch die peripherenRegionen vom Wachstum der Ballungszentren profitieren unddie Mobilität der ansässigen Bevölkerung gesteigert werden.

Förderbereich

Insbesondere soll gefördert werden

– der Umbau und die Verbesserung des bestehendenVerkehrsnetzes in den Förderregionen

– die in diesem Zusammenhang stehende Planung– entsprechende Baunebenkosten und Baukosten– Ausgleichsmaßnahmen nach den Naturschutzgesetzen– sonstige Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur mit

netzbildendem Charakter.

Insbesondere soll dies unter Berücksichtigung des Erhaltesund des Schutzes der Umwelt und in Einklang mit den imRahmen der Agenda 21 formulierten Zielen stehen.

Der Interventionssatz beträgt max. 50 %, zum Teil kann eineKofinanzierung mit GVFG-Mitteln erfolgen.

Finanzierung (DM)(nur in Ziel 2 Gebieten)

Gesamtkosten 72.000.000Bundesmittel 24.020.000Landesmittel 660.000Kommunale Mittel 11.320.000EFRE-Mittel 36.000.000

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5.03 Erneuerung städtischer

Problemgebiete

Zweck / Ziele

Umsetzung des Aktionsrahmens “Nachhaltige Stadtentwick-lung in der Europäischen Union”und nachhaltige Erhöhungder städtischen Leistungskraft und des sozialen Zusammen-halts in der Stadt.

Begündung

Insbesondere die Städte und die hochverdichteten Räume sinddie gesamtwirtschaftlichen Arbeitsmarktzentren, Wachstums-pole und Impulsgeber für die umliegenden Regionen. Lei-stungsfähige und im überregionalen Standortwettbewerbkonkurrenzfähige Städte sind eine wichtige Voraussetzung fürdie Bewältigung des Strukturwandels. Vielfältige Probleme imZuge des wirtschaftlichen und sozialen Strukturwandels(Mängel der Infrastruktur, Verödung der Innenstädte, hoherSockel an Arbeitslosigkeit und damit einhergehende sozialeProbleme) hemmen die Entwicklung der Städte und schmä-lern ihre Leistungskraft. Es gilt daher derartige negativeTrends durch Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerungmit folgender Zielrichtung umzulenken– Stärkung des wirtschaftlichen Wohlstandes und der

Beschäftigung in der gesamten Stadt– Verbesserung der sozialen und kulturellen Infrastruktur– Stärkung endogener Kräfte und sozialer Integration in

städtischen Problemgebieten– Frauenpolitische Maßnahmen– Verbesserung des Angebots an bedarfsgerechten

Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten– Schutz und Verbesserung der städtischen Umwelt– Förderung stadtverträglicher, umweltschonender

Verkehrsmaßnahmen– Verbesserung der Sicherheit– Verbesserung und Stabilisierung der Wohnverhältnisse

und des Wohnumfeldes– Stärkung der Bürgermitwirkung– Beitrag zu einem guten Stadtmanagement und zur

Stärkung der kommunalen SelbstverwaltungDazu bedarf es einer aktiven und integrierenden Stadtent-wicklungspolitik, die neben baulichen Infrastrukturmaß-nahmen auch die Infrastrukturen fördert, welche die sozialen,ökonomischen, kulturellen und ökologischen Dimensionenvon Revitalisierungs- und Entwicklungsprozessen unterstüt-zen. Zur Umsetzung ist ein professionelles Stadtteil-management erforderlich.

Förderbereich

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben– der städtebaulichen Entwicklung einschließlich der

Verbesserung des Wohnumfeldes mit regional-

wirtschaftlichen Effekten sowie– der Errichtung für die Stadtteilentwicklung wichtiger

Infrastrukturen zur Nutzung endogener regionalerPotentiale im Rahmen einer integrierten gebiets-bezogenen städtebaulichen Revitalisierungs- oderEntwicklungsstrategie

D.h. förderungsfähig ist zur Durchführung städtebaulicherSanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen insbesondere– die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur z.B. durch die

Reaktivierung von Industriebrachen und Immobilien,Ausbau und Sanierung stadttechnischer Infrastrukturals Voraussetzung für Gewerbe und Dienstleistungenam Standort, Imageverbesserung undAttraktivitätsteigerung von Geschäftsstraßen

– die Entwicklung und Reaktivierung von brachliegendenIndustrie- und Gewerbeflächen, sowie ehemalsgenutzter Liegenschaften von Bahn, Post und Militär

– die Entwicklung erhaltenswerter, aber extensivgenutzter Bausubstanz, Maßnahmen zur Stadtbild-pflege, Maßnahmen zur Gestaltung von Freiräumenwie Plätzen, Straßen, Gewässern und Parkanlagen,Entsiegelung von Flächen, Wohnumfeldgestaltung(Innenhöfe, Vorgärten), Maßnahmen zur Schaffunggesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Schaffungvon Infrastrukturen zur Umsetzung integrierterUmweltschutzmaßnahmen

– die Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur– Verbesserung der sozialen und kulturellen Infrastruktur,

z.B. durch Schaffung und Erweiterung vonEinrichtungen für Kinder- und Jugendarbeit, für Frauenund Mädchen sowie für ältere Menschen undBehinderte, “Gender-Mainstream”, Neuschaffung,Sanierung und Erweiterung von Kultur-, Sport- undFreizeiteinrichtungen, Begegnungsstätten undStadtteilbüros;

– Stadtteilmanagement;– Erstellung von integrierten Stadtentwicklungs-

konzepten mit Bürgerinnen und Bürgern, Maßnahmenzur Information und Publizität der Durchführung,Ergebnisse und Wirkungen der Stadtteilentwicklungs -konzepte, Präventivmaßnahmen gegen städtischeKriminalität, einschließlich der Einzelmaßnahmen zurVorbereitung derartiger Vorhaben.

Der Interventionssatz beträgt max. 50 % bei kommunalerKofinanzierung.

Finanzierung (DM)(nur in Ziel 2 Gebieten)

Gesamtkosten 124.000.000Kommunale Mittel 62.000.000EFRE-Mittel 62.000.000

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5.04 Förderung von Pilot- und

Demonstrationsvorhaben

Zweck / Ziele

Stärkung einer integrativen Entwicklung in zukunftsträchtigenoder regionalspezifischen Wirtschaftsfeldern durch Impuls-projekte, die die wirtschaftliche Infrastruktur verbessern.Vorrangig sollen solche Pilot- und Demonstrationsvorhabengefördert werden, die aus integrativen Kooperationsprozessenhervorgegangen sind.

Begründung

In regionalen Kooperationsprozessen und Strategien könnenPilotaktionen und deren Umsetzung zu einer Verbesserungder regionalen Rahmenbedingungen für die wirtschaftlicheTätigkeit und hier insbesondere von KMU führen. Ergänzendzu den sonstigen, vorwiegend auf Einzelprojekten ausgerich-teten Programmschwerpunkten sollen mit diesemMaßnahmepunkt regionale Entwicklungen einleitende Projek-te gefördert werden, die im Zusammenwirken mit denrelevanten regionalen Akteuren überwiegend in der Verant-wortung öffentlicher Träger stehen.

Förderbereich

Gefördert werden materielle und immaterielle Infrastruktur-investitionen zur Umsetzung von Pilot- und Demonstrations-vorhaben, die aus integrativen Kooperationsprozessen hervor-gehen. Die geförderten Vorhaben sollen in öffentlicher oderöffentlich dominierter Projektträgerschaft effektiv und nach-haltig zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedin-gungen beitragen, insbesondere in Bezug auf die Wettbe-werbsfähigkeit von KMU und die regionale Standort-attraktivität. Vorrangig gefördert werden Projekte, die u.a. dieZiele der Chancengleichheit oder der Nachhaltigkeit in beson-ders innovativ-integrativer Weise umsetzen.

Unter Beachtung der jeweils geltenden europäischen undnationalen Fördervorschriften werden die Projekte durchAnteilfinanzierungen in Form von nicht rückzahlbaren Zu-schüssen unterstützt. Die Fördersätze betragen im Regelfallbis zu 50% der förderfähigen Projektkosten.

Finanzierung (DM)(nur in Ziel 2 Gebieten)

Gesamtkosten 14.000.000Kommunalmittel 4.900.000sonstige Mittel 2.100.000EFRE-Mittel 7.000.000

5.05 Infrastruktur im Bereich

beruflicher Aus-, Fort- und Weiter-

bildung

Zweck / Ziele

Bestehende Berufsbildungszentren sowie neu einzurichtendeBildungstechnologiezentren werden als Informationsstelle imBereich innovativer Technik ausgebaut. Die Gründung vonVerbundeinrichtungen mit gleicher Zielrichtung wird forciert.

Begründung

Zur Stärkung der Innovationsfähigkeit insbesondere von KMU,sollen bereits bestehende Einrichtungen der Berufsbildungund Qualifizierung als Fachkompetenzzentren und Bildungs-technologiezentren einer multifunktionalen Nutzung zuge-führt werden. Im Rahmen des bestehenden Innovations-transfers sollen die Möglichkeiten der Informations- undKommunikationstechnologie und der Aus-, Fort- und Weiter-bildung wesentlich dazu beitragen, bestehende Defizite desKnow-how-Transfers und der Innovationstätigkeit zu verrin-gern. In Verbindung von IuK-Technologien mit handwerkli-chen oder industriellen Managementsystemen und schulischerwie außerschulischer Berufsausbildung sollen die Kompetenz-zentren innovative Entwicklungen am Markt beobachten,bewerten und jedem zugänglich machen und die Erkenntnis-se in der Aus-. und Weiterbildung umsetzen.Im engen Zusammenhang damit sollen sich die Berufs-bildungszentren unter dem Aspekt der Nutzung neuerBildungstechnologien (wie Internet, Telelernen, Teleunterricht,Teletutoring) zu Bildungstechnologiezentren fortentwickeln.

Förderbereich

Es sollen insbesondere die folgenden Einrichtungen gefördertwerden– überbetriebliche Einrichtungen der beruflichen Bildung

und Fortbildung von Kammern und anderen Trägernder KMU

– Weiterbildungseinrichtungen mit gemeinnützigemCharakter

– Verbundeinrichtungen (Berufsbildende Schulen,gemeinnützige Weiterbildungseinrichtungen,Hochschulen etc.).

Der Interventionssatz beträgt max. 50 %, zum Teil ist eineGA-Kofinanzierung möglich.

Finanzierung (DM)(nur in Ziel 2 Gebieten)

Gesamtkosten GA-Mittel Private Mittel EFRE-Anteil

14.000.000 4.200.000 2.800.000 7.000.000

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5.06 Errichtung und

Weiterentwicklung von

Güterverkehrszentren

Zweck / Ziele

Vernetzung der Verkehrsträger und Stärkung integrierterTransportketten im Kombinierten Verkehr unter Berücksichti-gung umweltpolitischer Aspekte.

Begründung

Der Verkehrssektor nimmt eine besondere Bedeutung für einenachhaltige Entwicklung im Programmgebiet ein und leisteteinen wesentlichen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit derWirtschaft. Zur Schaffung wettbewerbsfähiger Strukturen anintermodalen Verkehrsknotenpunkten muss die notwendigeInfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. BisherigeIndustriebrachen, insbesondere ehemalige Schienenanlagen,sollen in der Weise aufgearbeitet werden, dass dortGüterverkehrszentren entstehen können. Durch diese unter-stützende Maßnahme wird der Flächenverbrauch einge-schränkt. Durch die Zentralität der auszuwählenden Standortewird der Immissionsausstoß zusätzlich verringert.

Förderbereich

Gefördert werden die Errichtung und Weiterentwicklung vonGüterverkehrszentren sowie unterstützende Maßnahmen beider Vorbereitung und Bereitstellung von Flächen zur Errich-tung von Güterverkehrszentren. Insbesondere soll dies unterBerücksichtigung des Erhaltes und des Schutzes der Umweltstehen

Der Interventionssatz beträgt max. 50 %.

Finanzierung (DM)(nur in Ziel 2 Gebieten)

Gesamtkosten 12.000.000Kommunalmittel 3.000.000Private Mittel 3.000.000EFRE-Mittel 6.000.000

6 Technische Hilfe

Zweck / Ziele

Verbesserung der Bedingungen zur Planung, Umsetzung undKontrolle von Interventionen sowie Begleitung und Durchfüh-rung von Informations- und Publizitätsmaßnahmen.

Begründung

Ziel ist die Steigerung der administrativen, personellen undtechnischen Effizienz in allen Phasen der Programmplanungund -durchführung sowie die Verbesserung der Informations-und Öffentlichkeitsarbeit.

Förderbereich

Gefördert werden Maßnahmen der Vorbereitung, Beratungund Information, z.B.

– Vorstudien, Studien, Analysen– Maßnahmen zur Koordinierung, Information,

Ausbildung (Vermittlung praktischer Erfahrungen),Stärkung und Beratung der regionalen Behörden,insbesondere auch hinsichtlich des integriertenEinsatzes der Strukturfondsmittel bei dazu geeignetenFördervorhaben

– Maßnahmen zur Verbreitung von Informationen überbzw. zur Vorbereitung von öffentlichenFördermaßnahmen sowie Beratung, Information undUnterstützung der Antragsteller z.B. durch beauftragteBeratungsfirmen, Wirtschaftsfördergesellschaften undBanken bei der Vorbereitung und Abwicklung konkreter Vorhaben

– Erfahrungsaustausch

Weiterhin werden Maßnahmen der Steuerung, Begleitung,Bewertung und Kontrolle gefördert, die u.a. die Einhaltungder EU-Bestimmungen und das Erreichen der Förderzieleunterstützen

– die Ausarbeitung und Fortentwicklung eines effizientenInformations-, Berichts-, Kontroll- und Indikatorsystemsfür die Begleitung, Bewertung und Finanzkontrolle zurErhebung von Daten zu den finanziellen, materiellenund Wirkungsindikatoren

– die Durchführung des Berichts- und Kontrollsystemsund der Evaluierung der EFRE-Interventionen (z.B.Finanzkontrolle, EDV-gestützte Verwaltungssysteme,externe Gutachter, zusätzliche Verwaltungskosten,Information, Publizität),

– Maßnahmen zur Vernetzung mit den Dienststellen derKommission (elektronischer Datenaustausch),

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– Maßnahmen zur Verwaltung, Durchführung,Betreuung und Abwicklung des EPPD durchzusätzliches Personal.

Der Interventionssatz beträgt max. 50 %.

Finanzierung (DM)

Ziel 2 Gebiete Übergangsgebiete

Gesamtkosten 9.000.000 600.000Landesmittel 4.050.000 270.000Kommunale Mittel 450.000 30.000EFRE-Mittel 4.500.000 300.000

Partnerschaft und

Programmabwicklung

Bei der Abwicklung des niedersächsischen Ziel 2-Programmserfolft eine partnerschaftliche Programmbegleitung durch denLandesbegleitausschuss.

Verantwortliche Verwaltungsbehörde für die Programmdurch-führung ist das Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft,Technologie und Verkehr (MW). Die Programmkoordinationerfolgt auf der Ebene der Bezirksregierungen durch Dezernate

Vorsitz und Geschäftsführung des Begleitausschusses liegen beimMW. Dem Begleitausschuss gehören voraussichtlich als stimm-berechtigte Mitglieder an– MW (EFRE-Fondsverwalter)– MFAS (ESF-Fondsverwalter)– Arbeitsgemeinschaft der kommunalen

Spitzenverbände– Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Beratende Mitglieder werden voraussichtlich:– an der Umsetzung beteiligte Ressorts

(MU, MWK, MI, MK)– Vereinigung der niedersächsischen

Industrie- und Handelskammern– Vereinigung der niedersächsischen

Handwerkskammern– DGB Landesverband Niedersachsen-Bremen– Nds. Unternehmerverbände– Landesarbeitsgemeinschaft der

kommunalen Frauenbeauftragten– Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände– Nds. Umweltverbände– Nds. Landvolk– EU-Kommission Generaldirektion RegioD– Bezirksregierungen Braunschweig, Hannover,

Lüneburg und Weser-Ems (Dezernate 203)

Der Begleitausschuss vergewissert sich der Effizienz undQualität der Durchführung des Programms und tagt in derRegel zweimal jährlich. Die Ergebnisse der Programmdurch-führung werden in Vierteljahres- und Jahresberichten erfasstund bewertet. Der jährliche Durchführungsbericht und derSchlussbericht werden vom Begleitausschuss geprüft undgebilligt. Änderungen von Maßnahmen innerhalb einesSchwerpunktes (z.B. in Bezug auf den vorgesehenen Mittel-einsatz) sind vom Begleitausschuss zu genehmigen, Änderun-gen über einen Schwerpunkt hinaus durch die EU-Kommissi-on nach vorherigem Beschluss des Begleitausschusses.

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ANHANG

Liste der unter Ziel 2 derStrukturfonds förderfähigenGebiete in NiedersachsenZeitraum 2000 bis 2006

1. Gemäß Artikel 4 Absatz 5der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999

Salzgitter, kreisfreie Stadt

Nur nachstehende Gebiete der Region NUTS III:BadBarumBeddingenBeinumBleckenstedtCalbechtDrütteEngelnstedtEngerodeFlachstöckheimGitterHallendorfHeerteImmendorfLebenstedt (ohne Bezirke 055-059 und 061)HohenrodeRingelheimSalderThiedeÜfingenWatenstedt

Wolfsburg, kreisfreie Stadt

Nur nachstehende Gebiete der Region NUTS III:die Stadtteile:AlmkeAlt WolfsburgFallersleben (Bezirke 152, 153, 154, 155)Ilkerbruch (Bezirk 15300)Sülfeld Schleuse (Bezirk 63103)Hageberg West (Bezirk 394)HattorfHehlingenHeiligendorfHellwinkel (Bezirk 251)HeßlingenKästorfNeindorfNeuhausReislingen (Bezirk 551)RothenfeldeSandkampSchillerteichStadtmitteWarmenau

Gifhorn

Nur nachstehende Gebiete der Region NUTS III:die Gemeinden:Stadt Gifhorn (ohne Bezirke 105-112, 115,116, 120, 121, 125)EG Sassenburg

Stadt WittingenSG Boldecker Land (ohne MG Osloß)SG Brome (ohne MG Rühen ohne OT Rühen)SG HankensbüttelSG Isenbüttel (ohne MG Ribbesbüttel,Wasbüttel, Calberlah ohne OT Edesbüttel,Wettmershagen, Jelpke)SG MeinersenSG Papenteich (ohne MG Adenbüttel, Didderse,Rötgesbüttel, Vordorf ohne OT Rethen,Schwülper ohne OT Groß Schwülper, Walle,Meine ohne OT Meine, Gravenhorst,Ohnhorst)SG Wesendorf (ohne MG Wagenhoff)GG Giebel

Helmstedt

Nur nachstehende Gebiete der Region NUTS III:die Gemeinden:EG BüddenstedtStadt HelmstedtStadt Königslutter (ohne Ortsteile Boimstorf,Glentorf, Klein Steimke, Lauingen, Lelm,Rotenkamp, Rottorf, Schickelsheim, Sunstedt)EG Lehre (ohne Ortsteile Beienrode, KleinBrunsrode, Groß Brunsrode, Essenrode)Stadt SchöningenSG GraslebenSG HeesebergSG Nord-Elm (ohne MG Süpplingen,Süpplingenburg und Wolsdorf)SG Velpke (ohne MG Bahrdorf)GG Brunsleber Feld, Helmstedt, Königslutter,Mariental, Schöningen

Lüchow-Dannenberg

Region insgesamt

Emden, kreisfreie Stadt

Region NUTS III ohne nachstehende Gebiete:die Bezirke 20, 40, 80 und 245

2. Gemäß Artikel 4 Absatz 9 Buchstabe c)der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999

Braunschweig, kreisfreie Stadt

Nur nachstehende Gebiete der Region NUTS III:die Stadtteile:39-42KralenriedeBienrodeWendenWaggumStöckheimLeiferde

Göttingen

Nur nachstehende Gebiete der Region NUTS III:die Gemeinden:EG AdelebsenEG Bovenden (ohne:Billingshausen,Eddigehausen,Emmenhausen,Spanbeck)Stadt DuderstadtEG FriedlandEG GleichenStadt Göttingen (ohne:Weende-Nord (067)

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Südliches Ostviertel (015, 026, 028)Geismar-Ost (080, 082, 083))Stadt Hann. MündenEG Rosdorf (ohne:Atzenhausen,Dramfeld,Klein Wiershausen,Lemshausen,Settmarshausen,Sieboldshausen,Volkerode)EG StaufenbergSG DransfeldSG GieboldshausenSG Radolfshausen

Goslar

Nur nachstehende Gebiete der Region NUTS III:die Gemeinden:Stadt Bad HarzburgStadt BraunlageStadt GoslarStadt LangelsheimEG Liebenburg (ohne:Dörnten,Groß Döhren,Heißum,Klein Döhren,Klein Mahner,Liebenburg,Neuenkirchen,Ostharingen,Upen)Bergstadt St. AndreasbergStadt Seesen (ohne:Bilderlahe,Bornhausen,Engelade,Herrhausen,Ildehausen,Kirchberg,Mechtshausen)Stadt Vienenburg (ohne:Immenrode,Lengde,Lochtum,Weddingen)SG Lutter am Barenberge (ohne MGWallmoden)SG OberharzGG Harz

Northeim

Nur nachstehende Gebiete der Region NUTS III:die Gemeinden:Stadt Bad GandersheimEG BodenfeldeStadt DasselStadt Einbeck ohne Kühner HöheStadt HardegsenEG KalefeldEG Katlenburg-LindauEG KreiensenStadt MoringenEG Nörthen-HardenbergStadt NortheimStadt UslarGG Solling

Osterode am HarzRegion insgesamt

Wolfenbüttel

Nur nachstehende Gebiete der Region NUTS III:die Gemeinden:SG AsseSG OderwaldSG SchladenSG Schöppenstedt

Hameln-Pyrmont

Nur nachstehende Gebiete der Region NUTS III:die Gemeinden:EG AerzenStadt Bad Münder (ohne:Beber,Brullsen,Böbber,Egestorf,Flegesen,Hamelspringe,Klein Süntel,Luttringhausen,Nienstedt,Rohrsen)Stadt Bad PyrmontEG CoppenbrüggeEG EmmerthalStadt Hameln (ohne:Halvestorf,Haverbeck,Holtensen,Klein Hilligsfeld,Welliehausen)Stadt Hessisch Oldendorf (ohne:Barksen,Bensen,Friedrichsburg,Friedrichshagen,Haddessen,Kleinenwieden,Krückeberg,Lachem,Langenfeld,Rumbeck,Segelhorst,Welsede,Wickbolsen,Zersen)EG Salzhemmendorf

Holzminden

Nur nachstehende Gebiete der Region NUTS III:die Gemeinden:EG DelligsenStadt Holzminden (nur:Neuhaus, Silberborn, Bülte, Rehwiese,Lüchtinger Weg und Stadtmitte)SG BevernSG BodenwerderSG BoffzenSG EschershausenSG PolleSG StadtoldendorfGG Boffzen, Eimen, Eschershausen, Grünenplan,Holzminden, Marxhausen, Wenzen

Celle

Nur nachstehende Gebiete der Region NUTS III:die Gemeinden:Stadt BergenStadt Celle (ohne:Klein-Hehlen-West,

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Boye,Scheuen,Bostel,Alvern,Lachtehausen,Osterloh)EG FaßbergEG HambührenEG HermannsburgEG UnterlüßEG WietzeEG WinsenSG EschedeSG Flotwedel (ohne:Bröckel,Langlingen OrtsteileWiedenrode,Nienhof,Hohnebostel)SG LachendorfSGWathlingen

Cuxhaven

Nur nachstehende Gebiete der Region NUTS III:die Gemeinden:Stadt Cuxhaven (nur:Duhnen,Sahlenburg,Groden,Altenbruch,Lüdingworth,Franzenburg,Gudendorf,Mitte (Bezirke 18, 19, 23, 25, 31Š36),Döse (Bezirke 4, 6))Stadt Langen (nur:Langen, Debstedt, Imsum)EG Loxstedt (nur die Ortsteile:Lanhausen, Fleeste, Stotel)EG NordholzSG Am Dobrock (nur:Neuhaus, Wingst, Belum, Geversdorf)SG Bederkesa (nur:Bad Bederkesa, Flögeln, Drangstedt)SG Hadeln (nur Otterndorf)SG Hemmoor (nur Stadt Hemmoor)SG Land Wursten (nur:Dorum, Wremen, Misselwarden, Paddingbüttel)

Lüneburg

Nur nachstehende Gebiete der Region NUTS III:die Gemeinden:Stadt BleckedeEG Amt NeuhausSG Dahlenburg

Uelzen

Nur nachstehende Gebiete der Region NUTS III:die Gemeinden:EG BienenbüttelStadt Uelzen (ohne Bezirke 3, 4, 12, 14, 15, 17,19, 28Š30, 35Š39)SG BevensenSG BodenteichSG Altes Amt EbstorfSG RoscheSG SuderburgSG Wrestedt

Delmenhorst, kreisfreie Stadt

Nur nachstehende Gebiete der Region NUTS III:die Stadtteile:Iprump/StickgrasStickgras/AnnenriedeHasport/Annenheide

Oldenburg (Old.), Kreisfreie Stadt

Nur nachstehende Gebiete der Region NUTS III:die Stadtteile:Innenstadt (1d, 1e, 116, 211, 412)Bahnhof (311, 341, 351, 352)Hafen (441, 442)Blankenburg (343, 811, 812)Tweelbäke (821, 923, 962, 9c)Kreyenbrück (125, 192, 516, 913, 915, 917)Wechloy (5c, 624)Dietrichsfeld (641, 642, 634, 651, 672)Etzhorn (681, 711, 713, 7b)Ohmstede (332, 732, 734, 735, 7c)

Wilhelmshaven, kreisfreie Stadt

Region NUTS III ohne nachstehende Gebiete:die Ortsteile:Voslapp,Fedderwarder Groden,Coldewei,Maadebogen,Europaviertel,Siebethsburg,Villenviertel

Aurich

Region NUTS III ohne nachstehende Gebiete:die Gemeinden:Stadt Aurich (nur Kernstadt Aurich)Stadt Norden (nur Kernstadt Norden ohne dieBezirke 1 und 21)

Cloppenburg

Nur nachstehende Gebiete der Region NUTS III:die Gemeinden:EG Barßel (nur die Ortsteile:Barßel-Ost,Barßeler Moor,Harkebrügge,Loher Ostmark/Lohe,Elisabethfehn,Neuland)EG Bösel (nur die Ortsteile:Bösel,Petersdorf,Osterloh,Edewechterdamm,Westerloh,Glaßdorf)Stadt Cloppenburg (nur die Ortsteile:Emsteker Feld/Lankum,Staatsforsten,Stapelfeld,Cloppenburg-West,Bühren,Ambühren/Schmertheim,Bethen)Stadt Friesoythe (nur die Ortsteile:Mittelsten Thüle/Thülsfelde,Edewechterdamm,Augustendorf,Markhausen,Gehlenberg,

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Friesoythe-Schlingshöhe,Ellerbrock,Kampe/Kamperfehn,Altenoythe,Schwaneburg/Schwaneburger Moor,Neuscharrel)EG Molbergen (nur die Ortsteile:Dwergte,Stedingsmühlen,Neumühlen/Resthausen,Stalförden,Molbergen-Ost,Peheim)EG Saterland (nur die Ortsteile:Ramsloh,Ramsloh-Ost,Hüllen I und II,Sedelsberg,Bollingen,Scharrel,Strücklingen,Sedelsberger Kolonie,Elisabethfehn-Süd,Utende,Hollen/Hollenermoor)

Emsland

Nur nachstehende Gebiete der Region NUTS III:die Gemeinden:Stadt Haren (Ems) (nur die Ortsteile:Haren,Rütenbrook,Altenberge,Emmeln)Stadt Meppen (nur die Ortsteile:Hüntel,Holthausen,Versen)Stadt Papenburg (nur die Ortsteile:Aschendorf,Herbrum,Tunxdorf,Nenndorf,Bokel)EG RhedeEG Twist (nur die Ortsteile:Twist,Bült,Rühlerfeld)SG Dörpen (nur die Gemeinden:Dörpen,Kluse,Lehe,Neubörger,Neulehe,Wippingen)SG Lathen (nur die Gemeinden:Fresenburg,Lathen,Niederlangen,Oberlangen,Renkenberge)SG Nordhümmling (nur die GemeindenBockhorst, Esterwegen)SG Sögel (nur die GemeindeSögel ohne Ortsteil Elsten)SG Werlte (nur die Gemeinde:Werlte ohne Ortsteile Wehm, Wieste,Bockholte)

Friesland

Region insgesamt

Leer

Region insgesamt

Wesermarsch

Nur nachstehende Gebiete der Region NUTS III:die Gemeinden:EG BerneStadt Brake (nur die Ortsteile:Brake-Hafen,Brake-West,Brake-Süd,Brake-Nord,Golzwarden,Hammelwarder Außendeich,Braker Weserdeich)EG ButjadingenStadt ElsflethEG JadeEG LemwerderStadt Nordenham (nur die Ortsteile:Abbehausen,Einswarden,Esensham,Friedrich-August-Hütte,Schweewarden,Nordenham Zentrum,Ellwürden Zentrum)EG OvelgönneEG Stadland

Wittmund

Region insgesamt

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Fondsverwalter

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft,Technologie und VerkehrReferat 200.3Postfach 10130001 HannoverTel (05 11) 1 20 - 55 95Fax (05 11) 1 20 - 99 55 95 oder 1 20 - 57 82

Bewilligungsbehörden

Bezirksregierung BraunschweigDezernat 203Postfach 324738022 BraunschweigTel (05 31) 4 84-0Fax (05 31) 4 84 32 16

Bezirksregierung HannoverDezernat 203Postfach 20330002 HannoverTel (05 11) 1 06-0Fax (05 11) 1 06 24 84

Bezirksregierung LüneburgDezernat 20321332 LüneburgTel (0 41 31) 15-0Fax (0 41 31) 15 29 02

Bezirksregierung Weser-EmsDezernat 20326106 OldenburgTel (04 41) 7 99-0Fax (04 41) 7 99 20 04