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Evaluation der Pflegestützpunkte im Kontext weiterer Beratungsstellen im Land Bremen gefördert durch Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales Land Bremen Abschlussbericht Zentrum für Sozialpolitik (ZeS), Universität Bremen Projektleitung: Prof. Dr. Heinz Rothgang, Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen: Stefanie Bohns Soz. M.A., Maren Bauknecht MPH; Sebastian, Sauer B.A. Public Health Studentische Mitarbeiter: Alexandra Baumkötter B.A. Public Health Heike Naber B.A. Public Health Francie Petrick M.A. Sozialpolitik Daniel de Vasconcelos M.A. Sozialpolitik Bremen, im März 2012

Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

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Page 1: Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

Evaluation der Pflegestützpunkte im Kontext weiterer Beratungsstellen

im Land Bremen

gefördert durch Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit,

Jugend und Soziales Land Bremen

Abschlussbericht

Zentrum für Sozialpolitik (ZeS), Universität Bremen Projektleitung:

Prof. Dr. Heinz Rothgang,

Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen:

Stefanie Bohns Soz. M.A., Maren Bauknecht MPH; Sebastian, Sauer B.A. Public Health

Studentische Mitarbeiter:

Alexandra Baumkötter B.A. Public Health

Heike Naber B.A. Public Health

Francie Petrick M.A. Sozialpolitik

Daniel de Vasconcelos M.A. Sozialpolitik

Bremen, im März 2012

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Inhaltsverzeichnis

...............................................................................................................5 2 Einleitung...........................................................................................................................14 3 Gesetzliche Rahmenbedingungen und fachliche Grundlagen der Implementation der

Pflegestützpunkte im Land Bremen...................................................................................17 3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen .............................................................................17

3.1.1 Pflegestützpunkte nach § 92 c SGB XI ...........................................................17 3.1.2 Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ..................................................................18

3.2 Konzeptionelle Umsetzung der Pflegestützpunkte in Bremen..................................19 3.3 Case und Care Management in der Pflege ..............................................................19 3.4 Stand der wissenschaftlichen Begleitung/ Evaluation von Pflegestützpunkten

in den Bundesländern ..............................................................................................20 4 Methodisches Vorgehen....................................................................................................21

4.1 Fragestellung und Ziel der Untersuchung ................................................................21 4.2 Auswahl der beteiligten Beratungseinrichtungen .....................................................22 4.3 Ablauf der Evaluationen ...........................................................................................23

4.3.1 Hospitationen in den Beratungseinrichtungen ................................................24 4.3.2 Kontaktdatenerhebung in den Pflegestützpunkten .........................................25 4.3.3 Mitarbeiterbefragung .......................................................................................25 4.3.4 Nutzerbefragung N1........................................................................................26 4.3.5 Nutzerbefragung N2 (Follow-up).....................................................................29

5 Ergebnisse der Evaluation.................................................................................................31 5.1 Ergebnisse der Hospitation ......................................................................................31

5.1.1 Beschreibung der Pflegestützpunkte ..............................................................31 5.1.2 Beschreibung der Projektpartner Dienstleistungszentren (DLZ) und

Sozialdienst Erwachsene (SDE) .....................................................................33 5.2 Ergebnisse der Kontaktdatenanalyse.......................................................................35

5.2.1 Kontakthäufigkeit in den Pflegestützpunkten insgesamt.................................35 5.2.1.1 Nachfrageverhalten in den Pflegestützpunkten.................................36 5.2.1.2 Wohnortnahe Kontaktaufnahme........................................................36 5.2.1.3 Art der Erstkontaktaufnahme.............................................................39 5.2.1.4 Nutzerart ...........................................................................................43

5.2.2 Auswertung der Kontaktdaten differenziert nach Pflegestützpunkten.............46 5.2.2.1 Alter und Geschlecht der Nutzer der Pflegestützpunkte ...................46 5.2.2.2 Grad der Pflegebedürftigkeit aller Hilfe-/ Pflegebedürftigen ..............47 5.2.2.3 Wohnsituation der Hilfe-/ Pflegebedürftigen......................................48 5.2.2.4 Versicherungsträger der Hilfe-/ Pflegebedürftigen ............................48 5.2.2.5 Versicherungs- und Sozialleistungen der Hilfe-

/ Pflegebedürftigen ............................................................................49

1 Kurzfassung..........

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5.2.2.6 Menschen mit Migrationshintergrund ................................................51 5.2.3 Beratungsleistungen .......................................................................................52

......61

5.5

5.5.2

6 HochrechnPflegebedü6.1 Hinte

6.2 Daten

6.3 Metho

6.4 Ergeb .

5.2.3.1 Beratungsanlässe und Dauer der Beratungsgespräche ...................52 5.2.3.2 Beratungsumfang..............................................................................54

5.3 Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung .......................................................................57 5.3.1 Fallklärung und Fallsteuerung (Case Management) in den

Pflegestützpunkten..........................................................................................57 5.3.2 Kooperation und Vernetzung (Care Management) der Pflegestützpunkte .....57 5.3.3 Kooperation und Vernetzung der Dienstleistungszentren und des

Sozialdienstes Erwachsene ............................................................................59 5.3.4 Öffentlichkeitsarbeit der Pflegestützpunkte, der DLZ und SDE ......................60

5.4 Ergebnisse der Nutzerbefragung N1..................................................................

5.4.1 Auswertung der Telefoninterviews Nutzer 1 (N1) ...........................................61 5.4.1.1 Nutzerart und soziodemographische Merkmale der Nutzer ..............62 5.4.1.2 Grad der Pflegebedürftigkeit, Wohnsituation und

Pflegearrangement der Hilfe-/ Pflegebedürftigen ..............................62 5.4.1.3 Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB XI und SGB XII .........67 5.4.1.4 Informationsquellen der Nutzer .........................................................68

5.4.2 Beratungsthemen der Interviewpartner N1 .....................................................70 5.4.2.1 Gründe für die Kontaktaufnahme und Themen der

Beratungsgespräche .........................................................................70 Ergebnisse der Nutzerbefragung N2........................................................................76 5.5.1 Situation der häuslichen pflegerischen Versorgung nach vier Monaten .........76

5.5.1.1 Pflegestufen der Hilfe-/ Pflegebedürftigen im Vergleich N1 und N2 ......................................................................................................77

5.5.1.2 Betreuungsarrangement der Hilfe-/ Pflegebedürftigen N1 und N2 im Vergleich.................................................................................78

5.5.1.3 Pflege-/ Betreuungsaufwand der pflegenden Angehörigen N1 und N2 im Vergleich..........................................................................79

1.1.1.4 Inanspruchnahme von Leistungen aus der Pflegeversicherung N1 und N2 im Vergleich ....................................................................80

Zufriedenheit der Nutzer mit den Beratungsinstitutionen ................................82 5.5.2.1 Ergebnisse zur Nutzerzufriedenheit, erste Befragungswelle (N1).....82 5.5.2.2 Ergebnisse zur Nutzerzufriedenheit, Vergleich der ersten und

zweiten Befragungswelle (N1/N2) .....................................................85 ung zur Zahl der Begutachtungen durch den MDK und der rftigen im Land Bremen im Jahr 2030 .............................................................87 rgrund...............................................................................................................87 grundlage........................................................................................................87 disches Vorgehen...........................................................................................88 nisse ... ...........................................................................................................90

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6.4.1

6.4.3

...........................97 6.4.6

7 Fazit8 Litera ..............104 9 Abkürzungs10 Abbild1112 Anhä1. Stand der b2. Datenschutzerklärung 1163. Einverständ4. Regionale V5. Methodik zur Berechnung der Kontaktdichte der

Bremen No6. Daten7. Begriffsdefi ..........................................................................................................126 8. Weitere Ergebnisse 9. 10.Exce11.Leitfaden M ....131

Begutachtungen durch den MDK im Jahr 2030 ..............................................90 6.4.2 Pflegebedürftige in formell-ambulanter und stationärer Pflege im Jahr

2030 .......................................................................................................91 Pflegegeldempfänger im Jahr 2030 ................................................................94

6.4.4 Pflegebedürftigkeit insgesamt bis 2030 ..........................................................96 6.4.5 Pflegegeldkosten im Jahr 2030............................................

Limitationen.....................................................................................................98 .................................................................................................................................100 tur..............................................................................................................

verzeichnis....................................................................................................107 ungsverzeichnis .....................................................................................................109

Tabellenverzeichnis .........................................................................................................112 nge ..........................................................................................................................114

undesweiten Umsetzung der Pflegestützpunkte ...........................................115 ......................................................................................................

niserklärung ..................................................................................................118 erteilung der Kontaktaufnahmen ..................................................................119

Bremer Pflegestützpunkte PSP-rd und Bremen Vahr ......................................................................................121

zu DLZ und SDE ...................................................................................................123 nitionen

der Nutzerbefragung.........................................................................128 Auszüge aus der Pflegestatistik für Bremen....................................................................129

l-Erhebungsmatrix für Kontaktdaten der Pflegestützpunkte ....................................130 itarbeiterinterviews....................................................................................

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1 KurDie Ref(PfWG) 2008 ckende gungsandürftigenund pfle

Bundesw

n in der Sta

nderen Schnittstellen und Kooperationsmöglichkeiten zu bereits bestehenden Beratungs- nd Versorgungsangeboten im jeweiligen Stadtteil und hier, insbesondere der Dienstleis-

n und Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste zu ermitteln und Handlungs-mpfehlungen zu erarbeiten.

d die Arbeit der Pflegestützpunkte in Bezug auf die Vor-aben aus §§ 92 c und 7 a SGB XI (siehe Kap. 1) bewertet, eine wohnortnahe, umfassende

und wettbewerbsneutrale Beratung zu gewährleisten und hierbei die vorhandenen Bera-tungsstrukturen zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck werden Erhebungen in den Pflege-stützpunkten und in den anderen Beratungseinrichtungen durchgeführt. Im Zentrum steht dabei die Erhebung in den Pflegestützpunkten. Die Erhebung in den weiteren Beratungsein-richtungen dient vor allem zur Einordnung der Ergebnisse in den Stützpunkten und zur Er-mittlung von Schnittstellenproblemen und Kooperationsmöglichkeiten.

Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen:

1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte bzw. Beratungsstellen dem Beratungsbedarf der Nutzer?

zfassung orm der Pflegeversicherung im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes

verfolgt mit der Einführung von Pflegestützpunkten das Ziel, eine flächende-Infrastruktur zur Pflegeberatung aufzubauen sowie die vorhandenen lokalen Versor-gebote nutzerorientiert zu koordinieren und zu vernetzen, um hilfe- und pflegebe- Menschen und ihren Angehörigen bei der Organisation und Umsetzung der Hilfen

gerischen Versorgung angemessen zu unterstützen.

eit sind nach Auskunft der Landesbehörden bis Ende 2010 312 Pflegestützpunkte in 14 Bundesländern errichtet worden (KDA 2010). Geplant ist – Stand: Anfang 2011 – sogar die Einrichtung von insgesamt 589 Stützpunkten (Rothgang et al. 2010: 30, sowie Anhang, S. 114). Im Land Bremen wurde die Umsetzung der Einrichtung der Pflegestützpunkte durch die oberste Landesbehörde mit der Allgemeinverfügung vom 25.09.2008 (Amtsblatt der Frei-en Hansestadt Bremen Nr. 104 vom 30.09.2008) mit Wirkung ab 01.10.2008 bestimmt. Drei Pflegestützpunkte nahmen zum 1. April 2009 ihre Arbeit auf. Zwei Pflegestützpunkte befin-den sich in der Stadt Bremen (Bremen Nord und Bremen Vahr), ein Stützpunkt in der Stadt Bremerhaven.

Die Beratung für Hilfe- und Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erfolgt in der Stadt Bre-men seit langem auch über das Amt für Soziale Dienste mit seinen sechs Sozialzentren. Hier erfolgt die Beratung zur Altenhilfe und Sozialhilfe/Hilfe zur Pflege. Der Sozialdienst ist zu-gleich als Case Manager im Rahmen der Hilfe zur Pflege tätig. Überschneidungen mit den Nutzern und demzufolge Kooperationsmöglichkeiten mit den Dienstleistungszentren ergeben sich, wenn Sozialhilfebedarf im Einzelfall besteht. Die 17 Dienstleistungszentre

dtgemeinde Bremen führen Beratung im Rahmen der Betreuung der Klienten durch (niedrigschwellige Hilfeangebote und Hausbesuche), sowohl für Sozialhilfeberechtigte wie auch für Pflegebedürftige oder auch ältere Menschen mit Unterstützungsbedarf.

Die Senatorische Behörde für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat dem Zentrum für Sozialpolitik, Abteilung Gesundheitsökonomie, Gesundheitspolitik und Versor-gungsforschung den Auftrag erteilt, die Pflegestützpunkte im Kontext der bereits bestehen-den und oben bereits benannten Beratungsstellen zu evaluieren. Das Projekt hat eine Lauf-zeit von einem Jahr und startete im Januar 2010. Ziel der Studie ist es, zum einen die Grund-lage für die Entscheidung zur Weiterentwicklung der Pflegestützpunkte zu erarbeiten, zum autungszentree

Fragestellungen und methodisches Vorgehen Mit der vorliegenden Evaluation wirg

5

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2. Wie sind die Pflegheitswesen vernet

estützpunkte bzw. Beratungsstellen mit anderen Akteuren im Gesund-zt? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteu-

n?

zwei Nutzerbefragungen mittels Telefoninterviews durchge-führt. Die erste Nutzerbefragung (N1) (15. März- 31. Juli 2010) mit dem Ziel die so-

aller am Projekt beteiligten Institutionen in

iewpartnern aus der ersten Befragung N1 noch 215 Personen (81,7 %) befragt werden.

ren?

3. Kann durch die Beratung eine Stabilisierung der häuslichen pflegerischen Versorgung erreicht werden?

4. Inwieweit werden Kriterien des § 7 a SGB XI erfüllt und welche Anpassungsnotwendig-keiten lassen sich aus den Evaluationsergebnissen ableite

5. Welche, die Pflegestützpunkte ergänzenden Beratungsleistungen erbringen die Bera-tungsstellen (Dienstleistungszentren, Sozialdienst Erwachsene)?

Neben den drei Pflegestützpunkten Bremen Nord, Bremen Vahr und Bremerhaven wurden vier Sozialzentren des Amts für Soziale Dienste Bremen (Sozialzentrum 1 – Nord, Sozial-zentrum 2 – Gröpelingen/Walle, Sozialzentrum 4 – Süd, Sozialzentrum 5 – Vahr/Schwach-hausen/Horn-Lehe), zwei Dienstleistungszentren der Paritätischen Gesellschaft für soziale Dienste in Vegesack und Huchting sowie zwei Dienstleistungszentren der Arbeiterwohlfahrt in Bremen Vahr und in der Bremer Neustadt in die Untersuchung mit einbezogen.

Das Untersuchungsdesign besteht aus unterschiedliche Methoden, quantitativen sowie quali-tativen, um die verschiedenen Aspekte des Untersuchungsgegenstandes zu erfassen und die Validität zu erhöhen (vgl. Flick 2007).

Insgesamt wurden vier Erhebungen durchgeführt:

1. Eine Hospitation bei allen beteiligten Einrichtungen vor Beginn der Erhebungsphase diente dazu, einen Einblick in Arbeitsprozesse und Dokumentationssysteme zu er-halten und die Eignung der Fragen für die Nutzer- und Mitarbeiterbefragung zu über-prüfen.

2. Die Erhebung von Kontaktdaten in den Pflegestützpunkten diente zur Erfassung der Kontakte eines halben Jahres (März 2010 – August 2010), um das Profil, die Fre-quenz und Inhalte (Bedarfe) der Nutzerkontakte1 der jeweiligen Beratungseinrich-tungen zu ermitteln. Ursprünglich geplant war die Kontaktdatenerhebung auch in den Dienstleistungszentren und den Pflegeberatungsstellen der Pflegekassen. Letztend-lich nahmen aber nur die Pflegestützpunkte an der Kontaktdatenerhebung teil. Ins-gesamt wurden von den Mitarbeitern der Pflegestützpunkte 2.493 Kontaktdaten er-fasst, davon 1.568 Erstkontakte, die der Auswertung der stützpunktbezogenen Daten zugrunde liegen.

3. Des Weiteren wurden

ziodemographischen Daten von Nutzern dem vorgegebenen Zeitraum zu erfassen, sowie die Anlässe, Beratungsthemen, Be-ratungsumfang und die Zufriedenheit mit der Beratung aus Nutzersicht zu erheben. Es konnten mit 263 Nutzern der beteiligten Einrichtungen ein Interview geführt wer-den.

4. Es folgte eine zweite Befragung (N2) nach vier Monaten (15. Juli – 30. November 2010). Dazu wurden die Interviewpartner aus der ersten Befragung noch einmal per Telefon, mittels eines Leitfadens befragt, um langfristige und nachhaltige Effekte der Beratung zu ermitteln. Insgesamt konnten von den 263 Interv

5. Zudem wurde vom 1. Mai 2010 bis zum 31. Juli 2010 eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt mit dem Ziel, die Beratungs- und Vernetzungsarbeit aus Sicht der Mit-

1 PSP, DLZ und SDE nutzen eine unterschiedliche Terminologie. Im Hinblick auf eine klarere Struktur wird im

Folgenden die Bezeichnung „Nutzer“ für alle Menschen verwendet, die die Beratungsstellen besuchten, und die somit die „Klienten“ des SDE und die „Kunden“ der DLZ einschließt.

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arbeiter zu erfassen, sowie Stärken und Schwächen der Beratung zu ermitteln. In den Pflegestützpunkten wurde jeweils mit einem Mitarbeiter der Pflegekasse und ei-nem Mitarbeiter der Kommune ein Interview geführt, in allen anderen Einrichtungen

en Ergebnisse nach den oben genannten Forschungsfra-

te bzw. Beratungsstellen

Beratungsangebot am

ftigen, die

eratungs- und Anlaufstellen neben dem Schwer- Beratung zu SGB XII und SGB V an. So es Pflegestützpunktes Fragen der Nutzer

Auswertung der durchgeführten Beratungsgespräche, dass die Mitarbeiter

n und dem Bereich Medizin und Therapie, dies zeigt der Vergleich

Fallbegleitung, spielen die Pflegestützpunkte eine wichtige Rolle in

ren.2 Im Erhebungszeitraum von 6 Monaten wurden 2.493 Kontakte dokumentiert. Das ent-

jeweils mit einem Mitarbeiter.

Im Folgenden werden die wichtigstgen vorgestellt.

1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkdem Beratungsbedarf der Nutzer? Die Auswertung der stützpunktbezogenen Daten ergab, dass das häufigsten von den Angehörigen (61,2 %) genutzt wird, die zumeist weiblich (66,7 %) und in der Altersgruppe der 50-59-jährigen am häufigsten vertreten sind. Ebenso suchen aber auch Angehörige über 80 Jahre Hilfe in den Pflegestützpunkten, sie machen rund 10 % der Rat-suchenden Angehörigen aus. Dies bestätigt die Tendenz, dass immer häufiger ältere Men-schen Gleichaltrige betreuen, sei es den Ehepartner, den Lebensgefährten, Freunde oder Nachbarn (Schneekloth, Wahl 2005; Kofahl et al. 2007). Die Hilfe-/ Pflegebedürselber Kontakt zu den Pflegestützpunkten aufnehmen, sind zu knapp zwei Drittel Frauen (62,2 %) und zu 35,6% in der Altersgruppe zwischen 70-79 Jahren.

Die Pflegestützpunkte bieten als offene Bpunkt der Beratung zu Themen des SGB XI auchsind die wichtigsten Gründe für das Aufsuchen einzu den Kriterien der Pflegeeinstufung, Finanzierungsleistungen der Kranken-/ Pflegekassen sowie zur Organisation der häuslichen Pflege. Dies kann durch die Auswertung der Daten der Nutzer N 1 zu den Themen der durchgeführten Beratungsgespräche bestätigt werden. Zudem ergab dieüber die angefragten Themen hinaus berieten. Vor allem zu zusätzlichen Angeboten zur Ent-lastung pflegender Angehöriger wie Pflegeurlaub, Kurzzeitpflege und in Ansätzen ergänzen-de Versorgungsangeboten (z. B. Wohnraumanpassung, Hauswirtschaftliche Hilfen, Hausnot-ruf, …).

Diese Ergebnisse zeigen, dass die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte umfassend beraten. Das heißt, sie haben nicht nur die aktuelle Pflegesituation im Blick, sondern beraten auch vorausschauend und präventiv im Hinblick auf die Stabilisierung der Pflegetätigkeit der An-gehörigen und des gesamten Umfeldes. Weiter auszubauen ist die Beratung zu ergänzen-den Versorgungsangebotemit den Erwartungen der potentiellen Hamburger Nutzer an die Pflegestützpunkte zu den Themen Freizeit und Kultur, Fahrdiensten, Befreiung von Rundfunkgebühren/ Telefon, In-formationen zu Fachärzten und Krankenhäusern.

Die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte erfüllen mit ihrer Beratungstätigkeit und Begleitung zum einen präventive Aufgaben, denn annähernd 50 % der Nutzer haben keine Pflegestufe. Mit dem frühzeitigen Erkennen von Hilfe- und Unterstützungsbedarfen und der entsprechen-den Unterstützung oderder Prävention von Pflegebedürftigkeit. Zum anderen werden die Pflegestützpunkte auch bei bestehender Pflegebedürftigkeit aufgesucht. So geht es in 55,7 % der Beratungsfälle um Menschen mit Pflegestufe I (32,5 %), Pflegestufe II (15,0 %) und Pflegestufe III (7,9 %) so-wie um Härtefälle (0,3 %), die in der Regel schon andere Dienstleistungen und Beratung in Anspruch genommen hatten und trotzdem noch Beratungsbedarf haben.

Die Ergebnisse der Nutzerbefragung N1 und N2 zeigen hinsichtlich der Beratungen, dass die Fragestellungen der Nutzer der Pflegestützpunkte überwiegend beantwortet werden konnten und die Nutzer auch zum zweiten Befragungszeitpunkt zu knapp 80 % völlig zufrieden wa-

Bei der Interpretation der Ergebnisse muss beachtet werden, dass die Antworten durch verschiedene perso-nale Faktoren beeinflusst sein können. Die meisten Nutzer werden im

2 Vorfeld ihres Besuchs in der Bera-

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spricht durchschnittlich 831 Kontakten pro Monat und Pflegestützpunkt bzw. 7 Kontakte pro Arbeitstag in einem Stützpunkt. Die bundesweite Evaluation der Pilotstützpunkte durch das KDA zeigt einen vergleichbaren Wert: hier wurden im Durchschnitt 9 Kontakte pro Arbeitstag und Pflegestützpunkt gemessen (KDA 2010). Dabei zeigt, dass seit der Eröffnung der Pfle-

hme – sowohl bei der persönlichen Beratung – als auch bei der telefoni-

o gering, dass sich die Frage stellt, ob die Pflegestütz-

Pflegestufe. So sind die

§ 7 a SGB XI), mit einem Care Manage-

gestützpunkte im April 2009 zunächst ein deutlicher Zuwachs der Nachfrage zu beobachten ist. Seit August 2009 stagnieren die Fallzahlen aber weitgehend. Bemerkenswert ist, dass die Inanspruchnaschen, entscheidend von der räumlichen Nähe abhängt. Angenommen werden die Pflege-stützpunkte nur in ihrer nächsten Umgebung. Damit ergibt sich ein paradoxer Befund: auf der einen Seite sind die Nutzungszahlen spunkte wirklich notwendig sind. Auf der anderen Seite weist die räumliche Verteilung der Nutzer darauf hin, dass die Zahl der Stützpunkte sogar noch deutlich erhöht werden müsste, wenn ein flächendeckendes Beratungsangebot gewährleistet sein soll.

Die Ergebnisse aus der Nutzerbefragung N1 sowie den Interviews mit den Mitarbeitern erga-ben für die Dienstleistungszentren, dass sowohl die Betroffenen selber als auch Angehörige die Beratung in Anspruch nehmen. Knapp die Hälfte (49,3 %) der Hilfe-/ Pflegebedürftigen haben keine Pflegestufe und 80,0 % der Hilfe-/ Pflegebedürftigen leben alleine. Die Bera-tungsleistungen des Sozialdienstes Erwachsene werden eher von den Betroffenen selber genutzt, die zu fast 100 % allein leben. Über 40 % haben keine wichtigsten genannten Themen der Nutzer der Dienstleistungszentren und des Sozialdiens-tes zu ergänzenden Versorgungsangeboten, Beratung und Vermittlung von Haushaltshil-fen/Nachbarschaftshilfen, sowie zu pflegerischen Themen wie Tages-/Nachtpflege, Fragen zum Betreuten Wohnen, zu ambulanten Diensten sowie bei den Nutzern des Sozialdienstes Erwachsene zusätzliche Fragen zur Finanzierung des Lebensunterhalts.

2. Wie sind die Pflegestützpunkte bzw. Beratungsstellen mit anderen Akteuren im Ge-sundheitswesen vernetzt? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren? Nach § 92 c Abs. 2 SGB XI ist eine Aufgabe der Pflegestützpunkte die

„Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kom-menden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote ein-schließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen“.

Damit sollen Pflegestützpunkte eine Versorgungskoordinierung vor Ort übernehmen. Mit der Aufgabenstellung wird eine Verbindung des individuellen Case Managements, soweit es nach einer Pflegeberatung angebracht ist (gemäßment hergestellt, das fallunabhängig zur Vernetzung und fallübergreifend zur Erschließung des lokalen Versorgungsangebotes erfolgt (Wendt 2010, S. 210).

Die Grundvoraussetzung für die tatsächliche Erbringung der Leistung eines Pflegestützpunk-tes ist die Einbindung bzw. Erschließung aller bestehenden Angebote und Leistungen. Dazu müssen sich die Pflegestützpunkte mit anderen Institutionen vernetzen und tragfähige Ko-operationsstrukturen aufbauen. Da die Pflegestützpunkte nach dem gesetzlichen Auftrag die Versorgung vor Ort koordinieren und organisieren sollen, ist das Einzugsgebiet der Pflege-stützpunkte der wesentliche Anknüpfungspunkt für den Aufbau funktionierender Kooperati-

tungsstelle individuelle Vorstellungen über die Institution, das Beratungsgespräch, oder die durch die Berater vermittelten Hilfestellungen ausgeprägt haben, die sich in den Antworten niederschlagen können. Durch den Wunsch nach Unterstützung und Fortbestand des Angebots der Beratungsinstitutionen können so „sozial er-wünschte“, also besonders zustimmende, Antworten zustande kommen, um zur positiven Darstellung der In-stitution beizutragen (Atteslander 2008; Bortz, Döring 2009).

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onsbeziehungen. Relevante Netzwerkpartner sind Beratungsinstitutionen, Leistungserbrin-ger, Finanzierungsträger, das bürgerschaftliche Engagement und die Selbsthilfegruppen.

Die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte arbeiten mit dem Verständnis, dass sie nicht zu jedem Thema, das die Lebenslage Pflege betrifft, eine Beratung sicherstellen können. Um die vom Gesetzgeber geforderte umfassende Beratungskompetenz (§ 92 c Abs. 2, Satz 1 SGB XI) sicherzustellen, arbeiten die Pflegestützpunkte mit anderen Beratungsstellen zusammen.

In den Interviews der MitarbeiterInnen der Pflegestützpunkte wird in Bezug auf die Zusam-menarbeit mit den meisten Kranken- und Pflegekassen, ein reger Austausch formuliert und die Zusammenarbeit als positiv beschrieben. Die Mitarbeiter nannten in den Interviews den Sozialdienst Erwachsene, wenn es um Anfragen von jungen Menschen mit Behinderung geht, die z. B. aus der elterlichen Wohnung ausziehen wollen und die Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) bei Fragen zur Patientenverfügung

tbezogenen Daten ogar besonders gering. So machten die Kontakte der ambulanten Dienste nur 1,9 % und ie der Krankenhäuser nur 0,6 % an den Gesamtkontakten aus. Nach Aussagen der Mitar-

men (0,2 %) mit den

mit d aven stellte t in Bezug der Ärzte

eiten können relativ prob-

Pflegestützpunkte können in Zusammenarbeit mit den Selbsthilfegruppen und ehrenamtlich Tätigen zwei Aufgaben wahrnehmen (§ 92 c Abs. 2, Satz 6 Nr.2 SGB XI): Zum einen können dieveerfTä

einigen Fällen führten itarbeiter der Pflegestützpunkte und der Selbsthilfegruppe gemeinsam ein Beratungsge-

und zur ärztlichen Versorgung. Die Demenz Informations- und Koordinierungsstelle (DIKS) wird in Bezug auf die Optimierung der Beratung von Demenzkranken und ihren Angehörigen genannt sowie in Bremen Vahr eine Wohnungsbaugesellschaft in Bezug auf Fragen zur Wohnraumanpassung. Eine Zusammenarbeit mit den Dienstleistungszentren und dem Sozi-aldienst Erwachsene findet bisher – nach Angaben der Mitarbeiter – in Einzelfällen statt.

Diese von den Mitarbeitern berichteten engen Kooperationsbeziehungen finden sich nicht bei den Ergebnissen der Nutzerbefragung wieder. Im Gegenteil berichten Nutzer nur selten, dass sie auf andere Institutionen verwiesen wurden oder dass sie den Pflegestützpunkt auf Hinweis einer anderen Institution aufgesucht haben. Die Kooperationsbeziehungen mit den Leistungserbringern wie beispielsweise ambulanten Pflegediensten und Krankenhäusern (Sozialdienst im Krankenhaus) sind nach der Auswertung der stützpunksdbeiter in Bremen Nord hingegen nutzen die Sozialdienste in den Krankenhäusern zuneh-mend das Beratungsangebot des Pflegestützpunktes und verweisen ihre Patienten in den Stützpunkt.

Durch die niedergelassenen Ärzte gibt es ebenfalls kaum KontaktaufnahPflegestützpunkten. Dies passt zu den Aussagen der Mitarbeiter, dass eine Zusammenarbeit

en niedergelassenen Ärzten eher selten stattfindet. Im Pflegestützpunkt Bremerhn die Mitarbeiter hingegen ein steigendes Interesse der niedergelassenen Ärzte fes auf das Angebot der Hausbesuche der Stützpunktmitarbeiter bei den Patienten

.

Die Auswertung der stützpunktbezogenen und der nutzerbezogenen Daten verdeutlicht, dass die Unterstützung bei Antragstellung in den Pflegestützpunkten eine oft nachgefragte Leistung ist. Die Mitarbeiter bewerten die Zusammenarbeit mit den Stellen der Leistungsge-nehmigung wie Kranken- und Pflegekassen sowie der Kommune als konstruktiv und sehr rege. So stehen feste Ansprechpartner zur Verfügung und Unklarhlemlos geklärt werden.

Die Auswertung der Kontaktdaten zeigt allerdings, dass die Kontaktaufnahme durch Mitar-beiter der Kranken- und Pflegekassen sowie der Kommune in Beratungsfällen zu einem sehr geringen Anteil (0,9 %) in den Stützpunkten erfolgt und die Kontakte bisher eher einseitig von den Mitarbeitern der Pflegestützpunkte, vor allem im Rahmen der Antragstellung erfol-gen.

Angebote der Selbsthilfegruppen und Ehrenamtlichen erfasst werden und an die Nutzer rmittelt werden, zum anderen können gemeinsame Beratung und Begleitung der Nutzer olgen. Die Pflegestützpunkte in Bremen bieten den Selbsthilfegruppen und ehrenamtlich tigen Räume für Schulungen und Gesprächskreise und feste Beratungsplätze für Sprech-

gruppen, die zunehmend genutzt werden. In stunden der SelbsthilfeM

9

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spräch durch. Im Pflegestützpunkt Bremerhaven sind die Mitarbeiter bzgl. der Zusammenar-beit mit den Selbsthilfegruppen etwas zurückhaltender. Die Selbsthilfegruppen sind im „Bre-

nd

flegestützpunkte ist es, den Nutzern die Unterstützung zu geben, die sie und ihr

itpunkt vor. In 22 % der Fälle nutzen die Betroffenen einen ambulanten Pflegedienst

nannten Variablen zeigen im Gegensatz zu den Pflegestützpunkten

igkeiten lassen sich aus den Evaluationsergebnissen ableiten?

merhavener Topf“ zusammengeschlossen und haben bisher wenig Interesse an der Arbeit der Pflegestützpunkte signalisiert.

Die Zusammenarbeit der Dienstleistungszentren und des Sozialdienst Erwachsene mit den Pflegestützpunkten ist in Ansätzen vorhanden. Mitarbeiter der Dienstleistungszentren uSozialzentren, die in der Nähe der PSP liegen, verwiesen Kunden bzw. Klienten mit Fragen zur Pflegeeinstufung und zum Ausfüllen von Anträgen an die nahe gelegenen Pflegestütz-punkte. Mit den Stellen der Leistungsgenehmigung der Kranken-/ Pflegekasse und der Kom-mune wird die Zusammenarbeit insgesamt positiv beschrieben. Die Mitarbeiter der Dienst-leistungszentren weisen allerdings auf Schwierigkeiten hin, im Hinblick auf die Anerkennung als Anbieter niedrigschwelliger Leistungen nach § 45 SGB XI. Eine stärkere Einbindung der niedergelassenen Ärzte als Leistungsanbieter muss aus Sicht der Mitarbeiter beider Einrich-tungen verbessert werden. Die Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst im Krankenhaus wird als gut bewertet, hier besteht eine lange Kooperation im Hinblick auf die Einweisung und Entlassung der Kunden bzw. Klienten der Dienstleistungszentren und des Sozialdienstes Erwachsene. Kontakte zu Selbsthilfegruppen werden von den Mitarbeitern eher fallbezogen aufgenommen.

Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass die Vernetzung der Pflegestützpunkte weiter auszu-bauen ist, vor allem im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den Leistungsanbietern wie den Krankenhäusern, den ambulanten Diensten und den niedergelassenen Ärzten. Bei der Ver-netzung der Beratungsstellen besteht ebenfalls Weiterentwicklungsbedarf, vor allem im Hin-blick auf die Dienstleistungszentren und den Sozialdienst Erwachsene.

3. Kann durch die Beratung eine Stabilisierung der häuslichen pflegerischen Versor-gung erreicht werden? Ein Ziel der Psoziales Umfeld benötigen, um eine gewünschte Versorgungssituation zu organisieren bzw. zu stabilisieren. Die Ergebnisse der Nutzerbefragung3 N1 und N2 zeigen Veränderungen auf. Annähernd 40 % der Nutzer ohne Pflegestufe zum ersten Messzeitpunkt, waren nach der Beratung im Pflegestützpunkt und nach vier Monaten in Pflegestufe I eingestuft worden. Eine Höherstufung von Nutzern mit Pflegestufe I in Pflegestufe II lag bei 20 % zum zweiten Messzezum zweiten Messzeitpunkt. So kann auch eine Reduzierung des zeitlichen Betreuungsauf-wandes der pflegenden Angehörigen aus den Pflegestützpunkten festgestellt werden. Dies zu bestätigen bedarf allerdings einer tiefer gehenden Analyse, die aufgrund der geringen Fallzahl (n=7) nicht empfehlenswert ist.

Eine Auswertung der vorliegenden Daten der Dienstleistungszentren und des Sozialdienstes Erwachsene zu oben gewenige Veränderungen.

4. Inwieweit werden Kriterien des § 7a SGB XI und erfüllt und welche Anpassungsnot-wendDie Aufgaben der Pflegestützpunkte im Rahmen der Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI um-fassen auf der Nutzerebene:

3 Insgesamt konnten von 263 Interviewpartnern aus der ersten Erhebung, 215 Personen befragt werden

(81,7 %), davon 118 Personen aus den Pflegestützpunkten, 61 Interviewpartner aus den Dienstleistungszent-ren und 36 Personen des Sozialdienstes Erwachsene.

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Page 11: Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

• „die systematische Erfassung des Hilfebedarfes Hilfebedarfs unter Berücksichtigung des Gutach-tens des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung,

• Erstellung eines individuellen Versorgungsplanes,

• Veranlassung der erforderlichen Maßnahmen und der Genehmigung,

• Überwachung der Durchführung des Versorgungsplanes und ggf. dessen Anpassung bei Bedarf.“

Die weiteren Aufgaben umfassen die Vernetzung (systembezogene Aufgaben). Die Pflege-berater sollen nach § 7 a SGB XI

• „die Rat- und Hilfesuchenden bei der Erstellung und Umsetzung des Versorgungsplanes einbin-den, sowie alle anderen an der Pflege, Versorgung und Betreuung beteiligten Akteure einbinden (§ 7 a Abs. 1 Satz 3 SGB XI);

• die Leistungsträger frühzeitig mit dem Ziel der Abstimmung einbeziehen insoweit Leistungen nach sonstigen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erforderlich sind (§ 7 a Abs. 1 Satz 4 SGB XI);

• eng mit den Koordinierungsstellen zusammenarbeiten, insbesondere den gemeinsamen Service-stellen nach § 23 SGB IX (§ 7 a Abs. 1 Satz 5 SGB XI);

% per Telefon. Die Beratung der Pflegestützpunkte wird überwiegend von Menschen us dem nahen Umfeld der Pflegestützpunkte wahrgenommen. Menschen, die in weiter ent-

rlich gewesen ist, in durchschnittlich 6 % der Beratun-

g N1 zeigt, dass die Antragstellung auf eine Pflegestufe r knapp 65 % der Interviewpartner am wichtigsten ist, entsprechend der hohen Anzahl an

sowie Anträge auf

n Einrichtungen waren zu 6,2 % notwendig.

Zur Dokumentation der Pflegeberatung arbeiten die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte mit ei-ner Software. Ein wichtiges Ziel ist es, durch die Software ein möglichst standardisiertes In-strument zur Verfügung zu haben, das zur Erfassung aller notwendigen Informationen der

ten

• auf Wunsch der Versicherten Leistungsanträge nach SGB V oder SGB XI unverzüglich an die zu-ständigen Pflege- oder Krankenkasse übermitteln, die den Leistungsbescheid unverzüglich dem Antragsteller und zeitgleich dem Pflegeberaterinnen zuleitet (§ 7 a Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB XI).“

Die Erstkontakte der Nutzer erfolgen zu 53,2 % über einen Besuch im Pflegestützpunkt und zu 45,7 afernten Stadtteilen leben, nutzen demnach keine (oder andere) Beratungsangebote. Die PSP sind demnach nur eingeschränkt als wohnortnah zu bezeichnen

Betrachtet man die Pflegestützpunkte getrennt, so zeigen sich Unterschiede. Fast zwei Drit-tel der Nutzer (68,2 %) suchen bei ihrem ersten Kontakt in Bremen Nord den Stützpunkt per-sönlich auf. In Bremen Vahr und in Bremerhaven ist es annähernd die Hälfte der Nutzer (45,0 %). Bremen Nord und Bremerhaven weisen insgesamt eine relativ hohe Nutzung der Stützpunkte auf. Nur von einem kleinen Teil der Stadtgemeinde Bremen wird der Stützpunkt Bremen Vahr häufig frequentiert. Nutzer aus den nördlichen Stadtteilen sind weniger in dem Pflegestützpunkt Bremen Vahr anzutreffen. Hier ist zu prüfen, ob die Einrichtung weiterer Stützpunkte in den unterversorgten Stadtteilen notwendig ist.

Die Auswertung der stützpunktbezogenen Daten zeigt, dass Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI mit Erstellung eines Versorgungsplanes in den Pflegestützpunkten im Erhebungszeitraum in unterschiedlichem Umfang erfordegen wurde ein Versorgungsplan erstellt, davon zu 58 % für Personen ohne Pflegestufe. Eine Fallbegleitung erfolgt in Absprache mit den Hilfe-/ Pflegebedürftigen bzw. ihren Angehörigen wenn die Unterstützung bei der Organisation der Pflege und Betreuung gewünscht wird.

Die Auswertung der NutzerbefragunfüPersonen ohne Pflegestufe, gefolgt von der Strukturierung der Pflege mit knapp 20 % und der hauswirtschaftliche Versorgung durch Nachbarschaftshilfe bzw. externe hauswirtschaftli-che Hilfen (10,4 %). MDK-Begutachtungen wurden zu rund 8 % veranlasstHöherstufung gestellt. Herstellung von Kontakten zu Kranken-/ Pflegekassen sowie ambu-lanten Diensten und stationäre

Rat- und Hilfesuchenden, der Erfassung der erbrachten Leistungen, der Zuordnung zu Kos-trägern und der Nachvollziehbarkeit der Fallbegleitung dient, und statistische Auswertun-

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Page 12: Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

gen ermöglicht. Die Mitarbeiter gaben in den Interviews an, mit der Software gut zu recht zu kommen. Sie sehen aber auch Optimierungsbedarf hinsichtlich der Verknüpfung von Leis-

d der Verfügbarkeit von Statistiken.

iter der Pflegestützpunk-Personen ohne Pfle-

ägen zur Pflegeeinstufung und deren Weitergabe an die Kranken- und Pflegekassen, der

der Sozialdienst Erwachsene bieten neben Pflegeberatung

usw.). Die Beratung zu Fragen der Pflege ist für die Mit-

zpunkte Kernaufgabe ist.

itsbildern vor allem zu De-

arschaftshilfe. Zudem sind Ini-

ng

tungsdaten und -anbietern für die Fallbegleitung un

Festhalten lässt sich im Rahmen dieser Erhebung, dass die Mitarbete im Rahmen der Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI hauptsächlich für gestufe einen Versorgungsplan erstellen und die Schwerpunkte bei der Erstellung von An-trindividuellen Planung bzw. Strukturierung der häuslichen Pflege sowie der Vermittlung von Nachbarschaftshilfe bzw. externen hauswirtschaftlichen Hilfen liegen.

5. Welche, die Pflegestützpunkte ergänzenden, Beratungsleistungen erbringen die Be-ratungsstellen? Die Dienstleistungszentren undauch Unterstützungsangebote wie die individuelle Betreuung Einzelner oder von Familien an, darunter fallen beispielsweise Alltagsbegleitung und praktische Hilfe (im Haushalt, bei Be-hördengängen, Begleitung zum Arztarbeiter des Sozialdienstes Erwachsene und der Dienstleistungszentren ein Teil ihrer Arbeit, während die Beratung für die Mitarbeiter der Pflegestüt

Die Dienstleistungszentren, die quartiersbezogen verortet sind, bieten niedrigschwellige Hil-fen an, um das selbständige Leben in der eigenen Wohnung von älteren, behinderten, chro-nisch kranken Menschen, Menschen mit Demenzerkrankungen und psychisch kranken älte-ren Menschen zu fördern, in dem sie verschiedene Hilfsangebote vermitteln.

Im Rahmen der Erhebung wurde festgestellt, dass sich die Beratungsthemen der Dienstleis-tungszentren zumeist auf Fragen zur hauswirtschaftlichen Unterstützung und Vermittlung von Nachbarschaftshilfe, Wohnberatung sowie auf die Beratung pflegender Angehöriger, vor allem im Rahmen des § 45 SGB XI beziehen. Fragen zu Krankhemenz, Unterstützung bei der Auswahl von ambulanten Pflegediensten werden ebenso the-matisiert wie Nachfragen zum Einstufungsverfahren gemäß SGB XI.

Entsprechend ihren Aufgaben informieren und beraten die Mitarbeiter der Dienstleistungs-zentren über ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfsangebote (wie z. B. Organisierte Nachbarschaftshilfe, MSHD, stationärer Mittagstisch). Der Schwerpunkt der Arbeit der Dienstleistungszentren liegt in der Gewinnung von ehrenamtlichen Helfern sowie in der Or-ganisation, Einsatzplanung, Anleitung und Begleitung von hauswirtschaftlichen und einfa-chen pflegerischen Hilfen im Rahmen der organisierten Nachbtiierung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen weitere Aufgaben der Dienstleistungs-zentren.

Die Beratungsthemen des Sozialdienstes Erwachsene umfassen für die Zielgruppe ältere Menschen sowie körperbehinderte und chronisch kranke Menschen mit Versorgungs- und Pflegebedarf im Bereich der „Hilfe zur Pflege“ vor allem die Vermittlung von ambulanten hauswirtschaftlichen und pflegerischen Hilfen, Wohnberatung, Beratung zur Finanzierunach dem SGB XII wie Hilfe zur Pflege, Landespflegegeld, Blindengeld, Grundsicherung im Alter/bei Erwerbslosigkeit sowie Hilfen bei der Antragstellung auf Pflegeversicherungsleis-tungen, Sozialhilfe und z. B. Befreiung von Rundfunkgebühren.

Die Arbeit der Dienstleistungszentren und des Sozialdienstes Erwachsene unterscheidet sich von den Pflegestützpunkten durch eher zugehende Beratung und stärkere Betonung ergän-zender Versorgungsangebote. Beratungsthemen im Bereich Pflege überlappen sich aller-dings bei allen drei Beratungseinrichtungen.

Im Hinblick auf die anderen Beratungseinrichtungen ließ sich eine evtl. anbahnende Arbeits-teilung von räumlich nahe beieinander liegenden Pflegestützpunkten und Dienstleistungs-zentren, bzgl. der Beratung zu pflegerischen Themen im Rahmen der Befragung N1 nicht feststellen. Die Anteile der Beratung zu pflegerischen Themen machen rund die Hälfte der Beratungen der Mitarbeiter der Dienstleistungszentren aus. Die Auswertung der Daten der

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Page 13: Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

beiden Dienstleistungszentren, die sich in der Nähe der Pflegestützpunkte befinden und der-jenigen die weiter entfernt sind ergab, dass die Mitarbeiter der PSP nahen DLZ noch zu rund zwei Dritteln zu pflegerischen Themen beraten und hier eher auf eine Konkurrenzsituation

s entspricht einer Zu-nahme der Zahl der Pflegebedürftigen von 29%. Dabei kann davon ausgegangen werden,

der Entwicklung in den beiden Städten Bremen und Bremerhaven. Bis 4

en. Dies gilt

u den Themen Freizeit

eratung zu Pflegethemen in

geschlossen werden kann. Eine mögliche Arbeitsteilung der PSP und DLZ im Hinblick auf die Beratung zu Pflegethemen ist zu prüfen.

Ergebnisse der Pflegeprognose Gemäß der Vorausberechnung steigt die Zahl der Pflegebedürftigen im Sinne des SGB XI im Land Bremen von 20.613 im Jahr 2007 auf 26.549 im Jahr 2030. Die

dass der Bedarf an Pflegeberatung und -begleitung entsprechend steigt. Unterschiede zei-gen sich dabei in2030 steigt die Zahl der Pflegebedürftigen in formell-ambulanten Pflegearrangements in Bremerhaven um 43 %, in Bremen hingegen nur um 31,2 %. Bei den Pflegebedürftigen in stationärer Pflege ist von annähernd identischen prozentualen Steigerungen wie bei denen in formell-ambulanten Pflegearrangements auszugehen. Bis 2030 wird für Bremerhaven ein Zuwachs von 44,5% und für den städtischen Raum Bremen eine Steigerung von 31,4% er-wartet. Um diesem Trend angemessen zu begegnen, müssen bestehende Strukturen weiter ausgebaut und Kooperationen sowie Netzwerkbildung nachhaltig gestaltet werdbesonders für die Stadt Bremerhaven. In Bremerhaven gibt es weniger Beratungs- und Ver-sorgungsangebote, so fehlen z. B. Einrichtungen wie die Dienstleistungszentren oder ein Sozialdienst Erwachsene beim AfSD, die in der Stadt Bremen niedrigschwellige Hilfen und Beratung anbieten.

Schlussfolgerungen Aufgrund der Ergebnisse können folgende Empfehlungen ausgesprochen werden:

• Die Beratung zu ergänzenden Versorgungsangeboten und dem Bereich Medizin und Therapie ist stärker in den Blick zu nehmen, dies zeigt der Vergleich mit den Erwartun-gen der potentiellen Hamburger Nutzer an die Pflegestützpunkte zund Kultur, Fahrdiensten, Befreiung von Rundfunkgebühren/ Telefon, Informationen zu Fachärzten und Krankenhäusern.

• Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass die Vernetzung der Pflegestützpunkte weiter auszubauen ist, vor allem im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den Leistungsanbie-tern wie den Krankenhäusern, den ambulanten Diensten und den niedergelassenen Ärz-ten. Bei der Vernetzung der Beratungsstellen besteht ebenfalls Weiterentwicklungsbedarf vor allem im Hinblick auf die Dienstleistungszentren und den Sozialdienst Erwachsene.

• Nutzer aus den nördlichen Stadtteilen sind weniger in dem Pflegestützpunkt Bremen Vahr anzutreffen. Hier ist zu prüfen, ob die Einrichtung weiterer Stützpunkte in den unter-versorgten Stadtteilen notwendig ist.

• Die Arbeit der Dienstleistungszentren und des Sozialdienstes Erwachsene unterscheidet sich von den Pflegestützpunkten durch eher zugehende Beratung und stärkere Betonung ergänzender Versorgungsangebote. Beratungsthemen im Bereich Pflege überlappen sich bei allen drei Beratungseinrichtungen, vor allem die Bden Pflegestützpunkten und den Dienstleistungszentren. Eine mögliche Arbeitsteilung bzgl. dieser Beratungsthemen ist zwischen den Pflegestützpunkten und den Dienstleis-tungszentren zu prüfen.

4 Hiermit werden Pflegearrangements bezeichnet, in denen Pflegedienste im Sinne des SGB XI an der Pflege beteiligt sind. Die Pflegebedürftigen erhalten demnach Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) oder Kombinationsleistungen (§ 38 SGB XI). In informellen Pflegearrangements erfolgt die Pflege da-gegen ohne Pflegeeinrichtungen. Die Pflegebedürftigen erhalten Pflegegeld (§ 37 SGB XI), aber we-der Sach-, noch Kombileistungen.

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2 Einleitung Eine zentrale Herausforderung im Gesundheitswesen ist die Frage nach der adäquaten (pflegerischen) Versorgung von Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf vor allem im häusli-chen Bereich. Dabei gilt es neben dem Ausbau von Hilfeangeboten auch der Unterstützung des Einzelnen angemessen zu begegnen, um es ihm zu ermöglichen, möglichst lange in der

werden sollen (Höhmann 2009, S. 216; Schaeffer, Kuhlmey 2008, S.

nd sekto-etreuung

ürftigen Menschen entstehen.

t, das jedoch meist nur modellhaft umgesetzt wurde

ruchnahme von Leistungen erfolgen (Case Management).

häuslichen Umgebung zu bleiben.

Die Statistikämter des Bundes und der Länder (2008) gehen davon aus, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland von derzeit 2,2 Millionen bis zum Jahre 2030 auf ca. 3 Mil-lionen Menschen ansteigen wird (Büscher, Schaeffer 2009, S. 98).5 Damit ist ein enormer Anstieg des Bedarfs an pflegerischen Leistungen und Beratung verbunden. Um dem in der Vergangenheit beobachtbaren Trend von informellen zu formellen Pflegearrangements, der für die Pflegeversicherung zu erheblichen Mehrausgaben führt (vgl. Rothgang et al. 2011), zu begegnen, müssen informelle Pflegearrangements unterstützt werden (Döhner, Rothgang 2006, S. 587).

Die Reform der deutschen Pflegeversicherung im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungs-gesetzes (PfWG) 2008 verfolgt mit der Einführung von Pflegestützpunkten das Ziel, eine flä-chendeckende Infrastruktur zur Pflegeberatung aufzubauen sowie die vorhandenen lokalen Versorgungsangebote nutzerorientiert zu koordinieren und zu vernetzen, um hilfe- und pfle-gebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen bei der Organisation und Umsetzung der Hilfen und pflegerischen Versorgung angemessen zu unterstützen. Im Mittelpunkt der Über-legungen stehen dabei vor allem folgende Probleme, die mit der Errichtung der Pflegestütz-punkte angegangen82):

1. Fehlende Bedarfsgerechtigkeit, Flexibilität und Vernetzung von ambulanten urenübergreifenden Angeboten in der Prävention, Rehabilitation, Pflege und Bfür Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf.

2. Versorgungsbrüche zwischen Krankenversorgung, Rehabilitation und Pflege im ambu-lanten, teilstationären und stationären Bereich müssen überwunden werden, damit keine Unterbrechungen im Pflegeverlauf insbesondere bei Menschen mit chronischen Erkran-kungen sowie bei älteren pflegebed

3. Fehlende Informationen, Beratung und Schulung von Pflegebedürftigen und ihren Pfle-gepersonen zu präventiven, kurativen und rehabilitativen pflegefachlichen Fragen und zur Unterstützung bei der Auswahl und Koordination verschiedener Hilfsangebote und zur Stärkung des Selbstmanagements z. B. im Sinne von Case Management Ansätzen.

Für die Umsetzung von Entwicklungs- und Koordinierungsaufgaben waren bisher die Pflege-kassen und Kommunen mit den entsprechenden Leistungsanbietern zuständig. Als Voraus-setzung dafür wird eine in der Sozialplanung übliche Bedarfs- und Leistungsanalyse, ein „community health assessment“ geforder(Höhmann 2009, S. 216). Vor diesem Hintergrund weist der im PfWG neu geschaffene § 92 c SGB XI den Pflegestützpunkten zentrale Aufgaben auf zwei unterschiedlichen Ebenen zu:

1. Auf der Einzelfallebene soll eine umfassende und unabhängige Auskunft und Bera-tung zu pflegerischen und sozialen Hilfen und die Koordinierung aller sektorübergrei-fenden und in Betracht kommenden Hilfs- und Unterstützungsangebote sowie Hilfe-stellung bei der Inansp

5 Zusätzliche gibt es Menschen mit einem Hilfebedarf, der aber unterhalb der Schwelle liegt, die zum Bezug von

SGB XI-Leistungen berechtigt. Schneekloth und Wahl (2005, S. 61) beziffern die Zahl dieser Menschen in ih-rer Untersuchung zu Möglichkeiten und Grenzen selbständiger Lebensführung in privaten Haushalten (MUG III) derzeit auf ca. 3 Millionen. Auch diese Zahl wird in den nächsten Dekaden entsprechend steigen.

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2. Auf der SysVersorgung

temebene soll die Vernetzung abgestimmter pflegerischer und sozialer s- und Betreuungsangebote, sowie nach § 92 b der Abschluss von Verträ-

tützungsmöglichkeiten zu vermitteln.

ozialhilfe. Der Sozialdienst ist zugleich als Case Manager im Rahmen der Hilfe zur

tleistungszentren in der Stadtgemeinde Bre-

Entlassungsmanage-

gen der integrierten Versorgung gefördert werden (Care Management).

In § 92 c Abs. 1 SGB XI werden die Pflegekassen6 und Krankenkassen verpflichtet, Pflege-stützpunkte einzurichten. Die Aufgabe der Pflegestützpunkte ist es, unter Anknüpfung an be-stehende regionale Strukturen, neutral, wohnortnah, und angelehnt an die Bedürfnisse der Versicherten zu beraten und Unters

Das Land Bremen hat mit der Umsetzung der Einrichtung der Pflegestützpunkte im April 2009 begonnen.7 Die erforderliche Landesentscheidung wurde durch die oberste Landesbe-hörde mit der Allgemeinverfügung vom 25.09.2008 (Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 104 vom 30.09. 2008) mit Wirkung ab 01.10.2008 bestimmt (Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales 2009, S. 2).

Ausgangssituation in Bremen In Bremen gibt es Ende des Jahres 2007 20.686 Pflegebedürftige im Sinne der Pflegeversi-cherung (Statistisches Landesamt Bremen 2010, S. 41). Im Altenplan (Freie Hansestadt Bre-men Senator für Arbeit 2007, S. 12) wird davon ausgegangen, dass weiterhin ca. 16.100 Menschen hilfebedürftig8 sind.

Die Beratung für Hilfe- und Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erfolgt derzeit in Bremen und Bremerhaven nicht nur über die Pflegekassen. Weitere Beratungsstellen in der Stadt-gemeinde Bremen bietet das Amt für Soziale Dienste mit seinen sechs Sozialzentren in der Stadtgemeinde Bremen. Hier erfolgt die Beratung zur Altenhilfe und zur Pflege im Rahmen der SPflege tätig. In Bremerhaven bietet der Sozialmedizinische Dienst für Erwachsene des Ge-sundheitsamtes Bremerhaven für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörige Beratung an. Des Weiteren führen die 17 Diensmen (DLZ) Beratung im Rahmen der Betreuung der Klienten durch (niedrigschwellige Hilfe-angebote und Hausbesuche) sowohl für Sozialhilfeberechtigte wie auch für Pflegebedürftige oder auch ältere Menschen mit Unterstützungsbedarf durch. Überschneidungen mit den Nut-zern des Sozialdienstes ergeben sich, wenn Sozialhilfebedarf im Einzelfall besteht. Der So-zialdienst im Krankenhaus berät und vermittelt Hilfen im Rahmen desments (SGB V) auch für die ambulante und stationäre Pflege. Ein zusätzliches Angebot hält die Stadt Bremen im Internet mit dem „Seniorenlotsen“ und dem „Seniorenkompass“ bereit. Weiterhin gibt es Angebote zur Angehörigenberatung in der Stadtgemeinde Bremen von pri-vaten und gemeinnützigen Trägern, wie dem Zentrum für Pflegeberatung und Gesundheit,Zu Hause Leben (Pflegenetzwerk), dem Beratungs- und Pflegenetzwerk Weser und – spe-ziell zum Thema Demenz – der Demenz Informations- und Koordinationsstelle (DIKS).

Ambulante Pflegedienste führen Pflegeberatung im Rahmen des § 45 SGB XI für ihre Kun-den durch. Die Unabhängige Patientenberatung berät kostenlos in Fragen zu Rechten der Nutzer von Pflegediensten und -einrichtungen sowie bei Beschwerden im Land Bremen.

6 Pflegekassen hatten bereits bisher leistungsrechtliche Informations- und Beratungspflicht (§ 7 SGB XI, vgl. bis

2002 auch § 72 Abs. 5 SGB XI) und haben seit dem 1. Januar 2009 sogar noch erweiterte Beratungspflichten (§ 7 a SGB XI).

8

7 Zum Stand der Umsetzung der bundesweiten Umsetzung der Pflegestützpunkte siehe Anhang S. 114.

Gemeint sind Personen mit einem Hilfebedarf bei alltäglichen Verrichtungen der die Schwelle zum Leistungs-anspruch nach dem SGB XI nicht überschreitet.

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Evaluationsauftrag Im April 2009 haben in Bremen drei Pflegestützpunkte ihre Arbeit aufgenommen. Die Pflege-stützpunkte sind paritätisch besetzt mit einem Vertreter der Pflegekassen und einem Vertre-

ext der bereits be-

rmitteln und Handlungsempfehlungen zu er-

Nachfolgend werden zunächst die gesetzlichen Rahmenbedingung und die Implementati-

ter der Kommune mit dem Ziel, eine wohnortnahe und wettbewerbsneutrale Beratung zu ge-währleisten. Die Senatorische Behörde für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat dem Zentrum für Sozialpolitik, Abteilung Gesundheitsökonomie, Gesundheitspolitik und Versorgungsforschung den Auftrag erteilt, die Pflegestützpunkte im Kontstehenden Beratungsstellen zu evaluieren. Das Projekt hat eine Laufzeit von einem Jahr und startete im Januar 2010. Ziel der Studie ist es, zum einen die Grundlage für die Entschei-dung zur Weiterentwicklung der Pflegestützpunkte zu erarbeiten, zum anderen Schnittstellen und Kooperationsmöglichkeiten zu bereits bestehenden Beratungs- und Versorgungs-angeboten im jeweiligen Stadtteil und hier, insbesondere der Dienstleistungszentren und So-zialzentren des Amtes für Soziale Dienste zu earbeiten.

Mit dem Institut für Medizinsoziologie (IMS), Abteilung. Sozialgerontologie des Universitäts-klinikums Hamburg-Eppendorf und der Universität Hamburg, Institut für Gesundheitswissen-schaft (IGW), die gemeinsam die wissenschaftliche Begleitung der Einrichtung der acht Pfle-gestützpunkte in Hamburg übernommen haben, steht das ZeS im kollegialen Austausch.

onsgeschichte der Pflegestützpunkte im Land Bremen kurz rekapituliert (Kapitel 3). Nach dieser Einführung werden in Kapitel 4 die Fragestellung, Methoden und das Design der Eva-luation vorgestellt. In Kapitel 5 werden die Ergebnisse der Erhebung nach Instrumenten prä-sentiert. In Kapitel 6 schließt sich eine regionalspezifische Hochrechnung zur Frage an, mit wie vielen Pflegebedürftigen und Bremen in Zukunft zu rechnen hat. In Kapitel 5 folgt eine zusammenfassende Bewertung.

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Page 17: Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

3 Gesetzliche Rahmenbedingungen und fachliche Grundlagen der Implementation

B XI festgelegt (Abschnitt 3.1.1). Die Pflegeberatung, die auch in den Stützpunkten

:

gen,

• Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungs-angebote.“

An die Arbeit der Pflegestützpunkte, für die diese auch Dritte beauftragen können (§ 92 c Abs. 2 Satz 4 Ziffer 4 SGB XI), wird vom Gesetzgeber die Anforderung gestellt, dass sie wohnortnah, umfassend und unabhängig sein muss. Des Weiteren soll

• auf bereits bestehende Beratungsstrukturen zurückgegriffen werden, insbesondere auf die Ange-bote der nach Landesrecht zu bestimmenden Stellen, der im Land zugelassenen und tätigen Pfle-geeinrichtungen und der im Land tätigen Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversiche-rung (§ 92 c Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB XI);

• die Einbindung von Pflegefachkräften in die Tätigkeit der Pflegestützpunkte erfolgen (§ 92 c Abs. 2 Satz 6 Nr.1 SGB XI);

• sichergestellt werden, dass Mitglieder von Selbsthilfegruppen sowie ehrenamtliche und sonstige zum bürgerschaftlichen Engagement bereite Personen und Organisationen eingebunden werden (§ 92 c Abs. 2 Satz 6 Nr. 2 SGB XI);

• interessierten kirchlichen sowie sonstigen religiösen und gesellschaftlichen Trägern und Organisa-tionen die Beteiligung an den Pflegestützpunkten ermöglicht werden (§ 92 c Abs. 2 Satz 6 Nr. 3 SGB XI);

• eine Zusammenarbeit mit dem Träger der Arbeitsförderung nach dem SGB III und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II erfolgen, im Hinblick auf die Vermittlung und Qualifizierung von für die Pflege und Betreuung geeigneten Kräften (§ 92 c Abs. 2 Satz 6 Nr. 5 SGB XI);

• ein Pflegestützpunkt nur dann bei einer im Land zugelassenen und tätigen Pflegeeinrichtung er-richtet werden, wenn dies nicht zu einer unzulässigen Beeinträchtigung des Wettbewerbs zwi-schen den Pflegeeinrichtungen führt (§ 92 c Abs. 4 Satz 1 SGB XI).

Für das Einzugsgebiet der Pflegestützpunkte können die beteiligten Kostenträger und Leistungs-erbringer Verträge zur wohnortnahen integrierten Versorgung schließen (§ 92 c Abs. 3 Satz 1 SGB XI)

der Pflegestützpunkte im Land Bremen Nachstehend werden zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt (Abschnitt 3.1). Im Anschluss erfolgt eine kurze Beschreibung des Umsetzungskonzepts in Bremen auf der Grundlage des Landesrahmenvertrags und des Fachkonzeptes „Pflegestützpunkte im Land Bremen“ (Abschnitt 3.2). Dabei wird deutlich, dass die Pflegestützpunkte u. a. eine Ca-se Management-Funktion übernehmen sollen. In Abschnitt 3.3 wird daher auf Case Mana-gement und nachfolgend in Abschnitt 3.4 auf den Stand der wissenschaftlichen Begleitung der Entwicklung von Pflegestützpunkten in den Bundesländern eingegangen.

3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen Die gesetzliche Grundlage zur Errichtung und zum Betrieb von Pflegestützpunkten ist in § 92 c SGerbracht wird, ist in § 7 a SGB XI geregelt (3.1.2).

3.1.1 Pflegestützpunkte nach § 92 c SGB XI Die Aufgaben der Pflegestützpunkte werden in § 92 c Abs. 2 SGB XI wie folgt beschrieben

• „(…) umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote,

• Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden ge-sundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistun

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Page 18: Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

mit Berücksichtigung der Maßgabe, dass Pflege- und Krankenkassen gemeinsam handeln (§ 92 b SGB XI).

Die Regelung der finanziellen Aufwendungen für die Betreibung der Pflegestützpunkte sowie die Kosten für das eingesetzte Personal sind in § 92 c Abs.4 Satz 2 und 3 SGB XI geregelt:

„Die für den Betrieb des Pflegestützpunktes erforderlichen Aufwendungen werden von den Trägern der Pflegestützpunkte unter Berücksichtigung der anrechnungsfähigen Auf-wendungen für das eingesetzte Personal auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinba-rung anteilig getragen. Die Verteilung der für den Betrieb des Pflegestützpunktes erfor-derlichen Aufwendungen wird mit der Maßgabe vereinbart, dass der auf eine einzelne Pflegekasse entfallende Anteil nicht höher sein darf, als der von der Krankenkasse, bei der sie errichtet ist, zu tragende Anteil.“

n zur Errichtung und zum Betrieb von Pflege-

ven übernommen. Der Landesrahmenver-e- und Krankenkassen sowie der

on bundes- oder landesrechtlich

ch § 7 a in Anspruch genommen werden kann und die Beratung

den (§ 7 a Abs. 1 Satz 3 SGB XI);

Servicestellen nach § 23 SGB IX (§ 7 a Abs. 1 Satz 5 SGB XI);

Laut dem Landesrahmenvertrag von Bremestützpunkten gemäß § 92 c Abs. 8 SGB XI, wird nach § 10 des Landesrahmenvertrages die Finanzierung des Pflegestützpunktes anteilig von den Kranken-/ Pflegekassen, dem Land Bremen sowie den Städten Bremen und Bremerhatrag sieht zudem eine gemeinsame Trägerschaft der Pflegnach Landesrecht zu bestimmenden Stellen für die wohnortnahe Betreuung im Rahmen der örtlichen Altenhilfe und für die Gewährung der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII vor.

3.1.2 Pflegeberatung nach § 7a SGB XI Pflegeberatung ist individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder ei-ne Pflegeberaterin bei der Auswahl und Inanspruchnahme vvorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf (§ 7 a Abs. 1 Satz 1 SGB XI) abzielen.

Die Aufgaben der Pflegeberatung umfassen sowohl nutzer- als auch systembezogene Ele-mente (Schaeffer, Kuhlmey 2008, S. 82f.). Die nutzerbezogenen Aufgaben umfassen:

• die systematische Erfassung des Hilfebedarfs unter Berücksichtigung des Gutachtens des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung,

• die Erstellung eines individuellen Versorgungsplans,

• die Veranlassung der erforderlichen Maßnahmen, einschließlich deren Genehmigung,

• die Überwachung der Durchführung des Versorgungsplans und ggf. Anpassung bei Be-darf.

Die Kranken- und Pflegekassen müssen sicherstellen, dass in den Pflegestützpunkten nach § 92 c Pflegeberatung naunabhängig (§ 7 a Abs.1 Satz 9 SGB XI) über qualifiziertes Personal (insbesondere Pflege-fachkräfte, Sozialversicherungsfachangestellte, Sozialarbeitern mit der jeweils erforderlichen Zusatzqualifikation § 7 a Abs. 3 Satz 2 SGB XI) erfolgt. Die personelle Ausstattung mit Pfle-geberatern ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten von den Pflegekassen gemeinsam ab-zustimmen und entsprechend bereit zu stellen (§ 7 a Abs. 4 Satz 1 SGB XI).

Die weiteren Aufgaben umfassen die Vernetzung (systembezogene Aufgaben). Die Pflege-berater sollen nach § 7a SGB XI

• die Rat- und Hilfesuchenden bei der Erstellung und Umsetzung des Versorgungsplanes einbinden, sowie alle anderen an der Pflege, Versorgung und Betreuung beteiligten Ak-teure einbin

• die Leistungsträger frühzeitig mit dem Ziel der Abstimmung einbeziehen insoweit Leis-tungen nach sonstigen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erforderlich sind (§ 7 a Abs. 1 Satz 4 SGB XI);

• eng mit den Koordinierungsstellen zusammenarbeiten, insbesondere den gemeinsamen

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• auf Wunsch der Versicherten Leistungsanträge nach SGB V oder SGB XI unverzüglich an die zuständigen Pflege- oder Krankenkasse übermitteln, die den Leistungsbescheid

3.2 Mit de tung für M Ein-bindu falls an de

nd Bremen von der obersten Landesbehörde am

, Gesundheit, Jugend und Soziales 2009, S. 2). Zweck und Ziel der Vereinba-

mung

S. 24) entschieden. So besteht die eitung bzw. Koordination des Case

II

konzept für die Ausgestaltung der Pflegestützpunkte ist bis April 2009

auf die Bewältigung von Problemen, die Menschen in ihrer

abilen Versorgungsstrukturen für

en, die dann im Einzelfall abrufbar sind (Wendt 2010, S.

unverzüglich dem Antragsteller und zeitgleich dem Pflegeberaterinnen zuleitet (§ 7 a Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB XI).

Konzeptionelle Umsetzung der Pflegestützpunkte in Bremen n oben beschriebenen gesetzlichen Anforderungen, dem Anspruch auf Pflegebera

enschen mit Hilfe- und Pflegebedarf, dem Aufbau von Pflegestützpunkten und der ng der Kommunen als Sozialhilfeträger, sich im Rahmen der Hilfe zur Pflege ebenr Koordination und Beratung von Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf in den Stütz-

punkten zu beteiligen, werden Case Management-Strukturen verbindlich gemacht (Frommeltet al. 2008, S. 2). Länder und Kommunen sowie Kranken- und Pflegekassen sind verpflichtet, gemeinsam die Pflegeberatung und den Aufbau von Pflegestützpunkten zu übernehmen. Die Einrichtungen der Altenhilfe und -pflege, die ambulanten Pflegedienste sowie die bereits be-stehenden Beratungsstellen können den Aufbau des sich neu strukturierenden Netzwerkes unterstützen. Die private Pflegeversicherung hat sich an diesem Prozess nicht beteiligt, son-dern mit der „Compass Private Pflegeberatung GmbH“ ein eigenes Angebot für privat Versi-cherte geschaffen (Hibbeler 2010).

Zur Einrichtung der Pflegestützpunkte im La25.09.2008 eine Allgemeinverfügung mit Wirkung ab 01.10.2008 erlassen (Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 104 vom 30.09.2008). Die Errichtung von Pflegestützpunkten erfolgt in der gemeinsamen Trägerschaft von Pflege- und Krankenkassen sowie der nach Landesrecht zu bestimmenden Stellen für die wohnortnahe Betreuung im Rahmen der örtli-chen Altenhilfe und für die Gewährung der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (Senatorin für Arbeit, Frauenrung ist die leistungsübergreifende Errichtung und der Betrieb von Pflegestützpunkten zur wohnortnahen und wettbewerbsneutralen Beratung durch die gemeinsame Wahrnehder in den §§ 7 a und 92 c Abs. 1 Satz 1 SGB XI beschriebenen Aufgaben (Senatorin für Ar-beit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales 2009, S. 2). Das Land Bremen hat sich für das „Kassen-/ Kommunenmodell“ (Frommelt et al. 2008, Möglichkeit, durch die gemeinsame Wahrnehmung der LManagements von Kranken- und Pflegekassen sowie Kommunen ein breites Spektrum an Ressourcen zu erschließen und die Aufgaben gemäß § 92 c SGB XI mit § 61 Abs. 4 SGB Xzu verbinden.

Ein einheitliches Fachdurch die Vertreter des Landes Bremen, der Kranken- und Pflegekassen sowie der Kommu-nen Bremen und Bremerhaven erstellt worden. Die Standorte sollten mit öffentlichen Ver-kehrsmitteln gut zu erreichen sein und den Besuchern einen barrierefreien Zugang ermögli-chen (§ 3 Abs. 2 Landesrahmenvertrag 2009).

3.3 Case und Care Management in der Pflege Da Pflegestützpunkte dem Case und Care Management verpflichtet sind, ist es sinnvoll, sichderen Prinzipien zu vergegenwärtigen. Prinzipien des Case Managements sind Ganzheit-lichkeit und Integration, gerichtet Lage haben, und in der Koordinierung von Humandiensten bei dieser Bewältigung. Das Kon-zept „Case Management“ bezieht sich dabei auf die Einzelfallebene, in dem eine individuelle Problematik in einem angemessenen Verfahren bewältigt oder gelöst wird (Fallführung). Ca-re Management hingegen geht über die Entwicklung von stden Einzelfall hinaus und bezieht sich auf den Aufbau und die Etablierung von fallübergrei-fenden regionalen und organisationalen Netzwerken für eine reibungslose, integrierte Orga-nisation von Versorgungsleistung205 f.).

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Mit der Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes 2008 übernehmen in den Bun-desländern die Pflegestützpunkte eine Versorgungskoordinierung vor Ort (vgl. Abschnitt 3.1). Mit der Aufgabenstellung wird eine Verbindung des individuellen Case Managements, soweit es nach einer Pflegeberatung angebracht ist (gemäß § 7 a SGB XI), mit einem Care Mana-gement hergestellt, das fallunabhängig zur Vernetzung und fallübergreifend zur Erschließung

nter fällt die Aktuali-tützpunktes, die Ver-

rde ein Bericht vorgelegt, in dem die Pflegestützpunkte

des lokalen Versorgungsangebotes erfolgt (Wendt 2010, S. 210). Hierusierung der Hilfs- und Unterstützungsangebote im Umfeld des Pflegesnetzung der Anbieter und Leistungen für bestimmte Bedarfsgruppen, die Erfassung und Ak-tualisierung bestehender Netzwerke, die Beteiligung an Gremien, die Bereitstellung von In-formationen für alle Netzwerkpartner, die Vermittlung zwischen allen Akteuren, die Initiierung von Arbeitsgruppen, Teambesprechungen und Veranstaltungen (KDA 2010, S. 52f.).

3.4 Stand der wissenschaftlichen Begleitung/ Evaluation von Pflegestützpunkten in den Bundesländern

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) begleitet und evaluiert im Rahmen des Modell-projektes „Werkstatt Pflegestützpunkte“ im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit, seit November 2007 sechzehn Pilot-Pflegestützpunkte in 15 Bundesländern (mit Ausnahme von Bremen). Im November 2010 wupositiv bewertet werden (KDA 2010). Mittlerweile ist in verschiedenen Bundesländern eine Evaluation in Auftrag gegeben worden. Informationen zur Evaluation der Pflegestützpunkte gaben die Landesbehörden von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Hessen (vgl. Tabelle 1). Für die Bundesländer Baden–Württemberg und Bayern ist eine wis-senschaftliche Evaluation geplant. Sachsen und Sachsen-Anhalt haben keine Pflegestütz-punkte errichtet (vgl. Tabelle 24 im Anhang). Tabelle 1: Übersicht der Evaluationen in den Bundesländern

Bundesland

Evaluation

Ja/Nein

Institution

Baden-Württemberg derzeit Nein Wissenschaftlich Evaluation geplant

Bayern derzeit Nein Wissenschaftlich Evaluation geplant

Berlin

Brandenburg Ja Rambøll Management Consulting GmbH

Bremen Ja Universität Bremen, Zentrum für Sozialpolitik (ZeS)

Hamburg Ja UKE, Institut für Medizin-Soziologie / Universität Hamburg, MIN-Fakultät

Hessen Ja IWAK, Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen Nein

Nordrhein-Westfalen Ja Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) im Landes-zentrum für Pflegeberatung NRW

Rheinland-Pfalz derzeit Nein Wissenschaftlich Evaluation geplant

Saarland

Sachsen keine PSP

Sachsen-Anhalt keine PSP

Schleswig-Holstein

Thüringen Quelle: Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) Hamburg, Stand: 01.2011

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4 Methodisches Vorgehen Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen und Ziele der Untersuchung (Abschnitt 4.1). Mit welchen Instrumenten diese Fragestellungen bearbeitet wurden wird in Abschnitt 4.3 skizziert. Zuvor wird in Abschnitt 4.2 dargestellt, nach welchen Kriterien die Auswahl der in die Erhebung eingeschlossenen Dienstleistungszentren erfolgte.

4.1 Fragestellung und Ziel der Untersuchung Mit der vorliegenden Evaluation wird die Arbeit der Pflegestützpunkte in Bezug auf die Vor-gaben aus §§ 92 c und 7 a SGB XI (siehe Kapitel 3) bewertet, eine wohnortnahe und wett-

gseinrichtungen durchgeführt.

ungsstellen mit anderen Akteuren im Gesund-menarbeit mit den beteiligten Akteu-

3. Kann durch die Beratung eine Stabilisierung der häuslichen pflegerischen Versorgung erreicht werden?

4. Inwiewei erden Kriterien a SGB XI erfüllt und welche Anpassungsnotwendig-h aus de s

che, die Pflegestützp z ingen die Bera- (Dienstleistungszentren

kann die unter Ziffe enan geschränkt erden. Da eine Vorabermittlung der Bedarfe der Nutzer der Pflegestützpunkte

glich war,9 können die E rtung nt-de Befragungen nach durch

selbst beeinflusst wären. Allerdings konnt der Ratsuchenden die Er- des Forscherteams aus mburg

n besteh us unterschiedliche Methoden, quantitativen sowie quali- verschiedenen te d Untersuchungsgegenstandes zu erfassen und

erhöhen (vgl. Flic 7).

bewerbsneutrale Beratung zu gewährleisten und hierbei die vorhandenen Beratungsstruktu-ren zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck werden Erhebungen in den Pflegestützpunkten und in den anderen Beratun

Im Zentrum steht dabei die Erhebung in den Pflegestützpunkten. Die Erhebung in den weite-ren Beratungseinrichtungen dient vor allem zur Einordnung der Ergebnisse in den Stützpunk-ten und zur Ermittlung von Schnittstellenproblemen und Kooperationsmöglichkeiten. Die Er-gebnisse können für eine zielgerichtete Anpassung verwendet werden.

Die Evaluation geht von folgenden Fragestellungen aus:

1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte bzw. Beratungsstellen dem Beratungsbedarf der Nutzer?

2. Wie sind die Pflegestützpunkte bzw. Beratheitswesen vernetzt? Wie gestaltet sich die Zusamren?

t w des § 7 keiten lassen sic n Evaluation ergebnissen ableiten?

5. Wel unkte ergän, Sozialdien

enden Beratungsleistungen, erbrst Erwachsene)? tungsstellen

Im Ergebnis beantwortet w

r 1 g nte Fragestellung dabei jedoch nur ein

nicht mö rwa en nicht mehr unverzerrt erhoben werden, da esprechen der geführten Beratung durch die erfolgte Beratung

e zu den Erwartungengebnisse Ha einbezogen werden.

Das Untersuchungsdesig t atativen, um diedie Validität zu

Aspekk 200

es

lche Vorabermittlung hät t, vor der Beratung ein Interview mit den Ratsuchenden zu füh-

aber vom Auftra e von den Beratungsstellen als nicht realisierbar abgelehnt. alle Antragsteller auf SGB XI-Leistungen interviewt werden – unabhängig davon, ob und egestützpun aufsuchen. Hierbei würden aber zum einen nur die Leistungsbezieher nach

erücksichtigt werden, die nur einen Teil der Ratsuchenden ausmachen, zum anderen würden Perso-

ie in Hamburg in ähnlicher Form umgesetzt wurde, wurde daher in Absprache mit dem Auftraggeber verworfen.

9 Eine so te es verlangren. Das wurde ggeber ebenso wiAlternativ könnten wann sie einen Pfl ktSGB XI bnen befragt, die nie einen Pflegestützpunkt aufsuchen. Zudem wäre eine enge Kooperation mit dem MDK notwendig gewesen und würden deutliche Mehraufgaben resultieren. Auch diese Vorgehensweise, d

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Tabelle 2: Evaluationsverlauf

Methoden

Zeiträume

Ist-Analyse:

Kontaktdatenerhebung bei den PSP: Kontaktbogen ZeS 03/2010 bis 08/2010

03/2010 bis 04/2010 Hospitationen PSP/ SDE/ DLZ

Nutzerbefragung N1: Mündliche Befragung: Leitfadenge-stützte Telefoninterviews

Mitarbeiterbefragung: Leitfadengestützte face-to-face In-terviews

03/2010 bis 06/2010

05/2010 bis 07/2010

Nutzerbefragung N2:Mündliche Befragung: Leitfadenge-stützte Telefoninterviews

07/2010 bis 11/2010

Gegenstand des Forschungsvorhabens ist die Evaluation der Pflegestützpunkte in Bremen im Kontext der übrigen einschlägigen Beratungsstellen im Land Bremen. Neben den drei Pflegestützpunkten Bremen Nord, Bremen Vahr und Bremerhaven sollten zur Einordnungdieser Ergebnisse folgende weitere Beratungsstellen in die Untersuchung einbezogen wer-den:

chsene des Amts für Soziale Dienste Bremen mit 4 Beratungszentren

r soziale Dienste,

der fehlenden Beteiligung

seinrichtungen Bei der Auswahl der Sozialzentren und Dienstleistungszentren wurde versucht, die vorhan-dene Varianz auch in der Stichprobe abzubilden und zwar in Bezug auf die Nähe zu einem Pflegestützpunkt und die soziale Struktur des Stadtteils. So wurden zwei Dienstleistungs-zentren in unmittelbarer räumlicher Nähe zu den Pflegestützpunkten einbezogen, um so die Versorgung im Quartier, bei Existenz paralleler Beratungsstrukturen erfassen zu können,

kewona kostr

• Pflegeberatungsstelle der Pflegekassen,

• Sozialdienst Erwa(Sozialzentrum 1 – Nord, Sozialzentrum 2 – Gröpelingen/Walle, Sozialzentrum 4 – Süd, Sozialzentrum 5 – Vahr/Schwachhausen/Horn-Lehe),

• Dienstleistungszentrum Vegesack der Paritätischen Gesellschaft für soziale Dienste),

• Dienstleistungszentrum Huchting der Paritätischen Gesellschaft fü

• Dienstleistungszentrum Vahr der Arbeiterwohlfahrt und

• Dienstleistungszentrum Neustadt/Woltmershausen der Arbeiterwohlfahrt.

Tatsächlich nahmen die Pflegeberatungsstellen der Pflegekassen an der Evaluation jedoch nicht teil, unter anderem mit dem Verweis auf die geplante Auswertung der Pflegeberatung durch den Spitzenverband Bund gem. § 7 a SGB XI und wegeneines großen Teils der Pflegekassen.

4.2 Auswahl der beteiligten Beratung

nämlich Vahr und Vegesack. Die beiden übrigen Dienstleistungszentren sollten hingegen ine direkte räumliche Nähe zu einem der Pflegestützpunkte aufweisen. Ebenso sollten so-hl mehr als auch weniger benachteiligte Stadteile einbezogen werden. Mit Hilfe des Be-chteiligungsindexes (Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit Jugend und Soziales 2006)

nnten Huchting und Blumenthal als stärker benachteiligte Ortsteile mit älterer Bewohner-uktur sowie Neustadt und Findorff als privilegiertere Ortsteile mit geringerem Altenanteil

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identifiziert werden. In Absprache mit dem Auftraggeber und allen beteiligten Akteuren wur-den letztlich die Dienstleistungszentren in Huchting und der Neustadt ausgewählt und in die Untersuchung einbezogen.

rfahren der Dienstleistungszentren Huchting und Neustadt

en Institutionen zur Entwicklung eines Erhebungsinstrumentes und zur Durchfüh-

beiter der am Projekt beteilig-

nschutzkonzept entwickelt (siehe der Universität

tionen wurden verschiedene Änderungen vorgenom-men, die im Folgenden tabellarisch aufgelistet sind. Grund für die Änderung war jeweils,

aus organisatorischen Gründen – Änderungen wird jeweils in den

Abbildung 1: Auswahlve

Vor Beginn der Durchführung der Evaluation haben mehrere Arbeitsgespräche mit Vertretern der beteiligtrungsgestaltung stattgefunden:

• zwei Fachgespräche zu Beginn des Projektes Januar/Februar zur Entwicklung der Items für die Erhebung der Kontaktdaten,

• eine Informationsveranstaltung für die Leitungen und Mitarten Institutionen und

• zwei Besuche bei den Pflegestützpunkten zur Vorstellung des Evaluationskonzeptes.

In Zusammenarbeit mit der Behörde wurde zudem ein DateAnhang, S. 114f.). Das Evaluationskonzept wurde bei der Ethikkommission Bremen vorgestellt und von dieser akzeptiert.

4.3 Ablauf der Evaluationen Im Laufe der Vorbereitung der Evalua

dass das ursprünglich geplante Vorgehen – in der Regel nicht umsetzbar war. Auf die Gründe für die notwendigenentsprechenden Unterabschnitten näher eingegangen.

Auf jedes dieser Instrumente wird im Folgenden kurz eingegangen. Die Darstellung erfolgt nach dem zeitlichen Einsatz der Instrumente.

23

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Tabelle 3: Geplante Maßnahmen und Änderungen

Methoden (Erhebungsmatrix/Leitfäden

Was war geplant? Was konnte realisiert wer-den?

im Anhang)

Kontaktdatenerhebung Die Datenerfassung erfolgt durch die ei- Die Datenegene Software der beteiligten Institutio-nen + Zusatzfragen aus dem ZeS

Die Erhebung erfolgt in allen beteiligten Institutionen PSP, DLZ, SDE

rfassung erfolgte über eine standardisierte Ex-cel-Datei des ZeS

Nur die PSP führten die Kon-taktdatenerhebung durch

Mitarbeiterbefragung 14 leitfadengestützte Einzelinterviews 12 Einzelinterviews

2 Gruppeninterviews in zwei SDE (mit jeweils 2 Personen)

Nutzerbefragung N1* Angestrebt: 1.150 Telefoninterviews

Durchgeführt: 263 Telefonin-terviews

Nutzerbefragung N2

Angestrebt: Eine möglichst vollständige Befragung aller Interviewpartner aus N 1

Durchgeführt: 216 Telefonin-terviews

* siehe dazu Kapitel 2.3.2.2

4.3.1 Hospitationen in den Beratungseinrichtungen Die geplanten Hospitationen konnten bei allen beteiligten Institutionen (n=11) von März 2010 bis April 2010 durchgeführt werden. Zum einen dienten sie dazu, einen Einblick in Arbeits-prozesse und Dokumentationssysteme zu erhalten und die Eignung der Fragen für die Nut-

tfa-

den Personalräten der Pflegekassen und der ienstleistungszentren.

zer- und Mitarbeiterbefragung zu überprüfen, zum anderen wurden (mit Hilfe eines Leidens) folgende strukturelle Daten erfasst:

• Standort, Erreichbarkeit, Barrierefreiheit der Einrichtung,

• personelle, räumliche Ausstattung,

• Qualifikation der Berater,

• Beratungsschwerpunkte nach Qualifikation,

• Zusammenarbeit der Berater,

• Organisation der Beratungsgespräche und deren Ablauf sowie

• Dokumentationssystem der Beratungsgespräche.

Der Leitfaden für die Hospitation wurde zur Abstimmung dem Personalrat des Amtes für So-ziale Dienst für Erwachsene vorgelegt sowie D

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4.3.2 Kontaktdatenerhebung in den Pflegestützpunkten Die Ko erhebung dient z Kontakte ein P nd Inhalte (Bedarfe) der Nutzerkontakte10 zu ermitteln. Ursprünglich war diese Kontaktdatenerhebung für alle am Projekt beteiligten Institutionen vorgesehen. L u tam Projekt v eder Zielsetzung der Kon ng erreicht werden. Sie lehnten die-sen ersten Schritt der Erhebung ab, weil der Arbeitsaufwand ihnen zu hoch erschien, da der Sozialdienst Erwachsene über kein entsprechendes Erfassungsinstrument verfügt, weitere Personenkreise betreut BErfassungsvorgaben nut utionen nur a be-trachtet werden.

I en ass etern der Kommune wurden dann folgende Aspekte als erhebungsrelevafestgelegt:

• Die Anzahl der Kontakte,

• (A form

• der Wohnort der Nutzer nach Stadtteil,

• die Nachfrage der Beratungsangebote,

• era

• die Planung weiterer Maßnahmen.

die Kontaktdatenerhebung wurde durch das ZeS erstellt, da das DV-System der Einrichtungen, auf das ursprünglich zurückgegriffen werden sollte, nicht chtzeitig verfügbar war. Das Eingabeformular wurde den Mitarbeiter der Pflegestützpunkte

die Daten einmal im Monat an das , die über das Telefon, den persön-

Erstkontakte einbezogen werden, da für die m jeweiligen Erstkontakt vollzo-

eindeutig, ob hinter jedem Folgekontakt eine andere kontakte handelt. Da hier eine einer Personenstatistik

ur der Rückgriff auf die Erstkontakte.

1. Mai bis 31. Juli 2010 konnten alle 14 vorgesehenen In- den Pflegestützpunkten

auch der Kommune befragt (n=6). Die leistungszentren (DLZ) waren bei drei

ntaktdaten ur Erfassung der es halben Jahres, um dasrofil, die Frequenz u

etztendlich nahmen nbeteiligten

r die Pflegestützpunkte an der Kontakier Dienstleistungszentren und den vitaktdatenerhebung keine Einigu

datenerhebung teil. Mit dem r Sozialzentren konnte bzgl.

und die Dienstleistungszentren andere zen und diese beiden Instit

egrifflichkeiten bzw. andere ls „Kontext“ zu den PSP

n Abstimmung mit d Vertretern der Kranken- und Pflegek en sowie den Vertrnt für die Pflegestützpunkte

die Nutzerstruktur lter, Geschlecht, Pflegestufe, Wohn der Nutzer),

der Umfang der B tungen und

Das Eingabeformular für Erezur Dokumentation der Kontakte zugeleitet, mit der Bitte ZeS zu senden. Es sollten alle Kontakte erhoben werdenlichen Besuch oder einen Hausbesuch erfolgten, ohne zeitliche Einschränkung.11

Die Kontaktdatenerhebung erfolgte über 6 Monate von 01. März bis 31. August 2010. Insge-samt hat das ZeS 2.493 Datensätze von den drei Pflegestützpunkten erhalten, die sich auf 1.568 Erstkontakte, 906 Folgekontakte und 19 Kontakte ohne Zuordnung beziehen. In die Auswertung der Kontaktdaten konnten nur die Folgekontakte aus Datenschutzgründen keine Zuordnung zugen werden konnte. Es ist daher nicht Person steht oder es sich um Mehrfachangestrebt wird, blieb daher n

4.3.3 Mitarbeiterbefragung Im vorgesehenen Zeitraum vom 0terviews mit den jeweiligen Mitarbeitern durchgeführt werden. Inwurden sowohl die Mitarbeiterin der Pflegekasse als Gesprächspartnerinnen in den vier beteiligten DienstDLZ die Leitungen, im vierten DLZ stand eine langjährige und erfahrene Mitarbeiterin für die Befragung zur Verfügung. Für die Interviews in den vier ausgewählten Sozialzentren wurden

10 PSP, DLZ und SDE nutzen eine unterschiedliche Terminologie. Im Hinblick auf eine klarere Struktur wird im

Folgenden die Bezeichnung „Nutzer“ für alle Menschen verwendet, die die Beratungsstellen besuchten, und die somit die „Klienten“ des SDE und die „Kunden“ der DLZ einschließt.

11 Die interne Statistik der Pflegekasse der AOK enthält 300 Kontakte mehr im Erhebungszeitraum 01. März 2010 bis 31. August 2010.

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erfahrene Sozialarbeiter aus dem Sozialdienst Erwachsene (n=6) von den Leitungskräften

ngs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Coaching,

trukturen (z.B. mit stationären Pflegeeinrichtungen, ambulan-

ingern, Finanzierungsträgern, Selbsthilfegruppen

Fallkonferenzen),

t dem Team in Hamburg abgestimmt.

010. In diesem Zeitraum sollten insgesamt 1.000 Interviews mit Nutzern der drei Pflegestützpunkte, der vier Dienst-

ialzentren durchgeführt werden. Diese mögliche Anzahl der

Ziel der Befragung war es, die soziodemographischen Daten von Nutzern der am Projekt be-teiligten Institutionen in dem vorgegebenen Zeitraum zu erfassen, sowie die Anlässe, Bera-

e

Die Rekrutierung von Interviewpartnern erfolgte über die Mitarbeiter der beteiligten Projekt-

alle ten Einschlusskriterien waren:

des SDE bestimmt.

Ziel der Befragung war, die Beratungs- und Vernetzungsarbeit aus Sicht der Mitarbeiter zu erfassen, sowie Stärken und Schwächen der Beratung zu ermitteln. Folgende Dimensionen wurden abgefragt:

• handlungsleitendes Konzept,

• Beratungsanlässe,

• Beratungsbedarf und Beratungsinhalte,

• Erstellung von Versorgungsplänen/ Hilfeplänen,

• Fallbegleitung,

• Versorgungslücken,

• Fortbildu

• bestehende Vernetzungssten Pflegediensten),

• Kommunikation zwischen Leistungserbrund ehrenamtlichen Einrichtungen,

• bestehende Vernetzungsprozesse (Kommunikation, Treffen,

• Öffentlichkeitsarbeit.

Diese Fragestellungen wurden gemeinsam mi

Der Interviewleitfaden wurde dem Personalrat des Amtes für Soziale Dienste sowie den Per-sonalräten der Pflegekassen und der Dienstleistungszentren auf Wunsch der beteiligten Ak-teure zur Abstimmung vorgelegt. Dies führte dazu, dass der Interviewleitfaden den Inter-viewpartnern zuvor zugeleitet wurde und sie das Interview teilweise mit ihren Vorgesetzten vorbereitet hatten. Dies ist bei der Bewertung der Ergebnisse zu berücksichtigen.

Die Zeitspanne der Gespräche reichte von 40 Minuten bis zu zwei Stunden. Die Interviews wurden nach der Methode der qualitativ strukturierenden Inhaltsanalyse nach Mayring (2010) ausgewertet.

4.3.4 Nutzerbefragung N1 Als weiterer Baustein des Evaluationskonzeptes wurde im Zeitraum von 15. März bis 31. Juli 2010 die Nutzerbefragung der Beratungsstellen im Land Bremen durchgeführt. Geplant war die Nutzerbefragung über drei Monate von 15. März bis 15. Juni 2

leistungszentren und der vier Sozdurchzuführenden Interviews wurde anhand der vorliegenden Kontaktdatenlisten der beteilig-ten Institutionen errechnet (s. u.). Da diese Zielvorgabe aber bei weitem verfehlt wurde, wur-de der Erhebungszeitraum in Absprachen mit den Einrichtungen und dem Auftraggeber um 6 Wochen verlängert, um die Fallzahl zu erhöhen. Hierzu wurde die Projektlaufzeit um einen Monat verlängert. Eine weitere Verlängerung des Befragungszeitraums war im gegebenen Zeitrahmen nicht möglich.

tungsthemen, Beratungsumfang und die Zufriedenheit mit der Beratung aus Nutzersicht zu rheben.

partner im Rahmen der persönlichen und telefonischen Beratungsgespräche. Die vorab mit n Beteiligten festgeleg

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• Hilfe- und Pflegebedürftige oder

• Angehörige im weitesten Sinne (auch Freunde) oder

ungsgespräch mit einer Dauer von 10 Minuten oder länger geführt wurde.

lle Interviewpartner demenzkranke Personen, Personen mit prekärer Lebenssituation und mit sprachlichen Einschränkun-

hin, dass nten Umfang und Zeitdauer nicht geeignet sein

iewpartner sollten vorgefertigte Einverständniserklärungen unterschrei-ufnahme durch Mitarbeiter des ZeS dienten. Diese Vorgehensweise

der Projektpartner abgesprochen. Untersuchungsfragen12 wurden

7 a SGB XI,

r mit Beratungsverlauf und -ergebnis,

möglich: Die drei Pflegestützpunkte sollten zusammen im dreimonatigen Er-daten rekrutieren. Dies entspricht 183 Kontakten pro Stütz-tützpunkt und Monat. Auf die Woche heruntergerechnet sind

• gesetzlich bestellte Betreuer,

mit denen ein Berat

Ausgeschlossen wurden als potentiemit Höreinschränkungen, gen. Insbesondere die Mitarbeiter des Sozialdienstes Erwachsene wiesen daraufihre Nutzer für ein Telefoninterview im geplakönnten.

Die potentiellen Intervben, die der Kontaktawurde mit den Mitarbeiternzu folgenden Aspekten entwickelt:

• Zufriedenheit mit Beratungsverlauf und Beratungsergebnis,

• ggf. Umsetzung des §

• Gründe für die Beratungsgespräche,

• Inhalte der Beratungsgespräche,

• umgesetzte Ergebnisse der Beratungsgespräche,

• Zufriedenheit der Nutze

• Hausbesuche,

• Versorgungs-/ Hilfepläne,

• Unterstützung bei Organisation der Pflege und Formalitäten.

Die Durchführung der Telefoninterviews für die erste Nutzerbefragung (N1) erfolgte räumlich in der Sozialbehörde durch zwei geschulte Mitarbeiter des Zentrums für Sozialpolitik.

Insgesamt sollten 1.150 Interviews innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden.13 Dies erschien angesichts der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Statistik der Behörde zu Inan-spruchnahme hebungszeitraum 550 Kontaktpunkt bzw. 61 Kontakte pro Sdies 16 Kontakte bzw. 3 Kontakte pro Tag. Wie sich aus den vorliegenden Statistiken ergab, war mit deutlich mehr Kontakten pro Tag zu rechnen, so dass diese Rekrutierung möglich erschien.14 Die vier beteiligten Dienstleistungszentren sollten zusammen 300 Kontakte her-stellen, ebenso die vier Sozialdienste Erwachsene. Das entspricht pro Institution insgesamt 75 Kontakte für den Dreimonatszeitraum bzw. 25 Kontakte pro Einrichtung und Monat. In der Woche hätten 6 Kontakte hergestellt werden müssen bzw. gut einen pro Tag.

Tatsächlich ist es – trotz der Verlängerung des Erhebungszeitraums um die Hälfte des ur-sprünglichen Wertes – nicht gelungen, diese Zielzahlen auch nur näherungsweise zu errei-chen. Auf Nachfrage wurden von den Mitarbeitern Gründe dafür genannt, die in den Lebens-situationen der Nutzer oder organisatorischen Umständen in den Beratungsinstitutionen la-

ontakte erhoben werden.

12 Es wurden Fragen aus der Studie des KDA (2009) sowie aus dem Projekt Eurofamcare verwendet sowie ei-gene Fragestellungen entwickelt.

13 Angestrebt waren 1.000 Interviews. Um Ausfälle zu kompensieren, sollten für jede Beratungseinrichtung 50 weitere K

14 Tatsächlich hat die Auswertung der Kontaktdaten eine Kontaktfrequenz von 7 Kontakten pro Tag ergeben (vgl. Abschnitt 5.2). Wäre es gelungen, bei jedem zweiten Kontakt eine Einverständniserklärung zu erlangen, hätte dies also bei weitem ausgereicht.

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gen. Neben der daraus resultierenden niedrigeren Anzahl der durchgeführten Interviews

n kann. Zwar waren die Mitarbeiter en, die den Einschlusskriterien entsprachen, dies konnte

muss bei der Interpretation der Ergebnisse beachtet werden, dass eine mögliche Verzerrung durch selektive Rekrutierung nicht ausgeschlossen werdegehalten, alle Nutzer anzusprechaber nicht umgesetzt werden. Vielmehr wurde von den Mitarbeitern angegeben, dass solche Nutzer bevorzugt angesprochen wurden, bei denen mit einer Zustimmung zur Befragung ge-rechnet wurde. In einzelnen Institutionen sind aufgrund mangelnder Absprache nur Neukun-den angefragt worden.

Der Rücklauf der Einverständniserklärungen betrug bis Mitte Juni 2010 N=258. Dies ent-sprach einem Anteil von 22,4 % der geplanten Zielgröße. Um den Stichprobenumfang zu er-höhen, wurde die Befragung um 6 Wochen, bis zum 31. Juli 2010, verlängert. In diesem Zeit-

rden. Auch die Ausfallquote lag mit 23,8 % damit höher

rt nach Beratungseinrichtungen. ,3 %, für DLZ bei 82,2 % und für den SDE bei 56,2 %

raum konnte ein Zuwachs von 33,7 % erreicht werden, so dass Ende Juli insgesamt 345 Zu-sagen für ein Interview vorlagen. Bezogen auf die Zielgröße von 1.150 Einverständniserklä-rungen sind 30 % realisiert worden. Von den 345 Einverständniserklärungen konnten 263 Interviews (76,2 %) durchgeführt we

15als angesetzt.

Der Anteil der durchgeführten Interviews mit Nutzern variieFür die Pflegestützpunkte liegt er bei 81(vgl. Tabelle 4).

Tabelle 4: Beschreibung des Samples N1

Institutionen

Anzahl der Einverständ-niserklärungen

Anzahl der nicht Erreichten/Ableh-

Anzahl der Interviews(Anteil an den Einver-

nungen /Abbrüche ständniserklärungen)

182 34 148 (81,3 %) PSP

DLZ 90 16 74 (82,2 %)

SDE 73 32 41 (56,2 %)

Gesamt 345 82 263 (76,2 %)

Die Antwortrate von 76,2 % kann insgesamt als ein für sozialwissenschaftliche Erhebungen gutes Ergebnis bewertet werden. Die ermittelte Verweigerungsrate16 von 23,8 % (n= 82) liegt im Rahmen der in der Literatur berichteten Werte für Telefonumfragen von 20-30 % (Schnell 1997; Schulte 1997).

Die Gründe, die zur genannten Ausfallquote (Tabelle 5) führten, sind unterschiedlich. Zum Teil konnten die Interviewpartner bis zum Stichtag 31. Juli 2010 nicht erreicht werden. Ande-re potentielle Befragte lehnten das Interview von vornherein ab oder brachen im Verlauf des Gesprächs ab, z. B. aufgrund von Sprach- oder Verständnisschwierigkeiten.

Die Dauer der Telefoninterviews lag zwischen 20 Minuten und 45 Minuten.

Es wurden 1.150 Einverständnisse15 für 1.000 Interviews angesetzt. Dies entspricht einer Ausfallquote von

16 serklärung vor.

13 % (=150/1.150). Diese niedrige Ausfallquote wurde angesetzt, da von einer hohen Kooperationsbereit-schaft in diesem Beratungskontext ausgegangen wurde.

Für alle Interviews lag eine Einverständni

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Tabelle 5: Ausfallbeschreibung

N

%

Stichprobe 345 100,0 Kein Kontakt nach 5 Versuchen zu un- 45 13,0 terschiedlichen Tageszeiten Ablehnung 29 8,4 Abbruch des Interviews 8 2,3 Abgeschlossene Interviews 263 76,2

4.3.5 Nutzerbefragung N2 (Follow-up) Das Follow-up wurde nach vier Monaten durchgeführt. Dazu wurden die Interviewpartner aus der ersten Befragung noch einmal per Telefon mittels eines Leitfadens befragt, um langfristi-ge und nachhaltige Effekte der Beratung zu ermitteln.17 Die Untersuchungsfragen erstreck-ten sich auf folgende Aspekte:

längere Versorgung im häuslichen Umfeld,

• g der

• Entlastung pflegender Angehöriger,

• nspruchnahme Kurzzeitpflege und

• tzung von ambulanter Pfle Rehabilitation, Kuren und Selbsthilfegru

D urchführung der Telefonin für die zweite tzerbefragung e im Zentrum für Sozialpolitik.

• Veränderung des Pflegemix,

Stabilisierun Pflegestufen,

Ina

Nu ge, ppen.

ie D terviews Nu (N2) erfolgt

Tabelle 6: Beschreibung des Samples N2

Institutionen

Anzahl Interviews N1 Anzahl nicht er-reicht/Ablehnung

Anzahl Interviews N2 (Anteil der Erstinterviews)

/Abbrüche/ver-storben

PSP 148 30

(vier davon ver-storben)

118 (79,7 %)

DLZ 74 (fünf davon ver-storben)

61 (82,4 %) 13

SDE 41 5 36 (88,0 %) Gesamt 263 48 215 (81,7 %)

Insgesamt konnten von den bereits vorliegenden 263 Erstbefragungen 215 Interviews (81,7 %) durchgeführt werden (vgl. Tabelle 6). Die Anzahl der durchgeführten Interviews liegt

z

mit Nutzern der Pflegestützpunkte bei 79,7 %, mit Nutzern der DLZ bei 82,4 % und mit Nut-ern des SDE bei 88,0 % (Tabelle 7).

17 Auch hierfür lag eine Einverständniserklärung der Interviewpartner vor.

29

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Tabelle 7: Ausfallbeschreibung N2

N

%

Sample 263 100,0 Kein Kontakt nach 5 Versuchen zu un-terschiedlichen Tageszeiten

28 10,6

Abbruch des Interviews Verstorben

11 9

4,2 4,1

Abgeschlossene Interviews 215 81,7

Die Antwortrate von 81,7 % kann ebenfalls afür die zweite Befragungswelle bewertet w

ls gutes Ergebnis (Schnell 1997; Schulte 1997) erden. Die ermittelte Verweigerungsrate liegt bei

18,3 % (n=48). Zu den wesentlichen Ausfallursachen gehören die Nichtbefragbarkeit auf-grund der Verschlechterung des Krankheitszustandes (4,2 %) und der zwischenzeitliche Tod der Befragten 4,1 % (n=9) (Tabelle 7). Die Dauer der Telefoninterviews lag zwischen 10 Mi-nuten und 30 Minuten.

30

Page 31: Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

5 Ergebnisse der Evaluation Im Folgenden werden die Ergebnisse der einzelnen Instrumente in der Reihenfolge ihrer Durchführung vorgestellt: Hospitation (Abschnitt ), Kontaktdatenerhebung (Abschnitt 5.2), Mitarbeiterinterviews (Abschnitt 5.3), Nutzerbefragung N1 (Abschnitt 5.4) und Nutzerbefra-gung N2 (Abschnitt 5.5) vorgestellt.

5Die Ergebnisse der Hospitation beziehen sich au ie Pflegestützpunkte (Abschnitt 5.1.1) e-b ktpartner Dienstleistungszentren (DLZ) und Sozialdie rwachsene (Abschnitt er erhobenen Daten der Hospitation sind wurde für die

ner DLZ und SDE, Quellen wie der Altenhilfeplan 2007 der Stadt remen (Senatorin für Arbeit 2009b) und das Rahmenkonzept Ambulanter Sozialdienst Er-

n, Finanzierung, Gremien sowie Kooperation eingegangen.

nd Erreichbarkeit

Die Pflegestützpunkte sind in großen Einkaufszentren mit eigenen Räumlichkeiten angesie-delt. Es stehen jeweils zwei Räume zur Verfügung, davon wird ein Raum hauptsächlich für die Beratungen genutzt (mit vier bzw. fünf Arbeitsplätzen), der andere für Schulungen, Grup-pentreffen und als Sozialraum für die Mitarbeiter. Ein Beratungsplatz steht für die Selbsthil-fegruppen zur Verfügung (Senatorin für Arbeit 2009, S. 4). In der räumlichen Umgebung der Stützpunkte sind sanitäre Anlagen für Menschen mit Behinderung vorhanden. Die Öffnungs-zeiten sind montags bis freitags von 10:00 Uhr - 17:00 Uhr. Weitere Termine und Hausbesu-che finden nach Vereinbarung statt.

Leistungsspektrum und Arbeitsabläufe In den Pflegestützpunkten, als offene Beratungs- und Anlaufstellen, findet sowohl Beratung nach § 7 a SGB XI als auch Beratung zu SGB V, SGB IX und SGB XII statt. Rat- und Hilfe-suchende erhalten ebenso allgemeine Informationen rund um die Pflege (Fachkonzept „Pfle-gestützpunkte im Land Bremen“: 1ff.).

Das Leistungsspektrum umfasst die Einzelfall- und Systemebene. Auf der Ebene des Einzel-falls wird zwischen Information, Kurzberatung, umfangreicher Beratung sowie der Beratung mit Versorgungsplan unterschieden. Bei einer Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI wird nach Bedarf ein Versorgungsplan mit allen Beteiligten erstellt. Die gegebenenfalls notwendige An-passung des Versorgungsplanes wird in den Pflegestützpunkten vorgenommen und durch Hausbesuche einer Pflegefachkraft unterstützt.

Zum Selbstverständnis der Arbeitsweise in den Stützpunkten gehört, dass die Mitarbeiter für Pflegeberatung und Sozialberatung die Beratung je nach Fall gemeinsam durchführen. Diese Zusammenarbeit wird damit begründet, dass die Mitarbeiter voneinander lernen und sich ge-genseitig vertreten können sollen, so dass keine Ratsuchenden abgewiesen werden müssen. Müssen jedoch spezielle Fragen geklärt werden, können Termine mit der jeweiligen Berate-rin einzeln vereinbart werden. Dazu sind Dokumentationssysteme für alle Mitarbeiter zu-gänglich. Leistungsrechtliche Entscheidungen werden in den Pflegestützpunkten nicht vor-genommen. Dies obliegt weiterhin dem jeweiligen Leistungsträger.

Die Erhebung des Beratungs- und Unterstützungsbedarfs erfolgt über ein modifiziertes Do-kumentationssystem aus dem Krankenhausbereich.

5.1

.1 Ergebnisse der Hospitation f d

enso wie auf die Proje nst E5.1.2). Zur Ergänzung d

arstellung der ProjektpartDBwachsene (Amt für Soziale Dienste 2003) verwendet.

5.1.1 Beschreibung der Pflegestützpunkte Zur Beschreibung der strukturellen Voraussetzungen der Beratung in Pflegestützpunkten wird auf Standort und Erreichbarkeit, Leistungsspektrum und Arbeitsabläufe, Personalaus-stattung und Qualifikatio

Standort u

31

Page 32: Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

Personalausstattung und Qualifikation

Im Pflegestützpunkt Bremen Nord ist eine Mitarbeiterin der HKK Bremen mit einer vollen tung werden ein Mitarbeiter mit einer vollen Stelle und beschäftigt.

eiterin in Bremen Nord absolvierte ei-ne Weiterbildung zur Case Managerin nach den Anforderungen der Deutschen Gesellschaft

e weitere Mitarbeiterin im Pflegestützpunkt

kten wurden vor Beginn ihrer Arbeit vier Wochen gemeinsam über die Aufgaben in den Pflegestützpunkten von Mitarbeitern der Kommune und den Pfle-

Die Finanzierung der verbleibenden Kosten erfolgt zu je

die Krankenkassen sowie c) über die Städte Bre-

ruppen sind in mehreren Informations-veranstaltungen über die Arbeit der Pflegestützpunkte informiert und Kooperationsgespräche

In der Stadtgemeinde Bremen stellt die AOK Bremen für den Pflegestützpunkt Bremen Vahr eine Mitarbeiterin mit einer vollen Stelle für die Pflegeberatung zur Verfügung sowie eine Pflegefachkraft in Teilzeit. Für die Sozialberatung werden für Bremen Vahr zwei 0,75-Stellen vom Amt für Soziale Dienste für Erwachsene bereitgestellt.

Stelle angestellt. Für die Sozialberaeine Mitarbeiterin mit einer 0,5-Stelle

In Bremerhaven ist ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin der AOK und der DAK mit jeweils einer 0,5-Stelle beschäftigt. Die Sozialberatung wird von einer Mitarbeiterin des Sozialamtes Bre-merhaven mit einer vollen Stelle durchgeführt.

Die Mitarbeiter der Pflegekassen sind Sozialversicherungsfachangestellte mit unterschiedli-chen Zusatzausbildungen/-qualifikationen. Eine Mitarb

für Care und Case Management (DGCC), einBremen Vahr hat die Weiterbildung zur Pflegeberaterin abgeschlossen. Die Mitarbeiter des Amtes für Soziale Dienste für Erwachsene haben ein Studium der Sozialarbeit/-pädagogik abgeschlossen. Eine Mitarbeiterin in Bremerhaven hat die Weiterbildung zur Case Manage-rin absolviert.

Alle Mitarbeiter in den Stützpun

gekassen und Krankenkassen geschult.

Finanzierung Zum Aufbau der Pflegestützpunkte wurden von der AOK Bremen/Bremerhaven gemäß § 92 c Abs. 5 SGB XI Fördermittel aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung ange-fordert. Das Land Bremen beteiligt sich an der Finanzierung der Pflegestützpunkte (Infra-struktur ohne Personalkosten) mit einem jährlichen Beitrag von € 5.000 pro Stützpunkt (§ 10Abs. 2 Landesrahmenvertrag 2009). einem Drittel über a) die Pflegekassen, b) men bzw. Bremerhaven.

Die Personalkosten für die Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI tragen die Pflege- und Kran-kenkassen. Die Personalkosten für die Beratung über Altenhilfeleistungen und über Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII tragen jeweils die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven(§ 10 Abs. 3 Landesrahmenvertrag 2009).

Gremien Ein Landes- und ein Steuerungsausschuss wurden eingerichtet mit dem Ziel, die Implemen-tation und Entwicklung der Pflegestützpunkte zu beobachten, bei Problemen gegenzusteu-ern und die Arbeit der Stützpunkte zu bewerten.

Der Steuerungsausschuss benennt zudem die Leitung und die „fachliche Leitung“ der Pfle-gestützpunkte und entscheidet über die personelle Besetzung (§ 13 Landesrahmenvertrag 2009).

Der Landesausschuss setzt sich aus je einem Vertreter des Landes Bremen, der Städte Bremen und Bremerhaven sowie fünf Vertreter der Pflege- und Krankenkassen zusammen. Der Steuerungsausschuss der Pflegestützpunkte setzt sich ebenfalls aus je einem Vertreter der Vertragsparteien zusammen (§§ 12 und 13 Landesrahmenvertrag 2009).

Kooperation Verbände und Leistungserbringer sowie Selbsthilfeg

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Page 33: Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

anberaumt worden. Die Angebote der Selbsthilfegruppen und ehrenamtliche Engagierter

d der Sozialdienst Erwachsene haben an

ungszentren werden 2.171 Kunden betreut

e erhalten 453 Personen (29,6 %), Hilfe zur Pflege ohne Existenzsichernde

1975 wurden die Dienstleistungszentren in Bremen als zentrale Informations-, Beratungs-, ngseinrichtungen eingerichtet. Insgesamt bieten 17 DLZ ihre Dienste in den

n 9.00 bis 13.00 Uhr vor. Weitere Termine und Hausbesuche fin-

tteilen und sind mit den öffentlichen Verkehrsmit-teln gut erreichbar. Da die Kontakte meist über das Telefon stattfinden, bietet das Amt für

enste in Bremen auf seiner Homepage Ansprechpartner sowie ein Service-Telefon

Altenplans. Die Beratungsthemen der Dienstleistungszentren beziehen sich zumeist

als Dienste, die Betreuungsleistungen für Demenzkranke gemäß § 45 b SGB XI anbieten. Sie werden jedoch

c SGB XI gefördert.

werden von den Stützpunkten aufgegriffen (Senatorin für Arbeit 2009a, S. 5).

5.1.2 Beschreibung der Projektpartner Dienstleistungszentren (DLZ) und Sozial-dienst Erwachsene (SDE)

Zur Beschreibung der strukturellen Rahmenbedingungen der Dienstleistungszentren (DLZ) und des Sozialdienst Erwachsene (SDE) wird ebenfalls auf Standort und Erreichbarkeit, Auf-gaben- und Leistungsspektrum, Personalausstattung und Qualifikation sowie die Finanzie-rung eingegangen. Die Dienstleistungszentren under Kontaktdatenerhebung, wie bereits erwähnt nicht teilgenommen, so liegen hier nur weni-ge statistische Daten der Behörde zu den Nutzern vor.

In den vier am Projekt beteiligten Dienstleist(Stand: 200918), davon haben 542 Nutzer (24,9 %) eine Pflegestufe und nehmen Hauspflege in Anspruch. 60 % (n=1.317) nutzen das Angebot der Nachbarschaftshilfe. Sozialhilfe bezie-hen 15,1 % der Nutzer (n=327) (vgl. Tabelle 29 im Anhang, S. 130). Der Sozialdienst Er-wachsene betreut in den vier ausgewählten Sozialzentren 873 Personen im ambulanten Be-reich, davon beziehen 624 Personen (71,5 %) Leistungen zur Existenzsicherung und Hilfe zur Pflege sowie 249 Personen (28,5 %) Hilfe zur Pflege. Im stationären Bereich werden ins-gesamt 1.528 Personen betreut. Leistungen nach dem SGB XII zur Existenzsicherung und Hilfe zur PflegLeistungen erhalten 1.075 Personen (70,3 %) (vgl. Tabelle 29 im Anhang, S. 123).

Standort und Erreichbarkeit

und UnterstützuStadtteilen an. Zwei der vier beteiligten DLZ sind in der Nähe von Einkaufszentren angesie-delt, die anderen beiden befinden sich in zentraler Lage im jeweiligen Stadtteil. Drei DLZ ha-ben ihre Räume in Wohneinrichtungen des Trägers (Wohnen mit Service) angemietet oder befinden sich in unmittelbarere Nachbarschaft einer Wohneinrichtung. Die DLZ sind gut sichtbar und gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

Die Öffnungszeiten sind in der Anlage 1 Nummer 3 zum Vertrag DLZ geregelt und sehen Sprechzeiten werktags voden nach Vereinbarung statt.

Der Sozialdienst Erwachsene ist ein Fachdienst des Amtes für Soziale Dienste Bremen und seit 2004 in 6 neu gegründeten Sozialzentren integriert. Die vier beteiligten Sozialzentren befinden sich in zentraler Lage in den Stad

Soziale Dian, das Montags bis Donnerstags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitags in der Zeit von 9.00 bis 13.00 Uhr besetzt ist. Termine und Hausbesuche finden in der Regel nach Verein-barung statt.

Aufgaben und Leistungsspektrum Die Angebote der Dienstleistungszentren werden von der Stadt Bremen gefördert und sind Teil des auf Fragen zur hauswirtschaftlichen Unterstützung und Vermittlung von Nachbarschaftshilfe, zur Anpassung des Wohnumfeldes, Unterstützung bei der Auswahl von ambulanten Pflege-diensten, Beratung zu SGB XI bei Nachfragen zum Einstufungsverfahren sowie der Beratung im Rahmen des § 45 b SGB XI. Seit November 2003 sind die DLZ anerkannt

nicht nach § 45 18 Aktuelleren Daten liegen nicht vor.

33

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Aufgabe der Dienstleistungszentren ist die Förderung des selbständigen Lebens in der eige-nen Wohnung von älteren, behinderten, chronisch kranken Menschen, Menschen mit De-menzerkrankungen und psychisch kranken älteren Menschen durch die Vermittlung ver-

ator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Sozia-

en genannten Zielgruppe und deren

Selbsthil-fegruppen sind weitere Aufgaben der DLZ.

zialdienstes Erwachsene umfassen entsprechend den Ziel-

ilfen bei der Antragstellung

ung älterer Menschen bei Problemen im Bereich des Wohnens,

lärung der Wohnungsnotlage und Beteiligung an der

mer 6 zum Vertrag DLZ). Die Teams in den DLZ verfü-gen über unterschiedlich qualifizierte Mitarbeiter wie Sozialpädagogen und Sozialarbeiter

il Sozial- und Pflegeberatung, Validationsausbildung bzw. mit

schiedener Hilfsangebote. Grundlage ist der Zuwendungsvertrag zwischen der Stadtgemein-de Bremen, vertreten durch den Senles und den jeweiligen Zuwendungsempfängern.

Diese Aufgabe ist unter anderem durch die Information zu Lebensfragen im Alter, Hilfsmög-lichkeiten zur eigenständigen Lebensführung im Alter in der eigenen Wohnung und im Wohn-umfeld, Angebote bei weitergehendem und steigendem Hilfebedarf, teilstationäre und statio-näre Angebote und niedrigschwellige Betreuungsangebote für Menschen mit Demenzerkran-kungen zu erreichen. Ferner soll eine Beratung der obAngehörigen oder Begleitpersonen in Angelegenheiten der jeweiligen Hilfebedarfe, bezüglich Fragen, die über eine Information hinaus eine Beratung im Einzelfall erfordern, über Hilfs-möglichkeiten und deren Finanzierung im ambulanten, teilstationären und stationären Be-reich der Altenhilfe, Unterstützung bei der Antragstellung bei Leistungsträgern (SGB XI, SGB XII) erfolgen.

Darüber hinaus soll die Vermittlung ambulanter, teilstationärer und stationärer Hilfsangebote des DLZ (wie z. B. Organisierte Nachbarschaftshilfe, MSHD, stationärer Mittagstisch) erfol-gen. Die Gewinnung von ehrenamtlichen Helfern sowie die Organisation, Einsatzplanung, Anleitung und Begleitung von hauswirtschaftlichen und einfachen pflegerischen Hilfen im Rahmen der Organisierten Nachbarschaftshilfe, Initiierung und Unterstützung von

Die Beratungsthemen des Sogruppen (ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und Menschen mit sozialen Schwie-rigkeiten (vgl. Amt für Soziale Dienste 2003, S. 6) ein breiteres Spektrum. Für die zu betrach-tende Zielgruppe der älteren Menschen sowie körperbehinderte und chronisch kranke Men-schen mit Versorgungs- und Pflegebedarf (Amt für Soziale Dienste 2003, S. 7) stehen im Be-reich der „Hilfe zur Pflege“ die Vermittlung von ambulanten hauswirtschaftlichen und pflege-rischen Hilfen im Vordergrund, Wohnberatung, Beratung zur Finanzierung nach dem SGB XII wie Hilfe zur Pflege, Landespflegegeld, Blindengeld sowie Hauf Pflegeversicherungsleistungen, Sozialhilfe usw.

Die Aufgaben des Sozialdienstes für Erwachsene bestehen in den folgenden einzelfallbezo-genen Tätigkeiten:

• Beratung älterer Menschen in allen Lebensfragen,

• Information über soziale Dienstleistungen und die Aufgaben anderer Institutionen in der Altenhilfe,

• Vermittlung ambulanter Hilfen in enger Kooperation mit den Dienstleistungszentren,

• Beratung und Hilfen bei Altersverwirrung sowie Verwahrlosung,

• Unterstütz

• in Fällen von Räumungsklagen: KEntscheidungsfindung in der Zusammenarbeit mit den wirtschaftlichen Hilfen des Amtes,

• Beratung älterer Menschen im Heimaufnahmeverfahren,

• Beratung älterer Menschen in Alten- und Pflegeheimen.

Personalausstattung und Qualifikation Die Dienstleistungszentren werden von Sozialarbeiter oder einer Fachkraft mit vergleichbarer Qualifikation geleitet (Anlage 1 Num

te weise mit Zusatzausbildung

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Erstausbildungen in der Alten- und Krankenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege oder sind Bürofachkräfte. Die Anzahl der Mitarbeiter bewegt sich zwischen 3 und 5 und zumeist Teilzeitkräfte. Die Mitarbeiter des Sozialdienstes Erwachsene sind in der Regel Sozialpäda-gogen/ Sozialarbeiter und zumeist in Vollzeit beschäftigt.

Finanzierung Die Träger der Dienstleistungszentren finanzieren ihre Leistungen über einen Zuschuss der Stadt Bremen, die Pauschale für die Nachbarschaftshilfe, Spenden und Investitionszuschüs-se. Die Pauschale für die Nachbarschaftshilfe leisten Nutzer der Dienstleistungszentren über eine monatliche Gebühr. Hiermit wird den Nutzer zugesichert, dass das Dienstleistungszent-rum sich um eine Nachbarschaftshelferin als Vertretung bei Krankheit oder Urlaub kümmert. Ferner ist im Konfliktfall das Dienstleistungszentrum Ansprechpartner und informiert und be-rät bei einem Hausbesuch über die Nachbarschaftshilfe hinaus. Der Sozialdienst Erwachse-ne wird zu 100 % aus kommunalen Mitteln der Stadtgemeinde Bremen finanziert.

5.2 Ergebnisse der Kontaktdatenanalyse

tzpunkten insgesamt

pro Stützpunkt 416 Kontakte im Monat

Bremerhaven mit 7,8 Kontakte/Tag kaum. Hingegen liegt die Anzahl der h niedriger.

(Abbildung 3). Dies . Mit

eiterer Gesprächstermin

r noch auf die

Bei der Auswertung der Gesamtkontakte wird im Folgenden die Kontakthäufigkeit in den Pflegestützpunkten insgesamt (Abschnitt 5.2.1) und nach Pflegestützpunkten differenziert dargestellt (Abschnitt 5.2.2) sowie die Ergebnisse zu Beratungsanlässen und Beratungsum-fang (Abschnitt 5.2.3) vorgestellt.

5.2.1 Kontakthäufigkeit in den PflegestüDie Erfassung der Kontaktdaten über sechs Monate über die Mitarbeiter der Pflegestütz-punkte diente unter anderem der Ermittlung des Nutzerprofils (soziodemografische Angaben: Alter, Geschlecht, Pflegestufe, Wohnform, Stadtteilbezug) und der Frequenz der Kontakte der Nutzer.

Von den insgesamt 2.493 erhaltenen Kontaktdaten (Erst- und Folgekontakte) aus den Pfle-gestützpunkten entfielen ähnlich viele Kontakte auf Bremerhaven (37,5 %) und Bremen Nord (36 %), aber weniger Kontakte auf den Pflegestützpunkt Bremen Vahr (26,4 %) (Abbildung 2). 2.493 Kontakte insgesamt bedeuten im Schnitt bzw. 7 Kontakte pro Tag und Stützpunkt. In den drei Stützpunkten sieht die Verteilung fol-gendermaßen aus: Die Häufigkeit der Kontakte unterscheiden sich in Bremen Nord mit 7,5 Kontakten/Tag und Kontakte in Bremen Vahr bei 5,5 Kontakten/Tag deutlic

Im Zeitraum der Kontaktdatenerhebung überwiegen in den Pflegestützpunkten im Land Bre-men die Erstkontakte mit rund zwei Dritteln aller Kontakte. In Bremerhaven zeigen sich da-gegen annähernd die gleichen Fallzahlen für Erst- und Folgekontakte könnte auf den etwas anderen Beratungsansatz der Mitarbeiter dort zurückzuführen seinüber der Hälfte (55,5 %) der Nutzer wurde in Bremerhaven ein wvereinbart (vgl. Abbildung 26, S. 55).

Wie bereits in Kapitel 4.3.2 dargestellt, bezieht sich die weitere Auswertung nuErstkontakte.

35

Page 36: Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

Abbildung 2: Kontaktdaten der Pflegestützpunkte im Erhebungszeitraum 01. März - 31. August 2010

Abbildung 3: Erst-/ Folgekontakte in den Pflegestützpunkten

5.2.1.1 Nachfrageverhalten in den Pflegestützpunkten Wie sich das Nachfrageverhalten im Erhebungszeitraum von 6 Monaten (1.März - 31.August 2010) verhält, zeigt Abbildung 4. Um eine mögliche Erklärung für die starken Schwankungen im Erhebungszeitraum zu erhalten, wurden die Kontakte ab der Einführung der Pflegestütz-punkte ebenfalls in die Auswertung einbezogen. Abbildung 4: Monatlicher Verlauf der Kontakte 01. April 2009 - 31. August 2010

Von der Eröffnung der Stützpunkte im April 2009 bis August 2009 ist insgesamt eine deutli-che Steigerung der Nachfrage nach Beratung in den Stützpunkten zu erkennen. Diese Stei-gerung kann als Einführungseffekt gedeutet werden. Danach hat sich die Nachfrage im We-sentlichen stabilisiert. Saisonale Effekte wie Ferienzeiten und Jahresfeste sind zu berück-sichtigen, da Jahresfeste für Familientreffen und Absprachen für die Versorgung von Ange-hörigen genutzt werden. Dies würde den Anstieg im Januar 2010 bei allen Pflegestützpunk-ten von 58 % für diesen Monat erklären und die Ferienzeit den Abfall der Kontakte im Juli 2010 für die Stützpunkte Bremen Nord und Bremerhaven. Für den Erhebungszeitraum von 01. März 2010 bis 31. August 2010 lässt sich für den Stützpunkt Nord und Bremerhaven ein leichter Anstieg der Kontakte im Mai und Juni verzeichnen, dies könnte auf besondere For-

eist in der Untersuchung der Pilotpflegestützpunkte die gleichen jahreszeitli-hen Schwankungen aus.

.2.1.2 Wohnortnahe Kontaktaufnahme ie Pflegestützpunkte sollen nach § 92 c Abs. 2 Satz 4 SGB XI eine wohnortnahe Beratung

erbringen. Die Standorte sollen mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen sein und den Besuchern einen barrierefreien Zugang ermöglichen (§ 3 Abs. 2 Landesrahmenvertrag 2009).

Die Auswertung der Kontaktdaten ergab, dass die Nutzer meist aus dem „nahen“ Umfeld der Pflegestützpunkte kommen. Vereinzelt gibt es Anfragen von Angehörigen, deren Eltern oder

men der Öffentlichkeitsarbeit (Messen, Presseberichte) zurückzuführen sein. Das KDA (2009, S. 47) wc

5D

36

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Verwandte in Bremen leben, bis in den südlichen Raum (z. B. Baden-Württemberg). Der An-il ist aber sehr gering und liegt bei 1,3 %.

75) kommen hauptsächlich aus der ersicht halber nur die hohen Kon-

) nutzten 107 (12,2 %) Personen

ter als in Bremen Vahr verteilt sind.

te

Die Nutzer des Pflegestützpunktes Bremen Nord (n=8hier der Übnäheren Umgebung (Abbildung 5). Es werden

taktzahlen genannt. Kontakte wurden von 175 (20,0 %) Rat- und Hilfesuchenden aus Vege-sack (PLZ: 28757) und somit dem Postleitzahlenbereich in dem der Pflegestützpunkt liegt, aufgenommen. Aus dem angrenzenden PLZ-Raum (28759die Möglichkeit, sich beraten zu lassen, aus Ritterhude 116 (13,2 %) Personen und Blumen-thal 104 (11,9 %) Personen. Aus Schwanewede kamen 137 (15,7 %) Kontakte. Es kann festgehalten werden, dass rund zwei Drittel der Kontakte (73,0 %) aus dem nahen Umfeld des Pflegestützpunkts kommen und noch kompak

Abbildung 5: Kontakte Stadtgemeinde Bremen nach PLZ

nd Vahr n=107 Kontakte). Die Kontakte sind aber teilweise auch sehr weit verstreut. So wird der Stützpunkt in Bremen Vahr unter anderem von Personen aus

(n=35) kontaktiert (vgl. Tabelle 26 im Anhang).

,1 %) Kontakte wurden von Personen aus einem der angrenzenden PLZ-Bereiche

Tabelle 26 im Anhang).

Für den Pflegestützpunkt Bremen Vahr (n=607) (Abbildung 5) entfallen zwar die meisten Kontakte (39,2 %) auf den Postleitzahlenbereich 28327 in dem auch der Stützpunkt liegt (Neue Vahr Südost n=131 u

Walle (n=17), Findorff (n=32) und Huckelriede

Ein ähnliches Bild wie in Bremen Nord ergibt sich für den Pflegestützpunkt Bremerhaven (n=810). So haben 237 (29,3 %) Personen, die im Einzugsgebiet der Postleitzahlen 27568, also dem Postleitzahlenbereich in dem der Stützpunkt liegt, um Rat und Hilfe nachgefragt. 171 (21(27570) aufgenommen. 107 (13,2 %) Rat- und Hilfesuchende kamen aus dem PLZ-Bereich 27576. Insgesamt kann auch hier wieder festgehalten werden, dass annähernd zwei Drittel (63,6 %) der Kontakte aus dem nahen Umfeld des Stützpunktes kommen (Abbildung 6 sowie

37

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Abbildung 6: Kontakte Stadtgemeinde Bremerhaven nach PLZ

5.2.1.3 Art der Erstkontaktaufnahme In den folgenden Abbildungen 7-9 wird die Art der Erstkontakte der Nutzer mit den Mitarbei-tern der Pflegestützpunkte dargestellt (Telefon oder persönlicher Besuch).19 Die Auswertung erfolgt wiederum über die Postleitzahlen. In den entsprechenden Grafiken sind die Postleit-zahlen doppelt belegt: Der gelbe Anteil der Kreise bezieht sich auf persönliche Kontakte, die roten Flächen auf Telefonkontakte.

Im Pflegestützpunkt Nord nahmen demnach 196 (32,0 %) Personen telefonischen Kontakt auf und 422 Personen (68,2 %) kamen persönlich in den Stützpunkt. Die räumliche Nähe ist dabei ausschlaggebend dafür, ob überhaupt Kontakt aufgenommen wird und nicht nur dafür, ob dieser Kontakt telefonisch oder persönlich erfolgt (Abbildung 7).

19 Sollte dem persönlichen Besuch eine telefonische Anmeldung vorausgegangen sein, wurde diese nicht do-

kumentiert.

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Abbildung 7: Anzahl der Erstkontakte Besuche und Telefonate im PSP Nord nach Postleitzahlen diffe-renziert

Abbildung 8V

(Pflegestützpunkt Bremerhaven) und Abbildung 9 (Pflegestützpunkt Bremen ahr) sind gleich aufgebaut. Auch hier zeigt sich der Zusammenhang zwischen Kontaktauf-ahme und räumlicher Nähe. Allerdings überwiegen hier eher die telefonischen Kontakte. Im

unkt Bremerhaven finden die Erstkontakte zu 54,9 % über das Telefon statt in remen Vahr zu 54,6 %.

nPflegestützpB

40

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Abbildung 8: Anzahl der Erstkontakte im PSP Bremerhaven nach Postleitzahlen differenziert

Abbildung 9: Anzahl der Erstkontakte im PSP Vahr nach Postleitzahlen differenziert

41

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Neben den absoluten und relativen Anteilen der Erstkontakte, differenziert nach Telefonkon-takten und Anzahl der Besuche im PSP, wird zudem die Kontaktdichte der Altersgruppen 75+ pro 1.000 Einwohner je Postleitzahlengebiet (PLZ)-Gebiet für das Jahr 2010 für die Pfle-gestützpunkte Bremen Nord und Bremen Vahr dargestellt (vgl. Anhang 5 zur Methodik zur Berechnung). Für Bremerhaven lagen keine Zahlen vor. Es zeigen sich zwar leichte Ver-schiebungen, das Verhältnis der Kontaktdichte in den Postleitzahlenbereichen der Stütz-punkte bleibt aber gleich. 94 von 1.000 über 75-Jährige haben im PLZ-Bereich 28757 (HB Vegesack), in dem auch der Stützpunkt Bremen Nord liegt, Kontakt aufgenommen (Abbildung 10), im angrenzenden PLZ-Bereich 28759 (HB Vegesack) sind es 62 von 1.000 Personen, die älter sind als 75 Jahre (vgl. auch Tabelle 25 im Anhang, S. 119). 40 von 1.000 über 75-Jährige haben im PLZ-Bereich 28327 (HB Neue Vahr Süd), in dem auch der Pflege-stützpunkt Bremen Vahr (Abbildung 11) liegt, Kontakt aufgenommen, im angrenzenden PLZ-Bereich (28329) sind es 21 von 1.000 Personen, die älter sind als 75 Jahre (vgl. Tabelle 26 im Anhang, S. 120).

Abbildung 10: Anzahl der Erstkontakte Besuche und Telefonate im PSP Nord nach Postleitzahlen dif-

ferenziert und Kontaktdichte pro 1.000 75+ an Gesamtkontakten im PSP Nord

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Abbildung 11: Anzahl der Erstkontakte Besuche und Telefonate im PSP Vahr nach Postleitzahlen dif-ferenziert und Kontaktdichte pro 1.000 75+ an Gesamtkontakten im PSP Vahr

5.2.1.4 Nutzerart Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) räumt allen Versicherten der Pflegeversiche-rung einen Rechtsanspruch auf Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI ein. Wie in Abbildung 12 deutlich wird, sind die Hauptnutzergruppen der Pflegestützpunkte bei den Erstkontakten mit etwa zwei Dritteln Angehörige (61,2 %) und knapp einem Drittel (27,7 %) die Hilfe-/ Pflege-bedürftigen selber.

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Abbildung 12: Hauptnutzergruppen der Pflegestützpunkte

*Beratungseinrichtungen: PSP, AfSD, DLZ, SDE, SiK, Sozialamt Bremerhaven, Kranken-/ Pflegekassen.

Bestellte Betreuer, Bevollmächtigte, Arzt, Ehrenamtliche, Freunde, Nachbarn.

is findet sich bei den Folgekontakten. Die Zahlen spiegeln für die Erst-

uer usw. (9,5 %).

ützpunkte bestanden zu Beginn des Erhebungszeitraumes im März 2010 bereits fast ein Jahr. Im Hinblick auf die Zusammenarbeit, die Informiertheit und Akzeptanz bei den anderen Akteuren im bereits bestehenden Versorgungsnetz wurden die Nutzer gefragt, ob sie vorher Kontakt zu anderen Beratungs- und Betreuungsstellen hatten und wenn ja, zu welchen Beratungsstellen. Vor dem Besuch im Stützpunkte hatten die Nutzer der Pflege-stützpunkte Nord zu 39,7 % und in Bremerhaven zu knapp einem Drittel (28,3 %) mit der Krankenkasse und Pflegekasse vorherigen Kontakt (Abbildung 13). Kontakt mit einem Arzt hatten hauptsächlich die Nutzer im Pflegestützpunkt Nord zu über einem Drittel (34,7 %).

**

Das gleiche Verhältnund Folgekontakte die Angaben der Sozialbehörde für die Pflegestützpunkte in 2009 wieder: 59 % der Kontakte bezogen sich auf Angehörige, 26,4 % waren Klienten. Die Mitarbeiter der Beratungs-/ Betreuungseinrichtungen (2,4 %) sowie die Mitarbeiter der ambulanten Pflege-dienste (1,9 %) nutzten die PSP zu einem verschwindend geringen Anteil. Das Gleiche gilt für die in der Kategorie „Andere“ zusammengefassten Personengruppen wie niedergelasse-ne Ärzte, bestellte Betre

Die Pflegest

44

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Abbildung 13: Kontakte der Angehörigen und der Hilfe- Pflegebedürftigen mit Beratungs-/ Betreu-ungsstellen vor dem Besuch im Pflegestützpunkt

uffällig ist hier, dass die Ratsuchenden des Pflegestützpunktes Bremen Vahr eher gleich

tützpunkt Bremerhaven zustande (37,5%). Dies

ie räumliche Nähe ist ausschlaggebend für die Aufnahme der Kontakte zum Pflegestütz-punkt, u. z. für telefonische und persönliche. Die Nutzung ist jeweils unmittelbar um den Standort des jeweiligen Pflegestützpunktes konzentriert. Bremen Nord und Bremerhaven weisen insgesamt eine etwas höhere Nutzung der Stützpunkte auf. Der Stützpunkt Bremen Vahr wird weniger und nur von einem kleinen Teil der Stadtgemeinde Bremen frequentiert. Nutzer aus den nördlichen Stadtteilen sind weniger im Pflegestützpunkt Bremen Vahr kaum anzutreffen.

Auch bezogen auf die Zahl der über 75-Jährigen wird der Stützpunkt in Bremen Nord häufi-ger frequentiert als der im Stadtgebiet Bremen.

Aden Pflegestützpunkt aufsuchen. Vermutlich ist das auf die Öffentlichkeitsarbeit, wie Haus-wurfsendungen zurückzuführen. Außerdem weist die Servicestelle für Wohnberatung der Wohnbaugesellschaft Gewoba20 in der Vahr auf das Angebot des Pflegestützpunktes hin.

Zwischenfazit Die meisten Kontakte kamen im Pflegesweist auf einen höheren Bedarf an Beratung für die pflegerische Versorgung und Betreuung in der Häuslichkeit hin, die durch die Beratungsstellen in Bremerhaven bisher nicht abge-deckt wurden. Beratungsstellen wie die Dienstleistungszentren und ein Sozialdienst, wie in der Stadt Bremen, sind nicht vorhanden.

Im Erhebungszeitraum von 6 Monaten kamen 7 Kontakte pro Tag in einem Stützpunkt zu-stande. Bei zwei Dritteln der Kontakte (62,9 %) handelt es sich um Erstkontakte. Die Auswer-tung der stützpunktbezogenen Daten des KDA (2010) ergab einen vergleichbaren Wert von 9 Kontakten pro Arbeitstag und Pflegestützpunkt.

D

20 Die Gewoba unterhält fünf Servicebüros in Bremen für Wohnberatung, (Gewoba 2010).

45

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Die Nachfrage nach Beratung hat sich seit der Eröffnung der Stützpunkte im April 2009 bis 009 eingependelt. Saisonale Effekte wie z. B.September 2 Ferienzeiten und besondere For-

men der Öffentlichkeitsarbeit sind zu erkennen. Um sie zu quantifizieren müssten Kontakt-häufigkeiten aber über einen längeren Zeitraum beobachtet werden. Festzuhalten ist, dass die Inanspruchnahme der Stützpunkte nach Ende der Einführungsphase nur noch eine leich-te Steigerungstendenz aufweist.

Das Beratungsangebot der Pflegestützpunkte wird hauptsächlich von Angehörigen genutzt (rund 60 %) und zu 27,7 % von den Betroffenen selber. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt die Erhebung des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA 2010, S. 51). Hier sind 66 % der Nutzer Angehörige, Freunde und 34 % die Betroffenen selber.

Es findet wenig Kontaktaufnahme zu den Pflegestützpunkten von den Beratungseinrichtun-gen sowie den Leistungsanbietern, den niedergelassenen Ärzten und ambulanten Pflege-diensten statt. Dies lässt eine noch eher geringe Zusammenarbeit bzw. einen geringen Be-kanntheitsgrad vermuten oder auf eine geringe Akzeptanz im Netzwerk der gesundheitlichen Versorgung in Bremen schließen.

5.2.2 Auswertung der Kontaktdaten differenziert nach Pflegestützpunkten Im Folgenden werden die in der Erhebung erfassten soziodemographischen Daten der Nut-zer aus der Kontaktdatenerhebung der Pflegestützpunkte dargestellt. Es wurden, wie zuvor erwähnt, nur die 1.568 Erstkontakte ausgewertet, da nur für diese von einer Personenstatis-tik ausgegangen werden kann. Für die 906 Folgekontakte konnte eine Zuordnung aus Da-tenschutzgründen nicht vollzogen werden. Es ist nicht eindeutig, ob hinter jedem Folgekon-takt eine andere Person steht.

Die Differenzierung der Beratungsfälle erfolgt in einem ersten Schritt über das Alter und das Geschlecht der Angehörigen und der Hilfe-/ Pflegebedürftigen, die im Pflegstützpunkt um Rat

h-ahme von Versicherungs- und Sozialleistungen der Betroffenen, dargestellt 5.2.2.2 -

).

die Altersgruppe der 50-59-jährigen bei ihnen am

der Altersgruppe zwischen 70-79 Jahren

gefragt haben (5.2.2.1). Im Anschluss (3.2.2.2 f.) werden der Grad der Pflegebedürftigkeit aller Hilfe-/ Pflegebedürftigen (die selber in die Pflegestützpunkte kamen und der Hilfe-/ Pfle-gebedürftigen, deren Angehörige in den Pflegestützpunkten um Rat gefragt haben), die Wohnsituation, die Versicherungsträger der Hilfe-/ Pflegebedürftigen und die Inansprucn5.2.2.6

5.2.2.1 Alter und Geschlecht der Nutzer der Pflegestützpunkte Wie in Abschnitt 5.2.1.4 bereits beschrieben, werden die Pflegestützpunkte zu rund 60 % von Angehörigen und zu knapp einem Drittel von Hilfe-/ Pflegebedürftigen selbst genutzt. Dabei zeigt die Alters- und Geschlechtsverteilung in Abbildung 14, dass die Angehörigen (n=785) zumeist weiblich sind (66,7%) undhäufigsten vertreten ist. Angehörige über 80 Jahre stellen 10,7 % der Rat- und Hilfesuche-nen in den Pflegestützpunkten, vermutlich für die zu pflegenden Ehepartner/ Lebensgefähr-ten. Die Verteilung bei den Hilfe-/ Pflegebedürftigen (n=396) stellt sich wie folgt dar: Auch hier sind knapp zwei Drittel Frauen (62,2 %). Der höchste Anteil der Hilfe- und Pflegebedürf-tigen, die einen Pflegestützpunkt aufsuchen sind inanzutreffen vertreten (n=141 von 396, bzw. 35,6 %).

Im Folgenden werden der Grad der Pflegebedürftigkeit und die Wohnsituation aller Hilfe-/ Pflegebedürftigen sowie die bereits vorhandene Inanspruchnahme von Versicherungsleis-tungen der Kranken- und Pflegekassen und Sozialleistungen dargestellt.

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Abbildung 14: Alter und Geschlecht der Nutzer

5.2.2.2 Grad der Pflegebedürftigkeit aller Hilfe-/ Pflegebedürftigen Die Auswertung der Kontaktdaten zeigt in Abbildung 15 die Verteilung der Pflegestufen aller

tefälle (0,3 %) sind dagegen

te höher ist als der Anteil der Pflegebedürftigen mit Pfle-ildung 16). nd in Pfle-

Hilfe-/ Pflegebedürftigen, die selber in die Pflegestützpunkte kamen und der Hilfe-/ Pflegebe-dürftigen, deren Angehörige in den Pflegestützpunkten um Rat gefragt haben. Über alle Pflegestützpunkte hinweg hat die Person, um deren Versorgung es geht, in knapp der Hälfte (49,1 %) aller Beratungsfälle der keine Pflegestufe, in ein Drittel (32,5 %) Pflegestufe I und 15 % der Fälle Pflegestufe II. Pflegestufe III (7,9 %) und Härkaum vertreten. Eine Erklärung hierfür ist, dass diese Personengruppe bereits in einem gesi-cherten und stabilen Pflegearrangement leben.

Vergleicht man diese Verteilung mit der Verteilung der Pflegebedürftigen im Land Bremen, so zeigt sich, dass der Anteil der Pflegebedürftigen mit Pflegestufe I, die Beratung in An-spruch nehmen um 6 Prozentpunkgestufe I im Land Bremen laut Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes (AbbFür Pflegestufe II zeigen sich dagegen keine bedeutsamen Unterschiede, währegestufe III der Anteil der Ratsuchenden im Vergleich zu allen Pflegebedürftigen in Bremen unterproportional ist.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) in seiner Auswertung der Pilotstützpunkte (KDA 2010, 58): Keine Pflegestufe 50,6 %, PS I 22,4 %, PS II 12,4 %, PS III 3,0 %.

Abbildung 15: Pflegestufen aller Hilfe-/ Pflegebedürftigen

Erstkontakte differenziert nach PSP und Pflegestufe der Hilfe-/ Pflegebedürftigen

100%

80%

0%

20%

40%

60%

Alle (n=1.418) PSP Nord (n=600) PSP Ost (n=407) PSP Bhv (n=411)

Härtefall 2 1 1 0

PS III 43 14 13 16

PS II 215 87 64 64

PS I 461 235 110 116

keine PS 697 263 219 215

g 16: Vergleich der Verteilung der Pflegestufen mit der SGB XI-Statistik Land Bremen uelle: Statistisches Landesamt Bremen

Abbildun Q

47

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5.2.2.3 Wohnsituation der Hilfe-/ Pflegebedürftigen

Unter-sfälle leben die Per-

In den insgesamt 1.568 Beratungsfällen machten 1.454 Personen (92,7 %) Angaben zur Wohnsituation der Hilfe-/ Pflegebedürftigen (Abbildung 17). Dabei zeigen sich kaumschiede zwischen den drei Pflegestützpunkten: in 57,1 % der Beratungsonen allein, etwas mehr als ein Drittel lebt zusammen mit Partnern oder Angehörigen (37,3 %) und 5 % der Hilfe-/ Pflegebedürftigen werden stationär versorgt.

Abbildung 17: Wohnsituation der Hilfe-/ Pflegebedürftigen

Erstkontakte: Wohnform der Hilfe-/Pflegebedürftigen

50%

60%

70%

80%

90%

100%

20%

30%

40%

0%

10%

8 1 4 3Andere Wohnform

Stationär 73 25 23 25

m it Partner/Angehörigen 542 225 152 165

Allein lebend 831 349 236 246

Alle (n=1.454) PSP Nord (n=600) PSP Ost (n=415) PSP Bhv (n=439)

5.2.2.4 Versicherungsträger der Hilfe-/ Pflegebedürftigen Abbildung 18 veranschaulicht, dass die Nutzer der Pflegestützpunkte zu knapp 40 % bei der AOK versichert sind. Fasst man die Versicherten der Ersatzkassen (DAK, Barmer GEK, HKK, TK) zusammen, so machen sie knapp ein Drittel (28,6 %) aus. 14,0 % der Nutzer, sind Kunden kleinerer Pflegekassen (BKK’en, BKK firmus, IKK’en, Knappschaft, Sonstige). Die privat Versicherten nutzten die Pflegestützpunkte nur zu 2,5 %. Anzunehmen ist, dass sie eher das Angebot der Privaten Pflegepflichtversicherung „Compass Private Pflegeberatung GmbH“, die parallel zu den Pflegestützpunkten eingerichtet wurde, nutzen.21

Etwa ein Drittel der Nutzer von Pflegestützpunkten hatte zuvor Kontakt zu ihrer Pflegekasse. Dieser Wert unterscheidet sich aber zwischen den einzelnen Kassen (Abbildung 19). So liegt der Anteil der Kunden, die vorher einen Kontakt mit ihrer Kasse hatten, bei der Knappschaft bei 44,8 % und bei den Ikk’en bei 35,3 %. Versicherte der DAK hatten vorher zu 40 % und AOK-Versicherte noch zu knapp einem Drittel (28,8 %) vor dem Besuch im Stützpunkt, Kon-

kt mit ihrer Kasse. ta

21 Die private Pflegeversicherung umfasst einen Versichertenbestand von ca. 9,3 Mio. Menschen gegenüber

70,3 Mio. Menschen in der sozialen Pflegeversicherung und damit ca. 12 % aller Versicherten (Rothgang et al. 2009, S.108).

48

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Abbildung 18: Versicherungsträger der Hilfe-/ Pflegebedürftigen AOK: davon n=15 AOK Nds.; Ikk‘en: IKK classic, IKK gesund plus; BKK‘en: BKK Bahn, BKK Mobiloil, BKK Daim-ler, Becks usw.; PKV: Allianz, Debeka, Signal Iduna, Postbeamtenkrankenkasse

Abbildung 19: Versicherungsträger der Hilfe-/ Pflegebedürftigen und Kontakt mit der Kranken/ Pfle-gekasse vor dem Besuch im PSP

Versicherungsträger der Hilfe-/Pflegebedürftigenund vorheriger Kontakt beim Versicherungsträger (n=383; miss n=37)

0%

5%

10%

15%

20%

25%

30%

35%

40%

45%

50%

Erstkontakte 13 63 40 6 18 50 161 21 11

Knappschaft

(n=29)

DAK

(n=162)

BKK firmus

(n=105)

IKK‘en*

(n=17)

TK

(n=52)

HKK

(n=153)

AOK

(n=559)

BEK/GEK

(n=74)

BKK'en*

(n=52)

IKK‘en: IKK gesund plus, IKK classic; ** BKK‘en: Atlas, Becks, Bahn, Daimler usw.

egebedürftigen

5.2.2.5 Versicherungs- und Sozialleistungen der Hilfe-/ PflVon den insgesamt 1.568 Nutzern gaben 926 Personen (59,0 %) an, SGB-Leistungen in An-spruch zu nehmen. Dabei erhalten die meisten Nutzer Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI), gefolgt von Leistungen der Krankenversicherung (SGB V) (Abbildung 20).

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Abbildung 20: Bezug von Leistungen aus der Kranken-/ Pflegeversicherung, Sozialhilfe

nach hatten 7,8 % der älle Hilfe- und Pflegebedürftigen eine eingeschränkte Alltagskompetenz im Sinne des § 45a

XI. Bei den Pflegebedürftigen insbesondere in Pflegestufe II und III ist dieser Anteils-

Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Nutzern in Bremerhaven und den Nutzern der anderen Stützpunkte: In Bremerhaven nutzen die Betroffenen zu 55,4 % Leis-tungen nach SGB V und 28,9 % Leistungen nach SGB IX. Dafür erhalten weniger Personen (66,5 %) Leistungen aus der Pflegeversicherung als in den beiden anderen Stützpunkten.

In allen Pflegestützpunkten gibt es Mehrfachnennungen, vor allem in Bremerhaven haben die Nutzer eher mehrere Leistungen angegeben.

Eine weitere Differenzierung der Beratungsfälle nach dem Anteil derjenigen, die zum Zeit-punkt des ersten Kontaktes mit den Pflegestützpunkten einen erheblichen allgemeinen Be-treuungsbedarf nach § 45 a SGB XI22 hatten, enthält Tabelle 8. DemFSGB wert dann deutlich höher.

22 Die im Rahmen des Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes (PflEG) 2002 eingeführten zusätzlichen Betreu-

ungsleistungen sind zweckgebundene Geldleistungen zur Inanspruchnahme von Tages- bzw. Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Angeboten zugelassener Pflegedienste zur allgemeinen Anleitung und Betreuung oder nied-rigschwelligen Betreuungsangeboten (§ 45b SGB XI). Diese Betreuungsleistungen richten sich an Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, dabei handelt es sich nach § 45a SGB XI um Pflegebedürftige im Sin-ne des SGB XI mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistiger Behinderung oder psychischer Erkran-kung, die einen erheblichen allgemeinen Betreuungs- und Beobachtungsbedarf haben. Mit der Einführung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (PfWG) von 2008 sind die Leistungen ausgeweitet worden. So haben auch Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und einem Hilfebedarf bei der Grundpflege und im hauswirtschaftlichen Bereich, der nicht für eine Einstufung ausreichend ist, ein Anrecht auf diese Leistungen (§ 45a SGB XI).

50

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Tabelle 8: Pflegestufe der Hilfe-/ Pflegebedürftigen und erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf gem. § 45 a SGB XI

Pflegestufe Anzahl Anteilig mit erheblich allg. Betreuungsbedarf nach § 45 a SGB XI

Anzahl in %

Keine Pflegestufe 697 6 0,8

Pflegestufe I 461 45 9,8

Pflegestufe II 215 52 31,9

Pflegestufe III 43 8 22,8

Härtefälle 2 0 0

Gesamt 1.418 111 7,8

5.2.2.6 Menschen mit Migrationshintergrund Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund liegt bei den Nutzern der Pflegestütz-punkte bei 2,7 % (n=42). Im Vergleich dazu beträgt ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung im Land Bremen 12,2 % (für 2009) (Statistisches Landesamt Bremen 2010) bzw. 8,5 % bei Menschen ab 65 Jahre (potentielle Nutzer der Pflegestützpunkte). Menschen mit Migrationshintergrund nehmen das Beratungsangebot der Pflegestützpunkte damit nur unterproportio

al wahr.

er

llen ambulanten Pflegediensten in

Senator für Arbeit 2007, S. 273). Zudem er-

folgt die pflegerische Versorgung und Betreuung oft durch ein verwandtschaftliches Netz-werk, meist von Ehepartnern oder Töchtern (Lotze et al. 2007, S. 5) und ein Bedarf an Bera-tung hinsichtlich der Organisation von Pflege scheint deshalb eher weniger notwendig.

Zwischenfazit Die Erhebung der Daten aus den Pflegestützpunkten zeigt, dass nicht nur Pflegeversicherte nach § 7 a SGB XI beraten werden, sondern – wie in Landesrahmenvertrag § 1 Abs. 2 Satz 1 des Rahmenvertrags festgehalten – „alle hilfe- und ratsuchenden Menschen“. Das Bera-tungsangebot der Stützpunkte wird am häufigsten von den Angehörigen (61,2 %) genutzt

anstuge

Dieaudie

--

n

Für Bremen liegen keine soliden Daten zur Auswertungen der gesundheitlichen Risiken und Probleme älterer Migranten vor (Freie Hansestadt Bremen Senator für Arbeit 2007, S. 393). Studien zeigen aber, dass Leistungen der Altenpflege von den Migranten bisher kaum nach-gefragt werden. So werden laut einer Untersuchung des Gesundheitsamtes Bremen untein Prozent der älteren und alten pflegebedürftigen Migranten stationär versorgt. Für die An-zahl der ambulant versorgten Migranten liegen keine genauen Zahlen vor. Das Gesund-heitsamt Bremen wies 2007 nach einer Umfrage bei aBremen 158 Migranten (2,0 %) aus, die in der Häuslichkeit von professionell Pflegenden ver-sorgt wurden (Lotze et al. 2007).

Als Gründe für die geringe Inanspruchnahme von Angeboten der Altenhilfe werden unter an-derem der geringe Bekanntheitsgrad der Zugänge zu Hilfe- und Unterstützungsangeboten für die pflegerische Versorgung und damit die ausbleibende Nachfrage insbesondere ältererMigranten genannt (Freie Hansestadt Bremen

und zu knapp 50 % in Bezug auf Hilfe-/ Pflegebedürftigen, die keine Pflegestufe haben. Zum deren wird die Beratung auch von rund einem Drittel (32,5 %) von Menschen mit Pflege-fe I, zu 15 % mit Pflegestufe II, und zu 7,9% mit Pflegestufe III genutzt bzw. von ihren An-hörigen.

Mitarbeiter der Pflegestützpunkte müssen sich also aktuell in erster Linie auf Personen s dem sozialen Umfeld der Hilfe- und Pflegebedürftigen und zusätzlich auf Kontakte durch Betroffenen selber einstellen.

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Neben den jüngeren Angehörigen suchen zu über einem Zehntel Angehörige über 80 Jahre Rat und Hilfe in den Pflegestützpunkten, vermutlich für die zu pflegenden Ehepartner/ Le-

n. Ergebnisse ien zud ihren Angehörigen wie EUROFAMCARE

I24, zeigen, dass das Auftreten von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit sich ins höhere Alter ver-aus ergeben sich beispielsweise Konstellatio en hochbet

ltern von ihr chwieger-) Kindern betreut werden, die bereits st das r erreicht haben (Kofahl et al. 2009, S. 238; Schneekloth, Wahl 2005, 6).

Beratungsfälle le die hilfe- und pflege ürftigen Menschen all nd et- ein Drittel lebt mit Partner oder Angehörigen zusammen. Die Ergebnisse der nten Studie MU weisen aus, dass 29 der Pflegebedürftigen 40 %

gen Hilfebedürftigen2 llein leben.

-/ Pflegebedürftigen nehmen mehrere Versicherungs- und Sozialleistun in An-pruch, vor allem in Bremerhaven. Rund die Hälfte (55,4 %) der Betroffenen nutzt Leistun-

gen nach SGB V, knapp ein Drittel (28,9 %) Leistungen nach SGB IX und (14,2 %) nach eistungen aus der Pflegeversicherung als

en Senator für Arbeit 2007, S. 274) zurückzuführen sein bzw. auf eine starke fa-

.1) und der Umfang der Beratung (Abschnitt 5.2.3.2) dar-

agen

feleistungen (Hilfe zur Pflege, Blindenhilfe, Altenhilfe) sind für ein Drittel der

bensgefährtefebedarf im ambulanten Bereich un

aus Stud r Situation der Versorgung von Menschen mit Hil-23 und MUG

IIschiebt. Dar nen, in den agte Elternoder Schwiegere en (S selbSeniorenalte S. 7

In 60 % der ben bed eine uwas mehr alsbereits genan G III % 25 undder sonsti 6 a

Die Hilfe gen s

SGB XII. Dafür erhalten weniger Nutzer (66,5 %) Lin den beiden anderen Stützpunkten Bremen Nord und Bremen Vahr, in denen ca. 80 % der Ratsuchenden Leistungen nach SGB XI in Anspruch nehmen.

Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund an den Kontakten in den Pflegestütz-punkten beträgt 2,7 %. Dies könnte auf Desinformation zu dieser Zielgruppe und zurückhal-tende Nutzung der Angebote der Altenhilfe dieser Personengruppe in Bremen (Freie Hanse-stadt Bremmiliäre Einbindung und Versorgung auch im Falle der Pflegebedürftigkeit.

5.2.3 Beratungsleistungen Pflegestützpunkte werden als offene Beratungs- und Anlaufstellen im Fachkonzept (vgl. Fachkonzept „Pflegestützpunkte im Land Bremen“: S. 1f) beschrieben, in denen Beratung nach § 7 a SGB XI als auch Beratung zu SGB V, SGB IX und SGB XII stattfindet. Rat- und Hilfesuchende sollen hier auch allgemeine Informationen rund um die Pflege erhalten. Im Folgenden werden die Gründe für die Kontaktaufnahme der Nutzer sowie die Dauer der Be-ratungsgespräche (Abschnitt 5.2.3gestellt.

5.2.3.1 Beratungsanlässe und Dauer der Beratungsgespräche Die Frage zur Erfassung der Gründe für den Kontakt im Pflegestützpunkt lies mehrere Ant-wortmöglichkeiten zu. Der Schwerpunkt der Beratungsthemen in den Pflegestützpunkten liegt hauptsächlich bei Fragen zum SGB XI (Abbildung 21). Die häufigsten Fragen (61,9 %) betrafen Fragen zum Verfahren und den Kriterien der Einstufung, dicht gefolgt von Frzur allgemeinen Finanzierung der Leistungen nach dem SGB XI und SGB V (55,4 %). Fra-gen zu SozialhilNutzer (31,5 %) relevant. Bei den Versorgungsformen stehen die Fragen zur Häuslichen Pflege (SGB V) mit 40,2 % deutlich vor den Angeboten Wohnen mit Service (18,0 %) und stationärer Versorgung (18,8 %), die für weniger als ein Fünftel der Nutzer von Interesse sind. Fragen zur gesetzlichen Betreuung haben knapp 18 % (17,7 %) der Ratsuchenden. Die Themen Medizinische Versorgung und Palliative Care (SGB V) sind fast nicht relevant.

23 Unterstützung und Entlastung für pflegende Angehörige älterer Menschen. Eine europäische Vergleichsstu-

und der Privaten Pflegeversicherung (PPV) 26 Personen mit Einschränkungen bei alltäglichen Verrichtungen ohne Pflegebedarf im Sinne des SGB XI

die. 24 Möglichkeiten und Grenzen selbständiger Lebensführung in privaten Haushalten MUG III (2005). 25 Leistungsbezieher der Sozialen (SPV)

52

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Abbildung 21: Beratungsanlässe der Nutzer der Pflegestützpunkte

Weitere Themen, die unter die Kategorie „Sonstiges“ fielen und einen Prozentsatz von fast 50 % aufwiesen, konnten über die Befragung der Nutzer aufgelöst werden. So hatten die Nutzer weitere Fragen zur Pflege, Krankheitsbildern usw. (vgl. Abschnitt 5.4, Tabelle 9).

Betrachtet man anhand der 1.294 auswertbaren Datensätze die Gründe für die Kontaktauf-nahme nach Pflegestufen getrennt (Abbildung 22), so ergibt sich folgendes Bild: Der Anteil

lfe steigt mit der Pflegestufe. So liegt der Anteil

Beratungsbedarf zur stationä-

präche ist bei den Pflegestützpunkten unterschiedlich die Pflegestützpunkte Bremen Vahr und Bremerhaven im

22: Beratungsanlässe differenziert nach Pflegestufen der Hilfe-/ Pflegebedürftigen

der Ratsuchenden ohne Pflegestufe informiert sich erst einmal allgemein zum Verfahren der Einstufung (74,6 %) und den Kassenleistungen (53,6 %). Mit steigender Pflegestufe sinkt der Informationsbedarf erwartungsgemäß (PS III: 17,1 %). Die Nachfrage nach Möglichkeiten der Finanzierungsleistungen aus der Sozialhibei Pflegestufe III (39,0 %) um mehr als 10 % höher als bei den Nutzer ohne Pflegestufe (27,4 %). Im Hinblick auf Möglichkeiten der Versorgung und Unterbringung werden von 41 % der Nutzer ohne Pflegestufe Fragen zum Verbleib in der Häuslichkeit gestellt. Die Versor-gung zu Hause hat deutlich Vorrang vor Fragen zum Service-Wohnen (19,0 %) bzw. der sta-tionären Unterbringung (11,7 %) für diese Nutzergruppe. Für Ratsuchende, deren Angehöri-ge Pflegestufe I (42,6 %) und Pflegestufe II (37,9 %) haben, ist der Verbleib in der gewohn-ten Umgebung zu Hause ebenfalls wichtig, jedoch ist auch der ren Versorgung für Hilfe-/ Pflegebedürftige mit Pflegestufe I (37,9 %) und Pflegestufe II (31,7 %) bzw. deren Angehörige, ein Thema. Fragen zur Gesetzlichen Betreuung sind für knapp ein Fünftel (17,9 %) der Nutzer über alle Pflegestufen relevant. Die SGB V-Themenbereiche Medizinische Behandlung und Palliative Care der Krankenkassen sind als Beratungsthemen nicht von Bedeutung.

Der zeitliche Umfang der Ges(Abbildung 23). So zeigt sich fürErhebungszeitraum, dass zu über zwei Drittel (Bremerhaven: 78 %; Bremen Vahr: 72,1 %) Beratungsgespräche unter 30 Minuten geführt werden. Hingegen dauern die Gespräche in Bremen Nord eher länger, so wurden 37,6 % der Beratungen in einem Zeitraum von 30 bis 50 Minuten geführt. Gespräche über 1,5 Stunden sind eher selten.

Abbildung

53

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Abbildung 23: Zeitlicher Umfang der Erstgespräche in den Pflegestützpunkten

Dauer der Erstgespräche in den PSP (n=1.564; miss:n =4)

100%

0%

20%

40%

60%

80%

PSP Bhv (n=496) 212 120 58 24 24 28 15 12 3

PSP Ost (n=451) 112 125 88 48 35 30 11 2 0

PSP Nord (n=617) 49 127 82 115 117 72 43 11 1

< 10 Min.

10-19 Min.

20-29 Min.

30-39 Min.

40-49 Min.

50-59 Min.

60-89 Min.

90-119 Min.

> 120 Min.

5.2.3.2 Beratungsumfang Das Case Management setzt an den individuellen Belangen der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen und ihrem sozialen Umfeld an. Unterschieden werden drei Personengruppen mit unterschiedlichem Unterstützungs- und Hilfebedarf und davon abgeleitet drei Kategorien von

llbezogene Beratung und Case Management. Beratungen: Informationen, einzelfa

Die Definition der Personengruppen der Pflegekassen in Bremen erfolgt in vier Kategorien r Bera-

tung und Beratung mit Versorgungsplan (Fallklärung und Fallsteuerung). Ziel der Information ist es, Auskunft zu einer kurzen Fragestellung zu geben und Einzelinformationen zeitnah be-reitzustellen, z. B. bei Nachfrage zu einem bestimmten Pflegedienst oder dem Erhalt einer Broschüre. Die Kurzberatung hat zum Ziel in einer konkreten Situation individuell zu beraten ohne weitere Vereinbarung von Kontakten, außer der Nutzer wünscht ein weiteres Ge-spräch. Eine umfangreiche Beratung findet zu einer bestimmten Pflegesituation statt, aber ohne weitere Kontakte der Rat-/ Hilfesuchenden mit dem Pflegestützpunkt, die die Hilfen selber koordinieren bzw. vom sozialen Umfeld unterstützt werden. Ziel der Beratung mit Ver-sorgungsplan (Fallsklärung und Fallsteuerung) ist es, den Nutzer sowohl bei der Beantra-gung der erforderlichen Leistungen, einschließlich deren Genehmigung zu unterstützen als auch bei der Initiierung der benötigten Leistungen sowie den Versorgungsplan zu überprüfen und ggf. anzupassen (vgl. Anhang 7).27

Betrachtet man Abbildung 24 zur Beratungsumfang zeigt sich über alle Pflegestützpunkte hinweg, dass knapp die Hälfte der Nutzer 43,5 % (n=679) Informationen und kurze Beratung benötigen und 50,4 % (n=785) eine umfangreiche Beratung. 6,1 % (n=95) der Rat- und Hil-fesuchenden haben einen Bedarf an Fallbegleitung (Erstellung eines Versorgungsplans).

und unterscheidet neben der Information und Kurzberatung zwischen umfangreiche

27 Das KDA (2010) unterscheidet nach dem Sondierungsgespräch zwischen Einzelinformation, Beratung (Basis-

und Spezialberatung) sowie Fallklärung und –steuerung (Case Management).

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Abbildung 24: Beratungsumfang der Erstgespräche in den Pflegestützpunkten

Der Anteil der Leistungen „Information“, „Kurzberatung“, „Umfangreiche Beratung“ und „Be-ratung mit Versorgungsplan“ an der Gesamtberatung zeigt sich in den Pflegestützpunkten wie folgt: Im Pflegestützpunkt Bremen Nord haben die Nutzer einen größeren Bedarf an Be-ratung und werden zu knapp zwei Dritteln (69 %; n=422) umfangreich beraten. Im PSP Vahr benötigt fast die Hälfte der Nutzer eher Informationen (19,2 %) und kurze Beratungen (30,8 %), für die andere Hälfte (46,9 %) wird eine umfangreiche Beratung durchgeführt. Die Anteile von Information (29,3 %), Kurzberatung (26,7 %) und umfangreicher Beratung (30,5 %) sind in Bremerhaven eher gleichmäßig verteilt. 13,5 % der Nutzer haben allerdings einen Bedarf an Fallbegleitung, für sie wurde ein Versorgungsplan erstellt. In den Stützpunk-ten Bremen Nord und Bremen Vahr ist die Erstellung eines Versorgungsplanes für die Nutzer weniger erforderlich (Abbildung 24).

Mit steigender Pflegestufe steigt der Anteil am Beratungsumfang (Abbildung 25). So erhalten in Bremen Nord 93,0 % und Bremerhaven 69,0 % der Hilfe-/ Pflegebedürftigen mit Pflegestu-fe III bzw. ihre Angehörigen eine umfangreiche Beratung. Im Stützpunkt Bremen Vahr sind es 53,3 %. Eine Beratung mit Versorgungsplan, bei der die Nutzer sowohl bei der Beantra-gung der erforderlichen Leistungen, einschließlich deren Genehmigung unterstützt werden als auch bei der Initiierung der benötigten Leistungen, erhalten überwiegend Nutzer, die kei-ne Pflegestufe beim Erstkontakt haben.

Abbildung 25: Beratungsumfang differenziert nach Pflegestufen

g 26: Vereinbarung weiterer Maßnahmen nach dem Erstgespräch

Die Mitarbeiter des Stützpunktes Bremen Nord (Abbildung 26) nehmen eher Kontakte zu den

sp atung und Unterstützung

Abbildun

(31,7 %), zu den ambulanten Diensten/ stationären Einrichtungen (20,7 %) und zu den ent-rechenden Dienstleistungszentren (10,2 %) im Rahmen der Ber

55

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der Nutzer auf, als die Mitarbeiter der anderen beiden Pflegestützpunkte. Die Vorschläge bfa

zw. Maßnahmen werden von fast der Hälfte der Nutzer nach dem Beratungsgespräch im miliären Kreis erörtert (48,1 %) und evtl. von weiteren Beratungsstellen, Rat eingeholt. Ein

merhaven. Die Erstellung eines Versorgungsplanes für

en Rat- und Hilfesuchenden genutzt. Die Werte liegen für alle Pflegestützpunkte zwischen

Zwischenfazit Die wichtigsten Gründe für das Aufsuchen eines Pflegestützpunktes sind Fragen der Nutzer zu den Kriterien der Pflegeeinstufung (54,9 %), gefolgt von den Finanzierungsleistungen der Kranken-/ Pflegekassen (49,1 %) sowie zur Organisation der Häuslichen Pflege (35,7 %). Knapp ein Drittel haben Fragen zur Sozialhilfe (27,9 %).

Differenziert nach Pflegestufen lässt sich festhalten, dass der Anteil der Personen ohne Pfle-gestufe sich grundsätzlich über die Kriterien zur Einstufung und zu den Kassenleistungen informiert. Mit steigender Pflegestufe sinkt der Informationsbedarf erwartungsgemäß (PS III: 17,1 %). Die Nachfrage nach Möglichkeiten der Finanzierungsleistungen aus der Sozialhilfe steigt jedoch mit der Pflegestufe. So liegt der Anteil bei Pflegestufe III (39,0 %) um mehr als 10 Prozentpunkte höher als bei den Nutzer ohne Pflegestufe (27,4 %).

Der zeitliche Umfang der Beratungsgespräche und der Beratungsumfang sind in den Pflege-stützpunkten unterschiedlich. Im Stützpunkt Bremen Nord finden annähernd 40 % der Bera-tungsgespräche in einem Zeitraum von einer halben Stunde bis zu einer Stunde statt, die Nutzer erhalten hier zu fast zwei Dritteln eine umfangreiche Beratung. Die Beratungszeiten sind hier insgesamt höher als bei den anderen beiden Pflegestützpunkten.

In den Stützpunkten Bremen Vahr und Bremerhaven werden Beratungsgespräche überwie-gend unter 30 Minuten durchgeführt. Im Pflegestützpunkt Bremen Vahr finden zur Hälfte In-formation und kurze Gespräche statt aber auch umfangreiche Beratungen. Die Anteile von

formation, Kurzberatung und umfangreicher Beratung sind in Bremerhaven annähernd weils etwa einem Drittel. Die Beratung mit Versorgungsplan ist hier am höchsten

3,5 %).

en der Beratung häufi-er Kontakte zu anderen Beratungsstellen und Leistungserbringern her als die Mitarbeiter

weiterer Termin wird für 36,0% der Nutzer vereinbart.

Im Pflegestützpunkt Bremen Vahr werden von den Mitarbeitern zu 17,4 % Kontakte zu den Krankenkassen und Pflegekassen aufgenommen, zu 2,2 % ambulanten Diensten/ stationä-ren Einrichtungen und zu 6,0 % Kontakte zu den entsprechenden Dienstleistungszentren. Über ein Drittel (31,6 %) der Nutzer bespricht die Beratungsvorschläge mit Familienangehö-rigen oder Freunden bzw. holt von Dritten Rat ein. Mit etwas mehr als einem Viertel (26,7 %) der Nutzer wird ein weiterer Beratungstermin vereinbart.

Kontakte zu den Kranken-/ Pflegekassen nehmen die Mitarbeiter des Pflegestützpunktes Bremerhaven zu 15,5 % auf, zu 1,4 % mit ambulanten Diensten/ stationären Einrichtungen und zu 6,5 % mit dem Sozialamt Bredie Hilfe-/ Pflegebedürftigen liegt mit 13,3 % in Bremerhaven deutlich über dem Wert der Pflegestützpunkte der Stadtgemeinde Bremen. Die Vereinbarung von weiteren Gesprächs-terminen scheint für Bremerhaven bedeutend zu sein. Hier wird mit über der Hälfte (55,5 %) der Nutzer ein weiterer Gesprächstermin vereinbart. Dies spiegelt sich in der Auswertung zu den Erst- und Folgekontakten wieder, Bremerhaven hat hier fast genau so viele Folgekontak-te (n=430) wie Erstkontakte (n=496). Die Nutzer beraten sich deutlich seltener mit der Fami-lie (6,1 %) als die Nutzer in Bremen Nord und Bremen Vahr.

Vd

ereinbarungen von Hausbesuchen werden im Erhebungszeitraum insgesamt weniger von

1,6 % und 3,0 %.

Ingleich, zu je(1

Die Mitarbeiter des Pflegestützpunktes Bremen Nord stellen im Rahmgder anderen beiden Stützpunkte, Folgekontakte werden zu einem Drittel vereinbart. Im Pfle-gestützpunkt Bremerhaven wird mit über 50 % der Nutzer nach dem Erstgespräch ein weite-rer Termin vereinbart.

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Die Pflegestützpunkte bieten als offene Beratungs- und Anlaufstellen neben dem Schwer-punkt der Beratung zu Themen des SGB XI auch Beratung zu SGB XII und SGB V an. The-men des SGB V wie Medizinische Behandlung und Palliative Pflege werden weniger nachge-fragt. Die Beratungsangebote können als niedrigschwellig bezeichnet werden. So machen

dass die Mitarbeiter in allen In-

er Beratungseinrichtung können so „sozial erwünschte“, also besonders ustimmende Antworten zustande kommen, um zur positiven Darstellung der Institution bei-utragen (Bortz, Döring 2009).

fes mittels eines Dokumentations-

dem gleichen Mitar-

h die Pflegestützpunkte mit anderen Institutionen vernetzen und tragfähige Ko-

Informationen und kurze Beratung insgesamt 43,5 % (n=679) der Beratungen aus. 23,3 % der Beratungsfälle beziehen sich aber auch auf schwer- und schwerstpflegebedürftige Men-schen mit Pflegestufe II und III bzw. Menschen aus ihrem sozialen Umfeld und damit auf um-fangreiche Beratungen und Beratungen mit Fallsteuerung.28

5.3 Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung Ziel der Mitarbeiterbefragung war es, die Beratungs- und Vernetzungsarbeit aus Sicht der Mitarbeiter zu erfassen, sowie Stärken und Schwächen der Beratung zu ermitteln. Die Dar-stellung der Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung bezieht sich auf Fragen im Zusammenhang mit der Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI (Abschnitt 5.3.1). Im Folgenden wird auf die Fall-begleitung und Fallsteuerung (Case Management) in den Pflegestützpunkten eingegangen sowie auf die Kooperation und Vernetzung (Care Management) der Pflegestützpunkte, der Dienstleistungszentren und des Sozialdienstes Erwachsene mit Beratungsstellen, Leistungs-anbietern, Leistungsträgern und den Selbsthilfegruppen dargestellt (Abschnitt 5.3.2 und 5.3.3) sowie die Öffentlichkeitsarbeit (Abschnitt 5.3.4).

Bei der Interpretation der Ergebnisse muss beachtet werden,stitutionen die Interviewleitfäden vorab über die Personalräte bzw. Vorgesetzten erhalten ha-ben und das Interview teilweise mit den Vorgesetzten vorbereitet hatten. Durch das Interesse am Fortbestand dzz

5.3.1 Fallklärung und Fallsteuerung (Case Management) in den Pflegestützpunkten Die Auswertung der Kontaktdaten ergab, dass in 6,0 % der Beratungsfälle ein Case Mana-gement erforderlich war, das leistungsrechtlich durch § 7 a SGB XI abgedeckt ist. Nach Ab-klärung des individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarsystems durch die Mitarbeiter wird ein Versorgungsplan mit den Betroffenen zusammen er-stellt, und in Absprache mit den Nutzern nehmen die Mitarbeiter Kontakte mit den Kranken-/ Pflegekassen, ambulanten Pflegediensten, Tagespflegeeinrichtungen, Amt für Soziale Dienst, DLZ usw. auf. Die Nutzer erhalten ebenso Unterstützung bei der Initiierung der benö-tigten Leistungen. Die Überprüfung des Versorgungsplanes erfolgt je nach Fall und sozialer Situation manchmal schon nach 2-3 Tagen oder auch 3-4 Wochen später, ggf. werden dann Anpassungsmaßnahmen veranlasst. Der Fall wird möglichst immer vonbeiter betreut.

5.3.2 Kooperation und Vernetzung (Care Management) der Pflegestützpunkte Nach § 92 c Abs. 2 SGB XI ist eine Aufgabe der Pflegestützpunkte die

„Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommen-den gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizi-nischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließ-lich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen“.

Die Grundvoraussetzung für die tatsächliche Erbringung der Leistung eines Pflegestützpunk-tes ist die Einbindung bzw. Erschließung aller bestehenden Angebote und Leistungen. Dazu müssen sicoperationsstrukturen aufbauen. Da die Pflegestützpunkte nach dem gesetzlichen Auftrag die Versorgung vor Ort koordinieren und organisieren sollen, ist das Einzugsgebiet der Pflege- 28 Vgl. dazu die vom KDA (2010, S. 8) veröffentlichten Werte. Demnach beziehen sich 50 % der Kontakte auf

Einzelinformation und 15 % der Beratungsfälle auf Menschen mit Pflegestufen II und III.

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stützpunkte der wesentliche Anknüpfungspunkt für den Aufbau funktionierender Kooperati-onsbeziehungen. Relevante Netzwerkpartner sind Beratungsinstitutionen, Leistungserbrin-ger, Finanzierungsträger, das bürgerschaftliche Engagement und die Selbsthilfegruppen.

Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen Die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte arbeiten mit dem Verständnis, dass sie nicht zu jedem Thema das die Lebenslage Pflege betrifft, eine Beratung sicherstellen können. Um die vom Gesetzgeber geforderte umfassende Beratungskompeten (z § 92 c Abs.2, Satz 1 SGB XI) sicherzustellen, arbeiten die Pflegestützpunkte mit anderen Beratungsstellen zusammen. Die

ialdienst Erwachsene, wenn es um Anfragen

Die Bewertung der Zusammenarbeit mit den Leistungsanbietern ist in den Pflegestützpunk-m

eit mit Freiwilligen und Selbsthilfegruppen elbsthil-

ürgerlichen Engage-

In de chu-lungs end genut

Bremen fehlen.

Mitarbeiter nannten in den Interviews den Sozvon jungen Menschen mit Behinderung geht, die z. B. aus der elterlichen Wohnung auszie-hen wollen, mit der Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) bei Fragen zur Patientenverfügung und zur ärztlichen Versorgung. Mit der Demenz Informa-tions- und Koordinierungsstelle (DIKS) um die Beratung von Demenzkranken und ihren An-gehörigen zu optimieren sowie in Bremen Vahr mit einer Wohnbaugesellschaft, wenn es um Fragen zur Wohnraumanpassung geht. Eine Zusammenarbeit mit den Dienstleistungszent-ren und dem Sozialdienst Erwachsene findet bisher in Einzelfällen statt.

Zusammenarbeit mit den Finanzierungsträgern Die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte bewerten die Zusammenarbeit mit den Stellen der Leistungsgenehmigung bei Kranken- und Pflegekassen und Kommunen insgesamt positiv. So gäbe es feste Ansprechpartner bei den großen Pflegekassen und der Kommune. Benö-tigte Unterlagen wie Anträge zur Pflegeeinstufung würden zeitnah zugeschickt.

Zusammenarbeit mit den Leistungsanbietern

ten unterschiedlich. So fände ein Kontakt mit niedergelassenen Ärzten eher selten statt. IPflegestützpunkt Bremerhaven sprach die Mitarbeiterin allerdings von einem steigenden In-teresse der Ärzte, das Angebot der Hausbesuche des Pflegestützpunktes bei ihren Patienten mit Hilfe- und Pflegebedarf in Anspruch zu nehmen.

Die Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst im Krankenhaus wird von den Mitarbeitern als gut und zunehmend beschrieben. So würden immer häufiger Patienten an die Pflegestützpunkt zur Beratung weiter vermittelt, vor allem in Bremen Nord.

Mit dem Behandlungszentrum und dem sozialpsychiatrischen Dienst beständen weniger Kontakte. Es kommen eher Ratsuchende in die Stützpunkte zur Beratung, bei deren Ange-hörigen nicht klar ist, ob sie psychisch erkrankt sind und die Zuständigkeit nicht geklärt ist.

ZusammenarbNach § 92 c Abs. 2 Satz 6 Nr.3 SGB XI sollen die Pflegestützpunkte Mitglieder von Sfegruppen sowie ehrenamtlich Tätige und sonstigen am freiwilligen bment bereite Personen und Organisationen in ihre Arbeit einbinden.

n Pflegestützpunkten sind für die Selbsthilfegruppen und ehrenamtlich Tätigen S- und Gruppenräume vorgehaltenen (Senatorin für Arbeit 2009, S. 1), die zunehmzt werden. So haben verschiedene Selbsthilfegruppen einen festen Beratungsplatz mit

Sprechzeiten (z.B. Parkinsongesellschaft, Rheuma-Liga, ambulante Versorgungslücken e.V.,DIKS, Kompetenznetzwerk Wohnen, Deutscher Diabetiker Bund – Selbsthilfegruppe Bre-men, …).

In Bremerhaven sind die Mitarbeiter etwas zurückhaltender bezüglich der Zusammenarbeit mit den Selbsthilfegruppen. Angebote von Ehrenamtlichen wie die Nachbarschaftshilfe in

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Zusammenarbeit der Kassenmitarbeiter und kommunalen Mitarbeiter in den Pflege-stützpunkten Die Beratung in den Pflegestützpunkten wird von allen Mitarbeitern durchgeführt. Es gibt kei-

n zu SGB XII wie zur „Hilfe zur tet werden, holen sie sich kollegialen Rat

it langem etablierte Beratungseinrichtungen in Bremen. Die Mitarbeiter der Dienstleistungszentren arbeiten mit

it der Schuldnerberatungsstellen, ambu-

ndheitsamt, hörde zusammen.

a und b SGB XI anerkannt, werden

z-punkten. Die Zusammenarbeit mit dem Sozialhilfeträger und den Kranken-/ Pflegekassen

gut beschrieben.

ein wichtiger Kooperati-

beitskreis des Gesundheitsamtes aktiv. Andere haben hingegen wenig bis keinen

es Sozialdienstes Erwachsene geben an, dass die Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst im Krankenhaus gut verläuft. Eine Mitarbeiterin vom Sozialdienst für Er-wachsene nimmt einmal im Monat an einer Dienstbesprechung teil und fungiert als Multipli-

ne Trennung nach Themenbereichen. Können z. B. FragePflege“ von den Kassenmitarbeitern nicht beantworoder setzen sich zu Fallbesprechungen zusammen.

Ebenso werden Hausbesuche von allen Mitarbeitern durchgeführt. Der Pflegestützpunkt in Bremen Vahr setzt zudem für die Durchführung von Hausbesuchen eine Gesundheits- und Krankenpflegerin ein (§ 92 c Abs. 2 Satz 6 Nr. 1 SGB XI), um unter anderem den pflegeri-schen Hilfebedarf der Betroffenen besser einschätzen zu können.

5.3.3 Kooperation und Vernetzung der Dienstleistungszentren und des Sozialdiens-tes Erwachsene

Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen Der Sozialdienst Erwachsene sowie die Dienstleistungszentren sind se

anderen Beratungsstellen zusammen, vor allem mlanten Pflegediensten, dem Amt für Soziale Dienste, Kirchengemeinden, der Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) sowie mit der Demenz Informati-ons- und Koordinierungsstelle (DIKS) zusammen. Die Mitarbeiter des Sozialdienstes Er-wachsene arbeiten vor allem mit der Schuldnerberatungsstellen, Wohnungsbaugesellschaf-ten, ambulanten Pflegediensten, dem Sozialpsychiatrischen Dienst, dem Gesudem Behandlungszentrum und der Betreuungsbe

Überschneidungen der Personenkreise bzw. Kooperationen zwischen den Dienstleistungs-zentren und dem Sozialdienst Erwachsene ergeben sich, wenn Nutzer der Dienstleistungs-zentren Hilfe zur Pflege oder auch Grundsicherungsleistungen nach SGB XII beantragen.

Zusammenarbeit mit Leistungsträgern Die Zusammenarbeit mit dem Sozialhilfeträger wird von allen Interviewpartnern der Dienst-leistungszentren als positiv bewertet. Bei einigen ist die Zusammenarbeit schwierig, da sie die Leistungen der DLZ nicht anerkennen. Die DLZ sind zwar für die niedrigschwelligen An-gebote der zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45 jedoch nicht finanziell nach § 45 c SGB XI gefördert. Zudem wechseln häufig die Ansprech-partner und die Zuständigkeiten. Die Mitarbeiter der Dienstleistungszentren informieren sich mittlerweile bei Änderungen bzw. Neuerungen bzgl. des SGB XI eher bei den Pflegestüt

wird aus Sicht der Mitarbeiter der Sozialdienst Erwachsene als

Zusammenarbeit mit Leistungsanbietern Für die Dienstleistungszentren ist der Sozialdienst im Krankenhaus onspartner im Hinblick auf die Einweisung und Entlassung ihrer Kunden aus dem Kranken-haus. Hingegen müsste die Kooperation mit den niedergelassenen Ärzten nach Ansicht der meisten Mitarbeiter verbessert werden. Wie gut die Zusammenarbeit verläuft hängt von ein-zelnen Ärzten ab und ihrem Interesse an der Arbeit der DLZ.

Kontakte zum Gesundheitsamt bestehen in unterschiedlicher Intensität. So ist ein DLZ im sozialen ArKontakt. Die Zusammenarbeit mit ambulanten Pflegediensten wird von allen Mitarbeitern der Dienstleistungszentren als gut beschrieben.

Die Mitarbeiter d

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katorin zwischen den Diensten. Die Arbeit mit dem sozialpsychiatrischen Dienst wird eben-falls als gut bewertet. Über das Gesundheitsamt erfolgt die Bedarfsfeststellung bei den Klien-

weise an den Stadtteilkonferenzen teil-

enstleistungszentren kun-denbezogen aufgenommen. Die Zusammenarbeit wird als eher rückläufig beschrieben. Eine

das Angebot der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe. Des Weite-ren werden Angebote der Kirchengemeinde wie der Besuchsdienst für ältere Menschen ge-

s „Forum Ältere Menschen.“

in den Einkaufszentren

en Vorträgen. Für Personengruppen die bisher wenig onshintergrund, schlugen die Mitarbeiter vor, Flyer

ird über den opaganda in Einrichtungen der Kirchengemein-n auch Vorträge gehalten werden. Mundpropa-

nden wäre, die Öffentlichkeits-

pen zu erreichen.

ten der Sozialdienste zur Pflegeeinstufung. Auf Anfrage der Mitarbeiter des Sozialdienstes werden dann Gutachten erstellt.

Mit den Ärzten bzw. Hausärzten wird die Zusammenarbeit als unterschiedlich gut beschrie-ben. Positiv wird angemerkt, dass die Hausärzte teilnehmen. Die Zusammenarbeit mit den ambulanten Pflegediensten wird als gut beschrieben.

Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen Kontakte zu Selbsthilfegruppen werden von den Mitarbeitern der Di

Mitarbeiterin des Sozialdienstes Erwachsene weist auf die Zusammenarbeit mit den Dienst-leistungszentren hin und

nutzt und der Fahrdienst „Pro Mobil“, ein Angebot de

5.3.4 Öffentlichkeitsarbeit der Pflegestützpunkte, der DLZ und SDE Die Öffentlichkeitsarbeit ist für die neu errichteten Pflegestützpunkte zentral, um eine befrie-digende Nachfrage zu generieren und die Netzwerkarbeit zu stärken. Die Öffentlichkeitsar-beit wird von den Leitungskräften bzw. von den Geschäftsstellen gesteuert. Im Rahmen der Werbung für die Pflegestützpunkte erfolgten Werbemaßnahmen wie die Erstellung eines gemeinsamen Flyers, einer Homepage, Teilnahme an einschlägigen Fachmessen und Vor-träge bei Netzwerkpartnern sowie interessierten Fachleuten. Pressemitteilungen und Artikel in regionalen Zeitungen und Fachzeitschriften. Werbeflächen werdengenutzt sowie Informationsmaterial an die Netzwerkpartner wie Ärzte, ambulante Pflege-dienste, stationäre Einrichtungen, Krankenhäuser usw. verschickt. Die Mitarbeiter der Pfle-gestützpunkte gaben in den Interviews an, eine regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit für sehr wichtig zu halten und sehen eine Zunahme der Nachfrage nach stadtteilbezogenen Messbzw. nach Zeitungsanzeigen, -artikeln underreicht wurden, wie Menschen mit Migratiin verschiedenen Sprachen zu erstellen. Um Menschen aus bildungsfernen Schichten besser zu erreichen, wäre aus Sicht der Mitarbeiter die Entwicklung eines Konzeptes über den Zu-gang zu Informationen über die Angebote der Unterstützungssysteme in der Altenhilfe und Pflege notwendig.

Die Öffentlichkeitsarbeit der Dienstleistungszentren wird von den Leitungskräften bzw. von den Geschäftsstellen gesteuert. Genutzt werden Werbematerialien wie Flyer und Broschü-ren, in regionalen Zeitungen wird Werbung für Nachbarschaftshelfer geschalten und Zei-tungsartikel über die Arbeit der DLZ verfasst. Öffentliche Auftritte werden bei Messen (z. B. Seniora) und Veranstaltungen wie dem „Selbsthilfe-Tag“ wahrgenommen. Viel wpersönlichen Kontakt und Mund-zu-Mund-Prde, in Begegnungsstätten geworben, in deneganda läuft ebenso auf Märkten (z. B. Delmemarkt) oder bei verschiedenen Aktivitäten in-nerhalb des Stadtteils. Die Mitarbeiter der Dienstleistungszentren gaben in den Interviews an, dass der Bekanntheitsgrad der DLZ zu gering sei, und sie zu wenig in den Medien vertre-ten wären. Das Vorhandensein der DLZ werde auch erst wahrgenommen, wenn die Men-schen persönlich betroffen seien und Handlungsbedarf vorhaarbeit sei zu sehr auf die Betroffenen fokussiert und müsse umfassender sein z. B. durch häufigere Teilnahme an einschlägigen Fachmessen und -veranstaltungen. Schwer erreich-bar seien Menschen mit Migrationshintergrund, hier wurden vor allem die russischsprachige Bevölkerung und Menschen, die keine Medien nutzen, genannt. Hier wären neue Konzepte der Öffentlichkeitsarbeit notwendig, um diese Personengrup

Die Öffentlichkeitsarbeit des Sozialdienstes Erwachsene ist Aufgabe der Amtsleitung. Wer-bematerialien wie Flyer und Informationsbroschüren sowie eine Homepage informieren über die Arbeit des Sozialen Dienstes Erwachsene. Öffentliche Auftritte werden auf Fachmessen

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(z.B. „Seniora“, Praxis-Messe der „Sozialen Arbeit“, Pflegemesse) und stadtteilbezogenen Veranstaltungen wahrgenommen. Aus Sicht der Mitarbeiter ist die Arbeit des Sozialdienstes in den Stadtteilen nicht ausreichend bekannt. Wichtig sei, Multiplikatoren wie z. B. Hausärzte besser zu informieren und evtl. eine Sprechstunde des Sozialdienstes Erwachsene in den

ngsträgern und den Selbsthilfegruppen wird von den Mitarbeitern überwiegend positiv bewertet. Ein Mit-

Krankenhaus hin,

mit Nutzer der

Dienstleistungszentren einzurichten. Für Personengruppen, die nicht gut erreichbar sind, wie Menschen mit Migrationshintergrund und ältere Menschen, die die vorhandenen Medien we-nig oder gar nicht nutzen, müsste ein Werbekonzept erstellt werden, wie diese besser er-reicht werden können.

Zwischenfazit Ein Case Management wurde in 6,0 % der Beratungsfälle im Erhebungszeitraum von 6 Mo-naten durchgeführt. Die Mitarbeiter erstellen nach Maßgabe des § 7 a SGB XI in Absprache mit den Betroffenen und ggf. den Angehörigen einen Versorgungsplan und unterstützen die Nutzer bei der Initiierung von erforderlichen Maßnahmen und überwachen die Umsetzung.

Die Zusammenarbeit der Pflegestützpunkte mit den Leistungserbringern, Leistu

arbeiter weist auf ein Ansteigen der Kontakte durch den Sozialdienst imein anderer Mitarbeiter auf steigende Kontakte seitens niedergelassener Ärzte. Diese Aus-sagen können über die Angaben aus den Kontaktdaten und Nutzerdaten nicht verifiziert werden. So kann eine starke Kontaktierung der Pflegestützpunkte von anderen Beratungs-stellen und niedergelassene Ärzten nicht bestätigt werden (vgl. Abschnitt 5.2.1.4, Abbildung 13).

Die Mitarbeiter der Dienstleistungszentren und Sozialdienste Erwachsene bewerten die Zu-sammenarbeit mit den Leistungserbringern und Leistungsträgern ebenfalls überwiegend als gut. Die Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten ist nach Ansicht der Mitarbeiter beider Institutionen allerdings zu verbessern. Eine Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen findet bei beiden Institutionen eher fallbezogen statt. Dazu wurden keine weiteren Aussagen gemacht.

Bei der Öffentlichkeitsarbeit sehen die Mitarbeiter aller Beratungseinrichtungen Entwick-lungsbedarf. Anhand der Ergebnisse der Informationsquellen der Nutzer wird die Wichtigkeit der Werbung noch einmal deutlich (vgl. Abschnitt 5.4.1.4, Abbildung 35). Das Problem der Nichterreichbarkeit von Migranten und Menschen aus bildungsfernen Schichten zieht sich durch alle Beratungsseinrichtungen.

5.4 Ergebnisse der Nutzerbefragung N1 Die erste telefonische Befragung (N1) der Nutzer der Pflegestützpunkte, der Dienstleistungs-zentren und des Sozialdienstes Erwachsene wurde im Zeitraum von 15. März bis 31. Juli 2010 durchgeführt. Ziel der Befragung war es, die soziodemographischen Daten von Nutzer aller am Projekt beteiligten Institutionen in dem vorgegebenen Zeitraum zu erfassen, sowie die Anlässe, Beratungsthemen, Beratungsumfang und die Zufriedenheit mit der Beratung aus Nutzersicht zu erheben. Im Folgenden werden die soziodemographischen Daten der Nutzer dargestellt sowie die bereits bestehende Inanspruchnahme von Versicherungs- und Sozialleistungen der Hilfe-/ Pflegebedürftigen, um ein Bild von den Profilen der Nutzer in den unterschiedlichen Beratungsstellen zu erhalten (Abschnitt 5.4.1). Gründe für die Kontaktauf-nahme sowie die relevanten besprochenen Themen im Hinblick auf die Bedarfsdeckung mit den Erwartungen der Hamburger Nutzer sowie die Auswertung der Maßnahmen zur Bera-tung nach § 7 a SGB XI werden in Abschnitt 5.4.2) dargestellt,.

5.4.1 Auswertung der Telefoninterviews Nutzer 1 (N1) Insgesamt konnten 263 Interviews durchgeführt werden, davon 148 Interviews Pflegestützpunkte, 74 Interviews mit Nutzer der Dienstleistungszentren und 41 Interviews mit Nutzer des Sozialdienstes Erwachsene. Aufgrund der geringen Fallzahlen können die Daten nicht für die einzelnen Pflegestützpunkte, die einzelnen Dienstleistungszentren und dem So-

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zialdienst Erwachsene in den vier Sozialzentren ausgewertet werden und stattdessen nur Tendenzen für die an der Evaluation beteiligten Institutionen aufgezeigt werden.

5.4.1.1 Nutzerart und soziodemographische Merkmale der Nutzer Wie Abbildung 27 zeigt, sind vier Fünftel der Befragten aus den Pflegestützpunkten Angehö-rige, während für die Sozialzentren vier Fünftel der Befragten auf die Gruppe der Hilfe- und Pflegebedürftigen entfallen. In den Dienstleistungszentren sind die Gruppen der Angehörigen und der Pflege-/Hilfebedürftigen dann fast gleich stark. Gesetzlich Betreuer wurden nur in

befragt, und auch das nur bei den Interviewten aus DLZ und SDE. Die Ver-er und Geschlecht der Interviewpartner N1 zeigt über alle Institutionen hin-

wenigen Fällen teilung nach Altweg, dass knapp zwei Drittel (67,2 %) der Angehörigen weiblich sind, und sich am häufigsten in der Altersgruppe zwischen 51-60 (34,7 %) Jahren befinden. Die Hilfe-/ Pflegebedürftigen sind zu 64,3 % weiblich und zumeist in der Altersgruppe der 61-70-jährigen (34,7 %) zu fin-den (vgl. im Abbildung 58 bis Abbildung 61 im Anhang).

Die folgenden Auswertungen beziehen sich auf die Angaben der Hilfe-/ Pflegebedürftigen, die selber befragt werden konnten bzw. die Angaben der Ratsuchenden, die für ihre zu Hau-se verbliebenen pflegebedürftigen Angehörigen, geantwortet haben.

Abbildung 27: Nutzer der Institutionen N1

Art Nutzer (n=263)

60%

80%

100%

0%

20%

40%

Angehöriger 165 119 39 7

Gesetzl. Betr. 3 0 2 1

Pflegebedürftiger 95 29 33 33

alle PSP DLZ SDE

5.4.1.2 Grad der Pflegebedürftigkeit, Wohnsituation und Pflegearrangement der Hilfe-/ Pflegebedürftigen

Die Angaben der Interviewpartner über alle Institutionen hinweg, ergaben, dass 48,8 % der Hilfe-/ Pflegebedürftigen keine Pflegestufe haben (Abbildung 28). Differenziert man nach den beteiligten Beratungseinrichtungen, zeigen sich kaum Unterschiede. Ein Drittel (30,1 %) der Hilfe-/ Pflegebedürftigen der Pflegestützpunkte hat Pflegestufe I, 13,7 % Pflegestufe II und 6,2 % Pflegestufe III. In den Dienstleistungszentren haben über ein Viertel (26,0 %) der Hilfe-

8,2 % Pflegestufe III. Die Hilfe-/ Pflegebedürftigen Pflegestufe I, 16,4 % Pflegestufe II und/ Pflegebedürftigen des Sozialdienstes Erwachsene haben zu fast ein Drittel (28,2 %) Pfle-gestufe I, zu 12,8 % Pflegestufe II, zu 10,3 % Pflegestufe III und zwei Personen mit Härtefäl-len.

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Die Auswertung der Ergebnisse zur Wohnsituation (Abbildung 29) zeigt, dass die Hilfe-/ Pflegebedürftigen der Pflegestützpunkte eher in einem Haus (41,4 %) leben als die Nutzer der anderen beiden Beratungseinrichtungen. Die Nutzer der SDE leben dagegen zu fast

Abbildung 29: Wohnform der Hilfe-/ Pflegebedürftige N1

100 % in einer Wohnung. Abbildung 28: Verteilung der Pflegestufen der Hilfe-/ Pflegebedürftigen N1

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Wohnform Hilfe-/Pflegebedürftige (n=248; miss. n=12)

100%

0%

20%

40%

60%

80%

Sonst. 3 2 1 0

Betr. Wohnen 6 1 5 0

Pflegeheim 17 11 6 0

WG 1 1 0 0

Haus 80 62 16 2

Wohnung 141 61 42 38

alle PSP DLZ SDE

Die Hilfe- und Pflegebedürftigen der Nutzerbefragung N 1 (Abbildung 30) leben zu 63,8 % allein. Werden die Angaben nach Institutionen aufgeteilt, zeigt sich, dass die Befragten aus den Pflegestützpunkten zu 51,7 %, die Personen aus den Dienstleistungszentren zu über zwei Dritteln (72,6 %) und die des Sozialdienstes Erwachsene zu 92,5 % allein leben.

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Abbildung 30: Wohnsituation der Hilfe-/ Pflegebedürftigen N1

Pflege- und Betreuungsarrangements29 zeigt sich, dass die Hilfe-/ Pflege-bedürftigen, die über alle Institutionen im Umfang von 60 % keine Pflegestufe haben und zu über 60 % (63,8 %) alleine leben, zu 32 % durch die Familie versorgt werden (Abbildung 31). Betrachtet man die Antworten in den beteiligten Einrichtungen, so ist die familiäre Unterstüt-zung bei den Hilfe-/ Pflegebedürftigen der Pflegestützpunkte am häufigsten (45,0 %). Die In-terviewpartner der Dienstleistungszentren erhalten zu 22,0 % Unterstützung durch die Fami-lie; während die Personen des Sozialdienstes Erwachsene die geringste Unterstützung durch Angehörige (10,3 %) erhalten. Für die Befragten der Dienstleistungszentren und des Sozialdienstes Erwachsene sind externe hauswirtschaftliche Hilfen zu 37,5 % (DLZ) und zu 38,5 % (SDE) relevant. Die Hilfe-/ Pflegebedürftigen der Dienstleistungszentren gaben an, zu 22,0 % über ambulante Dienste versorgt zu werden. Die Befragten des Sozialdienstes Er-wachsene erhalten zu über einem Drittel (32,1 %) Hilfe und Pflege durch ambulante Dienste. Angebote wie Essen auf Rädern oder therapeutische Angebote wurden weniger genannt. Unter die Kategorie „Sonstiges“ fallen u. a. sieben Hilfe-/ Pflegebedürftige, die stationär ver-sorgt werden. Weitere Angaben sind z. B. die Nutzung des Angebots eines Mittagstisches sowie private Hilfen.

Hinsichtlich der

29 Unterschiede der Pflegearrangements beziehen sich auf die Art der Hilfe-/Pflegeleistungen, die Personen, die

sie erbringen, Zeiträume, Finanzierung, Planbarkeit (Blinkert, Klie 1999, S. 101).

65

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Abbildung 31: Pflege-/ Betreuungsarrangement der Hilfe-/ Pflegebedürftigen N1

Abbildung 32: Zeitaufwand familiärer Hilfe und Unterstützung für den Hilfe-/ Pflegebedürftigen N1

Stunde/Woche für Pflege und Betreuung durch Hauptpflegeperson nach Institutionen (n=153)

15

20

25

30

35

40

45

0

5

10

1 bis 5 6 bis 10 11 bis 15 16 bis 20 21 bis 25 26 bis 30 31 bis 35 36 bis 40 41 undm ehr

PSP (n=95) DLZ (n=42) SDE (n=16)

66

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Der zeitliche Aufwand der Betreuung und Unterstützung der Hilfe-/ Pflegebedürftigen durch die Hauptpflegeperson30 (Abbildung 32) liegt im Schnitt bei den Befragten der Pflegestütz-punkte bei 16-20 Stunden/Woche (Mediane Kategorie). Bei den Dienstleistungszentren um-fasst die Betreuungszeit durch die Hauptpflegeperson 11-15 (Mediane Kategorie) Stun-den/Woche. Den geringsten Anteil an Unterstützung eines Familienangehörigen mit 1-5 Stunden/Woche, erhalten die Hilfe-/ Pflegebedürftigen des Sozialdienstes Erwachsene, da sie zu fast 100 % alleine leben und anscheinend wenig Kontakt zu Angehörigen haben.

5.4.1.3 Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB XI und SGB XII

Die Hilfe-/ Pflegebedürftigen der Pflegestützpunkte (Abbildung 33) erhalten zu 38,1 % (n=29) ausschließlich Pflegegeld und zu 24,0 % Kombinationsleistung aus Pflegeeinsätzen im Haushalt und Pflegegeld. Die Interviewpartner der Dienstleistungen nehmen zu 42,0 % (n=15) ausschließlich Sachleistungen in Anspruch, die Personen des Sozialdienstes Er-wachsene gaben zu 40 % an, Sachleistungen zu beziehen (n=8).

Abbildung 33: Inanspruchnahme von Leistungen aus der Pflegeversicherung der Hilfe-/ Pflegebedürf-

tigen N1

Von den insgesamt 148 Beratungsfällen der Pflegestützpunkte beziehen die Hilfe-/ Pflege-bedürftige in 12 Fällen (8,1 %) Leistungen nach dem SGB XII (Abbildung 34). Von 6 Perso-nen wird der Bezug der Hilfe zum Lebensunterhalt und zur Grundsicherung im Alter/bei Er-werbslosigkeit genannt, zwei Personen erhalten gleichzeitig noch Hilfe zur Pflege und eine Person erhält Altenhilfe. Von den 74 Hilfe-/ Pflegebedürftigen der DLZ beziehen 17,6 % (n=13) Sozialhilfe und nutzen mehrere Leistungen. 10 Personen (76,9 %) beziehen Grundsi-cherung im Alter/bei Erwerbslosigkeit, 8 Personen (61,5 %) erhalten Hilfe zur Pflege, und Hil-fe zum Lebensunterhalt wurde von 38,5 % (n=5) genannt. Über 80 % (n=34) der Hilfe-/ Pfle-gebedürftigen des SDE (insgesamt n=41) beziehen Leistungen nach dem SGB XII und nut-

30 Pflegepersonen nach § 14 SGB XI sind Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen in seiner

häuslichen Umgebung pflegen.

67

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zen ebenfalls mehrere Leistungen. Über die Hälfte der Personen (n=19) bezieht Grundsiche-rung im Alter/ bei Erwerbslosigkeit (55,9 %), 41,2 % Hilfe zum Lebensunterhalt (n=14), knapp ein Drittel Hilfe zur Pflege (29,4 %) und 17,6 % Altenhilfe (n=6).

Abbildung 34: Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB XII der Hilfe-/ Pflegebedürftigen N1

ungsstel-sind zu

%)

. Nur we-

5.4.1.4 Informationsquellen der Nutzer In der Kundenbefragung wurden die Interviewpartner gefragt, wie sie auf die Beratlen aufmerksam geworden sind. Die Nutzer der am Projekt beteiligten Institutionen knapp einem Drittel (31,5 %) über das soziale Umfeld und zu knapp einem Viertel (24,1 über die Medien auf die jeweilige Institution aufmerksam geworden (Abbildung 35).

Die Interviewpartner der Pflegestützpunkte (n=257) haben überwiegend über die Medien(28,1 %) und das soziale Umfeld (27,2 %) von diesem Beratungsangebot erfahrennige Leistungsanbieter wie Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte und ambulante Diens-te informieren ihre Patienten über die Pflegestützpunkte. Ebenso weisen Leistungsträger wie Krankenkassen und kommunale Träger nur selten auf die neuen Beratungsstellen hin. Die Nutzer der Dienstleistungszentren sind ebenfalls zu über einem Drittel über das soziale Um-feld auf die Angebote der Dienstleistungszentren aufmerksam geworden bzw. über andere Beratungsstellen (12,4 %). Von den Behörden erhielten 8,4 % Informationen zu den Dienst-leistungszentren. Informationen über die Angebote des Sozialdienstes Erwachsene erhielten die Nutzer meist ebenfalls über das soziale Umfeld (14,1 %) bzw. hier auch von den Behör-den zu 9,0 %. Die Pflegedienste nehmen hier als Informationsquelle der Nutzer des Sozial-dienstes Erwachsene anteilig mit 10,3 % einen größeren Stellenwert ein.

68

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69

Abbildung 35: Informationsquellen der Nutzer der drei Beratungsstellen N1

Wie auf Beratungsstelle aufmerksam geworden?

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

alle (n=257) PSP (n=148) DLZ (n=73) SDE (n=36)

100%

weiß nicht

Sons tigesBehörde/Am t

Krankenkasse Pflegediens t

MedienKH

HausarztBeratungss telle

Soz. Um feld

wischenfazit % Angehörige

erfügung gestellt, obwohl der Anteil der Angehö-

flegebe-

Sozialdienstes Er-wachsene beziehen zu 80,0% Leistungen aus dem SGB XII.

ZFür die Interviews haben sich bei den Nutzern der Pflegestützpunkte zu 80 und nur zu 20% Pflege-/Hilfebedürftige zur Vrigen gemäß der Auswertung der Kontaktdaten sich nur auf knapp zwei Drittel (61,2 %) be-läuft (vgl. Abschnitt 5.2.1, Abbildung 12). Überschneidungen der Nutzer der drei Institutionen konnten in der Telefonbefragung nicht festgestellt werden.

Die Daten der Nutzerbefragung für die Pflegestützpunkte zeigen hinsichtlich des Pdürftigkeitsstatus eine große Übereinstimmung mit der Auswertung der Kontaktdatenerhe-bung. So haben auch hier annähernd die Hälfte der Hilfe-/Pflegebedürftigen keine Pflege-stufe und leben zu über 50 % allein.

Die nach den Beratungsinstitutionen differenzierte Betrachtung der Versorgung der Hilfe-/ Pflegebedürftigen zeigt, dass Pflege und Betreuung der Hilfe-/ Pflegebedürftigen der Pflege-stützpunkte zu 45,0 % durch die Familie erfolgt. Hier sind die Angaben für den durchschnittli-chen zeitlichen Betreuungsaufwand durch Angehörige am höchsten mit 16-20 Stunden/ Wo-che sowie der Bezug von Pflegegeld. Leistungen nach dem SGB XII bezieht ein verschwin-dend geringer Anteil dieser Hilfe-/ Pflegebedürftigen. Die Nutzer der Dienstleistungszentren und des Sozialdienstes Erwachsene leben eher allein und nehmen Sachleistungen in An-spruch. Ein knappes Fünftel der Nutzer der DLZ nimmt Leistungen des SGB XII wie Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung in Anspruch. Die Nutzer des

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Informationen über die Pflegestützpunkte erhielten die Nutzer überwiegend über die Medien und aus dem sozialen Umfeld. Leistungsanbieter und Leistungsträger scheinen eher zurück-haltend zu sein. Dies kann durch die Auswertung der Kontaktdaten bestätigt werden. Im Er-hebungszeitraum haben nur sehr wenig Kontakte durch niedergelassene Ärzte, Sozialdiens-te im Krankenhaus, ambulante Dienste oder andere Beratungsstellen stattgefunden. Dies zeigt wie wichtig die Öffentlichkeitsarbeit und vor allem die Vernetzung mit anderen Bera-tungsstellen und Leistungsanbietern für die Pflegestützpunkte sind.

5.4.2 Beratungsthemen der Interviewpartner N1

5.4.2.1 Gründe für die Kontaktaufnahme und Themen der Beratungsgespräche Tabelle 9: Gründe für die Kontaktaufnahme mit den Beratungs-/Betreuungseinrichtungen

Kategorien31 Anzahl der Nennungen

(Mehrfachnennungen möglich) (n=421)

PSP

DLZ

SDE Gesamt

Bereich Medizin- Demenz 16 8 2 26 Krankheiten (Atemwegserkrankungen, Rheumatische und Neurologische Erkrankungen, Chronische Krankheiten) 6 13 9 28 sonstige gesundheitliche Einschränkungen (Gebrechlich-keit, eingeschränkte Mobilität) 1 4 4 9 Krankenhausaufenthalte/Rehabilitation 4 4 4 12 Sonstiges 1 2 0 3 Gesamt 28 31 19 78 Bereich Unspezifischer Pflegebedarf 21 15 8 44 Unspezifischer Hilfebedarf 9 7 4 20 Kriterien/Verfahren Pflegestufe 35 3 2 39 stationäre Versorgung 16 3 0 19 Betreutes Wohnen/Service Wohnen 2 2 2 6 ambulante Pflegedienste 6 0 3 9 Überforderung der Angehörigen 3 0 2 5 Betreuungsangebote 10 5 0 15 Tages-/Nachtpflege (teilstationär) 2 4 0 6 Kurzzeitpflege 6 1 0 7 Hilfs- und Pflegemittel 2 0 0 2 Finanzielle Hilfen (u. a. Sozialhilfe) 10 1 6 17 Ausfüllen von Anträgen zur Pflegestufe 20 0 1 21 Kranken- und Pflegeversicherung (nicht weiter spezifiziert) 6 0 0 6 Probleme mit der Kranken-/Pflegekasse 2 0 0 2 Beratung zu Ablehnungsbescheiden der Einstufung 8 0 0 8 Sonstiges (Pflegekurse, Patientenverfügung,… ) 15 2 4 13 Gesamt 160 43 32 247 Ergänzende Versorgungsangebote Haushaltshilfen/Nachbarschaftshilfe 4 33 11 48 Wohnraumanpassung 7 0 1 8 Hausnotrufdienst 1 0 1 2 Sonstiges 4 2 1 7 Gesamt 16 35 14 65 Sonstige Beratung/Hilfen Schwerbehindertenrecht 7 2 1 10 Ausfüllen von Anträgen 8 1 0 9 Allg. Beratung/Informationen 10 0 1 11 Gesamt 25 3 2 30

Alle Nennungen insgesamt

242

112

67

421

31 Die Oberkategorien „Medizin-Therapie“ usw. wurden aus dem KDA-Bericht entnommen, die Zuordnung der

Unterkategorien modifiziert (KDA 2009, S. 70).

70

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Im Rahmen der Nutzerbefragung wurde der Beratungsanlass aus Sicht der Rat- und Hilfesu-chenden für die Pflegestützpunkte und die anderen beteiligten Institutionen erhoben. Da-durch lässt sich zum einen das Spektrum der nachgefragten Beratungsthemen für die Pfle-gestützpunkte noch weiter differenzieren und zum anderen die Beratungsbedarfe der Nutzer der Dienstleistungszentren und des Sozialdienstes Erwachsene erheben. Die Interviewpart-ner aus der ersten Nutzerbefragung N1 wurden in einer offenen Frage nach den Gründen für die Kontaktaufnahme mit den Beratungsstellen gefragt. Es konnten mehrere Anmacht werden. Von den insgesamt 263 Interviewpartnern haben alle geantwortet.

gaben ge-

g N1 (Tabelle 9) der Pflegestützpunkte eresse n von

ären Unter-bringung (10,0 %) und zur Organisation der häuslichen Pflege wie zu Betreuungsangeboten, ambulanten Dien zeitpflege genannt sowie Prob ken-/ Pflege-kasse und gsbescheiden. Knapp 20,0 % der Nennungen beziehen sich auf nicht weiter zu differenzierende Äußerungen trotz Nachfragen in den Interviews, wie „unspezifischen Hilfebedarf“, „unspezifischen Pflegebedarf“. Bei den ergänzenden Versor-g n (n=16) für die Pflege im häuslichen Bereich we en haupt chlich dW tschaftliche Hilfen (25,07 %) genannt. In der Ka-t r allem das Th a Deme %) r vant. Bt Beratung, so ird deutlic dass die ratung zT Einstufung, Versorgu s- und Be uungsagebote, Beratung zu Ablehnungsbescheiden der Pflegekasse, Finanzierung, das Ausfüllevon Anträgen zur Einstufung usw. von den Nutzern der Pflegestützpunkte genannt wird.

D eistungszentren haben zu 31,3 % agen zum hemenbe ch ergäz Beratu und Ver tlung vHaushaltshilfen/Nachbarschaftshilfen (n=94,3 %). Zu M izin und T rapie we n 31 Ag ist vor allem das Thema Demenz für d Nutzer de ienstleist ,8 %) sowie Fragen zu Erkrankungen wie Krebs-, Herz-Kreislaue rkinson usw. Fragen zu pflegerischen men (38, bezoge sich auh he Äußerungen wie „unspezifischen Hilfebedarf“, „unspezifischePflegebedarf“. Kriterien zur Pflegeeinstufung und pflegerischen Versorgung sind ebenfalls T rn gestellt werden.

D Erwachsene stellen zu 20,9 % Fragen zum Themenbereich er-gänzende Versorgungsangebote (n=14) und hier vor allem zur Berat g und Ver ttlung voH ,6 %). Zu Medizin und Therapie erden 1A ier eher Fragen Erkranku en wie Krebs-, HerKreislauferkrankungen, Parkinson usw. relevant. Fragen zu pflegerischen Themen (47,8 b r trotz Nachfragen der Interviewer auf unspezifische Äußerun-g lfebedarf“, „unspezifischen Pflegebedarf“. Fragen Finanzrung der Pflege sind für 18,8 % (n=6) Nutzer wichtig.

Stellt man den Angaben, die Anlass für den Besuch im Pflegestützpunkt gabe abelle 9die besprochenen Themen gegenüber, so ist zu erkennen, dass die oben angeführten The-m r Nutzer im Gespräch bearbeitet wurden und Beratung dar er hinastattfand. Die Antwortkategorien waren hier vorgegeben d es besta d auch hie ieder dMöglichkeit mehrere Angaben zu machen.

Von den 160 Nennungen der Nutzer aus der Erhebunentfallen vor allem auf Fragen zu pflegerischen Themen (66,1 %). Von großem Intsind das Verfahren und die Kriterien zur Einstufung 21,8% (n=35) sowie das AusfülleAnträgen zur Pflegeeinstufung 12,5 % (n=20). Weiter wurden Fragen zur station

sten, Kurz leme mit der Kran Beratung zu Ablehnun

ungsangebote rd sä ie ohnraumanpassung (43,7 %) und hauswir

egorie Medizin und Therapie (n=28) ist vo em nz (57,1 ele e-rachtet man insgesamt die Gründe für die w h, Be u hemen rund um das SGB XI wie Kriterien zur ng tre n-

n

ie Nutzer der Dienstl Fr T rei n-ende Versorgungsangebote (n=35) und hier vor allem zur ng mit on

ed he rde n-aben (27,7 %) gemacht. So ie r D -ungszentren relevant (25 f-rkrankungen, Pa The 4 %) n ch ier wieder auf unspezifisc n

hemen, die von den Nutze

ie Nutzer des Sozialdiensts un mi n

aushaltshilfen/ Nachbarschaftshilfen (n=11; 78 h

w 9 ngaben (28,4 %) gemacht. So sind zu ng z-

%) ezogen sich auch hier wiedeen wie „unspezifischen Hi zur ie-

n (T ),

en (Tabelle 10) de üb us un n r w ie

71

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Tabelle 10: Besprochene Themen der Nutzer N1

Kategorien (Mehrfachnennungen möglich)

Anzahl der Nennungen

(n=622)

PSP

DLZ SDE Gesamt

Bereich Medizin-Therapie Krankheiten 2 4 1 7 Demenz 15 12 9 36 Fachärzte 1 0 1 2 Krankenhäuser 1 0 0 1 Gesamt 19 16 11 46 Bereich Pflege Ambulante Pflege 27 30 23 80 Tages-/Nachtpflege (teilstationär) 19 10 0 29 Kurzzeitpflege 21 6 1 28 Pflegezeit/Pflegeurlaub 13 2 0 15 Pflegestufe 16 28 15 59 Stationäre Versorgung 21 7 2 30 Gesetzliche Betreuung 16 7 2 25 Hilfs- und Pflegemittel 13 4 9 26 Betreutes Wohnen 8 3 0 11 Ausfüllen von Anträgen 35 10 7 52 Finanzierungsleistungen Kranken- und Pflegeversiche-rung 23 3 2 28 Gesamt 212 110 61 383 Ergänzende Versorgungsangebote Haushaltshilfen/Nachbarschaftshilfe 13 46 22 81 Wohnraumanpassung 13 3 4 20 Hausnotrufdienst 12 5 7 24 Essen auf Rädern 4 3 1 8 Freizeit und Kultur 4 2 1 7 Fahrdienst 2 0 0 2 Gesamt 48 59 35 142 Bürgerschaftliches Engagement Selbsthilfegruppen 5 7 1 13 Ehrenamtliche Hilfen 1 1 0 2 Gesamt 6 8 1 15 Sonstige Informationen/Hilfen Schwerbehindertenrecht 9 5 1 15 Befreiung GEZ, Telefon 4 2 1 7 Sonstiges 4 4 6 14 Gesamt 75 24 17 116 Alle Nennungen insgesamt

302

204

116

622

Die Beratung in den Pflegestützpunkten erfolgte zu gut 70 % zum Themenbereich Pflege. Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Organisation von Pflege wie z. B. Pflegezeit-/ urlaub (n=13), Angebote der Tages- und Nachtpflege (n=19), der Kurzzeitpflege (n=21), Selbsthilfegruppen (n=5) wurden von den Mitarbeitern ebenfalls aufgegriffen. Einen großen Anteil macht die Unterstützung bei Anträgen zur Pflegeeinstufung aus. Beratungen

i Institutionen. Deutlich höher liegt der Anteil der eratungsthemen der DLZ (28,9 %), des SDE (30,2 %) im Bereich der ergänzenden Versor-

gungsangebote und hier vor allem zum Thema externe Haushaltshilfen/ Nachbarschaftshil-fen.

zu ergänzenden Versorgungsangeboten erfolgten zu knapp 16,0 %.

Die Nutzer der DLZ und des SDE erhielten ebenfalls eine Beratung von den Mitarbeitern zu pflegerischen Themen wie vor allem zu den Kriterien der Pflegeeinstufung und der ambulan-ten Versorgung (DLZ: 54,0 %; SDE 52 %). Hier zeigt sich eine Überschneidung der Bera-ungsthemen im Bereich Pflege bei allen dret

B

72

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Abbildung 36: Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung der Interviewpartner

Im Hinblick auf die Überschneidung der pflegerischen Beratungsthemen der Pflegestüp ngszentren (Abbildung 36 ) stellt sich die Frage, ob die der Dienstleistungszentren, die in der Nähe der Pflegestützpunkte liegen, wenige u Pflegthemen und mehr zu ergänzenden Versorgungsangeboten wie N chbarscha hilfe und W naue Ge-genteil: So werden in den PSP-nahen Dienstleistungszentren Vahr und Vegesack zu 60,2 Beratungen zu Pflegethemen durchgeführt, während dieser Anteil in den PSP-fernen DLHuchting und Neustadt nur bei knapp 48,7 % liegt.

Zur Ermittlung der Erwartungen der Nutzer an die Pflegestützpunkte wurden d rgebniss Hamburg32 herangezogen. Die gewünschten Beratungsthemen der potentiellen Ham-

urger Nutzer wurden den besprochenen Beratungsthemen der Bremer Nutzer gegenüber-

ht. Diese Unterschiede können darin begründet sein, dass die Nutzer unterschiedliche

tz-unkte und der Dienstleistu Mitarbeiter

r z e-a fts

ohnraumanpassung beraten. Die Auswertung der Nutzerdaten N1 zeigt das ge% Z

ie E se ab

u

gestellt, um mögliche Beratungslücken aufzuzeigen (Tabelle 11). Zum einen gibt es ge-wünschte Themen der Hamburger Nutzer, die in Bremen besprochen wurden. Dies sind vor allem die Themen im Bereich Pflege, die nur geringe Abweichungen zwischen Wunsch und Realisierung aufweisen, im Bereich Medizin und Therapie das Thema Krankheiten allge-mein, bei den Versorgungsangeboten Haushaltshilfen/Nachbarschaftshilfe, Hausnotruf und Essen auf Rädern.

Themen, die aus der Sicht der Hamburger Nutzer wichtig sind und zu denen in Bremen we-nig beraten wurde (gelb markiert) sind Fragen zu Freizeit und Kultur, Fahrdiensten, Ehren-amtliche Hilfen, Befreiung z. B. von Rundfunkgebühren/Telefon, Fachärzte und Krankenhäu-ser. Grün hinterlegt sind dagegen die Themen, zu denen in Bremen stark beraten wurde, obwohl der Bedarf in Hamburg deutlich geringer war. Hierzu gehören die Themen Demenz, Wohnraumanpassung und Informationen zu Selbsthilfegruppen sowie zum Schwerbehinder-tenrec

32 Bei der Interpretation der Vergleiche mit den Hamburger Daten muss berücksichtigt werden, dass die Popula-

tion der Hamburger Studie Hilfe- und Pflegebedürftige umfasst. Die Daten sind nicht veröffentlicht und in Ab-sprache mit den Hamburger Kollegen verwendet.

73

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Bedarfe haben oder aber auch darin, dass die gelb markierten Themen in der Beratung in Bremen zu kurz kommen.

Tabelle 11: Bedarfsdeckung der Beratungsthemen N1 Pflegestützpunkte Bremen und Pflegestütz-

punkte Hamburg

Kategorien

(Mehrfachnennungen möglich)

Anzahl der Nennungen Prozent absolut und in Prozent

PSP HB

Besprochene Themen

PSP HH Differenzen Gewünschte

Themen Bereich Medizin-Therapie Krankheiten 2 (10,5 %) 17 (21,5 %) 11,0 % Demenz 15 (78,9 %) 19 (23,6 %) 55,3 % Fachärzte 1 (5,2 %) 24 (30,0 %) 24,8 % Krankenhäuser 1 (5,2 %) 20 (25,0 %) 19,8 % Gesamt 19 80 Bereich Pflege Ambulante Pflege 27 (12,7 %) 32 (10,1 %) 2,6 % Tages-/Nachtpflege (teilstationär) 19 (8,9 %) 26 (8,2%) 0,7 % Kurzzeitpflege 21 (9,9 %) 30 (9,4 %) 0,5 % Pflegezeit/Pflegeurlaub 13 (6,1 %) 8 (2,5 %) 3,6 % Pflegestufe 16 (7,5 %) 32 (10,1 %) 2,6 % Stationäre Versorgung 21 (9,9 %) 22 (6,9 %) 3,0 % Gesetzliche Betreuung 16 (7,5 %) 45 (14,2%) 6,7 % Hilfs- und Pflegemittel 13 (6,1 %) 30 (9,4 %) 3,3 % Betreutes Wohnen 8 (3,8 %) 24 (7,5 %) 3,7 % Ausfüllen von Anträgen 35 (16,5 %) 33 (10,4 %) 6,1 % Finanzierungsleistungen Kranken- und Pflegever-sicherung 23 (10,8 %)

36 (11,3 %)

0,5 %

Gesamt 212 318 Ergänzende Versorgungsangebote Haushaltshilfen/Nachbarschaftshilfe 13 (27,1 %) 47 (25,1 %) 2,0 % Wohnraumanpassung 13 (27,1 %) 26 (13,9 %) 13,2 % Hausnotrufdienst 12 (25,0%) 30 (16,0 %) 9,0 % Essen auf Rädern 4 (8,3 %) 15 (8,0 %) 0,3 % Freizeit und Kultur 4 (8,3 %) 23 (44,2 %) 35,9 % Fahrdienst 2 (4,2 %) 46 (24,6 %) 20,4 % Gesamt 48 187 Bürgerschaftliches Engagement Selbsthilfegruppen 5 (83,3 %) 22 (42,3 %) 41,0 % Ehrenamtliche Hilfen 1 (16,7 %) 30 (57,7 %) 41,0 % Gesamt 6 52 Sonstige Informationen/Hilfen Schwerbehindertenrecht 9 (52,9 %) 29 (40,3 %) 12,6 % Befreiung GEZ, Telefon 4 (23,5 %) 35 (48,6%) 25,1 % Sonstiges 4 (23,5 %) 8 (11,1 %) 12,4 % Gesamt 17 72 Alle Nennungen insgesamt

302

709

Differenzen Wünsche Nutzer HH vs. HB Differenzen HB-Nutzerthemen v. Wünsche HH

Im Rahmen der Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI haben die Mitarbeiter der Pflegestütz-punkte die Aufgabe, einen individuellen Versorgungsplans zu erstellen sowie die erforderli-chen Maßnahmen zu veranlassen und die Durchführung zu überwachen sowie ggf. Anpas-

sungen vorzunehmen.

74

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Abbildung 37: Maßnahmeplanung für Nutzer bei denen ein Hilfe- oder Versorgungsplan erstellt wurde N1

der Pflegestützpunkte erst 8 der 148 In wpartner

rsorgungsplan (Abbildu Kontllsteuerung von den Betroffenen gewünscht wurde,

hrheitlich im Pflegestützpunkt Bre vgl. d itt 5.2. bbildung artner unterliegt also einer

etation der Ergebnisse berüc rden muss.

ahme wurde bei denjen enden in den Pflegest ten, für erabeitet wurde, der Antrag zur Pflegeversicherung genannt (64,6 %). Wei-n waren die Erstellung eine lanes sationungen auf Sozialhilfe, W /Höhe zw. fü snotruf,

ehindertenausweis, Betreuung.

%) der Hilfe-/ rftige die M iter der tren einen Hilfeplan zur g. D Maßn abei ist

tung und Vermittlung von hauswir haftlichen Hilf ilfe (61,1 %). ienstes Erwachsene haben für 39,0 % der Interviewten einen Hil-

ei sind der Antrag zur icheru und d it ung hen Hilfen/Nachbarsch ,0 %) sten Maßnahmen.

enfazit de der Nutzer für d ontaktaufnah mit den Pflegestützpunkten,

einstufung, flege, Be-

tung bei Ablehnungsbescheiden der Pflegekasse sowie das Ausfüllen von Anträgen zur

Die Mitarbeiter ellten für 4 insgesamt tervie(= 32,4 %) einen Ve ng 37). Die aktdatenauswertung ergab, dass in 6,0% (n=95) der Beratungsfälle eine Fadavon me merhaven ( azu Abschn 3.2, A24). Die Auswahl der Interviewp

rsystematischen Verzerrung („se-

lection bias“), die bei der Interp ksichtigt we

Als häufigste Maßn igen Ratsuch ützpunkdie ein Hilfeplantere Maßnahme

gstells Wochenp zur Organi der Pflege so-

wie Antra iderspruch rstufung b r HauSchwerb

Für knapp ein Viertel (24,3 Pflegebedü n erstellten itarbeDienstleistungszen Fallsteuerun ie häufigste ahme ddie Bera tsc en/NachbarschaftshDie Mitarbeiter des Sozialdfeplan erarbeitet. Dab Pflegevers ng (25,0 %) ie Verm tlvon hauswirtschaftlic aftshilfe (25 die wichtig

ZwischBetrachtet man die Grün ie K me so sind dies am häufigsten Fragen zum Bereich Pflege wie Kriterien zur PflegeBeratung zu Versorgungs- und Betreuungsangeboten und zur Finanzierung der PraPflegeeinstufung. Dies entspricht den Ergebnissen der Kontaktdatenanalyse, die Fragen zu Kriterien der Pflegeeinstufung und zur Finanzierungsleistungen der Kranken-/ Pflegekassen sowie zur Organisation der Häuslichen Pflege als häufigste Fragen ausgewiesen hat (vgl. Abschnitt 5.2.3.1, Abbildung 21). Ergänzende Versorgungsangebote stehen erst einmal bei den Nutzern nicht im Vordergrund.

75

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Die Auswertung der Daten der Nutzer zu den Themen der durchgeführten Beratungsgesprä-che ergab, dass die Mitarbeiter über die angefragten Themen hinaus berieten. Vor allem zu zusätzlichen Angeboten zur Entlastung pflegender Angehöriger wie Pflegeurlaub, Kurzzeit-pflege und in Ansätzen ergänzende Versorgungsangeboten (z. B. Wohnraumanpassung, Hauswirtschaftliche Hilfen, Hausnotruf, …). Dies weist darauf hin, dass die Mitarbeiter um-fassend beraten, also nicht nur die aktuelle Pflegesituation im Blick haben, sondern auch vorausschauend und präventiv im Hinblick auf die Stabilisierung der Pflegetätigkeit der An-gehörigen und des gesamten Umfeldes beraten. Allerdings ist einschränkend darauf hinzu-weisen, dass die Art der Rekrutierung der Interviewpartner einen starken Selektionseffekt erzeugt hat, der bereits daran ablesbar ist, dass der Anteil der Interviewpartner, für die ein Hilfeplan erstellt wurde, deutlich höher ist als der entsprechende Anteil bei allen Ratsuchen-den.

Der Vergleich der Erwartungen der potentiellen Hamburger Nutzer mit den Beratungsgegen-ständen in Bremer Pflegestützpunkten legt es nahe, die Beratung zu ergänzenden Versor-gungsangeboten und dem Bereich Medizin und Therapie weiter auszubauen, denn in Ham-burg wurden die Themen Freizeit und Kultur, Fahrdiensten, Befreiung von Rundfunkgebüh-ren/Telefon, Informationen zu Fachärzten und Krankenhäusern, zu denen in Bremen kaum beraten wird, stark nachgefragt.

Die Anteile der Beratung zu pflegerischen Themen machen rund die Hälfte der Beratungen der Mitarbeiter der Dienstleistungszentren und des Sozialdienstes Erwachsene aus. Die Auswertung der Daten der beiden Dienstleistungszentren, die sich in der Nähe der Pflege-stützpunkte befinden, und derjenigen, die weiter entfern sind, ergab, dass die Dienstleis-tungszentren in der Nähe zu Pflegestützpunkten stärker zu Pflegethemen beraten als die Dienstleistungszentren, die nicht in der Nähe eines Stützpunktes liegen. Womöglich löst die

när zu stärken. Es stellt sich die Frage, ob durch

s der zweiten Befragung (N2) vergleichend dargestellt, um Veränderungen der Zufriedenheit

stzustellen.

zu beiden Messzeitpunkten N1 und N2 eine eindeutige Aussage über die Übergänge treffen zu können, wurden nur die Personen berücksichtigt, für

Nähe zu einem Stützpunkt zunächst keine arbeitsteilige Kooperation, sondern eher Konkur-renzverhalten aus.

Im Rahmen der Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI wird in rund 32,0 % der Beratungsfälle ein Versorgungsplan erstellt. Die am häufigsten genannte Maßnahme ist die Antragstellung zur Pflegeversicherung. Hier übernehmen die Pflegestützpunkte die Aufgabe eines „Türöff-ners„ im System und stärken dadurch ihre präventive Rolle (KDA 2010).

5.5 Ergebnisse der Nutzerbefragung N2 Ein Ziel der Einrichtung der Pflegestützpunkte ist, die Wahl der Hilfe- und Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen in Hinsicht auf den Verbleib in der Häuslichkeit zu unterstützen und damit, den Grundsatz ambulant vor statiodie Beratung diese Stabilisierung der häuslichen pflegerischen Versorgung erreicht werden kann. Im nächsten Abschnitt (5.5.1) werden dazu die Ergebnisse der zweiten Befragungs-welle N2, vier Monate nach der ersten Befragung, den Ergebnissen aus der ersten Befra-gung N1 gegenübergestellt, um evtl. eingetretene Veränderungen nach der Beratung und der Erstbefragung N1 erfassen zu können. Im Anschluss wird in Abschnitt 5.5.2 die Nutzer-zufriedenheit aus der ersten telefonischen Nutzerbefragung (N1) mit den Ergebnissen au

im Zeitverlauf fe

5.5.1 Situation der häuslichen pflegerischen Versorgung nach vier Monaten Um die genannten Fragen beantworten zu können, wurden in der ersten und zweiten Befra-gung unter anderem die gleichen Fragen zur Pflegeeinstufung, dem Betreuungsarrangement sowie der Inanspruchnahme von Leistungen aus der Pflegeversicherung bzw. Hilfe zur Pfle-ge gestellt, die hier vorgestellt werden. Insgesamt konnten 215 Personen der 263 Interview-partnern aus der ersten Erhebung befragt werden (81,7 %), davon 118 Personen aus den Pflegestützpunkten, 61 Interviewpartner aus den Dienstleistungszentren und 36 Personen des Sozialdienstes Erwachsene. Um

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die zu beiden Erhebungszeiten Informationen vorliegen (balanced panel). Für die Auswer-tung stehen damit 211 Datensätze zur Verfügung, für die diese Bedingung erfüllt ist. Da die Fallzahlen teilweise sehr klein sind und der zeitliche Abstand von vier Monaten zwischen der ersten und der zweiten Befragung sehr kurz, können hier nur Tendenzen beschrieben wer-den, statistische Tests werden nicht durchgeführt. Im Text werden nur relevante Verände-rungen dargestellt, weitere Übergänge können den Tabellen entnommen werden.

Im Folgenden werden die Veränderungen in den Pflegestufen, dem Betreuungsarrangement, dem Betreuungsumfang durch Angehörige und der Inanspruchnahme von Leistungen aus der Pflegeversicherung dargestellt.

5.5.1.1 Pflegestufen der Hilfe-/ Pflegebedürftigen im Vergleich N1 und N2 Für die Pflegestützpunkte konnten 115 Fälle in die Auswertung einbezogen werden (Tabelle 12). Von n=57 Hilfe-/ Pflegbedürftigen, die zum ersten Messzeitpunkt N1 keine Pflegestufe haben, sind 21 Personen (38,5 %) beim zweiten Messzeitpunkt N2 in Pflegestufe I, 7 Perso-nen in Pflegestufe II (12,3 %), wobei eine Person noch zusätzliche Leistungen nach § 45 SGB XI erhält. 28 (49,1 %) Betroffene haben nach 4 Monaten weiterhin keine Pflegestufe. 36 Personen aus der ersten Befragung haben Pflegestufe I, davon sind nach 4 Monaten 7 Per-sonen (19,4 %) in Pflegestufe II hochgestuft worden und eine Person in Pflegestufe III. Pfle-gestufe II haben zum ersten Messzeitpunkt 14 Personen, davon sind 2 Personen (14,3 %) bis zum zweiten Messzeitpunkt N2 in Pflegestufe III eingestuft worden.

Tabelle 12: Pflegestufen der Hilfe-/ Pflegebedürftigen im Vergleich N1 und N2 in den PSP

PSN2

Keine PS III+ PS I PS II PS III

PS PS I PS II H + § 45 a + § 45 a + § 45 a Gesamt PSN1 keine PS 28 21 7 0 0 1 0 57 PS I 3 22 7 1 1 1 0 36 PS II 0 0 12 2 0 0 0 14 PS III 0 1 0 3 0 0 1 5

PS I + § 45 a 0 0 1 0 0 0 0 1

PS II + § 45 a 0 0 0 0 0 1 0 1

PS III + § 45 a 0 0 0 2 0 0 0 2

Gesamt 31 44 27 8 1 3 1 115

Bei den 56 Nutzern der Dienstleistungszentren, die in die Analyse einbezogen werden konn-ten (Tabelle 13), gibt es nach vier Monaten nur wenige Veränderungen bei den Pflegestufen. Von den 26 Hilfe-/ Pflegebedürftigen, die in N1 keine Pflegestufe haben, sind zu N2 4 Perso-nen (15,4 %) in Pflegestufe I eingruppiert, bei 22 Personen (84,6 %) zeigt sich keine Verän-derung. Von den insgesamt 34 einbezogenen Hilfe/ Pflegebedürftigen des Sozialdienstes

Tabelle ufe I und

Erwachsene haben 17 Personen zum ersten Messzeitpunkt N1 keine Pflegestufe (14). Nach 4 Monaten zum Messzeitpunkt N2 sind 3 Personen (17,6 %) in Pflegesteine Person in Pflegestufe II eingruppiert. 13 Personen (76,5 %) haben weiterhin keine Pfle-gestufe. Neun Personen haben zum ersten Messzeitpunkt Pflegestufe I, davon sind 3 Per-sonen (33,3 %) inzwischen in Pflegestufe II. Bei 5 Personen (55,5 %) ändert sich die Einstu-fung nicht.

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Tabelle 13: Grad der Pflegeeinstufung der Hilfe-/ Pflegebedürftigen N1 und N2 der DLZ

PSN2 Gesamt

Keine PS PS I PS II PS III PS I + § 45 a

PS III + § 45 a

PSN1 keine PS 22 4 0 0 0 0 26 PS I 1 10 2 0 2 0 15 PS II 0 0 7 0 0 0 7 PS III 0 0 0 4 0 1 5

PS III + § 45 a 0 0 0 1 0 0 1

§ 45 a SGB XI 2 0 0 0 0 0 2

Gesamt 14 9 5 2 1 Tabelle 14: Grad der Pflegeeinstufung der Hilfe-/ Pflegebedürftigen N1 und N2 des SDE

PSN2 Gesamt

Keine PS PS I PS II PS III PSN1 keine PS 13 3 1 0 17 PS I 1 5 3 0 9 PS II 0 0 3 0 3 PS III 0 0 1 2 3

PS II + § 45 a 0 0 0 1 1

§ 45 a 1 SGB XI 0 0 0 1

Gesamt 15 9 2 34

I den v enden T ellen i die Ha tdiagon e der M rix mit n Pflegestufen (ohne Berücks ung der Stufen mit Leistungen nach § 45 a SGB XI) jeweils grau hinterlegt. Für P rsone ser Hauptdiagonalen hat sich die Pflegestufe vom 1. zum 2. Befragungs-zeitpunk t geändert. In rot eingefärbt sind die Verschlechterungen (rechts oberhalb der Hauptdiagonoalen), in rün di Verbes rungen (links unterhalb der Hauptdiagonalen). Deutlich dass Verbesserungen des Zustands, die zu einer Verringerung der Pflegestufe f ren, lten sind. Für alle drei Gruppen (Interviewpartner aus Pflegestützpunkten, DLZ und SDE) sind mehr Verschlechterungen als Verbesserungen wahrzunehmen, nur bei

en Pflegestützpunkten ist die Zahl der Verschlechterungen allerdings groß (38 von 107 be-achteten Fällen = 35,5 %). Dies kann aber nicht unbedingt als Effekt der unterschiedlichen

zen 7 Personen zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst (21,9 %) und 2 Perso-en (6,3 %) nach 4 Monaten ausschließlich hauswirtschaftliche Hilfen. 23 Personen werden

weiterhin nur von ihren Angehörigen versorgt. Die Fallzahlen der Dienstleistungszentren und des Sozialdienstes Erwachsene sind so gering, dass sie kaum Aussagekraft besitzen und deshalb nicht dargestellt werden (siehe für die Werte aber Tabelle 30 und Tabelle 31 im An-

n orsteh ab st up al at deichtign auf dieet nich

g e se wird, sehr seüh

dtrBeratungen interpretiert werden, sondern kann auch einen Selektionseffekt darstellen: die Interviewpartner aus den Pflegestützpunkten hätten dann die schlechtere Prognose als In-terviewpartner aus den anderen Beratungsstellen. Letztlich kann dies abschließend aber nicht bewertet werden, da die Auswahl der Interviewpartner hoch selektiv war und eine ge-eignete Vergleichsgruppe mit Personen ohne Beratung nicht zur Verfügung steht.

5.5.1.2 Betreuungsarrangement der Hilfe-/ Pflegebedürftigen N1 und N2 im Vergleich Zu Veränderungen im Pflege-/Betreuungsarrangement konnten insgesamt noch 48 Fälle aus den Pflegestützpunkten aus der ersten und zweiten Befragung ausgewertet werden (Tabelle 15). Von den 32 Personen, die zum ersten Messzeitpunkt von ihren Angehörigen versorgt wurden, nutn

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hang). Auch hier liegen die meisten Fälle (32 von 48, also zwei Drittel) auf der Hauptdiago-nalen, die das Fehlen von Veränderung anzeig Veränderungen vorliegen, beste-hen diese meist darin, dass die Angehörigenp um zweite efrag eitp rch hauswirtschaftliche o ed unt zt w ite e ).

Tabelle 15 e-/ Betreuu sarrang ent der Hilfe-/ Pflegebedürftigen im Vergleich N1 und N2 PSP

t. Insofern flege z n B

re 9 Fällungsz

= 18,8 %unkt du

der Pfleg ienste erstüt ird (we

: Pfleg ng em

BetreuungN2

Ange-hörige

ambu te lanPflege

Hau irt-swschaft

Ta- Fam./amb. gesP/KZP Pflege-

dienst

Gesamt

BetreuungN1 Angehörige 23 0 2 0 7 32

amb 0 0ulante 0 0 2 2 Pflege Hauswirtschaft 0 0 0 0 1 1 Tages/KZP 1 0 0 0 2 3

Familie/amb. 0 0 0 1 9 10 Pflegedienst 2 1 Gesamt 24 0 21 48

5.5.1.3 e-/ Betreuun aufwand der pflegenden Angehörigen N1 und N2 im Ver-

Im Hinblick auf Veränderungen im Pflege-/ Betreuungsaufwand der Angehörigen aus den P egestü n vom ers zum zweiten Messzeitpu t ist vor allem auffällig, da in N1 42 (36,5 n 115 ausgewerteten Beratungsfällen keine Angabe zum zeitlichen mfang d r Pfleg etreuung d rch die Angehörigen gemacht werden ko Tabelle 16).33 Davon haben 24 Personen auch in N2 keine Angaben zu der Betreuungszeit gemacht.

Pfleg gsgleich

fl tzpunkte ten nk ss%) voe und B

Ue u nnten (

Tabelle 16: Pflege-/ Betreuungsaufwand im Vergleich N1 und N2 PSP

Pflege-/ Betreuungsaufwand N2 in Stunden/Woche

1 - 5 6 - 10 11 - 20 21 - 40 41 und mehr

Weiß nicht Gesamt

1 - 5 1 0 0 0 0 5 66 - 10 2 3 2 1 3 6 1711 - 20 1 2 6 0 3 3 1521 - 40 1 2 4 3 7 4 2141 und mehr 1 1 2 2 7 1 14

Pflege-/ Betreu-ungsaufwand N1/ in Stun-den/Woche

Weiß nicht 3 3 6 2 4 24 42Gesamt 9 11 20 8 24 43 115

Die meisten Angehörigen (n=21) gaben in N1 einen Pflege-/ Betreuungsumfang von 21 bis 40 Stunden/Woche an. Davon ist der zeitliche Umfang in N2 bei 7 Personen (33,3 %) auf 41

und mehr Stunden/Woche gestiegen. Bei 7 Personen (33,3 %) zeigt sich eine Reduzierung des Stundenumfanges in N2 und bei 3 Personen hat sich der zeitliche Aufwand für Pflege und Betreuung nicht verändert.

33 Nach Aussagen der Interviewer empfanden viele der Befragten dies als Kontrollfrage und erkundigten sich, ob

die Angaben auch nicht an die Pflegekasse weiter geleitet werden.

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Tabelle 17: Pflege-/ Betreuungsaufwand im Vergleich N1 und N2 DLZ

Pflege-/ Betreuungsaufwand N2 in Stunden/Woche

1 - 5 6 - 10 11 - 20 21 - 40 41 und mehr k. A. Gesamt

1 - 5 2 1 0 0 0 5 8 6 - 10 4 3 1 0 0 6 14 11 - 20 0 3 1 0 0 0 4 21 - 40 0 0 0 1 0 2 3 41 und mehr 0 1 0 0 3 2 6

Pflege-/ Betreu-ungsaufwand N1/in Stun-den/Woche

Weiß nicht 8 3 1 0 0 12 24 27 59 Gesamt 14 11 3 1 3

D s gleiche A en wie ie Nutze er PSP igen die tzer der LZ bzgl. s Umfangs der Betreuung und Pflege (Tabelle 17). So haben von den insgesamt 59 ausgewer-teten Beratun %) keine Angaben in N1 zu dieser Frage gegeben. In N2 machte %) dazu keine Aussage. Der zeitliche Umfang der Pflege und Betreuung der Hilfe-/ Pflegebedürftigen wird in N1 hauptsächlich (n=8) mit 6 bis

en/Woche angegeben. In N2 verringert sich diese Betreuungszeit bei 4 Personen uf 1 bis 5 Stunden/Woche.

Tabelle 1 -/ Betreuungsaufwand im Vergleich N1 und N2 SDE

a ntwortverhalt d r d ze Nu D de

gsfällen 24 Personen (40,7 n davon 12 Personen (50,0

1a

0 Stund

8: Pflege

Pflege-/ Betreuungsaufwand N2 in Stunden/Woche

1 - 5 6 - 10 11 - 20 21 - 40 41 und mehr k. A. Gesamt

1 - 5 2 1 0 0 0 3 6 6 - 10 1 0 0 0 0 2 3 11 - 20 0 0 1 0 0 1 2 21 - 40 0 1 0 0 0 0 1 41 und mehr 0 0 0 0 0 2 2

Pflege-/ Betreu-ungsaufwand N1/in Stun-den/Woche

1 9 Weiß nicht 9 3 1 0 23 esamt 12 5 2 0 1 17 37 G

A r ozialdienstes ein ve leichbar Antwo erhaltb fangs der Betreuung und Pflege (Tabelle 18). So ben vo den ins samt a sgewerteten B gsfällen 23 rsonen (62,2 %) keine Angaben in 1 zu di er Frage gegeben. In N2 machten davon 9 Personen dazu keine Auss e. Insg amt sin die Fazahlen hier seh zeitliche Angaben der pflegenden Angehörigen sind insgesamt eher niedrig und bewegen sich in N2 hauptsächlich zwischen 1 s 5 Stu n/Wo .

.5.1.4 Inanspruchnahme von Leistungen aus der Pflegeversicherung N1 und N2 im

in einer stationären Einrichtung untergebracht, eine Person ezieht Sachleistungen, für 17 Personen (85,0 %) ändert sich nichts. Von den 15 Personen

die in N1 Sachleistungen beziehen, nutzen 3 Personen (20,0 %) die Kombinationsleitungen und 3 Personen (20,0 %) sind in eine vollstationäre Einrichtung gezogen. In 7 Beratungsfäl-

uch die Nutzezgl. des Um

des S Erwachsene zeigen rg es rtv en ha n ge 37

u eratun Pe N esag es d ll-

r klein, die nbi nde che

3Vergleich

Die Inanspruchnahme von Leistungen aus der Pflegeversicherung zeigt nach vier Monaten, dass in insgesamt 54 Beratungsfällen der Pflegestützpunkte, die für N1 und N2 ausgewertet werden konnten, 20 Personen zum ersten Messzeitpunkt Pflegegeld beziehen. Von diesen sind zu N2 2 Personen (10,0 %) b

len (46,7 %) gibt es keine Veränderung. Vier von 14 Personen, die in N1 die Kombinations-

80

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leistung nutzten, nehmen nach 4 Monaten Sachleistungen in Anspruch, bei 7 Personen gibt es keine Änderung (Tabelle 19).

Tabelle 19: Inanspruchnahme von nge e e g gleich N1 und Leistu n aus d r Pflegev rsicherun im Ver N2 PSP

Leist en aus der Pflegev icherung 2 ung ers N

Sach- Kombi-

leVollstatio-

Pflegegeld leistung istung näre Pfle ge Gesamt Pflegegeld 17 1 0 2 20 Sachleistung 2 7 3 3 15 Kombileistung 2 4 7 1 14 Vollstationäre Pflege 0 0 0 2 2

Leistung Pfleg.Vers. N1

weiß nicht 1 1 1 0 3 Gesamt 22 13 11 8 54

Von den 27 Beratungsfällen der Dienstleistungszentren, die ausgewertet werden konnten, erhalten 10 Personen in N1 Sachleistungen. Davon sind zwei Personen (20,0 %) zum zwei-ten Messzeitpunkt in eine stationäre Einrichtung gezogen, eine Person bezieht Pflegegeld und eine Person die Kombinationsleistung. Bei 6 Personen (60,0 %) gibt es keine Verände-

ngen. In der ersten Erhebung beziehen 8 Personen Kombinationsleistungen, davon erhal- Pflegegeld. Für 3 Personen

Tabelle 20: Inanspruchnahme von ngen aus der rs im N

ruten in N2 4 Personen (50,0 %) Sachleistungen und eine Person(37,5 %) ändert sich die Nutzung der Leistung nicht (Tabelle 20).

Leistu Pflegeve icherung Vergleich N1 und 2 DLZ

Leistu der Pflegever herung Nngen aus sic 2

Pflegeg eldSach-

leis g tunKombi- Vollstatio-

näleistung re Pflege Gesamt Pflegegeld 4 0 0 1 5 Sachleistung 1 6 1 2 10 Kombileistung 1 4 3 0 8 Vollstationäre Pflege 0 0 0 4 4

Leistung Pfleg.Vers. N1

weiß nicht 0 0 0 0 0 Gesamt 6 10 4 7 27

Für den Sozialdienst Erwachsene konnten insgesamt nur 13 Beratungsfälle ausgewertet werden. Hier zeigen sich keine großen Veränderungen (Tabelle 21).

Tabelle 21: Inanspruchnahme von Leistungen aus der Pflegeversicherung im Vergleich N1 und N2 SDE

Leistungen aus der Pflegeversicherung N2

Pflegegeld Sach-

leistung Kombi-leistung

Vollstatio-näre Pflege Gesamt

Pflegegeld 1 2 0 0 3 Sachleistung 0 5 0 0 5 Kombileistung 0 1 2 0 3 Vollstationäre Pflege 0 0 0 0 0

Leistung Pfleg.Vers. N1

weiß nicht 0 2 0 0 2 Gesamt 1 10 2 0 13

81

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Zwischenfazit Obwohl die beiden Befragungszeitpunkte nur 4 Monate auseinander liegen, sind bei den

atsuchenden der Pflegestützpunkte in erheblichem Maß Veränderungen festzustellen. So

Befragung sind zu N2 in Pflegestufe II hochge sfälle nut-zen die Betroffenen einen ambulanten Pflegedien m Me unk s alles kann ein Effekt der Beratung sein.

Die meisten Angehörigen der Pflegestützpunkte (18,3 %) pflegen ihre pflegebedürftigen An-g rigen in einem en 21 und 40 Stunden/ Woche zum ersten Messzeitpunkt N1. nach de eratung zeigen sich bei einem Drittel dieser pfle-genden Angehörige zeitliche mfang für flege und etreuung rückgegangen ist. Dies könnte mit der verstärkten Nutzung der ambulanten Dienste zusammenhängen, die zu beobachten und ch auf die Beratung zurückzuführen ist. Allerdings sind die Fall-zahlen zu klein, um belastbare Aussagen abzuleiten

ezüglich der Inanspruchnahme von Leistungen aus der Pflegeversicherung zeigen sich vier

n ie Nutzerzufriedenheit wurde über die erste telefonische Nutzerbefragung (N1) erhoben,

Bei der Interpretation der Ergebnisse muss be durch ver-schiedene personale Faktoren beeinflusst können. Die n N denfeld ihres Besuchs in der Beratung ivid orste ü titu s B h durch die Beraterinnen vermittelten Hilfestellungen ausgeprägt haben, die sich in ten niede chlagen können. Durch den Wunsch nach Unter-stützung und Fortbestand des Angebots der Beratungsinstitutionen können so „sozial er-wünschte“, also be timmende, Antworten zustande kommen, um zur positiven Darstellung der Ins beizutragen (Atteslander 2008; Bortz, Döring 2009).

Die Auswertungen dieser Nutzerzufriedenheit erfolgen für die Beratungsstellen insgesamt und institutionsspezifisch für die Gruppen der Pflegestützpunkte (PSP), Dienstleistungszent-

n (DLZ) und des Sozialdiensts Erwachsene (SDE). Eine Betrachtung einzelner Beratungs-

lle (N1) ie Nutzer kommen mit konkreten Fragestellungen in die Beratungsstellen, die im Gespräch

Aussage, inwieweit diese spezifischen Fragen beantwortet werden konnten. Hier zeigt sich institutionsübergreifend das Bild einer hohen Z an, dass Ihre Fragen „voll und ganz“ beantwortet wurden.

Rsind annähernd 40,0 % der Hilfe-/ Pflegebedürftigen ohne Pflegestufe zum zweiten Mess-zeitpunkt N2 in Pflegestufe I eingestuft. 20,0 % mit Pflegestufe I zum Zeitpunkt der ersten

stuft worden. In 22,0 % der Beratungst zu sszeitp t N2. Die

ehö zeitlichen Umfang zwisch Vier Monate r Bn, dass der U P B zu

womögli.

B4 Monate nach der ersten Beratung dagegen nur wenige Veränderungen. Wenige Verände-rungen zeigen sich auch bzgl. der untersuchten Variablen Pflegestufe, Betreuungsarrange-ment, Pflege- und Betreuungszeit der pflegenden Angehörigen und Veränderungen bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung bei Nutzern der Dienstleistungs-zentren und des Sozialdienstes Erwachsene.

5.5.2 Zufriedenheit der Nutzer mit den BeratungsinstitutioneDund in der zweiten Befragung (N2) vier Monate nach Erstbefragung mit denselben Nutzernwiederholt, um Veränderungen der Zufriedenheit im Zeitverlauf festzustellen.

achtet werden, dass die Antworten sein

sstelle ind meistellungen

utzer werber die Ins

im Vor-tion, dauelle V

eratungsgespräc , oder dieden Antwor rs

sonders zustitution

restellen ist aufgrund geringer Fallzahlen nicht sinnvoll.34

5.5.2.1 Ergebnisse zur Nutzerzufriedenheit, erste BefragungsweDmit den Beratern erörtert werden. Ein Gradmesser für die Zufriedenheit der Nutzer ist die

ufriedenheit: 96 % der Nutzer gaben

34 Die Fallzahlen gehe ben genannten Probleme de n der Berat institutionen bei

krutierung der Interviewpartner und den Abbruchquo er Interview urück (siehe Abschnitt 4.3.4). n auf die o r Mitarbeiteri nen ungs

der Re ten d s z

82

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Besonders positiv aufgefallene Aspekte Besonders gut gefielen den Nutzer dabei die entspannte und menschliche Atmosphäre so-wie die Hilfsbereitschaft der Berater (47 %), an zweiter Stelle wurde die Kompetenz der Mit-arbeitern positiv bemerkt (36 %). Zeitliche Aspekte wie der kurzfristige Erhalt eines Ge-sprächstermins oder die ausreichende Zeit für die Beratung standen an dritter Stelle der po-sitiven Merkmale (14 %).

Abbildung 38: Positiv vermerkte Aspekte der Beratung

Was gefiel den Nutzern besonders gut?

90%

100%

50%

60%

70%

80%

40%

20%

30%

0%

10%

PSP DLZ SDE

Atmosphäre Kompetenz Zeitliche Aspekte

In der institutionsspezifischen Betrachtung zeigt sich, dass die Nutzer der Pflegestützpunkte die „Atmosphäre“ in der Beratungsstelle weniger häufig positiv bemerkten als die Nutzer der DLZ und SDE. Die „Kompetenz“ wiederum wird in den PSP häufiger positiv erwähnt als in den anderen Institutionen (Abbildung 38). Eine Erklä ur ng für diese Verteilung könnte in der

Beratungsstelle aufgenommen haben (per-önlich oder telefonisch). Nimmt man die zweitbeste Bewertungsmöglichkeit in die Auswer-ng hinzu, entscheiden sich insgesamt 95 % der Befragten für eine der beiden höchsten ewertungen.35 Interessant ist die institutionsspezifische Betrachtung der „völlig zufriedenen“ utzer. Hier zeigt sich, dass sich knapp 70 % der PSP-Nutzer, aber nur 50 % bzw. 55 % der

DLZ- bzw. SDE-Nutzer für diese Variable entschieden haben. Die Gesamtzufriedenheit mit

unterschiedlichen Klientel liegen. Gesamtzufriedenheit mit der Beratungsstelle Die Frage nach der Gesamtzufriedenheit beantworteten fast zwei Drittel der Nutzer mit „völlig zufrieden“ (61 %). Dabei ist es unerheblich, ob die Nutzer Angehörige oder Pflegebedürftige waren, und in welcher Form sie Kontakt mit der stuBN

Hier zeigt sich vermutlich der oben beschriebene Effekt der „sozialen Erwünschtheit“. 35

83

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der Institution scheint also in den PSP größer zu sein als in den anderen beiden Institutions-formen (Abbildung 39) – dies gilt sowohl wenn nur die erstbeste als auch wenn erst- und zweitbeste Antwortoption berücksichtigt werden.

Abbildung 39: Gesamtzufriedenheit mit der Institution

Gesamtzufriedenheit

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

PSP DLZ SDE

völlig unzufrieden

völlig zufrieden

Verbesserungsvorschläge der Nutzer Knapp 30 % der Nutzer haben Verbesserungsvorschläge für die Beratungsinstitutionen, die

nach mehr Öffentlichkeitsarbeit, mehr oder verbesserter formation zu speziellen Fragestellungen (z. B. medizinischen, juristischen oder Vermö-

sich überwiegend auf den Wunsch Ingensfragen) und Ausweitung der Angebote bezogen (Abbildung 40).

84

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Abbildung 40: Verbesserungsvorschläge

Art der Verbesserungsvorschläge

0

5

10

15

20

25

30

Informati

onen

Zugang B

eratungsste

lle

mehr P

ersonal

Privats

phäre

Öffentlic

hkeitsa

rbeit

Angebote

Stukturen

vor O

rt

Empathie

der Mita

rbeit

er

35

5.5.2.2 Ergebnisse zur Nutzerzufriedenheit, Vergleich der ersten und zweiten Befra-gungswelle (N1/N2)

ie Zufriedenheit mit der Beantwortung der Fragen der Nutzer durch die Berater ist zur zwei-um verändert: 93 % der Nutzer befanden ihre Fragen „voll und ganz“

en Befragungszeitpunkt). Die Gesamtzufriedenheit

zpunkte auch zum Zeit-punkt der zweiten Befragung erkennbar höher als bei den anderen Beratungseinrichtungen. Gleichzeitig unterscheidet sich aber die Entwicklung: Während die Anzahl der „völlig zufrie-denen“ Nutzer bei DLZ und SDE sinkt (um 5 Prozentpunkte bzw. 11 Prozentpunkte), steigt die Zufriedenheit der Nutzer der Pflegestützpunkte um 9 Prozentpunkte (auf 78 %) (Abbildung 41). Dies spricht dafür, dass sich die Beratung der Pflegestützpunkte vorteilhafter auf die Situation der Ratsuchenden ausgewirkt hat als bei den anderen Beratungsinstitutio-nen und die Befragten dem in der zweiten Befragung durch entsprechend veränderte Zufrie-denheitswerte Ausdruck verleihen.

Verbesserungsvorschläge wurden im Bezug auf die Gesamtzahl der interviewten Nutzer zum zweiten Befragungszeitpunkt im selben Maße geäußert wie zum ersten Mal. Bei den Nutzern der DLZ und der SDE steigt die Zahl der Vorschläge, die Nutzer der Pflegestützpunkte for-mulieren weniger Vorschläge als im ersten Interview. Insgesamt wurden überwiegend Ver-besserungsvorschläge geäußert, die auf die Ausweitung des Beratungsangebots und die Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit der Institutionen zielen, und damit dieselben Themen ansprechen wie in der ersten Erhebung.

Dten Befragungswelle kabeantwortet (gegenüber 96 % zum erstmit der Beratung sinkt leicht: 59 % der Nutzer sind zum Zeitpunkt N2 „völlig zufrieden“ (ge-genüber 61 % N1).

Bemerkenswert ist auch hier wieder das Ergebnis der institutionsspezifischen Betrachtung: So ist die Gesamtzufriedenheit für die Ratsuchenden der Pflegestüt

85

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Abbildung 41: Gesamtzufriedenheit, Vergleich Beratungszeitpunkte 1 und 2

Gesamtzufriedenheit mit der Beratungsinstitution

100%

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

N1 N2 N1 N2 N1 N2

PSP DLZ SDE

völlig unzufrieden

völlig zufrieden

I ermittelten Niveaus der Zufriedenheit muss die Gefahr einer

implementiert wurden, verschieben sich die Zufriedenheitswerte noch

Zwischenfazit nsbesondere hinsichtlich des

Verzerrung aufgrund gewünschtem Antwortverhaltens und der Selektion der Interviewten be-rücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund stellen die Pflegestützpunkte ihre Nutzer zu knapp 80 % „völlig zufrieden“, die Dienstleistungszentren und der Sozialdienst Erwachsene tun dies zu etwa 50 %. Zum Zeitpunkt der zweiten Befragung, als die Ergebnisse der Bera-tung zum Teil bereitseinmal: bei den Pflegestützpunkten nach oben und bei den anderen Beratungsinstitutionen nach unten, dann unter die 50 %-Marke.

Die Beantwortung der Fragen der Nutzer konnte in über 90 % der Fälle in allen Institutionen voll und ganz erfolgen. Die menschliche Atmosphäre in den Beratungsstellen und die Kom-petenz der Mitarbeiter wurden von den Nutzern als besonders positiv herausgehoben. Den-noch sollte die vergleichsweise hohe Zahl an Verbesserungsvorschlägen zur Weiterentwick-lung anregen, besonders in den Bereichen spezifischer Hintergrundinformationen, Auswei-tung des Angebots und Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit.

86

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6 Hochrechnung zur Zahl der Begutachtungen durch den MDK und der Pflegebe-

setzliche Pflegeversicherung mittels der folgenden Fragestellung untersucht:

. Welche Auswirkungen hat die Entwicklung der Pflegegeldempfänger bis 2030 auf die ge-sgaben nach §§ 36, 37 u. 38 SGB XI für die gesetzlichen Pflegeversiche-

Pflegebedürftigen und den flegegeldempfängern wurden in einer Sonderauswertung vom Statistischen Landesamt in

Bremen (StaLa 2010a-d) bezogen. Hier bilden die Zahlen des Jahres 2007 die Berech-nungsgrundlage für die spätere regionalspezifische Hochrechnung. Anders als bei den Daten zu den Begutachtungen durch den MDK, sind die Daten zu den formell-ambulanten und sta-tionären Pflegebedürftigen und den Pflegegeldempfängern nach Alterskategorien, Ge-schlecht, Wohnort und Pflegestufen differenziert. Weiterhin sind die Daten zu den Pflegebe-dürftigen nach dem Träger der Einrichtung (privat vs. freigemeinnützig) unterteilt. Zu den sta-tionären Fallzahlen liegen ferner Angaben zu der Art der Unterbringung (Dauer-, Kurzzeit- und Tagespflege) vor. Bei den Pflegegeldempfängern kann weiterhin nach der Art der Pfle-gegeldleistung (ausschließlich Pflegegeld vs. Kombileistungen) differenziert werden. Post-leitzahlenspezifische Fallzahlen liegen wie auch bei den Begutachtungen nicht vor. Zur bes-

dürftigen im Land Bremen im Jahr 2030

6.1 Hintergrund Mit der regionalspezifischen Projektion zur Entwicklung der zukünftigen Zahl der Pflegebe-dürftigen für das Land Bremen soll eine Grundlage ermittelt werden, um einen Trend des künftigen Beratungsbedarfes der Pflegestützpunkte zu erhalten. Hierzu sollen nachfolgend drei grundsätzliche Fragen beantwortet werden:

1. Wie wird sich die Zahl der Begutachtungen durch den MDK bis 2030 im Land Bremen entwickeln?

2. Wie wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2030 im Land Bremen entwickeln? Diffe-renziert nach:

a) formell-ambulanten und stationären Pflegebedürftigen,

b) Pflegegeldempfänger: Pflegebedürftigen, die ausschließlich Pflegegeld („informel-le Pflege“) und Pflegebedürftige die Kombinationsleistungen erhalten und

c) Pflegebedürftigkeit insgesamt (informelle + formell-ambulante + stationäre Pfle-gebedürftige)

Zu den Fragen 2a und 2b werden insbesondere Entwicklungen differenziert nach dem Ge-schlecht, dem Alter, dem Wohnort, der Pflegestufe und dem Pflegearrangement bzw. den Pflegegeldleistungen dargestellt. Aufbauend auf den Ergebnissen zu der Entwicklung der Pflegegeldempfänger bis 2030 werden zusätzlich die finanziellen Auswirkungen auf die ge-

3setzlichen Aurung bei

a) keiner Präferenz zwischen informeller Pflege und Kombileistungen,

b) einer erhöhten Präferenz von Kombileistungen und

c) einer erhöhten Präferenz informeller Pflege?

6.2 Datengrundlage Zur Hochrechnung der ambulanten und vollstationären Begutachtungen werden die Zahlen des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS 2010: 17f.) des Jahres 2009 für das Land Bremen als Berechnungsgrundlage verwendet. Eine de-tailliertere Differenzierung nach Alter, Geschlecht, Wohnort (Bremen vs. Bremerhaven) und Postleitzahlen ist aufgrund der vorliegenden Datenlage nicht möglich.

Daten zu den Zahlen der formell-ambulanten und stationärenP

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seren Übersicht werden in Tabelle 22 die jeweiligen Datengrundlagen und deren Differenzie-rung dargestellt.

Tabelle 22: Übersicht Datengrundlage zur Hochrechnung

Daten zu… Jahr Differenzierung

Begutachtungen des MDK 2009 Sektoral (ambulant vs. vollstationär)

Pflegebedürftige36 200737

Geschlecht (männlich vs. weiblich) Alterskategorien (<15, 15-59, 60-64, 65-69, 70-74, 75-79 und 80+) Pflegestufen (I, II und III38) Sektoral (formell-ambulant vs. stationär (Kurzzeit-, Tages- und Dauerpflege)) Träger der Einrichtung39 (privat vs. freigemeinnützig) Wohnort (Bremen vs. Bremerhaven)

Pflegegeld-empfäng Pflegestufen (I, II und III ) er 200740

und 80+) 41

Geschlecht (männlich vs. weiblich) Alterskategorien (<15, 15-59, 60-64, 65-69, 70-74, 75-79

Pflegegeldleistungen (ausschließlich Pflegegeld („infor-melle Pflege“) vs. Kombileistungen) Wohnort (Bremen vs. Bremerhaven)

Quelle: Eigene Darstellung.

6.3 Methodisches Vorgehen In Anlehnung an das methodische Vorgehen zur Hochrechnung dementer Personen im BARMER GEK Pflegereport 2010 (Rothgang et al. 2010) erfolgt die Hochrechnung für die

dellrechnung.

spezifische Prävalenzen kon- Entwick-

hr 2030 Anteilswerte berechnet und anschließend für das Land Bremen zusammengerechnet werden. Um die allgemeine Pfle-

Bremens im Jahr 2030 darzustellen, werden die einzelnen Hoch-

es in Bremen entnom-

Begutachtungen durch den MDK, die formell-ambulanten und stationären Pflegebedürftigenund die Pflegegeldempfänger für das Land Bremen bis 2030 als Status quo-Mo„Status quo“ bezieht sich darauf, dass alters- und geschlechtsstant gehalten und aufgrund der jeweiligen regionalspezifischen demographischenlung für die Stadt Bremen und Bremerhaven bis zum Ja

gebedürftigkeit des Landesrechnungsergebnisse von den formell-ambulanten, den stationären und den informell Pfle-gebedürftigen (Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten) abschließend kumu-liert dargestellt.

Die regionalspezifische Bevölkerungsvorausberechnung für die Stadt Bremen bis 2030 wird dem kleinräumigen Informationssystem42 des Statistischen Landesamtmen. Die Modellrechnung zur Bevölkerungsvorausberechnung der Stadt Bremen basiert auf 36 Personen, die noch keiner Pflegestufe zugeordnet worden sind, werden nicht mit in die Datenbasis einbezo-

gen. 37 Pflegebedürftige am 15.12.2007 in Pflegediensten bzw. Pflegeheimen. 38 Härtefälle wurden der Pflegestufe III zugeordnet. 39 Nur für ambulante Pflegebedürftige, da für die stationären Basisdaten hier nur eine Differenzierung nach Al-

tersgruppen, nicht aber nach Geschlecht vorlag. 40 Empfänger von Pflegegeld am 31.12.2007. 41 Härtefälle wurden der Pflegestufe III zugeordnet. 42 Siehe hierzu: http://www.statistik-bremen.de/soev/statwizard_step1.cfm [Stand: 10.01.2011].

88

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den Einwohnermeldebestand vom 31.12.2008. Um die alters- und geschlechtsspezifischen Anteilswerte ab 2008 für die Hochrechnungen bilden zu können, werden weiterhin die Ist-

erte des Einwohnermelderegisters der Stadt Bremen für das Jahr 2007 als Grundlage he-ngezogen. Annahmen zum methodischen Vorgehen der städtischen Bevölkerungsvoraus-

nd Zu- und Fortzügen konnten nicht igene regionalspezifische Bevölke-

berechn ng e Anteilwerte aus der 12. koordinierte Bevölke-chnung des Bundes (Statistisches Bundesamt 2009) ab dem Jahr 2009 bis

wend e inden. Weiterhin sind die Ist-Werte der Jahre 2007 und 2008 zur gen worden (Statisti-sches Bundesamt 2008 undbilden zu können.

or ie nd dem methodischen Vorgehen kön-ie fo -am flegegeld-

empfänger alters-, geschlech m jeweiligen Differenzierungsgrad berech e werden sich primär auf formell-ambulan ehen. Für die Hochrechnung der Begutachtungen durch d , geschlechts- und wohnortspe-zifischen Fallwerte vorhanden, sodass hier zwei Varianten zur Prognose angewendet wer-

ste Varia ru rsgruppe u ochrechnung

bis 2030 aus der Veränder Altersgruppe 60+ resultiert. Die zweite Va eisten Begutachtungen ab der Altersgruppe 70+ stattfinden. Zur Bildung der Anteilswerte e

ölkerungsvorausberechnung der Stadt Bremen verwendet.

Abschließend erfolgt aus den Ergebnissen zur Hochrechnungen der Pflegegeldempfänger h §§ 36-38 SGB XI im Jahr 2030 im Vergleich zu den Ba-

der Pflegesachleistung des jeweiligen Betrags pro Monat veranschlagt wird.

fisc Geldbeträge des Jahres 2007 nach §§ 36, 37 SGB XI und für das Hochrech-s Jahres 2012 nach §§ 36, 37

er Geldbeträge und Ausgaben für Härtefälle und

Wraschätzung in Bezug auf Geburten, Wanderungssalden uidentifiziert werden. Für die Stadt Bremerhaven ist keine erungsvoraus ung a elegt, sodass dirungsvorausbere2030 unter Ver ung d r Variante 1-W143 Anwendung f

Bildung der Datenbasis herangezo 2010), um alters- und geschlechtsspezifische Anteilswerte ab-

benen Datengrundlage ubulanten und stationären Pflegebedürftigen und die Pts- und wohnortspezifische Hochrechnungen mit denet werden. Graphische Darstellungsergebniss

te Hochrechnungsergebnisse bezi

Aufgrund der zuvnen somit für d

beschrrmell

en MDK sind jedoch keine alters-

ht auf der Annahme, dass die überwiegenden Begutachtungenrchgeführt werden. Das hat zur Folge, dass die Hung der bevölkerungsbezogenen Anteilswerte derriante geht davon aus, dass die m

der zwei Szenarien wird hier di

den: Die erab der Alte

nte be 60+ d

regionalspezifische Bev

eine Darstellung der Ausgaben nacsisdaten aus dem Jahr 2007 für drei Szenarien:

1. keine Präferenz zwischen informeller und Kombileistungen: Das erste Szenario geht davon aus, dass in den Fällen, in denen ausschließlich Pflege-geld gezahlt wird, 100% des jeweiligen Betrags pro Monat angerechnet werden und in den Fällen, in denen Kombileistung bezogen werden, 50% des Pflegegeldes + 50% der Pflegesachleistung des jeweiligen Betrags pro Monat veranschlagt wird.

2. eine erhöhten Präferenz von Kombileistungen: Das zweite Szenario geht davon aus, dass in den Fällen, in denen ausschließlich Pflege-geld gezahlt wird, 100% des jeweiligen Betrags pro Monat angerechnet werden und in den Fällen, in denen Kombileistung bezogen werden, 30% des Pflegegeldes + 70% der Pflegesachleistung des jeweiligen Betrags pro Monat veranschlagt wird.

3. eine erhöhten Präferenz informeller Pflege: Das dritte Szenario geht davon aus, dass in den Fällen, in denen ausschließlich Pflege-geld gezahlt wird, 100% des jeweiligen Betrags pro Monat angerechnet werden und in den Fällen, in denen Kombileistung bezogen werden, wird 70% des Pflegegeldes + 30%

Grundlage für die Berechnungen bilden hierbei für das Basisjahr 2007 die pflegestufenspezi-hen

nungsjahr 2030 die pflegestufenspezifischen Geldbeträge deSGB XI (Tabelle 23). Eine Dynamisierung dBetreuungsleistungen wurden nicht mit einbezogen.

43 Die Variante 1-W1 unterliegt den folgenden Anna

dern je Frau; die Lebenserwartung Neugeborenerhmen: Geburtenhäufigkeit annähernd konstant bei 1,4 Kin- Jungen liegt 2060 bei 85,0 und für Mädchen bei 89,2 Jah-

ren; jährliches Wanderungssaldo liegt bei +100.000 Personen.

89

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Tabelle 23: Übersicht Berechnungsgrundlagen zum Pflegegeld und zu den Pflegesachleistun-gen nach Pflegestufen 2007 vs. 2030

Art des Pflegegeldes Pflegestufe 2007 2030 (2012)

I 205 € 235 €

II 410 € 440 € Pflegegeld

III 665 € 700 €

I 384 € 450 €

II 921 € 1.100 € Pflegesachleistungen

III 1432 € 1550 € Quelle: Eigene Darstellung.

6.4 Ergebnisse

6.4.1 Begutachtungen durch den MDK im Jahr 2030 Im Datenbasisjahr 2009 wurden im Land Bremen 11.013 ambulante und 3.148 vollstationäre Begutachtungen durch den MDK durchgeführt (Abbildung 42). Aufgrund der regionalspezifi-schen demographischen Entwicklung wird die Zahl der Begutachtungen im Szenario 60+ von insgesamt 14.161 auf 17.271 ansteigen. Dies entspricht einer Steigerung von 22% im Zeit-

81 Begutachtungen zu erwarten. Im Szena-tachtungszahl in Höhe von

n ist, be-3 Fällen (+6 %).

raum von 2007 bis 2030. Von den 17.271 durchzuführenden Begutachtungen entfallen 13.432 auf ambulante und 3.839 auf vollstationäre Fälle. Bereits im Jahr 2020 ist eine pro-zentuale Steigerung von 9 % auf insgesamt 15.4rio 70+ ist im Jahr 2030 ist von einer marginal höheren Begu17.529 Fällen (+23,8 %) auszugehen. Hier entfallen die Begutachtungen auf 13.632 ambu-lante und 3.897 vollstationäre Fälle. Der einzig erkennbare Unterschied zwischen den Sze-narien 60+ und 70+ führt im Zeitraum von 2011 bis 2021 zu deutlichen Unterschieden in den vorausberechneten Begutachtungen. Während beispielhaft im Jahr 2014 in dem Szenario 60+ von einer gesamten Begutachtungszahl in Höhe von 14.643 Fällen auszugeheziffert sich diese im Szenario 70+ bereits auf 15.52

Insgesamt ist festzustellen, dass sich die Zahl der durchzuführenden Begutachtungen durch den MDK im Land Bremen aufgrund der regionalspezifischen demographischen Entwicklung der Stadt Bremen von 14.161 Fällen im Jahr 2007 bis auf 17.271 – 17.529 Fällen (+22% bis +23,8%) im Jahr 2030 erhöhen wird.

90

Page 91: Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

Abbildung 42: Projektion der ambulanten/vollstationären Begutachtun-gen durch den MDK im Land Bremen bis 2030

11.0

13

11.4

69

12.0

39

12.8

38

148

3.27

8

3.44

1

3.67

0

4.000

6.000

8.000

14.000

18.000

13.4

32

3.

10.000

12.000

0

3.83

9

2.000

16.000

20.000

ambulant 60+ vollstationär 60+ ambulant + vollstationär 70+

tige in formell-ambulanter und stationärer Pflege im Jahr 2030 inen Pflegedienst betreut werden

Pflegebedürftige der Altersgruppe 0+ angehörten, werden es im Jahr 2030 rund 5.464 (+46 %) sein.

In einer weiterführenden Analyse der prognostizierten formell-ambulanten pflegebedürftigen Fallzahlen nach dem Träger der Einrichtung (Abbildung 46) zeigt sich, dass es zu keiner deutlich unterschiedlichen Inanspruchnahmesteigerung von freigemeinnützigen oder privaten Trägern kommen wird, wenn die individuellen Präferenzen der formell-ambulanten Pflegebe-dürftigen bei der Auswahl der Träger aus 2007 auf das Verhalten im Jahr 2030 übertragen werden. Waren 2007 noch 3.467 Pflegebedürftige in einer freigemeinnützigen Einrichtung, so werden es – gemäß dieser Berechnung – 2030 bereits 4.454 formell-ambulant Pflegebe-dürftige sein (+28,5 %). Auch bei den pflegebedürftigen Personen in privaten Einrichtungen werden bis 2030 Fallzahlensteigerungen von +28,7 % erwartet.

6.4.2 PflegebedürfDie Zahl der Pflegebedürftigen, die (u. a. auch) durch e(„formell-ambulante Pflegebedürftige“), im Land Bremen wird sich insgesamt von 5.926 im Jahr 2007 auf 7.921 Pflegebedürftige im Jahr 2030 erhöhen (+34 %) (Abbildung 43). Von den formell-ambulanten Pflegebedürftigen im Jahr 2007 entfallen 3.310 auf die Pflegestufe I, 1.987 auf die Pflegestufe II und 629 auf die Pflegestufe III. Basierend auf der regionalspezifi-schen Hochrechnung wird die Anzahl der formell-ambulanten Pflegebedürftigen im Jahr 2030 in der Pflegestufe I auf 4.432 (+34 %), in der Pflegestufe II auf 2.692 (+35 %) und in der Pflegestufe III auf 797 (+27 %) ansteigen. In einer weiteren differenzierten Betrachtung der Entwicklung nach Geschlecht und Pflegestufen wird deutlich, dass sowohl für Männer als auch für Frauen mit einer konstanten Zunahme der formell-ambulanten Pflegebedürftigen in allen Pflegestufen bis 2030 zu rechnen ist (Abbildung 44). In Pflegestufe I sind dies für Män-ner +58 % (Frauen: +27 %), in Pflegestufe II für Männer +59 % (Frauen: +25 %) und in Pfle-gestufe III für Männer +38 % (Frauen: +19 %). Damit weisen Männer eine prozentual deut-lich höhere Fallzahlsteigerung auf als Frauen. Grundsätzlich sind Frauen jedoch deutlich häufiger (absolute Werte) von formell-ambulanter Pflegebedürftigkeit im Land Bremen betrof-fen als Männer.

In einer Auswertung der Entwicklung der Pflegebedürftigen im Land Bremen bis 2030 nach Altersgruppen (Abbildung 45) wird ersichtlich, dass der deutliche formell-ambulante Pflege-bedürftigkeitszuwachs insbesondere der Zunahme der Pflegebedürftigen in der Altersgruppe 80+ zuzuordnen ist. Während im Jahr 2007 noch 3.746 8

91

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Abbildung 43: Projektion formell-ambulanter Pflegebedürftiger im Land Bremen differenziert nach Pflegestufen bis 2030

Abbildung 44: Projektion formell-ambulanter Pflegebedürftiger im Land Bremen differenziert nach Geschlecht und Pflegestufen bis 2030

Abbildung 45: Projektion formell-ambulanter Pflegebedürftiger im Land Bremen differenziert nach Altersgruppen bis 2030

92

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Abbildung 46: Projektion formell-ambulanter Pflegebedürftiger im Land Bremen differenziert nach dem Träger der Einrichtung bis 2030

D rd von 5.929 im Jahr 2007 auf 7.896 im Jahr 2030 ansteigen (+33 %). Damit steigen die stationären Fallzahlen insgesamt annähernd in gleicher prozentualer Höhe wie die formell-ambulanten Fallzahlen. Auf Pflegestufe I entfallen im Jahr 2007 1.994, auf Pflegestufe II 2.511 und auf Pflegestufe III 1.424 stationär versorgte Pflegebedürftige. Bis 2030 wird sich deren Zahl n in Pflegestufe I um +33,6 % (auf 2.665), in Pflegestufe II um +34 % (auf 3.369) und in Pflegestufe III um +30,7 % (auf 1.862) erhöhen.

In der geschlechts- und pflegestufenspezifischen Projektion der stationären Pflegebedürfti-gen wird deutlich, dass im Vergleich zu der Entwicklung der formell-ambulanten Pflegebe-dürftigen, die Fallzahlen in der Pflegestufe II und III höher sind und das Frauen noch mehr (absolute Werte) von stationärer Pflegebedürftigkeit betroffen sind als Männer. Bei der al-tersspezifischen Projektion sind keine signifikant anderen Tendenzen als bei den formell-ambulant Pflegebedürftigen zu erkennen, außer, dass die Altersgruppe der über 80-jährigen noch stärker vertreten ist. Hier sind es 2007 4.088 und 2030 knapp 5.791 stationäre Pflege-bedürftige (+41,7 %) im Land Bremen.

Unter den Pflegebedürftigen in stationärer Pflege befindet sich der überwiegende Teil in ei-ner vollstationären Einrichtung. Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) wird im Land B ollstationären Unter-b er 5.929 vollstationären Pflegebedürftigen (92,8%) in Dauerpflege. Bis 2030 wird sich die Zahl auf 7.338 erhöhen (+ 33 %). Damit wird deutlich, dass praktisch der gesamte stationäre Pflegebedürftigkeitszuwachs in der Dauer-pflege stattfinden wird.

Insgesamt nimmt die Zahl der Pflegebedürftigen in formell-ambulanter und stationärer Pflege im Land Bremen von 11.855 im Jahr 2007 auf 15.817 im Jahr 2030 zu (+33 %). Eine diffe-renzierte Analyse der Status quo-Prognose nach dem Wohnort (Abbildung 47) gibt weiterhin Auskunft darüber, ob eher mit einer erhöhten Pflegebedürftigkeitszunahme in der Stadt Bre-men oder eher in Bremerhaven zu rechnen ist. Die wohnortspezifischen Fallzahlen verteilen sich 2007 für Bremen auf 4.646 und für Bremerhaven auf 1.280 Pflegebedürftige in formell-ambulanter Pflege. Bis 2030 hat die Stadt Bremen einen formell-ambulanten Pflegebedürf-tigkeitszuwachs von +31,2 % (auf 6.096 Fälle) und die Stadt Bremerhaven von +43 % (auf 1.825 Fälle) zu erwarten. Für die stationären Pflegebedürftigen ist von annähernd identi-schen prozentualen Steigerungen auszugehen. 2007 waren 5.134 Personen in der Stadt Bremen und 795 Personen in der Stadt Bremerhaven in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht. Bis 2030 ist für den städtischen Raum Bremen eine Steigerung von +31,4 % und für Bremerhaven von +44,5 % zu erwarten.

ie Zahl der stationär versorgten Pflegebedürftigen im Land Bremen wi

remen nur geringfügig genutzt, Dauerpflege ist die häufigste Art der vringung für Pflegebedürftige. 2007 waren 5.501 d

93

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Abbildung 47: Projektion formell-ambulanter Pflegebedürftiger im Land Bremen differenziert nach Wohnort bis 2030

Insgesamt wird in Bremerhaven also eine deutlich höhere prozentuale Steigerung von for-mell-ambulanter und stationärer Pflegebedürftigkeit stattfinden als in der Stadt Bremen, gleichwohl muss für die Stadt Bremen natürlich von höheren absoluten Fallzahlensteigerun-gen ausgegangen werden.

6.4.3 Pflegegeldempfänger im Jahr 2030 Die Zahl der Pflegegeldempfänger wird sich gemäß der Modellrechnung von 11.324 im Jahr

Prognose der Pflegebedürftigen nach Alter und Ge-

gebedürftige Kombinationen aus Pflegegeld- und Pflegesachleistun-

2007 auf 14.277 Leistungsempfänger im Jahr 2030 (+ 26,1 %) erhöhen (Abbildung 49). Eine differenzierte Betrachtung der Pflegegeldempfänger nach Pflegestufen ergibt, dass der größ-te Anteil der Leistungsbezieher der Pflegestufe I und dann aufsteigend zuzuordnen ist. Bis 2030 wird sich die anteilige Verteilung nach Pflegestufen nicht signifikant verändern. Waren 2007 noch 62 % in Pflegestufe I, 30 % in Pflegestufe II und 8 % in Pflegestufe III, so werden es 2030 ein Prozentpunkt mehr in Pflegestufe I, ein Prozentpunkt weniger in Pflegestufe II und ein Prozentpunkt mehr in Pflegestufe III sein.

Wie auch schon bei der differenziertenschlecht wird auch für die Leistungsbezieher von Pflegegeld deutlich (Abbildung 50), dass die Altersgruppe 80+ den deutlichsten Zuwachs an Leistungsbeziehern haben wird. Bei den Männern ist für diese Altersgruppe eine Verdoppelung der Zahl der Leistungsbezieher (+103,7 %) und bei den Frauen immerhin eine Steigerung in Höhe von +32 % bis 2030 fest-zustellen.

Im Jahr 2007 haben im Land Bremen 8.758 Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld (77,3 %) und 2.566 Pflegen (22,7 %) erhalten. Bis 2030 wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen („informelle Pflege“) auf 10.732 (+ 22,6 %) und die Zahl der Pflegebe-dürftigen, die Kombinationen aus Geld- und Pflegesachleistungen auf 3.537 (+ 38 %) erhö-hen. Damit nimmt der relative Anteil der Leistungsbezieher von Kombinationsleistungen deutlicher zu als die ausschließlichen Empfänger von Pflegegeld. Geschlechtsspezifische Unterschiede in der Verteilung nach den Bezugsarten sind wie auch schon bei der Projektion der formell-ambulanten und stationären Pflegebedürftigen zuvor zu erkennen. 7.230 der ins-gesamt 11.324 Leistungsbezieher (knapp 64 %) im Jahr 2007 sind Frauen. Bis 2030 erhöht sich deren Zahl auf 8.646 und stellt dann einen Gesamtanteil von 61 % dar. Folglich ist ein höherer relativer männlicher Fallzahlenzuwachs bei den Pflegegeldempfängern zu erwarten.

94

Page 95: Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

Abbildung 48: Pflegegeldempfänger differenziert nach Geschlecht, Pfle-gestufe und Pflegegeldleistung bis 2030

Abbildung 49: Pflegegeldempfänger im Land Bremen differenziert nach Pflegestufen bis 2030

Abbildung 50: Pflegegeldempfänger differenziert nach Geschlecht und Altersgruppen bis 2030

95

Page 96: Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

Abbildung 51: Pflegegeldempfänger differenziert nach Geschlecht, Pfle-gestufe und Pflegegeldleistung bis 2030

6 keit insgesamt bis 2030 Aus den einzelnen Status quo-Projektionen für die Zahl der Pflegebedürftigen in informeller, formell-ambulanter und stationärer Pflege kann die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen ermit-telt werden. Gemäß der Modellrechnung steigt deren Zahl im Land Bremen bis 2030 auf ins-gesamt 26.549 Pflegebedürftige an (Abbildung 52). Ausgehend von 20.613 Pflegebedürfti-gen im Jahr 2007 entspricht dies einer Zunahme von 29 %. In einer differenzierten Analyse nach dem Pflegearrangement wird deutlich, dass die Fallzahlsteigerungen für die formell-ambulante und die vollstationäre Pflege mit 33,7 % bzw. 33,2 % annähernd identisch sind, wohingegen der Anteil der informellen Pflege nur um 22,5 % (von 8.758 im Jahr 2007 auf 10.732 im Jahr 2030) ansteigt.

Wie aus Abbildung 53 hervorgeht, wird der relative Anteil der Pflegebedürftigen insgesamt am stärksten in Pflegestufe II mit 29,3 % von 7.012 Pflegebedürftigen im Jahr 2007 auf 9.064 im Jahr 2030 anwachsen. Der absolute Anteil steigt bis 2030 insbesondere in Pflegestufe I an. Waren es 2007 noch 10.898 Pflegebedürftige, so werden es in 2030 gemäß der Voraus-berechnung schon 14.114 Pflegebedürftige im Land Bremen sein.

Abbildung 52: Pflegebedürftigkeit (absolut) Land Bremen differenziert nach Pflegearrangement 2007 vs. 2030

.4.4 Pflegebedürftig

0

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

30.000

2007 2030

Jahr

8.758 10.732

5.9267.921

5.929

7.896

informell formell‐ambulant stationär

96

Page 97: Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

Abbildung 53: Pflegebedürftigkeit (absolut) Land Bremen differenziertnach Pflegestufen 2007 vs. 2030

0

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

30.000

2007 2030

Jahr

10.898 14.114

7.0129.0642.703

3.371

Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III

.4.5 Pflegegeldkosten im Jahr 2030 fängern mit deren pflegestufen- und leis-

. 2,00 Mio. €, im Szenario II (erhöhte Präferenz v. Kombileis-

Abbildung 54: Vorausberechnete Ausgaben (SGB XI) für Pflegegeld-empfänger im Land Bremen differenziert nach Pflegestufe und Leis-

6Aus den Hochrechnungen zu den Pflegegeldemptungsartspezifischen Verteilungen und den zuvor festgelegten Annahmen zu den Ausgaben für Leistungsbezieher nach dem SGB XI (Tabelle 23) ergeben sich für das Jahr 2007 monat-liche Ausgaben für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, in Höhe von insgesamt 2,61 Mio. € im Land Bremen (Abbildung 54). Davon entfallen 1,15 Mio. € auf die Pflegestufe I, 1,03 Mio. € auf Pflegestufe II und 0,43 Mio. € auf Pflegestufe III. Aufgrund der regionalspezifischen Entwicklung wird sich der monatliche Ausgabenbetrag für Pflegebedürf-tige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, bis 2030 auf 3,47 Mio. € erhöhen (+ 32,9 %). Für Leistungsbezieher von Kombinationsleistungen ergeben sich monatliche Ausgaben in Höhe von knapp 1,27 Mio. € im Jahr 2007. Bis 2030 wird dieser monatliche Betrag im Sze-nario I (keine Präferenz) auf catungen) auf 2,31 Mio. € und im Szenario III (erhöhte Präferenz informeller Pflege) noch auf 1,70 Mio. € ansteigen. Damit ergibt sich für Szenario I eine prozentuale Steigerung von 57 % für Szenario II von 81 % und für Szenario III noch eine Erhöhung von 37 %.

tungsart (3 Szenarien) bis 2030 in € pro Monat

97

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I mpfänger im Land B n (Abbildung 55). Auf Pflegestufe I entfielen 1,56 Mio. €, auf Pflegestufe II 1,63 Mio. € und auf Pflegestufe III 0,68 Mio. €. Im Szenario I würden 2030 rund 5.47 Mio. € und (+41 %) zusätzliche monatliche Ausgaben im Vergleich zu 2007 anfal-len. Für das Szenario II ist mit einer Steigerung von + 49 % (auf 5,77 Mio. €) und für das Szenario III von noch + 33 % (auf 5,16 Mio. €) auszugehen.

Abbildung 55: Vorausberechnete Ausgaben (SGB XI) für Pflegegeld-empfänger im Land Bremen differenziert nach Pflegestufen (3 Szena-rien) bis 2030 in € pro Monat

nsgesamt wurden im Basisdatenjahr 2007 3,88 Mio. € für Pflegegelderemen nach SGB XI ausgegebe

Insgesamt führt die regionalspezifische demographische Entwicklung im Land Bremen von 2007 bis 2030 zu einer monatlichen Ausgabensteigerung für Pflegegeldempfänger von 33 % bis 49 %. Dies entspricht zusätzlichen Ausgaben nach SGB XI für Empfänger von Pflegeleis-tungen in Höhe von ca. 1,28 bis 1,89 Mio. € pro Monat im Land Bremen. Für das Jahr 2030 müssten die gesetzlichen Pflegeversicherungen für Pflegegeldempfänger im Land Bremen über 15 Mio. € zur Verfügung stellen.

6.4.6 Limitationen D chtungen durch den M r Pflegegeldempfän-g gaben nach SGB XI unterliegen den zuvor definierten Annahmen zum methodischen Vorgehen einer Status quo-

die je nach Stärke der gebnisse führen kön-

lagen nicht vor. Diese kturen und einer PLZ-

veränderten

die 12. Koordinierte Be-zu Bevölke-

aktuelle Bevölkerungs-

Bevölkerungsvorausbe-dinierten Be-

völkerungsvorausberechnung zu einer Über- oder Unterschätzung der prognostizier-ten Fallzahlen für Bremerhaven führen könnte.

ie Ergebnisse der regionalspezifischen Hochrechnung zu den BegutaDK, der formell-ambulanten und stationären Pflegebedürftigen und deer (informelle Pflegebedürftige und Kombileistungen) und deren Aus

Prognose. Diese Annahmen vernachlässigen die folgenden Aspekte, Gewichtung zu einer Unter- oder Überschätzung der dargestellten Ernen:

1. PLZ-bezogene alters- und geschlechtsspezifische Fallzahlenwürden jedoch aufgrund der unterschiedlichen Sozialstrubezogenen regionalspezifischen demographischen Hochrechnung zu Ergebnissen führen (Über- und Unterschätzung).

2. Die Bevölkerungsvorausberechnung der Stadt Bremen und völkerungsvorausschätzung des Bundes unterliegen Annahmen, die rungsvorausschätzungen führen können, die bereits durchfortschreibungen überholt sind (Über- und Unterschätzung).

3. Für die Stadt Bremerhaven lag keine regionalspezifische rechnung vor, was unter Verwendung der Variante 1-W1 der 12. koor

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4. Es wurden altersgruppenspezifische Anteilwerte gebildet und keine Anteilswerte für Einzeljahre. Dies könnte zu falsch hohen, oder niedrigen Fallzahlen bzw. Anteilswer-ten führen.

5. Die Entwicklung der alters- und geschlechtsspezifischen „Pflege-Morbidität“ wurde aus den Basisdaten von 2007 übernommen und bis 2030 als konstant unterstellt. Potentielle Veränderungen in der „Pflege-Morbidität“ (KompressBi-Modalität) wurden nicht berücksichtigt (Über- oder Unterschätzung).

ion, Medikalisierung,

zum Pflegearrange-

ngebotsstrukturen von Pflegedienstanbietern könnte dazu füh-ren, dass die Verteilung der Pflegebedürftigen falsch hoch und/ oder falsch niedrig ist.

8. Gesetzliche Weiterentwicklungen der Pflegeversicherung könnten dazu führen, dass z. B. Pflegestufen neu definiert werden und somit andere Verteilungen und Ausga-ben entstehen könnten.

9. Kosten für Betreuungsleistungen wurden hier nicht berücksichtigt und führen zu ei-ner Unterschätzung der Ausgaben.

10. Eine Dynamisierung der Pflegegeldleistungen wurde nicht vorgenommen und führt eher zu einer Unterschätzung der Ausgaben.

6. Für die Entscheidung der Pflegebedürftigen und ihrer Familienments wurden lediglich Szenarien zugrunde gelegt.

7. Veränderungen der A

99

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7 Fazit Über die im Rahmen der Erhebung gewonnenen Daten und Informationen zur Evaluation der Pflegstützpunkte (PSP) und anderer Beratungseinrichtungen in Bremen kann festgehalten

stützpunkt bzw. 7 Kontakte pro

) kamen. Dies weist auf einen hohen Bedarf an

der Stadt Bremen, sind nicht vorhan-den.

Die Ergebnisse der Erfassung der Gesamtkontakte der Studie des KDA weisen für die 16 untersuchten Pflegestützpunkte große Unterschiede auf. So reicht die Anzahl der Kontakte von 203 Kontakten bis 10.410 Kontakten in den Stützpunkten in einem Erhebungszeitraum von 12 Monaten (KDA, 2010, S. 48f.). Die Autoren weisen darauf hin, dass diese Unter-schiede auf das Vorhandensein von bereits vorhandenen ähnlichen Beratungsangeboten an den Standorten der Pflegestützpunkte vor dem Projekt zurückgeführt werden könnte. Stütz-punkte, die diese Vorstrukturen nutzen bzw. darauf aufbauen, könnten den Bekanntheitsgrad in der Bevölkerung nutzen und ein bereits bestehenden Stamm an Nutzern übernehmen. Ei-ne andere Erklärung der Autoren nimmt die unterschiedlichen Modelle in den Blick. Eine ge-meinsame Trägerschaft von Kassen sei ein Indiz für eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen Kassen und Kommune vor Ort, es wird so möglich, die Nachfragen verschiedener Träger über den Pflegestützpunkt zusammenzuführen, wenn die Bereiche SGB V, SGB XI und SGB XII gemeinsam bearbeitet werden müssen. Ein weiterer Hinweis bezieht sich auf die unterschiedlichen Öffnungszeiten.

Wohnortnahe Inanspruchnahme Die Beratung der Pflegestützpunkte wird überwiegend von Menschen aus dem nahen Um-feld der Pflegestützpunkte wahrgenommen. Die räumliche Nähe ist also ausschlaggebend für die Nutzung der Pflegestützpunkte. Bremen Nord und Bremerhaven weisen insgesamt eine relativ hohe Nutzung der Stützpunkte auf. Der Stützpunkt Bremen Vahr wird dagegen nur von einem kleinen Teil der Stadtgemeinde Bremen häufig frequentiert. Nutzer aus den nördlichen Stadtteilen sind kaum in dem Pflegestützpunkt Bremen Vahr anzutreffen. Hier ist zu prüfen, ob die Einrichtung weiterer Stützpunkte in den unterversorgten Stadtteilen not-wendig ist.

Nutzerstruktur Das Beratungsangebot der Pflegestützpunkte wird hauptsächlich von Angehörigen genutzt (rund 60,0%) und zu 27,7% von den Betroffenen selber; die weiteren Kontakte verteilen sich zusammen auf weitere Beratungsstellen, Leistungsanbieter und Finanzierungsträger. Zu ei-nem ähnlichen Ergebnis bzgl. der Verteilung der Kontakte zwischen Angehörigen und Hilfe-/ Pflegebedürftigen kommt die Erhebung des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA 2010). Hier sind 66 % der Nutzer Angehörige, Freunde und 34 % die Betroffenen selber.

werden, dass die Pflegestützpunkte im Land Bremen die Vorgaben aus §§ 92 c und 7 a SGB XI (siehe Kapitel 3), eine wohnortnahe, umfassende und wettbewerbsneutrale Beratung zu gewährleisten und hierbei die vorhandenen Beratungsstrukturen zu berücksichtigen, umset-zen.

Den 2.493 Kontakten, die im Erhebungszeitraum von sechs Monaten zustande kamen, ent-sprechen durchschnittlich 831 Kontakte pro Monat und PflegeArbeitstag und Stützpunkt. Die Auswertung der Studie des KDA kommt zu einem vergleich-baren Ergebnis, es kamen 9 Kontakte pro Arbeitstag und Pflegestützpunkt zustande (KDA 2010). Diese Kontaktfrequenzen weisen darauf hin, dass das Angebot noch nicht von allen potentiell Betroffenen genutzt wird. Nach der Eröffnung der Pflegestützpunkte im April 2009 war ein stetiger Zuwachs der Nachfrage zu beobachten, der als Einführungseffekt zu deuten ist. Seit August 2009 gibt es bis zum Ende des Beobachtungszeitraums aber nur noch eine leichte Steigerungstendenz.

Die Auswertung der stützpunktbezogenen Daten ergab, dass die meisten Kontakte im Pfle-gestützpunkt Bremerhaven zustande (37,5 %Beratung für die pflegerische Versorgung und Betreuung in der Häuslichkeit hin, die durch die Beratungsstellen in Bremerhaven bisher nicht abgedeckt wurden. Beratungsstellen wie die Dienstleistungszentren und ein Sozialdienst, wie in

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Der Anteil der Ratsuchenden mit Migrationshintergrund in den Pflegestützpunkten beträgt

flegestützpunkte bieten als offene Beratungs- und Anlaufstellen neben dem Schwer-

sangeboten (z. B. Wohnraumanpassung, Hauswirtschaftliche

Fahrdiensten, Befreiung von Rundfunkgebühren/Telefon, Informationen zu Fachärz-

en als die in PSP-fernen DLZ. Dies weist eher auf ei-ne empfundene Konkurrenzsituation als auf Arbeitsteilung und Kooperation hin. Für die Zu-

einer weitergehenden Arbeitsteilung zwischen Pflege-

ie Antragstellung zur Pflegeversicherung, hier übernehmen die Pflegestützpunkte s „Türöffners“ im System und stärken dadurch ihre präventive Rolle (KDA

2,7 %. Dieser im Vergleich zum Bevölkerungsanteil niedrige Wert könnte auf fehlende Infor-mation zu dieser Zielgruppe oder auch eine generelle zurückhaltende Nutzung der Migranten von Angeboten der Altenhilfe zurückzuführen sein, die oft auf Unkenntnis der Unterstüt-zungssysteme beruht (Freie Hansestadt Bremen Senator für Arbeit 2007, S. 273 f.).

Nachfrage und Beratungsleistung Die Ppunkt der Beratung zu Themen des SGB XI auch Beratung zu SGB XII und SGB V an. So sind die wichtigsten Gründe für das Aufsuchen eines Pflegestützpunktes Fragen der Nutzer zu den Kriterien der Pflegeeinstufung, Finanzierungsleistungen der Kranken-/ Pflegekassen sowie zur Organisation der Häuslichen Pflege. Dies kann durch die Auswertung der Daten der Nutzerbefragung N1 zu den Themen der durchgeführten Beratungsgespräche bestätigt werden. Zudem ergab die Auswertung der durchgeführten Beratungsgespräche, dass die Mitarbeiter über die angefragten Themen hinaus berieten. Vor allem zu zusätzlichen Ange-boten zur Entlastung pflegender Angehöriger wie Pflegeurlaub, Kurzzeitpflege und in Ansät-zen ergänzende VersorgungHilfen, Hausnotruf. Die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte beraten also umfassend und haben nicht nur die aktuelle Pflegesituation im Blick, sondern beraten auch vorausschauend und präventiv im Hinblick auf die Stabilisierung der Pflegetätigkeit der Angehörigen und des ge-samten Umfeldes. Weiter auszubauen ist die Beratung zu ergänzenden Versorgungsange-boten und dem Bereich Medizin und Therapie. Dies zeigt der Vergleich mit den Erwartungen der potentiellen Hamburger Nutzer an die Pflegestützpunkte zu den Themen Freizeit und Kultur,ten und Krankenhäusern.

Die Arbeit der Dienstleistungszentren und des Sozialdienstes Erwachsene unterscheidet sich von den Pflegestützpunkten durch eher zugehende Beratung und stärkere Betonung ergän-zender Versorgungsangebote. Beratungsthemen im Bereich Pflege überlappen sich aber bei allen drei Beratungseinrichtungen.

Im Hinblick auf die anderen Beratungseinrichtungen und eine sich evtl. anbahnende Arbeits-teilung bzgl. der Beratung zu pflegerischen Themen, von räumlich nahe beieinander liegen-den Pflegestützpunkten und Dienstleistungszentren, ließ sich im Rahmen der Befragung N1 nicht feststellen. Die Anteile der Beratung zu pflegerischen Themen machen rund die Hälfte der Beratungen der Mitarbeiter der Dienstleistungszentren aus. Die Auswertung der Daten der beiden Dienstleistungszentren, die sich in der Nähe der Pflegestützpunkte befinden, und derjenigen, die weiter entfernt sind, ergab, dass die Mitarbeiter der PSP-nahen DLZ noch stärker zu pflegerischen Themen berat

kunft wären hier die Möglichkeitenstützpunkten und Dienstleistungszentren zu überprüfen.

Die Auswertung der Kontaktdaten ergab, dass im Rahmen der Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI in rund 6,0 % der Beratungsfälle ein Versorgungsplan erstellt wird. In der Nutzerbe-fragung lag der Anteil der Personen, für die ein Versorgungsplan von den Mitarbeitern der Pflegestützpunkte erstellt wurde, bei einem Drittel aller Personen. Letzteres verdeutlicht, dass es sich bei den Befragten der Nutzerbefragung nicht um eine zufällige Stichprobe han-delt, sondern um eine selektive. Die in der Nutzerbefragung am häufigsten genannte Maß-nahme ist ddie Aufgabe eine2010).

Die Beratungsangebote der Pflegestützpunkte können als niedrigschwellig bezeichnet wer-den. So machen Informationen und kurze Beratung insgesamt knapp 44,0 % der Beratungen aus. Weiterhin bezieht sich rund ein Fünftel der Beratungsfälle auf schwer- und schwerst-pflegebedürftige Menschen mit Pflegestufe II und III bzw. Menschen aus ihrem sozialen Um-feld und damit auf umfangreiche Beratungen und Beratungen mit Fallsteuerung.

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Die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte erfüllen mit ihrer Beratungstätigkeit und Begleitung auch präventive Aufgaben, denn annähernd 50 % der Nutzer haben keine Pflegestufe. Mit dem frühzeitigen Erkennen von Hilfe- und Unterstützungsbedarfen und der entsprechenden Unterstützung oder Fallbegleitung, spielen die Pflegestützpunkte eine wichtige Rolle in der Prävention von Pflegebedürftigkeit.

Kooperation und Vernetzung Die Pflegestützpunkte sind Teil eines bestehenden Netzwerkes von Beratungsstellen, Leis-tungserbringern, Finanzierungsträgern, dem Bürgerschaftlichen Engagement und der Selbst-hilfe. Die Auswertung der Mitarbeiterinterviews ergab hinsichtlich der Zusammenarbeit der genannten Akteure ein positives Bild, das über die Ergebnisse der Kontaktdatenauswertung aber nicht bestätigt werden kann. Anfragen von Mitarbeitern der bereits bestehenden Bera-tungs-/Betreuungseinrichtungen in Bremen sowie der Mitarbeiter der Kranken-/ Pflegekassen bei den Pflegestützpunkten sind sehr selten. Das Gleiche gilt für niedergelassene Ärzte, be-stellte Betreuer usw. Kontakte zu den Leistungsanbietern und Finanzierungsträgern erfolgen eher seitens der Mitarbeiter der Pflegestützpunkte im Rahmen ihrer Beratungsaktivitäten. Dies lässt auf eine noch eher geringe Zusammenarbeit bzw. einem geringen Bekanntheits-grad im Netzwerk der gesundheitlichen Versorgung in Bremen schließen.

Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass die Vernetzung der Pflegestützpunkten weiter aus-gebaut werden sollte, vor allem im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den niedergelasse-nen Ärzten, den ambulanten Pflegediensten sowie den Dienstleistungszentren, dem Sozial-dienst Erwachsene und dem Sozialdienst im Krankenhaus, um die vorhandenen lokalen Versorgungsangebote nutzerorientiert koordinieren und vernetzen zu können und somit die hilfe- und pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen bei der Organisation und Um-setzung der pflegerischen Versorgung angemessen zu unterstützen.

im dazwischen liegenden Zeitraum von vier Monaten

aven ein Zuwachs von +44,5 % und für den städtischen Raum Bremen eine Steige-

als in der

Stabilisierung der häuslichen Pflegesituation Die Ergebnisse des Vergleichs der ersten und zweiten Befragung der Nutzer der Pflege-stützpunkte weisen Veränderungennach. Obwohl die beiden Befragungszeitpunkte nur 4 Monate auseinander liegen, sind bei den Ratsuchenden der Pflegestützpunkte in erheblichem Maß Veränderungen festzustellen. So sind annähernd 40,0 % der Hilfe-/ Pflegebedürftigen ohne Pflegestufe zum zweiten Mess-zeitpunkt N2 in Pflegestufe I eingestuft. 20,0 % mit Pflegestufe I zum Zeitpunkt der ersten Befragung sind zu N2 in Pflegestufe II hochgestuft worden. In 22,0 % der Beratungsfälle nut-zen die Betroffenen einen ambulanten Pflegedienst zum Messzeitpunkt N2. Dies alles kann ein Effekt der Beratung sein. Eine Auswertung der vorliegenden Daten der Dienstleistungs-zentren und des Sozialdienstes Erwachsene zu den oben genannten Variablen zeigt im Ge-gensatz zu den Pflegestützpunkten wenige Veränderungen.

Vorausberechnung der Zahl der Pflegebedürftigen Die Status quo-Projektion ergibt für 2030 insgesamt 26.549 Pflegebedürftige. Ausgehend von 20.613 Pflegebedürftigen im Jahr 2007 entspricht dies einer Zunahme der Zahl der Pfle-gebedürftigen von 29 %. Damit verbunden wird auch der Bedarf an Pflegeberatung und Be-gleitung entsprechend steigen. Unterschiede zeigen sich hinsichtlich der Entwicklungen in den beiden Städten Bremen und Bremerhaven. Bis 2030 hat die Stadt Bremerhaven einen Steigerung der Zahl Pflegebedürftiger in formell-ambulanter Pflege von 43 % zu erwarten, die Stadt Bremen hingegen nur einen Zuwachs von 31,2 %. Für die Pflegebedürftigen in sta-tionärer Pflege ist von annähernd identischen prozentualen Steigerungen wie bei den for-mell-ambulanten Pflegebedürftigen auszugehen. Bis 2030 ist gemäß der Modellrechnung für Bremerhrung von +31,4 % zu erwarten. Um auf diese Entwicklungen, deren Quantifizierung allerdings den methodischen Einschränkungen einer reinen Status quo-Projektion unterliegt, angemes-sen zu reagieren, müssen bestehende Strukturen weiter ausgebaut und Kooperationen so-wie Netzwerkbildung nachhaltig gestaltet werden. Dies gilt besonders für die Stadt Bremer-haven. In Bremerhaven gibt es weniger Beratungs- und Versorgungsangebote

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Stadt Bremen, so fehlen z. B. vergleichbare Einrichtungen wie die Dienstleistungszentren, die niedrigschwellige Hilfen und Beratung anbieten und/oder ein Sozialdienst der Kommune.

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Statistisches Landesamt Bremen [StaLa] (2010b): Pflegestatistik über die Empfänger und Empfänge-rinnen von Pflegegeldleistungen. Sonderauswertung des Statistischen LandesamDatei. Bremen: Statistisches Landesamt Bremen.

Statistisches Landesamt Bremen [StaLa] (2010c): Pflegestatistik über stationäre Einrichtungen. Son-derauswertung deBremen.

Statistisches Landesamt Bremen [StaLa] (2010d): Pflegestatistik bei ambuladerauswertung des Statistischen Landesamtes Bremen, doc -Datei. Bremen: Statistisches Landesamt Bremen.

Statistisches Landesamt Bremen (2010): Bremen in Zahlen 2010. Bremen.

Wendt, Wolf Rainer (2010): Case Management im Sozial- und Gesundheitswesüberarbeitete Auflage. Freiburg: Lambertus-Verlag.

106

Page 107: Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

9 Abkürzungsverzeichnis AfSD Amt für Soziale Dienste

AOK Allgemeine Ortskrankenkasse

BAgIS Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales

GEZ Gebühreneinzugszentrale

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung

HKK Handelskrankenkasse

IAV-Stellen Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstellen

IGW Institut für Gesundheitswissenschaft

IKK Innungskrankenkasse

IMS Institut für Medizinsoziologie IWAK Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur

KH Krankenhaus

KDA Kuratorium Deutsche Altershilfe

KK Krankenkasse

MSHD Mobile soziale Hilfsdienste

MDK Medizinischer Dienst der Krankenkassen

MUG Möglichkeiten und Grenzen selbständiger Lebensführung

N1 / N2 Nutzerbefragung 1 / Nutzerbefragung 2

Pflege-VG Pflegeversicherungsgesetz

PK Pflegekasse

PKV Private Krankenversicherung

PS Pflegestufe

PSP Pflegestützpunkte

PflEG Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes

PfWG Pflege-Weiterentwicklungsgesetz

SA Bhv Sozialamt Bremerhaven

SDE Sozialdienst Erwachsene

SGB

Sozialgesetzbuch (V = fünftes Buch; IX = neuntes Buch; XI = elftes Buch; XII = zwölftes Buch)

BEK Barmer Ersatzkasse

Bhv Bremerhaven

BKK Betriebskrankenkasse

DAK Deutsche Angestellten Krankenkasse

DIKS Demenz Informations- und Koordinationsstelle

DGCC Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management

DLZ Dienstleistungszentren

EUROFAMCARE Unterstützung und Entlastung für pflegende Angehörige älterer Menschen. Eine europäische Vergleichsstudie

GEK Gmünder Ersatzkasse

107

Page 108: Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

SiK Sozialdienst im Krankenhaus

men

Sozialzentren SZ

Techniker Krankenkasse TK

Universitäts-Krankenhaus Eppendorf UKE

Zentrum für Sozialpolitik, Universität BreZeS

108

Page 109: Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

10 Abbildungsverzildung 1: Auswahlverf ungszentren Huchting und Neustadt ..........23

Kontaktdate31. Au ......................................................36

dung 3: Erst-/ F ...........................................36 bbildung 4: Monatlicher Verlauf der Kontakte 01. April 2009 - 31. August 2010 ...............36

Abbildung 5: Kontakte Stadtgemeinde Bremen nach PLZ...................................................37 Abbildung 6: Kontakte Stadtgemeinde Bremerhaven nach PLZ..........................................39 Abbildung 7: Anzahl der Erstkontakte Besuche und Telefonate im PSP Nord nach

Postleitzahlen differenziert ..............................................................................40 Abbildung 8: Anzahl der Erstkontakte im PSP Bremerhaven nach Postleitzahlen

differenziert .....................................................................................................41 Abbildung 9: Anzahl der Erstkontakte im PSP Vahr nach Postleitzahlen differenziert ........41 Abbildung 10: Anzahl der Erstkontakte Besuche und Telefonate im PSP Nord nach

Postleitzahlen differenziert und Kontaktdichte pro 1.000 75+ an Gesamtkontakten im PSP Nord ......................................................................42

Abbildung 11: Anzahl der Erstkontakte Besuche und Telefonate im PSP Vahr nach Postleitzahlen differenziert und Kontaktdichte pro 1.000 75+ an Gesamtkontakten im PSP Vahr ......................................................................43

Abbildung 12: Hauptnutzergruppen der Pflegestützpunkte....................................................44 Abbildung 13: Kontakte der Angehörigen und der Hilfe- Pflegebedürftigen mit

Beratungs-/ Betreuungsstellen vor dem Besuch im Pflegestützpunkt ............45 Abbildung 14: Alter und Geschlecht der Nutzer .....................................................................47 Abbildung 15: Pflegestufen aller Hilfe-/ Pflegebedürftigen.....................................................47 Abbildung 16: Vergleich der Verteilung der Pflegestufen mit der SGB XI-Statistik Land

Bremen............................................................................................................47 Abbildung 17: Wohnsituation der Hilfe-/ Pflegebedürftigen....................................................48 Abbildung 18: Versicherungsträger der Hilfe-/ Pflegebedürftigen ..........................................49 Abbildung 19: Versicherungsträger der Hilfe-/ Pflegebedürftigen und Kontakt mit der

Kranken/ Pflegekasse vor dem Besuch im PSP .............................................49 Abbildung 20: Bezug von Leistungen aus der Kranken-/ Pflegeversicherung, Sozialhilfe .....50 Abbildung 21: Beratungsanlässe der Nutzer der Pflegestützpunkte......................................53 Abbildung 22: Beratungsanlässe differenziert nach Pflegestufen der Hilfe-/

Pflegebedürftigen ............................................................................................53 Abbildung 23: Zeitlicher Umfang der Erstgespräche in den Pflegestützpunkten ...................54 Abbildung 24: Beratungsumfang der Erstgespräche in den Pflegestützpunkten ...................55 Abbildung 25: Beratungsumfang differenziert nach Pflegestufen ..........................................55 Abbildung 26: Vereinbarung weiterer Maßnahmen nach dem Erstgespräch.........................55 Abbildung 27: Nutzer der Institutionen N1 .............................................................................62 Abbildung 28: Verteilung der Pflegestufen der Hilfe-/ Pflegebedürftigen N1 .........................63 Abbildung 29: Wohnform der Hilfe-/ Pflegebedürftige N1 ......................................................63

eichnis Abb ahren der Dienstleist

Abbildung 2: n der Pflegestützpunkte im Erhebungszeitraum 01. März - gust 2010 ........................................

Abbil olgekontakte in den Pflegestützpunkten...

A

109

Page 110: Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

Abbildung 30: Wohnsituation der Hilfe-/ Pflegebedürftigen N1 ..............................................64

fe-/

n

..........84 Abbildung 40:

..........86 Abbildung 42: den

...................92 Abbildung 44:

sgruppen

Abbildung 31: Pflege-/ Betreuungsarrangement der Hilfe-/ Pflegebedürftigen N1.................66 Abbildung 32: Zeitaufwand familiärer Hilfe und Unterstützung für den Hilfe-

/ Pflegebedürftigen N1 ....................................................................................66 Abbildung 33: Inanspruchnahme von Leistungen aus der Pflegeversicherung der Hilfe-/

Pflegebedürftigen N1 ......................................................................................67 Abbildung 34: Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB XII der Hilfe-/

Pflegebedürftigen N1 ......................................................................................68 Abbildung 35: Informationsquellen der Nutzer der drei Beratungsstellen N1 ........................69 Abbildung 36: Inanspruchnahme von Leistungen aus der Pflegeversicherung der Hil

Pflegebedürftigen N1 ......................................................................................73 Abbildung 37: Maßnahmeplanung für Nutzer bei denen ein Hilfe- oder Versorgungspla

erstellt wurde N1 ..............................................................................................75 Abbildung 38: Positiv vermerkte Aspekte der Beratung.........................................................83 Abbildung 39: Gesamtzufriedenheit mit der Institution.................................................

Verbesserungsvorschläge...............................................................................85 Abbildung 41: Gesamtzufriedenheit, Vergleich Beratungszeitpunkte 1 und 2 .............

Projektion der ambulanten/vollstationären Begutachtungen durchMDK im Land Bremen bis 2030 ......................................................................91

Abbildung 43: Projektion formell-ambulanter Pflegebedürftiger im Land Bremen differenziert nach Pflegestufen bis 2030 ......................................

Projektion formell-ambulanter Pflegebedürftiger im Land Bremen differenziert nach Geschlecht und Pflegestufen bis 2030 ...............................92

Abbildung 45: Projektion formell-ambulanter Pflegebedürftiger im Land Bremen differenziert nach Altersgruppen bis 2030.......................................................92

Abbildung 46: Projektion formell-ambulanter Pflegebedürftiger im Land Bremen differenziert nach dem Träger der Einrichtung bis 2030 .................................93

Abbildung 47: Projektion formell-ambulanter Pflegebedürftiger im Land Bremen differenziert nach Wohnort bis 2030 ...............................................................94

Abbildung 48: Pflegegeldempfänger differenziert nach Geschlecht, Pflegestufe und Pflegegeldleistung bis 2030 ............................................................................95

Abbildung 49: Pflegegeldempfänger im Land Bremen differenziert nach Pflegestufen bis 2030...........................................................................................................95

Abbildung 50: Pflegegeldempfänger differenziert nach Geschlecht und Alterbis 2030...........................................................................................................95

Abbildung 51: Pflegegeldempfänger differenziert nach Geschlecht, Pflegestufe und Pflegegeldleistung bis 2030 ............................................................................96

Abbildung 52: Pflegebedürftigkeit (absolut) Land Bremen differenziert nach Pflegearrangement 2007 vs. 2030 ..................................................................96

Abbildung 53: Pflegebedürftigkeit (absolut) Land Bremen differenziert nach Pflegestufen 2007 vs. 2030.............................................................................97

Abbildung 54: Vorausberechnete Ausgaben (SGB XI) für Pflegegeldempfänger im Land Bremen differenziert nach Pflegestufe und Leistungsart (3 Szenarien) bis 2030 in € pro Monat ................................................................97

110

Page 111: Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

Abbildung 55: Vorausberechnete Ausgaben (SGB XI) für Pflegegeldempfänger im Land Bremen differenziert nach Pflegestufen (3 Szenarien) bis 2030 in € pro Monat ........................................................................................................98

Abbildung 56: Formel zur Aggregation der ortsteilspezifischen Datengrundlagen auf PLZ-Ebene ....................................................................................................121

Abbildung 57: Formel zur Berechnung der Kontaktdichte der PSP .....................................122 Abbildung 58: Alter der Angehörigen N1 (n=167) .........................................

Geschlecht der Angehörigen N1 (n=167)......................................................124 .......................123

Abbildung 59:

.125 Abbildung 60: Alter der Hilfe-/ Pflegebedürftigen N1(n=95) .................................................124 Abbildung 61: Geschlecht der Hilfe-/ Pflegebedürftigen .....................................................

111

Page 112: Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

11 Tabellenverzeichnis Übersicht der Evaluationen in den Bundesländern .........................................20 Tabelle 1:

.........22 Tabelle 3:

Betreuungsbedarf gem. § 45 a SGB XI...........................................................51 Tabelle 9: Gründe für die Kontaktaufnahme mit den Beratungs-

/Betreuungseinrichtungen ...............................................................................70 Tabelle 10: Besprochene Themen der Nutzer N1 .............................................................72 Tabelle 11: Bedarfsdeckung der Beratungsthemen N1 Pflegestützpunkte Bremen

und Pflegestützpunkte Hamburg.....................................................................74 Tabelle 12: Pflegestufen der Hilfe-/ Pflegebedürftigen im Vergleich N1 und N2 in den

PSP .................................................................................................................77 Tabelle 13: Grad der Pflegeeinstufung der Hilfe-/ Pflegebedürftigen N1 und N2 der

DLZ .................................................................................................................78 Tabelle 14: Grad der Pflegeeinstufung der Hilfe-/ Pflegebedürftigen N1 und N2 des

SDE.................................................................................................................78 Tabelle 15: Pflege-/ Betreuungsarrangement der Hilfe-/ Pflegebedürftigen im

Vergleich N1 und N2 PSP................................................................................79 Tabelle 16: Pflege-/ Betreuungsaufwand im Vergleich N1 und N2 PSP............................79 Tabelle 17: Pflege-/ Betreuungsaufwand im Vergleich N1 und N2 DLZ ............................80 Tabelle 18: Pflege-/ Betreuungsaufwand im Vergleich N1 und N2 SDE ...........................80 Tabelle 19: Inanspruchnahme von Leistungen aus der Pflegeversicherung im

Vergleich N1 und N2 PSP................................................................................81 Tabelle 20: Inanspruchnahme von Leistungen aus der Pflegeversicherung im

Vergleich N1 und N2 DLZ................................................................................81 Tabelle 21: Inanspruchnahme von Leistungen aus der Pflegeversicherung im

Vergleich N1 und N2 SDE ...............................................................................81 Tabelle 22: Übersicht Datengrundlage zur Hochrechnung ................................................88 Tabelle 23: Übersicht Berechnungsgrundlagen zum Pflegegeld und zu den

Pflegesachleistungen nach Pflegestufen 2007 vs. 2030.................................90 Tabelle 24: Errichtung und Planung von Pflegestützpunkten ..........................................115 Tabelle 25: Übersicht der Postleitzahlen, Kontakte und Kontakte pro 1.000 75+

Bremen Nord.................................................................................................119 Tabelle 26: Übersicht der Postleitzahlen, Kontakte und Kontakte pro 1.000 75+

Bremen Vahr .................................................................................................120 Tabelle 27: Validierung - Aggregierte Bremer Bevölkerungsvorausberechnung vs.

Bremer Bevölkerungsvorausberechnung......................................................122

Tabelle 2: Evaluationsverlauf..................................................................................

Geplante Maßnahmen und Änderungen.........................................................24 Tabelle 4: Beschreibung des Samples N1.......................................................................28 Tabelle 5: Ausfallbeschreibung........................................................................................29 Tabelle 6: Beschreibung des Samples N2.......................................................................29 Tabelle 7: Ausfallbeschreibung N2 ..................................................................................30 Tabelle 8: Pflegestufe der Hilfe-/ Pflegebedürftigen und erheblicher allgemeiner

112

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Tabelle 28: Validierung AgBevölkerungs

gregierte Bevölkerungsdaten 65+, 75+ vs. stand Bremen am 31.12.2009 .................................................122

Tabelle 29: Anzahl der Kunden der am Projekt beteiligten Dienstleistungszentren ........123 Tabelle 30: Pflege-/ Betreuungsarrangement der Hilfe-/ Pflegebedürftigen im

Vergleich N1 und N2 SDE .............................................................................128 Tabelle 31: Pflege-/ Betreuungsarrangement der Hilfe-/ Pflegebedürftigen im

Vergleich N1 und N2 DLZ..............................................................................128

113

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12 Anhäng e

2. Datensch

4. R

. Methodik zur Berechnung der Kontaktdichte der Bremer Pflegestützpunkte PSP-Bremen Nord und Bremen Vahr

6. Daten zu DLZ und SDE

7. Begriffsdefinitionen

8. Weitere Ergebnisse der Nutzerbefragung

9. Auszüge aus der Pflegestatistik für Bremen

10. Excel-Erhebungsmatrix für Kontaktdaten der Pflegestützpunkte

11. Leitfaden für Mitarbeiterinterviews

1. Stand der bundesweiten Umsetzung der Pflegestützpunkte

utzerklärung

3. Einverständniserklärung

egionale Verteilung der Kontaktaufnahmen

5

114

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1. Stand der bundesweiten Umsetzung der Pflegestützpunkte

unkte in Deutschland

Tabelle 24: Errichtung und Planung von Pflegestützpunkten

Tabelle 1: Übersicht Pflegestützp

Bundesland geplante PSP*

aktuell*PS

* tätige P

Einwohner (Ende 2009) Bewohner/ gepl. PSP Einw. 75+/ gepl. PSP

Baden-Württemberg 50 14 10.744.921 214.898 18.339

Bay rn 60 1 12.510.331 208.506 17.820 e

Berlin 36 26 3.442.675 95.630 7.025

Brandenburg 18 16 2.511.525 139.529 12.264

Bremen 3 3 661.716 220.572 20.761

Hamburg 8 8 1.774.224 221.778 18.045

Hessen 26 8 6.061.951 233.152 20.502

Mecklenburg-Vorp. 18 0 1.651.216 91.734 8.170

Niedersachsen 46 23 7.928.815 172.366 15.545

Nordrhein-Westfalen 162 55 17.872.763 110.326 9.893

Rheinland-Pfalz 135 135 4.012.675 29.724 2.776

Saarland 8 7 1.022.585 127.823 13.365

Sachsen keine keine 4.168.732 -- --

Sachsen-Anhalt keine keine 2.356.219 -- --

Schleswig-Holstein 15 11 2.832.07 18.880 16.644

Thüringen 4 0 2.249.882 562.471 53.563

* PSP = Pflegestützpunkt ** Stand: Januar 2011, ohne Modellpflegestützpunkte Quelle: Eigene Darstellung auf Basis von Daten des statistischen Bundesamtes und Auskünfte der Landesregierungen Rothgang et al. 2010: 30: aktualisiert Januar 2011

115

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2. Datenschutzerklärung

Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales

Abteilung Soziales

Freie Hansestadt Bremen

1

61 22 75

ail:

rn.Sander@soz remen.de

men, 23. Febr 0

chutzkonzept zur tütz im Land Brem

ten Die eistungsz ren beteiligten Sozialdienstes Erwa des D in der Stadt Bremen

g des Evaluationskonzepte en (siehe au pu-ur Deputations zung am 1 .20 t das Ziel, die Nutzer der neu erri Pflege-

kte und die NutzerInnen/ nne handene Beratun struktur i.S. des § c SGB sa boten/ Beratungsdi ngen zu befragen. Die Nutzer/ Kunde n

ng fre teil. We Ko . im AfSD) durch aufgezwungene Hilfe ntsteht, ahme ht in Frage. Zudem e Nutz für die Befrag espro-

n, die auch persönlich in der Lag Auskünfte zu geben. D.h. demenzi nkte , geistig behin rte oder a ps ranke Men erden nicht e en. Für

mmen in erster Linie die Angehörigen als NutzerInnen der Beratungsstelle in telefonisch und in der zweiten Stufe schriftlich. Für

nur für die-ben. Hierzu

gesetzt.

Die NutzerInnen erhalten ein Informationsschreiben inkl. Bestimmungen zum Datenschutz, die sie ü-ber die zu erhebenden Daten und den Zweck der Nutzerbefragung aufklären sollen. Dies erfolgt im Rahmen des Beratungsgespräches/ Hausbesuches durch die MitarbeiterInnen der Pflegestützpunkte, der beteiligten Dienstleistungszentren, der beteiligten Sozialdienste für Erwachsene. Im Falle ihres Einverständnisses füllen die NutzerInnen/ KlientInnen selber eine Einverständniserklärung aus und geben ihre persönlichen Daten (Name, Telefonnummer, Adresse) an. Diese Daten sind notwendig um eine Nutzerbefragung der beteiligten Stellen durchzuführen.

1. Diese Einverständniserklärung wird in einem ihnen bereits ausgehändigten oder zugesandten frankierten Rückumschlag an die postalische Adresse des Zentrums für Sozialpolitik der Uni-versität Bremen (ZeS) verschickt. Erst wenn die unterschriebene Datenschutzerklärung und Einwilligung vorliegt, werden die NutzerInnen von den MitarbeiterInnen des ZeS kontaktiert.

2. Die Einverständniserklärung erhält vorab eine fortlaufende Nummerierung der jeweiligen Be-ratungsstelle. Diese Nummerierung wird von den Beratungskräften in eine Excel-Datei aufge-nommen. Diese Excel-Datei wird den Beauftragten des ZeS per mail regelmäßig zur Verfü-gung gestellt, um ggf. festzustellen, dass zwar eine Absicht zur Teilnahme mitgeteilt wurde, aber die schriftliche Einverständniserklärung mit der entsprechenden Kontakt-Nr. nicht im Rahmen einer Frist von 14 Tagen versandt wurde. Damit fällt diese Person aus. Aus reprä-sentativen Gründen sind insgesamt für die Befragung aus allen Beratungsstellen 1000 Teil-nehmer erforderlich (500 durch die PSP, 250 je durch die DLZ und den Sozialdienst Erwach-sene). Soweit Widerspruch im Nachgang zur Einverständniserklärung erfolgt, entfällt auch diese Person für die Nutzerbefragung.

T 36 15 673

F 3

E-M

Bjö iales.b Bre uar 201

Datens Evaluation der Pfleges punkte en,

der beteilig nstl entAfS

und des chsene

Die Nutzerbefragun s des ZeS der Universität Brem ch DeVorlage z sit 1.2 10) verfolg chteten stützpunXI zu den Beratung

KundI n der vorenstleistu

gs 92n nehmenge

an der Befragu iwillig nn der ntakt (z.B n ekommt eine Teiln nic sollen nur di erInnen ung angchen werdePersonen

e sind,ychisch k

ell erkrainbezogde uch schen w

diesen Personenkreis koFrage. Die Befragung erfolgt in der ersten Stufediese persönliche Befragung stellt das ZeS gesondert von ihrem Begleitforschungsauftragsen Zweck Mitarbeiter ein, die ausschließlich die persönlichen Daten erlangen und erhewird das nachfolgende Datenschutzkonzept um

116

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3. Die Einverständniserkläruzugesandte frankierte und

ngen werden von den NutzerInnen durch ihnen ausgehändigte oder adressierte persönliche Rückumschläge an das Zentrum für Sozi-

alpolitik der Universität Bremen (ZeS) zurückgesendet. Die Umschläge werden im ZeS in ei-k und in ungeöffneter Form ge lt, und anschließend ver-

rchführung der Telefonintervie n Personen in re-geben. Eine autorisierte Mitarb rojektes bringt die

dann vom ZeS in den für die Telefoninterviewer n Raum in der Sozial-. Etage, Zimmer 19, Bahnhofsplatz 29, 2819 B digt die Einver-

ständniserklärungen persönlich an die Telefoninterviewer aus

4. Die mit den Telefoninterviews beauftragten Personen führen rviews räumlich in der Sozialbehörde durch. Es besteht kein dienstrechtliches V zwischen diesen Beauf-tragten des ZeS und der Sozialbehörde. Die Sozialbehörde stellt füvom ZeS – nur Räumlichkeiten/ Telefon/ PC für die telefonisgung. Die Administratoren der Sozialbehörde haben zwar im Rahmen ihrer administrativen Zuständigkeit Zugriff auf die extra eingerichteten Arbeitsplä einen Zugriff auf die Informationen aus der Nutzerbefragung, auch wenn die rge-hend gespeichert sind. Dieser Zugriff ist auf die ZeS-Beauftragten beschränkt und der Zugang über ein Passwort gesichert. Zudem wird über die Verschlüsselung der Verzeichnisse und Da-te

n n

abschließbarer Schrank, in dem di en mit den Kontaktdaten hinterlegt werden. Die Ablage und Verwendung der ersönlichen Daten zur Nutzerbefragung (incl. Er-

das ZeS übermittelt werden, sodass keine

esonderer persönlicher Lebensumstände.

nem abschließbaren Schranschlossen den vom ZeS zur Dugelmäßigen Abständen über

sammews beauftragteeiterin des PreservierteUmschläge

behörde (5 5 remen) und hän.

die Telefoninteerhältnis

r die Evaluation - getrennt che Nutzerbefragung zur Verfü-

tze. Sie erhalten jedoch kse im PC vorübe

ien, durch einen Mitarbeiter des ZeS, der unbefugte Zugriff Dritter vermieden.

5. Die Telefoninterviewer erhalten in der Sozialbehörde Bremen einen eigenen abschließbareRaum, um ungestört die Telefoninterviews durchzuführen. In diesem Büro befindet sich ei

e Datenschutzerklärungp

gebnisse der Telefongespräche) werden ausschließlich durch die Beauftragten des ZeS durchgeführt. Andere Behördenmitarbeiter haben keinen Zutritt und keinen Zugang zu diesen Informationen und den Daten. Die verschiedenen Beauftragten erhalten je einen Schlüssel zum „Datenschrank“. Die Daten sind beim Verlassen des Raumes stets verschlossen im Schrank unterzubringen, so dass unbefugte Dritte keine Einsicht in die Daten erhalten kön-nen. Die Beauftragten werden vor Beginn der Tätigkeit eine Datenschutzerklärung des ZeS unterschreiben, in der sie sich verpflichten, keinerlei Informationen und Daten aus dem Zu-sammenhang der Nutzerbefragung an Dritte weiterzureichen, sorgfältig die Datenschutzrege-lungen dieses Konzeptes zu befolgen, und die Daten nicht in einer anderweitigen Form zu verwenden, auch nicht nach Abschluss der Evaluation und Beendigung des Auftrages.

6. Die Angaben, die von den Beauftragten während der Telefonbefragungen erhoben werden, werden anonymisiert und nur an das ZeS zur Auswertung übermittelt. D. h., dass der Name, die Telefonnummer und die Adresse nicht anRückschlüsse durch die Angaben auf einzelne Personen möglich sind. Die persönlichen Da-ten werden nicht elektronisch aufgenommen und gespeichert. Um dies auch zu gewährleisten, werden die Eingaben der InterviewerInnen von der Projektleitung kontrolliert. Die Daten wer-den nach Beratungsstellen (PSP, DLZ, SDE) gesondert erhoben, so dass die Ergebnisse für jeden einzelnen PSP, für jedes einzelne DLZ und jeden einzelnen Sozialdienst für die Auswer-tung zusammengefasst werden. Die Datensätze werden mittels eines USB-Sticks von der Mi-tarbeiterin des ZeS, die für die Organisation der Telefoninterviews zuständig ist, alle 4 Wo-chen ins ZeS transportiert.

7. Die Kontaktdaten sind über die Telefonaktion (März bis Mai 2010) hinaus sicher zu verwah-ren, da sie für eine Folgebefragung in Form einer Fragebogenaktion (Follow-up) noch einmal verwendet werden und zwar im Zeitraum von Juli bis September 2010. Für die schriftliche Be-fragung gelten die gleichen Prinzipien wie sie unter 1-5 dargestellt sind, die gesondert formu-liert werden. Das ZeS erhält keine personenbezogenen Daten und Informationen. Die interne Kennung der telefonischen Nutzerbefragung (Pseudonym) wird für die schriftliche Befragung für die jeweilige betreffende Person weiter genutzt, um beide Befragungen für jeweils eine Person auswerten zu können.

8. Nach Abschluss der Evaluation (31.12.. 2010) werden die persönlichen Daten der NutzerIn-nen an der telefonischen Befragung und an der Fragebogenaktion durch Beauftragte des ZeS vernichtet.

9. Die Auswertung der Nutzerbefragung und der Fragebogenaktion stellt sicher, dass keine Per-son identifiziert werden kann aufgrund b

117

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3. Einverständniserklärung

Zentrum für Sozialpolitik Bremen

Teilnahme an der „Evaluation der Pflegestützpunkte im Kontext weiterer Beratungs-stellen im Lande Bremen“ (Telefoninterview und nachgehender Fragebogenaktion)

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer,

herzlichen Dank für Ihr Interesse an der oben stehenden Evaluation teilzunehmen. Um Sie kontaktieren zu können benötigen wir von Ihnen die folgenden Angaben:

Name, Vorname

Telefonnummer

Adresse

Einverständniserklärung: Hiermit erkläre ich meine Zustimmung an der Teilnahme eines Telefoninterviews und einer nachgehenden Fragebogenerhebung im Rahmen der oben stehenden Evaluation. Ich habe das beiliegende Informationsschreiben und die damit verbundenen Datenschutzbestimmun-gen gelesen und stimme diesen zu.

Ort, Datum Unterschrift

118

Page 119: Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

4.

119

Tabelle 25: Po ntakte und Kontakte pro 1.000 75+ men N

Regionale Verteilung de

Übersicht der

r Kontaktaufn

stleitzahlen,

ahm

Ko

en

Bre ord PLZ Ortsteil Telefon-

kontakt (Erstkon-

takt)

Ber-taungs-stelle

(Erstkon-takt)

Hausbe-such (Erst-

kontakt)

Kontakte Gesamt

Prozent Telefon von Ge-

samt

Prozent persönlich

von Ge-samt

Bevölke-rung 65+

(2010)

Kontaktdich-te 65+

Bevölke-rung 75+

(2010)

Konta h-ktdicte 75+

28195 HB M 0 itte 11 2 13 85% 15% 407, 1. 68 9,2 649,07 20,0

28199 HB 0 Neustadt 1 0 1 100% 0% 2971,83 0,3 1420,06 0,7

28205 HB P er 1 0 eterswerd 0 1 0% 100% 2404,1 0,4 1057,18 0,9

28215 HB Fi 4 0 ndorff 1 5 20% 80% 5137,52 1,0 2423,04 2,1

28217 HB Walle 2 1 0 3 67% 33% 2676,53 1,1 1186,58 2,5

28219 HB Walle 1 0 0 1 100% 0% 2567,96 0,4 1128,21 0,9

28237 HB Oslebshausen 0 2 0 2 0% 100 3,% 329 18 0,6 1463,48 1,4

28239 HB Oslebshausen 5 1 0 6 83% 17% 3036,32 2,0 1324,32 4,5

28259 Stuhr 1 0 0 1 100% 0% 7477,05 0,1 3346,97 0,3

28277 HB Oberviehland 0 1 0 1 0% 100% 4034,89 0,2 1742,74 0,6

28279 HB Habenhausen 0 1 0 1 0% 100 3,02% 378 0,3 1372,46 0,7

28309 HB Hemelingen 0 1 0 1 0% 100 9,57% 348 0,3 1524,21 0,7

28359 HB Horn-Lehe 0 1 0 1 0% 100 2,6% 302 0,3 1595,73 0,6

28717 Ritterhude 31 37 1 69 45% 54% 3439,88 20,1 1744,13 39,6

28719 HB Burg Grambke 7 20 0 27 26% 74% 3383,67 8,0 1552,43 17,4

28755 Schwanewede 13 53 0 66 20% 80% 3681,24 17,9 1731,5 38,1

28757 HB Vegesack 35 91 1 127 28% 72% 3000,9 42,3 1351,42 94,0

28759 HB Vegesack 14 60 0 74 19% 81% 2648,54 27,9 1192,93 62,0

28777 HB Blumenthal 18 33 0 51 35% 65% 3181,76 16,0 1483,34 34,4

28779 HB Blumenthal 26 50 0 76 34% 66% 3717,86 20,4 1584,77 48,0

Page 120: Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

Tabelle 26

PLZ

120

: Übersicht der Postleitzahlen, Kontakte und Kontakte pro 1.000 75+ Bremen Vahr

Ortsteil Telefon-kontakt (Erst-

kontakt)

Bera-tungs-stelle (Erst-kon-takt)

Haus-besuch (Erst-kon-takt)

Kon-takte Ge-

samt

Prozent Telefon von Ge-

samt

Prozent persön-lich von Gesamt

Bevölke-rung 65+

(2010)

Kontaktdichte

65+ Bevölke-rung 75+

(2010)

Kontakt-dichte

75+

28195 HB Mitte 6 1 0 7 0,8571 0,1429 1.407,68 5,0 649,07 10,8

28197 HB Wolt-mershausen 1 4 0 5 0,2000 0,8000 2894,37 1,7 1236,74 4,0

28199 HB Neustadt 5 1 1 7 0,7143 0,1429 2971,83 2,4 1420,06 4,9

28201 HB Huckel-riede 1 15 10 26 0,5769 0,3846 4141,68 6,3 2031,07 12,8

28203 HB Östliche Vorstadt 1 2 0 3 0,3333 0,6667 2792,03 1,1 1096,87 2,7

28205 HB Peters-werder 4 2 0 6 0,6667 0,3333 2404,1 2,5 1057,18 5,7

28207 HB Hemelin-gen 8 2 0 10 0,8000 0,2000 1673,94 6,0 696,85 14,4

28209 HB Schwach-hausen 7 2 0 9 0,7778 0,2222 2239,01 4,0 887,28 10,1

28211 HB Gete 18 8 0 26 0,6923 0,3077 3076,88 8,5 1237,7 21,0

28213 HB Rienberg 14 8 1 s- 23 0,6087 0,3478 3234,2 7,1 1700,22 13,5

28215 HB Findorff 13 11 0 24 0,5417 0,4583 5137,52 4,7 2423,04 9,9

28217 HB Walle 6 1 3 10 0,3000 0,6000 2676,53 3,7 1186,58 8,4

28219 HB Walle 3 1 0 4 0,7500 0,2500 2567,96 1,6 1128,21 3,5

28237 HB Oslebs-hausen 1 4 0 5 0,2000 0,8000 3293,18 1,5 1463,48 3,4

28239 HB Oslebs-hausen 0 4 0 4 1,0000 0,0000 3036,32 1,3 1324,32 3,0

28259 Stuhr 3 5 0 8 0,3750 0,6250 7477,05 1,1 3346,97 2,4

28277 HB Obervieland 2 3 0 h- 5 0,4000 0,6000 4034,89 1 1742,74,2 2,9

28279 HB Haben-hausen 0 3 0 3 0,0000 1,0000 3783,02 0,8 1372,46 2,2

28307 HB Mahn 4 0 dorf 5 9 0,5556 0,4444 3425,43 2,6 1339,07 6,7

28309 HB Hemelgen

in- 7 6 1 14 0,5000 0,4286 3489,57 4,0 1524,21 9,2

28325 HB 4 5 0 Osterholz 9 0,4444 0,5556 5281,7 1,7 2474,59 3,6

28327 HB NeueVahr Süd 0

ost 35 43 78 0,4487 0,5513 4176,06 18,7 1958,02 39,8

28329 HB 0Vahr 19 41 60 0,3167 0, 3683 5695,18 10,5 2879,26 20,8

28355 HB Obernelan 4 1 0 u-

d 5 0,8000 0,2000 3245,17 1,5 1360,03 3,7

28357 HB 3 0 Borgfeld 9 12 0,7500 0,2500 4604,81 2,6 2010,96 6,0

28359 HB Horn-Leh 4 0 e 3 7 0,4286 0,5714 3022,6 2,3 1595,73 4,4

28717 Ritterhude 2 1 0 3 0,6667 0,3333 3439,88 0,9 1744,13 1,7

28719 HB Burg Grambke 1 0 0 1 1,0000 0,0000 3383,67 0,3 1552,43 0,6

28777 HB Blumethal 1 n- 0 0 1 1,0000 0,0000 3181,76 0,3 1483,34 0,7

28779 HB Blumethal 1 1 n- 0 2 0,5000 0,5000 3717,86 0,5 1584,77 1,3

Page 121: Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

5. Methodik zur Berechnung der Kontaktdichte der Bremer Pflegestützpunkte PSP-Bremen Nord und Bremen Vahr

Sau .A lic H : A g d no sundheitspo-litik und Versor rum für Sozialpolitik – Universität Bremen

er, S.: B . Pubgungsforschung, Zent

ealth bteilun Gesun heitsöko mie, Ge

Neben den abs ten un relativ Anteile de o Anzahl der B suche PSP, ird nt

LZ)-Gebiet für das Ja t und visualisie m d ontak ht LZ t f iden Altersgruppen

Einwohner berechnen und darstellen zu können müssen die ortsteilspezifischen rungsda n des SUBVE (2008) auf PLZ-Ebene aggregiert werden. ion auf PLZ-ebe / Berechnungsgr dl r K tdic

age Aggregation dient die D en zu llrausberechnung von 2006 bis 2020 (SUBVE 2008), die nach Alter (

olu d en n r Erstk ntakte, differenziert nach Telefonkon-takten und e im w zudem

hlengebiet (die Ko

Paktdichte der Altersgruppen

65+ und 75+ pro 1.000 Einwohner je Postleitzaberechne

hr 2010rt. U ie K tdic e je P -Gebie ür die be

pro 1.000 Bevölke teAggregat ne un age de ontak hte

Als Grundl zur at basis r Mode echnung der Bremer Bevöl-kerungsvor ), Ge-

ht (schlec ), Jahren ( ) und O teilen d er is je tsteilspezi rungsd (

rts iff enziert t. Die weiligen or fischenBevölke aten ) des Jah 2010 rd t d ativen Anteilen4res we en mi en rel 4 ( ) an dem

gen PLZ-Gebiet es Ja s 2007 ul rt lden htete ste -ölkeru sdaten

zugehörische

d hre m tiplizie und bi gewic ort ilspezifi Bev ng ( ) des Jahres 2010 der Altersgruppen 65+ und 75+ (Abbildung

gewichteten ortsteilspezifischen Be56). Die Summen der völkerungsdaten ( ) bilden sprechende PLZ-Gebiet (dann jeweils das ent ). Insgesamt werden so 33 Bremer

und 75+ de erstellt, um eine Be-sgrundlage für Kont dichte h rzu . 56: Formel zur Aggr tion der ortsteilspe en rundlagen auf PLZ-

PLZ-Gebiete mit den Altersgrrechnung

uppen 65+ s Ausgangsjahres 2010 die akt e stellen

AbbildungEbene

ega zifisch Dateng

Quelle: Modifiziert nach Sauer 09, 32, Abb. 9.

t der aggregierten rechnungsgrundlag

ierte LZ-be genen evölkerungs z m h zu in der Mo-echnung prognostizierten Bevölkerungszahlen des SUBVE (200

g vo -39 P sonen uf (Ta lle Da önn en PLZ-rungsda n mit e er Übe einstimm ng über den

naldaten a esehen werden. Ein weiterer h lle 2 aggr rten Bevöl-aten d Alters uppe + des J hr 0 em Bev run

s vom 31.12.2009 (StaLa 2010) ergibt r aggregierten PLZ-on -2% (-2.322 rsone und für ie r 5+ lativ ffer

3 Personen). Damit besteht für die Altersgruppe 65+ eine leicht zu niedrige und für

20

Validitä Be e

Die aggregdellr

n P zo B daten eigen i Vergleic8) nur eine marginale

den

Abweichun n er a be 27). mit k en die aggregiertBevölkeOrigi

teng

in r u von ca. 99,993% als valide gegenAbgleic (Tabe 8) der egie

kerungsd er gr 65 a es 201 mit d realen ölke gsstandBremenDaten v

eine relatAltersg

ive Differenz duppe 7

e eine rePe n) d e Di enz von

+1% (+53

44 Hier liegen die ortsteilspezifischen Anteile der Bremer Bevölkerung an den PLZ-gebieten aus dem Jahr 2007 des Statistischen Landesamtes Bremen vor (vgl. hierzu Sauer 2009).

121

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die Altersgruppe 75+ eine geringfügig zu hohe Bevölkerungsbasis zur Berechnung der Kon-tdichte, die zu vernachlässigen ist. tak

abelle 27: Validierung - Aggregierte Bremer Bevölkerungsvorausberechnung vs. Bremer Be-völkerungsvorausberechnung T

r Originaldaten (Ortsteilebene)

Aggregierte Daten (PLZ-Ebene)

Absolute Abwei-chung

Relative Überein-stJah immung

2010 546.826 546.787 -39 99,9929% Quelle: Modifiziert nach Sauer 2009, 81, anhang-Tab.6.

Tabelle 28: Validierung Aggregierte Bevölkerungsdaten 65+, 75+ vs. Bevölkerungsstand Bre-men am 31.12.2009

Aggregierte Daten (PLZ-Ebene)

ver-sus

Bevölkerungsstand am 31.12.2009 (StaLa 2010) Differenz

Bevölkerung 65+ absolut relativ

114.837,59 117.170,00 -2.332,41 -2%

Bevölkerung 75+ absolut relativ

51.784,03 51.251,00 533,03 +1%

Quelle: Eigene Darstellung.

Berechnung der Kontaktdichte der PSP

Die Berechnung (Abbildung 57) der jeweiligen Kontaktdichten im PSP erfolgt einmal für die Altersgruppe 65+ und einmal für die Altersgruppe 75+ des Jahres 2010. Hierzu werden die Gesamtkontakte des jeweiligen PSP ( ) durch die jeweilige Bevölkerungsanzahl der Altersgruppe des PLZ-Gebietes ( ) dividiert und mit 1.000 multipliziert, um die Kontaktdichte je 1.000 Einwohner des jeweiligen PLZ-Gebietes ( ) anschau-lich darzustellen.

Abbildung 57: Formel zur Berechnung der Kontaktdichte der PSP

Quelle: Eigene Darstellung.

Statistisches Landesamt Bremen [StaLa] (2010). Die Bevölkerung nach Altersjahren, Altersgruppen schlecht 2009. Statistische Berichte, AI3 – j/09. Bremen: StaLa.

Literaturverzeichnis Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa Bremen [SUBVE] (Hrsg.) & Statistisches Landesamt Bremen (2008). Bremen im demographischen Wandel - Modellrechnung 2006 bis 2020. Bremen: Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa Bremen und Statistisches Landesamt Bremen.

Sauer, S. (2009). Kleinräumige Prognose der stationären Krankenhausinanspruchnahme der Ge-sundheit NORD gGmbH aufgrund der regionalspezifischen demographischen Entwicklung bis zum Jahr 2020. Bachelorarbeit vom 11.06.2009. Bremen: o.V. .

und Ge

122

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6. Daten zu DLZ und SDE Tabelle 29: Anzahl der Kunden der am Projekt beteiligten Dienstleistungszentren

DLZ Träger Klienten Klienten mit fles

Klienten mit

gen

Klienten

Neustadt AWO 603 199 305 103

187 403 118

egesack Parität G. 379 111 310 20

2171 542 1317 327 Q rbei uen, G 09)

Abbildung 58: Alter de (n=167)

2/2009 HauspPfleg

ege + tufe

NBH-Verträ

Sozialhilfe-empfänger

Vahr/ Seebaldsbrück AWO 631

V

Huchting Parität G. 558 127 299 86

Gesamt uelle: Senatorin für A t, Fra esundheit und Soziales (20

r Angehörigen N1

10%

100%

90%

80%

70%

20%

30%

40%

50%

60%

0%

ab 81 3 2 1 0

71-80 22 15 7 0

61-70 43 25 14 4

51-60 58 40 16 2

27 23 2 241-50

31-40 11 11 0 0

bis 30 3 3 0 0

alle PSP DLZ SDE

123

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Abbildung 59: Geschlecht der Angehörigen N1 (n=167)

0%

0%

%

%

%

80%

90%

3

40

50

60%

70

100%

20%

10%

männl. 54 39 13 2

weibl. 113 80 27 6

alle PSP DLZ SDE

Abbildung 60: Alter der Hilfe-/ Pflegebedürftigen N1(n=95)

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

91-100 3 0 3 0

81-90 15 4 5 6

71-80 26 10 9 7

61-70 33 10 11 12

51-60 10 3 2 5

41-50 8 2 3 3

31-40 0 0 0 0

21-30 0 0 0 0

alle PSP DLZ SDE

124

Page 125: Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

Abbildung 61: Geschlecht der Hilfe-/ Pflegebedürftigen

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

männl. 28 10 8 10

weibl. 65 18 25 22

alle PSP DLZ SDE

125

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7. Begriffsdefinitionen

Beratung mit Versorgungsplan

Definition:

Beratung, die in einem Versorgungsplan mündet und eine Begleitung mit mindestens einem geplaFolgekontakt nach sich zieht. (Setzung von Wiedervorlagen)

- Eine Einverständniserklärung ist vom Kunden zu unterschreiben.

- Erfassung der Daten möglichst direkt in der EDV während der Beratung. Dabei sind alle Mas-ken durchzugehen und entsprechend auszufüllen.

- Kontakte während dieser Beratung (z.B. Anrufe bei der Kasse, einem Leistungserbringeeinem Arzt) sind im System unter sonstige Kontakte aufzuaddieren und zu erfassen (im Tätikeitsprotokoll), Auf der manuellen Statistik ist nur eine Zeile auszufüllen.

- Danach Ausdruck des Versorgungsplans incl. Erstem Tätigkeitsprotokoll. Diese einschlider eingereichten Unterlagen auf einem Heftstreifen in dem entsprechenden Ordner ableg

Umfangreiche Beratung

Definition:

Individuelle Beratung auf eine konkrete Situation bezogen. Kein geplanter Folgekontakt. Erneute Kon-taktaufnahmen auf Initiative des Kunden. (Keine Setzung von Wiedervorlagen)

nten

r oder g-

eßlich en.

Z.B. Beratung zu einer bestimmten Pflegesituation, die Angehörigen wollen aber eigeninitiativ werden und wünschen keine Unterstützung des Pflegeberaters.

- n. en

r oder m Tätig-

stimmten ekontakte.

h-

zen. en

st, wo ein r zu ei-

o

o Themengebiet (z.B. SGB XI/SGB XII)

Erfassung der Daten häufig erst nach dem Gespräch. Während der Beratung nur NotizeWichtig ist jedoch, dass auch hier alle Masken durchzugehen und entsprechend auszufüllsind.

- Kontakte während dieser Beratung (z.B. Anrufe bei der Kasse, einem Leistungserbringeeinem Arzt) sind im System unter sonstige Kontakte aufzuaddieren und zu erfassen (ikeitsprotokoll), Auf der manuellen Statistik ist nur eine Zeile auszufüllen.

Kurzberatung

Definition:

Allgemeine Beratung ohne individuellen Bezug. Z.B. Beratung zu einem oder mehreren beThemen, wie Verhinderungspflege oder Pflegebett. Fallabschließende Beratung keine Folg

- Mit Ausnahme von Nachfragen bei z.B. Leistungsträgern grundsätzlich keine Kontakte wärend des Gesrächs.

- Erfassung der Daten erst nach dem Gespräch. Während der Beratung häufig nur NotiWichtig ist jedoch, dass auch hier alle Masken durchzugehen und entsprechend auszufüllsind. Hier ist die Erfassung „Anonym“ nicht selten.

Information

Definition:

Auskunft zu einer kurzen Fragestellung. Z.B. Nachfrage zu einem bestimmten Pflegedienbestimmter Antrag zu stellen ist oder Erhalt einer Broschüre. Fallabschließendes Gespräch nunem Thema.

- Zwingend erfasst wird im System:

o Geschlecht

Art des Kontaktes

126

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o Uhrzeit

- Diese Kontakte werden in der Regel „Anonym“ erfasst.

Grundsätzliches

n nicht in der Statistik des erden die Buchstaben mit

untereinliegenden Feldern.)

Sta : 0

ez. Kareen Otto

- Immer wenn Kontakte anlässlich einer Beratung noch am selben Tag erfolgen, werden diese zwar im LexisNexis-Tätigkeitsprotokoll heraufgesetzt, aber werdeAmtes als neuer Kontakt gezählt. (Im Feld Kontaktaufnahmen wKommata abgetrennt. Keine Erfassung einzelner Buchstaben in Erst wenn am nächsten Tag ein Kontakt zu der Beratung erfolgt, ist ein neuer Kontakt zu er-fassen.

- Immer dann, wenn der Kunde keinen Namen nennen möchte, wird der Kontakt unter „Ano-nym“ erfasst. In LexisNexis ist eine entsprechende Feldvorgabe vorhanden.

nd 3.02.2010

G

127

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8. Weiter der Nutzerbefragung

abelle 30: Pflege-/ Betreuungsarrangement der Hilfe-/ Pflegebedürftigen im Vergleich N1 und N2 SDE

e Ergebnisse

T

Ange-hörige

ambulante Pflege

Hauswirt-schaft

TagesP/

KZP

Fam./amb. Pflege-dienst

Gesamt

BetreuungN1 Angehörige 0 0 0 0 0 0

ambulante Pflege 0 0 0 0 0 0

Hauswirtschaft 0 0 4 0 0 4

Tages/KZP 0 0 0 0 0 0

Familie/amb. 0 0 0 0 0 0Pflegedienst

Gesamt 0 0 4 0 0 4

Tabelle 31: Pflege-/ Betreuungsarrangement der Hilfe-/ Pflegebedürftigen im Vergleich N1 und N2 DLZ

Ange-hörige

ambulante Pflege

Hauswirt-schaft

TagesP/

KZP

Gesamt Fam./amb.

Pflege-dienst

BetreuungN1 Angehörige 0 0 0 0 0 0

ambulante 0 0 0 0 0 0Pflege

Hauswirtschaft 0 0 9 0 0 9

Tages/KZP 0 0 0 0 0 0

Familie/amb. 0 0 0 0 0 0Pflegedienst

Gesamt 0 0 9 0 0 9

128

Page 129: Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

9. Auszüge aus der Pflegestatistik für Bremen

129

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10. Excel-Erhebungsmatrix für Kontaktdaten der Pflegestützpunkte

130

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11. Leitfaden Mitarbeiterinterviews

- Evaluation der Pflegestützpunkte und weiterer

Beratungsstellen im Lande Bremen –

Leitfaden Mitarbeiterinterview

131

Page 132: Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

Interviewnummer: ____________ Code Beratungsstelle: _____________

Datum: ____________

132

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Teil A: Einzelfallbezogene Aktivitäten Nutzergruppen und Beratungsthemen

E/DLZ)?

ie ist Ihr Einzugsgebiet definiert?

/ werden am häufigsten nachgefragt? / Wel-Hilfemaßnahmen werden am häufigsten

nachgefragt? − Gibt es Beratungsbereiche / Unterstützungs- und Hilfemaßnahmen,

die Sie nicht abdecken können? Wenn ja, wie gehen Sie in diesen Fällen weiter vor?

− Wie gehen Sie mit Beratungsbarrieren um (Schwierigkeiten bei der − Verständigung, Beratungsdistanz, Scham oder Angst vor Kontrolle, − Abneigung einen Einblick in finanzielle, familiäre Verhältnisse zu − geben,…)?

− Wie gehen Sie mit Ablehnung der Unterstützungs- und Hilfemaß-

nahmen um? − Wie viel Zeit nimmt die aufsuchende Beratung in Anspruch?

− Wer führt die aufsuchende Beratung durch?

− Lassen sich aus Ihrer Sicht Versorgungslücken identifizieren? Wie gehen Sie damit um?

− Welches sind die Hauptnutzer-/ Klientengruppen (SD

W

− Welche Beratungsthemenche Unterstützungs- und

Information, Beratung und längerfristige Begleitung (Case Manage-ment)

− Wie grenzen Sie themenbezogene Basisinformationen (Kurzberatung z.B. zu Verhinderungspflege, Pflegebett, Hauswirtschaftliche Hilfen) von einem tiefer gehenden Beratungs- und Hilfebedarf (Beratung mit Versorgungsplan/Hilfeplan) ab?

− Nach welchen Kriterien wird darüber entschieden, ob ein individueller Versorgungsplan/Hilfeplan erstellt wird? − Wie gestaltet sich eine Fallbegleitung? (Häufigkeit, wie viele Kontakte,

wer ist involviert?) − Wie bewerten Sie das Dokumentationssystem?

133

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Teil B: Klientenübergreifende Aktivitäten: Zusammenarbeit intern

− Wie sind die Beratungsinhalte unt

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit im Team?

er den MitarbeiterInnen aufgeteilt? −

Zusammenarbeit extern

− In welcher Form findet der Austausch mit anderen am Einzelfall beteligten AkteurInnen statt? (z.B. Fa

i-llbesprechungen, Arbeitsgruppen, …)

r

und ihre Angehörigen an?

en oder Selbsthilfeor

− Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit in Arbeitskreisen, Gremien?

Wie sieht die Beteiligung an Projekten, z.B. im Stadtteil aus? −

n welchen öffentlichen Veranstaltungen nehmen Sie als Dienst-leigemesse)

A ste−teil? (z.B. Pfle

− Welche Informationsveranstaltungen bieten Sie selber für Hilfe- und Pflegebedürftige

Wie sieht die Zusammenarbeit mit Freiwilligen / Ehrenamtlichen Selbsthilfegruppganisationen aus?

Vernetzung und Zusammenarbeit mit externen Kooperationspartnern und ander

nte

Mit welchen Institutionen haben Sie Kooperationsvereinbarungen bzw.

Gibt es eine Vernetzung abgestimmter pflegerischer und sozialer

Wie leiten Sie Ihre KlientInnen zu anderen Einrichtungen über?

en Beratungsstellen − Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern (ambula

Pflegedienste, Ärzte, Sozialdienst im Krankenhaus, Sozialpsychiatri-scher Dienst, Gesundheitsamt usw.) aus?

− Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Finanzierungsträgern

(Krankenkassen, Pflegekassen, Sozialhilfeträger, ...)? −

Kooperationsverträge geschlossen? − Versorgungs- und Betreuungsangebote? −

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Page 135: Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

Öffentlichkeitsarbeit

− Wie haben Sie bisher die Öffentlichkeit über Ihre Einrichtung infor-miert?

Halten Sie die bisherige Öffentlichkeitsarbeit für ausreichend? −

− Falls nicht, welche weiteren Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit hal-

Lassen sich Veränderung in der Nachfrage als Reaktion auf Aktionen

ten Sie für wichtig?

− Gibt es Personengruppen, die Sie aus Ihrer Sicht nicht erreichen?

−zur Öffentlichkeitsarbeit feststellen?

Fortbildungsbedarfe

Jahr be-

− Haben Sie weiteren Bedarf an Fortbildungen?

− Welche Fortbildungsveranstaltungen konnten Sie im letzten

suchen?

− Gibt es Supervisions- und Coachingangebote?

Qualitätssicherung

über ein Beschwerdemanagement?

ziehungen evaluiert?

− Wie sieht das interne Qualitätsmanagement aus? Verfügen Sie z.B.

− Werden Kundenbefragungen durchgeführt?

− Werden die Kooperationsbe

Konzeptionelle Weiterentwicklung

Wie sehen Sie Ihre Aufgabe im Beratungs- und Versorgungsnetzwerk? −

Was sehen Sie als die wichtigste zukünftige Herausforderung für die

Beratung/Hilfs- und Unterstützungsangebote im Hinblick auf ältere Menschen?

Wie sehen Sie die zukünftige Entwicklung Ihrer Beratungsangebote

und Unterstützungsleistungen im Hinblick auf die Versorgung von ä−

lte-der Pläne für die Weiter-

entwicklung?

Wenn Sie eine Prognose stellen sollten, wie sähe Ihre Arbeit in 10 Jahren

aus?

ren Menschen? Gibt es hierzu Strategien o

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Page 136: Evaluation der Pflegestützpunkte… · Ausgangspunkt der Evaluation sind die mit dem Auftraggeber konsentierten Fragestellungen: 1. Entsprechen die Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte

Teil C: Persönliche Daten

_________

____

_______________________________________________

rbeiten Sie in dieser Institution? ______________________

1.1 Alter: _

1.2 Geschlecht: ________

1.3 Berufliche Qualifikation: _____________________________________

1.4 Funktion: _______

1.5 Seit wann a

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