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© Hamburg Institut Stand: Januar 2015 Beratungsleistungen zu finanzieller Bürgerbeteiligung in der Energiewirtschaft

Beratungsleistungen zu finanzieller Bürgerbeteiligung in ... · Energiewende ist auch eine Wende des Verständnisses von Energieversorgung als Gemeinschaftsaufgabe im Sinne einer

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Stand: Januar 2015

Beratungsleistungen zu finanzieller Bürgerbeteiligung in der Energiewirtschaft

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Übersicht

1. Überblick

2. Finanzielle Bürgerbeteiligung als Element der Energiewende

3. Chancen und Risiken aus Sicht von Initiatoren

4. Ermittlung des passenden Beteiligungsmodells

5. Energiegenossenschaften

6. Zusammenfassung

Beratungsleistungen zu finanzieller Bürgerbeteiligung in der Energiewirtschaft 2

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Übersicht

1. Überblick

2. Finanzielle Bürgerbeteiligung als Element der Energiewende

3. Chancen und Risiken aus Sicht von Initiatoren

4. Ermittlung des passenden Beteiligungsmodells

5. Energiegenossenschaften

6. Zusammenfassung

3Beratungsleistungen zu finanzieller Bürgerbeteiligung in der Energiewirtschaft

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1. Unsere Beratungsleistungen zu Vermögensanlagen im Überblick

Das Hamburg Institut berät Initiatoren einer Vermögensanlage (z.B. Stadtwerke, Genossenschaften und Betreiber erneuerbarer Ablagen) sowie Bankinstitute zu allen nicht-juristischen Fragestellungen bei Vermögensanlagen zur Bürgerbeteiligung.

Felder möglicher Bürgerbeteiligung.

Erstellung eines Grobkonzeptes mit Ziel und Strategie der Vermögensanlage (Zielgruppe, Volumen, Stückelung, Mitwirkungsrechte der Anleger, etc.).

Chancen und Risiken der Vermögensanlage jenseits der Prospektrisiken.

Kommunikation der Beteiligung gegenüber der Öffentlichkeit und den Kunden .

Vertriebsstrategie und deren Umsetzung.

Projektmanagement bei der Prospekterstellung.

Optimale Vermarktung des erzeugten Stroms.

4Beratungsleistungen zu finanzieller Bürgerbeteiligung in der Energiewirtschaft

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Übersicht

1. Überblick

2. Finanzielle Bürgerbeteiligung als Element der Energiewende

3. Chancen und Risiken aus Sicht von Initiatoren

4. Ermittlung des passenden Beteiligungsmodells

5. Energiegenossenschaften

6. Zusammenfassung

5Beratungsleistungen zu finanzieller Bürgerbeteiligung in der Energiewirtschaft

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2. Finanzielle Bürgerbeteiligung als Element der Energiewende

Vermögensanlagen werden zu einem dauerhaften Element in der Energiewirtschaft.

Im weiten Sinne ist Bürgerbeteiligung die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungsprozesse der Energieversorgung.

Die finanzielle Bürgerbeteiligung meint das Angebot zur Teilhabe an einem Kraftwerk oder einem Netz. Dabei wird meist im lokalen oder regionalen Umfeld eine Beteiligung am Gewinn einer Anlage angeboten, oft verbunden mit einer Beteiligung am Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichem Vermögen.

Finanzielle Bürgerbeteiligungen (Vermögensanlagen) erfreuen sich seit Jahren großer Beliebtheit. Weit über die Hälfte des Eigenkapitals von Anlagen der Erneuerbaren Energien sind durch Privatvermögen bereitgestellt worden.

Dieser Trend setzt sich rasant fort. Neben zahlreichen Genussrechts-Modellen etablieren sich Genossenschaften als Organisationsform der finanziellen Bürgerbeteiligung.

6Beratungsleistungen zu finanzieller Bürgerbeteiligung in der Energiewirtschaft

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Beteiligungsmodelle sind in vielen Feldern der Energiewirtschaft möglich

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Erzeugung

Wärme

Strom

Das klassische Modell des Bürgerkraftwerks (Wind, Sonne, Bioenergie) kann auf weitere Felder, vor allem Netze, ausgedehnt werden. Denkbar sind Bürger-beteiligungen an kompletten Teilsystemen bzw. lokalen Versorgungssystemen mit allen vier Dimensionen.

Einspeisenetz

Verteilnetz

Übertragungsnetz

Nahwärme

Fernwärme

SolarBiogas

Wind

Solarthermie

Geothermie

KWK

Netz

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Glaubwürdigkeit ist für Beteiligungsmodelle wichtiger denn je

Wie alle Finanzprodukte sind auch finanzielle Bürgerbeteiligungen im Energiebereich gesetzlich umfangreich geregelt. Die Erfüllung der Vorgaben des im Sommer 2013 inkraftgetretene Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) sowie der Vermögensverkaufsprospektverordnung erfordert in jedem Fall die Einbindung von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

• Der Erfolg von Geschäften im Finanzmarkt ist aufgrund zahlreicher Fälle von Anlegerbetrug und nicht zu Letzt aufgrund der Finanzkrise mehr denn je eine Frage von Glaubwürdigkeit und des Vertrauens zwischen Emittent/Initiator und Anleger. Als Reaktion auf die Skandale um die Firma „Prokon“ wird der Gesetzgeber voraussichtlich 2015 ein Kleinanleger-schutzgesetz verabschieden. Dies wird die Auflagen für Bürgerbeteiligungsprojekte verschärfen.

• Vor Festlegung auf eine bestimmte Rechtsform und vor Erstellung eines Prospektes unter juristischen Vorgaben sollten in einem Strategieprozess die Ziele und Merkmale sowie Vertrieb und Kommunikation der Bürgerbeteiligung aus Sicht des Initiators (z.B. Energieversorger, Bürgerversammlung, Genossenschaft) werden

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Übersicht

1. Überblick

2. Finanzielle Bürgerbeteiligung als Element der Energiewende

3. Chancen und Risiken aus Sicht von Initiatoren

4. Ermittlung des passenden Beteiligungsmodells

5. Energiegenossenschaften

6. Zusammenfassung

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3. Chancen und Risiken aus der Sicht von Initiatoren

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Stärkung des Eigenkapitals von Projekten bzw. Entlastung des eigenen Kapitaleinsatzes.

Kundenbindung.

Hohe Unterstützung, mindestens aber Akzeptanz von Baumaßnahmen.

Regionale Wertschöpfungskette höherwertig, da Kapital aus der Region in der Region verbleibt.

Vor allem bei Wärmenetzen: optimaler Schutz der Wärmekunden vor ungerechtfertigter Abschöpfung von Monopolrenditen (da Wärmenetze natürliche Monopole sind).

Ausweitung von Geschäftsmodellen, z.B. Direktvermarktung des Stroms aus Bürgerkraftanlage.

Schlechte Leistung oder Rendite eines Projektes schädigt Image und verursacht Vertrauensverlust.

Im schlechtesten Fall muss sich Initiator und/oder Prospektverant-wortliche mit Anlegerschutzklagen auseinandersetzen.

Je nach Ausgestaltung der Beteiligung fällt der Umfang der Mitsprache aus. Das kann ein Teilverlust der unternehmerischen Souveränität bedeuten.

Eventuelle Spaltung der Kundschaft in Teilhaber und solche, die sich eine Beteiligung nicht leisten können.

Anleger erwarten ein Beteiligungsangebot auch für Projekte, für die keines vorgesehen ist.

Chancen Risiken

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4. Methode zur Ermittlung des passenden Beteiligungsmodells

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Vorgespräch und Auftragsklärung

Klärung Ausgangssituation

& Ziele des Initiators

Rahmen-bedingungen und

Umfeld der Beteiligung

Präferenz der Rechtsform

(unter rechtlicher und

steuerrechtlicher

Beratung)

Klärung Gegenstand und Geschäftsmodell

des zu finanzierenden

Projektes

Optionen und Festlegung der Merkmale und Bedingungen

Installation eines Projekt-

managements

Übergabe an Prozess der Prospekt-

erstellung oder Genossenschafts-

gründung etc.

1. 3.2.

5.

4.

6. 7. 8.

Methodische Schritt Inhaltlicher Schritt

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Zu Schritt 2: Gegenstand und Geschäftsmodell des zu finanzierenden Projekts

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Strom

Wärme

KWK

Verteilnetze / Smart Grid

Übertragungsnetze

Einspeisenetze

Nahwärmenetze

Fernwärmenetze

Erzeugung

Netze

Windkraft

Fotovoltaik

Solarthermie

Geothermie

Wasserkraft

Biomasse

….

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Zu Schritt 3: Klärung Ausgangslage und Ziele des Initiators

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Allgemeine Strategie

Investitionsplan und Eigenkapitalstrategie des Initiators

Kundenbindungsziele

Weitere Geschäftsmodelle, wie z.B. Direktvermarktung des Stroms an die Anleger, Aufnahme weiterer Wärmequellen in ein Wärmenetz, etc.

Zahl der langfristig geplanten Bürgerbeteiligungen

Kooperation mit anderen Initiatoren/Stadtwerken

Qualität der Mitsprache der Beteiligten -> unternehmerische oder nur finanzielle Beteiligung?

Regionales oder überregionales Engagement?

Zielklärung des Initiators, z.B. Stadtwerk, Bestehende Genossenschaft

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Zu Schritt 4: Rahmenbedingungen und Umfeld der Beteiligung

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Vermögenslage / Sparquote der lokalen Bevölkerung

Interesse an Beteiligungen

Allg. Potenzial für finanzielle Beteiligungen

Renditeerwartung und Risikobereitschaft der potenziellen Anleger

Rendite der geplanten Projekte

Bisherige Erfahrungen mit Vermögensanlagen

Knowhow bzgl. Projektmanagement

Vertriebsressourcen (inkl. Schulungsaufwand)

Lokale Bankenlandschaft

Derzeitiges und zum Vertriebszeitpunkt erwartetes Umfeld der Finanz- und Anlagemärkte

Risiken von gesetzlichen Änderungen während der Vertriebsphase der Vermögensanlage, z.B. EEG, KAGB, Kleinanlegerschutzgesetz, Festlegung der EEG-Vergütung mittels Ausschreibungen, etc.

Rahmen-bedingungen

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Zu Schritt 5: Optionen und Festlegung der Merkmale und Bedingungen

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Höhe des einzuwerbenden Kapitals

Zielgruppe

Zahl der angestrebten Beteiligten

Mindestbeteiligung / Stückelung

Laufzeit

Bedingungen für Kündigung

Gewünschte Handelbarkeit / Übertragbarkeit der Anteile

Umfang der Entscheidungskompetenz der Anleger

Platzierungsgarantie

Garantien seitens eines Drittens bei schlechter Performance, z.B. Stadtwerkes

Verlauf der Kapitalrückzahlung und Ausschüttung

Bedingungen der Beteiligung

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Zu Schritt 6: Präferenz einer Rechtsform

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Genossenschaft

GmbH & Co. KG

Aktiengesellschaft

Partiarische (nachrangige) Darlehen

Genussrechte

Genussscheine

Inhaberschuldverschreibung

Unternehmensanleihe

Sparbriefe (zweckgebunden)

… Mischformen!

Rechtsform Unternehmerische Beteiligung

Rein finanzielle Beteiligung

Eine endgültige Entscheidung zur Rechtsform erfolgt nur nach anwaltlicher und steuerrechtlicher Beratung – vor allem unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen.

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Zu Schritt 6: Präferenz einer Rechtsform

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Die optimale Rechtsform ist von der Strategie des Initiators und vom Geschäftsmodell des zu finanzierenden Projektes abhängig. Insofern lassen sich keine „Vorteile“ und „Nachteile“ einer Rechtsform pauschalieren.

Zahlreiche gesetzliche Auflagen prägen die Entscheidungsfindung zur Wahl der Rechtsform des Beteiligungsmodells und erfordern zwingend die Hinzuziehung rechtlicher Beratung.

Tendenz: Zunehmende und verschärfende Regulierung:

Seit Juni 2012: Novellierung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) mit Auswirkungen auf Vertrieb

Seit Juli 2013: Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

z.B. Risikodiversifizierung: mindestens drei Anlagen müssen in einem Fonds gebündelt werden, andernfalls Mindestbeteiligung 20.000 Euro.

Nur ein eigener, operativer Betrieb des Investitionsobjektes befreit von den Auflagen des KAGB. Das gilt auch für Genossenschaften.

2015 geplant: Kleinanlagerschutzgesetz; vorgesehen ist eine Prospektpflicht für alle Beteiligungsofferten mit Ausnahme von Mitgliedschaften in Genossenschaften sowie nachrangigen Darlehen von Genossenschaften an ausschließlich deren Mitglieder. Sonderregelungen für Crowdfunding.

Die geplante Festlegung der EEG-Vergütung mittels Ausschreibungsverfahren wird die Attraktivität der Bürgerbeteiligung beeinflussen.

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Übersicht

1. Überblick

2. Finanzielle Bürgerbeteiligung als Element der Energiewende

3. Chancen und Risiken aus Sicht von Initiatoren

4. Ermittlung des passenden Beteiligungsmodells

5. Energiegenossenschaften

6. Zusammenfassung

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5. Energiegenossenschaften

Energiegenossenschaften erfreuen sich steigender Beliebtheit – sowohl in der Strom- als auch in der Wärmeversorgung. In ihnen manifestiert sich sichtbar der Wunsch nach Vergemeinschaftung von Energieversorgung und Teilhabe an den Gewinnen. Was bisher als manchmal verstaubte Unternehmensform galt, gilt heute als modern. Ende 2014 gab es rund 900 Energiegenossenschaften in Deutschland – Tendenz steigend.

Wesentliche Unterschiede gegenüber anderen Beteiligungsmodellen:

Anteile werden meistens zu einem niedrigen Nominalwert angeboten. Dies führt zu einer niedriger „Eintrittsschwelle“ und eignet sich damit für Beteiligung aller Einkommensschichten.

Relativ geringe gesetzliche Vorschriften bzgl. Kapitaleinwerbung

Keine Prospektpflicht

Einfache Kündigung (was das Risiko einer unvorhergesehenen Schrumpfung des Eigenkapitals in sich bergen kann).

Genossenschaften fühlen sich manchmal an wie Vereine: Oftmals ehrenamtlich geführt und mit einer gemeinschaftsorientierten Organisationskultur. Das macht sie so erfolgreich! Aber Genossenschaften sind dennoch Kapitalgesellschaften mit allen Organen und der Pflicht zur Wirtschaftsprüfung mit entsprechend laufendem Aufwand. Dies stellt diese Rechtsform im Alltag vor einige Herausforderungen.

Wir beraten Energiegenossenschaften bei der Formulierung und Ausübung ihres Geschäfts und allen Fragen des Managements.

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Übersicht

1. Überblick

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5. Energiegenossenschaften

6. Zusammenfassung

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6. Zusammenfassung

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Energiewende ist auch eine Wende des Verständnisses von Energieversorgung als Gemeinschaftsaufgabe im Sinne einer Teilhabe der Bürger sowohl an Entscheidungsprozessen als auch am Gewinn.

Finanzielle Bürgerbeteiligung bietet Energieversorgern und Netzbetreibern große Chancen, vor allem bei der Stärkung des Eigenkapitals und der daraus resultierenden Hebelwirkung für die Investitionshöhe. Darüber hinaus fördert es die Zustimmung der Bürger zu dem jeweiligen Projekt.

Die Vielfalt der Objekte für finanzielle Bürgerbeteiligung nehmen deutlich zu: Neben dem Klassiker „Bürgerwindpark“ lassen sich die Modelle bis hin zu Stromnetzen und Effizienzfonds anwenden.

Die Wahl des passenden Beteiligungsmodells ist ein wichtiger und nicht zu unterschätzender Prozess, der gut organsiert werden muss und mehr enthält als rein juristische und steuerliche Aspekte.

Vermögensanlagen unterliegen starker Regulierung. Entsprechend hoch ist der Aufwand bei der Erstellung des Verkaufsprospektes, dessen Genehmigung und dessen Vertriebs.

Eine Alternative zur Prospektpflicht bietet das Modell der Genossenschaft.

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Beratung durch das Hamburg Institut

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Wir unterstützen Sie sie bei dem Prozess der Gestaltung der passenden finanziellen Bürgerbeteiligung.

Wir übernehmen bei Bedarf das Projektmanagement zur Erstellung der Vermögensanlage von der Definition der Zielsetzung über die Koordination der Rechts- und Steuerberater & Prospektprüfer bis hin zum vollständigen Vertrieb.

Sie profitieren von unserer ausgeprägten Kompetenzvielfalt in den Bereichen Energiewirtschaft, kommunale Energiekonzepte, Kommunikation, Genossenschaften und Vermögensanlagen.

Ihre Berater:

Christian Maaß, Rechtsanwalt

- ehemaliger Staatsrat in Hamburg. - Initiator und Aufsichtsrat-

Vorsitzender von Hamburg Energie. - Umfangreiche Erfahrungen im

Umwelt- und Energierecht.Seine Beratungsexpertise:Regelungsstrategien und Gesetzgebung, Energiepolitik, Rekommunalisierung, kommunale Energiekonzepte, Wärmestrategien und Wärmenetze

Robert Werner, Dipl.-Geograf

- Langjährige Vorstandstätigkeit bei Greenpeace Energy e.G., der größten Energiegenossenschaft Deutschlands

- Umfangreiche Erfahrung bei Konzeption und Erstelluang von Vermögensanlagen (Genussrechte).

- Seine Beratungsexpertise: Strategien für Energieunternehmen, Energiepolitik, Vermarktungs- und Beschaffungsstrategien für EE-Strom, Energiegenossenschaften, Durchführung von Strategieprozessen.

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