65
Expertise für den Aufbau einer grenzüberschreitenden Struktur (EVTZ) für den Ökologie/Naturraum March-Thaya Auen im Sinne des Ramsar „wise-use“-Konzepts Abschlussbericht Dr. Johannes Maier MES Juli 2012 im Rahmen des ETZ-Projektes „Ramsar-SKAT“ (im Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Slowakei-Österreich 2007 - 2013)

Expertise für den Aufbau einer grenzüberschreitenden ... · April 2012) bzw. die Erstellung der oben angeführten Vorschläge von Matrixen. Die Antworten insbesondere betreffend

  • Upload
    others

  • View
    1

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Expertise für den Aufbau einer grenzüberschreitenden Struktur

(EVTZ) für den Ökologie/Naturraum March-Thaya Auen

im Sinne des Ramsar „wise-use“-Konzepts

Abschlussbericht Dr. Johannes Maier MES

Juli 2012

im Rahmen des ETZ-Projektes „Ramsar-SKAT“ (im Programm zur grenzüberschreitenden

Zusammenarbeit Slowakei-Österreich 2007 - 2013)

2

INHALTSVERZEICHNIS:

Seite: Auftrag ……………………………………………………………… 3 Methodik der Expertenanalyse …………………………………….. 3 Das Feuchtgebiet March-Thaya-Auen ……………………………. 9 Bestehende organisatorische Strukturen öffentlich rechtlicher Natur in den MTA …………………………………………………..… 11 Mögliche Ziele, Aufgaben und Maßnahmen einer grenzübergreifenden, institutionalisierten Struktur …..……… 14 Mögliche Rollen und Funktionen von Organisationen und Stakeholdern in einer grenzübergreifenden Struktur ..……….. 17 Erfüllung von Erfolgsfaktoren (soweit abschätzbar) ……………… 31 Bestehende Hindernisse („Störfaktoren“) und Empfehlungen für deren Bewältigung ……………………………………………. 35 Mögliche Varianten einer grenzübergreifenden Struktur …………… 39 A) Naturraum/Ökologie EVTZ MTA ……………………… 41 B) MTA Naturraum und Tourismus EVTZ ……………..… 43 C) Multifunktionaler Regional-EVTZ SK-NÖ u.w. ……………… 44 Finanzierungsmöglichkeiten ……………………………………………… 46 Zusammenfassende Ergebnisse …………………………………….. 49 Anhänge: CBB Circles JMaier© …………………………………………………. 55 Interviewleitfaden …………………………………………………… 56 Impressum: Text (für den Inhalt verantwortlich): Dr. Johannes Maier MES, EVTZ-Experte der Österreichischen Bundesländer; Privat: 9470 St. Paul/Lavanttal, Kollerhofsiedlung 94; Tel.: +43 664 6202 218; Email: [email protected] Beruflich: Amt der Kärntner Landesregierung, EU-Koordinationsstelle; 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Mießtalerstraße 1; Tel.: +43 50536 10139, Mobil: +43 80536 10139; Email: [email protected] Grafiken und Bildnachweis: Dr. Johannes Maier; Grafik Seite 9: Ramsar Plattform Titelbild: Rudolf Jureček; Bild Seite 19: Miroslava Plassmann, Daphne So weit Begriffe und personenbezogene Bezeichnungen nicht ohnehin in beiden Geschlechtern genannt sind, sind diese jedenfalls sowohl in der männlichen wie weiblichen Form zu verstehen.

3

Auftrag: Gegenstand des Auftrages war die Erstellung einer Expertenanalyse über die Möglichkeit, im österreichisch-slowakischen Ramsargebiet der March-Thaya Auen als einzigartiges, mitteleuropäisches Feuchtgebiet einen Europäischen Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) einzurichten. Die Analyse sollte Aufgaben und Ziele sowie mögliche Trägerorganisationen und Finanzierungsmöglichkeiten eines EVTZ erarbeiten. Dazu sollten Experten und Stakeholder befragt und Beispiele aus der Praxis aufgezeigt werden. In diesem Rahmen waren zwei grenzüberschreitende Workshops sowie eine Abschlusspräsentation geplant. Der Auftrag erfolgte im Rahmen des ETZ Projektes „Ramsar SKAT“ im Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Slowakei-Österreich 2007 – 2013.

Methode: Projektphase 1: Für die Analyse orientierte sich der Auftragnehmer an dem von ihm entwickelten Konzept der „CBB Circles“ (Circles of institutional success factors for Cooperations beyond borders – siehe Anlage). Demgemäß war für die erste Projektphase bis März 2012 für die Beantwortung der Fragen,

• ob eine Zusammenarbeit über die Grenzen „institutionalisiert“ werden sollte (Schaffung einer bindenden Struktur),

• und wer daran teilnehmen soll, zentral und ausschlaggebend, mögliche Ziele, Aufgaben und Maßnahmen der in Aussicht genommenen Zusammenarbeit im Grenzgebiet der March-Thaya Auen zu erheben. Je konkreter sich insbesondere die Aufgaben und Maßnahmen festlegen lassen, die der Struktur von potentiellen Mitgliedern übertragen werden sollen, umso exakter lassen sich die allfällige Form und die Möglichkeit des Aufbaues einer grenzübergreifenden Struktur beurteilen. Diesen Fragen wurde der 1. grenzüberschreitende Workshop, durchgeführt am 27. Februar 2012 in Hohenaua, vorrangig gewidmet. Bei diesem Workshop wurde zunächst eine grundlegende fachliche Information über das Rechtsinstrument EVTZ als solches und ähnlicher Instrumente für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit geliefert. Illustriert wurde die Fachinformation mit bestehenden Beispielen in Europa, die weitestgehend die Bandbreite angewandter Kooperationsmodelle wiedergibt. So wurden die ARGE Alpen Adria (Österreich/Italien/Slowenien/Kroatien/Ungarn), die Euregio Rhein Waal (Deutschland/Niederlande), die beiden EVTZ Tirol-Südtirol-Trentino (Italien/Österreich) einerseits als multifunktionaler EVTZ und der EVTZ Cerdanya Hospital (Spanien/Frankreich) mit der ganz spezifischen Aufgabenstellung der Planung, Errichtung und des Betriebes eines Krankenhauses in einer Grenzregion sowie Ister-Granum EGTC Ltd (Ungarn/Slowakei) erläutert.

a Unterlagen in DE und SK für den Workshop zum Download auf: http://www.march-thaya-auen.at/aktuell/veranstaltung-moeglichkeiten-grenzueberschreitender-zusammenarbeit-am-2722012-in-hohenau/

4

Dargestellt wurden ebenso rechtliche Alternativen mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen zu einem EVTZ, wie die lose Form einer Arbeitsgemeinschaft, die „historische Euregio“ als Vorläufer zum EVTZ oder der Verbund für Euroregionale Zusammenarbeit (VEZ). Formen der „historischen Euregio“ und der VEZ beruhen völkerrechtlich auf der Basis der Madrider Konvention des Europarates. Weiters dargestellt wurden die Europäische Wirtschaftliche Interessensvereinigung (EWIV) sowie die Europäische Gesellschaft (Europa-AG) und die Europäische Genossenschaft. Die beiden letztgenannten Formen sind für die gegenständlich in Aussicht genommene Kooperation grundsätzlich nicht geeignet. Seitens des Auftraggebers wurde ergänzend eine Darstellung der wesentlichen Elemente der Verpflichtungen insbesondere in organisatorischer Hinsicht aus der „Ramsar-Konvention“ und einer Unterschutzstellung nach dem „wise-use-Prinzip“ für die 38 Teilnehmer erstellt. Für die Erörterung und Diskussion möglicher Ziele, Aufgaben und Maßnahmen erarbeitete der Auftragnehmer konkrete Vorschläge. Diese stützten sich auf Vorarbeiten des Ramsar SKAT Projektes (insbesondere die von der BOKU Wien 2010/2011 durchgeführte Befragung und Studie über die „Entwicklung einer grenzüberschreitenden Managementstrategie“ und die Ziele und Maßnahmen des Ramsar SKAT Projektes selbst) und wurden mit den „Verpflichtungen“ aus der Ramsar-Konvention sowie den Ergebnissen erster Gespräche und Interviews mit Stakeholdern erweitert. Die Listen möglicher Ziele, Aufgaben und Maßnahmen wurden bewusst offen gehalten, um diese in Arbeitsgruppen während des Workshops unmittelbar durch die beteiligten Akteure ergänzen zu können. Zu den Ergebnissen siehe unten „Mögliche Ziele, Aufgaben und Maßnahmen“ Projektphase 2: Aufbauend auf die dabei vorläufig definierten und von den Stakeholdern ergänzten Aufgaben und Maßnahmen folgte die Erarbeitung des Kreises der möglichen Trägerorganisationen. Zum einen ist es zwingend, dass jene Organisationen und (öffentlichen) Einrichtungen an der institutionalisierten Struktur teilnehmen (müssen und sollen), die auch in der Lage sind, auf Grund ihrer eigenen Kompetenzen (bzw. rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten) spezielle Aufgaben der gemeinsamen Struktur zu übertragen. Die weitere Untersuchung sollte klären, welche Rolle und welche Funktionen (leitend/steuernd, Beiträge in finanzieller Hinsicht, Beiträge in Form der Beisteuerung/Überlassung personeller Ressourcen, Beibringung von einschlägiger Expertise) von den potentiellen Mitgliedern eingenommen werden könnten. Darüber hinaus kann es interessierte Einrichtungen und Personengruppen geben, die von der Errichtung einer Struktur und den beabsichtigten Maßnahmen betroffen oder sehr daran interessiert sind. Hier galt es zu erörtern und zu klären, wie diese einbezogen werden können. Darüber hinaus war zu prüfen, ob die möglichen Träger einer institutionalisierten Struktur überhaupt die juristische Zuständigkeit für die Aufgaben haben, die übertragen werden sollten. Dazu wurden Matrixen zusammengestellt, die gleichzeitig als Arbeitsblätter für die Arbeitsgruppen im 2. grenzüberschreitenden Workshopb (27. April 2012 wiederum in

b Unterlagen in DE und SK für den Workshop zum Download auf: http://www.march-thaya-auen.at/aktuell/2-workshop-evtz-moeglichkeiten-grenzueberschreitender-zusammenarbeit/

5

Hohenau) dienten. Diese bildeten sowohl das übergeordnete Ziel und die Maßnahmen ab und gaben auch übersichtlich die einzelnen Funktionen der betroffenen Stakeholder wieder. In einer eigenen Spalte wurde angeführt, ob auch die notwendige (Teil-)Zuständigkeit als Voraussetzung für die Übertragung möglicher Aufgaben vorliegt. Zu den endgültigen Ergebnissen, welche nach ergänzenden Gesprächen mit einzelnen Stakeholdern finalisiert wurden, siehe unten „Mögliche Rollen und Funktionen von Organisationen und Stakeholdern“ Interviews mit Stakeholdern: Als wesentliche Grundlage mitunter für die Abgrenzung des Kreises der möglichen Partner diente die Befragung von Stakeholdern aus unterschiedlichen Bereichen. Gemeinsam mit dem Auftraggeber wurde bereits in der 1. Projektphase ein Fragebogen und Interview-Leitfaden dafür entwickelt (siehe Anhang in Deutsch; vom Auftraggeber auch in Slowakisch übersetzt). Nach einer Einstiegsfrage über die Bekanntheit der Ramsar-March-Thaya Auen und über zu deren Schutz gesetzte Maßnahmen wurden mit Frage 2 die aus der jeweiligen Interessenslage und vertretenen Organisation wichtigen Projekte und Maßnahmen erfragt (Erkundung der Prioritäten). Die Fragen 3 und 4 waren speziell darauf ausgerichtet, die Auswahl der gewünschten und/oder notwendigen Partner/Stakeholder für die unterschiedlichsten Aufgaben und Maßnahmen zu hinterfragen. Letztere gliederten sich in jene für den engeren Naturschutz und in solche, die insgesamt die Entwicklung der Region und Bedürfnisse der Bevölkerung abbilden. Die Frage 5 zielte auf die Erfassung und Beurteilung, ob die beteiligten Akteure über die erforderlichen (Teil-) Kompetenzen zur Ausführung der diversen Aufgaben und Maßnahmen verfügen bzw. wenn eine unmittelbare Zuständigkeit nicht gegeben ist, zumindest ein Interesse oder eine Betroffenheit vorliegt (z.B. verfügen Naturschutz-NGOs über keine „behördlichen“ Kompetenzen unmittelbar zum Schutz von Feuchtgebieten, sind jedoch sehr an naturschutzkohärenten Eingriffen z.B. bei notwendigen Infrastrukturmaßnahmen interessiert). Die offen formulierten Fragen 6 – 9 zielten darauf ab, die Bereitschaft der Mitwirkung des jeweiligen Stakeholders in Verantwortung für seine Organisation und zwar in Bezug auf unterschiedliche Phasen und Inhalte einer allfälligen gemeinsamen grenzübergreifenden Organisationsstruktur (z.B. EVTZ) und damit „weiche Faktoren“ für die Bildung dieser Struktur in Erfahrung zu bringen. Die erste dieser Fragen stellte auf das allfällige Engagement in der Gründungsphase ab, die zweite auf die Beibringung finanzieller Mittel, die dritte auf die Einbringung von personellen Ressourcen und die vierte schließlich auf die generelle Unterstützung für den Betrieb und die Umsetzung einer gemeinsamen grenzübergreifenden Struktur. Die Antworten auf diese Fragen waren wesentliche Grundlagen für den fachlichen Input des 2. Workshops (27. April 2012) bzw. die Erstellung der oben angeführten Vorschläge von Matrixen. Die Antworten insbesondere betreffend die „weichen Faktoren“ (Engagement, erkennbarer politischer Wille, Bereitschaft und Fähigkeit zur Finanzierung, Bekenntnis zur Bildung einer neuen institutionellen Struktur, etc) waren wiederum Grundlage für die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer möglichen Gründung einer institutionellen Struktur.

6

Insgesamt konnten folgende 16 Personen und Vertreter unterschiedlicher öffentlicher und nicht-öffentlicher Organisationen befragt werden: 01 DI. Bernhard Frank, Naturschutzabteilung NÖ, AT 02 Bürgermeister Robert Freitag, Gemeinde Hohenau, AT 03 Manfred Zörnpfennig, Obmann Bezirksbauernkammer Gänserndorf, AT 04 Mag. Margit Gross, Naturschutzbund Niederösterreich, AT 05 DI. Ján Kadlečik, Schutzgebietsverwaltung CHKO, SK 06 Gerhard Egger, WWF Österreich, AT 07 Bürgermeisterin JUDr. Eva Michalinová, Gemeinde Zohor, SK 08 Bürgermeister Boris Šimkovič, Gemeinde Zahorsky Ves, SK 09 DI Franz Steiner, Via Donau Österr. Wasserstraßen GmbH, AT 10 Bürgermeister Andreas Zabadal, Gemeinde Engelhartstetten, AT 11 Bürgermeister, 2. LT-Präs. a. D. Herbert Nowohradsky, interviewt

in der Funktion als Obmann des Weinviertel Management, AT 12 Mgr. Martina Blatnická, Ministerium für Umwelt, Bratislava, SK 13 Bürgermeister Gernot Haupt, Gemeinde Marchegg, AT 14 Prok. Gerald Plachetzky, Marchfeldschlösser GmbH, AT 15 Ing. Andrej Repa, Landkreis Trnava, SK 16 Martin Bezek, Landkreis Bratislava, SK Insgesamt decken die ausgewählten Interview-Partner ein breites Spektrum betroffener Interessen ab: Es wurden beiderseits der Grenze die lokale Ebene mit insgesamt 5 Bürgermeister/innen interviewt; die derzeitigen Akteure im Bereich Naturschutz (die Niederösterreichische Landesregierung, Abteilung Naturschutz, das Umweltministerium der Slowakei, die mit der Durchführung beauftragte Slowakische Schutzgebietsverwaltung CHKO und das Weinviertel Management (hier als Träger von Projekten),) wurden befragt. Zusätzlich wurde die Via-Donau, die mit ihrer Hauptaufgabe des Hochwasserschutzes Naturschutzbelange im großen Ausmaß mitberücksichtigt, ebenfalls befragt. Die beiden, grundsätzlich breite Angelegenheiten abdeckenden Landkreise Bratislava und Trnava beantworteten ebenfalls den Fragebogen. Des Weiteren sind mit einem Vertreter der regionalen Bauernkammer einerseits und zwei in der Region aktiven Naturschutzorganisationen andererseits Vertreter spezifischer Interessensorganisationen zu Wort gekommen, ebenso ein Vertreter des Tourismus, neben den Slowakischen Landkreisen, die u.a. für die Tourismusentwicklung zuständig sind. Beabsichtigt waren weitere Interviews mit touristischen Organisationen und potentiellen Trägern von touristischen Maßnahmen auch in Tschechien. Wenn auch nicht Kernaufgabe des gegenständlichen Projektes so wurden doch wegen des trilateralen Charakters der Ramsar March-Thaya Auen mehrere Versuche der Kontaktaufnahme mit Vertretern aus Tschechien unternommen jedoch erfolgten innerhalb der Laufzeit der gegenständlichen Untersuchung trotz mehrerer Urgenzen keine nähere Informationen und Antworten auf die spezifischen Fragen des Leitfadens. Darüber hinaus wurden ergänzende Gespräche und Telefonate mit weiteren maßgeblichen Stellen (AT Lebensministerium, NÖ-Landesregierung, Abteilung Naturschutz, Naturschutz-NGOs, beamtete Vertreter der Landkreise und weitere Interessensvertretungen) geführt.

7

Inhalt/Gegenstand des 2. Workshops (27. April 2012)c: Neben einem Überblick des gegenständlichen Projektmoduls bot Fr. Dr. Miroslava Plassmann (Ramsar SKAT, Projektpartner DAPHNE) eine Zusammenfassung über den Stand der Arbeiten im bedeutenden Modul der Erstellung eines strategischen Managementplans. Er ist die inhaltliche Auseinandersetzung zukünftiger abgestimmter und integrierter Naturschutzmaßnahmen einschließlich Informationsmaßnahmen und die Evaluierung des Potentials für den sanften Tourismus. Auf der Grundlage kumulierter Ergebnisse der Antworten in den Interviews (und anderer Vorarbeiten) unterbreitete der Auftragnehmer einen Vorschlag für eine Zusammenfassung potentieller übertragbarer Aufgaben auf eine mögliche institutionelle Struktur zu folgenden fünf abgerundeten Bereichen:

01 Ramsar Plattform March-Thaya Auen (MTA) 02 Umsetzung der Naturraum/Ökologie Strategie MTA 03 March-Thaya-Auen Naturraum-Tourismus 04 Regionalentwicklung und Organisation 05 Ramsar-Zentrum March-Thaya-Auen und Identitätsbildung

Die Teilnehmer am Workshop prüften an Hand der bereitgestellten Arbeitsblätter einerseits die (Teil-)Kompetenzen der möglichen Trägerorganisationen und anderseits deren Rolle/Funktionen auf Grund der Fragestellung: Welche Rolle/Funktion kann meine Organisation im Aufgabenbereich (01, 02, ……..) übernehmen? Ist meine Organisation (teil-)zuständig? Hat sie eine leitende/steuernde Funktion? Kann sie zur Finanzierung beitragen? Kann sie Personal beistellen? Kann sie fachlichen Input geben? Ebenso waren die Teilnehmer angehalten, die erwarteten Vor- und Nachteile einer Übertragung der festgestellten Aufgaben und Maßnahmen auf eine gemeinsame, institutionelle Struktur zu hinterfragen: Welche Vorteile/Mehrwerte sind durch eine gemeinsame Struktur zu erwarten? Welche Hindernisse stellen sich bei einer Übertragung der Aufgabe auf eine gemeinsame Struktur? Grundsätzlich ist methodisch festzustellen, dass die Analyse sowohl für die involvierten Teilnehmer/Stakeholder als auch den Auftragnehmer eine besondere Herausforderung darstellte, weil der Blick in die Zukunft auf mögliche und somit theoretische Situationen gerichtet werden musste. Dies gilt insbesondere für die Abschätzung der Frage, ob eine gemeinsame,

c Unterlagen in DE und SK zum Download auf: http://www.march-thaya-auen.at/aktuell/2-workshop-evtz-moeglichkeiten-grenzueberschreitender-zusammenarbeit/

8

institutionelle Struktur der einzelnen Organisation Vorteile oder Nachteile bringt und wenn ja in welcher Form und in welchem Ausmaß. Diese zum Teil abstrakte und perspektivische Herangehensweise wurde beim 2. Workshop dadurch erschwert, weil unter den 28 Beteiligten zu einem erhebliche Teil Personen waren, die am ersten Workshop nicht teilgenommen hatten. Dieser Personengruppe fehlte – trotz Übermittlung des Protokolls und der Präsentationsunterlagen – zum Teil die fachlichen Vorinformationen, wodurch insbesondere die Arbeit einiger Arbeitsgruppen durch offene Fachfragen, welche vom Auftragnehmer zusätzlich beantwortet wurden, gekennzeichnet war. Des Weiteren waren nicht alle Stakeholder persönlich vertreten, weshalb die angedachte Prüfung und Erarbeitung der Rollen/Funktionen sowie die Zuständigkeiten in einzelnen Punkten offen bleiben musste und durch weitere individuelle Gespräche komplettiert wurde. Der 2. Workshop wurde des Weiteren durch fachliche Inputs durch den Auftragnehmer ergänzt: 1) Vier Beispiele bestehender EVTZ in Europa wurden kurz dargestellt und deren Zusammensetzung, wesentliche Aufgabenbereiche und im Hinblick auf bisherige Erfolge erläutert. Die Auswahl fiel bewusst auf sogenannte „dezentralisierte“ Praxisbeispiele, bei denen entweder von der Allokation der Gremien und Einrichtungen des jeweiligen EVTZ eine Verteilung auf verschiedene Standorte vorgenommen wurde (als Lösungsansatz im Hinblick auf die Standortdiskussion für ein Ramsar-Zentrum MTA), oder wo inhaltlich ein Splitting von Maßnahmen und Konzepten auf mehrere räumliche Abschnitte durchgeführt wurde oder in Planung ist (siehe dazu das Beispiel Eurodistrikt SaarMoselle: Im Sinne einer Perlenkette sind über einen Streckenabschnitt eines Flusslaufes von rd. 90 km („Das blaue Band“) abschnittsweise äußerst unterschiedliche, touristische Maßnahmen geplant; von Naturraum- und Naherholungsgebiet, über alte Gewerbe wie Mühlen, zu städtischen Zentren mit touristischen Einrichtungen am Fluss, Reaktivierung historischer Elemente, wie Weinbau in späteren Abschnitten, wo die Saar die Grenze bildet; weiter flussabwärts ehemalige Bergbaugewinnungs- und Verarbeitungsanlagen, die für Nachnutzungen touristischer und wirtschaftlicher Art adaptiert werden). 2) Entsprechend dem Auftrag wurden weiters Möglichkeiten aufgezeigt, wie eine institutionalisierte Struktur mit Naturraum/Ökologie-Aufgaben und mit dem Ziel einer touristischen Inwertsetzung aus EU-Mittel gefördert werden könnte. Betont wurde dabei, dass eine Grundfinanzierung für die Struktur jedenfalls kontinuierlich durch die Mitglieder selbst bereitzustellen ist. Die Höhe hängt vom Umfang der letztlich übertragenen Aufgaben ab. Für die Umsetzung der übertragenen Aufgaben werden auch nach 2014 auf EU-Ebene spezifische Förderprogramme bestehen, die projektbezogen Finanzierungen sowohl für Naturschutzmaßnahmen und generell regionalpolitische Maßnahmen ermöglichen werden. Zum gegenwärtigen Diskussionsstand der Kommissionsvorschläge (Juni 2012) scheinen allerdings touristische Maßnahmen nicht als Priorität auf. Dazu gibt es – zum gegenwärtigen Diskussionsstand – auch neue und innovative Ansätze. Im Rahmen der Teilnahme an einem von Niederösterreich organisierten Workshop (14. Juni 2012, Orth/Donau) wurde ganz konkret die Option eines „Gemeinsamen Aktionsplanes“ in der zukünftigen ETZ-Programmperiode in Aussicht genommen. Weitere innovative Ansätze könnten sein: Innovationspreis für ländliche

9

Regionen und sogenannte „Integrierte Projekte“ im Rahmen des zukünftigen LIFE Programms. Siehe ausführlich unten „Finanzierungsmöglichkeiten“. Schlussphase der Analyse: Die noch fehlenden Informationen über die Kompetenz einzelner Stakeholder und deren Rollen/Funktionen wurden durch ergänzende Gespräche (überwiegend Telefonate) erhoben und abgeschlossen. Diese Gespräche dienten auch dazu, wegen der rechtlichen Zuständigkeit potentiell wichtigen „Playern“ für eine institutionalisierte Struktur Naturraum/Ökologie March-Thaya Auen eine grundsätzliche Rückmeldung über bisherige Erkenntnisse zu geben und darauf aufbauend die „weichen Faktoren“ (insbesondere das Interesse und die Bereitschaft für die Gründung einer grenzübergreifenden Struktur, Möglichkeiten der Grundfinanzierung und der Abstellung von Personal, Kontaktnahme und eine allfällige Abklärung mit der politischen Ebene) abschließend zu vertiefen. Mit dem Auftraggeber fand ein ausführliches Abschlussgespräch (14. Juni 2012) statt. Dabei wurde die besondere verschränkte institutionelle Situation auf österreichischer Seite (Regionalmanagement-NÖ, Büro Weinviertel; Weinviertel Management, Kleinregionen, Leader-Regionen, Tourismusverbände) eingehend erörtert und geklärt, welche Organisationen auf österreichischer Seite möglicherweise in einer gemeinsamen Struktur für Naturraum/Ökologie vertreten sein und in welchem Umfang mitwirken könnten. Im Sinne des Auftraggebers wird die abschließende Präsentation der Ergebnisse der Expertenanalyse in der Abschlussveranstaltung des Projektes Ramsar SKAT (voraussichtlich November 2012) erfolgen.

Das Feuchtgebiet March-Thaya-Auen: Die March-Thaya Auen sind Bestandteil der trilateralen, bereits 1982 zum Ramsar Schutzgebiet erklärten Donau-March-Thaya Auen. Mit seiner einzigartigen Vielfalt an naturnahen Habitaten sowie Tier- und Pflanzenarten zählt diese Tiefflusslandschaft zu den bedeutendsten Feuchtgebieten in Mitteleuropa. Neben den engeren Flusslebensräumen, die auch regelmäßig durch das weite vorwiegend in Tschechien gelegene Einzugsgebiet von March und Thaya überschwemmt werden, gibt es in unmittelbarer Nähe ebenso Trockenstandorte. Beiderseits der Grenzen setzen weitläufige zumeist intensiv land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen an. Ebenso befinden sich teilweise sehr nahe an den Flussläufen Siedlungen, die durch ein ausgedehntes System an Dämmen geschützt werden. Während weite Teile des tschechischen Anteils des Ramsargebietes bedingt durch den Flusslauf der Thaya allein auf tschechischem Hoheitsgebiet liegen, trennen zunächst sowohl Thaya als auch March rund 20 km nördlich ihres Zusammenflusses und dann flussabwärts allein die March das Feuchtgebiet auf unterschiedliche nationale Territorien in den Staaten Tschechien, Slowakei und Österreich.

10

Der überwiegende Teil des Ramsar-Schutzgebietes an der Donau ist Gegenstand des Nationalparkes Donau-Auen und liegt auf österreichischem Staatsgebiet. Dieser Teil des Ramsargebietes ist nicht Teil der Betrachtungen für die gegenständliche Analyse. Von den knapp 34.800 ha des Ramsar-Schutzgebietes (ohne den Anteil der Donau-Auen) entfallen auf Österreich rd. 18.000 ha, auf die Slowakei rd. 5.300 ha und auf Tschechien rd. 11.500 ha. Auf Grund des einzigartigen Vorkommens u.a. von Fischotter, des Donau-Kammmolches und der Rotbauchunke genießen Teile des Ramsar-Schutzgebietes darüber hinaus weitere Unterschutzstellungen nach EU Naturschutz-Richtlinien (Natura 2000). In Österreich sind daher knapp 9.000 ha als Fauna/Flora/Habitat Gebiete und rd. 14.800 ha als Vogelschutzgebiete ausgewiesen und festgelegt. Die March-Thaya Auen gelten als eines der bedeutendsten Vogelschutzgebiete Österreichs, weil zahlreiche Arten in den Auen rasten, durchziehen und natürlich brüten. Weiters sind in Österreich knapp 1.700 ha als Naturschutzgebiete und rd. 9.500 ha als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. Zu erwähnen ist, dass der WWF Eigentümer von rd. 1.120 ha (überwiegend Auwald-) Fläche in Österreich ist, die ebenfalls Schutzstatus hat. Ebenso zählt auch das Biosphärenreservat Untermähren in Tschechien mit seiner großen Pflanzen- und Tiervielfalt zu den bedeutendsten Naturschutzgebieten seines Landes. Es hat ein Ausmaß von rd. 300 km². Im Grenzgebiet zu Österreich und der Slowakei sind rd. 22.500 ha Vogelschutz- und Fauna/Flora/Habitat-Gebiete nach EU-Vorgaben festgelegtd. In der Slowakei sind im an die March angrenzenden Grenzraum rd. 27.500 ha als Landschaftsschutzgebiet Záhorie ausgewiesen und festgelegt. Das in der Slowakei ausgewiesene Ramsar- Schutzgebiet liegt mit Ausnahme von knapp 800 ha innerhalb der Dämme entlang der March. An der March und in ihrem Einzugsgebiet sind rd. 33.100 ha Vogelschutz- und Fauna/Flora/Habitat-Gebiete nach EU-Vorgaben ausgewiesene. Mit der Unterzeichnung des Memorandum of Understanding 2001 und der Anerkennung als trilaterales Ramsar-Schutzgebiet 2007 werden die Erhaltungs- und Schutzmaßnahmen zwischen den führenden Stellen der drei beteiligten Staaten abgestimmt. Die Maßnahmen folgen dem „wise-use-Prinzip“, das eine wohlausgewogene Nutzung vorsieht, bei der das Wohl der Menschen und die Erhaltung der Naturgüter im Einklang stehen. In Rotation des Vorsitzes der drei zuständigen Ministerien in AT, SK und CZ findet zumindest einmal jährlich eine Sitzung der „Trilateralen Ramsar Plattform“ mit den betroffenen naturschutzfachlichen Stellen einschließlich weiter berührter Interessensgruppen und Naturschutzorganisationen statt.

d Quelle: Natura 2000 viewer http://natura2000.eea.europa.eu/# e Quelle: Natura 2000 viewer http://natura2000.eea.europa.eu/#

11

Zahlreiche Projekte zumeist EU-kofinanziert (LIFE, Interreg) haben dazu beigetragen, das Ramsar-Gebiet im Detail zu untersuchen und Erhaltungsmaßnahmen zu setzen. In Verbindung mit schutzwasserbaulichen Maßnahmen (öffentlich rechtlich ist die Via Donau GmbH in Österreich damit beauftragt, der auf der slowakischen Seite eine ähnliche Organisation gegenübersteht) erfolgten auch Renaturierungsmaßnahmen. Über die bilaterale Gewässerkommission werden vorwiegend wassertechnische Belange zwischen der Slowakei und Österreich abgestimmt. Mittels des laufenden und gegenständlichen ETZ Projektes Ramsar SKAT ist beabsichtigt, erstmals eine gemeinsame Naturraum/Ökologie Management Strategie für die March-Thaya-Auen zwischen der Slowakei und Österreich (nach Möglichkeit unter Einbindung von Fachleuten aus Tschechien) zu entwickeln. Ebenso sieht das ETZ Projekt Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung der Bevölkerung für den einzigartigen Naturraum vor. Dabei nehmen die Nichtregierungsorganisationen beiderseits der Grenzen wichtige Aufgaben wahr. Beiderseits der Grenzen wurden bereits Naturerlebniseinrichtungen verschiedenster Art geschaffen (Storchenkolonie Marchegg, Vogelberingungsstation Hohenau, etc.). Für diese sind die Gemeinden (u.a. über Kleinregionen) aktiv oder werden diese maßgeblich von Naturschutzorganisationen oder eigens dazu gegründeten Vereinen eingerichtet und betrieben. Bestehende organisatorische Strukturen öffentlich-rechtlicher Natur in den

MTA Die Gemeinden auf slowakischer Seite verfügen über eine innerstaatlich auf Landes- und Kreisebene organisierte „Interessensvertretung“. Für sektorbezogene Aufgaben (z.B. Infrastrukturen, Tourismus, Naturschutz) werden Arbeitsgruppen aus politischen Gemeindevertretern gebildet, wobei der Vorsitz einem gewählten Bürgermeister für eine Wahlperiode überantwortet wird. Die organisatorische Struktur dient vornehmlich der regionalen und nationalen Meinungs- und Interessenartikulation gegenüber Kreis- und nationalen Behörden (Quelle Gespräch/Interview 3. April 2012 mit Bürgermeisterin JUDr. Eva Michalinová, Gemeinde Zohor, SK). Die gemeindeübergreifende und regionale (administrative und politische) Verwaltung erfolgt vornehmlich durch die Landkreise in der Slowakei (siehe Grafik 01). Diese sind in vielfältiger Weise einerseits für behördliche Vollziehungsaufgaben und andererseits für diverse Initiativen und Maßnahmen zur Regionalentwicklung verantwortlich, soweit die Aufgaben in beiden Bereichen nicht nationalen Stellen vorbehalten sind (regionale Selbstverwaltung). Die ausschließlichen Verwaltungsaufgaben sind dennoch stark politisch geprägt. Den Landkreisen steht ein politisch gewählter Landkreishauptmann vor. Zahlreiche Maßnahmen insbesondere Aktionen und Initiativen für die Infrastruktur- und Regionalentwicklung (z.B. für Tourismus) bedürfen der Befassung und Beschlussfassung des regionalen Parlaments. Der für die gegenständliche Untersuchung relevante Bereich des Naturschutzes/Ökologie ist in der Slowakei (ähnlich auch in der Republik Tschechien) vornehmlich eine Angelegenheit des zuständigen Ministeriums für Umweltschutz. Dieses hat die Umsetzung der Aufgaben dafür an die staatlich eingerichtete Agentur der „Schutzgebietsverwaltung“ (CHKO) übertragen,

12

die wiederum für bestimmte geographische Abschnitte untergliedert ist. Für das March/Thaya Gebiet ist die Schutzgebietsverwaltung Záhorie zuständig. Größere Infrastrukturprojekte und die Abwicklung der EU-Strukturförderung laufen über das Ministerium für Aufbau und regionale Entwicklung.

Grafik 01: regionale Strukturen im Grenzgebiet MTA (SK-AT) In Österreich ist demgegenüber die organisatorische Strukturierung der öffentlich-rechtlichen Organisationen auf lokaler und regionaler Ebene deutlich vielfältiger und komplexer (siehe Grafik 01): Bereits einzelne Gemeinden verfügen über ein breiteres Spektrum an finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten, in den für die gegenständliche Untersuchung relevanten Sachbereichen (Naturraum/Ökologie, Regionalentwicklung, Tourismus) Maßnahmen zu setzen. Zur Bündelung der Kompetenzen und Mittel insbesondere für die Raum- und Regionalentwicklung bedienen sich die Gemeinden des Landes Niederösterreich sogenannter „Kleinregionen“, die nach österreichischem Vereinsrecht (Privatrecht) gebildet werden. Für spezielle Zwecke und Aufgaben werden darüber hinaus weitere Vereine gegründet, wie etwa ein Verein zur Gelsenregulierung, wobei die Zusammensetzung der Gemeinden variabel ist. Im Hinblick auf die Akquirierung von EU-Mittel und nach EU-Vorgaben bestehen weiters sog. „Leaderregionen“, an denen die Gemeinden mitwirken. Auffallend für alle oben genannten gemeindeübergreifenden „Regionen“ angrenzend an die March-Thaya Auen ist die zum Teil unterschiedliche Teilnahme einzelner Gemeinden an den regionalen Strukturen.

13

Weiters sind Gemeinden und Städte des niederösterreichischen Weinviertels im Regionalverband Europaregion Weinviertel organisiert (insgesamt 112 Kommunen). Diese Organisation sorgt für die strategische Erarbeitung und Ausrichtung von relevanten Themen für die gesamte Region. Das „Weinviertel Management“ wiederum initiiert bzw. fungiert als Träger bedeutender meist EU-kofinanzierter, grenzüberschreitender Projekte. Das „Weinviertel Management“ arbeitet sehr eng mit dem vom Land Niederösterreich flächendeckend eingerichteten, rechtlich wiederum auf Vereins-Basis angelegten „Regionalmanagement Niederösterreich“ zusammen. Letzteres gliedert sich in fünf Bürostandorte, darunter das „Regionalmanagement-NÖ, Büro Weinviertel“ mit Sitz in Zistersdorf und einem hauptamtlichen Regionalmanager. Das „Regionalmanagement-NÖ, Büro Weinviertel“ hat den Zweck der umfassenden Regionalentwicklung auf Regionsebene (hier für das geographische Gebiet „Weinviertel“) und fungiert damit gemeinsam mit dem Verein „Weinviertel Management“ als echte regionale Klammer. Gemäß der bundesstaatlichen Struktur Österreich fallen Angelegenheiten des/der Naturschutzes/Ökologie in die Zuständigkeit der Länder. Das Land Niederösterreich (Amt der Landesregierung mit ihrer Fachabteilung) hat diesbezüglich nicht nur die überwiegenden Vollziehungs- sondern sogar Gesetzgebungsbefugnisse (Landtag). Abgesehen von zentralen Infrastrukturprojekten sind Initiativen und Maßnahmen der Raum- und Regionalent-wicklung einschließlich solcher für den Tourismus ebenfalls beim Amt der Niederöster-reichischen Landesregierung angesiedelt. Für die Verhandlung internationaler Naturschutzangelegenheiten und den Abschluss von Abkommen - wie unter anderem auch für Ramsar Schutzgebietserklärungen – sind jeweils die staatlichen Stellen (Umweltministerien) zuständig. Das gilt auch für Österreich. Eine lose Zusammenarbeit über die Grenze hinweg ist mit der EUREGIO Weinviertel/Südmähren/Westslowakei gegeben. Die Aktivitäten werden über das „Regionalmanagement-NÖ, Büro Weinviertel sowie das „Weinviertel Management“ koordiniert und organisiert. Auf der Basis der völkerrechtlichen „Ramsar Konvention“ wurde 2001 ein trilaterales Memorandum of Understanding zur Einrichtung und Anerkennung der Ramsar Donau-March-Thaya Auen zwischen Österreich, Tschechien und der Slowakei unterzeichnet. Auf Basis dieses Memorandums finden über wechselnde Einladung der zuständigen Ministerien jeweils einmal jährlich Treffen beamteter Vertreter und weiterer Stakeholder (vor allem Naturschutz-NGOs) zu Informations-, Austausch- und Koordinationszwecken statt. Für die wasserwirtschaftliche Koordination und technischen Betreuung der Grenzgewässer March und Donau besteht des Weiteren die bilaterale Grenzgewässer-Kommission zwischen Österreich und der Slowakei. Ihre Aufgabe ist die Abstimmung überwiegend technischer und rechtlichen Belange des Flusslaufes, des Hochwasserschutzes, der Schifffahrt, etc., welche sehr umfangreich und ins Detail gehen. Naturschutzaspekte nehmen eine untergeordnete Rolle ein, indem jeweils ein diesbezüglicher Bericht zur Kenntnis genommen wird.

14

Mögliche Ziele, Aufgaben und Maßnahmen einer grenzübergreifenden, institutionalisierten Struktur

Für wichtig erachtete Aufgaben für den Naturraum March-Thaya Auen:

Ausgangspunkt für die Untersuchung ist die Feststellung von Aufgaben, die zweckmäßiger Weise auf eine gemeinsame Struktur übertragen werden könnten. Dazu wurden bereits in den Vorarbeiten des Ramsar SKAT Projektes als auch im 1. Workshop eine Liste von Aufgaben und Maßnahmen mit Bezug zum Naturraum March-Thaya Auen zur Diskussion gestellt. Ebenso waren diese Gegenstand der Interviews. Im Ergebnis wurden diese Aufgaben/Maßnahmen grundsätzlich für notwendig und wichtig angesehen. Es gab seitens der befragten Stakeholder nur vereinzelte Nennungen, die spezielle Aufgaben für mäßig wichtig oder unwichtig hielten. Letztere betreffen Infrastruktur, Tourismus, oder die Abgeltung von ökologischer Wiesen- und Waldbewirtschaftung. Hervorzuheben sind jene Aufgaben, die häufig mit „sehr wichtig“ genannt wurden (siehe Grafik 02):

Grafik 02: Prioritäten von Maßnahmen in den March-Thaya Auen 1. Schutz der Tier- und Pflanzenwelt sowie die Erhaltung der Qualität der Landschaft; 2. gemeinsam mit der „Bewusstseinsbildung“ der Bevölkerung auch die Bewusstseinsbildung

über Naturschutzprojekte auf Gemeindeebene. 3. Generell sind Informationen zu Naturschutz und Förderungen (einschl. der Jugend den

Naturraum MTA näherbringen) und überhaupt als zentrale Maßnahme

15

4. die Umsetzung eines strategischen „Naturraum-Managements“ wesentlich (Plan oder Strategie – als Paper-Work allein wird von manchem Fachexperten sehr kritisch gesehen; es ist die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wichtig).

5. Der Hochwasserschutz als grundlegende Infrastrukturmaßnahme eines traditionell bewohnten Feuchtgebietes (mit gleichzeitigem Potenzial für Naturschutzmaßnahmen) genießt eine leicht höhere Priorität als

6. der sonstige Ausbau von Infrastrukturen (Brücken, etc). 7. Unzweifelhaft messen die Stakeholder der Region der Errichtung und dem Betrieb eines

Ramsar-Zentrums eine sehr große Bedeutung bei. Als Besucherzentrum mit touristischen Zwecken (Wirtschaftsbelebung) aber auch als Drehscheibe und infrastrukturelle Grundlage für eine gesamthafte Naturraumverwaltung der MTA.

8. Ebenso wird der Entwicklung des „sanften Tourismus“ als potentielle Chance einer adäquaten „Inwertsetzung“ des Naturschutzgebietes MTA besondere Bedeutung beigemessen, womit die Ergebnisse der Stakeholderbefragung der Boku Wien 2010/2011∗ bestätigt werden.

9. Ebenfalls eine überdeutliche Einstufung als „sehr wichtig“ erhielt die Aufgabe, die derzeitige „Ramsar-Plattform“ zwischen den drei Ramsar Staaten mit einer breiten Akzeptanz und vielen involvierten Akteuren institutionell abzusichern.

Die Themen „Naturführer“, „Schutzgebietsbetreuer/in“ (letzteres vergleichsweise auf einem niedrigeren Niveau und mit kontroversiellen Beurteilungen), grenzüberschreitende Tier- und Pflanzenbeobachtung (Feststellung: nicht unbedingt grenzübergreifend notwendig) sowie die kommunale Info-Plattform und überhaupt die kommunale grenzübergreifende Zusammenarbeit wurden zwar ebenfalls für wichtig befunden, jedoch deutlich weniger wichtig eingestuft. Für das sensible Thema der Anstellung von „Schutzgebietsbetreuer/innen“ ist festzustellen, dass sich einzelne Stakeholder wünschen, dass jeweils der Gegenpart die Verantwortung (Finanzierung) zu übernehmen hätte. So wünschen sich die NGO im Naturschutzbereich die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch die offiziellen Naturschutzverwaltungsstellen. Diese wiederum können sich auch gut vorstellen, dass die Beschäftigung von Gebietsbetreuer/innen von den Naturschutzorganisationen (allenfalls unter projektbezogener Förderung durch öffentliche Stellen) erfolgt.

5 Ziele – 5 Aufgabenbereiche für die MTA Aus den Vorarbeiten, den Interviews und den Diskussionen besteht große Übereinstimmung für folgende fünf Ziele für den Naturraum/Ökologie der March-Thaya Auen: 1. Schutz des einzigartigen Feuchtgebietes der March-Thaya Auen 2. Positionierung des Naturjuwels der March-Thaya Auen bei der Bevölkerung und außerhalb 3. „Inwertsetzung“ der und Wertschöpfung aus den March-Thaya Auen (sanfter Tourismus) 4. Verstärkung der grenzüberschreitende Zusammenarbeit 5. Verbesserung der Infrastruktur und Mobilität über die Grenze

∗ Keleman-Finan Julia, Wirth Veronika, Stakeholderbefragung im Rahmen des RAMSAR SKAT Projektmoduls

„Entwicklung einer grenzüberschreitenden Managementstrategie“, Endbericht, Universität für Bodenkultur Wien, Wien, Jänner 2011

16

Diesen fünf Zielen sind die ebenfalls eingehend diskutierten Aufgaben und Maßnahmen, wie in den folgenden Grafiken 03 bis 05 dargestellt, zuzuordnen. Naturgemäß dienen einzelne Maßnahmen der Erfüllung nicht nur eines sondern auch zweier oder ausnahmsweise auch weiterer Ziele. So dient eines der zentralen Vorhaben, die Errichtung eines Ramsar-Zentrums, vornehmlich als Besucherzentrum der touristischen Inwertsetzung, könnte aber auch als Verwaltungszentrum eines Naturraum-Managements oder als Sekretariat für die staatenübergreifende „Ramsar-Plattform“ fungieren und somit Zielen des Schutzes und der Positionierung der MTA dienen.

Grafik 03: Aufgaben Naturraum/Ökologie/Wasser

Grafik 04: Aufgaben Ausbau sanfter Tourismus

17

Grafik 05: Aufgaben Regionalentwicklung Mögliche Rollen und Funktionen von Organisationen und Stakeholdern in

einer grenzübergreifenden Struktur Aus den Ergebnissen der mit Vertretern relevanter öffentlicher Stellen und weiterer Stakeholder geführten Gespräche und der Bearbeitung/Diskussion der möglichen auf eine grenzübergreifende Struktur übertragbaren Aufgaben und Maßnahmen kristallisieren sich fünf Aufgabenfelder heraus, die potentiell auf eine grenzübergreifende Struktur übertragbar sind:

01 Ramsar Plattform March-Thaya Auen (MTA) 02 Umsetzung der Naturraum/Ökologie Strategie MTA 03 March-Thaya Auen Naturraum-Tourismus 04 Regionalentwicklung und Organisation 05 Ramsar-Zentrum March-Thaya Auen und Identitätsbildung

Zu den einzelnen Aufgabenfelder und möglichen Rollen und Funktionen von Organisationen und Stakeholdern ist Folgendes festzustellen:

01 Ramsar Plattform March-Thaya Auen (MTA)

Es besteht bei den bereits derzeit in der losen „Ramsar-Plattform“ eingebunden Akteuren das übereinstimmende Interesse, die damit bestehende grenzübergreifende Zusammenarbeit auf zu werten und institutionell abzusichern. Die zentrale Aufgabe der „Ramsar Plattform MTA“ ist die gesamthafte Abstimmung und Lenkung der Naturschutz/Ökologie Maßnahmen des einzigartigen Feuchtgebietes im Sinne der Ramsar Konvention („wise-use“ Prinzip). In den

18

Interviews wurde – wenig überraschend – bestätigt, dass die offiziellen Verwaltungsstellen der zuständigen Bundesministerien in AT und SK (in einzelnen Gesprächen natürlich auch von CZ), die NÖ-Landesregierung, Abteilung Naturschutz und die Schutzgebietsverwaltung CHKO jedenfalls die zentralen Träger dieses Aufgabenbereiches in einer gemeinsamen institutionellen Struktur wären. Ebenso auf dem nahezu gleich hohen Niveau sollte sich das Weinviertel Management und die Naturschutzorganisationen, letztere wegen ihrer unverzichtbaren Expertise, beteiligen. Auch die diversen Interessensgruppierungen (Grundbesitzer, Land- und Forstwirtschaftskammer, Fischerei- und Jagdverbände), die Regionalverbände auf AT-Seite und weitere öffentliche Verwaltungsstellen sollten eingebunden werden, wobei arbeits- und entscheidungsfähige Strukturen zu sichern wären. Zu den Funktionen/Rolle einzelner Organisationen (Grafik 06): Die zentrale, leitende und steuernde Rolle käme den Ministerien zu. Deren Hauptaufgabe wäre weiters die Kofinanzierung, Bewerbung und die positive Darstellung des Naturraums nach außen. Ebenso können die Ministerien Expertise beisteuern, hingegen ist das Abstellen von Personal schwierig und nicht zu erwarten. Der Slowakischen Schutzgebietsverwaltung CHKO käme ebenfalls als die wesentlichste Exekutivbehörde für Naturschutzmaßnahmen in der SK eine leitende Rolle zu. Dabei ist die CHKO als „Auftragnehmer“ des Umweltministeriums der SK eng an deren inhaltlichen und insbesondere finanziellen Vorgaben gebunden. Die CHKO könnte sowohl mit Expertise als auch finanziell einen Beitrag nach Maßgabe der staatlichen Vorgaben erbringen. Die NÖ-Landesregierung, Abteilung Naturschutz ist auf Grund ihrer überwiegenden Zuständigkeit für Naturschutz in AT ebenfalls leitend und steuernd einzubinden, eine Funktion, die sie vornehmlich als potentieller Finanzier ausübt.

Grafik 06: Rollen/Funktionen potentieller EVTZ-Mitglieder für die „Ramsar-Plattform MTA“

19

Ebenso ein fixer Partner ist die Via-Donau mit ihrer Kompetenz im Hochwasserschutz und den mit diesem verbundenen Naturschutzmaßnahmen. Sie wäre ebenfalls leitend zu beteiligen, verfügt über finanzielle Mittel, Personal und Expertise. Weitere öffentlich-rechtliche Partner wie die Gemeinden könnten ebenfalls an einer gemeinsamen Struktur beteiligt werden, weil diese finanziell oder - im beschränktem Ausmaß – personell und mit Expertise Beiträge leisten können. Im Sinne der organisatorischen Effizienz sollten die Gemeinden jedoch durch diese Gebietskörperschaften repräsentierende Dachorganisationen, bzw. Klein- und/oder Leaderregionen Mitglieder sein. Eine generelle Koordination dieser Organisationen könnte das Weinviertel Management sicherstellen und ebenso einen fachlichen und personellen Beitrag beibringen, jedoch selbst keinen finanziellen Beitrag auf Grund der fehlenden Eigenmittel für die grenzübergreifende Struktur leisten. Ähnlich könnte auch das Regionalmanagement-NÖ, Büro Weinviertel im Hinblick auf seine grundlegende Aufgabenstellung als Regionalentwickler fungieren. Die Naturschutzorganisationen wie WWF oder DAPHNE können vor allem mit Expertise und in der Organisation beitragen. Als Problem stellt sich für diese Organisationen, dass sie als private Einrichtungen nicht Vollmitglied eines EVTZ werden können, bestenfalls assoziierte Mitglieder mit ungleichen Mitwirkungsrechten (siehe dazu unten Empfehlungen für „Störfaktoren“). In finanzieller und personeller Hinsicht könnten Beiträge geleistet werden. Eine Beteiligung der Landkreise Bratislava und Trnava für dieses Aufgabenfeld ist mangels Kompetenzen im Naturschutzbereich nicht sinnvoll.

02 Umsetzung der Naturraum/Ökologie Strategie MTA

Für die Erhaltung und den Schutz des für ganz Mitteleuropa bedeutenden Naturraums der March-Thaya Auen ist die Umsetzung von konkreten Maßnahmen nach einer strategisch ausgerichteten und abgestimmten Vorgangsweise von grundlegender Bedeutung. Alle zuständigen Akteure beiderseits der Grenzen sind angehalten, Aufgaben für die Erhaltung der Landschaft, der Tiere und Pflanzen, für die Bestandesbeobachtung, die Sicherstellung einer Gebietsbetreuung, allenfalls für Renaturierungs-maßnahmen, die Einbeziehung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung oder spezifischer lokaler Projekte zu setzen. Die notwendig zu treffenden Entscheidungen sind unabhängig davon, auf welchem Schutzlevel (Landschafts- oder Naturschutzgebiet, Biosphärenpark, Nationalpark, etc) die Maßnahmen angelegt werden. Dabei sind internationale, europäische sowie nationale gesetzliche Vorgaben jedenfalls zu berücksichtigen. Von ebensolcher Wichtigkeit ist die grundlegende Bewusstseinsbildung und Information der betroffenen Bevölkerung aber auch in den näheren und weiteren Einzugsgebieten.

20

Im Rahmen des Ramsar SKAT Projektes ist die Erstellung eines strategischen Ramsar Managementplans für die March-Thaya Auen aufbauend auf die bereits über die Ramsar Plattform akkordierten Managementprinzipien in Ausarbeitung (Fertigstellung für Ende 2012 geplant). In der Folge wird es Aufgabe der zuständigen Akteure sein, die konkret in Aussicht genommenen Maßnahmen mit Leben zu erfüllen und umzusetzen. Für die Umsetzung von Maßnahmen für den/die Naturraum/Ökologie im eigentlichen Sinn sind derzeit rund 30 Akteure aktiv. Sie kommen daher als potentielle Partner für eine gemeinsame, grenzüberschreitende institutionelle Struktur in Frage. Die nachfolgende Grafik 07 gibt kumuliert die in den Interviews gewünschten Partner wieder: an oberster Stelle stehen die Naturschutzorganisationen (NGOs) unmittelbar gefolgt von den offiziellen Verwaltungsstellen, die sich mit Naturschutz befassen (Schutzgebietsverwaltung CHKO und NÖ-Landesregierung, Abteilung Naturschutz sowie die Umwelt- und Landwirtschaftsministerien beiderseits der Grenzen und den Gemeinden). Ein überdurchschnittliches Engagement wird auch vom Weinviertel Management erwartet. Alle weiteren Akteure (Grundbesitzer, Jagd- und Fischereiverbände sowie die Kleinregionen, etc.) werden als ebenfalls willkommene und notwendige Partner angesehen.

Grafik 07: gewünschte Partner für das Naturraum/Ökologie Management MTA Zu den Funktionen/Rolle einzelner Organisationen (Grafik 08 unten): Für die Umsetzung kommt der NÖ-Landesregierung, Abt. Naturschutz auf österreichischer Seite wegen ihrer vornehmlichen Zuständigkeit in Naturschutzangelegenheiten eine zentrale Rolle zu. Neben der Leitung der Umsetzung der Maßnahmen (strategischer Maßnahmenplan) wäre sie als einer der wichtigsten Finanziers unter Beachtung der budgetären Restriktionen

21

(siehe unten Empfehlungen für „Störfaktoren“) anzusehen. Sie verfügt des Weiteren über einschlägige fachliche und auch organisatorische Expertise. Personelle Ressourcen kann sie allerdings für eine gemeinsame institutionelle Struktur nicht einbringen. Auf slowakischer Seite nimmt hinsichtlich Personal und Finanzen die Schutzgebietsverwaltung CHKO die korrespondierende Rolle ein. Wegen der Auftraggeberfunktion käme dem SK Umweltministerium die korrespondierende Lenkung der Umsetzung des strategischen Managementplans zu, die auch maßgeblich über die bereitgestellten Finanzmittel steuernd fungiert. Die fachlichen Vorschläge mit der regionalen Kenntnis kommen jedoch von der CHKO, wodurch eine starke inhaltliche Mitgestaltung bewirkt wird. Das AT Lebensministerium kann vielfach die Aktivitäten in diesem Aufgabenfeld finanziell überwiegend projektbezogen (im Rahmen der budgetären Rahmenbedingungen – siehe unten Empfehlungen „Störfaktoren“) und mit Expertise unterstützen. Ebenso ein fixer Partner ist die Via-Donau mit ihrer Kompetenz im Hochwasserschutz und den mit diesem verbundenen Naturschutzmaßnahmen. Sie wäre ebenfalls leitend zu beteiligen, verfügt über finanzielle Mittel, Personal und Expertise. Das gleiche gilt für ihren Pedanten auf slowakischer Seite (SK VUVH). Bei allen konkreten Naturraum/Ökologie Maßnahmen nehmen die Naturschutz NGOs (WWF, Naturschutzbund, DAPHNE, Auring, Veronica, etc.) eine wichtige Rolle in Form von Expertise und Personal ein. Projektbezogen können sie sich auch im unterschiedlichen Ausmaß finanziell beteiligen, insbesondere für die in ihrem Eigentum stehenden Grundflächen. Als private Organisationen können sie allerdings nicht gleichberechtigt an einem EVTZ teilnehmen (siehe unten Empfehlungen „Störfaktoren“).

Grafik 08: Rollen/Funktionen potentieller EVTZ-Mitglieder für Naturraum-Management-Plan MTA

22

Für ganz spezielle Aufgaben der Naturbewirtschaftung und Kontrolle („Aufseher“) sind die als öffentlich-rechtliche Körperschaften eingerichteten Fischerei- und Jagdverbände auf österreichischer Seite einzubeziehen. Sie können sowohl mit Personal als auch mit Expertise zur Umsetzung in Teilbereichen beitragen und weiters für die Bewusstseinsbildung in Form von Schulungen und Aufklärung sorgen. Für die weiteren öffentlich-rechtlichen Partner gilt im Wesentlichen das für die „Ramsar Plattform“ Gesagte. Sie könnten an einer gemeinsamen Struktur beteiligt werden, weil sie finanziell oder - im beschränktem Ausmaß – personell und mit Expertise Beiträge leisten können. Im Sinne der organisatorischen Effizienz sollten sie jedoch durch repräsentierende Dachorganisationen, bzw. Klein- und/oder Leaderregionen Mitglied werden. Eine generelle Koordination dieser Organisationen könnte wieder das Weinviertel Management sicherstellen und ebenso einen fachlichen und personellen Beitrag beibringen, jedoch selbst wegen der fehlenden Eigenmittel keinen finanziellen Beitrag für die grenzübergreifende Struktur leisten. Ähnlich könnte auch das NÖ-Regionalmanagement, Büro Weinviertel im Hinblick auf seine grundlegende Aufgabenstellung als Regionalentwickler fungieren. Wie bereits bei der Ramsar Plattform ist eine Beteiligung der Landkreise Bratislava und Trnava mangels Kompetenzen der Selbstverwaltungsorganisation im Naturschutzbereich nicht sinnvoll.

03 March-Thaya-Auen Naturraum-Tourismus: Das Ramsar „wise-use“ Prinzip beinhaltet Überlegungen und erlaubt die intelligente Nutzung von Naturschutzgebieten für die wirtschaftliche Inwertsetzung. Die Wertschöpfung kann mittels „sanften“ Tourismus und über die Lenkung der Besucher sowie in Verbindung und in Synergie mit bereits bestehenden touristischen Einrichtungen erfolgen. Gleichzeitig kann über die Besucher und Touristen das Bewusstsein und das Wissen über die einzigartige Naturlandschaft der March-Thaya Auen gesteigert werden. Nicht verwunderlich, dass die naturverträgliche touristische Nutzung bei Entscheidungsträgern und in den Diskussionen und Gesprächen eine große Bedeutung einnimmt. Das Aufgabenfeld umfasst die Entwicklung/Umsetzung eines auf den Naturraum der MTA ausgerichteten Tourismusangebotes, die grenzübergreifende Besucherlenkung, die Anstellung von Naturführer/innen, die Errichtung und den Betrieb von Radwegen, die Organisation von Kanu- und Bootsfahrten, etc. Ebenso sind das gastronomische Angebot zu verbessern und eine gemeinsame Vermarktung allenfalls in Synergie mit bestehenden touristischen Kultur- und Naturangeboten vorzunehmen. Ein zentrales Element der Inwertsetzung ist auch das angedachte „Ramsar-Zentrum MTA“ (und/oder in Form einer „Perlenkette“ eingerichtete touristische Attraktionen). Wegen seiner weiteren Funktionen als Naturraum-Management-Zentrum und damit Querschnittsmaßnahme wird dieses als gesondertes Aufgabenfeld analysiert (siehe unten). Als Partner werden auf etwa gleich hohem Niveau die Gemeinden, das Weinviertel Management, die Tourismusverbände, die Marchfeldschlösser GmbH, die auf österreichischer Seite bestehenden „Kleinregionen“ und die beiden Landkreise Bratislava und Trnava für notwendig erachtet. Die Ministerien sowie die für den Naturschutz relevanten Organisationen,

23

wie die Schutzgebietsverwaltung CHKO, die NÖ-Landesregierung, Abteilung Naturschutz und die auf diesem Gebiet tätigen NGOs sowie die Wirtschaftsförderungsorganisation ecoplus sind auf einem etwas niedrigerem Niveau erwünscht. Eingebunden sollten auch die weiteren Interessensvertretungen und Organisationen werden. Insgesamt ist festzustellen, dass für die touristische Inwertsetzung der March-Thaya Auen ein sehr breites Spektrum an Akteuren gewünscht wird (Grafik 09).

Grafik 09: gewünschte Partner für die Entwicklung des sanften Tourismus in den MTA Zu den Funktionen/Rolle einzelner Organisationen (Grafik 10 unten): Auf österreichischer Seite wären die Tourismusverbände zunächst die wichtigsten Träger von zukunftsortierten touristischen Maßnahmen in Bezug auf eine Wertschöpfung des Naturraums/Ökologie der March-Thaya Auen. In Kooperation mit der regionsübergreifenden Entwicklungsfunktion des NÖ-Regionalmanagement, Büro Weinviertel obliegt diesen Organisationen eine gesamthafte Lenkung und die Beibringung der erforderlichen organisatorischen und touristischen Fachexpertise. Die unmittelbar an den Grenzraum angrenzenden Kleinregionen Dreiländereck, March-Thaya-Auen, Südliches Weinviertel und Marchfeld wären die entsprechenden Partner, die die jeweils darin zusammengeschlossenen Gemeinden repräsentieren. Die Kleinregionen wären sowohl leitend einzubeziehen, sind aber zudem neben den Tourismusverbänden wichtige (Mit-) Finanziers mit regionalentwicklungspolitischer Expertise. Alle diese Funktionen hätten auch die beteiligten Leader-Regionen, wobei diesen vornehmlich die Aufgabe der projektbezogenen Finanzierung diverser touristischer Maßnahmen zukäme. Einzelne Gemeinden mit touristischen Schwerpunktmaßnahmen lokaler Art hätten darüber hinaus eine spezifische Rolle, weil sie

24

diesbezüglich stärker als Finanzier und z.T. auch mit Personal beizutragen hätten. Insgesamt wären Beiträge in Form der Abstellung von Personal grundsätzlich aber nur in einem sehr eingeschränkten Ausmaß für eine gemeinsame Struktur machbar. Auf kleinregionaler Ebene im Sinne eines Verbandes der an der March liegenden Gemeinden gibt es auf slowakischer Seite keine entsprechende Organisation, die für touristische Aufgaben zuständig ist. Sehr wohl aber haben die beiden Landkreise Bratislava und Trnava entsprechende Zuständigkeiten, im Interesse einer gesamthaften Regionalentwicklung auch touristische Maßnahmen zu verfolgen. Diese wären daher die zentralen Partner in einer gemeinsamen, grenzübergreifenden Struktur für das Aufgabenfeld Naturraum/Ökologie Tourismus March-Thaya Auen. Sie hätten die Funktion der Leitung, Finanzierung und soweit vorhanden mit organisatorischen und touristischer Expertise beizutragen. Ein Beitrag in Form von Personal ist aufgrund der breiten Aufgabenstellung der Landkreise nicht zu erwarten.

Grafik 10: Rollen/Funktionen potentieller EVTZ-Mitglieder für den „MTA Naturraum-Tourismus“ Die Marchfeldschlösser GmbH, die im Kultur- und Festivaltourismus vorwiegend im südlichen Teil des Grenzraumes der March-Thaya Auen aktiv ist, wäre wegen ihrer generellen touristischen Kompetenzen und der Kenntnis der Märkte und im Hinblick auf Synergien verschiedener Tourismusangebote ein wichtiger Partner. Die Marchfeldschlösser GmbH wäre leitend einzubinden, sie könnte jedenfalls viel (touristische) Expertise einbringen und im Falle von synergetischen Maßnahmen und Nutzen (z.B. gemeinsames touristisches Marketing) finanzielle Beiträge beibringen. Nachdem einzelne Naturschutz-NGOs bereits derzeit diverse Angebote zur Bewusstseins-bildung, Information und dem Erleben der Besonderheiten des Feuchtgebietes der March-Thaya Auen anbieten und diesbezüglich über enormes Wissen verfügen, sind diese Organisationen ebenso wie die Schutzgebietsverwaltung CHKO ein unverzichtbarer Partner für Expertise und die allerdings beschränkte Finanzierung von touristischen Angeboten. Ebenso könnten im

25

beschränkten Umfang Personal (z.B. Naturführer für die Vermittlung von „Natur“) beigestellt werden. Wegen des privatrechtlichen Charakters könnten die Naturschutz-NGOs allerdings nicht gleichberechtigt, sondern bestenfalls assoziiert in einem EVTZ teilnehmen (siehe Kapitel Empfehlungen „Störfaktoren“). Die genannten Organisationen vertreten zudem die Naturschutzinteressen und stellen daher logische Ansprechpartner für naturverträgliche, touristische Entwicklungsprojekte dar. Ähnliches gilt für die Fischerei- und Jagdverbände, deren spezifisches Wissen rechtzeitig für eine möglichst konfliktfreie Entwicklung eines auf Naturraum/Ökologie abgestellten Tourismus wertvoll ist. Als Finanzier für touristische Maßnahmen sind das SK Ministerium für Regionalentwicklung und das AT Wirtschaftsministerium sowie die für das Land Niederösterreich generell als Wirtschaftsförderungsgesellschaft tätige ecoplus GmbH in Betracht zu ziehen. Letztere Organisation ist durch bestehende Richtlinien streng auf die Förderung von Landesmaßnahmen beschränkt und es bedürfte einer Sonderentscheidung für Förderungen von Maßnahmen, die grenzübergreifend im Rahmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit abgewickelt werden. Die genannten Ministerien könnten auch mit einschlägiger Expertise Beiträge leisten, nicht jedoch mit Personal. Das Umweltbundesamt in Österreich könnte bestenfalls – als Auftragnehmer – mit Expertise Leistungen einbringen.

04 Regionalentwicklung und Organisation:

Die regionale – in diesem Fall die grenzübergreifende Komponente einschließende – Entwicklung des an den Grenzflüssen March und Thaya gelegenen Gebietes und deren zweckentsprechende Organisation ist inhaltlich ein breites Aufgabenfeld. Der oben unter Punkt 03 aufgezeigte Bereich der Entwicklung eines „sanften Tourismus“ ist grundsätzlich ebenfalls als Maßnahmen der Regionalentwicklung anzusehen. Hier sollen die immer wieder darüber hinaus in der Region angesprochen Aufgaben und Maßnahmen genauer betrachtet werden. Es handelt sich um die gegenseitige, laufend eingerichtete Information (Infoplattform) und Zusammenarbeit der Gemeinden über die Grenze hinweg. Diese könnte die Kooperation im Bereich öffentliche Dienstleistungen umfassen, wie ebenso gezielte Wirtschaftskooperationen. Ein immer wieder aufgeworfenes und grundlegendes Thema ist die Ergänzung und Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen sowie generell die Erhöhung der Mobilität über die Grenze und damit über das Feuchtgebiet der Auen hinweg, die eine natürliche Barriere darstellen. Einen bedeutenden Anteil, zum Teil überhaupt Voraussetzung für Maßnahmen der Regionalentwicklung, sind Infrastrukturmaßnahmen zugunsten des Hochwasserschutzes. Für die Regionalentwicklung einschließlich von Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastrukturen sind natürlich zunächst die Gemeinden erforderlich sowie die von diesen gebildeten übergeordneten Verbandsorganisationen in Form der auf österreichischer Seite bestehenden Kleinregionen. Das gleiche gilt für die beiden Landkreise Bratislava und Trnava. Eine zentrale Rolle nimmt das NÖ-Regionalmanagement, Büro Weinviertel bzw. das

26

Weinviertel Management wohl ob seiner flächendeckenden Einrichtung und seines Know-hows in diesem Bereich ein.

Grafik 11: gewünschte Partner für die Regionalentwicklung (inkl. Infrastrukturen) in den MTA Auffallend ist, dass auch die im Naturschutzbereich tätigen und verantwortlichen Organisationen wie die Schutzgebietsverwaltung CHKO, die NÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz und die Umweltministerien in AT und SK sowie die Naturschutz NGOs – wenn auch auf einem niedrigeren Niveau – generell für die Anliegen der Regionalentwicklung sehr erwünscht sind. Zu den Funktionen/Rolle einzelner Organisationen (Grafik 12 unten): Das Weinviertel Management fungiert für die Regionalentwicklung auf österreichischer Seite als „regionale Klammer“ und hätte daher eine leitende Rolle für dieses Aufgabenfeld in einer allfälligen grenzübergreifenden Struktur. Es verfügt allerdings über keine Eigenmittel nur über solche der Gemeinden. Das Weinviertel Management verfügt auch nicht über die Breite an Expertise, allenfalls könnte Personal im beschränkten Umfang bereit gestellt werden. Unterstützt wird das Weinviertel Management wesentlich vom NÖ-Regionalmanagement, Büro Weinviertel, das im Auftrag des Landes gesamthaft Initiativen und Entwicklungen der Region steuert. Auf slowakischer Seite sind die beiden angrenzenden Landkreise Bratislava und Trnava die zentralen regionalen Träger für die Entwicklung der Regionen. Sie verfügen über entsprechende, wenn auch beschränkte Finanzen, ausreichend (verwaltungsmäßige und politische) Expertise und könnten eingeschränkt auch mit Personal mitwirken, womit sie jedenfalls leitend in einer grenzübergreifenden Struktur zu beteiligen sind. Das SK Ministerium für Regionalentwicklung ist Finanzier bei größeren (Infrastruktur-)Projekten. Es steuert damit

27

zentral die wesentlichen Entwicklungspotentiale des Landes und verfügt über die notwendige Expertise.

Grafik 12: Rollen/Funktionen potentieller EVTZ-Mitglieder für die Regionalentwicklung Auf österreichischer Seite fungieren einige Ministerien (AT Verkehrsministerium, AT Lebensministerium) als Finanzier für einschlägige, in ihren Kompetenzbereich fallende Investitionen bzw. Infrastrukturmaßnahmen. Ebenso ist die ecoplus Wirtschaftsförderungs-NÖ GmbH als (Mit-)Finanzier, jedoch nur für rein österreichische Projekte (für Projekte im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bräuchte es einer Sondergenehmigung) tätig. Des Weiteren könnten je nach Gegenstand des Regionalentwicklungsprojektes verschiedene Abteilungen der NÖ-Landesregierung (Raumplanung, Wasserbau, Baudienst) finanzielle Beiträge leisten. Alle diese öffentlichen Einrichtungen verfügen über die erforderliche Expertise, die in eine gemeinsame Struktur einfließen kann. Für die spezifischen Hochwasserschutzmaßnahmen fungiert die via-donau leitend und als Finanzier. Die via donau und ihr Pedant auf slowakischer Seite (SK VUVH) verfügen darüber hinaus über die notwendige Expertise und das Personal. Ergänzende Expertise für wassertechnische Belange kommt von der bilateralen Grenzgewässer-Kommission. Auf Grund der Sensibilität jeder im Naturraum/Ökologie der March-Thaya Auen zu setzenden Maßnahme könnten die für den Naturschutz eintretenden Organisationen jedenfalls mit ihrer Expertise und sofern die Ressourcen verfügbar sind auch mit Personal bei spezifischen Regionalentwicklungsprojekten beitragen. Das ist dort nicht möglich und nicht zweckmäßig, wo ein klarer Interessensgegensatz vorliegt. Die offiziellen Stellen, wie die NÖ-Landesregierung, Abt. Naturschutz, die Schutzgebietsverwaltung CHKO, im behördlichen Verfahren die zuständigen Bezirkshauptmannschaften in Österreich bzw. die Kreisämter in der Slowakei können Expertise hauptsächlich in Form von Gutachten durch Sachverständige beisteuern. Die Schutzgebietsverwaltung CHKO sowie die NÖ-Landesregierung, Abt. Naturschutz

28

könnten wegen ihrer grundlegenden naturschutzfachlichen Zuständigkeit auch leitend in die institutionelle Struktur einbezogen werden. Die Gemeinden fungieren als Finanziers der Regionalentwicklungsmaßnahmen, entweder direkt oder über die Kleinregionen, deren Träger die Gemeinden sind. Diese beiden Gruppen von öffentlichen Körperschaften und potentiellen Partnern können auch Expertise und Personal beisteuern. Die Leader-Regionen sind nicht grenzüberschreitend tätig. Diese können jedoch als Förderer für Regionalmaßnahmen agieren und Expertise für „lokale“ Strategien liefern. Die leitende Vertretung der Gemeinden in einer grenzübergreifenden Struktur wäre aus organisatorischen Gründen durch die übergeordneten Kleinregionen (Weinviertler Dreiländereck, March-Thaya Auen, Südliches Weinviertel, Marchfeld) sicherzustellen.

05 Ramsar-Zentrum March-Thaya-Auen und Identitätsbildung: Das ebenfalls im Rahmen des ETZ Projektes Ramsar-SKAT näher untersuchte Detailprojekt der Errichtung und des Betriebes eines „Ramsar-Zentrums“ stellt in Bezug auf die vier vorher dargestellten Aufgabenbereiche eine typische Querschnittsmaterie dar. Es wird daher auch gesondert behandelt. Das Ramsar-Zentrum fungiert zunächst als bedeutende Attraktion für die Besucher und Touristen (Ausstellung). Es wäre aber auch als eine wesentliche organisatorische wie bauliche Investition für die Unterbringung der Naturraum-Verwaltung anzusehen. Des Weiteren könnte es – sofern derartiges angestrebt wird – als Sekretariat und organisatorische Unterstützung für die (trilaterale) Ramsar-Plattform dienen. Insgesamt wäre es eine bedeutende Infrastrukturmaßnahme mit eindeutigen Impulsen für die wirtschaftliche Entwicklung der engeren Standortregion.

Grafik 13: gewünschte Partner für die Errichtung und den Betrieb eines Ramsar-Zentrums MTA

29

Wohl darin begründet gibt es für die Errichtung und den Betrieb eines Ramsar-Zentrums über eine institutionelle Struktur eine ebenfalls große und vergleichsweise ausgewogene Bandbreite von Akteuren, die als potentielle Partner für notwendig erachtet werden (Grafik 13 oben). Vorrangig sind die Gemeinden als solche direkt oder über die Kleinregionen (inklusive Tourismusverbände), deren Träger die Gemeinden überwiegend sind, und das Weinviertel Management als Partner und Träger gewünscht. Ebenso wichtig wird die Beteiligung der Umweltministerien angesehen. Zu beteiligen wären die NÖ-Landesregierung, Abteilung Naturschutz, die Schutzgebiets-verwaltung CHKO und die beiden Landkreise Bratislava und Trnava. Eine etwas weniger bedeutende Rolle nehmen die Naturschutz NGOs und andere Interessensorganisationen ein. Im Hinblick auf die finanzielle Unterstützung wird das zuständige Ministerium für Regionalentwicklung auf slowakischer Seite und die ecoplus Wirtschaftsförderung-NÖ GmbH auf österreichischer Seite für notwendig angesehen. Zu den Funktionen/Rollen einzelner Organisationen (Grafik 14 unten): Wegen des Standortes erhält die Standortgemeinde, mitunter auch die im unmittelbaren Einzugsbereich gelegenen Gemeinden eine zentrale und leitende Funktion für die Errichtung und späterhin den Betrieb. Diese Bedeutung erstreckt sich auf einen größeren Kreis an Gemeinden, sollte die Errichtung des „Ramsar-Zentrums MTA“ in Form einer „Perlenkette“, d.h. durch die Verwirklichung mehrerer vornehmlich Besucher-Attraktionen zum Naturraum/Ökologie dienenden (Investitions-)Projekten unter der Voraussetzung ihrer Wirtschaftlichkeit ins Auge gefasst werden. Diesem engeren Kreis an Gemeinden kommt dann auch die Funktion des (Mit-)Finanziers zu, wobei die Gemeinden selbst ohne die Unterstützung der regionalen und nationalen Ebene die Investitionslast nicht tragen können. Eingeschränkt könnten diese Gemeinden allerdings Personal bereitstellen und ihre örtliche Expertise beibringen.

Grafik 14: Rollen/Funktionen potentieller EVTZ-Mitglieder für ein „Ramsar-Zentrum MTA“

30

Als weitere Finanziers kämen zunächst die übergeordneten Regionen (Kleinregionen und Leader) vor allem aber regionale und nationale öffentliche Förderstellen in Betracht. Diese Stellen hätten auch jeweils das organisatorische Know-how, hingegen sind keine personellen Ressourcen zu erwarten. Wegen des wohl überwiegenden touristischen Anteils des Zentrums sind die Tourismusverbände in einer leitenden Funktion neben Finanzierung und Personal-beistellung gefordert, weil ihnen die Koordination mit den zahlreichen weiteren beteiligten Mitgliedern und privaten Akteuren obliegt. Fachliche Unterstützung könnte die Marchfeldschlösser GmbH beisteuern, die sich – wie oben beim Aufgabenfeld 03 Tourismus schon ausgeführt – bei gegebenen Nutzen als Finanzier beteiligen könnte. Für den Anteil am Naturschutzmanagement (Basisverwaltungseinheit für die Umsetzung einer Strategie für den gesamten Naturraum/Ökologie der March-Thaya Auen) wären hingegen wieder die beiden regionalen und federführend zuständigen Organisationen, die NÖ-Landesregierung, Abt. Naturschutz und die Schutzgebietsverwaltung CHKO lenkend einzubeziehen. Von beiden ist auch die entsprechende fachliche und organisatorische Expertise zu erwarten, die Schutzgebietsverwaltung könnte im eingeschränkten Ausmaß mit Personal beitragen. Wegen der verschränkten Aufgabenfelder von Naturschutzverwaltung und touristischer Infrastruktur gilt das oben für die Aufgabenbereiche 03 sanfter Tourismus wie 02 Naturraum-Management Gesagte gleichermaßen. Die potentiellen Träger für diese Aufgabenbereiche wären ebenfalls die Träger beim Ramsar-Zentrum MTA. Dieser Kreis wäre jedenfalls um die Standortgemeinde noch zu erweitern. Sollte weiters die Unterbringung einer unterstützenden Struktur für die trilaterale „Ramsar-Plattform“ im Zentrum einbezogen werden, wären auch die Überlegungen zum Aufgabenfeld 01 zutreffend. Das Weinviertel Management und das NÖ-Regionalmanagement, Büro Weinviertel decken in ihrer „Klammerfunktion“ beide Aufgabenfelder gleichermaßen ab, weshalb sie sowohl lenkend wie mit Expertise in eine grenzübergreifende Struktur mit der übertragenden Aufgabe des Ramsar-Zentrums einzubeziehen wären.

31

Erfüllung von Erfolgsfaktoren (soweit abschätzbar)

Für alle fünf bedeutenden Aufgabenfelder gibt es jeweils einen abgegrenzten Kreis an überwiegend öffentlich-rechtlichen Trägern, die über die erforderlichen Zuständigkeiten verfügen und diese einer grenzübergreifenden, institutionellen Struktur (mitunter einem Europäischen Verbund für Territoriale Zusammenarbeit – EVTZ) übertragen könnten. Grundsätzlich ist auch sichergestellt, dass die Rollen innerhalb der Struktur mit Expertise, finanzieller Ausstattung und Leitung durch einen Mix der potentiellen Mitglieder abgedeckt werden kann. Für einzelne Aufgabenfelder sind jedoch im unterschiedlichen Ausmaß Abstriche sehr eingeschränkt betreffend die „Kompetenz“ verstärkt jedoch betreffend anderer erforderlicher Funktionen festzustellen (siehe unten Empfehlungen „Störfaktoren“). Die Aufgabenfelder sind inhaltlich für sich abgerundet und richten sich auf ganz konkret umschriebene Ziele und folglich Maßnahmen aus. Am wenigsten gilt dies für das Aufgabenfeld 04 Regionalentwicklung und Organisation. Dieser Bereich umfasst unterschiedliche Maßnahmen, die z.T. auch Akteure mit unterschiedlichen, im Einzelfall sogar gegensätzlichen Interessen umfasst. Institutionalisierte Kooperationen mit Trägern, die stärker und weniger ausgeprägtes oder gar überhaupt kein Interesse am Gelingen von spezifischen Maßnahmen haben, können auf Dauer nur dann erfolgreich funktionieren, wenn durch die Umsetzung unterschiedlicher Aufgaben das Interesse aller an der Beteiligung erhalten wird. Die Aufgaben beschränken sich nicht rein auf gegenseitige Information und den Austausch von Wissen oder guten Beispielen. Die detaillierte Abstimmung und „Harmonisierung“ von zu setzenden Erhaltungs- und Schutzmaßnahmen beiderseits der Grenzen, die gleichgerichtete Umsetzung von Ökologiemaßnahmen verlangen nach einer gemeinsamen Beschlussstruktur. Vielfach sind konkrete Investitionen mit grenzüberschreitenden finanziellen Auswirkungen meist über Projekte mit nicht unbedeutendem finanziellem Aufwand erforderlich. Diese verlangen nach einem verantwortlichen Träger und nach einer klaren einheitlichen Entscheidungsstruktur, die die gleichberechtigte Beteiligung aller Partner und Stakeholder beiderseits der Grenzen gewährleistet. Wie bereits jetzt in einzelnen Projekten wird die Akquirierung von Finanzmittel vor allem aus EU-Projekten und diesbezüglich wiederum aus dem Programm für Territoriale Zusammenarbeit angestrebt. Die Abwicklung von Projekten kofinanziert aus EU-Programmen erfordert in der Regel einen verantwortlichen „Lead“-Partner, der mit einem EVTZ (oder ähnlichen juristischen Person) gewährleistet ist. Es ist davon auszugehen, dass dabei Millionenbeträge in Euro verantwortlich zu verwalten sind. Die jüngsten Vorschläge der Europäischen Kommission zur Gestaltung der Strukturförderpolitik für den Zeitraum 2014 – 2020 schlagen für die Abwicklung von integrierten Teilprogrammen neue Instrumente vor, die auch für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit verwendet werden können. Das Instrument eines „Gemeinsamen Aktionsplans - GAP“ und einer „Integrierten Territorialen Investition - ITI“ (Art. 93 bis 99 KOM2011 615 v. 06.10.2011) kann für die Durchführung eines solchen „Gemeinsamen Aktionsplans“ einen EVTZ (oder einen ähnlichen Rechtsverbund) als (Rechts-)Träger vorsehen (für die „Integrierte Territoriale Investition – ITI“ nach Vorstellung der Kommission sogar zwingend, Art. 10 KOM2011 611 v. 06.10.2011). Für einzelne analysierte Aufgabenbereiche oder einem Mix davon sind a priori keine besonderen Schwierigkeiten oder Hemmnisse für die Ausführung eines solchen „Gemeinsamen Aktionsplans“ zu erkennen. Im Gegenteil: Die Gründung einer grenzübergreifenden Struktur

32

wäre für die Akquirierung und Verwaltung von EU-Mitteln für eine breitere Palette an Maßnahmen von Vorteil. Es ist ein eher abgegrenzter und überschaubarer Kreis an Partnern und somit Mitgliedern für die grenzübergreifende Struktur zu erwarten, die entweder jeweils für die einzelnen Aufgabenfelder sehr ähnliche Aufgaben, wenn auch auf unterschiedlichen Ebenen der Verwaltung organisiert, wahrnehmen oder sich inhaltlich mit ihren Kompetenzen ergänzen. Für eine ausgeglichene, auf Gleichwertigkeit und Gleichbehandlung ausgerichtete Gestaltung der inneren Organisation liegen daher a priori keine hemmenden Aspekte vor. Die „Überbrückung“ der unterschiedlichen Verwaltungsstrukturen und –ebenen für gemeinsame Ziele und Aufgaben über die Grenze hinweg ist ja gerade der Zweck und der Mehrwert eines EVTZ oder ähnlicher grenzübergreifend eingerichteter Strukturen („historische EVTZ“, Verbund der Euroregionalen Zusammenarbeit VEZ, eines Europäischen Wirtschaftlichen Interessen Verbundes – EWIV oder einer „Euregio“ mit Rechtspersönlichkeit). Durch den geplanten Mix an Aufgaben könnte mittel- bis längerfristig gewährleistet werden, dass eine grundlegende Identifikation jedenfalls der beteiligten Akteure nach innen mit den umgesetzten Maßnahmen für den Nauturraum/Ökologie der March-Thaya Auen im engeren Sinne einschließlich der touristischen Inwertsetzung erfolgen könnte. Dies hätte – sofern die Aktivitäten nicht nachlassen oder durch ein unvorgesehenes negatives Ereignis maßgeblich gestört werden – mittel- bis längerfristig die Identitätsbildung nach außen zur Folge. Dies setzt, wie ganz besonders von allen Stakeholdern betont und im Aufgabenfeld 02 Umsetzung des strategischen Naturraum/ÖkologieMmanagements definiert wurde, Maßnahmen der gezielten Bewusstseinsbildung voraus. Eine Identitätsbildung lässt sich wegen der engen Verknüpfung von engeren Naturraum/Ökologie Maßnahmen mit intensivierten touristischen Maßnahmen erwarten. Letzteren sind die Vermittlung von Informationen und das konkrete Erleben des Naturraums inhärent. Mit den wiederkehrenden Aktivitäten begleitet von PR-Maßnahmen könnten die March-Thaya Auen sowohl nach innen als auch nach außen sichtbar werden, was die Identitätsbildung der Region mit seinem spezifischen Potential stärken könnte. Die gemeinsame grenzübergreifende Struktur könnte im Aufgabenfeld 02 Umsetzung der Naturraum/Ökologie Strategie MTA die Voraussetzung dafür bilden, auf beiden Seiten der Grenze anzuwendende EU-Normen verpflichtend abzustimmen und mit verbindlicher Wirkung durch Beschlüsse der eigenen Organe umzusetzen. Allen voran die Natura 2000 Richtlinien aber auch Elemente der EU-Wasserrahmen-Richtlinie oder EU-Hochwasser-Richtlinie sind vom Rechtscharakter einer EU-Richtlinie dem Ziel und Zweck nach für die Mitgliedstaaten verbindlich, überlassen jedoch die Wahl über die Mittel zur Erreichung der Ziele den Mitgliedstaaten. Eine rein innerstaatliche Umsetzung überlässt es den jeweils zuständigen nationalen Stellen, Entscheidungen über die eingesetzten Mittel zu treffen. Im Falle eines an einer Grenze gelegenen Gebietes, für die die oben genannten Richtlinien anzuwenden sind, könnte – ohne irgendeine Abstimmung – die Gefahr bestehen, dass unterschiedliche Mittel eingesetzt werden, die auch zu unterschiedlichen, möglicherweise gegensätzlichen Effekten führen könnten. Eine gemeinsame Entscheidungsstruktur bietet die Möglichkeit, auch den Einsatz der Mittel zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten mit gleichlautenden und verbindlichen Instrumenten abzustimmen und damit eine höhere Qualität zu erreichen. Beispielhaft sei die Festlegung von Laich- und Schonzeiten für die Fischerei genannt, welche auf Grund der jeweils innerstaatlichen Kompetenz für ein und dasselbe Fischgewässer, z.B. die

33

March, unterschiedlich angeordnet werden kann. Die gemeinsame institutionelle Struktur eines EVTZ (ebenso ein Verbund für Euroregionale Zusammenarbeit – VEZ) böte die Möglichkeit, die Laich- und Schonzeiten für das grenzüberschreitende Gewässer mittels Beschlusses des dafür intern zuständigen Gremiums zu „harmonisieren“. Anmerkung: Es ist derzeit noch eine juristisch offene Frage, ob ein derartiger „Beschluss“ eines EVTZ ein rein administrativer Verwaltungsakt oder bereits ein Akt der Hoheitsverwaltung im engeren Sinne (wie etwa die Ausübung der Polizei-, oder Justizgewalt) darstellt. Letzteres wäre nämlich nach EU-Recht und auch gemäß dem 3. Protokoll des Europarates zur Madrider Konvention unzulässig. Dazu besteht noch keine klärende Judikatur des EUGH. Unabhängig von der rechtlichen Beurteilung des Charakters eines solchen „Beschlusses“ ist festzustellen, dass der Inhalt von den jeweils zuständigen nationalen Behörden und Mitgliedern bestmöglich zu berücksichtigen wäre. Die Mitglieder sind nämlich verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Umsetzung der Beschlüsse des Verbundes sicherzustellen (siehe z.B. Art. 7 Par. 2 des 3. Protokolls des Europarates zur Madrider Konvention; in der Regel wird eine diesbezügliche Verpflichtung in der Übereinkunft festgelegt). Der jüngste Revisionsvorschlag der Kommission zum EVTZ (COM2011 610 vom 6. Oktober 2011) sieht dazu ebenfalls neue und klärende Regelungen vor. Der Vorschlag befindet sich derzeit in der Rechtsetzungsphase. Diese – beiderseits der Grenzen verbindliche – „Harmonisierung“ sieht prinzipiell auch die Ramsar Konvention für Feuchtgebiete zur Umsetzung des „wise-use“-Prinzips vor, die über Grenzen hinweg zu liegen kommen. Mit einem EVTZ (oder rechtlich ähnlichem Instrument) erhielte das Feuchtgebiet der March-Thaya Auen ein in seiner Wirkung deutlich stärkeres Instrument, um diesem Auftrag nachzukommen, als die derzeit bestehende lose „Ramsar-Plattform“ zwischen den zuständigen öffentlichen Stellen. Die Verwaltung eines „Gemeinsamen Aktionsplans“ oder einer „Integrierten Territorialen Investition“ oder gar die Harmonisierung mittels administrativer Verwaltungsbeschlüsse für spezifische Maßnahmen stellen den höchsten Grad an übertragbaren Aufgaben auf eine grenzüberschreitende Struktur z.B. einen EVTZ dar. Solche Aufgaben könnten ansonsten nur in komplexen völkerrechtlichen Verfahren („Staatsverträge“) zwischen den höchsten Trägern geregelt werden. Dazu ist ein absolut professionelles Vorgehen und Management Voraussetzung. Grundbedingungen für den Erfolg einer institutionalisierten (grenzübergreifenden) Struktur: Jede gemeinsame institutionelle Struktur erfordert eine administrative Grundbasis, zumeist in Form eines gemeinsamen Büros mit einer personellen und sachlichen Mindest-ausstattung. Die personelle Grundausstattung hätte jedenfalls eine/n Geschäftsführer/in und eine Sekretariatskraft zu umfassen. Die Personalkosten, wie auch der Sachaufwand dafür sind auf Dauer angelegt und deshalb aus eigenen Mitteln der Mitglieder zu finanzieren. Abhängig vom Umfang und der Spezifität der übertragenen Aufgaben sind weitere Mitarbeiter/innen erforderlich. Diese könnten auf Grund der jeweiligen Qualifikationen zur Gänze oder teilweise von den Mitgliedern überlassen werden („Personalsubvention“). Neu und zeitlich befristetet einzustellende Mitarbeiter/innen können teilweise projektbezogen finanziert werden. Erfolgversprechend ist die längerfristige und fixe Anstellung von qualifiziertem Personal. Damit wird eine kontinuierliche Erfüllung übertragender Aufgaben gewährleistet.

34

Die institutionelle Struktur bedarf eines operativen Budgets, das naturgemäß von den übertragenden und geplanten Maßnahmen und Projekten determiniert wird. Auch dazu sind jedenfalls Eigenmittel von den Mitgliedern selbst aufzubringen. Überwiegend wird im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Dimension die Förderung aus dem Programm für Territoriale Zusammenarbeit aber auch anderer EU-Programme (LIFE – siehe unten Kapitel Finanzierungsmöglichkeiten) angestrebt. Die Erhebung des finanziellen Bedarfs wäre in der Gründungsphase der institutionellen Struktur in Verbindung mit der Entscheidung über die konkret zu übertragenen Aufgaben durchzuführen. Für das erfolgreiche Wirken und den Bestand eines EVTZ (oder ähnlicher Rechtsperson) ist eine klare Festlegung der aufzubringenden Eigenmitteln nach objektiven Parametern (Einwohnerzahl, Wirtschaftskraft, etc) erfolgversprechend. Bei Projekten kann im Einzelfall sowohl der Kreis der teilnehmenden Mitglieder als auch die jeweilige Mitfinanzierung durch den gesonderten Beschluss des dazu zuständigen Organs/Gremiums der institutionellen Struktur festgelegt werden. In der Satzung können die Mitglieder der institutionellen Struktur die Regeln für die Entscheidungsverfahren, die Zuständigkeit einzelner interner Organe und die Beschlussquoren individuell gestalten und festlegen. Erfolgversprechend für das Wirken und den Bestand der Organisation ist die Gewährleistung der gleichberechtigten Teilnahme an den Entscheidungsprozessen. Die nach diesen Regeln getroffenen Beschlüsse und Entscheidungen binden die Mitglieder nämlich intern. Sie sind aber auch nach außen gegenüber Dritten rechtswirksam. Die Verfahrensregeln verschaffen den gemeinsam getroffenen Entscheidungen die erforderliche Legitimität und sind nachvollziehbar und transparent zu halten. Das persönliche Engagement und „Commitment“ einzelner Akteure (im Sinne von „Ownership“, sich selbst verpflichten, die Angelegenheit zu einem persönlichen Anliegen machen) ist sowohl in der Gründungsphase als auch im laufenden Bestand einer grenzübergreifenden Struktur von ganz besonderer Bedeutung. Das gilt einerseits für die administrative Ebene, ganz besonders aber für die beteiligten Politiker, die einzelne öffentlich-rechtliche Mitglieder nach außen repräsentieren. Die Erfahrungen quer über Europa haben gezeigt, dass die Gründung und die erfolgreiche Weiterführung von grenzübergreifenden Organisationen wegen ihrer zusätzlichen Komplexität absolut des persönlichen Einsatzes engagierter politischer Vertreter bedürfen. Diese Personengruppe kann auf Basis von fachlichen Vorschlägen und Empfehlungen klar die Richtung vorgeben, nach innen die eigene Verwaltung bestärken, anderen Mitgliedern gegenüber Signale der Bereitschaft zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit und spezifischer Maßnahmen setzen und nach außen Zielsetzungen mitunter Visionen sowie Leistungen zweckentsprechend kommunizieren. Vom Grad und Ausmaß des politischen Engagements hängt maßgeblich auch die spätere Dynamik der Entwicklung einer grenzübergreifenden Struktur ab.

35

Bestehende Hindernisse („Störfaktoren“) und Empfehlungen für deren Bewältigung

Für die Möglichkeiten der Einrichtung einer grenzübergreifenden institutionellen Struktur im Naturraum/Ökologie der March-Thaya Auen sind folgende Hemmnisse und „Störfaktoren“ festzustellen. Sie sind teilweise von genereller Natur und betreffen horizontal alle fünf oben analysierten Aufgabenfelder. Zum Teil sind sie von spezifischer Art und beeinträchtigen lediglich die Einbeziehung/Übertragung einzelner Aufgabenfelder in einer grenzübergreifende Struktur. Soweit möglich werden dazu Empfehlungen für deren Bewältigung aufgezeigt. Horizontale Hindernisse („Störfaktoren“): Mangelndes Bewusstsein: Nachhaltig wurde von den befragten Stakeholdern und in den Diskussionen das nach wie vor mangelnde Bewusstsein der örtlichen Bevölkerung und von Entscheidungsträgern für die Wertigkeit des Naturraums/Ökologie der March-Thaya Auen artikuliert. Dieses fehlt auf der Slowakischen Seite stärker bedingt durch die unterschiedliche historische Entwicklung. Unterstrichen wird diese Feststellung eindeutig von der klaren Beurteilung der Interviewpartner (und vorhergehender Untersuchungen im Rahmen des Ramsar SKAT Projektes), wonach als wichtigste Maßnahme die Stärkung des Bewusstseins der Bevölkerung angesehen wird. Empfehlung 01: Verstärkt bewusstseinsbildende Maßnahmen über das gegenständliche Ramsar SKAT Projekt hinaus könnten Gegenstand eines weiteren „Zwischenprojektes“ sein. Die Gründung einer institutionellen Struktur bietet natürlich selbst die Chance, dem mangelnden Bewusstsein entgegen zu wirken, insbesondere wenn schwerpunktmäßig Projektmaßnahmen diesbezüglich aufgenommen und Projekte, z.B. touristische Inwertsetzungen, durchgeführt werden, die „Benefits“ (vor allem wirtschaftlicher Natur) für die teilweise von Abwanderung bedrohten Gemeinden bringen. Gelsenregulierung: Eng im Zusammenhang mit dem mangelnden Bewusstsein steht das unregelmäßig auftretende Problem belastender Gelsenpopulationen. Von Teilen der Bewohner/innen werden die Stechmücken als Plage empfunden und folglich negativ mit dem Feuchtgebiet der March/Thaya Auen assoziiert. Die Regulierung/Bekämpfung erfolgt auf beiden Seiten der Grenze mit unterschiedlichen Methoden. Empfehlung 02: Grundvoraussetzung für ein breit verankertes positives Bewusstsein ist die Bewältigung des Gelsenthemas. Unabhängig von der Gründung einer institutionellen Struktur, die selbstverständlich die Kapazität für eine grenzübergreifende Lösung dafür besitzt, ist eine Gelsenregulierung nach naturverträglichen Gesichtspunkten im Interesse der Menschen jedenfalls durchzuführen. Die Bewohner/innen müssen das Vertrauen gewinnen, ihren Anliegen wird Rechnung getragen. Erst dann werden sie offen und bereit für Maßnahmen des Naturraummanagements und der Inwertsetzung des Naturraums/Ökologie der March-Thaya Auen werden. Mangelnde Verkehrserschließung: Der sich über rund 70 km erstreckende Grenzraum der March-Thaya Auen verfügt lediglich über einen bei Hochwasser zeitweise nicht benützbaren Straßenübergang (Hohenau - Moravsky) und einen weiteren mittels Fährenbetrieb bei Angern – Zahorskà Ves. Im südlichen Bereich gibt es eine Eisenbahnlinie (Marchegg – Bratislava) und seit

36

2012 einen Radübergang (Brücke). Die historische wie naturbedingt mangelhafte verkehrsmäßige Erschließung schränkt die Mobilität und damit die wirtschaftlichen und sozialen Kontakte von Menschen, Touristen, Wirtschaftstreibenden, etc. ein. Potentiale der grenzübergreifenden Zusammenarbeit werden damit grundlegend gehemmt. Empfehlung 03: Die Bevölkerung und regionalen öffentlichen und privaten Akteure beiderseits der Grenzen benötigen klare Perspektiven für die zumindest mittelfristige Verbesserung der Verkehrsverbindungen. Dazu sind von der zuständigen politischen Ebene klare Aussagen und die glaubhafte Verfolgung von Genehmigungsverfahren und die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel erwünscht/zweckmäßig. Gegenwärtig unzureichendes administratives und politisches „Commitment“: Im Zeitraum der Expertisenerstellung (Jänner bis Juli 2012) haben politische Vertreter der regionalen und lokalen Ebene durchaus klar signalisiert und ihr persönliches Interesse bekundet, aktiv an der Gründung und der Einrichtung einer grenzüberschreitenden institutionellen Struktur mitarbeiten zu wollen. Diese Bereitschaft bezieht sich in einigen Fällen sowohl auf alle oben aufgezeigten und übertragbaren Aufgabenbereiche, zum Teil beschränkt sich das Interesse auf spezifische Aufgabenfelder oder gar nur spezielle Maßnahmen (z.B. das Ramsar-Zentrum March-Thaya Auen). Dies gilt gleichermaßen für die administrative Ebene, die sich in Abhängigkeit von der Politik vorsichtig zurückhaltend artikulierte. Insgesamt ist festzuhalten, dass es gegenwärtig an dem für die Gründung und Errichtung einer institutionellen Struktur notwendigen Ausmaß an Engagement und „Commitment“ fehlt. Insbesondere war ein solches von slowakischen Vertretern noch kaum ersichtlich. Empfehlung 04: Die Gründung und Errichtung einer so grundlegend ausgerichteten und neuen Struktur der grenzübergreifenden Zusammenarbeit benötigt einen längerfristigen Meinungs- und Entscheidungsprozess. Trotz Vorliegen einzelner fachlicher Grundlagen konnte im Rahmen der Erstellung der Expertise im vereinbarten Projektzeitraum (Jänner bis Juni 2012) eine Kontaktnahme und Rückkoppelung mit obersten politischen Organen der in Aussicht genommenen Partner nicht erfolgen. Auf der Basis und den Ergebnissen dieser Expertise (gegenständlicher Abschlussbericht) werden eine vertiefte Meinungsbildung und die Artikulation allfälliger politischer Interessen erleichtert. Gegenwärtig unzureichendes „Commitment“ für finanzielle Beiträge: Ebensolches gilt für die Aufbringung finanzieller Mittel für eine gemeinsame grenzüberschreitende Struktur. Es sind von einzelnen Vertretern eindeutig Bekenntnisse da, bereit zu sein, entsprechende Eigenmittel sowohl für die Grundstruktur, eher jedoch projektbezogen für spezifische Maßnahmen aufzubringen. Allgemein werden Restriktionen der jeweiligen öffentlichen Haushalte, insbesondere Kürzungen in Folge von Sparzwängen – dies betrifft die slowakische Seite ganz besonders – angeführt. Vielfach werden auch Bedingungen wie verständlicher Weise ein klar ableitbarer Nutzen für die eigene Organisation gesetzt. Betreffend der Beibringung finanzieller Mittel und damit indirekt auch für die Finanzierung von notwendigem Personal besteht gegenwärtig noch kein ausreichendes Commitment zur Finanzierung der institutionellen Struktur und ihrer Arbeit. Dazu ist allerdings aus Erfahrung festzustellen, dass die Aufbringung der Finanzmittel und die Gestaltung des Grundbudgets Kern- und Knackpunkte aller Verhandlungen zur Gründung einer institutionellen Struktur darstellen.

37

Empfehlung 05: Das „politische Wollen“ und das Engagement bedingen sich gegenseitig mit der Bereitschaft zur Beibringung finanzieller Mittel. Die Ergebnisse der gegenständlichen Expertise können die Grundlage für die Erhebung/Beurteilung eines allfälligen Kostenaufwandes einer in Aussicht genommen institutionellen Struktur sein. Dabei können einzelne oder ein Mix der oben aufgezeigten und analysierten Aufgabenbereiche berücksichtigt werden. Zu berücksichtigen sind ebenfalls die unten aufgezeigten Finanzierungsmöglichkeiten, die durchaus Optionen für die erfolgversprechende Akquirierung von EU-Fördermitteln aufzeigen. Mangelhafte EVTZ-Umsetzung in AT: Für die Beteiligung einer österreichischen Bundesbehörde (Ministerium) an einem Europäischen Verbund für Territoriale Zusammenarbeit – EVTZ fehlt eine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene (Regierungsvorlage liegt seit Mai 2009 unbehandelt im Nationalrat). Ein erforderliches „Anzeigeverfahren“ gem. EVTZ-VO EG 1082/2006 stieße damit auf formale Schwierigkeiten. Hinweis: Nach gängiger Rechtsauffassung entfaltet die diesbezügliche Bestimmung der EVTZ-VO unmittelbare Wirksamkeit, weshalb eine an das Bundeskanzleramt zu richtende „Anzeige“ mit den erforderlichen Unterlagen auch ohne bundesgesetzliche Grundlage von diesem zu behandeln wäre. Spezifische Hindernisse („Störfaktoren“): Aufgabenfeld 01 Ramsar-Plattform March-Thaya Auen: Die Mitwirkung der Akteure in der bereits jetzt agierenden und lose organisierten, trilateralen Ramsar-Plattform ist durch eine starke Fluktuation der Vertreter des SK Ministeriums gekennzeichnet. Eine solche ist auch für die Vertretung in einer institutionellen Struktur zu befürchten, womit die Effizienz der Arbeit beeinträchtigt werden könnte. Empfehlung 06: Mit der institutionellen Verankerung in der institutionellen Struktur und der Verbindung mit weiteren Aufgabenfeldern, insbesondere der umfassenden Lenkung des Naturraummanagements ist ein größeres Interesse und eine kontinuierlichere Arbeit zu erwarten. Aufgabenfeld 02 Umsetzung der Naturraum/Ökologie Strategie MTA: In einem EVTZ können rein private Organisationen, wie die Naturschutz-NGOs (WWF, Daphne, Naturschutzbund, Veronica) nicht als gleichberechtigte Mitglieder teilnehmen. Gemäß geltender EVTZ-Verordnung EG Nr. 1082/2006 ist die Mitgliedschaft nur öffentlich-rechtlichen oder „halb-öffentlichen“ Organisationen vorbehalten, die von öffentlichen Gebietskörperschaften auf Grund ihrer Anteilsrechte oder der festgelegten Entscheidungsverfahren „dominiert“ werden. Der Kommissionsvorschlag vom Oktober 2011 sieht diesbezüglich keine Erweiterung aber eine rechtliche Klarstellung vor. Ein EWIV (Europäischer Wirtschaftlicher Interessens-Verbund) ermöglicht es auch rein privaten und sogar Einzelpersonen einer Konstruktion einer Rechtsperson auf europäischer Ebene beizutreten. Ein EWIV ist jedoch vornehmlich auf die Zusammenführung gemeinsamer wirtschaftlich-gewerblicher Interessen ausgerichtet, was weder von den Naturschutz-NGOs noch den sonst in Aussicht genommenen öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften im gegenständlichen Fall angestrebt wird. Die steuerrechtliche Behandlung der Mitglieder nach nationalen Gesichtspunkten wie auch andere rechtliche Belange bleiben beim EWIV gewahrt. Ein EWIV wäre im Vergleich zum EVTZ nur teilrechtsfähig.

38

Empfehlung 07: Wegen der grundlegenden Bedeutung der Naturschutz NGOs, ihrer unverzichtbaren Expertise und konkreten Beiträgen der Bewusstseinsbildung, des Naturraum-Managements und im Hinblick auf einen dialogorientierten Prozess allenfalls auch gegensätzlicher Positionen sind diese Organisationen jedenfalls in eine gemeinsame Struktur einzubeziehen. Dies könnte in Form assoziierter Mitglieder mit beratender, aber nicht beschließender Stimme in die internen Gremien erfolgen. Damit würde sich zwar ihre institutionelle Position zur gegenwärtigen Situation nicht verbessern, weil ja auch derzeit die maßgeblichen Entscheidungen von den öffentlichen Stellen getroffen werden. Mit der formellen Verankerung in der Übereinkunft und Satzung (Beteiligung in Gremien) erfolgt jedenfalls eine formale Absicherung, wodurch unter Beibehaltung der gewohnten „Gesprächskultur“ jedenfalls eine Verschlechterung ihrer Position nicht zu erwarten ist. Aufgabenfeld 03 March-Thaya-Auen Naturraum-Tourismus: Zunächst ist grundsätzlich festzustellen, dass derzeit touristische Maßnahmen regional sehr unterschiedlich im Einzugsgebiet der March-Thaya Auen gesetzt werden. Der südliche (österreichische) Teil (Marchfeld) weist einen intensiven Kultur- und Eventtourismus (Schloss Hof und weitere) auf, mit dem eine touristische Inwertsetzung der March-Thaya Auen durchaus Synergien erzielen könnte. Des Weiteren gibt es im nahen Umfeld der Donauauen weitere kulturelle und auch spezifische der Natur gewidmete Tourismusziele (z.B. Carnuntum, Hainburg, Orth an der Donau). Demgegenüber fällt das engere touristische Angebot wie auch die erforderliche private Infrastruktur dazu gegen Norden und auf slowakischer Seite ab. Das touristische Angebot in Verbindung mit dem Naturraum/Ökologie ist erst in Ansätzen vorhanden und kann regional nur auf sehr unterschiedliche Angebote synergetisch aufbauen. Die Entwicklung und der Aufbau eines Angebots bedarf einer kritischen Masse, die jedenfalls trilateral, d.h. mit dem tschechischen Anteil, und entsprechend mehrsprachig ausgerichtet sein müsste. Empfehlung 08: Erstellung fachlicher Unterlagen für das Potential und die Entwicklungs-möglichkeiten eines Naturraum/Ökologie Tourismus der Region March-Thaya Auen, die auch das betroffene Gebiet Tschechiens einbezieht. Grundsätzlich ist im Hinblick auf die nahegelegenen und bevölkerungsreichen Zentren Wien, Bratislava und Brno durchaus ein nennenswertes Potential zu erwarten. Auf kleinregionaler Ebene bestehen auf slowakischer Seite für Tourismusangelegenheiten keine kompetenten Ansprechpartner, während solche sehr wohl auf österreichischer Seite gegeben sind. Den beiden Kreise Bratislava und Trnava obliegen im Rahmen der generellen Regionalentwicklung zwar die Entwicklung touristischer Zielsetzungen, beide Kreise artikulierten sich dazu bislang zurückhaltend. Gründe sind die Kleinräumigkeit (kurze gemeinsame Grenze) oder andere wirtschaftliche Schwerpunktsetzungen. Dazu kann keine Empfehlung abgegeben werden. Die Naturschutz-NGOs, die auch für einzelne Maßnahmen der touristischen Inwertsetzung des Naturraums/Ökologie March-Thaya Auen entweder durch Eigenleistungen oder durch ihre Expertise wertvolle Beiträge erbringen (können), könnten – wie oben bereits zum Arbeitsfeld 02 ausgeführt – nicht gleichberechtigt in einer institutionellen Struktur beteiligt werden. Sie

39

könnten bestenfalls als „assoziierte Mitglieder“ formell einbezogen werden, wodurch sie allerdings auch keine Schlechterstellung zum status quo erfahren. Aufgabenfeld 05 Ramsar-Zentrum March-Thaya Auen: Die Errichtung des angedachten Ramsar-Zentrums ist vorerst die bedeutendste und kostenintensivste Investition für den Naturraum/Ökologie der March-Thaya Auen. Ebenso erfordert sein Betrieb laufende Kosten, die mit dem Risiko kostendeckender Einnahmen verbunden sind. Es ist die Erwartung sehr hoch, mit dieser Investition jedenfalls lokal und kleinregional einen deutlichen Impuls zur Belebung der Wirtschaft und von neuen Arbeitsplätzen zu erhalten. Es ist daher bereits gegenwärtig eine intensive Diskussion und ein Wettbewerb unter Gemeinden entstanden, der für die Entwicklung und Gründung einer breiteren institutionellen Struktur, insbesondere grenzübergreifend, hemmend wirkt. Empfehlung 09: Für eine breite Akzeptanz und die notwendige Bereitschaft einer „kritischen Gruppe“ an Entscheidungsträgern, sich aktiv an einer institutionellen Struktur zu beteiligen, ist die Perspektive eines individuellen Nutzens für die/den eigene/n Gemeinde, Region, Kreis, Land oder Ministerium oder sonstigen Organisation entscheidend. Der erwartete Nutzen kann durchaus unterschiedlich groß für die einzelnen Mitglieder ausfallen. Es muss jedenfalls glaubhaft ein konkreter Nutzen erwartet werden können. Betreffend das angedachte Ramsar-Zentrum ist daher intensivst – wie bereits von einzelnen Stakeholdern artikuliert – zu prüfen, ob tatsächlich die Verwirklichung eines Zentrums an einem Standort zu erfolgen hat, oder die Etablierung mehrerer Besucherattraktionen bzw. durch Splitting der dem Ramsar-Zentrum zugedachten Funktionen auf mehrer Standorte natürlich unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Gesichtpunkten zweckmäßig ist. Vorbildhaft sind die im 2. Workshop präsentierten Modelle „dezentralisierter EVTZ“ (siehe Präsentationsunterlagen vom 27. April 2012): Beim EVTZ Lille-Kortrijk-Tournai sind der Sitz, das operationelle Büro und die Sitzungsfazilitäten auf drei Standorte verteilt. Beim EVTZ Eurodistrikt SaarMoselle wird inhaltlich mit dem Teilprojekt „Das blaue Band“ ein etwa 90 km langer Flussabschnitt in sieben Teilbereiche aufgeteilt, die jeweils schwerpunktmäßig einem meist touristischen Thema gewidmet und mit einem Leitprojekt attraktiv gestaltet werden.

Mögliche Varianten einer grenzübergreifenden Struktur Aus den erhobenen Zielen, Aufgaben und Maßnahmen sowie den möglichen Trägern zur Umsetzung dieser Maßnahmen in einer grenzübergreifenden institutionellen Dimension eröffnen sich drei Varianten/Optionen für eine Struktur mit eigener Rechtspersönlichkeit mit den nachfolgend dargestellten Vor- und Nachteilen: Als taugliches und mittelfristig anwendbares Rechtsinstrument kommt einzig der Europäische Verbund für Territoriale Zusammenarbeit – EVTZ in Betracht. Er wäre in den beteiligten, allesamt EU-Staaten (einschl. CZ) sofort und unmittelbar anwendbar und stellt das rechtlich derzeit flexibelste Instrument mit den umfangreichsten Rechten dar.

40

Der Verbund für die Euroregionale Zusammenarbeit – VEZ gemäß 3. Zusatzprotokoll zum Madrider Rahmenübereinkommen (Europarat) ist mangels Unterzeichung und Ratifikation beteiligter Staaten zumindest mittelfristig nicht verfügbar. Er hätte den Nachteil, dass die Abstimmungsverhältnisse in den Organen so gestaltet werden müssen, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften im engeren Sinne die Mehrheit der Stimmrechte innehaben. Damit könnten staatliche Ministerien und alle „halb-öffentliche Einrichtungen“, die hier in der Form von privatrechtlich organisierten Zusammenschlüssen von Gemeinden recht zahlreich wären, zusätzlich zu den rein privatrechtlich aufgestellten Naturschutz-NGOs nicht gleichberechtigt beteiligt werden. Eine solche Konstruktion wird nicht empfohlen. Der Europäische Wirtschafts-Interessens-Verbund – EWIV ist von seiner Zielsetzung darauf ausgerichtet, wirtschaftlichen Unternehmungen eine lose Kooperationsform auf europäischer Ebene zu geben. Allfällige Gewinne müssen von den beteiligten Mitgliedern jeweils nach einzelstaatlichem Recht versteuert werden, wie überhaupt dem EWIV nur beschränkte Rechtsfähigkeit zukommt. Einem EWIV können auch private Rechtssubjekte, sogar Einzelpersonen (jedoch mit wirtschaftlicher Ausrichtung, wie z.B. Gewerbetreibende) angehören, im Hinblick auf die hier in Betracht gezogenen Aufgaben von überwiegend nicht wirtschaftlicher Art wird dieses Instrument nicht empfohlen. Wirtschaftliche Zwecke und Maßnahmen sind auch Gegenstand für die nach EU-Recht möglichen Formen einer Europäischen Genossenschaft oder Europäischen Gesellschaft. Beide sind daher ebenfalls im vorliegenden Fall nicht zu empfehlen. Eine lose Arbeitsgemeinschaft – ARGE, die grenzübergreifend eingerichtet wird, hätte keinen substantiellen Mehrwert. Eine ARGE ist durchaus geeignet eine Plattform für gegenseitige Informationen und für die Entwicklung von Strategien zu sektorspezifischen Themen abzugeben. Eine ARGE ist auch geeignet, den Austausch von Erfahrungen, etc. in Konferenzzyklen und Arbeitsgruppen zu gewährleisten. Für die Abwicklung größerer Projekte und finanzieller Beträge sowie die gleichgerichtete und verbindliche Umsetzung von Maßnahmen beiderseits der Grenzen stoßen diese Strukturen auf ihre Grenzen. Der administrative Aufwand muss für jedes einzelne Projekt individuell gesetzt werden und es benötigt einen Partner als Rechtsträger, der die Verantwortung für die erfolgreiche Gesamtabwicklung der Maßnahmen/Projekte übernimmt. Der Europäische Verbund für Territoriale Zusammenarbeit – EVTZ bündelt die Zuständigkeiten aller Mitglieder unabhängig von der jeweiligen nationalen (verfassungsmäßigen und rechtlichen) Konzeption über die Grenze hinweg. Es wird ein Rechtssubjekt mit der Gründung geschaffen, das einen internen demokratischen Meinungs- und Entscheidungsprozess besitzt und nach außen rechtsverbindlich auch gegenüber Dritten agieren kann. Zweck eines EVTZ ist gemäß EVTZ-VO EG Nr. 1082/2006 die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Sinne des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts zu unterstützen und zu fördern. Der EVTZ ist damit ein „Hilfs-Instrument“, der die grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördert, aber niemals die Arbeit, Mühen und das Engagement der beteiligten Akteure dafür ersetzen kann.

41

A) Naturraum/Ökologie EVTZ MTA Für die Durchführung der Aufgaben aus den Aufgabenfeldern 01 Ramsar-Plattform March-Thaya Auen und 02 Umsetzung der Naturraum/Ökologie Strategie MTA bietet sich ein klar definierter, höchst kompetenter und überschaubarer Kreis an potentiellen Trägern und Mitgliedern für eine grenzübergreifende Struktur an. Die damit gebündelten Aufgaben sind inhaltlich auf einen sehr spezifischen Bereich, nämlich des Managements des Naturraums/Ökologie ausgerichtet (sektorspezifisch). Die institutionalisierte Zusammenarbeit würde sich zudem auf ein geographisch klar abgegrenztes Gebiet (im Wesentlichen das erklärte Ramsar-Gebiet der March-Thaya Auen, allenfalls das angrenzende Umland) konzentrieren. Zu erwartende Vorteile:

• Die längerfristig angelegte Struktur (EVTZ) ermöglicht eine strukturierte Umsetzung eines erarbeiteten Managementplans. Damit werden abgestimmte und systematische Naturschutzmaßnahmen in den March-Thaya Auen gewährleistet.

• Die Struktur mit ihren Organen kann sämtliche naturschutzfachlichen und rechtlichen Aspekte über die verschiedenen Zuständigkeiten koordinieren und damit Synergien bestmöglich ausloten und nutzen.

• Die Umsetzung der Naturschutzmaßnahmen erhielten Rechtssicherheit und Kontinuität. Sie wären nicht mehr in dem Ausmaß von zeitlich befristeten Projekten abhängig.

• Die gemeinsame Struktur (EVTZ) erleichtert den Zugang zu und die Abwicklung von EU-Fördermittel. Diese können aus den zukünftigen Programmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit sowie aus den spezifischen Förderprogrammen (LIFE) lukriert werden. Dabei tritt die Struktur mit eigener Rechtspersönlichkeit selbst als Lead-Partner auf und vereint die erforderliche Expertise und Professionalität zur Durchführung EU-geförderter Projekte. Die Abwicklung würde sich vereinfachen, weil die oft schwierige Koordination verschiedener Partner über feststehende Beschlussorgane erfolgt.

• Die Organisation von Besuchergruppen (Schüler/innen) grenzübergreifend wird erleichtert.

• Die derzeit lose organisierte „Ramsar-Plattform“ erhält eine institutionelle Absicherung und damit Aufwertung, wodurch ihre kontinuierliche Arbeit besser gewährleistet wäre.

• Die „Ramsar-Plattform“ könnte Basis-Service-Leistungen durch ein Sekretariat erhalten.

• Vision: Mit der Konzentration auf die Aufgaben des Naturraum/Ökologie Managements – unabhängig vom Level der von den Organen selbst erst festzulegenden Naturschutzqualität – könnte ein einzigartiges, grenzübergreifendes Vorzeigemodell für Europa und darüber hinaus entwickelt werden. Bereits jetzt ist es als grenzübergreifendes Ramsar-Gebiet anerkannt und könnte in Bezug auf eine musterhafte grenzübergreifende Zusammenarbeit nach den Ramsar-Prinzipien positioniert werden.

• Vision: Tatsache ist, dass maßgebliche Teile der March-Thaya Auen als Natura 2000 Gebiete (Fauna-Flora-Habitat Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie) festgelegt sind, wodurch

42

Schutzmaßnahmen dem Ziel und Zweck nach europa-rechtlichen Standards unterliegen. Weiters sind für das Einzugsgebiet der March und Thaya die EU-Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrichtlinie sowie weitere Rechtsbestimmungen zu beachten. Alle Vorgaben bieten ob des Rechtscharakters einer EU-Richtlinie die Chance, die jeweils national den Mitgliedstaaten überlassenen konkreten Maßnahmen der Zielerreichung zwischen den beteiligten Staaten und zuständigen Behörden in den March-Thaya Auen größtmöglich abzustimmen und/oder zu „harmonisieren“. Ohne aber ganz besonders in Kombination mit EU-Förderprojekten böte sich auch hier die Chance, musterhafte Vorbildregion für ganz Europa zu werden.

Zu erwartende Nachteile/Bedenken:

• Vorbehalt: Die Mitwirkung und Beteiligung der zuständigen CZ-Behörden erscheint wegen des trilateralen Einzugsgebietes jedenfalls sinnvoll (eine tiefere Behandlung allfälliger Beteiligungen tschechischer Partner konnte im Rahmen der gegenständlichen Expertise nicht erfolgen).

• Grenzen: Schutzmaßnahmen sind zum Teil hoheitlich von einzelnen Staaten zu regeln, dazu kann ein EVTZ (oder ähnliches Rechtsinstitut) bestenfalls eine möglichst hohe Abstimmung herbeiführen, die Übertragung einer Kompetenz zur Erlassung „gesetzgeberischer Akte“ auf diesen ist untersagt.

• Die Natur selbst unterliegt einer Entwicklung, die allenfalls einer Anpassung der Management-Struktur bedarf.

• Das Thema der „Gelsenregulierung“ ist kontrovers und wird von der Bevölkerung vor Ort belastend wahrgenommen. Eine weitere gegensätzliche Diskussion innerhalb der Struktur könnte ebenfalls die Arbeit nachteilig beeinflussen.

• Ebenso ist das Teilthema der Anstellung von Schutzgebietsbetreuern, wie möglicher Weise weitere Aspekte des engeren Naturraum/Ökologie Managements nicht konfliktfrei. Derartige Themen – sofern sie nicht gelöst werden – könnten sich längerfristig belastend auf die Zusammenarbeit in der Struktur auswirken.

Die Vorteile dieser auf den Naturraum/Ökologie konzentrierten institutionellen Struktur überwiegen klar die Nachteile/Bedenken. Auf Basis fachlicher Gesichtspunkte könnte eine Struktur (EVTZ) großes Dienste für die zu übertragenden Aufgabenstellungen leisten. Gegenwärtig offen ist – wie oben unter horizontale Hemmnisse/“Störfaktoren“ allgemein aufgezeigt – die Bereitschaft der Politik, sich für diese spezifische Übertragung von Aufgaben auf eine grenzübergreifende Struktur zu deklarieren und zu engagieren. Einzelne Vertreter der Verwaltungsebene haben diese Bereitschaft bereits bekundet (siehe dazu Empfehlung 04, Seite 36). Ebenso gegenwärtig (Juni 2012) offen ist die Frage der Finanzierung einer diesbezüglichen Grundausstattung. Die Finanzierung von konkreten Maßnahmen sollte weitestgehend über Projekte durchführbar sein (siehe dazu Empfehlung 05, Seite 37).

43

B) MTA Naturraum und Tourismus EVTZ Ganz im Sinne des Ramsar „wise-use“-Prinzips bietet sich die Schaffung einer institutionellen Struktur an, die die Umsetzung der Naturraum/Ökologie Managementaufgaben (Aufgabenbereiche 01 Ramsar-Plattform March-Thaya Auen und 02 Umsetzung der Naturraum/Ökologie Strategie MTA) mit jenen der touristischen Inwertsetzung (Aufgabenbereich 03 March-Thaya-Auen Naturraum-Tourismus) umfassend in Kombination übernimmt. Neben der Umsetzung der engeren Erhaltungs- und Schutzmaßnahmen für das Feuchtgebiet der March-Thaya Auen könnten aus einer strukturellen einheitlichen Organisation auch die individuellen wie gesamthaft für das Gebiet zu erarbeiteten und umzusetzenden Maßnahmen eines gezielten (sanften) Tourismus gesteuert und organisiert werden. Dies schließt die Verwirklichung des Ramsar-Zentrums March-Thaya Auen (Aufgabenbereich 05) oder einer „Perlenkette“ aufgegliederter touristischer Attraktionen mit ein. Zu erwartende Vorteile:

• Neben den für die Erhaltung und den Schutz des Naturraums/Ökologie Feuchtgebietes der March-Thaya Auen zu erzielenden gesamten Vorteile – wie bereits oben unter der Variante A dargestellt – könnten gemeinsam mit dem Naturraum/Ökologie Management in idealer Form Maßnahmen des sanften und nachhaltigen Tourismus geplant, erarbeitet, abgestimmt und umgesetzt werden.

• Die für den Tourismus selbst notwendigen Maßnahmen könnten strategisch erarbeitet und die Einzelangebote im gesamten Einzugsgebiet der March-Thaya Auen abgestimmt werden.

• Durch die gemeinsame verantwortliche Wahrnehmung von Naturschutz- und Tourismusaufgaben erfolgt eine gezielte Besucherlenkung, die der Schonung der Natur förderlich ist. Damit könnten gezielt Naturschutzzonen ausgewiesen werden.

• Das noch ungenutzte wirtschaftliche Potential des einzigartigen Feuchtgebietes der March-Thaya Auen könnte nach dem Ramsar „wise-use“-Prinzip in Synergie mit bereits bestehenden touristischen Einrichtungen gehoben werden.

• Das Naturraum/Ökologie Management und die Entwicklung des Tourismus können von einer Hand/Organisation über die Grenze hinweg gesteuert werden.

Zu erwartende Nachteile/Bedenken:

• Die Erarbeitung und Vermarktung eines Naturraum-Tourismus bedarf einer kritischen Masse an Angeboten. Im Hinblick auf die erforderliche Attraktivität müsste die Kooperation trilateral, d.h. auch das Ramsar-Gebiet der Thaya und March in Tschechien umfassen.

• Die Koordination der mehrsprachigen und zu verschiedenen Staaten gehörenden Angebote und Buchungssysteme der privaten Anbieter erfordert einen deutlich höheren Aufwand.

• Wesentliches Element des touristischen Angebots bilden die Errichtung und der Betrieb eines „Ramsar-Zentrums March-Thaya Auen“. Die Frage des Standortes wird kontrovers geführt und könnte die Kooperation in der gemeinsamen Struktur belasten.

• Das finanzielle Erfordernis ist in Anbetracht der zum Teil nur schwach ausgeprägten touristischen Infrastruktur, insbesondere im Bereich der privaten Anbieter, deutlich

44

höher anzusetzen als bei Variante A. Touristische Maßnahmen müssten vorwiegend nationale Stellen finanzieren, weil diese aus EU-Mittel insbesondere in der kommenden Förderperiode 2014 -2020 – gemäß Vorschläge der Europäischen Kommission, Oktober 2011 – keine Priorität haben.

• Der Kreis der Mitglieder einer institutionellen Struktur würde sich erweitern und damit nicht nur größer sondern die Interessenslage unterschiedlicher werden.

• Auf der slowakischen Seite gibt es keine direkten Ansprechpartner mit Zuständigkeiten in touristischen Angelegenheiten auf kleinregionaler Ebene bzw. haben jene auf übergeordneter Ebene kein ausgeprägtes Interesse für die touristische Entwicklung und andere Prioritäten für die regionale Entwicklung im Gebiet der March-Thaya Auen.

Die umfassende Abwicklung von Naturschutz/Ökologie Managementaufgaben und touristischer Inwertsetzung der March-Thaya Auen stößt in einer gemeinsamen Struktur auf deutlich größere Hindernisse und Schwierigkeiten. Neben der offenen Finanzierung – die vom Umfang her deutlich höher anzusetzen ist als bei der Variante A – ist die Frage der geeigneten Partner mit ausreichender Bereitschaft zur Beteiligung im Aufgabenbereich des Tourismus auf Slowakischer Seite ein schwer zu lösendes Hindernis. Der Kreis der einzubeziehenden Mitglieder umfasst Organisationen, die grundsätzlich verschiedene Interessen- und Zielsetzungen verfolgen. C) Multifunktionaler Regional-EVTZ SK-NÖ (und weitere) Wird dieser Ansatz der institutionalisierten Kooperation (oben Variante B) um das Arbeitsfeld 04 „Regionalentwicklung und Organisation“ (mit Maßnahmen wie Informationsplattform und Kooperation der Gemeinden, Verbesserung der Infrastrukturen und generell Maßnahmen für mehr Mobilität) erweitert, wären zum Teil mit den Gemeinden und ihren Dachorganisationen dieselben Partner und Mitglieder auf AT Seite einzubeziehen. Allerdings fehlen auf der SK-Seite korrespondierende Partner dafür, weil es keine Gemeindeverbandsstruktur gibt. Es müssten die einzelnen Gemeinden selbst beteiligt werden oder die Landkreise Bratislava und Trnava als regionalen Organisationen die diesbezügliche „Dachfunktion“ übernehmen. Für die Aufgaben im Bereich der Verbesserung der Infrastrukturen/Mobilät bräuchte man jedoch zusätzliche Stakeholder für eine direkte Mitwirkung, wodurch sich der Kreis der potentiellen Mitglieder erweitert. Dabei ist zu Bedenken, dass die dann in einer Struktur vereinbarten Partner noch stärker unterschiedliche Ziele und Interessen verfolgen müssen (multifunktionale Ausrichtung der übertragenen Aufgaben). Dem könnte nur mit einer internen Aufteilung von Arbeitsstrukturen nach Aufgabenbereichen Rechnung getragen werden, wobei mittel- und längerfristig für alle Partner eine ihre Interessen befriedigende Perspektive gewährleistet sein müsste. Ergänzend zu den oben unter A) und B) aufgezeigten Vor- und Nachteilen sind folgende zu nennen:

45

Zu erwartende Vorteile

• Die Gemeinden erhielten (organisatorisch über ihre Kleinregionen in AT bzw. über die Landkreise in SK) die Möglichkeit einer kontinuierlichen und vertieften Zusammenarbeit über die Grenze.

• Die Beteiligung weiterer Partner gewährleistet die Abstimmung der zuständigen Behörden für die notwendigen Infrastrukturen und die Raumplanung.

• Längerfristig wird mit der gemeinsamen Struktur und des gegebenen Abstimmungsmechanismus die Umsetzung von Projekten generell erleichtert.

• Für die Zusammenarbeit in einzelnen Aufgabenbereichen sind die Ansprechpartner bekannt. Daraus kann sich eine kontinuierliche Kooperation entwickeln.

Zu erwartende Nachteile/Bedenken:

• Die Interessen der einzelnen Partner sind weiter gestreut; für eine erfolgreiche längerfristige Zusammenarbeit bedarf es der Perspektive, dass die jeweiligen individuellen Bedürfnisse und Interessen erfüllt werden.

• Für einzelne Aufgabenbereiche bestehen keine kompetenten Partner (z.B. Tourismus auf slowakischer Seite) oder nur ein sehr untergeordnetes Interesse bei den grundsätzlich zuständigen potentiellen Mitgliedern. Diese Ungleichgewichte können sich nachteilig auf die Arbeit der gemeinsamen Struktur auswirken.

Während der Erstellung der Expertise wurden weitere grenzübergreifende Netzwerktreffen (RECOM Hainburg/Donau, 13. Juni 2012) und Seminare abgehalten, bei denen die Gründung einer inhaltlich noch breiter angelegten grenzüberschreitenden Struktur (multifunktionaler Regional-EVTZ) angeregt wurde. Alle oben dargestellten Aufgabenbereiche 01 – 05 wären Teilaufgaben der gemeinsamen Struktur, der auch noch darüber hinausgehende Aufgaben übertragen werden könnten und die generell als „Dach“ für diverse Kooperationsmaßnahmen über die Grenze fungiert. Als Träger dieser Struktur fungieren öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften und Selbstverwaltungsorganisation auf regionaler Ebene (Landkreise Bratislava und Trnava, Land Niederösterreich, Südmähren, allenfalls weitere). Wegen der breiteren inhaltlichen, multifunktionalen Ausrichtung hätte eine solche Struktur mehr Attraktivität auf der politischen Ebene. Angemerkt wird, dass diese Form der grenzübergreifenden Zusammenarbeit nicht Gegenstand der Untersuchungen der gegenständlichen Expertise war. Grundsätzlich erscheint unter der Voraussetzung der internen Arbeitsteilung eine solche Struktur geeignet, jedenfalls die oben analysierten Aufgabenbereiche 02 bis 05 „mit zu verwalten“. Der Arbeitsbereich 01 Ramsar-Plattform March-Thaya Auen erfordert zwingend die Mitwirkung der zuständigen Behörden/Ministerien auf staatlicher Ebene. Sollte die Mitgliedschaft in der Struktur auf die regionale Ebene beschränkt werden, wären diese Stellen ausgeschlossen und folglich die Vorteile der institutionellen Absicherung der Plattform und der Kontinuität mittels einer grenzübergreifenden Struktur nicht erzielbar.

46

Finanzierungsmöglichkeiten Wie jede längerfristig angelegte Einrichtung bedarf eine grenzübergreifende institutionelle Struktur einer Grundausstattung mit Personal. Ebenso ist eine Bürofazilität mit dem Sachaufwand bereit zu stellen. Der Aufwand dafür ist von den Mitgliedern aus Eigenmitteln aufzubringen. Diese Ausgaben sind auf Dauer angelegt und deshalb nur ausnahmsweise im Rahmen eines Projektes kofinanzierbar. Die aktuellen Programme der Territorialen Zusammenarbeit (beispielsweise AT-SK oder AT-CZ) laufen mit Ende 2013 aus. Durch diese können bestenfalls einzelne Vorbereitungsmaßnahmen – vertiefte Untersuchungen für Spezialfragen (Kostenerhebung) oder natürlich Umsetzungsmaßnahmen in kleinerem Ausmaß mit EU-Mittel kofinanziert werden. Das gleiche gilt für das unter anderem für die Förderung von Naturschutzmaßnahmen ausgerichtete EU-Förderprogramm „LIFE“. Die Projektfinanzierung aus nationalen Mitteln steht gegenwärtig und in den nächsten Jahren bedingt durch die europaweite Wirtschafts- und Schuldenkrise öffentlicher Haushalte unter ungünstigen Bedingungen. Alle öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften von der Gemeinde- bis zur ministeriellen Ebene bestätigten in den Interviews restriktive Budgetmaßnahmen, zum Teil sogar Kürzungen der Ermessensmittel für Naturschutzmaßnahmen. Soweit jedoch Finanzmittel im budgetierten Umfang zur Verfügung stehen, erscheint wie bisher eine Mitfinanzierung gut fundierter Projekte in allen oben aufgezeigten Aufgabenbereichen möglich. Möglichkeiten der Kofinanzierung mit EU-Mitteln erstrecken sich daher auf die zukünftige Förderperiode 2014 – 2020 der EU. Gemäß den Vorschlägen der Kommission sind dabei durchaus vielversprechende und neue Ansätze für die Akquirierung von EU-Finanzmitteln vorgesehen (Änderungen sind dem Europäischen Gesetzgeber, nämlich dem Europäischen Parlament und dem Rat vorbehalten):

• Der Hauptansatz bildet die EU-Struktur- und Regionalpolitik, deren Zielsetzung maßgeblich die Unterstützung der EU-2020-Strategie ab 2014 darstellen wird. Unter den 11 vorgeschlagenen thematischen Zielen befindet sich das Thema „Umweltschutz und die Förderung der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen“. Darunter fallen die Erhaltung der Biodiversität, die Förderung von Ökosystemdienstleistungen einschließlich Natura 2000 und grüne Infrastrukturen. In Bezug auf den Hochwasserschutz ist das Ziel der „Risikoprävention und des Risikomanagements“ ebenfalls relevant. Weiters könnte das Thema „Nachhaltigkeit im Verkehr und die Beseitigung von Engpässen“ für den Ausbau der regionalen Mobilität durch Anbindung des untergeordneten Verkehrsnetzes an die wichtigen TEN Infrastrukturnetze von Bedeutung sein. Einschränkend ist hinzuzufügen, dass sich die nationalen Verwaltungsstellen verantwortlich für die Erstellung von Programmen in Zusammenarbeit mit regionalen Verantwortungsträgern auf die Auswahl von vier thematischen Zielen und Themen beschränken müssen. Nachdem die übergeordneten thematischen Ziele und Themen auch für die zukünftige grenzübergreifende Programmplanung gelten sollen, ist im Hinblick auf eine grenzüberschreitende Dimension eine intensive Abstimmung aller programmplanenden Stellen erforderlich.

47

• Grundsätzlich ist das thematische Ziel der „Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und Ausbau einer effizienten öffentlichen Verwaltung“ geeignet, insbesondere neu zu gründende, grenzübergreifende institutionelle Strukturen (z.B. einen EVTZ) mit EU-Mitteln für den Aufbau von Verwaltungsstrukturen zu unterstützen.

• In der neuen Strukturförderperiode ab 2014 sind neue (Förderabwicklungs-) Instrumente

geplant. Die Option eines „Gemeinsamen Aktionsplanes - GAP“ (siehe Art. 93 ff des Kommissionsvorschlages KOM(2011) 615 endg. vom 6. Oktober 2011) eröffnet einem Rechtsträger, integriert und eigenständig die Verwaltung und Umsetzung von Maßnahmen eines regionalen Programms oder eines Programms der Territorialen Zusammenarbeit mit den ausgewählten thematischen Zielen und Themen zu übernehmen. Der Anteil des Programms sollte mindestens 20 Prozent der öffentlichen Fördergelder des betreffenden Förderprogramms umfassen. Sowohl für ein kompaktes Maßnahmenpaket des Naturraum/Ökologie Managements wie überhaupt für ein inhaltlich breiteres Maßnahmenbündel der Regionalentwicklung wäre dieses Instrument für die analysierten Aufgabenbereiche der March-Thaya Auen bestens geeignet. Es zielt auf eine Verwaltungsvereinfachung ab und ist output- und ergebnisorientiert angelegt, wobei der abwickelnde Rechtsträger das Risiko der Nichterfüllung der im vor hinein definierten Ergebnisse trägt (System der Pauschalfinanzierung). Als Rechtsträger kann ein EVTZ oder eine ähnlich konzipierte Rechtsperson fungieren Siehe präsentiertes Beispiel der EVTZ Saar-Lor-Lux der Grande Region, die 2010 zur Verwaltung von Anteilen der zwischen Frankreich, Belgien, Luxemburg und Deutschland bestehenden ETZ-Programme gegründet wurde.

• Touristische Maßnahmen und Investitionen im engeren Sinne sind von den von der

Kommission vorgeschlagenen thematischen Zielen nicht umfasst. Die Förderung mit EU-Mitteln könnte daher nur untergeordnet in Verbindung mit anderen von den thematischen Themen erfassten Maßnahmen (z.B. Biodiversität, Natura 2000 oder Risikoprävention) erfolgen. Ihre Unterbringung wird ein hohes Maß an „Kreativität“ verlangen.

• Für die Nutzung von EU-Mitteln aus mehreren verschiedenen (nationalen) Programmen

und über mehrere Prioritätsachsen hinweg soll es zukünftig das Instrument der „Integrierten territoriale Investitionen – ITI“ geben. Als Rechtsträger für die Durchführung einer ITI in einer grenzüberschreitenden Dimension soll zwingend ein EVTZ bzw. eine ähnlich konzipierte Rechtsperson fungieren.

• Die engeren Naturraum/Ökologie Maßnahmen im Zusammenhang mit Natura 2000

werden auch in Zukunft über das neue und um eine Klimadimension erweiterte LIFE Programm ab 2014 förderbar sein.

• Das zukünftige LIFE Programm gemäß Kommissionsvorschlag eröffnet ebenfalls mit

dem Instrument von „Integrierten Projekten“ (siehe Art. 18 lit. d KOM(2011) 874 endg. vom 12. Dezember 2011) die Erstellung und Umsetzung von engeren Natura 2000 Maßnahmen für eine Gruppe von ausgewiesenen Natura 2000 Gebieten in

48

Verbindung mit Maßnahmen der Bewusstseinsbildung, Besucherlenkung und Besucher- und Erlebniszentren. In die gesamthafte Planung und Umsetzung werden weitere Infrastrukturmaßnahmen sowie Maßnahmen der Land- und Forstwirtschaft (Aufklärung, Pufferzonen, Vertragsland- und forstwirtschaft, etc) integriert. Ebenso sind Maßnahmen der Kapazitätsbildung möglich. Das „Integrierte Projekt“ weißt die Mittel aus dem LIFE Programm neben den aus anderen EU-Förderprogrammen (Europäischer Fond für Regionale Entwicklung – EFRE, Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes – ELER, etc) aus. Im Hinblick auf die grenzübergreifende Dimension der March-Thaya Auen wäre eine abgestimmte Akquirierung von nationalen und EU-Fördemitteln auch mittels dieses Instruments durch einen gemeinsamen Rechtsträger (EVTZ) von Vorteil, weil er Kontinuität und Gewissheit für die Projektdauer ermöglicht. Zu Bedenken ist der nicht unwesentliche Abstimmungs-aufwand für die Erstellung eines solchen Projektes. Des Weiteren ist die geographische Ausgewogenheit der Genehmigung von „Integrierten Projekten“ in der EU zu berücksichtigen, weshalb es für die Staaten AT und SK (CZ) möglicherweise insgesamt nur 1 max. 2 Beteiligungen an derartigen Projekte geben wird. Beispiel der Kommission: TIDE – Tidal River Development für die Flüsse Elbe (DE), Humber (UK), Scheldt (BE/NL) und Weser (DE).

• Das zukünftige Programm der Entwicklung des ländlichen Raumes – ELER (2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik) sieht die Einführung eines „Preises für innovative lokale Zusammenarbeit in ländlichen Gebieten“ vor. Für bereits erfolgreiche durchgeführte Maßnahmen der ländlichen Entwicklung sollten pro Jahr 50 Regionen europaweit mit einem Förderbetrag von 100.000 € ausgezeichnet werden. Die Gewährung des Betrages erfolgt mit der Maßgabe, dass ein Konzept zur weiteren Entwicklung vorgelegt wird und maßgeblich die gewährten Fördergelder für die Umsetzung dieses Konzeptes verwendet werden. Bestenfalls für Teilmaßnahmen mit einem starken Bezug zur Land- und Forstwirtschaft (Diversifizierung) könnte diese Förderschiene wie überhaupt ein zukünftiges Programm ELER (einschließlich der Leader-Methode) für die analysierten Aufgabenbereiche in den March-Thaya Auen Verwendung finden.

49

Zusammenfassung der Ergebnisse: Variante A: Naturraum/Ökologie EVTZ March-Thaya Auen Für die grenzüberschreitende Umsetzung von Naturraum/Ökologie Maßnahmen nach einem strategischen Managementplan einschließlich der Lenkung und Koordination über die Ramsar-Plattform ist die Errichtung einer grenzübergreifenden Struktur (EVTZ) äußerst zweckmäßig und machbar. Die zu übertragenden Aufgaben sind auf einen Sektor abgegrenzt. Der Kreis der Gebietskörperschaften, Behörden und Organisationen mit den erforderlichen Zuständigkeiten bleibt überschaubar und können die erforderliche Expertise, zum Teil Personal und Finanzmittel unter den allgemeinen Budgetrestriktionen einbringen. Es ist – wenn auch nicht bei allen potentiellen Mitgliedern – der grundsätzliche Wille und die Bereitschaft erkennbar, sich aktiv zu beteiligen. Es bestehen einige „Störelemente“ und Bedenken, die überwindbar und bewältigbar sind, jedoch keines von grundlegender Art gegen eine institutionelle Struktur. Ziele: 1. Schutz und 2. Positionierung der March-Thaya Auen als Ramsar Feuchtgebiet Übertragbare Aufgaben:

• gesamthafte Abstimmung und Lenkung von Maßnahmen nach dem Ramsar „wise-use“ Prinzip)

• Bewusstseinsbildung, Information (einschl. Jugend), Gemeinde-Naturschutzprojekte • Weiterentwicklung und Umsetzung des strategischen Naturraum/Ökologie

Managementplans • Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung des Landschaftsraumes und der darin

vorkommenden Tiere und Pflanzen; Bestandesbeobachtung • Anstellung Gebietsbetreuer • Renaturierungsmaßnahmen • Ökologisierung der Wiesen- und Waldbewirtschaftung (Forcierung des Vertrags-

naturschutzes) • Umsetzung von EU-Naturschutzprojekten (LIFE) • Gelsenregulierung • Errichtung und Betrieb eines Naturraum-Verwaltungszentrums

Potentielle Mitglieder: die für Umweltangelegenheiten zuständigen Ministerien AT, SK (und CZ); die NÖ-Landesregierung, Abt. Naturschutz; die Schutzgebietsverwaltung CHKO; via donau GmbH (und Pedant SK); die Gemeinden über die Kleinregionen; Weinviertel Management; im Hinblick auf Expertise jedenfalls die Naturschutzorganisationen, Fischerei- und Jagdverbände; Land- und Forstwirtschaftskammer Vorteile/Nachteile:

+) grenzübergreifende und systematische Koordination und Umsetzung aller Naturraum/Ökologie Maßnahmen für die March-Thaya Auen, damit Synergieeffekte

+) Rechtssicherheit und Kontinuität +) erleichterter Zugang zu und die Abwicklung von EU-Fördermittel +) institutionelle Absicherung und Aufwertung der „Ramsar-Plattform“

50

+) Potential zur Entwicklung eines europäischen Vorzeigemodells für das grenzüberschreitende Natura 2000 Management für eines der bedeutendsten Feuchtgebiete Mitteleuropas und die Harmonisierung von nationalen Ermessensspielräumen von EU-Richtlinien über die Grenze hinweg.

-) Konfliktthema „Gelsenregulierung“ -) Konfliktthema Anstellung von Gebietsbetreuern (eigentlich Finanzierung) -) noch zu klären: Einbindung der zuständigen CZ-Behörden

Variante B: MTA Naturraum und Tourismus EVTZ Neben der umfassenden Entwicklung, Steuerung und Umsetzung der Naturraum/Ökologie Maßnahmen hat eine grenzüberschreitende institutionelle Struktur ganz im Sinne des Ramsar „wise-use“ Prinzips die Aufgabe, das Potential für den sanften Tourismus im Städtedreieck Wien-Bratislava-Brno zu heben und die touristische Inwertsetzung der March-Thaya Auen einschließlich eines Besucher- und Naturraumverwaltungszentrums durchzuführen. Eine solche Art beauftragte, grenzübergreifende Struktur (EVTZ) erscheint in der Gründung schwierig und gegenwärtig wenig erfolgversprechend. Der Kreis der dafür notwendigen Mitglieder erweitert sich auf weitere Organisationen, wobei diesen eine (Teil-) Zuständigkeit für Naturraum/Ökologie Maßnahmen fehlt. Teilweise fehlen auf „kleinregionaler“ Ebene betreffend Tourismus kompetente Ansprechpartner. Die Entwicklung eines (sanften) Tourismusangebotes und die Abstimmung mit in Teilgebieten bestehenden Angeboten im Kultur- und Eventtourismus müssten von Grund auf erfolgen und im Hinblick auf eine ausreichende Attraktivität trilateral (mit CZ Partnern) ausgerichtet sein. Auf Gemeindeebene gibt es einige sehr interessierte Vertreter, mit dem festen Willen und der Bereitschaft, sich für partielle Tourismusangebote einzusetzen. Bei der Mehrheit der potentiellen Mitglieder ist diese Bereitschaft auch in Anbetracht der deutlich höheren finanziellen Erfordernisse und anderer regionalpolitischer Schwerpunkte gegenwärtig (Juni 2012) sehr beschränkt gegeben. Eine EU-Kofinanzierung für touristische Maßnahmen wird in der Förderperiode ab 2014 nur anknüpfend an andere Förderbereiche möglich sein. Fachliche Expertise wäre bei den potentiellen Mitgliedern ausreichend gegeben. Ziele: 1. Schutz, 2. Positionierung und 3. touristische Inwertsetzung des Ramsar Feuchtgebietes

March-Thaya Auen Übertragbare Aufgaben:

• gesamthafte Abstimmung und Lenkung von Ramsar Maßnahmen („wise-use“ Prinzip) • Bewusstseinsbildung, Information (einschl. Jugend), Gemeinde-Naturschutzprojekte • Weiterentwicklung und Umsetzung des strategischen Naturraum/Ökologie

Managementplans (einschl. Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung des Landschaftsraumes und der darin vorkommenden Tiere und Pflanzen; Bestandesbeobachtung, Anstellung von Gebietsbetreuern, Renaturierungsmaßnahmen, Ökologisierung Land- und Forstwirtschaft)

• Umsetzung von EU-Naturschutzprojekten (LIFE) • Gelsenregulierung • Errichtung und Betrieb eines Ramsar Besucher- und Naturraum-Verwaltungszentrums

51

• Entwicklung und Umsetzung eines Tourismusangebots mit Besucherlenkung, • Radwege, Naturführer, Kanu- und Bootsfahrten, Gastronomie • Umsetzung von Regionalentwicklungsprojekten mit Schwerpunkt Tourismus • gemeinsame Bewerbung und Marketing

Potentielle Mitglieder: die für Umweltangelegenheiten und die Regionalentwicklung zuständigen Ministerien AT, SK (und CZ); die NÖ-Landesregierung, Abt. Naturschutz und Regionalentwicklung; die beiden Landkreise Bratislava und Trnava; die Schutzgebietsverwaltung CHKO; via donau GmbH (und Pedant SK); die regionalen Verbände der Gemeinden (Klein- und Leader-Regionen); die Tourismusverbände AT; das Weinviertel Management; im Hinblick auf Expertise und einzelner Naturraumangeboten jedenfalls die Naturschutzorganisationen, Fischerei- und Jagdverbände; Land- und Forstwirtschaftskammer; einzelne Gemeinden mit touristischen Angebotsschwerpunkten; eco-plus Niederösterreich (nur für Finanzierung); Marchfeldschlösser GmbH. Vorteile/Nachteile:

+) ideale Synergie und grenzübergreifende und systematische Koordination und Umsetzung aller Naturraum/Ökologie Maßnahmen für die March-Thaya Auen einschließlich der touristischen Maßnahmen von einer Hand/Organisation

+) gezielte Besucherlenkung möglich +) Rechtssicherheit und Kontinuität +) erleichterter Zugang zu und die Abwicklung von EU-Fördermittel für

Naturraum/Ökologie Maßnahmen +) institutionelle Absicherung und Aufwertung der „Ramsar-Plattform“ +) Nutzung des wirtschaftliche Potential der March-Thaya Auen (nach dem Ramsar „wise-

use“ Prinzip) +) Potential zur Entwicklung eines europäischen Vorzeigemodells für das

grenzüberschreitende Natura 2000 Management eines der bedeutenden Feuchtgebiete Mitteleuropas und die Harmonisierung von nationalen Ermessensspielräumen von EU-Richtlinien über die Grenze hinweg.

-) grundlegende Entwicklung und Aufbau eines touristischen Angebots notwendig

(„kritische Masse“ für Vermarktung erforderlich) -) Konfliktthema „Gelsenregulierung“ -) Konfliktthema Anstellung von Gebietsbetreuern (eigentlich Finanzierung) -) noch zu klären: Einbindung der zuständigen CZ-Behörden (Naturschutz und Tourismus) -) EU-Fördermittel für touristische Maßnahmen nur untergeordnet ab 2014 akquirierbar

Im Falle der Erweiterung der übertragenen Aufgaben um jene der Verbesserung der (Verkehrs-) Infrastrukturen und der Mobilität – wie sie ebenfalls von Stakeholdern aufgezeigt und untersucht wurden (Ziel: „Verbesserung der Mobilität“) – wird sich der Kreis der potentiellen Mitglieder um eine weitere Gruppe vergrößern, die vielfach sehr unterschiedliche zum Teil sogar gegensätzliche Interessen vertreten und verfolgen. Die Aussichten auf eine inhaltliche erfolgreiche Arbeit werden damit nicht unbedingt verbessert. Die zusätzlich zu erwartenden Vorteile halten sich in Grenzen.

52

Variante C: Multifunktionaler Regional-EVTZ SK-NÖ (und weitere) Die institutionelle Struktur (EVTZ) wird allgemein für die grundsätzliche Entwicklung und Kooperation der regionalen Ebene über die Grenzen hinweg eingerichtet. (Anmerkung: diese Form einer institutionellen Struktur war nicht Gegenstand der Untersuchung, ist jedoch im Rahmen der Gespräche und Diskussionen eingebracht worden). Sie schließt geographisch das Gebiet der March-Thaya Auen mit ein. Dieser Struktur werden neben anderen mitunter die untersuchten Aufgabenbereiche der Regionalentwicklung mit der Verbesserung der Infrastrukturen und Mobilität, des umfassenden Naturraum/Ökologie Managements und die umfassende touristische Inwertsetzung der March-Thaya Auen als Teilaufgaben übertragen. Sie hätte Aufgaben in mehreren Sektoren durchzuführen (multifunktional). Die potentiellen Mitglieder konzentrieren sich im Hinblick auf eine überschaubare und arbeitsfähige Organisation auf Gebietskörperschaften mit Selbstverwaltungscharakter und Zuständigkeiten in den relevanten Arbeitsbereichen. Intern hätte dies organisatorisch die Einrichtungen sektorbezogener Arbeitskreise/Fachkommissionen zur Folge, um jeweils die sektorbezogene Expertise bündeln zu können. Weder die Bereitschaft und das Engagement von Vertretern potentieller Mitglieder noch die Aufstellung von durchaus höheren finanziellen Mitteln konnten im Rahmen der gegenständlichen Expertise ausgelotet werden. Ansatzweise war in Gesprächen eine Bereitschaft zur Mitwirkung erkennbar. Für die Akquirierung von EU-Finanzmitteln wurde das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene neue Förderinstrument eines „Gemeinsamen Aktionsplans“ diskutiert. Ziele: umfassende Regionalentwicklung einschließlich des Schutzes, der Positionierung und der

Inwertsetzung des Ramsar Feuchtgebietes March-Thaya Auen als (inhaltliches und geographisches) Teilziel

Übertragbare Aufgaben:

• Kooperation in Technologie und Wirtschaftsentwicklung • Raumplanung • Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen, Kooperation Nahverkehr • Kooperation in Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten, darunter

Naturraum/Ökologie Management der March-Thaya Auen • Maßnahmen der touristischen Entwicklung, darunter die touristische Inwertsetzung der

March-Thaya Auen • weitere sektorspezifische Maßnahmen …(Bildung, Know-How-Transfer, …)

Potentielle Mitglieder: Land Niederösterreich (u.a. mit NÖ-Regionalmanagement); die beiden Landkreise Bratislava und Trnava; Region Südmähren; allfällige weitere Länder und Regionen AT, HU, SK; weitere öffentliche Stellen aus strategischen Überlegungen. Vorteile/Nachteile (soweit aus der gegenständlichen Untersuchung feststellbar):

+) multifunktionale Kooperation von regionalen Gebietskörperschaften mit breiter Basis an Zuständigkeiten, damit größerer finanzieller Spielraum und mehr Flexibilität

53

+) gezielte Steuerung der Durchführung von als Schwerpunkte definierte Maßnahmenbereichen und Einsatz öffentlicher Mittel einschließlich von EU-Fördergelder

-) keine organisatorische Eigenständigkeit der Maßnahmen eines umfassenden

Naturraum/Ökologie Managements der March-Thaya Auen -) keine gleichrangige Einbindung/Beteiligung von Interessens- und Maßnahmenträgern für

Naturraum/Ökologie Maßnahmen

Für die Gründung einer „multifunktionalen, regionalen institutionellen Struktur (EVTZ)“ wird eher ein politisches Engagement auf höherer Ebene erwartet als für die auf einen spezifischen Sektor (z.B. Naturraum/Ökologie Managements) ausgerichtete Einrichtung einer neuen Struktur.

Das Feuchtgebiet der March-Thaya Auen: Die March-Thaya Auen sind Bestandteil der trilateralen, bereits 1982 zum Ramsar Schutzgebiet erklärten Donau-March-Thaya Auen. Mit seiner einzigartigen Vielfalt an naturnahen Habitaten sowie Tier- und Pflanzenarten zählt diese Tiefflusslandschaft zu den bedeutendsten Feuchtgebieten in Mitteleuropa. Von den knapp 34.800 ha des Ramsar-Schutzgebietes (ohne den Anteil der Donau-Auen) entfallen auf Österreich rd. 18.000 ha, auf die Slowakei rd. 5.300 ha und auf Tschechien rd. 11.500 ha. Ein beträchtlicher Anteil davon sowie weitere Fläche n im Einzugsbereich wurden von den jeweiligen nationalen Stellen als Natura 2000 deklariert oder genießen einen besonderen Schutzstatus gemäß nationaler rechtlicher Bestimmungen.

Mögliches rechtliches Instrument für eine institutionelle Struktur: Als taugliches und mittelfristig anwendbares Rechtsinstrument kommt einzig der Europäische Verbund für Territoriale Zusammenarbeit – EVTZ in Betracht. Er wäre in den beteiligten, allesamt EU-Staaten (einschl. CZ) sofort und unmittelbar anwendbar und stellt das rechtlich derzeit flexibelste Instrument mit den umfangreichsten Rechten dar. Alternative Rechtsmodelle kommen aus völkerrechtlichen Gründen (keine Ratifizierung durch beteiligte Staaten), wegen der unvollkommenen Rechtsfähigkeit (EWIV, ARGE) oder der Einschränkung des Kreises potentieller Mitglieder nicht in Frage.

54

Finanzierung: Wie jede längerfristig angelegte Einrichtung bedarf eine grenzübergreifende institutionelle Struktur einer Grundausstattung mit Personal. Ebenso ist eine Bürofazilität mit dem Sachaufwand bereit zu stellen. Der Aufwand dafür ist von den Mitgliedern aus Eigenmitteln dauerhaft aufzubringen. Die Projektfinanzierung aus nationalen Mitteln steht gegenwärtig und in den nächsten Jahren bedingt durch die europaweite Wirtschafts- und Schuldenkrise öffentlicher Haushalte unter ungünstigen Bedingungen (restriktive Budgetplanung). Es bieten sich jedoch vielversprechende und neue Ansätze für die Akquirierung von EU-Finanzmitteln in der zukünftigen Förderperiode 2014 – 2020.

Zum Auftrag und zur Methode: Die gegenständliche Expertise im Rahmen des Projektes Ramsar SKAT untersucht die Möglichkeit, für das einzigartige Feuchtgebiet der March-Thaya Auen im Grenzgebiet zwischen Österreich, der Slowakei und Tschechien eine grenzübergreifende institutionelle Struktur, insbesondere in Form eines Europäischen Verbundes für Territoriale Zusammenarbeit – EVTZ zu gründen. Gemäß dem Auftrag des Weinviertel Management als Projektträger wurden zunächst die Ziele und möglichen übertragbaren Aufgaben und Maßnahmen einer solchen Struktur erhoben und diskutiert (1. Workshop 27. Feber 2012, Hohenau). Dazu wurden in der Folge potentielle und kompetente Trägerorganisationen gefiltert (2. Workshop 27. April 2012, Hohenau), die mit fachlichem Wissen und Erfahrungen, mit personellen und finanziellen Mitteln und natürlich lenkend und steuernd zur Gründung und zur Führung einer gemeinsamen institutionellen Struktur beitragen können. Die Grundlagen bildeten einerseits bereits bestehende Studien und andererseits strukturierte Interviews mit 16 Stakeholdern der Gemeindeebene, der zuständigen regionalen und ministeriellen Verwaltungsebene sowie Interessensvertretern der Landwirtschaft, des Tourismus, der Fischerei und von Naturschutz-NGOs. Während der Projektphasen wurden fachliche Inputs zum Rechtsinstrument EVTZ selbst, über unterschiedliche in Europa bestehende Beispiele und über Möglichkeiten der Finanzierung geliefert. Über die zu erwartenden Vorteile und Nachteile, so ferne nicht schon in den Interviews und Workshops aufgezeigt, wie über die Erfüllung von Erfolgsfaktoren und das Vorliegen von Hemmnissen („Störfaktoren“) wurden zusätzlich Gespräche mit Vertretern der maßgeblich zuständigen Stakeholder geführt. Der Europäische Verbund für Territoriale Zusammenarbeit – EVTZ ist ein von der Europäischen Union 2006 geschaffenes Rechtsinstrument, dass zum Zwecke der Erleichterung und Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Sinne des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der EU die Errichtung einer Rechtsperson ermöglicht. Mitglieder können alle Gebietskörperschaften oder öffentlich-rechtlichen Behörden einschließlich von Ministerien sein. Ebenso „halb-öffentliche“ Einrichtungen, die zwar privatrechtlich organisiert aber von öffentlichen Behörden und Körperschaften „dominiert“ werden. Es müssen mindestes zwei dieser berechtigen Körperschaften aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten teilnehmen. Der EVTZ ist ein Rechts- und Trägerinstrument für die grenzübergreifende Zusammenarbeit, er ersetzt aber nicht die inhaltliche Arbeit.

55

56

57

58

59

60

61

62

63

64

65