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Gepflegtes Mehrfamilienhaus - ideal zur Eigennutzung für 2 Generationen Zweifamilienhäuser D-95188 Issigau 158.500 Kaufpreis EUR 257 Wohnfläche m² 11 Zimmer 627 Grundstück m² Preiseund Kosten Kaufpreis EUR 158.500 Käuferprovision 3,57 % (inkl. MwSt.) vom Kaufpreis Miete Garage EUR 30 Jahresmieteinnahmen EUR 9.960 Anbieter Immobilien eG der Volks- und Raiffeisenbanken Hof-Plauen Bismarckstraße 33 D-95028 Hof Telefon: 09281/1798 Fax: 09281/86142 Kommunikation: Bürozeiten: Mo. bis Fr. 8:30 - 17.30 Uhr Online-Nr: 4946014 Objekt-Nr: 0-1502 Seite 1 von 7 Stand: 05.09.2019

Exposé Online-Nr. 4946014...GepflegtesMehrfamilienhaus-idealzurEigennutzungfür2Generationen Zweifamilienhäuser D-95188Issigau 158.500 KaufpreisEUR 257 Wohnflächem² 11 Zimmer 627

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Gepflegtes Mehrfamilienhaus - ideal zur Eigennutzung für 2 Generationen

ZweifamilienhäuserD-95188 Issigau

158.500Kaufpreis EUR

257Wohnfläche m²

11Zimmer

627Grundstück m²

PreiseundKosten

Kaufpreis EUR 158.500

Käuferprovision 3,57 % (inkl. MwSt.) vomKaufpreis

Miete Garage EUR 30

Jahresmieteinnahmen EUR 9.960

Anbieter

Immobilien eG der Volks- undRaiffeisenbanken Hof-PlauenBismarckstraße 33D-95028 HofTelefon: 09281/1798Fax: 09281/86142Kommunikation:

Bürozeiten:Mo. bis Fr. 8:30 - 17.30 Uhr

Online-Nr: 4946014Objekt-Nr: 0-1502

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GrößeundZustand

Wohnfläche m² 257

Anzahl Zimmer 11

Grundstück m² 627

Anzahl Garagen 4

Anzahl Stellplätze 1

Baujahr 1961

Frei ab nach Vereinbarung

Online-Nr: 4946014Objekt-Nr: 0-1502

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Kurzexposé

Beschreibung:

Issigau ist eine Gemeinde im Landkreis Hof und gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg. Issigau hat ca. 1000Einwohner.

Das gepflegte Mehrfamilienhaus mit insgesamt 3 Wohnungen liegt in ruhiger Lage am Ortsrand von Issigau.

Das Erdgeschoß mit 4 Zimmern und das darüberliegende Obergeschoß mit 5 Zimmern eignen sich für eine großeFamilie oder für 2 Generationen.Im Anbau befindet sich eine weitere großzügige 2 Zimmer-Wohnung.

Das Haus hat eine Gaszentralheizung.Zum Haus gehören eine kleine Werkstatt, ein Garten (500 m²) mit Terrasse, 4 Garagen gegenüber (alle vermietet) undein Stellplatz sowie ein großer Dachboden und zusätzliche Nebenräume.Das Haus wurde laufend renoviert, die letzte Renovierung fand erst im Mai 2019 statt. Alle Räume sind mit Fliesen oderLaminatboden ausgestattet.

Aufteilung:Erdgeschoß: 4 Zimmer, Küche, DU/WC, Gäste-WC, ca. 80 m², sofort freiund:1. Stock: 5 Zimmer, Küche, Bad/WC, ca. 115 m², vermietet

Anbau 1. Stock: großzügige 2 Zimmer, Küche, Bad/DU/WC, Doppelwaschbecken, ca. 62 m², vermietet

Netto-Mieteinnahmen 9600,00 Euro/jährlich

Es werden keine Innenbilder der vermieteten Wohnungen veröffentlicht. Auf Wunsch der Interessenten können diesejedoch zur Verfügung gestellt werden.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Weitere aktuelle Immobilienangebote finden Sie auf unserer Hmepage:

https://www.immobilien-hof-plauen.de

EnergieundHeizung

Ausstellungsdatum Energieausweis 16.06.2014

Gültig bis 15.06.2024

Ausweisart Energiebedarfsausweis

Gebäudeart Wohngebäude

Primärenergiebedarf kWh/(m²·a) 173

Energieträger Erdgas

Energieeffizienzklasse E

Baujahr lt. Energieausweis 1961

Baujahr Heizung 2011

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Bilder

Aussenansicht Seitenansicht

Küche EG

Rückseite Garten

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Garagen

Blick vom Garten

Eingangsbereich EG

Esszimmer EG Wohnzimmer EG

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Schlafzimmer EG Schlafzimmer 2 EG

Gartenausgang

Elektrokasten 1

Gewölbekeller Gäste-WC

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Duschbad EG

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Stand: 01.01.2019

Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft

1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht vom Makler übernommen werden. Es ist die Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

2. Alle Angebote und sonstige Mitteilungen, einschließlich der Objektnachweise des Maklers, sind ausdrücklich nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte zu geben. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat – unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche – Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich Mehrwertsteuer schulden.

3. Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsstelle unverzüglich mitzuteilen.

4. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.

5. Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen. Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.

6. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.

7. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrages (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird. Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.

8. Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z.B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

9. Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.

10. Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

11. Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

12. Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

13. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.